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Sollten sich Studenten privat krankenversichern?

Kurz gesagt

Sollten sich Studenten privat krankenversichern? Meist nicht: Die gesetzliche Studentenversicherung kostet 2026 rund 145 bis 152 Euro im Monat mit Pflege, und die Befreiung für die private Versicherung gilt für das ganze Studium. Sinnvoll ist privat vor allem für Kinder von Beamten mit Beihilfe. Ausbildungstarife kosten etwa 80 bis 400 Euro im Monat.

Sollten sich Studenten privat krankenversichern?

Was es kostet

Monatsbeiträge 2026 für Studierende, gesetzlich und privat, aus öffentlich genannten Beispielen.

BeispielRichtwert
Gesetzliche Studentenversicherung, kinderlos ab 23, mit Pflegerund 145 bis 152 Euro im Monat
Privater Studententarif, 20 Jahre, günstiger Tarifetwa 80 bis 95 Euro im Monat, mit 1.000 Euro Selbstbehalt im Jahr
Privater Studententarif, 20 bis 26 Jahre, mittlere Leistungetwa 115 bis 150 Euro im Monat
Privater Studententarif mit hoher Leistung, 21 bis 29 Jahreetwa 210 bis 380 Euro im Monat
Private Vollversicherung nach dem Studium, Berufseinsteigeretwa 521 bis 834 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026,

aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen und Angaben der Stiftung Warentest.

Private Beiträge hängen von Alter, Gesundheit, Selbstbehalt und Leistung ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Student, 22 Jahre, Eltern privat versichert, nicht verbeamtet

Er ist nicht familienversichert und vergleicht die Krankenkasse mit einem günstigen privaten Studententarif mit 1.000 Euro Selbstbehalt.

Gesetzlich mit Pflege, 12 × rund 148 Eurorund 1.776 Euro im Jahr
Privat, 12 × rund 95 Eurorund 1.140 Euro im Jahr
Privat, Selbstbehalt bei Arztkosten bis1.000 Euro im Jahr
Privat im ungünstigen Jahrbis etwa 2.140 Euro

Ist er gesund, spart er privat rund 636 Euro im Jahr. Braucht er Behandlungen, zahlt er bis zu 364 Euro mehr, und er bleibt bis zum Studienende gebunden. Richtwerte aus den genannten Beispielen.

Wer überhaupt wählen kann

Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, so regelt es § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V. Die Pflicht endet grundsätzlich mit dem 30. Geburtstag, mit Ausnahmen etwa beim Zweiten Bildungsweg.

Sind Sie über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert, sind Sie nach § 5 Absatz 7 SGB V nicht als Student pflichtversichert. Die Familienversicherung ist beitragsfrei, eine private Versicherung bringt Ihnen dann fast nie einen Vorteil.

Die Wahl stellt sich also vor allem für Studierende, deren Eltern privat versichert sind, und für alle, die wegen Alter oder Einkommen aus der Familienversicherung fallen.

Ihre LageWas naheliegt
Eltern gesetzlich, Sie unter 25, kaum EinkommenFamilienversicherung, 0 Euro
Eltern Beamte, Beihilfe für Sie als Kindprivat oft günstig, solange Kindergeld fließt
Eltern privat, nicht verbeamtetVergleich nötig, gesetzlich meist planbarer
Über 25, nicht mehr familienversichertgesetzlich als Student, rund 145 bis 152 Euro
Später sicher selbstständig oder verbeamtetprivat kann passen, Bindung bedenken

Die Befreiung: drei Monate Zeit, kein Zurück

Um privat versichert zu sein, beantragen Sie bei einer Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht. Der Antrag muss nach § 8 Absatz 2 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden, also in der Regel nach der Einschreibung. Sie müssen eine andere Absicherung für den Krankheitsfall nachweisen.

Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt nach Angaben der Stiftung Warentest für das ganze Studium. Eine Ausnahme ist eine Lücke von mindestens einem Monat zwischen Bachelor und Master mit Exmatrikulation, danach können Sie neu wählen.

Für Sie heißt das: Wer privat startet und nach zwei Semestern merkt, dass die Beiträge drücken, kann bis zum Studienende nicht in die Krankenkasse zurück.

Für wen privat passt

Kinder von Beamten bekommen Beihilfe vom Dienstherrn der Eltern. Die private Versicherung muss dann nur den Rest abdecken und ist entsprechend günstig. Der Haken: Mit dem Ende des Kindergeldes, meist mit 25, fällt die Beihilfe weg, und der Beitrag steigt deutlich.

Auch wer nach dem Studium sicher verbeamtet wird oder sich selbstständig macht, landet später ohnehin in der privaten Versicherung. Für alle anderen ist die gesetzliche Studentenversicherung meist der ruhigere Weg.

Ausbildungstarife und was danach kommt

Viele private Versicherer haben Ausbildungstarife für Studierende. Sie sind günstig, weil sie keine oder nur geringe Alterungsrückstellungen bilden, also kein Polster für höhere Kosten im Alter. Nach dem Studium wechseln Sie in einen regulären Tarif, der für Berufseinsteiger etwa 521 bis 834 Euro im Monat kosten kann.

Achten Sie auf die Pflegepflichtversicherung: Manche Studententarife enthalten sie, andere nicht. Ein Tarif mit hohem Selbstbehalt sieht günstig aus, kann im Jahr mit Arztbesuchen aber teurer werden als die Krankenkasse.

Die Risiken nach dem Studium

Nehmen Sie nach dem Abschluss eine Stelle mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze an, 2026 sind das 77.400 Euro im Jahr, werden Sie wieder gesetzlich pflichtversichert. Damit endet der Weg in der privaten Versicherung oft nach wenigen Jahren.

Schwieriger wird es ohne Job: Finden Sie nach dem Studium nicht gleich eine Stelle, zahlen Sie den privaten Beitrag womöglich weitgehend selbst. Machen Sie sich selbstständig, bleiben Sie privat versichert, auch wenn das Einkommen anfangs niedrig ist. Eine Härtefallregel für unbezahlte Beiträge gibt es nicht.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie über die Eltern familienversichert sind: Dann bleiben Sie dort.
  2. Bei verbeamteten Eltern klären, wie lange Beihilfe für Sie gezahlt wird.
  3. Den Beitrag der Krankenkasse mit zwei oder drei privaten Studententarifen gleicher Leistung vergleichen.
  4. Nachfragen, was der private Tarif nach dem Studium kostet und ob die Pflegeversicherung enthalten ist.
  5. Erst dann die Befreiung beantragen, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht.
  6. Die Bescheinigung für die Hochschule rechtzeitig vorlegen.

Checkliste

  • Familienversicherung ausgeschlossen
  • Beihilfeanspruch und dessen Ende bekannt
  • Selbstbehalt in die Jahreskosten eingerechnet
  • Pflegepflichtversicherung im Tarif oder extra abgeschlossen
  • Beitrag nach dem Studium erfragt
  • Plan für die Zeit nach dem Abschluss, auch ohne direkte Stelle

Häufige Fehler

  • Nur den Monatsbeitrag vergleichen und den Selbstbehalt übersehen
  • Die Befreiung beantragen, ohne zu wissen, dass sie bis zum Studienende bindet
  • Als Beamtenkind nicht einplanen, dass mit dem Kindergeld auch die Beihilfe endet
  • Die Dreimonatsfrist verpassen und dann ungewollt gesetzlich versichert bleiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich als Student zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Während des Studiums in der Regel nicht, die Befreiung ist unwiderruflich.

Eine Ausnahme ist eine Lücke von mindestens einem Monat mit Exmatrikulation zwischen Bachelor und

Master.

Wie lange habe ich Zeit für die Befreiung?

Drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht, meist ab der Einschreibung.

Danach ist eine Befreiung nicht mehr möglich.

Lohnt sich die private Versicherung für Beamtenkinder?

Meist ja, solange Beihilfe gezahlt wird.

Planen Sie aber ein, dass sie mit dem Ende des Kindergeldes wegfällt und der Beitrag dann steigt.

Bekomme ich mit BAföG einen Zuschuss zur privaten Versicherung?

Ja, nach § 13a BAföG erhöht sich der Bedarf um bis zu 102 Euro für die Krankenversicherung und 35

Euro für die Pflegeversicherung,

wenn der private Schutz die Vorgaben erfüllt.

Was passiert mit meiner privaten Versicherung, wenn ich nach dem Studium angestellt werde?

Liegt Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, 2026 sind das 77.400 Euro im Jahr,

werden Sie wieder gesetzlich pflichtversichert.

Warum ist der Beitrag für Studenten in der Krankenkasse niedriger?

Er wird nach dem BAföG-Bedarf berechnet,

und der Beitragssatz beträgt nach § 245 SGB V nur sieben Zehntel des allgemeinen Satzes.

Dazu kommen Zusatzbeitrag und Pflege.

Quellen

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