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Welche Krankenversicherung brauchen Beamte?

Kurz gesagt

Was die meisten Beamten brauchen, ist die Beihilfe zusammen mit einer privaten Restkostenversicherung. Der Dienstherr zahlt 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, den Rest versichern Sie privat, mit 30 Jahren meist für etwa 250 bis 400 Euro im Monat. Die gesetzliche Kasse lohnt sich vor allem in Ländern mit pauschaler Beihilfe, etwa für Familien mit einem Verdiener oder bei schweren Vorerkrankungen.

Welche Krankenversicherung brauchen Beamte?

Was es kostet

Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Monatsbeitrag für den privaten Restkostenanteil.

BeispielRichtwert
Anwärter, 22, 50 Prozent Beihilfeetwa 70 bis 90 Euro im Monat
Referendar, 25, 50 Prozent Beihilfeetwa 120 bis 160 Euro im Monat
Beamter, 30, ledig, 50 Prozent Beihilfeetwa 250 bis 400 Euro im Monat
Ehepartner, 30, 70 Prozent Beihilfeetwa 180 bis 240 Euro im Monat
Kind, 80 Prozent Beihilfeetwa 40 bis 60 Euro im Monat
Ruhestand ab 65, 70 Prozent Beihilfeetwa 150 bis 230 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Ihr Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Dienstherr und Tarif ab;

das genaue Angebot holen wir nach der Gesundheitsprüfung ein.

Rechenbeispiel

Lehrerin, 30, verbeamtet, ledig, gesund

So setzt sich der Schutz bei 50 Prozent Beihilfe zusammen.

Beihilfe des Dienstherrn50 Prozent der Kosten
Privater Beihilfetarif mit Einbettzimmer und Chefarztetwa 270 bis 330 Euro
Private Pflegepflichtversicherung, Restanteiletwa 30 bis 50 Euro
Zum Vergleich: gesetzliche Kasse ohne pauschale Beihilfe bei 4.500 Euro brutto, mit Pflegeetwa 950 Euro

Privat zahlt sie rund 300 bis 380 Euro im Monat. Mit pauschaler Beihilfe läge ihr Anteil in der Kasse bei etwa 480 Euro, ohne bei rund 950 Euro.

So funktioniert die Beihilfe

Beamte bekommen keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Stattdessen erstattet der Dienstherr über die Beihilfe einen festen Prozentsatz Ihrer Arztrechnungen, Arzneien und Klinikkosten.

Den Rest decken Sie mit einem privaten Beihilfetarif ab, der genau diese Lücke füllt. Weil nur ein Teil versichert wird, ist der Beitrag deutlich niedriger als für Angestellte oder Selbstständige.

Die Sätze hängen vom Dienstherrn ab. Bund und viele Länder arbeiten mit 50, 70 und 80 Prozent, einzelne Länder weichen ab, etwa mit höheren Sätzen für Familien.

PersonBeihilfe BundPrivat zu versichern
Aktive Beamte bis ein Kind50 Prozent50 Prozent
Aktive Beamte ab zwei Kindern70 Prozent30 Prozent
Ruhestand70 Prozent30 Prozent
Ehepartner mit Anspruch70 Prozent30 Prozent
Kinder80 Prozent20 Prozent

Gesetzliche Kasse und pauschale Beihilfe

Ohne Sonderregel zahlen Beamte in der gesetzlichen Kasse den vollen Beitrag allein, also auch den Teil, den sonst ein Arbeitgeber trägt. Das ist fast immer teurer.

Mehrere Länder bieten deshalb die pauschale Beihilfe an. Dann zahlt der Dienstherr die Hälfte des Kassenbeitrags. Anfang 2026 galt das unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Schleswig-Holstein mit Einschränkungen.

Die Wahl ist in der Regel endgültig. Prüfen Sie die Regeln Ihres Landes genau, bevor Sie sich festlegen.

Die Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen

Viele private Anbieter nehmen Beamte in den ersten sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung ohne Ablehnung auf. Der Zuschlag für Vorerkrankungen ist dann auf 30 Prozent begrenzt.

Das gilt auch für Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare. Wer die Frist verpasst, muss die normale Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Wann die gesetzliche Kasse besser passt

Mit pauschaler Beihilfe kann die Kasse günstiger sein, wenn ein Partner ohne eigenes Einkommen und mehrere Kinder beitragsfrei mitversichert werden.

Auch bei schweren Vorerkrankungen oder einer Behinderung, wenn selbst der begrenzte Zuschlag hoch ausfällt, lohnt der Vergleich. Wer die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht sicher anstrebt, sollte den Rückweg mitdenken.

Schritt für Schritt

  1. Beihilfesatz und Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn nachlesen.
  2. Prüfen, ob Ihr Land pauschale Beihilfe anbietet und ob die Wahl endgültig ist.
  3. Familienlage durchrechnen: Partner mit oder ohne eigenes Einkommen, geplante Kinder.
  4. Bei Vorerkrankungen die Öffnungsaktion binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung nutzen.
  5. Beihilfetarif so wählen, dass er die Lücke vollständig schließt, auch bei Zahnersatz und Brillen.
  6. Bei Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf den späteren Wechsel in den Normaltarif klären.

Checkliste

  • Beihilfesatz für sich, Partner und Kinder bekannt
  • Restkostentarif passend zum Satz, ohne Lücke
  • Beihilfeergänzung für Leistungen, die die Beihilfe kürzt
  • Anpassung des Tarifs, wenn sich der Satz bei Kindern oder Ruhestand ändert
  • Frist der Öffnungsaktion im Blick
  • Entscheidung zur pauschalen Beihilfe schriftlich und bewusst

Häufige Fehler

  • In der gesetzlichen Kasse bleiben, ohne dass das Land pauschale Beihilfe zahlt, und den vollen Beitrag allein tragen
  • Die Frist der Öffnungsaktion verstreichen lassen und dann wegen Vorerkrankung abgelehnt werden
  • Den Tarif nicht anpassen, wenn der Beihilfesatz mit dem zweiten Kind oder im Ruhestand steigt
  • Pauschale Beihilfe wählen, ohne zu wissen, dass ein Rückweg meist ausgeschlossen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Müssen Beamte privat versichert sein?

Nein. Versichert sein müssen alle, aber Beamte dürfen auch in der gesetzlichen Kasse bleiben. Ohne pauschale Beihilfe zahlen sie dort allerdings den vollen Beitrag allein.

Was kostet die PKV für Beamtenanwärter?

In Ausbildungstarifen meist etwa 70 bis 160 Euro im Monat, je nach Alter und Tarif.

Was passiert mit der Krankenversicherung im Ruhestand?

Die Beihilfe steigt beim Bund auf 70 Prozent. Der private Anteil sinkt dann auf 30 Prozent, der Tarif wird entsprechend angepasst.

Wie sind Kinder von Beamten versichert?

Die Beihilfe trägt beim Bund 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent kosten meist rund 40 bis 60 Euro im Monat je Kind.

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?

Ein Zusatz, der Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht oder nur gekürzt zahlt, etwa bei Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus, je nach Dienstherr.

Kann ich die pauschale Beihilfe später wieder abwählen?

In der Regel nicht. Die Entscheidung gilt meist für die gesamte Dienstzeit, deshalb vorher genau rechnen.

Gibt es die Öffnungsaktion bei allen Anbietern?

Nein, nicht alle privaten Anbieter machen mit. Wir prüfen für Sie, welche Tarife infrage kommen.

Quellen

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