Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast MitmachenIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung
Kurz gesagt
Jedes Kind bekommt in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, meist 120 bis 250 Euro im Monat. Melden Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt an, dann wird es ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit aufgenommen. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind oft dort kostenlos mitversichert werden.
Monatsbeiträge für Kinder aus veröffentlichten Marktübersichten und gesetzliche Rechengrößen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kind ohne Beihilfe, üblicher Tarif | etwa 120 bis 250 Euro im Monat |
| Kind ohne Beihilfe, Durchschnitt | rund 175 Euro im Monat |
| Kind ohne Beihilfe, ganze Marktspanne | etwa 83 bis 382 Euro im Monat |
| Beamtenkind mit Beihilfe, Restkostentarif | etwa 30 bis 70 Euro im Monat |
| Einkommensgrenze für die Familienversicherung 2026 | 6.450 Euro im Monat (77.400 Euro im Jahr) |
| Arbeitgeberzuschuss 2026, für Sie und die Kinder zusammen | höchstens 508,59 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Der Beitrag hängt vom Tarif der Eltern,
der Selbstbeteiligung und dem Bundesland bei der Beihilfe ab.
Das genaue Angebot für Ihr Kind holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Vater verdient 95.000 Euro im Jahr, also rund 7.900 Euro im Monat, die Mutter 2.400 Euro. Damit liegt er über der Grenze und über ihrem Einkommen, das Kind kann nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden.
| Beitrag des Vaters | etwa 560 Euro |
| Beitrag für das Kind | etwa 150 Euro |
| Zusammen | etwa 710 Euro |
| Arbeitgeberzuschuss, die Hälfte, unter der Grenze von 508,59 Euro | etwa 355 Euro |
| Eigener Anteil des Vaters für beide | etwa 355 Euro |
Das Kind kostet die Familie netto nur rund 75 Euro im Monat, weil der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Mit dem zweiten und dritten Kind stößt der Zuschuss an seine Grenze, dann zahlt die Familie jeden weiteren Euro allein.
Sind beide Eltern privat versichert, wird auch das Kind in der Regel privat versichert. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es dann nicht.
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kommt es auf die Ehe und das Einkommen an. Bei verheirateten Eltern ist das Kind nicht beitragsfrei gesetzlich mitversichert, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient, 2026 also mehr als 6.450 Euro im Monat, und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner.
Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Grenze nicht. Dann kann das Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos mitversichert werden, egal wie viel der andere verdient.
| Familienlage | Wo das Kind versichert wird |
|---|---|
| Beide Eltern privat versichert | privat, eigener Beitrag |
| Verheiratet, privat versicherter Elternteil verdient mehr als 6.450 Euro und mehr als der Partner | privat, eigener Beitrag |
| Verheiratet, gesetzlich versicherter Elternteil verdient mehr | gesetzlich, beitragsfrei möglich |
| Nicht verheiratet, ein Elternteil gesetzlich | gesetzlich, beitragsfrei möglich |
| Ein Elternteil Beamter mit Beihilfe | meist privat mit Beihilfe, sehr günstig |
Für Neugeborene gibt es die Kindernachversicherung. Ist ein Elternteil am Tag der Geburt privat versichert und melden Sie das Kind spätestens zwei Monate danach an, muss der Versicherer es rückwirkend ab Geburt aufnehmen. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und ohne Zuschläge.
Das gilt auch für Kinder, die mit Erkrankungen oder zu früh geboren werden. Genau deshalb ist die Frist so wichtig: Wer sie verpasst, riskiert eine Gesundheitsprüfung mit Zuschlag oder Ablehnung.
Der Schutz des Kindes darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil vorher schon eine Zeit lang versichert war, höchstens drei Monate. Für adoptierte minderjährige Kinder gilt dasselbe.
Kinderbeiträge sind niedrig, weil bis zum 21. Geburtstag meist keine Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Ein üblicher Tarif kostet 120 bis 250 Euro im Monat, im Durchschnitt um 175 Euro.
Mit etwa 15 und mit 21 steigt der Beitrag in die nächste Altersstufe. Ab 21 zahlt das Kind den Erwachsenenbeitrag, dann oft 300 Euro und mehr, solange es nicht selbst gesetzlich versicherungspflichtig wird, etwa durch eine Ausbildung oder einen Job.
Bei Beamten übernimmt die Beihilfe für Kinder in der Regel 80 Prozent der Kosten. Der Restkostentarif kostet dann nur 30 bis 70 Euro im Monat. Für Beamte ist die private Versicherung der Kinder deshalb fast immer die günstigere Wahl.
Angestellte bekommen den Arbeitgeberzuschuss nicht nur für sich, sondern auch für Kinder und den Ehepartner, die in der gesetzlichen Kasse familienversichert wären. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der gesamten Beiträge, höchstens 508,59 Euro im Monat.
Liegt Ihr eigener Beitrag unter dieser Grenze, finanziert der Arbeitgeber das Kind also zur Hälfte mit. Selbstständige tragen den Kinderbeitrag allein, können ihn aber als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen.
Mit mehreren Kindern und einem Elternteil, der nicht arbeitet, wird die private Versicherung für die ganze Familie teuer. Drei Kinder kosten schnell 500 Euro im Monat zusätzlich. Wer vor dem Wechsel in die PKV steht und Kinder plant, sollte das einrechnen.
Prüfen Sie außerdem, ob ein Kind über den anderen Elternteil gesetzlich mitversichert werden kann. Das spart viel Geld, auch wenn der private Schutz mehr Leistungen bietet, etwa beim Kieferorthopäden oder beim Einbettzimmer.
Fragen und Antworten
Meist 120 bis 250 Euro im Monat ohne Beihilfe. Beamtenkinder kosten durch die Beihilfe nur etwa 30 bis 70 Euro.
Nicht immer. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert und verdient mehr als Sie, oder sind Sie nicht verheiratet, kann das Kind beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden.
Nein, wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden und ein Elternteil beim selben Versicherer versichert ist. Dann gilt der Schutz ab Geburt.
Ja. Der Zuschuss umfasst die Beiträge für Kinder, die gesetzlich familienversichert wären, zusammen mit Ihrem eigenen Beitrag höchstens 508,59 Euro im Monat.
Ja, sobald es selbst versicherungspflichtig wird, etwa mit einer Ausbildung, oder wenn sich die Einkommen der Eltern so ändern, dass die Familienversicherung greift.
Meist bis zum 15. Geburtstag, danach folgt ein Jugendtarif. Ab 21 zahlt das Kind den Beitrag für Erwachsene.
Ja, aber dann ohne die Vorteile der Kindernachversicherung. Es gibt eine Gesundheitsprüfung, und Zuschläge oder Ablehnung sind möglich.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Ein gesunder Angestellter um 30 zahlt für einen guten Tarif meist 450 bis 700 Euro im Monat, …
Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Was ist besser?
Keine ist grundsätzlich besser. Die private lohnt sich vor allem für Beamte und für gut verdi …
Welche Krankenversicherung brauchen Beamte?
Was die meisten Beamten brauchen, ist die Beihilfe zusammen mit einer privaten Restkostenvers …
Welche PKV-Beiträge kann ich von der Steuer absetzen?
Voll absetzbar ist der Teil Ihres Beitrags, der die Grundversorgung abdeckt, dazu die private …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen