Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Wie werden Kinder in der PKV versichert?

Kurz gesagt

Jedes Kind bekommt in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, meist 120 bis 250 Euro im Monat. Melden Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt an, dann wird es ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit aufgenommen. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind oft dort kostenlos mitversichert werden.

Wie werden Kinder in der PKV versichert?

Was es kostet

Monatsbeiträge für Kinder aus veröffentlichten Marktübersichten und gesetzliche Rechengrößen, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Kind ohne Beihilfe, üblicher Tarifetwa 120 bis 250 Euro im Monat
Kind ohne Beihilfe, Durchschnittrund 175 Euro im Monat
Kind ohne Beihilfe, ganze Marktspanneetwa 83 bis 382 Euro im Monat
Beamtenkind mit Beihilfe, Restkostentarifetwa 30 bis 70 Euro im Monat
Einkommensgrenze für die Familienversicherung 20266.450 Euro im Monat (77.400 Euro im Jahr)
Arbeitgeberzuschuss 2026, für Sie und die Kinder zusammenhöchstens 508,59 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Der Beitrag hängt vom Tarif der Eltern,

der Selbstbeteiligung und dem Bundesland bei der Beihilfe ab.

Das genaue Angebot für Ihr Kind holen wir ein.

Rechenbeispiel

Verheiratet, Vater privat versichert, Mutter gesetzlich in Teilzeit, ein Neugeborenes

Der Vater verdient 95.000 Euro im Jahr, also rund 7.900 Euro im Monat, die Mutter 2.400 Euro. Damit liegt er über der Grenze und über ihrem Einkommen, das Kind kann nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden.

Beitrag des Vatersetwa 560 Euro
Beitrag für das Kindetwa 150 Euro
Zusammenetwa 710 Euro
Arbeitgeberzuschuss, die Hälfte, unter der Grenze von 508,59 Euroetwa 355 Euro
Eigener Anteil des Vaters für beideetwa 355 Euro

Das Kind kostet die Familie netto nur rund 75 Euro im Monat, weil der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Mit dem zweiten und dritten Kind stößt der Zuschuss an seine Grenze, dann zahlt die Familie jeden weiteren Euro allein.

Gesetzlich oder privat: wer entscheidet über das Kind

Sind beide Eltern privat versichert, wird auch das Kind in der Regel privat versichert. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es dann nicht.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kommt es auf die Ehe und das Einkommen an. Bei verheirateten Eltern ist das Kind nicht beitragsfrei gesetzlich mitversichert, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient, 2026 also mehr als 6.450 Euro im Monat, und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner.

Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Grenze nicht. Dann kann das Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos mitversichert werden, egal wie viel der andere verdient.

FamilienlageWo das Kind versichert wird
Beide Eltern privat versichertprivat, eigener Beitrag
Verheiratet, privat versicherter Elternteil verdient mehr als 6.450 Euro und mehr als der Partnerprivat, eigener Beitrag
Verheiratet, gesetzlich versicherter Elternteil verdient mehrgesetzlich, beitragsfrei möglich
Nicht verheiratet, ein Elternteil gesetzlichgesetzlich, beitragsfrei möglich
Ein Elternteil Beamter mit Beihilfemeist privat mit Beihilfe, sehr günstig

Die Anmeldung nach der Geburt

Für Neugeborene gibt es die Kindernachversicherung. Ist ein Elternteil am Tag der Geburt privat versichert und melden Sie das Kind spätestens zwei Monate danach an, muss der Versicherer es rückwirkend ab Geburt aufnehmen. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und ohne Zuschläge.

Das gilt auch für Kinder, die mit Erkrankungen oder zu früh geboren werden. Genau deshalb ist die Frist so wichtig: Wer sie verpasst, riskiert eine Gesundheitsprüfung mit Zuschlag oder Ablehnung.

Der Schutz des Kindes darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil vorher schon eine Zeit lang versichert war, höchstens drei Monate. Für adoptierte minderjährige Kinder gilt dasselbe.

Was ein Kind in der PKV kostet

Kinderbeiträge sind niedrig, weil bis zum 21. Geburtstag meist keine Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Ein üblicher Tarif kostet 120 bis 250 Euro im Monat, im Durchschnitt um 175 Euro.

Mit etwa 15 und mit 21 steigt der Beitrag in die nächste Altersstufe. Ab 21 zahlt das Kind den Erwachsenenbeitrag, dann oft 300 Euro und mehr, solange es nicht selbst gesetzlich versicherungspflichtig wird, etwa durch eine Ausbildung oder einen Job.

Bei Beamten übernimmt die Beihilfe für Kinder in der Regel 80 Prozent der Kosten. Der Restkostentarif kostet dann nur 30 bis 70 Euro im Monat. Für Beamte ist die private Versicherung der Kinder deshalb fast immer die günstigere Wahl.

Der Arbeitgeber zahlt mit

Angestellte bekommen den Arbeitgeberzuschuss nicht nur für sich, sondern auch für Kinder und den Ehepartner, die in der gesetzlichen Kasse familienversichert wären. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der gesamten Beiträge, höchstens 508,59 Euro im Monat.

Liegt Ihr eigener Beitrag unter dieser Grenze, finanziert der Arbeitgeber das Kind also zur Hälfte mit. Selbstständige tragen den Kinderbeitrag allein, können ihn aber als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen.

Wann die private Versicherung für Kinder nicht passt

Mit mehreren Kindern und einem Elternteil, der nicht arbeitet, wird die private Versicherung für die ganze Familie teuer. Drei Kinder kosten schnell 500 Euro im Monat zusätzlich. Wer vor dem Wechsel in die PKV steht und Kinder plant, sollte das einrechnen.

Prüfen Sie außerdem, ob ein Kind über den anderen Elternteil gesetzlich mitversichert werden kann. Das spart viel Geld, auch wenn der private Schutz mehr Leistungen bietet, etwa beim Kieferorthopäden oder beim Einbettzimmer.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Geburt klären, ob das Kind gesetzlich mitversichert werden kann: Ehe und Einkommen beider Eltern prüfen.
  2. Beim privaten Versicherer nachfragen, welcher Kindertarif zum eigenen Tarif passt.
  3. Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden, am besten mit der Geburtsurkunde gleich in der ersten Woche.
  4. Bei Beamten den Beihilfeantrag für das Kind stellen und den Restkostentarif wählen.
  5. Arbeitgeber über den neuen Gesamtbeitrag informieren, damit der Zuschuss steigt.
  6. Beitrag in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angeben.

Checkliste

  • Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil geprüft
  • Anmeldefrist von zwei Monaten im Kalender eingetragen
  • Kindertarif passt zum Tarif des versicherten Elternteils
  • Arbeitgeberzuschuss für das Kind beantragt
  • Bei Beamten Beihilfe für das Kind beantragt
  • Beitragssprünge mit 15 und 21 Jahren eingeplant

Häufige Fehler

  • Die Frist von zwei Monaten verpassen und dann eine Gesundheitsprüfung riskieren
  • Annehmen, das Kind sei automatisch beim privat versicherten Elternteil mitversichert
  • Übersehen, dass bei unverheirateten Eltern die kostenlose gesetzliche Familienversicherung offensteht
  • Den Arbeitgeberzuschuss für das Kind nicht beantragen
  • Beim Wechsel in die PKV künftige Kinder und ihre Beiträge nicht einrechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?

Meist 120 bis 250 Euro im Monat ohne Beihilfe. Beamtenkinder kosten durch die Beihilfe nur etwa 30 bis 70 Euro.

Muss mein Kind privat versichert werden, wenn ich privat versichert bin?

Nicht immer. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert und verdient mehr als Sie, oder sind Sie nicht verheiratet, kann das Kind beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden.

Braucht mein Baby eine Gesundheitsprüfung?

Nein, wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden und ein Elternteil beim selben Versicherer versichert ist. Dann gilt der Schutz ab Geburt.

Zahlt der Arbeitgeber auch für mein Kind?

Ja. Der Zuschuss umfasst die Beiträge für Kinder, die gesetzlich familienversichert wären, zusammen mit Ihrem eigenen Beitrag höchstens 508,59 Euro im Monat.

Kann das Kind später in die gesetzliche Kasse wechseln?

Ja, sobald es selbst versicherungspflichtig wird, etwa mit einer Ausbildung, oder wenn sich die Einkommen der Eltern so ändern, dass die Familienversicherung greift.

Bis wann gilt der günstige Kindertarif?

Meist bis zum 15. Geburtstag, danach folgt ein Jugendtarif. Ab 21 zahlt das Kind den Beitrag für Erwachsene.

Kann ich mein Kind bei einem anderen Versicherer anmelden als mich?

Ja, aber dann ohne die Vorteile der Kindernachversicherung. Es gibt eine Gesundheitsprüfung, und Zuschläge oder Ablehnung sind möglich.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Krankenversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Krankenversicherung (PKV)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.