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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Welche PKV-Beiträge kann ich von der Steuer absetzen?

Kurz gesagt

Voll absetzbar ist der Teil Ihres Beitrags, der die Grundversorgung abdeckt, dazu die private Pflegepflichtversicherung. Wahlleistungen wie Chefarzt, Einbettzimmer oder Krankentagegeld fallen unter die Höchstbeträge von 1.900 oder 2.800 Euro im Jahr, die meist schon ausgeschöpft sind. Selbstbehalte sind keine Beiträge, und eine Beitragsrückerstattung mindert den Abzug.

Welche PKV-Beiträge kann ich von der Steuer absetzen?

Was es kostet

Steuerliche Rahmenwerte 2026 und typische Wirkung, keine Beitragspreise.

BeispielRichtwert
Höchstbetrag sonstige Vorsorge, Angestellte, Beamte, Rentner1.900 Euro im Jahr
Höchstbetrag sonstige Vorsorge, Selbstständige2.800 Euro im Jahr
Basisanteil eines typischen Volltarifsetwa 70 bis 90 Prozent des Beitrags
Vorauszahlung im selben Jahr absetzbarbis zum 3-Fachen des Jahresbeitrags

Stand Oktober 2026.

Der Basisanteil ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und je Tarif verschieden; maßgeblich ist die Bescheinigung Ihres Versicherers.

Keine Steuerberatung, für Ihren Fall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Selbstständiger, 40, Grenzsteuersatz 35 Prozent

So wirkt der Abzug bei einem privaten Volltarif mit Krankentagegeld.

Krankenversicherung 650 Euro im Monat, davon Basisanteil 85 Prozent6.630 Euro im Jahr absetzbar
Private Pflegepflichtversicherung 60 Euro im Monat720 Euro im Jahr absetzbar
Wahlleistungen und Krankentagegeldohne Wirkung, Höchstbetrag schon überschritten
Abzug Grundversorgung gesamt7.350 Euro

Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz sinkt die Steuer um rund 2.570 Euro im Jahr, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie anfallen.

Was zur Grundversorgung zählt

Absetzbar ist der Anteil, der ungefähr dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse entspricht. Ihr Versicherer berechnet diesen Basisanteil und meldet ihn an das Finanzamt.

Die Bescheinigung kommt jedes Jahr mit der Post oder digital. Darauf steht, welcher Teil Ihres Beitrags auf die Grundversorgung und welcher auf Wahlleistungen entfällt.

BeitragsteilSteuerlich
Basisanteil Krankenversicherungvoll als Sonderausgaben
Private Pflegepflichtversicherungvoll als Sonderausgaben
Chefarzt, Einbettzimmer, Heilpraktikernur im Höchstbetrag, meist ohne Wirkung
Krankentagegeldnur im Höchstbetrag, meist ohne Wirkung
Zahnzusatz und andere Zusatztarifenur im Höchstbetrag, meist ohne Wirkung
Selbstbehaltkein Beitrag, eventuell außergewöhnliche Belastung

Angestellte, Beamte und Selbstständige

Angestellte setzen nur ihren eigenen Anteil ab. Der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers wird abgezogen. Seit 2026 werden die Beiträge zudem elektronisch an Finanzamt und Arbeitgeber gemeldet, damit der Lohnsteuerabzug von Anfang an passt.

Beamte und Selbstständige tragen den Beitrag allein und setzen den Basisanteil vollständig ab. Für Selbstständige sind die Beiträge keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung.

Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung

Rechnungen, die Sie wegen eines Selbstbehalts selbst zahlen, sind keine Beiträge. Sie können als außergewöhnliche Belastung zählen, aber nur über der zumutbaren Belastung, die vom Einkommen abhängt. Das gelingt selten.

Eine Beitragsrückerstattung senkt die absetzbaren Beiträge im Jahr der Auszahlung. Bei hohem Steuersatz lohnt es sich daher, vor dem Zurückhalten einer Rechnung genau nachzurechnen.

Beiträge im Voraus zahlen

Manche Versicherer erlauben, Beiträge für künftige Jahre vorab zu zahlen. Steuerlich zählt das im Jahr der Zahlung, solange die Summe das Dreifache des Jahresbeitrags nicht übersteigt.

Sinnvoll ist das vor allem in einem Jahr mit ungewöhnlich hohem Einkommen. Ob es sich für Sie lohnt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wann sich das Nachdenken nicht lohnt

Wenn Sie angestellt sind und der Versicherer den Basisanteil korrekt meldet, müssen Sie meist nichts weiter tun. Zusatztarife extra in die Erklärung einzutragen bringt in den meisten Fällen keinen Euro, weil der Höchstbetrag schon voll ist.

Schritt für Schritt

  1. Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers bereitlegen.
  2. Basisanteil und Pflegepflichtversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand prüfen.
  3. Beitragsrückerstattungen des Jahres eintragen.
  4. Als Angestellter den Arbeitgeberzuschuss gegenrechnen lassen.
  5. Bei Beiträgen für Kinder klären, wer sie zahlt und absetzt.
  6. Vorauszahlungen nur nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung leisten.

Checkliste

  • Bescheinigung über Basisanteil liegt vor
  • Rückerstattungen vollständig angegeben
  • Selbstbehalt nicht als Beitrag eingetragen
  • Kinderbeiträge dem richtigen Elternteil zugeordnet
  • Bei Selbstständigkeit keine Buchung als Betriebsausgabe

Häufige Fehler

  • Den gesamten Beitrag als voll absetzbar ansehen, obwohl Wahlleistungen meist keine Wirkung haben
  • Selbst bezahlte Arztrechnungen als Beitrag eintragen
  • Die Beitragsrückerstattung verschweigen, was später zu Nachzahlungen führt
  • Einen Tarif nur wegen der Steuer wählen statt nach der Leistung

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die private Krankenversicherung voll absetzbar?

Nur der Basisanteil und die Pflegepflichtversicherung. Der Rest zählt zu den Höchstbeträgen, die meist schon ausgeschöpft sind.

Kann ich den Selbstbehalt absetzen?

Nicht als Beitrag. Als außergewöhnliche Belastung nur, soweit Ihre Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen.

Was ist mit der Beitragsrückerstattung?

Sie mindert die absetzbaren Beiträge im Jahr, in dem sie ausgezahlt wird.

Kann ich die PKV-Beiträge meiner Kinder absetzen?

Ja, wenn Sie die Beiträge tragen und für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Die Details klärt Ihre Steuerberatung.

Ist das Krankentagegeld absetzbar?

Es gehört nicht zur Grundversorgung und fällt unter den Höchstbetrag, der meist schon voll ist.

Sind PKV-Beiträge für Selbstständige Betriebsausgaben?

Nein, sie sind Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung.

Quellen

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