Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Ein Krankentagegeld brauchen vor allem Selbstständige, privat versicherte Angestellte und Gutverdiener. Das gesetzliche Krankengeld liegt 2026 bei höchstens 135,63 Euro brutto am Tag, netto bleiben rund 118 bis 120 Euro. Ein Tagessatz von 30 Euro ab dem 43. Tag kostet junge Angestellte oft unter 15 Euro im Monat.
Monatsbeiträge aus veröffentlichten Tarifvergleichen, abhängig von Alter, Tagessatz und Beginn der Zahlung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Angestellter, 35 Jahre, 20 Euro Tagessatz ab dem 43. Tag | etwa 7 bis 23 Euro im Monat |
| Angestellter, 32 Jahre, 30 Euro Tagessatz ab dem 43. Tag | etwa 8 bis 10 Euro im Monat |
| 30 Jahre, 100 Euro Tagessatz ab dem 43. Tag | etwa 30 bis 40 Euro im Monat |
| Selbstständiger, 35 Jahre, 150 Euro Tagessatz ab dem 29. Tag | etwa 76 bis 150 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Mit dem Alter beim Abschluss, dem Beruf und Vorerkrankungen ändert sich der Beitrag deutlich;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So groß ist die Lücke ab dem 43. Tag, wenn das Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
| Nettogehalt im Monat (Steuerklasse I, gerundet) | rund 4.500 Euro |
| Krankengeld netto (30 Tage × rund 118 Euro) | rund 3.540 Euro |
| Lücke im Monat | rund 960 Euro |
| Nötiger Tagessatz (960 Euro ÷ 30) | rund 32 Euro, gewählt 35 Euro ab dem 43. Tag |
| Beitrag mit 35 Jahren | etwa 10 bis 18 Euro im Monat |
Für etwa 10 bis 18 Euro im Monat bleibt das Netto auch bei langer Krankheit fast gleich. Der Beitrag ist aus den Quellen hochgerechnet, ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Die Frage "Brauche ich ein Krankentagegeld?" beantwortet ein Blick auf Ihr Konto nach sechs Wochen Krankheit. Als gesetzlich versicherter Angestellter bekommen Sie bis dahin Ihr volles Gehalt, danach zahlt die Kasse Krankengeld: 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto, und nur bis zu einer festen Obergrenze.
Von diesem Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, verliert deshalb spürbar Geld, je höher das Gehalt, desto mehr.
| Ihre Lage | Was ohne Vorsorge passiert | Unsere Einschätzung |
|---|---|---|
| Angestellt, gesetzlich, Gehalt unter der Grenze | Krankengeld ersetzt einen großen Teil | meist verzichtbar, Rücklage reicht oft |
| Angestellt, gesetzlich, Gehalt deutlich darüber | Netto sinkt ab dem 43. Tag spürbar | sinnvoll als Aufstockung |
| Angestellt, privat versichert | nach sechs Wochen kein Geld mehr | unbedingt nötig |
| Selbstständig, gesetzlich ohne Krankengeld | vom ersten Tag kein Einkommen | unbedingt nötig |
| Selbstständig, gesetzlich mit Wahlerklärung | Krankengeld erst ab dem 43. Tag | privat für die ersten Wochen ergänzen |
| Selbstständig, privat versichert | kein Einkommen ab dem ersten Tag | unbedingt nötig, Beginn passend zur Rücklage |
Selbstständige bekommen von der gesetzlichen Kasse nur dann Krankengeld, wenn sie es mit einer Wahlerklärung ausdrücklich wählen. Dann steigt der Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte, und das Geld fließt trotzdem erst ab dem 43. Tag.
Laufende Kosten wie Miete, Büro, Leasing und Versicherungen hören bei Krankheit nicht auf. Ein privates Krankentagegeld kann je nach Tarif schon ab dem 4., 8., 15., 22. oder 29. Tag zahlen. Je früher der Beginn, desto teurer der Beitrag.
Versichert wird ein fester Betrag je Kalendertag, der Tagessatz. Als Faustregel nehmen Sie Ihr Nettoeinkommen im Monat, ziehen das Krankengeld ab, falls Sie welches bekommen, und teilen den Rest durch 30.
Mehr als Ihr Nettoeinkommen dürfen Sie nicht versichern. Steigt Ihr Einkommen, sollten Sie den Tagessatz anheben. Viele Tarife erlauben das in den ersten Jahren ohne neue Gesundheitsfragen, wenn Sie es rechtzeitig beantragen.
Krankentagegeld zahlt nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Wer halbtags weiterarbeitet, bekommt in der Regel nichts.
Stellt ein Arzt Berufsunfähigkeit fest, endet die Leistung meist nach einer kurzen Übergangszeit. Für lange Krankheiten gehört deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu. Krankentagegeld überbrückt Wochen und Monate, nicht Jahre.
Fragen und Antworten
Krankengeld zahlt die gesetzliche Kasse nach festen Regeln. Krankentagegeld ist ein privater Vertrag mit einem selbst gewählten Betrag je Tag, als Ersatz oder als Aufstockung.
Bei einem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze meist nicht. Liegt Ihr Gehalt deutlich darüber, schließt ein kleiner Tagessatz ab dem 43. Tag die Lücke günstig.
Bei vielen Tarifen unbegrenzt, solange Sie arbeitsunfähig sind. Es endet aber meist, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Das gesetzliche Krankengeld zahlt für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren.
Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Weil der Höchstbetrag meist schon mit der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, wirken sie oft nicht. Dafür ist die Leistung steuerfrei.
Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer den Tagessatz an das neue Netto anpassen. Melden Sie Änderungen deshalb selbst.
In der Regel nicht, denn verlangt wird vollständige Arbeitsunfähigkeit. Einige Tarife zahlen bei stufenweiser Wiedereingliederung weiter, das sollten Sie vor dem Abschluss prüfen.
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