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Brauche ich ein Krankentagegeld?

Kurz gesagt

Ein Krankentagegeld brauchen vor allem Selbstständige, privat versicherte Angestellte und Gutverdiener. Das gesetzliche Krankengeld liegt 2026 bei höchstens 135,63 Euro brutto am Tag, netto bleiben rund 118 bis 120 Euro. Ein Tagessatz von 30 Euro ab dem 43. Tag kostet junge Angestellte oft unter 15 Euro im Monat.

Brauche ich ein Krankentagegeld?

Was es kostet

Monatsbeiträge aus veröffentlichten Tarifvergleichen, abhängig von Alter, Tagessatz und Beginn der Zahlung.

BeispielRichtwert
Angestellter, 35 Jahre, 20 Euro Tagessatz ab dem 43. Tagetwa 7 bis 23 Euro im Monat
Angestellter, 32 Jahre, 30 Euro Tagessatz ab dem 43. Tagetwa 8 bis 10 Euro im Monat
30 Jahre, 100 Euro Tagessatz ab dem 43. Tagetwa 30 bis 40 Euro im Monat
Selbstständiger, 35 Jahre, 150 Euro Tagessatz ab dem 29. Tagetwa 76 bis 150 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Mit dem Alter beim Abschluss, dem Beruf und Vorerkrankungen ändert sich der Beitrag deutlich;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Angestellter, gesetzlich versichert, 8.000 Euro brutto

So groß ist die Lücke ab dem 43. Tag, wenn das Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Nettogehalt im Monat (Steuerklasse I, gerundet)rund 4.500 Euro
Krankengeld netto (30 Tage × rund 118 Euro)rund 3.540 Euro
Lücke im Monatrund 960 Euro
Nötiger Tagessatz (960 Euro ÷ 30)rund 32 Euro, gewählt 35 Euro ab dem 43. Tag
Beitrag mit 35 Jahrenetwa 10 bis 18 Euro im Monat

Für etwa 10 bis 18 Euro im Monat bleibt das Netto auch bei langer Krankheit fast gleich. Der Beitrag ist aus den Quellen hochgerechnet, ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Wann die Lücke entsteht

Die Frage "Brauche ich ein Krankentagegeld?" beantwortet ein Blick auf Ihr Konto nach sechs Wochen Krankheit. Als gesetzlich versicherter Angestellter bekommen Sie bis dahin Ihr volles Gehalt, danach zahlt die Kasse Krankengeld: 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto, und nur bis zu einer festen Obergrenze.

Von diesem Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, verliert deshalb spürbar Geld, je höher das Gehalt, desto mehr.

Ihre LageWas ohne Vorsorge passiertUnsere Einschätzung
Angestellt, gesetzlich, Gehalt unter der GrenzeKrankengeld ersetzt einen großen Teilmeist verzichtbar, Rücklage reicht oft
Angestellt, gesetzlich, Gehalt deutlich darüberNetto sinkt ab dem 43. Tag spürbarsinnvoll als Aufstockung
Angestellt, privat versichertnach sechs Wochen kein Geld mehrunbedingt nötig
Selbstständig, gesetzlich ohne Krankengeldvom ersten Tag kein Einkommenunbedingt nötig
Selbstständig, gesetzlich mit WahlerklärungKrankengeld erst ab dem 43. Tagprivat für die ersten Wochen ergänzen
Selbstständig, privat versichertkein Einkommen ab dem ersten Tagunbedingt nötig, Beginn passend zur Rücklage

Selbstständige: hier zählt jeder Tag

Selbstständige bekommen von der gesetzlichen Kasse nur dann Krankengeld, wenn sie es mit einer Wahlerklärung ausdrücklich wählen. Dann steigt der Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte, und das Geld fließt trotzdem erst ab dem 43. Tag.

Laufende Kosten wie Miete, Büro, Leasing und Versicherungen hören bei Krankheit nicht auf. Ein privates Krankentagegeld kann je nach Tarif schon ab dem 4., 8., 15., 22. oder 29. Tag zahlen. Je früher der Beginn, desto teurer der Beitrag.

Den richtigen Tagessatz finden

Versichert wird ein fester Betrag je Kalendertag, der Tagessatz. Als Faustregel nehmen Sie Ihr Nettoeinkommen im Monat, ziehen das Krankengeld ab, falls Sie welches bekommen, und teilen den Rest durch 30.

Mehr als Ihr Nettoeinkommen dürfen Sie nicht versichern. Steigt Ihr Einkommen, sollten Sie den Tagessatz anheben. Viele Tarife erlauben das in den ersten Jahren ohne neue Gesundheitsfragen, wenn Sie es rechtzeitig beantragen.

Grenzen, die viele übersehen

Krankentagegeld zahlt nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Wer halbtags weiterarbeitet, bekommt in der Regel nichts.

Stellt ein Arzt Berufsunfähigkeit fest, endet die Leistung meist nach einer kurzen Übergangszeit. Für lange Krankheiten gehört deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu. Krankentagegeld überbrückt Wochen und Monate, nicht Jahre.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie gesetzliches Krankengeld bekommen und ab welchem Tag.
  2. Monatliches Netto und feste Kosten aufschreiben.
  3. Lücke berechnen und durch 30 teilen: das ist Ihr Tagessatz.
  4. Beginn der Zahlung nach Ihrer Rücklage wählen: wer drei Monate überbrücken kann, spart mit spätem Beginn.
  5. Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich beantworten.
  6. Tagessatz regelmäßig an das Einkommen anpassen.

Checkliste

  • Tagessatz deckt die Lücke, aber nicht mehr als Ihr Netto
  • Beginn passt zur Lohnfortzahlung oder zur eigenen Rücklage
  • Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich
  • Leistung auch bei Behandlung im Ausland geregelt
  • Keine Kürzung bei vorübergehend geringerem Einkommen
  • Berufsunfähigkeit separat abgesichert

Häufige Fehler

  • Den Tagessatz einmal festlegen und nie an ein höheres Einkommen anpassen
  • Als Selbstständiger erst ab dem 43. Tag versichern, ohne Rücklage für sechs Wochen
  • Mehr versichern als das Netto und im Leistungsfall gekürzt werden
  • Krankentagegeld mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Krankengeld zahlt die gesetzliche Kasse nach festen Regeln. Krankentagegeld ist ein privater Vertrag mit einem selbst gewählten Betrag je Tag, als Ersatz oder als Aufstockung.

Brauchen gesetzlich versicherte Angestellte ein Krankentagegeld?

Bei einem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze meist nicht. Liegt Ihr Gehalt deutlich darüber, schließt ein kleiner Tagessatz ab dem 43. Tag die Lücke günstig.

Wie lange zahlt das Krankentagegeld?

Bei vielen Tarifen unbegrenzt, solange Sie arbeitsunfähig sind. Es endet aber meist, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Das gesetzliche Krankengeld zahlt für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren.

Kann ich das Krankentagegeld von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Weil der Höchstbetrag meist schon mit der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, wirken sie oft nicht. Dafür ist die Leistung steuerfrei.

Was passiert, wenn ich weniger verdiene?

Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer den Tagessatz an das neue Netto anpassen. Melden Sie Änderungen deshalb selbst.

Bekomme ich Krankentagegeld bei Teilzeitarbeit während der Genesung?

In der Regel nicht, denn verlangt wird vollständige Arbeitsunfähigkeit. Einige Tarife zahlen bei stufenweiser Wiedereingliederung weiter, das sollten Sie vor dem Abschluss prüfen.

Quellen

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