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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Was ist das Genesungsgeld in der Unfallversicherung?

Kurz gesagt

Das Genesungsgeld ist eine Zusatzleistung der privaten Unfallversicherung: Nach einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt zahlt sie nach der Entlassung für so viele Tage, wie Sie im Krankenhaus lagen, meist höchstens 100 Tage. Bei 20 Euro Tagessatz und 7 Tagen Klinik sind das 140 Euro. Was es bringt, hängt am Krankenhaustagegeld, ohne das es nicht gezahlt wird.

Was ist das Genesungsgeld in der Unfallversicherung?

Was es kostet

Belegte Regeln zu Dauer und Staffelung, dazu Rechenwerte und die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus.

BeispielRichtwert
Höchstdauer nach verbreiteten Bedingungen100 Tage, gekoppelt an die Tage mit Krankenhaustagegeld
Übliche StaffelungTag 1 bis 10: 100 Prozent, Tag 11 bis 20: 50 Prozent, ab Tag 21: 25 Prozent
Krankenhaustagegeld als Bezugsgrößeab 10 Euro je Tag
30 Tage Klinik, 30 Euro Tagessatz900 Euro ohne, 525 Euro mit Staffelung
Durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus 20247,1 Tage
Aufpreis für Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld je 20 EuroRichtwert etwa 10 bis 30 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Dauer und Voraussetzungen aus veröffentlichten Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2011),

Staffelung und Rechenbeispiel aus Ratgebern von Versicherern und einem Vergleichsportal,

Verweildauer nach dem Statistischen Bundesamt.

Einen belegten Preis für den Baustein allein gibt es nicht:

Der Aufpreis ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und schwankt je Tarif;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Unterschenkelbruch nach Sturz, 12 Tage Krankenhaus

Vertrag mit 20 Euro Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in gleicher Höhe, mit Staffelung 100, 50 und 25 Prozent.

Krankenhaustagegeld, 12 Tage × 20 Euro240 Euro
Genesungsgeld Tag 1 bis 10, 10 × 20 Euro200 Euro
Genesungsgeld Tag 11 und 12, 2 × 10 Euro20 Euro
Genesungsgeld ohne Staffelung zum Vergleich240 Euro

Zusammen 460 Euro aus beiden Bausteinen. Bleibt eine Beeinträchtigung, zahlt zusätzlich die Invaliditätsleistung, die meist deutlich höher ausfällt.

So funktioniert das Genesungsgeld

Das Genesungsgeld ist kein eigener Vertrag, sondern ein Baustein der privaten Unfallversicherung. Es ist fest an das Krankenhaustagegeld gekoppelt: Erst wenn Sie nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus lagen und dafür Krankenhaustagegeld bekommen haben, zahlt der Vertrag nach der Entlassung noch einmal Geld für die Zeit zu Hause.

In verbreiteten Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2011, Ziffer 2.5) wird das Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Summe für die gleiche Zahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde, längstens für 100 Tage. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen dort nicht als Krankenhausbehandlung.

Manche Tarife zahlen statt eines Tagessatzes einen Einmalbetrag nach der Entlassung. Was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Bedingungen, nicht im Werbetext.

Staffelung: warum lange Aufenthalte weniger bringen als gedacht

Viele Tarife zahlen nicht jeden Tag den vollen Satz. Eine häufige Staffelung: Tag 1 bis 10 voller Satz, Tag 11 bis 20 die Hälfte, ab Tag 21 ein Viertel. Gerade nach schweren Unfällen mit langer Klinikzeit schrumpft die Leistung dadurch deutlich.

Die Tabelle zeigt, was bei 30 Euro Tagessatz herauskommt.

Tage im KrankenhausOhne StaffelungMit Staffelung 100, 50 und 25 Prozent
7 Tage210 Euro210 Euro
14 Tage420 Euro360 Euro
30 Tage900 Euro525 Euro
60 Tage1.800 Euro750 Euro

Was das Genesungsgeld nicht leistet

Es zahlt nur nach Unfällen. Wer nach einer Krankheit, einem Herzinfarkt oder einer geplanten Operation im Krankenhaus liegt, bekommt aus der Unfallversicherung nichts. Krankheit ist aber der häufigere Grund für einen Klinikaufenthalt und für Verdienstausfall.

Es zahlt auch nicht, wenn Sie nach einem Unfall lange krankgeschrieben sind, aber nie stationär aufgenommen wurden, etwa bei einem Bruch, der ambulant versorgt wird. Für bleibende Schäden ist die Invaliditätsleistung zuständig, nicht das Genesungsgeld.

Wann Sie den Baustein brauchen und wann nicht

Die Verbraucherzentrale hält Krankenhaustagegeld mit oder ohne Genesungsgeld für entbehrlich, weil es überflüssig oder über andere Verträge besser abzusichern sei. Das sehen wir ähnlich: Bei einem Krankenhausaufenthalt von im Schnitt 7,1 Tagen bringt der Baustein wenige Hundert Euro.

Sinnvoll kann er sein, wenn er im Tarif ohnehin enthalten ist oder nur wenige Euro im Jahr kostet, bei Kindern, bei Selbstständigen ohne Krankentagegeld für die ersten Tage und bei Menschen mit riskanten Hobbys. Vorrang haben aber immer eine ausreichende Grundsumme mit passender Progression und eine gute Gliedertaxe.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nachsehen, ob Genesungsgeld je Tag oder als Einmalbetrag gezahlt wird.
  2. Prüfen, ob eine Staffelung gilt und ab welchem Tag gekürzt wird.
  3. Höchstdauer und Kopplung an das Krankenhaustagegeld lesen.
  4. Beitrag für den Baustein getrennt ausweisen lassen.
  5. Abwägen, ob dasselbe Geld in einer höheren Grundsumme mehr bewirkt.
  6. Nach einem Unfall Entlassungsbericht und Krankenhausbescheinigung aufbewahren und einreichen.

Checkliste

  • Genesungsgeld nur zusammen mit Krankenhaustagegeld vereinbart
  • Staffelung und Höchstdauer bekannt
  • Grundsumme und Progression vorrangig ausreichend
  • Krankentagegeld für Verdienstausfall bei Krankheit bedacht
  • Beitrag für den Baustein einzeln bekannt
  • Kuren und Reha nicht als Krankenhaus eingeplant

Häufige Fehler

  • Genesungsgeld für einen Ersatz für Verdienstausfall halten
  • Annehmen, es zahle auch nach Krankheit oder geplanter Operation
  • Hohen Tagessatz wählen und dafür die Grundsumme klein halten
  • Staffelung übersehen und bei langer Klinikzeit mit dem vollen Satz rechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt das Genesungsgeld auch ohne Krankenhausaufenthalt?

Nein.

Es setzt einen vollstationären Aufenthalt nach einem Unfall voraus,

für den Krankenhaustagegeld gezahlt wurde.

Eine reine Krankschreibung reicht nicht.

Wie lange wird Genesungsgeld gezahlt?

Meist für so viele Tage, wie Sie Krankenhaustagegeld bekommen haben.

Verbreitete Bedingungen setzen die Grenze bei 100 Tagen, einzelne Tarife zahlen länger.

Zählt eine Reha als Krankenhausaufenthalt?

In verbreiteten Bedingungen gelten Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen nicht

als Krankenhausbehandlung.

Ob eine stationäre Reha zählt, regelt Ihr Vertrag, lesen Sie den Punkt genau.

Kann ich Genesungsgeld ohne Krankenhaustagegeld abschließen?

In der Regel nicht.

Der Baustein baut auf dem Krankenhaustagegeld auf und wird zusammen mit ihm vereinbart.

Ist Genesungsgeld dasselbe wie die Übergangsleistung?

Nein.

Die Übergangsleistung zahlt in verbreiteten Bedingungen einmal,

wenn Sie sechs Monate nach dem Unfall noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt sind,

auch ohne Klinikaufenthalt.

Das Genesungsgeld hängt allein an den Krankenhaustagen.

Lohnt sich Genesungsgeld für Kinder?

Eher als für Erwachsene, weil Eltern bei einem Klinikaufenthalt oft Fahrt- und Betreuungskosten

haben.

Wichtiger bleibt aber eine hohe Invaliditätssumme.

Was bringt Genesungsgeld bei einem durchschnittlichen Aufenthalt?

Bei 7 Tagen und 20 Euro Tagessatz sind es 140 Euro,

zusätzlich zum Krankenhaustagegeld in gleicher Höhe.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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