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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Was ist die Übergangsleistung in der Unfallversicherung?

Kurz gesagt

Die Übergangsleistung ist ein fester Einmalbetrag aus der privaten Unfallversicherung. Sie wird gezahlt, wenn Sie sechs Monate nach dem Unfall ununterbrochen noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt sind. Melden müssen Sie das meist bis spätestens sieben Monate nach dem Unfall, mit ärztlichem Attest. Was sie bringt: Geld, lange bevor die Invalidität feststeht.

Was ist die Übergangsleistung in der Unfallversicherung?

Was es kostet

Belegte Summen aus Bedingungswerken und Beitragsspannen für den ganzen Vertrag, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Ganzer Vertrag, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Ganzer Vertrag, Handwerk, gleiche Summe und Progressionetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Obergrenze der Übergangsleistung in einem Bedingungswerkbis 5 Prozent der Invaliditätssumme, höchstens 30.000 Euro
Verbesserte Fassung bei voller Beeinträchtigung nach drei Monaten50 Prozent der Summe vorab, der Rest nach sechs Monaten
Empfohlene Höhe laut Ratgeber3 bis 6 Monatsgehälter
Aufpreis für 10.000 Euro ÜbergangsleistungRichtwert 10 bis 30 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Beitragsspannen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,

Voraussetzungen und Obergrenzen aus den genannten Bedingungswerken.

Der Aufpreis für die Übergangsleistung und die Zahlen im Beispiel sind Richtwerte aus der

Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständige Grafikerin, schwerer Radunfall im März

Komplizierter Bruch an Ellbogen und Handgelenk, zwei Operationen, lange Reha. Arbeiten kann sie über Monate kaum. So wirkt die Übergangsleistung.

Invaliditätsgrundsumme200.000 Euro
Vereinbarte Übergangsleistung10.000 Euro
Beeinträchtigung nach sechs Monaten, laut Attest60 Prozent, ohne Unterbrechung
Meldung mit Attestim sechsten Monat, also vor Ablauf der sieben Monate
Auszahlung10.000 Euro im Herbst
Invaliditätsleistungspäter, sobald der bleibende Schaden ärztlich feststeht

Bei rund 2.500 Euro festen Kosten im Monat überbrücken die 10.000 Euro etwa vier Monate. Ohne den Baustein hätte sie bis zur Invaliditätsleistung von Rücklagen leben müssen.

Was die Übergangsleistung zahlt und wann

Die Übergangsleistung ist ein Baustein der privaten Unfallversicherung. Sie zahlt einen festen Betrag, den Sie beim Abschluss wählen, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Invalidität später ausfällt. Maßstab ist nicht die Gliedertaxe, sondern die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im Beruf oder im Alltag.

Die übliche Klausel verlangt drei Dinge zugleich: Sechs Monate nach dem Unfall sind Sie noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt, diese Beeinträchtigung hat die ganzen sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden, und Krankheiten oder Gebrechen haben nicht mitgewirkt. Spätestens sieben Monate nach dem Unfall muss der Anspruch mit ärztlichem Attest beim Versicherer liegen.

BedingungÜbliche RegelWorauf Sie achten
Grad der Beeinträchtigungmindestens 50 Prozentgemeint ist die Leistungsfähigkeit insgesamt, nicht der Wert eines Körperteils
Dauersechs Monate ohne Unterbrechungein paar gute Wochen dazwischen können den Anspruch kosten
Mitwirkung von Krankheitendarf nicht beteiligt seinVorerkrankungen an der verletzten Stelle früh offenlegen
Meldungspätestens sieben Monate nach dem UnfallAttest rechtzeitig anfordern, nicht erst im siebten Monat
Höhedie vereinbarte Summe als EinmalbetragObergrenzen im Bedingungswerk nachlesen

Warum es sie gibt: die Lücke bis zur Invaliditätsleistung

Die eigentliche Leistung der Unfallversicherung, die Invaliditätsleistung, kommt erst, wenn ein Arzt den bleibenden Schaden festgestellt hat. Dafür lassen viele Verträge 15 Monate oder mehr Zeit. Bis Geld fließt, kann also über ein Jahr vergehen.

Angestellte bekommen in dieser Zeit bis zu sechs Wochen ihren Lohn weiter, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen Entgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos. Selbstständige ohne Krankentagegeld stehen dagegen oft ohne Einkommen da, während Miete, Kredite und laufende Kosten weiterlaufen. Genau diese Lücke soll die Übergangsleistung schließen.

Für wen sich der Baustein lohnt und für wen nicht

Die Hürde ist hoch. Ein einfacher Bruch, der nach drei oder vier Monaten verheilt ist, erfüllt die 50 Prozent nach sechs Monaten in aller Regel nicht. Die Übergangsleistung greift erst bei wirklich schweren Unfällen, und dann ist sie wertvoll.

Wer ein gutes Krankentagegeld hat, braucht sie selten. Wer selbstständig ist, hohe feste Kosten hat oder nach einem schweren Unfall Wohnung oder Auto umbauen müsste, bekommt mit ihr früh Geld in die Hand.

SituationEinschätzung
Angestellt, mit Krankentagegeldmeist verzichtbar, Lohn und Tagegeld überbrücken
Selbstständig ohne Krankentagegeldsinnvoll, Höhe an drei bis sechs Monaten Fixkosten ausrichten
Eigenheim, Umbau nach schwerem Unfall denkbarsinnvoll, weil Kosten anfallen, bevor die Invaliditätsleistung kommt
Kinder und Schülerselten nötig, wichtiger sind Grundsumme und Progression
Rentnereher Serviceleistungen wie Hilfe im Haushalt wählen

Übergangsleistung, Sofortleistung und Übergangsgeld

Manche Tarife bieten statt oder neben der Übergangsleistung eine Sofortleistung. Sie zahlt einen Betrag schon bei bestimmten schweren Verletzungen, die im Bedingungswerk aufgezählt sind, ohne die sechs Monate abzuwarten. Lesen Sie, ob ein solcher Betrag später auf die Invaliditätsleistung angerechnet wird oder zusätzlich bleibt.

Das Übergangsgeld der gesetzlichen Unfallversicherung ist etwas anderes. Es wird gezahlt, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, etwa an einer Umschulung. Mit Ihrem privaten Vertrag hat es nichts zu tun.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Lohnfortzahlung, Krankengeld oder ein Krankentagegeld die ersten Monate schon abdecken.
  2. Feste Kosten pro Monat zusammenrechnen, falls Sie selbstständig sind.
  3. Höhe der Übergangsleistung an drei bis sechs Monaten dieser Kosten ausrichten.
  4. Im Bedingungswerk Grad, Dauer, Meldefrist und Obergrenze nachlesen.
  5. Nach einem schweren Unfall das Attest frühzeitig anfordern und vor Ablauf des siebten Monats einreichen.

Checkliste

  • Grundsumme und Progression stehen, bevor Sie Bausteine dazunehmen
  • Übergangsleistung nur, wenn ein echter Einkommensausfall droht
  • Meldefrist von sieben Monaten im Kalender notiert
  • Fassung mit Teilzahlung nach drei Monaten geprüft
  • Unterschied zwischen Übergangsleistung und Sofortleistung verstanden
  • Anrechnung auf die Invaliditätsleistung im Bedingungswerk nachgelesen

Häufige Fehler

  • Die Meldefrist verpassen, weil die Invalidität noch nicht feststeht
  • Mit einer Zahlung bei leichten Verletzungen rechnen, die nach wenigen Monaten heilen
  • Den Baustein teuer einkaufen und dafür an der Grundsumme sparen
  • Übergangsleistung und Übergangsgeld der Berufsgenossenschaft verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wann wird die Übergangsleistung ausgezahlt?

In der üblichen Fassung nach Ablauf von sechs Monaten,

wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und das Attest vorliegt.

Verbesserte Fassungen zahlen die Hälfte schon nach drei Monaten,

wenn Sie bis dahin voll beeinträchtigt waren.

Muss ich die Übergangsleistung zurückzahlen, wenn ich wieder gesund werde?

Die übliche Klausel knüpft nur an die Lage nach sechs Monaten an und sieht keine Rückzahlung vor.

Anders kann es bei Vorschüssen sein, die auf die Invaliditätsleistung angerechnet werden.

Das regelt Ihr Bedingungswerk.

Wie hoch sollte die Übergangsleistung sein?

Als Faustregel drei bis sechs Monate Ihrer festen Kosten oder Ihres Einkommens.

Viele Tarife setzen eine Obergrenze, etwa einen Anteil der Invaliditätssumme.

Zählt eine Vorerkrankung gegen mich?

Ja, die Beeinträchtigung muss ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bestehen.

Hat eine Vorerkrankung mitgewirkt, kann der Anspruch entfallen.

Ist die Übergangsleistung dasselbe wie das Krankentagegeld?

Nein.

Das Krankentagegeld zahlt täglich bei Arbeitsunfähigkeit, auch nach Krankheit.

Die Übergangsleistung ist ein einmaliger Betrag und nur nach einem Unfall.

Brauche ich die Übergangsleistung als Angestellter?

Meist nicht.

Sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld decken die erste Zeit.

Sinnvoll wird sie, wenn hohe Kosten schon vor der Invaliditätsleistung anfallen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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