Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Die Übergangsleistung ist ein fester Einmalbetrag aus der privaten Unfallversicherung. Sie wird gezahlt, wenn Sie sechs Monate nach dem Unfall ununterbrochen noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt sind. Melden müssen Sie das meist bis spätestens sieben Monate nach dem Unfall, mit ärztlichem Attest. Was sie bringt: Geld, lange bevor die Invalidität feststeht.
Belegte Summen aus Bedingungswerken und Beitragsspannen für den ganzen Vertrag, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ganzer Vertrag, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Ganzer Vertrag, Handwerk, gleiche Summe und Progression | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Obergrenze der Übergangsleistung in einem Bedingungswerk | bis 5 Prozent der Invaliditätssumme, höchstens 30.000 Euro |
| Verbesserte Fassung bei voller Beeinträchtigung nach drei Monaten | 50 Prozent der Summe vorab, der Rest nach sechs Monaten |
| Empfohlene Höhe laut Ratgeber | 3 bis 6 Monatsgehälter |
| Aufpreis für 10.000 Euro Übergangsleistung | Richtwert 10 bis 30 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Beitragsspannen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,
Voraussetzungen und Obergrenzen aus den genannten Bedingungswerken.
Der Aufpreis für die Übergangsleistung und die Zahlen im Beispiel sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Komplizierter Bruch an Ellbogen und Handgelenk, zwei Operationen, lange Reha. Arbeiten kann sie über Monate kaum. So wirkt die Übergangsleistung.
| Invaliditätsgrundsumme | 200.000 Euro |
| Vereinbarte Übergangsleistung | 10.000 Euro |
| Beeinträchtigung nach sechs Monaten, laut Attest | 60 Prozent, ohne Unterbrechung |
| Meldung mit Attest | im sechsten Monat, also vor Ablauf der sieben Monate |
| Auszahlung | 10.000 Euro im Herbst |
| Invaliditätsleistung | später, sobald der bleibende Schaden ärztlich feststeht |
Bei rund 2.500 Euro festen Kosten im Monat überbrücken die 10.000 Euro etwa vier Monate. Ohne den Baustein hätte sie bis zur Invaliditätsleistung von Rücklagen leben müssen.
Die Übergangsleistung ist ein Baustein der privaten Unfallversicherung. Sie zahlt einen festen Betrag, den Sie beim Abschluss wählen, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Invalidität später ausfällt. Maßstab ist nicht die Gliedertaxe, sondern die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im Beruf oder im Alltag.
Die übliche Klausel verlangt drei Dinge zugleich: Sechs Monate nach dem Unfall sind Sie noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt, diese Beeinträchtigung hat die ganzen sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden, und Krankheiten oder Gebrechen haben nicht mitgewirkt. Spätestens sieben Monate nach dem Unfall muss der Anspruch mit ärztlichem Attest beim Versicherer liegen.
| Bedingung | Übliche Regel | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Grad der Beeinträchtigung | mindestens 50 Prozent | gemeint ist die Leistungsfähigkeit insgesamt, nicht der Wert eines Körperteils |
| Dauer | sechs Monate ohne Unterbrechung | ein paar gute Wochen dazwischen können den Anspruch kosten |
| Mitwirkung von Krankheiten | darf nicht beteiligt sein | Vorerkrankungen an der verletzten Stelle früh offenlegen |
| Meldung | spätestens sieben Monate nach dem Unfall | Attest rechtzeitig anfordern, nicht erst im siebten Monat |
| Höhe | die vereinbarte Summe als Einmalbetrag | Obergrenzen im Bedingungswerk nachlesen |
Die eigentliche Leistung der Unfallversicherung, die Invaliditätsleistung, kommt erst, wenn ein Arzt den bleibenden Schaden festgestellt hat. Dafür lassen viele Verträge 15 Monate oder mehr Zeit. Bis Geld fließt, kann also über ein Jahr vergehen.
Angestellte bekommen in dieser Zeit bis zu sechs Wochen ihren Lohn weiter, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen Entgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos. Selbstständige ohne Krankentagegeld stehen dagegen oft ohne Einkommen da, während Miete, Kredite und laufende Kosten weiterlaufen. Genau diese Lücke soll die Übergangsleistung schließen.
Die Hürde ist hoch. Ein einfacher Bruch, der nach drei oder vier Monaten verheilt ist, erfüllt die 50 Prozent nach sechs Monaten in aller Regel nicht. Die Übergangsleistung greift erst bei wirklich schweren Unfällen, und dann ist sie wertvoll.
Wer ein gutes Krankentagegeld hat, braucht sie selten. Wer selbstständig ist, hohe feste Kosten hat oder nach einem schweren Unfall Wohnung oder Auto umbauen müsste, bekommt mit ihr früh Geld in die Hand.
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Angestellt, mit Krankentagegeld | meist verzichtbar, Lohn und Tagegeld überbrücken |
| Selbstständig ohne Krankentagegeld | sinnvoll, Höhe an drei bis sechs Monaten Fixkosten ausrichten |
| Eigenheim, Umbau nach schwerem Unfall denkbar | sinnvoll, weil Kosten anfallen, bevor die Invaliditätsleistung kommt |
| Kinder und Schüler | selten nötig, wichtiger sind Grundsumme und Progression |
| Rentner | eher Serviceleistungen wie Hilfe im Haushalt wählen |
Manche Tarife bieten statt oder neben der Übergangsleistung eine Sofortleistung. Sie zahlt einen Betrag schon bei bestimmten schweren Verletzungen, die im Bedingungswerk aufgezählt sind, ohne die sechs Monate abzuwarten. Lesen Sie, ob ein solcher Betrag später auf die Invaliditätsleistung angerechnet wird oder zusätzlich bleibt.
Das Übergangsgeld der gesetzlichen Unfallversicherung ist etwas anderes. Es wird gezahlt, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, etwa an einer Umschulung. Mit Ihrem privaten Vertrag hat es nichts zu tun.
Fragen und Antworten
In der üblichen Fassung nach Ablauf von sechs Monaten,
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und das Attest vorliegt.
Verbesserte Fassungen zahlen die Hälfte schon nach drei Monaten,
wenn Sie bis dahin voll beeinträchtigt waren.
Die übliche Klausel knüpft nur an die Lage nach sechs Monaten an und sieht keine Rückzahlung vor.
Anders kann es bei Vorschüssen sein, die auf die Invaliditätsleistung angerechnet werden.
Das regelt Ihr Bedingungswerk.
Als Faustregel drei bis sechs Monate Ihrer festen Kosten oder Ihres Einkommens.
Viele Tarife setzen eine Obergrenze, etwa einen Anteil der Invaliditätssumme.
Ja, die Beeinträchtigung muss ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bestehen.
Hat eine Vorerkrankung mitgewirkt, kann der Anspruch entfallen.
Nein.
Das Krankentagegeld zahlt täglich bei Arbeitsunfähigkeit, auch nach Krankheit.
Die Übergangsleistung ist ein einmaliger Betrag und nur nach einem Unfall.
Meist nicht.
Sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld decken die erste Zeit.
Sinnvoll wird sie, wenn hohe Kosten schon vor der Invaliditätsleistung anfallen.
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