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ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv: die Bedingungen im Volltext
Jahresvertrag für Auslandsaufenthalte bis 63 Tage weltweit mit Kostenerstattung wie im Basistarif und zusätzlichen Summenleistungen: Krankenhaustagegeld bis 900 Euro, Übergangsleistung bis 3.000 Euro und Sofortleistung 5.000 Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Geltungsbereich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | ||
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | „Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | „für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um Folgen einer Erkrankung oder Verletzung handelt“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | „Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | „Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr.“ | Um welche Art der Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | „Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | nicht geregelt | ||
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | „Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden.“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | „Bei einem Familienvertrag ist Ihre Familie mitversichert, unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen.“ | Welche Personen sind versichert?, Seite 1 |
Ärztliche Behandlung und Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja | „Stationäre und ambulante Behandlungskosten“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja | „Stationäre und ambulante Behandlungskosten“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt | ||
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt | ||
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt | ||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja | „Zahnarztkosten“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt | ||
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt | ||
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt | ||
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nicht geregelt | ||
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nein | „für Hypnose und psychotherapeutische Behandlung“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja | „Erst- und Verlegungstransport“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja | „Rooming-In“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | ja, bis 900 € | „Krankenhaustagegeld max. 900 €“ | Welche Summenleistungen gibt es?, Seite 1 |
Rücktransport und Hilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt | ||
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt | ||
| Kostengrenze für den Rücktransport | nicht geregelt | ||
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 10.000 € | „Kosten für Personenbergung max. 10.000 €“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja | „Überführung Verstorbener“ | Welche Serviceleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt | ||
| Notrufzentrale rund um die Uhr | nicht geregelt | ||
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | „Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus“ | Welche Serviceleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis 1.000 € | „Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 €“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja | „Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | ja, bis 1.000 € | „Kosten für die Fahrt von der Erstversorgung zurück zur Unterkunft max. 1.000 €“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | ja | „Versand von Brillen und Arzneimittel“ | Welche Serviceleistungen gibt es?, Seite 1 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | ja, bis 200 € | „Kosten für Dolmetscher max. 200 €“ | Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1 |
Ausschlüsse und Einschränkungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | „wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | nicht geregelt | ||
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja | „wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | ja | „wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | „Kur- und Sanatoriumsbehandlungen“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |
Selbstbehalt und Leistungsregeln
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt | ||
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt | ||
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | „Verständigen Sie uns umgehend, wenn Sie eine Serviceleistung benötigen.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt | ||
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt | ||
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | „Der Vertrag mit Verlängerung kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt | ||
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | ja | „Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
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- ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv, IPID Fassung: IPID Versicherungsbeginn ab 09.12.2019 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv