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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv: die Bedingungen im Volltext

Jahresvertrag für Auslandsaufenthalte bis 63 Tage weltweit mit Kostenerstattung wie im Basistarif und zusätzlichen Summenleistungen: Krankenhaustagegeld bis 900 Euro, Übergangsleistung bis 3.000 Euro und Sofortleistung 5.000 Euro.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossennicht geregelt
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um Folgen einer Erkrankung oder Verletzung handelt“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr.“Um welche Art der Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)nicht geregelt
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnein„Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitnicht geregelt
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)ja„Bei einem Familienvertrag ist Ihre Familie mitversichert, unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen.“Welche Personen sind versichert?, Seite 1

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja„Stationäre und ambulante Behandlungskosten“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Stationäre Krankenhausbehandlungja„Stationäre und ambulante Behandlungskosten“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungnicht geregelt
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)nicht geregelt
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungennicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlungja„Zahnarztkosten“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Einfache Zahnfüllungennicht geregelt
Reparatur von Zahnersatz und Provisoriennicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtnicht geregelt
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertnicht geregelt
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nein„für Hypnose und psychotherapeutische Behandlung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja„Erst- und Verlegungstransport“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesja„Rooming-In“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdenja, bis 900 €„Krankenhaustagegeld max. 900 €“Welche Summenleistungen gibt es?, Seite 1

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Kostengrenze für den Rücktransportnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 10.000 €„Kosten für Personenbergung max. 10.000 €“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja„Überführung Verstorbener“Welche Serviceleistungen gibt es?, Seite 1
Bestattung am Sterbeort im Auslandnicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhrnicht geregelt
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)ja„Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus“Welche Serviceleistungen gibt es?, Seite 1
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis 1.000 €„Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 €“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Rückholung mitreisender minderjähriger Kinderja„Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)ja, bis 1.000 €„Kosten für die Fahrt von der Erstversorgung zurück zur Unterkunft max. 1.000 €“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortja„Versand von Brillen und Arzneimittel“Welche Serviceleistungen gibt es?, Seite 1
Dolmetscher- und Übersetzungskostenja, bis 200 €„Kosten für Dolmetscher max. 200 €“Welche Erstattungsleistungen gibt es?, Seite 1

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungnicht geregelt
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)ja„wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsnicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportja„wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Kur- und Sanatoriumsbehandlungen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfällenicht geregelt

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisenicht geregelt
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungja„Verständigen Sie uns umgehend, wenn Sie eine Serviceleistung benötigen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„Der Vertrag mit Verlängerung kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallja„Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ADAC Versicherung AG
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv

Volltext aufklappen: ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv, IPID
[Seite 1] Auslandsreisekrankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ADAC Versicherung AG Hansastraße 19, D-80686 München Eingetragen beim Amtsgericht München ADAC Auslandskrankenschutz HRB 45842 Exklusiv (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019) Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv. Bitte beach- ten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen, den Besonderen Informationen sowie den Pflichtinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Beim ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv handelt es sich um eine Krankenversicherung für Auslandsreisen. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die Ihnen für Behandlung nach Erkrankung und Verletzung im Ausland entstehen und bietet Ihnen finanzielle Leistungen während der Genesungszeit. Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung we- Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel: gen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen. ✘ für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um Folgen einer Erkrankung oder Welche Erstattungsleistungen gibt es? Verletzung handelt, die während eines Auslandsaufenthaltes ✔ Stationäre und ambulante Behandlungskosten eingetreten sind ✔ Erst- und Verlegungstransport ✘ wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder ✔ Zahnarztkosten einer der Gründe für den Antritt der Reise ist ✔ Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder ✘ wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde ✔ Rooming-In ✘ wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch ✔ Kosten für Personenbergung max. 10.000 € die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazuge- ✔ Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 € hörigen Training verursacht wurden ✔ Kosten für Dolmetscher max. 200 € ✘ für Hypnose und psychotherapeutische Behandlung ✔ Kosten für die Fahrt von der Erstversorgung zurück zur Unterkunft max. 1.000 € ✔ Telefonkosten Welche Serviceleistungen gibt es? ✔ Krankenrücktransport ✔ Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✔ Überführung Verstorbener Einschränkungen beim Versicherungsschutz bestehen zum ✔ Informations-Service Beispiel: ✔ Beratung nach Krankenrücktransport ! für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Nähr- und Stärkungs- mittel, kosmetische Präparate ✔ Versand von Brillen und Arzneimittel ✔ Gepäckrückholung ! Schönheitsoperationen ✔ Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze) ! Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche ! Kur- und Sanatoriumsbehandlungen Welche Summenleistungen gibt es? ✔ Krankenhaustagegeld max. 900 € ✔ Übergangsleistung max. 3.000 € ✔ Sofortleistung 5.000 € Welche Personen sind versichert? ✔ Haben Sie einen Einzelvertrag abgeschlossen, sind Sie als unser Vertragspartner (Versicherungsnehmer) versichert. ✔ Bei einem Familienvertrag ist Ihre Familie mitversichert, unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Zur mitversicherten Familie gehören Ihr Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mit- versichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✔ Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. – Sie müssen alle Fragen bei Antragsstellung vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. – Verständigen Sie uns umgehend, wenn Sie eine Serviceleistung benötigen. – Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Schadensfalles unterrichten und die erforderlichen Nachweise vorlegen. – Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und alles vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Wann und wie zahle ich? Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Sie haben folgende Möglichkeiten, den Beitrag zu bezahlen: – sofort bei Abschluss der Versicherung oder – auf Rechnung und per Überweisung des Beitrags innerhalb der genannten Frist oder – im SEPA-Lastschriftverfahren Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des vereinbarten Beitragszeitraumes bezahlt werden. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung und beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland. Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz endet mit Grenzübertritt nach Deutschland bzw. 63 Tage nach Beginn des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag mit Verlängerung kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Der Vertrag ohne Verlängerung endet nach einem Jahr. AKS_Exklusiv_IPID_2806873_10_22_06.25
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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