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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

envivas TravelPlus Travel Xl Mu: die Bedingungen im Volltext

Langzeit-Auslandskrankenschutz für Mitglieder der Techniker Krankenkasse für eine Reise bis ein Jahr weltweit mit USA und Kanada, Tagesbeitrag nach Alter, ohne Selbstbeteiligung, Überführung oder Bestattung bis 30.000 Euro.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„erstattet die Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen.“§ 1 Abs. 1, Seite 7
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada“§ 3 Abs. 1, Seite 1
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada“§ 3 Abs. 1, Seite 1
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz.“§ 3 Abs. 1, Seite 2
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Die Reisedauer darf 1 Jahr nicht überschreiten (Höchstversicherungsdauer).“§ 4 Abs. 1, Seite 7
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrnein„TravelXL muss für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden.“§ 4 Abs. 1, Seite 7
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„Die Reisedauer darf 1 Jahr nicht überschreiten (Höchstversicherungsdauer).“§ 4 Abs. 1, Seite 7
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„Außerdem muss während der gesamten Vertragslaufzeit (Dauer der Auslandsreise) der ständige Wohnsitz in Deutschland bestehen.“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnein„Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antragsformulars angetreten werden, ... besteht kein Versicherungsschutz.“§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Seite 10
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitja„besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.“§ 6 Abs. 2, Seite 7
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)nicht geregelt

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Die Envivas erstattet bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für“§ 7 Abs. 2, Seite 8
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Die Envivas erstattet bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für“§ 7 Abs. 3, Seite 9
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortja„hat die versicherte Person die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Reiseland“§ 7 Abs. 1 Nr. 2, Seite 8
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.“§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Seite 9
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)ja, bis zur Versicherungssumme„die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel, sofern diese erstmals erforderlich werden.“§ 7 Abs. 2 Nr. 3, Seite 8
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungenja, bis zur Versicherungssumme„ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.“§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Seite 9
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„schmerzstillende Zahnbehandlung.“§ 7 Abs. 5 Nr. 1, Seite 1
Einfache Zahnfüllungenja, bis zur Versicherungssumme„Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.“§ 7 Abs. 5 Nr. 2, Seite 1
Reparatur von Zahnersatz und Provisorienja, bis zur Versicherungssumme„einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen.“§ 7 Abs. 5 Nr. 5, Seite 1
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtja, bis zur Versicherungssumme„die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen.“§ 7 Abs. 4, Seite 9
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertja, bis zur Versicherungssumme„Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn bei Reisebeginn aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.“§ 8 Abs. 2 Nr. 2, Seite 10
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nein„Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen einschließlich psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungen.“§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Seite 10
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„Die Envivas erstattet Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Krankentransport“§ 7 Abs. 6, Seite 9
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesja, bis zur Versicherungssumme„Bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern bis einschließlich 17 Jahre ... die Unterbringungskosten einer Begleitperson im Krankenhaus.“§ 7 Abs. 3, Seite 9
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrücktransportes, wenn › dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“§ 7 Abs. 7, Seite 8
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrücktransportes, wenn › dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“§ 7 Abs. 7, Seite 8
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Mehrkosten sind die durch den Krankenrücktransport zusätzlich entstehenden Kosten.“§ 7 Abs. 7, Seite 9
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 2.500 €„Die Envivas erstattet Bergungskosten bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet“§ 7 Abs. 8, Seite 9
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis 30.000 €„Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland oder die Überführung an einen Ort nach Wahl in Deutschland.“§ 7 Abs. 9, Seite 9
Bestattung am Sterbeort im Auslandja, bis 30.000 €„Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland“§ 7 Abs. 9, Seite 9
Notrufzentrale rund um die Uhrja„ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service“§ 7 Abs. 12, Seite 10
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)ja„bei stationärem Aufenthalt Kostenübernahmegarantie gegenüber Ärzten und Krankenhäusern“§ 7 Abs. 12, Seite 10
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kinderja, bis zur Versicherungssumme„Die Envivas trägt die Kosten der Betreuung von minderjährigen mitreisenden Kindern vor Ort in Höhe von bis zu 5.000 Euro und die Kosten ihrer Rückreise nach Deutschland“§ 7 Abs. 10, Seite 9
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten und Zahnärzten“§ 7 Abs. 12, Seite 10

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war.“§ 8 Abs. 2 Nr. 4, Seite 10
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Die Envivas leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand.“§ 8 Abs. 2 Nr. 3, Seite 10
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht sind, wenn das Auswärtige Amt vor Beginn der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat.“§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Seite 10
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsja„Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht sind, wenn das Auswärtige Amt vor Beginn der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat.“§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Seite 10
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussja„Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.“§ 8 Abs. 1 Nr. 6, Seite 10
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen.“§ 8 Abs. 1 Nr. 2, Seite 2
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungja„eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.“§ 8 Abs. 1 Nr. 7, Seite 10
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälleja„Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat.“§ 8 Abs. 2 Nr. 5, Seite 10

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisekeine„erstattet die Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung“§ 1 Abs. 1, Seite 7
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgenja„Ansprüche gegen andere Erstattungsverpflichtete ... den Ansprüchen gegen die Envivas grundsätzlich vor (Subsidiarität).“§ 9 Abs. 3 Nr. 3, Seite 11
Wartezeit oder Karenz nach Abschlusskeine„Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn der Auslandsreise.“§ 6 Abs. 1, Seite 2
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungnicht geregelt
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)keine„Die entstandenen Aufwendungen sind durch Originalrechnungen“§ 9 Abs. 1 Nr. 2, Seite 11
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausja„besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.“§ 6 Abs. 2, Seite 7

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsnein„Als Versicherungsende gilt der Tag der geplanten Einreise nach Deutschland.“§ 4 Abs. 2, Seite 7
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichja„Eine nahtlose Verlängerung über das Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer hinaus ... ist möglich, sofern die Höchstversicherungsdauer von einem Jahr insgesamt nicht überschritten wird.“§ 5 Abs. 2, Seite 7
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)ja„Der Beitrag ist abhängig von › dem Alter der zu versichernden Person bei Reiseantritt,“§ 12 Abs. 2, Seite 11
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallkeine„Wegen der Befristung des Vertrages besteht kein Kündigungsrecht.“Informationsblatt, Seite 2
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) envivas TravelPlus Travel Xl Mu

Volltext aufklappen: Wichtige Vertragsunterlagen TravelXL (07.26)
[Seite 1] Tarif TravelXL (TravelXLOU/TravelXLMU) für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung Wichtige Vertragsunterlagen zum Tarif TravelXL (TravelXLOU/TravelXLMU) Stand: 7.2026 1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Seite 1 2. Kundeninformation für den Online-Abschluss Seite 3 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Seite 5 4. Anhang: Gesetzesauszüge Seite 15 5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten der Envivas Krankenversicherung AG Seite 16 6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht Seite 19 7. Liste der Dienstleister Seite 21 1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Envivas Krankenversicherung AG TravelXL (XLOU/XLMU) Deutschland Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif TravelXL. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL – AVB TravelXLOU/XLMU, dem Versi- cherungsantrag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Versicherungsschutz besteht für die Dauer der versicherten Auslands- reise entweder nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada oder nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada. › Entbindung bei Frühgeburt Was ist versichert? Zahnbehandlungen Der Tarif TravelXL bietet Versicherungsschutz bei priva- › schmerzstillende Zahnbehandlung ten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu einem Jahr. › unfallbedingte Versorgung mit provisorischem Zahner- satz und provisorischen Zahnkronen jeweils in einfa- Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel cher Ausführung › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen Physiotherapeuten nach freier Wahl › psychologische oder psychotherapeutische Erstbe- Transporte handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur- › Aufwendungen für den Transport zum katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö- › nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt rungen › soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den › ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins › die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme: nächstgelegene geeignete Krankenhaus Sehhilfen und Hörgeräte) › Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder Krankenhausaufenthalt − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken- als 14 Tage dauern würde oder haus − die voraussichtlichen Behandlungskosten die › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen Mehrkosten des Rücktransportes übersteigen wür- Kindes den › im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an EV306 07.26 Leistungen bei Schwangerschaft › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und den Wohnsitz bis zu 30.000 Euro oder für die Bestat- Fehlgeburt tung im Ausland bis zu 30.000 Euro 1 [Seite 2] Bergung Welche Verpflichtungen habe ich? Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und › Sie haben uns den Wegzug aus Deutschland unverzüg- Bergung bis zu 2.500 Euro lich anzuzeigen. Weitere Leistungen › Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet: › Betreuung minderjähriger Kinder bis zu 5.000 Euro − Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen › weitere in den AVB genannte Assistanceleistungen − erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Versi- cherungsfalles und der Leistungspflicht zu erteilen − die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden − sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauf- Was ist nicht versichert? tragten Arzt untersuchen zu lassen Nicht versichert sind z. B.: × geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland × Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise bereits feststand Wann und wie zahle ich? × eine regelgerecht verlaufende Schwangerschaft Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ergibt sich aus der Ta- belle: × Kieferregulierung × kosmetische Leistungen Reiseländer Tarif Beitrag Beitrag × Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- pro Tag bis pro Tag ab onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger Alter 64 Alter 65 × Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatori- alle Länder TravelXLOU 1,49 EUR 5,99 EUR umsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten ohne USA aufnehmen und Kanada × Leistungen durch Behandler, die nicht in den Bedingun- alle Länder TravelXLMU 3,99 EUR 15,99 EUR gen genannt sind (z. B. Heilpraktiker, Fußpfleger und mit USA nichtärztliche Chiropraktiker) und Kanada × Psychotherapie Der Beitrag ist bei Abschluss des Vertrages für die gesamte × alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak- Vertragsdauer zu zahlen. tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung ge- funden haben × Präparate zur Empfängnisverhütung und zur Behand- lung der erektilen Dysfunktion, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel Wann beginnt und endet die Deckung? › Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertrags- schluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Beginn der Auslandsreise. Gibt es Deckungsbeschränkungen? › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- ! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. tungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenan- › Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Aus- teile entstehen. landsreise, spätestens jedoch nach Ablauf der Höchstversi- cherungsdauer, oder mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Wie kann ich den Vertrag kündigen? versicherten Auslandsreise entweder › nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada › Wegen der Befristung des Vertrages besteht kein oder Kündigungsrecht. › nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada. ✓ In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. 2 [Seite 3] 2. Kundeninformation Die Leistung der Envivas erfolgt in der Regel durch Überwei- sung des fälligen Betrages. 2.1 Identität des Versicherers und ladungsfähige 2.6 Gesamtpreis der Versicherung Anschrift (Versicherungsbeitrag) Ihr Versicherer ist die Envivas Krankenversicherung AG (nach- Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom Reise- folgend Envivas). Die Envivas ist eine Aktiengesellschaft mit ziel, vom Alter der versicherten Person und von der Vertrags- Sitz in Köln. Sie ist unter der Handelsregisternummer HR B dauer. Die Beiträge werden im Online-Formular auf der Grund- 52059 beim Amtsgericht Köln eingetragen. lage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“ im IPID und in Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Dieser wird § 12 der AVB sowie in einer Übersicht, die Ihnen vor der On- vertreten durch die Vorstandsmitglieder Uli Rothaufe (Vors.), line-Absendung angezeigt wird, für jede Person und jeden Tarif Nils Heise und Daniel Spooren. einzeln aufgeführt. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Arne Benzin. 2.7 Zusätzlich anfallende Kosten Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den an- 2.2 Ladungsfähige Anschrift gebotenen Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steu- Die ladungsfähige Anschrift der Envivas lautet: ern oder Gebühren, auch nicht für die von der Envivas angebo- Envivas Krankenversicherung AG tenen Assistanceleistungen. Gereonswall 68 2.8 Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge 50670 Köln Der Beitrag für die gesamte Versicherungsdauer ist bei Ab- Telefon: 0221 - 27 14 05 70 schluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Der Abschluss E-Mail: info@envivas.de des Tarifs TravelXL aufgrund dieser Vertragsunterlagen (vgl. 2.3 Hauptgeschäftstätigkeit 2.5.1) ist nur möglich, wenn Sie am Lastschriftverfahren teil- Die Envivas betreibt die Krankenversicherung. nehmen. Daher gilt der Beitrag bis zum Eingang der Lastschrift bei dem von Ihnen angegebenen Geldinstitut als gestundet. 2.4 Garantiefonds In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder 2.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens Informationen können Sie sich an die Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer Die an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Informationen hält 74c, 50968 Köln wenden. die Envivas ständig für Sie aktuell. Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die 2.10 Zustandekommen des Vertrages Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs- an die Envivas. Der Vertrag gilt, vorbehaltlich des Eingangs unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen. des ausgefüllten Antragsformulars bei Envivas, bereits mit dem Tag der Absendung als zustande gekommen. Der Versiche- 2.5 Vertragsrelevante Unterlagen / Merkmale der rungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie Ihr Wi- Versicherungsleistungen derrufsrecht nicht ausgeübt haben. 2.5.1 Vertragsunterlagen 2.11 Widerrufsrecht Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Bedingun- Bedeutung: gen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Wi- › Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält derrufs finden Sie in der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht auf die Informationen, die für den Abschluss und die Erfüllung Seite 18. des Vertrages von besonderer Bedeutung sind. 2.12 Vertragslaufzeit › Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) be- Der Versicherungsvertrag wird für die einzelne Reise abge- schreiben die Versicherungsleistungen im Detail und ent- schlossen – und zwar für den im Antragsformular genannten halten alle sonstigen Regelungen. Zeitraum, aber nicht für länger als 1 Jahr. › Ihre Angaben im Antragsformular dienen der Konkretisie- rung des gewünschten Versicherungsschutzes. 2.13 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers Wegen der Befristung des Vertrages besteht darüber hinaus Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungs- kein Kündigungsrecht. vermittlers) sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas schriftlich bestätigt werden. 2.14 Anwendbares Recht Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre- 2.5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen publik Deutschland Anwendung. In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im verein- barten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige 2.15 Sprachen Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache. Zusammenhang mit einer Reise entstehen, und für sonstige 2.16 Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten vereinbarte Leistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Aus- wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas: landsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL – AVB TravelXLOU/XLMU. Diese AVB finden Sie unmittelbar hinter Telefon: 0221 - 27 14 05 70 dieser Kundeninformation. E-Mail: kundenservice@envivas.de 2.5.3 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envi- vas die notwendige Prüfung durchgeführt hat. 3 [Seite 4] Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einver- nehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) auch an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de www.versicherungsombudsmann.de wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche- rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs- vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile- gungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas teil. Seine Entscheidungen sind für die Envivas nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Näheres regelt das Statut des Ombudsmanns Pri- vate Kranken- und Pflegeversicherung, abrufbar unter www.pkv-ombudsmann.de. 2.17 Aufsichtsbehörde Private Krankenversicherungsunternehmen unterliegen in Deutschland der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn www.bafin.de Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich auch an diese Aufsichtsbehörde wenden. 4 [Seite 5] 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL: Tarif TravelXLOU (alle Länder ohne USA und Kanada) Tarif TravelXLMU (alle Länder mit USA und Kanada) (AVB TravelXLOU/XLMU 01.2026) Inhaltsverzeichnis § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif TravelXL? (1) Gegenstand der Versicherung (2) Versicherungsfall (3) Vertragsgrundlagen § 2 Wer kann sich versichern? (1) Abschluss- und Versicherungsfähigkeit (2) Beendigung der TK-Mitgliedschaft/TK-Familienversicherung § 3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? (1) Geltungsbereich (2) Wahl des richtigen Tarifs § 4 Für welche Reisedauer kann die Versicherung abgeschlossen werden? (1) Versicherungsdauer (2) Versicherungsbeginn und –ende § 5 Wie wird die Versicherung abgeschlossen? (1) Zustandekommen des Versicherungsvertrages (2) Vertragsverlängerung (3) Erneute Versicherung nach TravelXL § 6 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? (1) Beginn des Versicherungsschutzes (2) Ende des Versicherungsschutzes § 7 Welche Leistungen erbringt die Envivas im Versicherungsfall? (1) Allgemeine Regelungen (2) Ambulante Leistungen (3) Leistungen im Krankenhaus (4) Leistungen bei Schwangerschaft (5) Zahnärztliche Leistungen (6) Krankentransporte (7) Krankenrücktransporte (8) Suche, Rettung und Bergung (9) Bestattung und Überführung (10) Betreuung minderjähriger Kinder (11) Blutkonserven (12) Weitere Assistanceleistungen (13) Auskunft bei geplanten Heilbehandlungen (14) Auskunft über medizinische Gutachten und Stellungnahmen 5 [Seite 6] § 8 Wann leistet die Envivas nicht oder eingeschränkt? (1) Nicht erstattungsfähige Leistungen (2) Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht § 9 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versicherungsfall? (1) Erforderliche Angaben und Nachweise (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen (3) Erstattung bei mehreren Kostenträgern § 10 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die ver- sicherte Person? Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden? (1) Obliegenheiten (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen § 11 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die ver- sicherte Person bei Ansprüchen gegen Dritte? Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden? (1) Obliegenheiten (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen § 12 Was kostet die Versicherung? Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird? (1) Beitragszahlung (2) Beitragsberechnung und Beitragshöhe (3) Folgen der Nichtzahlung des Beitrags § 13 Wann kann die Aufrechnung erklärt werden? § 14 Welches Gericht ist zuständig? (1) Klagen des Versicherungsnehmers (2) Klagen der Envivas (3) Wohnsitzverlegung und unbekannter Wohnsitz § 15 In welcher Form sind Willenserklärungen und Anzeigen abzugeben? § 16 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? (1) Verjährungsfrist (2) Hemmung der Verjährung Streitschlichtungsstellen 6 [Seite 7] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL: Tarif TravelXLOU (alle Länder ohne USA und Kanada) Tarif TravelXLMU (alle Länder mit USA und Kanada) (AVB TravelXLOU/XLMU 01.2026) § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif § 3 In welchen Ländern besteht Versicherungs- TravelXL? schutz? (1) Gegenstand der Versicherung (1) Geltungsbereich Die Envivas bietet Versicherungsschutz bei privaten und Der geographische Geltungsbereich ist abhängig vom beruflichen Auslandsreisen für Krankheiten, Unfälle und gewählten Tarif. andere in diesen AVB genannte Ereignisse. Bei einem im Versicherungsschutz besteht für die Dauer der versicher- Ausland eintretenden Versicherungsfall erstattet die ten Auslandsreise entweder Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehand- lung und erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte › nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada oder Leistungen. › nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada. (2) Versicherungsfall In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbe- (2) Wahl des richtigen Tarifs handlung einer versicherten Person wegen Krankheit Werden während der Reise auch die USA oder Kanada oder Unfallfolgen. bereist, ist für die gesamte Reisedauer TravelXLMU ab- Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er zuschließen. endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungs- Werden ausschließlich Länder außerhalb der USA und bedürftigkeit nicht mehr besteht. Kanada bereist, ist TravelXLOU abzuschließen. Als Versicherungsfall gelten auch Transitaufenthalte in den USA oder Kanada mit höchs- 1. der Krankenrücktransport, tens einer Übernachtung sind im Rahmen des TravelXLOU mitversichert. 2. die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburt und Wird TravelXLOU abgeschlossen, obwohl die USA oder Fehlgeburt, Kanada bereist werden, besteht in diesen Ländern kein Versicherungsschutz. 3. der Tod sowie Eine Kombination der Tarife TravelXLOU und 4. weitere in § 7 genannte Ereignisse. TravelXLMU ist nicht zulässig. (3) Vertragsgrundlagen Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus § 4 Für welche Dauer kann die Versicherung abge- schlossen werden? 1. den Angaben im Antragsformular, 2. diesen AVB, (1) Versicherungsdauer 3. ggf. zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen und TravelXL muss für die gesamte Reisedauer abgeschlos- 4. den gesetzlichen Vorschriften. sen werden. Dies gilt auch dann, wenn anderweitig Aus- landsreiseschutz besteht. Die Reisedauer darf 1 Jahr Für den Vertrag gilt deutsches Recht. nicht überschreiten (Höchstversicherungsdauer). § 2 Wer kann sich versichern? Wird die Versicherung bei Antragstellung nicht für die ge- samte Reisedauer abgeschlossen oder wird die Höchst- (1) Abschluss- und Versicherungsfähigkeit versicherungsdauer überschritten, besteht kein Versiche- Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung ist, rungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn eine dass die zu versichernde Person Mitglied der TK oder bei Beitragszahlung erfolgt ist. der TK familienversichert ist. (2) Versicherungsbeginn und -ende Außerdem muss während der gesamten Vertragslaufzeit 1. Die Versicherung beginnt zu dem bei Vertragsschluss (Dauer der Auslandsreise) der ständige Wohnsitz in vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Abgabe Deutschland bestehen. Andernfalls endet der Versiche- der Vertragserklärung durch den Versicherungsneh- rungsschutz. Der Wegzug aus Deutschland ist der mer (siehe § 5 Abs. 1). Envivas unverzüglich anzuzeigen 2. Als Versicherungsbeginn muss im Antragsformular (2) Beendigung der TK-Mitgliedschaft/ immer der erste Tag der Auslandsreise angegeben TK-Familienversicherung werden. Als erster Tag gilt der Tag der Ausreise aus Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familien-versi- Deutschland. cherung der im TravelXL versicherten Person, besteht der Versicherungsschutz für die vereinbarte Vertrags- 3. Als Versicherungsende gilt der Tag der geplanten Ein- dauer fort. reise nach Deutschland. 4. Eine Verlängerung über das Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer ist nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 möglich. 7 [Seite 8] § 5 Wie wird die Versicherung abgeschlossen und (2) Ende des Versicherungsschutzes kann sie verlängert werden? Der Versicherungsschutz endet auch für laufende Versi- cherungsfälle (1) Zustandekommen des Versicherungsvertrages Der Versicherungsvertrag muss vor Reisebeginn bean- 1. mit Beendigung der Auslandsreise, spätestens jedoch tragt werden und kann wie folgt zustande kommen: nach Ablauf der Höchstversicherungsdauer gemäß 1. Zugang des vom Versicherungsnehmer vollständig § 4 Abs. 1 oder ausgefüllten Antragsformulars der Envivas und Ertei- 2. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. lung des vorgesehenen SEPA-Lastschriftmandats 2. Vollständiges Ausfüllen und Absenden des von der Muss die Auslandsreise wegen medizinisch notwendiger Envivas bereitgestellten Online-Formulars (Online-Ab- Heilbehandlung über das Ende des Versicherungsvertra- schluss) und ges hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungs- schutz, solange die versicherte Person die Rückreise aus › Erteilung des dort vorgesehenen SEPA-Last- medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Ge- schriftmandats oder sundheit antreten kann. › Bewirkung der Zahlung durch eine sonstige von der Envivas bereitgestellte Zahlungsmöglichkeit § 7 Welche Leistungen erbringt die Envivas im Für nach § 2 Abs. 1 nicht versicherbare Personen kommt Versicherungsfall? ein Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung (1) Allgemeine Regelungen oder Entgegennahme des Beitrags zustande. 1. Freie Arztwahl (2) Vertragsverlängerung Der versicherten Person steht die Wahl unter den im 1. Eine nahtlose Verlängerung über das Ende der ur- Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, sprünglich vereinbarten Versicherungsdauer hinaus Zahnärzten und Physiotherapeuten frei. ist möglich, sofern die Höchstversicherungsdauer von 2. Freie Krankenhauswahl einem Jahr insgesamt nicht überschritten wird. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehand- 2. Vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Versiche- lung hat die versicherte Person die freie Wahl unter rungsdauer sind der Envivas folgende Angaben mit- den Krankenhäusern im Reiseland, die zuteilen: › unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, › Vorname und Name der versicherten Person › über ausreichende diagnostische und therapeuti- sche Möglichkeiten verfügen und › Geburtsdatum der versicherten Person › Krankengeschichten führen. › Erster Tag der Reiseverlängerung und Tag der ge- 3. Arznei-, Verband- und Heilmittel planten Einreise nach Deutschland Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den im › Reiseziel während des Verlängerungszeitraums Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten verordnet werden. Arzneimittel müs- Für den Einzug des Beitrags für den Verlängerungszeit- sen zudem aus einer Apotheke oder einer anderen im raum muss der Envivas ein gültiges SEPA-Lastschrift- Reiseland offiziell zugelassenen Abgabestelle bezo- mandat vorliegen. gen werden. 3. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn der Vertrags- Folgende Präparate gelten nicht als Arzneimittel: Prä- verlängerung eingetreten sind, besteht während des parate zur Empfängnisverhütung, zur Raucherent- Verlängerungszeitraums kein Versicherungsschutz. wöhnung, zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung 4. Werden erst während des Verlängerungszeitraums des Körpergewichts, zur Behandlung der erektilen die USA oder Kanada bereist, ist zusätzlich zum Bei- Dysfunktion und zur Verbesserung des Haarwuchses. trag für den Verlängerungszeitraum die Beitragsdiffe- Produkte zur Körperpflege, diätetische Lebensmittel renz zwischen TravelXLOU und TravelXLMU für die und Nahrungsergänzungsmittel werden von der ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer zu zahlen. An- Envivas ebenfalls nicht erstattet. dernfalls besteht in den USA und Kanada kein Versi- 4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arznei- cherungsschutz. mittel (3) Erneute Versicherung nach TravelXL Die Envivas leistet im vertraglichen Umfang für Unter- Eine erneute Versicherung nach TravelXL ist erst 6 Mo- suchungs- und Behandlungsmethoden und Arzneimit- nate nach Beendigung des vorangegangenen Versiche- tel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt rungsvertrages möglich. Wird die Frist unterschritten, sind. Sie leistet darüber hinaus für Methoden und Arz- besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz. neimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgver- sprechend bewährt haben oder die angewandt wer- § 6 Wann beginnt und wann endet der Versiche- den, weil keine schulmedizinischen Methoden rungsschutz? oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Envivas kann jedoch ihre Leistungen auf den Betrag herabset- (1) Beginn des Versicherungsschutzes zen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedi- 1. Versicherungsschutz setzt voraus, dass ein Versiche- zinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen rungsvertrag nach § 5 Abs. 1 zustande gekommen ist. wäre. 2. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Ver- (2) Ambulante Leistungen tragsschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungs- Die Envivas erstattet bei ambulanter Heilbehandlung Auf- beginn), jedoch nicht vor Beginn der Auslandsreise. wendungen für 1. ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung. Abwei- chend von dem in § 8 Abs. 1 Nr. 1 geregelten 8 [Seite 9] Ausschluss leistet die Envivas auch für psychologi- › zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete sche oder psychotherapeutische Sitzungen im Rah- Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine men einer Erstbehandlung infolge von Unfällen, Ge- Erstversorgung erfolgen kann oder waltverbrechen und Naturkatastrophen am Reiseort › zum nächsterreichbaren Notfallarzt. zur Vermeidung posttraumatischer Störungen. Die Envivas leistet auch für den medizinisch notwendigen 2. ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. Transport im Anschluss an die Erstversorgung beim Not- 3. die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel, sofern diese fallarzt bzw. im Krankenhaus in das nächsterreichbare erstmals erforderlich werden. Ist eine Miete nicht geeignete Krankenhaus. möglich, erstattet die Envivas die Aufwendungen für (7) Krankenrücktransporte den Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher Ausführung. Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrück- Ausgenommen von der Erstattung sind Aufwendun- transportes, wenn gen für Sehhilfen und Hörgeräte. › dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder (3) Leistungen im Krankenhaus Die Envivas erstattet bei stationärer Heilbehandlung Auf- › die medizinisch notwendige stationäre Heilbehand- wendungen für lung nach ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich ei- nen Zeitraum von 2 Wochen übersteigen würde 1. ärztliche Leistungen, oder 2. allgemeine Krankenhausleistungen, › die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im 3. Operationen einschließlich der Operationsnebenkos- Ausland die Mehrkosten des Krankenrücktransportes ten, übersteigen würden. 4. Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. Ist für den Krankenrücktransport eine Begleitperson me- dizinisch angeraten, behördlich angeordnet oder seitens Bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrie- bis einschließlich 17 Jahre erstattet die Envivas zusätz- ben, trägt die Envivas auch die Mehrkosten für die Be- lich die Unterbringungskosten einer Begleitperson im gleitperson. Bei Kindern bis einschließlich 17 Jahre trägt Krankenhaus. die Envivas grundsätzlich die Mehrkosten einer Begleit- (4) Leistungen bei Schwangerschaft person. Die Envivas erstattet bei bestehender Schwangerschaft Mehrkosten sind die durch den Krankenrücktransport zu- ausschließlich Aufwendungen für sätzlich entstehenden Kosten. 1. die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Der Krankenrücktransport erfolgt nach Deutschland, auf Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikatio- Wunsch der versicherten Person auch an einen anderen nen. Ort als den des ständigen Wohnsitzes. 2. die Entbindung bei Frühgeburt (bis zum Ende der Voraussetzung ist, dass die Envivas den Krankenrück- 36. Schwangerschaftswoche) einschließlich der bis transport organisiert. zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von Mut- ter und neugeborenem Kind entstehenden Kosten. (8) Suche, Rettung und Bergung Dies umfasst auch die Behandlung, Unterbringung Die Envivas erstattet Bergungskosten bis zu 2.500 Euro und Pflege des neugeborenen Kindes. je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und deswegen gesucht und gerettet oder 3. die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen geborgen werden muss. Voraussetzung ist, dass die Hil- Fehlgeburt. feleistungen von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich 4. den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen organisierten Rettungsdiensten erbracht wurden. Schwangerschaftsabbruch. (9) Bestattung und Überführung (5) Zahnärztliche Leistungen Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis Die Envivas erstattet bei zahnärztlicher Behandlung Auf- zu 30.000 Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland wendungen für: oder die Überführung an einen Ort nach Wahl in Deutschland. 1. schmerzstillende Zahnbehandlung. (10) Betreuung minderjähriger Kinder 2. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. Die Envivas trägt die Kosten der Betreuung von minder- Abweichend von dem in § 8 Abs. 1 Nr. 4 geregelten jährigen mitreisenden Kindern vor Ort in Höhe von bis zu Ausschluss erstattet die Envivas bei zahnärztlicher 5.000 Euro und die Kosten ihrer Rückreise nach Behandlung außerdem Aufwendungen für Deutschland, wenn alle mitreisenden erwachsenen Be- treuungspersonen stationär behandelt oder zurücktrans- 3. unfallbedingte Versorgung mit Inlays und Onlays. portiert werden müssen oder verstorben sind. 4. unfallbedingte Versorgung mit provisorischem Zahn- Diese Leistung erbringt die Envivas, wenn eine mitrei- ersatz und provisorischen Zahnkronen, jeweils in ein- sende erwachsene Betreuungsperson oder das mitrei- facher Ausführung. sende Kind nach TravelXL versichert ist. 5. einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkro- Voraussetzung ist, dass die Envivas Betreuung und nen. Rückreise organisiert. (6) Krankentransporte (11) Blutkonserven Die Envivas erstattet Aufwendungen für den medizinisch Die Envivas erstattet die Kosten für Blutkonserven. Wenn notwendigen Krankentransport am Reiseort keine oder nur potenziell 9 [Seite 10] gesundheitsgefährdende Blutkonserven verfügbar sind, Veranlassung der Envivas eingeholt, hat die Envivas die erstattet die Envivas auch die Kosten für den Versand. entstandenen Kosten zu erstatten. (12) Weitere Assistanceleistungen § 8 Wann leistet die Envivas nicht oder einge- Die Envivas erbringt im Versicherungsfall folgende schränkt? Assistanceleistungen: (1) Nicht erstattungsfähige Leistungen 1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service Die Envivas leistet nicht für: 2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von 1. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen Arzt-zu-Arzt-Gesprächen und Erkrankungen einschließlich psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungen. Eine Aus- 3. Auskunft zu im Ausland erhältlichen Arzneimitteln nahme besteht nur im Fall des § 7 Abs. 2 Nr. 1 (Be- 4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven handlung zur Vermeidung posttraumatischer Störun- gen). 5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäu- sern und Spezialkliniken 2. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Reha- bilitationsmaßnahmen. 6. bei stationärem Aufenthalt Kostenübernahmegarantie gegenüber Ärzten und Krankenhäusern 3. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel leistet die Envivas nur unter den Voraussetzungen des § 7 7. Organisation von Transport oder Verlegung zum Abs. 2 Nr. 3. nächstgelegenen Krankenhaus oder zum nächster- reichbaren Arzt 4. folgende zahnärztliche Behandlungen 8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen a) Zahnprophylaxe sprechenden Ärzten und Zahnärzten b) Parodontosebehandlung 9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige c) Zahnersatz und Zahnkronen (außer in den Fällen 10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließ- des § 7 Abs. 5 Nr. 4) lich Kostenübernahmegarantie d) Einlagefüllungen (z. B. Inlays und Onlays), außer 11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Fall des § 7 Abs. 5 Nr. 3 im Ausland e) Kieferorthopädie 12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im 5. Untersuchung und medizinische Behandlung wegen Ausland regelrecht verlaufender Schwangerschaft, für Maß- (13) Auskunft bei geplanten Heilbehandlungen nahmen der Schwangerschaftsvorsorge und die Ent- Bei Heilbehandlungen, deren Kosten voraussichtlich bindung. 2.000 Euro übersteigen werden, kann der Versicherungs- Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung sind nehmer vor Beginn der Behandlung in Textform Auskunft abschließend in § 7 Abs. 4 geregelt. über den Umfang des Versicherungsschutzes für die be- absichtigte Heilbehandlung verlangen. 6. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen. Die Envivas muss die Auskunft innerhalb von vier Wo- 7. eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung be- chen erteilen. Ist die Durchführung der Heilbehandlung dingte Unterbringung. dringlich, muss die Auskunft unverzüglich, spätestens (2) Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht nach zwei Wochen erteilt werden. Die Frist beginnt mit 1. Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antragsfor- Eingang der Anfrage bei der Envivas. mulars angetreten werden, besteht kein Versiche- Die Envivas muss ihre Auskunft begründen und dabei auf rungsschutz. einen vom Versicherungsnehmer vorgelegten Kostenvor- 2. Die Envivas leistet nicht für Versicherungsfälle, die anschlag und andere Unterlagen eingehen. Erteilt die En- vor Beginn der Auslandsreise eingetreten sind. vivas die Auskunft nicht fristgerecht, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die beabsichtigte medizi- Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn bei Reisebeginn nische Heilbehandlung notwendig ist. aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und während der Auslandsreise eine unerwartete akute (14) Auskunft über medizinische Gutachten oder Stel- Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt. lungnahmen Die Envivas ist verpflichtet, auf Verlangen des Versiche- 3. Die Envivas leistet nicht für Behandlungen, deren rungsnehmers oder der versicherten Person Auskunft Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits über und Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen zu vor Reiseantritt feststand. geben, die sie bei der Prüfung ihrer Leistungspflicht über 4. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfallfol- die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung ein- gen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund geholt hat. Wenn der Auskunft an oder der Einsicht durch oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war. den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebli- 5. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfälle che Gründe entgegenstehen, kann nur verlangt werden, einschließlich deren Folgen, die die versicherte Per- einem benannten Arzt oder Rechtsanwalt Auskunft oder son vorsätzlich herbeigeführt hat. Einsicht zu geben. Der Anspruch kann nur von der je- 6. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und weils betroffenen Person oder ihrem gesetzlichen Vertre- Todesfälle, die durch Kriegsereignisse im Ausland ter geltend gemacht werden. Hat der Versicherungsneh- verursacht sind, wenn das Auswärtige Amt vor Beginn mer das Gutachten oder die Stellungnahme auf 10 [Seite 11] der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen 3. Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt ist durch hat. eine Bescheinigung des Krankenhausarztes über Be- ginn und Ende der stationären Behandlung mit Be- 7. Die Envivas leistet nicht für Behandlungen durch Ehe- zeichnung der Krankheit nachzuweisen. gatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkos- ten werden erstattet. 4. Die Erstattung von Überführungs- bzw. Bestattungs- kosten setzt voraus, dass eine amtliche oder ärztliche 8. Die Envivas leistet nicht für ambulante Heilbehand- Bescheinigung über die Todesursache eingereicht lung in einem Heilbad oder Kurort. Dieser Ausschluss wird. gilt nicht, wenn während eines vorübergehenden Auf- enthalts durch eine vom Aufenthaltszweck unabhän- (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen gige Erkrankung oder durch einen dort eingetretenen 1. Der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleis- Unfall eine Heilbehandlung notwendig wird. Bei einem tungen steht dem Versicherungsnehmer zu. Unfall erstattet die Envivas auch die Kosten einer sta- Der Versicherungsnehmer kann auch eine versicherte tionären Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur- Person in Textform als empfangsberechtigt für ihre und Rehabilitationseinrichtung ist. Versicherungsleistungen benennen. Die Envivas ist 9. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maß- dann verpflichtet, insoweit ausschließlich an diese zu nahme das medizinisch notwendige Maß oder ist die leisten. geforderte Vergütung für die Verhältnisse des Reise- Die Envivas ist berechtigt, an den Überbringer oder landes nicht angemessen, kann die Envivas ihre Leis- Übersender von ordnungsmäßigen Nachweisen zu tungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. leisten, sofern der Versicherungsnehmer nichts ande- Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung res bestimmt hat. oder sonstige Leistungen in einem auffälligen Miss- verhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist die 2. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten Envivas insoweit nicht zur Leistung verpflichtet. werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei der Envivas eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs 10. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- des Tages gilt für gehandelte Währungen der amtli- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und che Devisenkurs Frankfurt. Für nicht gehandelte solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- Währungen gilt der Kurs gemäß der Veröffentlichung wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- der Europäischen Zentralbank, nach jeweils neues- onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder tem Stand. Wurden die zur Bezahlung der Rechnung der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. notwendigen Devisen aufgrund einer Änderung der Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- Währungsparitäten zu einem ungünstigeren Kurs er- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten worben und wird dies nachgewiesen, so gilt dieser von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Kurs. Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 3. Die Überweisung der Versicherungsleistungen erfolgt kostenfrei auf ein Konto im SEPA-Raum; bei Überwei- § 9 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versiche- sung auf ein Konto außerhalb des SEPA-Raums kön- rungsfall? nen anfallende Gebühren mit den Leistungen ver- rechnet werden. (1) Erforderliche Angaben und Nachweise 1. Die Envivas ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die 4. Ansprüche auf Versicherungsleistungen nicht ver- erforderlichen Nachweise erbracht sind. Die Nach- pfändet werden. weise werden Eigentum der Envivas. 5. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die 2. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14 rechnungen oder durch Rechnungsduplikate mit Er- VVG (siehe Anhang). stattungsvermerk eines anderen Kostenträgers nach- (3) Erstattung bei mehreren Kostenträgern zuweisen. 1. Hat die versicherte Person wegen desselben Versi- Die Rechnungsbelege müssen folgende Angaben zur cherungsfalls einen Anspruch gegen mehrere Erstat- behandelten Person enthalten: tungsverpflichtete (z. B. Träger der Sozialversiche- rung, andere private Versicherer), darf die › den Vor- und Zunamen Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht › das Geburtsdatum übersteigen. › die Bezeichnung der Krankheiten 2. Der Versicherungsnehmer kann seine Leistungsan- sprüche auch dann in voller Höhe gegen die Envivas › die einzelnen ärztlichen Leistungen geltend machen, wenn Ansprüche auch gegen an- › das Behandlungsdatum dere Erstattungsverpflichtete bestehen. Um der Envi- vas ggf. einen Rückgriff gegen andere Erstattungs- Bei zahnärztlicher Behandlung sind zusätzlich fol- verpflichtete zu ermöglichen, sind gende Angaben erforderlich: Versicherungsnehmer und versicherte Personen dazu › die Bezeichnung der behandelten Zähne verpflichtet, ihre Ansprüche gegen die anderen Erstat- tungsverpflichteten an die Envivas abzutreten. Dies › die daran vorgenommene Behandlung. gilt nur, soweit die Envivas geleistet hat. Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs- 3. Ansprüche gegen andere Erstattungsverpflichtete ge- mittel sind immer mit der zugrunde liegenden Verord- hen den Ansprüchen gegen die Envivas grundsätzlich nung einzureichen. Die Rechnung muss Einzelpositi- vor (Subsidiarität). Dies gilt auch dann, wenn im onen und dazugehörige Preise ausweisen. 11 [Seite 12] Verhältnis zu diesen anderen Erstattungsverpflichte- (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen ten ebenfalls Subsidiarität geregelt ist. Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 wird die Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe § 10 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Ob- Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen insoweit liegenheiten) haben der Versicherungsnehmer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung und die versicherte Person? frei, als sie infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten erlangen kann. verletzt werden? § 12 Was kostet die Versicherung? (1) Obliegenheiten Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt 1. Beginn und Ende der Auslandsreise sind der Envivas wird? im Leistungsfall nachzuweisen. (1) Beitragszahlung 2. Versicherungsnehmer und versicherte Person haben Der Beitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf Verlangen der Envivas jede Auskunft zu erteilen, für die gesamte Vertragsdauer zu zahlen. die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht der Envivas oder ihres Umfangs er- (2) Beitragsberechnung und Beitragshöhe forderlich ist. Der Beitrag ist abhängig von 3. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im › dem Alter der zu versichernden Person bei Reisean- Versicherungsfall verpflichtet, Auskunft über Ansprü- tritt, che gegen andere Erstattungsverpflichtete zu ertei- › der Reisedauer und len. › den Reiseländern (bei Transitaufenthalten in den USA 4. Auf Verlangen der Envivas ist die versicherte Person und Kanada gilt § 3 Abs. 2). Der Beitrag berechnet verpflichtet, sich durch einen von der Envivas beauf- sich anhand der nachstehenden Tabelle: tragten Arzt untersuchen zu lassen. 5. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Reiseländer Tarif Beitrag Beitrag Minderung des Schadens zu sorgen und alle Hand- pro Tag pro Tag lungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich bis Alter ab Alter sind. 64 65 (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 5 alle Länder TravelXLOU 1,49 EUR 5,99 EUR wird die Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe ohne USA Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder und Kanada teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche- alle Länder TraveXLMU 3,99 EUR 15,99 EUR rungsnehmers gleich. mit USA und Kanada § 11 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Ob- liegenheiten) haben der Versicherungsnehmer Stellt sich erst während der Reise heraus, dass auch die und die versicherte Person bei Ansprüchen ge- USA oder Kanada bereist werden, ist vor der Einreise in gen Dritte? die USA oder nach Kanada die Beitragsdifferenz zwi- Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten schen TravelXLOU und TravelXLMU für die gesamte Rei- verletzt werden? sedauer einschließlich des bereits zurückliegenden Rei- (1) Obliegenheiten sezeitraums zu zahlen. Andernfalls besteht in den USA 1. Hat der Versicherungsnehmer oder die versicherte und Kanada kein Versicherungsschutz. Person Ersatzansprüche gegen Dritte, besteht, unbe- Bei einer Verlängerung des Auslandsaufenthalts ist § 5 schadet des gesetzlichen Forderungsübergangs ge- Abs. 2 zu beachten. mäß § 86 VVG (siehe Anhang), die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versi- (3) Folgen der Nichtzahlung des Beitrags cherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Wird der Beitrag nicht gezahlt, ist die Envivas nicht zur Sach- und Dienstleistung) geleistet wird, der Envivas Leistung verpflichtet. schriftlich abzutreten. § 13 Wann kann die Aufrechnung erklärt werden? 2. Der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Per- son hat seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Gegen Forderungen der Envivas ist eine Aufrechnung Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften oder rechtskräftig festgestellt ist. zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch die Envivas soweit erforderlich mitzuwirken. § 14 Welches Gericht ist zuständig? 3. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versi- (1) Klagen des Versicherungsnehmers cherten Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen die Envivas rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Er- können bei dem Gericht am Sitz der Envivas oder einer bringer von Leistungen zu, für die die Envivas auf vertragsführenden Niederlassung oder bei dem Gericht Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleis- am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versiche- tungen erbracht hat, gelten die in Nr. 1 und 2 geregel- rungsnehmers erhoben werden. ten Obliegenheiten entsprechend. 12 [Seite 13] (2) Klagen der Envivas § 16 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versiche- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den rungsvertrag? Versicherungsnehmer ist – außer bei Widerklagen der (1) Verjährungsfrist Envivas – das Gericht des Ortes ausschließlich zustän- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren dig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist Aufenthalt hat. und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden (3) Wohnsitzverlegung und unbekannter Wohnsitz Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis er- Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss langt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an einen (2) Hemmung der Verjährung Ort außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers zum Envivas angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, können Kla- dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung der gen aus dem Versicherungsvertrag nur am Gericht des Envivas dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Sitzes der Envivas erhoben werden. § 15 In welcher Form sind Willenserklärungen und Anzeigen abzugeben? Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber der Envivas bedürfen der Textform. 13 [Seite 14] Streitschlichtungsstellen Meinungsverschiedenheiten und Rechtsweg Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versiche- rers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit dem Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt ha- ben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Internet: www.pkv-ombudsmann.de Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi- cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi- cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Auf- sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher- schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen. 14 [Seite 15] 4. Anhang: Gesetzesauszüge (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes 4.1 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvor- (VVG) schriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt § 14 Fälligkeit der Geldleistung der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Been- ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, digung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten er- des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendi- langen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung gen Erhebungen. der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Mo- Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu nats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer gro- kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in ben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer vo- raussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsneh- ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Ver- mers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Scha- schuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet wer- dens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Über- den können. gang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich ver- (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der ursacht. Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam. § 215 Gerichtsstand § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zustän- (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom dig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung ei- gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Ver- nes solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Kla- sicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er gen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung ausschließlich zuständig. einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. (2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerklagen der anderen Partei nicht anzuwenden. (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verlet- zung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden ver- (3) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zuläs- traglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, sig für den Fall, dass der Versicherungsnehmer nach ist er nur leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer enthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ver- grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Ver- legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im sicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspre- 4.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das (BGB) Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Ver- sicherungsnehmer. § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leis- Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. tung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegen- heit arglistig verletzt hat. (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Ver- sicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch geson- derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen hat. […] § 86 Übergang von Ersatzansprüchen (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch ge- gen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versi- cherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versiche- rungsnehmers geltend gemacht werden. 15 [Seite 16] 5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kun- Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Ge- den und Interessenten der Envivas Kran- sundheitsdaten bei Abschluss eines Krankenversiche- rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilli- kenversicherung AG gung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, er- über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO durch die Envivas Krankenversicherung AG und die Ihnen i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jeder- nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte zeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künf- von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der tigen vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns ge- Berechtigten sowie etwaigen mitversicherten Personen genüber erteilt worden sind. und sonstigen Beteiligten weiter. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes- 5.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Envivas Krankenversicherung AG Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich Gereonswall 68, 50670 Köln sein: Telefon 0221 - 27 14 05 70 E-Mail info@envivas.de - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Be- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post triebs, einschließlich des Trainings und der Weiterent- unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbe- wicklung technischer Systeme, auftragter“ oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@envivas.de. - zur Optimierung unserer internen Abläufe, 5.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Daten- - zur Anonymisierung von Daten, z.B. um daraus Statisti- verarbeitung ken zu erstellen, Fordern Sie Informationen z. B. zu unserem Unterneh- men oder zu Produkten oder Leistungen unseres Unter- - zu einer passgenauen Werbung für unsere eigenen nehmens an, benötigen wir die von Ihnen hierbei ge- Versicherungsprodukte und für andere Produkte der machten Angaben für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Unternehmen der Generali Gruppe und deren Koopera- Falls Sie eine Beratung wünschen, benötigen wir Ihre An- tionspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, gaben zur Weitergabe an unseren Vertriebspartner. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; insbe- achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver- können. sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. Unternehmen zur Einhaltung der „Verhaltensregeln für aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtli- den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die cher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs- deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen präzisieren. Diese Verhaltensregeln können Sie im Inter- i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. net unter www.envivas.de/dsgvo abrufen. Auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benöti- Art. 7 DSGVO informieren wir Sie mittels personalisierter gen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den E-Mails sowie ggf. telefonisch über Produkte und Ser- Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von vices und befragen Sie auf gleichem Wege zu Ihrer Kun- uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versiche- denzufriedenheit. In diesem Zusammenhang analysieren rungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur wir Ihr Nutzungsverhalten im Hinblick auf erhaltene Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policie- E-Mails. Das bedeutet: wir verwenden E-Mails, die sog. rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Grund und Zählpixel enthalten. Dadurch können wir feststellen, ob zum Umfang einer medizinischen Behandlung benötigen Sie unsere Mail geöffnet sowie ggf. genutzt haben. Z. B. wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall können wir nachvollziehen, welche Elemente innerhalb eingetreten ist und inwieweit ein Anspruch auf Versiche- der E-Mail, d.h. Logos, Buttons, Links etc. Sie angeklickt rungsleistungen besteht. haben und wie lange Sie in bestimmten Bereichen der Die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. der Abschluss E-Mail verweilten. Diese Informationen werten wir aus, und die Durchführung des Versicherungsvertrages ist um sie anschließend für zukünftige E-Mails zu berück- ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da- sichtigen, d.h. um für Sie nicht interessante Informationen ten nicht möglich. herauszufiltern und Ihnen auf Ihre Wünsche und Bedürf- nisse abgestimmte Benachrichtigungen zukommen las- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen sen zu können. Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Sta- tistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Er- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen wer- füllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. den. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungser- klärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbe- DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt zogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwe- worden sind. cke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere 16 [Seite 17] Rückversicherer Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezi- und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende ellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Da- Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Über- für kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. sicht in den Vertragsbedingungen und Kundeninformatio- Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, nen, die Sie vor Antragstellung erhalten haben, sowie in damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite un- den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist ter www.envivas.de/dsgvo entnehmen. es möglich, dass der Rückversicherer unser Unterneh- Soweit mehrere Unternehmen Ihre personenbezogenen men aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Ri- Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26 siko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von DSGVO) verarbeiten, haben sich die jeweiligen Unterneh- Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Da- men untereinander vertraglich dazu verpflichtet, ihre da- ten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül- tenschutzrechtlichen Pflichten (einschließlich Informati- lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforder- onspflichten und Betroffenenrechte) in eigener lich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Verantwortung zu erfüllen. Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen können Sie von unserem Rückversicherer, der Generali Weitere Empfänger Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München erhal- Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Da- ten. ten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Be- hörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten Vermittler (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- und Sozialbe- Soweit sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens hörden oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte). die Notwendigkeit zur Einbeziehung eines Vermittlers ergibt, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags- und 5.4 Dauer der Datenspeicherung Vertragsdaten. Gleiches gilt, wenn Sie hinsichtlich Ihrer Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer- für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich den. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezo- die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informati- gene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An- onen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche- sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht wer- rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benöti- den können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder gen. bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre perso- Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe nenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver- pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unter- rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem nehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungs- aufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unterneh- Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Spei- men zentral wahr. So können Ihre Daten etwa zur cherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren. zentralen Verwaltung von Anschriftendaten oder von Er- klärungen, die mehrere Unternehmen unserer Gruppe be- 5.5 Betroffenenrechte treffen (z. B. Einwilligungen oder Widerrufe) für den tele- Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu fonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber Schadenbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge- hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen meinsamen Postbearbeitung durch ein Unternehmen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlan- oder mehrere Unternehmen der Gruppe gemeinsam ver- gen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung arbeitet werden. Soweit wir auf Basis der Würdigung der der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus- Umstände annehmen dürfen, dass Sie Post, E-Mails oder gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struk- Zahlungen nicht an das für Ihr Anliegen zuständige Kon- turierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu- zernunternehmen adressiert haben, bemühen wir uns in stehen. bestimmten Fällen fehladressierte Post- und E-Mailein- gänge sowie Zahlungen innerhalb des Konzerns an das zuständige Unternehmen weiterzuleiten. Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Geldwäschegesetz) oder auf Basis berechtigter Interes- sen können wir auch Daten an die Generali Deutschland AG als Obergesellschaft der deutschen Unternehmens- gruppe, an die Assicurazioni Generali S.p.A. als Konzern- mutter der internationalen Generali Gruppe, sowie an an- dere Gesellschaften der deutschen oder internationalen Generali Gruppe übertragen. In unserer Dienstleisterliste in den Vertragsbedingungen und Kundeninformationen, die Sie vor Antragstellung er- halten haben, sowie in der jeweils aktuellen Version im In- ternet unter www.envivas.de/dsgvo finden Sie die Unter- nehmen, die an einer zentralisierten oder gemeinsamen Datenverarbeitung teilnehmen. Externe Dienstleister Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. 17 [Seite 18] Widerspruchsrecht Zusatzversicherung sowie zum Zwecke späterer Aktuali- sierungen allgemeine Versichertendaten (Name, Vor- Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- name, Anschrift, Geburtsdatum, TK-Versichertennummer bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi- bzw. Krankenversichertennummer) an die Envivas über- dersprechen. mittelt. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Inte- Ferner willigen Sie ein, dass die TK der Envivas das Ende ressen, können Sie dieser Verarbeitung mit Wirkung für Ihrer TK-Versicherung zum Zwecke der von der Envivas die Zukunft widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonde- vorzunehmenden Prämienanpassung mitteilt. ren Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverar- beitung sprechen. Einer Verarbeitung Ihrer personenbe- Ihnen ist bekannt, dass die vorstehenden Einwilligungen zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung können freiwillig sind und Sie sie jederzeit ohne Angabe von sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für Gründen auch direkt gegenüber der TK widerrufen kön- die Zukunft widersprechen. nen. Sollten Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre perso- 5.9 Änderung der Datenschutzhinweise nenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten; es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte zu ändern. Eine aktuelle Version finden Sie jederzeit im und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient Internet unter www.envivas.de/datenschutz. der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben Rechtsansprüchen. nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist an zuvor informieren. den oben genannten Verantwortlichen für die Daten- verarbeitung zu richten. 5.6 Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für unser Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbe- hörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2 - 4 40213 Düsseldorf 5.7 Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister au- ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, dann tun wir dies nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Daten- schutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmens- interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardver- tragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu können Sie unter den oben genannten Kontaktinfor- mationen anfordern. 5.8 Einwilligung in den Datenaustausch mit der TK Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie ein, dass die Envivas der TK im Rahmen des Kooperati- onsvertrages ab Antragstellung allgemeine Daten Ihres Versicherungsvertrages (Name, Vorname, Geburtsda- tum, Vertragsnummer, beantragte bzw. abgeschlossene Tarife, Versicherungsbeginn und -ende) übermittelt sowie Ihre Angaben über das Bestehen einer TK-Versicherung einschließlich der TK-Versichertennummer bzw. Kranken- versichertennummer mitteilt. Sie ermächtigen die TK, diese Daten zum Zwecke der Steuerung des Angebotes von Zusatzversicherungen (z. B. Vermeidung von Dop- pelangeboten) zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie ferner ein, dass die TK im Rahmen des Kooperati- onsvertrages zum Zwecke der Vervollständigung fehlen- der Angaben in der Anfrage bzw. im Antrag auf 18 [Seite 19] 6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungs- nehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Besondere Hinweise Widerrufsrecht Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist den Vertrag gebunden. von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom • der Versicherungsschein, Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs- • die Vertragsbestimmungen, recht ausgeübt haben. einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, 14 Tage nach dem Vertragsschluss • diese Belehrung, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Abschnitt 2 • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen Informationen weiteren Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren In- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige formationen werden die Informationspflichten im Folgenden Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: im Einzelnen aufgeführt: Envivas Krankenversicherung AG, Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Gereonswall 68, 50670 Köln. Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfü- Ein Widerruf per E-Mail ist möglich gung zu stellen: an die E-Mail-Adresse: kundenservice@envivas.de 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.en- lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; vivas.de ausüben. Dort finden Sie die Widerrufsfunktion anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der über den Menüpunkt Service oben auf unserer Website Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Regis- sowie im unteren Bereich der Seite unter „Widerruf“ → ternummer; „Vertrag widerrufen“. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Da- 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede an- tenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein- dere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wi- dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristi- derrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres schen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen Eingangs. auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmun- Widerrufsfolgen gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor- Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi- gehobenen und deutlich gestalteten Form; derrufsfrist und haben Sie hierzu ausdrücklich zuge- 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; stimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung anderer Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den des Garantiefonds sind anzugeben; Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Wi- 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, derrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag der Leistung des Versicherers; in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs- schutz bestanden hat, multipliziert mit 1/365 des Jahres- 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller beitrages. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistun- Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Bei- gen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts träge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche- aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versiche- rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsver- rungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten. träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Prei- Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, ses ermöglichen; dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge; 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den 19 [Seite 20] 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung ge- stellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits- dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, ins- besondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, wäh- rend der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, ins- besondere Namen und Anschrift derjenigen Person, ge- genüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts- folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenen- falls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Über- mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All- gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ- lich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, be- dürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mit- geteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kom- munikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu füh- ren; 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtli- chen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ge- gebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Mög- lichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Auf- sichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung 20 [Seite 21] 7. Liste der Dienstleister (Anlage zur Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung) Die Envivas Krankenversicherung AG (im folgenden Envivas genannt) arbeitet unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten derzeit mit den folgenden Stellen (Unternehmen/Personen) zusammen. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstver- ständlich nur im Einzelfall und bei Bedarf unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an einzelne Dienstleister übermittelt: Unternehmen Übertragene Aufgaben Generali Deutschland AG Konzernrevision, Datenschutzbeauftragter, Rechnungswesen, Steuern, Recht, Unternehmenskommunikation, Bestandsverwaltung, Kunden- und Leistungsservice, Strategisches Leistungs- und Gesundheitsma- nagement, Compliance, Rückversicherung, Versicherungsvertrieb, IT, Geldwäschebeauftragter, Regressbearbeitung, IT-Dienstleistungen wie z. B. Bereitstellung Software und Kommunikationsmittel, Betreuung Server, Erstellung IT-Sicherheitskonzept Generali Deutschland Services GmbH Abwicklung Zahlungsverkehr, Druck, Versand, Logistik, Eingangspost- bearbeitung inkl. Scannen und Archivierung, Kundenkorrespondenz in Vertragsangelegenheiten, telefonischer Kundendienst, Antragsbearbei- tung Generali Health Solutions GmbH Durchführung von Gesundheitsprogrammen und deren Evaluation BSI Business Systems Integration AG IT-Dienstleistungen Kundenservice und Telefonie Europ Assistance Services GmbH Telefonischer Kundenservice, Assistanceleistungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Zusätzliche Assistanceleistungen Institut für medizinische Begutachtungen (IMB) Medizinische Begutachtungen Medexo GmbH Medizinische Begutachtungen MD Medicus GmbH Assistanceleistungen im Tarif PflegeXtra Medallia Inc., London, Großbritannien Kundenzufriedenheitsbefragungen Personal Business Machine AG Dienstleistungen zur Durchführung von personalisierter Kundenansprache Techniker Krankenkasse Abgleich von Vertragsdaten Viamed GmbH Medizinische Begutachtungen Darüber hinaus arbeitet die Envivas mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten erhe- ben, verarbeiten und nutzen: Stellen Tätigkeiten Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Psychiater, Angehörige Begutachtungen zu medizinischen Fragen, sonstiger Heilberufe, Institute für medizinische Begutachtungen, Kran- Auskünfte zu Behandlungen und Erkrankungen kenhäuser Beratungsunternehmen Unterstützung und Beratung in Leistungs- und Abrechnungsfragen im In- und Ausland Letter-Shops Serienbrief-Erstellung, Durchführung von Mailingaktionen Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Kundenzufriedenheitsbefragungen, Markt- und Meinungsforschung IT-Dienstleister IT- und Internetservices (z. B. digitaler Antrag) PR-Berater Öffentlichkeitsarbeit Letzte Änderungen: 1. August 2021 Die aktuelle Liste der Dienstleister finden Sie jederzeit im Internet unter www.envivas.de/datenschutz. Sie kann auch telefonisch oder per Post angefordert werden. 21 [Seite 22] Envivas Krankenversicherung AG · Gereonswall 68 · 50670 Köln Tel. 0221 - 27 14 05 70 · info@envivas.de · www.envivas.de 22
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