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ERGO Reiseversicherung Einzelreise: die Bedingungen im Volltext
Reisekrankenschutz für eine einzelne Reise in Europa oder weltweit mit unbegrenzter Versicherungssumme, sinnvollem Rücktransport und Bergung bis 10.000 Euro, wahlweise mit 100 Euro Selbstbeteiligung (Auswertung des Produktinformationsblatts).
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Geltungsbereich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | „Versicherungssumme: Unbegrenzt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | „Der Geltungsbereich richtet sich nach Ihrem Reiseland und dem entsprechend gewählten Tarif (Europa oder Welt).“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | „Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | nicht geregelt | ||
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | nein | „Es handelt sich um eine Reiseversicherung für eine einzelne Reise.“ | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt | ||
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | nicht geregelt | ||
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt | ||
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |
Ärztliche Behandlung und Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt | ||
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt | ||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | nicht geregelt | ||
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt | ||
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt | ||
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt | ||
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nicht geregelt | ||
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt | ||
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | nicht geregelt | ||
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt | ||
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |
Rücktransport und Hilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | „Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | „Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 10.000 € | „Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu € 10.000,-.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | nicht geregelt | ||
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt | ||
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | „unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt | ||
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt | ||
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Einschränkungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | „Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | „Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nein | „Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |
Selbstbehalt und Leistungsregeln
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | 100 € | „Selbstbeteiligung: € 100,- des erstattungsfähigen Schadens.“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt | ||
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | „Vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport müssen Sie unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt | ||
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt | ||
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | nein | „Der Vertrag gilt nur für die versicherte Reise und endet automatisch.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt | ||
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- ERGO Reiseversicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Produktinformationsblatt Reisekranken-Versicherung (40.08.699 2303) Fassung: 40.08.699 (2303) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ERGO Reiseversicherung Einzelreise