Volltext aufklappen: Unterlagen zur Rentenversicherung mit endfälliger Garantie als Direktversicherung
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Unterlagen zur Rentenversicherung mit endfälliger Garantie
als Direktversicherung
I. AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit
endfälliger Garantie als Direktversicherung (AVB_NARKL26_DV_261001) Seite 2-12
II. BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung von Beitrag und
Leistungen (BB_NDYN_240101) Seite 13-14
III. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand (KOSTEN_N_260101) Seite 15
IV. Steuerhinweise für ihren Vertrag Aufgeschobene Rentenversicherung als
Direktversicherung (STH_NAR_DV_230101) Seite 16
V. Merkblatt zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner
(PVdR) (KVdR_251001) Seite 17-18
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Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rentenversi- das?
cherung mit endfälliger Garantie als Direktversicherung § 32 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat das?
§ 33 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen hat
das?
(AVB_NARKL26_DV_261001)
§ 34 Wann kann die versicherte Person das Kapitalwahlrecht ausüben und welche
Folgen hat das?
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, § 35 Wann können Sie Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen
Volldynamik als Verrentungsform wählen und welche Folgen hat das?
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis
§ 36 Wann können Sie eine Rentengarantiezeit anpassen und welche Folgen hat
gelten die folgenden Bedingungen. In den Bedingungen nutzen wir folgende Abkürzun-
das?
gen:
§ 37 Wann können Sie eine Überlebensrente einschließen und welche Folgen hat
- BetrAVG: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsren- das?
tengesetz)
VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch
§ 38 Was müssen Sie tun, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei
- EStG: Einkommensteuergesetz
Ihnen endet?
- VAG: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versiche- § 39 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens und
rungsaufsichtsgesetz) Änderung der Postanschrift und des Namens der versicherten Person tun?
§ 40 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
- VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz)
VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen
Inhalt
§ 41 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag?
I. Leistungsbeschreibung § 42 Wo ist der Gerichtsstand?
§ 43 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in An-
§1 Was ist versichert?
spruch nehmen oder sich beschweren?
§2 Was ist die endfällige Garantie?
§ 44 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert?
§3 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn?
§4 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben ab Rentenbeginn?
§5 Welche Leistungen erbringen wir bei Erleben des Rentenbeginns?
§6 Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall? I. Leistungsbeschreibung
§7 Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente?
§8 Wann können wir den Vertrag gegen eine einmalige Auszahlung beenden? §1 Was ist versichert?
II. Leistungsauszahlung Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir eine lebenslange
Rente (Altersrente). Statt einer Altersrente kann die versicherte Person grundsätzlich
§ 9 Wer erhält die Leistung? eine einmalige Kapitalzahlung zu Rentenbeginn wählen. Näheres zu den Leistungen
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? bei Erleben des Rentenbeginns finden Sie in § 5.
§ 11 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir eine Todesfall-Leistung.
III. Beitrag und Kosten Zusätzlich können Sie mit uns auch eine Todesfall-Leistung für den Fall vereinbaren,
dass die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt. Näheres zu den Leistungen im
§ 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Todesfall finden Sie in § 6.
§ 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
§ 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? §2 Was ist die endfällige Garantie?
§ 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
§ 16 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet? Ihr Vertrag enthält eine endfällige Garantie. Die endfällige Garantie sichert Ihnen zum
§ 17 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? vereinbarten Rentenbeginn
- eine garantierte Altersrente, die mindestens so hoch ist wie die Mindestrente,
IV. Überschussbeteiligung beziehungsweise
§ 18 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres - bei Ausübung des Kapitalwahlrechts eine einmalige Kapitalzahlung, die mindestens
Unternehmens und was passiert mit ihm? so hoch ist wie das Mindestkapital.
§ 19 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss?
§ 20 Wie verwenden wir den Überschuss? Die Höhe der Mindestrente und des Mindestkapitals finden Sie im Abschnitt "Vertrags-
§ 21 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versicherung übersicht" der Individuellen Kundeninformation.
zu? Wenn Sie den Vertrag nach § 24 auch nur einen Monat vor Rentenbeginn kündi-
§ 22 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? gen, gilt: Der garantierte Rückkaufswert ist erheblich niedriger als das Mindest-
§ 23 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? kapital.
V. Kündigung und Beitragsfreistellung Wenn Sie den Rentenbeginn nach § 32 auch nur um einen Monat vorziehen, gilt:
Die vorgezogene Mindestrente ist erheblich niedriger als die Mindestrente zum
§ 24 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn.
§ 25 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat das?
§ 26 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistellung §3 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn?
wiederherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das?
Gesamtkapital
VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus
§ 27 Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen vor
Eintritt des Versorgungsfalls endet? - dem Vertragsguthaben (Absatz 2),
§ 28 Welche Rechte hat die versicherte Person bei einem fortbestehenden Arbeits- - der Schlussüberschussbeteiligung (§ 20 Absatz 2) und
verhältnis ohne Entgelt, beispielsweise während einer Elternzeit?
§ 29 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das? - der Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 21) mindestens in Höhe der Mindest-
§ 30 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche Folgen hat beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 20 Absatz 3).
das?
§ 31 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Folgen hat
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Vertragsgrundlagen
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Vertragsguthaben §6 Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall?
(2) Das Vertragsguthaben entsteht aus Ihren Sparbeiträgen (§ 12). Es kann sich um
Für die Todesfall-Leistung vorhandenes Kapital
laufende Überschussanteile erhöhen (§ 20 Absatz 1). Wir entnehmen ihm guthabenab-
hängige Kosten. Der Garantiezins auf das Vertragsguthaben beträgt 0 %. (1) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, ist das Gesamtkapital (§ 3) für die
Todesfall-Leistung vorhanden. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als
§4 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben ab Rentenbeginn? fünf Jahre, gilt: Bei Tod der versicherten Person in den ersten fünf Versicherungsjahren
werden die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten (§ 16 Absatz 2) bei der Berech-
Zu Rentenbeginn wandeln wir das Gesamtkapital in das Rentenkapital um. Wenn das
nung der Todesfall-Leistung nicht berücksichtigt.
Gesamtkapital geringer ist als das Mindestkapital, gilt: Wir heben das Rentenkapital auf
diesen Wert an. Der Garantiezins auf das Rentenkapital beträgt 0 %. (2) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, gilt: Die Todesfall-Leistung hängt
davon ab, ob Sie mit uns eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantie-
Dem Rentenkapital entnehmen wir die auszuzahlenden Gesamtrenten und die Kosten.
zeit oder eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart
Wir erhöhen es unter Berücksichtigung der kalkulierten Lebenserwartung. Zudem kann
haben. Diese Information finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen
es sich um laufende Überschussanteile erhöhen.
Kundeninformation.
§5 Welche Leistungen erbringen wir bei Erleben des Rentenbeginns? Haben Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit vereinbart,
gilt: Für die Todesfall-Leistung ist der Wert der Renten für die verbleibende Rentenga-
Günstigerprüfung rantiezeit vorhanden. Diesen Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt des Todes maßgebenden
(1) Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir die aus dem
Rechnungsgrundlagen. Ist die Rentengarantiezeit abgelaufen, ist kein Kapital für die
jeweiligen Rentenkapital berechnete Gesamtrente lebenslang. Diese ist mindestens so
Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet. Den Ablauf der Rentengarantie-
hoch wie die garantierte Altersrente. Näheres zur Berechnung der Gesamtrente finden
zeit finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation.
Sie in Absatz 3.
Haben Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart,
Die garantierte Altersrente berechnen wir zu Rentenbeginn und prüfen dabei, welche
gilt: Für die Todesfall-Leistung ist der Wert der Renten vorhanden, die bei Überleben
der folgenden Regelungen für Sie günstiger ist:
der versicherten Person bis zum Alter 90 Jahre zu zahlen wären. Diesen Wert berech-
- Entweder wir übernehmen für die garantierte Altersrente die zu Vertragsbeginn nen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir
garantierte Mindestrente. Diese berücksichtigt die zu Vertragsbeginn verwendeten die zum Zeitpunkt des Todes maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Ist die versicherte
Rechnungsgrundlagen (§ 7 Absatz 2). Person zum Zeitpunkt ihres Todes schon mindestens 90 Jahre alt, ist kein Kapital für
die Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet.
- Oder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Rentenbeginn
maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Haben Sie weder eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit noch
eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart, gilt: Es ist
Näheres zur Berechnung der garantierten Altersrente finden Sie in Absatz 2.
kein Kapital für die Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet.
Die vereinbarten Rentenzahlungstermine finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht"
der Individuellen Kundeninformation. Verwendung des für die Todesfall-Leistung vorhandenen Kapitals
(3) Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefähr-
Garantierte Altersrente
te, früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes Kind der versicherten Person im Sinne
(2) Zu Rentenbeginn berechnen wir die garantierte Altersrente nach versicherungsma- der "Erklärung zur Direktversicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kun-
thematischen Grundsätzen aus dem Vertragsguthaben zuzüglich der Beteiligung an deninformation eine Leistung erhält, zahlen wir eine Rente. Für diese Rente gelten die
den Bewertungsreserven mindestens in Höhe der Mindestbeteiligung an den Bewer- folgenden Regelungen:
tungsreserven, mindestens jedoch aus dem Mindestkapital. Dabei verwenden wir die
- Die Rente zahlen wir monatlich ab dem auf den Tod der versicherten Person folgen-
zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 7 Absatz 3.
den Monatsersten.
Wenn die garantierte Altersrente geringer ist als die Mindestrente, gilt: Wir heben die
- Als Rentenkapital verwenden wir zu diesem Zeitpunkt das für die Todesfall-Leistung
garantierte Altersrente auf diesen Wert an.
vorhandene Kapital.
Die Höhe der Mindestrente und des Mindestkapitals finden Sie im Abschnitt "Vertrags-
- Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte,
übersicht" der Individuellen Kundeninformation.
früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes behindertes Kind im Sinne der "Erklä-
rung zur Direktversicherung" eine Leistung erhält, gilt: Wir zahlen die Rente solange
Gesamtrente
der Hinterbliebene lebt.
(3) Zu Rentenbeginn und einen Monat vor Beginn jeden Versicherungsjahrs nach
- Wenn ein hinterbliebenes nicht behindertes Kind im Sinne der "Erklärung zur Direkt-
Rentenbeginn berechnen wir die Gesamtrente für das darauffolgende Versicherungs-
versicherung" eine Leistung erhält, gilt: Wir zahlen die Rente solange das Kind lebt
jahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus dem Rentenkapital neu.
und die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2
Standardmäßig ist Volldynamik als Verrentungsform in Ihren Vertrag eingeschlossen. EStG erfüllt, längstens jedoch bis zum Erreichen des Alters 25 Jahre.
Dies können Sie zu Rentenbeginn noch ändern (§ 35).
Wenn wir die Rentenzahlung vor Erreichen dieses Alters einstellen müssen, weil das
Haben Sie Volldynamik vereinbart, gilt: Bei der Berechnung verwenden wir immer die Kind nicht mehr die Voraussetzungen der "Erklärung zur Direktversicherung" erfüllt,
zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 7 Absatz 3. Wenn die gilt: Wir verwenden den Wert der noch nicht gezahlten Renten für eine Leistung an
Gesamtrente geringer ist als die garantierte Altersrente, gilt: Wir heben die Gesamtren- weitere Hinterbliebene im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung". Gibt es keine
te auf die garantierte Altersrente an. Eine einmal gezahlte Gesamtrente kann bei solchen Hinterbliebenen, verwenden wir den Wert für eine Leistung nach Absatz 4.
einer Neuberechnung nicht mehr sinken. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei
berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung maßgebenden Rech-
Haben Sie Teildynamik vereinbart, gilt: Bei der Berechnung verwenden wir die zu
nungsgrundlagen.
diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 7 Absatz 3. Wir können
den maßgebenden Rechnungszins um einen Sockelzins (§ 20 Absatz 4) erhöhen. - Die garantierte Rente berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät-
Wenn die Gesamtrente geringer ist als die garantierte Altersrente, gilt: Wir heben die zen aus dem Rentenkapital. Dabei verwenden wir die zum Zeitpunkt des Todes
Gesamtrente auf die garantierte Altersrente an. Die Gesamtrente ist bis zur Höhe der maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
garantierten Altersrente garantiert. Die über die garantierte Altersrente hinaus-
- Die Gesamtrente berechnen wir nach § 5 Absatz 3 mit der für die Altersrente der
gehende zusätzliche Rentenleistung kann bei jeder Berechnung nach Rentenbe-
versicherten Person vereinbarten Verrentungsform.
ginn steigen oder sinken.
- Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn gestorben ist oder die versicherte
Einmalige Kapitalzahlung Person nach Rentenbeginn gestorben ist und Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung
aus einem Todesfall-Kapital vereinbart haben, gilt: Der Hinterbliebene kann zu Be-
(4) Statt einer Altersrente kann die versicherte Person eine einmalige Kapitalzahlung
ginn der Hinterbliebenen-Versorgung statt der Rente eine einmalige Kapitalzahlung
zu Rentenbeginn wählen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in § 34.
in Höhe des für die Todesfall-Leistung vorhandenen Kapitals wählen. Mit der Aus-
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Vertragsgrundlagen
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zahlung endet der Vertrag. §8 Wann können wir den Vertrag gegen eine einmalige Auszahlung beenden?
- Wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn gestorben ist und Sie eine Hinter- (1) Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversor-
bliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit vereinbart haben, gilt: Der Hin- gung nach § 3 Absatz 2 BetrAVG ohne Zustimmung der versicherten Person abgefun-
terbliebene kann zu Beginn der Hinterbliebenen-Versorgung statt der Rente die den werden darf, gilt: Wir sind berechtigt, den Vertrag gegen eine einmalige Auszah-
Weiterzahlung der Altersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit wählen. lung zu beenden. Wir zahlen dann das Gesamtkapital aus, bei Beendigung zu Renten-
Wenn wir die Weiterzahlung vor Ablauf der Rentengarantiezeit einstellen müssen, beginn jedoch mindestens das Mindestkapital.
weil der Hinterbliebene stirbt oder ein hinterbliebenes nicht behindertes Kind nicht Wenn wir den Vertrag beenden wollen, teilen wir Ihnen das mit einer Frist von mindes-
mehr die Voraussetzungen der "Erklärung zur Direktversicherung" erfüllt, gilt: Wir tens zwei Wochen in Textform mit.
setzen die Weiterzahlung der Altersrente an die übrigen Hinterbliebenen im Sinne
der "Erklärung zur Direktversicherung" fort. Gibt es keine solchen Hinterbliebenen, Wir beenden den Vertrag nicht, wenn Sie innerhalb der Frist in Textform (beispielswei-
verwenden wir den Wert der noch nicht gezahlten Renten für eine Leistung nach se Brief oder E-Mail) nachweisen, dass die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft
Absatz 4. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 Absatz 2 BetrAVG
zen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung maßge- - nicht abgefunden werden darf oder
benden Rechnungsgrundlagen.
- nur mit Zustimmung der versicherten Person abgefunden werden darf.
- Weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Beginn der Hinterbliebenen-
(2) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhältnisses
Versorgung gibt es nicht.
auf die versicherte Person übergegangen ist, gilt: Bei einer Kleinbetragsrente, die
- Die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen wenden jährlich 1,5 % der jeweils gültigen jährlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten
wir sinngemäß auf die Rente an. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung des Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, sind wir berechtigt, den Vertrag gegen eine
Rentenkapitals und die jährliche Neuberechnung der Gesamtrente. einmalige Auszahlung zu beenden. Wir zahlen dann das Gesamtkapital aus, bei
Beendigung zu Rentenbeginn jedoch mindestens das Mindestkapital.
(4) Wenn bei Tod der versicherten Person keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen
im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung" vorhanden sind, gilt: Wir zahlen an die
bezugsberechtigten Erben der versicherten Person das für die Todesfall-Leistung
vorhandene Kapital, höchstens jedoch ein angemessenes Sterbegeld, aus. Die Höhe
II. Leistungsauszahlung
eines angemessenen Sterbegelds beträgt derzeit 8.000 EUR. Mit der Auszahlung
endet der Vertrag. §9 Wer erhält die Leistung?
§7 Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente? Bezugsrecht
(1) Rechnungsgrundlagen sind unsere Annahmen bezüglich Kapitalerträgen (Rech- (1) Die von Ihnen mit uns vereinbarten Bezugsrechte finden Sie in der "Erklärung zur
nungszins), Risikoverlauf (Sterblichkeit) und Kosten. Direktversicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kundeninformation. Ein
Bezugsrecht für die Leistungen im Erlebensfall zugunsten einer anderen Person als der
(2) Die Mindestrente berechnen wir mit den folgenden Rechnungsgrundlagen:
versicherten Person kann nicht eingeräumt werden.
- Rechnungszins: 1,0 % pro Jahr
Abtretung, Verpfändung und Beleihung
- Sterblichkeit: Geschlechtsunabhängig auf Basis der von der Deutschen Aktuarverei-
nigung veröffentlichten Sterbetafel DAV 2004 R (2) Die Abtretung, Verpfändung oder Beleihung jeglicher Rechte und Ansprüche aus
dem Vertrag ist ausgeschlossen.
- Kosten: Im Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninfor-
mation genannte Kosten in Prozent der Mindestrente
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
(3) Die jeweils maßgebenden Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantierten
(1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die
Altersrente und der Gesamtrente können von den in Absatz 2 genannten Rechnungs-
Rechte aus Ihrem Vertrag zu verfügen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme
grundlagen abweichen. Wir legen die jeweils maßgebenden Rechnungsgrundlagen
von Leistungen aus dem Vertrag.
unter Berücksichtigung
(2) Wir können verlangen, dass der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechti-
- der Entwicklung der Lebenserwartung von Rentenversicherten in Deutschland,
gung nachweist.
- der Zinsentwicklung für sichere Kapitalanlagen am Kapitalmarkt,
§ 11 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
- der dann von uns im Neugeschäft verwendeten Rechnungsgrundlagen und
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns
- des Gleichbehandlungsgrundsatzes
der Versicherungsschein und ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der
so fest, dass die dauernde Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen gegeben ist. versicherten Person vorgelegt sowie notwendige weitere Auskünfte (§ 40) erteilt
werden.
Zu Versicherungsbeginn nennen wir die maßgebenden Rechnungsgrundlagen im
Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation. (2) Vor jeder Renten- und Kapitalzahlung können wir ein amtliches Zeugnis darüber
Danach werden wir Sie über die jeweils aktuellen maßgebenden Rechnungsgrundla- verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Die Kosten dafür tragen wir.
gen jährlich unterrichten. Wir informieren Sie auch darüber, welche mögliche Altersren-
(3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer-
te sich mit diesen Rechnungsgrundlagen ergeben würde.
dem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort
(4) Wenn wir zu Rentenbeginn für die Berechnung der garantierten Altersrente andere vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung vereinbart
Rechnungsgrundlagen verwenden als zu Versicherungsbeginn für die Berechnung der wurde.
Mindestrente, kann dies beispielsweise die folgenden Auswirkungen haben:
(4) Weitere Nachweise und Auskünfte können wir verlangen, wenn dies erforderlich ist,
- Bei einer für Sie ungünstigen Änderung: Die garantierte Altersrente übersteigt die um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Person
Mindestrente nicht, obwohl das Vertragsguthaben zuzüglich der Beteiligung an den übernehmen, die die Leistung beansprucht.
Bewertungsreserven, mindestens in Höhe der Mindestbeteiligung an den Bewer-
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir alle Informationen haben, die zur
tungsreserven, höher ist als das Mindestkapital.
Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not-
- Bei einer für Sie günstigen Änderung: Die garantierte Altersrente ist höher als die wendig sind.
Mindestrente, obwohl das Vertragsguthaben zuzüglich der Beteiligung an den Be-
Wird eine der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten nicht erfüllt, kann dies zur
wertungsreserven, mindestens in Höhe der Mindestbeteiligung an den Bewertungs-
Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir
reserven, das Mindestkapital nicht übersteigt.
leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass
Änderungen der Rechnungsgrundlagen sind in der Vergangenheit häufig vorgekom- unsere Leistung nicht fällig wird.
men und können sich auch in Zukunft ergeben.
(6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-
schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr.
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Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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III. Beitrag und Kosten Voraussetzungen für die Stundung:
- Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein
§ 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Jahr.
Von Ihren Beiträgen ziehen wir Kosten ab. Den übrigen Teil (Sparbeitrag) legen wir im - Der bei einer Kündigung auszahlbare Teil des Rückkaufswerts (§ 24 Absatz 5) ist zu
Vertragsguthaben an. Beginn der Stundung mindestens so hoch wie die zu stundenden Beiträge.
(3) Zum Ablauf der Stundung muss die versicherte Person die gestundeten Beiträge in
§ 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
einer Summe nachzahlen.
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung jährlich, halbjähr-
Wenn die versicherte Person die gestundeten Beiträge nicht nachzahlt, verrechnen wir
lich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge
sie mit dem Vertragsguthaben. Die vereinbarten Leistungen des Vertrags passen wir
(Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 31).
dann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesonde-
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die re berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir
Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. unveränderte Rechnungsgrundlagen.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf
Beitragsfreistellung
ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind
nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. (4) Sie können Ihren Vertrag auch vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen und
dadurch die Beitragszahlung vorzeitig beenden oder die Höhe der Beiträge vermindern.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
Nach einer Beitragsfreistellung können Sie Ihren Versicherungsschutz später wieder-
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen. herstellen. Sie können die Beitragsfreistellung auch von vorneherein befristen. Die
Voraussetzungen und Regelungen zu diesen Möglichkeiten finden Sie in § 25 und §
§ 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 26.
Rechtzeitige Zahlung § 16 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet?
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles (1) Durch den Abschluss und die laufende Verwaltung Ihres Vertrags entstehen Kosten
getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten). Diese sind von Ihnen
Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. zu tragen und bereits in Ihren Vertrag eingerechnet. Wir stellen sie Ihnen daher nicht
gesondert in Rechnung. Angaben zur Höhe dieser Kosten finden Sie im Abschnitt
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei-
"Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation.
tig, wenn
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehört insbesondere die Abschlussvergü-
- wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und
tung für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen sie die Aufwendungen für
- Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. die Aufnahme Ihres Vertrags in den Versicherungsbestand.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung Wenn wir Sie im Abschnitt "Modellrechnung und Kosten" der Individuellen Kundenin-
auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- formation entsprechend informieren, verteilen wir die gesamten Abschluss- und
rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen Vertriebskosten gleichmäßig über die Beitragszahlungsdauer. Sonst verteilen wir einen
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- Teil der Abschluss- und Vertriebskosten (einmalige Abschluss- und Vertriebskosten)
rens zu verlangen. gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende
der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Der auf diese Weise entnommene Betrag ist
Erstbeitrag beschränkt auf 2,5 % der von Ihnen während der Dauer des Vertrags zu zahlenden
Beiträge. Den darüber hinausgehenden Teil der Abschluss- und Vertriebskosten
(2) Wenn Sie den ersten Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir -
(laufende Abschluss- und Vertriebskosten) verteilen wir gleichmäßig auf die von Ihnen
solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum
vereinbarungsgemäß zu zahlenden Beiträge.
Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige
Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei Zuzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort von Ihrer
Zahlung ab.
(3) Haben Sie den Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt,
müssen wir nicht leisten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in (3) Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für die laufende Bearbeitung
Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Ihres Vertrags. Hierzu gehören die technische Bestandsführung und die jährliche
Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Wir leisten jedoch, wenn Sie uns nachwei- schriftliche Information.
sen, dass Sie die ausgebliebene Zahlung nicht zu vertreten haben.
Einen Teil der Verwaltungskosten entnehmen wir jedem Beitrag bzw. jeder Zuzahlung.
Die restlichen Verwaltungskosten entnehmen wir über die gesamte Versicherungsdau-
Folgebeitrag
er verteilt dem Vertragsguthaben (§ 3 Absatz 2) beziehungsweise dem Rentenkapital
(4) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre (§ 4 Absatz 1).
Kosten eine Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo-
(4) Wenn wir Sie im Abschnitt "Modellrechnung und Kosten" der Individuellen Kun-
chen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist und haben Sie
deninformation entsprechend informieren, verteilen wir die gesamten Abschluss- und
dies zu vertreten, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf diese und
Vertriebskosten gleichmäßig über die Beitragszahlungsdauer. Sonst wenden wir auf
alle weiteren Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Verordnung über Rechnungs-
grundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung) an.
§ 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebs-
(1) Wir bieten Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten verschiedene Lösungsmöglichkeiten kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für
an (Absätze 2 bis 4). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 28. Gerne Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen
beraten wir Sie, welche in Ihrem konkreten Fall die beste Möglichkeit ist. Bitte nehmen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer
Sie dazu rechtzeitig telefonisch oder in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach
Kontakt zu uns auf. der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Dauer des
Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Stundung
(5) Die beschriebene Kostenverrechnung führt dazu, dass in der Anfangszeit Ihres
(2) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhältnisses Vertrags nur geringe Beträge für einen Rückkaufswert (§ 24) oder zur Bildung einer
auf die versicherte Person übergegangen ist und diese den Vertrag mit eigenen beitragsfreien Leistung (§ 25) vorhanden sind.
Beiträgen fortsetzt, gilt: Die versicherte Person kann zu jedem Beitragszahlungstermin
in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für
höchstens zwölf Monate zinslos stunden.
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Aktivplan
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Klassik Direkt
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Seite 5 von 11
§ 17 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- § 19 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss?
nung?
(1) Wir beteiligen Sie am Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbe-
(1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwal- teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
tungsaufwand verursacht wird, können wir Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich
(2) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen wenden wir
entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen,
ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestands-
beispielsweise bei:
gruppen Gewinnverbände.
- Erstellung von Abschriften
Ihre Versicherung gehört dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Gewinnver-
- Erstellung von Bescheinigungen band an.
- Durchführung von Vertragsänderungen Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen und Gewinnver-
bände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein
- Durchführung von Zahlungshilfen
Gewinnverband nicht dazu beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Über-
- Buchungen außerhalb des SEPA-Zahlungsraums schussbeteiligung.
- Rückläufer im Lastschriftverfahren (3) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Basis eines Vorschlags des Verantwortlichen
Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die
Zu den Anlässen kann auch die Ausübung eines Rechts zählen, das wir Ihnen in den
entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er
Bedingungen einräumen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich darauf verzichtet
darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
haben, Ihnen bei Ausübung dieses Rechts Kosten in Rechnung zu stellen.
Ihre Versicherung erhält auf Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf
(2) Die genauen Anlässe und die Höhe der jeweils veranlassten Kosten finden Sie in
Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür finanzieren
unserer beiliegenden Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe
wir bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahrs. Ansonsten
der Kosten kann von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Zukunft ange-
entnehmen wir sie der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
passt werden. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht können Sie jederzeit bei uns
anfordern.
§ 20 Wie verwenden wir den Überschuss?
Wir behalten uns vor, für besondere Anlässe, die nicht in der Kostenübersicht stehen,
Kostenpauschalen zu nehmen. Diese Anlässe müssen zusätzlichen Aufwand in der Erhöhung des Gesamtkapitals bis zum Rentenbeginn
Verwaltung verursachen. Wir stellen Ihnen dann die durchschnittlich entstehenden
(1) Bis zum Rentenbeginn teilen wir Ihrer Versicherung zum Ende jeden Monats einen
Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung. Die Kosten erheben
laufenden Überschussanteil zu. Diesen Überschussanteil verwenden wir zur Erhö-
wir nur, wenn wir sie weder nach dem Gesetz noch, weil wir es mit Ihnen vereinbart
hung des Vertragsguthabens. Das Mindestkapital und die Mindestrente erhöhen sich
haben, tragen müssen.
dadurch nicht.
Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an den dabei regelmäßig entste-
Den laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklaration in
henden Kosten orientiert und sehen die Kosten als angemessen an. Die Angemessen-
Prozent des zu Beginn des Monats nach Anlage des Sparbeitrags vorhandenen
heit müssen wir darlegen und beweisen. Wenn Sie uns dann nachweisen, dass die
Vertragsguthabens fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals zum Ende
Kosten in Ihrem Fall überhaupt nicht angemessen sind, entfallen die Kosten. Wenn Sie
des ersten Monats nach Versicherungsbeginn.
uns nachweisen, dass die Kosten in Ihrem Fall nur in geringerer Höhe angemessen
sind, setzen wir die Kosten entsprechend herab. (2) Bis zum Rentenbeginn führen wir neben dem Vertragsguthaben eine Schluss-
überschussbeteiligung. Dieser ordnen wir zum Ende jeden Monats einen Überschus-
(3) Wenn wir aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen von dritter Seite mit
santeil zu (Schlussüberschussanteil).
Kosten belastet werden, werden wir Ihnen diese in angefallener Höhe in Rechnung
stellen. Dies betrifft beispielsweise: Die Schlussüberschussbeteiligung steht zur Deckung von Schwankungen im Zins-,
Risiko- und Kostenverlauf zur Verfügung. Sie kann daher schwanken und sogar
- Ermittlung einer geänderten Anschrift, falls uns die Änderung nicht mitgeteilt wurde
vollständig entfallen. Das betrifft auch bereits zugeordnete Schlussüberschussanteile.
Die endgültige Höhe der Schlussüberschussbeteiligung steht erst bei vorzeitiger
Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn oder zu Rentenbeginn fest.
IV. Überschussbeteiligung
Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn zahlen wir die folgenden Leistun-
gen aus der Schlussüberschussbeteiligung:
§ 18 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss
unseres Unternehmens und was passiert mit ihm? - Im Todesfall zahlen wir eine zusätzliche Todesfall-Leistung in Höhe der Schluss-
überschussbeteiligung.
(1) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens
(Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit - Bei Kündigung der Versicherung wegen einer Abfindung der zu dieser Versicherung
der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüber- gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG zahlen
schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Versicherungen wir die Schlussüberschussbeteiligung in voller Höhe. Bei Kündigung aus anderen
zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit Gründen wird die Schlussüberschussbeteiligung anteilig gewährt. Der Anteil hängt
insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens- von der abgelaufenen Versicherungsdauer sowie der Zinssituation am Kapitalmarkt
versicherung (Mindestzuführungsverordnung). ab. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
(2) Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der Zu Rentenbeginn führen wir die Schlussüberschussbeteiligung dem Gesamtkapital zu.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift
(3) Im Rahmen der Überschussbeteiligung kann zusätzlich eine Mindestbeteiligung
unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben haben. Sinn
an den Bewertungsreserven gewährt werden. Die Mindestbeteiligung ist unabhängig
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses
von der tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 21). Sie
über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
wird jedes Jahr zusammen mit der endgültigen Höhe der Schlussüberschussbeteili-
grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.
gung (Absatz 2) für Versicherungen festgesetzt, die im folgenden Kalenderjahr beendet
Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der
werden oder bei denen der Rentenbezug beginnt.
Aufsichtsbehörde abweichen.
(3) Ansprüche auf eine bestimmte Höhe Ihrer Beteiligung am Überschuss erge- Erhöhung des Rentenkapitals ab Rentenbeginn
ben sich aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
(4) Ab Rentenbeginn teilen wir Ihrer Versicherung zum Ende jeden Monats einen
(4) Wir haben gleichartige Versicherungen (beispielsweise Rentenversicherungen, laufenden Überschussanteil zu. Diesen Überschussanteil verwenden wir zur Erhö-
Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versicherungen) zu Bestandsgrup- hung des Rentenkapitals.
pen zusammengefasst. Dies tun wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
Den laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklaration in
zu berücksichtigen.
Prozent des Rentenkapitals fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals
einen Monat nach Rentenbeginn.
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Haben Sie Teildynamik als Verrentungsform (§ 5 Absatz 3) vereinbart, gilt: Wir ver- beziehungsweise der Höhe nach beschränkt ist, gilt: Wir zahlen keinen beziehungs-
wenden bei jeder Berechnung der Gesamtrente zusätzlich zum maßgebenden Rech- weise höchstens den gesetzlich zulässigen Teil des Auszahlungsbetrags (Absatz 4)
nungszins einen Sockelzins. Den Sockelzins legen wir im Rahmen der Überschussde- aus. Aus dem restlichen Vertragsguthaben berechnen wir eine beitragsfreie Leistung
klaration fest. nach § 25 Absatz 2.
- Wenn die Auszahlung des nach Absatz 4 berechneten Auszahlungsbetrags bei
§ 21 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versi-
teilweiser Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, führen wir die teilweise Kündi-
cherung zu?
gung in dieser Höhe nicht durch.
(1) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über ihrem
(3) Wenn Sie uns in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) nachweisen, dass Sie
jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
den Vertrag wegen einer Abfindung der zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf
Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG gekündigt haben, gilt:
Beteiligung der Versicherungen zu berücksichtigen sind, ermitteln wir regelmäßig.
- Wir erheben keinen Stornoabzug (Absatz 7).
Diese ordnen wir den Versicherungen anteilig rechnerisch zu. Dabei verwenden wir ein
verursachungsorientiertes Verfahren. - Wir zahlen die Schlussüberschussbeteiligung in voller Höhe (§ 20 Absatz 2).
(2) Wir teilen Ihrer Versicherung
Auszahlungsbetrag bei Kündigung
- zu Rentenbeginn beziehungsweise
(4) Bei einer vollständigen Kündigung wird der Vertrag beendet. Wir berechnen dann
- bei vorzeitiger Beendigung Ihrer Versicherung vor Rentenbeginn den Rückkaufswert nach Absatz 5. Diesen Rückkaufswert vermindern wir um den
Stornoabzug nach Absatz 7 und eventuelle Beitragsrückstände. Bereits zugeteilte
den dann für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu.
laufende Überschussanteile sind im Rückkaufswert enthalten. Zusätzlich können eine
Dies erfolgt nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung.
Leistung aus der Schlussüberschussbeteiligung (§ 20 Absatz 2) und eine Beteiligung
(3) Bei der Zuteilung der Bewertungsreserven (Absatz 2) wird eine mögliche Mindest- an den Bewertungsreserven (§ 21), mindestens in Höhe der Mindestbeteiligung an den
beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 20 Absatz 3) verrechnet. Nur wenn die auf Bewertungsreserven (§ 20 Absatz 3), anfallen. Den sich daraus ergebenden Betrag
Ihre Versicherung entfallende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist als die zahlen wir Ihnen aus.
Mindestbeteiligung, wird zusätzlich die Differenz zur Mindestbeteiligung fällig.
Bei einer teilweisen Kündigung wird der Beitrag um einen vorgegebenen Prozentsatz
(4) Ab Rentenbeginn beteiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beteiligung des bisher vereinbarten Beitrags herabgesetzt. Den Auszahlungsbetrag bei teilweiser
berücksichtigen wir im Rahmen der Überschussdeklaration. Kündigung berechnen wir aus diesem Prozentsatz, angewendet auf den Rückkaufs-
wert nach Absatz 5. Wenn wir nicht nach Absatz 7 auf den Stornoabzug verzichten,
(5) Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den
berücksichtigen wir dabei einen Stornoabzug in Höhe von 49 EUR.
Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.
(6) Ausführlichere Informationen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven veröffent- Rückkaufswert vor Stornoabzug
lichen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter:
(5) Der Rückkaufswert ist in § 169 Absatz 3 VVG wie folgt geregelt: Der Rückkaufswert
www.neueleben.de ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
grundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital der Versicherung.
§ 22 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren?
Das Deckungskapital entspricht dem Vertragsguthaben. Bei dessen Bildung wenden
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht wir das in § 16 beschriebene Verfahren zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebs-
vorhersehen und nur begrenzt beeinflussen können. Solche Faktoren sind insbesonde- kosten an.
re die Entwicklung des versicherten Risikos, der Kosten und des Kapitalmarkts.
Bei Zuzahlungen (§ 13 Absatz 1) ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir daher nicht garantieren. Sie von Ihrer Zahlung ab.
kann auch Null Euro betragen.
(6) Wenn wir im Abschnitt "Modellrechnung und Kosten" der Individuellen Kundenin-
formation einmalige und laufende Abschluss- und Vertriebskosten vereinbart haben
§ 23 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
und die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als fünf Jahre ist, gilt: Bei einer
(1) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem vollständigen Kündigung in den ersten fünf Vertragsjahren werden bei der Ermittlung
Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter: des Rückkaufswerts gemäß Absatz 5 die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten
nicht berücksichtigt.
www.neueleben.de
(2) Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrich- Stornoabzug vom Rückkaufswert
ten. Wir informieren Sie erstmals ein Jahr nach Versicherungsbeginn. Sie können eine
(7) Bei Kündigung vermindern wir den nach Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert um
zusätzliche Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung, unabhängig von der jährli-
den Stornoabzug. Den Stornoabzug vereinbaren wir mit Ihnen mit der nachfolgend
chen Information, jederzeit in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) bei uns
aufgeführten Begründung in der im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kun-
anfordern.
deninformation bezifferten Höhe.
Wenn wir nicht wegen einer Kündigung bei Abfindung nach § 3 BetrAVG oder in der
V. Kündigung und Beitragsfreistellung Ablaufphase auf den Stornoabzug verzichten, beträgt er 98 EUR.
Wir halten den Stornoabzug für angemessen, da eine Kündigung für uns und den
§ 24 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? verbleibenden Versichertenbestand mit Nachteilen verbunden ist. Diese Nachteile
sollen verursachungsgerecht und nicht nur vom verbleibenden Versichertenbestand
Frist und notwendige Form bei Kündigung getragen werden. Solche Nachteile ergeben sich aus dem folgenden Grund:
(1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des laufenden Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen erhöhte Verwaltungskosten, welche wir in
Monats in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) vollständig oder teilweise der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt haben. Diese werden mit dem Stornoabzug
kündigen. Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen. ausgeglichen.
Voraussetzung für die teilweise Kündigung: Bei beitragsfreien Verträgen muss das Die Beweislast für die Angemessenheit des Stornoabzugs tragen wir. Haben wir im
verbleibende Vertragsguthaben nach der teilweisen Kündigung mindestens 1.000 EUR Streitfall diesen Nachweis erbracht und können Sie uns sodann nachweisen, dass die
betragen. von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem Einzelfall entweder dem
Grunde nach nicht zutreffen oder nur teilweise zutreffen beziehungsweise der Storno-
Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung abzug in Ihrem Fall der Höhe nach niedriger zu beziffern ist, erheben wir keinen oder
nur einen entsprechend reduzierten Stornoabzug.
(2) Bitte beachten Sie: Eine Auszahlung bei Kündigung erfolgt nur, soweit das
BetrAVG dies nicht ausschließt. Näheres dazu finden Sie in § 27 Absatz 3. Haben Sie den Vertrag wegen einer Abfindung der zu diesem Vertrag gehörigen
Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG gekündigt, erheben
- Wenn eine Auszahlung bei vollständiger Kündigung gesetzlich ausgeschlossen
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Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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wir keinen Stornoabzug. Auch in der Ablaufphase erheben wir keinen Stornoabzug. Die setzung).
Ablaufphase beginnt, wenn die versicherte Person 62 Jahre alt ist, jedoch frühestens
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 28.
fünf Jahre nach Versicherungsbeginn.
(2) Ab der Wiederinkraftsetzung müssen Sie Ihre Beiträge wieder in der ursprünglich
Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall vereinbarten Höhe zahlen. Sie können aber auch zusammen mit der Wiederinkraftset-
zung beantragen,
(8) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 5 errechneten
Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung - Ihre Beiträge nach § 25 herabzusetzen (teilweise Beitragsfreistellung) oder
der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der
- Ihre Beiträge nach § 30 außerplanmäßig zu erhöhen.
dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen,
auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags passen wir nach versicherungsmathemati-
schen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir das Mindestkapital
Keine Rückzahlung der Beiträge und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen.
(9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (3) Bei Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten nach einer Beitragsfreistel-
lung können Sie die Beiträge für den Zeitraum von der Beitragsfreistellung bis zum
Leistungen bei teilweiser Kündigung Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung nachzahlen. Dann setzen wir die vor der Beitrags-
freistellung vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags, insbesondere das Mindestkapital
(10) Bei teilweiser Kündigung passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags
und die Mindestrente wieder in Kraft.
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere
berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir Wenn Sie die Beiträge nicht nachzahlen, ist Ihre spätere Rente wegen der zeitweisen
unveränderte Rechnungsgrundlagen. Einstellung der Beitragszahlung vermindert. Der Verminderung können Sie, unabhän-
gig von dem Zeitraum von sechs Monaten, auf verschiedene Weisen entgegenwirken:
Folgen der Kündigung für den Rückkaufswert
- Sie können Ihre Beiträge nach § 30 außerplanmäßig erhöhen.
(11) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss-
- Sie können flexibel, beispielsweise verteilt über drei Jahre, Zuzahlungen nach § 31
und Vertriebskosten (§ 16) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Auch in
leisten.
den Folgejahren bis zum Rentenbeginn erreicht der Rückkaufswert nicht unbe-
dingt die Summe der eingezahlten Beiträge. Selbst einen Monat vor Rentenbe- - Sie können den Rentenbeginn nach § 33 hinausschieben.
ginn kann der Rückkaufswert erheblich niedriger sein als das Mindestkapital (§
2). Die Höhe des garantierten Rückkaufswerts vor und nach Stornoabzug finden
Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kundeninforma- VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
tion.
§ 27 Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen vor
§ 25 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat
Eintritt des Versorgungsfalls endet?
das?
(1) Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet,
Frist und notwendige Form bei Beitragsfreistellung
- bevor der Versorgungsfall eingetreten ist und
(1) Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise
- bevor die zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersversor-
Brief oder E-Mail) die vollständige oder teilweise Beitragsfreistellung Ihres Vertrags
gung unverfallbar ist,
beantragen.
gilt: Sie können die Bezugsrechte widerrufen und den Vertrag kündigen. Wir zahlen
Beitragsfreie Leistung Ihnen den Auszahlungsbetrag bei Kündigung aus.
(2) Die beitragsfreie Leistung berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versi- Stattdessen können Sie beantragen, dass wir die Versicherungsnehmer-Eigenschaft
cherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation unter auf die versicherte Person übertragen.
Zugrundelegung des Rückkaufswerts vor Stornoabzug (§ 24 Absatz 5). Bei Beitrags-
(2) Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet,
freistellung erheben wir keinen Stornoabzug.
- bevor der Versorgungsfall eingetreten ist und
(3) Bei Beitragsfreistellung passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berech- - nachdem die zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersver-
nen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unverän- sorgung unverfallbar ist,
derte Rechnungsgrundlagen.
gilt: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses geht die Versicherungsnehmer-Eigenschaft
Bei der Berechnung der beitragsfreien Leistung berücksichtigen wir eventuelle Bei- automatisch auf die versicherte Person über.
tragsrückstände.
An die Stelle des von Ihnen zu finanzierenden Teilanspruchs aus der Versorgungszu-
sage tritt dann die von uns aufgrund Ihrer Beitragszahlung zu erbringende Versiche-
Folgen der Beitragsfreistellung für die vereinbarten Leistungen
rungsleistung aus diesem Vertrag (versicherungsförmige Lösung nach § 2 Absatz 2
(4) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss- BetrAVG), wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
und Vertriebskosten (§ 16) nur ein geringer Rückkaufswert zur Bildung einer
- Sie gleichen innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der versicherten
beitragsfreien Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren bis zum Rentenbe-
Person eventuelle Beitragsrückstände aus.
ginn stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der Summe der eingezahlten Beiträge
zur Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Die Höhe der garantier- - Es ist keine Abtretung oder Beleihung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag
ten beitragsfreien Leistungen finden Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufs- durch den Arbeitgeber vorhanden.
werte" der Individuellen Kundeninformation.
Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörige vertragliche Regelung
finden Sie in § 9 Absatz 2.
Befristete Beitragsfreistellung
- Von Beginn der Versicherung, frühestens jedoch vom Beginn der Betriebszugehörig-
(5) Sie können eine vollständige Beitragsfreistellung auch befristet für einen Zeitraum
keit an, sind die Überschussanteile nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung
von bis zu drei Jahren beantragen. Dabei gelten die Regelungen der Absätze 1 bis 4
verwendet worden.
und des § 26 entsprechend.
Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörigen vertraglichen Rege-
§ 26 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistel- lungen finden Sie in § 20.
lung wiederherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das?
- Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen
(1) Sie können innerhalb von drei Jahren nach einer Beitragsfreistellung mit einer Frist fortzusetzen.
von einem Monat zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief oder E-
Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörige vertragliche Regelung
Mail) beantragen, dass der Versicherungsschutz wiederhergestellt wird (Wiederinkraft-
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Vertragsgrundlagen
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finden Sie in Absatz 3. Voraussetzungen für die Zuzahlung vor Rentenbeginn:
(3) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf die versicherte Person überge- - Die Zuzahlung muss mindestens 200 EUR betragen.
gangen ist, gilt:
- Die gesamten Beiträge und Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahrs dürfen
- Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen oder höchstens 8 % der zum Termin der Zuzahlung gültigen Beitragsbemessungsgrenze
beitragsfrei fortzusetzen. in der allgemeinen Rentenversicherung betragen. Dabei rechnen wir Zuzahlungen
nach § 3 Nummer 63 Sätze 3 und 4 EStG nicht auf diese Grenze an.
- Bei einer Kündigung dürfen wir den Rückkaufswert soweit nicht auszahlen, wie er
arbeitgeberfinanziert ist oder aus Entgeltumwandlung entsteht (§ 2 Absatz 2 Be- (2) Zuzahlungen schreiben wir ab Versicherungsbeginn nach Eingang auf unserem
trAVG). Dies gilt auch, soweit er aus Eigenbeiträgen der versicherten Person ent- Konto zum nächsten Monatsersten Ihrem Vertrag gut.
steht, deren resultierende Leistungen von der Versorgungszusage eines Arbeitge-
Die Zuzahlung vermindern wir um Kosten (§ 16) und eventuelle Beitragsrückstände.
bers umfasst sind (§ 1 Absatz 2 Nummer 4 BetrAVG) oder die aus einer Fortführung
Den verbleibenden Betrag führen wir dem Vertragsguthaben zu.
während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt stammen (§ 1a
Absatz 4 BetrAVG). (3) Bei Zuzahlung vor Rentenbeginn passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres
Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbe-
- Die versicherte Person kann auch beantragen, dass wir die Versicherungsnehmer-
sondere berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden
Eigenschaft auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.
wir für die resultierende Erhöhung der Mindestrente neben unveränderten Rechnungs-
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn Sie die Übertragung des Übertragungswerts grundlagen zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
nach
§ 32 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat
- § 4 Absatz 2 Nummer 2 beziehungsweise Absatz 3 BetrAVG oder
das?
- dem "Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversi-
(1) Sie können vor Rentenbeginn mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsers-
cherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bei Arbeitgeberwechsel"
ten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass die Rentenzahlung
beantragen. In diesen Fällen übertragen wir das Gesamtkapital des Vertrags. sofort beginnt.
Voraussetzung für das Vorziehen des Rentenbeginns: Die versicherte Person muss
§ 28 Welche Rechte hat die versicherte Person bei einem fortbestehenden
zum vorgezogenen Rentenbeginn grundsätzlich mindestens 62 Jahre alt sein. In den
Arbeitsverhältnis ohne Entgelt, beispielsweise während einer Elternzeit?
Ausnahmefällen, in denen altersbedingte Leistungen der betrieblichen Altersversor-
Wenn die versicherte Person bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, gung auch schon vor diesem Alter gezahlt werden können, beispielsweise bei Piloten,
gilt bei einer Entgeltumwandlung: kann der Rentenbeginn auch vor das Alter von 62 Jahren vorgezogen werden. Ob ein
solcher Ausnahmefall vorliegt, ergibt sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsverein-
- Die versicherte Person hat nach § 1a Absatz 4 BetrAVG das Recht, den Vertrag mit
barung.
eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Regelungen der Entgeltumwandlung gelten
entsprechend. (2) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, gilt: Der Ablauf der
Rentengarantiezeit bleibt erhalten, falls dadurch die Rentengarantiezeit nicht länger
- Wenn Sie oder wir den Vertrag während der entgeltlosen Phase beitragsfrei gestellt
dauert als 30 Jahre. Andernfalls wird der Ablauf der Rentengarantiezeit auf das Ende
haben, hat die versicherte Person nach § 212 VVG das Recht, innerhalb von drei
des Versicherungsjahrs vorverlegt, das nach dieser Regelung höchstens zulässig ist.
Monaten nach Ende der entgeltlosen Phase eine Wiederinkraftsetzung nach § 26 zu
beantragen. Wir werden die Wiederinkraftsetzung dann durchführen. (3) Bei Vorziehen des Rentenbeginns passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres
Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Die
Der in § 26 genannte Zeitraum von drei Jahren kann in diesem Fall überschritten
endfällige Garantie des Mindestkapitals und der Mindestrente zum ursprünglich
werden.
vereinbarten Rentenbeginn entfällt. Zum vorgezogenen Rentenbeginn berechnen wir
das Mindestkapital und die Mindestrente mit unveränderten Rechnungsgrundlagen
§ 29 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das?
neu:
Eine Herabsetzung der Beiträge entspricht einer teilweisen Beitragsfreistellung. Die
- Das Mindestkapital setzen wir auf den zum vorgezogenen Rentenbeginn berechne-
Regelungen dazu finden Sie in § 25.
ten garantierten Rückkaufswert vor Stornoabzug herab.
§ 30 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche - Die neue Mindestrente wird wegen des früheren Rentenbeginns niedriger sein als die
Folgen hat das? ursprüngliche.
(1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zu jeder Beitragsfälligkeit (§ 14 Absatz (4) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 5 Absätze 2
1) in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, außerplanmäßig Ihren und 3. Bitte beachten Sie: Selbst einen Monat vor Rentenbeginn können die
Beitrag zu erhöhen. vorgezogene Gesamtrente und die vorgezogene einmalige Kapitalzahlung
erheblich niedriger sein als die Mindestrente und das Mindestkapital zum ur-
Für Ihren Antrag brauchen Sie ein von uns erstelltes Angebot. Wenn Sie diesem
sprünglich vereinbarten Rentenbeginn (§ 2).
zustimmen, führen wir die Änderung durch. Ein solches Angebot können Sie jederzeit
bei uns anfordern.
§ 33 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen
Voraussetzungen für die Erhöhung des Beitrags: hat das?
- Der Termin der Erhöhung muss mindestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn liegen. (1) Sie können vor Rentenbeginn mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsers-
ten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) einen späteren Rentenbeginn
- Die hinzukommenden Beiträge müssen mindestens 120 EUR pro Jahr betragen.
beantragen. Dabei können Sie zwischen den beiden folgenden Möglichkeiten wählen:
Wenn die zugehörige Erhöhung der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung
rein arbeitgeberfinanziert ist, verzichten wir auf diese Voraussetzung. - Sie schieben den Rentenbeginn beitragsfrei hinaus. Die Beitragszahlung endet dann
zum ursprünglich vereinbarten Termin.
- Die gesamten Beiträge der nächsten zwölf Monate dürfen höchstens 8 % der zum
Termin der Erhöhung gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren- - Sie schieben den Rentenbeginn beitragspflichtig hinaus. Dann müssen Sie die
tenversicherung betragen. Beiträge bis zum hinausgeschobenen Rentenbeginn in gleicher Höhe weiterzahlen.
(2) Bei Erhöhung des Beitrags passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags Wenn zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn keine Verpflichtung zur Beitrags-
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere zahlung besteht, können Sie den Rentenbeginn nur beitragsfrei hinausschieben.
berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir für
Voraussetzung für das Hinausschieben des Rentenbeginns: Die versicherte Person
die resultierende Erhöhung der Mindestrente neben unveränderten Rechnungsgrund-
darf zum hinausgeschobenen Rentenbeginn höchstens 75 Jahre alt sein.
lagen zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
(2) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, bleibt der Ablauf der
§ 31 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Rentengarantiezeit erhalten.
Folgen hat das?
(3) Bei Hinausschieben des Rentenbeginns passen wir die vereinbarten Leistungen
(1) Sie können bis einen Monat vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten. Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an.
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Insbesondere gilt die endfällige Garantie des Mindestkapitals und der Mindestrente - Bei Ablauf der Rentengarantiezeit darf die versicherte Person nicht älter als 90 Jahre
dann zum hinausgeschobenen und nicht mehr zum ursprünglich vereinbarten Renten- alt sein.
beginn. Dazu berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente mit unveränder-
(2) Ihre Wahl beeinflusst
ten Rechnungsgrundlagen neu:
- die Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (§ 6 Absatz 2),
- Wenn Sie den Rentenbeginn beitragsfrei hinausschieben, bleibt das Mindestkapital
unverändert. Sonst erhöhen wir das Mindestkapital unter Berücksichtigung der zu- - die Höhe der Mindestrente, der garantierten Altersrente und der Gesamtrente (§ 5).
sätzlich zu zahlenden Beiträge.
(3) Bei Anpassung der Rentengarantiezeit passen wir die vereinbarten Leistungen
- Die neue Mindestrente wird wegen des späteren Rentenbeginns höher sein als die Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an.
ursprüngliche. Insbesondere berechnen wir die Mindestrente neu. Dabei berücksichtigen wir unverän-
derte Rechnungsgrundlagen und Ihre Wahl nach Absatz 1.
(4) Sie können den Rentenbeginn auch ein zweites Mal hinausschieben. Das zweite
Hinausschieben ist allerdings nur beitragsfrei möglich. Die Beitragszahlung endet (4) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 5 Absätze 2
spätestens zum ersten hinausgeschobenen Rentenbeginn. Die weiteren Regelungen und 3.
der Absätze 1 bis 3 gelten auch für das zweite Hinausschieben.
§ 37 Wann können Sie eine Überlebensrente einschließen und welche Folgen
§ 34 Wann kann die versicherte Person das Kapitalwahlrecht ausüben und hat das?
welche Folgen hat das?
(1) Sie können im Einvernehmen mit der versicherten Person mit einer Frist von einem
(1) Die versicherte Person kann mit einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Monat zum Rentenbeginn in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) ohne Gesund-
Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) das Kapitalwahlrecht vollständig oder heitsprüfung eine Überlebensrente für
teilweise ausüben. Die versicherte Person darf
- den Ehepartner,
- den Antrag frühestens zwölf Monate vor dem Rentenbeginn stellen und
- den eingetragenen Lebenspartner oder
- bei teilweiser Ausübung höchstens eine Auszahlung von 30 % beantragen.
- den Lebensgefährten der versicherten Person im Sinne der "Erklärung zur Direktver-
Voraussetzung für die Ausübung des Kapitalwahlrechts: Wir haben vor Ausübung sicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kundeninformation
keine Mitteilung in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erhalten, dass dieses
als mitversicherte Person einschließen. Den Antrag dürfen Sie frühestens zwölf Monate
Recht in Ihrer Versorgungszusage ausgeschlossen ist.
vor dem Rentenbeginn stellen.
Voraussetzung für die Kapitalzahlung: Die versicherte Person muss den Rentenbeginn
Voraussetzungen für den Einschluss einer Überlebensrente:
erleben.
- Sie müssen uns den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnsitz der mitversicher-
(2) Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht vollständig ausübt, gilt: Wir
ten Person nennen.
zahlen zu Rentenbeginn statt einer Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung aus.
Dabei ziehen wir eventuelle Beitragsrückstände ab. Mit der Auszahlung endet der - Handelt es sich bei der mitversicherten Person um den Lebensgefährten der versi-
Vertrag. cherten Person, müssen die in der "Erklärung zur Direktversicherung" genannten
Voraussetzungen für eine Anerkennung als bezugsberechtigter Lebensgefährte
Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht zu einem vorgezogenen Rentenbe-
erfüllt sein.
ginn ausübt, entspricht die einmalige Kapitalzahlung dem Vertragsguthaben zuzüglich
der anteiligen Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungs- - Sie müssen die Höhe der garantierten Überlebensrente als Vielfaches von 1 % der
reserven, mindestens in Höhe der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. garantierten Altersrente angeben. Sie darf höchstens 100 % der garantierten Alters-
Sonst gilt: Die einmalige Kapitalzahlung entspricht dem Gesamtkapital, mindestens rente betragen.
jedoch dem Mindestkapital.
- Die Mindesthöhe der Überlebensrente, die sich mit diesem Prozentsatz aus der neu
(3) Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht teilweise ausübt, gilt: Wir zahlen berechneten garantierten Altersrente ergibt, muss einen jährlichen Mindestbetrag
nur einen Teil der einmaligen Kapitalzahlung nach Absatz 2 zu Rentenbeginn aus. Aus von 300 EUR erreichen.
dem Rest berechnen wir eine Altersrente nach § 5. Dazu vermindern wir das Mindest-
(2) Bei Einschluss einer Überlebensrente entfällt eine vorher mit uns vereinbarte
kapital, die Mindestrente und das Gesamtkapital jeweils um das Verhältnis von Aus-
Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit oder aus einem Todesfall-
zahlungsbetrag zu diesem Betrag.
Kapital. Wir passen die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach versicherungsma-
Voraussetzung für die teilweise Ausübung des Kapitalwahlrechts: Die neue garantierte thematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir die Min-
Altersrente muss einen jährlichen Mindestbetrag von 300 EUR erreichen. destrente neu. Dabei berücksichtigen wir unveränderte Rechnungsgrundlagen.
(3) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 5 Absätze 2
§ 35 Wann können Sie Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen
und 3.
Volldynamik als Verrentungsform wählen und welche Folgen hat das?
(1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Textform (bei- Leistungen aus der Überlebensrente
spielsweise Brief oder E-Mail) Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen
(4) Stirbt die mitversicherte Person vor oder zusammen mit der versicherten Person,
Volldynamik als Verrentungsform wählen.
endet die Überlebensrente, ohne dass wir eine Leistung daraus zahlen.
(2) Ihre Wahl beeinflusst die Höhe und den Verlauf der Gesamtrente. Die garantierte
(5) Wenn die Ehe, die eingetragene Lebenspartnerschaft oder die Lebensgemeinschaft
Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 5 Absätze 2 und 3.
der versicherten und der mitversicherten Person endet, gilt: Sie müssen uns das
Bitte beachten Sie: Die Gesamtrente ist bei Wahl der Teildynamik nur bis zur unverzüglich in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) mitteilen.
Höhe der garantierten Altersrente garantiert. Sie kann bei jeder Berechnung
Bei Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie in
steigen oder sinken.
Ihrer Mitteilung beantragen, dass wir den Wert der Überlebensrente nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen zur Erhöhung der Altersrente verwenden und die
§ 36 Wann können Sie eine Rentengarantiezeit anpassen und welche Folgen hat
Überlebensrente endet. Bei der Berechnung verwenden wir die zu diesem Zeitpunkt
das?
maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
(1) Wenn Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit mit uns
Bei Auflösung der Lebensgemeinschaft oder wenn Sie bei Scheidung oder Aufhebung
vereinbart haben, gilt: Sie können im Einvernehmen mit der versicherten Person mit
der eingetragenen Lebenspartnerschaft den entsprechenden Antrag nicht stellen, gilt:
einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Textform (beispielsweise Brief oder
Die Überlebensrente bleibt zunächst bestehen.
E-Mail) die Rentengarantiezeit anpassen.
(6) Wenn
Voraussetzungen für die Anpassung der Rentengarantiezeit:
- die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt und
- Der Ablauf der Rentengarantiezeit muss auf das Ende eines Versicherungsjahrs
fallen. - die mitversicherte Person dann ein Hinterbliebener im Sinne des Absatzes 1 ist,
- Die Rentengarantiezeit darf höchstens 30 Jahre betragen. gilt: Wir zahlen eine Rente solange die mitversicherte Person lebt (Überlebensrente).
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Klassik Direkt
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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Für die Überlebensrente gilt: - auf Nachfrage
- Der Rentenbeginn der Überlebensrente entspricht dem auf den Tod der versicherten unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
Person folgenden Rentenzahlungstermin. Die weiteren Rentenzahlungstermine und der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für die Erhebung von
die Verrentungsform stimmen mit den entsprechenden Vereinbarungen für die Alters- Daten und Meldungen maßgeblich ist.
rente überein.
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Angaben
- Die garantierte Überlebensrente ergibt sich zu ihrem Rentenbeginn mit dem nach über Umstände, die für die Beurteilung
Absatz 1 vereinbarten Prozentsatz aus der garantierten Altersrente.
- Ihrer steuerlichen Ansässigkeit,
- Die Gesamt-Überlebensrente berechnen wir zu ihrem Rentenbeginn nach versiche-
- der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben
rungsmathematischen Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir den vereinbarten
und
Prozentsatz, die Überschussbeteiligung und die zu diesem Zeitpunkt maßgebenden
Rechnungsgrundlagen. - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
- Das Rentenkapital zu ihrem Rentenbeginn ist der Wert der Überlebensrente. Den maßgebend sein können.
Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit den zu
Dazu zählen insbesondere der Wohnsitz, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie
diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
deutsche oder ausländische Steueridentifikationsnummern.
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten der Überlebensrente zu ihrem Rentenbeginn,
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht
wie beispielsweise ein Kapitalwahlrecht, gibt es nicht.
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt: Bei einer entsprechenden
- Die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen wenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in-
wir sinngemäß auf die Überlebensrente an. Dies betrifft insbesondere die Entwick- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht im
lung des Rentenkapitals und die jährliche Neuberechnung der Gesamt- Ausland steuerlich ansässig sind.
Überlebensrente.
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 und 2 kann
(7) Wenn dazu führen, dass wir keine Leistung zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für
die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur
- die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt und
Verfügung gestellt haben.
- die mitversicherte Person dann lebt, aber kein Hinterbliebener im Sinne des Absat-
zes 1 mehr ist,
gilt: Wir zahlen keine Überlebensrente für die mitversicherte Person. Stattdessen
VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen
erbringen wir eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital an einen
Hinterbliebenen nach § 6 Absatz 3. Als Todesfall-Leistung ist dabei der Wert der § 41 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag?
Überlebensrente verfügbar. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathemati-
(1) Auf Ihren Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.
schen Grundsätzen mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundla-
gen. Gibt es keine solchen Hinterbliebenen endet die Überlebensrente, ohne dass wir (2) Die Vertragsgestaltung sowie die Kommunikation während der Dauer des Vertrags
eine Leistung daraus zahlen. erfolgen in deutscher Sprache.
§ 42 Wo ist der Gerichtsstand?
VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk
unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch
§ 38 Was müssen Sie tun, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.
bei Ihnen endet? Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeb-
lich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen
Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet, müssen Sie uns
Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
das unverzüglich mitteilen.
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für
§ 39 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens und Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres
Änderung der Postanschrift und des Namens der versicherten Person tun? gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
(1) Eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens müssen Sie uns unverzüglich
mitteilen. (3) Verlegen Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte
Ihnen können Nachteile entstehen, wenn Sie von wichtigen Mitteilungen nicht rechtzei-
des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Wenn Sie eine juristische Person
tig erfahren. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit einge-
sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen, gilt dies ebenso.
schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift unter Ihrem uns zuletzt
bekannten Namen zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung vier Tage nach
§ 43 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in
Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie
Anspruch nehmen oder sich beschweren?
den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlas-
sung verlegt haben. (1) Sollten Sie mit einer unserer Leistungen oder Entscheidungen nicht zufrieden sein,
wenden Sie sich bitte zunächst direkt an uns.
Eine Änderung der Anschrift oder des Namens der versicherten Person müssen Sie
uns ebenfalls unverzüglich mitteilen. (2) Wir haben uns als Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet,
an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
(2) Wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb des Europäischen Wirtschafts-
teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
raums aufhalten, müssen Sie uns einen Zustellungsbevollmächtigten nennen, der in
der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist. Diese Person ist zur Entgegennahme Versicherungsombudsmann e. V.
von Zustellungen besonders ermächtigt. Postfach 080632
10006 Berlin
§ 40 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
Telefon: 0800 369 6000
(1) Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbei- Fax: 0800 369 9000
tung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- bei Abschluss des Vertrags, (3) Unabhängig davon können Sie sich mit einer Beschwerde auch an die zuständige
Aufsichtsbehörde wenden:
- bei Änderung nach Abschluss des Vertrags oder
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Aktivplan
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Klassik Direkt
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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- Bereich Versicherungen -
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Verbrauchertelefon: 0800 2100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
(4) Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von den vorstehenden
Absätzen unberührt.
§ 44 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert?
Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher
Sicherungsfonds (§§ 221 ff. VAG). Dieser ist errichtet bei:
Protektor Lebensversicherungs-AG
Wilhelmstraße 43 G
10117 Berlin
www.protektor-ag.de
Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds
übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer,
der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Vertrag
begünstigter Personen. Wir gehören dem Sicherungsfonds an.
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Aktivplan
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Klassik Direkt
Vertragsgrundlagen
Besondere Bedingungen
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BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung Einzelheiten zur Erhöhung der versicherten Leistungen Ihres Vertrags können Sie dem
von Beitrag und Leistungen entsprechenden Paragraphen im Abschnitt II entnehmen.
(2) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöht sich die Leistung einer eingeschlossenen
(BB_NDYN_260401) Versorger-Zusatzversicherung entsprechend.
(3) Die vereinbarte Regelung zur Erhöhung bezieht sich ausschließlich auf die Erhö-
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, hung des Beitrags. Die Leistungen erhöhen sich in der Regel um einen anderen
Prozentsatz als der Beitrag.
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis
gelten die folgenden Bedingungen. (4) Vereinbarte Leistungseinschränkungen gelten auch für jede Erhöhung.
Inhalt §4 Welche sonstigen Regelungen gelten für die Erhöhungen?
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wenden wir alle Regelun-
I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen
gen Ihres Vertrags auch für die Erhöhungen sinngemäß an. Dies gilt insbesondere für
§1 Wann erhöhen wir Beitrag und Leistungen? die Versicherungsbedingungen sowie die Bezugsrechtsverfügung.
§2 Wie erhöhen wir den Beitrag?
Entsprechendes gilt auch für die Verteilung der in Ihren Vertrag eingerechneten
§3 Wie erhöhen wir die Leistungen?
Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen finden Sie unter "Welche
§4 Welche sonstigen Regelungen gelten für die Erhöhungen?
Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet?" im Abschnitt "Beitrag und Kosten" der
§5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
II. Regelungen, die spezielle Bestandteile Ihres Vertrags betreffen
§5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
§ 6 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit endfälliger Garantie?
(1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie
§ 7 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit Indexbeteiligung?
§ 8 Was gilt speziell für Fondsgebundene Rentenversicherungen? - ihr bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen
§ 9 Was gilt speziell für Hybrid-Rentenversicherungen? oder
§ 10 Was gilt speziell für Risiko-Lebensversicherungen?
- den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem jeweiligen
§ 11 Was gilt speziell für Versorger-Zusatzversicherungen?
Erhöhungstermin zahlen.
(2) Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen, ohne Ihr Recht auf zukünf-
I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen tige Erhöhungen zu verlieren.
(3) Haben Sie eine Stundung der Beiträge vereinbart, so erfolgen in dieser Zeit keine
§1 Wann erhöhen wir Beitrag und Leistungen? Erhöhungen.
(1) Jeweils einmal im Jahr, zum Erhöhungstermin, erhöhen wir Beitrag und Leistungen. (4) Ist zum Zeitpunkt der Erhöhung eine Versorger-Zusatzversicherung mitversichert,
Dies gilt, solange eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht. Die Termine der ersten beachten Sie bitte auch § 11 Absatz 3.
sowie letzten Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen
Kundeninformation.
Sie haben die Möglichkeit, einer Erhöhung zu widersprechen. Einzelheiten dazu finden
II. Regelungen, die spezielle Bestandteile Ihres Vertrags betreffen
Sie in § 5.
§6 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit endfälliger Garantie?
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin eine Mitteilung. Der Versiche-
rungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir dem Vertragsguthaben zu.
Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente.
§2 Wie erhöhen wir den Beitrag?
Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla-
(1) Wir erhöhen jeweils den aktuell zu zahlenden Beitrag für die Versicherung ein-
gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
schließlich eingeschlossener Zusatzversicherungen nach dem mit Ihnen vereinbarten
Anpassungsmodus (Beitragsdynamik). Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente finden Sie in Paragraph
"Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente?" der AVB.
Den mit Ihnen vereinbarten Anpassungsmodus und die Regelung zur Erhöhung finden
Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation.
§7 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit Indexbeteiligung?
Haben Sie "Anpassungsmodus P(x %)" oder "Anpassungsmodus P(x %)-BBG" verein-
Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir dem Vertragsguthaben zu.
bart, gilt: Den Prozentsatz können Sie zu Vertragsbeginn festlegen. Er kann
Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente.
- entweder 3 % oder 5 % bei Risiko-Lebensversicherungen
Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla-
- zwischen 1 % und 10 % bei anderen Versicherungen
gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
betragen.
Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben ändert sich durch die Erhöhung des
Den mit Ihnen vereinbarten Prozentsatz der Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Ver- Beitrags nicht.
tragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation.
Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente und der Mindestrente je
(2) Im Rahmen einer Erhöhung kann sich das Verhältnis zwischen der Höhe des 10.000 EUR Guthaben finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrundlagen
Beitrags für die Hauptversicherung und den Beitragsanteilen eingeschlossener Zusatz- für die Berechnung der Altersrente?" der AVB.
versicherungen ändern.
§8 Was gilt speziell für Fondsgebundene Rentenversicherungen?
(3) Vereinbarte Risikozuschläge werden bei jeder Erhöhung berücksichtigt. Geleistete
Zuzahlungen werden nicht berücksichtigt. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir entsprechend der zum Erhöhungstermin
vereinbarten Fondsaufteilung dem Fondsguthaben zu.
(4) Erhöhungen des Beitrags gelten jeweils für die restliche Beitragszahlungsdauer.
Die erhöhten Beiträge berücksichtigen wir bei der Mindestleistung im Todesfall. Die
§3 Wie erhöhen wir die Leistungen? Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben ändert sich durch die Erhöhung des
Beitrags nicht.
(1) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöhen sich die vereinbarten Leistungen.
Die Erhöhungen der Leistungen berechnen wir nach versicherungsmathematischen §9 Was gilt speziell für Hybrid-Rentenversicherungen?
Grundsätzen.
Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir entsprechend der zum Erhöhungstermin
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Klassik Direkt
Vertragsgrundlagen
Besondere Bedingungen
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vereinbarten Beitragsaufteilung dem Vertragsguthaben zu.
Wenn die Beitragsaufteilung einen konventionellen Sparbeitrag vorsieht, gilt: Die
Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente.
Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla-
gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
Die Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben ändert sich durch die Erhöhung des
Beitrags nicht.
Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente und der Mindestrente je
10.000 EUR Fondsguthaben finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrund-
lagen für die Berechnung der Altersrente?" der AVB.
§ 10 Was gilt speziell für Risiko-Lebensversicherungen?
(1) Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(2) Die Erhöhungen haben keinen Einfluss auf den Ablauf der
- unter "Gesonderte Mitteilung für die vorvertragliche Anzeigepflicht" und
- für den Fall der Selbsttötung unter "Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt
oder ausgeschlossen?" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
genannten Fristen.
§ 11 Was gilt speziell für Versorger-Zusatzversicherungen?
(1) Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(2) Die Erhöhungen haben keinen Einfluss auf den Ablauf der unter "Gesonderte
Mitteilung für die vorvertragliche Anzeigepflicht" genannten Fristen.
(3) Nach dem Tod des versicherten Versorgers erfolgen während der vereinbarten
Leistungsdauer der Versorger-Zusatzversicherung keine Erhöhungen. Erhöhungen, die
in diesem Zeitraum durchgeführt wurden, entfallen rückwirkend.
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Aktivplan Klassik Direkt
Vertragsgrundlagen
Kostenübersicht
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Klassik Direkt
Steuerhinweise
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Steuerhinweise für Ihren Vertrag lich hat Ihr Vertrag seit mindestens 12 Jahren ohne wesentliche Vertragsänderung
Aufgeschobene Rentenversicherung als Direktversicherung bestanden.
Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus.
(STH_NAR_DV_261001)
Sie erhalten eine lebenslange Rente? Diese ist als sonstige Einkünfte nur mit dem
Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei bestimmt sich der Ertragsanteil nach Ihrem Alter bei
Diese Steuerhinweise geben einen allgemeinen Überblick über die zurzeit geltenden Beginn der Rente. Zahlen wir Ihnen die Rente z. B. ab Vollendung Ihres 67. Lebensjah-
Steuerregelungen. Sie beruhen auf den bis zum 01.09.2026 veröffentlichten Gesetzen res, dann sind immer nur 17 % der Rente steuerpflichtig.
und Vorschriften der Finanzverwaltung. Durch eine künftige Gesetzesänderung kann
Sie haben eine Überlebensrente in Ihrem Vertrag vereinbart? Wie im Fall der lebens-
sich die Rechtslage ändern. Wir gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im
langen Rente, ist die Überlebensrente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Der
Einzelfall kann es zu steuerlichen Besonderheiten kommen. Die Hinweise ersetzen
Ertragsanteil hängt vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn dieser Rente ab.
daher keine Steuerberatung. Sie gelten nur für Versicherungsnehmer mit Sitz oder
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
II. Erbschaftsteuer
I. Einkommensteuer
Leistungen aus Ihrem Vertrag an Hinterbliebene des Arbeitnehmers fallen nicht unter
die Erbschaftsteuer. Dies gilt nur soweit die Leistungen angemessen sind und auf
Ihr Arbeitgeber kann die Beiträge zu Ihrem Vertrag als Betriebsausgaben abziehen.
einem Bezugsrecht beruhen. Hinterbliebene sind der Ehepartner, der eingetragene
Stehen Ihnen die Ansprüche aufgrund eines Bezugsrechts zu, sind dem Betriebsver-
Lebenspartner und die Kinder des Arbeitnehmers. Erwerben die Hinterbliebenen diese
mögen Ihres Arbeitgebers die Ansprüche aus Ihrem Vertrag nicht zuzurechnen.
Leistungen aber aus dem Nachlass des Arbeitnehmers, unterliegen die Leistungen der
Ihr Arbeitgeber hat eine jährliche Mitteilungspflicht (§ 5 Absatz 2 der Lohnsteuer- Erbschaftsteuer. Leistungen an Hinterbliebene des beherrschenden Gesellschafters,
Durchführungsverordnung (LStDV)). Demnach ist uns mitzuteilen, wie die geleisteten der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist, fallen unabhängig vom Rechtsgrund
Beiträge steuerlich behandelt werden. Zum Beispiel ob eine Förderung nach § 3 des Erwerbs unter die Erbschaftsteuer. Ob Erbschaftsteuer entsteht, ist von den
Nummer 63 sowie nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) erfolgte oder die jeweiligen individuellen Verhältnissen abhängig.
Beiträge individuell besteuert wurden. Die Mitteilung Ihres Arbeitgebers ist spätestens
zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstver-
hältnisses im Laufe des Kalenderjahres gesondert je Arbeitnehmer an uns zu tätigen. III. Versicherungsteuer
Damit wird die richtige steuerliche Behandlung der Leistungen aus Ihrem Vertrag
gewährleistet. Die Mitteilung des Arbeitgebers kann unterbleiben, wenn wir die steuerli- Beiträge zu Ihrem Vertrag sind nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a Versiche-
che Behandlung der für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr geleisteten rungsteuergesetz steuerfrei.
Beiträge kennen und dem Arbeitgeber mitgeteilt haben (§ 5 Absatz 3 LStDV). Soweit
sich die steuerliche Behandlung der jeweiligen Beiträge ändert, ist eine Mitteilung Ihres
Arbeitgebers nach § 5 Absatz 2 LStDV erforderlich. IV. Umsatzsteuer
Behandlung der Beiträge (§ 3 Nummer 63 EStG) Beiträge zu und Leistungen aus Ihrem Vertrag sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nummer
Die Beiträge Ihres Arbeitgebers zu Ihrem Vertrag dienen dem Aufbau einer kapitalge- 10a Umsatzsteuergesetz.
deckten betrieblichen Altersversorgung. Diese Beiträge können sowohl rein vom
Arbeitgeber finanziert sein als auch aus einer Entgeltumwandlung kommen. Werden
diese Beiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses geleistet, sind sie bis zu V. Meldungen und Bescheinigungen
einer festgelegten Grenze steuerfrei. Die Grenze beträgt jährlich 8 % der Beitragsbe-
messungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (GRV). Die Steuerfreiheit gilt Wir sind verpflichtet, die für den Empfänger als sonstige Einkünfte steuerpflichtige
für alle Arbeitnehmer. Dies ist unabhängig davon, ob sie in der GRV versichert sind. Leistung zu melden. Die Meldung erfolgt an die Zentrale Stelle für Altersvermögen
(Deutsche Rentenversicherung Bund).
Leistet Ihr Arbeitgeber im selben Jahr Beiträge zu einem Vertrag nach § 40 b EStG,
mindern diese den vorgenannten steuerfreien Betrag. Dies kann beispielweise bei Falls wir Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen,
einem Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrag mit Abschluss des Vertrags melden wir dies auch an die Zentrale Stelle. Anderenfalls können Sie diese nicht als
vor dem 01.01.2005 gegeben sein. Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen.
Darüber hinausgehende Beiträge sind individuell von Ihnen als Arbeitnehmer zu Wir zahlen Ihnen eine Leistung zum ersten Mal? Dann bescheinigen wir Ihnen den
versteuern. Jahresbetrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Gleiches gilt, wenn sich die
auszuzahlende Leistung ändert.
Förderbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 100 EStG)
Erzielen Sie monatliche Einkünfte von nicht mehr als 2.575 Euro? Zahlt Ihr Arbeitgeber
zudem zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn mindestens 240 Euro pro Jahr in Ihren
Vertrag? Haben Sie ferner einen Vertrag, in dem die Vertriebskosten als fester Anteil
der laufenden Beiträge einbehalten werden? Dann können diese im Rahmen eines
ersten Dienstverhältnisses geleisteten Beiträge des Arbeitgebers bis zu einem Betrag
von 960 Euro gesondert gefördert werden. Dieser Beitrag ist bei Ihnen einkommen-
steuerfrei. Er wird nicht auf das steuerfreie Volumen nach § 3 Nummer 63 EStG
angerechnet. Ihr Arbeitgeber kann aufgrund dieser Beitragszahlung zudem hierauf
einen Förderbeitrag in Höhe von 30 % über seine Lohnsteueranmeldung erhalten.
Besteuerung der Leistung (§ 22 Nummer 5 EStG)
Leistungen, die ausschließlich auf steuerlich geförderten Beiträgen beruhen:
Sobald wir Leistungen aus Ihrem Vertrag auszahlen, sind diese als sonstige Einkünfte
in vollem Umfang steuerpflichtig.
Leistungen, die auf steuerlich nicht geförderten Beiträgen beruhen:
Wir zahlen Ihnen Kapital? Steuerpflichtig ist dann in der Regel nur der Unterschied
zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge.
Diese Erträge sind nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn Sie als steuerpflichtige Person
die folgenden zwei Kriterien erfüllen. Sie haben das 62. Lebensjahr vollendet. Zusätz-
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Aktivplan
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Klassik Direkt
Merkblatt zur Beitragspflicht
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Merkblatt zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversiche- Welche Leistungen melden wir der gesetzlichen Krankenkasse?
rung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner Bevor wir eine Leistung aus der bAV auszahlen, sind wir verpflichtet, nach Ihrer
(PVdR) Krankenversicherung zu fragen. Danach melden wir die Leistung an die jeweilige
gesetzliche Krankenkasse. Die Meldepflicht gilt nur für die Leistungen oder den Teil der
(KVdR_260401) Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr.
5 SGB V zu verbeitragen sind.
Sie haben eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen. Das ist ein wichti- Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds sind sogenannte Zahlstellen. Versi-
ger Baustein Ihrer persönlichen Vorsorge. Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie cherte sind gesetzlich verpflichtet, der Zahlstelle ihre Daten mitzuteilen.
über eine Besonderheit der bAV: die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversi- Wenn wir eine Kapitalleistung oder einen Rückkaufswert zahlen, melden wir der
cherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Die Informa- jeweiligen Krankenkasse den beitragspflichtigen Betrag. Die Krankenkasse erhebt
tionen sind für Sie entscheidend, wenn Sie aus Ihrer bAV eine Leistung erhalten. Die dann vom Versicherten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie nach dem Stand der aktuellen
Gesetzgebung zusammengestellt. Wenn wir eine Rente zahlen, fordern wir bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbe-
scheid an. Falls Sie beitragspflichtig sind, behalten wir als Zahlstelle die Beiträge zur
Bitte beachten Sie: Dieses Merkblatt ist für Sie nur wichtig, wenn Sie Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung ein. Von Ihrer Rente ziehen wir diese Beiträge ab
gesetzlichen Krankenversicherung sind (gesetzlich oder freiwillig versichert). Ob Sie und überweisen sie an Ihre Krankenkasse. Das gilt auch für Renten, die wir an Hinter-
aus der Leistung Ihrer bAV Beiträge zur KVdR zahlen müssen, hängt von Ihrer persön- bliebene und Waisen zahlen.
lichen Situation ab. Klären Sie dies bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Leistungszeitpunkt privat oder im Ausland Krankenversicherte sind von der KVdR Welche Beiträge sind zu zahlen?
und PVdR nicht betroffen. Der Beitragssatz zur KVdR entspricht dem vollen allgemeinen Beitragssatz der gesetz-
lichen Krankenversicherung (beispielsweise im Jahr 2026: 14,6 %). Zusätzlich kann
An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Beitragspflicht wenden? noch ein individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse erhoben werden.
Bei Fragen zur Verbeitragung Ihrer Versorgungsleistung ist ausschließlich Ihre jeweili- Außerdem ist ein Beitrag zur Pflegeversicherung fällig (beispielsweise im Jahr 2026:
ge Krankenversicherung zuständig. 4,2 %). Erfüllen Sie im Rahmen des § 55 SGB i.V.m. § 56 SGB I die Eigenschaft als
Eltern, reduziert sich der Beitragssatz um derzeit 0,6 %. Der Beitragssatz kann sich
Was ist die KVdR? abhängig von der aktuellen Kinderanzahl unter 25 Jahren weiter reduzieren.
Die KVdR ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die eine Rente aus der Aktuelle und detailliertere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (bzw. eine gesetzliche Rente beantragt und
zugleich einen entsprechenden Rentenanspruch haben). Dies betrifft Altersrenten, Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversi-
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenrenten. Träger der cherung erhoben (beispielsweise im Jahr 2026: 5.812,50 EUR monatlich). Die Bei-
KVdR sind die gesetzlichen Krankenkassen. tragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt.
Unterschreiten die Leistungen aus Versorgungsbezügen eine bestimmte Summe
Wer wird Mitglied in der KVdR? (beispielsweise im Jahr 2026: 197,75 EUR monatlich), fallen für Pflichtversicherte keine
Insbesondere folgender Personenkreis wird Mitglied in der KVdR: Beiträge für KVdR und PVdR an. Dieser Grenzwert wird jedes Jahr zum 1. Januar neu
festgelegt. Sie werden bei der Prüfung der Beitragspflicht berücksichtigt. Auch hierzu
- Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der zweiten Hälfte ihres Er- erhalten Sie nähere Informationen von Ihrer Krankenkasse.
werbslebens zu mindestens 90 % in einer gesetzlichen Krankenversicherung versi-
chert waren, Seit dem 01.01.2020 gilt für gesetzlich Pflichtversicherte zusätzlich zur Freigrenze (§
226, Abs. 2 SGBV) ein sog. Freibetrag, der der Höhe der Freigrenze entspricht (bei-
- Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig versichert spielsweise für 2026: 197,75 EUR) und monatlich pro Person nach Weisung der
sind, Krankenkasse zur Anwendung kommen kann.
- Rentner, die im Rahmen einer Erwerbsminderung eine gesetzliche Rente beziehen, Das bedeutet für Sie: Übersteigt die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Rentner, die Mitglied einer Familienversicherung sind, bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern die jeweils gültige
Freigrenze (beispielsweise für 2026: 197,75 EUR) um 1 Cent, greift zusätzlich der
- Rentner, die während des Erwerbslebens wegen Überschreiten der Beitragsbemes- Freibetrag. Für diesen Freibetrag fallen dann keine Beiträge zur Krankenversicherung /
sungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert waren, Zusatzbeitrag an.
soweit sie eine gesetzliche Rente beziehen.
Personen, die eine gesetzliche Waisenrente beziehen, sind ohne Berücksichtigung Gilt der Freibetrag auch für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung?
einer Vorversicherungszeit i.d.R. versicherungspflichtig in der KVdR. Während aber für Nein. Die Pflegeversicherung ist von dieser Regelung ausgenommen.
die gesetzliche Waisenrente bis zu bestimmten Altersgrenzen Beitragsfreiheit besteht,
unterliegen die bAV Waisenrenten grundsätzlich der Beitragspflicht. Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?
Mitglieder in der KVdR sind automatisch Mitglied in der PVdR. Nach derzeitiger Rechtslage profitieren Sie nicht von der Freigrenze oder dem Freibe-
trag. Für Sie gelten die Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler, die auf Ihre
Wer ist als Rentner ggf. freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstellen.
Gesetzlich Krankenversicherte, die keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen
Rentenversicherung haben: Wie werden die Beiträge zur KVdR und PVdR ermittelt, wenn Sie eine Kapitalleis-
tung erhalten?
- Mitglieder von Versorgungen bestimmter Berufsstände (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte),
Um den monatlichen Beitrag zu berechnen, zieht die Krankenkasse 1/120 der Kapital-
- Versicherte, die in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht zu mindestens 90 % leistung heran. Dieser Anteil ist die Grundlage für die Ermittlung des monatlichen
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Beitrags, den Sie in den nächsten 10 Jahren an Ihre Krankenkasse zahlen müssen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Beitragspflicht von Leistungen aus der Beispiel:
bAV in der KVdR? Sie erhalten eine Kapitalleistung von 42.000 EUR. Dieser Betrag wird durch 120 geteilt
Leistungen aus der bAV (Rente / Kapital / Kapitalabfindung) sind nach § 229 Abs. 1 (42.000 : 120 = 350 EUR). Die 350 EUR sind die Grundlage für den monatlichen
Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V als sogenannte Versorgungsbezüge bei der Beitrag an Ihre Krankenkasse. Das bedeutet, Sie würden beispielhaft folgende Beiträge
Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anzusetzen. Nicht zu zahlen:
den Versorgungsbezügen gehören Leistungen aus dem sogenannten Altersvorsorge- Krankenversicherung 14,6 % 51,10 EUR
vermögen im Sinne von § 92 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) (nach § 10a und
Abschnitt XI EStG geförderte (sog. "Riester-Förderung") bzw. förderfähige bAV). Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 10,15 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
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Aktivplan
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Klassik Direkt
Merkblatt zur Beitragspflicht
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Gesamt 75,95 EUR werden.
Wird bei diesem Versorgungsbezug beispielhaft der Freibetrag angewendet, berech-
nen sich die Beiträge wie folgt:
Grundlage für den monatlichen Beitrag 350,00 EUR
abzüglich Freibetrag -197,75 EUR
Beitragspflichtig für Krankenversicherung und Zusatzbeitrag 152.25 EUR
Krankenversicherung 14,6 % 22,23 EUR
Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 4,42 EUR
Beitragspflichtig für Pflegeversicherung 350,00 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
Gesamt 41,35 EUR
Wie werden die Beiträge zur KVdR und PVdR ermittelt, wenn Sie eine Rentenzah-
lung erhalten?
Wenn wir eine Rente zahlen, fordern wir bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbe-
scheid an. Falls Sie beitragspflichtig sind, behalten wir als Zahlstelle die Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung ein. Von Ihrer Rente ziehen wir diese Beiträge ab
und überweisen sie an Ihre Krankenkasse.
Beispiel:
Sie erhalten aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung eine monatliche Rente von 350
EUR. Das bedeutet, dass Sie beispielhaft folgende Beiträge zahlen:
Krankenversicherung 14,6 % 51,10 EUR
Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 10,15 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
Gesamt 75,95 EUR
Wird bei diesem Versorgungsbezug beispielhaft der Freibetrag angewendet, berech-
nen sich die Beiträge wie folgt:
Grundlage für den monatlichen Beitrag 350,00 EUR
abzüglich Freibetrag -197,75 EUR
Beitragspflichtig für Krankenversicherung und Zusatzbeitrag 152.25 EUR
Krankenversicherung 14,6 % 22,23 EUR
Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 4,42 EUR
Beitragspflichtig für Pflegeversicherung 350,00 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
Gesamt 41,35 EUR
Was passiert, wenn Sie Ihre Direktversicherung privat fortführen?
Bei einer privat fortgeführten Direktversicherung werden die Beiträge zur KVdR nicht
auf die gesamte Leistung Ihrer Direktversicherung berechnet. Dies gilt, wenn Sie als
ausgeschiedener Arbeitnehmer Versicherungsnehmer werden und Sie zu Ihrer Versi-
cherung privat Beiträge zahlen. (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
28.09.2010, 1 BvR 1660/08). In diesem Fall wird nur der Teil der Leistung beitrags-
pflichtig, der betrieblich, also von bzw. über Ihren Arbeitgeber finanziert wurde. Nur
diesen Betrag melden wir an die Krankenkasse. In der Mitteilung müssen wir allerdings
auch Ihrer Krankenkasse gegenüber angeben, dass (aber nicht in welcher Höhe)
Leistungen aus einem nach einer Übertragung der Versicherungsnehmer-Stellung
privat fortgeführten Teil bezogen werden.
Gibt es so eine Entscheidung auch für Pensionskassen-Versicherungen?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze in einer Entscheidung vom
27.06.2018 (1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15) auch auf die Pensionskasse übertragen.
Was passiert mit der Leistung aus einer Direktversicherung, zu der auch nach §
10a und Abschnitt XI EStG geförderte (sog. "Riester-Förderung") bzw. förderfä-
hige Beiträge (§ 92 EStG) gezahlt wurden?
Die Leistung ist in solchen Fällen aufzuteilen. Der Teil der Leistung, der auf Altersvor-
sorgevermögen nach § 92 EStG beruht, ist kein Versorgungsbezug im Sinne des § 229
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Auf diesen Teil zahlen Sie keine Beiträge; wir sind aller-
dings gesetzlich verpflichtet Ihrer Krankenkasse auch zu melden, dass (aber nicht in
welcher Höhe) Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag nach § 92 EStG bezogen
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