Volltext aufklappen: Unterlagen zur Rentenversicherung mit Indexbeteiligung als Direktversicherung
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Unterlagen zur Rentenversicherung mit Indexbeteiligung als
Direktversicherung
I. AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung
mit Indexbeteiligung als Direktversicherung (AVB_NARXL26_DV_261001), Seite 2-13
II. BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistungen
(BB_NDYN_240101), Seite 14-15
III. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand (KOSTEN_N_260101) Seite 16
IV. Steuerhinweise für ihren Vertrag Aufgeschobene Rentenversicherung als Direktversicherung
(STH_NAR_DV_230101) Seite 17
V. Merkblatt zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) (KVdR_251001) Seite 18-19
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
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AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rentenversi- § 33 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das?
cherung mit Indexbeteiligung als Direktversicherung § 34 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche Folgen hat
das?
§ 35 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Folgen hat
(AVB_NARXL26_DV_261001)
das?
§ 36 Wann können Sie beziehungsweise die versicherte Person die Indexbeteiligung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, ausschließen und welche Folgen hat das?
§ 37 Wie können Sie beziehungsweise die versicherte Person den zugrunde gelegten
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis
Index wechseln?
gelten die folgenden Bedingungen. In den Bedingungen nutzen wir folgende Abkürzun-
§ 38 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat das?
gen:
§ 39 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen hat
- BetrAVG: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsren- das?
tengesetz) § 40 Wann kann die versicherte Person das Kapitalwahlrecht ausüben und welche
Folgen hat das?
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch
§ 41 Wann können Sie Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen
- EStG: Einkommensteuergesetz Volldynamik als Verrentungsform wählen und welche Folgen hat das?
§ 42 Wann können Sie eine Rentengarantiezeit anpassen und welche Folgen hat
- VAG: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versiche-
das?
rungsaufsichtsgesetz)
§ 43 Wann können Sie eine Überlebensrente einschließen und welche Folgen hat
- VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) das?
Inhalt VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen
§ 44 Was müssen Sie tun, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei
I. Leistungsbeschreibung
Ihnen endet?
§1 Was ist versichert? § 45 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens und
§2 Was ist die Indexbeteiligung? Änderung der Postanschrift und des Namens der versicherten Person tun?
§3 Was ist die endfällige Garantie? § 46 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
§4 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn?
§5 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben ab Rentenbeginn? VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen
§6 Welche Leistungen erbringen wir bei Erleben des Rentenbeginns?
§ 47 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag?
§7 Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall?
§ 48 Wo ist der Gerichtsstand?
§8 Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente?
§ 49 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in An-
§9 Wann können wir den Vertrag gegen eine einmalige Auszahlung beenden?
spruch nehmen oder sich beschweren?
§ 50 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert?
II. Leistungsauszahlung
§ 10 Wer erhält die Leistung?
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? I. Leistungsbeschreibung
§ 12 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
III. Beitrag und Kosten §1 Was ist versichert?
§ 13 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir eine lebenslange
§ 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Rente (Altersrente). Statt einer Altersrente kann die versicherte Person grundsätzlich
§ 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? eine einmalige Kapitalzahlung zu Rentenbeginn wählen. Näheres zu den Leistungen
§ 16 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? bei Erleben des Rentenbeginns finden Sie in § 6.
§ 17 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet? Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir eine Todesfall-Leistung.
§ 18 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Zusätzlich können Sie mit uns auch eine Todesfall-Leistung für den Fall vereinbaren,
dass die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt. Näheres zu den Leistungen im
IV. Überschussbeteiligung Todesfall finden Sie in § 7.
§ 19 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
Unternehmens und was passiert mit ihm? §2 Was ist die Indexbeteiligung?
§ 20 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss? Bis zum Rentenbeginn können Sie mit Ihrem Vertragsguthaben (§ 4 Absatz 2) nach
§ 21 Wie verwenden wir den Überschuss bis zum Rentenbeginn? einem vertraglich festgelegten Verfahren jährlich von der Wertentwicklung eines
§ 22 Wie verwenden wir den Überschuss ab Rentenbeginn? Index profitieren (Indexbeteiligung). Hierfür verwenden wir laufende Überschussanteile.
§ 23 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versicherung Der Beginn eines Versicherungsjahrs ist der Stichtag für die Indexbeteiligung.
zu?
§ 24 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? Wenn die Wertentwicklung des Index nach Ablauf des Versicherungsjahrs positiv ist,
§ 25 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? erhöht sich Ihr Vertragsguthaben. Entwickelt sich der Index im Laufe des Versiche-
§ 26 Wann können wir die Indexbeteiligung ausschließen? rungsjahrs negativ, ergeben sich daraus keine Verluste für Ihr Vertragsguthaben.
§ 27 Was passiert bei außerplanmäßigen Veränderungen eines Index? Alternativ können Sie sich jährlich für die klassische Verzinsung entscheiden. Dabei
erhöhen die laufenden Überschussanteile direkt das Vertragsguthaben.
V. Kündigung und Beitragsfreistellung
Weitere Informationen zur Überschussbeteiligung und Indexbeteiligung finden Sie in §
§ 28 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? 20 und § 21.
§ 29 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat das?
§ 30 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistellung §3 Was ist die endfällige Garantie?
wiederherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das?
Ihr Vertrag enthält eine endfällige Garantie. Die endfällige Garantie sichert Ihnen zum
VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vereinbarten Rentenbeginn
§ 31 Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen vor - eine garantierte Altersrente, die mindestens so hoch ist wie die Mindestrente,
Eintritt des Versorgungsfalls endet? beziehungsweise
§ 32 Welche Rechte hat die versicherte Person bei einem fortbestehenden Arbeits- - bei Ausübung des Kapitalwahlrechts eine einmalige Kapitalzahlung, die mindestens
verhältnis ohne Entgelt, beispielsweise während einer Elternzeit? so hoch ist wie das Mindestkapital.
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Die Höhe der Mindestrente und des Mindestkapitals finden Sie im Abschnitt "Vertrags- Rentenbeginn berechnen wir die Gesamtrente für das darauffolgende Versicherungs-
übersicht" der Individuellen Kundeninformation. jahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus dem Rentenkapital neu.
Wenn Sie den Vertrag nach § 28 auch nur einen Monat vor Rentenbeginn kündi- Standardmäßig ist Volldynamik als Verrentungsform in Ihren Vertrag eingeschlossen.
gen, gilt: Der garantierte Rückkaufswert ist erheblich niedriger als das Mindest- Dies können Sie zu Rentenbeginn noch ändern (§ 41).
kapital.
Haben Sie Volldynamik vereinbart, gilt: Bei der Berechnung verwenden wir immer die
Wenn Sie den Rentenbeginn nach § 38 auch nur um einen Monat vorziehen, gilt: zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 8 Absatz 3. Wenn die
Die vorgezogene Mindestrente ist erheblich niedriger als die Mindestrente zum Gesamtrente geringer ist als die garantierte Altersrente, gilt: Wir heben die Gesamtren-
ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn. te auf die garantierte Altersrente an. Eine einmal gezahlte Gesamtrente kann bei
einer Neuberechnung nicht mehr sinken.
§4 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn?
Haben Sie Teildynamik vereinbart, gilt: Bei der Berechnung verwenden wir die zu
diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 8 Absatz 3. Wir können
Gesamtkapital
den maßgebenden Rechnungszins um einen Sockelzins (§ 22) erhöhen. Wenn die
(1) Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus Gesamtrente geringer ist als die garantierte Altersrente, gilt: Wir heben die Gesamtren-
te auf die garantierte Altersrente an. Die Gesamtrente ist bis zur Höhe der garantier-
- dem Vertragsguthaben (Absatz 2) und
ten Altersrente garantiert. Die über die garantierte Altersrente hinausgehende
- der Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 23). zusätzliche Rentenleistung kann bei jeder Berechnung nach Rentenbeginn
steigen oder sinken.
Vertragsguthaben
Einmalige Kapitalzahlung
(2) Das Vertragsguthaben entsteht aus Ihren Sparbeiträgen (§ 13). Es kann sich um
den Ertrag aus der Indexbeteiligung (§ 21 Absätze 2 bis 7) sowie direkt um laufende (4) Statt einer Altersrente kann die versicherte Person eine einmalige Kapitalzahlung
Überschussanteile (§ 21 Absatz 8) erhöhen. Wir entnehmen ihm guthabenabhängige zu Rentenbeginn in Höhe des Gesamtkapitals, mindestens jedoch des Mindestkapitals,
Kosten. Der Garantiezins auf das Vertragsguthaben beträgt 0 %. wählen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in § 40.
§5 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben ab Rentenbeginn? §7 Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall?
Zu Rentenbeginn wandeln wir das Gesamtkapital in das Rentenkapital um. Wenn das
Für die Todesfall-Leistung vorhandenes Kapital
Gesamtkapital geringer ist als das Mindestkapital, gilt: Wir heben das Rentenkapital auf
diesen Wert an. Der Garantiezins auf das Rentenkapital beträgt 0 %. (1) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, ist das Gesamtkapital (§ 4) für die
Todesfall-Leistung vorhanden. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als
Dem Rentenkapital entnehmen wir die auszuzahlenden Gesamtrenten und die Kosten.
fünf Jahre, gilt: Bei Tod der versicherten Person in den ersten fünf Versicherungsjahren
Wir erhöhen es unter Berücksichtigung der kalkulierten Lebenserwartung. Zudem kann
werden die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten (§ 17 Absatz 2) bei der Berech-
es sich um laufende Überschussanteile erhöhen.
nung der Todesfall-Leistung nicht berücksichtigt.
§6 Welche Leistungen erbringen wir bei Erleben des Rentenbeginns? (2) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, gilt: Die Todesfall-Leistung hängt
davon ab, ob Sie mit uns eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantie-
Günstigerprüfung zeit oder eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart
haben. Diese Information finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen
(1) Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir die aus dem
Kundeninformation.
jeweiligen Rentenkapital berechnete Gesamtrente lebenslang. Diese ist mindestens so
hoch wie die garantierte Altersrente. Näheres zur Berechnung der Gesamtrente finden Haben Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit vereinbart,
Sie in Absatz 3. gilt: Für die Todesfall-Leistung ist der Wert der Renten für die verbleibende Rentenga-
rantiezeit vorhanden. Diesen Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen
Die garantierte Altersrente berechnen wir zu Rentenbeginn und prüfen dabei, welche
Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt des Todes maßgebenden
der folgenden Regelungen für Sie günstiger ist:
Rechnungsgrundlagen. Ist die Rentengarantiezeit abgelaufen, ist kein Kapital für die
- Entweder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Vertragsbeginn Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet. Den Ablauf der Rentengarantie-
garantierten Mindestrente und Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter zeit finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation.
Rentenfaktor). Diese berücksichtigen die zu Vertragsbeginn verwendeten Rech-
Haben Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart,
nungsgrundlagen (§ 8 Absatz 2).
gilt: Für die Todesfall-Leistung ist der Wert der Renten vorhanden, die bei Überleben
- Oder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Rentenbeginn der versicherten Person bis zum Alter 90 Jahre zu zahlen wären. Diesen Wert berech-
maßgebenden Rechnungsgrundlagen (aktueller Rentenfaktor). nen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir
die zum Zeitpunkt des Todes maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Ist die versicherte
Näheres zur Berechnung der garantierten Altersrente finden Sie in Absatz 2.
Person zum Zeitpunkt ihres Todes schon mindestens 90 Jahre alt, ist kein Kapital für
Die vereinbarten Rentenzahlungstermine finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" die Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet.
der Individuellen Kundeninformation.
Haben Sie weder eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit noch
Die erste Rente zahlen wir abweichend davon spätestens sieben Bankarbeitstage nach eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart, gilt: Es ist
dem vereinbarten Rentenbeginn. kein Kapital für die Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet.
Garantierte Altersrente Verwendung des für die Todesfall-Leistung vorhandenen Kapitals
(2) Zu Rentenbeginn berechnen wir die garantierte Altersrente nach versicherungsma- (3) Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefähr-
thematischen Grundsätzen aus dem Vertragsguthaben zuzüglich der Beteiligung an te, früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes Kind der versicherten Person im Sinne
den Bewertungsreserven, mindestens jedoch aus dem Mindestkapital. Dabei verwen- der "Erklärung zur Direktversicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kun-
den wir die zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 8 Absatz 3. deninformation eine Leistung erhält, zahlen wir eine Rente. Für diese Rente gelten die
Mindestens berücksichtigen wir jedoch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben. folgenden Regelungen:
Wenn die garantierte Altersrente geringer ist als die Mindestrente, gilt: Wir heben die - Die Rente zahlen wir monatlich ab dem auf den Tod der versicherten Person folgen-
garantierte Altersrente auf diesen Wert an. den Monatsersten.
Die Höhe der Mindestrente, der Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben und des - Als Rentenkapital verwenden wir zu diesem Zeitpunkt das für die Todesfall-Leistung
Mindestkapitals finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundenin- vorhandene Kapital.
formation.
- Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte,
früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes behindertes Kind im Sinne der "Erklä-
Gesamtrente
rung zur Direktversicherung" eine Leistung erhält, gilt: Wir zahlen die Rente solange
(3) Zu Rentenbeginn und einen Monat vor Beginn jeden Versicherungsjahrs nach der Hinterbliebene lebt.
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- Wenn ein hinterbliebenes nicht behindertes Kind im Sinne der "Erklärung zur Direkt- - der Zinsentwicklung für sichere Kapitalanlagen am Kapitalmarkt,
versicherung" eine Leistung erhält, gilt: Wir zahlen die Rente solange das Kind lebt
- der dann von uns im Neugeschäft verwendeten Rechnungsgrundlagen und
und die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2
EStG erfüllt, längstens jedoch bis zum Erreichen des Alters 25 Jahre. - des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Wenn wir die Rentenzahlung vor Erreichen dieses Alters einstellen müssen, weil das so fest, dass die dauernde Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen gegeben ist.
Kind nicht mehr die Voraussetzungen der "Erklärung zur Direktversicherung" erfüllt,
Zu Versicherungsbeginn nennen wir die maßgebenden Rechnungsgrundlagen im
gilt: Wir verwenden den Wert der noch nicht gezahlten Renten für eine Leistung an
Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation.
weitere Hinterbliebene im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung". Gibt es keine
Danach werden wir Sie über die jeweils aktuellen maßgebenden Rechnungsgrundla-
solchen Hinterbliebenen, verwenden wir den Wert für eine Leistung nach Absatz 4.
gen jährlich unterrichten. Wir informieren Sie auch darüber, welche mögliche Altersren-
Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei
te sich mit diesen Rechnungsgrundlagen ergeben würde.
berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung maßgebenden Rech-
nungsgrundlagen.
§9 Wann können wir den Vertrag gegen eine einmalige Auszahlung beenden?
- Die garantierte Rente berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät-
(1) Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversor-
zen aus dem Rentenkapital. Dabei verwenden wir die zum Zeitpunkt des Todes
gung nach § 3 Absatz 2 BetrAVG ohne Zustimmung der versicherten Person abgefun-
maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
den werden darf, gilt: Wir sind berechtigt, den Vertrag gegen eine einmalige Auszah-
- Die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absatz 3 mit der für die Altersrente der lung zu beenden. Wir zahlen dann das Gesamtkapital aus, bei Beendigung zu Renten-
versicherten Person vereinbarten Verrentungsform. beginn jedoch mindestens das Mindestkapital.
- Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn gestorben ist oder die versicherte Wenn wir den Vertrag beenden wollen, teilen wir Ihnen das mit einer Frist von mindes-
Person nach Rentenbeginn gestorben ist und Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung tens zwei Wochen in Textform mit.
aus einem Todesfall-Kapital vereinbart haben, gilt: Der Hinterbliebene kann zu Be-
Wir beenden den Vertrag nicht, wenn Sie innerhalb der Frist in Textform (beispielswei-
ginn der Hinterbliebenen-Versorgung statt der Rente eine einmalige Kapitalzahlung
se Brief oder E-Mail) nachweisen, dass die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft
in Höhe des für die Todesfall-Leistung vorhandenen Kapitals wählen. Mit der Aus-
auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 Absatz 2 BetrAVG
zahlung endet der Vertrag.
- nicht abgefunden werden darf oder
- Wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn gestorben ist und Sie eine Hinter-
bliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit vereinbart haben, gilt: Der Hin- - nur mit Zustimmung der versicherten Person abgefunden werden darf.
terbliebene kann zu Beginn der Hinterbliebenen-Versorgung statt der Rente die
(2) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhältnisses
Weiterzahlung der Altersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit wählen.
auf die versicherte Person übergegangen ist, gilt: Bei einer Kleinbetragsrente, die
Wenn wir die Weiterzahlung vor Ablauf der Rentengarantiezeit einstellen müssen, jährlich 1,5 % der jeweils gültigen jährlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten
weil der Hinterbliebene stirbt oder ein hinterbliebenes nicht behindertes Kind nicht Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, sind wir berechtigt, den Vertrag gegen eine
mehr die Voraussetzungen der "Erklärung zur Direktversicherung" erfüllt, gilt: Wir einmalige Auszahlung zu beenden. Wir zahlen dann das Gesamtkapital aus, bei
setzen die Weiterzahlung der Altersrente an die übrigen Hinterbliebenen im Sinne Beendigung zu Rentenbeginn jedoch mindestens das Mindestkapital.
der "Erklärung zur Direktversicherung" fort. Gibt es keine solchen Hinterbliebenen,
verwenden wir den Wert der noch nicht gezahlten Renten für eine Leistung nach
Absatz 4. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- II. Leistungsauszahlung
zen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung maßge-
benden Rechnungsgrundlagen.
§ 10 Wer erhält die Leistung?
- Weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Beginn der Hinterbliebenen-
Versorgung gibt es nicht. Bezugsrecht
- Die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen wenden (1) Die von Ihnen mit uns vereinbarten Bezugsrechte finden Sie in der "Erklärung zur
wir sinngemäß auf die Rente an. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung des Direktversicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kundeninformation. Ein
Rentenkapitals und die jährliche Neuberechnung der Gesamtrente. Bezugsrecht für die Leistungen im Erlebensfall zugunsten einer anderen Person als der
versicherten Person kann nicht eingeräumt werden.
(4) Wenn bei Tod der versicherten Person keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen
im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung" vorhanden sind, gilt: Wir zahlen an die
Abtretung, Verpfändung und Beleihung
bezugsberechtigten Erben der versicherten Person das für die Todesfall-Leistung
vorhandene Kapital, höchstens jedoch ein angemessenes Sterbegeld, aus. Die Höhe (2) Die Abtretung, Verpfändung oder Beleihung jeglicher Rechte und Ansprüche aus
eines angemessenen Sterbegelds beträgt derzeit 8.000 EUR. Mit der Auszahlung dem Vertrag ist ausgeschlossen.
endet der Vertrag.
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§8 Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente?
(1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die
(1) Rechnungsgrundlagen sind unsere Annahmen bezüglich Kapitalerträgen (Rech- Rechte aus Ihrem Vertrag zu verfügen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme
nungszins), Risikoverlauf (Sterblichkeit) und Kosten. von Leistungen aus dem Vertrag.
(2) Die Mindestrente und die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben berechnen wir mit (2) Wir können verlangen, dass der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechti-
den folgenden Rechnungsgrundlagen: gung nachweist.
- Rechnungszins: 1,0 % pro Jahr
§ 12 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
- Sterblichkeit: Geschlechtsunabhängig auf Basis der von der Deutschen Aktuarverei-
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns
nigung veröffentlichten Sterbetafel DAV 2004 R
der Versicherungsschein und ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der
- Kosten: Im Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninfor- versicherten Person vorgelegt sowie notwendige weitere Auskünfte (§ 46) erteilt
mation genannte Kosten in Prozent der Mindestrente werden.
Zusätzlich erheben wir bei der Berechnung der Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben (2) Vor jeder Renten- und Kapitalzahlung können wir ein amtliches Zeugnis darüber
einen Sicherheitsabschlag von 15 %. verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Die Kosten dafür tragen wir.
(3) Die jeweils maßgebenden Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantierten (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer-
Altersrente und der Gesamtrente können von den in Absatz 2 genannten Rechnungs- dem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort
grundlagen abweichen. Wir legen die jeweils maßgebenden Rechnungsgrundlagen vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung vereinbart
unter Berücksichtigung wurde.
- der Entwicklung der Lebenserwartung von Rentenversicherten in Deutschland, (4) Weitere Nachweise und Auskünfte können wir verlangen, wenn dies erforderlich ist,
um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Person
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übernehmen, die die Leistung beansprucht. § 16 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir alle Informationen haben, die zur (1) Wir bieten Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten verschiedene Lösungsmöglichkeiten
Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- an (Absätze 2 bis 4). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 32. Gerne
wendig sind. beraten wir Sie, welche in Ihrem konkreten Fall die beste Möglichkeit ist. Bitte nehmen
Sie dazu rechtzeitig telefonisch oder in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail)
Wird eine der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten nicht erfüllt, kann dies zur
Kontakt zu uns auf.
Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir
leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass
Stundung
unsere Leistung nicht fällig wird.
(2) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhältnisses
(6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-
auf die versicherte Person übergegangen ist und diese den Vertrag mit eigenen
schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr.
Beiträgen fortsetzt, gilt: Die versicherte Person kann zu jedem Beitragszahlungstermin
in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für
höchstens zwölf Monate zinslos stunden.
III. Beitrag und Kosten
Voraussetzungen für die Stundung:
§ 13 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein
Jahr.
Von Ihren Beiträgen ziehen wir Kosten ab. Den übrigen Teil (Sparbeitrag) legen wir im
Vertragsguthaben an. - Der bei einer Kündigung auszahlbare Teil des Rückkaufswerts (§ 28 Absatz 5) ist zu
Beginn der Stundung mindestens so hoch wie die zu stundenden Beiträge.
§ 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(3) Zum Ablauf der Stundung muss die versicherte Person die gestundeten Beiträge in
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung jährlich, halbjähr- einer Summe nachzahlen.
lich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge
Wenn die versicherte Person die gestundeten Beiträge nicht nachzahlt, verrechnen wir
(Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 35).
sie mit dem Vertragsguthaben. Die vereinbarten Leistungen des Vertrags passen wir
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die dann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesonde-
Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. re berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir
unveränderte Rechnungsgrundlagen.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf
ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind
Beitragsfreistellung
nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie können Ihren Vertrag auch vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen und
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
dadurch die Beitragszahlung vorzeitig beenden oder die Höhe der Beiträge vermindern.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen. Nach einer Beitragsfreistellung können Sie Ihren Versicherungsschutz später wieder-
herstellen. Sie können die Beitragsfreistellung auch von vorneherein befristen. Die
§ 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Voraussetzungen und Regelungen zu diesen Möglichkeiten finden Sie in § 29 und §
30.
Rechtzeitige Zahlung
§ 17 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet?
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles
getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im (1) Durch den Abschluss und die laufende Verwaltung Ihres Vertrags entstehen Kosten
Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten). Diese sind von Ihnen
zu tragen und bereits in Ihren Vertrag eingerechnet. Wir stellen sie Ihnen daher nicht
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei-
gesondert in Rechnung. Angaben zur Höhe dieser Kosten finden Sie im Abschnitt
tig, wenn
"Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation.
- wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehört insbesondere die Abschlussvergü-
- Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. tung für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen sie die Aufwendungen für
die Aufnahme Ihres Vertrags in den Versicherungsbestand.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung
auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- Wir verteilen einen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten (einmalige Abschluss- und
rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen Vertriebskosten) gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren, jedoch nicht länger
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Der auf diese Weise
rens zu verlangen. entnommene Betrag ist beschränkt auf 2,5 % der von Ihnen während der Dauer des
Vertrags zu zahlenden Beiträge. Den darüber hinausgehenden Teil der Abschluss- und
Erstbeitrag Vertriebskosten (laufende Abschluss- und Vertriebskosten) verteilen wir gleichmäßig
auf die von Ihnen vereinbarungsgemäß zu zahlenden Beiträge.
(2) Wenn Sie den ersten Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir -
solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum Bei Zuzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort von Ihrer
Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung ab.
Zahlung nicht zu vertreten haben.
(3) Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für die laufende Bearbeitung
(3) Haben Sie den Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, Ihres Vertrags. Hierzu gehören die technische Bestandsführung und die jährliche
müssen wir nicht leisten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in schriftliche Information.
Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
Einen Teil der Verwaltungskosten entnehmen wir jedem Beitrag bzw. jeder Zuzahlung.
Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Wir leisten jedoch, wenn Sie uns nachwei-
sen, dass Sie die ausgebliebene Zahlung nicht zu vertreten haben. Die restlichen Verwaltungskosten entnehmen wir über die gesamte Versicherungsdau-
er verteilt dem Vertragsguthaben (§ 4 Absatz 2) beziehungsweise dem Rentenkapital
Folgebeitrag (§ 5 Absatz 1).
(4) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre (4) Wir wenden bei der Bilanzierung Ihres Vertrags das Verrechnungsverfahren nach §
Kosten eine Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo- 4 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (De-
chen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist und haben Sie ckungsrückstellungsverordnung) an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur
dies zu vertreten, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf diese und Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den
alle weiteren Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche-
rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen
Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese
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Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der (4) Wir haben gleichartige Versicherungen (beispielsweise Rentenversicherungen,
von Ihnen während der Dauer des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versicherungen) zu Bestandsgrup-
pen zusammengefasst. Dies tun wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
(5) Die beschriebene Kostenverrechnung führt dazu, dass in der Anfangszeit Ihres
zu berücksichtigen.
Vertrags nur geringe Beträge für einen Rückkaufswert (§ 28) oder zur Bildung einer
beitragsfreien Leistung (§ 29) vorhanden sind.
§ 20 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss?
§ 18 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- (1) Wir beteiligen Sie am Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbe-
nung? teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
(1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwal- (2) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen wenden wir
tungsaufwand verursacht wird, können wir Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestands-
entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen, gruppen Gewinnverbände.
beispielsweise bei:
Ihre Versicherung gehört dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Gewinnver-
- Erstellung von Abschriften band an.
- Erstellung von Bescheinigungen Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen und Gewinnver-
bände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein
- Durchführung von Vertragsänderungen
Gewinnverband nicht dazu beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Über-
- Durchführung von Zahlungshilfen schussbeteiligung.
- Buchungen außerhalb des SEPA-Zahlungsraums (3) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Basis eines Vorschlags des Verantwortlichen
Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die
- Rückläufer im Lastschriftverfahren
entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er
Zu den Anlässen kann auch die Ausübung eines Rechts zählen, das wir Ihnen in den darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Bedingungen einräumen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich darauf verzichtet
Ihre Versicherung erhält auf Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf
haben, Ihnen bei Ausübung dieses Rechts Kosten in Rechnung zu stellen.
Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür finanzieren
(2) Die genauen Anlässe und die Höhe der jeweils veranlassten Kosten finden Sie in wir bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahrs. Ansonsten
unserer beiliegenden Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe entnehmen wir sie der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
der Kosten kann von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Zukunft ange-
passt werden. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht können Sie jederzeit bei uns § 21 Wie verwenden wir den Überschuss bis zum Rentenbeginn?
anfordern.
(1) Bis zum Rentenbeginn erhält Ihre Versicherung laufende Überschussanteile.
Wir behalten uns vor, für besondere Anlässe, die nicht in der Kostenübersicht stehen,
Die laufenden Überschussanteile verwenden wir standardmäßig für die Beteiligung an
Kostenpauschalen zu nehmen. Diese Anlässe müssen zusätzlichen Aufwand in der
einem Index (Indexbeteiligung) nach dem im Folgenden festgelegten Verfahren
Verwaltung verursachen. Wir stellen Ihnen dann die durchschnittlich entstehenden
(Absätze 2 bis 7). Dies gilt nicht für die Überschussanteile, die auf die im laufenden
Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung. Die Kosten erheben
Versicherungsjahr geleisteten Beiträge und Zuzahlungen entfallen (Absatz 9).
wir nur, wenn wir sie weder nach dem Gesetz noch, weil wir es mit Ihnen vereinbart
haben, tragen müssen. Sie beziehungsweise die versicherte Person können die Indexbeteiligung ausschließen
(§ 36). In Ausnahmefällen können auch wir die Indexbeteiligung ausschließen (§ 26).
Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an den dabei regelmäßig entste-
henden Kosten orientiert und sehen die Kosten als angemessen an. Die Angemessen- Wir verwenden die laufenden Überschussanteile dann direkt zur Erhöhung des Ver-
heit müssen wir darlegen und beweisen. Wenn Sie uns dann nachweisen, dass die tragsguthabens durch die klassische Verzinsung (Absatz 8).
Kosten in Ihrem Fall überhaupt nicht angemessen sind, entfallen die Kosten. Wenn Sie
Im Rahmen der Überschussbeteiligung kann eine Mindestbeteiligung an den Bewer-
uns nachweisen, dass die Kosten in Ihrem Fall nur in geringerer Höhe angemessen
tungsreserven gewährt werden. Wir deklarieren die Mindestbeteiligung an den Bewer-
sind, setzen wir die Kosten entsprechend herab.
tungsreserven als einen Bestandteil der laufenden Überschussanteile. Die Mindestbe-
(3) Wenn wir aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen von dritter Seite mit teiligung ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewer-
Kosten belastet werden, werden wir Ihnen diese in angefallener Höhe in Rechnung tungsreserven (§ 23).
stellen. Dies betrifft beispielsweise:
Indexbeteiligung
- Ermittlung einer geänderten Anschrift, falls uns die Änderung nicht mitgeteilt wurde
(2) Wenn laufende Überschussanteile (Absatz 1) für die Indexbeteiligung verwendet
werden, können Sie mit Ihrem Vertragsguthaben jährlich von der Wertentwicklung des
IV. Überschussbeteiligung zugrunde gelegten Index profitieren. Die für die Indexbeteiligung verwendeten laufen-
den Überschussanteile werden dem Guthaben nicht gutgeschrieben.
§ 19 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss Welcher Index Ihrer Versicherung zugrunde liegt, finden Sie im Abschnitt "Vertrags-
unseres Unternehmens und was passiert mit ihm? übersicht" der Individuellen Kundeninformation.
(1) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (3) Die Bezugsgröße für die Indexbeteiligung eines Versicherungsjahrs ist das jeweilige
(Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit Vertragsguthaben am Ende des vorangegangenen Versicherungsjahrs (Ausgangs-
der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüber- guthaben). Die für das Ausgangsguthaben festgelegten laufenden Überschussanteile
schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Versicherungen (abzüglich der jährlichen guthabenabhängigen Verwaltungskosten) verwenden wir für
zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit die Indexbeteiligung für dieses Versicherungsjahr.
insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens-
(4) Wir berücksichtigen einen prozentualen Anteil (Beteiligungsquote), mit dem Sie an
versicherung (Mindestzuführungsverordnung).
der Wertentwicklung des Index teilhaben.
(2) Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der
Die Beteiligungsquote ist abhängig von
Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift
unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben haben. Sinn - der Höhe der laufenden Überschussanteile, die für Ihre Versicherung festgelegt sind
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses sowie
über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
- weiteren Faktoren des Kapitalmarkts, wie zum Beispiel den Schwankungen am
grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.
Kapitalmarkt (Volatilität).
Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der
Aufsichtsbehörde abweichen. Die Beteiligungsquote wird jährlich zu einem Stichtag für das folgende Versicherungs-
jahr festgelegt. Dieser Stichtag ist der erste Börsentag im Versicherungsjahr.
(3) Ansprüche auf eine bestimmte Höhe Ihrer Beteiligung am Überschuss erge-
ben sich aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. (5) Die prozentuale Wertentwicklung des Index ergibt sich durch den Vergleich des
6
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Indexstands am ersten Börsentag im Versicherungsjahr mit dem Indexstand am (3) Bei der Zuteilung der Bewertungsreserven (Absatz 2) wird eine mögliche Mindest-
Schlussabrechnungstag im letzten Monat des Versicherungsjahrs. Maßgebend ist der beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 21 Absatz 1) verrechnet. Nur wenn die auf
Börsenkalender des zugrunde gelegten Index. Ihre Versicherung entfallende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist als die
maßgebliche Mindestbeteiligung, wird zusätzlich die Differenz hierzu fällig. Die maß-
(6) Falls die Wertentwicklung des Index nach Ablauf des Versicherungsjahrs positiv ist,
gebliche Mindestbeteiligung ergibt sich aus der Summe der bisher deklarierten und
erhöht sich Ihr Vertragsguthaben um den Ertrag aus der Indexbeteiligung.
verzinsten Mindestbeteiligung.
Zur Berechnung der Höhe des Ertrags aus der Indexbeteiligung multiplizieren wir die
(4) Ab Rentenbeginn beteiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beteiligung
folgenden Größen:
berücksichtigen wir im Rahmen der Überschussdeklaration.
- Das Ausgangsguthaben (Absatz 3)
(5) Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den
- Die Beteiligungsquote (Absatz 4) Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.
- Die Wertentwicklung des Index (Absatz 5) (6) Ausführlichere Informationen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven veröffent-
lichen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter:
Die Zuteilung des Ertrags aus der Indexbeteiligung und die entsprechende Erhöhung
des Vertragsguthabens erfolgt jeweils zum Ende eines Versicherungsjahrs. Das www.neueleben.de
Mindestkapital und die Mindestrente erhöhen sich dadurch nicht.
§ 24 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren?
Da die Wertentwicklung des Index nicht vorhersehbar ist, können wir den Ertrag aus
der Indexbeteiligung und eine Erhöhung des Vertragsguthabens nicht garantieren. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht
vorhersehen und nur begrenzt beeinflussen können. Solche Faktoren sind insbesonde-
Entwickelt sich der Index im Laufe des Versicherungsjahrs negativ, ergeben sich
re die Entwicklung des versicherten Risikos, der Kosten und des Kapitalmarkts.
daraus keine Verluste für Ihr Vertragsguthaben.
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir daher nicht garantieren. Sie
(7) Bei unterjähriger vollständiger Beendigung der Versicherung werden Sie an der
kann auch Null Euro betragen.
Wertentwicklung des Index im laufenden Versicherungsjahr nicht beteiligt.
§ 25 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
Klassische Verzinsung
(1) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem
(8) Wenn der laufende Überschussanteil (Absatz 1) nicht für die Indexbeteiligung
Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter:
verwendet wird, teilen wir Ihrer Versicherung den laufenden Überschussanteil zum
Ende jeden Monats zu. In diesem Fall verwenden wir den Überschussanteil zur www.neueleben.de
Erhöhung des Vertragsguthabens. Das Mindestkapital und die Mindestrente erhöhen
(2) Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrich-
sich dadurch nicht.
ten. Wir informieren Sie erstmals ein Jahr nach Versicherungsbeginn. Sie können eine
Den laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklaration in zusätzliche Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung, unabhängig von der jährli-
Prozent des zu Beginn des Monats nach Anlage des Sparbeitrags vorhandenen chen Information, jederzeit in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) bei uns
Vertragsguthabens fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals zum Ende anfordern.
des ersten Monats nach Versicherungsbeginn.
§ 26 Wann können wir die Indexbeteiligung ausschließen?
Besonderheit für Beiträge und Zuzahlungen des laufenden Versicherungsjahrs
(1) Wir können die Indexbeteiligung für das folgende Versicherungsjahr ausschließen,
(9) Für die Beiträge und Zuzahlungen des laufenden Versicherungsjahrs gilt: Eine wenn die Finanzierung des Mindestkapitals gefährdet ist. Dies prüfen wir grundsätzlich
Indexbeteiligung ist für diese Beträge ausgeschlossen und frühestens im folgenden jährlich. Allerdings verzichten wir in den ersten drei Versicherungsjahren auf eine
Versicherungsjahr möglich. Der hierauf entfallende laufende Überschussanteil wird Prüfung.
Ihrem Vertragsguthaben monatlich gutgeschrieben. Insbesondere ist somit eine
Im Rahmen der Prüfung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät-
Indexbeteiligung erstmalig im zweiten Versicherungsjahr möglich.
zen ausgehend von dem vorhandenen Vertragsguthaben, wie hoch das Vertragsgut-
haben zu Rentenbeginn voraussichtlich sein wird. Ist das so ermittelte Vertragsgutha-
§ 22 Wie verwenden wir den Überschuss ab Rentenbeginn?
ben kleiner als das im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformati-
Ab Rentenbeginn teilen wir Ihrer Versicherung zum Ende jeden Monats einen laufen- on genannte Mindestkapital, gilt: Wir schließen die Indexbeteiligung aus.
den Überschussanteil zu. Diesen Überschussanteil verwenden wir zur Erhöhung des
Wenn wir die Indexbeteiligung ausschließen, verwenden wir die Überschussanteile für
Rentenkapitals. Die Beteiligung an der Wertentwicklung eines Index (§ 21) ist ab
die klassische Verzinsung. Über einen Ausschluss der Indexbeteiligung werden wir Sie
Rentenbeginn nicht mehr möglich.
informieren.
Den laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklaration in
(2) Wir können die Indexbeteiligung für das folgende Versicherungsjahr ausschließen,
Prozent des Rentenkapitals fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals
wenn keine passenden Kapitalmarktinstrumente zur Verfügung stehen, um die Beteili-
einen Monat nach Rentenbeginn.
gung an einem Index sicherzustellen.
Haben Sie Teildynamik als Verrentungsform (§ 6 Absatz 3) vereinbart, gilt: Wir ver-
Wenn wir die Indexbeteiligung ausschließen, verwenden wir die Überschussanteile für
wenden bei jeder Berechnung der Gesamtrente zusätzlich zum maßgebenden Rech-
die klassische Verzinsung. Über einen solchen Ausschluss der Indexbeteiligung
nungszins einen Sockelzins. Den Sockelzins legen wir im Rahmen der Überschussde-
werden wir Sie informieren.
klaration fest.
(3) Fällt der Rentenbeginn nicht auf den Beginn eines Versicherungsjahrs, gilt: Die
§ 23 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versi- Indexbeteiligung ist ab Beginn des letzten Versicherungsjahrs vor Rentenbeginn
cherung zu? ausgeschlossen und wir verwenden die Überschussanteile für die klassische Verzin-
sung.
(1) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über ihrem
jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
§ 27 Was passiert bei außerplanmäßigen Veränderungen eines Index?
Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die
(1) Wird der Ihrer Versicherung zugrunde liegende Index nicht mehr aufgelegt, infor-
Beteiligung der Versicherungen zu berücksichtigen sind, ermitteln wir regelmäßig.
mieren wir Sie. Wir schlagen Ihnen als Ersatz einen neuen Index (Ersatzindex) vor. Der
Diese ordnen wir den Versicherungen anteilig rechnerisch zu. Dabei verwenden wir ein
Ersatzindex muss hinsichtlich des Risikoprofils mit dem bisherigen Index vergleichbar
verursachungsorientiertes Verfahren.
sein. Wenn Sie unserem Vorschlag nicht innerhalb von sechs Wochen nach unserer
(2) Wir teilen Ihrer Versicherung Information widersprechen, gilt: Wir legen den Ersatzindex für die Indexbeteiligung des
folgenden Versicherungsjahrs zugrunde.
- zu Rentenbeginn beziehungsweise
Wenn Sie unserem Vorschlag widersprechen, stellen wir Ihre Versicherung auf die
- bei vorzeitiger Beendigung Ihrer Versicherung vor Rentenbeginn
klassische Verzinsung um.
den dann für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu.
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil der Index kurzfristig nicht mehr
Dies erfolgt nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung.
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aufgelegt wird, gilt: Wir stellen Ihre Versicherung auf den Ersatzindex um. wir das in § 17 beschriebene Verfahren zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebs-
kosten an.
Für den Ersatz des Index stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung.
Bei Zuzahlungen (§ 14 Absatz 1) ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort
(2) Treten darüber hinaus bei dem zugrunde liegenden Index beziehungsweise bei der
von Ihrer Zahlung ab.
für die Indexbeteiligung zur Verfügung stehenden Auswahl an Indizes erhebliche
Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können, gilt: Wir sind mit Zustimmung des Bitte beachten Sie: Das Vertragsguthaben enthält keinen Ertrag aus der Indexbe-
Verantwortlichen Aktuars berechtigt, den betroffenen Index zu ersetzen. Absatz 1 gilt teiligung eines noch nicht abgelaufenen Versicherungsjahrs.
entsprechend.
(6) Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als fünf Jahre, gilt: Bei einer
Erhebliche Änderungen im Sinne dieses Absatzes sind zum Beispiel: vollständigen Kündigung in den ersten fünf Vertragsjahren werden bei der Ermittlung
des Rückkaufswerts gemäß Absatz 5 die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten
- Die Performance des zugrunde liegenden Index unterschreitet den Marktdurchschnitt
nicht berücksichtigt.
vergleichbarer Indizes über mehrere Jahre.
- Die Marktsituation führt dazu, dass nur eine sehr geringe Beteiligungsquote für die Stornoabzug vom Rückkaufswert
Indexbeteiligung gewährt werden kann.
(7) Bei Kündigung vermindern wir den nach Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert um
- Wir können die Indexbeteiligung nicht mehr effizient verwalten. den Stornoabzug. Den Stornoabzug vereinbaren wir mit Ihnen mit der nachfolgend
aufgeführten Begründung in der im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kun-
Erhebliche Änderungen können sich auch aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen
deninformation bezifferten Höhe.
Anforderungen ergeben.
Wenn wir nicht wegen einer Kündigung bei Abfindung nach § 3 BetrAVG oder in der
Ablaufphase auf den Stornoabzug verzichten, beträgt er 98 EUR.
V. Kündigung und Beitragsfreistellung Wir halten den Stornoabzug für angemessen, da eine Kündigung für uns und den
verbleibenden Versichertenbestand mit Nachteilen verbunden ist. Diese Nachteile
§ 28 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? sollen verursachungsgerecht und nicht nur vom verbleibenden Versichertenbestand
getragen werden. Solche Nachteile ergeben sich aus dem folgenden Grund:
Frist und notwendige Form bei Kündigung
Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen erhöhte Verwaltungskosten, welche wir in
(1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des laufenden der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt haben. Diese werden mit dem Stornoabzug
Monats in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) vollständig oder teilweise ausgeglichen.
kündigen. Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen.
Die Beweislast für die Angemessenheit des Stornoabzugs tragen wir. Haben wir im
Voraussetzung für die teilweise Kündigung: Bei beitragsfreien Verträgen muss das Streitfall diesen Nachweis erbracht und können Sie uns sodann nachweisen, dass die
verbleibende Vertragsguthaben nach der teilweisen Kündigung mindestens 1.000 EUR von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem Einzelfall entweder dem
betragen. Grunde nach nicht zutreffen oder nur teilweise zutreffen beziehungsweise der Storno-
abzug in Ihrem Fall der Höhe nach niedriger zu beziffern ist, erheben wir keinen oder
Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung nur einen entsprechend reduzierten Stornoabzug.
(2) Bitte beachten Sie: Eine Auszahlung bei Kündigung erfolgt nur, soweit das Haben Sie den Vertrag wegen einer Abfindung der zu diesem Vertrag gehörigen
BetrAVG dies nicht ausschließt. Näheres dazu finden Sie in § 31 Absatz 3. Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG gekündigt, erheben
wir keinen Stornoabzug. Auch in der Ablaufphase erheben wir keinen Stornoabzug. Die
- Wenn eine Auszahlung bei vollständiger Kündigung gesetzlich ausgeschlossen
Ablaufphase beginnt, wenn die versicherte Person 62 Jahre alt ist, jedoch frühestens
beziehungsweise der Höhe nach beschränkt ist, gilt: Wir zahlen keinen beziehungs-
fünf Jahre nach Versicherungsbeginn.
weise höchstens den gesetzlich zulässigen Teil des Auszahlungsbetrags (Absatz 4)
aus. Aus dem restlichen Vertragsguthaben berechnen wir eine beitragsfreie Leistung
Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall
nach § 29 Absatz 2.
(8) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 5 errechneten
- Wenn die Auszahlung des nach Absatz 4 berechneten Auszahlungsbetrags bei
Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung
teilweiser Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, führen wir die teilweise Kündi-
der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der
gung in dieser Höhe nicht durch.
dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen,
(3) Wenn Sie uns in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) nachweisen, dass Sie auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
den Vertrag wegen einer Abfindung der zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf
betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG gekündigt haben, gilt: Wir erheben Keine Rückzahlung der Beiträge
keinen Stornoabzug (Absatz 7).
(9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Auszahlungsbetrag bei Kündigung
Leistungen bei teilweiser Kündigung
(4) Bei einer vollständigen Kündigung wird der Vertrag beendet. Wir berechnen dann
(10) Bei teilweiser Kündigung passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags
den Rückkaufswert nach Absatz 5. Diesen Rückkaufswert vermindern wir um den
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere
Stornoabzug nach Absatz 7 und eventuelle Beitragsrückstände. Bereits zugeteilte
berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir
laufende Überschussanteile sind im Rückkaufswert enthalten. Zusätzlich kann eine
unveränderte Rechnungsgrundlagen. Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt
Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 23) anfallen. Den sich daraus ergebenden
unverändert.
Betrag zahlen wir Ihnen aus.
Bei einer teilweisen Kündigung wird der Beitrag um einen vorgegebenen Prozentsatz Folgen der Kündigung für den Rückkaufswert
des bisher vereinbarten Beitrags herabgesetzt. Den Auszahlungsbetrag bei teilweiser
(11) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss-
Kündigung berechnen wir aus diesem Prozentsatz, angewendet auf den Rückkaufs-
und Vertriebskosten (§ 17) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Auch in
wert nach Absatz 5. Wenn wir nicht nach Absatz 7 auf den Stornoabzug verzichten,
den Folgejahren bis zum Rentenbeginn erreicht der Rückkaufswert nicht unbe-
berücksichtigen wir dabei einen Stornoabzug in Höhe von 49 EUR.
dingt die Summe der eingezahlten Beiträge. Selbst einen Monat vor Rentenbe-
Das Ausgangsguthaben (§ 21 Absatz 3) reduzieren wir anteilig um den Auszahlungs- ginn kann der Rückkaufswert erheblich niedriger sein als das Mindestkapital (§
betrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. 3). Die Höhe des garantierten Rückkaufswerts vor und nach Stornoabzug finden
Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kundeninforma-
Rückkaufswert vor Stornoabzug tion.
(5) Der Rückkaufswert ist in § 169 Absatz 3 VVG wie folgt geregelt: Der Rückkaufswert
ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
grundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital der Versicherung.
Das Deckungskapital entspricht dem Vertragsguthaben. Bei dessen Bildung wenden
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§ 29 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
das?
§ 31 Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen vor
Frist und notwendige Form bei Beitragsfreistellung
Eintritt des Versorgungsfalls endet?
(1) Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise
(1) Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet,
Brief oder E-Mail) die vollständige oder teilweise Beitragsfreistellung Ihres Vertrags
beantragen. - bevor der Versorgungsfall eingetreten ist und
- bevor die zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersversor-
Beitragsfreie Leistung
gung unverfallbar ist,
(2) Die beitragsfreie Leistung berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versi-
gilt: Sie können die Bezugsrechte widerrufen und den Vertrag kündigen. Wir zahlen
cherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation unter
Ihnen den Auszahlungsbetrag bei Kündigung aus.
Zugrundelegung des Rückkaufswerts vor Stornoabzug (§ 28 Absatz 5). Bei Beitrags-
freistellung erheben wir keinen Stornoabzug. Stattdessen können Sie beantragen, dass wir die Versicherungsnehmer-Eigenschaft
auf die versicherte Person übertragen.
(3) Bei Beitragsfreistellung passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berech- (2) Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet,
nen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unverän-
- bevor der Versorgungsfall eingetreten ist und
derte Rechnungsgrundlagen. Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt unver-
ändert. - nachdem die zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersver-
sorgung unverfallbar ist,
Bei der Berechnung der beitragsfreien Leistung berücksichtigen wir eventuelle Bei-
tragsrückstände. gilt: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses geht die Versicherungsnehmer-Eigenschaft
automatisch auf die versicherte Person über.
Folgen der Beitragsfreistellung für die vereinbarten Leistungen
An die Stelle des von Ihnen zu finanzierenden Teilanspruchs aus der Versorgungszu-
(4) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss- sage tritt dann die von uns aufgrund Ihrer Beitragszahlung zu erbringende Versiche-
und Vertriebskosten (§ 17) nur ein geringer Rückkaufswert zur Bildung einer rungsleistung aus diesem Vertrag (versicherungsförmige Lösung nach § 2 Absatz 2
beitragsfreien Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren bis zum Rentenbe- BetrAVG), wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
ginn stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der Summe der eingezahlten Beiträge
- Sie gleichen innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der versicherten
zur Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Die Höhe der garantier-
Person eventuelle Beitragsrückstände aus.
ten beitragsfreien Leistungen finden Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufs-
werte" der Individuellen Kundeninformation. - Es ist keine Abtretung oder Beleihung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag
durch den Arbeitgeber vorhanden.
Befristete Beitragsfreistellung
Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörige vertragliche Regelung
(5) Sie können eine vollständige Beitragsfreistellung auch befristet für einen Zeitraum finden Sie in § 10 Absatz 2.
von bis zu drei Jahren beantragen. Dabei gelten die Regelungen der Absätze 1 bis 4
- Von Beginn der Versicherung, frühestens jedoch vom Beginn der Betriebszugehörig-
und des § 30 entsprechend.
keit an, sind die Überschussanteile nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung
verwendet worden.
§ 30 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistel-
lung wiederherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das? Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörigen vertraglichen Rege-
lungen finden Sie in § 21 und § 22.
(1) Sie können innerhalb von drei Jahren nach einer Beitragsfreistellung mit einer Frist
von einem Monat zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief oder E- - Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen
Mail) beantragen, dass der Versicherungsschutz wiederhergestellt wird (Wiederinkraft- fortzusetzen.
setzung).
Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörige vertragliche Regelung
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 32. finden Sie in Absatz 3.
(2) Ab der Wiederinkraftsetzung müssen Sie Ihre Beiträge wieder in der ursprünglich (3) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf die versicherte Person überge-
vereinbarten Höhe zahlen. Sie können aber auch zusammen mit der Wiederinkraftset- gangen ist, gilt:
zung beantragen,
- Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen oder
- Ihre Beiträge nach § 29 herabzusetzen (teilweise Beitragsfreistellung) oder beitragsfrei fortzusetzen.
- Ihre Beiträge nach § 34 außerplanmäßig zu erhöhen. - Bei einer Kündigung dürfen wir den Rückkaufswert soweit nicht auszahlen, wie er
arbeitgeberfinanziert ist oder aus Entgeltumwandlung entsteht (§ 2 Absatz 2 Be-
Die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags passen wir nach versicherungsmathemati-
trAVG). Dies gilt auch, soweit er aus Eigenbeiträgen der versicherten Person ent-
schen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir das Mindestkapital
steht, deren resultierende Leistungen von der Versorgungszusage eines Arbeitge-
und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen.
bers umfasst sind (§ 1 Absatz 2 Nummer 4 BetrAVG) oder die aus einer Fortführung
Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt unverändert.
während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt stammen (§ 1a
(3) Bei Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten nach einer Beitragsfreistel- Absatz 4 BetrAVG).
lung können Sie die Beiträge für den Zeitraum von der Beitragsfreistellung bis zum
- Die versicherte Person kann auch beantragen, dass wir die Versicherungsnehmer-
Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung nachzahlen. Dann setzen wir die vor der Beitrags-
Eigenschaft auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.
freistellung vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags, insbesondere das Mindestkapital
und die Mindestrente wieder in Kraft. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn Sie die Übertragung des Übertragungswerts
nach
Wenn Sie die Beiträge nicht nachzahlen, ist Ihre spätere Rente wegen der zeitweisen
Einstellung der Beitragszahlung vermindert. Der Verminderung können Sie, unabhän- - § 4 Absatz 2 Nummer 2 beziehungsweise Absatz 3 BetrAVG oder
gig von dem Zeitraum von sechs Monaten, auf verschiedene Weisen entgegenwirken:
- dem "Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversi-
- Sie können Ihre Beiträge nach § 34 außerplanmäßig erhöhen. cherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bei Arbeitgeberwechsel"
- Sie können flexibel, beispielsweise verteilt über drei Jahre, Zuzahlungen nach § 35 beantragen. In diesen Fällen übertragen wir das Gesamtkapital des Vertrags.
leisten.
§ 32 Welche Rechte hat die versicherte Person bei einem fortbestehenden
- Sie können den Rentenbeginn nach § 39 hinausschieben.
Arbeitsverhältnis ohne Entgelt, beispielsweise während einer Elternzeit?
Wenn die versicherte Person bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält,
gilt bei einer Entgeltumwandlung:
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- Die versicherte Person hat nach § 1a Absatz 4 BetrAVG das Recht, den Vertrag mit rein arbeitgeberfinanziert ist, gilt: Sie haben das Recht, die Indexbeteiligung auszu-
eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Regelungen der Entgeltumwandlung gelten schließen. Sie können auch die versicherte Person bevollmächtigen, dieses Recht
entsprechend. auszuüben. Eine Bevollmächtigung müssen Sie uns in Textform (beispielsweise Brief
oder E-Mail) mitteilen.
- Wenn Sie oder wir den Vertrag während der entgeltlosen Phase beitragsfrei gestellt
haben, hat die versicherte Person nach § 212 VVG das Recht, innerhalb von drei Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung
Monaten nach Ende der entgeltlosen Phase eine Wiederinkraftsetzung nach § 30 zu aus Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung entsteht, gilt: Die versicherte Person
beantragen. Wir werden die Wiederinkraftsetzung dann durchführen. hat das Recht, die Indexbeteiligung auszuschließen.
Der in § 30 genannte Zeitraum von drei Jahren kann in diesem Fall überschritten (2) Nach einem solchen Ausschluss wird die Indexbeteiligung im darauffolgenden
werden. Versicherungsjahr wieder eingeschlossen. Der Einschluss erfolgt nicht, falls wir eine
der in § 26 beschriebenen Regelungen zum Ausschluss anwenden müssen oder Sie
§ 33 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das? beziehungsweise die versicherte Person die Indexbeteiligung erneut nach Absatz 1
ausschließen. Wenn die Indexbeteiligung ausgeschlossen ist, verwenden wir den
Eine Herabsetzung der Beiträge entspricht einer teilweisen Beitragsfreistellung. Die
laufenden Überschuss des kommenden Versicherungsjahrs für die klassische Verzin-
Regelungen dazu finden Sie in § 29.
sung (§ 21 Absatz 8).
§ 34 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche
§ 37 Wie können Sie beziehungsweise die versicherte Person den zugrunde
Folgen hat das?
gelegten Index wechseln?
(1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zu jeder Beitragsfälligkeit (§ 15 Absatz
Wenn mehrere Indizes angeboten werden, können Sie beziehungsweise die versicher-
1) in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, außerplanmäßig Ihren
te Person vor Rentenbeginn mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden
Beitrag zu erhöhen.
Versicherungsjahrs in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, den der
Für Ihren Antrag brauchen Sie ein von uns erstelltes Angebot. Wenn Sie diesem Indexbeteiligung zugrunde gelegten Index zu wechseln.
zustimmen, führen wir die Änderung durch. Ein solches Angebot können Sie jederzeit
Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung
bei uns anfordern.
rein arbeitgeberfinanziert ist, gilt: Sie haben das Recht, den Index zu wechseln. Sie
Voraussetzungen für die Erhöhung des Beitrags: können auch die versicherte Person bevollmächtigen, dieses Recht auszuüben. Eine
solche Bevollmächtigung müssen Sie uns in Textform (beispielsweise Brief oder E-
- Der Termin der Erhöhung muss mindestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn liegen.
Mail) mitteilen.
- Die hinzukommenden Beiträge müssen mindestens 120 EUR pro Jahr betragen.
Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung
Wenn die zugehörige Erhöhung der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung
aus Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung entsteht, gilt: Die versicherte Person
rein arbeitgeberfinanziert ist, verzichten wir auf diese Voraussetzung.
hat das Recht, den Index zu wechseln.
- Die gesamten Beiträge der nächsten zwölf Monate dürfen höchstens 8 % der zum
Eine Übersicht über die für Ihren Vertrag möglichen Indizes können Sie beziehungs-
Termin der Erhöhung gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren-
weise die versicherte Person bei uns anfordern.
tenversicherung betragen.
(2) Bei Erhöhung des Beitrags passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags § 38 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere das?
berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir für
(1) Sie können vor Rentenbeginn mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsers-
die resultierende Erhöhung der Mindestrente neben unveränderten Rechnungsgrund-
ten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass die Rentenzahlung
lagen zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
sofort beginnt.
Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt unverändert.
Voraussetzung für das Vorziehen des Rentenbeginns: Die versicherte Person muss
zum vorgezogenen Rentenbeginn grundsätzlich mindestens 62 Jahre alt sein. In den
§ 35 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche
Ausnahmefällen, in denen altersbedingte Leistungen der betrieblichen Altersversor-
Folgen hat das?
gung auch schon vor diesem Alter gezahlt werden können, beispielsweise bei Piloten,
(1) Sie können bis einen Monat vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten. kann der Rentenbeginn auch vor das Alter von 62 Jahren vorgezogen werden. Ob ein
solcher Ausnahmefall vorliegt, ergibt sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsverein-
Voraussetzungen für die Zuzahlung vor Rentenbeginn:
barung.
- Die Zuzahlung muss mindestens 200 EUR betragen.
(2) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, gilt: Der Ablauf der
- Die gesamten Beiträge und Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahrs dürfen Rentengarantiezeit bleibt erhalten, falls dadurch die Rentengarantiezeit nicht länger
höchstens 8 % der zum Termin der Zuzahlung gültigen Beitragsbemessungsgrenze dauert als 30 Jahre. Andernfalls wird der Ablauf der Rentengarantiezeit auf das Ende
in der allgemeinen Rentenversicherung betragen. Dabei rechnen wir Zuzahlungen des Versicherungsjahrs vorverlegt, das nach dieser Regelung höchstens zulässig ist.
nach § 3 Nummer 63 Sätze 3 und 4 EStG nicht auf diese Grenze an.
(3) Bei Vorziehen des Rentenbeginns passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres
(2) Zuzahlungen schreiben wir ab Versicherungsbeginn nach Eingang auf unserem Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Die
Konto zum nächsten Monatsersten Ihrem Vertrag gut. endfällige Garantie des Mindestkapitals und der Mindestrente zum ursprünglich
vereinbarten Rentenbeginn entfällt. Zum vorgezogenen Rentenbeginn berechnen wir
Die Zuzahlung vermindern wir um Kosten (§ 17) und eventuelle Beitragsrückstände.
das Mindestkapital und die Mindestrente mit unveränderten Rechnungsgrundlagen
Den verbleibenden Betrag führen wir dem Vertragsguthaben zu.
neu:
(3) Bei Zuzahlung vor Rentenbeginn passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres
- Das Mindestkapital setzen wir auf den zum vorgezogenen Rentenbeginn berechne-
Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbe-
ten garantierten Rückkaufswert vor Stornoabzug herab.
sondere berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden
wir für die resultierende Erhöhung der Mindestrente neben unveränderten Rechnungs- - Die neue Mindestrente wird wegen des früheren Rentenbeginns niedriger sein als die
grundlagen zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %. Die Mindestrente je 10.000 ursprüngliche.
EUR Guthaben bleibt unverändert.
Zusätzlich berechnen wir auch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben neu. Dabei
verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. Die neue Mindestrente je 10.000
§ 36 Wann können Sie beziehungsweise die versicherte Person die Indexbetei-
EUR Guthaben wird wegen des früheren Rentenbeginns niedriger sein als die ur-
ligung ausschließen und welche Folgen hat das?
sprüngliche.
(1) Sie beziehungsweise die versicherte Person können vor Rentenbeginn mit einer
(4) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2
Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs in Textform (bei-
und 3.
spielsweise Brief oder E-Mail) die Indexbeteiligung für das kommende Versicherungs-
jahr ausschließen. Bitte beachten Sie:
Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Bei der Berechnung der garantierten Altersrente und der Gesamtrente berück-
10
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PlanX Direkt
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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sichtigen wir keinen Ertrag aus der Indexbeteiligung eines noch nicht abgelau- zahlungsbetrag zu diesem Betrag.
fenen Versicherungsjahrs.
Voraussetzung für die teilweise Ausübung des Kapitalwahlrechts: Die neue garantierte
- Selbst einen Monat vor Rentenbeginn können die vorgezogene Gesamtrente Altersrente muss einen jährlichen Mindestbetrag von 300 EUR erreichen.
und die vorgezogene einmalige Kapitalzahlung erheblich niedriger sein als die
Mindestrente und das Mindestkapital zum ursprünglich vereinbarten Renten- § 41 Wann können Sie Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen
beginn (§ 3). Volldynamik als Verrentungsform wählen und welche Folgen hat das?
(1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Textform (bei-
§ 39 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen
spielsweise Brief oder E-Mail) Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen
hat das?
Volldynamik als Verrentungsform wählen.
(1) Sie können vor Rentenbeginn mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsers-
(2) Ihre Wahl beeinflusst die Höhe und den Verlauf der Gesamtrente. Die garantierte
ten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) einen späteren Rentenbeginn
Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2 und 3.
beantragen. Dabei können Sie zwischen den beiden folgenden Möglichkeiten wählen:
Bitte beachten Sie: Die Gesamtrente ist bei Wahl der Teildynamik nur bis zur
- Sie schieben den Rentenbeginn beitragsfrei hinaus. Die Beitragszahlung endet dann
Höhe der garantierten Altersrente garantiert. Sie kann bei jeder Berechnung
zum ursprünglich vereinbarten Termin.
steigen oder sinken.
- Sie schieben den Rentenbeginn beitragspflichtig hinaus. Dann müssen Sie die
Beiträge bis zum hinausgeschobenen Rentenbeginn in gleicher Höhe weiterzahlen. § 42 Wann können Sie eine Rentengarantiezeit anpassen und welche Folgen hat
das?
Wenn zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn keine Verpflichtung zur Beitrags-
zahlung besteht, können Sie den Rentenbeginn nur beitragsfrei hinausschieben. (1) Wenn Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit mit uns
vereinbart haben, gilt: Sie können im Einvernehmen mit der versicherten Person mit
Voraussetzung für das Hinausschieben des Rentenbeginns: Die versicherte Person
einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Textform (beispielsweise Brief oder
darf zum hinausgeschobenen Rentenbeginn höchstens 75 Jahre alt sein.
E-Mail) die Rentengarantiezeit anpassen.
(2) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, bleibt der Ablauf der
Voraussetzungen für die Anpassung der Rentengarantiezeit:
Rentengarantiezeit erhalten.
- Der Ablauf der Rentengarantiezeit muss auf das Ende eines Versicherungsjahrs
(3) Bei Hinausschieben des Rentenbeginns passen wir die vereinbarten Leistungen
fallen.
Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an.
Insbesondere gilt die endfällige Garantie des Mindestkapitals und der Mindestrente - Die Rentengarantiezeit darf höchstens 30 Jahre betragen.
dann zum hinausgeschobenen und nicht mehr zum ursprünglich vereinbarten Renten-
- Bei Ablauf der Rentengarantiezeit darf die versicherte Person nicht älter als 90 Jahre
beginn. Dazu berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente mit unveränder-
alt sein.
ten Rechnungsgrundlagen neu:
(2) Ihre Wahl beeinflusst
- Wenn Sie den Rentenbeginn beitragsfrei hinausschieben, bleibt das Mindestkapital
unverändert. Sonst erhöhen wir das Mindestkapital unter Berücksichtigung der zu- - die Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (§ 7 Absatz 2),
sätzlich zu zahlenden Beiträge.
- die Höhe der Mindestrente, der Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben, der garan-
- Die neue Mindestrente wird wegen des späteren Rentenbeginns höher sein als die tierten Altersrente und der Gesamtrente (§ 6).
ursprüngliche.
(3) Bei Anpassung der Rentengarantiezeit passen wir die vereinbarten Leistungen
Zusätzlich berechnen wir auch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben neu. Dabei Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an.
verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. Die neue Mindestrente je 10.000 Insbesondere berechnen wir die Mindestrente und die Mindestrente je 10.000 EUR
EUR Guthaben wird wegen des späteren Rentenbeginns höher sein als die ursprüngli- Guthaben neu. Dabei berücksichtigen wir unveränderte Rechnungsgrundlagen und
che. Ihre Wahl nach Absatz 1.
(4) Sie können den Rentenbeginn auch ein zweites Mal hinausschieben. Das zweite (4) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2
Hinausschieben ist allerdings nur beitragsfrei möglich. Die Beitragszahlung endet und 3.
spätestens zum ersten hinausgeschobenen Rentenbeginn. Die weiteren Regelungen
der Absätze 1 bis 3 gelten auch für das zweite Hinausschieben. § 43 Wann können Sie eine Überlebensrente einschließen und welche Folgen
hat das?
§ 40 Wann kann die versicherte Person das Kapitalwahlrecht ausüben und
(1) Sie können im Einvernehmen mit der versicherten Person mit einer Frist von einem
welche Folgen hat das?
Monat zum Rentenbeginn in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) ohne Gesund-
(1) Die versicherte Person kann mit einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in heitsprüfung eine Überlebensrente für
Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) das Kapitalwahlrecht vollständig oder
- den Ehepartner,
teilweise ausüben. Die versicherte Person darf
- den eingetragenen Lebenspartner oder
- den Antrag frühestens zwölf Monate vor dem Rentenbeginn stellen und
- den Lebensgefährten der versicherten Person im Sinne der "Erklärung zur Direktver-
- bei teilweiser Ausübung höchstens eine Auszahlung von 30 % beantragen.
sicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kundeninformation
Voraussetzung für die Ausübung des Kapitalwahlrechts: Wir haben vor Ausübung
als mitversicherte Person einschließen. Den Antrag dürfen Sie frühestens zwölf Monate
keine Mitteilung in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erhalten, dass dieses
vor dem Rentenbeginn stellen.
Recht in Ihrer Versorgungszusage ausgeschlossen ist.
Voraussetzungen für den Einschluss einer Überlebensrente:
Voraussetzung für die Kapitalzahlung: Die versicherte Person muss den Rentenbeginn
erleben. - Sie müssen uns den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnsitz der mitversicher-
ten Person nennen.
(2) Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht vollständig ausübt, gilt: Wir
zahlen zu Rentenbeginn statt einer Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung aus. - Handelt es sich bei der mitversicherten Person um den Lebensgefährten der versi-
Dabei ziehen wir eventuelle Beitragsrückstände ab. Mit der Auszahlung endet der cherten Person, müssen die in der "Erklärung zur Direktversicherung" genannten
Vertrag. Voraussetzungen für eine Anerkennung als bezugsberechtigter Lebensgefährte
erfüllt sein.
Die einmalige Kapitalzahlung entspricht dem Gesamtkapital, mindestens jedoch dem
Mindestkapital. - Sie müssen die Höhe der garantierten Überlebensrente als Vielfaches von 1 % der
garantierten Altersrente angeben. Sie darf höchstens 100 % der garantierten Alters-
(3) Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht teilweise ausübt, gilt: Wir zahlen
rente betragen.
nur einen Teil der einmaligen Kapitalzahlung nach Absatz 2 zu Rentenbeginn aus. Aus
dem Rest berechnen wir eine Altersrente nach § 6. Dazu vermindern wir das Mindest- - Die Mindesthöhe der Überlebensrente, die sich mit diesem Prozentsatz aus der neu
kapital, die Mindestrente und das Gesamtkapital jeweils um das Verhältnis von Aus- berechneten garantierten Altersrente ergibt, muss einen jährlichen Mindestbetrag
11
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Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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von 300 EUR erreichen. VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen
(2) Bei Einschluss einer Überlebensrente entfällt eine vorher mit uns vereinbarte
Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit oder aus einem Todesfall- § 44 Was müssen Sie tun, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person
Kapital. Wir passen die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach versicherungsma- bei Ihnen endet?
thematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir die Min-
Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet, müssen Sie uns
destrente und die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben neu. Dabei berücksichtigen
das unverzüglich mitteilen.
wir unveränderte Rechnungsgrundlagen.
(3) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2 § 45 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens und
und 3. Änderung der Postanschrift und des Namens der versicherten Person tun?
(1) Eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens müssen Sie uns unverzüglich
Leistungen aus der Überlebensrente
mitteilen.
(4) Stirbt die mitversicherte Person vor oder zusammen mit der versicherten Person,
Ihnen können Nachteile entstehen, wenn Sie von wichtigen Mitteilungen nicht rechtzei-
endet die Überlebensrente, ohne dass wir eine Leistung daraus zahlen.
tig erfahren. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit einge-
(5) Wenn die Ehe, die eingetragene Lebenspartnerschaft oder die Lebensgemeinschaft schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift unter Ihrem uns zuletzt
der versicherten und der mitversicherten Person endet, gilt: Sie müssen uns das bekannten Namen zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung vier Tage nach
unverzüglich in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) mitteilen. Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie
den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlas-
Bei Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie in
sung verlegt haben.
Ihrer Mitteilung beantragen, dass wir den Wert der Überlebensrente nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen zur Erhöhung der Altersrente verwenden und die Eine Änderung der Anschrift oder des Namens der versicherten Person müssen Sie
Überlebensrente endet. Bei der Berechnung verwenden wir die zu diesem Zeitpunkt uns ebenfalls unverzüglich mitteilen.
maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
(2) Wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb des Europäischen Wirtschafts-
Bei Auflösung der Lebensgemeinschaft oder wenn Sie bei Scheidung oder Aufhebung raums aufhalten, müssen Sie uns einen Zustellungsbevollmächtigten nennen, der in
der eingetragenen Lebenspartnerschaft den entsprechenden Antrag nicht stellen, gilt: der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist. Diese Person ist zur Entgegennahme
Die Überlebensrente bleibt zunächst bestehen. von Zustellungen besonders ermächtigt.
(6) Wenn
§ 46 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
- die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt und
(1) Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbei-
- die mitversicherte Person dann ein Hinterbliebener im Sinne des Absatzes 1 ist, tung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind,
müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
gilt: Wir zahlen eine Rente solange die mitversicherte Person lebt (Überlebensrente).
Für die Überlebensrente gilt: - bei Abschluss des Vertrags,
- Der Rentenbeginn der Überlebensrente entspricht dem auf den Tod der versicherten - bei Änderung nach Abschluss des Vertrags oder
Person folgenden Rentenzahlungstermin. Die weiteren Rentenzahlungstermine und
- auf Nachfrage
die Verrentungsform stimmen mit den entsprechenden Vereinbarungen für die Alters-
rente überein. unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für die Erhebung von
- Die garantierte Überlebensrente ergibt sich zu ihrem Rentenbeginn mit dem nach
Daten und Meldungen maßgeblich ist.
Absatz 1 vereinbarten Prozentsatz aus der garantierten Altersrente.
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Angaben
- Die Gesamt-Überlebensrente berechnen wir zu ihrem Rentenbeginn nach versiche-
über Umstände, die für die Beurteilung
rungsmathematischen Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir den vereinbarten
Prozentsatz, die Überschussbeteiligung und die zu diesem Zeitpunkt maßgebenden - Ihrer steuerlichen Ansässigkeit,
Rechnungsgrundlagen.
- der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben
- Das Rentenkapital zu ihrem Rentenbeginn ist der Wert der Überlebensrente. Den und
Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit den zu
- der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
maßgebend sein können.
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten der Überlebensrente zu ihrem Rentenbeginn,
wie beispielsweise ein Kapitalwahlrecht, gibt es nicht. Dazu zählen insbesondere der Wohnsitz, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie
deutsche oder ausländische Steueridentifikationsnummern.
- Die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen wenden
wir sinngemäß auf die Überlebensrente an. Dies betrifft insbesondere die Entwick- (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht
lung des Rentenkapitals und die jährliche Neuberechnung der Gesamt- oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt: Bei einer entsprechenden
Überlebensrente. gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in-
oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht im
(7) Wenn
Ausland steuerlich ansässig sind.
- die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt und
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 und 2 kann
- die mitversicherte Person dann lebt, aber kein Hinterbliebener im Sinne des Absat- dazu führen, dass wir keine Leistung zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für
zes 1 mehr ist, die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur
Verfügung gestellt haben.
gilt: Wir zahlen keine Überlebensrente für die mitversicherte Person. Stattdessen
erbringen wir eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital an einen
Hinterbliebenen nach § 7 Absatz 3. Als Todesfall-Leistung ist dabei der Wert der
Überlebensrente verfügbar. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathemati- VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen
schen Grundsätzen mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundla-
gen. Gibt es keine solchen Hinterbliebenen endet die Überlebensrente, ohne dass wir § 47 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag?
eine Leistung daraus zahlen.
(1) Auf Ihren Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.
(2) Die Vertragsgestaltung sowie die Kommunikation während der Dauer des Vertrags
erfolgen in deutscher Sprache.
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PlanX Direkt
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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§ 48 Wo ist der Gerichtsstand?
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk
unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch
das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeb-
lich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für
Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
(3) Verlegen Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte
des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Wenn Sie eine juristische Person
sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen, gilt dies ebenso.
§ 49 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in
Anspruch nehmen oder sich beschweren?
(1) Sollten Sie mit einer unserer Leistungen oder Entscheidungen nicht zufrieden sein,
wenden Sie sich bitte zunächst direkt an uns.
(2) Wir haben uns als Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet,
an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000
Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
(3) Unabhängig davon können Sie sich mit einer Beschwerde auch an die zuständige
Aufsichtsbehörde wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bereich Versicherungen -
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Verbrauchertelefon: 0800 2100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
(4) Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von den vorstehenden
Absätzen unberührt.
§ 50 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert?
Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher
Sicherungsfonds (§§ 221 ff. VAG). Dieser ist errichtet bei:
Protektor Lebensversicherungs-AG
Wilhelmstraße 43 G
10117 Berlin
www.protektor-ag.de
Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds
übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer,
der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Vertrag
begünstigter Personen. Wir gehören dem Sicherungsfonds an.
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PlanX Direkt
Vertragsgrundlagen
Besondere Bedingungen
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BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung Einzelheiten zur Erhöhung der versicherten Leistungen Ihres Vertrags können Sie dem
von Beitrag und Leistungen entsprechenden Paragraphen im Abschnitt II entnehmen.
(2) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöht sich die Leistung einer eingeschlossenen
(BB_NDYN_260401) Versorger-Zusatzversicherung entsprechend.
(3) Die vereinbarte Regelung zur Erhöhung bezieht sich ausschließlich auf die Erhö-
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, hung des Beitrags. Die Leistungen erhöhen sich in der Regel um einen anderen
Prozentsatz als der Beitrag.
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis
gelten die folgenden Bedingungen. (4) Vereinbarte Leistungseinschränkungen gelten auch für jede Erhöhung.
Inhalt §4 Welche sonstigen Regelungen gelten für die Erhöhungen?
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wenden wir alle Regelun-
I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen
gen Ihres Vertrags auch für die Erhöhungen sinngemäß an. Dies gilt insbesondere für
§1 Wann erhöhen wir Beitrag und Leistungen? die Versicherungsbedingungen sowie die Bezugsrechtsverfügung.
§2 Wie erhöhen wir den Beitrag?
Entsprechendes gilt auch für die Verteilung der in Ihren Vertrag eingerechneten
§3 Wie erhöhen wir die Leistungen?
Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen finden Sie unter "Welche
§4 Welche sonstigen Regelungen gelten für die Erhöhungen?
Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet?" im Abschnitt "Beitrag und Kosten" der
§5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
II. Regelungen, die spezielle Bestandteile Ihres Vertrags betreffen
§5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
§ 6 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit endfälliger Garantie?
(1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie
§ 7 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit Indexbeteiligung?
§ 8 Was gilt speziell für Fondsgebundene Rentenversicherungen? - ihr bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen
§ 9 Was gilt speziell für Hybrid-Rentenversicherungen? oder
§ 10 Was gilt speziell für Risiko-Lebensversicherungen?
- den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem jeweiligen
§ 11 Was gilt speziell für Versorger-Zusatzversicherungen?
Erhöhungstermin zahlen.
(2) Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen, ohne Ihr Recht auf zukünf-
I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen tige Erhöhungen zu verlieren.
(3) Haben Sie eine Stundung der Beiträge vereinbart, so erfolgen in dieser Zeit keine
§1 Wann erhöhen wir Beitrag und Leistungen? Erhöhungen.
(1) Jeweils einmal im Jahr, zum Erhöhungstermin, erhöhen wir Beitrag und Leistungen. (4) Ist zum Zeitpunkt der Erhöhung eine Versorger-Zusatzversicherung mitversichert,
Dies gilt, solange eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht. Die Termine der ersten beachten Sie bitte auch § 11 Absatz 3.
sowie letzten Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen
Kundeninformation.
Sie haben die Möglichkeit, einer Erhöhung zu widersprechen. Einzelheiten dazu finden
II. Regelungen, die spezielle Bestandteile Ihres Vertrags betreffen
Sie in § 5.
§6 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit endfälliger Garantie?
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin eine Mitteilung. Der Versiche-
rungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir dem Vertragsguthaben zu.
Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente.
§2 Wie erhöhen wir den Beitrag?
Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla-
(1) Wir erhöhen jeweils den aktuell zu zahlenden Beitrag für die Versicherung ein-
gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
schließlich eingeschlossener Zusatzversicherungen nach dem mit Ihnen vereinbarten
Anpassungsmodus (Beitragsdynamik). Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente finden Sie in Paragraph
"Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente?" der AVB.
Den mit Ihnen vereinbarten Anpassungsmodus und die Regelung zur Erhöhung finden
Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation.
§7 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit Indexbeteiligung?
Haben Sie "Anpassungsmodus P(x %)" oder "Anpassungsmodus P(x %)-BBG" verein-
Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir dem Vertragsguthaben zu.
bart, gilt: Den Prozentsatz können Sie zu Vertragsbeginn festlegen. Er kann
Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente.
- entweder 3 % oder 5 % bei Risiko-Lebensversicherungen
Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla-
- zwischen 1 % und 10 % bei anderen Versicherungen
gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
betragen.
Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben ändert sich durch die Erhöhung des
Den mit Ihnen vereinbarten Prozentsatz der Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Ver- Beitrags nicht.
tragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation.
Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente und der Mindestrente je
(2) Im Rahmen einer Erhöhung kann sich das Verhältnis zwischen der Höhe des 10.000 EUR Guthaben finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrundlagen
Beitrags für die Hauptversicherung und den Beitragsanteilen eingeschlossener Zusatz- für die Berechnung der Altersrente?" der AVB.
versicherungen ändern.
§8 Was gilt speziell für Fondsgebundene Rentenversicherungen?
(3) Vereinbarte Risikozuschläge werden bei jeder Erhöhung berücksichtigt. Geleistete
Zuzahlungen werden nicht berücksichtigt. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir entsprechend der zum Erhöhungstermin
vereinbarten Fondsaufteilung dem Fondsguthaben zu.
(4) Erhöhungen des Beitrags gelten jeweils für die restliche Beitragszahlungsdauer.
Die erhöhten Beiträge berücksichtigen wir bei der Mindestleistung im Todesfall. Die
§3 Wie erhöhen wir die Leistungen? Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben ändert sich durch die Erhöhung des
Beitrags nicht.
(1) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöhen sich die vereinbarten Leistungen.
Die Erhöhungen der Leistungen berechnen wir nach versicherungsmathematischen §9 Was gilt speziell für Hybrid-Rentenversicherungen?
Grundsätzen.
Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir entsprechend der zum Erhöhungstermin
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PlanX Direkt
Vertragsgrundlagen
Besondere Bedingungen
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vereinbarten Beitragsaufteilung dem Vertragsguthaben zu.
Wenn die Beitragsaufteilung einen konventionellen Sparbeitrag vorsieht, gilt: Die
Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente.
Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla-
gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %.
Die Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben ändert sich durch die Erhöhung des
Beitrags nicht.
Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente und der Mindestrente je
10.000 EUR Fondsguthaben finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrund-
lagen für die Berechnung der Altersrente?" der AVB.
§ 10 Was gilt speziell für Risiko-Lebensversicherungen?
(1) Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(2) Die Erhöhungen haben keinen Einfluss auf den Ablauf der
- unter "Gesonderte Mitteilung für die vorvertragliche Anzeigepflicht" und
- für den Fall der Selbsttötung unter "Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt
oder ausgeschlossen?" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
genannten Fristen.
§ 11 Was gilt speziell für Versorger-Zusatzversicherungen?
(1) Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(2) Die Erhöhungen haben keinen Einfluss auf den Ablauf der unter "Gesonderte
Mitteilung für die vorvertragliche Anzeigepflicht" genannten Fristen.
(3) Nach dem Tod des versicherten Versorgers erfolgen während der vereinbarten
Leistungsdauer der Versorger-Zusatzversicherung keine Erhöhungen. Erhöhungen, die
in diesem Zeitraum durchgeführt wurden, entfallen rückwirkend.
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Vertragsgrundlagen
Kostenübersicht
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Steuerhinweise
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Steuerhinweise für Ihren Vertrag lich hat Ihr Vertrag seit mindestens 12 Jahren ohne wesentliche Vertragsänderung
Aufgeschobene Rentenversicherung als Direktversicherung bestanden.
Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus.
(STH_NAR_DV_261001)
Sie erhalten eine lebenslange Rente? Diese ist als sonstige Einkünfte nur mit dem
Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei bestimmt sich der Ertragsanteil nach Ihrem Alter bei
Diese Steuerhinweise geben einen allgemeinen Überblick über die zurzeit geltenden Beginn der Rente. Zahlen wir Ihnen die Rente z. B. ab Vollendung Ihres 67. Lebensjah-
Steuerregelungen. Sie beruhen auf den bis zum 01.09.2026 veröffentlichten Gesetzen res, dann sind immer nur 17 % der Rente steuerpflichtig.
und Vorschriften der Finanzverwaltung. Durch eine künftige Gesetzesänderung kann
Sie haben eine Überlebensrente in Ihrem Vertrag vereinbart? Wie im Fall der lebens-
sich die Rechtslage ändern. Wir gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im
langen Rente, ist die Überlebensrente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Der
Einzelfall kann es zu steuerlichen Besonderheiten kommen. Die Hinweise ersetzen
Ertragsanteil hängt vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn dieser Rente ab.
daher keine Steuerberatung. Sie gelten nur für Versicherungsnehmer mit Sitz oder
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
II. Erbschaftsteuer
I. Einkommensteuer
Leistungen aus Ihrem Vertrag an Hinterbliebene des Arbeitnehmers fallen nicht unter
die Erbschaftsteuer. Dies gilt nur soweit die Leistungen angemessen sind und auf
Ihr Arbeitgeber kann die Beiträge zu Ihrem Vertrag als Betriebsausgaben abziehen.
einem Bezugsrecht beruhen. Hinterbliebene sind der Ehepartner, der eingetragene
Stehen Ihnen die Ansprüche aufgrund eines Bezugsrechts zu, sind dem Betriebsver-
Lebenspartner und die Kinder des Arbeitnehmers. Erwerben die Hinterbliebenen diese
mögen Ihres Arbeitgebers die Ansprüche aus Ihrem Vertrag nicht zuzurechnen.
Leistungen aber aus dem Nachlass des Arbeitnehmers, unterliegen die Leistungen der
Ihr Arbeitgeber hat eine jährliche Mitteilungspflicht (§ 5 Absatz 2 der Lohnsteuer- Erbschaftsteuer. Leistungen an Hinterbliebene des beherrschenden Gesellschafters,
Durchführungsverordnung (LStDV)). Demnach ist uns mitzuteilen, wie die geleisteten der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist, fallen unabhängig vom Rechtsgrund
Beiträge steuerlich behandelt werden. Zum Beispiel ob eine Förderung nach § 3 des Erwerbs unter die Erbschaftsteuer. Ob Erbschaftsteuer entsteht, ist von den
Nummer 63 sowie nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) erfolgte oder die jeweiligen individuellen Verhältnissen abhängig.
Beiträge individuell besteuert wurden. Die Mitteilung Ihres Arbeitgebers ist spätestens
zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstver-
hältnisses im Laufe des Kalenderjahres gesondert je Arbeitnehmer an uns zu tätigen. III. Versicherungsteuer
Damit wird die richtige steuerliche Behandlung der Leistungen aus Ihrem Vertrag
gewährleistet. Die Mitteilung des Arbeitgebers kann unterbleiben, wenn wir die steuerli- Beiträge zu Ihrem Vertrag sind nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a Versiche-
che Behandlung der für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr geleisteten rungsteuergesetz steuerfrei.
Beiträge kennen und dem Arbeitgeber mitgeteilt haben (§ 5 Absatz 3 LStDV). Soweit
sich die steuerliche Behandlung der jeweiligen Beiträge ändert, ist eine Mitteilung Ihres
Arbeitgebers nach § 5 Absatz 2 LStDV erforderlich. IV. Umsatzsteuer
Behandlung der Beiträge (§ 3 Nummer 63 EStG) Beiträge zu und Leistungen aus Ihrem Vertrag sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nummer
Die Beiträge Ihres Arbeitgebers zu Ihrem Vertrag dienen dem Aufbau einer kapitalge- 10a Umsatzsteuergesetz.
deckten betrieblichen Altersversorgung. Diese Beiträge können sowohl rein vom
Arbeitgeber finanziert sein als auch aus einer Entgeltumwandlung kommen. Werden
diese Beiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses geleistet, sind sie bis zu V. Meldungen und Bescheinigungen
einer festgelegten Grenze steuerfrei. Die Grenze beträgt jährlich 8 % der Beitragsbe-
messungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (GRV). Die Steuerfreiheit gilt Wir sind verpflichtet, die für den Empfänger als sonstige Einkünfte steuerpflichtige
für alle Arbeitnehmer. Dies ist unabhängig davon, ob sie in der GRV versichert sind. Leistung zu melden. Die Meldung erfolgt an die Zentrale Stelle für Altersvermögen
(Deutsche Rentenversicherung Bund).
Leistet Ihr Arbeitgeber im selben Jahr Beiträge zu einem Vertrag nach § 40 b EStG,
mindern diese den vorgenannten steuerfreien Betrag. Dies kann beispielweise bei Falls wir Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen,
einem Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrag mit Abschluss des Vertrags melden wir dies auch an die Zentrale Stelle. Anderenfalls können Sie diese nicht als
vor dem 01.01.2005 gegeben sein. Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen.
Darüber hinausgehende Beiträge sind individuell von Ihnen als Arbeitnehmer zu Wir zahlen Ihnen eine Leistung zum ersten Mal? Dann bescheinigen wir Ihnen den
versteuern. Jahresbetrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Gleiches gilt, wenn sich die
auszuzahlende Leistung ändert.
Förderbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 100 EStG)
Erzielen Sie monatliche Einkünfte von nicht mehr als 2.575 Euro? Zahlt Ihr Arbeitgeber
zudem zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn mindestens 240 Euro pro Jahr in Ihren
Vertrag? Haben Sie ferner einen Vertrag, in dem die Vertriebskosten als fester Anteil
der laufenden Beiträge einbehalten werden? Dann können diese im Rahmen eines
ersten Dienstverhältnisses geleisteten Beiträge des Arbeitgebers bis zu einem Betrag
von 960 Euro gesondert gefördert werden. Dieser Beitrag ist bei Ihnen einkommen-
steuerfrei. Er wird nicht auf das steuerfreie Volumen nach § 3 Nummer 63 EStG
angerechnet. Ihr Arbeitgeber kann aufgrund dieser Beitragszahlung zudem hierauf
einen Förderbeitrag in Höhe von 30 % über seine Lohnsteueranmeldung erhalten.
Besteuerung der Leistung (§ 22 Nummer 5 EStG)
Leistungen, die ausschließlich auf steuerlich geförderten Beiträgen beruhen:
Sobald wir Leistungen aus Ihrem Vertrag auszahlen, sind diese als sonstige Einkünfte
in vollem Umfang steuerpflichtig.
Leistungen, die auf steuerlich nicht geförderten Beiträgen beruhen:
Wir zahlen Ihnen Kapital? Steuerpflichtig ist dann in der Regel nur der Unterschied
zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge.
Diese Erträge sind nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn Sie als steuerpflichtige Person
die folgenden zwei Kriterien erfüllen. Sie haben das 62. Lebensjahr vollendet. Zusätz-
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Merkblatt zur Beitragspflicht
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Merkblatt zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversiche- Welche Leistungen melden wir der gesetzlichen Krankenkasse?
rung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner Bevor wir eine Leistung aus der bAV auszahlen, sind wir verpflichtet, nach Ihrer
(PVdR) Krankenversicherung zu fragen. Danach melden wir die Leistung an die jeweilige
gesetzliche Krankenkasse. Die Meldepflicht gilt nur für die Leistungen oder den Teil der
(KVdR_260401) Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr.
5 SGB V zu verbeitragen sind.
Sie haben eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen. Das ist ein wichti- Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds sind sogenannte Zahlstellen. Versi-
ger Baustein Ihrer persönlichen Vorsorge. Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie cherte sind gesetzlich verpflichtet, der Zahlstelle ihre Daten mitzuteilen.
über eine Besonderheit der bAV: die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversi- Wenn wir eine Kapitalleistung oder einen Rückkaufswert zahlen, melden wir der
cherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Die Informa- jeweiligen Krankenkasse den beitragspflichtigen Betrag. Die Krankenkasse erhebt
tionen sind für Sie entscheidend, wenn Sie aus Ihrer bAV eine Leistung erhalten. Die dann vom Versicherten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie nach dem Stand der aktuellen
Gesetzgebung zusammengestellt. Wenn wir eine Rente zahlen, fordern wir bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbe-
scheid an. Falls Sie beitragspflichtig sind, behalten wir als Zahlstelle die Beiträge zur
Bitte beachten Sie: Dieses Merkblatt ist für Sie nur wichtig, wenn Sie Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung ein. Von Ihrer Rente ziehen wir diese Beiträge ab
gesetzlichen Krankenversicherung sind (gesetzlich oder freiwillig versichert). Ob Sie und überweisen sie an Ihre Krankenkasse. Das gilt auch für Renten, die wir an Hinter-
aus der Leistung Ihrer bAV Beiträge zur KVdR zahlen müssen, hängt von Ihrer persön- bliebene und Waisen zahlen.
lichen Situation ab. Klären Sie dies bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Leistungszeitpunkt privat oder im Ausland Krankenversicherte sind von der KVdR Welche Beiträge sind zu zahlen?
und PVdR nicht betroffen. Der Beitragssatz zur KVdR entspricht dem vollen allgemeinen Beitragssatz der gesetz-
lichen Krankenversicherung (beispielsweise im Jahr 2026: 14,6 %). Zusätzlich kann
An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Beitragspflicht wenden? noch ein individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse erhoben werden.
Bei Fragen zur Verbeitragung Ihrer Versorgungsleistung ist ausschließlich Ihre jeweili- Außerdem ist ein Beitrag zur Pflegeversicherung fällig (beispielsweise im Jahr 2026:
ge Krankenversicherung zuständig. 4,2 %). Erfüllen Sie im Rahmen des § 55 SGB i.V.m. § 56 SGB I die Eigenschaft als
Eltern, reduziert sich der Beitragssatz um derzeit 0,6 %. Der Beitragssatz kann sich
Was ist die KVdR? abhängig von der aktuellen Kinderanzahl unter 25 Jahren weiter reduzieren.
Die KVdR ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die eine Rente aus der Aktuelle und detailliertere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (bzw. eine gesetzliche Rente beantragt und
zugleich einen entsprechenden Rentenanspruch haben). Dies betrifft Altersrenten, Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversi-
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenrenten. Träger der cherung erhoben (beispielsweise im Jahr 2026: 5.812,50 EUR monatlich). Die Bei-
KVdR sind die gesetzlichen Krankenkassen. tragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt.
Unterschreiten die Leistungen aus Versorgungsbezügen eine bestimmte Summe
Wer wird Mitglied in der KVdR? (beispielsweise im Jahr 2026: 197,75 EUR monatlich), fallen für Pflichtversicherte keine
Insbesondere folgender Personenkreis wird Mitglied in der KVdR: Beiträge für KVdR und PVdR an. Dieser Grenzwert wird jedes Jahr zum 1. Januar neu
festgelegt. Sie werden bei der Prüfung der Beitragspflicht berücksichtigt. Auch hierzu
- Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der zweiten Hälfte ihres Er- erhalten Sie nähere Informationen von Ihrer Krankenkasse.
werbslebens zu mindestens 90 % in einer gesetzlichen Krankenversicherung versi-
chert waren, Seit dem 01.01.2020 gilt für gesetzlich Pflichtversicherte zusätzlich zur Freigrenze (§
226, Abs. 2 SGBV) ein sog. Freibetrag, der der Höhe der Freigrenze entspricht (bei-
- Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig versichert spielsweise für 2026: 197,75 EUR) und monatlich pro Person nach Weisung der
sind, Krankenkasse zur Anwendung kommen kann.
- Rentner, die im Rahmen einer Erwerbsminderung eine gesetzliche Rente beziehen, Das bedeutet für Sie: Übersteigt die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Rentner, die Mitglied einer Familienversicherung sind, bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern die jeweils gültige
Freigrenze (beispielsweise für 2026: 197,75 EUR) um 1 Cent, greift zusätzlich der
- Rentner, die während des Erwerbslebens wegen Überschreiten der Beitragsbemes- Freibetrag. Für diesen Freibetrag fallen dann keine Beiträge zur Krankenversicherung /
sungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert waren, Zusatzbeitrag an.
soweit sie eine gesetzliche Rente beziehen.
Personen, die eine gesetzliche Waisenrente beziehen, sind ohne Berücksichtigung Gilt der Freibetrag auch für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung?
einer Vorversicherungszeit i.d.R. versicherungspflichtig in der KVdR. Während aber für Nein. Die Pflegeversicherung ist von dieser Regelung ausgenommen.
die gesetzliche Waisenrente bis zu bestimmten Altersgrenzen Beitragsfreiheit besteht,
unterliegen die bAV Waisenrenten grundsätzlich der Beitragspflicht. Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?
Mitglieder in der KVdR sind automatisch Mitglied in der PVdR. Nach derzeitiger Rechtslage profitieren Sie nicht von der Freigrenze oder dem Freibe-
trag. Für Sie gelten die Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler, die auf Ihre
Wer ist als Rentner ggf. freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstellen.
Gesetzlich Krankenversicherte, die keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen
Rentenversicherung haben: Wie werden die Beiträge zur KVdR und PVdR ermittelt, wenn Sie eine Kapitalleis-
tung erhalten?
- Mitglieder von Versorgungen bestimmter Berufsstände (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte),
Um den monatlichen Beitrag zu berechnen, zieht die Krankenkasse 1/120 der Kapital-
- Versicherte, die in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht zu mindestens 90 % leistung heran. Dieser Anteil ist die Grundlage für die Ermittlung des monatlichen
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Beitrags, den Sie in den nächsten 10 Jahren an Ihre Krankenkasse zahlen müssen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Beitragspflicht von Leistungen aus der Beispiel:
bAV in der KVdR? Sie erhalten eine Kapitalleistung von 42.000 EUR. Dieser Betrag wird durch 120 geteilt
Leistungen aus der bAV (Rente / Kapital / Kapitalabfindung) sind nach § 229 Abs. 1 (42.000 : 120 = 350 EUR). Die 350 EUR sind die Grundlage für den monatlichen
Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V als sogenannte Versorgungsbezüge bei der Beitrag an Ihre Krankenkasse. Das bedeutet, Sie würden beispielhaft folgende Beiträge
Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anzusetzen. Nicht zu zahlen:
den Versorgungsbezügen gehören Leistungen aus dem sogenannten Altersvorsorge- Krankenversicherung 14,6 % 51,10 EUR
vermögen im Sinne von § 92 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) (nach § 10a und
Abschnitt XI EStG geförderte (sog. "Riester-Förderung") bzw. förderfähige bAV). Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 10,15 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
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Merkblatt zur Beitragspflicht
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Gesamt 75,95 EUR werden.
Wird bei diesem Versorgungsbezug beispielhaft der Freibetrag angewendet, berech-
nen sich die Beiträge wie folgt:
Grundlage für den monatlichen Beitrag 350,00 EUR
abzüglich Freibetrag -197,75 EUR
Beitragspflichtig für Krankenversicherung und Zusatzbeitrag 152.25 EUR
Krankenversicherung 14,6 % 22,23 EUR
Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 4,42 EUR
Beitragspflichtig für Pflegeversicherung 350,00 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
Gesamt 41,35 EUR
Wie werden die Beiträge zur KVdR und PVdR ermittelt, wenn Sie eine Rentenzah-
lung erhalten?
Wenn wir eine Rente zahlen, fordern wir bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbe-
scheid an. Falls Sie beitragspflichtig sind, behalten wir als Zahlstelle die Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung ein. Von Ihrer Rente ziehen wir diese Beiträge ab
und überweisen sie an Ihre Krankenkasse.
Beispiel:
Sie erhalten aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung eine monatliche Rente von 350
EUR. Das bedeutet, dass Sie beispielhaft folgende Beiträge zahlen:
Krankenversicherung 14,6 % 51,10 EUR
Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 10,15 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
Gesamt 75,95 EUR
Wird bei diesem Versorgungsbezug beispielhaft der Freibetrag angewendet, berech-
nen sich die Beiträge wie folgt:
Grundlage für den monatlichen Beitrag 350,00 EUR
abzüglich Freibetrag -197,75 EUR
Beitragspflichtig für Krankenversicherung und Zusatzbeitrag 152.25 EUR
Krankenversicherung 14,6 % 22,23 EUR
Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 4,42 EUR
Beitragspflichtig für Pflegeversicherung 350,00 EUR
Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR
Gesamt 41,35 EUR
Was passiert, wenn Sie Ihre Direktversicherung privat fortführen?
Bei einer privat fortgeführten Direktversicherung werden die Beiträge zur KVdR nicht
auf die gesamte Leistung Ihrer Direktversicherung berechnet. Dies gilt, wenn Sie als
ausgeschiedener Arbeitnehmer Versicherungsnehmer werden und Sie zu Ihrer Versi-
cherung privat Beiträge zahlen. (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
28.09.2010, 1 BvR 1660/08). In diesem Fall wird nur der Teil der Leistung beitrags-
pflichtig, der betrieblich, also von bzw. über Ihren Arbeitgeber finanziert wurde. Nur
diesen Betrag melden wir an die Krankenkasse. In der Mitteilung müssen wir allerdings
auch Ihrer Krankenkasse gegenüber angeben, dass (aber nicht in welcher Höhe)
Leistungen aus einem nach einer Übertragung der Versicherungsnehmer-Stellung
privat fortgeführten Teil bezogen werden.
Gibt es so eine Entscheidung auch für Pensionskassen-Versicherungen?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze in einer Entscheidung vom
27.06.2018 (1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15) auch auf die Pensionskasse übertragen.
Was passiert mit der Leistung aus einer Direktversicherung, zu der auch nach §
10a und Abschnitt XI EStG geförderte (sog. "Riester-Förderung") bzw. förderfä-
hige Beiträge (§ 92 EStG) gezahlt wurden?
Die Leistung ist in solchen Fällen aufzuteilen. Der Teil der Leistung, der auf Altersvor-
sorgevermögen nach § 92 EStG beruht, ist kein Versorgungsbezug im Sinne des § 229
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Auf diesen Teil zahlen Sie keine Beiträge; wir sind aller-
dings gesetzlich verpflichtet Ihrer Krankenkasse auch zu melden, dass (aber nicht in
welcher Höhe) Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag nach § 92 EStG bezogen
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