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Versicherungsmakler / Betriebliche Altersversorgung (bAV) / Bedingungsarchiv

neue leben bAV mit Indexbeteiligung: die Bedingungen im Volltext

Direktversicherung mit Indexbeteiligung oder wahlweise klassischer Verzinsung, endfälliger Garantie von Mindestkapital und Mindestrente, garantiertem Rentenfaktor, Volldynamik in der Rentenphase und Kapitalwahlrecht.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Durchführungsweg

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person)ja„Ein Bezugsrecht für die Leistungen im Erlebensfall zugunsten einer anderen Person als der versicherten Person kann nicht eingeräumt werden.“§ 10 Abs. 1, Seite 4
Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherungnicht geregelt
Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskassenicht geregelt
Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglichja„Wenn die versicherte Person bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, gilt bei einer Entgeltumwandlung“§ 32, Seite 9
Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglichja„rein arbeitgeberfinanziert ist, gilt: Sie haben das Recht, die Indexbeteiligung auszuschließen.“§ 36 Abs. 1, Seite 10
Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible)ja„höchstens 8 % der zum Termin der Zuzahlung gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung betragen.“Zuzahlungen, Seite 10
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregeltnicht geregelt
Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten)nicht geregelt

Altersleistung und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Rechnungszins in der Ansparphaseja„Der Garantiezins auf das Vertragsguthaben beträgt 0 %.“§ 4 Abs. 2, Seite 3
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge)ja„Ihr Vertrag enthält eine endfällige Garantie.“§ 3, Seite 2
Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildetnicht geregelt
Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginnja„Mindestens berücksichtigen wir jedoch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben.“§ 6 Abs. 2, Seite 3
Lebenslange Rente als Regelleistungja„Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir eine lebenslange Rente (Altersrente).“§ 1, Seite 2
Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz)ja„den Antrag frühestens zwölf Monate vor dem Rentenbeginn stellen“§ 40 Abs. 1, Seite 11
Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Renteja„bei teilweiser Ausübung höchstens eine Auszahlung von 30 % beantragen.“§ 40 Abs. 1, Seite 11
Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase)ja„darf zum hinausgeschobenen Rentenbeginn höchstens 75 Jahre alt sein.“§ 39 Abs. 1, Seite 11
Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezugja„Die Rentengarantiezeit darf höchstens 30 Jahre betragen.“§ 42 Abs. 1, Seite 10
Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG)ja„Standardmäßig ist Volldynamik als Verrentungsform in Ihren Vertrag eingeschlossen.“§ 6 Abs. 3, Seite 3
Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphasenicht geregelt
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„der Beteiligung an den Bewertungsreserven“§ 4 Abs. 1, Seite 3

Hinterbliebene und Zusatzschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens)ja„Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, ist das Gesamtkapital“§ 7 Abs. 1, Seite 3
Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerja„Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte, früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes Kind“§ 7 Abs. 3, Seite 3
Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinderja„längstens jedoch bis zum Erreichen des Alters 25 Jahre.“§ 7 Abs. 3, Seite 4
Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenztja„Wenn bei Tod der versicherten Person keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung" vorhanden sind“§ 7 Abs. 4, Seite 4
Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro)ja, bis 8.000 €„Die Höhe eines angemessenen Sterbegelds beträgt derzeit 8.000 EUR.“§ 7 Abs. 4, Seite 4
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertragnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmersnicht geregelt
Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt

Unverfallbarkeit und Arbeitgeberwechsel

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlungnicht geregelt
Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz)nicht geregelt
Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginnnicht geregelt
Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über)ja„versicherungsförmige Lösung nach § 2 Absatz 2 BetrAVG“§ 31 Abs. 2, Seite 9
Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG)ja„"Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bei Arbeitgeberwechsel"“§ 31 Abs. 4, Seite 9
Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheidenja„Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen oder beitragsfrei fortzusetzen.“§ 31 Abs. 3, Seite 9
Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteileja„Sie können eine vollständige Beitragsfreistellung auch befristet für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren beantragen.“§ 29 Abs. 5, Seite 9
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Sie können innerhalb von drei Jahren nach einer Beitragsfreistellung mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsersten“§ 30 Abs. 1, Seite 9
Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung)ja„Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds“§ 50, Seite 13

Kosten, Kündigung und Verfügung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet)keine„gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren“§ 17, Seite 5
Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteiltja„gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren“§ 17, Seite 5
Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug)ja„Ablaufphase auf den Stornoabzug verzichten, beträgt er 98 EUR.“§ 28 Abs. 7, Seite 8
Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträgernicht geregelt
Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossenja„Die Abtretung, Verpfändung oder Beleihung jeglicher Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.“§ 10 Abs. 2, Seite 4
Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtungnicht geregelt

Abschluss und Pflichten des Arbeitgebers

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektivja„Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.“BB-DYN, Seite 14
Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektivnicht geregelt
Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbarnicht geregelt
Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr)nicht geregelt
Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr)ja„höchstens 8 % der zum Termin der Zuzahlung gültigen Beitragsbemessungsgrenze“Zuzahlungen, Seite 10
Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit)nicht geregelt
Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers)ja„Kosten eine Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen“§ 15, Seite 5
Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmerja„Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrichten“§ 25, Seite 7
Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehennicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetznicht geregelt
Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaftnicht geregelt
Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKVnicht geregelt
Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPFnicht geregelt
Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständigenicht geregelt
Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiertnicht geregelt
Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración)nicht geregelt
Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmernicht geregelt
Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmernicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) neue leben bAV mit Indexbeteiligung

Volltext aufklappen: Unterlagen zur Rentenversicherung mit Indexbeteiligung als Direktversicherung
[Seite 1] Unterlagen zur Rentenversicherung mit Indexbeteiligung als Direktversicherung I. AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexbeteiligung als Direktversicherung (AVB_NARXL26_DV_261001), Seite 2-13 II. BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistungen (BB_NDYN_240101), Seite 14-15 III. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand (KOSTEN_N_260101) Seite 16 IV. Steuerhinweise für ihren Vertrag Aufgeschobene Rentenversicherung als Direktversicherung (STH_NAR_DV_230101) Seite 17 V. Merkblatt zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) (KVdR_251001) Seite 18-19 1 [Seite 2] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 1 von 12 AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rentenversi- § 33 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das? cherung mit Indexbeteiligung als Direktversicherung § 34 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche Folgen hat das? § 35 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Folgen hat (AVB_NARXL26_DV_261001) das? § 36 Wann können Sie beziehungsweise die versicherte Person die Indexbeteiligung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, ausschließen und welche Folgen hat das? § 37 Wie können Sie beziehungsweise die versicherte Person den zugrunde gelegten als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis Index wechseln? gelten die folgenden Bedingungen. In den Bedingungen nutzen wir folgende Abkürzun- § 38 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat das? gen: § 39 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen hat - BetrAVG: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsren- das? tengesetz) § 40 Wann kann die versicherte Person das Kapitalwahlrecht ausüben und welche Folgen hat das? - BGB: Bürgerliches Gesetzbuch § 41 Wann können Sie Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen - EStG: Einkommensteuergesetz Volldynamik als Verrentungsform wählen und welche Folgen hat das? § 42 Wann können Sie eine Rentengarantiezeit anpassen und welche Folgen hat - VAG: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versiche- das? rungsaufsichtsgesetz) § 43 Wann können Sie eine Überlebensrente einschließen und welche Folgen hat - VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) das? Inhalt VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen § 44 Was müssen Sie tun, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei I. Leistungsbeschreibung Ihnen endet? §1 Was ist versichert? § 45 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens und §2 Was ist die Indexbeteiligung? Änderung der Postanschrift und des Namens der versicherten Person tun? §3 Was ist die endfällige Garantie? § 46 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? §4 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn? §5 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben ab Rentenbeginn? VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen §6 Welche Leistungen erbringen wir bei Erleben des Rentenbeginns? § 47 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag? §7 Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall? § 48 Wo ist der Gerichtsstand? §8 Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente? § 49 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in An- §9 Wann können wir den Vertrag gegen eine einmalige Auszahlung beenden? spruch nehmen oder sich beschweren? § 50 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert? II. Leistungsauszahlung § 10 Wer erhält die Leistung? § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? I. Leistungsbeschreibung § 12 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? III. Beitrag und Kosten §1 Was ist versichert? § 13 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir eine lebenslange § 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Rente (Altersrente). Statt einer Altersrente kann die versicherte Person grundsätzlich § 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? eine einmalige Kapitalzahlung zu Rentenbeginn wählen. Näheres zu den Leistungen § 16 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? bei Erleben des Rentenbeginns finden Sie in § 6. § 17 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet? Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir eine Todesfall-Leistung. § 18 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Zusätzlich können Sie mit uns auch eine Todesfall-Leistung für den Fall vereinbaren, dass die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt. Näheres zu den Leistungen im IV. Überschussbeteiligung Todesfall finden Sie in § 7. § 19 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens und was passiert mit ihm? §2 Was ist die Indexbeteiligung? § 20 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss? Bis zum Rentenbeginn können Sie mit Ihrem Vertragsguthaben (§ 4 Absatz 2) nach § 21 Wie verwenden wir den Überschuss bis zum Rentenbeginn? einem vertraglich festgelegten Verfahren jährlich von der Wertentwicklung eines § 22 Wie verwenden wir den Überschuss ab Rentenbeginn? Index profitieren (Indexbeteiligung). Hierfür verwenden wir laufende Überschussanteile. § 23 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versicherung Der Beginn eines Versicherungsjahrs ist der Stichtag für die Indexbeteiligung. zu? § 24 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? Wenn die Wertentwicklung des Index nach Ablauf des Versicherungsjahrs positiv ist, § 25 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? erhöht sich Ihr Vertragsguthaben. Entwickelt sich der Index im Laufe des Versiche- § 26 Wann können wir die Indexbeteiligung ausschließen? rungsjahrs negativ, ergeben sich daraus keine Verluste für Ihr Vertragsguthaben. § 27 Was passiert bei außerplanmäßigen Veränderungen eines Index? Alternativ können Sie sich jährlich für die klassische Verzinsung entscheiden. Dabei erhöhen die laufenden Überschussanteile direkt das Vertragsguthaben. V. Kündigung und Beitragsfreistellung Weitere Informationen zur Überschussbeteiligung und Indexbeteiligung finden Sie in § § 28 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? 20 und § 21. § 29 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat das? § 30 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistellung §3 Was ist die endfällige Garantie? wiederherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das? Ihr Vertrag enthält eine endfällige Garantie. Die endfällige Garantie sichert Ihnen zum VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vereinbarten Rentenbeginn § 31 Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen vor - eine garantierte Altersrente, die mindestens so hoch ist wie die Mindestrente, Eintritt des Versorgungsfalls endet? beziehungsweise § 32 Welche Rechte hat die versicherte Person bei einem fortbestehenden Arbeits- - bei Ausübung des Kapitalwahlrechts eine einmalige Kapitalzahlung, die mindestens verhältnis ohne Entgelt, beispielsweise während einer Elternzeit? so hoch ist wie das Mindestkapital. 2 [Seite 3] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 2 von 12 Die Höhe der Mindestrente und des Mindestkapitals finden Sie im Abschnitt "Vertrags- Rentenbeginn berechnen wir die Gesamtrente für das darauffolgende Versicherungs- übersicht" der Individuellen Kundeninformation. jahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus dem Rentenkapital neu. Wenn Sie den Vertrag nach § 28 auch nur einen Monat vor Rentenbeginn kündi- Standardmäßig ist Volldynamik als Verrentungsform in Ihren Vertrag eingeschlossen. gen, gilt: Der garantierte Rückkaufswert ist erheblich niedriger als das Mindest- Dies können Sie zu Rentenbeginn noch ändern (§ 41). kapital. Haben Sie Volldynamik vereinbart, gilt: Bei der Berechnung verwenden wir immer die Wenn Sie den Rentenbeginn nach § 38 auch nur um einen Monat vorziehen, gilt: zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 8 Absatz 3. Wenn die Die vorgezogene Mindestrente ist erheblich niedriger als die Mindestrente zum Gesamtrente geringer ist als die garantierte Altersrente, gilt: Wir heben die Gesamtren- ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn. te auf die garantierte Altersrente an. Eine einmal gezahlte Gesamtrente kann bei einer Neuberechnung nicht mehr sinken. §4 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn? Haben Sie Teildynamik vereinbart, gilt: Bei der Berechnung verwenden wir die zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 8 Absatz 3. Wir können Gesamtkapital den maßgebenden Rechnungszins um einen Sockelzins (§ 22) erhöhen. Wenn die (1) Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus Gesamtrente geringer ist als die garantierte Altersrente, gilt: Wir heben die Gesamtren- te auf die garantierte Altersrente an. Die Gesamtrente ist bis zur Höhe der garantier- - dem Vertragsguthaben (Absatz 2) und ten Altersrente garantiert. Die über die garantierte Altersrente hinausgehende - der Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 23). zusätzliche Rentenleistung kann bei jeder Berechnung nach Rentenbeginn steigen oder sinken. Vertragsguthaben Einmalige Kapitalzahlung (2) Das Vertragsguthaben entsteht aus Ihren Sparbeiträgen (§ 13). Es kann sich um den Ertrag aus der Indexbeteiligung (§ 21 Absätze 2 bis 7) sowie direkt um laufende (4) Statt einer Altersrente kann die versicherte Person eine einmalige Kapitalzahlung Überschussanteile (§ 21 Absatz 8) erhöhen. Wir entnehmen ihm guthabenabhängige zu Rentenbeginn in Höhe des Gesamtkapitals, mindestens jedoch des Mindestkapitals, Kosten. Der Garantiezins auf das Vertragsguthaben beträgt 0 %. wählen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in § 40. §5 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben ab Rentenbeginn? §7 Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall? Zu Rentenbeginn wandeln wir das Gesamtkapital in das Rentenkapital um. Wenn das Für die Todesfall-Leistung vorhandenes Kapital Gesamtkapital geringer ist als das Mindestkapital, gilt: Wir heben das Rentenkapital auf diesen Wert an. Der Garantiezins auf das Rentenkapital beträgt 0 %. (1) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, ist das Gesamtkapital (§ 4) für die Todesfall-Leistung vorhanden. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als Dem Rentenkapital entnehmen wir die auszuzahlenden Gesamtrenten und die Kosten. fünf Jahre, gilt: Bei Tod der versicherten Person in den ersten fünf Versicherungsjahren Wir erhöhen es unter Berücksichtigung der kalkulierten Lebenserwartung. Zudem kann werden die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten (§ 17 Absatz 2) bei der Berech- es sich um laufende Überschussanteile erhöhen. nung der Todesfall-Leistung nicht berücksichtigt. §6 Welche Leistungen erbringen wir bei Erleben des Rentenbeginns? (2) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, gilt: Die Todesfall-Leistung hängt davon ab, ob Sie mit uns eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantie- Günstigerprüfung zeit oder eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart haben. Diese Information finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen (1) Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir die aus dem Kundeninformation. jeweiligen Rentenkapital berechnete Gesamtrente lebenslang. Diese ist mindestens so hoch wie die garantierte Altersrente. Näheres zur Berechnung der Gesamtrente finden Haben Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit vereinbart, Sie in Absatz 3. gilt: Für die Todesfall-Leistung ist der Wert der Renten für die verbleibende Rentenga- rantiezeit vorhanden. Diesen Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Die garantierte Altersrente berechnen wir zu Rentenbeginn und prüfen dabei, welche Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt des Todes maßgebenden der folgenden Regelungen für Sie günstiger ist: Rechnungsgrundlagen. Ist die Rentengarantiezeit abgelaufen, ist kein Kapital für die - Entweder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Vertragsbeginn Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet. Den Ablauf der Rentengarantie- garantierten Mindestrente und Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter zeit finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Rentenfaktor). Diese berücksichtigen die zu Vertragsbeginn verwendeten Rech- Haben Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart, nungsgrundlagen (§ 8 Absatz 2). gilt: Für die Todesfall-Leistung ist der Wert der Renten vorhanden, die bei Überleben - Oder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Rentenbeginn der versicherten Person bis zum Alter 90 Jahre zu zahlen wären. Diesen Wert berech- maßgebenden Rechnungsgrundlagen (aktueller Rentenfaktor). nen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt des Todes maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Ist die versicherte Näheres zur Berechnung der garantierten Altersrente finden Sie in Absatz 2. Person zum Zeitpunkt ihres Todes schon mindestens 90 Jahre alt, ist kein Kapital für Die vereinbarten Rentenzahlungstermine finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" die Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet. der Individuellen Kundeninformation. Haben Sie weder eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit noch Die erste Rente zahlen wir abweichend davon spätestens sieben Bankarbeitstage nach eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital vereinbart, gilt: Es ist dem vereinbarten Rentenbeginn. kein Kapital für die Todesfall-Leistung vorhanden und der Vertrag endet. Garantierte Altersrente Verwendung des für die Todesfall-Leistung vorhandenen Kapitals (2) Zu Rentenbeginn berechnen wir die garantierte Altersrente nach versicherungsma- (3) Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefähr- thematischen Grundsätzen aus dem Vertragsguthaben zuzüglich der Beteiligung an te, früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes Kind der versicherten Person im Sinne den Bewertungsreserven, mindestens jedoch aus dem Mindestkapital. Dabei verwen- der "Erklärung zur Direktversicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kun- den wir die zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach § 8 Absatz 3. deninformation eine Leistung erhält, zahlen wir eine Rente. Für diese Rente gelten die Mindestens berücksichtigen wir jedoch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben. folgenden Regelungen: Wenn die garantierte Altersrente geringer ist als die Mindestrente, gilt: Wir heben die - Die Rente zahlen wir monatlich ab dem auf den Tod der versicherten Person folgen- garantierte Altersrente auf diesen Wert an. den Monatsersten. Die Höhe der Mindestrente, der Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben und des - Als Rentenkapital verwenden wir zu diesem Zeitpunkt das für die Todesfall-Leistung Mindestkapitals finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundenin- vorhandene Kapital. formation. - Wenn ein hinterbliebener Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte, früherer Ehepartner oder ein hinterbliebenes behindertes Kind im Sinne der "Erklä- Gesamtrente rung zur Direktversicherung" eine Leistung erhält, gilt: Wir zahlen die Rente solange (3) Zu Rentenbeginn und einen Monat vor Beginn jeden Versicherungsjahrs nach der Hinterbliebene lebt. 3 [Seite 4] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 3 von 12 - Wenn ein hinterbliebenes nicht behindertes Kind im Sinne der "Erklärung zur Direkt- - der Zinsentwicklung für sichere Kapitalanlagen am Kapitalmarkt, versicherung" eine Leistung erhält, gilt: Wir zahlen die Rente solange das Kind lebt - der dann von uns im Neugeschäft verwendeten Rechnungsgrundlagen und und die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG erfüllt, längstens jedoch bis zum Erreichen des Alters 25 Jahre. - des Gleichbehandlungsgrundsatzes Wenn wir die Rentenzahlung vor Erreichen dieses Alters einstellen müssen, weil das so fest, dass die dauernde Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen gegeben ist. Kind nicht mehr die Voraussetzungen der "Erklärung zur Direktversicherung" erfüllt, Zu Versicherungsbeginn nennen wir die maßgebenden Rechnungsgrundlagen im gilt: Wir verwenden den Wert der noch nicht gezahlten Renten für eine Leistung an Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation. weitere Hinterbliebene im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung". Gibt es keine Danach werden wir Sie über die jeweils aktuellen maßgebenden Rechnungsgrundla- solchen Hinterbliebenen, verwenden wir den Wert für eine Leistung nach Absatz 4. gen jährlich unterrichten. Wir informieren Sie auch darüber, welche mögliche Altersren- Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei te sich mit diesen Rechnungsgrundlagen ergeben würde. berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung maßgebenden Rech- nungsgrundlagen. §9 Wann können wir den Vertrag gegen eine einmalige Auszahlung beenden? - Die garantierte Rente berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- (1) Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversor- zen aus dem Rentenkapital. Dabei verwenden wir die zum Zeitpunkt des Todes gung nach § 3 Absatz 2 BetrAVG ohne Zustimmung der versicherten Person abgefun- maßgebenden Rechnungsgrundlagen. den werden darf, gilt: Wir sind berechtigt, den Vertrag gegen eine einmalige Auszah- - Die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absatz 3 mit der für die Altersrente der lung zu beenden. Wir zahlen dann das Gesamtkapital aus, bei Beendigung zu Renten- versicherten Person vereinbarten Verrentungsform. beginn jedoch mindestens das Mindestkapital. - Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn gestorben ist oder die versicherte Wenn wir den Vertrag beenden wollen, teilen wir Ihnen das mit einer Frist von mindes- Person nach Rentenbeginn gestorben ist und Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung tens zwei Wochen in Textform mit. aus einem Todesfall-Kapital vereinbart haben, gilt: Der Hinterbliebene kann zu Be- Wir beenden den Vertrag nicht, wenn Sie innerhalb der Frist in Textform (beispielswei- ginn der Hinterbliebenen-Versorgung statt der Rente eine einmalige Kapitalzahlung se Brief oder E-Mail) nachweisen, dass die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft in Höhe des für die Todesfall-Leistung vorhandenen Kapitals wählen. Mit der Aus- auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 Absatz 2 BetrAVG zahlung endet der Vertrag. - nicht abgefunden werden darf oder - Wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn gestorben ist und Sie eine Hinter- bliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit vereinbart haben, gilt: Der Hin- - nur mit Zustimmung der versicherten Person abgefunden werden darf. terbliebene kann zu Beginn der Hinterbliebenen-Versorgung statt der Rente die (2) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhältnisses Weiterzahlung der Altersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit wählen. auf die versicherte Person übergegangen ist, gilt: Bei einer Kleinbetragsrente, die Wenn wir die Weiterzahlung vor Ablauf der Rentengarantiezeit einstellen müssen, jährlich 1,5 % der jeweils gültigen jährlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten weil der Hinterbliebene stirbt oder ein hinterbliebenes nicht behindertes Kind nicht Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, sind wir berechtigt, den Vertrag gegen eine mehr die Voraussetzungen der "Erklärung zur Direktversicherung" erfüllt, gilt: Wir einmalige Auszahlung zu beenden. Wir zahlen dann das Gesamtkapital aus, bei setzen die Weiterzahlung der Altersrente an die übrigen Hinterbliebenen im Sinne Beendigung zu Rentenbeginn jedoch mindestens das Mindestkapital. der "Erklärung zur Direktversicherung" fort. Gibt es keine solchen Hinterbliebenen, verwenden wir den Wert der noch nicht gezahlten Renten für eine Leistung nach Absatz 4. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- II. Leistungsauszahlung zen. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung maßge- benden Rechnungsgrundlagen. § 10 Wer erhält die Leistung? - Weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Beginn der Hinterbliebenen- Versorgung gibt es nicht. Bezugsrecht - Die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen wenden (1) Die von Ihnen mit uns vereinbarten Bezugsrechte finden Sie in der "Erklärung zur wir sinngemäß auf die Rente an. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung des Direktversicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kundeninformation. Ein Rentenkapitals und die jährliche Neuberechnung der Gesamtrente. Bezugsrecht für die Leistungen im Erlebensfall zugunsten einer anderen Person als der versicherten Person kann nicht eingeräumt werden. (4) Wenn bei Tod der versicherten Person keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen im Sinne der "Erklärung zur Direktversicherung" vorhanden sind, gilt: Wir zahlen an die Abtretung, Verpfändung und Beleihung bezugsberechtigten Erben der versicherten Person das für die Todesfall-Leistung vorhandene Kapital, höchstens jedoch ein angemessenes Sterbegeld, aus. Die Höhe (2) Die Abtretung, Verpfändung oder Beleihung jeglicher Rechte und Ansprüche aus eines angemessenen Sterbegelds beträgt derzeit 8.000 EUR. Mit der Auszahlung dem Vertrag ist ausgeschlossen. endet der Vertrag. § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? §8 Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente? (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die (1) Rechnungsgrundlagen sind unsere Annahmen bezüglich Kapitalerträgen (Rech- Rechte aus Ihrem Vertrag zu verfügen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme nungszins), Risikoverlauf (Sterblichkeit) und Kosten. von Leistungen aus dem Vertrag. (2) Die Mindestrente und die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben berechnen wir mit (2) Wir können verlangen, dass der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechti- den folgenden Rechnungsgrundlagen: gung nachweist. - Rechnungszins: 1,0 % pro Jahr § 12 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? - Sterblichkeit: Geschlechtsunabhängig auf Basis der von der Deutschen Aktuarverei- (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns nigung veröffentlichten Sterbetafel DAV 2004 R der Versicherungsschein und ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der - Kosten: Im Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninfor- versicherten Person vorgelegt sowie notwendige weitere Auskünfte (§ 46) erteilt mation genannte Kosten in Prozent der Mindestrente werden. Zusätzlich erheben wir bei der Berechnung der Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben (2) Vor jeder Renten- und Kapitalzahlung können wir ein amtliches Zeugnis darüber einen Sicherheitsabschlag von 15 %. verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Die Kosten dafür tragen wir. (3) Die jeweils maßgebenden Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantierten (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer- Altersrente und der Gesamtrente können von den in Absatz 2 genannten Rechnungs- dem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort grundlagen abweichen. Wir legen die jeweils maßgebenden Rechnungsgrundlagen vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung vereinbart unter Berücksichtigung wurde. - der Entwicklung der Lebenserwartung von Rentenversicherten in Deutschland, (4) Weitere Nachweise und Auskünfte können wir verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Person 4 [Seite 5] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 4 von 12 übernehmen, die die Leistung beansprucht. § 16 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir alle Informationen haben, die zur (1) Wir bieten Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten verschiedene Lösungsmöglichkeiten Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- an (Absätze 2 bis 4). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 32. Gerne wendig sind. beraten wir Sie, welche in Ihrem konkreten Fall die beste Möglichkeit ist. Bitte nehmen Sie dazu rechtzeitig telefonisch oder in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) Wird eine der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten nicht erfüllt, kann dies zur Kontakt zu uns auf. Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass Stundung unsere Leistung nicht fällig wird. (2) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhältnisses (6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- auf die versicherte Person übergegangen ist und diese den Vertrag mit eigenen schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Beiträgen fortsetzt, gilt: Die versicherte Person kann zu jedem Beitragszahlungstermin in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. III. Beitrag und Kosten Voraussetzungen für die Stundung: § 13 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. Von Ihren Beiträgen ziehen wir Kosten ab. Den übrigen Teil (Sparbeitrag) legen wir im Vertragsguthaben an. - Der bei einer Kündigung auszahlbare Teil des Rückkaufswerts (§ 28 Absatz 5) ist zu Beginn der Stundung mindestens so hoch wie die zu stundenden Beiträge. § 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? (3) Zum Ablauf der Stundung muss die versicherte Person die gestundeten Beiträge in (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung jährlich, halbjähr- einer Summe nachzahlen. lich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge Wenn die versicherte Person die gestundeten Beiträge nicht nachzahlt, verrechnen wir (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 35). sie mit dem Vertragsguthaben. Die vereinbarten Leistungen des Vertrags passen wir (2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die dann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesonde- Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. re berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. (3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind Beitragsfreistellung nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. (4) Sie können Ihren Vertrag auch vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen und (4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr. dadurch die Beitragszahlung vorzeitig beenden oder die Höhe der Beiträge vermindern. (5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen. Nach einer Beitragsfreistellung können Sie Ihren Versicherungsschutz später wieder- herstellen. Sie können die Beitragsfreistellung auch von vorneherein befristen. Die § 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Voraussetzungen und Regelungen zu diesen Möglichkeiten finden Sie in § 29 und § 30. Rechtzeitige Zahlung § 17 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet? (1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im (1) Durch den Abschluss und die laufende Verwaltung Ihres Vertrags entstehen Kosten Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten). Diese sind von Ihnen zu tragen und bereits in Ihren Vertrag eingerechnet. Wir stellen sie Ihnen daher nicht Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- gesondert in Rechnung. Angaben zur Höhe dieser Kosten finden Sie im Abschnitt tig, wenn "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation. - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehört insbesondere die Abschlussvergü- - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. tung für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen sie die Aufwendungen für die Aufnahme Ihres Vertrags in den Versicherungsbestand. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- Wir verteilen einen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten (einmalige Abschluss- und rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen Vertriebskosten) gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren, jedoch nicht länger werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Der auf diese Weise rens zu verlangen. entnommene Betrag ist beschränkt auf 2,5 % der von Ihnen während der Dauer des Vertrags zu zahlenden Beiträge. Den darüber hinausgehenden Teil der Abschluss- und Erstbeitrag Vertriebskosten (laufende Abschluss- und Vertriebskosten) verteilen wir gleichmäßig auf die von Ihnen vereinbarungsgemäß zu zahlenden Beiträge. (2) Wenn Sie den ersten Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum Bei Zuzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort von Ihrer Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung ab. Zahlung nicht zu vertreten haben. (3) Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für die laufende Bearbeitung (3) Haben Sie den Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, Ihres Vertrags. Hierzu gehören die technische Bestandsführung und die jährliche müssen wir nicht leisten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in schriftliche Information. Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Einen Teil der Verwaltungskosten entnehmen wir jedem Beitrag bzw. jeder Zuzahlung. Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Wir leisten jedoch, wenn Sie uns nachwei- sen, dass Sie die ausgebliebene Zahlung nicht zu vertreten haben. Die restlichen Verwaltungskosten entnehmen wir über die gesamte Versicherungsdau- er verteilt dem Vertragsguthaben (§ 4 Absatz 2) beziehungsweise dem Rentenkapital Folgebeitrag (§ 5 Absatz 1). (4) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre (4) Wir wenden bei der Bilanzierung Ihres Vertrags das Verrechnungsverfahren nach § Kosten eine Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo- 4 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (De- chen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist und haben Sie ckungsrückstellungsverordnung) an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur dies zu vertreten, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf diese und Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den alle weiteren Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche- rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese 5 [Seite 6] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 5 von 12 Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der (4) Wir haben gleichartige Versicherungen (beispielsweise Rentenversicherungen, von Ihnen während der Dauer des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versicherungen) zu Bestandsgrup- pen zusammengefasst. Dies tun wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken (5) Die beschriebene Kostenverrechnung führt dazu, dass in der Anfangszeit Ihres zu berücksichtigen. Vertrags nur geringe Beträge für einen Rückkaufswert (§ 28) oder zur Bildung einer beitragsfreien Leistung (§ 29) vorhanden sind. § 20 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss? § 18 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- (1) Wir beteiligen Sie am Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbe- nung? teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwal- (2) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen wenden wir tungsaufwand verursacht wird, können wir Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestands- entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen, gruppen Gewinnverbände. beispielsweise bei: Ihre Versicherung gehört dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Gewinnver- - Erstellung von Abschriften band an. - Erstellung von Bescheinigungen Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen und Gewinnver- bände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein - Durchführung von Vertragsänderungen Gewinnverband nicht dazu beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Über- - Durchführung von Zahlungshilfen schussbeteiligung. - Buchungen außerhalb des SEPA-Zahlungsraums (3) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Basis eines Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die - Rückläufer im Lastschriftverfahren entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er Zu den Anlässen kann auch die Ausübung eines Rechts zählen, das wir Ihnen in den darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt. Bedingungen einräumen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich darauf verzichtet Ihre Versicherung erhält auf Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf haben, Ihnen bei Ausübung dieses Rechts Kosten in Rechnung zu stellen. Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür finanzieren (2) Die genauen Anlässe und die Höhe der jeweils veranlassten Kosten finden Sie in wir bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahrs. Ansonsten unserer beiliegenden Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe entnehmen wir sie der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. der Kosten kann von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Zukunft ange- passt werden. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht können Sie jederzeit bei uns § 21 Wie verwenden wir den Überschuss bis zum Rentenbeginn? anfordern. (1) Bis zum Rentenbeginn erhält Ihre Versicherung laufende Überschussanteile. Wir behalten uns vor, für besondere Anlässe, die nicht in der Kostenübersicht stehen, Die laufenden Überschussanteile verwenden wir standardmäßig für die Beteiligung an Kostenpauschalen zu nehmen. Diese Anlässe müssen zusätzlichen Aufwand in der einem Index (Indexbeteiligung) nach dem im Folgenden festgelegten Verfahren Verwaltung verursachen. Wir stellen Ihnen dann die durchschnittlich entstehenden (Absätze 2 bis 7). Dies gilt nicht für die Überschussanteile, die auf die im laufenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung. Die Kosten erheben Versicherungsjahr geleisteten Beiträge und Zuzahlungen entfallen (Absatz 9). wir nur, wenn wir sie weder nach dem Gesetz noch, weil wir es mit Ihnen vereinbart haben, tragen müssen. Sie beziehungsweise die versicherte Person können die Indexbeteiligung ausschließen (§ 36). In Ausnahmefällen können auch wir die Indexbeteiligung ausschließen (§ 26). Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an den dabei regelmäßig entste- henden Kosten orientiert und sehen die Kosten als angemessen an. Die Angemessen- Wir verwenden die laufenden Überschussanteile dann direkt zur Erhöhung des Ver- heit müssen wir darlegen und beweisen. Wenn Sie uns dann nachweisen, dass die tragsguthabens durch die klassische Verzinsung (Absatz 8). Kosten in Ihrem Fall überhaupt nicht angemessen sind, entfallen die Kosten. Wenn Sie Im Rahmen der Überschussbeteiligung kann eine Mindestbeteiligung an den Bewer- uns nachweisen, dass die Kosten in Ihrem Fall nur in geringerer Höhe angemessen tungsreserven gewährt werden. Wir deklarieren die Mindestbeteiligung an den Bewer- sind, setzen wir die Kosten entsprechend herab. tungsreserven als einen Bestandteil der laufenden Überschussanteile. Die Mindestbe- (3) Wenn wir aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen von dritter Seite mit teiligung ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewer- Kosten belastet werden, werden wir Ihnen diese in angefallener Höhe in Rechnung tungsreserven (§ 23). stellen. Dies betrifft beispielsweise: Indexbeteiligung - Ermittlung einer geänderten Anschrift, falls uns die Änderung nicht mitgeteilt wurde (2) Wenn laufende Überschussanteile (Absatz 1) für die Indexbeteiligung verwendet werden, können Sie mit Ihrem Vertragsguthaben jährlich von der Wertentwicklung des IV. Überschussbeteiligung zugrunde gelegten Index profitieren. Die für die Indexbeteiligung verwendeten laufen- den Überschussanteile werden dem Guthaben nicht gutgeschrieben. § 19 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss Welcher Index Ihrer Versicherung zugrunde liegt, finden Sie im Abschnitt "Vertrags- unseres Unternehmens und was passiert mit ihm? übersicht" der Individuellen Kundeninformation. (1) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (3) Die Bezugsgröße für die Indexbeteiligung eines Versicherungsjahrs ist das jeweilige (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit Vertragsguthaben am Ende des vorangegangenen Versicherungsjahrs (Ausgangs- der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüber- guthaben). Die für das Ausgangsguthaben festgelegten laufenden Überschussanteile schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Versicherungen (abzüglich der jährlichen guthabenabhängigen Verwaltungskosten) verwenden wir für zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit die Indexbeteiligung für dieses Versicherungsjahr. insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens- (4) Wir berücksichtigen einen prozentualen Anteil (Beteiligungsquote), mit dem Sie an versicherung (Mindestzuführungsverordnung). der Wertentwicklung des Index teilhaben. (2) Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der Die Beteiligungsquote ist abhängig von Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben haben. Sinn - der Höhe der laufenden Überschussanteile, die für Ihre Versicherung festgelegt sind der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses sowie über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir - weiteren Faktoren des Kapitalmarkts, wie zum Beispiel den Schwankungen am grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Kapitalmarkt (Volatilität). Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Die Beteiligungsquote wird jährlich zu einem Stichtag für das folgende Versicherungs- jahr festgelegt. Dieser Stichtag ist der erste Börsentag im Versicherungsjahr. (3) Ansprüche auf eine bestimmte Höhe Ihrer Beteiligung am Überschuss erge- ben sich aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. (5) Die prozentuale Wertentwicklung des Index ergibt sich durch den Vergleich des 6 [Seite 7] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 6 von 12 Indexstands am ersten Börsentag im Versicherungsjahr mit dem Indexstand am (3) Bei der Zuteilung der Bewertungsreserven (Absatz 2) wird eine mögliche Mindest- Schlussabrechnungstag im letzten Monat des Versicherungsjahrs. Maßgebend ist der beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 21 Absatz 1) verrechnet. Nur wenn die auf Börsenkalender des zugrunde gelegten Index. Ihre Versicherung entfallende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist als die maßgebliche Mindestbeteiligung, wird zusätzlich die Differenz hierzu fällig. Die maß- (6) Falls die Wertentwicklung des Index nach Ablauf des Versicherungsjahrs positiv ist, gebliche Mindestbeteiligung ergibt sich aus der Summe der bisher deklarierten und erhöht sich Ihr Vertragsguthaben um den Ertrag aus der Indexbeteiligung. verzinsten Mindestbeteiligung. Zur Berechnung der Höhe des Ertrags aus der Indexbeteiligung multiplizieren wir die (4) Ab Rentenbeginn beteiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beteiligung folgenden Größen: berücksichtigen wir im Rahmen der Überschussdeklaration. - Das Ausgangsguthaben (Absatz 3) (5) Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den - Die Beteiligungsquote (Absatz 4) Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. - Die Wertentwicklung des Index (Absatz 5) (6) Ausführlichere Informationen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven veröffent- lichen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter: Die Zuteilung des Ertrags aus der Indexbeteiligung und die entsprechende Erhöhung des Vertragsguthabens erfolgt jeweils zum Ende eines Versicherungsjahrs. Das www.neueleben.de Mindestkapital und die Mindestrente erhöhen sich dadurch nicht. § 24 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? Da die Wertentwicklung des Index nicht vorhersehbar ist, können wir den Ertrag aus der Indexbeteiligung und eine Erhöhung des Vertragsguthabens nicht garantieren. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht vorhersehen und nur begrenzt beeinflussen können. Solche Faktoren sind insbesonde- Entwickelt sich der Index im Laufe des Versicherungsjahrs negativ, ergeben sich re die Entwicklung des versicherten Risikos, der Kosten und des Kapitalmarkts. daraus keine Verluste für Ihr Vertragsguthaben. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir daher nicht garantieren. Sie (7) Bei unterjähriger vollständiger Beendigung der Versicherung werden Sie an der kann auch Null Euro betragen. Wertentwicklung des Index im laufenden Versicherungsjahr nicht beteiligt. § 25 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? Klassische Verzinsung (1) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem (8) Wenn der laufende Überschussanteil (Absatz 1) nicht für die Indexbeteiligung Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter: verwendet wird, teilen wir Ihrer Versicherung den laufenden Überschussanteil zum Ende jeden Monats zu. In diesem Fall verwenden wir den Überschussanteil zur www.neueleben.de Erhöhung des Vertragsguthabens. Das Mindestkapital und die Mindestrente erhöhen (2) Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrich- sich dadurch nicht. ten. Wir informieren Sie erstmals ein Jahr nach Versicherungsbeginn. Sie können eine Den laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklaration in zusätzliche Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung, unabhängig von der jährli- Prozent des zu Beginn des Monats nach Anlage des Sparbeitrags vorhandenen chen Information, jederzeit in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) bei uns Vertragsguthabens fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals zum Ende anfordern. des ersten Monats nach Versicherungsbeginn. § 26 Wann können wir die Indexbeteiligung ausschließen? Besonderheit für Beiträge und Zuzahlungen des laufenden Versicherungsjahrs (1) Wir können die Indexbeteiligung für das folgende Versicherungsjahr ausschließen, (9) Für die Beiträge und Zuzahlungen des laufenden Versicherungsjahrs gilt: Eine wenn die Finanzierung des Mindestkapitals gefährdet ist. Dies prüfen wir grundsätzlich Indexbeteiligung ist für diese Beträge ausgeschlossen und frühestens im folgenden jährlich. Allerdings verzichten wir in den ersten drei Versicherungsjahren auf eine Versicherungsjahr möglich. Der hierauf entfallende laufende Überschussanteil wird Prüfung. Ihrem Vertragsguthaben monatlich gutgeschrieben. Insbesondere ist somit eine Im Rahmen der Prüfung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- Indexbeteiligung erstmalig im zweiten Versicherungsjahr möglich. zen ausgehend von dem vorhandenen Vertragsguthaben, wie hoch das Vertragsgut- haben zu Rentenbeginn voraussichtlich sein wird. Ist das so ermittelte Vertragsgutha- § 22 Wie verwenden wir den Überschuss ab Rentenbeginn? ben kleiner als das im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformati- Ab Rentenbeginn teilen wir Ihrer Versicherung zum Ende jeden Monats einen laufen- on genannte Mindestkapital, gilt: Wir schließen die Indexbeteiligung aus. den Überschussanteil zu. Diesen Überschussanteil verwenden wir zur Erhöhung des Wenn wir die Indexbeteiligung ausschließen, verwenden wir die Überschussanteile für Rentenkapitals. Die Beteiligung an der Wertentwicklung eines Index (§ 21) ist ab die klassische Verzinsung. Über einen Ausschluss der Indexbeteiligung werden wir Sie Rentenbeginn nicht mehr möglich. informieren. Den laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklaration in (2) Wir können die Indexbeteiligung für das folgende Versicherungsjahr ausschließen, Prozent des Rentenkapitals fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals wenn keine passenden Kapitalmarktinstrumente zur Verfügung stehen, um die Beteili- einen Monat nach Rentenbeginn. gung an einem Index sicherzustellen. Haben Sie Teildynamik als Verrentungsform (§ 6 Absatz 3) vereinbart, gilt: Wir ver- Wenn wir die Indexbeteiligung ausschließen, verwenden wir die Überschussanteile für wenden bei jeder Berechnung der Gesamtrente zusätzlich zum maßgebenden Rech- die klassische Verzinsung. Über einen solchen Ausschluss der Indexbeteiligung nungszins einen Sockelzins. Den Sockelzins legen wir im Rahmen der Überschussde- werden wir Sie informieren. klaration fest. (3) Fällt der Rentenbeginn nicht auf den Beginn eines Versicherungsjahrs, gilt: Die § 23 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versi- Indexbeteiligung ist ab Beginn des letzten Versicherungsjahrs vor Rentenbeginn cherung zu? ausgeschlossen und wir verwenden die Überschussanteile für die klassische Verzin- sung. (1) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. § 27 Was passiert bei außerplanmäßigen Veränderungen eines Index? Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die (1) Wird der Ihrer Versicherung zugrunde liegende Index nicht mehr aufgelegt, infor- Beteiligung der Versicherungen zu berücksichtigen sind, ermitteln wir regelmäßig. mieren wir Sie. Wir schlagen Ihnen als Ersatz einen neuen Index (Ersatzindex) vor. Der Diese ordnen wir den Versicherungen anteilig rechnerisch zu. Dabei verwenden wir ein Ersatzindex muss hinsichtlich des Risikoprofils mit dem bisherigen Index vergleichbar verursachungsorientiertes Verfahren. sein. Wenn Sie unserem Vorschlag nicht innerhalb von sechs Wochen nach unserer (2) Wir teilen Ihrer Versicherung Information widersprechen, gilt: Wir legen den Ersatzindex für die Indexbeteiligung des folgenden Versicherungsjahrs zugrunde. - zu Rentenbeginn beziehungsweise Wenn Sie unserem Vorschlag widersprechen, stellen wir Ihre Versicherung auf die - bei vorzeitiger Beendigung Ihrer Versicherung vor Rentenbeginn klassische Verzinsung um. den dann für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil der Index kurzfristig nicht mehr Dies erfolgt nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung. 7 [Seite 8] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 7 von 12 aufgelegt wird, gilt: Wir stellen Ihre Versicherung auf den Ersatzindex um. wir das in § 17 beschriebene Verfahren zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebs- kosten an. Für den Ersatz des Index stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. Bei Zuzahlungen (§ 14 Absatz 1) ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort (2) Treten darüber hinaus bei dem zugrunde liegenden Index beziehungsweise bei der von Ihrer Zahlung ab. für die Indexbeteiligung zur Verfügung stehenden Auswahl an Indizes erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können, gilt: Wir sind mit Zustimmung des Bitte beachten Sie: Das Vertragsguthaben enthält keinen Ertrag aus der Indexbe- Verantwortlichen Aktuars berechtigt, den betroffenen Index zu ersetzen. Absatz 1 gilt teiligung eines noch nicht abgelaufenen Versicherungsjahrs. entsprechend. (6) Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als fünf Jahre, gilt: Bei einer Erhebliche Änderungen im Sinne dieses Absatzes sind zum Beispiel: vollständigen Kündigung in den ersten fünf Vertragsjahren werden bei der Ermittlung des Rückkaufswerts gemäß Absatz 5 die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten - Die Performance des zugrunde liegenden Index unterschreitet den Marktdurchschnitt nicht berücksichtigt. vergleichbarer Indizes über mehrere Jahre. - Die Marktsituation führt dazu, dass nur eine sehr geringe Beteiligungsquote für die Stornoabzug vom Rückkaufswert Indexbeteiligung gewährt werden kann. (7) Bei Kündigung vermindern wir den nach Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert um - Wir können die Indexbeteiligung nicht mehr effizient verwalten. den Stornoabzug. Den Stornoabzug vereinbaren wir mit Ihnen mit der nachfolgend aufgeführten Begründung in der im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kun- Erhebliche Änderungen können sich auch aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen deninformation bezifferten Höhe. Anforderungen ergeben. Wenn wir nicht wegen einer Kündigung bei Abfindung nach § 3 BetrAVG oder in der Ablaufphase auf den Stornoabzug verzichten, beträgt er 98 EUR. V. Kündigung und Beitragsfreistellung Wir halten den Stornoabzug für angemessen, da eine Kündigung für uns und den verbleibenden Versichertenbestand mit Nachteilen verbunden ist. Diese Nachteile § 28 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? sollen verursachungsgerecht und nicht nur vom verbleibenden Versichertenbestand getragen werden. Solche Nachteile ergeben sich aus dem folgenden Grund: Frist und notwendige Form bei Kündigung Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen erhöhte Verwaltungskosten, welche wir in (1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des laufenden der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt haben. Diese werden mit dem Stornoabzug Monats in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) vollständig oder teilweise ausgeglichen. kündigen. Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen. Die Beweislast für die Angemessenheit des Stornoabzugs tragen wir. Haben wir im Voraussetzung für die teilweise Kündigung: Bei beitragsfreien Verträgen muss das Streitfall diesen Nachweis erbracht und können Sie uns sodann nachweisen, dass die verbleibende Vertragsguthaben nach der teilweisen Kündigung mindestens 1.000 EUR von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem Einzelfall entweder dem betragen. Grunde nach nicht zutreffen oder nur teilweise zutreffen beziehungsweise der Storno- abzug in Ihrem Fall der Höhe nach niedriger zu beziffern ist, erheben wir keinen oder Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung nur einen entsprechend reduzierten Stornoabzug. (2) Bitte beachten Sie: Eine Auszahlung bei Kündigung erfolgt nur, soweit das Haben Sie den Vertrag wegen einer Abfindung der zu diesem Vertrag gehörigen BetrAVG dies nicht ausschließt. Näheres dazu finden Sie in § 31 Absatz 3. Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG gekündigt, erheben wir keinen Stornoabzug. Auch in der Ablaufphase erheben wir keinen Stornoabzug. Die - Wenn eine Auszahlung bei vollständiger Kündigung gesetzlich ausgeschlossen Ablaufphase beginnt, wenn die versicherte Person 62 Jahre alt ist, jedoch frühestens beziehungsweise der Höhe nach beschränkt ist, gilt: Wir zahlen keinen beziehungs- fünf Jahre nach Versicherungsbeginn. weise höchstens den gesetzlich zulässigen Teil des Auszahlungsbetrags (Absatz 4) aus. Aus dem restlichen Vertragsguthaben berechnen wir eine beitragsfreie Leistung Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall nach § 29 Absatz 2. (8) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 5 errechneten - Wenn die Auszahlung des nach Absatz 4 berechneten Auszahlungsbetrags bei Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung teilweiser Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, führen wir die teilweise Kündi- der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der gung in dieser Höhe nicht durch. dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen, (3) Wenn Sie uns in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) nachweisen, dass Sie auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. den Vertrag wegen einer Abfindung der zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG gekündigt haben, gilt: Wir erheben Keine Rückzahlung der Beiträge keinen Stornoabzug (Absatz 7). (9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Auszahlungsbetrag bei Kündigung Leistungen bei teilweiser Kündigung (4) Bei einer vollständigen Kündigung wird der Vertrag beendet. Wir berechnen dann (10) Bei teilweiser Kündigung passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags den Rückkaufswert nach Absatz 5. Diesen Rückkaufswert vermindern wir um den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere Stornoabzug nach Absatz 7 und eventuelle Beitragsrückstände. Bereits zugeteilte berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir laufende Überschussanteile sind im Rückkaufswert enthalten. Zusätzlich kann eine unveränderte Rechnungsgrundlagen. Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 23) anfallen. Den sich daraus ergebenden unverändert. Betrag zahlen wir Ihnen aus. Bei einer teilweisen Kündigung wird der Beitrag um einen vorgegebenen Prozentsatz Folgen der Kündigung für den Rückkaufswert des bisher vereinbarten Beitrags herabgesetzt. Den Auszahlungsbetrag bei teilweiser (11) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss- Kündigung berechnen wir aus diesem Prozentsatz, angewendet auf den Rückkaufs- und Vertriebskosten (§ 17) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Auch in wert nach Absatz 5. Wenn wir nicht nach Absatz 7 auf den Stornoabzug verzichten, den Folgejahren bis zum Rentenbeginn erreicht der Rückkaufswert nicht unbe- berücksichtigen wir dabei einen Stornoabzug in Höhe von 49 EUR. dingt die Summe der eingezahlten Beiträge. Selbst einen Monat vor Rentenbe- Das Ausgangsguthaben (§ 21 Absatz 3) reduzieren wir anteilig um den Auszahlungs- ginn kann der Rückkaufswert erheblich niedriger sein als das Mindestkapital (§ betrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. 3). Die Höhe des garantierten Rückkaufswerts vor und nach Stornoabzug finden Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kundeninforma- Rückkaufswert vor Stornoabzug tion. (5) Der Rückkaufswert ist in § 169 Absatz 3 VVG wie folgt geregelt: Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs- grundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital der Versicherung. Das Deckungskapital entspricht dem Vertragsguthaben. Bei dessen Bildung wenden 8 [Seite 9] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 8 von 12 § 29 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten das? § 31 Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen vor Frist und notwendige Form bei Beitragsfreistellung Eintritt des Versorgungsfalls endet? (1) Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise (1) Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet, Brief oder E-Mail) die vollständige oder teilweise Beitragsfreistellung Ihres Vertrags beantragen. - bevor der Versorgungsfall eingetreten ist und - bevor die zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersversor- Beitragsfreie Leistung gung unverfallbar ist, (2) Die beitragsfreie Leistung berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versi- gilt: Sie können die Bezugsrechte widerrufen und den Vertrag kündigen. Wir zahlen cherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation unter Ihnen den Auszahlungsbetrag bei Kündigung aus. Zugrundelegung des Rückkaufswerts vor Stornoabzug (§ 28 Absatz 5). Bei Beitrags- freistellung erheben wir keinen Stornoabzug. Stattdessen können Sie beantragen, dass wir die Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf die versicherte Person übertragen. (3) Bei Beitragsfreistellung passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berech- (2) Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet, nen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unverän- - bevor der Versorgungsfall eingetreten ist und derte Rechnungsgrundlagen. Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt unver- ändert. - nachdem die zu diesem Vertrag gehörigen Anwartschaft auf betriebliche Altersver- sorgung unverfallbar ist, Bei der Berechnung der beitragsfreien Leistung berücksichtigen wir eventuelle Bei- tragsrückstände. gilt: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses geht die Versicherungsnehmer-Eigenschaft automatisch auf die versicherte Person über. Folgen der Beitragsfreistellung für die vereinbarten Leistungen An die Stelle des von Ihnen zu finanzierenden Teilanspruchs aus der Versorgungszu- (4) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss- sage tritt dann die von uns aufgrund Ihrer Beitragszahlung zu erbringende Versiche- und Vertriebskosten (§ 17) nur ein geringer Rückkaufswert zur Bildung einer rungsleistung aus diesem Vertrag (versicherungsförmige Lösung nach § 2 Absatz 2 beitragsfreien Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren bis zum Rentenbe- BetrAVG), wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ginn stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der Summe der eingezahlten Beiträge - Sie gleichen innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der versicherten zur Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Die Höhe der garantier- Person eventuelle Beitragsrückstände aus. ten beitragsfreien Leistungen finden Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufs- werte" der Individuellen Kundeninformation. - Es ist keine Abtretung oder Beleihung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag durch den Arbeitgeber vorhanden. Befristete Beitragsfreistellung Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörige vertragliche Regelung (5) Sie können eine vollständige Beitragsfreistellung auch befristet für einen Zeitraum finden Sie in § 10 Absatz 2. von bis zu drei Jahren beantragen. Dabei gelten die Regelungen der Absätze 1 bis 4 - Von Beginn der Versicherung, frühestens jedoch vom Beginn der Betriebszugehörig- und des § 30 entsprechend. keit an, sind die Überschussanteile nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung verwendet worden. § 30 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistel- lung wiederherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das? Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörigen vertraglichen Rege- lungen finden Sie in § 21 und § 22. (1) Sie können innerhalb von drei Jahren nach einer Beitragsfreistellung mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief oder E- - Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen Mail) beantragen, dass der Versicherungsschutz wiederhergestellt wird (Wiederinkraft- fortzusetzen. setzung). Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt. Die zugehörige vertragliche Regelung Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 32. finden Sie in Absatz 3. (2) Ab der Wiederinkraftsetzung müssen Sie Ihre Beiträge wieder in der ursprünglich (3) Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf die versicherte Person überge- vereinbarten Höhe zahlen. Sie können aber auch zusammen mit der Wiederinkraftset- gangen ist, gilt: zung beantragen, - Die versicherte Person hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen oder - Ihre Beiträge nach § 29 herabzusetzen (teilweise Beitragsfreistellung) oder beitragsfrei fortzusetzen. - Ihre Beiträge nach § 34 außerplanmäßig zu erhöhen. - Bei einer Kündigung dürfen wir den Rückkaufswert soweit nicht auszahlen, wie er arbeitgeberfinanziert ist oder aus Entgeltumwandlung entsteht (§ 2 Absatz 2 Be- Die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags passen wir nach versicherungsmathemati- trAVG). Dies gilt auch, soweit er aus Eigenbeiträgen der versicherten Person ent- schen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir das Mindestkapital steht, deren resultierende Leistungen von der Versorgungszusage eines Arbeitge- und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. bers umfasst sind (§ 1 Absatz 2 Nummer 4 BetrAVG) oder die aus einer Fortführung Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt unverändert. während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt stammen (§ 1a (3) Bei Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten nach einer Beitragsfreistel- Absatz 4 BetrAVG). lung können Sie die Beiträge für den Zeitraum von der Beitragsfreistellung bis zum - Die versicherte Person kann auch beantragen, dass wir die Versicherungsnehmer- Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung nachzahlen. Dann setzen wir die vor der Beitrags- Eigenschaft auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. freistellung vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags, insbesondere das Mindestkapital und die Mindestrente wieder in Kraft. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn Sie die Übertragung des Übertragungswerts nach Wenn Sie die Beiträge nicht nachzahlen, ist Ihre spätere Rente wegen der zeitweisen Einstellung der Beitragszahlung vermindert. Der Verminderung können Sie, unabhän- - § 4 Absatz 2 Nummer 2 beziehungsweise Absatz 3 BetrAVG oder gig von dem Zeitraum von sechs Monaten, auf verschiedene Weisen entgegenwirken: - dem "Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversi- - Sie können Ihre Beiträge nach § 34 außerplanmäßig erhöhen. cherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bei Arbeitgeberwechsel" - Sie können flexibel, beispielsweise verteilt über drei Jahre, Zuzahlungen nach § 35 beantragen. In diesen Fällen übertragen wir das Gesamtkapital des Vertrags. leisten. § 32 Welche Rechte hat die versicherte Person bei einem fortbestehenden - Sie können den Rentenbeginn nach § 39 hinausschieben. Arbeitsverhältnis ohne Entgelt, beispielsweise während einer Elternzeit? Wenn die versicherte Person bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, gilt bei einer Entgeltumwandlung: 9 [Seite 10] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 9 von 12 - Die versicherte Person hat nach § 1a Absatz 4 BetrAVG das Recht, den Vertrag mit rein arbeitgeberfinanziert ist, gilt: Sie haben das Recht, die Indexbeteiligung auszu- eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Regelungen der Entgeltumwandlung gelten schließen. Sie können auch die versicherte Person bevollmächtigen, dieses Recht entsprechend. auszuüben. Eine Bevollmächtigung müssen Sie uns in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) mitteilen. - Wenn Sie oder wir den Vertrag während der entgeltlosen Phase beitragsfrei gestellt haben, hat die versicherte Person nach § 212 VVG das Recht, innerhalb von drei Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung Monaten nach Ende der entgeltlosen Phase eine Wiederinkraftsetzung nach § 30 zu aus Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung entsteht, gilt: Die versicherte Person beantragen. Wir werden die Wiederinkraftsetzung dann durchführen. hat das Recht, die Indexbeteiligung auszuschließen. Der in § 30 genannte Zeitraum von drei Jahren kann in diesem Fall überschritten (2) Nach einem solchen Ausschluss wird die Indexbeteiligung im darauffolgenden werden. Versicherungsjahr wieder eingeschlossen. Der Einschluss erfolgt nicht, falls wir eine der in § 26 beschriebenen Regelungen zum Ausschluss anwenden müssen oder Sie § 33 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das? beziehungsweise die versicherte Person die Indexbeteiligung erneut nach Absatz 1 ausschließen. Wenn die Indexbeteiligung ausgeschlossen ist, verwenden wir den Eine Herabsetzung der Beiträge entspricht einer teilweisen Beitragsfreistellung. Die laufenden Überschuss des kommenden Versicherungsjahrs für die klassische Verzin- Regelungen dazu finden Sie in § 29. sung (§ 21 Absatz 8). § 34 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche § 37 Wie können Sie beziehungsweise die versicherte Person den zugrunde Folgen hat das? gelegten Index wechseln? (1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zu jeder Beitragsfälligkeit (§ 15 Absatz Wenn mehrere Indizes angeboten werden, können Sie beziehungsweise die versicher- 1) in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, außerplanmäßig Ihren te Person vor Rentenbeginn mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Beitrag zu erhöhen. Versicherungsjahrs in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, den der Für Ihren Antrag brauchen Sie ein von uns erstelltes Angebot. Wenn Sie diesem Indexbeteiligung zugrunde gelegten Index zu wechseln. zustimmen, führen wir die Änderung durch. Ein solches Angebot können Sie jederzeit Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei uns anfordern. rein arbeitgeberfinanziert ist, gilt: Sie haben das Recht, den Index zu wechseln. Sie Voraussetzungen für die Erhöhung des Beitrags: können auch die versicherte Person bevollmächtigen, dieses Recht auszuüben. Eine solche Bevollmächtigung müssen Sie uns in Textform (beispielsweise Brief oder E- - Der Termin der Erhöhung muss mindestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn liegen. Mail) mitteilen. - Die hinzukommenden Beiträge müssen mindestens 120 EUR pro Jahr betragen. Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung Wenn die zugehörige Erhöhung der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung entsteht, gilt: Die versicherte Person rein arbeitgeberfinanziert ist, verzichten wir auf diese Voraussetzung. hat das Recht, den Index zu wechseln. - Die gesamten Beiträge der nächsten zwölf Monate dürfen höchstens 8 % der zum Eine Übersicht über die für Ihren Vertrag möglichen Indizes können Sie beziehungs- Termin der Erhöhung gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren- weise die versicherte Person bei uns anfordern. tenversicherung betragen. (2) Bei Erhöhung des Beitrags passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags § 38 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere das? berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir für (1) Sie können vor Rentenbeginn mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsers- die resultierende Erhöhung der Mindestrente neben unveränderten Rechnungsgrund- ten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass die Rentenzahlung lagen zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %. sofort beginnt. Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben bleibt unverändert. Voraussetzung für das Vorziehen des Rentenbeginns: Die versicherte Person muss zum vorgezogenen Rentenbeginn grundsätzlich mindestens 62 Jahre alt sein. In den § 35 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Ausnahmefällen, in denen altersbedingte Leistungen der betrieblichen Altersversor- Folgen hat das? gung auch schon vor diesem Alter gezahlt werden können, beispielsweise bei Piloten, (1) Sie können bis einen Monat vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten. kann der Rentenbeginn auch vor das Alter von 62 Jahren vorgezogen werden. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ergibt sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsverein- Voraussetzungen für die Zuzahlung vor Rentenbeginn: barung. - Die Zuzahlung muss mindestens 200 EUR betragen. (2) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, gilt: Der Ablauf der - Die gesamten Beiträge und Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahrs dürfen Rentengarantiezeit bleibt erhalten, falls dadurch die Rentengarantiezeit nicht länger höchstens 8 % der zum Termin der Zuzahlung gültigen Beitragsbemessungsgrenze dauert als 30 Jahre. Andernfalls wird der Ablauf der Rentengarantiezeit auf das Ende in der allgemeinen Rentenversicherung betragen. Dabei rechnen wir Zuzahlungen des Versicherungsjahrs vorverlegt, das nach dieser Regelung höchstens zulässig ist. nach § 3 Nummer 63 Sätze 3 und 4 EStG nicht auf diese Grenze an. (3) Bei Vorziehen des Rentenbeginns passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres (2) Zuzahlungen schreiben wir ab Versicherungsbeginn nach Eingang auf unserem Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Die Konto zum nächsten Monatsersten Ihrem Vertrag gut. endfällige Garantie des Mindestkapitals und der Mindestrente zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn entfällt. Zum vorgezogenen Rentenbeginn berechnen wir Die Zuzahlung vermindern wir um Kosten (§ 17) und eventuelle Beitragsrückstände. das Mindestkapital und die Mindestrente mit unveränderten Rechnungsgrundlagen Den verbleibenden Betrag führen wir dem Vertragsguthaben zu. neu: (3) Bei Zuzahlung vor Rentenbeginn passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres - Das Mindestkapital setzen wir auf den zum vorgezogenen Rentenbeginn berechne- Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbe- ten garantierten Rückkaufswert vor Stornoabzug herab. sondere berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente neu. Dabei verwenden wir für die resultierende Erhöhung der Mindestrente neben unveränderten Rechnungs- - Die neue Mindestrente wird wegen des früheren Rentenbeginns niedriger sein als die grundlagen zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %. Die Mindestrente je 10.000 ursprüngliche. EUR Guthaben bleibt unverändert. Zusätzlich berechnen wir auch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben neu. Dabei verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. Die neue Mindestrente je 10.000 § 36 Wann können Sie beziehungsweise die versicherte Person die Indexbetei- EUR Guthaben wird wegen des früheren Rentenbeginns niedriger sein als die ur- ligung ausschließen und welche Folgen hat das? sprüngliche. (1) Sie beziehungsweise die versicherte Person können vor Rentenbeginn mit einer (4) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2 Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs in Textform (bei- und 3. spielsweise Brief oder E-Mail) die Indexbeteiligung für das kommende Versicherungs- jahr ausschließen. Bitte beachten Sie: Wenn die zu diesem Vertrag gehörige Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Bei der Berechnung der garantierten Altersrente und der Gesamtrente berück- 10 [Seite 11] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 10 von 12 sichtigen wir keinen Ertrag aus der Indexbeteiligung eines noch nicht abgelau- zahlungsbetrag zu diesem Betrag. fenen Versicherungsjahrs. Voraussetzung für die teilweise Ausübung des Kapitalwahlrechts: Die neue garantierte - Selbst einen Monat vor Rentenbeginn können die vorgezogene Gesamtrente Altersrente muss einen jährlichen Mindestbetrag von 300 EUR erreichen. und die vorgezogene einmalige Kapitalzahlung erheblich niedriger sein als die Mindestrente und das Mindestkapital zum ursprünglich vereinbarten Renten- § 41 Wann können Sie Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen beginn (§ 3). Volldynamik als Verrentungsform wählen und welche Folgen hat das? (1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Textform (bei- § 39 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen spielsweise Brief oder E-Mail) Teildynamik statt der standardmäßig eingeschlossenen hat das? Volldynamik als Verrentungsform wählen. (1) Sie können vor Rentenbeginn mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsers- (2) Ihre Wahl beeinflusst die Höhe und den Verlauf der Gesamtrente. Die garantierte ten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) einen späteren Rentenbeginn Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2 und 3. beantragen. Dabei können Sie zwischen den beiden folgenden Möglichkeiten wählen: Bitte beachten Sie: Die Gesamtrente ist bei Wahl der Teildynamik nur bis zur - Sie schieben den Rentenbeginn beitragsfrei hinaus. Die Beitragszahlung endet dann Höhe der garantierten Altersrente garantiert. Sie kann bei jeder Berechnung zum ursprünglich vereinbarten Termin. steigen oder sinken. - Sie schieben den Rentenbeginn beitragspflichtig hinaus. Dann müssen Sie die Beiträge bis zum hinausgeschobenen Rentenbeginn in gleicher Höhe weiterzahlen. § 42 Wann können Sie eine Rentengarantiezeit anpassen und welche Folgen hat das? Wenn zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn keine Verpflichtung zur Beitrags- zahlung besteht, können Sie den Rentenbeginn nur beitragsfrei hinausschieben. (1) Wenn Sie eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit mit uns vereinbart haben, gilt: Sie können im Einvernehmen mit der versicherten Person mit Voraussetzung für das Hinausschieben des Rentenbeginns: Die versicherte Person einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in Textform (beispielsweise Brief oder darf zum hinausgeschobenen Rentenbeginn höchstens 75 Jahre alt sein. E-Mail) die Rentengarantiezeit anpassen. (2) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, bleibt der Ablauf der Voraussetzungen für die Anpassung der Rentengarantiezeit: Rentengarantiezeit erhalten. - Der Ablauf der Rentengarantiezeit muss auf das Ende eines Versicherungsjahrs (3) Bei Hinausschieben des Rentenbeginns passen wir die vereinbarten Leistungen fallen. Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere gilt die endfällige Garantie des Mindestkapitals und der Mindestrente - Die Rentengarantiezeit darf höchstens 30 Jahre betragen. dann zum hinausgeschobenen und nicht mehr zum ursprünglich vereinbarten Renten- - Bei Ablauf der Rentengarantiezeit darf die versicherte Person nicht älter als 90 Jahre beginn. Dazu berechnen wir das Mindestkapital und die Mindestrente mit unveränder- alt sein. ten Rechnungsgrundlagen neu: (2) Ihre Wahl beeinflusst - Wenn Sie den Rentenbeginn beitragsfrei hinausschieben, bleibt das Mindestkapital unverändert. Sonst erhöhen wir das Mindestkapital unter Berücksichtigung der zu- - die Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (§ 7 Absatz 2), sätzlich zu zahlenden Beiträge. - die Höhe der Mindestrente, der Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben, der garan- - Die neue Mindestrente wird wegen des späteren Rentenbeginns höher sein als die tierten Altersrente und der Gesamtrente (§ 6). ursprüngliche. (3) Bei Anpassung der Rentengarantiezeit passen wir die vereinbarten Leistungen Zusätzlich berechnen wir auch die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben neu. Dabei Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. Die neue Mindestrente je 10.000 Insbesondere berechnen wir die Mindestrente und die Mindestrente je 10.000 EUR EUR Guthaben wird wegen des späteren Rentenbeginns höher sein als die ursprüngli- Guthaben neu. Dabei berücksichtigen wir unveränderte Rechnungsgrundlagen und che. Ihre Wahl nach Absatz 1. (4) Sie können den Rentenbeginn auch ein zweites Mal hinausschieben. Das zweite (4) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2 Hinausschieben ist allerdings nur beitragsfrei möglich. Die Beitragszahlung endet und 3. spätestens zum ersten hinausgeschobenen Rentenbeginn. Die weiteren Regelungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch für das zweite Hinausschieben. § 43 Wann können Sie eine Überlebensrente einschließen und welche Folgen hat das? § 40 Wann kann die versicherte Person das Kapitalwahlrecht ausüben und (1) Sie können im Einvernehmen mit der versicherten Person mit einer Frist von einem welche Folgen hat das? Monat zum Rentenbeginn in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) ohne Gesund- (1) Die versicherte Person kann mit einer Frist von einem Monat zum Rentenbeginn in heitsprüfung eine Überlebensrente für Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) das Kapitalwahlrecht vollständig oder - den Ehepartner, teilweise ausüben. Die versicherte Person darf - den eingetragenen Lebenspartner oder - den Antrag frühestens zwölf Monate vor dem Rentenbeginn stellen und - den Lebensgefährten der versicherten Person im Sinne der "Erklärung zur Direktver- - bei teilweiser Ausübung höchstens eine Auszahlung von 30 % beantragen. sicherung" im Abschnitt "Antrag" der Individuellen Kundeninformation Voraussetzung für die Ausübung des Kapitalwahlrechts: Wir haben vor Ausübung als mitversicherte Person einschließen. Den Antrag dürfen Sie frühestens zwölf Monate keine Mitteilung in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erhalten, dass dieses vor dem Rentenbeginn stellen. Recht in Ihrer Versorgungszusage ausgeschlossen ist. Voraussetzungen für den Einschluss einer Überlebensrente: Voraussetzung für die Kapitalzahlung: Die versicherte Person muss den Rentenbeginn erleben. - Sie müssen uns den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnsitz der mitversicher- ten Person nennen. (2) Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht vollständig ausübt, gilt: Wir zahlen zu Rentenbeginn statt einer Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung aus. - Handelt es sich bei der mitversicherten Person um den Lebensgefährten der versi- Dabei ziehen wir eventuelle Beitragsrückstände ab. Mit der Auszahlung endet der cherten Person, müssen die in der "Erklärung zur Direktversicherung" genannten Vertrag. Voraussetzungen für eine Anerkennung als bezugsberechtigter Lebensgefährte erfüllt sein. Die einmalige Kapitalzahlung entspricht dem Gesamtkapital, mindestens jedoch dem Mindestkapital. - Sie müssen die Höhe der garantierten Überlebensrente als Vielfaches von 1 % der garantierten Altersrente angeben. Sie darf höchstens 100 % der garantierten Alters- (3) Wenn die versicherte Person das Kapitalwahlrecht teilweise ausübt, gilt: Wir zahlen rente betragen. nur einen Teil der einmaligen Kapitalzahlung nach Absatz 2 zu Rentenbeginn aus. Aus dem Rest berechnen wir eine Altersrente nach § 6. Dazu vermindern wir das Mindest- - Die Mindesthöhe der Überlebensrente, die sich mit diesem Prozentsatz aus der neu kapital, die Mindestrente und das Gesamtkapital jeweils um das Verhältnis von Aus- berechneten garantierten Altersrente ergibt, muss einen jährlichen Mindestbetrag 11 [Seite 12] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 11 von 12 von 300 EUR erreichen. VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen (2) Bei Einschluss einer Überlebensrente entfällt eine vorher mit uns vereinbarte Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Rentengarantiezeit oder aus einem Todesfall- § 44 Was müssen Sie tun, wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person Kapital. Wir passen die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach versicherungsma- bei Ihnen endet? thematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir die Min- Wenn das Arbeitsverhältnis der versicherten Person bei Ihnen endet, müssen Sie uns destrente und die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben neu. Dabei berücksichtigen das unverzüglich mitteilen. wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. (3) Die garantierte Altersrente und die Gesamtrente berechnen wir nach § 6 Absätze 2 § 45 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens und und 3. Änderung der Postanschrift und des Namens der versicherten Person tun? (1) Eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens müssen Sie uns unverzüglich Leistungen aus der Überlebensrente mitteilen. (4) Stirbt die mitversicherte Person vor oder zusammen mit der versicherten Person, Ihnen können Nachteile entstehen, wenn Sie von wichtigen Mitteilungen nicht rechtzei- endet die Überlebensrente, ohne dass wir eine Leistung daraus zahlen. tig erfahren. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit einge- (5) Wenn die Ehe, die eingetragene Lebenspartnerschaft oder die Lebensgemeinschaft schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift unter Ihrem uns zuletzt der versicherten und der mitversicherten Person endet, gilt: Sie müssen uns das bekannten Namen zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung vier Tage nach unverzüglich in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) mitteilen. Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlas- Bei Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie in sung verlegt haben. Ihrer Mitteilung beantragen, dass wir den Wert der Überlebensrente nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen zur Erhöhung der Altersrente verwenden und die Eine Änderung der Anschrift oder des Namens der versicherten Person müssen Sie Überlebensrente endet. Bei der Berechnung verwenden wir die zu diesem Zeitpunkt uns ebenfalls unverzüglich mitteilen. maßgebenden Rechnungsgrundlagen. (2) Wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb des Europäischen Wirtschafts- Bei Auflösung der Lebensgemeinschaft oder wenn Sie bei Scheidung oder Aufhebung raums aufhalten, müssen Sie uns einen Zustellungsbevollmächtigten nennen, der in der eingetragenen Lebenspartnerschaft den entsprechenden Antrag nicht stellen, gilt: der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist. Diese Person ist zur Entgegennahme Die Überlebensrente bleibt zunächst bestehen. von Zustellungen besonders ermächtigt. (6) Wenn § 46 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? - die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt und (1) Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbei- - die mitversicherte Person dann ein Hinterbliebener im Sinne des Absatzes 1 ist, tung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen gilt: Wir zahlen eine Rente solange die mitversicherte Person lebt (Überlebensrente). Für die Überlebensrente gilt: - bei Abschluss des Vertrags, - Der Rentenbeginn der Überlebensrente entspricht dem auf den Tod der versicherten - bei Änderung nach Abschluss des Vertrags oder Person folgenden Rentenzahlungstermin. Die weiteren Rentenzahlungstermine und - auf Nachfrage die Verrentungsform stimmen mit den entsprechenden Vereinbarungen für die Alters- rente überein. unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für die Erhebung von - Die garantierte Überlebensrente ergibt sich zu ihrem Rentenbeginn mit dem nach Daten und Meldungen maßgeblich ist. Absatz 1 vereinbarten Prozentsatz aus der garantierten Altersrente. (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Angaben - Die Gesamt-Überlebensrente berechnen wir zu ihrem Rentenbeginn nach versiche- über Umstände, die für die Beurteilung rungsmathematischen Grundsätzen. Dabei berücksichtigen wir den vereinbarten Prozentsatz, die Überschussbeteiligung und die zu diesem Zeitpunkt maßgebenden - Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, Rechnungsgrundlagen. - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben - Das Rentenkapital zu ihrem Rentenbeginn ist der Wert der Überlebensrente. Den und Wert berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit den zu - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. maßgebend sein können. - Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten der Überlebensrente zu ihrem Rentenbeginn, wie beispielsweise ein Kapitalwahlrecht, gibt es nicht. Dazu zählen insbesondere der Wohnsitz, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie deutsche oder ausländische Steueridentifikationsnummern. - Die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen wenden wir sinngemäß auf die Überlebensrente an. Dies betrifft insbesondere die Entwick- (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht lung des Rentenkapitals und die jährliche Neuberechnung der Gesamt- oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt: Bei einer entsprechenden Überlebensrente. gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht im (7) Wenn Ausland steuerlich ansässig sind. - die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt und (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 und 2 kann - die mitversicherte Person dann lebt, aber kein Hinterbliebener im Sinne des Absat- dazu führen, dass wir keine Leistung zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für zes 1 mehr ist, die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. gilt: Wir zahlen keine Überlebensrente für die mitversicherte Person. Stattdessen erbringen wir eine Hinterbliebenen-Versorgung aus einem Todesfall-Kapital an einen Hinterbliebenen nach § 7 Absatz 3. Als Todesfall-Leistung ist dabei der Wert der Überlebensrente verfügbar. Den Wert berechnen wir nach versicherungsmathemati- VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen schen Grundsätzen mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundla- gen. Gibt es keine solchen Hinterbliebenen endet die Überlebensrente, ohne dass wir § 47 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag? eine Leistung daraus zahlen. (1) Auf Ihren Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. (2) Die Vertragsgestaltung sowie die Kommunikation während der Dauer des Vertrags erfolgen in deutscher Sprache. 12 [Seite 13] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 12 von 12 § 48 Wo ist der Gerichtsstand? (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeb- lich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. (3) Verlegen Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen, gilt dies ebenso. § 49 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in Anspruch nehmen oder sich beschweren? (1) Sollten Sie mit einer unserer Leistungen oder Entscheidungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst direkt an uns. (2) Wir haben uns als Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 0800 369 6000 Fax: 0800 369 9000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de (3) Unabhängig davon können Sie sich mit einer Beschwerde auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen - Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Verbrauchertelefon: 0800 2100 500 E-Mail: poststelle@bafin.de Internet: www.bafin.de (4) Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt. § 50 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert? Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. VAG). Dieser ist errichtet bei: Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin www.protektor-ag.de Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Vertrag begünstigter Personen. Wir gehören dem Sicherungsfonds an. 13 [Seite 14] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Besondere Bedingungen Seite 1 von 2 BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung Einzelheiten zur Erhöhung der versicherten Leistungen Ihres Vertrags können Sie dem von Beitrag und Leistungen entsprechenden Paragraphen im Abschnitt II entnehmen. (2) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöht sich die Leistung einer eingeschlossenen (BB_NDYN_260401) Versorger-Zusatzversicherung entsprechend. (3) Die vereinbarte Regelung zur Erhöhung bezieht sich ausschließlich auf die Erhö- Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, hung des Beitrags. Die Leistungen erhöhen sich in der Regel um einen anderen Prozentsatz als der Beitrag. als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingungen. (4) Vereinbarte Leistungseinschränkungen gelten auch für jede Erhöhung. Inhalt §4 Welche sonstigen Regelungen gelten für die Erhöhungen? Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wenden wir alle Regelun- I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen gen Ihres Vertrags auch für die Erhöhungen sinngemäß an. Dies gilt insbesondere für §1 Wann erhöhen wir Beitrag und Leistungen? die Versicherungsbedingungen sowie die Bezugsrechtsverfügung. §2 Wie erhöhen wir den Beitrag? Entsprechendes gilt auch für die Verteilung der in Ihren Vertrag eingerechneten §3 Wie erhöhen wir die Leistungen? Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen finden Sie unter "Welche §4 Welche sonstigen Regelungen gelten für die Erhöhungen? Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet?" im Abschnitt "Beitrag und Kosten" der §5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). II. Regelungen, die spezielle Bestandteile Ihres Vertrags betreffen §5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? § 6 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit endfälliger Garantie? (1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie § 7 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit Indexbeteiligung? § 8 Was gilt speziell für Fondsgebundene Rentenversicherungen? - ihr bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen § 9 Was gilt speziell für Hybrid-Rentenversicherungen? oder § 10 Was gilt speziell für Risiko-Lebensversicherungen? - den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem jeweiligen § 11 Was gilt speziell für Versorger-Zusatzversicherungen? Erhöhungstermin zahlen. (2) Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen, ohne Ihr Recht auf zukünf- I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen tige Erhöhungen zu verlieren. (3) Haben Sie eine Stundung der Beiträge vereinbart, so erfolgen in dieser Zeit keine §1 Wann erhöhen wir Beitrag und Leistungen? Erhöhungen. (1) Jeweils einmal im Jahr, zum Erhöhungstermin, erhöhen wir Beitrag und Leistungen. (4) Ist zum Zeitpunkt der Erhöhung eine Versorger-Zusatzversicherung mitversichert, Dies gilt, solange eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht. Die Termine der ersten beachten Sie bitte auch § 11 Absatz 3. sowie letzten Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Sie haben die Möglichkeit, einer Erhöhung zu widersprechen. Einzelheiten dazu finden II. Regelungen, die spezielle Bestandteile Ihres Vertrags betreffen Sie in § 5. §6 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit endfälliger Garantie? (2) Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin eine Mitteilung. Der Versiche- rungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir dem Vertragsguthaben zu. Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente. §2 Wie erhöhen wir den Beitrag? Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla- (1) Wir erhöhen jeweils den aktuell zu zahlenden Beitrag für die Versicherung ein- gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %. schließlich eingeschlossener Zusatzversicherungen nach dem mit Ihnen vereinbarten Anpassungsmodus (Beitragsdynamik). Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersrente?" der AVB. Den mit Ihnen vereinbarten Anpassungsmodus und die Regelung zur Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. §7 Was gilt speziell für Rentenversicherungen mit Indexbeteiligung? Haben Sie "Anpassungsmodus P(x %)" oder "Anpassungsmodus P(x %)-BBG" verein- Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir dem Vertragsguthaben zu. bart, gilt: Den Prozentsatz können Sie zu Vertragsbeginn festlegen. Er kann Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente. - entweder 3 % oder 5 % bei Risiko-Lebensversicherungen Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla- - zwischen 1 % und 10 % bei anderen Versicherungen gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %. betragen. Die Mindestrente je 10.000 EUR Guthaben ändert sich durch die Erhöhung des Den mit Ihnen vereinbarten Prozentsatz der Erhöhung finden Sie im Abschnitt "Ver- Beitrags nicht. tragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente und der Mindestrente je (2) Im Rahmen einer Erhöhung kann sich das Verhältnis zwischen der Höhe des 10.000 EUR Guthaben finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrundlagen Beitrags für die Hauptversicherung und den Beitragsanteilen eingeschlossener Zusatz- für die Berechnung der Altersrente?" der AVB. versicherungen ändern. §8 Was gilt speziell für Fondsgebundene Rentenversicherungen? (3) Vereinbarte Risikozuschläge werden bei jeder Erhöhung berücksichtigt. Geleistete Zuzahlungen werden nicht berücksichtigt. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir entsprechend der zum Erhöhungstermin vereinbarten Fondsaufteilung dem Fondsguthaben zu. (4) Erhöhungen des Beitrags gelten jeweils für die restliche Beitragszahlungsdauer. Die erhöhten Beiträge berücksichtigen wir bei der Mindestleistung im Todesfall. Die §3 Wie erhöhen wir die Leistungen? Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben ändert sich durch die Erhöhung des Beitrags nicht. (1) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöhen sich die vereinbarten Leistungen. Die Erhöhungen der Leistungen berechnen wir nach versicherungsmathematischen §9 Was gilt speziell für Hybrid-Rentenversicherungen? Grundsätzen. Den Sparbeitrag aus der Erhöhung führen wir entsprechend der zum Erhöhungstermin 14 [Seite 15] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Besondere Bedingungen Seite 2 von 2 vereinbarten Beitragsaufteilung dem Vertragsguthaben zu. Wenn die Beitragsaufteilung einen konventionellen Sparbeitrag vorsieht, gilt: Die Erhöhung des Beitrags erhöht Ihr Mindestkapital und die Mindestrente. Die Erhöhung der Mindestrente berechnen wir mit unveränderten Rechnungsgrundla- gen. Dabei berücksichtigen wir jedoch zusätzlich einen Sicherheitsabschlag von 15 %. Die Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben ändert sich durch die Erhöhung des Beitrags nicht. Die Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Mindestrente und der Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben finden Sie in Paragraph "Was sind die Rechnungsgrund- lagen für die Berechnung der Altersrente?" der AVB. § 10 Was gilt speziell für Risiko-Lebensversicherungen? (1) Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung. (2) Die Erhöhungen haben keinen Einfluss auf den Ablauf der - unter "Gesonderte Mitteilung für die vorvertragliche Anzeigepflicht" und - für den Fall der Selbsttötung unter "Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen?" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannten Fristen. § 11 Was gilt speziell für Versorger-Zusatzversicherungen? (1) Die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung. (2) Die Erhöhungen haben keinen Einfluss auf den Ablauf der unter "Gesonderte Mitteilung für die vorvertragliche Anzeigepflicht" genannten Fristen. (3) Nach dem Tod des versicherten Versorgers erfolgen während der vereinbarten Leistungsdauer der Versorger-Zusatzversicherung keine Erhöhungen. Erhöhungen, die in diesem Zeitraum durchgeführt wurden, entfallen rückwirkend. 15 [Seite 16] PlanX Direkt Vertragsgrundlagen Kostenübersicht Seite 1 von 1 16 [Seite 17] PlanX Direkt Steuerhinweise Seite 1 von 1 Steuerhinweise für Ihren Vertrag lich hat Ihr Vertrag seit mindestens 12 Jahren ohne wesentliche Vertragsänderung Aufgeschobene Rentenversicherung als Direktversicherung bestanden. Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus. (STH_NAR_DV_261001) Sie erhalten eine lebenslange Rente? Diese ist als sonstige Einkünfte nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei bestimmt sich der Ertragsanteil nach Ihrem Alter bei Diese Steuerhinweise geben einen allgemeinen Überblick über die zurzeit geltenden Beginn der Rente. Zahlen wir Ihnen die Rente z. B. ab Vollendung Ihres 67. Lebensjah- Steuerregelungen. Sie beruhen auf den bis zum 01.09.2026 veröffentlichten Gesetzen res, dann sind immer nur 17 % der Rente steuerpflichtig. und Vorschriften der Finanzverwaltung. Durch eine künftige Gesetzesänderung kann Sie haben eine Überlebensrente in Ihrem Vertrag vereinbart? Wie im Fall der lebens- sich die Rechtslage ändern. Wir gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im langen Rente, ist die Überlebensrente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Einzelfall kann es zu steuerlichen Besonderheiten kommen. Die Hinweise ersetzen Ertragsanteil hängt vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn dieser Rente ab. daher keine Steuerberatung. Sie gelten nur für Versicherungsnehmer mit Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. II. Erbschaftsteuer I. Einkommensteuer Leistungen aus Ihrem Vertrag an Hinterbliebene des Arbeitnehmers fallen nicht unter die Erbschaftsteuer. Dies gilt nur soweit die Leistungen angemessen sind und auf Ihr Arbeitgeber kann die Beiträge zu Ihrem Vertrag als Betriebsausgaben abziehen. einem Bezugsrecht beruhen. Hinterbliebene sind der Ehepartner, der eingetragene Stehen Ihnen die Ansprüche aufgrund eines Bezugsrechts zu, sind dem Betriebsver- Lebenspartner und die Kinder des Arbeitnehmers. Erwerben die Hinterbliebenen diese mögen Ihres Arbeitgebers die Ansprüche aus Ihrem Vertrag nicht zuzurechnen. Leistungen aber aus dem Nachlass des Arbeitnehmers, unterliegen die Leistungen der Ihr Arbeitgeber hat eine jährliche Mitteilungspflicht (§ 5 Absatz 2 der Lohnsteuer- Erbschaftsteuer. Leistungen an Hinterbliebene des beherrschenden Gesellschafters, Durchführungsverordnung (LStDV)). Demnach ist uns mitzuteilen, wie die geleisteten der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist, fallen unabhängig vom Rechtsgrund Beiträge steuerlich behandelt werden. Zum Beispiel ob eine Förderung nach § 3 des Erwerbs unter die Erbschaftsteuer. Ob Erbschaftsteuer entsteht, ist von den Nummer 63 sowie nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) erfolgte oder die jeweiligen individuellen Verhältnissen abhängig. Beiträge individuell besteuert wurden. Die Mitteilung Ihres Arbeitgebers ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstver- hältnisses im Laufe des Kalenderjahres gesondert je Arbeitnehmer an uns zu tätigen. III. Versicherungsteuer Damit wird die richtige steuerliche Behandlung der Leistungen aus Ihrem Vertrag gewährleistet. Die Mitteilung des Arbeitgebers kann unterbleiben, wenn wir die steuerli- Beiträge zu Ihrem Vertrag sind nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a Versiche- che Behandlung der für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr geleisteten rungsteuergesetz steuerfrei. Beiträge kennen und dem Arbeitgeber mitgeteilt haben (§ 5 Absatz 3 LStDV). Soweit sich die steuerliche Behandlung der jeweiligen Beiträge ändert, ist eine Mitteilung Ihres Arbeitgebers nach § 5 Absatz 2 LStDV erforderlich. IV. Umsatzsteuer Behandlung der Beiträge (§ 3 Nummer 63 EStG) Beiträge zu und Leistungen aus Ihrem Vertrag sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nummer Die Beiträge Ihres Arbeitgebers zu Ihrem Vertrag dienen dem Aufbau einer kapitalge- 10a Umsatzsteuergesetz. deckten betrieblichen Altersversorgung. Diese Beiträge können sowohl rein vom Arbeitgeber finanziert sein als auch aus einer Entgeltumwandlung kommen. Werden diese Beiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses geleistet, sind sie bis zu V. Meldungen und Bescheinigungen einer festgelegten Grenze steuerfrei. Die Grenze beträgt jährlich 8 % der Beitragsbe- messungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (GRV). Die Steuerfreiheit gilt Wir sind verpflichtet, die für den Empfänger als sonstige Einkünfte steuerpflichtige für alle Arbeitnehmer. Dies ist unabhängig davon, ob sie in der GRV versichert sind. Leistung zu melden. Die Meldung erfolgt an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (Deutsche Rentenversicherung Bund). Leistet Ihr Arbeitgeber im selben Jahr Beiträge zu einem Vertrag nach § 40 b EStG, mindern diese den vorgenannten steuerfreien Betrag. Dies kann beispielweise bei Falls wir Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen, einem Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrag mit Abschluss des Vertrags melden wir dies auch an die Zentrale Stelle. Anderenfalls können Sie diese nicht als vor dem 01.01.2005 gegeben sein. Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Darüber hinausgehende Beiträge sind individuell von Ihnen als Arbeitnehmer zu Wir zahlen Ihnen eine Leistung zum ersten Mal? Dann bescheinigen wir Ihnen den versteuern. Jahresbetrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Gleiches gilt, wenn sich die auszuzahlende Leistung ändert. Förderbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 100 EStG) Erzielen Sie monatliche Einkünfte von nicht mehr als 2.575 Euro? Zahlt Ihr Arbeitgeber zudem zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn mindestens 240 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag? Haben Sie ferner einen Vertrag, in dem die Vertriebskosten als fester Anteil der laufenden Beiträge einbehalten werden? Dann können diese im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses geleisteten Beiträge des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 960 Euro gesondert gefördert werden. Dieser Beitrag ist bei Ihnen einkommen- steuerfrei. Er wird nicht auf das steuerfreie Volumen nach § 3 Nummer 63 EStG angerechnet. Ihr Arbeitgeber kann aufgrund dieser Beitragszahlung zudem hierauf einen Förderbeitrag in Höhe von 30 % über seine Lohnsteueranmeldung erhalten. Besteuerung der Leistung (§ 22 Nummer 5 EStG) Leistungen, die ausschließlich auf steuerlich geförderten Beiträgen beruhen: Sobald wir Leistungen aus Ihrem Vertrag auszahlen, sind diese als sonstige Einkünfte in vollem Umfang steuerpflichtig. Leistungen, die auf steuerlich nicht geförderten Beiträgen beruhen: Wir zahlen Ihnen Kapital? Steuerpflichtig ist dann in der Regel nur der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge. Diese Erträge sind nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn Sie als steuerpflichtige Person die folgenden zwei Kriterien erfüllen. Sie haben das 62. Lebensjahr vollendet. Zusätz- 17 [Seite 18] PlanX Direkt Merkblatt zur Beitragspflicht Seite 1 von 2 Merkblatt zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversiche- Welche Leistungen melden wir der gesetzlichen Krankenkasse? rung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner Bevor wir eine Leistung aus der bAV auszahlen, sind wir verpflichtet, nach Ihrer (PVdR) Krankenversicherung zu fragen. Danach melden wir die Leistung an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse. Die Meldepflicht gilt nur für die Leistungen oder den Teil der (KVdR_260401) Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V zu verbeitragen sind. Sie haben eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen. Das ist ein wichti- Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds sind sogenannte Zahlstellen. Versi- ger Baustein Ihrer persönlichen Vorsorge. Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie cherte sind gesetzlich verpflichtet, der Zahlstelle ihre Daten mitzuteilen. über eine Besonderheit der bAV: die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversi- Wenn wir eine Kapitalleistung oder einen Rückkaufswert zahlen, melden wir der cherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Die Informa- jeweiligen Krankenkasse den beitragspflichtigen Betrag. Die Krankenkasse erhebt tionen sind für Sie entscheidend, wenn Sie aus Ihrer bAV eine Leistung erhalten. Die dann vom Versicherten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie nach dem Stand der aktuellen Gesetzgebung zusammengestellt. Wenn wir eine Rente zahlen, fordern wir bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbe- scheid an. Falls Sie beitragspflichtig sind, behalten wir als Zahlstelle die Beiträge zur Bitte beachten Sie: Dieses Merkblatt ist für Sie nur wichtig, wenn Sie Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung ein. Von Ihrer Rente ziehen wir diese Beiträge ab gesetzlichen Krankenversicherung sind (gesetzlich oder freiwillig versichert). Ob Sie und überweisen sie an Ihre Krankenkasse. Das gilt auch für Renten, die wir an Hinter- aus der Leistung Ihrer bAV Beiträge zur KVdR zahlen müssen, hängt von Ihrer persön- bliebene und Waisen zahlen. lichen Situation ab. Klären Sie dies bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Leistungszeitpunkt privat oder im Ausland Krankenversicherte sind von der KVdR Welche Beiträge sind zu zahlen? und PVdR nicht betroffen. Der Beitragssatz zur KVdR entspricht dem vollen allgemeinen Beitragssatz der gesetz- lichen Krankenversicherung (beispielsweise im Jahr 2026: 14,6 %). Zusätzlich kann An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Beitragspflicht wenden? noch ein individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse erhoben werden. Bei Fragen zur Verbeitragung Ihrer Versorgungsleistung ist ausschließlich Ihre jeweili- Außerdem ist ein Beitrag zur Pflegeversicherung fällig (beispielsweise im Jahr 2026: ge Krankenversicherung zuständig. 4,2 %). Erfüllen Sie im Rahmen des § 55 SGB i.V.m. § 56 SGB I die Eigenschaft als Eltern, reduziert sich der Beitragssatz um derzeit 0,6 %. Der Beitragssatz kann sich Was ist die KVdR? abhängig von der aktuellen Kinderanzahl unter 25 Jahren weiter reduzieren. Die KVdR ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die eine Rente aus der Aktuelle und detailliertere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (bzw. eine gesetzliche Rente beantragt und zugleich einen entsprechenden Rentenanspruch haben). Dies betrifft Altersrenten, Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversi- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenrenten. Träger der cherung erhoben (beispielsweise im Jahr 2026: 5.812,50 EUR monatlich). Die Bei- KVdR sind die gesetzlichen Krankenkassen. tragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Unterschreiten die Leistungen aus Versorgungsbezügen eine bestimmte Summe Wer wird Mitglied in der KVdR? (beispielsweise im Jahr 2026: 197,75 EUR monatlich), fallen für Pflichtversicherte keine Insbesondere folgender Personenkreis wird Mitglied in der KVdR: Beiträge für KVdR und PVdR an. Dieser Grenzwert wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt. Sie werden bei der Prüfung der Beitragspflicht berücksichtigt. Auch hierzu - Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der zweiten Hälfte ihres Er- erhalten Sie nähere Informationen von Ihrer Krankenkasse. werbslebens zu mindestens 90 % in einer gesetzlichen Krankenversicherung versi- chert waren, Seit dem 01.01.2020 gilt für gesetzlich Pflichtversicherte zusätzlich zur Freigrenze (§ 226, Abs. 2 SGBV) ein sog. Freibetrag, der der Höhe der Freigrenze entspricht (bei- - Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig versichert spielsweise für 2026: 197,75 EUR) und monatlich pro Person nach Weisung der sind, Krankenkasse zur Anwendung kommen kann. - Rentner, die im Rahmen einer Erwerbsminderung eine gesetzliche Rente beziehen, Das bedeutet für Sie: Übersteigt die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung - Rentner, die Mitglied einer Familienversicherung sind, bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern die jeweils gültige Freigrenze (beispielsweise für 2026: 197,75 EUR) um 1 Cent, greift zusätzlich der - Rentner, die während des Erwerbslebens wegen Überschreiten der Beitragsbemes- Freibetrag. Für diesen Freibetrag fallen dann keine Beiträge zur Krankenversicherung / sungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert waren, Zusatzbeitrag an. soweit sie eine gesetzliche Rente beziehen. Personen, die eine gesetzliche Waisenrente beziehen, sind ohne Berücksichtigung Gilt der Freibetrag auch für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung? einer Vorversicherungszeit i.d.R. versicherungspflichtig in der KVdR. Während aber für Nein. Die Pflegeversicherung ist von dieser Regelung ausgenommen. die gesetzliche Waisenrente bis zu bestimmten Altersgrenzen Beitragsfreiheit besteht, unterliegen die bAV Waisenrenten grundsätzlich der Beitragspflicht. Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert? Mitglieder in der KVdR sind automatisch Mitglied in der PVdR. Nach derzeitiger Rechtslage profitieren Sie nicht von der Freigrenze oder dem Freibe- trag. Für Sie gelten die Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler, die auf Ihre Wer ist als Rentner ggf. freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstellen. Gesetzlich Krankenversicherte, die keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben: Wie werden die Beiträge zur KVdR und PVdR ermittelt, wenn Sie eine Kapitalleis- tung erhalten? - Mitglieder von Versorgungen bestimmter Berufsstände (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte), Um den monatlichen Beitrag zu berechnen, zieht die Krankenkasse 1/120 der Kapital- - Versicherte, die in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht zu mindestens 90 % leistung heran. Dieser Anteil ist die Grundlage für die Ermittlung des monatlichen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Beitrags, den Sie in den nächsten 10 Jahren an Ihre Krankenkasse zahlen müssen. Was ist die gesetzliche Grundlage für die Beitragspflicht von Leistungen aus der Beispiel: bAV in der KVdR? Sie erhalten eine Kapitalleistung von 42.000 EUR. Dieser Betrag wird durch 120 geteilt Leistungen aus der bAV (Rente / Kapital / Kapitalabfindung) sind nach § 229 Abs. 1 (42.000 : 120 = 350 EUR). Die 350 EUR sind die Grundlage für den monatlichen Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V als sogenannte Versorgungsbezüge bei der Beitrag an Ihre Krankenkasse. Das bedeutet, Sie würden beispielhaft folgende Beiträge Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anzusetzen. Nicht zu zahlen: den Versorgungsbezügen gehören Leistungen aus dem sogenannten Altersvorsorge- Krankenversicherung 14,6 % 51,10 EUR vermögen im Sinne von § 92 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) (nach § 10a und Abschnitt XI EStG geförderte (sog. "Riester-Förderung") bzw. förderfähige bAV). Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 10,15 EUR Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR 18 [Seite 19] PlanX Direkt Merkblatt zur Beitragspflicht Seite 2 von 2 Gesamt 75,95 EUR werden. Wird bei diesem Versorgungsbezug beispielhaft der Freibetrag angewendet, berech- nen sich die Beiträge wie folgt: Grundlage für den monatlichen Beitrag 350,00 EUR abzüglich Freibetrag -197,75 EUR Beitragspflichtig für Krankenversicherung und Zusatzbeitrag 152.25 EUR Krankenversicherung 14,6 % 22,23 EUR Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 4,42 EUR Beitragspflichtig für Pflegeversicherung 350,00 EUR Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR Gesamt 41,35 EUR Wie werden die Beiträge zur KVdR und PVdR ermittelt, wenn Sie eine Rentenzah- lung erhalten? Wenn wir eine Rente zahlen, fordern wir bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbe- scheid an. Falls Sie beitragspflichtig sind, behalten wir als Zahlstelle die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Von Ihrer Rente ziehen wir diese Beiträge ab und überweisen sie an Ihre Krankenkasse. Beispiel: Sie erhalten aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung eine monatliche Rente von 350 EUR. Das bedeutet, dass Sie beispielhaft folgende Beiträge zahlen: Krankenversicherung 14,6 % 51,10 EUR Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 10,15 EUR Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR Gesamt 75,95 EUR Wird bei diesem Versorgungsbezug beispielhaft der Freibetrag angewendet, berech- nen sich die Beiträge wie folgt: Grundlage für den monatlichen Beitrag 350,00 EUR abzüglich Freibetrag -197,75 EUR Beitragspflichtig für Krankenversicherung und Zusatzbeitrag 152.25 EUR Krankenversicherung 14,6 % 22,23 EUR Zusatzbeitrag z. B. 2,9 % 4,42 EUR Beitragspflichtig für Pflegeversicherung 350,00 EUR Pflegeversicherung 4,2 % 14,70 EUR Gesamt 41,35 EUR Was passiert, wenn Sie Ihre Direktversicherung privat fortführen? Bei einer privat fortgeführten Direktversicherung werden die Beiträge zur KVdR nicht auf die gesamte Leistung Ihrer Direktversicherung berechnet. Dies gilt, wenn Sie als ausgeschiedener Arbeitnehmer Versicherungsnehmer werden und Sie zu Ihrer Versi- cherung privat Beiträge zahlen. (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.09.2010, 1 BvR 1660/08). In diesem Fall wird nur der Teil der Leistung beitrags- pflichtig, der betrieblich, also von bzw. über Ihren Arbeitgeber finanziert wurde. Nur diesen Betrag melden wir an die Krankenkasse. In der Mitteilung müssen wir allerdings auch Ihrer Krankenkasse gegenüber angeben, dass (aber nicht in welcher Höhe) Leistungen aus einem nach einer Übertragung der Versicherungsnehmer-Stellung privat fortgeführten Teil bezogen werden. Gibt es so eine Entscheidung auch für Pensionskassen-Versicherungen? Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze in einer Entscheidung vom 27.06.2018 (1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15) auch auf die Pensionskasse übertragen. Was passiert mit der Leistung aus einer Direktversicherung, zu der auch nach § 10a und Abschnitt XI EStG geförderte (sog. "Riester-Förderung") bzw. förderfä- hige Beiträge (§ 92 EStG) gezahlt wurden? Die Leistung ist in solchen Fällen aufzuteilen. Der Teil der Leistung, der auf Altersvor- sorgevermögen nach § 92 EStG beruht, ist kein Versorgungsbezug im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Auf diesen Teil zahlen Sie keine Beiträge; wir sind aller- dings gesetzlich verpflichtet Ihrer Krankenkasse auch zu melden, dass (aber nicht in welcher Höhe) Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag nach § 92 EStG bezogen 19
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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