Volltext aufklappen: AVB Genius Vorsorge Direktversicherung bAVKomfort (Allgemeine Bedingungen für die Direktversicherung ABD)
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Gültig ab 01.06.2026
Württembergische Genius Vorsorge § 13 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwie-
und Karlsruher Genius Vorsorge rigkeiten?
§ 14 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-
len?
§ 15 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen?
Versicherungsbedingungen für die § 16 Wie können Sie Ihre Leistungen durch Zuzahlungen
Direktversicherung bAVKomfort erhöhen?
VI. Kosten 17
Sehr geehrte Kundin, § 17 Wie werden die Kosten verrechnet?
sehr geehrter Kunde, § 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
nung?
als Versicherungsnehmer und Arbeitgeber sind Sie unser Ver-
tragspartner. Die nachfolgenden Bedingungen informieren Sie VII. Vorzeitige Beendigung 17
über die Regelungen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ih- § 19 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
nen und uns gelten. Versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer.
VIII. Ihre Obliegenheiten 19
Bei der abgeschlossenen Versicherung handelt es sich um eine § 20 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-
Direktversicherung im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG zum Aufbau einer rungsverhältnis beziehen?
kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung. Zusätzlich ist in- § 21 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
nerhalb der Versicherung die Förderung im Sinne des § 100 EStG berücksichtigen?
möglich. Die Regelungen dieser Bedingungen gelten nur, sofern § 22 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
sie nach den arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen welche Folgen hat ihre Verletzung?
der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel BetrAVG) zuläs-
sig sind. Diese Bedingungen regeln nicht, welche Steuern oder an- IX. Sonstiges 21
dere Beträge wir aufgrund steuerrechtlicher oder sozialversiche- § 23 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Be-
rungsrechtlicher Vorschriften einbehalten und abführen müssen. rechnung Ihrer Beiträge und Leistungen?
Näheres finden Sie in den steuerlichen Informationen. § 24 Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder auf-
gelöst wird?
Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be- § 25 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?
treffen vorrangig den Versicherungsnehmer. Einzelne Vorschriften § 26 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
gelten für die versicherte Person. § 27 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
einmal nicht zufrieden sind?
Ihre § 28 Wo ist der Gerichtsstand?
Württembergische Lebensversicherung AG § 29 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
Inhaltsverzeichnis gen
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-
rung
B Versicherungsbedingungen
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versicherung
I. Leistungsbeschreibung und Versiche-
rungsschutz 3 Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
§1 Welche Leistungen erbringen wir? tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern.
§2 Wie können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel gestal-
ten? Anlagebeiträge
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Als Anlagebeiträge bezeichnen wir die Beiträge abzüglich Kosten.
Die Anlagebeiträge stehen für Ihre Kapitalanlage zur Verfügung.
II. Kapitalanlage 6
§4 Was sind die Grundsätze dieser Rentenversicherung?
Aufschubdauer
§5 Wie ändern sich Ihre Garantien durch den Garantie-
Die Aufschubdauer ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum
plan und das Ablaufmanagement?
spätestmöglichen Rentenbeginn.
III. Überschussbeteiligung 8
Beitragsgarantie
§6 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
Mit der Beitragsgarantie können Sie festlegen, wie viel Prozent
IV. Leistungsauszahlung 11 Ihrer Beitragssumme zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert
§7 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen vorhanden sein sollen. Nähere Informationen finden Sie in § 1 Ab-
beantragen? satz (1) a).
§ 8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 9 Wer erhält die Versicherungsleistung? Beiträge
§ 10 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? Als Beiträge bezeichnen wir die gemäß Zahlungsweise verein-
barten Beiträge. Sofern nicht anders beschrieben, fallen darun-
V. Beitragszahlung 13 ter auch ein Einmalbeitrag und eine Zuzahlung bei Vertragsab-
§ 11 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? schluss. Wenn wir von bereits eingezahlten Beiträgen oder der
§ 12 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- Beitragssumme sprechen, fallen darunter auch gegebenenfalls
tig zahlen? geleistete Zuzahlungen.
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Bewertungsreserven net, falls zwischen dem Jahrestag des Rentenbeginns und dem
Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka- darauffolgenden Geburtstag weniger als 6 Monate liegen.
pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert
einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Rechnungszins
Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen (siehe
1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert § 23).
in der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum
Bilanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs- Rentenbeginn
reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre- Nachfolgend verwenden wir den Begriff „vorgemerkter Rentenbe-
serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 6. ginn“, wenn wir den bei Vertragsabschluss vorgemerkten Renten-
beginn meinen. Wir sprechen vom Rentenbeginn, wenn wir un-
Bezugsberechtigter ter Berücksichtigung der Ihnen eingeräumten Optionen zur Ge-
Der Bezugsberechtigte erhält die Leistung im Erlebensfall bezie- staltung des Rentenbeginns nicht nur den bei Vertragsabschluss
hungsweise die Leistung im Todesfall. Im Erlebensfall ist die versi- vorgemerkten Rentenbeginn meinen. Nähere Informationen hier-
cherte Person bezugsberechtigt, im Todesfall die versorgungsbe- zu finden Sie in § 2.
rechtigten Hinterbliebenen im Sinne dieser Bedingungen. Nähere
Informationen hierzu finden Sie in § 9. Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, in dem
Deckungsrückstellung wir die Rente an den Bezugsberechtigten auszahlen. Dies gilt
Die Deckungsrückstellung ist eine Reserve. Diese bilden Lebens- auch im Todesfall für die Rente an die versorgungsberechtigten
versicherer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, um den Hinterbliebenen.
Versicherungsschutz zu gewährleisten. Sie entspricht dem Betrag,
der bereitgestellt werden muss, um zusammen mit den künftigen Rentenfaktor
Beiträgen und Zinsen die garantierten Versicherungsleistungen Ein Rentenfaktor gibt die Rente gemäß der vereinbarten Renten-
und die Kosten zu finanzieren. zahlweise an, die aus je 10.000 EUR Gesamt-Guthaben finanziert
werden kann. Die Rente errechnet sich folgendermaßen: Gesamt-
Freie Fonds Guthaben dividiert durch 10.000 und multipliziert mit dem Ren-
Kapital, das nicht zur Absicherung der Garantie (siehe § 1) be- tenfaktor. In diesen Bedingungen wird unterschieden zwischen
nötigt wird, legen wir in sogenannte freie Fonds an. Die Auswahl dem garantierten Rentenfaktor und dem bei Rentenbeginn gülti-
der freien Fonds übernimmt die Württembergische Lebensversi- gen Rentenfaktor. Letzterer wird bei Rentenbeginn mit den dann
cherung AG. Informationen zu den freien Fonds finden Sie in § gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins)
4. berechnet. Dabei verwenden wir die zu Versicherungsbeginn fest-
gelegten Kosten für die Rentenbezugszeit.
Garantie
Als Garantie bezeichnen wir ein vereinbartes Garantie-Guthaben Rentenwahlphase
oder eine garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubdauer. Die Rentenwahlphase beginnt mit dem vorgemerkten Rentenbe-
Nähere Informationen finden Sie in § 1 Absätze (1) und (9). ginn. Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns,
an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher
Garantie-Guthaben Rentenbeginn). Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie
Sie vereinbaren mit uns ein Garantie-Guthaben (siehe § 1 Absatz den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase verschieben.
(1)). Dieser Betrag steht zum vorgemerkten Rentenbeginn garan- Nähere Informationen finden Sie in § 2.
tiert zur Verfügung.
Risikobeiträge
Gesamt-Guthaben Als Risikobeiträge bezeichnen wir die Beiträge, die wir zur De-
Wir bezeichnen Ihr Vertragsguthaben als Gesamt-Guthaben. Nä- ckung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken benötigen.
here Informationen finden Sie in § 4 Absatz (2).
Sicherungsguthaben
Invalidität und Invaliditätsversicherungen Um die vereinbarte Garantie abzudecken, kann ein Teil des
Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der kör- Gesamt-Guthabens in unserem Sicherungsguthaben angelegt
perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträch- werden. Dieses ist Teil unseres sonstigen Vermögens. Informa-
tigung ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall tionen zum Sicherungsguthaben finden Sie in § 4.
eingetreten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauer-
haft vorhanden. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Er- Textform
werbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienst- Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe-
unfähigkeit oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswe- wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise
gen verstehen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail
Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun-
Dienstunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. gen nicht.
Rechnungsgrundlagen Überschüsse
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die Bei Vertragsabschluss garantieren wir Leistungen für viele Jah-
Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson- re. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen
dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen. Zu in der Regel Überschüsse. An diesen beteiligen wir Sie. Die Hö-
den Rechnungsgrundlagen gehören Sterbetafeln, Rechnungszins he der künftigen Überschussbeteiligung können wir Ihnen nicht
und Kosten. Nähere Informationen finden Sie in § 23. verbindlich zusagen. Die Überschussbeteiligung umfasst sowohl
widerruflich zugeordnete als auch unwiderruflich gutgeschriebene
Rechnungsmäßiges Alter Überschüsse. Nähere Informationen finden Sie in § 6.
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der Person zum Jahres-
tag des Rentenbeginns. Dabei wird ein Lebensjahr hinzugerech- Versicherte Person
Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer, auf den sich der mit
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dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz er- a) Beitragsgarantie
streckt. Sie kann über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag
nicht verfügen. Sie können einen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Bei-
träge wählen. Der sich daraus ergebende Betrag ist Ihnen zum
vorgemerkten Rentenbeginn garantiert.
Versicherungsjahr
Beiträge von gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversiche-
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbe-
rungen werden dabei nicht berücksichtigt.
ginn. Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat,
für den wir den Rentenbeginn vorgemerkt haben. Daher kann das b) Guthabengarantie
erste Versicherungsjahr weniger als zwölf Monate dauern. Wenn
beispielsweise der Vertrag am 01.01. beginnt und der vorgemerkte Die Guthabengarantie sichert einen Teil Ihres Guthabens ab. Dies
Rentenbeginn der 01.07. ist, dauert das erste Versicherungsjahr 6 wird durch den Garantieplan (siehe § 5 Absatz (1)) erreicht. Zu
Monate. Alle weiteren Versicherungsjahre umfassen 12 Monate. Versicherungsbeginn ist noch keine Guthabengarantie vorhan-
Ab dem Rentenbeginn beginnt das Versicherungsjahr jeweils zum den.
Jahrestag des Rentenbeginns. c) Garantie-Guthaben
Versicherungsnehmer Die höchste dieser 2 Garantien ergibt das Garantie-Guthaben.
Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Dieser hat die Ver- Das Garantie-Guthaben zum vorgemerkten Rentenbeginn finden
sicherung beantragt und ist Inhaber der Rechte und Pflichten aus Sie in Ihrem Versicherungsschein.
dem Versicherungsvertrag. Setzt der versicherte Arbeitnehmer
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Versicherung fort, Das Garantie-Guthaben kann geringer ausfallen als im Versiche-
wird er Versicherungsnehmer. rungsschein dokumentiert, wenn Sie beispielsweise die Beiträge
nicht wie vereinbart bezahlen. Mehr Informationen zur Beitrags-
Versicherungsperiode freistellung finden Sie unter § 14.
Bis zum Rentenbeginn hängt die Versicherungsperiode von der
(2) Versicherte Rente
Zahlungsweise der Beiträge ab. Bei Einmalbeitrags- und Jahres-
zahlung entspricht sie dem Versicherungsjahr. Bei unterjähriger Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus dem vorhandenen Gesamt-
Beitragszahlung dauert sie entsprechend der Zahlungsweise ei- Guthaben (siehe § 4 Absatz (2)) und dem bei Rentenbeginn gül-
nen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. Wenn das ers- tigen Rentenfaktor die versicherte Rente. Diese ist dann für die
te Versicherungsjahr weniger als 12 Monate dauert, wird je nach gesamte Rentenbezugszeit garantiert und erhöht sich gegebenen-
Zahlungsweise die erste Versicherungsperiode entsprechend an- falls durch Überschüsse (siehe § 6 Absätze (8) bis (10)).
gepasst.
Ab dem Rentenbeginn entspricht die Versicherungsperiode immer (3) Erreichte garantierte Rente
dem Versicherungsjahr. Unabhängig von der versicherten Rente garantieren wir Ihnen be-
reits bei Vertragsabschluss Folgendes:
Wertsicherungsfonds
Zur Absicherung der Garantie können wir Kapital im Wertsiche- a) Garantierte Mindestrente
rungsfonds anlegen. Dies ist ein spezieller Fonds, bei dem bei Wir garantieren Ihnen zum Rentenbeginn eine Mindestrente. Für
Kursrückgängen die Wertminderung innerhalb eines Monats be- die Berechnung legen wir insbesondere die zu Versicherungsbe-
grenzt ist. Dennoch haben Sie die Chance, bei Kurssteigerungen ginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 23) zugrunde.
einen Wertzuwachs zu erzielen. Die garantierte Mindestrente zum vorgemerkten Rentenbeginn fin-
Nähere Informationen zum Wertsicherungsfonds finden Sie in § 4 den Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Absatz (2) b).
b) Garantierter Rentenfaktor
Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss einen Ren-
tenfaktor zum Rentenbeginn. Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus
B Versicherungsbedingungen
dem vorhandenen Gesamt-Guthaben (siehe § 4 Absatz (2)) und
dem garantierten Rentenfaktor eine Rente. Den garantierten Ren-
tenfaktor zum vorgemerkten Rentenbeginn finden Sie in Ihrem
I. Leistungsbeschreibung und Versicherungs- Versicherungsschein.
schutz
c) Günstigerprüfung zum Rentenbeginn
Zum Rentenbeginn vergleichen wir die in a) und b) beschriebe-
§1 Welche Leistungen erbringen wir? nen Renten. Die höhere bezeichnen wir als erreichte garantierte
Rente. Sie ist dann für die gesamte Rentenbezugszeit garantiert.
Leistungen im Erlebensfall
(4) Günstigerprüfung im Rentenbezug
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, zahlen wir eine Ab Rentenbeginn vergleichen wir jedes Jahr die versicherte Rente
lebenslange monatliche Rente. Die Rente wird jeweils zu Beginn mit der erreichten garantierten Rente und zahlen die höhere da-
des Zahlungsabschnitts fällig und gezahlt. von.
(1) Garantie-Guthaben (5) Garantierte Rentensteigerung
Bei dieser Rentenversicherung vereinbaren Sie mit uns ein Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart,
Garantie-Guthaben. Dieser Betrag steht zum vorgemerkten Ren- so wird diese auf die versicherte Rente und die erreichte garan-
tenbeginn (siehe § 2 Absatz (1)) garantiert für die Bildung einer tierte Rente angewandt. Beide erhöhen sich ab dem zweiten Ren-
Rente zur Verfügung. Das Garantie-Guthaben setzt sich aus den tenbezugsjahr jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
folgenden 2 Garantien zusammen:
(6) Abfindung Kleinbetragsrente
Wenn sich eine Monatsrente von 1 % oder weniger der monat-
lichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV ergibt, gilt Folgendes:
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Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung sind wir berechtigt, ei- Leistungen im Todesfall
ne Kapitalabfindung gemäß Absatz (7) c) und d) zu erbringen.
(9) Vor Rentenbeginn
(7) Kapitalabfindung
Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir
Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum Rentenbeginn die eine monatliche Rente an die versorgungsberechtigten Hin-
vollständige Auszahlung einer Kapitalabfindung verlangen, wenn terbliebenen (siehe Absatz (12) a)). Diese Rente wird aus
alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sind. dem vorhandenen Gesamt-Guthaben mit den dann gültigen
a) Voraussetzungen für die Kapitalabfindung Rechnungsgrundlagen berechnet. Das Gesamt-Guthaben des
Vertrages setzt sich wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen.
– Das Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen. Die Abfindung einer Kleinbetragsrente gemäß Absatz (6) gilt
– Die versicherte Person erlebt diesen Termin. entsprechend.
– Der Antrag auf Kapitalabfindung ist uns frühestens ein Jahr und
spätestens 8 Wochen vor dem Rentenbeginn in Textform zuge- Ist eine Todesfall-Zusatzversicherung eingeschlossen, legen
gangen. wir für die Berechnung der Rente bei Tod der versicherten
Person vor dem vorgemerkten Rentenbeginn mindestens die
b) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vorverlegung der Kapital- garantierte Todesfall-Leistung zugrunde. Diese Leistung ist in den
abfindung Versicherungsbedingungen der Todesfall-Zusatzversicherung
unter „Welche Leistungen erbringen wir?“ geregelt.
Haben Sie den Rentenbeginn gemäß § 2 Absatz (2) vorverlegt,
müssen zusätzlich zu den unter a) genannten Voraussetzungen
Die garantierte Leistung bei Tod finden Sie in der Verlaufsdar-
auch alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
stellung der garantierten Leistungen in den vorvertraglichen
– Die versicherte Person hat das 62. Lebensjahr vollendet. Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
– Seit dem Versicherungsbeginn sind mindestens 7 Jahre ver-
gangen. Ist kein Hinterbliebener gemäß Absatz (12) a) vorhanden, so ist die
– Zwischen dem Termin der Kapitalabfindung und dem vorge- Todesfall-Leistung des Vertrages auf 8.000 EUR begrenzt. Diese
merkten (siehe § 2 Absatz (1)) bzw. gewählten Rentenbeginn Höchstgrenze gilt einmalig pro versicherter Person. Mit der Aus-
(siehe § 2 Absatz (3)) liegen nicht mehr als 5 Jahre. zahlung der Leistung bei Tod endet der Vertrag.
c) Höhe der Kapitalabfindung (10) Nach Rentenbeginn
Bei der vollständigen Auszahlung der Kapitalabfindung wird das Sie können bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit für die
Gesamt-Guthaben ausgezahlt. Das Gesamt-Guthaben des Ver- Rentenbezugszeit mit uns vereinbaren. Diese können Sie vor dem
trages setzt sich wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen. vorgemerkten Rentenbeginn nachträglich ändern. Das zulässige
Die Auszahlung ist jedoch mindestens so hoch wie das für den je- Endalter für eine Rentengarantiezeit darf nicht überschritten wer-
weiligen Zeitpunkt gültige Garantie-Guthaben (siehe § 2 Absätze den.
(2) b) und (3) d)).
d) Folge der Kapitalabfindung Haben Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt
die versicherte Person nach Rentenbeginn während der Renten-
Mit der vollständigen Auszahlung der Kapitalabfindung endet Ihr garantiezeit, gilt Folgendes: Die Rentenzahlung wird bis zum Ende
Vertrag. der Rentengarantiezeit fortgeführt, sofern und solange ein Hinter-
bliebener gemäß Absatz (12) a) vorhanden ist. Ist eine garantierte
(8) Teilkapitalabfindung Rentensteigerung vereinbart, erhöht sich die erreichte garantierte
Sie können zum Rentenbeginn einmalig eine Teilkapitalabfindung Rente weiterhin jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
von bis zu 30 % des dann vorhandenen Gesamt-Guthabens in An-
spruch nehmen. Das Gesamt-Guthaben des Vertrages setzt sich Bei einem gewählten Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahl-
wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen. Für die Teilkapital- phase kann sich die Dauer der Rentengarantiezeit gegebenenfalls
abfindung müssen alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sein. verkürzen (siehe § 2 Absatz (3)).
Ist bei Tod der versicherten Person kein Hinterbliebener gemäß
a) Voraussetzungen für die Teilkapitalabfindung Absatz (12) a) vorhanden, endet die Rentenzahlung bei Tod der
– Das Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen. versicherten Person auch während der Rentengarantiezeit. Die
– Die versicherte Person erlebt diesen Termin. Todesfall-Leistung berechnen wir dann nach anerkannten Regeln
– Der Antrag auf Teilkapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wo- der Versicherungsmathematik. Dabei legen wir die bis zum En-
chen vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen. de der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten zugrunde.
– Die verbleibende, ab Rentenbeginn garantierte, monatliche Wir zahlen jedoch höchstens 8.000 EUR einmalig pro versicherter
Rente darf nicht zu gering sein. Sie darf 1 % der monatlichen Person. Dieses Sterbegeld zahlen wir an andere Personen, als die
Bezugsgröße gemäß §18 SGB IV nicht unterschreiten. in Absatz (12) a) genannten Hinterbliebenen. Mit der Auszahlung
der Leistung endet der Vertrag.
b) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vorverlegung der Teilka-
pitalabfindung Erbringung der Versicherungsleistungen
Haben Sie den Rentenbeginn gemäß § 2 Absatz (2) vorverlegt, (11) Grundsatz
müssen die zusätzlichen Voraussetzungen der Kapitalabfindung
bei Vorverlegung gemäß Absatz (7) b) ebenso erfüllt sein. Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich als Geld-
leistung in EUR.
c) Folge der Teilkapitalabfindung
(12) Rentenzahlung im Todesfall
Nach Auszahlung einer Teilkapitalabfindung wird eine reduzierte
Rente gezahlt. a) Hinterbliebene
Leistungen im Todesfall erbringen wir grundsätzlich nur an ver-
sorgungsberechtigte Hinterbliebene. Versorgungsberechtigte Hin-
terbliebene im Sinne dieser Bedingungen sind die Folgenden in
nachstehender Reihenfolge:
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– Der überlebende Ehepartner, mit dem die versicherte Person c) Rente zum vorverlegten Rentenbeginn
zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war
– Der überlebende eingetragene Lebenspartner, mit dem die ver- Wir garantieren Ihnen auch bei Vorverlegung des Rentenbeginns
sicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer eingetrage- eine Mindestrente und einen Rentenfaktor. Diese werden zum
nen Lebenspartnerschaft lebte vorverlegten Rentenbeginn neu bestimmt. Sie fallen zum vorver-
– Der überlebende Lebensgefährte der versicherten Person, mit legten Rentenbeginn geringer aus, als im Versicherungsschein
dem diese zum Zeitpunkt ihres Todes in einer häuslichen Ge- zum vorgemerkten Rentenbeginn dokumentiert.
meinschaft gelebt hat und den diese dem Versicherer vor Eintritt Für die garantierte Mindestrente werden insbesondere die zu
des Versicherungsfalles namentlich mit Geburtsdatum genannt Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe
hat § 23) zugrunde gelegt.
– Überlebende Kinder im Sinne des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz Für den garantierten Rentenfaktor werden das geringere Alter
1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG bei vorverlegtem Rentenbeginn und die zu Versicherungsbeginn
vereinbarten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt.
b) Auszahlung der Leistung
Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt gemäß § 1 Absatz
Leistungen im Todesfall erfolgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG bzw. (2). Die erreichte garantierte Rente ergibt sich im Rahmen einer
§ 100 EStG grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente. Dies Günstigerprüfung gemäß § 1 Absatz (3) c).
gilt auch für Leistungen aus einer gegebenenfalls eingeschlosse-
nen Todesfall-Zusatzversicherung. Diese Rente zahlen wir nur an Die Abfindung einer Kleinbetragsrente gemäß § 1 Absatz (6) gilt
Hinterbliebene gemäß a). entsprechend.
An überlebende Ehepartner, eingetragene Lebenspartner bzw. Le-
bensgefährten zahlen wir eine lebenslange Rente. An überleben- Wahl des Rentenbeginns in der Rentenwahlphase
de Kinder zahlen wir die Rente nur für den Zeitraum, in dem das
Kind die Voraussetzungen des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. (3) Gewählter Rentenbeginn
1 bis 3 und Absatz 5 EStG erfüllt.
Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, anstelle der Rente ei- Sie können den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase
ne einmalige Kapitalauszahlung zu wählen. Dies gilt nicht bei Tod verschieben, wenn alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sind.
der versicherten Person in der Rentengarantiezeit. Mit der Aus- Diesen bezeichnen wir als gewählten Rentenbeginn. Diese Wahl
zahlung der Kapitalleistung endet der Vertrag. können Sie bis 8 Wochen vor dem vorgemerkten Rentenbeginn
jederzeit ändern. In diesem Fall verkürzt sich die Aufschubdauer
§2 Wie können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel gestalten? wie unter c) beschrieben. Haben Sie die Rentenwahlphase
erreicht, können Sie keinen späteren Rentenbeginn mehr wählen.
(1) Vorgemerkter Rentenbeginn
Die Rentenwahlphase beginnt mit dem vorgemerkten Rentenbe-
Sie haben bei Versicherungsbeginn einen Rentenbeginn vorge- ginn. Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns,
merkt. Dieser vorgemerkte Rentenbeginn gilt bis auf Weiteres. Sie an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher
finden ihn in Ihrem Versicherungsschein. Rentenbeginn).
Vorverlegung des Rentenbeginns
Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen zu
(2) Vorverlegter Rentenbeginn Beginn dieser Phase.
Sie können den Rentenbeginn vorverlegen, wenn alle Vorausset- Bei einem gewählten Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahl-
zungen unter a) erfüllt sind. Dabei können Sie jeden Monatsersten phase kann sich die Dauer der Rentengarantiezeit (siehe § 1 Ab-
vor dem vorgemerkten Rentenbeginn wählen. Diesen nennen wir satz (10)) gegebenenfalls verkürzen. Dies ist der Fall, wenn zum
den vorverlegten Rentenbeginn. gewählten Rentenbeginn das zulässige Endalter für eine Renten-
Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen zum garantiezeit überschritten wird.
vorverlegten Rentenbeginn.
Erbringen wir bis zum Zeitpunkt des vorgemerkten Rentenbe-
a) Voraussetzungen für die Vorverlegung
ginns Leistungen aus einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-
– Die versicherte Person hat das 62. Lebensjahr vollendet. Zusatzversicherung, gilt Folgendes: Die Rentenzahlung beginnt
– Wir erbringen keine Leistungen aus einer eingeschlossenen zum vorgemerkten Rentenbeginn. Bei Berufsunfähigkeit setzen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. wir einen gegebenenfalls bereits gewählten Rentenbeginn auf den
– Der Antrag auf Vorverlegung ist uns spätestens 8 Wochen vor vorgemerkten Rentenbeginn zurück.
dem gewünschten Rentenbeginn in Textform zugegangen.
a) Voraussetzungen für die Wahl des Rentenbeginns
Für die vorzeitige Auszahlung einer Kapitalabfindung gelten ab-
weichende Regelungen (siehe § 1 Absatz (7) b)). – Die Rentenwahlphase ist nicht ausgeschlossen.
– Wir erbringen keine Leistungen aus einer eingeschlossenen
b) Garantie-Guthaben zum vorverlegten Rentenbeginn Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
– Der Antrag auf Wahl eines Rentenbeginns ist spätestens 8 Wo-
Wir garantieren Ihnen auch bei Vorverlegung des Rentenbeginns chen vor Beginn der Rentenwahlphase in Textform bei uns ein-
ein Garantie-Guthaben. Das Garantie-Guthaben (siehe § 1 Ab- gegangen.
satz (1)) zum vorverlegten Rentenbeginn wird nach anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik neu bestimmt. Dabei wer- b) Aufforderung durch uns
den die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrund-
lagen (siehe § 23) zugrunde gelegt. Durch die Vorverlegung wer- Wir werden Sie rechtzeitig vor dem Beginn der Rentenwahlpha-
den weniger Beiträge gezahlt als ursprünglich kalkuliert. Außer- se auf die Möglichkeit, den Rentenbeginn zu wählen, hinweisen.
dem werden in der kürzeren Zeit bis zum vorverlegten Rentenbe- Sollten Sie keine Entscheidung treffen, legen wir als Rentenbe-
ginn weniger Zinsen erwirtschaftet. Aus diesen Gründen fällt das ginn den bei Versicherungsbeginn vorgemerkten Rentenbeginn
Garantie-Guthaben zum vorverlegten Rentenbeginn geringer aus, fest. Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung gesondert hin-
als im Versicherungsschein zum vorgemerkten Rentenbeginn do- weisen.
kumentiert.
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c) Verkürzung der Rentenwahlphase Das Gesamt-Guthaben kann vor Rentenbeginn in die folgenden
Komponenten angelegt werden:
Mit Erreichen des vorgemerkten Rentenbeginns wird die Dau-
er der Rentenwahlphase und der Aufschubdauer neu bestimmt. – Sicherungsguthaben
Die Rentenwahlphase endet dann mit dem gewählten Rentenbe- – Wertsicherungsfonds
ginn. Entsprechend verkürzt sich zum vorgemerkten Rentenbe- – Freie Fonds
ginn auch die Aufschubdauer auf die Zeit vom Versicherungsbe- Bei Beendigung des Vertrages bzw. bei Rentenbeginn kommt zum
ginn bis zum gewählten Rentenbeginn. Gesamt-Guthaben ggf. noch Folgendes dazu:
d) Beitragszahlung, Garantie-Guthaben und Rente in der Renten- – Leistung aus widerruflich zugeordneten Überschüssen
wahlphase (siehe § 6 Absatz (7))
– Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 6 Absatz (12))
Bei beitragspflichtigen Versicherungen können Sie die Beitrags-
zahlung während der Rentenwahlphase einstellen. Wenn Sie die Den Teil der Verwaltungskosten und der Risikobeiträge, welchen
Beitragszahlung fortführen, erhöht sich das Garantie-Guthaben. wir nicht direkt von den Beiträgen abziehen, entnehmen wir mo-
Das Garantie-Guthaben erhöht sich gemäß dem vereinbarten natlich dem Gesamt-Guthaben.
Prozentsatz der Beitragsgarantie bezogen auf die während der
a) Sicherungsguthaben
Phase zusätzlich geleisteten Beiträge. Die Guthabengarantie
erhöht sich durch eine Erhöhung der Beitragsgarantie. Die Anlage im Sicherungsguthaben wird von uns zur Sicherstel-
Zum gewählten Rentenbeginn steht dieses Garantie-Guthaben lung von zugesagten Garantien verwendet. Die Kapitalanlage er-
garantiert für die Ermittlung einer Rente zur Verfügung. Die Höhe folgt innerhalb unseres Sicherungsvermögens. Da das Kapital
der garantierten Mindestrente zum gewählten Rentenbeginn nicht direkt am Aktienmarkt teilnimmt, besteht kein Risiko eines
wird neu bestimmt. Dabei werden insbesondere die zu Versiche- Wertverlusts durch Kursschwankungen. Es wird mit dem entspre-
rungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 23) chenden Rechnungszins verzinst. Dieser beträgt 0,00 % (siehe §
zugrunde gelegt. 23). Zusätzlich kann sich das Sicherungsguthaben durch Über-
Für den garantierten Rentenfaktor werden das höhere Alter und schüsse erhöhen (siehe § 6).
die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen
zugrunde gelegt. b) Wertsicherungsfonds
Die Anlage im Wertsicherungsfonds bietet Renditechancen am
Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt gemäß § 1 Absatz Kapitalmarkt. Gleichzeitig trägt der Wertsicherungsfonds zur Si-
(2). Die erreichte garantierte Rente ergibt sich im Rahmen einer cherstellung von zugesagten Garantien bei, weil er über einen Si-
Günstigerprüfung gemäß § 1 Absatz (3) c). cherungsmechanismus verfügt: Der Wert der Fondsanteile (Rück-
nahmepreis) darf innerhalb eines Monats maximal um einen fest-
Haben Sie bei Vertragsabschluss den konstanten Gesamtbeitrag gelegten Prozentsatz sinken. Für den Fall, dass der Wert der
gewählt, gilt Folgendes: Der Beitragsanteil einer vereinbarten Zu- Fondsanteile stärker sinkt, garantiert die Württembergische Le-
satzversicherung wird zugunsten der Hauptversicherung verwen- bensversicherung AG Ihnen einen Ausgleich des über den festge-
det. Dadurch ändert sich die Höhe des Gesamtbeitrages bei Ein- legten Prozentsatz hinausgehenden Fehlbetrages. Der Ausgleich
tritt in die Rentenwahlphase nicht. wird Ihrem Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Fehlbetrag
e) Vorverlegung innerhalb der Rentenwahlphase aufgetreten ist, gutgeschrieben. Bis zum festgelegten Prozentsatz
tragen Sie das Risiko der Wertminderung.
Auch den gewählten Rentenbeginn können Sie vorverlegen. Die Den Namen des Wertsicherungsfonds entnehmen Sie bitte Ih-
Regelungen von Absatz (2) gelten entsprechend. rem Persönlichen Vorschlag oder Ihrem Versicherungsschein. Ei-
ne Beschreibung der Anlagestrategie des Fonds sowie die Höhe
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? des festgelegten Prozentsatzes finden Sie im Verkaufsprospekt
und in der Fondsbeschreibung des Wertsicherungsfonds.
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü-
hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser ist c) Freie Fonds
im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger Zah-
lung des Einlösungsbeitrages (siehe § 11 Absatz (3)) kann unsere Die Anlage in den freien Fonds bietet zusätzliche Chancen auf ei-
Leistungspflicht entfallen (siehe § 12). ne attraktive Rendite. Die Auswahl der freien Fonds übernimmt
die Württembergische Lebensversicherung AG. Bei Kurssteige-
rungen der Fonds haben Sie die Chance einen Wertzuwachs zu
II. Kapitalanlage erzielen. Bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertmin-
derung bis hin zum Totalverlust des Fondsguthabens. Dies kann
auch eine Folge außergewöhnlicher Umstände sein: Beispielswei-
§4 Was sind die Grundsätze dieser Rentenversicherung?
se kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der
(1) Verwendung Ihrer Beiträge Fondsanteile aussetzen. Die Ihnen verbindlich zugesagten garan-
tierten Leistungen sind hiervon nicht betroffen. Bei Werten, die
Sie zahlen Ihre vereinbarten Beiträge. Davon ziehen wir Kosten nicht in EUR geführt werden, können Schwankungen der Wäh-
ab. Diese Anlagebeiträge legen wir für Sie in der Regel klassisch rungskurse den Wert der Fonds zusätzlich beeinflussen.
und in ausgewählten Fonds an. Die Verwendung der Beiträge
hängt von Ihrer Wahl der Garantie ab. (3) Aufteilung des Gesamt-Guthabens und Umschichtung
Beiträge eventuell eingeschlossener Zusatzversicherungen wer- Jeden Monat prüfen wir Ihren Vertrag individuell. Dabei entschei-
den dabei nicht berücksichtigt. den wir darüber,
Kapitalanlage vor Rentenbeginn – wie wir neue Anlagebeiträge und Überschüsse auf die einzel-
nen Komponenten aufteilen.
(2) Gesamt-Guthaben – wie wir, falls nötig, bereits aufgeteiltes Guthaben zwischen den
Komponenten verschieben (Umschichtung).
Die Anlagebeiträge und unwiderruflich gutgeschriebenen Über- Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
schüsse erhöhen Ihr Vertragsguthaben, welches wir Gesamt-
Guthaben nennen. Wir tun dies aus den folgenden Gründen:
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– Wir nutzen die Chancen am Kapitalmarkt zu Ihrem Vorteil, in- lagen müssen spätestens eine Woche vor dem maßgebenden
dem wir Kapital möglichst in Fonds anlegen. Stichtag bei uns eingegangen sein.
– Um zugesagte Garantien zu sichern, legen wir einen Teil des
Guthabens im Sicherungsguthaben und im Wertsicherungs- Bei einem nicht termingerechten Eingang der Unterlagen wird ent-
fonds an. sprechend später ausgezahlt.
Die Aufteilung des Gesamt-Guthabens und die Umschichtung er- (9) Spezialfall: Feststellung der Rücknahmepreise oder Rücknah-
folgen nach einem Rechenverfahren, das die allgemein anerkann- me der Anteile nicht möglich
ten Regeln der Versicherungsmathematik berücksichtigt. Wenn
wir Guthaben aus dem Sicherungsguthaben in Fonds umschich- Es kann vorkommen, dass zum Stichtag eine Feststellung der
ten, erfolgt dies gleichmäßig über 12 Monate. Rücknahmepreise oder eine Rücknahme der Anteile einzelner
Fonds nicht möglich ist. In diesem Fall behalten wir uns vor,
(4) Spezialfall: Zwischenkonto die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmöglichen
Zeitpunkt vorzunehmen. Der auf diese Fondsanteile entfallende
Die Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf die in Absatz (2) be-
Teil der Versicherungsleistung wird entsprechend später fällig. In
schriebenen Komponenten erfolgt immer zum ersten Arbeitstag
diesem Fall erbringen wir Ihnen eine vorläufige Leistung aus den
eines Monats. Deshalb teilen wir die Anlagebeiträge bis zum ers-
veräußerbaren Fondsanteilen. Sie erhalten dann mindestens Ihre
ten Arbeitstag des nächsten Monats in den folgenden Fällen einem
garantierte Leistung.
unverzinsten Zwischenkonto zu:
– Rückwirkende Policierung Alternativ können wir in diesem Fall den Wert der Fondsanteile
– Rückwirkende Beitragserhöhung anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt bestimmen.
– Zuzahlungen Dann legen wir diesen Wert anstelle des Rücknahmepreises
bei der Ermittlung des Fondsguthabens zugrunde. Stattdessen
(5) Stichtag
können Sie eine vorläufige Leistung aus den veräußerbaren
Bei der Aufteilung des Guthabens sowie für die Berechnung der Fondsanteilen verlangen, welche mindestens der garantierten
Risikobeiträge und der Verwaltungskosten auf das Fondsgutha- Leistung entspricht.
ben legen wir für das Fondsguthaben den am Stichtag ermittelten
Rücknahmepreis der Fondsanteile zugrunde. Stichtag ist der erste Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns unter Wah-
Börsentag des Monats. rung der Interessen aller Versicherungsnehmer.
Der Spezialfall gemäß Absatz (9) gilt analog. §5 Wie ändern sich Ihre Garantien durch den Garantieplan
und das Ablaufmanagement?
Kapitalanlage nach Rentenbeginn
(1) Garantieplan
Ab Rentenbeginn ist Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsgut-
Durch den Garantieplan wird die Guthabengarantie bis 5 Jahre vor
haben angelegt.
dem vorgemerkten Rentenbeginn stufenweise angehoben. Hier-
Wie ermitteln wir das Fondsguthaben im Leistungsfall? durch kann auch Ihr Garantie-Guthaben steigen.
a) Bestimmung des Garantie-Guthabens
(6) Ermittlung des EUR-Wertes des Fondsguthabens
Bei Versicherungsbeginn ist noch keine Guthabengarantie vor-
Den EUR-Wert des Fondsguthabens ermitteln wir wie folgt: Wir
handen. Zu jedem Monatsersten ermitteln wir Ihr Gesamt-
multiplizieren die Anzahl der Fondsanteile der Versicherung mit
Guthaben. Dieser Wert wird dann mit einem steigenden Prozent-
den am Stichtag ermittelten Rücknahmepreisen der Fondsanteile.
satz multipliziert. Zum so errechneten Betrag wird die vereinbar-
Deshalb kann das Fondsguthaben erst ermittelt werden, wenn ei-
te Beitragsgarantie aus den vereinbarten zukünftigen Beiträgen
ne Versicherungsleistung fällig wird bzw. der Rücknahmepreis der
addiert. Ist diese neue Guthabengarantie größer als das bishe-
Fondsanteile zum jeweiligen Stichtag vorliegt.
rige Garantie-Guthaben, erhöhen wir dieses entsprechend. An-
(7) Stichtag für die Berechnung der Leistung sonsten bleibt das Garantie-Guthaben auf dem alten Stand. Der
Prozentsatz steigt monatlich gleichmäßig von 0 % bei Versiche-
Für die Rentenzahlung, die Kapitalabfindung und die Teilkapital- rungsbeginn auf 70 % zum Ende des Garantieplans an. Damit
abfindung legen wir als Stichtag den letzten Börsentag des Mo- entspricht das Garantie-Guthaben 5 Jahre vor dem vorgemerkten
nats zugrunde, der 2 Monate vor dem Rentenbeginn beginnt. Der Rentenbeginn mindestens 70 % des dann vorhandenen Gesamt-
Stichtag liegt jedoch nicht vor dem Termin der Beantragung. Guthabens.
Für die Berechnung der Todesfall-Leistung ist der Stichtag der Tag Bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds oder aufgrund
nach Eingang der Meldung des Todesfalls. der vereinbarten Beitragsgarantie kann es passieren, dass sich
Ihr Garantie-Guthaben nicht erhöht. Das Garantie-Guthaben kann
Ist dieser Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauf- hierbei jedoch nicht sinken.
folgende Börsentag verwendet.
b) Umschichtung
(8) Zeitpunkt der Auszahlung
Wenn sich durch den Garantieplan das Garantie-Guthaben er-
Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist, dass die in höht, wird Guthaben sukzessive von den freien Fonds in den
§ 7 genannten Unterlagen rechtzeitig bei uns eingegangen sind. Wertsicherungsfonds und vom Wertsicherungsfonds in das Siche-
rungsguthaben umgeschichtet. Hierdurch entstehen Ihnen keine
Für die Todesfall-Leistung sind die Unterlagen gemäß § 7 Absatz zusätzlichen Kosten.
(3) zusammen mit der Todesfallmeldung einzureichen. Dann wird
der Überweisungsauftrag für die Todesfall-Leistung innerhalb ei- (2) Ablaufmanagement „Garantie“
ner Bearbeitungszeit von 2 Wochen nach Eingang der Todesfall-
Durch das Ablaufmanagement wird die Guthabengarantie in den
meldung erteilt.
letzten 5 Jahren vor dem vorgemerkten Rentenbeginn stufenwei-
se angehoben. Hierdurch kann auch Ihr Garantie-Guthaben stei-
Voraussetzung für die Rentenzahlung, die Kapitalabfindung und
gen.
die Teilkapitalabfindung zum gewünschten Termin ist: Die Unter-
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[Seite 8]
a) Bestimmung des Garantie-Guthabens – wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen.
Zu jedem Monatsersten ermitteln wir Ihr Gesamt-Guthaben. Die- Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar.
ser Wert wird dann mit einem steigenden Prozentsatz multipliziert. Sie hängt von vielen Faktoren ab, welche von uns nur begrenzt
Zum so errechneten Betrag wird die vereinbarte Beitragsgarantie beeinflussbar sind. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung
aus den vereinbarten zukünftigen Beiträgen addiert. Ist diese neue kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR betra-
Guthabengarantie größer als das bisherige Garantie-Guthaben, gen.
erhöhen wir dieses entsprechend. Ansonsten bleibt das Garantie- Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli-
Guthaben auf dem alten Stand. Der Prozentsatz steigt monatlich chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht oder teilen sie Ihnen
gleichmäßig von 70 % ab 5 Jahre vor dem vorgemerkten Renten- in der Jahresinformation mit.
beginn auf 100 % zum vorgemerkten Rentenbeginn an. Damit ga- (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen
rantieren wir Ihnen 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn
70 % und zum vorgemerkten Rentenbeginn 100 % des jeweils vor- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
handenen Gesamt-Guthabens. Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir
nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds oder aufgrund
der vereinbarten Beitragsgarantie kann es passieren, dass sich Mit der Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden wir, wel-
Ihr Garantie-Guthaben nicht erhöht. Das Garantie-Guthaben kann cher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung al-
hierbei jedoch nicht sinken. ler überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei
beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die
b) Umschichtung
MindZV in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn sich durch das Ablaufmanagement das Garantie-Guthaben
erhöht, wird das Guthaben sukzessive von den freien Fonds in den Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön-
Wertsicherungsfonds und vom Wertsicherungsfonds in das Siche- nen wir
rungsguthaben umgeschichtet. Hierdurch entstehen Ihnen keine – als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
zusätzlichen Kosten. Verträgen gutschreiben oder
– der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen.
Einschränkung der Erhöhung des Garantie-Guthabens
Sinn der RfB ist es, Schwankungen des Überschusses über die
(3) Voraussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen Jahre auszugleichen. Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für
die Überschussanteile der Versicherungsnehmer verwendet wer-
Bei einer Erhöhung des Garantie-Guthabens werden Fondsantei- den. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir
le der freien Fonds sukzessive in den Wertsicherungsfonds und hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140
gegebenenfalls vom Wertsicherungsfonds in das Sicherungsgut- Absatz 1 VAG).
haben umgeschichtet. Diese Umschichtung kann nur erfolgen,
wenn die entsprechenden Fondsanteile zum Zeitpunkt der Um- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
schichtung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgenom- Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
men werden. Sollte beispielsweise für einzelne Fonds die Rück- zur RfB nicht.
nahme der Anteile ausgesetzt sein bzw. nach Beginn der Um-
schichtung ausgesetzt werden, sind die Anteile dieser Fonds von (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile
der Umschichtung ausgenommen.
Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
(4) Folgen, wenn die Fondsanteile nicht zurückgenommen wer- zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
den rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir
Berufsunfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestandsgruppe
Befinden sich in Ihrem Vertrag nur noch Fonds, die zum aktuellen zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei zwischen
Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden, endet für Ihren Vertrag Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Tarifzusatz
der Garantieplan bzw. das Ablaufmanagement vorzeitig. „K“.
Die Erhöhung der Guthabengarantie durch einen Fix Plus gemäß Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss-
§ 9 Absatz (7) wird nur dann durchgeführt, wenn zum Zeitpunkt gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen.
der Erhöhung die Fondsanteile in Ihrem Vertrag von der Kapital-
verwaltungsgesellschaft zurückgenommen werden. Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh-
men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor. Da-
Sollten die Fondsanteile nicht zurückgenommen werden, informie- bei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige Über-
ren wir Sie hierüber umgehend. schussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen hat.
Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
III. Überschussbeteiligung
Aktuars die Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen
fest. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
§6 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
ansonsten werden diese der RfB entnommen.
(1) Überschussbeteiligung
Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-
Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit.
an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).
(4) Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss vor Rentenbe-
Nachfolgend erläutern wir Ihnen ginn
– wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver- Die Überschussbeteiligung erfolgt in Form von Überschussantei-
wenden. len und der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Ab-
– wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen. sätze (11) und (12)). Die Überschussanteile setzen sich aus den
– wie Bewertungsreserven entstehen. folgenden Teilen zusammen:
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[Seite 9]
– Zinsüberschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Teil wird Ihnen sofort unwiderruflich gutgeschrieben. Für die Auf-
Sicherungsguthabens teilung der Überschüsse wird die Zeit vor Rentenbeginn in zwei
Das überschussberechtigte Sicherungsguthaben ist der Mittel- Phasen unterteilt. Wir bezeichnen diese im Folgenden mit „Auf-
wert des monatlich im Sicherungsguthaben angelegten Gutha- bauphase“ und „Zielphase“. In diesen Phasen werden jeweils un-
bens während des abgelaufenen Versicherungsjahres. terschiedliche Aufteilungsverfahren angewendet. Dabei kann der
– Zinsüberschussanteil in Prozent des Mittelwerts der widerruf- Beginn der Zielphase jährlich neu festgelegt werden.
lich zugeordneten Überschussanteile während des abgelaufe-
nen Versicherungsjahres In der Aufbauphase legen wir grundsätzlich die Aufteilung der
– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages Überschüsse auf widerruflich zuzuordnende und unwiderruflich
– Kostenüberschussanteile bezogen auf das Guthaben im Siche- gutzuschreibende Überschüsse jährlich fest.
rungsguthaben beziehungsweise auf das Fondsguthaben zum
Monatsbeginn In der Zielphase wird die Aufteilung der Überschüsse vertragsin-
– Fondsabhängiger Überschussanteil bezogen auf das Fonds- dividuell bestimmt. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem ange-
guthaben zum Monatsbeginn strebten Zielniveau an unwiderruflichen Überschüssen. Das an-
Den Zinsüberschussanteil erhalten Sie zu Beginn eines Versiche- gestrebte Zielniveau an unwiderruflichen Überschüssen schreiben
rungsjahres, erstmalig zu Beginn des zweiten Versicherungsjah- wir mit den dafür festgelegten Anteilsätzen und Wartezeiten fort.
res. Dabei werden die in Absatz (6) beschriebenen tariflich kalkulierten
Verwaltungskosten berücksichtigt. Sie finden diese Anteilsätze so-
Kostenüberschussanteile auf das Fondsguthaben und Risikoüber- wie die zugehörige Bezugsgröße im Geschäftsbericht.
schussanteile teilen wir jeweils monatlich zu. Haben Sie mit uns Für den unwiderruflichen Teil der Überschüsse gilt Folgendes:
bei Vertragsabschluss eine laufende Beitragszahlung vereinbart, Er wird so gewählt, dass sich die Differenz zwischen angestreb-
erhalten Sie den Kostenüberschussanteil erstmals im 16. Versi- tem Zielniveau und dem erreichten Stand an unwiderruflich gutge-
cherungsjahr. Haben Sie mit uns einen Einmalbeitrag vereinbart, schriebenen Überschüssen bis zum vorgemerkten Rentenbeginn
erhalten Sie den Kostenüberschussanteil erstmals im 6. Versiche- sukzessive verringert. Dies gilt auch für den gewählten Rentenbe-
rungsjahr. ginn, sofern Sie uns diesen gemäß § 2 Absatz (3) mitgeteilt haben.
Kostenüberschussanteile auf das Guthaben im Sicherungsgutha-
ben teilen wir jährlich zu. Haben Sie mit uns bei Vertragsabschluss Informationen zu den Überschüssen können Sie Ihrer Jahresinfor-
eine laufende Beitragszahlung vereinbart, erhalten Sie den Kos- mation entnehmen.
tenüberschussanteil erstmals im 17. Versicherungsjahr. Haben (6) Verwendung von unwiderruflich gutgeschriebenen Überschüs-
Sie mit uns einen Einmalbeitrag vereinbart, erhalten Sie den Kos- sen vor Rentenbeginn
tenüberschussanteil erstmals im 7. Versicherungsjahr.
Für die Zeit bis zum Rentenbeginn erhöhen die unwiderruflich
Den fondsabhängigen Überschussanteil teilen wir monatlich frü- zugeordneten Überschüsse das Gesamt-Guthaben (Überschuss-
hestens zum Beginn des 2. Monats zu. Der fondsabhängige Über- System Anlage im Gesamt-Guthaben).
schussanteil setzt sich aus der Summe der einzelnen fondsabhän- Die unwiderruflich zugeordneten Überschüsse werden mit einem
gigen Überschussanteile zusammen. Dabei werden alle Fonds Teil der tariflich kalkulierten Verwaltungskosten verrechnet. Die-
berücksichtigt, die Ihrer Versicherung jeweils zugrunde liegen. ser jährliche Verwaltungskostenanteil beträgt 0,5 % des mittleren
Sicherungsguthabens des abgelaufenen Versicherungsjahres. Er
Bei Rentenbeginn innerhalb eines Versicherungsjahres ordnen wird nur bis zu einem Betrag in Höhe der grundsätzlich unwiderruf-
wir Ihnen die Überschüsse anteilig zu. Dies gilt auch, falls das lich zugeordneten Überschussanteile des betreffenden Versiche-
erste Versicherungsjahr keine 12 Monate umfasst. Bei Beendi- rungsjahres angesetzt.
gung der Versicherung durch Tod innerhalb eines Monats bzw.
Versicherungsjahres ordnen wir für den angefangenen Monat Die unwiderruflich gutgeschriebenen Überschüsse erhöhen
bzw. das angefangene Versicherungsjahr keine Überschussan- nicht die Beitragsgarantie.
teile zu.
(7) Verwendung von widerruflich zugeordneten Überschüssen vor
Die Überschussanteile werden auf widerrufliche und unwiderrufli- Rentenbeginn - Überschussfonds
che Überschüsse aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt gemäß dem in Widerruflich zugeordnete Überschüsse werden für das System
Absatz (5) beschriebenen Verfahren. Die Beschreibung der wider- Überschussfonds verwendet. Nachfolgend erläutern wir Ihnen,
ruflichen und unwiderruflichen Überschussanteile entnehmen Sie was die Widerruflichkeit des Überschussfonds bedeutet und wann
bitte den nachfolgenden Absätzen (6) und (7). Sie welche Leistungen hieraus erhalten.
Die Überschussanteilsätze in der Zeit bis zum vorgemerkten Ren- Der Überschussfonds wird in der Rückstellung für Beitragsrück-
tenbeginn und in der Rentenwahlphase können voneinander ab- erstattung (als Teil des Schlussüberschussanteilfonds) geführt.
weichen.
Die für Sie im Überschussfonds geführten widerruflichen Über-
Die speziellen Regelungen für die Zusatzversicherungen entneh- schüsse legen wir jährlich insgesamt neu fest. Dabei können sie
men Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Zusatzversiche- absinken, gegebenenfalls sogar insgesamt entfallen, wenn es die
rungen. wirtschaftliche Situation erfordert.
(5) Aufteilung der Überschüsse auf widerrufliche und unwiderruf-
liche Überschüsse Bei Verrentung werden vorhandene Überschüsse im Überschuss-
fonds in voller Höhe unwiderruflich gutgeschrieben und zur Ermitt-
Die Aufteilung auf widerruflich zuzuordnende und unwiderruflich lung der Rente verwendet (siehe § 1 Absätze (2) und (3) b)).
gutzuschreibende Überschüsse erfolgt vertragsindividuell. Sie er-
folgt nach einem anerkannten versicherungsmathematischen Ver- Bei Tod vor Rentenbeginn und bei Kapitalabfindung zum vorge-
fahren. merkten beziehungsweise gewählten Rentenbeginn (siehe § 2)
werden vorhandene Überschüsse im Überschussfonds in voller
In den ersten Versicherungsjahren wird ein großer Teil, gegebe- Höhe ausgezahlt.
nenfalls sogar der gesamte Teil, der Überschüsse Ihrem Vertrag
widerruflich zugeordnet. Nur ein geringer, gegebenenfalls kein, Im Rahmen der
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– (teilweisen) Kündigung oder das Guthaben im Sicherungsguthaben um den jeweils für das
– Kapitalabfindung zu allen zulässigen Terminen (siehe § 1 Ab- Erhöhungsjahr festgelegten Prozentsatz. Aus diesem erhöhten
satz (7)), die nicht dem vorgemerkten beziehungsweise ge- Guthaben ermitteln wir nach anerkannten versicherungsmathe-
wählten Rentenbeginn entsprechen, matischen Verfahren die versicherte Rente neu. Diese erhöhte
werden die Überschüsse im Überschussfonds gekürzt ausgezahlt versicherte Rente kann nicht mehr sinken.
oder können gegebenenfalls entfallen. Bei der Kürzung berück- – Bonusrente (für Arbeitnehmer, die dem BetrAVG unterliegen, ist
sichtigen wir unter anderem die aktuelle Kapitalmarktsituation. dieses Überschuss-System nicht möglich)
Hierfür gilt: Die Bonusrente wird grundsätzlich ab Rentenbeginn zusätzlich
Als monatlichen Referenzzins verwenden wir die Umlaufrendite zur versicherten Rente gezahlt. Der Überschussanteilsatz für
10-jähriger Bundeswertpapiere, die von der Deutschen Bundes- die Bonusrente wird in Promille des Gesamt-Guthabens zum
bank veröffentlicht wird. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur Rentenbeginn festgelegt. Der Anteilsatz wird jährlich neu be-
Verfügung stehen, werden wir sie durch einen anderen Maßstab stimmt. Die Bonusrente bleibt solange gleich, wie sich der Über-
ersetzen, der weitestgehend die gleichen Merkmale aufweist. schussanteilsatz nicht ändert. Die Höhe der Bonusrente ist nicht
Zunächst ermitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für garantiert und kann daher im Zeitablauf schwanken und gege-
Ihren Vertrag. Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen benenfalls sogar entfallen. Eine Absenkung der Leistung kann
Monatswert des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert jedoch höchstens bis auf die erreichte garantierte Rente erfol-
des Referenzzinses für die vergangene Vertragsdauer. Für die gen.
vergangene Vertragsdauer setzen wir jedoch maximal 10 Jahre – Steigende Bonusrente
an. Ist diese Differenz negativ, setzen wir für die Veränderung des Die Steigende Bonusrente besteht aus einer Rentensteigerung
Referenzzinses 0 an. und einer Bonusrente. Die Rentensteigerung führt jährlich,
Die Bemessungsgröße der Kürzung ist die zum Auszahlungs- erstmals ab dem zweiten Rentenbezugsjahr, zu einer Erhö-
termin vorhandene Summe aus dem Guthaben im Sicherungs- hung der versicherten Rente. Für die Rentensteigerung wird
guthaben und den grundsätzlich zur Auszahlung vorgesehenen jährlich ein Überschussanteilsatz in Prozent des Guthabens
Überschüssen im Überschussfonds. Der Kürzungsbetrag ergibt im Sicherungsguthaben neu festgelegt. Dabei erhöht sich das
sich aus dem 0,07-fachen der zuvor ermittelten Veränderung des Guthaben im Sicherungsguthaben um den jeweils für das
Referenzzinses, der verbleibenden Restdauer in Monaten und Erhöhungsjahr festgelegten Prozentsatz. Aus diesem erhöhten
der Bemessungsgröße. Die verbleibende Restdauer entspricht Guthaben ermitteln wir nach anerkannten versicherungsma-
zu Zeitpunkten vor dem vorgemerkten Rentenbeginn der Dauer thematischen Verfahren die versicherte Rente neu. Diese
vom Auszahlungstermin bis zum vorgemerkten Rentenbeginn. erhöhte versicherte Rente kann nicht mehr sinken.
In der Rentenwahlphase (siehe § 2 Absatz (3)) entspricht sie Die Bonusrente wird grundsätzlich ab Rentenbeginn zusätzlich
der verbleibenden Dauer der Rentenwahlphase. Wir setzen als zur versicherten Rente gezahlt. Der Überschussanteilsatz
verbleibende Restdauer jedoch maximal 120 Monate an. für die Bonusrente wird in Promille des Gesamt-Guthabens
Der grundsätzlich zur Auszahlung vorgesehene Betrag der zum Rentenbeginn festgelegt. Der Anteilsatz wird jährlich neu
Überschüsse im Überschussfonds vermindert sich um diesen bestimmt.
reduzierten Kürzungsbetrag. Ein negativer Auszahlungsbetrag Die Bonusrente bleibt solange gleich, wie sich der Über-
führt dazu, dass keine Zahlung aus dem Überschussfonds erfolgt. schussanteilsatz nicht ändert. Die Höhe der Bonusrente ist
nicht garantiert und kann daher im Zeitverlauf schwanken oder
Falls es wegen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Bestim- gegebenenfalls sogar entfallen. Eine Absenkung der Leistung
mungen notwendig ist, eine höhere Lebenserwartung für die Be- kann jedoch höchstens bis auf die erhöhte versicherte Rente
rechnung der Deckungsrückstellung zugrunde zu legen, gilt Fol- erfolgen.
gendes: Die Überschüsse im Überschussfonds können zur Siche-
rung Ihrer erreichten garantierten Rente (siehe § 1 Absatz (3)) her- Die Überschüsse erhöhen nicht die erreichte garantierte Ren-
angezogen werden (siehe Absatz (10)). te. Solange die versicherte Rente niedriger als die erreichte
garantierte Rente ist, werden die Überschüsse ausschließlich
(8) Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss ab Rentenbe- zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet. Das hat zur
ginn Folge, dass die ausgezahlte Rente solange nicht steigt, bis
Bei laufenden Renten erfolgt die Überschussbeteiligung vorbe- die Höhe der versicherten Rente die Höhe der erreichten ga-
haltlich des Absatzes (10) mit dem Ziel höherer Rentenzahlungen. rantierten Rente erreicht hat. Erst ab diesem Zeitpunkt führt
die Überschussbeteiligung in der weiteren Rentenbezugszeit
Zu Beginn eines Versicherungsjahres wird die versicherte Ren- zu höheren Auszahlungen.
te (siehe § 1 Absatz (2)) neu ermittelt. Dies tun wir auf Basis
des aktuellen Sicherungsguthabens und der zum Rentenbeginn Ein Wechsel zwischen den Überschuss-Systemen der Rentenbe-
gültigen Rechnungsgrundlagen. Ist diese versicherte Rente nied- zugszeit ist bis zum Rentenbeginn jederzeit möglich. Wir werden
riger als die erreichte garantierte Rente (siehe § 1 Absatz (3)), Sie auf diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem vorgemerkten bezie-
so wird die erreichte garantierte Rente ausgezahlt. Anderenfalls hungsweise gewählten Rentenbeginn hinweisen.
wird die neu ermittelte versicherte Rente zuzüglich gegebenen- Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung gemäß
falls weiterer Leistungen aus der Überschussbeteiligung ausge- § 1 Absatz (5) vereinbart, ist ein solcher Wechsel ausgeschlossen.
zahlt (Gesamt-Rente). Die erreichte garantierte Rente wird durch Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr wechseln.
die jährliche Überschussbeteiligung nicht erhöht.
Die Festsetzung der Rentenerhöhung, der Bonusrente und der
(9) Verwendung von Überschüssen während der Rentenbezugs- Steigenden Bonusrente einschließlich der zukünftigen Renten-
zeit steigerungen erfolgt nach anerkannten versicherungsmathemati-
schen Verfahren unter Verwendung von Rechnungsgrundlagen 2.
Für die gesamte Rentenbezugszeit können Sie mit uns eines der
Ordnung. Diese werden nach den jüngsten Erfahrungen des Un-
folgenden Überschuss-Systeme vereinbaren:
ternehmens über die tatsächlichen Verhältnisse im Versicherungs-
– Rentenerhöhung bestand festgelegt und laufend geprüft.
Die Rentenerhöhung führt jährlich, erstmals ab dem zweiten
Rentenbezugsjahr, zu einer Erhöhung der versicherten Rente.
Der Überschussanteilsatz wird jährlich in Prozent des Gutha-
bens im Sicherungsguthaben neu festgelegt. Dabei erhöht sich
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(10) Verwendung von Überschüssen zur Sicherung der garantier- Der einem Vertrag rechnerisch zugeordnete Anteil an den vertei-
ten Leistungen ab Rentenbeginn lungsfähigen Bewertungsreserven ergibt sich aus der Multiplikati-
on des Anteilsatzes mit den verteilungsfähigen Bewertungsreser-
Gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Bestimmungen können es ven.
notwendig machen, für die Berechnung der Deckungsrückstellung
vorsichtigere Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen. Dadurch (12) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag
sind wir verpflichtet, höhere Deckungsrückstellungen zu bilden.
Dieses Vorgehen bezeichnen wir als Nachreservierung. Zur Fi- a) Aufschubdauer
nanzierung der zusätzlich benötigten Mittel können wir zukünftige An den Bewertungsreserven der Aufschubdauer beteiligen wir Sie
Überschüsse verwenden. Dabei können wir nur den Betrag ver-
– bei Erleben des Rentenbeginns, unabhängig davon, ob Sie die
wenden, mit dem der Vertrag ohne die Nachreservierung an den
Rente oder eine Kapitalabfindung gewählt haben.
Überschüssen beteiligt gewesen wäre. Aufgrund der Nachreser-
– bei Beendigung des Vertrages durch Tod oder Kündigung.
vierung stehen die verwendeten Beträge nicht mehr für die Über-
schussbeteiligung zur Verfügung. Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte
Nach der Finanzierung der erforderlichen Mittel stehen die künf- der zugeordneten Bewertungsreserven vor.
tigen Überschüsse wieder gemäß dem von Ihnen gewählten
Überschuss-System für die Leistungserhöhung zur Verfügung. Plötzliche und kurzfristige Schwankungen des Kapitalmarkts kön-
nen Einfluss auf die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre-
Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn durch Tod serven haben. Um diese Auswirkungen abzufedern, können wir
oder Kündigung oder bei einer Kapitalabfindung, gilt Folgendes: jährlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fest-
Wir zahlen Ihnen die Überschüsse, welche wir für die Nachreser- legen. Im Folgejahr kann die Mindestbeteiligung absinken, gege-
vierung verwendet haben, aus. benenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation
erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen
Wir prüfen jährlich, ob eine Nachreservierung notwendig ist. Dar- am Kapitalmarkt der Fall sein.
über informieren wir Sie gegebenenfalls im Rahmen Ihrer Jahres- Die Mindestbeteiligung legen wir in Promille des für Ihren Ver-
information. trag vorgesehenen Beteiligungsgewichts fest. Das für die Mindest-
beteiligung vorgesehene Beteiligungsgewicht wird ab Versiche-
Beteiligung an den Bewertungsreserven rungsbeginn für Ihren Vertrag geführt. Es erhöht sich jährlich zum
Monat des vorgemerkten Rentenbeginns um das mittlere Siche-
(11) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven rungsguthaben des abgelaufenen Versicherungsjahres Ihres Ver-
trages.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
Die Mindestbeteiligung ist nur für Verträge gültig, deren Aufschub-
anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwer-
dauer im laufenden Geschäftsjahr durch den Rentenbeginn oder
te können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer-
durch Auszahlung der Kapitalabfindung beendet wird. Bei Beendi-
tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die
gung der Versicherung durch Kündigung oder Tod wird keine Min-
Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats.
destbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.
Die Mindestbeteiligung wird ausgezahlt, wenn der sich nach § 153
Zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres Vertrages
Absatz 3 VVG ergebende gesetzliche Wert unter die Mindestbetei-
können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf die
ligung fällt. Ansonsten wird der gesetzlich vorgesehene Wert fällig.
verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können. Dann
sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln. b) Ab Rentenbeginn
Aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften ist nur Ab Rentenbeginn erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreser-
ein Teil dieser Bewertungsreserven verteilungsfähig. Diese kön- ven durch angemessen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird
nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreser- bei der Festlegung der Überschussanteilsätze insbesondere die
ven ganz oder teilweise entfällt. aktuelle Situation der Bewertungsreserven berücksichtigt.
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden in mehreren
Schritten aus den Bewertungsreserven des Unternehmens her-
IV. Leistungsauszahlung
geleitet. Dazu werden diese anhand der relevanten Bilanzsumme
des Unternehmens und des Vermögens aller anspruchsberechtig- §7 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen be-
ten Verträge proportional aufgeteilt. Zusätzlich wird der Teil abge- antragen?
trennt, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbeteili-
gung des Bestands enthält. (1) Nachweispflicht
Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen Sie
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ordnen wir nach ei- uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deutscher
nem verursachungsorientierten Verfahren den einzelnen Verträ- Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar sein.
gen anteilig rechnerisch zu. Dafür wird für Ihren Vertrag ab Ver- Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende zu tra-
tragsbeginn ein Beteiligungsgewicht geführt. Dieses erhöht sich gen.
jährlich um das mittlere Sicherungsguthaben Ihres Vertrages wäh-
rend des abgelaufenen Geschäftsjahres. Das Beteiligungsgewicht (2) Erforderliche Nachweise im Erlebensfall
des Bestandes ergibt sich aus der Summe aller Beteiligungsge-
Wird eine Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung verlangt,
wichte der einzelnen anspruchsberechtigten Verträge. Der Anteil-
müssen uns alle folgenden Nachweise eingereicht werden:
satz des einzelnen Vertrages ergibt sich aus dem Verhältnis des
Beteiligungsgewichts des Vertrages zum Beteiligungsgewicht des a) Der Versicherungsschein im Original
Bestandes. Diesen benötigen wir insbesondere bei einmaligen Leistun-
gen.
Der Anteilsatz wird aus den Werten zum 31.12. des Vorjahres ge- b) Eine amtliche Bescheinigung darüber, dass die versicherte
bildet und gilt vom 1.3. des laufenden Geschäftsjahres bis Ende Person noch lebt
Februar des folgenden Geschäftsjahres. Diese können wir vor jeder Zahlung verlangen.
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(3) Erforderliche Nachweise im Todesfall Leistung.
Stirbt die versicherte Person, sind wir über den Tod unverzüglich Bei arbeitgeberfinanzierter Direktversicherung gilt: Sie können
zu informieren. Außerdem müssen uns alle folgenden Nachweise ein widerrufliches Bezugsrecht jederzeit widerrufen, solange
eingereicht werden: die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit (siehe
a) Der Versicherungsschein im Original § 1b Absatz 1 BetrAVG) der Versorgung noch nicht erfüllt sind.
b) Eine amtliche Sterbeurkunde Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer vor
Diese muss das Alter und den Geburtsort der versicherten Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit ausscheidet und kein
Person angeben. unwiderrufliches Bezugsrecht mit uns vereinbart war.
c) Eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über Nach Eintritt des Versicherungsfalls kann das Bezugsrecht nicht
die Todesursache mehr widerrufen werden.
Diese muss Auskunft über Beginn und Verlauf der Krankheit,
die zum Tod der versicherten Person geführt hat, geben. (4) Unwiderrufliches Bezugsrecht
Haben wir noch Leistungen ausgezahlt, obwohl sie wegen Tod der Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte
versicherten Person nicht mehr zu zahlen gewesen wären, sind sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
diese an uns zurückzuzahlen. uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht
nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten
(4) Weitere Nachweise und Auskünfte
geändert werden.
Wir können weitere Nachweise verlangen und erforderliche Aus-
künfte einholen. Wir werden nur Auskünfte für folgende Zeiträume Bei Entgeltumwandlung ist das Bezugsrecht ab Beginn unwider-
einholen: ruflich.
– Die Zeit vor der Antragsannahme
– Die ersten 5 Jahre nach der Antragsannahme Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung ist das Be-
– Das Jahr vor dem Tod der versicherten Person zugsrecht unwiderruflich, wenn die Voraussetzungen für die ge-
setzliche Unverfallbarkeit nach § 1b Absatz 1 BetrAVG erfüllt sind.
(5) Fälligkeit der Leistung Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht auch vor diesem
Zeitpunkt als unwiderruflich festlegen.
Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir, ob
und in welchem Umfang eine Leistung fällig wird. Wenn eine der in (5) Abtretung, Beleihung und Verpfändung
den Absätzen (1) bis (4) genannten Pflichten nicht erfüllt wird, gilt:
Wir können gegebenenfalls nicht feststellen, ob oder in welchem Für Ansprüche aus dieser Versicherung, die sich aus der Beitrags-
Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung zahlung des Arbeitgebers ergeben, gilt Folgendes: Sie können
kann dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. vom ausgeschiedenen Arbeitnehmer weder abgetreten noch be-
liehen oder verpfändet werden.
(6) Kosten der Leistungszahlung
(6) Anzeige
Wir überweisen dem Bezugsberechtigten unsere Leistungen auf
seine Kosten. Die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts müssen
Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- Sie uns in Textform mitteilen. Besteht ein unwiderrufliches Bezugs-
schaftsraumes trägt der Bezugsberechtigte zusätzlich noch die recht, so benötigen wir auch die Zustimmung des bisher unwi-
damit verbundene Gefahr. derruflich Bezugsberechtigten in Textform. Für die nachträgliche
Eintragung oder Änderung eines Bezugsberechtigten können wir
§8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch immer eine kostenfreie
Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der Kostenübersicht zu den
(1) Übermittlung in Textform Versicherungsbedingungen geregelt.
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit- Ausscheiden der versicherten Person aus Ihrer Firma
teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. (7) Ausscheiden einer versicherten Person
(2) Rechte des Inhabers Scheidet eine versicherte Person vor dem Versicherungsfall aus
dem Arbeitsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer aus, gilt Fol-
Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt gendes: Die Versicherung wandelt sich zum Schluss des Mo-
ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfü- nats des Ausscheidens in eine beitragsfreie Versicherung um. Ein
gen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu nehmen. eventuell vereinbarter Stufenplan nach den „Versicherungsbedin-
Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche- gungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen
rungsscheins seine Berechtigung nachweist. der Direktversicherung bAVKomfort“ entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Das Ausscheiden ist uns unverzüglich mitzuteilen.
§9 Wer erhält die Versicherungsleistung?
(1) Leistungen im Erlebensfall Wir sichern zum nächsten Monatsersten nach Ihrer Meldung, nicht
jedoch vor dem Ausscheiden, das dann vorhandene Gesamt-
Für die Leistungen im Erlebensfall ist die versicherte Person be- Guthaben. Dies erfolgt durch einen Fix Plus. Dabei wird die Gutha-
zugsberechtigt. bengarantie auf die Höhe des Gesamt-Guthabens gesetzt. Wenn
Sie eine garantierte Todesfall-Leistung vereinbart haben, wird die-
(2) Leistungen im Todesfall se aus dem aktuellen Gesamt-Guthaben finanziert. In diesem Fall
Für die Leistungen im Todesfall aus der Hauptversicherung sind können wir ggf. nur einen Teil des aktuellen Gesamt-Guthabens
die in § 1 Absatz (12) a) genannten Personen bezugsberechtigt. berücksichtigen. Zu diesem Betrag wird die vereinbarte Beitrags-
garantie aus den vereinbarten zukünftigen Beiträgen addiert. Ist
(3) Widerrufliches Bezugsrecht diese neue Guthabengarantie größer als das bisherige Garantie-
Besteht ein widerrufliches Bezugsrecht, dann erwirbt der Bezugs- Guthaben, erhöhen wir dieses entsprechend. Ansonsten bleibt
berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit der Fälligkeit der das Garantie-Guthaben auf dem alten Stand. Wir werden Sie über
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das Garantie-Guthaben in Textform informieren. Die Einschrän- (3) Fälligkeit der Beiträge
kungen gemäß § 5 Absätze (3) und (4) gelten entsprechend.
Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nennen wir Einlö-
(8) Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft sungsbeitrag. Diesen müssen Sie unverzüglich nach Abschluss
der Versicherung zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versi-
Die versicherte Person mit unwiderruflichem Bezugsrecht wird ab cherungsbeginn. Eine gegebenenfalls vereinbarte Zuzahlung bei
dem Schluss des Monats des Ausscheidens Versicherungsneh- Vertragsabschluss ist nicht Teil des Einlösungsbeitrags. Bei lau-
mer. Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: fender Beitragszahlung werden die Folgebeiträge jeweils zu Be-
– Der Arbeitgeber stimmt der Übertragung zu. Dies gilt nur bei ei- ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
ner ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung.
– Die versicherte Person hat ihren Lebensmittelpunkt in einem (4) Übermittlung der Beiträge
Land, für welches die Württembergische Lebensversicherung Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
AG eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb besitzt. Kosten.
Die Fortsetzung des Vertrages erfolgt im Rahmen eines Einzelver-
trages. (5) Beitragsrückstände
(9) Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft nicht mög- Liegen Beitragsrückstände vor, haben wir die folgenden Möglich-
lich keiten:
– Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung zahlen wir eine redu-
Sind nicht alle Voraussetzungen aus Absatz (8) erfüllt, ist ein zierte Leistung.
Versicherungsnehmerwechsel auf diese versicherte Person nicht – Bei Beitragsfreistellung stellen wir Ihre Versicherung ggf. rück-
möglich. Der Arbeitgeber bleibt in diesem Fall auch bei Durch- wirkend beitragsfrei.
führung des versicherungsvertraglichen Verfahrens (Anspruchs-
begrenzung) Versicherungsnehmer. Dies gilt auch bei Ausschei- § 12 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
den aufgrund des Eintritts in die Rentenphase. Das Bezugsrecht zahlen?
der versicherten Person bleibt erhalten.
(1) Rechtzeitige Beitragszahlung
Die Versicherung kann auf einen neuen inländischen Arbeitgeber
der ausgeschiedenen versicherten Person übertragen werden. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
ligkeitstag (siehe § 11 Absatz (3)) alles getan haben, damit der
(10) Beitragspflichtige Fortführung Beitrag bei uns eingeht.
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt
Die vorzeitig ausgeschiedene versicherte Person hat das Recht,
die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Vorausset-
die Versicherung beitragspflichtig fortzuführen. Hierzu führt die
zungen erfüllt sind:
versicherte Person die Versicherung mit eigenen Beiträgen fort. Ist
ein Stufenplan gemäß Absatz (7) entfallen, hat die versicherte Per- – Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden.
son die Möglichkeit eine Dynamik einzuschließen. Dies muss uns – Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht.
die versicherte Person innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie-
der Beitragsfreistellung mitteilen. Die Fortsetzung erfolgt rückwir- hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese un-
kend ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung. verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie
zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-
§ 10 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-
mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB Einlösungsbeitrag
mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-
che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne (2) Rücktrittsrecht
grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten. Die Ansprüche verjähren
jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob fahrlässi- Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können
ge Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entstehung an. wir gemäß § 37 VVG vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange
wir diesen Beitrag nicht erhalten haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
V. Beitragszahlung nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre-
ten.
§ 11 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? (3) Leistungsfreiheit
(1) Zahlungsweise Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese
Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie wie folgt mit uns ver- Rechtsfolge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
einbaren: form oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin.
– Einmalbeitrag: Einmalig zu Versicherungsbeginn Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
– Laufende Beiträge: Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder nicht zu vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet.
jährlich
(2) Beiträge nach §100 EStG
Beiträge nach § 100 EStG sind in Form von förderfähigen Zuzah-
lungen möglich. Diese werden dazu verwendet, die Leistungen
Ihrer Versicherung zu erhöhen (siehe § 16). Erfüllt der Arbeitneh-
mer nicht mehr die Förderungsvoraussetzung des § 100 Absatz
3 EStG, gilt Folgendes: Die Förderung erfolgt dann gemäß § 3
Nr. 63 EStG und im Regelfall als laufende Beiträge. Dies ist uns
unverzüglich mitzuteilen.
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Folgebeitrag § 13 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwie-
rigkeiten?
(4) Zahlungsfrist
(1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist Wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie-
setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
(5) Wegfall des Versicherungsschutzes – Stundung der Beiträge
– Befristete Beitragsfreistellung
Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn – Reduzierung der Beiträge
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(2) Stundung der Beiträge
– Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah-
lungsfrist ein. Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate
– Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung noch verlangen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das erste
in Verzug. Jahr gezahlt wurden. Bei mehrmaliger Beitragsstundung ist diese
– Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfol- auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Für die Stundung können
ge hingewiesen. wir zusätzlich zu den Stundungszinsen Kosten erheben. Die
aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der
(6) Kündigungsrecht Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle folgen- Umfang bestehen.
den Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihr Vertrag besteht anschließend fort, wenn Sie nach Ablauf der
– Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen in
Beitragsstundung die gestundeten Beiträge einschließlich der
Verzug.
darauf entfallenen Zinsen nachzahlen. Auch für gegebenenfalls
– Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfol-
eingeschlossene Zusatzversicherungen ist keine erneute Risi-
ge hingewiesen.
koprüfung nötig. Die Zinsen für die Stundung betragen nach
Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. § 288 BGB derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach
Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie § 247 BGB. Die Nachzahlung kann in einem Betrag erfolgen oder
zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. neben der laufenden Beitragszahlung in maximal 6 Monatsraten.
Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
Die Stundung erfolgt zinslos, sofern der aktuelle Jahresbeitrag für
(7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung
den Gesamtvertrag höchstens 8 % der Beitragsbemessungsgren-
Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- ze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt.
len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Als weitere Voraussetzung muss mindestens einer der folgenden
Anlässe bei Ihnen als Versicherungsnehmer vorliegen:
Die Nachzahlung kann nur – Sie sind pflegebedürftig.
– innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder – Es liegt eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vor.
– innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die – Sie sind arbeitslos.
Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist. – Sie befinden sich im Mutterschutz oder in der gesetzlichen El-
ternzeit.
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- – Sie sind aufgrund der Pflege eines Angehörigen von Ihrem Ar-
wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle, die beitgeber gemäß PflegeZG vollständig oder teilweise von Ihrer
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, Arbeit freigestellt.
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
Bei Beantragung der Stundung müssen Sie entsprechende Nach-
(8) Information an die versicherte Person weise vorlegen. Ist die Voraussetzung für die zinslose Stundung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig und setzen wir Ih- entfallen, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Die zinslose
nen eine Zahlungsfrist, werden wir die versicherte Person im ge- Stundung endet dann zum nächsten Monatsersten.
setzlichen Umfang informieren. Dazu sind wir nach § 166 Absatz (3) Befristete Beitragsfreistellung
4 VVG verpflichtet. Gleichzeitig werden wir der versicherten Per-
son eine Zahlungsfrist im gesetzlich vorgesehenen Umfang ein- Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre
räumen. Diese beträgt derzeit mindestens 2 Monate. beantragen. Die Regelungen des § 14 gelten entsprechend.
Nach Beendigung der befristeten Beitragsfreistellung können Sie
wieder den bisherigen Beitrag zahlen. Wir führen eine Wiederin-
kraftsetzung Ihres Vertrages nach § 14 Absatz (5) durch. Wenn
Sie die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen möchten, haben Sie
folgende Möglichkeiten:
– In Form einer einmaligen Zuzahlung nach § 3 Nr. 63 EStG (sie-
he § 16)
– In Form mehrerer Zuzahlungen nach § 3 Nr. 63 EStG
Dabei sind maximal 6 Monatsraten möglich.
– Über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer verteilt als
erhöhten Beitrag (siehe § 15 Absätze (3) bis (6))
(4) Reduzierung der Beiträge
Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die
Änderung Ihrer Beiträge reduziert sich gegebenenfalls die Höhe
Ihrer garantierten Leistungen. Diese teilweise Beitragsfreistellung
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erfolgt gemäß § 14. Wir werden Sie hierüber in Textform informie- wird. Abweichend hierzu gelten für eine gegebenenfalls einge-
ren. schlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Regelun-
gen gemäß Absatz (5).
Voraussetzung dabei ist, dass die reduzierten Beiträge mindes-
tens 300 EUR pro Jahr betragen. (5) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages
Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in Kraft
Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im- setzen, um Ihre Leistungen wieder zu erhöhen. Für diese Wie-
mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der derinkraftsetzung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten und
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. es gelten die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungs-
grundlagen.
Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie-
rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei gel- Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass seit der
ten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 14 Absatz Beitragsfreistellung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.
(5). Danach kann eine Weiterführung nur nach dem dann für den
(5) Steuerliche Höchstgrenzen Neuzugang gültigen Tarif erfolgen.
Bei allen Möglichkeiten sind die steuerlichen Höchstgrenzen ge- Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder eine
mäß § 3 Nr. 63 EStG zu beachten. Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung
vereinbart hatten, gilt Folgendes: Sind mehr als 6 Monate seit
§ 14 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel- der Beitragsfreistellung vergangen, ist eine Wiederinkraftsetzung
len? der Hauptversicherung inklusive der Zusatzversicherung abhän-
gig vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung. Sie können auch
(1) Beitragsfreistellung darauf verzichten, die Zusatzversicherung bei der Wiederinkraft-
Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text- setzung fortzuführen. In diesem Fall gilt weiterhin die Frist von 3
form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit Jahren. Falls Sie andere Zusatzversicherungen vereinbart hatten,
zu werden. werden diese bei der Wiederinkraftsetzung fortgeführt.
In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- Wenn Sie die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen möchten, ha-
rechnung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Ver- ben Sie folgende Möglichkeiten:
triebskosten (siehe § 17), nur geringe Beträge zur Bildung bei- – In Form einer einmaligen Zuzahlung nach § 3 Nr. 63 EStG (sie-
tragsfreier Leistungen vorhanden. In der Regel stehen daher he § 16)
auch in den Folgejahren keine Mittel in Höhe der eingezahlten – In Form mehrerer Zuzahlungen nach § 3 Nr. 63 EStG
Beiträge zur Verfügung. Nähere Informationen zu den garan- Dabei sind maximal 6 Monatsraten möglich.
tierten Leistungen nach Beitragsfreistellung und deren Höhe – Über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer verteilt als
können Sie der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistun- erhöhten Beitrag (siehe § 15 Absätze (3) bis (6))
gen entnehmen. Diese finden Sie in den vorvertraglichen In- Hierbei sind die steuerlichen Höchstgrenzen gemäß § 3 Nr. 63
formationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. EStG zu beachten.
Es gibt Alternativen zur Beitragsfreistellung. Beachten Sie hierzu Haben Sie einen Stufenplan nach den „Versicherungsbedingun-
bitte insbesondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkei- gen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der
ten nach § 13. Direktversicherung bAVKomfort“ vereinbart, können die Erhöhun-
(2) Garantie-Guthaben, garantierte Mindestrente und Gesamt- gen, die während der beitragsfreien Zeit nicht durchgeführt wur-
Guthaben den, im Rahmen der Wiederinkraftsetzung nachgeholt werden.
Das Garantie-Guthaben zum vorgemerkten Rentenbeginn wird Ihre vereinbarte Garantie kann trotz Wiederinkraftsetzung und
bei Beitragsfreistellung neu bestimmt. Dabei berücksichtigen wir Nachzahlung der Beiträge geringer ausfallen als vor der Beitrags-
die durch die Beitragsfreistellung nicht mehr zu leistenden Beiträ- freistellung.
ge sowie etwaige Beitragsrückstände.
Dies gilt auch für das Garantie-Guthaben zum gewählten Renten- (6) Stichtag
beginn bei einer Beitragsfreistellung innerhalb der Rentenwahl- Bei Beitragsfreistellung erfolgt die Ermittlung des Fondsguthabens
phase. zu einem bestimmten Stichtag. Dies ist der Tag nach Eingang Ih-
Das Garantie-Guthaben kann geringer ausfallen als Ihr gewählter res Wunsches auf Beitragsfreistellung, frühestens der letzte Bör-
Prozentsatz multipliziert mit der Summe der bereits eingezahlten sentag des Monats vor dem Termin der Beitragsfreistellung. Ist der
Beiträge. Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauffolgende
(3) Regelungen für Zusatzversicherungen Börsentag verwendet.
Die speziellen Regelungen für die Todesfall-Zusatzversicherung § 15 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen?
und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entnehmen Sie
bitte deren Versicherungsbedingungen. (1) Grundsatz
(4) Beschäftigungszeit ohne Entgelt Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie diese erhöhen.
Dies ist zu jeder Beitragsfälligkeit während der Beitragszahlungs-
Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis ohne Ent- dauer möglich, sofern die Voraussetzungen nach Absatz (2) er-
gelt fort (zum Beispiel aufgrund Elternzeit oder längerer Krankheit) füllt sind. Die erhöhten Anlagebeiträge werden Ihrem Gesamt-
und wird die Versicherung wegen Nichtzahlung der während die- Guthaben zugeführt. Die Erhöhung der Beiträge führt zu einer Er-
ser Zeit fälligen Beiträge in eine beitragsfreie Versicherung gemäß höhung der garantierten Leistungen.
Absatz (1) umgewandelt, gilt Folgendes: Der bezugsberechtigte
Arbeitnehmer kann innerhalb von 3 Monaten nach der Beendi- (2) Voraussetzungen
gung der entgeltlosen Zeit verlangen, dass die Versicherung zu
Für die Erhöhung der Beiträge Ihrer Hauptversicherung müssen
den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
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– Die jährliche Erhöhung der Beiträge beträgt mindestens (6) Steuerlicher Hinweis
60 EUR.
– Die jährliche Erhöhung beträgt höchstens 100 % des zuletzt ge- Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Erhöhung beach-
zahlten Jahresbeitrages. ten Sie bitte die steuerlichen Informationen.
– Die Summe aller Erhöhungsbeiträge beträgt höchstens
§ 16 Wie können Sie Ihre Leistungen durch Zuzahlungen er-
50.000 EUR. Hierfür werden alle Erhöhungsbeiträge während
höhen?
der gesamten Beitragszahlungsdauer betrachtet.
– Der Gesamtbeitrag überschreitet nicht den steuerlich geförder- (1) Grundsatz
ten Höchstbetrag gemäß § 3 Nr. 63 EStG.
Vor dem Rentenbeginn können Sie monatlich Zuzahlungen nach
(3) Regelungen für Zusatzversicherungen § 3 Nr. 63 bzw. nach § 100 EStG zu Ihrer Versicherung leisten. Zu
Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten diesem Zeitpunkt erhöht sich durch die Zuzahlung abzüglich der
für die Erhöhung besondere Regelungen. Abschluss- und Verwaltungskosten Ihr Gesamt-Guthaben. Zuzah-
lungen führen zu einer Erhöhung der garantierten Leistungen.
a) Beitragsbefreiung (Tarif BU)
(2) Voraussetzungen
Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt:
Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähigkeit, Für Zuzahlungen nach § 100 EStG müssen alle folgenden Vor-
sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten und es aussetzungen erfüllt sein:
wurden auch keine derartigen Leistungen beantragt. – Jede Zuzahlung beträgt mindestens den steuerlich geförderten
Mindestbetrag nach § 100 EStG.
In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig – Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr darf den steu-
vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per- erlich geförderten Höchstbetrag nach § 100 EStG nicht über-
son: steigen.
– Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre. – Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs-
– Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung im Jahr mehr tens 20 % der Summe der bisher gezahlten Beiträge. Diese
als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Voraussetzung gilt nur für Versicherungen gegen Einmalbeitrag
Rentenversicherung. und beitragsfreie Versicherungen.
Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zukünftigen Erhöhungen Für Zuzahlungen nach § 3 Nr. 63 EStG müssen alle folgenden
aus einem vereinbarten Stufenplan. Wir berücksichtigen dabei Voraussetzungen erfüllt sein:
alle Verträge bei der Württembergischen Lebensversicherung – Die Summe der Beiträge und Zuzahlungen pro Kalen-
für welche die versicherte Person eine Beitragsbefreiung ein- derjahr darf den steuerlich geförderten Höchstbetrag nach
geschlossen hat. § 3 Nr. 63 EStG nicht übersteigen.
b) Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) – Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs-
tens 50.000 EUR.
Die Beiträge und Leistungen der Berufsunfähigkeits-Rente wer- – Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs-
den nicht erhöht. tens 20 % der Summe der bisher gezahlten Beiträge. Diese
Voraussetzung gilt nur für Versicherungen gegen Einmalbeitrag
c) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ)
und beitragsfreie Versicherungen.
Bei einer Todesfall-Zusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr
(3) Regelungen für Zusatzversicherungen
werden die Beiträge und Leistungen entsprechend miterhöht.
Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten
Bei einer Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall- für die Zuzahlungen besondere Regelungen.
Leistung werden die Beiträge und Leistungen nicht erhöht.
a) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Tarife BU und BUR)
(4) Erhöhung der garantierten Leistungen durch die Erhöhung der
Beiträge Die Leistungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wer-
den nicht erhöht.
Durch die Erhöhung der Beiträge erhöhen sich insbesondere Ihr
Garantie-Guthaben und Ihre garantierte Mindestrente. Der Garan- b) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ)
tieplan berücksichtigt bei der Bestimmung der Guthabengarantie Die Todesfall-Leistung einer eingeschlossenen Todesfall-
das erhöhte Gesamt-Guthaben. Zusatzversicherung erhöht sich um den Zuzahlungsbetrag. Dies
Bei der Berechnung der erhöhten Leistungen legen wir insbeson- gilt nicht, wenn Sie eine förderfähige Zuzahlung nach § 100 EStG
dere Folgendes zugrunde: leisten, da diese ausschließlich die Versicherungsleistung der
– Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der Hauptversicherung erhöht.
versicherten Person
– Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis (4) Erhöhung der garantierten Leistungen durch Zuzahlungen
zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn Durch Zuzahlungen erhöhen sich insbesondere Ihr Garantie-
– Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla- Guthaben und Ihre garantierte Mindestrente. Der Garantieplan be-
gen gemäß § 23 rücksichtigt bei der Bestimmung der Guthabengarantie das erhöh-
(5) Spezialfall: Zwischenkonto te Gesamt-Guthaben.
Bei der Berechnung der erhöhten Leistungen legen wir Folgendes
Wir führen die Anlagebeiträge dem Gesamt-Guthaben zu. Eine zugrunde:
Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf das Sicherungsguthaben, – Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der
den Wertsicherungsfonds und die freien Fonds kann immer nur versicherten Person
zum ersten Arbeitstag eines Monats erfolgen. Deshalb führen wir – Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis
die Erhöhung der Anlagebeiträge bis zum ersten Arbeitstag des zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn
nächsten Monats nach Erfassung der Erhöhung einem Zwischen- – Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla-
konto zu (siehe § 4 Absatz (4)). gen gemäß § 23
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(5) Spezialfall: Zwischenkonto (4) Auswirkungen
Wir führen die Zuzahlungen abzüglich der Abschluss- und Ver- Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der
waltungskosten dem Gesamt-Guthaben zu. Eine Aufteilung des Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge
Gesamt-Guthabens auf das Sicherungsguthaben, den Wertsiche- zur Bildung beitragsfreier Leistungen oder für einen Rückkaufs-
rungsfonds und die freien Fonds kann immer nur zum ersten Ar- wert vorhanden sind (siehe § 14 und § 19). Nähere Informationen
beitstag eines Monats erfolgen. Deshalb führen wir die Zuzahlun- finden Sie in den Verlaufsdarstellungen zu den Leistungen in Ihren
gen bis zum ersten Arbeitstag des nächsten Monats nach Erfas- vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
sung einem Zwischenkonto zu (siehe § 4 Absatz (4)).
§ 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
(6) Steuerlicher Hinweis nung?
Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Zuzahlungen be-
Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur-
achten Sie bitte die steuerlichen Informationen.
sacht wurden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können
wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rechnung
VI. Kosten stellen.
Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse:
§ 17 Wie werden die Kosten verrechnet?
– Versand unserer Mitteilungen per Post
(1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postversand
verpflichtet sind.
Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um – Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsberech-
Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind tigten
in Ihren Vertrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in – Änderung des Versicherungsnehmers
Rechnung gestellt. – Rückläufer im Lastschriftverfahren
– Verzug mit Beiträgen
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise – Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler – Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-
sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti- gungsausgleichs
gung. – Durchführung von Vertragsänderungen
– Beitragsstundung
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs- Dies gilt nur, sofern kein Recht auf zinslose Beitragsstundung
kosten. besteht.
– Adressenrecherche
Die Höhe der Kosten können Sie den Individuellen Vertragsinfor- Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift oder
mationen entnehmen. Die dort angegebenen Kosten basieren auf Ihres Namens nicht mitgeteilt haben.
der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei Abschluss des – Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des
Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertragsänderungen kön- SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch uns
nen sich die Kosten ändern. an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums
(2) Verrechnung der Kosten bei laufenden Beiträgen und Erhö- – Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen
hungen beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen
Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach
Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg
§ 4 DeckRV an. Die Abschluss- und Vertriebskosten erheben wir
ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren
bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung wie folgt: Wir
Vertragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche-
verteilen die Kosten gleichmäßig entsprechend der Zahlungswei-
rungsbedingungen.
se. Dies tun wir über 5 Jahre, höchstens bis zum vorgemerkten
Rentenbeginn und höchstens über die Beitragszahlungsdauer.
Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein-
Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind nach der DeckRV
zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen
auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu
diese oder werden entsprechend herabgesetzt.
erbringenden Beiträge beschränkt.
Diese Verrechnung erfolgt auch bei einer Erhöhung (siehe § 15) VII. Vorzeitige Beendigung
für die in die Erhöhungsbeiträge einkalkulierten Abschluss- und
Vertriebskosten.
§ 19 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver-
(1) Kündigung
teilt.
Sie können Ihre Versicherung vor dem Rentenbeginn jederzeit
(3) Verrechnung der Kosten bei Einmalbeiträgen, Zuzahlungen
zum Schluss des laufenden Monats ganz oder teilweise kündigen.
und in der Rentenwahlphase
Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen.
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen Eine teilweise Kündigung (Teilkapitalentnahme) ist unwirksam,
(siehe § 16) werden die Abschluss- und Vertriebskosten jeweils wenn das verbleibende Gesamt-Guthaben unter einen Mindest-
dem Beitrag und den Zuzahlungen entnommen. Gleiches gilt für betrag von 2.000 EUR sinkt. In folgendem Fall behalten wir uns
zusätzlich geleistete Beiträge und Zuzahlungen während der Ren- vor eine Gesundheitsprüfung vorzunehmen: Sie entnehmen mehr
tenwahlphase. als 10.000 EUR und das Gesamt-Guthaben ist nach der Entnah-
me kleiner als eine ggf. vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung.
Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver- Durch die teilweise Kündigung reduziert sich die Höhe Ihrer ver-
teilt. einbarten Leistungen. Wir werden Sie hierüber in Textform infor-
mieren.
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In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrech- a) Stornoabzug
nung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Ver-
triebskosten (siehe § 17), nur ein geringer Rückkaufswert vor- Wir sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, für jeden Vertrag ausrei-
handen. In der Regel erreicht der Rückkaufswert auch in den chende Mittel - sogenannte Solvenzmittel - zu bilden. Diese die-
Folgejahren nicht die Summe der eingezahlten Beiträge. Nä- nen der Absicherung von Risiken, die die Erfüllbarkeit unserer
here Informationen zum Auszahlungsbetrag bei Kündigung Leistungszusagen gefährden können. Ein Teil der Solvenzmittel
und seine Höhe können Sie den Verlaufsdarstellungen zu den wird intern durch widerruflich zugeordnete Überschüsse aufge-
Leistungen bei Kündigung entnehmen. Diese finden Sie in baut. Dies ist in der Regel günstiger als eine Finanzierung über
den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertrags- externes Kapital.
unterlagen.
Zu Beginn Ihres Vertrages ist der Beitrag Ihrer Versicherung zu
Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte die diesen Solvenzmitteln typischerweise gering. Während dieser Zeit
Beitragsfreistellung nach § 14. profitiert Ihre Versicherung von Solvenzmitteln des bestehenden
Die speziellen Regelungen für die Zusatzversicherungen entneh- Versicherungsbestandes. In späteren Jahren leistet Ihr Vertrag
men Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Zusatzversiche- dann auch einen Beitrag für das Kollektiv. Diesen Beitrag haben
rungen. wir bei der Kalkulation der Versicherung eingeplant. Bei einer vor-
zeitigen Kündigung stellt Ihre Versicherung dem Versichertenkol-
Auszahlung bei Kündigung lektiv dann aber keine Solvenzmittel zur Verfügung.
(2) Auszahlungsbetrag Für die Bemessungsgröße des Stornoabzugs berücksichtigen wir
die Prozentsätze der vereinbarten Beitragsgarantie und des Ga-
Nach Kündigung zahlen wir nach § 169 VVG: rantieplans. Den größten dieser Prozentsätze multiplizieren wir mit
– Den Rückkaufswert, vermindert um den Abzug der Summe der bis zum Kündigungszeitpunkt vereinbarungsge-
– Die Leistung aus widerruflich zugeordneten Überschüssen, so- mäß zu zahlenden laufenden Beiträge bzw. dem Einmalbeitrag
weit sie nach § 6 Absatz (7) bei Kündigung vorgesehen ist und ggf. geleisteten Zuzahlungen. Ist bis zum Zeitpunkt der Kündi-
Zusätzlich kommt ggf. noch die Beteiligung an den Bewertungsre- gung eine Erhöhung der Guthabengarantie durch Fix Plus erfolgt,
serven (siehe § 6 Absatz (12)) hinzu. geht der Wert des Fix Plus in die Bemessungsgröße ein. Den Wert
des Fix Plus, aber höchstens die Beitragssumme zum Termin des
Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Fix Plus, vergleichen wir mit dem zuvor berechneten Produkt. Der
jeweils höhere Wert wird als Bemessungsgröße für den Stornoab-
Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen. zug herangezogen.
Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene Gesamt- Der Stornoabzug beträgt im ersten Drittel der Dauer bis zum vor-
Guthaben des Versicherungsvertrages. Von dem so ermittelten gemerkten Rentenbeginn 2 % der Bemessungsgröße. Dies gilt je-
Wert erfolgt ein Abzug, der in Absatz (6) näher beschrieben wird. doch mindestens in den ersten 5 Jahren. Nach dem ersten Drittel
bzw. nach 5 Jahren fällt der Stornoabzug. Bei einer entsprechend
Wir sagen Ihnen auch einen garantierten Rückkaufswert zu. Die- langen Vertragslaufzeit fällt er bis zum Erreichen des letzten Drit-
sen finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistun- tels der Dauer bis zum vorgemerkten Rentenbeginn linear auf 1 %
gen in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertrags- ab. Im letzten Drittel und in der Rentenwahlphase bleibt er kon-
unterlagen. stant bei 1 %.
(3) Stichtag b) Falls der Stornoabzug zu hoch ist
Bei Kündigung erfolgt die Ermittlung des Fondsguthabens zu ei- Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Stor-
nem bestimmten Stichtag. Dies ist der Tag nach Eingang der Kün- noabzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend
digung, frühestens der letzte Börsentag des Monats vor dem Kün- herabgesetzt. Das kann z. B. sein, weil der in Ihrem konkreten Ein-
digungstermin. Ist der Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag zelfall ermittelte Stornoabzug nur in geringerer Höhe angemessen
der darauffolgende Börsentag verwendet. ist.
Der Spezialfall gemäß § 4 Absatz (9) gilt analog.
Wenn Sie uns nachweisen, dass dieser Stornoabzug überhaupt
Einschränkungen durch das BetrAVG nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Das kann z. B. sein, weil die
diesem Stornoabzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall
(4) Zwingende Vorschriften dem Grunde nach nicht zutreffen.
Es gelten die zwingenden Vorschriften des BetrAVG. Diese dürfen c) Ausweis des Stornoabzugs
den Regelungen zur Kündigung gemäß Absatz (1) und der Aus-
zahlung bei Kündigung gemäß Absatz (2) nicht entgegenstehen. Die Höhe des Stornoabzugs können Sie der Verlaufsdarstellung
der garantierten Leistungen bei Kündigung entnehmen. Diese fin-
(5) Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung den Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Ver-
tragsunterlagen.
Steht das BetrAVG einer Kündigung gemäß Absatz (1) und einer
Auszahlung bei Kündigung gemäß Absatz (2) entgegen, stellen Verzicht auf Stornoabzug
wir die Versicherung beitragsfrei (siehe § 14).
(7) Stornofreier Entnahmebetrag
Stornoabzug
Wenn Sie bis zu 20.000 EUR aus Ihrem Vertrag entnehmen, ver-
(6) Abzug zichten wir auf den in Absatz (6) genannten Stornoabzug. Sie
können auch mehr Geld entnehmen. In diesem Fall wird auf den
Vom Rückkaufswert erfolgt ein Abzug (Stornoabzug). Bei einer Teil, der den stornofreien Entnahmebetrag übersteigt, ein anteili-
teilweisen Kündigung erheben wir diesen anteilig. Der Abzug ist ger Stornoabzug fällig.
zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns Der stornofreie Entnahmebetrag ist für Entnahmen aus dem Si-
nachzuweisen. Weshalb wir den Abzug für angemessen halten, cherungsguthaben und dem Wertsicherungsfonds relevant. Bei
erläutern wir Ihnen nachfolgend. Entnahmen aus den freien Fonds fällt kein Stornoabzug an.
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Der stornofreie Entnahmebetrag von 20.000 EUR gilt immer für mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg-
ein Kalenderjahr und wird zum 01.01. eines jeden Jahres zurück- lich zur Verfügung stellen. Das gilt
gesetzt. Ein unverbrauchter stornofreier Entnahmebetrag verfällt – bei Abschluss des Vertrages oder
zum Ende jedes Jahres. – bei Änderung des Vertrages oder
Der stornofreie Entnahmebetrag ist in den Verlaufsdarstellungen – auf Nachfrage.
zu den Leistungen bei Kündigung bereits berücksichtigt. Diese fin-
den Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Ver- Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu
tragsunterlagen. Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind.
(2) Notwendige Informationen
Kündigung durch die versicherte Person, wenn sie gemäß §
9 Versicherungsnehmer geworden ist Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa-
tionen über
(8) Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
– Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit.
Die Versicherung wandelt sich abweichend von Absatz (2) gemäß – die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih-
§ 2 Absatz 2 BetrAVG in eine beitragsfreie Versicherung um (Wer- rem Vertrag haben.
trealisierungsverbot), wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt – die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers.
sind: Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
– Die versicherte Person ist mit gesetzlich unverfallbarer Anwart- Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
schaft ausgeschieden. ort und der Wohnsitz.
– Die versicherte Person ist Versicherungsnehmer geworden.
(3) Meldung bei Steuerbehörden
– Der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.
– Die Versicherung wurde gekündigt. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-
Auch wenn die Versicherung bereits bei Ausscheiden der versi- lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-
cherten Person aus dem Arbeitsverhältnis beitragsfrei ist, ist eine gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
Kündigung ausgeschlossen. melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge-
(9) Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
Nach Ausscheiden der versicherten Person aus dem Arbeitsver- (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten
hältnis mit dem Versicherungsnehmer kann auf deren Verlangen
die Versicherung auf einen neuen inländischen Arbeitgeber oder Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen
dessen Versorgungsträger übertragen werden. Sofern die gesetz- (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
lichen Voraussetzungen gemäß § 4 BetrAVG dafür erfüllt sind, er- zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer
rechnet sich der Übertragungswert nach dem BetrAVG. gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung
gestellt haben.
VIII. Ihre Obliegenheiten § 22 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
welche Folgen hat ihre Verletzung?
§ 20 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- (1) Geltungsbereich
rungsverhältnis beziehen?
Dieser Paragraf gilt nur für eine ggf. eingeschlossene
(1) Textform Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Todesfall-
Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung.
Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer
in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal, (2) Vorvertragliche Anzeigepflicht
als Brief oder per E-Mail.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
(2) Änderung der Kontaktdaten dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be-
antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige-
Bitte teilen Sie beziehungsweise die versicherte Person uns ei- pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen Um-
ne Änderung der Adresse oder des Namens unverzüglich mit. Sie ständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum Bei-
vermeiden dadurch Nachteile: Wir sind berechtigt, an Sie gerichte- spiel zur Gesundheit der versicherten Person.
te Mitteilungen per Einschreiben an Ihre zuletzt genannte Adresse
zu senden. Diese gelten dann 3 Tage nach Absendung als zuge- Sie und die versicherte Person sind bis zur Abgabe Ihrer Vertrags-
gangen. Für eine Adressenrecherche können wir Kosten erheben. erklärung verpflichtet, uns alle bekannten gefahrerheblichen Um-
Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der stände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsge-
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. mäß und vollständig anzuzeigen.
(3) Zustellungsbevollmächtigte Person Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen ßen, wesentlich sind.
Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt,
unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen. Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu:
§ 21 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu – gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen
berücksichtigen? – gesundheitlichen Störungen und Beschwerden
– Alter, Körpergröße und Gewicht
(1) Gesetzliche Auskunftspflichten – dem Raucherstatus
– der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Gefähr-
Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, dungen
Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und – besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten
Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor-
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Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
der Vertragsannahme, in Textform stellen. stände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Ver-
trag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, beispiels-
(3) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen weise zu erhöhten Beiträgen oder mit eingeschränktem Versiche-
Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet, rungsschutz.
müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer- (8) Folgen einer Kündigung
den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An-
zeigepflicht verletzt. Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags-
Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder freie Versicherung nach § 14 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht auf
handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst Wiederinkraftsetzung nach § 14 Absatz (5) besteht in diesem Fall
davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. nicht.
(4) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Vertragsänderung
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für
(9) Vertragsanpassung
Sie gravierende Nachteile haben:
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
– vom Vertrag zurücktreten oder Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen Be-
– den Vertrag kündigen oder dingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten, wer-
– den Vertrag rückwirkend anpassen oder den auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertrages.
– den Vertrag anfechten.
Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche-
Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer.
rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur
Rücktritt mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vorer-
krankungen abgeschlossen hätten.
(5) Voraussetzungen für einen Rücktritt
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende
Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige-
vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn pflicht unverschuldet erfolgt ist.
weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflicht-
verletzung vorliegt. (10) Ihr Recht zur Kündigung
Wenn sich durch die Vertragsanpassung
Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha-
ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch – die Beiträge um mehr als 10 % erhöhen oder
bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände – wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um-
geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann stand ausschließen,
zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
zu erhöhten Beiträgen oder mit eingeschränktem Versicherungs- serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir
schutz. Sie auf dieses Recht hinweisen.
(6) Folgen eines Rücktritts Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Wir zah-
(11) Ausübung unserer Rechte
len den Rückkaufswert nach § 19 Absätze (2) und (3). Die Rück-
zahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz- sind:
dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf – Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
einen gefahrerheblichen Umstand, der Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Dieser Hin-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- weis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheblichen Um-
falls ständen beantwortet haben.
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- – Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
pflicht ge war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt.
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind – Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich gel-
wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet. tend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns gel-
Kündigung tend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt haben.
– Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände an-
(7) Voraussetzungen für eine Kündigung gegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb eines
Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Umstände zur
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver-
Begründung unserer Erklärung angeben.
traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr-
lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein- (12) Gültigkeitsdauer unserer Rechte
haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit Ver-
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende tragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall innerhalb
Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht un- von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können wir
verschuldet erfolgt ist. diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie die
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist
10 Jahre.
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Weitere Regelungen ausreichend vorsichtige Rechnungsgrundlagen, um die Ihnen ga-
rantierten Leistungen lebenslang erbringen zu können. Wir ver-
(13) Anfechtung wenden diese Rechnungsgrundlagen erst nachdem deren korrek-
te Ermittlung und Angemessenheit von einem unabhängigen Treu-
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
händer bestätigt wurde.
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge-
Wegen gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Bestimmungen
nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
kann es notwendig sein, für die Berechnung der Deckungsrück-
ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären.
stellung andere Rechnungsgrundlagen als für die Kalkulation der
Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
garantierten Leistungen zu verwenden. Dann können die von der
Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
Deutschen Aktuarvereinigung e.V. oder deren Rechtsnachfolger
empfohlenen Rechnungsgrundlagen als gültige Rechnungsgrund-
Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, zah-
lagen zugrunde gelegt werden. Die erreichte garantierte Rente ist
len wir den Rückkaufswert nach § 19 Absätze (2) und (3). Die
in der absoluten Höhe hiervon nicht betroffen.
Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
(14) Leistungserweiterung/ Wiederinkraftsetzung § 24 Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder auf-
gelöst wird?
Die Absätze (2) bis (13) gelten bei einer unsere Leistungspflicht
erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des (1) Durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft
Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte
nach Absatz (12) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkraft- Wird durch die mit der Verwaltung des Fonds beauftragte Kapital-
setzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in verwaltungsgesellschaft
Kraft gesetzten Teils neu zu laufen. – ein Fonds geschlossen,
– ein Fonds mit anderen Fonds verschmolzen,
(15) Erklärungsempfänger – der An- bzw. Verkauf von Fondsanteilen eingestellt oder einge-
Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas- schränkt,
sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftliche sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu ersetzen.
Erklärung. Diese geben wir Ihnen als unserem Versicherungsneh-
mer oder Ihrem Rechtsnachfolger gegenüber ab. (2) Durch uns
Wenn wir ein schutzwürdiges Interesse haben und die Belange
der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigen, gilt Fol-
gendes: Wir sind berechtigt, einen Fonds auf unsere Veranlassung
IX. Sonstiges
– aufzulösen
– aus dem Fondsangebot zu streichen.
§ 23 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Be-
rechnung Ihrer Beiträge und Leistungen? Diesen können wir dann durch einen anderen ersetzen.
Die Maßnahme kann beispielsweise in den folgenden Fällen not-
Wir berechnen Ihre Beiträge und Leistungen nach anerkannten wendig sein:
Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei verwenden wir fol- – Die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingun-
gende Rechnungsgrundlagen: gen bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Fondsan-
– Kosten teilen ändern sich.
Nähere Informationen finden Sie in § 17. – Die vertragliche Grundlage zwischen uns und der Kapitalver-
– Rechnungszins waltungsgesellschaft hat sich entscheidend verändert.
Dieser beträgt vor dem Rentenbeginn 0,00 %. Für die garan- – Der Fonds erfüllt die Anlagegrundsätze, das ursprüngliche Ri-
tierte Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor beträgt sikoprofil oder unsere Qualitätskriterien nicht mehr. Solche Än-
er 1,0 %. derungen können beispielsweise eintreten, wenn
– Sterbetafeln – die Anlagestrategie des Fonds sich ändert und dadurch un-
Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbetafeln WL seren Anlagerichtlinien widerspricht.
2024 T Unisex und WL 2022 R Unisex. Für die Herleitung ge- – die Fondsperformance eines Fonds den Marktdurchschnitt
schlechtsunabhängiger Sterbetafeln verwenden wir anerkannte erheblich unterschreitet.
aktuarielle Fachgrundsätze. – das Rating des Fonds sich verschlechtert oder entfällt.
Für den garantierten Rentenfaktor nehmen wir zusätzlich einen – das von uns verwaltete Volumen eines Fonds weniger als
Sicherheitsabschlag in Höhe von 15 % vor. 1.000.000 EUR beträgt. Dies muss länger als zwei Jahre der
Fall sein.
Die für Ihren Vertrag zum Rentenbeginn gültigen Rechnungs- – wir durch die nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von
grundlagen sind: Kosten beim Fondskauf oder -verkauf belastet werden.
– Kosten (3) Ersatzfonds
Wir verwenden die zu Versicherungsbeginn für die Zeit ab Ren-
tenbeginn festgelegten Kosten. Falls ein Ereignis gemäß den Absätzen (1) oder (2) eintritt, können
– Rechnungszins und Sterbetafel wir einen Ersatzfonds bestimmen. Dieser muss in seiner Zusam-
Diese entsprechen dem Rechnungszins und der Sterbetafel, mensetzung dem Anlageprofil des bisherigen Fonds weitgehend
welche wir zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Beitrags- entsprechen. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen unverzüg-
kalkulation für zum Verkauf geöffnete, vergleichbare Renten- lich durch uns unter Wahrung der Interessen aller Versicherungs-
versicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung verwen- nehmer.
den.
Bieten wir zum Rentenbeginn keine sofort beginnende, vergleich- Über die bevorstehende Ersetzung eines Fonds informieren wir
bare Rentenversicherung auf dem deutschen Lebensversiche- Sie rechtzeitig. Sie erhalten von uns eine ausführliche Informati-
rungsmarkt mehr an, gilt Folgendes: Wir verpflichten uns, Rech- on über den neuen Fonds. Künftig ersetzt dieser den bisherigen
nungsgrundlagen zu verwenden, die nach anerkannten aktuariel- Fonds bei der Aufteilung Ihres Guthabens in die freien Fonds. Wir
len Fachgrundsätzen ermittelt wurden. Insbesondere wählen wir übertragen Ihr Fondsguthaben aus dem bisherigen Fonds.
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(4) Kurzfristiger Fondswechsel mals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Die Mitteilung
enthält folgende Informationen, sofern diese für Ihre Versicherung
Falls ein Ereignis gemäß den Absätzen (1) oder (2) einen Fonds- relevant sind:
wechsel kurzfristig erforderlich macht, gilt Folgendes: Wenn wir
Sie hierüber nicht mehr rechtzeitig informieren können, sind wir – Summe der eingezahlten Beiträge
berechtigt, einen hinsichtlich Risikoprofil vergleichbaren Ersatz- – Anlage im Sicherungsguthaben
fonds auszuwählen. Künftig ersetzt dieser gegebenenfalls den bis- – Wert des Fondsguthabens
herigen Fonds bei der Aufteilung Ihres Guthabens in freie Fonds. – Garantie-Guthaben und garantierte Mindestrente zum vorge-
Wir übertragen Ihr Fondsguthaben aus dem bisherigen Fonds. merkten bzw. gewählten Rentenbeginn
– Leistung im Todesfall
Wir informieren Sie unverzüglich über das Ereignis und den vor- – Leistung bei Beitragsfreistellung
genommenen Fondswechsel. – Leistung bei Kündigung
Der Wert des Fondsguthabens wird in Fondsanteilen und als EUR-
(5) Spezialfall: Feststellung der Rücknahmepreise oder Rücknah-
Betrag aufgeführt.
me der Anteile nicht möglich
(2) Nach dem Rentenbeginn
Der Spezialfall gemäß § 4 Absatz (9) gilt analog.
Auch nach dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine
(6) Wertsicherungsfonds
Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung. Diese erhalten Sie
Die Absätze (1) und (2) gelten ebenfalls für den Wertsicherungs- erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn.
fonds. Da der Wertsicherungsfonds zur Absicherung von Garan-
(3) Auf Wunsch
tien dient, gilt Folgendes: Wir können den Wertsicherungsfonds
auch ersetzen, wenn erhebliche Änderungen eintreten, die wir Auf Wunsch geben wir Ihnen den Stand Ihrer Versicherung jeder-
nicht beeinflussen können. In diesem Fall sind wir dazu berechtigt, zeit an.
den Wertsicherungsfonds auszutauschen. Über einen Austausch
werden wir Sie unverzüglich informieren. Erhebliche Änderungen § 26 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
können beispielsweise sein:
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
– Der Wertsicherungsfonds wird aufgelöst oder mit einem ande- land Anwendung.
ren Fonds zusammengelegt.
– Das Rating der Muttergesellschaft der Kapitalverwaltungsge- § 27 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein-
sellschaft, die den Wertsicherungsfonds verwaltet, verschlech- mal nicht zufrieden sind?
tert sich bei einer anerkannten Rating-Agentur.
– Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verletzt vertragliche Pflich- (1) Unser Beschwerdemanagement
ten in erheblicher Weise.
– Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ändert die Anlagestrategie Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine
oder die Anlagepolitik in erheblicher Weise. Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll-
– Der Fondsmanager wird ausgetauscht. ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich
– Der Wertsicherungsfonds wird nicht mehr zu den ursprünglich gerne an uns. Sie erreichen uns
vereinbarten Rahmenbedingungen angeboten. – über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
– Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verliert ihre Zulassung für schwerde oder
den Vertrieb von Investmentanteilen oder stellt deren Vertrieb – per Brief an unsere Geschäftsadresse oder
ein. – per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).
– Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kündigt die mit uns beste-
hende Vertriebsvereinbarung. (2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
– Eine Fortführung des Fondskonzepts durch die Kapitalverwal- Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versiche-
tungsgesellschaft oder das Fondsmanagement wird unmöglich rungsombudsmann e. V. wenden. Verbraucher sind Privatperso-
oder für das Versicherungsunternehmen im Interesse der Ver- nen, die Verträge für private Zwecke abschließen.
sicherungsnehmer unzumutbar.
– Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird liquidiert oder geht in- Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für
solvent. Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an dem
Falls wir den Wertsicherungsfonds austauschen, werden wir ver- Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie haben die
suchen, einen ähnlichen Ersatzfonds zu finden. Diesen werden wir Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür
Ihnen mitteilen. Die Anlagegrundsätze des Ersatzfonds sowie den ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von 100.000 EUR
Stichtag des Fondswechsels werden wir Ihnen in unserem Infor- nicht übersteigt.
mationsschreiben nennen. Ab dem Zeitpunkt des Fondswechsels
wird das Guthaben im Wertsicherungsfonds in den Ersatzfonds Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
übertragen.
Versicherungsombudsmann e.V.
Im Zeitraum vom Wegfall des Wertsicherungsfonds bis zum Ein- Postfach 080632
satz des Ersatzfonds gilt Folgendes: Das Gesamt-Guthaben wird 10006 Berlin
ausschließlich auf das Sicherungsguthaben und die freien Fonds E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
aufgeteilt. In diesem Zeitraum sind Sie nicht an der Wertentwick- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
lung des Wertsicherungsfonds beteiligt. Sollten wir keinen Ersatz- Telefon: 0800 369 6000
fonds finden, bleibt das bis zum Ende Ihrer Versicherung so. Die Fax: 0800 369 9000
mit uns vereinbarte Garantie bleibt erhalten.
(3) Versicherungsaufsicht
§ 25 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
(1) Vor dem Rentenbeginn leistungsaufsicht (BaFin).
Vor dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine Mittei-
lung über den Stand Ihrer Versicherung. Diese erhalten Sie erst- Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) C Abkürzungen für Gesetze und Verordnungen
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108 Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf ei-
53117 Bonn nige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir folgende
E-Mail: poststelle@bafin.de Abkürzungen:
Internet: www.bafin.de
BetrAVG Betriebsrentengesetz
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie BGB Bürgerliches Gesetzbuch
kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
(4) Rechtsweg EStG Einkommensteuergesetz
MindZV Mindestzuführungsverordnung
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei- PflegeZG Gesetz über die Pflegezeit
ten. SGB Sozialgesetzbuch
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
§ 28 Wo ist der Gerichtsstand? VVG Versicherungsvertragsgesetz
(1) Bei Klagen gegen uns
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge-
richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist
auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe-
bung Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
(2) Bei Klagen gegen Sie
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben
Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren ge-
wöhnlichen Aufenthalt haben.
Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht
nach dessen Sitz oder Niederlassung.
(3) Bei Ihrem Sitz im Ausland
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus dem
Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen, das
seinen Sitz ins Ausland verlegt.
§ 29 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
(1) Gültigkeit
Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un-
wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig.
(2) Unwirksamkeit
Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
gen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen
für unwirksam erklärt werden.
Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn
– die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages notwen-
dig sind oder
– das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags-
partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen
Vertragspartei wäre.
Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah-
rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an-
gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun-
gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann
werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil.
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Sehr geehrte Kundin, Die Erhöhungen der Beiträge und Leistungen im Rahmen der an-
sehr geehrter Kunde, schließenden Dynamik erfolgen jeweils zur ersten Beitragsfällig-
keit im Kalenderjahr. Der erste Termin der anschließenden Dyna-
falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihren Vertrag inklusive mik findet frühestens 12 Monate nach der letzten Stufe statt.
gegebenenfalls eingeschlossener Zusatzversicherungen ohne
erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können, gelten (2) Deckelung
folgende Versicherungsbedingungen. Die Erhöhung erfolgt maximal bis zum steuerlich geförderten
Höchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG. Haben Sie mit uns eine Dy-
namik vereinbart und beträgt der jährliche Beitrag höchstens 4 %
Württembergische Genius Vorsorge der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversi-
und Karlsruher Genius Vorsorge cherung erfolgt die Erhöhung maximal bis zu diesem Betrag.
(3) Erhöhung der Leistungen
Versicherungsbedingungen für die Die erhöhten Beiträge der Hauptversicherung werden Ihrem
planmäßige Erhöhung der Beiträge und Gesamt-Guthaben zugeführt. Die Erhöhung der Beiträge bewirkt
Leistungen der Direktversicherung eine Erhöhung der garantierten Leistungen. Die Leistungen erhö-
hen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge (siehe § 3).
bAVKomfort
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen
Inhaltsverzeichnis Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
§1 Wie und wann erfolgt die planmäßige Erhöhung? §2 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?
§2 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?
§3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- (1) Auf Ihren Wunsch
leistungen?
§4 Welche Besonderheiten gelten bei Vereinbarung des Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats
Stufenplans? nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese
§5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö- rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er-
hung der Versicherungsleistungen? höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö-
hungstermin zahlen.
Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
§1 Wie und wann erfolgt die planmäßige Erhöhung? nachholen.
Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro-
(1) Formen der planmäßigen Erhöhung chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen.
Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie widerspro-
Bei dieser Rentenversicherung können Sie mit uns eine Dynamik chen haben.
oder einen Stufenplan vereinbaren. Sie können auch die planmäßige Erhöhung ausschließen, um auf
a) Dynamik alle künftigen planmäßigen Erhöhungen zu verzichten.
Haben Sie eine Dynamik mit uns vereinbart, erhöhen sich die Bei- (2) Auf unsere Veranlassung
träge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zusatzversiche- Ein Recht auf Erhöhung der Beiträge und Leistungen besteht in
rungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Sie können ei- den folgenden Situationen nicht mehr:
nen ganzzahligen Prozentsatz von 1 % bis 5 % wählen.
– Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einge-
Alternativ kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im glei-
schlossen und wir erbringen Leistungen wegen Berufsunfähig-
chen Verhältnis wie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetz-
keit oder Pflegebedürftigkeit. Wenn wir diese Leistungen rück-
lichen Rentenversicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die
wirkend anerkennen, wird eine in diesem Zeitraum durchge-
jährliche Erhöhung jeweils mindestens 5 %.
führte Erhöhung rückgängig gemacht. Im Falle der Beendigung
unserer Leistungspflicht erfolgt eine Wiederaufnahme der plan-
Die Erhöhungen der Beiträge und Leistungen erfolgen jeweils zur
mäßigen Erhöhungen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung
ersten Beitragsfälligkeit im Kalenderjahr.
verzichten wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkommens-
b) Stufenplan abhängigen Obergrenze nach Absatz (3).
– Der Vertrag befindet sich in der Rentenwahlphase. Diese ist
Haben Sie einen Stufenplan mit uns vereinbart, erhöhen sich die in den „Versicherungsbedingungen für die Direktversicherung
Beiträge stufenweise gemäß dem vereinbarten Plan. Den verein- bAVKomfort“ in § 2 Absatz (3) beschrieben.
barten Stufenplan finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. – Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Rente eingeschlossen und
die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird
Bei einer ausschließlichen Finanzierung durch Entgeltumwand- überschritten.
lung kann kein Stufenplan vereinbart werden.
(3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung mit Be-
Haben Sie bei Vertragsabschluss zuätzlich zum Stufenplan eine rufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR)
anschließende Dynamik vereinbart, gilt Folgendes: Die Beiträge
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente eingeschlossen haben,
erhöhen sich einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen im An-
gilt Folgendes: Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch ins-
schluss an den Stufenplan jährlich um den vereinbarten Prozent-
gesamt nicht mehr als 100 % des Nettoeinkommens aus berufli-
satz. Sie können einen ganzzahligen Prozentsatz von 1 % bis 5 %
cher Tätigkeit abgesichert wird. Bei Selbstständigen ist hierfür der
wählen.
durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Geschäftsjahre
Alternativ kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im glei-
maßgeblich. Wir berücksichtigen hierbei
chen Verhältnis wie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetz-
lichen Rentenversicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die – alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonstigen
jährliche Erhöhung jeweils mindestens 5 %. Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der Über-
schussbeteiligung.
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– gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen der Beiträge im Rahmen eines Stufenplans abhängig vom Ergeb-
Versorgungssystemen. nis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Person:
– Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken mit – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre.
50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente. – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung im Jahr mehr als
4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Ren-
§3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungsleis-
tenversicherung.
tungen?
Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zukünftigen Erhöhungen
Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann- aus einem vereinbarten Stufenplan. Wir berücksichtigen dabei
ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs- alle Verträge bei der Württembergischen Lebensversicherung
grundlagen der Beitragskalkulation. Dabei legen wir insbesondere für welche die versicherte Person eine Beitragsbefreiung ein-
Folgendes zugrunde: geschlossen hat.
– Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
versicherten Person hung der Versicherungsleistungen?
– Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis
zum vorgemerkten Rentenbeginn Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein-
– Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla- barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleis-
gen tungen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen
Diese sind in den „Versicherungsbedingungen für die Direktver- und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte.
sicherung bAVKomfort“ in § 23 beschrieben. Dazu gehört auch Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei
das Verfahren zur Erhebung und Verrechnung von Kosten. Je- Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang.
der Erhöhungsteil wird hinsichtlich der Kosten wie ein eigen-
ständiger Vertrag behandelt.
Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden ihre Versi-
cherungsleistungen im Rahmen der maßgebenden Obergrenzen
entsprechend miterhöht.
§4 Welche Besonderheiten gelten bei Vereinbarung des
Stufenplans?
(1) Anschließende Dynamik
Nach Ablauf des Stufenplans können Sie innerhalb von 3 Jah-
ren nach der letzten Stufe eine Dynamik gemäß § 1 Absatz (1)
a) ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen. Die Regelun-
gen gemäß § 2 gelten entsprechend.
(2) Ausscheiden der versicherten Person aus Ihrer Firma
Bei Ausscheiden der versicherten Person entfällt der Stufenplan.
Ein späterer Einschluss eines Stufenplans gemäß Absatz (3) ist
nicht möglich. Mehr Informationen zum Ausscheiden finden Sie in
den „Versicherungsbedingungen für die Direktversicherung bAV-
Komfort“ in § 9 Absätze (7) bis (10).
(3) Anpassung und Einschluss des Stufenplans
Sie haben die Möglichkeit den Stufenplan anzupassen oder nach-
träglich einzuschließen, wenn alle Voraussetzungen nach a) und
b) erfüllt sind. Die Regelungen gemäß § 2 gelten entsprechend.
a) Voraussetzungen
– Die Beiträge werden gemäß § 3 Nr. 63 EStG gefördert.
– Die Erhöhung des jährlichen Beitrages beträgt je Stufe mindes-
tens 60 EUR.
– Die Stufen finden ausschließlich zu Beitragsfälligkeiten statt
und zwischen 2 aufeinanderfolgenden Stufen liegen mindes-
tens 12 Monate. Insgesamt können maximal 5 Stufen verein-
bart werden.
b) Regelungen für Zusatzversicherungen
Ein Stufenplan ist nicht möglich, sofern Sie eine der folgenden Zu-
satzversicherungen eingeschlossen haben:
– Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR)
– Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung
(Tarif SZ)
Haben Sie eine Beitragsbefreiung (Tarif BU) eingeschlossen, gilt
Folgendes: Liegt einer der folgenden Fälle vor, ist der nachträgli-
che Einschluss des Stufenplans oder die nachträgliche Erhöhung
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