Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge, Gruppenversicherung (B55197300Z0)
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Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge der Alli-
anz (kurz: FAVA01) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Versicherte Leistungen ............................ 2
1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen .. 2
1.2 Vorsorge-Untersuchungen ....................... 2
1.3 Sport- und Gesundheitskurse ................... 2
1.4 Leistungen im Ausland ............................. 2
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................ 3
1.6 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 3
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 3
2.1 Kostenbegriff ............................................ 3
2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 3
2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 3
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 3
3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können ............................................... 3
3.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 3
3.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 3
4 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 3
4.1 Beitragszahlung ....................................... 3
4.2 Beitragsänderungen ................................. 4
5 Weitere Vertragsänderungen ................... 4
5.1 Ruhen der Versicherung .......................... 4
5.2 Versicherung von Kindern ........................ 4
5.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 4
6 Vertragsende und Fortsetzung ................ 5
6.1 Kündigung................................................ 5
6.2 Sonstiges Vertragsende ........................... 5
6.3 Fortsetzung .............................................. 5
7 Sonstige Regelungen ............................... 5
7.1 Ausländisches Geld ................................. 5
7.2 Kosten, die wir abziehen können.............. 5
7.3 Verrechnung von Zahlungen .................... 5
7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 5
7.5 Deutsches Recht...................................... 5
7.6 Beschwerdemöglichkeiten........................ 5
8 Leistungsverzeichnis ............................... 6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01)
1 Versicherte Leistungen
1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen
Versicherte Leistungserbrin-
Umfang Ausnahmen
ger und Honorargrenzen
Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die zur Wir zahlen keine Untersuchungen und
Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. Diese Präventions-Maßnahmen durch Ehe-
müssen niedergelassen oder in einer Kranken- partner, eingetragene Lebenspartner,
haus-Ambulanz oder einem medizinischen Ver- Eltern oder Kinder. Wir übernehmen in
sorgungszentrum tätig sein. diesem Fall die Auslagen des Leis-
tungserbringers.
Honorargrenzen Die Vergütung für ärztliche Leistungen muss nach
der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden.
Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz
dieser Gebührenordnung.
1.2 Vorsorge-Untersuchungen
Für Versicherte mit einem Wahltarif nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch gilt: Haben Sie im Wahltarif
einen Selbstbehalt vereinbart, gehört Ihr Eigenanteil aus dem Wahltarif zur Vorleistung der gesetzlichen Kranken-
versicherung.
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge-
- 100 Prozent der Kosten, die Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in
nach der gesetzlichen Kranken- Ziffer 8. Dazu gehören insbesondere:
versicherung verbleiben. • erweiterte Krebsvorsorge.
• Herz- und Gefäßvorsorge.
• Sportler-Vorsorge.
• Glaukom-Screening.
1.3 Sport- und Gesundheitskurse
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Sport- und Gesundheits- Für Sport- und Gesundheitskurse erstatten wir 80
kurse Euro im Versicherungsjahr (siehe Ziffer 7.4).
- 80 Euro im Versicherungsjahr.
Wir erstatten die Kosten für Sport- und Gesund-
heitskurse, die nach § 20 des Fünften Buchs
Sozialgesetzbuch zertifiziert sind. Das sind etwa
Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung
und Bewegungsprogramme. Zusätzlich erstatten
wir die Kosten für Sport- und Gesundheitskurse,
die von der Allianz organisiert werden.
1.4 Leistungen im Ausland
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Vorsorge oder andere Wir erstatten die ortsüblichen Kosten.
Präventions-Maßnahme im
Ausland Das gilt auch für Vorsorge-Untersuchungen im
Ausland, die im Verzeichnis in Ziffer 8 enthalten
sind. Es gelten auch dann die Zeitgrenzen, die wir
in diesem Verzeichnis festgelegt haben.
Versicherte Länder
Europa Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01)
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Vorsorge-Untersuchung Damit wir leisten, muss Sie ein Arzt vorsorglich
und andere Präventions- untersuchen (Vorsorge-Untersuchung).
Maßnahmen
Wir leisten auch für Maßnahmen, mit denen eines
dieser Ziele verfolgt wird (Präventions-
Maßnahmen):
• Sie sollen Krankheitsrisiken verhindern oder
verringern.
• Sie sollen ein gesundheitsorientiertes Handeln
fördern.
1.6 Umfang des Versicherungsschutzes Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist
1.6.1 Beginn des Versicherungsschutzes die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.
Beitrag erhalten haben.
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die
für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
liegt.
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
1.6.2 Bestandteile des Vertrags Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-
Der Vertrag setzt sich zusammen aus: lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
• dem Versicherungsschein. auf Versicherungsleistungen an Dritte.
• den schriftlichen Vereinbarungen.
• diesen Versicherungsbedingungen. 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können
• den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-
1.6.3 Ende des Versicherungsschutzes tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt schlagszahlungen von uns verlangen können.
auch für laufende Untersuchungen und Präventions- Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-
Maßnahmen. tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten.
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt:
Untersuchungen und Präventions-Maßnahmen, die bei der • Name der behandelten Person.
Beendigung noch nicht abgeschlossen sind. • die durchgeführte Untersuchungsmethode oder Präven-
tions-Maßnahme.
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen • Art der Leistungen.
• Behandlungsdaten.
2.1 Kostenbegriff Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des
dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind anderen Kostenträgers.
(Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten,
die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent-
stehen. 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können
2.2 Zeitpunkt der Kosten
Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden 3.1 Versicherungsfähigkeit
sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie die jeweilige Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie
Leistung in Anspruch genommen haben. Das ist wichtig Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi-
etwa beim Vertragsende. cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an
dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen.
2.3 Recht auf die Leistungen
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- 3.2 Versicherbarer Personenkreis
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis
Sie. gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-
bar. 4 Beitrag und Beitragsänderungen
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an 4.1 Beitragszahlung
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-
gen. 4.1.1 Beitrag
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01)
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
grundlagen festgelegt sind. 5.2 Versicherung von Kindern
4.1.2 Zahlungstermine 5.2.1 Neugeborene
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-
Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
cherungsschein. Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
immer zum Monatsersten zahlen. Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona-
4.1.3 Zahlung per Lastschrift te bei uns versichert.
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach
Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- seiner Geburt bei uns an.
fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform 5.2.2 Adoptivkinder
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
4.1.4 Tagesbeitrag Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei gesetz.
uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag
verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen.
an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung.
1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun-
4.2 Beitragsänderungen gen erfüllt sein:
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags- • Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3
laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen Monate bei uns versichert.
nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der
sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab- Adoption bei uns an.
weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
5.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes
Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An- Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder
passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi-
ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit chert ist.
Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
wirksam. Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge-
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
5 Weitere Vertragsänderungen
5.3 Änderung der Vertragsbedingungen
5.1 Ruhen der Versicherung Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text-
5.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß-
Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend geblichen Gründe.
stellen. Das bedeutet:
• Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf 5.3.1 Anpassung
die Leistungen. Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die
• Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge-
keine Beiträge zahlen. hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken.
In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
kann Ihre Versicherung ruhen: Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
• Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig. • Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu-
• Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und führen.
Elternzeitgesetz. • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
zeitgesetz. auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur rücksichtigt werden.
Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
Monat an. Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
dass die Anpassung angemessen ist.
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. unserer Information wirksam.
5.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen 5.3.2 Ersetzung
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
Das bedeutet ab der Fortsetzung: Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
Beitrag zahlen. Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-
cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
für ab der Fortsetzung. tion wirksam.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01)
6 Vertragsende und Fortsetzung 6.3 Fortsetzung
6.1 Kündigung 6.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver-
Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht. trags
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-
Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi- rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-
gen: dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz
6.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information fortsetzen.
des Versicherten
Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief, 6.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht
Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie
nicht aus. • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden,
• 70 Jahre geworden sind oder
Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder • eine Altersrente beziehen,
Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un- können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-
wirksam. versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist, Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
dass der Versicherte davon weiß. senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.
6.1.2 Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel- Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.
Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
erhalten, zu dessen Ende er kündigen will. 7 Sonstige Regelungen
Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des 7.1 Ausländisches Geld
zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest- Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür
laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen. gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt
Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 7.4 geregelt. es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum
aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf-
6.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung fentlichungen der Deutschen Bundesbank).
unserer Leistungen
Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele-
für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie
Versicherungsschutzes verringern. uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
In beiden Fällen gilt: 7.2 Kosten, die wir abziehen können
• Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
Vertragsänderung mitgeteilt haben. setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
• Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
rung) wirksam wird.
7.3 Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
6.1.4 Recht auf Gegenkündigung gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück- gerichtlich festgestellt ist.
treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die 7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“
Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
Vertragserklärung erhalten. ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem 7.5 Deutsches Recht
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. Es gilt deutsches Recht.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird. 7.6 Beschwerdemöglichkeiten
6.2 Sonstiges Vertragsende 7.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
6.2.1 70. Geburtstag gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren taktmöglichkeiten finden Sie unter
70. Geburtstag haben. www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
6.2.2 Rentenbeginn
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie 7.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
eine Altersrente beziehen. Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
6.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
cherungsvertrags. 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
6.2.4 Tod nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.
cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01)
schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam- 8 Leistungsverzeichnis
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich- Erweiterte Krebsvorsorge.
tungsvorschlag. Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
7.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht der Ge- fähige An-
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- bühren- zahl inner-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnung halb von 2
(BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: für Ärzte aufeinander
poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer (GOÄ). folgenden
Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer Versiche-
sich auch an diese wenden. rungsjah-
ren.
7.6.4 Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der Krebsvorsorge für die Frau.
Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den Beratung – auch am Tele- 1 1
Rechtsweg zu beschreiten. fon
Eingehende Beratung, die 3 1
das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
fon
Entnahme und Aufbereitung 297 1
von Abstrichmaterial zur
zytologischen Untersuchung
– gegebenenfalls ein-
schließlich Fixierung
Zuschlag zu den sonogra- 403 1
phischen Leistungen bei
transkavitärer Untersuchung
Ultraschall-Untersuchung 410 1
eines Organs
Ultraschall-Untersuchung 420 3
von bis zu 3 weiteren Orga-
nen im Anschluss an eine
der Leistungen nach den
Nummern 410 bis 418
Ultraschall-Untersuchung 418 1
der Brustdrüsen - gegebe- 420 1
nenfalls einschließlich der
regionalen Lymphknoten
Dünnschicht-Zytologie zur A4851 1
Gebärmutterhals-Krebs-
vorsorge ("Thin Prep")
Krebsvorsorge für den Mann.
Beratung – auch am Tele- 1 1
fon
Eingehende Beratung, die 3 1
das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
fon
Blutentnahme aus der Vene 250 1
mit Spritze, Kanüle oder
Katheter
Zuschlag zu den sonogra- 403 1
phischen Leistungen bei
transkavitärer Untersuchung
Ultraschall-Untersuchung 410 1
eines Organs
Ultraschall-Untersuchung 420 3
von bis zu 3 weiteren Orga-
nen im Anschluss an eine
der Leistungen nach den
Nummern 410 bis 418
Prostataspezifisches Anti- 3908.H3 1
gen (PSA), Ligandenassay -
gegebenenfalls einschließ-
lich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve
Darmkrebsvorsorge.
Test-Set zur Darmkrebs- 1
Früherkennung, wenn von
einem von der Allianz vor-
gegebenen Dienstleister
bezogen
6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01)
Kalium 3557 1
Hautkrebs-Screening. Natrium 3558 1
Beratung – auch am Tele- 1 1 Glykierte Hämoglobine 3561 1
fon (HbA 1, HbA 1c)
Eingehende Beratung, die 3 1 Cholesterin 3562.H1 1
das gewöhnliche Maß HDL-Cholesterin 3563.H1 1
übersteigt – auch am Tele- LDL-Cholesterin 3564.H1 1
fon Triglyzeride 3565.H1 1
Vollständige körperliche 7 1 Harnsäure 3583.H1 1
Untersuchung mindestens Kreatinin 3585.H1 1
eines der folgenden Organ- Gamma-Glutamyl- 3592.H1 1
systeme (gegebenenfalls transpeptidase (Gamma-
einschließlich Dokumenta- Glutamyl-transferase,
tion): Gamma-GT)
• das gesamte Hautorgan Glutamatoxalazetat- 3594.H1 1
• die Stütz- und Bewe- transaminase (GOT, Aspar-
gungsorgane
tataminotransferase, ASAT,
• alle Brustorgane
AST)
• der gesamte weibliche
Genitaltrakt (gegebenen- Glutamatpyruvat- 3595.H1 1
falls einschließlich Nieren transaminase (GPT, Ala-
und ableitende Harnwege) ninaminotransferase, ALAT,
• Dermatoskopie oder ALT)
A612 oder 1
Videosystem-gestützte 750 Thyreoidea stimulierendes 4030 1
Untersuchung und Bild- Hormon (TSH)
Dokumentation von Mut- • 25-Hydroxy-Vitamin D (25- 4138 oder 1
termalen OH-D, D2), Ligandenas- 4139
oder say - einschließlich Dop-
• Auflichtmikroskopie der pelbestimmung und aktu-
Haut (Dermatoskopie) eller Bezugskurve
oder
• 1,25-Dihydroxy-Vitamin D
(1,25-( OH) 2 D 3 , Calci-
Herz- und Gefäßvorsorge. triol), Ligandenassay –
einschließlich Doppelbe-
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
stimmung und aktueller
der Ge- fähige An-
Bezugskurve
bühren- zahl inner-
ordnung halb von 2
Herz-Check.
für Ärzte aufeinander
(GOÄ). folgenden Beratung – auch am Tele- 1 1
Versiche- fon
rungsjah- Eingehende Beratung, die 3 1
ren. das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
Internistischer Check-Up. fon
Zuschlag zu den Leistungen 405 1
Beratung – auch am Tele- 1 1
fon nach Nummer 415 oder 424
bei zusätzlicher Untersu-
Eingehende Beratung, die 3 1
chung mit cw-Doppler
das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele- Zuschlag zu der Leistung 406 1
fon nach Nummer 424 bei
zusätzlicher Farbkodierung
Gesundheitsuntersuchung 29 1
Zweidimensionale Dopple- 424 1
zur Früherkennung von
Krankheiten bei einem rechokardiographische
Untersuchung mit Bilddo-
Erwachsenen einschließlich
kumentation - einschließlich
Untersuchung zur Erhebung
des vollständigen Status der Leistung nach Nummer
423 (Duplex-Verfahren)
(Ganzkörperstatus), Erörte-
rung des individuellen Risi- Untersuchung (EKG) in 651 1
koprofils und verhaltensme- Ruhe - auch gegebenenfalls
dizinischer orientierter nach Belastung - mit min-
Beratung destens 9 Extremitäten-
Blutentnahme aus der Vene 250 1 und Brustwandableitungen
mit Spritze, Kanüle oder Elektrokardiographische 652 1
Katheter Untersuchung (EKG) unter
Ultraschall-Untersuchung 410 1 fortschreibender Registrie-
eines Organs rung (mindestens 9 Ablei-
tungen) in Ruhe und bei
Ultraschall der Schilddrüse 417 1
physikalisch definierter und
Ultraschall-Untersuchung 420 3
reproduzierbarer Belastung
von bis zu 3 weiteren Orga-
(Ergometrie) – gegebenen-
nen im Anschluss an eine
falls auch Belastungsände-
der Leistungen nach den
rung
Nummern 410 bis 418
Blutbild und Blutbildbe- 3550 1
Gefäß-Check.
standteile
Beratung – auch am Tele- 1 1
Calzium 3555 1
fon
7
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Eingehende Beratung, die 3 1 cher Bestimmung mehrerer
das gewöhnliche Maß Gase
übersteigt – auch am Tele- Laktat-Ischämietest (Fünf- 4107 1
fon malige Bestimmung von
• Zuschlag zu den sonogra- 401 oder 1 Laktat)
phischen Leistungen nach 645
den Nummern 410 bis 418 Glaukom-Screening.
bei zusätzlicher Anwen- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
dung des Duplex- der Ge- fähige An-
Verfahrens - gegebenen- bühren- zahl inner-
falls einschließlich Farb- ordnung halb von 2
kodierung für Ärzte aufeinander
oder (GOÄ). folgenden
• Untersuchung der Strö- Versiche-
mungsverhältnisse in den rungsjah-
hirnversorgenden Arterien ren.
und den Periorbitalarterien
Beratung – auch am Tele- 1 1
mit direktionaler Ultra-
fon
schall-Doppler-Technik -
einschließlich graphischer Eingehende Beratung, die 3 1
Registrierung das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
Ultraschall-Untersuchung 410 1
fon
eines Organs
Vollständige körperliche 6 1
Ultraschall-Untersuchung 420 3
Untersuchung mindestens
von bis zu 3 weiteren Orga-
eines der folgenden Organ-
nen im Anschluss an eine
systeme (-gegebenenfalls
der Leistungen nach den
einschließlich Dokumentati-
Nummern 410 bis 418
on):
• alle Augenabschnitte
• der gesamte HNO-Bereich
Sportler-Vorsorge. • das stomatognathe Sys-
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- tem
der Ge- fähige An- • die Nieren und ableiten-
bühren- zahl inner- den Harnwege (bei Män-
ordnung halb von 2 nern auch gegebenenfalls
für Ärzte aufeinander einschließlich der männli-
(GOÄ). folgenden chen Geschlechtsorgane)
Versiche- oder
rungsjah- • Untersuchung zur Erhe-
ren. bung eines vollständigen
Beratung – auch am Tele- 1 1 Gefäßstatus
fon • Kampimetrie (z. B. 1225 oder 1
Eingehende Beratung, die 3 1 Bjerrum) auch Perimetrie 1226 oder
das gewöhnliche Maß nach Förster 1227
übersteigt – auch am Tele- oder
fon • Projektionsperimetrie mit
Vollständige körperliche 7 1 Marken verschiedener
Untersuchung mindestens Reizwerte
eines der folgenden Organ- oder
systeme (gegebenenfalls • Quantitativ abgestufte
einschließlich Dokumentati- (statische) Profilperimetrie
on): • Spaltlampenmikroskopie 1240 oder 1
• das gesamte Hautorgan der vorderen und mittleren 1242
• die Stütz- und Bewe- Augenabschnitte - gege-
gungsorgane benenfalls einschließlich
• alle Bauchorgane der binokularen Untersu-
• der gesamte weibliche chung des hinteren Poles
Genitaltrakt (gegebenen- (z. B. Hruby-Linse)
falls einschließlich Nieren oder
und ableitende Harnwege) • Binokulare Untersuchung
Blutentnahme aus der Vene 250 1 des Augenhintergrunds
mit Spritze, Kanüle oder einschließlich der äußeren
Katheter Peripherie (z. B. Dreispie-
Darstellung der Flußvolu- 605a 1 gelkontaktglas,
menkurve bei spirographi- Schaepens) – gegebenen-
schen Untersuchungen falls einschließlich der
Spaltlampenmikroskopie
einschließlich graphischer
der vorderen und mittleren
Registrierung und Doku-
Augenabschnitte und/oder
mentation
diasklerale Durchleuch-
Spiroergometrische Unter- 606 1 tung
suchung einschließlich
Tonometrische Untersu- 1256 1
vorausgegangener Ruhe-
chung mit Anwendung des
spirographie und gegebe-
Applanationstonometers
nenfalls einschließlich
Oxymetrie
Gasanalyse in der Exspira- 617 1
tionsluft mittels kontinuierli-
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B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022