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Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (bKV) / Bedingungsarchiv

Allianz Vorsorge , Gruppenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Vorsorgebaustein der Gruppenversicherung für gesetzlich Versicherte: erweiterte Krebs-, Herz- und Gefäßvorsorge, Sportler-Vorsorge und Glaukom-Screening nach Leistungsverzeichnis, dazu 80 Euro je Jahr für Gesundheitskurse (Fassung Januar 2022).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.“4.1.1, Seite 3
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionennicht geregelt
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarja„Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz.“5.2.1, Seite 4
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertja„Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.“1.6.1, Seite 3
Wartezeitenkeine„Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt“1.6.1, Seite 3
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenein„Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung haben.“3.1, Seite 3
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebja„Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.“6.3.2, Seite 5
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitja„Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.“6.3.2, Seite 5
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubja„Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend stellen. Das bedeutet: Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen.“5.1.1, Seite 4

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personnicht geregelt
Wählbare Budgetstufennicht geregelt
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarnicht geregelt
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)nicht geregelt
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrnicht geregelt
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsennicht geregelt
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)nicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzenja„Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in Ziffer 8.“1.2, Seite 2
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungennicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädienicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungennicht geregelt
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagennicht geregelt
Hörgerätenicht geregelt
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatzja„Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz dieser Gebührenordnung.“1.1, Seite 2
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungnicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungnicht geregelt
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)nicht geregelt
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)nicht geregelt
Implantatenicht geregelt
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikennicht geregelt

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungnicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)ja„Für Sport- und Gesundheitskurse erstatten wir 80 Euro im Versicherungsjahr“1.3, Seite 2

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtja„Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.“4.1.1, Seite 4
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)ja„Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen.“4.2, Seite 4
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsja„Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige“6.1.2, Seite 5
Kündigungsfrist für den Betriebja„Wir müssen die Kündigung spätestens am 30. September des Jahres erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.“6.1.2, Seite 5
Ordentliches Kündigungsrecht des Versichererskeine„Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.“6.1, Seite 5
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsja„100 Prozent der Kosten, die nach der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.“1.2, Seite 2
Selbstbeteiligungnicht geregelt
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztja„100 Prozent der Kosten, die nach der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.“1.2, Seite 2
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)ja„Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.“1.4, Seite 2

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Allianz Vorsorge , Gruppenversicherung

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge, Gruppenversicherung (B55197300Z0)
[Seite 1] Allianz Private Krankenversicherungs-AG Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge der Alli- anz (kurz: FAVA01) - Gruppenversicherung Inhalt: 1 Versicherte Leistungen ............................ 2 1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen .. 2 1.2 Vorsorge-Untersuchungen ....................... 2 1.3 Sport- und Gesundheitskurse ................... 2 1.4 Leistungen im Ausland ............................. 2 1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung ............................................................ 3 1.6 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 3 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 3 2.1 Kostenbegriff ............................................ 3 2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 3 2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 3 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 3 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert sein können ............................................... 3 3.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 3 3.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 3 4 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 3 4.1 Beitragszahlung ....................................... 3 4.2 Beitragsänderungen ................................. 4 5 Weitere Vertragsänderungen ................... 4 5.1 Ruhen der Versicherung .......................... 4 5.2 Versicherung von Kindern ........................ 4 5.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 4 6 Vertragsende und Fortsetzung ................ 5 6.1 Kündigung................................................ 5 6.2 Sonstiges Vertragsende ........................... 5 6.3 Fortsetzung .............................................. 5 7 Sonstige Regelungen ............................... 5 7.1 Ausländisches Geld ................................. 5 7.2 Kosten, die wir abziehen können.............. 5 7.3 Verrechnung von Zahlungen .................... 5 7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 5 7.5 Deutsches Recht...................................... 5 7.6 Beschwerdemöglichkeiten........................ 5 8 Leistungsverzeichnis ............................... 6 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 2] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) 1 Versicherte Leistungen 1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen Versicherte Leistungserbrin- Umfang Ausnahmen ger und Honorargrenzen Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die zur Wir zahlen keine Untersuchungen und Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. Diese Präventions-Maßnahmen durch Ehe- müssen niedergelassen oder in einer Kranken- partner, eingetragene Lebenspartner, haus-Ambulanz oder einem medizinischen Ver- Eltern oder Kinder. Wir übernehmen in sorgungszentrum tätig sein. diesem Fall die Auslagen des Leis- tungserbringers. Honorargrenzen Die Vergütung für ärztliche Leistungen muss nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden. Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz dieser Gebührenordnung. 1.2 Vorsorge-Untersuchungen Für Versicherte mit einem Wahltarif nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch gilt: Haben Sie im Wahltarif einen Selbstbehalt vereinbart, gehört Ihr Eigenanteil aus dem Wahltarif zur Vorleistung der gesetzlichen Kranken- versicherung. Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge- - 100 Prozent der Kosten, die Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in nach der gesetzlichen Kranken- Ziffer 8. Dazu gehören insbesondere: versicherung verbleiben. • erweiterte Krebsvorsorge. • Herz- und Gefäßvorsorge. • Sportler-Vorsorge. • Glaukom-Screening. 1.3 Sport- und Gesundheitskurse Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Sport- und Gesundheits- Für Sport- und Gesundheitskurse erstatten wir 80 kurse Euro im Versicherungsjahr (siehe Ziffer 7.4). - 80 Euro im Versicherungsjahr. Wir erstatten die Kosten für Sport- und Gesund- heitskurse, die nach § 20 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch zertifiziert sind. Das sind etwa Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungsprogramme. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für Sport- und Gesundheitskurse, die von der Allianz organisiert werden. 1.4 Leistungen im Ausland Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Vorsorge oder andere Wir erstatten die ortsüblichen Kosten. Präventions-Maßnahme im Ausland Das gilt auch für Vorsorge-Untersuchungen im Ausland, die im Verzeichnis in Ziffer 8 enthalten sind. Es gelten auch dann die Zeitgrenzen, die wir in diesem Verzeichnis festgelegt haben. Versicherte Länder Europa Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa. Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten. 2 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 3] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) 1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen Vorsorge-Untersuchung Damit wir leisten, muss Sie ein Arzt vorsorglich und andere Präventions- untersuchen (Vorsorge-Untersuchung). Maßnahmen Wir leisten auch für Maßnahmen, mit denen eines dieser Ziele verfolgt wird (Präventions- Maßnahmen): • Sie sollen Krankheitsrisiken verhindern oder verringern. • Sie sollen ein gesundheitsorientiertes Handeln fördern. 1.6 Umfang des Versicherungsschutzes Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist 1.6.1 Beginn des Versicherungsschutzes die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. Beitrag erhalten haben. Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. liegt. Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem 1.6.2 Bestandteile des Vertrags Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- Der Vertrag setzt sich zusammen aus: lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen • dem Versicherungsschein. auf Versicherungsleistungen an Dritte. • den schriftlichen Vereinbarungen. • diesen Versicherungsbedingungen. 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können • den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- 1.6.3 Ende des Versicherungsschutzes tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab- Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt schlagszahlungen von uns verlangen können. auch für laufende Untersuchungen und Präventions- Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- Maßnahmen. tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen- tum, wenn wir sie erhalten. Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt: Untersuchungen und Präventions-Maßnahmen, die bei der • Name der behandelten Person. Beendigung noch nicht abgeschlossen sind. • die durchgeführte Untersuchungsmethode oder Präven- tions-Maßnahme. 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen • Art der Leistungen. • Behandlungsdaten. 2.1 Kostenbegriff Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind anderen Kostenträgers. (Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent- stehen. 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert sein können 2.2 Zeitpunkt der Kosten Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden 3.1 Versicherungsfähigkeit sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie die jeweilige Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie Leistung in Anspruch genommen haben. Das ist wichtig Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi- etwa beim Vertragsende. cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen. 2.3 Recht auf die Leistungen Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- 3.2 Versicherbarer Personenkreis gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis Sie. gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- bar. 4 Beitrag und Beitragsänderungen Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an 4.1 Beitragszahlung Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- gen. 4.1.1 Beitrag Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. 3 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 4] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs- grundlagen festgelegt sind. 5.2 Versicherung von Kindern 4.1.2 Zahlungstermine 5.2.1 Neugeborene Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis- Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 cherungsschein. Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange- borene Krankheiten sind dann auch abgesichert. Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer immer zum Monatsersten zahlen. Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: • Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- 4.1.3 Zahlung per Lastschrift te bei uns versichert. Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- seiner Geburt bei uns an. fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform 5.2.2 Adoptivkinder (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und 4.1.4 Tagesbeitrag Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags- Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei gesetz. uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf. Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- 4.2 Beitragsänderungen gen erfüllt sein: Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags- • Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen Monate bei uns versichert. nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab- Adoption bei uns an. weichung von mehr als 10 Prozent ergeben. 5.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An- Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit chert ist. Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam. Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze. 5 Weitere Vertragsänderungen 5.3 Änderung der Vertragsbedingungen 5.1 Ruhen der Versicherung Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- 5.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend geblichen Gründe. stellen. Das bedeutet: • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf 5.3.1 Anpassung die Leistungen. Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- keine Beiträge zahlen. hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen, kann Ihre Versicherung ruhen: Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig. • Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und führen. Elternzeitgesetz. • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen zeitgesetz. auch die Interessen des anderen Vertragspartners be- • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur rücksichtigt werden. Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver- sicherungsnehmers und der versicherten Personen an- Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt. fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese Monat an. Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen, dass die Anpassung angemessen ist. Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. unserer Information wirksam. 5.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen 5.3.2 Ersetzung Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in Das bedeutet ab der Fortsetzung: Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine Beitrag zahlen. Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde. • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa- für ab der Fortsetzung. tion wirksam. 4 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 5] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) 6 Vertragsende und Fortsetzung 6.3 Fortsetzung 6.1 Kündigung 6.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht. trags Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi- rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- gen: dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz 6.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information fortsetzen. des Versicherten Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief, 6.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie nicht aus. • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, • 70 Jahre geworden sind oder Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder • eine Altersrente beziehen, Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un- können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- wirksam. versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist, Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- dass der Versicherte davon weiß. senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen. 6.1.2 Ordentliche Kündigung Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel- Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. Kündigung spätestens am 30. September des Jahres erhalten, zu dessen Ende er kündigen will. 7 Sonstige Regelungen Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des 7.1 Ausländisches Geld zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest- Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen. gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 7.4 geregelt. es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf- 6.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung fentlichungen der Deutschen Bundesbank). unserer Leistungen Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele- für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie Versicherungsschutzes verringern. uns dazu Ihren Bankbeleg vor. In beiden Fällen gilt: 7.2 Kosten, die wir abziehen können • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten- erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über- Vertragsänderung mitgeteilt haben. setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen. • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver- tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde- rung) wirksam wird. 7.3 Verrechnung von Zahlungen Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das 6.1.4 Recht auf Gegenkündigung gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück- gerichtlich festgestellt ist. treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche- rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die 7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel- Vertragserklärung erhalten. ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr. Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem 7.5 Deutsches Recht der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. Es gilt deutsches Recht. Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird. 7.6 Beschwerdemöglichkeiten 6.2 Sonstiges Vertragsende 7.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte 6.2.1 70. Geburtstag gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon- Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren taktmöglichkeiten finden Sie unter 70. Geburtstag haben. www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten. 6.2.2 Rentenbeginn Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie 7.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private eine Altersrente beziehen. Kranken- und Pflegeversicherung Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren 6.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever- Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, cherungsvertrags. 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir 6.2.4 Tod nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich- tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi- Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be- 5 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 6] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam- 8 Leistungsverzeichnis menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer- de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich- Erweiterte Krebsvorsorge. tungsvorschlag. Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- 7.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht der Ge- fähige An- Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- bühren- zahl inner- sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnung halb von 2 (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: für Ärzte aufeinander poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer (GOÄ). folgenden Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer Versiche- sich auch an diese wenden. rungsjah- ren. 7.6.4 Rechtsweg Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der Krebsvorsorge für die Frau. Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den Beratung – auch am Tele- 1 1 Rechtsweg zu beschreiten. fon Eingehende Beratung, die 3 1 das gewöhnliche Maß übersteigt – auch am Tele- fon Entnahme und Aufbereitung 297 1 von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls ein- schließlich Fixierung Zuschlag zu den sonogra- 403 1 phischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung Ultraschall-Untersuchung 410 1 eines Organs Ultraschall-Untersuchung 420 3 von bis zu 3 weiteren Orga- nen im Anschluss an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 Ultraschall-Untersuchung 418 1 der Brustdrüsen - gegebe- 420 1 nenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten Dünnschicht-Zytologie zur A4851 1 Gebärmutterhals-Krebs- vorsorge ("Thin Prep") Krebsvorsorge für den Mann. Beratung – auch am Tele- 1 1 fon Eingehende Beratung, die 3 1 das gewöhnliche Maß übersteigt – auch am Tele- fon Blutentnahme aus der Vene 250 1 mit Spritze, Kanüle oder Katheter Zuschlag zu den sonogra- 403 1 phischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung Ultraschall-Untersuchung 410 1 eines Organs Ultraschall-Untersuchung 420 3 von bis zu 3 weiteren Orga- nen im Anschluss an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 Prostataspezifisches Anti- 3908.H3 1 gen (PSA), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließ- lich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve Darmkrebsvorsorge. Test-Set zur Darmkrebs- 1 Früherkennung, wenn von einem von der Allianz vor- gegebenen Dienstleister bezogen 6 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 7] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) Kalium 3557 1 Hautkrebs-Screening. Natrium 3558 1 Beratung – auch am Tele- 1 1 Glykierte Hämoglobine 3561 1 fon (HbA 1, HbA 1c) Eingehende Beratung, die 3 1 Cholesterin 3562.H1 1 das gewöhnliche Maß HDL-Cholesterin 3563.H1 1 übersteigt – auch am Tele- LDL-Cholesterin 3564.H1 1 fon Triglyzeride 3565.H1 1 Vollständige körperliche 7 1 Harnsäure 3583.H1 1 Untersuchung mindestens Kreatinin 3585.H1 1 eines der folgenden Organ- Gamma-Glutamyl- 3592.H1 1 systeme (gegebenenfalls transpeptidase (Gamma- einschließlich Dokumenta- Glutamyl-transferase, tion): Gamma-GT) • das gesamte Hautorgan Glutamatoxalazetat- 3594.H1 1 • die Stütz- und Bewe- transaminase (GOT, Aspar- gungsorgane tataminotransferase, ASAT, • alle Brustorgane AST) • der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenen- Glutamatpyruvat- 3595.H1 1 falls einschließlich Nieren transaminase (GPT, Ala- und ableitende Harnwege) ninaminotransferase, ALAT, • Dermatoskopie oder ALT) A612 oder 1 Videosystem-gestützte 750 Thyreoidea stimulierendes 4030 1 Untersuchung und Bild- Hormon (TSH) Dokumentation von Mut- • 25-Hydroxy-Vitamin D (25- 4138 oder 1 termalen OH-D, D2), Ligandenas- 4139 oder say - einschließlich Dop- • Auflichtmikroskopie der pelbestimmung und aktu- Haut (Dermatoskopie) eller Bezugskurve oder • 1,25-Dihydroxy-Vitamin D (1,25-( OH) 2 D 3 , Calci- Herz- und Gefäßvorsorge. triol), Ligandenassay – einschließlich Doppelbe- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- stimmung und aktueller der Ge- fähige An- Bezugskurve bühren- zahl inner- ordnung halb von 2 Herz-Check. für Ärzte aufeinander (GOÄ). folgenden Beratung – auch am Tele- 1 1 Versiche- fon rungsjah- Eingehende Beratung, die 3 1 ren. das gewöhnliche Maß übersteigt – auch am Tele- Internistischer Check-Up. fon Zuschlag zu den Leistungen 405 1 Beratung – auch am Tele- 1 1 fon nach Nummer 415 oder 424 bei zusätzlicher Untersu- Eingehende Beratung, die 3 1 chung mit cw-Doppler das gewöhnliche Maß übersteigt – auch am Tele- Zuschlag zu der Leistung 406 1 fon nach Nummer 424 bei zusätzlicher Farbkodierung Gesundheitsuntersuchung 29 1 Zweidimensionale Dopple- 424 1 zur Früherkennung von Krankheiten bei einem rechokardiographische Untersuchung mit Bilddo- Erwachsenen einschließlich kumentation - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status der Leistung nach Nummer 423 (Duplex-Verfahren) (Ganzkörperstatus), Erörte- rung des individuellen Risi- Untersuchung (EKG) in 651 1 koprofils und verhaltensme- Ruhe - auch gegebenenfalls dizinischer orientierter nach Belastung - mit min- Beratung destens 9 Extremitäten- Blutentnahme aus der Vene 250 1 und Brustwandableitungen mit Spritze, Kanüle oder Elektrokardiographische 652 1 Katheter Untersuchung (EKG) unter Ultraschall-Untersuchung 410 1 fortschreibender Registrie- eines Organs rung (mindestens 9 Ablei- tungen) in Ruhe und bei Ultraschall der Schilddrüse 417 1 physikalisch definierter und Ultraschall-Untersuchung 420 3 reproduzierbarer Belastung von bis zu 3 weiteren Orga- (Ergometrie) – gegebenen- nen im Anschluss an eine falls auch Belastungsände- der Leistungen nach den rung Nummern 410 bis 418 Blutbild und Blutbildbe- 3550 1 Gefäß-Check. standteile Beratung – auch am Tele- 1 1 Calzium 3555 1 fon 7 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 8] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge der Allianz (FAVA01) Eingehende Beratung, die 3 1 cher Bestimmung mehrerer das gewöhnliche Maß Gase übersteigt – auch am Tele- Laktat-Ischämietest (Fünf- 4107 1 fon malige Bestimmung von • Zuschlag zu den sonogra- 401 oder 1 Laktat) phischen Leistungen nach 645 den Nummern 410 bis 418 Glaukom-Screening. bei zusätzlicher Anwen- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- dung des Duplex- der Ge- fähige An- Verfahrens - gegebenen- bühren- zahl inner- falls einschließlich Farb- ordnung halb von 2 kodierung für Ärzte aufeinander oder (GOÄ). folgenden • Untersuchung der Strö- Versiche- mungsverhältnisse in den rungsjah- hirnversorgenden Arterien ren. und den Periorbitalarterien Beratung – auch am Tele- 1 1 mit direktionaler Ultra- fon schall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Eingehende Beratung, die 3 1 Registrierung das gewöhnliche Maß übersteigt – auch am Tele- Ultraschall-Untersuchung 410 1 fon eines Organs Vollständige körperliche 6 1 Ultraschall-Untersuchung 420 3 Untersuchung mindestens von bis zu 3 weiteren Orga- eines der folgenden Organ- nen im Anschluss an eine systeme (-gegebenenfalls der Leistungen nach den einschließlich Dokumentati- Nummern 410 bis 418 on): • alle Augenabschnitte • der gesamte HNO-Bereich Sportler-Vorsorge. • das stomatognathe Sys- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- tem der Ge- fähige An- • die Nieren und ableiten- bühren- zahl inner- den Harnwege (bei Män- ordnung halb von 2 nern auch gegebenenfalls für Ärzte aufeinander einschließlich der männli- (GOÄ). folgenden chen Geschlechtsorgane) Versiche- oder rungsjah- • Untersuchung zur Erhe- ren. bung eines vollständigen Beratung – auch am Tele- 1 1 Gefäßstatus fon • Kampimetrie (z. B. 1225 oder 1 Eingehende Beratung, die 3 1 Bjerrum) auch Perimetrie 1226 oder das gewöhnliche Maß nach Förster 1227 übersteigt – auch am Tele- oder fon • Projektionsperimetrie mit Vollständige körperliche 7 1 Marken verschiedener Untersuchung mindestens Reizwerte eines der folgenden Organ- oder systeme (gegebenenfalls • Quantitativ abgestufte einschließlich Dokumentati- (statische) Profilperimetrie on): • Spaltlampenmikroskopie 1240 oder 1 • das gesamte Hautorgan der vorderen und mittleren 1242 • die Stütz- und Bewe- Augenabschnitte - gege- gungsorgane benenfalls einschließlich • alle Bauchorgane der binokularen Untersu- • der gesamte weibliche chung des hinteren Poles Genitaltrakt (gegebenen- (z. B. Hruby-Linse) falls einschließlich Nieren oder und ableitende Harnwege) • Binokulare Untersuchung Blutentnahme aus der Vene 250 1 des Augenhintergrunds mit Spritze, Kanüle oder einschließlich der äußeren Katheter Peripherie (z. B. Dreispie- Darstellung der Flußvolu- 605a 1 gelkontaktglas, menkurve bei spirographi- Schaepens) – gegebenen- schen Untersuchungen falls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie einschließlich graphischer der vorderen und mittleren Registrierung und Doku- Augenabschnitte und/oder mentation diasklerale Durchleuch- Spiroergometrische Unter- 606 1 tung suchung einschließlich Tonometrische Untersu- 1256 1 vorausgegangener Ruhe- chung mit Anwendung des spirographie und gegebe- Applanationstonometers nenfalls einschließlich Oxymetrie Gasanalyse in der Exspira- 617 1 tionsluft mittels kontinuierli- 8 B55197300Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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