Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55196700Z0, Baustein am Text zuordnen)
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Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankenhausta-
gegeld (kurz: FKHT01) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Versicherte Leistungen .......................... 2
1.1 Versicherte Einrichtungen ......................... 2
1.2 Höhe und Dauer unserer Zahlung ............ 2
1.3 Leistungen im Ausland .............................. 2
1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung .. 3
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................... 3
1.6 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 3
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen....... 4
2.1 Recht auf die Leistungen ........................... 4
2.2 Nachweise, damit wir zahlen können........ 4
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten .. 4
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können............................................. 4
4.1 Versicherbarer Personenkreis ................... 4
5 Beitrag und Beitragsänderungen ........... 4
5.1 Beitragszahlung ......................................... 4
5.2 Beitragsänderungen .................................. 4
6 Weitere Vertragsänderungen ................. 4
6.1 Ruhen der Versicherung............................ 4
6.2 Versicherung von Kindern ......................... 5
6.3 Änderung der Vertragsbedingungen ......... 5
7 Vertragsende und Fortsetzung .............. 5
7.1 Kündigung .................................................. 5
7.2 Sonstiges Vertragsende ............................ 6
7.3 Fortsetzung ................................................ 6
8 Sonstige Regelungen ............................. 6
8.1 Offenlegung ............................................... 6
8.2 Kosten, die wir abziehen können .............. 6
8.3 Verrechnung von Zahlungen ..................... 6
8.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 6
8.5 Deutsches Recht ....................................... 6
8.6 Beschwerdemöglichkeiten ......................... 6
B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
1 Versicherte Leistungen
Im Versicherungsfall zahlen wir bei einer Krankenhaus-Behandlung das versicherte Krankenhaustagegeld nach
den folgenden Regelungen.
1.1 Versicherte Einrichtungen
Leistungserbringer Umfang Ausnahmen
Krankenhäuser und ande- Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäu- Wir zahlen nicht für Aufenthalte in
re Einrichtungen sern. Dazu gehören jedoch nicht Arztpraxen, Krankenhäusern, die wir aus wichti-
selbst wenn diese Patienten auch über Nacht gem Grund vom Versicherungsschutz
ärztlich und pflegerisch betreuen können. ausgeschlossen haben.
Bei Tuberkulose können Sie zudem in eine Tuber- Wir informieren Sie in diesem Fall über
kulose-Heilstätte oder ein Tuberkulose-Sanatorium den Ausschluss vom Versicherungs-
gehen. schutz. Erst dann gilt er für Sie. Wenn
Sie diese Information erst erhalten,
Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir während Sie behandelt werden, zah-
auch bei vollstationärer Entbindung im Entbin- len wir das Krankenhaustagegeld für
dungsheim. Krankenhaus-Behandlungen in diesem
Haus in den ersten 3 Monaten nach
unserer Information.
Wenn Sie Fragen zu der Einrichtung haben, in der
Sie behandelt werden sollen, können Sie sich
gerne an uns wenden. Wir informieren Sie dann
über den Umfang unserer Zahlung.
1.2 Höhe und Dauer unserer Zahlung
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Höhe des Tagessatzes Ihr Krankenhaustagegeld richtet sich nach dem
vereinbarten Tagessatz. Dieser steht in Ihrer
aktuellen „Bescheinigung für den Versicherten".
Dauer des Krankenhausta- Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir Sie müssen in der Einrichtung vollsta-
gegelds für jeden Tag einer medizinisch notwendigen tionär untergebracht sein. Deshalb
stationären Heilbehandlung oder einer stationären zahlen wir nicht für
Entbindung. In beiden Fällen gilt keine zeitliche • Tage außerhalb der Einrichtung.
Begrenzung. • teilstationäre Behandlungen. Diese
liegt vor, wenn die stationäre Behand-
lung kürzer als 24 Stunden je Tag
dauert. Die Tage von Aufnahme und
Entlassung gelten jedoch als Bestand-
teil der vollstationären Behandlung.
1.3 Leistungen im Ausland
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Auslandsbehandlungen Wir zahlen auch für Behandlungen wegen Krank-
heiten – einschließlich chronische – oder Unfallfol-
gen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das
gilt auch dann, wenn sich diese auf der Reise
verschlimmern.
Versicherte Länder
Europa Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger
stationär behandelt werden müssen, zahlen wir,
bis Sie gesundheitlich wieder zurückreisen kön-
nen.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung
Grund Ausschluss Erläuterungen
Krieg und Wehrdienstbe- Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse Terroristische Anschläge sind keine
schädigung verletzt werden. Kriegsereignisse.
Wir zahlen dennoch, wenn Sie außerhalb des Als Wohnort gilt, wo Sie sich
Lands, in dem Sie Ihren Wohnort haben, vom gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs-
Kriegsbeginn überrascht werden und Sie ohne ereignis ist überraschend, wenn es
Schuld im Kriegsgebiet bleiben müssen. hierzu keine Reisewarnung des deut-
schen Auswärtigen Amts gab, bevor
Sie das Land, in dem Sie wohnen,
verlassen haben.
Wir zahlen auch nicht für anerkannte Wehrdienst-
beschädigungen.
Entwöhnung Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
einer Entwöhnung behandelt werden. die darauf abzielt, den Patienten aus
der Bindung an Drogen, Alkohol oder
andere Suchtmittel zu lösen.
Kur, Sanatoriums- Wir zahlen nicht bei einer Kur- und Sanatoriums- Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung und Reha Behandlung. sind Maßnahmen, die typischerweise
der Erhaltung der Gesundheit dienen
(etwa Badekuren).
Wir zahlen auch nicht bei Reha-Maßnahmen, die
ein gesetzlicher Reha-Träger zahlt (etwa Renten-
oder Unfallversicherung).
Übermaßbehandlung Wir können unsere Leistungen auf einen ange- Eine Übermaß-Behandlung ist eine
messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine stationäre Behandlung, deren Dauer
Übermaß-Behandlung vorliegen. das medizinisch notwendige Maß
übersteigt.
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Behandlung bei Krankheit Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe- Medizinisch notwendig bedeutet: Die
oder Unfallfolgen sowie handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge Behandlung eignet sich für den Be-
weitere Versicherungsfälle befinden. Die Behandlung muss medizinisch handlungserfolg. Und sie ist erforder-
notwendig sein. lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
der Behandlung bejahen können –
Wir leisten auch in diesen Fällen: nach objektiven medizinischen Krite-
• Sie werden wegen einer Schwangerschaft unter- rien und wissenschaftlichen Erkennt-
sucht oder medizinisch notwendig behandelt und nissen.
von Ihrem Kind entbunden.
• Es wird ein rechtmäßiger Schwangerschafts-
Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen
oder wegen eines Verbrechens durchgeführt.
Beginn und Ende Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
aus medizinischen Gründen keine Behandlung
mehr benötigen.
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie
während der Behandlung auch wegen einer ande-
ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden
müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder
Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu-
sammenhängt.
1.6 Umfang des Versicherungsschutzes später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den
Beitrag erhalten haben.
1.6.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes
liegt.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
Das bedeutet zum Beispiel: Halten Sie sich bei Versiche- Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
rungsbeginn bereits im Krankenhaus auf, zahlen wir für diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3
diesen Aufenthalt teilweise. Wir zahlen dann nur für den Versicherungsvertragsgesetz.
Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
1.6.2 Bestandteile des Vertrags
sein können
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
• dem Versicherungsschein. 4.1 Versicherbarer Personenkreis
• den schriftlichen Vereinbarungen. Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie zum
• diesen Versicherungsbedingungen. versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser ist im
• den gesetzlichen Vorschriften. Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versiche-
rung endet mit dem Tag, an dem Sie aus dem versicherba-
1.6.3 Ende des Versicherungsschutzes ren Personenkreis ausscheiden.
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt
auch für laufende Behandlungen. 5 Beitrag und Beitragsänderungen
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und 5.1 Beitragszahlung
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für 5.1.1 Beitrag
Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge- Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
schlossen sind. zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen grundlagen festgelegt sind.
5.1.2 Zahlungstermine
2.1 Recht auf die Leistungen Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an cherungsschein.
Sie.
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind immer zum Monatsersten zahlen.
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-
bar. 5.1.3 Zahlung per Lastschrift
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
gen. erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist 5.1.4 Tagesbeitrag
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den 5.2 Beitragsänderungen
Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen
nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
auf Versicherungsleistungen an Dritte. Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
2.2 Nachweise, damit wir zahlen können Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- wirksam.
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
schlagszahlungen von uns verlangen können. 6 Weitere Vertragsänderungen
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 6.1 Ruhen der Versicherung
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten. 6.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
Für das Krankenhaustagegeld ist eine Bescheinigung mit stellen. Das bedeutet:
mindestens diesem Inhalt erforderlich: • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
• Name der behandelten Person. die Leistungen.
• Bezeichnung der Krankheit. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
• Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – keine Beiträge zahlen.
Tagen außerhalb des Krankenhauses.
In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
kann Ihre Versicherung ruhen:
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen, • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
untersuchen lassen, wenn wir das verlangen. Elternzeitgesetz.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
zeitgesetz. unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). rücksichtigt werden.
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
Monat an. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. dass die Anpassung angemessen ist.
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
unserer Information wirksam.
6.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. 6.3.2 Ersetzung
Das bedeutet ab der Fortsetzung: Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
Beitrag zahlen. neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
für ab der Fortsetzung. Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
• Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. tion wirksam.
6.2 Versicherung von Kindern 7 Vertragsende und Fortsetzung
6.2.1 Neugeborene 7.1 Kündigung
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis- Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.
tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange- Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
gen:
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 7.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- des Versicherten
te bei uns versichert. Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht
seiner Geburt bei uns an. nicht aus.
6.2.2 Adoptivkinder
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder
Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags- wirksam.
gesetz.
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. dass der Versicherte davon weiß.
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. 7.1.2 Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die
gen erfüllt sein: Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.
Monate bei uns versichert.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des
Adoption bei uns an. zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-
6.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.
Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 8.4 geregelt.
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- 7.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
chert ist. unserer Leistungen
Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Versicherungsschutzes verringern.
6.3 Änderung der Vertragsbedingungen
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden In beiden Fällen gilt:
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
geblichen Gründe. Vertragsänderung mitgeteilt haben.
• Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
6.3.1 Anpassung tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
rung) wirksam wird.
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- 7.1.4 Recht auf Gegenkündigung
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
führen. Vertragserklärung erhalten.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird. 8.5 Deutsches Recht
Es gilt deutsches Recht.
7.2 Sonstiges Vertragsende
8.6 Beschwerdemöglichkeiten
7.2.1 70. Geburtstag
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren 8.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
70. Geburtstag haben. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
7.2.2 Rentenbeginn taktmöglichkeiten finden Sie unter
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
eine Altersrente beziehen. Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
7.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags 8.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- Kranken- und Pflegeversicherung
cherungsvertrags.
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
7.2.4 Tod beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
7.3 Fortsetzung tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
7.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
trags ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
fortsetzen. tungsvorschlag.
7.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht 8.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• 70 Jahre geworden sind oder (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
• eine Altersrente beziehen, poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb sich auch an diese wenden.
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. 8.6.4 Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese Rechtsweg zu beschreiten.
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.
8 Sonstige Regelungen
8.1 Offenlegung
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be-
handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten
so Auskunft und können die Unterlagen einsehen.
Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.
8.2 Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
8.3 Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.
8.4 Erklärung „Versicherungsjahr“
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