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Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (bKV) / Bedingungsarchiv

Allianz MeinGesundheitsBudget , Gruppenversicherung Krankenhaustagegeld Fkht01: die Bedingungen im Volltext

Krankenhaustagegeld als Baustein der Gruppenversicherung: vereinbarter Tagessatz für jeden Tag vollstationärer Behandlung oder Entbindung ohne zeitliche Begrenzung, freie Krankenhauswahl (Fassung April 2022).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.“5.1.1, Seite 4
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionennicht geregelt
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarja„Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz.“6.2.1, Seite 5
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertja„Halten Sie sich bei Versiche- rungsbeginn bereits im Krankenhaus auf, zahlen wir für diesen Aufenthalt teilweise.“1.6.1, Seite 4
Wartezeitenkeine„Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt“1.6.1, Seite 3
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenicht geregelt
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebja„Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.“7.3.2, Seite 6
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitja„Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.“7.3.2, Seite 6
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubja„Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend stellen. Das bedeutet: Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen.“6.1.1, Seite 4

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personnicht geregelt
Wählbare Budgetstufennicht geregelt
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarnicht geregelt
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)nicht geregelt
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrnicht geregelt
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsennicht geregelt
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)nicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzennicht geregelt
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungennicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädienicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungennicht geregelt
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagennicht geregelt
Hörgerätenicht geregelt
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatznicht geregelt
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungnicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungnicht geregelt
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)nicht geregelt
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)nicht geregelt
Implantatenicht geregelt
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldja„Ihr Krankenhaustagegeld richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz.“1.2, Seite 2
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikenja„Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäusern.“1.1, Seite 2

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungnicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)nicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtja„Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.“5.1.1, Seite 4
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)ja„Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen.“5.2, Seite 4
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsja„Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige“7.1.2, Seite 5
Kündigungsfrist für den Betriebja„Wir müssen die Kündigung spätestens am 30. September des Jahres erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.“7.1.2, Seite 5
Ordentliches Kündigungsrecht des Versichererskeine„Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.“7.1, Seite 5
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsnicht geregelt
Selbstbeteiligungnicht geregelt
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztnicht geregelt
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)ja„Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.“1.3, Seite 2

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Allianz MeinGesundheitsBudget , Gruppenversicherung Krankenhaustagegeld Fkht01

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55196700Z0, Baustein am Text zuordnen)
[Seite 1] Allianz Private Krankenversicherungs-AG Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankenhausta- gegeld (kurz: FKHT01) - Gruppenversicherung Inhalt: 1 Versicherte Leistungen .......................... 2 1.1 Versicherte Einrichtungen ......................... 2 1.2 Höhe und Dauer unserer Zahlung ............ 2 1.3 Leistungen im Ausland .............................. 2 1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung .. 3 1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung ............................................................... 3 1.6 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 3 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen....... 4 2.1 Recht auf die Leistungen ........................... 4 2.2 Nachweise, damit wir zahlen können........ 4 3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten .. 4 4 Voraussetzungen, damit Sie versichert sein können............................................. 4 4.1 Versicherbarer Personenkreis ................... 4 5 Beitrag und Beitragsänderungen ........... 4 5.1 Beitragszahlung ......................................... 4 5.2 Beitragsänderungen .................................. 4 6 Weitere Vertragsänderungen ................. 4 6.1 Ruhen der Versicherung............................ 4 6.2 Versicherung von Kindern ......................... 5 6.3 Änderung der Vertragsbedingungen ......... 5 7 Vertragsende und Fortsetzung .............. 5 7.1 Kündigung .................................................. 5 7.2 Sonstiges Vertragsende ............................ 6 7.3 Fortsetzung ................................................ 6 8 Sonstige Regelungen ............................. 6 8.1 Offenlegung ............................................... 6 8.2 Kosten, die wir abziehen können .............. 6 8.3 Verrechnung von Zahlungen ..................... 6 8.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 6 8.5 Deutsches Recht ....................................... 6 8.6 Beschwerdemöglichkeiten ......................... 6 B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022 [Seite 2] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01) 1 Versicherte Leistungen Im Versicherungsfall zahlen wir bei einer Krankenhaus-Behandlung das versicherte Krankenhaustagegeld nach den folgenden Regelungen. 1.1 Versicherte Einrichtungen Leistungserbringer Umfang Ausnahmen Krankenhäuser und ande- Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäu- Wir zahlen nicht für Aufenthalte in re Einrichtungen sern. Dazu gehören jedoch nicht Arztpraxen, Krankenhäusern, die wir aus wichti- selbst wenn diese Patienten auch über Nacht gem Grund vom Versicherungsschutz ärztlich und pflegerisch betreuen können. ausgeschlossen haben. Bei Tuberkulose können Sie zudem in eine Tuber- Wir informieren Sie in diesem Fall über kulose-Heilstätte oder ein Tuberkulose-Sanatorium den Ausschluss vom Versicherungs- gehen. schutz. Erst dann gilt er für Sie. Wenn Sie diese Information erst erhalten, Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir während Sie behandelt werden, zah- auch bei vollstationärer Entbindung im Entbin- len wir das Krankenhaustagegeld für dungsheim. Krankenhaus-Behandlungen in diesem Haus in den ersten 3 Monaten nach unserer Information. Wenn Sie Fragen zu der Einrichtung haben, in der Sie behandelt werden sollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir informieren Sie dann über den Umfang unserer Zahlung. 1.2 Höhe und Dauer unserer Zahlung Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Höhe des Tagessatzes Ihr Krankenhaustagegeld richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz. Dieser steht in Ihrer aktuellen „Bescheinigung für den Versicherten". Dauer des Krankenhausta- Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir Sie müssen in der Einrichtung vollsta- gegelds für jeden Tag einer medizinisch notwendigen tionär untergebracht sein. Deshalb stationären Heilbehandlung oder einer stationären zahlen wir nicht für Entbindung. In beiden Fällen gilt keine zeitliche • Tage außerhalb der Einrichtung. Begrenzung. • teilstationäre Behandlungen. Diese liegt vor, wenn die stationäre Behand- lung kürzer als 24 Stunden je Tag dauert. Die Tage von Aufnahme und Entlassung gelten jedoch als Bestand- teil der vollstationären Behandlung. 1.3 Leistungen im Ausland Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Auslandsbehandlungen Wir zahlen auch für Behandlungen wegen Krank- heiten – einschließlich chronische – oder Unfallfol- gen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese auf der Reise verschlimmern. Versicherte Länder Europa Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa. Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger stationär behandelt werden müssen, zahlen wir, bis Sie gesundheitlich wieder zurückreisen kön- nen. 2 B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022 [Seite 3] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01) 1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung Grund Ausschluss Erläuterungen Krieg und Wehrdienstbe- Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse Terroristische Anschläge sind keine schädigung verletzt werden. Kriegsereignisse. Wir zahlen dennoch, wenn Sie außerhalb des Als Wohnort gilt, wo Sie sich Lands, in dem Sie Ihren Wohnort haben, vom gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs- Kriegsbeginn überrascht werden und Sie ohne ereignis ist überraschend, wenn es Schuld im Kriegsgebiet bleiben müssen. hierzu keine Reisewarnung des deut- schen Auswärtigen Amts gab, bevor Sie das Land, in dem Sie wohnen, verlassen haben. Wir zahlen auch nicht für anerkannte Wehrdienst- beschädigungen. Entwöhnung Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen Eine Entwöhnung ist eine Behandlung, einer Entwöhnung behandelt werden. die darauf abzielt, den Patienten aus der Bindung an Drogen, Alkohol oder andere Suchtmittel zu lösen. Kur, Sanatoriums- Wir zahlen nicht bei einer Kur- und Sanatoriums- Kuren und Sanatoriumsbehandlung Behandlung und Reha Behandlung. sind Maßnahmen, die typischerweise der Erhaltung der Gesundheit dienen (etwa Badekuren). Wir zahlen auch nicht bei Reha-Maßnahmen, die ein gesetzlicher Reha-Träger zahlt (etwa Renten- oder Unfallversicherung). Übermaßbehandlung Wir können unsere Leistungen auf einen ange- Eine Übermaß-Behandlung ist eine messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine stationäre Behandlung, deren Dauer Übermaß-Behandlung vorliegen. das medizinisch notwendige Maß übersteigt. 1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen Behandlung bei Krankheit Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe- Medizinisch notwendig bedeutet: Die oder Unfallfolgen sowie handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge Behandlung eignet sich für den Be- weitere Versicherungsfälle befinden. Die Behandlung muss medizinisch handlungserfolg. Und sie ist erforder- notwendig sein. lich. Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – Wir leisten auch in diesen Fällen: nach objektiven medizinischen Krite- • Sie werden wegen einer Schwangerschaft unter- rien und wissenschaftlichen Erkennt- sucht oder medizinisch notwendig behandelt und nissen. von Ihrem Kind entbunden. • Es wird ein rechtmäßiger Schwangerschafts- Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen oder wegen eines Verbrechens durchgeführt. Beginn und Ende Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen. Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer ande- ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu- sammenhängt. 1.6 Umfang des Versicherungsschutzes später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Beitrag erhalten haben. 1.6.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. 3 B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022 [Seite 4] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01) Das bedeutet zum Beispiel: Halten Sie sich bei Versiche- Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie rungsbeginn bereits im Krankenhaus auf, zahlen wir für diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3 diesen Aufenthalt teilweise. Wir zahlen dann nur für den Versicherungsvertragsgesetz. Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. 4 Voraussetzungen, damit Sie versichert 1.6.2 Bestandteile des Vertrags sein können Der Vertrag setzt sich zusammen aus: • dem Versicherungsschein. 4.1 Versicherbarer Personenkreis • den schriftlichen Vereinbarungen. Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie zum • diesen Versicherungsbedingungen. versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser ist im • den gesetzlichen Vorschriften. Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versiche- rung endet mit dem Tag, an dem Sie aus dem versicherba- 1.6.3 Ende des Versicherungsschutzes ren Personenkreis ausscheiden. Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen. 5 Beitrag und Beitragsänderungen Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und 5.1 Beitragszahlung Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für 5.1.1 Beitrag Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge- Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag schlossen sind. zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs- 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen grundlagen festgelegt sind. 5.1.2 Zahlungstermine 2.1 Recht auf die Leistungen Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an cherungsschein. Sie. Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind immer zum Monatsersten zahlen. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- bar. 5.1.3 Zahlung per Lastschrift Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat gen. erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist 5.1.4 Tagesbeitrag die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf. Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den 5.2 Beitragsänderungen Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags- Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab- Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- weichung von mehr als 10 Prozent ergeben. lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte. Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An- passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit 2.2 Nachweise, damit wir zahlen können Anfang des zweiten Monats nach unserer Information Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- wirksam. tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab- schlagszahlungen von uns verlangen können. 6 Weitere Vertragsänderungen Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 6.1 Ruhen der Versicherung tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen- tum, wenn wir sie erhalten. 6.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend Für das Krankenhaustagegeld ist eine Bescheinigung mit stellen. Das bedeutet: mindestens diesem Inhalt erforderlich: • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf • Name der behandelten Person. die Leistungen. • Bezeichnung der Krankheit. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit • Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – keine Beiträge zahlen. Tagen außerhalb des Krankenhauses. In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen, kann Ihre Versicherung ruhen: 3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig. Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen, • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und untersuchen lassen, wenn wir das verlangen. Elternzeitgesetz. 4 B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022 [Seite 5] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01) • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner zeitgesetz. unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur auch die Interessen des anderen Vertragspartners be- Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). rücksichtigt werden. • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver- Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, sicherungsnehmers und der versicherten Personen an- fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt. jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Monat an. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen, Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. dass die Anpassung angemessen ist. Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam. 6.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. 6.3.2 Ersetzung Das bedeutet ab der Fortsetzung: Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch Beitrag zahlen. neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde. cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- für ab der Fortsetzung. Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa- • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. tion wirksam. 6.2 Versicherung von Kindern 7 Vertragsende und Fortsetzung 6.2.1 Neugeborene 7.1 Kündigung Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis- Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht. tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange- Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi- borene Krankheiten sind dann auch abgesichert. gen: Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 7.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information • Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- des Versicherten te bei uns versichert. Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief, • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht seiner Geburt bei uns an. nicht aus. 6.2.2 Adoptivkinder Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un- keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags- wirksam. gesetz. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist, Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. dass der Versicherte davon weiß. Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. 7.1.2 Ordentliche Kündigung Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel- Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die gen erfüllt sein: Kündigung spätestens am 30. September des Jahres • Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 erhalten, zu dessen Ende er kündigen will. Monate bei uns versichert. • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des Adoption bei uns an. zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest- 6.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen. Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 8.4 geregelt. Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- 7.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung chert ist. unserer Leistungen Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze. kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des Versicherungsschutzes verringern. 6.3 Änderung der Vertragsbedingungen Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden In beiden Fällen gilt: Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die geblichen Gründe. Vertragsänderung mitgeteilt haben. • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver- 6.3.1 Anpassung tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde- rung) wirksam wird. Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- 7.1.4 Recht auf Gegenkündigung hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück- zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche- rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen • Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer führen. Vertragserklärung erhalten. 5 B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022 [Seite 6] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01) Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel- heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr. Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird. 8.5 Deutsches Recht Es gilt deutsches Recht. 7.2 Sonstiges Vertragsende 8.6 Beschwerdemöglichkeiten 7.2.1 70. Geburtstag Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren 8.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler 70. Geburtstag haben. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon- 7.2.2 Rentenbeginn taktmöglichkeiten finden Sie unter Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre eine Altersrente beziehen. Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten. 7.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags 8.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- Kranken- und Pflegeversicherung cherungsvertrags. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren 7.2.4 Tod beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever- Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich- 7.3 Fortsetzung tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi- 7.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über trags ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be- Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam- rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer- und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich- fortsetzen. tungsvorschlag. 7.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht 8.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht • 70 Jahre geworden sind oder (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: • eine Altersrente beziehen, poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb sich auch an diese wenden. von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. 8.6.4 Rechtsweg Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese Rechtsweg zu beschreiten. Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen. Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. 8 Sonstige Regelungen 8.1 Offenlegung Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be- handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten so Auskunft und können die Unterlagen einsehen. Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli- cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen. Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen- stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan- gen. Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen wir Ihre Aufwendungen dafür. 8.2 Kosten, die wir abziehen können Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten- los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über- setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen. 8.3 Verrechnung von Zahlungen Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist. 8.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ 6 B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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