Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55195500Z0, Baustein am Text zuordnen)
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Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge (kurz:
FAV01) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Versicherte Leistungen ............................ 2
1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen .. 2
1.2 Vorsorge-Untersuchungen ....................... 2
1.3 Leistungen im Ausland ............................. 2
1.4 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................ 2
1.5 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 2
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 3
2.1 Kostenbegriff ............................................ 3
2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 3
2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 3
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 3
3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können ............................................... 3
3.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 3
3.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 3
4 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 3
4.1 Beitragszahlung ....................................... 3
4.2 Beitragsänderungen ................................. 3
5 Weitere Vertragsänderungen ................... 3
5.1 Ruhen der Versicherung .......................... 3
5.2 Versicherung von Kindern ........................ 4
5.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 4
6 Vertragsende und Fortsetzung ................ 4
6.1 Kündigung................................................ 4
6.2 Sonstiges Vertragsende ........................... 5
6.3 Fortsetzung .............................................. 5
7 Sonstige Regelungen ............................... 5
7.1 Ausländisches Geld ................................. 5
7.2 Kosten, die wir abziehen können.............. 5
7.3 Verrechnung von Zahlungen .................... 5
7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 5
7.5 Deutsches Recht...................................... 5
7.6 Beschwerdemöglichkeiten........................ 5
8 Leistungsverzeichnis ............................... 6
B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
1 Versicherte Leistungen
1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen
Versicherte Leistungserbrin-
Umfang Ausnahmen
ger und Honorargrenzen
Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die zur Wir zahlen keine Untersuchungen
Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. Diese durch Ehepartner, eingetragene Le-
müssen niedergelassen oder in einer Kranken- benspartner, Eltern oder Kinder. Wir
haus-Ambulanz oder einem medizinischen Ver- übernehmen in diesem Fall die Ausla-
sorgungszentrum tätig sein. gen des Leistungserbringers.
Honorargrenzen Die Vergütung für ärztliche Leistungen muss nach
der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden.
Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz
dieser Gebührenordnung.
1.2 Vorsorge-Untersuchungen
Für Versicherte mit einem Wahltarif nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch gilt: Haben Sie im Wahltarif
einen Selbstbehalt vereinbart, gehört Ihr Eigenanteil aus dem Wahltarif zur Vorleistung der gesetzlichen Kranken-
versicherung.
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge-
- 100 Prozent der Kosten, die Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in
nach der gesetzlichen Kranken- Ziffer 8. Dazu gehören insbesondere:
versicherung verbleiben. • erweiterte Krebsvorsorge.
• Herz- und Gefäßvorsorge.
• Schwangeren-Vorsorge.
• Sportler-Vorsorge.
• ergänzende Gesundheitsuntersuchungen.
1.3 Leistungen im Ausland
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Vorsorge im Ausland Wir erstatten die ortsüblichen Kosten für Vorsorge-
Untersuchungen im Ausland, die im Verzeichnis in
Ziffer 8 enthalten sind. Es gelten auch dann die
Zeitgrenzen, die wir in diesem Verzeichnis festge-
legt haben.
Versicherte Länder
Europa Wir zahlen für Untersuchungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
1.4 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Vorsorge-Untersuchung Damit wir leisten, muss Sie ein Arzt vorsorglich
untersuchen (Vorsorge-Untersuchung).
1.5 Umfang des Versicherungsschutzes Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur
1.5.1 Beginn des Versicherungsschutzes für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum liegt.
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst 1.5.2 Bestandteile des Vertrags
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
Beitrag erhalten haben. • dem Versicherungsschein.
• den schriftlichen Vereinbarungen.
• diesen Versicherungsbedingungen.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
• den gesetzlichen Vorschriften. 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
1.5.3 Ende des Versicherungsschutzes
sein können
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt
auch für laufende Untersuchungen. 3.1 Versicherungsfähigkeit
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi-
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen.
Untersuchungen, die bei der Beendigung noch nicht abge-
schlossen sind. 3.2 Versicherbarer Personenkreis
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
2.1 Kostenbegriff
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus
dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind 4 Beitrag und Beitragsänderungen
(Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten,
die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent- 4.1 Beitragszahlung
stehen.
4.1.1 Beitrag
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
2.2 Zeitpunkt der Kosten zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den
sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie untersucht Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
worden sind. Das ist wichtig etwa beim Vertragsende. grundlagen festgelegt sind.
2.3 Recht auf die Leistungen 4.1.2 Zahlungstermine
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-
Sie. cherungsschein.
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- immer zum Monatsersten zahlen.
bar.
4.1.3 Zahlung per Lastschrift
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-
gen. fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf 4.1.4 Tagesbeitrag
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die 4.2 Beitragsänderungen
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
auf Versicherungsleistungen an Dritte.
Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab- Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
schlagszahlungen von uns verlangen können. wirksam.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 5 Weitere Vertragsänderungen
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten. 5.1 Ruhen der Versicherung
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch 5.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt: Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
• Name der behandelten Person. stellen. Das bedeutet:
• die durchgeführte Untersuchungsmethode. • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
• Art der Leistungen. die Leistungen.
• Behandlungsdaten. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
keine Beiträge zahlen.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht
haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
anderen Kostenträgers. kann Ihre Versicherung ruhen:
• Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
• Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz.
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• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
zeitgesetz. rücksichtigt werden.
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
Monat an. dass die Anpassung angemessen ist.
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in unserer Information wirksam.
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
5.3.2 Ersetzung
5.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
Das bedeutet ab der Fortsetzung: neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
Beitrag zahlen.
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- tion wirksam.
für ab der Fortsetzung.
• Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. 6 Vertragsende und Fortsetzung
5.2 Versicherung von Kindern 6.1 Kündigung
Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.
5.2.1 Neugeborene
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-
Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-
tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
gen:
Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert. 6.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
des Versicherten
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht
te bei uns versichert. nicht aus.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach
seiner Geburt bei uns an. Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder
5.2.2 Adoptivkinder Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-
wirksam.
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
gesetz.
dass der Versicherte davon weiß.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag 6.1.2 Ordentliche Kündigung
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die
Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.
gen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des
Monate bei uns versichert. zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.
Adoption bei uns an. Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 7.4 geregelt.
5.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes 6.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder unserer Leistungen
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
chert ist. für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- Versicherungsschutzes verringern.
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
In beiden Fällen gilt:
5.3 Änderung der Vertragsbedingungen • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe. tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
5.3.1 Anpassung rung) wirksam wird.
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die 6.1.4 Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- Vertragserklärung erhalten.
führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, 7.5 Deutsches Recht
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem Es gilt deutsches Recht.
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu 7.6 Beschwerdemöglichkeiten
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.
7.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
6.2 Sonstiges Vertragsende Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
6.2.1 70. Geburtstag taktmöglichkeiten finden Sie unter
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
70. Geburtstag haben. Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
6.2.2 Rentenbeginn 7.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kranken- und Pflegeversicherung
eine Altersrente beziehen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
6.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
cherungsvertrags. nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
6.2.4 Tod tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
6.3 Fortsetzung schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
6.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
trags de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- tungsvorschlag.
rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- 7.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
fortsetzen. (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
6.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, sich auch an diese wenden.
• 70 Jahre geworden sind oder 7.6.4 Rechtsweg
• eine Altersrente beziehen, Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-
Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb
Rechtsweg zu beschreiten.
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.
7 Sonstige Regelungen
7.1 Ausländisches Geld
Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür
gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt
es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum
aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf-
fentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele-
ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren
Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie
uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
7.2 Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
7.3 Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.
7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
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8 Leistungsverzeichnis Digital-Zuschlag 5298 1
Blut im Stuhl, 3malige Un- 3500 1
tersuchung
Erweiterte Krebsvorsorge. Blutbild und Blutbildbe- 3550 1
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- standteile
der Ge- fähige An- Thromboplastinzeit (Pro- 3607 1
bühren- zahl inner- thrombinzeit, TPZ, Quick-
ordnung halb von 2 wert), Einfachbestimmung
für Ärzte aufeinander Untersuchungen mit ähnli- 4062 1
(GOÄ). folgenden chem methodischem Auf-
Versiche- wand für M2-PK Stuhltest
rungsjah- Histologische Untersuchung 4800 oder 6
ren. nach Polypen-Entfernung 4801 oder 1
4802 oder 6
Krebsvorsorge für die Frau oder den Mann. 4810 oder 6
Beratung – auch am Tele- 1 1 4811 6
fon Histologische Untersuchung 4815 6
Eingehende Beratung, die 3 1 mittels Sonderverfahren
das gewöhnliche Maß Arzneimittel zur Darmreini-
übersteigt – auch am Tele- gung vor einer Koloskopie,
fon wenn ärztlich verordnet und
Blutentnahme aus der Vene 250 1 in der Apotheke gekauft
mit Spritze, Kanüle oder Auslagen des Arztes bei
Katheter Koloskopie und bei Poly-
Entnahme und Aufbereitung 297 1 pen-Entfernung
von Abstrichmaterial zur
zytologischen Untersuchung Harnblasenkrebs-Screening.
– gegebenenfalls ein- Beratung – auch am Tele- 1 1
schließlich Fixierung fon
Zuschlag zu den sonogra- 403 1 Eingehende Beratung, die 3 1
phischen Leistungen bei das gewöhnliche Maß
transkavitärer Untersuchung übersteigt – auch am Tele-
Ultraschall-Untersuchung 410 1 fon
eines Organs Geeignete Testverfahren A3908 1
Ultraschall-Untersuchung 418 2 zur Früherkennung von
einer Brustdrüse - gegebe- Harnblasenkrebs, etwa
nenfalls einschließlich der NMP22-Test oder UBC
regionalen Lymphknoten Rapid Test
Ultraschall-Untersuchung 420 3
von bis zu 3 weiteren Orga- Hautkrebs-Screening.
nen im Anschluss an eine Beratung – auch am Tele- 1 1
der Leistungen nach den fon
Nummern 410 bis 418 Eingehende Beratung, die 3 1
Prostataspezifisches Anti- 3908.H3 1 das gewöhnliche Maß
gen (PSA), Ligandenassay - übersteigt – auch am Tele-
gegebenenfalls einschließ- fon
lich Doppelbestimmung und Vollständige körperliche 7 1
aktueller Bezugskurve Untersuchung mindestens
Dünnschicht-Zytologie zur A4851 1 eines der folgenden Organ-
Gebärmutterhals-Krebs- systeme (gegebenenfalls
vorsorge ("Thin Prep") einschließlich Dokumenta-
Mammographie einer Seite, 5266 2 tion):
in 2 Ebenen • das gesamte Hautorgan
Digital-Zuschlag 5298 1 • die Stütz- und Bewe-
gungsorgane
Darmkrebs-Screening. • alle Brustorgane
Beratung – auch am Tele- 1 1 • der gesamte weibliche
fon Genitaltrakt (gegebenen-
Eingehende Beratung, die 3 1 falls einschließlich Nieren
das gewöhnliche Maß und ableitende Harnwege)
übersteigt – auch am Tele- • Dermatoskopie oder A612 oder 1
fon Videosystem-gestützte 750
Digitaluntersuchung des 11 1 Untersuchung und Bild-
Mastdarms Dokumentation von
Muttermalen
Blutentnahme aus der Vene 250 1
oder
mit Spritze, Kanüle oder
• Auflichtmikroskopie der
Katheter
Haut (Dermatoskopie)
Intravenöse Injektion 253 1
Oxymetrische Untersuchung 602 1
Hohe Koloskopie bis zum 687 1
Coecum - gegebenenfalls
einschließlich Probeexzision
und/oder Probepunktion
Entfernung von Polypen, 695 1
Zuschlag für ambulante 442 1
Operation
6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
pelbestimmung und aktu-
eller Bezugskurve
oder
• 1,25-Dihydroxy-Vitamin D
(1,25-( OH) 2 D 3 , Calci-
triol), Ligandenassay –
einschließlich Doppelbe-
Herz- und Gefäßvorsorge. stimmung
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- und aktueller Bezugskurve
der Ge- fähige An-
bühren- zahl inner- Herz-Check.
ordnung halb von 2 Beratung – auch am Tele- 1 1
für Ärzte aufeinander fon
(GOÄ). folgenden Eingehende Beratung, die 3 1
Versiche- das gewöhnliche Maß
rungsjah- übersteigt – auch am Tele-
ren. fon
Zweidimensionale Dopple- 424 1
Internistischer Check-Up. rechokardiographische
Beratung – auch am Tele- 1 1 Untersuchung mit Bilddo-
fon kumentation - einschließlich
Eingehende Beratung, die 3 1 der Leistung nach Nummer
das gewöhnliche Maß 423 (Duplex-Verfahren)
übersteigt – auch am Tele- Herzfrequenz- A636 1
fon Variabilitätsmessung
Gesundheitsuntersuchung 29 1 Untersuchung (EKG) in 651 1
zur Früherkennung von Ruhe - auch gegebenenfalls
Krankheiten bei einem nach Belastung - mit min-
Erwachsenen einschließlich destens 9 Extremitäten-
der Untersuchung zur Erhe- und Brustwandableitungen
bung des vollständigen Elektrokardiographische 652 1
Status (Ganzkörperstatus), Untersuchung (EKG) unter
Erörterung des individuellen fortschreibender Registrie-
Risikoprofils und verhal- rung (mindestens 9 Ablei-
tensmedizinischer orientier- tungen) in Ruhe und bei
ter Beratung physikalisch definierter und
Blutentnahme aus der Vene 250 1 reproduzierbarer Belastung
mit Spritze, Kanüle oder (Ergometrie) – gegebenen-
Katheter falls auch Belastungsände-
Ultraschall-Untersuchung 410 1 rung
eines Organs Langzeit-Blutdruck- 654 1
Ultraschall-Untersuchung 420 3 messung von mindestens
von bis zu 3 weiteren Orga- 18 Stunden Dauer – ein-
nen im Anschluss an eine schließlich Aufzeichnung
der Leistungen nach den und Auswertung
Nummern 410 bis 418 Elektrokardiographische 659 1
Blutbild und Blutbildbe- 3550 1 Untersuchung über mindes-
standteile tens 18 Stunden (Langzeit-
Calzium 3555 1 EKG) - gegebenenfalls
Kalium 3557 1 einschließlich
Natrium 3558 1 gleichzeitiger Registrierung
Glykierte Hämoglobine 3561 1 von Puls und Atmung -, mit
(HbA 1, HbA 1c) Auswertung
Cholesterin 3562.H1 1
HDL-Cholesterin 3563.H1 1 Gefäß-Check.
LDL-Cholesterin 3564.H1 1 Beratung – auch am Tele- 1 1
Triglyzeride 3565.H1 1 fon
Harnsäure 3583.H1 1 Eingehende Beratung, die 3 1
das gewöhnliche Maß
Kreatinin 3585.H1 1
übersteigt – auch am Tele-
Gamma-Glutamyl- 3592.H1 1
fon
transpeptidase (Gamma-
Zuschlag zu den sonogra- 401 1
Glutamyl-transferase,
phischen Leistungen nach
Gamma-GT)
den Nummern 410 bis 418
Glutamatoxalazetat- 3594.H1 1
bei zusätzlicher Anwendung
transaminase (GOT, Aspar-
des Duplex-Verfahrens -
tataminotransferase, ASAT,
gegebenenfalls einschließ-
AST)
lich Farbkodierung
Glutamatpyruvat- 3595.H1 1
Ultraschall-Untersuchung 410 1
transaminase (GPT, Ala-
eines Organs
ninaminotransferase, ALAT,
Ultraschall-Untersuchung 420 3
ALT)
von bis zu 3 weiteren Orga-
Thyreoidea stimulierendes 4030 1
nen im Anschluss an eine
Hormon (TSH)
der Leistungen nach den
• 25-Hydroxy-Vitamin D (25- 4138 oder 1
Nummern 410 bis 418
OH-D, D2), Ligandenas- 4139
Pulswellenlaufzeitbestim- 637 1
say - einschließlich Dop-
7
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
mung - gegebenenfalls Untersuchung mindestens
einschließlich einer elektro- eines der folgenden Organ-
kardiographischen Kon- systeme (gegebenenfalls
trollableitung einschließlich Dokumentati-
Untersuchung der Strö- 645 1 on):
mungsverhältnisse in den • das gesamte Hautorgan
hirnversorgenden Arterien • die Stütz- und Bewe-
und den Periorbitalarterien gungsorgane
mit direktionaler Ultraschall- • alle Bauchorgane
Doppler-Technik - ein- • der gesamte weibliche
schließlich graphischer Genitaltrakt (gegebenen-
Registrierung falls einschließlich Nieren
und ableitende Harnwege)
Blutentnahme aus der Vene 250 1
mit Spritze, Kanüle oder
Katheter
Laufband-Analyse A838 1
Laktat-Bestimmung 4107 1
Schwangeren-Vorsorge.
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
der Ge- fähige An- Ergänzende Gesundheitsuntersuchungen.
bühren- zahl inner- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
ordnung halb eines der Ge- fähige An-
für Ärzte Versiche- bühren- zahl inner-
(GOÄ). rungsjahrs. ordnung halb von 2
Beratung – auch am Tele- 1 1 für Ärzte aufeinander
fon (GOÄ). folgenden
Eingehende Beratung, die 3 1 Versiche-
das gewöhnliche Maß rungsjah-
übersteigt – auch am Tele- ren.
fon
Blutentnahme aus der Vene 250 2 Osteoporose-Check.
mit Spritze, Kanüle oder Beratung – auch am Tele- 1 1
Katheter fon
Entnahme und Aufbereitung 298 1 Eingehende Beratung, die 3 1
von Abstrichmaterial zur das gewöhnliche Maß
mikrobiologischen Untersu- übersteigt – auch am Tele-
chung fon
Weiterführende sonographi- A1006 1 • Bestimmung des Mineral- 5380 oder 1
sche Fetaldiagnostik gehalts (Osteodensitomet- 5475
Alpha-Fetoprotein (AFP), 3743 1 rie) von repräsentati-
Ligandenassay – ein- ven(auch mehreren) Ske-
schließlich Doppelbestim- letteilen mit quantitativer
mung und aktueller Bezugs- Computertomographie
kurve oder quantitativer digitaler
Humanes Choriongona- 4024 1 Röntgentechnik
dotropin (HCG) oder
Östriol 4027 1 • Quantitative Bestimmung
des Mineralgehalts im
PAPP-A 4044 1
Skelett (Osteodensitomet-
statt
rie) in einzelnen oder meh-
3743,4027
reren repräsentativen
Cytomegalie-Virus (IgG und 4378 1 Extremitäten- oder
IgM) Stammskelettabschnitten
Toxoplasma gondii 4453 1 mittels Dual-Photonen-
Betahämolysierende Strep- 4500 1 Absorptionstechnik
tokokken Typ B
Glaukom-Screening.
Beratung – auch am Tele- 1 1
fon
Sportler-Vorsorge. Eingehende Beratung, die 3 1
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- das gewöhnliche Maß
der Ge- fähige An- übersteigt – auch am Tele-
bühren- zahl inner- fon
ordnung halb von 2 Vollständige körperliche 6 1
für Ärzte aufeinander Untersuchung mindestens
(GOÄ). folgenden eines der folgenden Organ-
Versiche- systeme (-gegebenenfalls
rungsjah- einschließlich Dokumentati-
ren. on):
Beratung – auch am Tele- 1 1 • alle Augenabschnitte
fon • der gesamte HNO-Bereich
Eingehende Beratung, die 3 1 • das stomatognathe Sys-
das gewöhnliche Maß tem
übersteigt – auch am Tele- • die Nieren und ableiten-
fon den Harnwege (bei Män-
Vollständige körperliche 7 1 nern auch gegebenenfalls
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B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
einschließlich der männli-
chen Geschlechtsorgane)
oder
• Untersuchung zur Erhe-
bung eines vollständigen
Gefäßstatus
• Spaltlampenmikroskopie 1240 oder 1
der vorderen und mittleren 1242
Augenabschnitte - gege-
benenfalls einschließlich
der binokularen Untersu-
chung des hinteren Poles
(z. B. Hruby-Linse)
oder
• Binokulare Untersuchung
des Augenhintergrunds
einschließlich der äußeren
Peripherie (z. B. Dreispie-
gelkontaktglas,
Schaepens) – gegebenen-
falls einschließlich der
Spaltlampenmikroskopie
der vorderen und mittleren
Augenabschnitte und/oder
diasklerale Durchleuch-
tung
Tonometrische Untersu- 1256 1
chung mit Anwendung des
Applanationstonometers
Lungenfunktionsuntersuchung.
Beratung – auch am Tele- 1 1
fon
Eingehende Beratung, die 3 1
das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
fon
Ruhespirographische Un- 605 1
tersuchung (im geschlos-
senen oder offenen System)
mit fortlaufend registrieren-
den Methoden
Darstellung der Flussvolu- A605 1
menkurve bei spirographi-
schen Untersuchungen -
einschließlich graphischer
Registrierung und Doku-
mentation
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