Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (bKV) / Bedingungsarchiv

Allianz MeinGesundheitsBudget , Gruppenversicherung Vorsorge Fav01: die Bedingungen im Volltext

Vorsorgebaustein FAV01 der Gruppenversicherung für gesetzlich Versicherte: erweiterte Krebs-, Herz- und Gefäßvorsorge, Schwangeren- und Sportler-Vorsorge sowie ergänzende Gesundheitsuntersuchungen nach Leistungsverzeichnis (Fassung Januar 2022).

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei Allianz vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Allianz
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Allianz vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.“4.1.1, Seite 3
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionennicht geregelt
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarja„Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz.“5.2.1, Seite 4
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertja„Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.“1.5.1, Seite 2
Wartezeitenkeine„Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt“1.5.1, Seite 2
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenein„Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung haben.“3.1, Seite 3
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebja„Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.“6.3.2, Seite 5
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitja„Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.“6.3.2, Seite 5
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubja„Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend stellen. Das bedeutet: Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen.“5.1.1, Seite 3

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personnicht geregelt
Wählbare Budgetstufennicht geregelt
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarnicht geregelt
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)nicht geregelt
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrnicht geregelt
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsennicht geregelt
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)nicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzenja„Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in Ziffer 8.“1.2, Seite 2
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungennicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädienicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungennicht geregelt
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagennicht geregelt
Hörgerätenicht geregelt
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatzja„Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz dieser Gebührenordnung.“1.1, Seite 2
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungnicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungnicht geregelt
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)nicht geregelt
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)nicht geregelt
Implantatenicht geregelt
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikennicht geregelt

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungnicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)nicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtja„Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.“4.1.1, Seite 3
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)ja„Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen.“4.2, Seite 3
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsja„Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige“6.1.2, Seite 4
Kündigungsfrist für den Betriebja„Wir müssen die Kündigung spätestens am 30. September des Jahres erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.“6.1.2, Seite 4
Ordentliches Kündigungsrecht des Versichererskeine„Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.“6.1, Seite 4
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsja„100 Prozent der Kosten, die nach der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.“1.2, Seite 2
Selbstbeteiligungnicht geregelt
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztja„100 Prozent der Kosten, die nach der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.“1.2, Seite 2
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)ja„Wir zahlen für Untersuchungen in ganz Europa.“1.3, Seite 2

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Allianz MeinGesundheitsBudget , Gruppenversicherung Vorsorge Fav01

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55195500Z0, Baustein am Text zuordnen)
[Seite 1] Allianz Private Krankenversicherungs-AG Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge (kurz: FAV01) - Gruppenversicherung Inhalt: 1 Versicherte Leistungen ............................ 2 1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen .. 2 1.2 Vorsorge-Untersuchungen ....................... 2 1.3 Leistungen im Ausland ............................. 2 1.4 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung ............................................................ 2 1.5 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 2 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 3 2.1 Kostenbegriff ............................................ 3 2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 3 2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 3 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 3 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert sein können ............................................... 3 3.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 3 3.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 3 4 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 3 4.1 Beitragszahlung ....................................... 3 4.2 Beitragsänderungen ................................. 3 5 Weitere Vertragsänderungen ................... 3 5.1 Ruhen der Versicherung .......................... 3 5.2 Versicherung von Kindern ........................ 4 5.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 4 6 Vertragsende und Fortsetzung ................ 4 6.1 Kündigung................................................ 4 6.2 Sonstiges Vertragsende ........................... 5 6.3 Fortsetzung .............................................. 5 7 Sonstige Regelungen ............................... 5 7.1 Ausländisches Geld ................................. 5 7.2 Kosten, die wir abziehen können.............. 5 7.3 Verrechnung von Zahlungen .................... 5 7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 5 7.5 Deutsches Recht...................................... 5 7.6 Beschwerdemöglichkeiten........................ 5 8 Leistungsverzeichnis ............................... 6 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 2] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) 1 Versicherte Leistungen 1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen Versicherte Leistungserbrin- Umfang Ausnahmen ger und Honorargrenzen Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die zur Wir zahlen keine Untersuchungen Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. Diese durch Ehepartner, eingetragene Le- müssen niedergelassen oder in einer Kranken- benspartner, Eltern oder Kinder. Wir haus-Ambulanz oder einem medizinischen Ver- übernehmen in diesem Fall die Ausla- sorgungszentrum tätig sein. gen des Leistungserbringers. Honorargrenzen Die Vergütung für ärztliche Leistungen muss nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden. Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz dieser Gebührenordnung. 1.2 Vorsorge-Untersuchungen Für Versicherte mit einem Wahltarif nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch gilt: Haben Sie im Wahltarif einen Selbstbehalt vereinbart, gehört Ihr Eigenanteil aus dem Wahltarif zur Vorleistung der gesetzlichen Kranken- versicherung. Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge- - 100 Prozent der Kosten, die Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in nach der gesetzlichen Kranken- Ziffer 8. Dazu gehören insbesondere: versicherung verbleiben. • erweiterte Krebsvorsorge. • Herz- und Gefäßvorsorge. • Schwangeren-Vorsorge. • Sportler-Vorsorge. • ergänzende Gesundheitsuntersuchungen. 1.3 Leistungen im Ausland Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Vorsorge im Ausland Wir erstatten die ortsüblichen Kosten für Vorsorge- Untersuchungen im Ausland, die im Verzeichnis in Ziffer 8 enthalten sind. Es gelten auch dann die Zeitgrenzen, die wir in diesem Verzeichnis festge- legt haben. Versicherte Länder Europa Wir zahlen für Untersuchungen in ganz Europa. Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten. 1.4 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen Vorsorge-Untersuchung Damit wir leisten, muss Sie ein Arzt vorsorglich untersuchen (Vorsorge-Untersuchung). 1.5 Umfang des Versicherungsschutzes Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur 1.5.1 Beginn des Versicherungsschutzes für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum liegt. vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst 1.5.2 Bestandteile des Vertrags später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Der Vertrag setzt sich zusammen aus: Beitrag erhalten haben. • dem Versicherungsschein. • den schriftlichen Vereinbarungen. • diesen Versicherungsbedingungen. 2 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 3] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) • den gesetzlichen Vorschriften. 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert 1.5.3 Ende des Versicherungsschutzes sein können Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Untersuchungen. 3.1 Versicherungsfähigkeit Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi- Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen. Untersuchungen, die bei der Beendigung noch nicht abge- schlossen sind. 3.2 Versicherbarer Personenkreis Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden. 2.1 Kostenbegriff Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind 4 Beitrag und Beitragsänderungen (Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent- 4.1 Beitragszahlung stehen. 4.1.1 Beitrag Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag 2.2 Zeitpunkt der Kosten zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie untersucht Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs- worden sind. Das ist wichtig etwa beim Vertragsende. grundlagen festgelegt sind. 2.3 Recht auf die Leistungen 4.1.2 Zahlungstermine Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- Sie. cherungsschein. Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- immer zum Monatsersten zahlen. bar. 4.1.3 Zahlung per Lastschrift Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- gen. fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf 4.1.4 Tagesbeitrag Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf. Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die 4.2 Beitragsänderungen Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags- laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab- lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen weichung von mehr als 10 Prozent ergeben. auf Versicherungsleistungen an Dritte. Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An- 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab- Anfang des zweiten Monats nach unserer Information schlagszahlungen von uns verlangen können. wirksam. Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 5 Weitere Vertragsänderungen tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen- tum, wenn wir sie erhalten. 5.1 Ruhen der Versicherung Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch 5.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt: Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend • Name der behandelten Person. stellen. Das bedeutet: • die durchgeführte Untersuchungsmethode. • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf • Art der Leistungen. die Leistungen. • Behandlungsdaten. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit keine Beiträge zahlen. Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen, anderen Kostenträgers. kann Ihre Versicherung ruhen: • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig. • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. 3 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 4] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- auch die Interessen des anderen Vertragspartners be- zeitgesetz. rücksichtigt werden. • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver- Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). sicherungsnehmers und der versicherten Personen an- gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt. Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen, Monat an. dass die Anpassung angemessen ist. Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in unserer Information wirksam. dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. 5.3.2 Ersetzung 5.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch Das bedeutet ab der Fortsetzung: neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde. Beitrag zahlen. • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa- cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- tion wirksam. für ab der Fortsetzung. • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. 6 Vertragsende und Fortsetzung 5.2 Versicherung von Kindern 6.1 Kündigung Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht. 5.2.1 Neugeborene Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis- Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi- tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 gen: Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange- borene Krankheiten sind dann auch abgesichert. 6.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information des Versicherten Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief, • Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht te bei uns versichert. nicht aus. • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach seiner Geburt bei uns an. Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder 5.2.2 Adoptivkinder Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un- wirksam. Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags- Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist, gesetz. dass der Versicherte davon weiß. Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag 6.1.2 Ordentliche Kündigung von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel- Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die Kündigung spätestens am 30. September des Jahres Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- erhalten, zu dessen Ende er kündigen will. gen erfüllt sein: • Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des Monate bei uns versichert. zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest- • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen. Adoption bei uns an. Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 7.4 geregelt. 5.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes 6.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder unserer Leistungen umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer chert ist. für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- Versicherungsschutzes verringern. samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze. In beiden Fällen gilt: 5.3 Änderung der Vertragsbedingungen • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- Vertragsänderung mitgeteilt haben. form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver- geblichen Gründe. tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde- 5.3.1 Anpassung rung) wirksam wird. Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die 6.1.4 Recht auf Gegenkündigung Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück- hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche- zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer • Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- Vertragserklärung erhalten. führen. • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen 4 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 5] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, 7.5 Deutsches Recht heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem Es gilt deutsches Recht. der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu 7.6 Beschwerdemöglichkeiten dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird. 7.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler 6.2 Sonstiges Vertragsende Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon- 6.2.1 70. Geburtstag taktmöglichkeiten finden Sie unter Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre 70. Geburtstag haben. Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten. 6.2.2 Rentenbeginn 7.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kranken- und Pflegeversicherung eine Altersrente beziehen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever- 6.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir cherungsvertrags. nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich- 6.2.4 Tod tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi- Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be- 6.3 Fortsetzung schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam- menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen 6.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer- trags de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich- Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- tungsvorschlag. rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- 7.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fortsetzen. (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: 6.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, sich auch an diese wenden. • 70 Jahre geworden sind oder 7.6.4 Rechtsweg • eine Altersrente beziehen, Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb Rechtsweg zu beschreiten. von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen. Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. 7 Sonstige Regelungen 7.1 Ausländisches Geld Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf- fentlichungen der Deutschen Bundesbank). Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele- ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie uns dazu Ihren Bankbeleg vor. 7.2 Kosten, die wir abziehen können Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten- los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über- setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen. 7.3 Verrechnung von Zahlungen Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist. 7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel- ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr. 5 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 6] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) 8 Leistungsverzeichnis Digital-Zuschlag 5298 1 Blut im Stuhl, 3malige Un- 3500 1 tersuchung Erweiterte Krebsvorsorge. Blutbild und Blutbildbe- 3550 1 Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- standteile der Ge- fähige An- Thromboplastinzeit (Pro- 3607 1 bühren- zahl inner- thrombinzeit, TPZ, Quick- ordnung halb von 2 wert), Einfachbestimmung für Ärzte aufeinander Untersuchungen mit ähnli- 4062 1 (GOÄ). folgenden chem methodischem Auf- Versiche- wand für M2-PK Stuhltest rungsjah- Histologische Untersuchung 4800 oder 6 ren. nach Polypen-Entfernung 4801 oder 1 4802 oder 6 Krebsvorsorge für die Frau oder den Mann. 4810 oder 6 Beratung – auch am Tele- 1 1 4811 6 fon Histologische Untersuchung 4815 6 Eingehende Beratung, die 3 1 mittels Sonderverfahren das gewöhnliche Maß Arzneimittel zur Darmreini- übersteigt – auch am Tele- gung vor einer Koloskopie, fon wenn ärztlich verordnet und Blutentnahme aus der Vene 250 1 in der Apotheke gekauft mit Spritze, Kanüle oder Auslagen des Arztes bei Katheter Koloskopie und bei Poly- Entnahme und Aufbereitung 297 1 pen-Entfernung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung Harnblasenkrebs-Screening. – gegebenenfalls ein- Beratung – auch am Tele- 1 1 schließlich Fixierung fon Zuschlag zu den sonogra- 403 1 Eingehende Beratung, die 3 1 phischen Leistungen bei das gewöhnliche Maß transkavitärer Untersuchung übersteigt – auch am Tele- Ultraschall-Untersuchung 410 1 fon eines Organs Geeignete Testverfahren A3908 1 Ultraschall-Untersuchung 418 2 zur Früherkennung von einer Brustdrüse - gegebe- Harnblasenkrebs, etwa nenfalls einschließlich der NMP22-Test oder UBC regionalen Lymphknoten Rapid Test Ultraschall-Untersuchung 420 3 von bis zu 3 weiteren Orga- Hautkrebs-Screening. nen im Anschluss an eine Beratung – auch am Tele- 1 1 der Leistungen nach den fon Nummern 410 bis 418 Eingehende Beratung, die 3 1 Prostataspezifisches Anti- 3908.H3 1 das gewöhnliche Maß gen (PSA), Ligandenassay - übersteigt – auch am Tele- gegebenenfalls einschließ- fon lich Doppelbestimmung und Vollständige körperliche 7 1 aktueller Bezugskurve Untersuchung mindestens Dünnschicht-Zytologie zur A4851 1 eines der folgenden Organ- Gebärmutterhals-Krebs- systeme (gegebenenfalls vorsorge ("Thin Prep") einschließlich Dokumenta- Mammographie einer Seite, 5266 2 tion): in 2 Ebenen • das gesamte Hautorgan Digital-Zuschlag 5298 1 • die Stütz- und Bewe- gungsorgane Darmkrebs-Screening. • alle Brustorgane Beratung – auch am Tele- 1 1 • der gesamte weibliche fon Genitaltrakt (gegebenen- Eingehende Beratung, die 3 1 falls einschließlich Nieren das gewöhnliche Maß und ableitende Harnwege) übersteigt – auch am Tele- • Dermatoskopie oder A612 oder 1 fon Videosystem-gestützte 750 Digitaluntersuchung des 11 1 Untersuchung und Bild- Mastdarms Dokumentation von Muttermalen Blutentnahme aus der Vene 250 1 oder mit Spritze, Kanüle oder • Auflichtmikroskopie der Katheter Haut (Dermatoskopie) Intravenöse Injektion 253 1 Oxymetrische Untersuchung 602 1 Hohe Koloskopie bis zum 687 1 Coecum - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion Entfernung von Polypen, 695 1 Zuschlag für ambulante 442 1 Operation 6 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 7] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) pelbestimmung und aktu- eller Bezugskurve oder • 1,25-Dihydroxy-Vitamin D (1,25-( OH) 2 D 3 , Calci- triol), Ligandenassay – einschließlich Doppelbe- Herz- und Gefäßvorsorge. stimmung Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- und aktueller Bezugskurve der Ge- fähige An- bühren- zahl inner- Herz-Check. ordnung halb von 2 Beratung – auch am Tele- 1 1 für Ärzte aufeinander fon (GOÄ). folgenden Eingehende Beratung, die 3 1 Versiche- das gewöhnliche Maß rungsjah- übersteigt – auch am Tele- ren. fon Zweidimensionale Dopple- 424 1 Internistischer Check-Up. rechokardiographische Beratung – auch am Tele- 1 1 Untersuchung mit Bilddo- fon kumentation - einschließlich Eingehende Beratung, die 3 1 der Leistung nach Nummer das gewöhnliche Maß 423 (Duplex-Verfahren) übersteigt – auch am Tele- Herzfrequenz- A636 1 fon Variabilitätsmessung Gesundheitsuntersuchung 29 1 Untersuchung (EKG) in 651 1 zur Früherkennung von Ruhe - auch gegebenenfalls Krankheiten bei einem nach Belastung - mit min- Erwachsenen einschließlich destens 9 Extremitäten- der Untersuchung zur Erhe- und Brustwandableitungen bung des vollständigen Elektrokardiographische 652 1 Status (Ganzkörperstatus), Untersuchung (EKG) unter Erörterung des individuellen fortschreibender Registrie- Risikoprofils und verhal- rung (mindestens 9 Ablei- tensmedizinischer orientier- tungen) in Ruhe und bei ter Beratung physikalisch definierter und Blutentnahme aus der Vene 250 1 reproduzierbarer Belastung mit Spritze, Kanüle oder (Ergometrie) – gegebenen- Katheter falls auch Belastungsände- Ultraschall-Untersuchung 410 1 rung eines Organs Langzeit-Blutdruck- 654 1 Ultraschall-Untersuchung 420 3 messung von mindestens von bis zu 3 weiteren Orga- 18 Stunden Dauer – ein- nen im Anschluss an eine schließlich Aufzeichnung der Leistungen nach den und Auswertung Nummern 410 bis 418 Elektrokardiographische 659 1 Blutbild und Blutbildbe- 3550 1 Untersuchung über mindes- standteile tens 18 Stunden (Langzeit- Calzium 3555 1 EKG) - gegebenenfalls Kalium 3557 1 einschließlich Natrium 3558 1 gleichzeitiger Registrierung Glykierte Hämoglobine 3561 1 von Puls und Atmung -, mit (HbA 1, HbA 1c) Auswertung Cholesterin 3562.H1 1 HDL-Cholesterin 3563.H1 1 Gefäß-Check. LDL-Cholesterin 3564.H1 1 Beratung – auch am Tele- 1 1 Triglyzeride 3565.H1 1 fon Harnsäure 3583.H1 1 Eingehende Beratung, die 3 1 das gewöhnliche Maß Kreatinin 3585.H1 1 übersteigt – auch am Tele- Gamma-Glutamyl- 3592.H1 1 fon transpeptidase (Gamma- Zuschlag zu den sonogra- 401 1 Glutamyl-transferase, phischen Leistungen nach Gamma-GT) den Nummern 410 bis 418 Glutamatoxalazetat- 3594.H1 1 bei zusätzlicher Anwendung transaminase (GOT, Aspar- des Duplex-Verfahrens - tataminotransferase, ASAT, gegebenenfalls einschließ- AST) lich Farbkodierung Glutamatpyruvat- 3595.H1 1 Ultraschall-Untersuchung 410 1 transaminase (GPT, Ala- eines Organs ninaminotransferase, ALAT, Ultraschall-Untersuchung 420 3 ALT) von bis zu 3 weiteren Orga- Thyreoidea stimulierendes 4030 1 nen im Anschluss an eine Hormon (TSH) der Leistungen nach den • 25-Hydroxy-Vitamin D (25- 4138 oder 1 Nummern 410 bis 418 OH-D, D2), Ligandenas- 4139 Pulswellenlaufzeitbestim- 637 1 say - einschließlich Dop- 7 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 8] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) mung - gegebenenfalls Untersuchung mindestens einschließlich einer elektro- eines der folgenden Organ- kardiographischen Kon- systeme (gegebenenfalls trollableitung einschließlich Dokumentati- Untersuchung der Strö- 645 1 on): mungsverhältnisse in den • das gesamte Hautorgan hirnversorgenden Arterien • die Stütz- und Bewe- und den Periorbitalarterien gungsorgane mit direktionaler Ultraschall- • alle Bauchorgane Doppler-Technik - ein- • der gesamte weibliche schließlich graphischer Genitaltrakt (gegebenen- Registrierung falls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) Blutentnahme aus der Vene 250 1 mit Spritze, Kanüle oder Katheter Laufband-Analyse A838 1 Laktat-Bestimmung 4107 1 Schwangeren-Vorsorge. Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- der Ge- fähige An- Ergänzende Gesundheitsuntersuchungen. bühren- zahl inner- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- ordnung halb eines der Ge- fähige An- für Ärzte Versiche- bühren- zahl inner- (GOÄ). rungsjahrs. ordnung halb von 2 Beratung – auch am Tele- 1 1 für Ärzte aufeinander fon (GOÄ). folgenden Eingehende Beratung, die 3 1 Versiche- das gewöhnliche Maß rungsjah- übersteigt – auch am Tele- ren. fon Blutentnahme aus der Vene 250 2 Osteoporose-Check. mit Spritze, Kanüle oder Beratung – auch am Tele- 1 1 Katheter fon Entnahme und Aufbereitung 298 1 Eingehende Beratung, die 3 1 von Abstrichmaterial zur das gewöhnliche Maß mikrobiologischen Untersu- übersteigt – auch am Tele- chung fon Weiterführende sonographi- A1006 1 • Bestimmung des Mineral- 5380 oder 1 sche Fetaldiagnostik gehalts (Osteodensitomet- 5475 Alpha-Fetoprotein (AFP), 3743 1 rie) von repräsentati- Ligandenassay – ein- ven(auch mehreren) Ske- schließlich Doppelbestim- letteilen mit quantitativer mung und aktueller Bezugs- Computertomographie kurve oder quantitativer digitaler Humanes Choriongona- 4024 1 Röntgentechnik dotropin (HCG) oder Östriol 4027 1 • Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im PAPP-A 4044 1 Skelett (Osteodensitomet- statt rie) in einzelnen oder meh- 3743,4027 reren repräsentativen Cytomegalie-Virus (IgG und 4378 1 Extremitäten- oder IgM) Stammskelettabschnitten Toxoplasma gondii 4453 1 mittels Dual-Photonen- Betahämolysierende Strep- 4500 1 Absorptionstechnik tokokken Typ B Glaukom-Screening. Beratung – auch am Tele- 1 1 fon Sportler-Vorsorge. Eingehende Beratung, die 3 1 Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- das gewöhnliche Maß der Ge- fähige An- übersteigt – auch am Tele- bühren- zahl inner- fon ordnung halb von 2 Vollständige körperliche 6 1 für Ärzte aufeinander Untersuchung mindestens (GOÄ). folgenden eines der folgenden Organ- Versiche- systeme (-gegebenenfalls rungsjah- einschließlich Dokumentati- ren. on): Beratung – auch am Tele- 1 1 • alle Augenabschnitte fon • der gesamte HNO-Bereich Eingehende Beratung, die 3 1 • das stomatognathe Sys- das gewöhnliche Maß tem übersteigt – auch am Tele- • die Nieren und ableiten- fon den Harnwege (bei Män- Vollständige körperliche 7 1 nern auch gegebenenfalls 8 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022 [Seite 9] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01) einschließlich der männli- chen Geschlechtsorgane) oder • Untersuchung zur Erhe- bung eines vollständigen Gefäßstatus • Spaltlampenmikroskopie 1240 oder 1 der vorderen und mittleren 1242 Augenabschnitte - gege- benenfalls einschließlich der binokularen Untersu- chung des hinteren Poles (z. B. Hruby-Linse) oder • Binokulare Untersuchung des Augenhintergrunds einschließlich der äußeren Peripherie (z. B. Dreispie- gelkontaktglas, Schaepens) – gegebenen- falls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuch- tung Tonometrische Untersu- 1256 1 chung mit Anwendung des Applanationstonometers Lungenfunktionsuntersuchung. Beratung – auch am Tele- 1 1 fon Eingehende Beratung, die 3 1 das gewöhnliche Maß übersteigt – auch am Tele- fon Ruhespirographische Un- 605 1 tersuchung (im geschlos- senen oder offenen System) mit fortlaufend registrieren- den Methoden Darstellung der Flussvolu- A605 1 menkurve bei spirographi- schen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Doku- mentation 9 B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.