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Versicherungsmakler / Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Mannheimer Anlagenrisiko: die Bedingungen im Volltext

Eigenständige Gewässerschadenhaftpflicht für Heizölanlagen nach AHB 2008 und BBR Gewässer 2008-E, mit Eigenschäden an unbeweglichen Sachen (10 Prozent Selbstbeteiligung, mindestens 150 Euro), zweifacher Jahresmaximierung, ohne Vorsorgeversicherung.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfalllaut Versicherungsschein„Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Einheitsversicherungssumme (gleichgültig, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) je Schadenereignis gewährt.“Ziff. 2, Seite 1
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) beträgt das Doppelte dieser Einheitsversicherungssumme.“Ziff. 2, Seite 1
Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer)ja„Wir bieten Ihnen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung an.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlichnein„Produkt: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung“Kopf, Seite 1
Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil)ja„bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus dem Wasserhaushaltsgesetz, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.“Ziff. 1.4, Seite 1
Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benanntnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall150 €„An jedem unter den Versicherungsschutz fallenden Schadenereignis ... mit 10%, mindestens EUR 150,00, höchstens EUR 1.000,00 selbst.“Ziff. 6, Seite 1
Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland)ja„die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Versicherte Anlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien)ja„Anlagen zur Lagerung und aus der Verwendung von Heizöl“Ziff. 1.1, Seite 1
Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltanknicht geregelt
Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt)nicht geregelt
Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstücknicht geregelt
Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstellenicht geregelt
Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldungnicht geregelt
Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich)nein„Anlagen zur Lagerung und aus der Verwendung von Heizöl“Ziff. 1.1, Seite 1
Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe)nicht geregelt
Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlagenicht geregelt
Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilienicht geregelt
Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagennein„Die Bestimmungen der Ziffer 4 der AHB 2008 Vorsorgeversicherung finden keine Anwendung.“Ziff. 5, Seite 1
Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs)nicht geregelt

Versicherte Schäden und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderungja, bis zur Versicherungssumme„mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und ... von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder ... Beschaffenheit eines Gewässers“Ziff. 1.1, Seite 1
Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen)ja, bis zur Versicherungssumme„mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und ... von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder ... Beschaffenheit eines Gewässers“Ziff. 1.1, Seite 1
Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger)ja, bis zur Versicherungssumme„mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und ... von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder ... Beschaffenheit eines Gewässers“Ziff. 1.1, Seite 1
Ausdrücklich Schäden am Grundwasserja, bis zur Versicherungssumme„Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).“Ziff. 1.1, Seite 1
Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadensja, bis zur Versicherungssumme„werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Einheitsversicherungssumme nicht übersteigen.“Ziff. 3.1, Seite 1
Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschadenja, bis zur Versicherungssumme„Rettungskosten im Sinne dieser Bedingungen entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte.“Ziff. 3.3, Seite 1
Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen)ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 €„Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage“Ziff. 6, Seite 1
Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung)nicht geregelt
Ersatz des ausgelaufenen Heizölsnicht geregelt
Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungenja, bis zur Versicherungssumme„sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen“Ziff. 3.1, Seite 1
Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssummenicht geregelt
Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignisnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„aus vorsätzlicher Handlung;“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutzja„die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.“Ziff. 4, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben)ja„selbst sowie durch höhere Gewalt oder ... sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.“Ziff. 6, Seite 1
Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen)ja„Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. 1 Abs. 1 dieser Besonderen Bedingungen) selbst“Ziff. 6, Seite 1
Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlagenicht geregelt
Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanksnicht geregelt
Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlageja„z.B.: gewerblich genutzte Anlagen.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatzja„wegen Ansprüchen auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages;“Ziff. 9.3, Seite 1
Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigenja„zwischen Mitversicherten;“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinausja„Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört hingegen nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungennicht geregelt

Obliegenheiten und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheitnicht geregelt
Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetriebnicht geregelt
Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzungnicht geregelt
Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung)ja„Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Frist für die Schadenanzeigeja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis)nicht geregelt

Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsendenicht geregelt
Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungennicht geregelt
Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personennicht geregelt
Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichertja„Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat“Ziff. 1.3, Seite 1
Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch)nicht geregelt
Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung)nicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsanpassungsklauselnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanksnicht geregelt
Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichertnicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Mannheimer Anlagenrisiko

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen Gewässer 2008, Anlagenrisiko (hp 075)
[Seite 1] Mannheimer Versicherung AG Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden BBR Gewässer 2008-E - Anlagenrisiko (Stand: 01.01.2008) HP_075_0715 1 Gegenstand der Versicherung 6 Eingeschlossene Schäden 1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 1 AHB 2008 - auch ohne dass der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen ein Gewässerschaden droht oder eintritt - Schäden an unbeweglichen Sa- Anlagen zur Lagerung und aus der Verwendung von Heizöl für un- chen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die mittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögens- gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß schäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder Ziff. 1 Abs. 1 dieser Besonderen Bedingungen) ausgetreten sind. Der Versi- biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des cherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie Grundwassers (Gewässerschaden). er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind 1.2 Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen sowie im fol- abzuziehen. genden nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeine Bedin- Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. 1 Abs. 1 die- gungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflicht- ser Besonderen Bedingungen) selbst sowie durch höhere Gewalt oder so- versicherung (AHB 2008) Anwendung. weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. 1.3 Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch An jedem unter den Versicherungsschutz fallenden Schadenereignis betei- Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und ligt sich der Versicherungsnehmer mit 10%, mindestens EUR 150,00, sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat, für den Fall, höchstens EUR 1.000,00 selbst. Soweit vertraglich ein genereller Selbstbe- dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen halt vereinbart wurde, gilt der vertragliche Selbstbehalt. werden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei 7 Gemeingefahren denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsneh- Für Auslandsschäden - soweit diese mitversichert sind - sowie für inländi- mers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII (SGB) handelt. sche Versicherungsfälle, aus denen Ansprüche im Ausland geltend gemacht 1.4 Die Gewässerschadenversicherung im Umfange der Bedingungen werden, gilt: bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus dem Wasserhaushalts- 7.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Arbeitsunfällen und gesetz, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbe- Berufskrankheiten von Personen, die vom Versicherungsnehmer im stimmungen privatrechtlichen Inhalts. Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten be- traut worden sind. 2 Versicherungsleistungen Eingeschlossen bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun- Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Einheitsversiche- fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialge- rungssumme (gleichgültig, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) je setzbuch VII unterliegen (siehe Ziffer 7.9 AHB 2008). Schadenereignis gewährt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle 7.2 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden - abwei- eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) be- chend von Ziffer 6.5 AHB 2008 - als Leistungen auf die Versiche- trägt das Doppelte dieser Einheitsversicherungssumme. rungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskos- 3 Rettungskosten ten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens 3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermitt- Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für lungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst ent- geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie außergerichtliche stehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versi- Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als cherers entstanden sind. sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Einheitsversiche- Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EUR. Die Verpflichtung rungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- bleibt es bei der Regelung der AHB 2008. Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. 3.2 Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- gerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als sie 8 Außerdem gilt zusammen mit der Entschädigung die Einheitsversicherungssumme 8.1 Nach diesen Besonderen Bedingungen ist auch die Haftpflicht aus übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Gewässerschäden mitversichert, die dadurch entstehen, dass aus Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe in Abwässer des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. und mit diesen in Gewässer gelangen. 3.3 Rettungskosten im Sinne dieser Bedingungen entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von 9 Nicht versicherte Risiken Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. 9.1 Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht nach dem Antrag Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus wel- ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedin- chem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) der Ver- gungen beitragsfrei eingeschlossen ist. sicherungsnehmer zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet ist. 9.2 Kraftfahrzeuge, Luft-/Raumfahrzeuge und Wasserfahrzeuge 3.4 Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des Nicht versichert sind Schäden, die durch den Gebrauch von Kraft-, Zustands von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch des Versiche- Luft-/Raum- und Wasserfahrzeugen verursacht werden. Es gelten die rungsnehmers -, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahmen be- Zusatzbedingungen ZB 3. stand. Eintretende Wertverbesserungen oder Kosten, die zur Erhal- 9.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht tung, Reparatur oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin ent- 1 wegen Schäden, die auf Glasfasern, Mineralfasern und diese standen wären, sind abzuziehen. Stoffe enthaltende Stäube zurückzuführen sind; 2 wegen Ansprüchen auf Entschädigung mit Strafcharakter, 4 Vorsätzliche Verstöße insbesondere punitive oder exemplary damages; Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versiche- 3 nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zu- rungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewuss- sammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 tes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnun- des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmun- gen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen gen anderer Länder; oder Verfügungen herbeigeführt haben. 4 wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, an- deren feindseligen Handlungen (inkl. Terrorakten), Aufruhr, 5 Vorsorgeversicherung inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmit- Die Bestimmungen der Ziffer 4 der AHB 2008- Vorsorgeversicherung - fin- telbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand den keine Anwendung. beruhen; das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Volltext aufklappen: AHB 2008 mit BBR 2008-E, Heizöl (hp 007)
[Seite 1] Gewässerschadenhaft- pflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand: 23.02.2018) HP_007_0218 Unternehmen: Mannheimer Versicherung AG Produkt: Gewässerschaden- Deutschland haftpflichtversicherung Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen:  Versicherungsantrag / Deckungsauftrag  Versicherungsschein  Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008)  Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Versi- cherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden - Anlagenrisiko (BBR 2008-E)  ggf. weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie und ggf. mitversicherte Perso- nen gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden durch Öltanks stehen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Gegenstand der Gewässerschadenhaftpflicht- x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte versichert. Hierfür benötigen Sie eine Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte An- separate Absicherung. Dazu gehören sprüche zu befriedigen und unberechtigte An- z.B.: gewerblich genutzte Anlagen. sprüche abzuwehren.  Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört hingegen nicht, wenn Sie sich allein Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen durch eine vertragliche Zusage gegen- Stoffen (z.B. Öltank) und aus der Verwendung über einem anderen zu einer Leistung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- verpflichten. und Vermögensschäden als Folge von Gewäs- serschäden. x Wir leisten für Schäden überdies nur  Vom Versicherungsschutz sind insbesondere bis zu den vereinbarten Versiche- Schäden durch die Verschmutzung des Grund- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- wassers durch Ihren Heizöltank erfasst. beteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück-  Der Versicherungsschutz gilt auch für sichtigen.  Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke be- Gibt es Deckungsbeschränk- auftragt haben oder ungen?  gebotene Aufwendungen zur Minderung o- Wir können nicht alle denkbaren Streitigkei- der Vermeidung von Schäden. ten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- Wie hoch ist die Versicherungssumme? halb haben wir einige Fälle aus dem Versi-  Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum- cherungsschutz herausgenommen, z.B. alle men können Sie Ihrem Versicherungsschein Schäden entnehmen. ! aus vorsätzlicher Handlung; ! zwischen Mitversicherten; ! durch den Gebrauch eines versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr- zeugs; ! an gepachteten oder geliehenen Sa- chen. [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gilt für die Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Aus- land eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: − Bitte machen Sie bei der Beantragung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. − Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. − Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseiti- gen. − Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzan- sprüche geltend gemacht worden sind. − Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungs- scheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer gesche- hen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Abschaffung des Öltanks – ergeben.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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