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Versicherungsmakler / Grundfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

ALTE LEIPZIGER GF10: die Bedingungen im Volltext

Grundfähigkeitsrente nach Bausteinen (unter anderem Geist, Sinne, Gesundheit, Arbeitsunfähigkeit, Psyche) mit Prognose von sechs Monaten, weltweitem Schutz, Entscheidung binnen acht Arbeitstagen und Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit)ja„Wir zahlen eine Grundfähigkeitsrente am Anfang eines jeden Monats.“§ 7 Abs. 1, Seite 5
Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Renteja„Wenn wir erstmalig eine Grundfähigkeitsrente … erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen Betrag.“§ 7 Abs. 1, Seite 5
Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeitja„Wenn der Versicherte während der Dauer dieses Vertrags mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert, erbringen wir folgende Leistungen“§ 7 Abs. 1, Seite 4
Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate)ja„voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten nicht wiedererlangen oder“§ 8, Seite 7
Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht istja„er hat diese bereits für sechs Monate verloren. Wir leisten in diesem Fall von Beginn dieses Zeitraums an. Dies geschieht auch rückwirkend.“§ 8, Seite 7
Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang)ja„Wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt, leisten wir über das Ende des Versicherungsdauer hinaus bis zum Ende der Leistungsdauer.“§ 7 Abs. 4, Seite 6
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsja„Befreiung von der Zahlung der Beiträge: Sie müssen keine Beiträge mehr zahlen.“§ 7 Abs. 1, Seite 5
Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler)nicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.“§ 7 Abs. 7, Seite 7
Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit)ja„Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich bei dem Versicherten während der Vertragsdauer gefahrerhebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel der Beruf oder die Hobbys.“§ 7 Abs. 7, Seite 6

Körperliche Grundfähigkeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sehennicht geregelt
Hörennicht geregelt
Sprechennicht geregelt
Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik)nicht geregelt
Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken)nicht geregelt
Gehen (Strecke in Metern ohne Pause)nicht geregelt
Treppensteigennicht geregelt
Stehennicht geregelt
Sitzennicht geregelt
Knien und Bückennicht geregelt
Heben und Tragen eines Gewichtsnicht geregelt
Gleichgewicht haltennicht geregelt
Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen)ja„die Fahrerlaubnis für ein PKW, Motorrad, LKW oder Bus erteilt wird,“§ 13 Abs. 3, Seite 11
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittelnicht geregelt
Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computernicht geregelt

Geist, Psyche und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration)ja„Die versicherten … der Bausteine „Geist“, „Arbeitsunfähigkeit“ und „Psyche“ sind davon nicht betroffen“§ 9, Seite 7
Demenz als eigener Leistungsauslösernicht geregelt
Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz)ja„Der Versicherte hat eine Grundfähigkeit aufgrund psychischer oder psychosomatischer Ursachen verloren. … der Bausteine „Geist“, „Arbeitsunfähigkeit“ und „Psyche“ sind davon nicht betroffen“§ 9, Seite 7
Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöserja„Wenn der Versicherte pflegebedürftig ist, benötigen wir zusätzliche Angaben über Art und Umfang der Pflege.“§ 11 Abs. 2, Seite 10
Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslösernicht geregelt
Organversagen und Organtransplantation als Auslösernicht geregelt
Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslöserja„sich das behördliche Tätigkeitsverbot ändert oder“§ 13 Abs. 3, Seite 11
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)ja„Sie können bei Abschluss des Vertrags auch eine andere Zahlungsweise wählen, wenn Sie keine Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben.“§ 7 Abs. 1, Seite 5

Optionen und Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen)ja„Der Versicherte ist nicht älter als 50 Jahre, wenn Sie die Nachversicherungsgarantie ausüben.“§ 22 Abs. 2, Seite 16
Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt)ja, bis 12.000 €„Sie können die jährliche Grundfähigkeitsrente aus Absatz 1 und 2 insgesamt höchstens um 12.000 EUR erhöhen.“§ 22 Abs. 4, Seite 16
Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahrenja„Sie können die Ausbaugarantie innerhalb von fünf Jahren nach Beginn des ursprünglichen Vertrags ausüben.“§ 22 Abs. 1, Seite 15
Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente)ja„Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leistungen.“Anhang Fachbegriffe, Dynamik, Seite 22
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallja„Garantierte Steigerung der Rente: Während wir leisten, erhöht sich die … jährlich um einen festen Prozentsatz.“§ 7 Abs. 1, Seite 5
Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Sie können den Wechsel innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse ohne neue Risikoprüfung beantragen“§ 23, Seite 17
Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung)ja„welche Ansprechpartner geeignet sind, um Maßnahmen für die medizinische und berufliche Rehabilitation zu ergreifen.“§ 7 Abs. 5, Seite 6
Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutzja„Sie können Ihre Beiträge für bis zu 24 Monate ganz oder teilweise stunden und später zahlen.“§ 20 Abs. 2, Seite 13

Leistungsprüfung und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar geltenja„Hilfsmittel des täglichen Lebens muss der Versicherte … Dies sind zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte oder Prothesen.“§ 11 Abs. 4, Seite 10
Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidetja„Wenn Sie die Unterlagen einreichen, teilen wir Ihnen innerhalb von acht Arbeitstagen mit, ob und in welcher Höhe wir leisten.“§ 12 Abs. 1, Seite 10
Kein zeitlich befristetes Anerkenntnisnein„Befristete Leistungen wegen verlorener Grundfähigkeiten erkennen wir nur an, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dies ist nur einmalig für maximal zwölf Monate möglich.“§ 12 Abs. 2, Seite 11
Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennungja„Während wir leisten, dürfen wir regelmäßig prüfen, ob der Versicherte seine verlorenen Grundfähigkeiten wiedererlangt hat.“§ 13 Abs. 1, Seite 11
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldungja„Wenn Sie uns später informieren, dass der Versicherte eine versicherte Grundfähigkeit verloren hat, leisten wir rückwirkend“§ 11 Abs. 1, Seite 10
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannja„Es sind bereits fünf Jahre vergangen, seitdem wir den Vertrag geschlossen haben.“§ 3 Abs. 6, Seite 4
Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnein„Wir können nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben.“§ 3 Abs. 1, Seite 3
Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten)nicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichertja„außerhalb Deutschlands und er war an den Ereignissen nicht aktiv beteiligt.“§ 9, Seite 8
Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang)ja„Der Versicherte hat eine Grundfähigkeit durch vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen verloren.“§ 9, Seite 7
Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzungja„Der Versicherte hat den Verlust der Grundfähigkeit absichtlich herbeigeführt. Dies gilt auch, wenn er sich absichtlich selbst verletzt hat oder versucht hat, sich zu töten.“§ 9, Seite 6
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchnicht geregelt
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Personja„Der Versicherte hat vorsätzlich ein Verbrechen oder Vergehen begangen.“§ 9, Seite 6
Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlungja„Der Versicherte hat eine Grundfähigkeit durch Strahlen infolge von Kernenergie verloren. Dies gilt nur, wenn die Strahlen das Leben oder die Gesundheit von mindestens 1.000 Menschen gefährden oder schädigen.“§ 9, Seite 7

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert)ja„Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines Monats in Textform kündigen. In diesem Fall zahlen wir nichts aus, insbesondere zahlen wir keine Beiträge an Sie zurück.“§ 25, Seite 19
Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigungja„Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, können Sie Ihre Beiträge stoppen (Beitragsfreistellung).“§ 21 Abs. 1, Seite 14
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Für den neuen Vertrag verzichten wir darauf, das Risiko erneut zu prüfen.“§ 21 Abs. 3, Seite 15

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslösernicht geregelt
Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnosenicht geregelt
Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose)nicht geregelt
Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias)nicht geregelt
Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ALTE LEIPZIGER GF10

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung (Tarif GF10), pm 2370
[Seite 1] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Allgemeine Bedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung (Tarif GF10) Inhaltsverzeichnis A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN 3 § 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 § 2 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Antrag stellen? 3 § 3 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben verschweigen? 3 § 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie müssen Mitteilungen erfolgen? 5 § 5 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? 5 § 6 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen? 5 B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN 5 § 7 Welche Leistungen erbringen wir, wenn der Versicherte eine Grundfähigkeit verliert? 5 § 8 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit vor? 7 § 9 In welchen Fällen leisten wir nicht? 7 C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRESERVEN 8 § 10 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Überschüsse und Bewertungsreserven? 8 D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN 10 § 11 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung aus diesem Vertrag erhalten möchten? 10 § 12 Wann teilen wir Ihnen mit, ob wir leisten? 11 § 13 Was müssen Sie beachten, während wir leisten? 11 § 14 Welche Folgen hat es, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen? 11 § 15 Wer erhält die Leistungen? 12 E. BEITRÄGE UND KOSTEN 12 § 16 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen? 12 § 17 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht rechtzeitig einziehen konnten? 12 § 18 Welche Kosten sind in Ihren Beiträgen enthalten? 13 § 19 Welche Kosten können wir zusätzlich erheben? 13 F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN 14 § 20 Wie können Sie Ihre Beiträge befristet aussetzen? 14 § 21 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen? 15 G. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN 15 § 22 Was gilt bei der Ausbau- und der Nachversicherungsgarantie? 15 § 23 Was gilt bei einem Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung? 18 § 24 Welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? 19 pm 2370 – 03.2026 [Seite 2] H. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS 20 § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat dies? 20 I. SONSTIGES 20 § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 20 § 27 Welche unserer Regelungen können geändert werden? 21 ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN 21 Seite 2 von 26 [Seite 3] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem [→] Versicherungsnehmer und uns. Wenn Sie die Versicherung beantragt haben, sind Sie Versicherungsnehmer und unser Vertragspartner. Die in den Bedin- gungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen Sie als Versicherungsnehmer. Wir verwenden nur die männ- liche Schreibweise. Damit meinen wir gleichermaßen alle Geschlechter. Der Text wird dadurch übersichtlicher und verständlicher. Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir Fachbegriffe im An- hang. Alle Fachbegriffe, die wir dort erklären, haben wir mit dem Zeichen [→] gekennzeichnet. Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN Umstände hinzukommen. Die neuen gefahrerhebli- chen Umstände müssen Sie uns dann nicht von selbst § 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? nachmelden. Wir können aber nach weiteren gefahr- erheblichen Umständen fragen, nachdem Sie den An- (1) Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und uns zu- trag gestellt oder ein Angebot angefordert haben. stande, wenn: Dann müssen Sie unsere Fragen ebenfalls richtig und – wir Ihren Antrag durch eine Annahmeerklärung vollständig beantworten. Unser Fragerecht zu neuen annehmen oder gefahrerheblichen Umständen endet, wenn der Ver- trag zustande gekommen ist. Mehr dazu finden Sie in – Sie unser Angebot durch eine Annahmeerklärung § 1 Absatz 1. in [→] Schriftform annehmen. (2) Wenn wir eine andere Person versichern sollen, Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungs- muss auch diese die Fragen richtig und vollständig schutz. Wenn im [→] Versicherungsschein ein späte- beantworten. rer Zeitpunkt als Beginn des Vertrags genannt ist, beginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren § 3 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben Zeitpunkt. verschweigen? Bitte beachten Sie: Sie haben nur dann Versiche- Im Folgenden informieren wir Sie, unter welchen rungsschutz, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig Bedingungen wir zahlen. Mehr dazu finden Sie in § 16 und § 17. – vom Vertrag zurücktreten, (2) Wenn wir mit Ihnen einen vorläufigen Versiche- rungsschutz vereinbart haben, gelten dafür die Rege- – den Vertrag kündigen, lungen in Absatz 1 nicht. Mehr zu den Regelungen – den Vertrag anpassen oder finden Sie in den Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. – den Vertrag wegen [→] arglistiger Täuschung an- fechten können. § 2 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den An- Bitte beachten Sie: Die folgenden Regelungen gelten trag stellen? auch, wenn der [→] Versicherte die Anzeigepflicht (1) Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot verletzt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das wuss- anfordern, müssen Sie unsere Fragen richtig und voll- ten. ständig beantworten (Anzeigepflicht). Dies gilt auch für Rückfragen, die sich aus Ihren Antworten ergeben Rücktritt haben. Unsere Fragen stellen wir in [→] Textform. (1) Wenn Sie [→] gefahrerhebliche Umstände falsch Wir fragen nach Umständen, die für den Abschluss angegeben haben, verletzen Sie die Anzeigepflicht. und den Inhalt des Vertrags besonders wichtig sind. Wir können dann vom Vertrag zurücktreten. Diese nennen wir [→] gefahrerhebliche Umstände. Ein solcher Umstand kann zum Beispiel der Zustand Bitte beachten Sie: Wir können nicht vom Vertrag Ihrer Gesundheit sein. Wir versichern Sie im Vertrau- zurücktreten, wenn en darauf, dass Sie unsere Fragen richtig und voll- – Sie uns nachweisen, dass Sie weder [→] vorsätz- ständig beantworten. lich noch [→] grob fahrlässig falsche Angaben Auch nachdem Sie den Antrag gestellt oder ein Ange- gemacht haben. bot angefordert haben, können neue gefahrerhebliche Seite 3 von 26 [Seite 4] – Sie zwar grob fahrlässig falsche Angaben gemacht Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats frist- haben, uns aber Folgendes nachweisen: Wir hätten los kündigen, wenn Ihren Antrag zu anderen Bedingungen angenom- – wir den Beitrag um mehr als 10 % dafür erhöhen, men, wenn Sie die Umstände richtig angegeben dass wir das neue Risiko übernehmen, oder hätten. – wir Ihnen keinen Versicherungsschutz für den Um- (2) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, haben Sie stand anbieten, den Sie uns verschwiegen haben. keinen Versicherungsschutz. Wir zahlen Ihnen dann nichts aus, insbesondere zahlen wir keine Beiträge an Die Frist beginnt, nachdem Sie unsere Mitteilung über Sie zurück. Wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts be- die Anpassung des Vertrags erhalten haben. Wir wer- reits der [→] Versicherungsfall eingetreten ist, bleiben den Sie in unserer Mitteilung auf Ihr Recht zur Kün- wir unter folgenden Bedingungen zur Leistung ver- digung hinweisen. pflichtet: Der verschwiegene Umstand war nicht die Ursache dafür, dass Ausübung unserer Rechte – der Versicherungsfall eingetreten ist oder festge- (6) Geltend machen können wir unsere Rechte zum stellt wurde, Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur unter folgender Bedingung: Wir haben Sie in einer – die Leistungspflicht festgestellt wurde, gesonderten Mitteilung in [→] Textform auf die Fol- – die Leistungspflicht im zugesagten Umfang ange- gen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen. fallen ist. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats geltend machen. Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeit- Sie müssen uns die zuvor beschriebenen Umstände punkt, zu dem wir festgestellt haben, welche Rechte nachweisen. wir geltend machen können. Wenn wir unsere Rechte ausüben, müssen wir die Umstände angeben, auf die Kündigung wir unseren Rücktritt, unsere Kündigung oder Ver- (3) Wenn wir nicht zurücktreten können, können wir tragsanpassung stützen. Wir können nachträglich wei- den Vertrag kündigen. Dazu müssen wir eine Frist tere Gründe angeben, solange die Monatsfrist nicht von einem Monat einhalten. Wenn wir kündigen, ge- verstrichen ist. hen wir wie bei einem Beitrags-Stopp vor (siehe § 21 In folgenden Fällen können wir nicht vom Vertrag Absätze 1 und 2). Sie zahlen in diesem Fall keine zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen: Beiträge mehr. Wir verzichten auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeigepflicht unver- – Wir kannten den Umstand, den Sie verschwiegen schuldet verletzt haben. haben. (4) Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht [→] fahrlässig ver- – Es war uns bekannt, dass Ihre Angabe falsch war. letzt haben, gilt folgende Ausnahme: Wir können den – Es sind bereits fünf Jahre vergangen, seitdem wir Vertrag nicht kündigen, wenn Sie uns Folgendes den Vertrag geschlossen haben. Dies gilt nicht für nachweisen: Wir hätten den Vertrag auch dann ge- [→] Versicherungsfälle, die innerhalb dieser fünf schlossen, wenn wir die verschwiegenen Umstände Jahre eingetreten sind. In diesen Fällen können wir gekannt hätten. Ein verschwiegener Umstand kann unsere Rechte auch nach Ablauf der Frist ausüben. zum Beispiel eine Krankheit sein. Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] vorsätzlich oder [→] arglistig verletzt haben, verlängert sich die Vertragsanpassung Frist auf zehn Jahre. (5) Wenn wir den Vertrag nicht kündigen und nicht vom Vertrag zurücktreten, führen wir den Vertrag zu Anfechtung anderen Bedingungen fort. Und zwar zu den Bedin- (7) Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] arglistig verlet- gungen, zu denen wir den Vertrag geschlossen hätten, zen, können wir den Vertrag anfechten. Dann erlischt wenn wir von den verschwiegenen Umständen ge- der Vertrag von Anfang an und wir erbringen keine wusst hätten. Die neuen Bedingungen gelten rückwir- Leistungen. Wir zahlen auch keine Beiträge an Sie kend ab Beginn des Vertrags. zurück. Wenn Sie die Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben, verzichten wir auf die gesetzliche Möglichkeit Leistungserhöhung den Vertrag anzupassen. (8) Wenn Sie den Umfang der Versicherung später erhöhen und in diesem Zusammenhang weitere Anga- Seite 4 von 26 [Seite 5] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ben machen, gilt Folgendes: Wir können für den er- – in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder höhten Teil die zuvor genannten Rechte erneut gel- – in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie tend machen. Die in Absatz 6 genannten Fristen be- keinen festen Wohnsitz haben. ginnen für den geänderten Teil ab dem Zeitpunkt der Erhöhung erneut zu laufen. Für [→] juristische Personen gilt: Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die juristische Person § 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat. müssen Mitteilungen erfolgen? (3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnli- (1) Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- chen Aufenthalt oder bei [→] juristischen Personen publik Deutschland. den Sitz ins Ausland verlegen, gilt: Für Klagen sind die deutschen Gerichte zuständig. (2) Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag müssen in [→] Textform erfolgen, sonst müssen diese nicht be- achtet werden. Nach Ihrem Tod dürfen wir unsere B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN [→] Erklärungen an eine der folgenden Personen schicken: § 7 Welche Leistungen erbringen wir, wenn der – den [→] Begünstigten oder Versicherte eine Grundfähigkeit verliert? – den Inhaber des [→] Versicherungsscheins, wenn: (1) Wenn der [→] Versicherte während der Dauer ein Begünstigter nicht vorhanden ist oder wir sei- dieses Vertrags mindestens eine der versicherten nen Aufenthalt nicht ermitteln können oder Grundfähigkeiten verliert, erbringen wir folgende Leistungen: – eine von Ihnen bevollmächtigte Person. – Rente: § 5 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Wir zahlen eine Grundfähigkeitsrente am Anfang Anschrift oder Ihr Name ändert? eines jeden Monats. Sie können bei Abschluss des Vertrags auch eine andere Zahlungsweise wählen, Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies wenn Sie keine Leistungen wegen Arbeitsunfähig- [→] unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, kann keit vereinbart haben. dies in folgendem Fall nachteilig für Sie sein: Wir senden Ihnen [→] Erklärungen zum Vertrag mit ein- – Befreiung von der Zahlung der Beiträge: geschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte An- Sie müssen keine Beiträge mehr zahlen. schrift. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Folgende weitere Leistungen können Sie vereinbaren: Ihnen zugegangen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Na- men ändern. – Garantierte Steigerung der Rente: Während wir leisten, erhöht sich die Grundfähig- Wenn Sie planen, sich längere Zeit im Ausland aufzu- keitsrente jährlich um einen festen Prozentsatz. Die halten, benennen Sie uns bitte einen Bevollmächtig- Rente steigt zu Beginn eines jeden [→] Versiche- ten. An diesen Bevollmächtigten werden wir dann rungsjahrs. Wenn der Versicherte alle versicherten unsere an Sie gerichteten Erklärungen senden. Grundfähigkeiten wiedererlangt hat, zahlen Sie die gleichen Beiträge wie vor der Leistungszeit. Wenn § 6 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen? der Versicherte erneut eine versicherte Grundfä- (1) Sie können eine Klage gegen uns erheben bei dem higkeit verlieren sollte, zahlen wir die zuletzt er- zuständigen Gericht des Bezirks: reichte Grundfähigkeitsrente weiter. Bisherige Er- höhungen aus der garantierten Steigerung der Ren- – in dem wir unseren Sitz haben, te bleiben also erhalten. Künftig erhöht sich die – in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder Rente weiter. Dafür berechnen wir den vereinbar- ten Prozentsatz auf die zuletzt erreichte Rente. Da- – in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie zu zählen auch der erreichte Rentenzuwachs (siehe keinen festen Wohnsitz haben. § 10 Absatz 5) und die Erhöhungen durch die [→] Für [→] juristische Personen gilt: Es ist auch das Ge- Dynamik. richt zuständig, in dessen Bezirk die juristische Person – Einmalige Leistung: ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat. Wenn wir erstmalig eine Grundfähigkeitsrente zah- (2) Wir können eine Klage gegen Sie erheben bei dem len, erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen Be- zuständigen Gericht des Bezirks: trag. Ausnahmen: Es gibt keine einmalige Leistung we- Seite 5 von 26 [Seite 6] gen Arbeitsunfähigkeit. Im letzten Jahr der Dauer Hilfestellungen des Versicherungsschutzes zahlen wir nur einen (5) Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags bera- Teil dieses Betrags. Pro verbleibenden Monat zah- ten und unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne. Wir len wir ein Zwölftel des einmaligen Betrags. geben Auskünfte zu Ihrem Versicherungsschutz all- Bitte beachten Sie: Wenn mehrere versicherte gemein und wenn Sie Leistungen beanspruchen. Grundfähigkeiten gleichzeitig oder nacheinander ver- Wenn Sie uns über einen [→] Versicherungsfall in- loren werden, erhalten Sie die Leistungen nicht mehr- formiert haben, werden Sie von einem unserer Grund- fach. fähigkeits-Spezialisten angerufen. Die Aufnahme des Kontakts erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen. (2) Die Erläuterungen aller wählbaren Grundfähigkei- Dieser Spezialist ist für die gesamte Dauer der Prü- ten finden Sie in dem zu diesen Bedingungen gehö- fung Ihr persönlicher Ansprechpartner. renden Anhang Grundfähigkeiten. Die von Ihnen ge- wählten Grundfähigkeiten und weitere Vertragsdaten Er hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Prü- finden Sie in Ihrem [→] Versicherungsschein. Persön- fung im Leistungsfall, zum Beispiel dabei liche Vertragsdaten sind zum Beispiel: – welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um – Höhe der Leistungen Leistungen zu erhalten, – Beginn und Ende des Vertrags. – wie und wann wir die Leistungen prüfen, Die garantierten Leistungen berechnen wir mit fol- – welche Unterlagen Sie einreichen müssen oder genden [→] Rechnungsgrundlagen: – welche Ansprechpartner geeignet sind, um Maß- – dem [→] Rechnungszins von 1 % pro Jahr und nahmen für die medizinische und berufliche Reha- bilitation zu ergreifen. – unseren Annahmen zum Eintritt des versicherten [→] Risikos. Beiträge während der Prüfung der Leistungs- Zusätzlich zu den garantierten Leistungen erhalten Sie pflicht Leistungen aus Überschüssen. Mehr dazu finden Sie (6) Während wir prüfen, ob wir leisten, müssen Sie in § 10. die Beiträge weiterzahlen. Wenn wir leisten, zahlen wir Ihnen zu viel gezahlte Beiträge zurück. Außerdem Beginn und Ende der Leistungen verzinsen wir die zu viel gezahlten Beiträge, die wir (3) Unsere Leistungen beginnen zum Anfang des Mo- nach Ihrem Antrag auf Leistung erhalten haben. Der nats, nachdem der [→] Versicherte eine versicherte Zinssatz beträgt 2 % pro Jahr. Grundfähigkeit verloren hat. Wenn wir die Leistungen Alternativ können Sie beantragen, dass Sie solange erst später zusagen, leisten wir rückwirkend. keine Beiträge zahlen, bis wir über die Leistung ent- Unsere Leistungen enden, wenn schieden haben. Für diese Stundung müssen Sie keine – der Versicherte alle versicherten Grundfähigkeiten Zinsen zahlen. Wenn wir Ihren Antrag auf Leistung wiedererlangt hat, annehmen, brauchen Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen. Dies gilt für den Zeitraum, für den – der Versicherte stirbt oder wir die Leistung rückwirkend anerkennen. – die vereinbarte [→] Leistungsdauer endet. Wenn Sie unsere Leistungspflicht gerichtlich prüfen Wir leisten erneut, wenn der Versicherte während der lassen, Versicherungsdauer ein weiteres Mal eine versicherte – verzinsen wir zu viel gezahlte Beiträge oder Grundfähigkeit verlieren sollte. – stunden wir Ihre Beiträge zinslos, (4) Sie können vereinbaren, dass der Versicherungs- schutz kürzer ist als die [→] Leistungsdauer. Sie zah- bis das Gericht rechtskräftig entschieden hat. len in diesem Fall einen geringeren Beitrag. Wenn der Wenn wir Ihren Antrag auf Leistung ablehnen, müs- [→] Versicherungsfall während der Versicherungs- sen Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen. Dies dauer eintritt, leisten wir über das Ende des Versiche- können Sie wie folgt tun: rungsdauer hinaus bis zum Ende der Leistungsdauer. – Sie zahlen sofort in einem Betrag oder – Sie zahlen innerhalb von höchstens 48 Monaten in gleichen monatlichen Raten. Sie können für die Raten auch eine andere Zahlungsweise wählen. Ei- Seite 6 von 26 [Seite 7] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ne einzelne Rate muss mindestens 25 EUR betra- § 9 In welchen Fällen leisten wir nicht? gen. Während dieser 48 Monate erheben wir keine Wir leisten nicht, wenn der [→] Versicherte eine Zinsen. Grundfähigkeit aus folgenden Gründen verloren hat: Sie können die Beiträge auch mit dem Guthaben ver- – Der Versicherte hat [→] vorsätzlich ein Verbre- rechnen lassen, sofern dies in ausreichender Höhe chen oder Vergehen begangen. Hierzu zählt auch vorhanden ist. Wir ziehen dann die gestundeten Bei- der strafbare Versuch eines Verbrechens oder Ver- träge vom Guthaben ab. Dadurch können sich die gehens. Ausnahme: Bei [→] fahrlässigen Verstö- versicherten Leistungen aus diesem Vertrag verrin- ßen und bei allen Delikten im Straßenverkehr leis- gern. Wenn die neue garantierte Rente 600 EUR im ten wir trotzdem. Jahr nicht erreicht, beenden wir den Vertrag. In die- sem Fall zahlen wir nichts aus, insbesondere zahlen – Der Versicherte hat den Verlust der Grundfähigkeit wir keine Beiträge an Sie zurück. absichtlich herbeigeführt. Dies gilt auch, wenn er sich absichtlich selbst verletzt hat oder versucht Weltweiter Schutz im Beruf und in der Freizeit hat, sich zu töten. Ausnahme: Wir leisten trotzdem, wenn die Geistestätigkeit des Versicherten bei sei- (7) Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl ner Handlung krankhaft gestört war. Dies gilt im Beruf als auch in der Freizeit. Sie müssen uns nicht dann, wenn der Versicherte aufgrund dieser Stö- informieren, wenn sich bei dem [→] Versicherten rung nicht in der Lage war, sich einen freien Wil- während der Vertragsdauer [→] gefahrerhebliche len zu bilden. Dies müssen Sie uns ärztlich nach- Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel der Beruf weisen. oder die Hobbys. – Der Versicherte hat eine Grundfähigkeit aufgrund § 8 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit psychischer oder psychosomatischer Ursachen ver- vor? loren. Ausnahme: Die versicherten Grundfähigkei- Der [→] Versicherte hat während der Vertragsdauer ten der Bausteine „Geist“, „Arbeitsunfähigkeit“ eine Grundfähigkeit verloren, wenn folgende Bedin- und „Psyche“ sind davon nicht betroffen (siehe gungen vorliegen: Anhang Grundfähigkeiten). – Umfang: – Sie als [→] Versicherungsnehmer oder der [→] Der Versicherte hat mindestens eine seiner versi- Begünstigte haben widerrechtlich gehandelt und cherten Grundfähigkeiten im beschriebenen Um- dadurch vorsätzlich den Verlust einer Grundfähig- fang verloren. Welche Grundfähigkeiten Ihr Ver- keit beim Versicherten herbeigeführt. trag beinhaltet, finden Sie in Ihrem [→] Versiche- – Der Versicherte hat eine Grundfähigkeit durch rungsschein. Die Erläuterungen aller Grundfähig- Strahlen infolge von Kernenergie verloren. Dies keiten finden Sie im Anhang Grundfähigkeiten. gilt nur, wenn die Strahlen das Leben oder die Ge- – Ursache für den Verlust der Grundfähigkeit ist sundheit von mindestens 1.000 Menschen gefähr- den oder schädigen. Es muss eine deutsche Behör- – eine Krankheit, de für Katastrophenschutz tätig geworden sein, um – eine Verletzung des Körpers oder die Bevölkerung vor den Strahlen zu schützen. Statt der deutschen Behörde kann auch eine ver- – ein Verfall der Kräfte. Ein Verfall der Kräfte gleichbare Einrichtung eines anderen Landes tätig liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter geworden sein. des Versicherten entspricht. – Der Versicherte hat eine Grundfähigkeit durch vor- – Dauer: sätzlich eingesetzte atomare, biologische oder Der Versicherte wird diese Grundfähigkeit chemische Waffen verloren. Dies gilt auch für vor- – voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten sätzlich eingesetzte oder freigesetzte radioaktive, nicht wiedererlangen oder biologische oder chemische Stoffe. Der Einsatz oder das Freisetzen muss darauf gerichtet gewesen – er hat diese bereits für sechs Monate verloren. sein, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl Wir leisten in diesem Fall von Beginn dieses von Personen zu gefährden. Zeitraums an. Dies geschieht auch rückwirkend. Wir leisten trotzdem, wenn es sich um ein räum- Bitte beachten Sie: Der Versicherte kann nur eine lich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt. Bei Grundfähigkeit verlieren, wenn er diese zuvor bereits diesem Ereignis dürfen nicht mehr als 1.000 Men- erlernt hatte. schen oder nicht mehr als 1 ‰ unseres [→] Versi- Seite 7 von 26 [Seite 8] chertenbestands betroffen sein. Betroffen bedeutet, ordnungen finden Sie auf folgender Seite im Internet: dass Menschen www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. – unmittelbar sterben oder In diesem Paragrafen erläutern wir Ihnen, – voraussichtlich mittelbar innerhalb der nächsten – ob und wie Überschüsse und Bewertungsreserven sechs Monate sterben oder entstehen, – dauerhaft gesundheitlich schwer beeinträchtigt – wie wir diese ermitteln und sind. – wie wir Sie an diesen beteiligen. Wir werden innerhalb von drei Monaten nach dem Wir veröffentlichen die [→] Überschusssätze jährlich Ereignis einen unabhängigen Gutachter beauftra- im Geschäftsbericht. Wenn wir eine Rente zahlen, gen. Dieser prüft zu Ihrer Sicherheit, ob die Vo- finden Sie auch die Höhe der Beteiligung an den Be- raussetzungen für unsere Leistungen vorliegen. wertungsreserven im Geschäftsbericht. Wie hoch Ihre – Der Versicherte hat bei inneren Unruhen auf Seiten [→] Überschussanteile tatsächlich sind, können Sie der Unruhestifter teilgenommen. unseren jährlichen Mitteilungen entnehmen. – Der Versicherte verliert eine Grundfähigkeit bei Bitte beachten Sie: Ob und in welcher Höhe wir Sie kriegerischen Ereignissen. an Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligen, hängt von vielen Einflüssen ab. Diese können wir Wir leisten trotzdem, wenn einer der folgenden nicht vorhersehen und nur teilweise beeinflussen. Dies Fälle zutrifft: liegt unter anderem daran, dass Verträge in der Regel 1. Fall: Der Versicherte verliert eine Grundfähig- über eine lange Zeit laufen. Wichtig ist, wie sich die keit Kosten entwickeln sowie die Anzahl der Versiche- – im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignis- rungsfälle. Außerdem wissen wir nicht, wie sich in Zukunft die Kapitalmärkte entwickeln. Daher können sen, wir nicht garantieren, ob und in welcher Höhe wir – außerhalb Deutschlands und Sie an Überschüssen und Bewertungsreserven be- – er war an den Ereignissen nicht aktiv beteiligt. teiligen. 2. Fall: Der Versicherte verliert eine Grundfähig- Entstehen von Überschüssen keit (2) [→] Überschüsse können wie folgt entstehen: – im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignis- sen, – aus dem Risikoergebnis Überschüsse aus dem Risikoergebnis entstehen – außerhalb Deutschlands und zum Beispiel, wenn weniger [→] Versicherte eine – er hat an humanitären Hilfeleistungen oder frie- Leistung erhalten, als wir angenommen haben. An denssichernden Maßnahmen teilgenommen, diesen Überschüssen beteiligen wir die Versiche- rungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu min- – die Teilnahme erfolgt als Mitglied der deut- destens 90 %. schen Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei und – aus dem übrigen Ergebnis Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können – der Einsatz erfolgte mit einem Mandat der zum Beispiel entstehen, NATO, UNO, EU oder OSZE. – wenn die Kosten niedriger sind, als wir vorher angenommen haben, oder C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRE- – wenn wir Erträge aus dem Stornoergebnis erzie- SERVEN len. § 10 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Über- Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versiche- schüsse und Bewertungsreserven? rungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu min- destens 50 %. (1) Zusätzlich zu den garantierten Leistungen beteili- gen wir Sie an den [→] Überschüssen und [→] Be- – aus Kapitalerträgen wertungsreserven. Dies erfolgt so, wie im Gesetz vor- Wir legen das Guthaben aller [→] Versicherungs- gesehen. Den genauen Wortlaut der Gesetze und Ver- nehmer in unserem [→] klassischen Vermögen an. Dabei entstehen Kapitalerträge. Dies sind zum Seite 8 von 26 [Seite 9] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Beispiel Zinsen, Mieterträge oder Dividenden. Von zusammengefasst. Bestandsgruppen unterscheiden diesen Erträgen ziehen wir die Aufwendungen ab, sich nach der verschiedenen Art des [→] Risikos, das die wir hierfür geleistet haben. An den verbleiben- jeweils versichert ist. Diese Arten von Risiken können den Erträgen beteiligen wir die Versicherungs- zum Beispiel sein: das Risiko der Langlebigkeit oder nehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu mindestens das Risiko, eine versicherte Grundfähigkeit zu verlie- 90 %. Daraus finanzieren wir zunächst den Betrag, ren. Wir verteilen den Überschuss auf die einzelnen den wir für unsere zugesagten Zinsen zurückstel- Bestandsgruppen. Die Verteilung richtet sich danach, len. Dies erfolgt in den gesetzlich vorgeschrie- in welchem Umfang die Bestandsgruppen zur Entste- benen [→] Rückstellungen für die garantierten hung des Überschusses beigetragen haben. Leistungen. Die erforderliche Höhe des zurückzu- Wie hoch die [→] Überschussanteile sind, schlägt der stellenden Betrags ermitteln wir nach den Vor- [→] Verantwortliche Aktuar jedes Jahr dem Vorstand schriften der Deckungsrückstellungsverordnung. vor. Der Vorstand legt dann die Anteile fest. Wir ver- Den genauen Wortlaut dieser Verordnung finden öffentlichen in unserem Geschäftsbericht, wie die Sie auf folgender Seite im Internet: Überschussbeteiligung geregelt ist und wie hoch die www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. [→] Überschusssätze sind. Den Geschäftsbericht fin- Die verbleibenden Erträge verwenden wir, um un- den Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de. sere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an den Überschüssen zu beteiligen. Vor Eintritt des Leistungsfalls Bitte beachten Sie: Reichen die gesamten Nettoer- träge nicht für die erforderliche Rückstellung aus, (4) Solange wir keine Leistungen erbringen, erhalten gilt Folgendes: Wir vermindern die Beteiligung am Sie einen jährlichen [→] Überschussanteil. Diesen Risikoergebnis und am übrigen Ergebnis um die- Anteil berechnen wir in Prozent des Beitrags. Wenn sen Fehlbetrag. Im schlechtesten Fall sinken diese Sie [→] Zuschläge zahlen, erhalten Sie hierfür keine Beteiligungen auf Null. Überschussanteile. Die genannten Prozentsätze gelten für die Versi- Sie können bei Abschluss des Vertrags wählen, wie cherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Sie selbst wir die jährlichen Überschussanteile verwenden sol- haben keinen Anspruch darauf, dass wir Sie in len: einer bestimmten Höhe an den Überschüssen betei- – Verrechnen mit den Beiträgen: ligen. Wir ziehen die jährlichen Überschussanteile Diese Regelungen sind durch die Mindestzuführungs- gleichmäßig von Ihren Beiträgen ab. Dadurch sinkt verordnung vorgeschrieben. Sie können durch eine der Beitrag bereits ab Beginn des Vertrags. neue Verordnung geändert oder neu festgelegt wer- – In einem Fonds anlegen: den. Den genauen Wortlaut der Mindestzuführungs- Nach Ablauf jedes Versicherungsjahrs legen wir verordnung finden Sie auf folgender Seite im Internet: die jährlichen Überschussanteile in einem Fonds www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. an. Genauere Informationen finden Sie in den Zu- satzbedingungen für die Anlage der Überschüsse in Beteiligung an den Überschüssen einem Fonds. (3) Die auf die [→] Versicherungsnehmer entfallen- den [→] Überschüsse können wir auf zwei Arten zu- Nach Eintritt des Leistungsfalls weisen: Einen Teil der Überschüsse können wir Ver- (5) Während wir leisten, erhöhen wir mit den Über- trägen im selben Jahr zuteilen. Den anderen Teil füh- schussanteilen jährlich Ihre Rente. Wir nennen dies ren wir der sogenannten [→] Rückstellung für Bei- Rentenzuwachs. Den Rentenzuwachs berechnen wir tragsrückerstattung zu. Wir bilden und verwenden die mit den in § 7 Absatz 2 genannten [→] Rechnungs- Rückstellung für Beitragsrückerstattung so wie im grundlagen. Wenn Sie eine garantierte Steigerung der Gesetz vorgesehen. Hier sind auch die Ausnahmefälle Rente gewählt haben, gilt diese auch für den Renten- genannt, in denen die Aufsichtsbehörde zustimmen zuwachs. Den Rentenzuwachs erhalten Sie erstmals muss (siehe § 140 Absatz 1 Versicherungsaufsichts- zu Beginn des Versicherungsjahrs, nachdem der [→] gesetz). Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Versicherte eine versicherte Grundfähigkeit verloren Sie auf folgender Seite im Internet: hat. Wenn Ihre Rente angestiegen ist, kann sie nicht www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. mehr sinken. Damit garantieren wir den erreichten Die verschiedenen Arten von Versicherungen tragen Rentenzuwachs für die gesamte Rentendauer. Wenn unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben des- der Versicherte erneut eine versicherte Grundfähigkeit halb gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen Seite 9 von 26 [Seite 10] verlieren sollte, erhalten Sie wieder den zuletzt er- – Berichte der Ärzte, die den Versicherten zurzeit reichten vollen Rentenzuwachs. behandeln oder bisher behandelt oder untersucht haben. Wenn sich der Versicherte im Ausland be- Bewertungsreserven findet, akzeptieren wir auch die Berichte eines dort (6) Wir beteiligen Sie nach einem verursachungsori- tätigen Arztes. Die Berichte müssen nicht in deut- entierten Verfahren an den [→] Bewertungsreserven. scher Sprache geschrieben sein. Sie müssen fol- Wir ermitteln jeden Monat neu, welche Bewertungs- gende Punkte beinhalten: reserven wir nach den gesetzlichen Vorschriften ver- – Ursache des Leidens, teilen können. Die ermittelten Bewertungsreserven – Beginn des Leidens, ordnen wir den einzelnen Verträgen zu. Dabei berück- sichtigen wir, wie die Verträge zur Bildung von Be- – Art des Leidens, wertungsreserven beigetragen haben. Wir ermitteln – Verlauf des Leidens, und verteilen die Bewertungsreserven so, wie im Ge- setz vorgesehen (siehe § 153 Versicherungsvertrags- – voraussichtliche Dauer des Leidens und gesetz). Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden – Auswirkungen des Leidens auf die Grundfähig- Sie auf folgender Seite im Internet: keit. www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. In den Berichten ist der gleiche Zeitraum zu be- Die laufenden Beiträge zu einer Grundfähigkeitsversi- rücksichtigen, der für die Fragen zum Gesund- cherung tragen nicht zur Bildung von Kapital bei. Sie heitszustand im Antrag angegeben ist. dienen zur Deckung des Risikos und der Kosten. Des- Wenn der Versicherte pflegebedürftig ist, benöti- halb erfolgt kein systematischer Aufbau von Bewer- gen wir zusätzliche Angaben über Art und Umfang tungsreserven. der Pflege. Diese müssen von der Person oder Ein- Während wir leisten, erhöhen wir mit der Beteiligung richtung bescheinigt werden, die mit der Pflege des an den Bewertungsreserven die Grundfähigkeitsrente. [→] Versicherten betraut ist. Dies geschieht, indem wir die jährlichen [→] Über- Die Kosten für die Unterlagen trägt derjenige, der die schussanteile erhöhen. Die Höhe der zusätzlichen Leistung beansprucht. Überschussanteile ermitteln wir jährlich neu. (3) Wenn nötig, können wir weitere Untersuchungen verlangen, um den Verlust der Grundfähigkeiten zu D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN beurteilen. Die Ärzte beauftragen wir. Außerdem kön- nen wir weitere notwendige Nachweise anfordern. Die § 11 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leis- Kosten dafür übernehmen wir. Wir können verlangen, tung aus diesem Vertrag erhalten möchten? dass der [→] Versicherte sich in Deutschland untersu- chen lässt, wenn eine Untersuchung erforderlich ist. Frist Wenn der Versicherte aus dem Ausland anreisen (1) Sie können Leistungen telefonisch oder in [→] muss, übernehmen wir auf Nachweis die erforderli- Textform beantragen. Dafür müssen Sie keine Frist chen und angemessenen Kosten für Reise und Unter- beachten. Wenn Sie uns später informieren, dass der bringung. Zum Beispiel: eine Bahnfahrt zweiter Klas- [→] Versicherte eine versicherte Grundfähigkeit ver- se, ein Flug in der Economy Class, die Unterbringung loren hat, leisten wir rückwirkend: Unsere Leistungen in einem 4-Sterne-Hotel. Weitere im Einzelfall not- beginnen zum Anfang des Monats, nachdem der Ver- wendige Kosten übernehmen wir ebenfalls. sicherte eine versicherte Grundfähigkeit verloren hat. Ärztliche Empfehlungen Bitte beachten Sie: Je später Sie uns informieren, desto höher ist das Risiko, dass Sie die erforderlichen (4) Wir verlangen nicht, dass der [→] Versicherte Unterlagen für die Leistungsprüfung nicht mehr be- ärztlichen Empfehlungen folgen muss, damit wir leis- schaffen können. ten. Dies gilt insbesondere für operative Maßnahmen. Bitte beachten Sie: Unterlagen – Hilfsmittel des täglichen Lebens muss der Versi- (2) Wenn Sie Leistungen beanspruchen, müssen Sie cherte nutzen. Dies sind zum Beispiel Sehhilfen, uns folgende Unterlagen vorlegen: Hörgeräte oder Prothesen. – eine Darstellung, warum der [→] Versicherte eine versicherte Grundfähigkeit verloren hat. Seite 10 von 26 [Seite 11] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit – Gefahrlose Heilbehandlungen muss der Versicher- Sie können nach oder noch vor Ablauf des befristeten te nur unter folgenden Voraussetzungen durchfüh- Zeitraums erneut Leistungen beantragen. ren: Sie sind § 13 Was müssen Sie beachten, während wir leis- – ärztlich angeraten, ten? – nicht mit besonderen Schmerzen verbunden und Weitere Prüfungen – bieten eine sichere Aussicht auf Besserung. (1) Während wir leisten, dürfen wir regelmäßig prü- Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapien oder fen, ob der [→] Versicherte seine verlorenen Grund- Rückenschulkurse. fähigkeiten wiedererlangt hat. Mehr dazu finden Sie in (5) Wenn wir Leistungen in Länder außerhalb des § 8. Europäischen Wirtschaftsraums auszahlen sollen, gilt: Für die Prüfung dürfen wir verlangen, dass der [→] Der Empfänger trägt die damit verbundenen Kosten Versicherte und das Risiko, dass die Leistungen nicht ankommen. – uns jederzeit Auskünfte und Unterlagen zum Ge- § 12 Wann teilen wir Ihnen mit, ob wir leisten? sundheitszustand oder zu eingetretenen Verbesse- rungen gibt und (1) Wenn Sie die Unterlagen einreichen, teilen wir Ihnen innerhalb von acht Arbeitstagen mit, ob und in – sich einmal jährlich umfassend ärztlich untersu- welcher Höhe wir leisten. Wenn wir noch nicht beur- chen lässt. Die Ärzte beauftragen wir. Wir über- teilen können, ob wir leisten, teilen wir Ihnen mit nehmen auch die Kosten für die Auskünfte und Untersuchungen. – welche weiteren Unterlagen Sie uns einreichen Bitte beachten Sie: Die Mitwirkungspflichten in müssen oder § 11 gelten erneut. – welche weiteren Schritte wir einleiten, zum Bei- spiel ein neutrales Gutachten anfordern. Einstellen unserer Leistungen Wenn wir die Frist von acht Arbeitstagen überschrei- (2) Wenn der [→] Versicherte alle verlorenen Grund- ten und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, ersetzen fähigkeiten wiedererlangt hat, leisten wir nicht mehr. wir diesen. Den Schaden müssen Sie uns nachweisen. Wir teilen Ihnen die Gründe dafür mit. Ab dem Ende des dritten Monats, nachdem Sie unser Schreiben Solange wir prüfen, informieren wir Sie regelmäßig erhalten haben, stellen wir unsere Leistungen ein. Die über den aktuellen Stand. Wir informieren Sie min- Rente endet frühestens zur nächsten Fälligkeit. destens alle vier Wochen. Bitte beachten Sie: Sie müssen wieder Beiträge zah- Wenn wir Leistungen zusagen, gilt dies grundsätzlich len, sobald wir nicht mehr leisten. Falls eine einmalige zeitlich unbegrenzt. Wann die Leistungen enden, fin- Leistung vereinbart ist, zahlen Sie dafür keine Beiträ- den Sie in § 7 Absatz 3. ge mehr. (2) Befristete Leistungen wegen verlorener Grundfä- higkeiten erkennen wir nur an, wenn ein sachlicher Meldepflicht Grund vorliegt. Dies ist nur einmalig für maximal (3) Sie oder der [→] Versicherte müssen uns [→] zwölf Monate möglich. Gründe für befristete Leistun- unverzüglich mitteilen, wenn gen können zum Beispiel sein: – die gesetzliche Betreuung aufgehoben wird, – Voraussichtlich ändern sich Umstände, die wir für unsere Leistungsentscheidung benötigen. – die Fahrerlaubnis für ein PKW, Motorrad, LKW oder Bus erteilt wird, – Der Versicherte befindet sich in einer Rehabilitati- on oder Umschulung. – sich das behördliche Tätigkeitsverbot ändert oder Die Gründe für die Befristung der Leistungen teilen – der Versicherte stirbt. wir Ihnen mit. § 14 Welche Folgen hat es, wenn Sie Ihre Pflichten Wenn wir befristete Leistungen anerkennen, zahlen verletzen? wir diese für den anerkannten Zeitraum. Wir führen während dieser Zeit keine weiteren Prüfungen (siehe Wenn Sie oder der [→] Versicherte eine Pflicht aus § 13) durch. § 11 oder § 13 [→] vorsätzlich verletzen, müssen wir nicht leisten. Seite 11 von 26 [Seite 12] Wenn Sie oder der Versicherte [→] grob fahrlässig – monatlich, gegen eine der genannten Pflichten verstoßen, dürfen – vierteljährlich, wir unsere Leistungen kürzen. Die Höhe unserer Leis- tungen richtet sich danach, wie stark gegen eine der – halbjährlich oder genannten Pflichten verstoßen wurde. Je stärker der – jährlich. Verstoß, desto stärker kürzen wir die Leistungen. (2) Sie müssen den ersten Beitrag wie folgt zahlen: In folgenden Fällen kürzen wir die Leistungen den- noch nicht: – sofort nachdem wir den Vertrag mit Ihnen ge- schlossen haben, – Sie weisen uns nach, dass Sie oder der Versicherte die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. – aber nicht vor dem Beginn des Vertrags. Das Da- tum für den Beginn des Vertrags finden Sie im – Die Verletzung der Pflicht beeinflusst nicht unsere [→] Versicherungsschein. Entscheidung, ob und in welcher Höhe wir leisten. Alle folgenden Beiträge müssen Sie jeweils zum Be- Wenn Sie Ihre Pflicht später erfüllen, leisten wir ab ginn der gewählten Zahlungsweise zahlen. Beginn des Monats, in dem Sie die Pflicht erfüllt ha- ben. (3) Wir buchen Ihre Beiträge jeweils am Anfang eines Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie uns Wenn wir nicht leisten oder unsere Leistungen kürzen, angegeben haben. Anders dürfen Sie nicht zahlen. Ihr gilt Folgendes: Wir müssen Sie vorher in [→] Text- Beitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn form gesondert über die Folgen der Verletzung der Pflichten informiert haben. – wir Ihren fälligen Beitrag einziehen konnten, – wir berechtigt sind, Ihren Beitrag einzuziehen, und § 15 Wer erhält die Leistungen? – Sie dem Einzug nicht widersprechen. Die Leistungen aus diesem Vertrag zahlen wir an den [→] Begünstigten. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn Sie können den Begünstigten auf zwei Wegen benen- nen oder ändern: – Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, 1. Weg: Wenn Sie eine Person widerruflich als Be- günstigten benennen, können Sie diesen Begünstigten – wir Sie aufgefordert haben zu zahlen und jederzeit ändern. Dies können Sie tun, solange der – Sie Ihren Beitrag [→] unverzüglich an uns über- [→] Versicherte lebt und wir noch keine Leistung weisen. ausgezahlt haben. Erklärungen können Sie uns gegen- über in [→] Textform abgeben. § 17 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht 2. Weg: Wenn Sie eine Person sofort und unwiderruf- rechtzeitig einziehen konnten? lich als Begünstigten benennen, können Sie diesen (1) Wenn wir Ihren ersten Beitrag nicht rechtzeitig Begünstigten nur noch unter folgenden Bedingungen von Ihrem Konto einziehen konnten, können wir vom ändern: Vertrag zurücktreten. Wenn wir zurücktreten, müssen – Sie müssen uns dies mitteilen und Sie uns folgende Kosten erstatten: Alle Kosten für ärztliche Untersuchungen, die uns bei der [→] Risiko- – der von Ihnen vorher benannte Begünstigte muss prüfung entstanden sind. Wenn Sie für die verspätete zustimmen. Zahlung nicht verantwortlich sind, können wir nicht Diese Erklärung erfordert die [→] Schriftform. zurücktreten. Sie müssen uns aber nachweisen, dass Sie nicht verantwortlich sind. E. BEITRÄGE UND KOSTEN Wenn wir Ihren ersten Beitrag nicht rechtzeitig ein- ziehen konnten und ein [→] Versicherungsfall eintritt, § 16 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen? erbringen wir keine Leistungen. Über diese Folge müssen wir Sie in folgender Weise informieren: (1) Die Beiträge zahlen Sie laufend über die verein- barte Dauer des Vertrags. Sie können wählen, in wel- – durch eine gesonderte Mitteilung in [→] Textform chen Abständen (Zahlungsweise) Sie die Beiträge oder zahlen: – durch einen auffälligen Hinweis im [→] Versiche- rungsschein. Seite 12 von 26 [Seite 13] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Wir müssen trotzdem leisten, wenn zu bilden. Dieses Verfahren ist in § 4 der Deckungs- rückstellungsverordnung geregelt. Den genauen Wort- – wir Sie nicht in der beschriebenen Weise infor- laut der Verordnung finden Sie auf folgender Seite im miert haben oder Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. – Sie nicht verantwortlich sind, dass wir den Beitrag (3) Die übrigen Kosten benötigen wir zum Beispiel: nicht rechtzeitig einziehen konnten. Sie müssen uns aber nachweisen, dass Sie nicht verantwortlich – um Ihren Vertrag zu betreuen, solange Ihr Vertrag sind. läuft, und (2) Wenn wir einen folgenden Beitrag nicht rechtzei- – um Ihren Vertrag zu verwalten. tig von Ihrem Konto einziehen konnten, schicken wir In dem Zeitraum, in dem Sie Beiträge zahlen, ziehen Ihnen eine Mahnung. Dies gilt auch für sonstige Be- wir die übrigen Kosten von jedem Beitrag ab. Wenn träge, die Sie uns schulden. Wenn Sie den angemahn- Sie keine Beiträge zahlen, ziehen wir die übrigen Kos- ten Betrag nicht in den gesetzten Fristen zahlen, set- ten von Ihrem [→] Deckungskapital ab. Ab Renten- zen wir die Leistungen herab wie bei einem Beitrags- beginn berechnen wir Verwaltungskosten in Prozent Stopp. Mehr dazu finden Sie in § 21. der gezahlten Renten. Die Kosten für die Mahnung müssen Sie tragen. In Den genauen Betrag der übrigen Kosten und der darin unserer Mahnung werden wir Sie auf die Rechtsfolgen enthaltenen Verwaltungskosten finden Sie im Infor- nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. mationsblatt zu Versicherungsprodukten. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet: § 19 Welche Kosten können wir zusätzlich erhe- www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. ben? § 18 Welche Kosten sind in Ihren Beiträgen enthal- (1) In folgenden Fällen berechnen wir Ihnen pauschal ten? zusätzliche Kosten: (1) Kosten entstehen beim Abschluss des Vertrags – Sie zahlen den Beitrag nicht rechtzeitig und wir und während der Vertrag läuft. Die Kosten unterteilen setzen Ihnen deshalb eine Frist oder senden Ihnen wir in eine Mahnung. – Abschluss- und Vertriebskosten und – Ihre Bank gibt eine Lastschrift zurück. – übrige Kosten. – Sie vereinbaren mit uns, die Beiträge befristet aus- zusetzen (Stundung). Diese Kosten sind bereits im Beitrag enthalten. – Sie beantragen, dass wir nicht gezahlte Beiträge (2) Die Abschluss- und Vertriebskosten benötigen wir von Ihrem Guthaben abziehen. vor allem, um den Vermittler des Vertrags zu vergü- ten und den Vertrag einzurichten. Wie hoch die Ab- – Sie beantragen, einen gestundeten Betrag in gleich- schluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, fin- mäßigen Raten auszugleichen. den Sie im Informationsblatt zu Versicherungsproduk- Die genauen Beträge der zusätzlichen Kosten finden ten. Sie im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten. Wir berechnen die Abschluss- und Vertriebskosten (2) Die Höhe der zusätzlichen Kosten kann sich wäh- auf Basis der Summe der vereinbarten Beiträge. Diese rend der Vertragsdauer ändern. Sie richtet sich nach einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten betragen den Kosten, die bei uns durchschnittlich entstehen. höchstens 2,5 %. Sie fallen einmalig zu Beginn des Die aktuelle Höhe der zusätzlichen Kosten teilen wir Vertrags an und werden mit den ersten Beiträgen ver- Ihnen jederzeit gerne mit. Sie können uns nachweisen, rechnet. Das bedeutet: In der Anfangsphase zahlen Sie dass in Ihrem Fall keine zusätzlichen Kosten entstan- Ihre Beiträge vor allem den sind. Dann entfallen diese. Sie können uns auch – um die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten nachweisen, dass die zusätzlichen Kosten in Ihrem auszugleichen, Fall niedriger sein müssen. Dann setzen wir diese herab. – für das versicherte [→] Risiko und – für die übrigen Kosten. Daher steht in der Anfangsphase nur ein geringer Teil des Beitrags zur Verfügung, um [→] Deckungskapital Seite 13 von 26 [Seite 14] F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGS- – Während der Beitragspause können Sie keine Aus- SCHWIERIGKEITEN bau- oder Nachversicherungsgarantie ausüben. Wenn Sie vorübergehend Ihre Beiträge nicht zahlen – Wenn Sie eine [→] Dynamik vereinbart haben, können, gibt es Wege, diesen Zeitraum zu überbrü- gilt: Während der Beitragspause werden die Bei- cken. Sie können sich jederzeit an uns oder Ihren Be- träge nicht planmäßig erhöht. rater wenden, um die verschiedenen Möglichkeiten zu Die Beitragszahlung setzt nach dem Ende der Bei- besprechen. tragspause automatisch wieder ein. § 20 Wie können Sie Ihre Beiträge befristet ausset- Nach einer Beitragspause ist eine weitere Beitrags- zen? pause oder eine Stundung erst möglich, wenn Sie wieder für mindestens 48 Monate Beiträge gezahlt Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, Ihre Beiträ- haben. Der Zeitraum für alle Beitragspausen in diesem ge befristet auszusetzen: eine Beitragspause oder eine Vertrag darf 48 Monate nicht übersteigen. Stundung der Beiträge. Bei der Stundung müssen Sie die ausgesetzten Beiträge innerhalb einer festgelegten Stundung Zeit nachzahlen. Nach einer Beitragspause können Sie den gleichen Beitrag wie zuvor weiter zahlen. (2) Sie können Ihre Beiträge für bis zu 24 Monate ganz oder teilweise stunden und später zahlen. Hierzu Beitragspause müssen Sie mit uns einen individuellen Vertrag in [→] Schriftform abschließen. Hierfür müssen Sie die (1) Sie können Ihre Beiträge bis zu 24 Monate ausset- Beiträge für die ersten zwölf Monate vollständig be- zen. Hierfür müssen Sie die Beiträge für die ersten zahlt haben. Wenn Sie die Beiträge für die ersten zwölf Monate vollständig bezahlt haben. Der Zeit- 24 Monate vollständig gezahlt haben, können Sie mit raum, in dem Sie noch Beiträge zahlen, muss nach der uns vereinbaren, ihre Beiträge bis zu 36 Monate ganz Beitragspause mindestens zehn Jahre betragen. Die oder teilweise zu stunden. Die vereinbarten Leistun- Beitragspause beginnt frühestens, wenn Ihr nächster gen ändern sich durch die Stundung nicht. Die Stun- Beitrag fällig ist. dung beginnt frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag Zu Beginn der Beitragspause benötigen wir Ihre An- fällig ist. Wir berechnen für eine Stundung keine Zin- gabe, in welcher Höhe Sie nach dem Ende der Bei- sen. tragspause Ihre Beiträge wieder zahlen möchten. Sie Wenn der vereinbarte Zeitraum für die Stundung en- können folgende Wege wählen: det, informieren wir Sie über die Höhe Ihres Stun- – 1. Weg: Sie zahlen wieder den gleichen Beitrag dungskontos. Sie können den offenen Betrag wie folgt wie vor der Beitragspause. Wir berechnen Ihre ver- ausgleichen: sicherten Leistungen neu. Wegen der fehlenden – vollständig in einem Betrag, Beiträge während der Beitragspause verringern sich die versicherten Leistungen dauerhaft ab Be- – in gleichmäßigen Raten von höchstens 48 Mona- ginn der Beitragspause. Die neue garantierte Rente ten. Die Raten können Sie jährlich, halbjährlich, darf nicht geringer sein als 600 EUR im Jahr. Eine vierteljährlich oder monatlich zahlen. Eine Rate [→] Stornogebühr erheben wir nicht. muss mindestens 25 EUR betragen oder – 2. Weg: Sie versichern die gleichen Leistungen – mit dem Guthaben aus den Überschüssen, sofern wie vor der Beitragspause. Damit zahlen Sie künf- Sie die Überschüsse in einem Fonds anlegen. tig einen höheren Beitrag. Je länger Ihr Vertrag Sie müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt unse- noch läuft, desto geringer wirkt sich die Beitrags- rer Information pause auf den künftigen Beitrag aus. – den offenen Betrag ausgleichen, Wenn Sie mit uns keine Vereinbarung getroffen ha- ben, gehen wir nach dem 1. Weg vor. – eine Ratenzahlung vereinbaren oder Bitte beachten Sie: – eine Verrechnung mit dem Guthaben aus den Überschüssen vereinbaren. – Sie können die Beitragspause einmalig auf höchs- tens 24 Monate verlängern. Wenn Sie mit uns keine Vereinbarung getroffen ha- ben, ziehen wir den offenen Betrag von dem Gutha- – Sie können die Beitragspause vorzeitig beenden ben aus den Überschüssen ab. Wenn dies nicht aus- und zahlen Ihre Beiträge wieder zu den gleichen reicht, ziehen wir den restlichen Betrag von Ihrem Terminen wie vor der Beitragspause. [→] Deckungskapital ab. Wenn kein Guthaben aus Seite 14 von 26 [Seite 15] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit den Überschüssen vorhanden ist, ziehen wir den offe- – Der [→] Versicherte hat keine versicherte Grund- nen Betrag ganz vom Deckungskapital ab. Wenn wir fähigkeit verloren und ist nicht krankgeschrieben. das Deckungskapital vermindern, verringern sich die Für den neuen Vertrag gelten die dann gültigen Tarife, garantierten Leistungen. Bedingungen und Steuerregelungen. Für die Gestal- Wir beenden diesen Vertrag, tungsmöglichkeiten nach § 22 Absätze 1 bis 3 gilt der Beginn des ursprünglichen Vertrags. Die Höhe des – wenn das Deckungskapital nicht ausreicht, um den Beitrags richtet sich danach, wie wir das Risiko beim offenen Betrag auszugleichen, oder letzten Vertrag eingestuft haben. Wenn wir dort [→] – wenn die neue garantierte Rente geringer ist als Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen ver- 600 EUR im Jahr. einbart haben, gelten diese auch für den neuen Ver- Nach einer Stundung ist eine weitere Stundung oder trag. Ihre zum ursprünglichen Vertrag gemachten eine Beitragspause erst möglich, wenn Sie den offe- Angaben zu Gesundheit, Beruf und Einkommen wer- den auch Inhalt des neuen Vertrags. Dies müssen Sie nen Betrag vollständig ausgeglichen haben. uns bei Abschluss des neuen Vertrags nach einem § 21 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen? Beitrags-Stopp bestätigen. (1) Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, kön- Wenn Sie bei früheren Verträgen mit uns die Anzei- nen Sie Ihre Beiträge stoppen (Beitragsfreistellung). gepflicht vor Abschluss des Vertrags verletzt haben, Sie müssen uns in [→] Textform mitteilen, wann der gilt Folgendes: Die in § 3 genannten Folgen gelten Beitrags-Stopp beginnen soll. Er kann frühestens be- auch für den neu beantragten Versicherungsschutz. ginnen, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist. (2) Wenn Sie Ihre Beiträge stoppen, berechnen wir die G. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN garantierten Leistungen neu. Grundlage ist Ihr [→] Deckungskapital zum Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Bei- § 22 Was gilt bei der Ausbau- und der Nachversi- träge stoppen. Von dem Deckungskapital ziehen wir cherungsgarantie? eine [→] Stornogebühr ab. Mit unserer Ausbau- und Nachversicherungsgarantie Bitte beachten Sie: In den ersten Jahren der Laufzeit können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen. Eine des Vertrags steht nur ein geringer Teil des Beitrags neue [→] Risikoprüfung ist dafür nicht notwendig. zur Verfügung, um Deckungskapital zu bilden (siehe Die nachfolgenden Erhöhungsmöglichkeiten beziehen § 18). Deshalb ist zunächst nur ein geringes oder sich nur auf einen Ihrer Verträge mit Grundfähigkeits- gar kein Deckungskapital vorhanden. Das führt oder Berufsunfähigkeitsschutz. Diesen bezeichnen wir dazu, dass wir keine neue garantierte Rente be- als den ursprünglichen Vertrag. rechnen können. Auch in den folgenden Jahren ist Wir erhöhen die Rente im bestehenden Vertrag. Bitte das Deckungskapital niedriger als Ihre eingezahl- beachten Sie folgende Voraussetzungen: ten Beiträge. Wie hoch die garantierten Leistungen nach einem Beitrags-Stopp sind, finden Sie in Ihrem – Der ursprüngliche Vertrag besteht noch keine zehn [→] Versicherungsschein. Jahre. Bitte beachten Sie die besonderen Fristen bei der Ausbaugarantie. Wenn die neue garantierte Rente geringer ist als 600 EUR im Jahr, beenden wir den Vertrag. In diesem – Sie zahlen für den ursprünglichen Vertrag noch Fall zahlen wir nichts aus, insbesondere zahlen wir Beiträge. keine Beiträge an Sie zurück. Sie können die Rente in einem neuen Vertrag erhö- (3) Sie können nach einem Beitrags-Stopp einen neu- hen, wenn der ursprüngliche Vertrag bereits zehn en Vertrag abschließen, um den bisherigen Schutz Jahre besteht, oder Sie den neuen Vertrag erweitern wieder herzustellen. Dies gilt auch, wenn wir den (siehe Absatz 5). Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Vertrag beenden, weil die neue garantierte Rente nicht – Es gelten die dann gültigen Tarife, Bedingungen mindestens 600 EUR im Jahr beträgt. Für den neuen und Steuerregelungen sowie Vertrag verzichten wir darauf, das [→] Risiko erneut zu prüfen. Folgendes müssen Sie beachten, wenn Sie – unsere dann gültigen Annahmerichtlinien (zum den Vertrag wieder herstellen: Beispiel zur Rentenhöhe und zum Endalter für be- stimmte Berufe und Studiengänge). – Sie beantragen den neuen Vertrag innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Sie die Beiträge gestoppt haben. Seite 15 von 26 [Seite 16] – Sie zahlen für einen bei uns bestehenden Grundfä- Sie können eine Nachversicherung innerhalb von higkeitsvertrag noch Beiträge. Dies muss nicht der zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Er- ursprüngliche Vertrag sein. eignisse beantragen: Der Versicherte Bitte beachten Sie: – heiratet, – In folgenden Fällen bieten wir keine Ausbau- und – bekommt oder adoptiert ein Kind, Nachversicherungsgarantie: Der Abschluss des ur- – nimmt seine berufliche Tätigkeit nach der gesetzli- sprünglichen Vertrags erfolgte ohne [→] Risiko- chen Elternzeit wieder auf; dies gilt nur, wenn der prüfung oder mit einer [→] vereinfachten Risiko- Versicherte nicht schon wegen Geburt oder Adop- prüfung. tion des Kindes erhöht hat, – Die in § 3 genannten Folgen bei Verletzung der – lässt sich scheiden oder lässt eine eingetragene Anzeigepflicht gelten für alle Gestaltungsmöglich- Lebenspartnerschaft aufheben, keiten. – wird volljährig, Ausbaugarantie – beginnt erstmals ein Studium, (1) Mit der Ausbaugarantie können Sie die Grundfä- – beginnt erstmals eine Berufsausbildung, higkeitsrente erhöhen. – schließt eine akademische Weiterqualifikation ab Es gelten folgende Voraussetzungen: (zum Beispiel Facharztausbildung, Bachelor, – Sie können die Ausbaugarantie innerhalb von fünf Staatsexamen, Promotion); dies gilt für Akademi- Jahren nach Beginn des ursprünglichen Vertrags ker, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, die ihrer ausüben. Darüber hinaus gilt für einen [→] Versi- Ausbildung entspricht, cherten, der bei Beginn des Vertrags jünger als – schließt eine Meisterprüfung erfolgreich ab, 15 Jahre ist: Sie können die Ausbaugarantie ausü- ben, solange der Versicherte nicht älter als 20 Jah- – erhält Prokura, re ist. – macht sich hauptberuflich selbständig, – Der Versicherte ist nicht älter als 40 Jahre, wenn – wird als selbständiger Handwerker von der Versi- Sie die Ausbaugarantie ausüben. cherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi- – Sie erhöhen die jährliche Grundfähigkeitsrente um cherung befreit, mindestens 3.000 EUR, jedoch insgesamt höchs- – ist nicht mehr Pflichtmitglied in einem Versor- tens um 6.000 EUR. gungswerk, – Die gesamte jährliche Grundfähigkeitsrente aus – verliert seine Ansprüche aus der betrieblichen Al- allen bei uns bestehenden Verträgen beträgt höchs- tersversorgung ganz oder teilweise, tens 30.000 EUR. Dazu zählen auch die neu versi- cherte Grundfähigkeitsrente und bisherige Erhö- – kauft eine Immobilie, die mindestens 50.000 EUR hungen aus der [→] Dynamik. kostet. Es genügt auch, wenn er ein Darlehen für einen Aus- oder Umbau seiner Immobilie in der- Nachversicherungsgarantie selben Höhe aufgenommen hat. (2) Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie – nimmt ein Darlehen von mindestens 50.000 EUR den Grundfähigkeitsschutz bei Eintritt bestimmter im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder Ereignisse erhöhen. freiberuflichen Tätigkeit auf. Es gelten folgende Voraussetzungen: Bei den folgenden drei Ereignissen gilt: Sie können die jährliche Rente in einem Schritt um bis zu – Der [→] Versicherte ist nicht älter als 50 Jahre, 12.000 EUR erhöhen. Der Versicherte wenn Sie die Nachversicherungsgarantie ausüben. – überschreitet mit seinem jährlichen [→] Bruttoein- – Das Ereignis ist während der Dauer des Vertrags kommen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in eingetreten. der gesetzlichen Rentenversicherung, – Sie erhöhen die jährliche Grundfähigkeitsrente je – erhält nachhaltig ein höheres Einkommen. Diese Ereignis um mindestens 3.000 EUR, jedoch höchs- Bedingung ist erfüllt, wenn tens um 6.000 EUR. – der Versicherte nicht selbständig ist, Seite 16 von 26 [Seite 17] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit – sein jährliches Bruttoeinkommen im Vergleich – Wenn der Versicherte bereits Leistungen aus die- zum Vorjahr steigt und sem Vertrag erhalten hat, können wir diese Gestal- tungsmöglichkeiten einschränken oder ausschlie- – diese Steigerung mindestens 10 % beträgt. ßen. – erwirtschaftet nachhaltig einen höheren Gewinn. – Sie können die jährliche Grundfähigkeitsrente aus Diese Bedingung ist erfüllt, wenn Absatz 1 und 2 insgesamt höchstens um – der Versicherte selbständig ist, 12.000 EUR erhöhen. Die Erhöhung für Berufsein- – sein durchschnittlicher Gewinn vor Steuern der steiger nach Absatz 3 kann zusätzlich erfolgen. letzten drei Jahre gestiegen ist und – Die gesamte jährliche Grundfähigkeitsrente aus – diese Steigerung mindestens 30 % beträgt. allen bei uns bestehenden Verträgen beträgt höchs- Hierfür vergleichen wir die letzten drei Jahre tens 36.000 EUR. Dazu zählen auch die neu versi- cherte Grundfähigkeitsrente und bisherige Erhö- mit den drei davor liegenden Jahren. hungen aus der [→] Dynamik. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Nachversicherung erst nach Ablauf der zwölf Monate beantragen, prüfen – Die Grundfähigkeitsrente muss in einem [→] an- gemessenen Verhältnis zum Einkommen des Ver- wir das [→] Risiko erneut. sicherten aus Erwerbstätigkeit stehen. Das Ein- Zusätzliche Nachversicherungsgarantie für Berufs- kommen müssen Sie uns auf Verlangen nachwei- einsteiger sen. (3) Mit dieser Nachversicherungsgarantie können Sie – Die Höhe des Beitrags richtet sich danach, wie wir die jährliche Grundfähigkeitsrente um bis zu das [→] Risiko beim ursprünglichen Vertrag ein- 12.000 EUR erhöhen. gestuft haben. Wenn wir dort [→] Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen vereinbart haben, Als Berufseinsteiger gilt der [→] Versicherte, wenn gelten diese auch für die Erhöhungen. – er eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolg- – Wenn der Versicherte bei Abschluss des ursprüng- reich abgeschlossen hat und lichen Vertrags als Kind, Schüler oder Hausfrau/ – im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit auf- -mann eingestuft wurde, gilt Folgendes: Der Bei- nimmt und trag für den erhöhten Teil richtet sich nach dem ausgeübten Beruf des [→] Versicherten zum Zeit- – nicht älter als 35 Jahre ist. punkt der Erhöhung. Ergibt sich aufgrund des neu- Sie können die Erhöhung innerhalb von zwölf Mona- en Berufs kein höherer Beitrag als für den ur- ten beantragen, wenn der [→] Versicherte sprünglichen Beruf, kann die Erhöhung im beste- henden Vertrag erfolgen. Ergibt sich aufgrund des – einen Arbeitsvertrag erhalten hat und neuen Berufs ein höherer Beitrag als für den ur- – eine berufliche Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbil- sprünglichen Beruf, erfolgt die Erhöhung in einem dung entspricht und neuen Vertrag. – ein seiner Ausbildung entsprechendes Gehalt be- Zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zieht. Dies muss er uns nachweisen. (5) Wenn Sie eine der Erhöhungsmöglichkeiten ausü- Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen: Sie ben und dafür einen neuen Vertrag abschließen, gilt: müssen in Ihrem ursprünglichen Vertrag eine Grund- Sie können fähigkeitsrente mitversichert haben. Für diese zahlen Sie noch Beiträge. Der Berufseinstieg muss während – zusätzlich eine [→] Dynamik vereinbaren und/oder der Dauer des Vertrags eingetreten sein. – ein höheres Endalter für den Versicherungsschutz festlegen. Dies gilt nur, wenn Sie für den ursprüng- Gemeinsame Regelungen für die Ausbau- und lichen Vertrag ein Endalter von mindestens 60 Jah- Nachversicherungsgarantie ren vereinbart haben. (4) Für Erhöhungen aus der Ausbau- und Nachversi- Bei diesen beiden Erweiterungsmöglichkeiten führen cherungsgarantie nach den Absätzen 1 bis 3 gilt Fol- wir keine neue [→] Risikoprüfung durch. gendes: Wenn Sie bei Abschluss des neuen Vertrags einer [→] – Der Versicherte hat keine versicherte Grundfähig- vereinfachten Risikoprüfung zustimmen, gilt: Sie kön- keit verloren und ist nicht krankgeschrieben. Seite 17 von 26 [Seite 18] nen beantragen, den Versicherungsschutz um Folgen- Bei dem Ereignis „Berufseinstieg“ gelten folgende des zu erweitern: Voraussetzungen für den Wechsel: – Garantierte Steigerung der Rente – Die Grundfähigkeitsversicherung besteht bei dem Einstieg in den Beruf seit mindestens fünf Jahren. – Einmalige Leistung – Der Versicherte ist nicht älter als 35 Jahre, wenn – Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit der neue Vertrag beginnt. Für den neuen Vertrag bestehen keine weiteren Ge- – Wenn der Baustein „Arbeitsunfähigkeit“ bisher staltungsmöglichkeiten nach § 22 und § 23. nicht versichert war, gilt: Bei Einschluss dieses § 23 Was gilt bei einem Wechsel in eine Berufsun- Bausteins darf der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Wechsel nicht länger als fähigkeitsversicherung? zwei Wochen ununterbrochen krankgeschrieben Sie können in eine selbständige Berufsunfähigkeits- gewesen sein. versicherung oder in eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) wech- Weitere Voraussetzungen für einen Wechsel: seln. Sie können den Wechsel für den gesamten Ver- – Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente ist nicht trag oder für einen Teil des Vertrags vornehmen. höher als die Grundfähigkeitsrente, jedoch höchs- Sie können den Wechsel innerhalb von zwölf Mona- tens 18.000 EUR. ten nach Eintritt folgender Ereignisse ohne neue [→] – Wenn Sie eine Rentenversicherung mit BUZ wäh- Risikoprüfung beantragen: len, gilt: Die gesamte Beitragsbefreiung aller bei – Der [→] Versicherte besucht erstmals eine [→] uns bestehenden Verträge mit BUZ darf höchstens 6.000 EUR im Jahr betragen. Dazu zählen auch die weiterführende Schule. neu versicherte Beitragsbefreiung und bisherige – Der [→] Versicherte nimmt nach erfolgreichem Erhöhungen aus der Dynamik. Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Stu- diums erstmals eine berufliche Tätigkeit auf (Be- – Der Vertrag wurde ohne [→] Zuschläge und Er- rufseinsteiger). schwerungen angenommen. Bei dem Ereignis „Schule“ gelten folgende Voraus- – Das Endalter für den neuen Vertrag ist nicht höher setzungen für den Wechsel: als bei der Grundfähigkeitsversicherung. – Die Grundfähigkeitsversicherung besteht bei dem – Sie zahlen für Ihren Vertrag noch Beiträge. Wechsel in die weiterführende Schule seit mindes- – Der Versicherte hat keine versicherte Grundfähig- tens einem Jahr. keit verloren und ist nicht krankgeschrieben. – Der Versicherte hat das letzte Schuljahr der Grund- – Der Versicherte ist nicht berufsunfähig, erwerbs- schule nicht aufgrund einer dauerhaften gesund- gemindert oder pflegebedürftig. heitlichen Einschränkung oder Lernschwäche des Bitte beachten Sie: Versicherten wiederholt. Andere Gründe, zum Bei- spiel Wohnortwechsel, einmalige oder vorüberge- – Für den neuen Vertrag gelten die dann gültigen hende Einschränkungen der Gesundheit oder Lern- Tarife, Bedingungen und Steuerregelungen sowie fähigkeit berücksichtigen wir nicht. Dafür müssen – unsere dann gültigen Annahmerichtlinien (zum Sie einen entsprechenden Nachweis (schulische Beispiel zur Rentenhöhe, Endalter für bestimmte oder ärztliche Bescheinigung) vorlegen. Berufe und Studiengänge oder Versicherbarkeit – Beim Versicherten besteht kein [→] sonderpäda- des Berufs). gogischer Förderbedarf. – Es gelten die Gestaltungsmöglichkeiten des neuen – Der Versicherte ist mindestens zehn Jahre alt, Vertrages. Wurden bereits Erhöhungsoptionen wenn der neue Vertrag beginnt. nach § 22 genutzt, werden diese auf den Neuver- Ist er noch keine 10 Jahre alt, wenn er mit der wei- trag angerechnet. terführenden Schule beginnt, gilt: Er kann frühes- – Der Beitrag des neuen Vertrags richtet sich nach tens mit dem Alter 10 in einen Berufsunfähigkeits- dem ausgeübten Beruf des Versicherten bei Ab- schutz wechseln. Die Frist von zwölf Monaten be- schluss des neuen Vertrags. ginnt in diesem Fall an seinem 10. Geburtstag. Seite 18 von 26 [Seite 19] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit – Wenn Sie den gesamten Vertrag wechseln, entfällt – Die Grundfähigkeitsversicherung besteht zum Zeit- die Grundfähigkeitsversicherung nach dem Wech- punkt des Ereignisses seit mindestens zwei Jahren. sel ersatzlos. – Der [→] Versicherte ist nicht älter als 35 Jahre, – Wenn Sie nur einen Teil des Vertrags wechseln, wenn Sie einen Wechsel durchführen. muss die verbleibende garantierte Grundfähigkeits- – Der Versicherte hat keine versicherte Grundfähig- rente mindestens 3.000 EUR im Jahr betragen. keit verloren und ist nicht krankgeschrieben. Sonst beenden wir den Vertrag. Für die verbleiben- de Grundfähigkeitsrente entfallen die Erhöhungs- – Der Vertrag wurde ohne [→] Zuschläge und Er- möglichkeiten nach § 22. schwerungen angenommen. – Die in § 3 genannten Folgen bei Verletzung der – Sie zahlen für Ihren Vertrag noch Beiträge. Anzeigepflichten gelten auch für den neu beantrag- Bitte beachten Sie: ten Versicherungsschutz. – Sie können auch ohne Ereignis Bausteine zum § 24 Welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten Ende eines Monats aus dem Vertrag herausneh- gibt es? men. Herausgenommene Bausteine können Sie nicht wieder hinzufügen. Änderung der versicherten Grundfähigkeiten – Wenn Sie Bausteine erst nach Ablauf der zwölf (1) Sie können Ihren Grundfähigkeitsschutz ändern, Monate hinzufügen, prüfen wir das [→] Risiko er- indem Sie weitere Bausteine hinzufügen oder heraus- neut. nehmen. Sie können einzelne Grundfähigkeiten nicht – Sie können Ihren Grundfähigkeitsschutz auch einem Baustein hinzufügen oder herausnehmen. Wel- mehrmals anpassen. che Grundfähigkeiten Ihr Vertrag beinhaltet, finden Sie in Ihrem [→] Versicherungsschein. Wenn Sie die – Die Regelungen in § 3 zur Verletzung der Anzei- Bausteine „Geist“, „Sinne“, „Gesundheit“, „Arbeits- gepflichten gelten auch für neu beantragte Baustei- unfähigkeit“ oder „Psyche“ hinzufügen, führen wir ne. eine [→] vereinfachte Risikoprüfung durch. Für alle anderen Bausteine und bei dem Ereignis „10. Geburts- Verlängerung des Versicherungsschutzes tag“ ist keine neue [→] Risikoprüfung erforderlich. (2) Wenn die Regelaltersgrenze in Die Erläuterungen aller Grundfähigkeiten finden Sie im Anhang Grundfähigkeiten. – der Deutschen Rentenversicherung oder Sie können weitere Bausteine innerhalb von zwölf – den berufsständischen Versorgungswerken Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse erhöht wird, können Sie Ihren Vertrag verlängern. hinzufügen: Der [→] Versicherte Dies gilt auch, wenn die Grenze während der Dauer – wird 10 Jahre alt, des Vertrags mehrmals angehoben wird. Sie können die Dauer des Versicherungsschutzes längstens um die – wird 18 Jahre alt, Zeitspanne verlängern, um die sich die Regelalters- – beginnt eine Berufsausbildung oder ein Studium, grenze für den [→] Versicherten erhöht, jedoch nicht länger als fünf Jahre. Dabei führen wir keine neue – nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Berufs- [→] Risikoprüfung durch. Das neue Endalter können ausbildung oder Studiums erstmals eine berufliche Sie innerhalb der möglichen Zeitspanne frei wählen. Tätigkeit auf (Berufseinsteiger), Mit der Verlängerung der Versicherungsdauer verlän- – ist selbständig und hat sein Unternehmen ein Jahr gert sich entsprechend auch die vereinbarte [→] Leis- zuvor gegründet, tungsdauer. Sie können auch die Versicherungsdauer – schließt eine [→] qualifizierte Weiterbildung er- unverändert lassen und nur die Leistungsdauer um folgreich ab, volle Jahre verlängern. Ihre Leistungen für den Fall eines Verlusts von versicherten Grundfähigkeiten – schließt eine Meisterprüfung erfolgreich ab, bleiben unverändert bestehen. Ab dem Zeitpunkt der – wird zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, Verlängerung berechnen wir den Beitrag bezogen auf die neuen Dauern neu. Wir können hierfür auch die – hat einen Führerschein der Klasse C oder D erhal- Rechnungsgrundlagen verwenden, die zum Zeitpunkt ten. der Verlängerung für die dann gültigen Tarife gelten. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Seite 19 von 26 [Seite 20] Wenn Sie Ihren Vertrag verlängern wollen, gelten Wenn die neuen berufsbezogenen Merkmale nicht zu folgende Voraussetzungen: einem niedrigeren Beitrag führen, bleibt der bisherige Beitrag unverändert. Wir werden den Beitrag nicht – Sie beantragen die Verlängerung innerhalb von erhöhen, auch wenn die Prüfung dies ergeben sollte. zwölf Monaten, nachdem die gesetzliche Änderung in Kraft getreten ist, – die Dauer bis zum Ende des Vertrags muss zum H. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS Zeitpunkt der Verlängerung mindestens fünf Jahre betragen, § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat dies? – der Versicherte hat keine versicherte Grundfähig- keit verloren und ist nicht krankgeschrieben, Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines Monats in [→] Textform kündigen. In diesem Fall zahlen wir – das Endalter des ursprünglichen Vertrags beträgt nichts aus, insbesondere zahlen wir keine Beiträge an mindestens 62 Jahre, Sie zurück. – das neue Endalter entspricht unseren dann gültigen Annahmerichtlinien und I. SONSTIGES – Sie zahlen für Ihren Vertrag noch Beiträge. § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit Bitte beachten Sie: Wenn der Versicherte während uns einmal nicht zufrieden sind? der Dauer des Vertrags eine versicherte Grundfähig- keit verloren hatte, können wir die Verlängerung ein- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung einmal nicht schränken oder ausschließen. zufrieden sind, wenden Sie sich gerne an unsere inter- ne Beschwerdestelle. Sie erreichen diese derzeit wie Herabsetzung des Beitrags folgt: (3) Sie können Ihre Beiträge herabsetzen, sofern die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. verbleibende garantierte Rente mindestens 600 EUR Alte Leipziger-Platz 1 im Jahr beträgt. Wenn Sie Ihre Beiträge herabsetzen, 61440 Oberursel gehen wir vor wie bei einem Beitrags-Stopp nach E-Mail: leben@alte-leipziger.de § 21. Internet: www.alte-leipziger.de (2) Wenn Verhandlungen mit uns nicht zu dem von Garantierte Steigerung der Rente Ihnen gewünschten Ergebnis geführt haben, gibt es (4) Wenn Sie vereinbart haben, dass Ihre Grundfähig- weitere Beschwerdemöglichkeiten: keitsrente garantiert steigt, können Sie die Höhe dieser Steigerung verringern. Sie können die Steigerung Versicherungsombudsmann e.V. auch ganz ausschließen. Das gilt nur in dem Zeitraum, Sie können sich als [→] Verbraucher an den Versiche- in dem Sie Beiträge zahlen. Sie müssen uns diesen rungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie Wunsch mindestens einen Monat vorher mitteilen. derzeit wie folgt: Prüfung des Beitrags nach einem Berufswechsel Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 (5) Wenn der [→] Versicherte seinen Beruf wechselt 10006 Berlin oder sich ein anderes berufsbezogenes Merkmal än- Telefon: 0800 369 6000 dert, können Sie den Beitrag prüfen lassen. Dazu müs- Fax: 0800 369 9000 sen Sie uns die Änderungen in [→] Textform mittei- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de len. Wir prüfen, ob sich durch den neuen Beruf oder Internet: www.versicherungsombudsmann.de die Merkmale der Beitrag ändert. Wir berechnen den neuen Beitrag mit den [→] Rechnungsgrundlagen, die Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unab- seit Beginn des Vertrags gelten. Vereinbarte [→] Zu- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende schläge oder Einschränkungen der Leistungen bleiben Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem unverändert. Wenn sich dabei ein niedrigerer Beitrag Schlichtungsverfahren teilzunehmen. ergibt, zahlen Sie künftig den niedrigeren Beitrag. Versicherungsaufsicht Bitte beachten Sie: Wir können die Senkung des Beitrags von einer erneuten [→] Risikoprüfung ab- Sie können sich auch an die für uns zuständige Auf- hängig machen. sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter- Seite 20 von 26 [Seite 21] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz- Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung dienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten des Beitrags die Versicherungsleistung entsprechend sind: herabgesetzt wird. Wenn Sie für den Vertrag keine Beiträge mehr zahlen (beitragsfreier Vertrag), sind wir Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt, die Leistungen herabzusetzen. (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Die Neufestsetzung des Beitrags oder der Leistungen Graurheindorfer Straße 108 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, 53117 Bonn nachdem wir Ihnen die Änderung und die hierfür not- E-Mail: poststelle@bafin.de wendigen Gründe mitgeteilt haben. Internet: www.bafin.de Ein Treuhänder ist nicht erforderlich, wenn für die Bitte beachten Sie: Die BaFin ist keine Schiedsstelle Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versiche- und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- rungsleistung die Genehmigung der Aufsichtsbehörde scheiden. notwendig ist. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf Rechtsweg folgender Seite im Internet: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. zu beschreiten. Nachträgliche Bedingungsänderungen § 27 Welche unserer Regelungen können geändert (2) Wenn eine Regelung in diesen Bedingungen durch werden? – eine höchstrichterliche Entscheidung oder Beitrags- und Leistungsänderungen – einen bestandskräftigen Verwaltungsakt (zum Bei- (1) Wir sind nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz spiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- berechtigt, den vereinbarten Beitrag neu festzusetzen, aufsicht oder der Kartellbehörden) wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: für unwirksam erklärt wird, können wir diese durch 1. Der Leistungsbedarf ändert sich nicht nur vorüber- eine neue Regelung ersetzen. Dies ist in § 164 Versi- gehend und nicht voraussehbar gegenüber den [→] cherungsvertragsgesetz geregelt. Den genauen Wort- Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Beitrags. laut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im 2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. neu festgesetzte Beitrag ist angemessen und erfor- Wir können eine Regelung nur ersetzen, wenn folgen- derlich, um die versicherten Leistungen dauerhaft de Voraussetzungen erfüllt sind: zu gewährleisten. – Die neue Regelung ist notwendig, um den Vertrag 3. Ein unabhängiger Treuhänder hat die neuen Rech- fortzuführen oder nungsgrundlagen und die Voraussetzungen der – das Festhalten an dem Vertrag stellt ohne neue vorhergehenden Punkte überprüft und bestätigt. Regelung für eine Vertragspartei auch unter Be- Wir dürfen den Beitrag nicht ändern, wenn rücksichtigung der Interessen der anderen Ver- – unsere Erst- oder Neuberechnungen unzureichend tragspartei eine unzumutbare Härte dar. kalkuliert waren und Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter – ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies Wahrung des Vertragsziels die Belange der [→] Ver- anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statis- sicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie tischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen wird nach zwei Wochen Bestandteil des Vertrags, müssen. nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür notwendigen Gründe mitgeteilt haben. ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN Absicherung der Arbeitskraft Hierzu gehören alle Berufsunfähigkeits-, Dienstunfähigkeits-, Erwerbsunfä- higkeits-/minderungs- und Grundfähigkeitsabsicherungen. Seite 21 von 26 [Seite 22] Angemessenes Verhältnis zum Einkommen Als angemessen gilt bei Arbeitnehmern: Die gesamte jährliche Rente darf höchstens 70 % des letzten jährlichen [→] Bruttoeinkommens betragen. Bei [→] Selbständigen darf die gesamte jährliche Rente höchstens folgende Hö- he haben: 70 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre. Zur gesamten jährlichen Rente gehören alle bestehenden und bean- tragten [→] Absicherungen der Arbeitskraft des Versicherten. Weitere De- tails zum angemessenen Verhältnis stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. Arglistig Arglist bedeutet, dass Sie oder der [→] Versicherte uns absichtlich täuschen. Beispiel: Sie oder der Versicherte machen falsche Angaben, um Leistungen aus dem Vertrag zu erhalten. Begünstigter Sie können eine Person bestimmen, die im [→] Versicherungsfall die Leis- tungen erhalten soll. Dies müssen Sie tun, bevor der Versicherungsfall ein- getreten ist. Diese Person nennen wir Begünstigter. Für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähig- keits-Zusatzversicherung, Erwerbsminderungsversicherung, Erwerbsminde- rungs-Zusatzversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung gilt Folgendes: Der Begünstigte muss der Versicherte selbst oder ein naher Angehöriger des Versicherten im Sinne des § 15 Abgabenordnung oder des § 7 Absatz 3 Pfle- gezeitgesetz sein. Nicht zugelassen werden jedoch der Verlobte und der Le- bensgefährte. Unter Lebensgefährten verstehen wir Personen, die in eheähn- licher Gemeinschaft leben, jedoch nicht verheiratet oder verpartnert sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Steuerinformation unter dem Punkt C Versicherungsteuer. Den genauen Wortlaut der Gesetze finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Bewertungsreserven Sie entstehen wie folgt: In unserer Bilanz bewerten wir unsere Kapitalanla- gen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wenn der Marktwert unserer Kapitalanlagen höher ist als deren Wert in unserer Bilanz, entstehen Bewertungsreserven. Weil die Kapitalmärkte schwanken, können die Bewer- tungsreserven höher oder niedriger ausfallen. Sie können sogar ganz entfal- len. Auch aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Be- teiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Bruttoeinkommen Als Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers betrachten wir den Arbeitslohn, ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Bruttoarbeits- lohn). Als Bruttoeinkommen eines [→] Selbständigen betrachten wir den Gewinn vor Steuern, also die betrieblichen Einnahmen abzüglich der steuer- rechtlich anerkannten Betriebsausgaben. Deckungskapital Das Deckungskapital ist eine rechnerische Größe Ihres Vertrags. Wir bilden das Deckungskapital aus den Beitragsteilen, die wir nicht sofort für Kosten und das [→] Risiko eines Verlusts von Grundfähigkeiten benötigen. Wir le- gen das Deckungskapital im [→] klassischen Vermögen an. Das Deckungs- kapital verzinsen wir garantiert mit 1 % pro Jahr. Dynamik Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leis- tungen. Das [→] Risiko prüfen wir dabei nicht erneut. Erklärungen Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter haben können. Zum Beispiel: Anfechtungen, Kündigungen, Mahnungen. Seite 22 von 26 [Seite 23] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Fahrlässig Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachten. Gefahrerhebliche Umstände Sind für den Vertrag entscheidende Umstände, um diesen überhaupt oder mit dem beantragten Inhalt abzuschließen. Zum Beispiel: Alter, Beruf, Gesund- heitszustand. Grob fahrlässig Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonde- rem Maß nicht beachten. Mit anderen Worten: Sie haben nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Juristische Person Im Unterschied zu einer natürlichen Person ist eine juristische Person zum Beispiel: eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Stiftung oder ein Verein. Klassisches Vermögen Mit diesem beschreiben wir das klassische Sicherungsvermögen, das in § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz definiert ist. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Das klassische Vermögen legen wir zum Beispiel an in Grundstücken, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen. Leistungsdauer Wenn der [→] Versicherte eine versicherte Grundfähigkeit verloren hat, zahlen wir unsere Leistungen höchstens bis zum Ende der Leistungsdauer. Die Leistungsdauer kann länger sein als die Versicherungsdauer, aber nicht umgekehrt. Qualifizierte Weiterbildung Darunter verstehen wir die Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Diese Stufe beschreibt Kompetenzen, die für das Planen, Bearbeiten und Auswerten von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problem- stellungen notwendig sind. Dazu gehört auch das eigenverantwortliche Steu- ern von Prozessen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Rechnungsgrundlagen Sie dienen dazu, die Beiträge und die Leistungen zu berechnen. Zu den Rechnungsgrundlagen gehören zum Beispiel die Annahmen über das versi- cherte [→] Risiko, den [→] Rechnungszins und die Kosten. Rechnungszins Ist der Zinssatz, mit dem wir das [→] Deckungskapital garantiert verzinsen. Wir garantieren für die gesamte Vertragsdauer einen Zinssatz von 1 % pro Jahr. Risiko Ist bei einer Grundfähigkeitsversicherung die Wahrscheinlichkeit, dass der [→] Versicherte mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Außerdem beinhaltet das Risiko Annahmen darüber, ob der Versicherte eine Grundfähigkeit wiedererlangt oder wann er stirbt. Das Risiko erhöht sich auch dann, wenn der Versicherte im Beruf oder in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt ist. Risikoprüfung Wenn Sie den Vertrag beantragen, prüfen wir das [→] Risiko des [→] Ver- sicherten. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel Angaben zum Alter, Be- ruf, dem aktuellen Zustand der Gesundheit und zu gefährlichen Sportarten. Auf dieser Grundlage entscheiden wir, ob und in welcher Form wir Ihren Antrag annehmen. Seite 23 von 26 [Seite 24] Rückstellungen Sind Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, zu denen noch unge- wiss ist, ob und in welcher Höhe sie entstehen. Sie sind Passivposten in der Bilanz. Rückstellung für Beitragsrück- erstattung Ist eine versicherungstechnische Rückstellung in der Bilanz eines Versiche- rers. Sie enthält den Wert der Ansprüche auf Beitragsrückerstattung der [→] Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Dieser Rückstellung entnehmen wir zum Beispiel die jährlichen [→] Überschussanteile, die wir den einzel- nen Verträgen konkret zuteilen. Schriftform Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, müssen [→] Erklärungen zum Bei- spiel per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Die Schriftform ist in § 126 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen Wortlaut des Ge- setzes finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Selbständige Personen, die ihre berufliche Tätigkeit nicht weisungsgebunden ausüben und Einfluss auf die betriebliche Gestaltung nehmen können. Selbständige tragen ein unternehmerisches Risiko. Zu den Selbständigen gehören zum Beispiel Freiberufler und Gewerbetreibende. Vorstände einer Aktiengesellschaft zäh- len nicht zu den Selbständigen. Sonderpädagogischer Förder- bedarf Besteht bei Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Lern- und Leistungsent- wicklung erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen. Diese Kinder und Ju- gendliche können auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden. Stornogebühr Wenn Sie die Beiträge stoppen, erheben wir eine Stornogebühr. Die Gründe dafür sind Folgende: – Ein Beitrags-Stopp führt zu Kosten in der Verwaltung. – Teile der Abschluss- und Vertriebskosten sind mitunter noch nicht ge- deckt. – Das [→] Risiko über alle [→] Versicherten verschlechtert sich, weil meistens nur gesunde Personen ihre Beiträge stoppen. Wir berechnen die Stornogebühr wie folgt: Sie beträgt 15 % des Deckungs- kapitals plus einem weiteren Betrag. Den weiteren Betrag berechnen wir so: 25 % des Deckungskapitals multipliziert mit dem Verhältnis zwischen der restlichen Dauer der Beitragszahlung und der restlichen Vertragsdauer. Beispiel: Ihr Deckungskapital beträgt 1.000 EUR. Außerdem hätten Sie noch zehn Jahre Beiträge zu zahlen bei einer verbleibenden Vertragsdauer von ebenfalls zehn Jahren. Dann beträgt die Stornogebühr (1.000 x 15 %) + ((1.000 x 25 %) x 10/10) = 400 EUR. Für die Beitragszahlung und Vertrags- dauer gelten jeweils die Zeiträume, die wir bei Beginn des Vertrags verein- bart hatten. Wie hoch die Stornogebühr in Euro ist, sehen Sie in Ihrem [→] Versicherungsschein in der Liste der garantierten beitragsfreien Renten. Die Stornogebühr muss angemessen sein. Dies müssen wir Ihnen nachwei- sen, wenn Zweifel bestehen. Wenn Sie uns nachweisen, dass die Stornoge- bühr in Ihrem Fall nicht angemessen ist, senken wir diese oder erheben sie nicht. Seite 24 von 26 [Seite 25] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Textform Für die Textform reicht eine lesbare [→] Erklärung. Diese muss auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Fax oder E-Mail) abgegeben werden. Die Textform ist in § 126b Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Überschüsse Sind Erträge, die wir zusätzlich erwirtschaften. Sie kommen zustande, wenn wir bessere Ergebnisse erzielen als bei Beginn des Vertrags angenommen. Zum Beispiel: Es treten weniger [→] Versicherungsfälle ein als angenom- men. Überschussanteil Ist der Anteil an den erwirtschafteten [→] Überschüssen, den wir Ihrem Ver- trag gutschreiben. Überschusssatz Anhand der Überschusssätze ermitteln wir die Höhe der [→] Überschussan- teile für die einzelnen Verträge. Wir legen diese jährlich neu fest und veröf- fentlichen sie im Geschäftsbericht. Unverzüglich Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“. Verantwortlicher Aktuar Ist ein versicherungsmathematisch ausgebildeter Sachverständiger. Jeder Lebensversicherer muss einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Dieser achtet insbesondere darauf, dass der Versicherer die Garantien gegenüber seinen [→] Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen kann. Verbraucher Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Vereinfachte Risikoprüfung Wir prüfen das [→] Risiko auf der Grundlage einer geringeren Anzahl von Fragen an den [→] Versicherten. Oder wir verwenden eine so genannte ein- fache oder erweiterte Dienstobliegenheitserklärung. Dies ist zum Beispiel eine Erklärung, dass der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Dienst voll ausübt. Versichertenbestand Anzahl der Versicherten der Alte Leipziger Lebensversicherung. Versicherter Ist die Person, die wir im Hinblick auf die Risiken versichern. Der Versi- cherte kann jemand anderes sein als der [→] Versicherungsnehmer. Versicherungsfall Liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der eine Leistung durch uns auslöst. Zum Beispiel: der [→] Versicherte verliert eine Grundfähigkeit. Versicherungsjahr Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat, für den wir das Ende des Vertrags vereinbart haben. Das bedeutet: Das erste Versicherungs- jahr kann weniger als zwölf Monate umfassen. Beispiel: Beginn des Vertrags 01.08., Ende des Vertrags 01.05. Dann umfasst das erste Versicherungsjahr neun Monate, alle weiteren zwölf Monate. Versicherungsnehmer Schließt mit uns den Versicherungsvertrag. Er ist damit unser Vertrags- partner. Versicherungsschein Ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen den Versicherungsschein. Er enthält wichtige Daten zu Ih- Seite 25 von 26 [Seite 26] rem Vertrag. Zum Beispiel: das versicherte [→] Risiko, Beginn und Ende des Vertrags. Für Änderungen während der Dauer des Vertrags erhalten Sie jeweils einen Nachtrag. Bitte heben Sie den Versicherungsschein und die Nachträge gut auf. Vorsätzlich Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will, dabei die Um- stände seines Handelns kennt und die Folgen bewusst in Kauf nimmt. Weiterführende Schulen Sind Schulen, die nach der Grundschule in der Sekundarstufe besucht wer- den. Dazu gehören alle Schulformen, die für unseren Berufsunfähigkeits- schutz zulässig sind: zum Beispiel Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschu- len und Gymnasien. Nicht dazu gehören Sonderschulen und Förderschulen. Zuschläge Können vereinbart werden, wenn sich das Risiko erhöht, weil der [→] Ver- sicherte ein Leiden hat oder ein gefährliches Hobby ausübt. Seite 26 von 26
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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