Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Existenzschutzversicherung
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Allgemeine Bedingungen
für die Existenzschutzversicherung
Produktlinien: ESV Classic, ESV Premium, ESV Premium Plus ESV 2022.01 V3
In diesen Bedingungen beschreiben wir alle Produktlinien. Regelungen ohne besondere Kennzeichnung durch „Premium Schutz“ oder „Premium Plus Schutz“
gelten für alle Produktlinien. Welche Produktlinie für Ihren Vertrag gilt, finden Sie in den Vertragsunterlagen.
Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen-
nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
Versicherungsmathematischer Hinweis:
Bei der Tarifkalkulation haben wir unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Ausscheideordnungen verwendet. Als Rechnungszins haben wir
0,25 % angesetzt.
Inhaltsverzeichnis § 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 15 Wer erhält die Leistung?
§ 2 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne dieser § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Bedingungen vor? § 17 Was gilt bei Abschluss einer Start Police?
§ 3 Welche Leistungen erbringen wir aus dem Notfallpaket?
§ 18 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
§ 19 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kün-
§ 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? digen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei
§ 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? stellen?
§ 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen § 20 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
hat ihre Verletzung? § 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
§ 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 22 Welche Kosten und Gebühren dürfen wir Ihnen gesondert in
§ 9 Wann teilen wir Ihnen mit, ob wir unsere Leistungspflicht anerken- Rechnung stellen?
nen? § 23 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist
§ 10 Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht? Vertragssprache?
§ 11 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Anerkennung § 24 Wo ist der Gerichtsstand?
unserer Leistungspflicht? § 25 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
§ 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den
§ 26 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen oder den
Versicherungsschutz verlängern? § 27 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer
kollektivrechtlichen Vereinbarung?
§ 13 Wann ist ein Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne
erneute vollständige Risikoprüfung möglich (BU-Wechseloption)? § 28 Was gilt für das Beschwerdemanagement?
§ 1 – Welche Leistungen erbringen wir? (5) Sie haben erstmals Anspruch auf die in Absatz 2 genannten Leistungen,
(1) Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. nach dem Ablauf des Monats in dem die versicherte Person die Grund-
fähigkeit verloren hat. Dies gilt auch, wenn Sie uns dies erst später
Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit melden.
(2) Der Vertrag umfasst einen Schutz beim Verlust versicherter Fähigkeiten. (6) Der Anspruch auf die Leistungen erlischt, wenn
Diese nennen wir Grundfähigkeiten. Auslöser unserer Leistungspflicht
ist der Verlust einer Grundfähigkeit nach § 2. er Umfang des Leidens und dessen Auswirkung auf eine Grundfä-
•d
higkeit der versicherten Person sich so vermindert haben, dass der
(3) Verliert die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung Verlust einer Grundfähigkeit nach § 2 nicht mehr besteht,
eine Grundfähigkeit, erbringen wir folgende Leistungen:
ie versicherte Person stirbt oder
•d
a) Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen.
as Ende der vereinbarten Leistungsdauer erreicht wird.
•d
b) Wir zahlen die vereinbarte Rente monatlich im Voraus. Diese Rente
nennen wir „Rente bei Beeinträchtigung“. (7) Bis wir über unsere Leistungspflicht entscheiden, müssen Sie die Bei-
AL7192_ESV2022.01_2023.12_V3
träge in voller Höhe weiterzahlen. Wir werden diese bei Anerkennung
c) Haben Sie das Notfallpaket nach Absatz 8 eingeschlossen, gilt: Wir der Leistungspflicht zurückzahlen. Wenn gewünscht, stunden wir Ihnen
befreien Sie auch von der Pflicht Beiträge für das Notfallpaket zu die Beiträge unverzinst bis zur endgültigen Entscheidung über unsere
zahlen. Leistungspflicht. Lehnen wir es ab zu leisten, müssen Sie uns die ge-
(4) Verliert die versicherte Person mehrere Grundfähigkeiten, führt das stundeten Beiträge nachzahlen. Sie haben dafür die folgenden Möglich-
nicht zu einer höheren Rentenleistung. keiten:
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de
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ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag nach.
•S erden von der versicherten Person für voraussichtlich mindestens
•w
ie vereinbaren mit uns die Rückzahlung der gestundeten Beiträge
•S
sechs Monate (Prognosezeitraum) seit deren Verlust nicht wiederer-
in Raten innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten. Die langt oder
Ratenzahlung kann dabei monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich urden von der versicherten Person bereits vor mindestens sechs
•w
erfolgen. Monaten verloren und sind seitdem nicht wiedererlangt worden.
Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir Diese Voraussetzung gilt in beiden Fällen ab Beginn des Zustands als
sie Ihrem Vertrag. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, erfüllt.
während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum
Für den Verlust einer Grundfähigkeit durch volle Erwerbsminderung als
nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. Liegt der Jahres-
Folge einer psychischen Erkrankung nach den Absätzen 11 und 12 gilt
betrag der Rente bei Beeinträchtigung nach der Reduzierung unter 300
abweichend ein Mindestzeitraum von zwölf Monaten.
Euro, endet die Versicherung.
(3) Der Versicherungsschutz umfasst den Verlust mindestens einer der fol-
Notfallpaket
genden Grundfähigkeiten:
(8) Das Notfallpaket besteht aus dem Notfallpaket Krankheit und dem Not-
ehen
•S
fallpaket Kind.
Haben Sie das Notfallpaket eingeschlossen, gilt: Wir erbringen eine Ka- ören
•H
pitalleistung, wenn die versicherte Person beziehungsweise ein Kind der prechen
•S
versicherten Person nach § 3 erkrankt. Näheres dazu finden Sie in § 3. leichgewicht
•G
Regelungen für den Verlust einer Grundfähigkeit und das Notfallpaket eben
•H
(9) Ansprüche, die durch den Verlust einer Grundfähigkeit oder im Rahmen ragen
•T
des Notfallpakets vor Ablauf der Dauer dieser Versicherung entstanden
sind, können auch nach deren Ablauf geltend gemacht werden. Lesen ebrauch einer Hand
•G
Sie dazu Absatz 5. reifen und Halten
•G
(10) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf sei- inzettengriff
•P
ne Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- chreiben
•S
bundene Gefahr. nien
•K
(11) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die ücken
•B
Rente im Leistungsbezug jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu
Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der Renten-
ehen oder Treppensteigen
•G
zahlung folgt. tehen
•S
Werden wir mehrfach leistungspflichtig, erhalten Sie zum jeweiligen itzen
•S
Beginn des Leistungsbezugs die zu Beginn vereinbarte Rente. Davon utofahren
•A
ausgehend beginnt die garantierte Rentensteigerung im darauf folgen-
den Versicherungsjahr von Neuem. Haben Sie den Premium Schutz abgeschlossen, ist zusätzlich Fol-
gendes versichert:
Haben Sie das Notfallpaket eingeschlossen, ändert die garantierte
Rentensteigerung nichts an der Höhe der Leistungen aus dem Notfall- erlust einer der folgenden Grundfähigkeiten:
•V
paket. Das heißt, das Verhältnis der jeweiligen Kapitalleistung und der – Geistige Leistungsfähigkeit
Rente ändert sich während des Leistungsbezugs jährlich.
– Eigenverantwortliches Handeln
(12) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leis-
tungen beteiligen wir Sie an Überschüssen. Dadurch können zusätzliche – Arbeiten am Bildschirm
Leistungen entstehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in § 4. – Smartphone benutzen
Ausschlüsse – Tastatur benutzen
(13) Wenn wir mit Ihnen Ausschlüsse vereinbart haben und besondere Ver- – Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benutzen
einbarungen zu Art und Umfang des Versicherungsschutzes getroffen
wurden, gelten diese für die Leistungen bei – Fahrradfahren
erlust einer Grundfähigkeit nach § 2,
•V
– Ziehen oder Schieben
• s chwerer Krankheit nach § 3 Absätze 2 bis 5.
flegebedürftigkeit als Verlust einer Grundfähigkeit
•P
ätigkeitsverbot (Infektionsklausel) als Verlust einer Grundfähigkeit
•T
§ 2 – Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne dieser Be- Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, ist – neben der
dingungen vor? Erweiterung des Premium Schutzes – zusätzlich Folgendes versichert:
(1) Die versicherte Person hat eine Grundfähigkeit verloren, wenn sie wäh-
olle Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung als
•V
rend der Dauer dieser Versicherung für einen Zeitraum nach Absatz 2
Verlust einer Grundfähigkeit
indestens eine der in Absatz 3 aufgeführten Grundfähigkeiten verlo-
•m
Die Definition der Grundfähigkeiten und des Verlusts dieser Grundfä-
ren hat und
higkeiten finden Sie in den Absätzen 7 bis 12. Abhängig vom Alter der
iese Grundfähigkeit zu dem im Versicherungsschein angegebenen
•d versicherten Person gelten teilweise unterschiedliche Regelungen zu
Beginn der Versicherung bereits besessen hat. den einzelnen Grundfähigkeiten.
Die Ursache für den Verlust ist (4) Vorübergehende Erkrankungen oder Besserungen bleiben unberück-
ine Krankheit,
•e sichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt als nicht vorübergehend,
wenn sie nach drei Monaten noch anhält. Vergleichen Sie dazu auch
ine Verletzung des Körpers oder
•e Absatz 6.
in mehr als altersentsprechender Kräfteverfall.
•e (5) Nicht versichert ist der Verlust von Grundfähigkeiten auf Grund von psy-
Die Ursache ist ärztlich nachgewiesen. Lesen Sie dazu auch Absatz 6. chischen Beeinträchtigungen oder neurotischen Fehlentwicklungen.
Für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gilt abweichend: Diese Einschränkung gilt nicht für
Ein Verlust der Grundfähigkeit liegt auch dann vor, wenn sie • „ Geistige Leistungsfähigkeit“ nach Absatz 7 p),
ei Beginn der Versicherung altersbedingt noch nicht vorhanden war
•b • „ Eigenverantwortliches Handeln“ nach Absatz 7 q) und
ber vor Eintritt des Versicherungsfalles erworben wurde.
•a
• „ Volle Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung“
(2) Die Grundfähigkeiten nach den Absätzen 7 bis 10 nach den Absätzen 11 und 12.
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(6) Nachweis Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person den Verlust durch
Der Verlust einer Grundfähigkeit und die Ursache dafür sind Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medikamen-
ten verursacht hat.
urch die Diagnose eines Facharztes der entsprechenden Fachrich-
•d
tung e) Heben
it Befunden von Untersuchungen, die die Leistungsvoraussetzungen
•m
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Heben“ liegt vor, wenn die versicher-
belegen te Person nicht fähig ist, den linken oder rechten Arm
nachzuweisen. – bis auf Schulterhöhe zu heben und
Die Krankheit, die Verletzung des Körpers oder der Kräfteverfall als Ur- – 10 Sekunden zu halten.
sache muss f) Tragen
• zu nachweisbaren physischen Veränderungen führen und Ein Verlust der Grundfähigkeit „Tragen“ liegt vor, wenn die versi-
• durch eine objektive Befunderhebung nachgewiesen werden.
cherte Person nicht fähig ist, mit dem linken oder mit dem rechten
Arm
Die Nachweispflicht für die physischen Veränderungen entfällt für
– einen mit einem Griff versehenen Gegenstand von 2 kg vom Boden
• „Geistige Leistungsfähigkeit“ aus Absatz 7 p) zu heben und
• „Eigenverantwortliches Handeln“ aus Absatz 7 q) und – 5 m weit auf festem und ebenem Boden gehend zu tragen.
• „ Volle Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung“ g) Gebrauch einer Hand
nach den Absätzen 11 und 12.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Gebrauch einer Hand“ liegt vor, wenn
Für jeden Verlust einer Grundfähigkeit ist außerdem die Dauer des Be- die versicherte Person mit der linken oder mit der rechten Hand zu
stehens beziehungsweise des voraussichtlichen Bestehens (Prognose- Folgendem nicht fähig ist:
zeitraum) nachzuweisen. – eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und
(7) Grundfähigkeiten wieder zu öffnen oder
Folgende Grundfähigkeiten sind für die versicherte Person versichert: – eine Schraube mit einem Durchmesser von 5 mm mit dem Schrau-
a) Sehen bendreher in ein gedübeltes Loch zu schrauben und zu lösen.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Sehen“ liegt vor, wenn das Sehver- Auf die Zuhilfenahme der anderen Hand kommt es hierbei jeweils
mögen auch nicht an.
h) Greifen und Halten
– nach Einsatz von Hilfsmitteln (zum Beispiel Brille, Kontaktlinsen)
oder Ein Verlust der Grundfähigkeit „Greifen und Halten“ liegt vor, wenn
die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist,
– anderen zumutbaren medizinischen Behandlungen
– mit der linken oder mit der rechten Hand einen maximal 200 g
so stark eingeschränkt ist, dass beim besseren Auge
schweren Alltagsgegenstand (zum Beispiel ein Glas, einen Stift
– nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder oder einen Kochlöffel) zu greifen und
– eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad – ununterbrochen für 5 Minuten, auch unter Ablage des Unterarms,
Abstand vom Zentrum in der Luft zu halten, ohne dass er ihr aus der Hand fällt.
besteht. i) Pinzettengriff
b) Hören Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pinzettengriff“ liegt vor, wenn die
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Hören“ liegt vor, wenn auf beiden versicherte Person weder mit ihrer rechten noch mit ihrer linken
Ohren jeweils ein Hörverlust von mindestens 80 % nachgewiesen Hand
wird. Das Resthörvermögen darf auch unter Nutzung von Hilfsge- – eine Schraube mit einem Regelgewinde und 8 mm Durchmesser
räten (zum Beispiel Hörgeräte) die 20 % nicht überschreiten. Den in eine dazu passende Mutter eindrehen oder
Hörverlust muss ein Facharzt anhand eines anerkannten sprachau- – einen unbeschädigten leichtgängigen Reißverschluss einer Regen-
diometrischen Testverfahrens nachweisen. jacke aufziehen kann.
c) Sprechen j) Schreiben
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Sprechen“ liegt vor, wenn nach ab- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schreiben“ liegt vor, wenn die ver-
geschlossenem Spracherwerb auf Grund körperlicher Ursachen sicherte Person wegen motorischer Einschränkungen zu Folgendem
– die Sprechfähigkeit völlig verloren ist oder nicht mehr in der Lage ist:
– die Sprechfähigkeit auch bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel Sie kann mit einem Schreibstift fünf Wörter in Druckbuchstaben
(zum Beispiel eines Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt ist, schreiben oder abschreiben. Sie kann zum Schreiben die linke oder
dass die versicherte Person von einem Außenstehenden nicht die rechte Hand verwenden. Diese Wörter haben jeweils mindestens
mehr verstanden wird, oder zehn Buchstaben. Ein unbeteiligter Dritter muss diese Wörter lesen
können.
– die versicherte Person Worte spricht, die ohne jegliche Bedeutung
oder Vorkommen in jeglicher bekannten gesprochenen Sprache Die Beschwerden müssen durch entsprechende krankhafte Befunde
sind. erklärbar sein. Krankhafte Befunde sind zum Beispiel der Zustand
nach einem Schlaganfall oder Morbus Parkinson.
Stottern und psychogene Sprachstörungen fallen nicht unter den
Versicherungsschutz. k) Knien
d) Gleichgewicht Ein Verlust der Grundfähigkeit „Knien“ liegt vor, wenn die versicherte
Person nicht mehr in der Lage ist,
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Gleichgewicht“ liegt vor, wenn die
versicherte Person alle folgenden Punkte nicht mehr erfüllen kann: – sich auf den Boden niederzuknien und
– 10 m Strichgang mit geschlossenen Augen ohne Fallneigung – sich danach wieder aus eigener Kraft aufzurichten.
– 50 Schritte mit geschlossenen Augen auf der Stelle treten, ohne l) Bücken
sich dabei um mehr als 45 Grad zur Seite zu drehen Ein Verlust der Grundfähigkeit „Bücken“ liegt vor, wenn die versi-
ESV 2022.01 V3
– mit geschlossenen Augen und parallelem Fußstand 60 Sekunden cherte Person nicht mehr in der Lage ist,
ohne Fallneigung auf der Stelle stehen – sich auch mit gebeugten Knien so weit zu bücken, um mit dem
Der Nachweis ist anhand eines anerkannten Testverfahrens (zum Finger den Boden zu berühren, und
Beispiel Cranio-Corpo-Graphie) zu führen. – sich danach wieder aus eigener Kraft aufzurichten.
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m) Gehen oder Treppensteigen Den Verlust der „Geistigen Leistungsfähigkeit“ muss ein Neuropsy-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Gehen oder Treppensteigen“ liegt chologe oder ein Facharzt für Neurologie bestätigen. Diese Bestäti-
vor, wenn Folgendes selbstständig nicht mehr möglich ist: Ohne eine gung muss auf der Basis einer ausführlichen Befunderhebung
Pause von mehr als einer Minute – mit körperlicher sowie psychopathologischer Untersuchung und
– eine Strecke von 400 m über einen ebenen und festen Boden mit – unter Verwendung psychometrischer Tests erfolgen.
einem für Gehwege üblichen Bodenbelag gehend zurückzulegen
Es muss mindestens die Diagnose einer mittelgradigen Intelligenz-
oder
minderung (klassifiziert nach ICD-10 F 71) vorliegen. Leichtgradige
– eine gerade Treppe von 12 Stufen mit einer Stufenhöhe von 18 bis Intelligenzminderungen, beispielsweise nach ICD-10 F 70 klassifi-
20 cm hinauf- und hinabzusteigen. ziert, erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht.
Dies gilt nur, wenn die versicherte Person auch mit geeigneten Hilfs- Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person den Verlust durch
mitteln dazu nicht in der Lage ist. Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medikamen-
n) Stehen ten verursacht hat.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Stehen“ liegt vor, wenn es der versi- r) Eigenverantwortliches Handeln
cherten Person nicht mehr möglich ist,
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Eigenverantwortliches Handeln“
– auch mit Veränderung der Körperhaltung, und liegt vor, wenn für die versicherte Person gerichtlich ein Betreuer
– ohne sich abzustützen, zur Besorgung aller Angelegenheiten bestellt wird. Der gerichtliche
Beschluss muss auf einem psychiatrischen Gutachten beruhen. Ein
10 Minuten lang barfuß auf festem und ebenem Boden zu stehen. Versicherungsfall liegt dann vor, wenn
Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person den Verlust durch – die Betreuung bereits mindestens sechs Monate andauert oder
Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medikamen-
ten verursacht hat. – der im Beschluss genannte Überprüfungstermin mindestens sechs
Monate nach dem Beschlussdatum liegt.
o) Sitzen
Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person den Verlust durch
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Sitzen“ liegt vor, wenn es der versi-
Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medikamen-
cherten Person nicht mehr möglich ist, 20 Minuten ununterbrochen
ten verursacht hat.
auf einem ergonomischen Stuhl zu sitzen, auch nicht mit Änderung
der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen. s) Arbeiten am Bildschirm
p) Autofahren Ein Verlust der Grundfähigkeit „Arbeiten am Bildschirm“ liegt vor,
Die Grundfähigkeit „Autofahren“ ist vor Vollendung des 18. Lebens- wenn Folgendes gilt:
jahres der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausge- – Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, für einen Zeit-
schlossen. raum von mehr als 2 Stunden Wörter und Symbole von einem
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person gilt: Bildschirm abzulesen.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Autofahren“ liegt vor, wenn die ver- Dabei sind die jeweils aktuell gültigen Richtlinien der Berufsge-
sicherte Person nicht mehr zum Führen eines Personenkraftwagens nossenschaft zum Arbeitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen zu
(Pkw) in der Lage ist. Dazu muss die Fahrerlaubnis nachweislich aus berücksichtigen.
gesundheitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt werden. Dies
muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigen. – Die Einschränkungen können durch das Verwenden geeigneter
Hilfsmittel nicht vermieden werden.
Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person den Verlust durch
Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medikamen- A ls geeignete Hilfsmittel gelten beispielsweise Brille, Kontaktlin-
ten verursacht hat. sen, Augentropfen oder die Verwendung der Bildschirmlupe.
q) Geistige Leistungsfähigkeit t) Smartphone benutzen
Fähigkeiten wie zum Beispiel Ein Verlust der Grundfähigkeit „Smartphone benutzen“ liegt vor,
wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist,
– Gedächtnisleistung,
– ein Smartphone zu halten oder
– Konzentrationsfähigkeit,
– mit Hilfe der Bildschirmtastatur des Smartphones (Displaygröße: 5
– Aufmerksamkeit,
Zoll oder mehr) eine Nachricht von 50 Zeichen zu tippen.
– Auffassungsgabe,
u) Tastatur benutzen
– Orientierungsfähigkeit oder
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Tastatur benutzen“ liegt vor, wenn
– Handlungsplanung Folgendes gilt:
fassen wir unter „Geistige Leistungsfähigkeit“ zusammen. – Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mindestens fünf
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Geistige Leistungsfähigkeit“ liegt Wörter auf einer Computertastatur zu tippen oder abzutippen. Sie
vor, wenn die geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person so kann zum Tippen die linke oder die rechte Hand verwenden. Die
schwer eingeschränkt ist, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht Wörter müssen einen Sinn ergeben und jeweils aus mindestens
mehr ausüben kann. zehn Buchstaben bestehen.
Einschränkungen treten beispielsweise auf durch eine – Die Einschränkungen können durch das Verwenden zumutbarer
– Hirnschädigung, Hilfsmittel nicht vermieden werden.
– Schizophrenie, Ein zumutbares Hilfsmittel ist beispielsweise eine ergonomisch
geformte Computertastatur.
– Psychose oder
v) Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benutzen
– Demenz.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Öffentlichen Personennahverkehr
Zu alltagsrelevanten Tätigkeiten zählen zum Beispiel
(ÖPNV) benutzen“ liegt vor, wenn die versicherte Person auf Grund
– das Zubereiten des Essens, von Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit
– das Führen des Haushalts, – ohne fremde Hilfe und
– das Vereinbaren von Terminen, – auch bei Verwenden geeigneter Hilfsmittel
– das Strukturieren des Tages oder nicht mehr in der Lage ist, in die Transportmittel (Straßenbahn, Lini-
– Tätigkeiten, die Gedächtnisleistung, Aufmerksamkeit und Konzen- enbus, U-Bahn und S-Bahn) des ÖPNV ein- oder auszusteigen oder
tration fordern. durch sie befördert zu werden.
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Als geeignete Hilfsmittel gelten beispielsweise Gehhilfen oder Hal- – Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
tegriffe. Für die Beurteilung der Grundfähigkeit ist das jedoch nicht Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie nur mit Hilfe einer
relevant, anderen Person essen oder trinken kann. Dies muss auch bei Be-
– ob die versicherte Person selbst in Besitz der Hilfsmittel ist oder nutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße gelten.
– ob diese durch den Transportdienstleister bereitgestellt oder be- – Waschen, Kämmen oder Rasieren
dient werden.
Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie von einer anderen
Eine Bedienung durch das Personal sehen wir nicht als fremde Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss. Die dafür
Hilfe an. erforderlichen Körperbewegungen kann sie nicht mehr ausführen.
Für die Beurteilung dieser Grundfähigkeit, ist eine maximale planmä- – Verrichten der Notdurft
ßige Reisedauer von einer Stunde zu Grunde zu legen. Unter Reise-
dauer verstehen wir die Dauer der Nutzung des Transportmittels des Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie die Hilfe einer
ÖPNV. anderen Person benötigt, weil:
w) Fahrradfahren - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann;
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Fahrradfahren“ liegt vor, wenn die - sie ihre Notdurft nur mit Hilfe einer Bettschüssel verrichten kann;
versicherte Person ausschließlich auf Grund von Störungen der Be- - der Darm beziehungsweise die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
wegungsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, werden kann.
– sich auf ein zweirädriges, nicht motorisiertes Fahrrad ohne Mittel- Dies gilt nicht, wenn allein eine Inkontinenz des Darms beziehungs-
stange und mit tiefem Einstieg zu setzen und weise der Blase besteht, die durch die Verwendung von Windeln
– damit einen Kilometer auf ebener Strecke auf einem für Radwege oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann.
üblichen Belag innerhalb von 10 Minuten zu fahren. (9) Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person die Pflegebedürftigkeit
Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person den Verlust durch durch Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medika-
Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Medikamen- menten verursacht hat.
ten verursacht hat. (10) Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
x) Ziehen oder Schieben Tätigkeitsverbot (Infektionsklausel)
Die versicherte Person hat mindestens eine dieser Grundfähigkeiten (11) Die versicherte Person hat nach diesen Bedingungen eine Grundfähig-
verloren: keit verloren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Ziehen on der versicherten Person geht eine Infektionsgefahr aus, weil bei
•V
Die versicherte Person kann nicht einen mit einem Gewicht von ihr eine Infektion, Krankheit oder Ausscheidung festgestellt wurde.
85 kg ordnungsgemäß beladenen, manuellen, unbeschädigten ie zuständige Behörde hat ihr nach § 31 Bundesinfektionsschutzge-
•D
Standard-Handwagen oder Standard-Handhubwagen 100 m weit setz (IfSG) die berufliche Tätigkeit vollständig untersagt. Das bedeutet:
auf ebenem, festem Boden ziehen. Ein Tätigkeitsverbot allein auf Grund einer präventiven Allgemeinver-
– Schieben fügung erfüllt die Voraussetzung der hier versicherten Infektionsklau-
Die versicherte Person kann nicht eine 85 kg schwere Person in sel nicht.
einem manuellen, unbeschädigten Standard-Rollstuhl 100 m weit as Tätigkeitsverbot wurde nicht ausschließlich wegen eines Ver-
•D
auf ebenem, festem Boden schieben. dachts auf eine Infektion, Krankheit oder Ausscheidung ausgestellt.
Ist die versicherte Person ein Kind bis zum vollendeten 15. Lebens- as Tätigkeitsverbot muss sich über mindestens sechs Monate er-
•D
jahr, gilt an Stelle der 85 kg das jeweilige Eigengewicht des Kindes. strecken.
Pflegebedürftigkeit • Ihr Arbeitgeber betraut sie für die Dauer des Verbots nicht mit einer
(8) Wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist, hat sie nach diesen anderen Tätigkeit.
Bedingungen eine Grundfähigkeit verloren. Volle Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung
Die versicherte Person ist nach diesen Bedingungen pflegebedürftig, (12) Die versicherte Person hat nach diesen Bedingungen eine Grundfähig-
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: keit verloren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Die Ursache der Hilflosigkeit ist eine Krankheit, eine Verletzung des • Die versicherte Person ist
Körpers oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall.
–
voraussichtlich mindestens zwölf Monate ununterbrochen nicht
• Die Hilfe wird mehr in der Lage oder
– in erheblichem Umfang, – bereits für mindestens zwölf Monate ununterbrochen nicht mehr in
– täglich, der Lage gewesen,
– auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel und drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Ar-
beitsmarkt auszuüben. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbeson-
– voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen
dere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, sowie den bisher ausge-
benötigt. übten Beruf der versicherten Person berücksichtigen wir nicht.
• Die versicherte Person ist so hilflos, dass sie für mindestens drei der ie Ursache muss eine psychische Erkrankung nach F00-F99 ICD-
•D
nachfolgenden Verrichtungen die Hilfe einer anderen Person benötigt: 10-GM in der Version 2021 sein. Psychische Erkrankungen sind zum
– Fortbewegen im Zimmer Beispiel eine Depression oder posttraumatische Belastungsstörung.
Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie sich nur mit Hilfe (13) Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person die psychische Erkran-
einer anderen Person fortbewegen kann. Dies muss auch bei Ver- kung durch Konsum von Drogen oder Missbrauch von Alkohol oder Me-
wendung einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls gelten. dikamenten verursacht hat.
– Aufstehen und Zubettgehen (14) Wir treffen unsere Entscheidung zur Leistungspflicht auf Basis der Be-
scheinigung eines Facharztes. Unsere Entscheidung ist unabhängig von
Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie nur mit Hilfe einer dem Ergebnis der Prüfung auf volle Erwerbsminderung des Sozialversi-
anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann. cherungsträgers.
ESV 2022.01 V3
– An- und Auskleiden
Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie sich nur mit Hilfe § 3 – Welche Leistungen erbringen wir aus dem Notfallpaket?
einer anderen Person an- oder auskleiden kann. Dies muss auch (1) Das Notfallpaket besteht aus dem Notfallpaket Krankheit und dem Not-
bei Benutzung krankengerechter Kleidung gelten. fallpaket Kind.
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Notfallpaket Krankheit Die Diagnose muss gesichert sein durch mindestens zwei der fol-
(2) Wir erbringen auf Antrag eine Kapitalleistung, wenn die versicherte Per- genden Kriterien:
son nach Absatz 5 erkrankt. – typische Brustschmerzen
Der Anspruch auf die Leistung entsteht nach Ablauf von 28 Tagen, – E rhöhung der herzmuskelspezifischen Laborwerte (Enzyme)
nachdem ein Facharzt die Diagnose einer Krankheit nach Absatz 5 ge-
– für einen Herzinfarkt typische EKG-Veränderungen
stellt hat. Für die Krankheiten nach Absatz 5 c), d), f) und g) gelten
abweichende Fristen. Diese finden Sie in Absatz 5 c), d), f) und g). Stumme Herzinfarkte und eine stabile oder instabile Angina pectoris
gelten nicht als Krankheit im Sinne dieser Bedingungen.
Stirbt die versicherte Person während der Dauer der Versicherung in-
nerhalb der jeweiligen Frist, erbringen wir keine Leistung. Die Versiche- c) Schlaganfall
rung erlischt. Ein Schlaganfall liegt bei akutem Absterben von Hirngewebe durch
(3) Sie erhalten keine Leistung aus dem Notfallpaket Krankheit, wenn einen intrakraniellen Gefäßverschluss oder eine intrakranielle Blu-
ine versicherte Krankheit bereits zur Leistungspflicht geführt hat und
•e
tung vor. Entsprechende bildgebende Befunde müssen den Schlag-
diese Krankheit bei der gleichen Person ein weiteres Mal eintritt. anfall nachweisen.
ie Wartezeit von sechs Monaten nicht erfüllt ist. Die Wartezeit ist
•d Der Schlaganfall muss mindestens einen der folgenden Punkte be-
nicht erfüllt, wenn wirken:
– bei der versicherten Person eine Diagnose über eine versicherte – Es können dauerhaft drei oder mehr Verrichtungen nach § 2 Ab-
Krankheit vorliegt und satz 8 nicht mehr selbstständig durchgeführt werden.
– bei dieser Person eine weitere versicherte Krankheit innerhalb von – Es liegt dauerhafte Bettlägerigkeit vor und ein Aufstehen ohne
sechs Monaten nach der Diagnose der letzten versicherten Krank- fremde Hilfe ist nicht mehr möglich.
heit eintritt. Dieser Zustand muss mindestens drei Monate lang fortbestehen und
(4) Leisten wir bei Eintritt ärztlich dokumentiert sein.
• eines Herzinfarkts nach Absatz 5 b) oder d) Multiple Sklerose
• eines Schlaganfalls nach Absatz 5 c) oder Bei einer Multiplen Sklerose müssen folgende Punkte erfüllt sein:
• eines chronischen Nierenversagens nach Absatz 5 g), – E s liegt die gesicherte Diagnose einer Multiplen Sklerose vor.
besteht Ihr Notfallpaket ohne den Versicherungsschutz für die Krank- – Es wird gleichzeitig ein typischer Entmarkungsherd im Gehirn oder
heiten Schlaganfall, Herzinfarkt und chronisches Nierenversagen fort. Rückenmark im MRT nachgewiesen.
(5) Eine Krankheit der versicherten Person ist versichert, wenn sie während – Es ist ärztlich dokumentiert, dass motorische oder sensorische
der Dauer der Versicherung an Ausfälle über mindestens sechs Monate bestanden.
• Krebs, – Die funktionellen Einschränkungen wurden nach der Extended
• Herzinfarkt,
Disability Status Scale (EDSS) festgestellt und erreichen minde-
stens Stufe 4,5 der EDSS.
• Schlaganfall,
Folgende Punkte gelten nicht als Krankheit im Sinne dieser Bedin-
• multipler Sklerose, gungen:
• Koma, – R adiologisch oder klinisch isolierte Syndrome
• Querschnittslähmung oder – e ine isolierte Optikusneuritis
• chronischem Nierenversagen
e) Koma
erkrankt. Eine Definition der einzelnen Krankheiten finden Sie unter den Ein Koma liegt vor bei einem schweren Versagen von Hirnfunktionen
Buchstaben a) bis g). mit einem Zustand tiefer Bewusstlosigkeit ohne Reaktion auf äuße-
a) Krebs re Reize. Auf der Glasgow-Coma-Scale werden für mindestens vier
Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens sechs aufeinanderfolgende Tage für den Umfang der Funktionsstörung des
Monaten zwischen Beginn der Versicherung und Erstdiagnosestel- Gehirns jeweils höchstens acht Punkte erreicht. Zudem ist die An-
lung gelegen haben. Zudem muss Folgendes nachgewiesen wer- wendung lebenserhaltender Maßnahmen erforderlich. Es kommt zu
den: neurologischen Ausfallerscheinungen, die länger als 28 Tage nach
Beginn des Komas anhalten.
– ein solider, bösartiger Tumor ab einer Tumorgröße T2 (oder ent-
sprechender alternativer Stadieneinteilung) Folgende Punkte gelten nicht als Krankheit im Sinne dieser Bedin-
gungen:
– ein Tumor mit Lymphknoten- (N1) oder Fernmetastasen (M1)
– e in künstliches Koma
– ein Gehirntumor ab WHO II
– ein Koma als Folge von Medikamentenmissbrauch, Alkohol- oder
– eine Leukämie oder ein malignes Lymphom in allen Stadien Drogenkonsum
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind f) Querschnittslähmung
– Carzinoma in situ, das heißt alle prämalignen Erkrankungen oder
Eine Querschnittslähmung liegt bei Lähmung beider Beine über
nicht-invasiven Krebserkrankungen (zum Beispiel CIN-1 bis CIN-3
mindestens drei Monate vor. Die Lähmung besteht nach aktuellem
bei Gebärmutterhals-veränderungen, Krebserkrankungen im Sta-
medizinischem Wissensstand voraussichtlich auf Dauer.
dium 0),
Folgende Gründe für Lähmungen sind vom Versicherungsschutz
– früher Prostatakrebs nach TNM Klassifikation T1a N0 M0 und T1b
ausgeschlossen:
N0 M0,
– a bsichtliche Selbstverletzungen oder psychische Erkrankungen
– maligne Melanome der Haut nach TNM Klassifikation T1a N0 M0
und T1b N0 M0 und T2a N0 M0, – e in Guillain-Barré-Syndrom
– Hyperkeratosen, Basaliome und Spinaliome und – p eriodische beziehungsweise hereditäre Paralysen
– alle anderen Tumorerkrankungen im Stadium I, wenn für die Be- g) Chronisches Nierenversagen
handlung weder eine Strahlen- noch eine Chemotherapie erfor- Ein chronisches Nierenversagen liegt bei dauerhaftem und end-
derlich ist. Die Notwendigkeit einer Strahlen- oder Chemotherapie gültigem vollständigem Versagen beider Nieren vor. Auf Grund des
muss ein Facharzt für Onkologie bestätigen. chronischen Nierenversagens muss eine regelmäßige Blutwäsche
b) Herzinfarkt (Dialyse) oder eine Nierentransplantation notwendig sein.
Ein Herzinfarkt liegt bei Absterben eines Teils des Herzmuskels Bei chronischem Nierenversagen entsteht der Anspruch nach Ablauf
durch einen akuten Verschluss eines Herzkranzgefäßes vor. von 28 Tagen nach der ersten Dialysebehandlung beziehungsweise
[Seite 7]
der erfolgten Nierentransplantation, sofern die versicherte Person – e pileptische Anfälle oder
diesen Zeitpunkt erlebt. – a ndere Krampfanfälle, die den ganzen Körper betreffen.
Notfallpaket Kind Regelungen für das Notfallpaket
(6) Wir erbringen auf Antrag eine Kapitalleistung, wenn ein leibliches oder (9) Nach Anerkennung einer Leistungspflicht wegen einer Krankheit be-
adoptiertes Kind der versicherten Person steht das Notfallpaket fort. Das bedeutet: Treten bei der versicherten
• nach Absatz 8 erkrankt und Person oder einem ihrer Kinder nacheinander mehrere verschiedene
versicherte Krankheiten ein, besteht unsere Leistungspflicht – außer in
• zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Jahr alt ist und das 18. Lebens-
den in Absatz 4 beschriebenen Fällen – auch für diese weiteren Krank-
jahr noch nicht vollendet hat.
heiten.
Die Höhe der Kapitalleistung beträgt
(10) Steht eine Arbeits-, Schul- oder Studierunfähigkeit in direktem Zusam-
• das Zwölffache der Monatsrente. menhang zu der Erkrankung, die innerhalb von fünf Jahren zur Kapi-
E rhöhungen der Monatsrente aus der garantierten Rentensteigerung talleistung aus dem Notfallpaket führt, hat dies Auswirkungen auf die
nach § 1 Absatz 11, berücksichtigen wir dabei nicht. Erhöhungsoption. Lesen Sie dazu § 12 Absatz 13.
• maximal 12.000 Euro. § 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Die Summe der Leistungen aus einem Notfallpaket Kind darf aus allen (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven.
bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG abgeschlossenen Versi- Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der Über-
cherungen für jedes Kind und die jeweilige Krankheit 12.000 Euro nicht schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
überschreiten.
Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen:
Der Anspruch auf die Leistung entsteht, nachdem ein Facharzt die Dia-
gnose einer Krankheit nach Absatz 8 gestellt hat. ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-
•W
wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2.
(7) Sie erhalten keine Leistung aus dem Notfallpaket Kind, wenn
ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die
•W
• eine versicherte Krankheit bereits zur Leistungspflicht geführt hat und Absätze 3 bis 5.
diese Krankheit bei der gleichen Person ein weiteres Mal eintritt.
ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
•W
• Symptome der Krankheit oder die Krankheit selbst innerhalb eines Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6.
Jahres
ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret
•W
– nach der Geburt des Kindes auftreten. durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 12.
– nach Beginn der Versicherung auftreten. arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrags
•W
(8) Eine Krankheit ist versichert, wenn ein leibliches oder adoptiertes Kind nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 13.
der versicherten Person während der Dauer der Versicherung ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie
•W
• erstmalig an Krebs erkrankt oder dazu Absatz 14.
• einen Unfall erleidet. Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-
wenden wir diesen?
Eine Definition der Krankheiten finden Sie unter den Buchstaben a) und
b). (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unter-
nehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichts-
a) Krebs rechtlichen Vorschriften.
Eine Krebserkrankung ist versichert, wenn der bösartige Tumor Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüberschus-
– u nkontrolliert wächst und ses
– b ereits in umliegendes Gewebe eingedrungen ist. • s chreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche-
rungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder
Zusätzlich versichert sind auch bösartige Tumore
• führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu (Min-
– d es Blutes wie zum Beispiel Leukämie,
destzuführung).
– d er blutbildenden Organe wie zum Beispiel im Knochenmark und
Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindest-
– d es Lymphsystems wie zum Beispiel Morbus Hodgkin. beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh-
Die Diagnose muss durch rungsverordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese
Mindestzuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde
– e ine feingewebliche Untersuchung (Histologie) oder BaFin in Ausnahmefällen reduziert werden.
– e ine Untersuchung der Blutzellen (Zytologie) gesichert Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
und von einem Facharzt bestätigt werden. Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über
Nicht versichert sind Krebsvorstufen oder frühe Krebsstadien. Das mehrere Jahre auszugleichen.
sind im Sinne dieser Bedingungen Tumore, die histologisch oder Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
zytologisch als Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus-
– prämaligne, nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde
– n icht-invasiv oder abweichen.
– a ls Carcinoma in Situ Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung
Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus
eingestuft werden. der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
b) Unfall Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss?
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereig- (3) Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen
nis. zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
Ein Unfall ist versichert, wenn das Kind durch den Unfall versicherten Risiken zu berücksichtigen.
– u nfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet und Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschussbe-
teiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten
– mehr als zwei Wochen ununterbrochen vollstationär im Kranken- Sonderkondition.
ESV 2022.01 V3
haus behandelt werden muss. Einrichtungen für die Rehabilitation
sind davon ausgeschlossen. (4) Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach
einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede
Nicht versichert sind Unfälle durch Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von
– G
eistes- oder Bewusstseinsstörungen, Überschüssen beigetragen hat.
[Seite 8]
Ihre Versicherung ordnen wir der Bestandsgruppe der Berufsunfähig- Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der
keitsversicherungen zu. Den Tarif und eine gegebenenfalls angewen- zugeordneten Bewertungsreserven vor.
dete Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der
Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir ver- Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann
öffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versicherung demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche Rege-
gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem Tarif und lungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven
Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den Geschäfts- ganz oder teilweise entfällt.
bericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf unserer Web- (12) Auszahlung der Überschüsse bei Beendigung der Versicherung
site.
Bei Tod der versicherten Person oder zum vereinbarten Ende der Ver-
(5) Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag sicherung wird ein vorhandenes Überschussguthaben zusammen mit
des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschussdekla- Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz 11 ausge-
ration. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und Son- zahlt.
derkondition.
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan-
Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift tieren?
beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert.
(13) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.
ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
W Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
Vertrag zu? einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des
(6) Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht
der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven. garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen.
Da es sich bei einer Existenzschutzversicherung oder einem Notfallpa- Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung?
ket um eine Risikoversicherung handelt, stehen keine oder nur gering- (14) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht:
fügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bilden. Dadurch entstehen
auch keine oder nur geringfügige Bewertungsreserven. en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen Bewer-
•d
tungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir nach
Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
Voraussetzung dafür ist: ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung ge-
•d
hörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif und
s entstehen Bewertungsreserven.
•E Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition.
ie Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrecht-
•D Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn auch
lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- auf unserer Website.
gen.
Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei be-
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich rücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags.
ermitteln wir diesen Wert für den Zeitpunkt der Beendigung eines Ver-
trags. § 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret durch? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos-
(7) Überschüsse in Zeiten ohne Leistungsbezug sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Ver-
Laufende Überschussanteile sicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann
entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie kön-
Diese Versicherung erhält laufende Risikoüberschussanteile. nen in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informatio-
Wir teilen diese zu jeder Fälligkeit des Beitrags zu. Bei beitragsfreien nen finden Sie in § 16 Absatz 2 und 3 sowie § 18.
Versicherungen teilen wir die Risikoüberschussanteile monatlich zu. Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um
Den Risikoüberschuss berechnen wir 24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags.
ei laufender Beitragszahlung in Prozent der Summe der Risiko-,
•b
Spar- und Kostenbeiträge einer Versicherungsperiode. § 6 – In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
• für beitragsfreie Versicherungen in Prozent des tatsächlichen Risiko- Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher
beitrags des jeweiligen Monats. Ursache der Versicherungsfall beruht. Es besteht kein Versicherungsschutz,
wenn der Versicherungsfall verursacht ist:
(8) Verwendung der Überschüsse in Zeiten ohne Leistungsbezug
a) durch die vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat
Die laufenden Überschussanteile werden
durch die versicherte Person
ei laufender Beitragszahlung mit den Beiträgen verrechnet.
•b
In folgendem Fall werden wir dennoch leisten: Sie begehen eine Ord-
ei beitragsfreien Versicherungen verzinslich angesammelt.
•b nungswidrigkeit im Straßenverkehr.
(9) Überschüsse im Leistungsbezug b) durch innere Unruhen, wenn die versicherte Person auf Seiten der Un-
Wir berechnen die laufenden Überschussanteile zu Beginn eines jeden ruhestifter teilgenommen hat:
Monats und teilen sie sofort zu. c) durch eine der folgenden Handlungen der versicherten Person:
Wir berechnen für Ihren Vertrag laufende Zinsüberschussanteile in Pro- • absichtliche Herbeiführung von Krankheit
zent einer Bemessungsgrundlage: Diese Bemessungsgrundlage ermit-
teln wir aus dem Deckungskapital zum Monatsbeginn. bsichtliche Herbeiführung von mehr als altersentsprechendem Kräf-
•a
teverfall
(10) Verwendung der Überschüsse im Leistungsbezug
• absichtliche Selbstverletzung
Wir ermitteln aus den laufenden Überschussanteilen eine Bonusren-
te. Die Bonusrente wird zusätzlich im Leistungsbezug ausgezahlt. Sie • versuchte Selbsttötung
erhöht die Rente bei Beeinträchtigung. Mit Ende des Leistungsbezugs In folgendem Fall werden wir dennoch leisten: Die versicherte Person
verfallen bis dahin entstandene Bonusrenten. hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
Ist ein Notfallpaket eingeschlossen, gilt: Die Überschussanteile für das ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen.
Notfallpaket werden verzinslich angesammelt. Dies muss uns nachgewiesen werden.
(11) Beteiligung an Bewertungsreserven d) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie vorsätzlich den Versi-
Zusätzlich teilen wir Ihrem Vertrag bei Beendigung den für diesen cherungsfall herbeigeführt haben
Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu. e) durch Strahlung als Folge von Kernenergie, die das Leben oder die
Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährdet, dass zur Abwehr
[Seite 9]
der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Behörde tätig wurde (4) Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht haben wir grundsätzlich fol-
Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: gende Möglichkeiten:
Die Strahlung ist verursacht durch ein Ereignis, von dem insgesamt • Wir können vom Vertrag zurücktreten.
höchstens 1.000 Menschen so betroffen sind, dass für sie gilt:
• Wir können den Vertrag kündigen.
• Die Menschen sterben unmittelbar nach dem Ereignis.
• Wir können den Vertrag ändern.
• Die Menschen sterben voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach
• Wir können den Vertrag anfechten.
dem Ereignis.
Im Folgenden informieren wir Sie, welche der Möglichkeiten wann in
• Die Menschen werden voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach
Betracht kommt.
dem Ereignis dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen
erleiden. Rücktritt
Diese Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht prüft (5) Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag
ein von uns bestellter unabhängiger Gutachter innerhalb von sechs Mo- zurücktreten.
naten nach dem Ereignis. Ansprüche auf die uneingeschränkte Leistung Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie uns Folgendes nachweisen:
werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
• Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist nicht vorsätzlich verletzt worden.
f) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse
ie vorvertragliche Anzeigepflicht ist nicht grob fahrlässig verletzt
•D
Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht:
worden.
Die versicherte Person war kriegerischen Auseinandersetzungen au-
Wenn Sie uns einen der folgenden Punkte nachweisen, können wir bei
ßerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und nicht aktiv an
einer grob fahrlässigen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
ihnen beteiligt.
nicht zurücktreten:
g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz oder die vor-
ir hätten den Vertrag auch bei Kenntnis der uns nicht mitgeteilten
•W
sätzliche Freisetzung von:
Umstände geschlossen.
• atomaren, biologischen oder chemischen Waffen
• Wir hätten den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen.
• radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen
(6) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn wir vom Vertrag zurücktre-
Der Einsatz oder das Freisetzen muss auf eine Gefährdung des Lebens ten.
oder der Gesundheit einer Vielzahl von Personen gerichtet sein.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, bleibt unsere
Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen: Die
Es sind von dem Ereignis insgesamt höchstens 1.000 Menschen so Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen
betroffen, dass für sie gilt: Umstand, der
• Die Menschen sterben unmittelbar nach dem Ereignis. • nicht den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles und
• Die Menschen sterben voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach • nicht die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
dem Ereignis. verursacht hat.
• Die Menschen werden voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach Unsere Leistungspflicht entfällt im vorstehend genannten Fall, wenn die
dem Ereignis dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen Anzeigepflicht arglistig verletzt wurde.
erleiden.
(7) Der Vertrag endet, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt, wenn er durch
Diese Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht prüft Rücktritt aufgehoben wird. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie
ein von uns bestellter unabhängiger Gutachter innerhalb von sechs Mo- nicht verlangen.
naten nach dem Ereignis. Ansprüche auf die uneingeschränkte Leistung
werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig. Kündigung
(8) Beruht die Verletzung der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf
§ 7 – Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Fol- grober Fahrlässigkeit, ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen. In die-
gen hat ihre Verletzung? sem Fall können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Vorvertragliche Anzeigepflicht Monat kündigen. Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu
vertreten, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.
(1) Um unsere Tarife angemessen und fair zu berechnen, müssen wir auf
bestimmte Risiken achten. Um die Risiken in Erfahrung zu bringen, (9) Wir können nicht kündigen, wenn Sie uns einen der folgenden Punkte
stellen wir Fragen nach gefahrerheblichen Umständen. Umstände sind nachweisen:
gefahrerheblich, wenn sie für unsere Entscheidung, den Vertrag über- ir hätten den Vertrag auch bei Kenntnis der uns nicht mitgeteilten
•W
haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, von Bedeutung Umstände geschlossen.
sind. Sie haben die Pflicht, uns die Fragen wahrheitsgemäß und voll-
ständig zu beantworten. Diese Pflicht heißt Anzeigepflicht. Nachdem Sie • Wir hätten den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen.
die Fragen im Antrag beantwortet haben, reichen Sie den Antrag bei (10) Kündigen wir die Versicherung, wird sie zu einer beitragsfreien Versi-
uns ein. Dieses nennen wir „Abgabe der Vertragserklärung“. Wir prüfen cherung. Die Grundsätze zur Umwandlung in eine beitragsfreie Versi-
die Vertragserklärung und stellen Ihnen gegebenenfalls weitere Fragen. cherung können Sie in § 19 Absätze 3 bis 9 dieser Bedingungen nach-
Die Anzeigepflicht gilt für Fragen, die wir Ihnen vor und nach Ihrer Ver- lesen.
tragserklärung in Textform stellen. Sie schließt gefahrerhebliche Um- Vertragsanpassung
stände ein, die erst nach Ihrer Vertragserklärung eintreten. Die Pflicht
zur Beantwortung der Fragen zur Anzeigepflicht endet mit der „Annah- (11) Hätten wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
me des Vertrags“. stände geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, können wir
nicht zurücktreten oder kündigen. Die anderen Bedingungen werden
(2) Soll eine andere Person versichert werden, muss auch diese unsere jedoch dann auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzich-
(3) Im folgenden Fall werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst von den ten wir auf unser Recht, den Vertrag zu anderen Bedingungen fortzu-
gefahrerheblichen Umständen Kenntnis gehabt oder arglistig gehan- führen.
delt: (12) Nachdem Sie unsere Mitteilung über die Anpassung des Vertrags er-
ESV 2022.01 V3
• Eine andere Person hat die Fragen nach gefahrerheblichen Umstän- halten haben, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monates fristlos
den für Sie beantwortet. kündigen. Dieses Recht auf Kündigung besteht nur, wenn die Anpas-
• Diese Person kennt den gefahrerheblichen Umstand oder handelt arg-
sung des Vertrags zu einer der folgenden Änderungen führt:
listig. • Der Beitrag erhöht sich um mehr als 10 %.
[Seite 10]
er Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten Umstand wird
•D – der Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflege-
ausgeschlossen. einrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Per-
Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in der Mitteilung über die son in Behandlung war, ist oder – sofern bekannt – sein wird
Anpassung des Vertrags hinweisen. – der Einrichtungen, bei denen die versicherte Person ebenfalls Leis-
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte tungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit oder schwerer Krankheit
geltend machen könnte
In den folgenden Absätzen 13 bis 16 sind mit Rechten stets die Rechte zum
Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung nach den Absätzen 5 Das können Versicherer, Sozialversicherungsträger oder sonstige
bis 12 gemeint. Versorgungsträger sein.
(13) Unsere Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- • z usätzlich bei Pflegebedürftigkeit nach § 2 Absätze 8 und 9: eine
teilung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege
hingewiesen haben. Dafür benötigen wir einen der folgenden Berichte:
(14) Wir haben keines der Rechte, wenn wir den nicht angezeigten Umstand – den Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. oder
(15) Innerhalb eines Monats müssen wir unsere Rechte schriftlich geltend – den Arztbericht über die Begutachtung und Einstufung der Pflege-
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem uns die Verlet- bedürftigkeit der versicherten Person
zung der Anzeigepflicht bekannt wird, die das von uns geltend gemach- • z usätzlich bei Tätigkeitsverbot (Infektionsklausel) nach § 31 IfSG nach
te Recht begründet. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- § 2 Absatz 10: den Bescheid über das Tätigkeitsverbot und Unterla-
stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung gen, die zum Bescheid gehören
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die
Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. • z usätzlich bei voller Erwerbsminderung als Folge einer psychischen
Erkrankung nach § 2 Absätze 11 und 12:
(16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen unse-
re Rechte. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, – eine nachvollziehbare Bescheinigung eines Facharztes der entspre-
können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist chenden Fachrichtung
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Der Facharzt muss die Störung (psychische oder Verhaltensstö-
Frist zehn Jahre. rung), deren Umfang und voraussichtliche Dauer sowie die daraus
Anfechtung folgende volle Erwerbsminderung bestätigen.
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur – auf unser Verlangen, den unbefristeten Bescheid der Deutschen
Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben Rentenversicherung über die unbefristete Rente wegen voller Er-
bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt es sich um An- werbsminderung
gaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber den Die dabei entstehenden Kosten trägt die Person, die die Leistung bean-
Vertrag anfechten, auch wenn Sie die Verletzung der vorvertraglichen sprucht.
Anzeigepflicht nicht kannten. Absatz 8 gilt entsprechend.
(2) Wir können außerdem Folgendes verlangen, soweit dies zur Feststel-
Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung lung des Versicherungsfalles, der Leistungspflicht oder des Umfangs
(18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs- der Leistungspflicht erforderlich ist:
schutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird. Die Fristen • weitere Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte
nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
• notwendige Nachweise
des Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils
neu. Notwendige Nachweise können sich auch auf die wirtschaftlichen und
beruflichen Verhältnisse und ihre Veränderungen beziehen.
Erklärungsempfänger
• zusätzliche Auskünfte
(19) Unsere Rechte nach den Absätzen 5 bis 12 sowie zur Anfechtung üben
wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber Die Kosten dafür tragen wir.
abgeben. Nach Ihrem Tod geben wir unsere Erklärung gegenüber fol- Wir können verlangen, dass die ärztlichen Untersuchungen in Deutsch-
genden Personen ab: land durchgeführt werden. Das gilt auch, wenn sich die versicherte Per-
aben Sie uns eine Person als Bevollmächtigte genannt, erhält diese
•H son im Ausland aufhält. In diesem Fall übernehmen wir die allgemein
unsere Erklärung. üblichen Reise- und Aufenthaltskosten. Unter den üblichen Reisekosten
verstehen wir die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforderlich
alls der Aufenthalt dieser Person nicht ermittelt werden kann oder
•F
die Kosten für einen Flug in der Economy-Class. Unter den üblichen
von Ihnen niemand benannt wurde, erhält ein Bezugsberechtigter un-
Aufenthaltskosten verstehen wir die Kosten für die Unterbringung in
sere Erklärung.
einem Mittelklassehotel (3 Sterne).
• Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht zu ermitteln, können wir den
Die versicherte Person hat dabei mitzuwirken, Unterlagen bei den fol-
Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die genden Personen und Einrichtungen zu beschaffen:
Erklärung entgegenzunehmen.
rzte, Therapeuten, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten
•Ä
§ 8 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? sowie Pflegeheime, bei denen sie in Behandlung war oder ist
(1) Die Person, die eine Leistung verlangt, muss uns folgende Dokumente • Pflegepersonen
vorlegen: • andere Personenversicherer
• ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person • gesetzliche Krankenkassen
• eine Darstellung der Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalles • Berufsgenossenschaften
usführliche Berichte und Befunde der früher und aktuell behandeln-
•a • Behörden
den Ärzte über
F ür das Erheben von Daten und Einholen von Auskünften haben Sie
– Ursache, Beginn und Art, folgende Möglichkeiten:
– Verlauf, bisherige und voraussichtliche Dauer des Leidens Die versicherte Person kann
– sowie über den Umfang des Leidens und • eine umfassende Einwilligung erteilen.
– dessen Auswirkungen auf eine in § 2 Absätze 7 bis 12 beschriebene • jederzeit verlangen, dass wir die notwendigen Auskünfte nur nach
Grundfähigkeit vorheriger einzelner Einwilligung einholen.
ei Anordnung gesetzlicher Betreuung der gerichtliche Bestellungsbe-
•b • die erforderlichen Daten selbst beschaffen.
schluss Sie können der Erhebung solcher Daten widersprechen oder eine be-
• eine Liste reits erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen.
[Seite 11]
Übt die versicherte Person eines oder mehrere dieser Rechte aus, kann (3) Während wir Ihren Anspruch auf Leistungen prüfen, informieren wir Sie
das folgende Auswirkungen haben: über den Stand der Bearbeitung. Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach
• Leistungen werden nicht fällig. Grund dafür ist: Wir können nicht Eingang der Unterlagen nach § 8 Absatz 1 und 2 erhalten Sie von uns
feststellen, ob und in welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet eine Mitteilung. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
sind. • Wir treffen eine Leistungsentscheidung nach Absatz 1.
• Leistungen werden verspätet fällig. Grund dafür ist: Wir benöti- ir informieren Sie über notwendige weitere Prüfungsschritte oder
•W
gen wegen des erhöhten Aufwands mehr Zeit für das Erheben der fehlende Unterlagen.
Daten.
Während der Prüfung informieren wir Sie regelmäßig – mindestens alle
(3) Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, ärztliche Anordnungen zu vier Wochen – über den aktuellen Stand.
befolgen, damit wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Davon ausge-
nommen § 10 – Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht?
• ist der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens. Darunter verste-
Unser Recht auf Nachprüfung
hen wir zum Beispiel Seh- und Hörhilfen.
• sind Maßnahmen, die eine sichere Aussicht bieten, dass sich der
(1) Haben wir den Verlust einer Grundfähigkeit anerkannt oder wurde unse-
Gesundheitszustand verbessert. Das gilt nur, wenn die Maßnahmen re Leistungspflicht festgestellt, können wir Folgendes nachprüfen:
gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind. ei der versicherten Person liegt weiterhin der Verlust der Grundfähig-
•B
Lässt die versicherte Person darüber hinausgehende Maßnahmen nicht keit vor.
durchführen, führt dies nicht dazu, dass wir die Leistung verweigern. en Umfang des Leidens und dessen Auswirkungen auf einen in § 2
•D
Das gilt insbesondere für operative Maßnahmen. Absätze 7 bis 12 beschriebenen Verlust einer Grundfähigkeit.
Leistungen aus dem Notfallpaket (2) Die notwendigen Auskünfte zur Nachprüfung nach Absatz 1 können wir
(4) Dem Antrag für Leistung aus dem Notfallpaket muss ein ausführlicher, jederzeit verlangen. Einmal jährlich können wir umfassende Untersu-
ärztlicher Bericht eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung chungen der versicherten Person verlangen. Die Ärzte dafür beauftra-
beigefügt sein. Er muss folgende Punkte erfüllen: gen wir.
• Beginn, Art und Verlauf der Krankheit nach § 3 Absatz 5 beziehungs- Die Kosten dafür tragen wir.
weise Absatz 8 werden ausführlich beschrieben. § 8 Absatz 2 gilt entsprechend.
• Befunde von Untersuchungen belegen die Leistungsvoraussetzungen.
Ihre Mitteilungspflicht
Bei dem Notfallpaket Kind muss
(3) Nach Anerkennung des Verlusts einer Grundfähigkeit müssen Sie uns
• im Bericht des Facharztes die Dauer des Krankhausaufenthalts des wesentliche Änderungen unverzüglich mitteilen. Darunter verstehen
Kindes angegeben sein. wir:
• dem Antrag ein Zeugnis über den Tag der Geburt des Kindes der
ie Fahrerlaubnis für PKW wird wieder erteilt.
•D
versicherten Person beigefügt sein.
ie Betreuung fällt weg oder wird eingeschränkt.
•D
Eine Leistung aus dem Notfallpaket Kind können Sie innerhalb von
sechs Monaten nach der ersten Diagnose beantragen. as Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG fällt weg.
•D
Leistungsfälligkeit und Pflichtverletzung (4) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt wer-
(5) Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen Erhebun- den. Als Nachweis benötigen wir eine amtliche Sterbeurkunde. Darin
gen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen, für die müssen Alter und Geburtsort der versicherten Person enthalten sein.
Folgendes gilt: Unsere Leistungsfreiheit
• Sie sind zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs (5) In folgenden Fällen werden wir von der Leistung frei:
unserer Leistungspflicht notwendig.
• Die versicherte Person hat die Grundfähigkeit wieder erlangt.
• Sie begründen unsere Leistungspflicht.
er Umfang des Leidens und dessen Auswirkungen auf eine in § 2
•D
(6) Wird eine der in diesem Paragraphen genannten Pflichten nicht erfüllt,
Absatz 7 oder § 2 Absätze 11 und 12 beschriebene Grundfähigkeit
können wir unsere Leistungspflicht oder deren Umfang eventuell nicht
haben sich so vermindert, dass der Verlust der Grundfähigkeit nach
feststellen. Eine solche Pflichtverletzung kann also dazu führen, dass
diesen Bedingungen nicht mehr besteht.
unsere Leistung nicht fällig wird.
Unterstützung im Leistungsfall (6) Lag Pflegebedürftigkeit nach § 2 Absätze 8 und 9 vor, werden wir unter
folgenden Voraussetzungen von der Leistung frei:
(7) Möchten Sie eine Leistung beantragen, kontaktieren Sie uns gern im
Vorfeld. Wir stellen Ihnen zeitnah einen unserer Spezialisten als per- ie Art oder der Umfang des Pflegefalls hat sich geändert.
•D
sönlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt und berät Sie • In der Folge liegt eine Pflegebedürftigkeit nach § 2 Absätze 8 und 9
auch bei folgenden Fragen: nicht mehr vor.
• zur Beantragung von Leistungen, Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend.
• zum Umfang der Leistungen, (7) Lag ein Tätigkeitsverbot (Infektionsklausel) nach § 31 IfSG nach § 2
• zum Verfahren der Leistungsprüfung, Absatz 10 vor, werden wir unter folgenden Voraussetzungen von der
• zum Nachweis des Verlusts einer Grundfähigkeit,
Leistung frei:
• zu den einzureichenden Unterlagen. • Das Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG ist weggefallen.
Alle nötigen Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können, • In der Folge liegt eine Leistungspflicht nach § 2 Absatz 10 nicht mehr
erhalten Sie von uns. vor.
Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend.
§ 9 – Wann teilen wir Ihnen mit, ob wir unsere Leistungspflicht aner-
kennen? (8) Werden wir von der Leistung frei, erhalten Sie und die versicherte Per-
son eine Erklärung über die geänderte Situation in Textform. Unterlie-
(1) Wir prüfen die uns vorliegenden Unterlagen nach § 8 Absatz 1 und 2.
gen Gründe für die Leistungseinstellung dem Datenschutz, teilen wir
Danach erklären wir in Textform,
diese nur der versicherten Person mit.
• ob und
(9) Der Zeitpunkt, zu dem wir unsere Leistungen einstellen, ist davon ab-
ESV 2022.01 V3
• in welchem Umfang hängig, wann Ihnen unsere Erklärung zur Leistungseinstellung zugeht.
wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Mit Ablauf des dritten Monats danach stellen wir die Leistung ein.
(2) Wir verzichten auf zeitlich befristete Anerkenntnisse unserer Leistungs- (10) Zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung müssen Sie die Zahlung der
pflicht. Beiträge wieder aufnehmen.
[Seite 12]
§ 11 – Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Anerken- 11. Reduzierung oder Wegfall des Invaliditätsschutzes aus einer der
nung unserer Leistungspflicht? folgenden Versorgungen:
Ihre Pflichten nach § 10 nennen wir Mitwirkungspflicht. – gesetzliche Rentenversicherung
Solange die Mitwirkungspflicht von – vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung, sofern
• Ihnen, garantierte Werte reduziert werden oder wegfallen
• der versicherten Person oder – berufsständisches Versorgungswerk, in dem die versicherte Per-
son wegen einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist
• der Person, die den Anspruch erhebt,
nicht erfüllt wird, gilt: 12. Erwerb eines der folgenden Abschlüsse:
• Wird die Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, leisten wir nicht. – Meistertitel
ird die Mitwirkungspflicht grob fahrlässig nicht erfüllt, kürzen wir
•W – geprüfte/r Fachwirt/in
unsere Leistung. Dies erfolgt in einem der Schwere des Verschuldens – geprüfte/r Operativer Professional
entsprechendem Verhältnis.
– geprüfte/r Fachkauffrau/mann
Beides setzt voraus, dass wir Sie durch eine gesonderte Mitteilung in
Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. 13. Erhalt einer akademischen Weiterqualifikation zusammen mit einer
nachweislichen, nachhaltigen Steigerung des monatlich erzielten
Abweichend davon bleiben Ihre Ansprüche trotz Verletzung der Mitwir-
Bruttoeinkommens aus nichtselbstständiger Arbeit um mindestens
kungspflicht in folgenden Fällen bestehen:
10 % in einem Schritt
ie weisen nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig
•S
(2) Sie können die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt
verletzt worden ist.
eines der vorgenannten Ereignisse in Textform bei uns beantragen.
ie weisen nach, dass das Verletzen der Mitwirkungspflicht keinen
•S
Einfluss darauf hat, ob und in welcher Höhe wir leisten müssen. Das (3) Die Option, die Leistung bei bestimmten Ereignissen zu erhöhen, be-
gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wurde. steht nur bis die versicherte Person das 49. Lebensjahr vollendet hat.
Wird die Mitwirkungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, sind wir ab Erhöhungsoption unabhängig von Ereignissen
diesem Zeitpunkt zur Leistung verpflichtet. Die erste Leistung erbringen wir (4) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz ab-
für den Monat, in dem die Mitwirkungspflicht erfüllt wurde. geschlossen, können Sie zusätzlich den Versicherungsschutz einmalig
Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzuzahlen. auch ohne Eintritt der in Absatz 1 aufgeführten Ereignisse erhöhen. Da-
für müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
§ 12 –
Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versiche- • Der Vertragsabschluss liegt höchstens fünf Jahre zurück.
rungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen oder den
Versicherungsschutz verlängern? • Die versicherte Person hat das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Erhöhungsoption bei bestimmten Ereignissen Grenzen der Erhöhungsoptionen
(1) Sie können den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung er- (5) Für jede Erhöhung gilt: Die monatliche Rente wird um mindestens
höhen. Dies ist möglich, solange Sie Beiträge für den Vertrag zahlen. 25 Euro und höchstens 500 Euro erhöht.
Außerdem muss bezogen auf die versicherte Person eines der fol-
(6) Die Erhöhungen der versicherten Leistung durch Nutzung der Erhö-
genden Ereignisse eintreten:
hungsoptionen dürfen insgesamt nicht höher sein als die ursprüngliche
1. Geburt eines Kindes versicherte Leistung. Haben Sie eine dynamische Erhöhung der versi-
2. Adoption eines minderjährigen Kindes cherten Leistung vereinbart, können diese Erhöhungen von Beitrag und
Leistungen trotzdem weiter erfolgen. Dynamische Erhöhungen von Bei-
3. Erwerb und Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie mit trag und Leistungen berücksichtigen wir bei diesem Höchstbetrag nicht.
einem Finanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro
(7)
Die insgesamt erreichbare versicherte Jahresrente darf höchstens
Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz ab-
80 % des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Netto-Arbeitsein-
geschlossen, können Sie zusätzlich bei Eintritt eines der folgenden Er-
kommens der versicherten Person betragen. Dabei darf die Jahresrente
eignisse den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen:
maximal 30.000 Euro betragen.
4. Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Le-
benspartnerschaftsgesetz Für bestimmte versicherte Personen gelten abweichende Grenzen:
5. Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit als Hauptberuf ei Selbstständigen beträgt die Höchstgrenze 80 % des Durchschnitts
•B
des Gewinns nach Steuern der letzten drei Jahre. Dabei darf die Jah-
6. berufliche Veränderung mit nachhaltiger, nachweislicher Einkom- resrente maximal 30.000 Euro betragen.
menssteigerung:
ei Beamten, Richtern und Soldaten beträgt die Höchstgrenze 40 %
•B
– Bei Angestellten muss dazu das monatlich erzielte Bruttoeinkom-
des Netto-Arbeitseinkommens. Dabei darf die Jahresrente
men aus nicht selbstständiger Arbeit um mindestens 10 % in
einem Schritt steigen. – bei Lehrern, Richtern, Soldaten und Pfarrern maximal 18.000 Euro,
– Bei Besoldungsempfängern muss eine Erhöhung der Besoldung – bei allen anderen Beamten maximal 14.400 Euro
um mindestens 10 % als Folge einer Beförderung in eine höhere
betragen.
Laufbahngruppe in einem Schritt erfolgen.
7. Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartner- ei Hausfrauen, Hausmännern und in der Ausbildung Befindlichen ist
•B
schaft die Grenze der Jahresrente bei 12.000 Euro.
8. Abschluss einer Berufsausbildung oder eines (Promotions-)Studi- ei Studenten darf die Jahresrente maximal 18.000 Euro betragen.
•B
ums und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, die der Qualifikation Diese Grenzen beziehen sich auf die Gesamtabsicherung durch alle
dieses Abschlusses entspricht, innerhalb von sechs Monaten nach Verträge bei
diesem Abschluss
llen Versicherern und
•a
9. nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern
für selbstständige Versicherte erufsständischen Versorgungswerken.
•b
Der Gewinn muss in den vier Jahren vor Optionsausübung durch- Dabei werden auch sonstige Invaliditätsversicherungen und bei Beam-
schnittlich um mindestens 30 % höher liegen als im Jahr, in dem ten und Richtern auch Versicherungen mit Absicherung gegen Dienst-
Sie den Antrag gestellt haben. unfähigkeit einbezogen.
10. erstmaliges Überschreiten der jährlichen Beitragsbemessungsgren- (8) Das Notfallpaket nach § 1 Absatz 8 erhöht sich im gleichen Verhältnis
ze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Bruttoeinkom- wie die Rente nach § 1 Absatz 2. Bitte beachten Sie: Für das Notfallpa-
men aus nichtselbstständiger Tätigkeit ket Kind gelten die in § 3 Absatz 6 genannten Höchstbeträge.
[Seite 13]
Verlängerungsoption § 13 – Wann ist ein Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
(9) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz ab- ohne erneute vollständige Risikoprüfung möglich (BU-Wechsel-
geschlossen, können Sie zusätzlich Ihre Versicherung ohne erneute Ri- option)?
sikoprüfung verlängern. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt (1) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz ab-
sein: geschlossen, gilt zusätzlich: Sie können von Ihrer Versicherung ohne
ie Regelaltersgrenze
•D erneute vollständige Risikoprüfung in eine selbstständige Berufsunfä-
higkeitsversicherung wechseln (BU-Wechseloption). Dabei wird Ihre
– in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder bisherige Versicherung beendet und für die neue Versicherung ein neu-
– in einem berufsständischen Versorgungswerk des entsprechenden er Vertrag geschlossen.
Kammerberufs, in dem die versicherte Person Mitglied ist, (2) Sie können die BU-Wechseloption nur innerhalb von sechs Monaten
wurde erhöht. nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach Absatz 3 beantragen.
ie versicherte Person ist kein Beamter, Richter oder Soldat.
•D (3) Für das Ausüben der BU-Wechseloption müssen die folgenden Voraus-
setzungen erfüllt sein:
ei Vertragsabschluss entspricht das Alter der versicherten Person
•B
zum vereinbarten Ende der Versicherungsdauer mindestens 60 Jah- • Die versicherte Person
re. – war bei Abschluss der Existenzschutzversicherung zwischen 7 und
ie Beantragung der Verlängerung erfolgt spätestens 10 Jahre vor
•D 15 Jahre alt oder Schüler/in.
dem vereinbarten Ende der Versicherungsdauer. – nimmt nach erfolgreichem Abschluss
Für die Verlängerung gilt Folgendes: - einer Berufsausbildung oder
ie Dauer der Versicherung, der Beitragszahlung und der Leistung
•D
- eines staatlich anerkannten Studiums
werden um ganze Jahre verlängert.
eine berufliche Tätigkeit auf. Diese Tätigkeit ist unbefristet oder auf
S ie werden dabei maximal um die Zeitspanne verlängert, um die sich mindestens zwölf Monate befristet.
die Regelaltersgrenze für die versicherte Person verschiebt.
Dies müssen Sie uns nachweisen. Geeignete Nachweise dafür sind
ie Höhe der versicherten Rente und der Leistungen des Notfallpakets
•D
beispielweise ein Abschlusszeugnis und ein Arbeitsvertrag.
bleibt unverändert.
– hat zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit das 30. Lebensjahr
as Alter der versicherten Person zum neuen Ende der Versicherung
•D
noch nicht vollendet.
darf 70 Jahre nicht übersteigen.
ür die versicherte Person wurden bis zum Zeitpunkt des Wechsels
•F
ür die verlängerte Versicherung gelten die bei Vertragsabschluss
•F
keine Leistungen auf Grund
vereinbarten Rechnungsgrundlagen.
– einer Berufsunfähigkeit,
ie Risikoeinstufung der Versicherung, insbesondere Risikozuschläge
•D
und Leistungsausschlüsse, bleibt unverändert. – einer Arbeitsunfähigkeit oder
(10) Die Verlängerungsoption können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach – einer sonstigen Invalidität
Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Erhöhung der Regelalters- erbracht, anerkannt oder von Ihnen verlangt.
grenze in Textform ausüben.
Dies gilt für Leistungen
Weitere Hinweise zu Ihren Erhöhungsoptionen und zur Verlängerungs-
– aus entsprechenden Versicherungen bei uns,
option
– eines anderen Versicherungsunternehmens oder
(11) Durch das Ausüben der Erhöhungs- oder Verlängerungsoptionen erhöht
sich Ihr Beitrag zur nächsten Beitragsfälligkeit. – eines Sozialversicherungsträgers.
(12) Die Erhöhungsoptionen sowie die Verlängerungsoption können nicht or Ausübung der BU-Wechseloption lag weder eine Beitragsfreistel-
•V
mehr ausgeübt werden, wenn lung oder eine Beitragspause nach § 19 noch eine Stundung nach
§ 16 vor.
• die Versicherung beitragsfrei ist oder
ie monatliche Rente aus allen Berufsunfähigkeitsversicherungen,
•D
• Leistungen für die versicherte Person aus
die Sie nach Ausüben der BU-Wechseloption bei uns abgeschlossen
– einer Berufsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung, haben, beträgt zum Zeitpunkt des Wechsels maximal 1.500 Euro.
– einer Arbeitsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung oder • Ihre Existenzschutzversicherung wurde ohne Ausschlussklauseln oder
– einer sonstigen Invaliditäts-(Zusatz)Versicherung Risikozuschläge angenommen.
erbracht, anerkannt oder von Ihnen verlangt worden sind. um Versicherungsbeginn der Existenzschutzversicherung wäre eine
•Z
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschlussklauseln oder Risi-
Wird ein Versicherungsfall wegen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit kozuschläge angenommen worden.
oder aus sonstigen Invaliditätsversicherungen rückwirkend anerkannt,
gilt: Erhöhungen des Versicherungsschutzes, die nach Eintritt des Ver- er von der versicherten Person ausgeübte Beruf ist bei uns ver-
•D
sicherungsfalles erfolgen, sind unwirksam. sicherbar.
(13) Erhöhungen des Versicherungsschutzes sind außerdem unwirksam, (4) Die Höhe der versicherten Rente aus der Existenzschutzversicherung
wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Erhöhungen arbeits-, zum Zeitpunkt des Wechsels gilt auch für die neue Berufsunfähigkeits-
schul- oder studierunfähig ist. Die Arbeits-, Schul- oder Studierunfähig- versicherung.
keit muss in einem direkten Zusammenhang zu der Erkrankung stehen, (5) Das für die Existenzschutzversicherung zum Zeitpunkt des Wechsels
die innerhalb von fünf Jahren zum Verlust der Grundfähigkeit oder die vereinbarte Ende der Versicherungs- und Leistungsdauer gilt grund-
zur Kapitalleistung aus dem Notfallpaket führt. sätzlich auch für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung.
(14) Vereinbarungen, die bei Abschluss der Versicherung getroffen wurden, Lassen unsere Annahmerichtlinien für die ausgeübte berufliche Tätig-
gelten auch für die Erhöhungen. keit der versicherten Person nur ein frühzeitigeres Ende der Versiche-
(15) Bestehen bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG weitere Ver- rungs- oder Leistungsdauer zu, gilt jeweils dieses Ende für die neue
sicherungen oder Zusatzversicherungen gegen Berufsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
sonstige Invaliditätsversicherungen für die versicherte Person, können (6) Für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung gilt:
die Erhöhungsoptionen sowie die Verlängerungsoption nur für eine die- er Wechsel erfolgt durch Neuabschluss in einen für das Neuge-
•D
ser Versicherungen in Anspruch genommen werden. schäft offenen Tarif. Entsprechend gelten dessen Rechnungsgrundla-
ESV 2022.01 V3
Prüfungsrecht und Pflicht zur Mitwirkung gen und Versicherungsbedingungen. Der Tarif ist mit der Produktlinie
(16) Im Rahmen des Antrags auf Erhöhung müssen Sie uns eine der verein- Premium beim ursprünglichen Vertragsabschluss vergleichbar.
barten Voraussetzungen nachweisen. Sie müssen uns eine Prüfung, ob Im Rahmen dessen übernehmen wir die individuelle Gestaltung Ihrer
die Voraussetzung vorliegt, ermöglichen. Existenzschutzversicherung auch für die neue Berufsunfähigkeitsver-
[Seite 14]
sicherung, soweit dies möglich ist. Unter individueller Gestaltung ver- § 16 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
stehen wir beispielsweise Beitragszahlung, Überschussverwendung,
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung durch
Optionen und ähnliches.
Monatsbeiträge, Vierteljahresbeiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahres-
ür den Wechsel benötigen wir von Ihnen Angaben zu den für die
•F beiträge (laufende Beiträge) zahlen. Für die hier genannten Zahlweisen
Tarifierung relevanten Merkmalen. Dazu zählen zum Beispiel Größe, sind für Ihren Vertrag Mindestbeträge für Leistung und Beitrag festge-
Gewicht und Rauchverhalten. Auf eine erneute vollständige Risikoprü- legt. Werden beide Mindestbeträge erreicht, können Sie die Beiträge in
fung verzichten wir. der gewünschten Weise zahlen.
ir ermitteln den Beitrag der neuen Versicherung nach dem Tarif,
•W (2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach
dem Alter der versicherten Person und dem zu versichernden Beruf Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem
zum Zeitpunkt des Wechsels. mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Be-
ginn der Versicherung zahlen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge)
in in der Existenzschutzversicherung zum Zeitpunkt des Wechsels
•E
werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig
gegebenenfalls vorhandenes Deckungskapital rechnen wir nicht an (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode ist abhängig von der Zahl-
beziehungsweise übertragen es nicht. weise der Beiträge.
ie Kosten für die neue Versicherung können Sie dem neuen Versi-
•D Die Versicherungsperiode umfasst bei
cherungsschein entnehmen.
• Monatsbeiträgen einen Monat,
(7) Nach abgeschlossenem Wechsel endet Ihr Versicherungsschutz aus
der Existenzschutzversicherung und einem gegebenenfalls einge- • Vierteljahresbeiträgen drei Monate,
schlossenen Notfallpaket. • Halbjahresbeiträgen ein halbes Jahr und
§ 14 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? • Jahresbeiträgen ein Jahr.
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Bei beitragsfreien Verträgen beträgt die Versicherungsperiode einen
Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Monat.
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. (3) Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der Bei-
(2) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt an- trag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig.
sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto (Lastschriftver-
Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, fahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen rechtzeitig:
dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung
ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider-
•W
nachweist.
sprechen einem berechtigten Einziehen nicht.
§ 15 – Wer erhält die Leistung? ir können den Beitrag am Fälligkeitstag nicht einziehen und Sie
•W
haben das nicht zu vertreten. Daraufhin senden wir Ihnen eine Auffor-
Bezugsberechtigung derung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unverzüglich
(1) Die Leistungen wegen des Verlusts einer Grundfähigkeit oder aus dem nach dieser Aufforderung.
Notfallpaket werden ausschließlich an die versicherte Person ausge- Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens
zahlt. Die versicherte Person ist stets Bezugsberechtigter. verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten.
(2) Für die Leistungen nach § 4 Absatz 12 können Sie bestimmen, wer die Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben.
Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zu- (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
stimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung getroffen haben, leisten
wir an Sie. (5) Die Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person, spätestens
mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung.
Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person
benennen, die diese Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Be- (6) Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene Bei-
zugsberechtigter bezeichnet. träge mit dieser Leistung verrechnen.
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Be- (7) Stundung
zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz ab-
jeweiligen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung geschlossen, können Sie eine Stundung der Beiträge verlangen.
bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen.
Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung
und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn
uns eine Bestätigung in Textform, dass der Widerruf des Bezugsrechts Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig
ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, beglichen haben.
gilt Folgendes:
Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Um-
Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustim- fang bestehen.
mung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.
Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung
Abtretung und Verpfändung um die ausstehenden Beiträge gekürzt.
(3) Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können Sie nicht Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig.
abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder
Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Ausführungen in Absatz 4. Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Deckungskapital
des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge
Anzeige erreicht hat.
(4) Die Verfügungen Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun-
inräumung und Widerruf eines Bezugsrechts nach Absatz 2
•E
deten Beiträge nachzahlen:
btretung und Verpfändung nach Absatz 3
•A
ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des
•S
vereinbarten Zeitraums der Stundung nach.
müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt wer-
den. Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam. ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von
•S
48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ra-
Der bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsneh-
ten nach.
mer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits
zuvor Verfügungen (zum Beispiel unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir
Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. sie Ihrem Vertrag. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags,
[Seite 15]
während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum näch- Folgebeitrag
sten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. Liegt der Jahresbetrag
der Rente bei Beeinträchtigung nach der Reduzierung unter 300 Euro, (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von
endet die Versicherung. uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungs-
frist von mindestens zwei Wochen.
§ 17 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police? (4) Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der
(1) Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie
Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den Ver-
konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam- trag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 19 gelten entspre-
men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den
Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam.
Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
der Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant. Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versiche-
rungsschutz.
(2) Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Beginn der Versicherung den
Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie (5) Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung
die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn in Verzug, gilt Folgendes:
vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein,
•T
finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol- bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön-
gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech-
(3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Vertragslaufzeit gleich blei- nen.
benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein,
•T
Beitrag.
entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.
(4) Während der Startphase haben Sie jeweils zur Beitragsfälligkeit der
(6) Auf die in Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir Sie in
Versicherung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. Voraus-
der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
setzung ist, dass wir keine Leistungspflicht anerkannt haben. Nähere
Informationen zur Anerkennung der Leistungspflicht finden Sie im § 9.
§ 19 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung
Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen Umwand- kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung bei-
lungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum vertraglich tragsfrei stellen?
vereinbarten Zeitpunkt.
Kündigung
(5) Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung früher
in die Zielphase ein. (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungs-
periode in Textform kündigen. Die Versicherung gegen den Verlust einer
Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer Grundfähigkeit und das Notfallpaket können nicht getrennt voneinander
wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den gekündigt werden.
versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für Ih-
ren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt (2) Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach
des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden Abschluss- § 4. Es wird kein Rückkaufswert ausgezahlt.
und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem Zeitpunkt wie in Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung
§ 20 Absatz 2 beschrieben.
(3) Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch
(6) Im Leistungsbezug führen wir die Beitragssteigerungen der „Start Po- Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Dies
lice“ wie vereinbart durch. können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperio-
Nach Ende unserer Leistungspflicht führen Sie die Beitragszahlung be- de tun. Die Versicherung gegen den Verlust einer Grundfähigkeit und
ginnend auf der dann erreichten Beitragsstufe fort. Hat zu diesem Zeit- das Notfallpaket können nicht getrennt voneinander beitragsfrei gestellt
punkt die Zielphase bereits begonnen, führen Sie die Beitragszahlung werden. Auch eine Beitragsreduzierung ist nur gemeinsam möglich.
mit dem Zielbeitrag fort. Die Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung sind grundsätzlich
(7) Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 16 Absatz 7 besteht in durchführbar, wenn die neu ermittelte reduzierte oder beitragsfreie
der Startphase nur eingeschränkt. Das Deckungskapital des Vertrags Leistung die Mindestleistung in Höhe von
ist dafür in der Startphase selten hoch genug. 00 Euro bei Beitragsreduzierung oder
•3
Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase - insbe- 00 Euro bei Beitragsfreistellung
•2
sondere in den ersten Jahren - kein ausreichend hohes Deckungskapi-
erreicht. Diese Begrenzung gilt für den Jahresbetrag der Rente bei Be-
tal vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach
einträchtigung.
§ 16 Absatz 7 auch danach noch eingeschränkt sein.
(4) Stellen Sie Ihre Versicherung beitragsfrei, können Sie diese Beitrags-
§ 18 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah- freistellung auch befristen.
len? Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen
Einlösungsbeitrag Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder
aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba-
(1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause.
vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Bei
Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Bei-
einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Risikoprüfung
tragszahlung nach Absatz 12 durch.
durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Wir sind nicht
zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die ver- Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, in denen die Wiederaufnahme der
spätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist.
(2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch (5) Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung
nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben können unter anderem folgende Auswirkungen haben:
Sie a) Die neu ermittelte Leistung aus der Versicherung ist niedriger als zu-
• durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder vor.
• durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein b) Ist bei Verlust einer Grundfähigkeit oder bei Eintritt einer Krankheit
ESV 2022.01 V3
im Rahmen des Notfallpakets der Beitrag Ihrer Versicherung redu-
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht. ziert oder ist sie beitragsfrei gestellt, zahlen wir nur die reduzierte
Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, Leistung, auch wenn unsere Leistungspflicht erst nach einer eventu-
dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. ellen Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Absatz 12 beginnt.
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c) Die Einschlussverhältnisse zwischen der Rente bei Beeinträchtigung Ihre Entscheidung:
und der Leistungen aus dem gegebenenfalls eingeschlossenen Not- Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung, einer Beitrags-
fallpaket verändert sich. freistellung oder einer Beitragsreduzierung gegenüber einer unverän-
d) Erreicht die neu ermittelte Rente bei Beeinträchtigung die Mindest- derten Fortsetzung Ihres Vertrags ab.
leistung nach Absatz 3 nicht und möchten Sie in diesem Fall Ihre Hilfe zur Entscheidung:
Versicherung nicht beitragspflichtig fortsetzen, so erlischt die Versi-
cherung. Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garan-
tiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informa-
(6) Erlischt Ihre Versicherung nach Absatz 5 d) wenden wir auf Ihre Versi- tionen zur beitragsfreien Rente bei Beeinträchtigung, zu beitragsfreien
cherung die Regelungen der Kündigung nach den Absätzen 1 und 2 an. Leistungen aus dem gegebenenfalls eingeschlossenen Notfallpaket und
(7) Bei einer Reduzierung des Beitrags oder einer Beitragsfreistellung be- deren Höhen.
rechnen wir die Höhe der Leistung Ihres Vertrags neu. Dies betrifft die Wiederaufnahme der Beitragszahlung
Rente bei Beeinträchtigung. Sofern mitversichert, betrifft das auch die
(12) Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer
Leistungen aus dem Notfallpaket.
beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitrags-
Die neue Höhe der Leistung berechnen wir wie folgt: zahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt:
ach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
•n ie Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten
•D
• für den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung
Termin der Beitragsfälligkeit ein.
ie Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu
•D
nter Zugrundelegung des Wertes nach den Absätzen 8 und 9 abzüg-
•u
ermittelt. Sie darf die Leistung vor der Beitragsreduzierung oder Bei-
lich offener Beiträge.
tragsfreistellung nicht übersteigen.
(8) Wir ermitteln den für die Berechnung der neuen Leistung zur Verfügung
• Die Beitragszahlweise wird beibehalten.
stehenden Wert nach § 169 VVG Absätze 3 bis 5. Der Wert ist das
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Erfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb der ersten
Deckungskapital der Versicherung. Wir berechnen es zum Zeitpunkt sechs Monate nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung,
der Beitragsfreistellung mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskal- verzichten wir auf eine Risikoprüfung.
kulation zu Vertragsbeginn. Soll die Beitragszahlung später als sechs Monate nach der Beitragsre-
Der Wert ist unabhängig von der Beitragszahldauer mindestens der duzierung oder Beitragsfreistellung wieder aufgenommen werden, ist
Betrag des Deckungskapitals, das sich durch die gleichmäßige Vertei- es von einer erneuten Risikoprüfung abhängig, ob und in welcher Höhe
lung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten dies möglich ist.
fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Dauer des Vertrags kürzer Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz ab-
als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die vereinbarte Dauer des geschlossen, ist der Zeitraum von sechs Monaten auf zwölf Monate
Vertrags. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzill- verlängert.
mersätze. Vergleichen Sie dazu § 20 Absatz 2 Satz 4. Erfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb der ersten
Abzug zwei Jahre nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, ga-
rantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungs-
(9) Bei einer Beitragsfreistellung erfolgt von dem nach Absatz 8 ermittelten
grundlagen – insbesondere Ausscheideordnungen und Rechnungszins.
Wert ein Abzug von 32 %.
Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist nicht möglich, wenn wir zu
Die Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und bezifferten diesem Zeitpunkt Leistungen aus Ihrer Versicherung erbringen.
Abzugs tragen wir.
Fortbestehen von Leistungsansprüchen
Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes:
(13) Ansprüche, die auf dem Verlust einer Grundfähigkeit der versicherten
ir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
•W Person oder auf einer Krankheit im Rahmen des Notfallpakets beruhen,
in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. die bereits vor der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung einge-
er Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ih-
•D treten ist, bestehen nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistel-
rem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. lung fort.
Keine Beitragsrückzahlung § 20 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
(10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab-
schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Das Tilgen dieser
Nachteile und Vorteile
Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksichtigt.
(11) Die Reduzierung des Beitrags, die Beitragsfreistellung oder die Kündi- Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten
gung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile haben.
(2) Wir wenden auf Ihre Versicherung das Verrechnungsverfahren nach § 4
Nachteile: der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) an. Dabei entnehmen
In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Ab- wir Ihren ersten Beiträgen einen Anteil, der für Folgendes benötigt wird:
schluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung •L eistungen im Versicherungsfall
von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 20. Durch diese
•K osten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs-
Verrechnung sind in der Anfangszeit keine oder nur geringe Beträge
periode
vorhanden, um eine reduzierte oder beitragsfreie Rente bei Beeinträch-
tigung und Leistungen aus dem gegebenenfalls eingeschlossenen Not- •B ildung einer Deckungsrückstellung nach § 25 Absatz 2 der Ver-
fallpaket zu bilden. ordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
(RechVersV)
Auch in den folgenden Jahren stehen nur geringe oder keine Beträge
dafür zur Verfügung. Grund ist, dass während der Dauer Ihres Vertrags Den verbleibenden Anteil der ersten Beiträge verwenden wir zur Til-
vergleichsweise große Teile der Beiträge zur Deckung des versicherten gung der Abschluss- und Vertriebskosten. Der zu tilgende Betrag ist auf
Risikos benötigt werden. 2,5 % der Beiträge beschränkt, die Sie während der Laufzeit der Versi-
cherung zahlen müssen. Das ist in der Deckungsrückstellungsverord-
Bei einer Kündigung wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. nung festgelegt.
Ist bei Verlust einer Grundfähigkeit oder bei Eintritt einer Krankheit im Verrechnen der übrigen Kosten
Rahmen des Notfallpakets der Beitrag Ihrer Versicherung reduziert oder (3) Die übrigen Kosten fallen verteilt über die gesamte Laufzeit der Versi-
ist sie beitragsfrei gestellt, erhalten Sie nur die reduzierte Leistung. cherung an.
Vorteile: Folgen der Kostenverrechnung für Sie
Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht (4) Durch die beschriebene Verrechnung der Abschluss- und Vertriebsko-
mehr in vollem Umfang, können Sie Beiträge sparen. sten ist in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur der Mindestwert nach
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§ 19 Absätze 8 und 9 zur Bildung der beitragsfreien Rente vorhanden. Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
Dies gilt analog für das gegebenenfalls enthaltene Notfallpaket. • Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt
Nähere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen sowie zu ihrer
ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag zustän-
•G
jeweiligen Höhe finden Sie in der Garantiewerttabelle. Diese erhalten
dige Niederlassung liegt
Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein.
Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags und für die Dynamisierung Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig
sein:
(5) Erhöhen Sie Ihren Beitrag oder führen wir eine vereinbarte Dynamisie-
rung durch, erheben wir erneut Kosten nach Absatz 1. Diese verteilen • Sind Sie eine natürliche Person, gilt:
wir wie in den Absätzen 2 und 3 beschrieben. Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung
der Klage Ihren Wohnsitz haben.
§ 21 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht
(1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mit- zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhn-
teilen. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzei- lichen Aufenthalt haben.
tig. Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt
eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach • Sind Sie eine juristische Person, gilt:
Absendung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit einge- Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei
schriebenem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
gemeldet haben.
(2)
Klagen aus dem Vertrag gegen Sie
Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen Ver-
sicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen
Gericht erheben.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern.
Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
(3) Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift
auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir • Sind Sie eine natürliche Person, gilt:
empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten E s ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen Klage Ihren Wohnsitz haben.
für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig
sein. Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zu-
ständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhn-
§ 22 – Welche Kosten und Gebühren dürfen wir Ihnen gesondert in lichen Aufenthalt haben.
Rechnung stellen? • Sind Sie eine juristische Person, gilt:
(1) Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
Es
von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
entsteht.
(3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat
(2) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten ge- außerhalb
sondert berechnen:
• der Europäischen Union,
• Rückläufer im Lastschriftverfahren
• Islands,
• Erstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
• Norwegens oder
• Durchführung von Vertragsänderungen
• der Schweiz
• Abtretungen und Verpfändungen
• Zahlungsrückstände verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für
Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem
• zusätzliche individuelle Wertanfragen wir unseren Sitz haben.
(3) Die Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuell gültigen Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz
Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben.
vermerkt, ob die Kosten derzeit erhoben werden. Wir können eine
Änderung der Gebührensätze und der derzeit kostenfreien Vorgänge (4) Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort Ihres
für die Zukunft nach billigem Ermessen vornehmen. Erklärungen zum gewöhnlichen Aufenthalts.
billigen Ermessen finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle Gebüh- (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage
rentabelle können Sie bei uns anfordern. nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des
(4) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti-
gen wir dabei nicht. § 25 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
Die Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir. Ha- (1) Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der
ben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: folgenden Kriterien erfüllt sind:
ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die
•W 1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht vo-
Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. raussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten
ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale
•D Beitrags geändert.
in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. 2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei-
trag ist angemessen.
§ 23 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist
Vertragssprache? 3. Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei-
trag benötigen wir, um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-
dung. Die Vertragssprache ist Deutsch. 4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die
unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt.
§ 24 – Wo ist der Gerichtsstand? Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn
Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versiche- • unsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
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rungsvertrag zuständig sind. reichend kalkuliert waren und
(1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns • ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die-
Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte
Gericht erheben. erkennen müssen.
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(2) Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach § 28 – Was gilt für das Beschwerdemanagement?
Absatz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien Versi-
(1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre
cherungen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die
Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder
Leistung reduzieren.
unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.
(3) Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden
zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin und Ihre Kritik sehr ernst.
die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit.
(2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die An-
1. Versicherungsombudsmann
passung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde be-
darf. Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann
zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei
§ 26 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
(1) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein Versicherungsombudsmann e.V.
oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Postfach 080632
übrigen Bestimmungen und des Vertrags. 10006 Berlin
Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden Voraus- Tel. 0800 3696000*
setzungen erfüllt sein: Fax 0800 3699000*
(* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen-
•D www.versicherungsombudsmann.de
dig.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen Ver-
•D
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung
tragspartner eine unzumutbare Härte dar. für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass
Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
• eine höchstrichterliche Entscheidung oder 2. Online-Streitbeilegungsplattform
• einen bestandskräftigen Verwaltungsakt Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei-
festgestellt worden sein. spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie
für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt:
eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec.
• Das Vertragsziel wird gewahrt. europa.eu/consumers/odr/
ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen be-
•D Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht-
rücksichtigt. liche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden Grün- 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht
de mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil des
Vertrags. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in Graurheindorfer Straße 108
§ 164 VVG.
53117 Bonn
(2) Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres Ver- E-Mail: poststelle@bafin.de
tragsabschlusses gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwiesen. Tel. 0228 4108-0
Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertragsver- Fax 0228 4108-1550
laufs geändert oder ersetzt werden oder entfallen.
(3) Rechtsweg
§ 27 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund
Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg
einer kollektivrechtlichen Vereinbarung? beschreiten.
(1) Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer (4) Unser Beschwerdemanagement
kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertragsnummer
und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe von Ver- Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561
trägen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen und die 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse:
für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition, finden Sie in Ihrem Versi- HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
cherungsschein. Beschwerdemanagement
(2) Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde Bahnhofsplatz
liegt, gelten besondere Regelungen: 96440 Coburg
Sie müssen uns ein Ausscheiden aus der für diese Sonderkondition Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das
definierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen. Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden
Sie auf www.HUK.de/beschwerde.
Scheiden Sie aus der für die Gewährung dieser Sonderkondition de-
finierten Gruppe aus, entfällt die für Ihren Vertrag erhaltene Vergün- Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie
stigung. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten, den Vertrag möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie-
fortzuführen, wählen: ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist,
1. Sie zahlen den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die erhalten Sie einen Zwischenbescheid.
Leistung Ihrer Versicherung. Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie
2. Sie zahlen einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung Ihrer um folgende Informationen:
Versicherung gleich. •N
ame
In beiden Fällen ist keine erneute Risikoprüfung notwendig. •A
dresse
•T
elefon
(3) Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese Son-
•V
ersicherungsnummer
derkondition für Ihren Vertrag. Wir werden sie darüber informieren. Für
•S
childerung Ihres Anliegens
die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir
die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten Leis-
tungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Berück-
sichtigung dieser Sonderkondition neu.