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SIGNAL IDUNA SI WorkLife KOMFORT: die Bedingungen im Volltext

Grundfähigkeitsrente mit 16 Grundfähigkeiten einschließlich Betreuung und Intellekt sowie Pflegebedürftigkeit ab zwei Verrichtungen und Demenz, Prognose sechs Monate, Entscheidung binnen fünf Arbeitstagen.

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Grundlagen und Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit)ja„Wir zahlen die vereinbarte Grundfähigkeitsrente, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Renteja, bis 12.000 €„erbringen wir zusätzlich eine Einmalleistung in Höhe von 12 Monatsrenten, maximal aber 12.000 EUR.“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeitja„Wir erbringen unsere Leistungen entweder bei Verlust mindestens einer Grundfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit.“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate)ja„mindestens 6 Monate ununterbrochen eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren hat oder voraussichtlich verlieren wird.“§ 2 Abs. 1, Seite 2
Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht istja„Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums.“§ 2 Abs. 1, Seite 2
Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang)ja„Wir zahlen die vereinbarte Grundfähigkeitsrente, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsja„Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versicherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler)nicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“§ 1 Abs. 10, Seite 1
Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit)nicht geregelt

Körperliche Grundfähigkeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sehenja„so stark eingeschränkt ist, dass auf jedem Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum (horizontal oder vertikal) besteht.“§ 2 Abs. 4 a), Seite 3
Hörenja„auf beiden Ohren jeweils ein Resthörvermögen von höchstens 20 % besteht.“§ 2 Abs. 4 c), Seite 3
Sprechenja„nicht mehr in der Lage ist, mittels Sprache mit einem unbeteiligten Dritten sinnhaft zu kommunizieren, weil sie keinen verständlichen Satz mehr formen kann.“§ 2 Abs. 4 b), Seite 3
Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik)ja„eine handelsübliche Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder zu öffnen“§ 2 Abs. 4 e), Seite 3
Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken)ja„Arm seitwärts zu bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten“§ 2 Abs. 4 d), Seite 3
Gehen (Strecke in Metern ohne Pause)ja„gehend eine Strecke von 400 Metern über einen festen ebenen Boden zurückzulegen, ohne dabei eine Pause von mehr als einer Minute machen zu müssen.“§ 2 Abs. 4 g), Seite 3
Treppensteigenja„eine Treppe von 12 Stufen mit üblicher Stufenhöhe (DIN 18065) und einem rutschfesten Belag hinauf- und hinabzusteigen“§ 2 Abs. 4 h), Seite 3
Stehenja„mit Veränderung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage ist, 10 Minuten lang auf einem ebenen festen Boden frei zu stehen.“§ 2 Abs. 4 i), Seite 3
Sitzenja„Person nicht mehr in der Lage ist, 20 Minuten ununterbrochen auf einem Stuhl mit Rückenlehne zu sitzen“§ 2 Abs. 4 j), Seite 3
Knien und Bückennicht geregelt
Heben und Tragen eines Gewichtsnicht geregelt
Gleichgewicht haltenja„die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, auf der obersten Stufe einer dreistufigen Haushaltsleiter fünf Minuten frei stehenzubleiben“§ 2 Abs. 4 k), Seite 4
Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen)nicht geregelt
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittelnicht geregelt
Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computerja„mit einem Finger der dominanten Schreibhand auf einer Tastatur oder einem Touchscreen mindestens 5 Wörter mit mindestens 5 Buchstaben innerhalb von 5 Minuten zu tippen.“§ 2 Abs. 4 m), Seite 4

Geist, Psyche und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration)ja„so erheblich eingeschränkt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten“§ 2 Abs. 4 p), Seite 4
Demenz als eigener Leistungsauslöserja„Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 6 liegt Pflegebedürftigkeit auch dann vor, wenn bei der versicherten Person eine Demenz diagnostiziert wird.“§ 2 Abs. 8, Seite 4
Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz)nein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Verlust einer Grundfähigkeit aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen oder“§ 2 Abs. 4, Seite 3
Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöserja„dass sie für mindestens 2 der in Absatz 6 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.“§ 2 Abs. 5, Seite 3
Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslösernicht geregelt
Organversagen und Organtransplantation als Auslösernicht geregelt
Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslösernicht geregelt
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nicht geregelt

Optionen und Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen)nicht geregelt
Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt)nicht geregelt
Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahrennicht geregelt
Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente)ja„Das Recht auf Erhöhung aus einer gegebenenfalls eingeschlossenen Dynamik oder Ausbaugarantie“§ 18, Seite 12
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallja„Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall mit uns vereinbart haben, dann gilt:“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung)nicht geregelt
Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutzja„werden Ihnen die Beiträge für bis zu 24 Monate zinslos gestundet. In dem Stundungszeitraum müssen Sie keine Beiträge zahlen.“§ 18 Abs. 1, Seite 11

Leistungsprüfung und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar geltenja„Die versicherte Person ist dazu verpflichtet, zumutbare Hilfsmittel zu verwenden, soweit diese eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen“§ 2 Abs. 2, Seite 2
Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidetja„Diese Erklärung geben wir innerhalb von 5 Arbeitstagen ab, nachdem uns die in Absatz 1 genannten Unterlagen vorliegen.“§ 11 Abs. 2, Seite 10
Kein zeitlich befristetes Anerkenntnisnein„einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes Anerkenntnis aussprechen.“§ 11 Abs. 3, Seite 10
Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennungja„Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche … einmal jährlich verlangen, dass sich die … Person durch von uns zu beauftragende Ärzte umfassend untersuchen lässt.“§ 12 Abs. 2, Seite 10
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldungnicht geregelt
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannja„Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung.“§ 8 Abs. 16, Seite 9
Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnein„oder Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben.“§ 8 Abs. 9, Seite 8
Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten)nicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichertja„tritt während eines Aufenthaltes der versicherten Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein, und die versicherte Person war an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt“§ 7 Abs. 3 a), Seite 8
Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang)ja„unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristischen Akten“§ 7 Abs. 3 f), Seite 8
Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzungja„durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.“§ 7 Abs. 3 c), Seite 8
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchja„Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch.“§ 2 Abs. 4, Seite 3
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Personja„durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person“§ 7 Abs. 3 b), Seite 8
Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlungja„durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden“§ 7 Abs. 3 e), Seite 8

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert)ja„Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform vollständig oder teilweise kündigen.“§ 21 Abs. 1, Seite 12
Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigungja„Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen“§ 21, Seite 1
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Nach Ablauf der Beitragspause führen wir Ihren Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung beitragspflichtig fort.“§ 18, Seite 12

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslösernicht geregelt
Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnosenicht geregelt
Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose)nicht geregelt
Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias)nicht geregelt
Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) SIGNAL IDUNA SI WorkLife KOMFORT

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife KOMFORT (Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit), 2319704
[Seite 1] SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife KOMFORT (Grundfähigkeitsversicherung) Fassung 01.2025 Inhaltsverzeichnis Versicherungsumfang §1 Welche Leistungen erbringen wir?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������2 §2 Wann liegt ein Verlust einer Grundfähigkeit oder der Eintritt der Pflegebedürftigkeit vor?���������������������������������������������������������������������2 §3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������5 §4 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile und was bedeutet dies für Ihren Vertrag?�������������������������������������������������������������������������5 §5 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������5 §6 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?�������������������������������������������������������������������������������������7 §7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?����������������������������������������������������������������������������������������������������������7 §8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?��������������������������������������������������������������������8 Auszahlung von Leistungen §9 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung erhalten möchten?�����������������������������������������������������������������������������������������������9 § 10 Wie unterstützen wir Sie im Leistungsfall?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������9 § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?������������������������������������������������������������������������������������������������������10 § 12 Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 § 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 § 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 § 15 Wer erhält die Leistung?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 Beiträge und Kosten § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 § 18 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?����������������������������������������������������������������������� 11 § 19 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������12 § 20 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������12 Kündigung und Beitragsfreistellung § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13 Sonstige Regelungen § 22 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?��������������������������������������������������������������������������������������15 § 23 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 § 25 Wo ist der Gerichtsstand?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?������������������������������������������������������������������������������15 Anhang Erklärung der verwendeten Fachbegriffe�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������16 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 1 von 16 [Seite 2] Sehr geehrter Kunde1), mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. In den Bedingungen regeln wir das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir wichtige Fachbegriffe im Anhang. Alle Begriffe, die wir dort erläutern, haben wir im Text kursiv gekennzeichnet. vor dem Beginn unserer Leistungspflicht vereinbart waren. Renten- Versicherungsumfang erhöhungen, die während unserer Leistungspflicht in Form von Bonusrenten aus der Überschussbeteiligung (siehe § 5 Abschnitt § 1 Welche Leistungen erbringen wir? VI) oder - sofern vereinbart - infolge einer garantierten Rentenstei- gerung im Leistungsfall (siehe § 1 Absatz 1) erbracht wurden, blei- 1  Wir erbringen unsere Leistungen entweder bei Verlust min- ben unberücksichtigt. Die Beiträge müssen Sie wieder zahlen, destens einer Grundfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit. wenn die Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Unsere Leistungen bei Verlust mindestens einer Grundfähig- keit oder bei Pflegebedürftigkeit 6  Auch wenn zeitgleich der Verlust mehrerer Grundfähigkeiten bzw. Pflegebedürftigkeit vorliegt, gilt dies als ein Versicherungsfall 2  Tritt bei der versicherten Person während der Versicherungs- und Sie erhalten die Leistungen nur in der vereinbarten Höhe dauer dieser Versicherung der Verlust mindestens einer Grundfä- (siehe Absatz 2). higkeit oder Pflegebedürftigkeit ein (siehe § 2), so erbringen wir fol- gende Leistungen: 7  Wenn die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungs- dauer keine der versicherten Grundfähigkeiten verloren hat und • Wir zahlen die vereinbarte Grundfähigkeitsrente, längstens bis nicht pflegebedürftig geworden ist, wird aus dieser Versicherung zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. keine Leistung nach Absatz 2 fällig. • Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versi- cherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs- 8  Liegt im Zeitpunkt unserer Entscheidung über die Leistungs- dauer. Läuft die Beitragszahlungsdauer vor der Leistungsdauer pflicht kein Verlust einer Grundfähigkeit und keine Pflegebedürftig- ab, ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer maßgeblich. keit mehr vor, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur für die • Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall mit Dauer des Verlusts bzw. der Pflegebedürftigkeit. uns vereinbart haben, dann gilt: 9  Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie Wir erhöhen die Grundfähigkeitsrente ab Eintritt des Leistungs- die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Haben wir unsere falls jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Rentensteige- Leistungspflicht anerkannt, werden wir Ihnen die nach Absatz 3 zu rung nehmen wir jeweils zum Versicherungsjahrestag vor, erst- viel gezahlten Beiträge mit 1 % pro Jahr verzinst zurückzahlen. mals zu dem auf die Zahlung der ersten Grundfähigkeitsrente Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, werden folgenden Versicherungsjahrestag. Die Bemessungsgröße für Ihnen die Beiträge bis zur Entscheidung über unsere Leistungs- diese erste Rentensteigerung ist die vor Eintritt unserer Leis- pflicht oder im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur tungspflicht versicherte Grundfähigkeitsrente. Die Bemessungs- rechtskräftigen Entscheidung zinslos gestundet. Besteht nach die- größe für die folgenden Rentensteigerungen ist jeweils die zuletzt ser Entscheidung kein Anspruch auf Leistungen, müssen Sie die vor dem Versicherungsjahrestag gezahlte Grundfähigkeitsrente. gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. Bei dieser Bemessungsgröße bleiben Rentensteigerungen auf- grund beitragsfreier Bonusrenten aus der Überschussbeteiligung Alternativ haben Sie auch das Recht, die gestundeten Beiträge (siehe § 5 Abschnitt VI) außer Betracht. • innerhalb von höchstens 48 Monaten in gleichen monatlichen Eine eventuell eingeschlossene Worst-Case Kapitalhilfe wird Raten nachzuzahlen oder durch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall nicht • durch eine Herabsetzung der vereinbarten Leistungen ausglei- erhöht. chen zu lassen (siehe dazu § 18 Absatz 3). • Wenn die versicherte Person als Polizeivollzugsbeamter in einer Während dieser 48 Monate erheben wir keine Zinsen. Einsatzhundertschaft eingesetzt ist, dann gilt: Tritt bei der versicherten Person der Verlust mindestens einer 10  Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Grundfähigkeit durch eine Krankheit oder Körperverletzung ein, 11  Die Grundfähigkeitsrente zahlen wir monatlich im Voraus. die sie während oder in Folge eines Einsatzes in einer polizeili- 12  Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung chen Großlage erleidet, erbringen wir zusätzlich eine Einmalleis- ergeben (siehe § 5). tung in Höhe von 12 Monatsrenten, maximal aber 12.000 EUR. § 2 Wann liegt ein Verlust einer Grundfähigkeit Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versi- cherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum oder der Eintritt der Pflegebedürftigkeit vor? bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungs- Verlust einer Grundfähigkeit dauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Die Beitrags- 1  Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn die versi- zahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie zur Beitrags- cherte Person infolge zahlung verpflichtet sind. • Krankheit, Weitere Regelungen zu unseren Leistungen • Körperverletzung oder 3  Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ent- • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, steht mit Ablauf des Monats, in dem der Verlust einer Grundfähig- die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro- keit oder die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. chen eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren hat oder vor- 4  Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung aussichtlich verlieren wird. Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn endet, wenn des sechsmonatigen Zeitraums. • der Verlust einer Grundfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit im Verwendung von Hilfsmitteln Sinne dieser Bedingungen nicht mehr vorliegt, 2  Die versicherte Person ist dazu verpflichtet, zumutbare Hilfs- • wenn die versicherte Person stirbt oder mittel zu verwenden, soweit diese eine wesentliche Besserung der • die vereinbarte Leistungsdauer abläuft. gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen (siehe dazu 5  Endet der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzah- auch § 9 Absatz 4). Wird diese Mitwirkungspflicht verletzt, können lung vor Ablauf der Versicherungsdauer, wird der Vertrag mit dem wir unter den Voraussetzungen des § 13 leistungsfrei sein. Beitrag und der Grundfähigkeitsrente fortgeführt, die unmittelbar Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. 1) Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 2 von 16 [Seite 3] Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen zu einigen der in Ein Restsehvermögen von höchstens 5 % bedeutet, dass die versi- Absatz 4 versicherten Grundfähigkeiten beispielhaft Hilfsmittel auf- cherte Person bei der Untersuchung einen Gegenstand in bis zu geführt, die wir im Sinne des § 9 Absatz 4 als zumutbar ansehen. einem Meter Entfernung sehen kann, den eine Person mit voller Weitere Voraussetzungen Sehkraft sehen könnte, wenn dieser sich in einem Abstand von 20 3  Voraussetzung für den Verlust einer Grundfähigkeit ist, dass Metern befände. die entsprechende Grundfähigkeit bei der versicherten Person Wir sehen z. B. eine Brille oder Kontaktlinsen als zumutbare Hilfs- • zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- mittel an. ginn vorhanden war bzw. bei Kindern bis zur Vollendung des 14. b) Sprechen Lebensjahres zum Versicherungsbeginn altersbedingt noch nicht Ein Verlust der Grundfähigkeit Sprechen liegt vor, wenn die Sprech- vorhanden war, aber vor Eintritt des Versicherungsfalls erworben fähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten wurde und Person nach abgeschlossenem Spracherwerb - auch bei Verwen- • aufgrund körperlicher Veränderungen verloren gegangen und dung zumutbarer Hilfsmittel - so weit eingeschränkt ist, dass die damit einer objektiven Befunderhebung zugänglich ist. versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mittels Sprache mit Versicherte Grundfähigkeiten einem unbeteiligten Dritten sinnhaft zu kommunizieren, weil sie kei- 4  Folgende Grundfähigkeiten sind versichert: nen verständlichen Satz mehr formen kann. • Sehen Wir sehen z. B. Sprachschallverstärker, Tonerzeuger oder Kehl- • Sprechen kopfmikrophone als zumutbare Hilfsmittel an; nicht jedoch Shunt- • Hören Ventile. • Armgebrauch c) Hören • Handgebrauch Ein Verlust der Grundfähigkeit Hören liegt vor, wenn bei der versi- • Greifen und Halten cherten Person - auch bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel - auf • Gehen beiden Ohren jeweils ein Resthörvermögen von höchstens 20 % • Treppensteigen besteht. • Stehen Ein Resthörvermögen von 20 % bedeutet, dass der versicherten • Sitzen Person bei der Untersuchung anhand eines anerkannten sprachau- • Gleichgewichtssinn diometrischen Testverfahrens (z. B. Freiburger Wörtertest) ein Hör- • Schreiben verlust von mindestens 80 % im Frequenzbereich des gesproche- • Nutzung Tastatur oder Touchscreen nen Wortes (2kHz) nachgewiesen wird. • Nutzung Smartphone • Eigenverantwortliches Handeln (Gesetzliche Betreuung) Wir sehen z. B. Hörgeräte als zumutbare Hilfsmittel an; nicht jedoch • Intellekt (Geistige Leistungsfähigkeit) Hörimplantate. In den Absätzen 4 a) bis p) beschreiben wir Ihnen, was wir konkret d) Armgebrauch unter diesen Grundfähigkeiten verstehen und wann ein Verlust vor- Ein Verlust der Grundfähigkeit Armgebrauch liegt vor, wenn es der liegt. versicherten Person nicht mehr möglich ist, den linken oder rechten Arm seitwärts zu bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Verlust einer Sekunden zu halten sowie nach vorne zu bewegen, abgespreizt Grundfähigkeit aufgrund von auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten und in beide Richtungen • psychischen Beeinträchtigungen oder zu drehen. • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch. e) Handgebrauch Der Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund von psychi- Ein Verlust der Grundfähigkeit Handgebrauch liegt vor, wenn die schen Beeinträchtigungen gilt jedoch nicht bei den versicherten versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder Grundfähigkeiten: mit der rechten Hand, • Eigenverantwortliches Handeln (Gesetzliche Betreuung) (siehe • eine handelsübliche Flasche mit Schraubverschluss zu schließen Absatz 4 k)) und wieder zu öffnen, • Intellekt (Geistige Leistungsfähigkeit) (siehe Absatz 4 I)) • einen Schraubenzieher bestimmungsgemäß zu benutzen, Der Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund von Alkohol-, • eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch gilt jedoch nicht bei den • ein Brötchen mit einem Brotmesser aufzuschneiden, versicherten Grundfähigkeiten: • eine Schraube mit einem Regelgewinde und 8 mm Durchmesser in eine passende Mutter zu schrauben oder • Sehen (siehe Absatz 4 a)) • eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. • Sprechen (siehe Absatz 4 b)) • Hören (siehe Absatz 4 c)) f) Greifen und Halten • Armgebrauch (siehe Absatz 4 d)) Ein Verlust der Grundfähigkeit Greifen und Halten liegt vor, wenn • Handgebrauch (siehe Absatz 4 e)) die versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand • Greifen und Halten (siehe Absatz 4 f)) nicht mehr in der Lage ist, einen maximal 200 g schweren Alltags- • Gehen (siehe Absatz 4 g)) gegenstand (z. B. Tasse, Schraubenzieher oder Hammer) zu grei- • Treppensteigen (siehe Absatz 4 h)) fen und fünf Minuten lang ununterbrochen, auch unter Ablage des • Stehen (siehe Absatz 4 i)) Unterarms, zu halten. • Sitzen (siehe Absatz 4 j)) g) Gehen • Schreiben (siehe Absatz 4 l)) Ein Verlust der Grundfähigkeit Gehen liegt vor, wenn die versi- • Nutzung Tastatur oder Touchscreen (siehe Absatz 4 m)) cherte Person - auch bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel - nicht • Nutzung Smartphone (siehe Absatz 4 n)) mehr selbstständig in der Lage ist, gehend eine Strecke von 400 Bei der Grundfähigkeit Gleichgewichtssinn (siehe Absatz 4 k)) ist Metern über einen festen ebenen Boden zurückzulegen, ohne der Versicherungsschutz nur für den Fall ausgeschlossen, dass der dabei eine Pause von mehr als einer Minute machen zu müssen. Verlust des Gleichgewichtssinnes aufgrund einer Polyneuropathie Wir sehen z. B. Gehstöcke, Prothesen oder Orthesen als zumut- entstanden ist, die auf einen Alkoholmissbrauch zurückzuführen ist. bare Hilfsmittel an; nicht jedoch Rollatoren und Gehwagen. a) Sehen h) Treppensteigen Ein Verlust der Grundfähigkeit Sehen liegt vor, wenn das Sehver- Ein Verlust der Grundfähigkeit Treppensteigen liegt vor, wenn die mögen der versicherten Person - auch bei Verwendung zumutbarer versicherte Person - auch bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel - Hilfsmittel - so stark eingeschränkt ist, dass auf jedem Auge nur nicht mehr selbstständig in der Lage ist, eine Treppe von 12 Stufen noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine Ein- mit üblicher Stufenhöhe (DIN 18065) und einem rutschfesten Belag schränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand hinauf- und hinabzusteigen, ohne eine Pause von mindestens einer vom Zentrum (horizontal oder vertikal) besteht. Minute machen zu müssen. 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 3 von 16 [Seite 4] Wir sehen z. B. Gehstöcke, Prothesen, Orthesen oder ein Treppen- sein, eine durch Unfälle und/oder Erkrankungen erworbene Minde- geländer als zumutbare Hilfsmittel an. rung der Intelligenz nachzuweisen (z. B. Hamburg-Wechsler-Intelli- i) Stehen genztest). Hierbei muss bei der versicherten Person festgestellt Ein Verlust der Grundfähigkeit Stehen liegt vor, wenn die versi- werden, dass ihre geistige Leistungsfähigkeit im Bereich der unte- cherte Person - auch bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel - auch ren 10 % der zur Normierung verwendeten vergleichbaren Alters- mit Veränderung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage ist, 10 stichprobe (d. h. Prozentrang ≤ 10) liegt. Minuten lang auf einem ebenen festen Boden frei zu stehen. Pflegebedürftigkeit Wir sehen z. B. Prothesen oder Orthesen als zumutbare Hilfsmittel 5  Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person an. infolge j) Sitzen • Krankheit, Ein Verlust der Grundfähigkeit Sitzen liegt vor, wenn die versicherte • Körperverletzung oder Person nicht mehr in der Lage ist, 20 Minuten ununterbrochen auf • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, einem Stuhl mit Rückenlehne zu sitzen, auch nicht mit Änderung die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro- der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen. chen so hilflos war oder voraussichtlich sein wird, dass sie für min- k) Gleichgewichtssinn destens 2 der in Absatz 6 genannten Verrichtungen auch bei Ein- Ein Verlust der Grundfähigkeit Gleichgewichtssinn liegt vor, wenn satz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, auf der obersten Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Wir leisten Stufe einer dreistufigen Haushaltsleiter fünf Minuten frei stehenzu- in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums. bleiben, ohne sich abzustützen oder festzuhalten. 6  Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderli- Der Verlust der Grundfähigkeit Gleichgewichtssinn muss durch che Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend: • eine Verletzung oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B. Die versicherte Person benötigt Hilfe beim: Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor, • Fortbewegen im Zimmer Epilepsie), Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inan- • eine nachweisbare Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstüt- • eine Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Unterschenkel zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt. (sog. Polyneuropathie), • Aufstehen und Zubettgehen verursacht worden sein. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer l) Schreiben anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen Ein Verlust der Grundfähigkeit Schreiben liegt vor, wenn die versi- kann. cherte Person mit der dominanten Schreibhand nicht mehr in der • An- und Auskleiden Lage ist, mit einem Schreibstift mindestens 5 Wörter mit jeweils Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benut- mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben zu schreiben, so zung krankengerechter Kleidung - sich nicht ohne Hilfe einer ande- dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter lesen kann. ren Person an- oder auskleiden kann. m) Nutzung Tastatur oder Touchscreen • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Ein Verlust der Grundfähigkeit Nutzung Tastatur oder Touchscreen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benut- liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - nicht ohne mit einem Finger der dominanten Schreibhand auf einer Tastatur Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann. oder einem Touchscreen mindestens 5 Wörter mit mindestens 5 • Waschen, Kämmen oder Rasieren Buchstaben innerhalb von 5 Minuten zu tippen. Vom Versiche- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande- rungsschutz ausgeschlossen sind kognitive Ursachen. ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie n) Nutzung Smartphone selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegun- Ein Verlust der Grundfähigkeit Nutzung Smartphone liegt vor, wenn gen auszuführen. die versicherte Person motorisch nicht mehr in der Lage ist, ein • Verrichten der Notdurft Smartphone zu halten oder mithilfe der Bildschirmtastatur (Display- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung größe: 3,5 Zoll oder mehr) eine Nachricht von 50 Zeichen zu sch- einer anderen Person benötigt, weil sie reiben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind kognitive Ursachen. - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten o) Eigenverantwortliches Handeln (Gesetzliche Betreuung) kann oder weil Ein Verlust der Grundfähigkeit Eigenverantwortliches Handeln - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden (Gesetzliche Betreuung) liegt vor, wenn die versicherte Person auf- kann. grund einer gerichtlichen Entscheidung anhand eines psychiatri- schen Gutachtens mindestens 6 Monate lang ununterbrochen Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die gesetzlich betreut werden muss oder seit mindestens 6 Monaten durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen aus- ununterbrochen gesetzlich betreut wird. geglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not- durft keine Pflegebedürftigkeit vor. p) Intellekt (Geistige Leistungsfähigkeit) Ein Verlust der Grundfähigkeit Intellekt (Geistige Leistungsfähigkeit) 7  Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 6 liegt Pflege- liegt vor, wenn die versicherte Person in Bezug auf bedürftigkeit vor, • das Gedächtnis, • wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung • das Konzentrationsvermögen, oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und des- • die Aufmerksamkeit, halb täglicher Beaufsichtigung bedarf, oder • die Auffassungsgabe, • wenn sie dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande- • die Orientierungsfähigkeit oder ren Person aufstehen kann. • die Handlungsplanung Demenz so erheblich eingeschränkt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, 8  Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 6 liegt Pflege- alltagsrelevante Tätigkeiten (z. B. Körperhygiene, Selbstversor- bedürftigkeit auch dann vor, wenn bei der versicherten Person eine gung, Einkaufen, Putzen, Zubereitung von Essen, Ankleiden, Ver- Demenz diagnostiziert wird. einbarung von Terminen) eigenständig auszuüben. Die Demenz ist durch ein Gutachten eines Facharztes für Neurolo- Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Neurologie auf Basis gie (siehe § 9 Absatz 1 g)), nachzuweisen. einer ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psycho- pathologischer Untersuchung unter Verwendung psychometrischer Tests zu stellen. Die anerkannten Tests müssen dafür geeignet 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 4 von 16 [Seite 5] Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten „mittelschwere Die Höhe der sich aus der Verwendung aktueller Rechnungsgrund- kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5, ermittelt lagen ergebenden Veränderungen lässt sich im Vorwege - insbe- über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg oder ab sondere aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der Invalidi- einem entsprechenden Schweregrad einer anderen anerkannten sierungswahrscheinlichkeiten und der Lage am Kapitalmarkt - nicht Demenzbeurteilungsskala. beziffern. § 3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Informationspflicht 5  Wir werden Sie bei einer Verwendung aktueller Rechnungs- Ihren Vertrag? grundlagen im Rahmen der in Absatz 2 genannten Berechnungen Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss informieren. 1  Für die Tarifkalkulation, d. h. für die Berechnung der vertrag- lich garantierten Leistung und des dafür von Ihnen zu zahlenden § 4 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile Beitrags, verwenden wir bei Vertragsschluss die folgenden Rech- und was bedeutet dies für Ihren Vertrag? nungsgrundlagen: 1  Ihre Versicherung ist ein einheitlicher Versicherungsvertrag, Wahrscheinlichkeitstafeln dessen Leistungen sich wie nachfolgend erläutert kalkulatorisch • für das Invalidisierungsrisiko für den Verlust der Grundfähigkeit aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen können. die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten nach unserer unterneh- Bei der Bildung von Leistungen unter Verwendung aktueller Rech- menseigenen Unisex-Tafel SI2022 GFV I, nungsgrundlagen nach § 3 entstehen eigene kalkulatorische • für die Invalidensterblichkeit die Wahrscheinlichkeiten für Invali- Bestandteile (im Folgenden „Bestandteile“ genannt). densterblichkeit nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2022 (P)GFV TI; Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 1997 TI 2  Die Regelungen zur Überschussbeteiligung (siehe § 5), zum für Männer und Frauen, Mindestrückkaufswert (siehe § 21 Absatz 5) und zur Verrechnung • für das Todesfallrisiko die Sterbewahrscheinlichkeiten nach unse- der Abschlusskosten und deren wirtschaftliche Folgen (siehe § 19 rer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2022 (P)GFV T, Grund- Absätze 2 und 3) gelten gesondert für jeden einzelnen Bestandteil lage hierfür sind die DAV-Tafeln 2008 T für Männer und Frauen, Ihrer Versicherung. • für das Invalidisierungsrisiko für den Eintritt einer schweren Alle anderen Regelungen gelten für Ihren Versicherungsvertrag als Krankheit (einer etwa eingeschlossenen Worst Case Kapitalhilfe) Einheit. die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten nach unserer unterneh- menseigenen Unisex-Tafel SI2022 DDZ I, § 5 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? • für das Todesfallrisiko (einer etwa eingeschlossenen Worst-Case 1  Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewer- Kapitalhilfe) die Sterbewahrscheinlichkeiten nach unserer unter- tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Über- nehmenseigenen Unisex-Tafel SI2022 DDZ T, Grundlage hierfür schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. sind die DAV-Tafeln 2008 T für Männer und Frauen. Die Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlichen wir in unserem Rechnungszins Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr. Sie können ihn bei uns anfordern. Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresab- 2  Die in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundlagen können schlusses festgestellt. sich während der Vertragslaufzeit ändern. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts- Zeitpunkt prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Für die folgenden Berechnungen : Entstehung von Überschüssen • Bildung jeder zusätzlichen beitragsfreien Bonusrente aus den 2  Um Ihre versicherten Leistungen erfüllen zu können, müssen jährlichen Überschüssen und den Bewertungsreservenüberschüs- wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Wir müssen ausreichend sen nach § 5 Abschnitt VI Vorsorge treffen für eine ungünstige Entwicklung der versicherten • Leistungserhöhung durch eine vereinbarte Dynamik nach den Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich Besonderen Bedingungen für die entsprechende Dynamik der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu • Leistungserhöhung durch die Ausübung der Ausbaugarantie nach Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Des Weiteren beteili- den Besonderen Bedingungen für die Ausbaugarantie gen wir Sie an den Erträgen aus den Kapitalanlagen. verwenden wir grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen des Ver- Überschüsse entstehen in der Regel, wenn tragsschlusses nach Absatz 1. • die Aufwendungen für Leistungen niedriger sind, als bei der Tarif- 3  Wenn zum Wirksamkeitstermin der obigen Berechnungen kalkulation zugrunde gelegt wurde. aufgrund • unsere Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation zugrunde • aufsichtsrechtlicher Regelungen oder gelegt wurde. • Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. • die Erträge aus den Kapitalanlagen den Rechnungszins überstei- gen. für neu abzuschließende Haupt- und Zusatzversicherungen ver- gleichbarer Tarife andere Rechnungsgrundlagen für die Beitrags- Entstehung von Bewertungsreserven kalkulation verwendet werden (nachfolgend „aktuelle Rechnungs- 3  Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der grundlagen“ genannt), dann können wir diese auch für die obigen Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert Berechnungen verwenden. liegt. Die Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen erfolgt jedoch I Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der stets nur für die jeweilige Erhöhung; die bereits in der Vergangen- Versicherungsnehmer heit vertraglich garantierten Leistungen bleiben von einer Änderung Überschüsse der Rechnungsgrundlagen unberührt. 1  Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse- res Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- Wirtschaftliche Konsequenzen künftiger Veränderungen der und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- Rechnungsgrundlagen resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses 4  Die Anwendung der jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver- anstelle der in Absatz 1 genannten hat zur Folge, dass die in träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli- Absatz 2 bezeichneten Leistungen höher oder geringer ausfallen chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- als bei Verwendung der in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundla- destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung gen bei Vertragsschluss. (Mindestzuführungsverordnung). Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech- tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn dieser 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 5 von 16 [Seite 6] Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des • vollständiger Kündigung oder Beitragsfreistellung Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für oder Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über- • Ablauf der Beitragszahlungsdauer. schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein Schlussüberschuss- Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon anteil in voller Höhe fällig. Bei Versicherungen mit gegenüber der mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Versicherungsdauer verlängerter Leistungsdauer wird der Schluss- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra- überschussanteil im Verhältnis der Versicherungsdauer zur Leis- ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel- tungsdauer vermindert. lung für Beitragsrückerstattung nicht. Bei Tod, Eintritt des Leistungsfalls, bei Kündigung oder Beitragsfrei- 2  Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich stellung wird der Schlussüberschussanteil fällig wie er bei Ablauf zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherun- der Beitragszahlungsdauer fällig werden würde, abgezinst für die gen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Anzahl der ausstehenden Jahre der Beitragszahlungsdauer und Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestands- und Risikoklassen gekürzt im Verhältnis der abgelaufenen Dauer zur gesamten Bei- zusammengefasst. Bestands- und Risikoklassen bilden wir, um die tragszahlungsdauer. Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist die Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge Summe der Bruttojahresbeiträge. wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Wir vertei- Überschussanteile für beitragsfreie anwartschaftliche Versi- len den Überschuss für die Versicherungsnehmer in dem Maß, wie cherungen die Bestands- und Risikoklassen zu seiner Entstehung beigetragen 2  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins- haben. Für Bestands- und Risikoklassen, die nicht zur Entstehung überschussanteile. des Überschusses beigetragen haben, besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das Deckungs- kapital zu Beginn des am Zuteilungstermin abgelaufenen Versiche- Bewertungsreserven rungsjahres. 3  Vor Eintritt des Leistungsfalls fließen die Bewertungsreser- ven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung an den Bewertungsreserven Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige 3  Sie werden an den Bewertungsreserven beteiligt; die Zutei- Bewertungsreserve), den Versicherungsnehmern unmittelbar zu. lung für Ihre Versicherung erfolgt bei Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewertungsreserve • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen • Eintritt des Leistungsfalls während der Versicherungsdauer nach dem in Abschnitt III Absatz 3 beschriebenen Verfahren zuge- • Ablauf der Versicherungsdauer ordnet. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dau- oder ernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Verträgen bleiben • vollständiger Kündigung (siehe § 21 Absatz 4). Eine Zuteilung unberührt. erfolgt nur, wenn keine Umwandlung in eine beitragsfreie Versi- Nach Eintritt des Leistungsfalls erfolgt eine angemessene Beteili- cherung möglich ist (siehe § 21 Absatz 2). gung an den Bewertungsreserven. Das Verfahren ist in Abschnitt VI Die Bemessungsgröße für Ihren Anteil an der verteilungsfähigen Absatz 3 beschrieben. Bewertungsreserve ist die Summe der Kapitalerträge der bisher Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung abgelaufenen anwartschaftlichen Versicherungsdauer. 4  Die Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung wer- Der Kapitalertrag eines Versicherungsjahres besteht dabei aus den nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik • den rechnungsmäßigen Zinsen auf das Deckungskapital nach mit den in § 3 genannten Rechnungsgrundlagen ermittelt. § 21 Absatz 5 und gegebenenfalls den Zinsüberschüssen auf II Definition des Versicherungsjahres dieses Deckungskapital 1  Für die Fälligkeit von Überschussanteilen verweisen wir stets und auf den Beginn oder das Ende eines Versicherungsjahres. Hierbei • den Ansammlungsüberschüssen auf das erreichte Überschuss- verwenden wir den Begriff „Versicherungsjahr“ wie folgt: guthaben. Ein Versicherungsjahr beginnt Ausnahme: • zu Beginn der Versicherung Haben Sie die Überschussverwendung Beitragsverrechnung • zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns gewählt, werden die Zinsüberschüsse bei der Ermittlung der Bemessungsgröße Ihrer Versicherung nicht berücksichtigt. Ein Versicherungsjahr endet Zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres wird für jede • am Kalendertag vor jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns anspruchsberechtigte Versicherung ein Verteilungsschlüssel für die • am Kalendertag vor dem Ablauf der jeweiligen Dauer (Beitrags- Beteiligung an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve ermittelt. zahlungs-, Versicherungs- oder Leistungsdauer) Der Verteilungsschlüssel für Ihre Versicherung ist das Verhältnis 2  Stimmt der Ablauf der jeweiligen Dauer nicht mit einem Jah- der Summe der Kapitalerträge Ihrer Versicherung zur Summe der restag des Versicherungsbeginns überein, so umfasst das letzte Kapitalerträge aller anspruchsberechtigten Versicherungen. Der so Versicherungsjahr der jeweiligen Dauer einen Zeitraum von weni- ermittelte Verteilungsschlüssel gilt für das gesamte folgende Kalen- ger als 12 Monaten. derjahr. III Bemessungsgrundlage und Fälligkeit für die Überschuss- Zum Zuteilungstermin der Bewertungsreserve Ihrer Versicherung beteiligung während der Anwartschaft erhalten Sie die Hälfte Ihres anhand dieses Verteilungsschlüssels Überschussanteile für beitragspflichtige Versicherungen ermittelten Anteils an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve, 1  Sie erhalten laufende Überschussanteile zu Beginn eines die an dem zugehörigen Stichtag vorhanden ist. jeden Versicherungsjahres. Die Stichtage für die Ermittlung der Höhe der verteilungsfähigen Die Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile ist - Bewertungsreserve sind bei abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung: • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer: • bei der Überschussverwendung Beitragsverrechnung: der vierte Tag des Monats des Eingangs der Meldung des Todes- der je nach Zahlungsweise vereinbarte Beitrag falls • bei der Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung: • Eintritt des Leistungsfalls der versicherten Person während der die Summe der Beiträge des am Zuteilungstermin beginnenden Versicherungsdauer: Versicherungsjahres. der vierte Tag des Monats vor Leistungsbeginn • Ablauf der Versicherungsdauer: Außerdem erhalten Sie einen Schlussüberschussanteil bei der vierte Tag des letzten Monats vor Ablauf der Versicherungs- • Tod der versicherten Person während der Beitragszahlungsdauer dauer • Eintritt des Leistungsfalls während der Versicherungsdauer • vollständiger Kündigung: 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 6 von 16 [Seite 7] der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der Die Bemessungsgröße für die Bewertungsreservenüberschussan- Kündigung. teile entspricht der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussan- teile nach Absatz 1. Sofern der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung nach § 1 Absatz 3 vor Ablauf der Versicherungsdauer erlischt, Die Bewertungsreservenüberschussanteile werden wie die Zins- beginnt zum Zeitpunkt der Einstellung der Leistung nach § 12 überschussanteile nach Absatz 2 verwendet. Absatz 4 erneut das zuvor beschriebene Verfahren für die Beteili- VII Verwendung eines gegebenenfalls vorhandenen Über- gung an den Bewertungsreserven. schussguthabens IV Rechnungsgrundlagen für die Verwendung der Über- 1  Bei Eintritt des Leistungsfalls bleibt ein vorhandenes Über- schussbeteiligung schussguthaben bestehen. 1  Jeder Verwendung eines Überschussanteils oder der Beteili- 2  Das Überschussguthaben wird nach Abschnitt V Absatz 4 gung an den Bewertungsreserven zur Bildung einer zusätzlichen weiter verzinst. Rente (siehe Abschnitte V und VI) können wir die zum jeweiligen Zuteilungszeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen zugrunde § 6 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann legen (siehe § 3). beginnt Ihr Versicherungsschutz? 2  Die Verwendung aktueller Rechnungsgrundlagen hat wirt- 1  Ihr Vertrag kann auf unterschiedliche Weise zustande kom- schaftliche Konsequenzen. Diese werden in § 3 erläutert. men: V Verwendung der Überschussbeteiligung während der Antragsverfahren Anwartschaft • Wenn Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages (Ver- Überschussanteile tragserklärung) in Textform stellen, kommt der Vertrag zustande, 1  Die laufenden Überschussanteile bei beitragspflichtigen Ver- sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung oder der Versicherungs- sicherungen werden, abhängig von der vereinbarten Überschuss- schein in Textform zugegangen ist. verwendung Invitatioverfahren • mit den gezahlten Beiträgen des laufenden Versicherungsjahres • Wenn Sie von uns in Textform ein Angebot auf Abschluss eines verrechnet Vertrages erhalten und Sie dieses Angebot annehmen, kommt der oder Vertrag zustande, sobald uns Ihre Annahmeerklärung (Vertragser- • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha- klärung) in Textform zugegangen ist. bens). 2  Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag zustande verwendet. gekommen ist (siehe Absatz 1). Jedoch besteht vor dem im Versi- Der Schlussüberschussanteil wird grundsätzlich ausgezahlt. Nur cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- bei Eintritt des Leistungsfalls, Beitragsfreistellung bzw. Ablauf einer rungsschutz. gegenüber der Versicherungsdauer abgekürzten Beitragszahlungs- Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den dauer wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des Über- Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 16 Absätze 2 und 3 und schussguthabens verwendet. § 17). 2  Die Zinsüberschussanteile bei beitragsfreien Versicherungen § 7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz werden zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschuss- guthabens) verwendet. ausgeschlossen? 3  Die für Ihre Versicherung vereinbarte Überschussverwendung 1  Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert. davon, wie es zu dem Verlust einer Grundfähigkeit oder dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit gekommen ist. Bildung eines Überschussguthabens 4  Die Überschussanteile werden zu Beginn eines Versiche- 2  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Verlust rungsjahres dem Überschussguthaben zugeschlagen. Das Gutha- einer Grundfähigkeit aufgrund von ben seinerseits wird jährlich mit einem Ansammlungsüberschuss- • psychischen Beeinträchtigungen oder anteilsatz verzinst. • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch. Das Überschussguthaben wird ausgezahlt bei Der Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund von psychi- • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer schen Beeinträchtigungen gilt jedoch nicht bei den versicherten • vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 21 Absatz 4) Grundfähigkeiten: oder • Eigenverantwortliches Handeln (Gesetzliche Betreuung) (siehe • Ablauf der Versicherungsdauer. § 2 Absatz 4 k)) Bewertungsreserven • Intellekt (Geistige Leistungsfähigkeit) (siehe § 2 Absatz 4 l)) 5  Wird Ihrem Vertrag eine Beteiligung an den Bewertungsreser- Der Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund von Alkohol-, ven zugeteilt (siehe Abschnitt III Absatz 3), so wird dieser Betrag Drogen- oder Medikamentenmissbrauch gilt jedoch nicht bei den grundsätzlich ausgezahlt. Nur bei Eintritt des Leistungsfalls wird versicherten Grundfähigkeiten: der Betrag zur Erhöhung des Überschussguthabens verwendet. • Sehen (siehe § 2 Absatz 4 a)) VI Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Verwendung der • Sprechen (siehe § 2 Absatz 4 b)) Überschussbeteiligung im Leistungsbezug • Hören (siehe § 2 Absatz 4 c)) Bemessungsgrundlage und Fälligkeit der Überschussanteile • Armgebrauch (siehe § 2 Absatz 4 d)) 1  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins- • Handgebrauch (siehe § 2 Absatz 4 e)) überschussanteile. • Greifen und Halten (siehe § 2 Absatz 4 f)) Die Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das am • Gehen (siehe § 2 Absatz 4 g)) Zuteilungstermin vorhandene Deckungskapital der Versicherung. • Treppensteigen (siehe § 2 Absatz 4 h)) • Stehen (siehe § 2 Absatz 4 i)) Verwendung der Überschussanteile • Sitzen (siehe § 2 Absatz 4 j)) 2  Die auf die Grundfähigkeitsrente entfallenden Zinsüberschus- • Schreiben (siehe § 2 Absatz l)) santeile werden zur Bildung von zusätzlichen beitragsfreien Bonus- • Nutzung Tastatur oder Touchscreen (siehe § 2 Absatz 4 m)) renten verwendet, die die laufende Grundfähigkeitsrente erhöhen. • Nutzung Smartphone (siehe § 2 Absatz 4 n)) Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsfall einge- treten ist, erfolgt die Erhöhung jedoch nur anteilig für die zurückge- Bei der Grundfähigkeit Gleichgewichtssinn (siehe Absatz 4 k)) ist legten vollen Monate des Leistungsbezuges. der Versicherungsschutz nur für den Fall ausgeschlossen, dass der Verlust des Gleichgewichtssinnes aufgrund einer Polyneuropathie Bewertungsreserven entstanden ist, die auf einen Alkoholmissbrauch zurückzuführen ist. 3  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Bewertungsreservenüberschussanteile. 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 7 von 16 [Seite 8] 3  Wir leisten ebenfalls nicht, wenn der Verlust einer Grundfä- • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten higkeit oder die Pflegebedürftigkeit verursacht ist: können. a) unmittelbar oder mittelbar durch Rücktritt • Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, es sei denn, das den 5  Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können Verlust der Grundfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit verur- wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, sachende Ereignis tritt während eines Aufenthaltes der versi- wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige- cherten Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahr- ein, und die versicherte Person war an den kriegerischen lässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir Ereignissen nicht aktiv beteiligt den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhe- • innere Unruhen, sofern die versicherte Person aufseiten der rer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Unruhestifter teilgenommen hat; Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände b) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch geschlossen hätten. eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per- 6  Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. son; fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße, z. B. im Stra- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt ßenverkehr, sind hiervon nicht betroffen; unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen c) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als gefahrerheblichen Umstand, der altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtliche Selbstverlet- zung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachge- • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls wiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens- • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der pflicht ursächlich Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten; war. d) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versiche- Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann- rungsnehmer oder der Bezugsberechtigte vorsätzlich den Ver- ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. lust einer Grundfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit der versi- 7  Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir cherten Person herbeigeführt haben; den Rückkaufswert, soweit ein solcher anfällt (siehe § 21 Absätze 5 und 6; die Regelung des § 21 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt nicht). Die e) durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde Kündigung oder eine vergleichbare Einrichtung tätig wurde. Wenn die versi- 8  Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- cherte Person berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist, wer- letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig den wir leisten; erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von 9  Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristi- Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer schen Akten oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli- Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei che Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi- Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände schen Stoffen bei terroristischen Akten, sofern durch den geschlossen hätten oder Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu Einsatz oder das Freisetzen billigend in Kauf genommen wird, vertreten haben. das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden und es infolge des Einsatzes oder des Freisetzens zu 10  Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß- einer nicht kalkulierbaren Häufung von Leistungsfällen in einer gabe des § 21 Absätze 10 bis 12 in einen beitragsfreien Vertrag Höhe kommt, bei der die Erfüllbarkeit nicht betroffener Verträge um. nicht mehr gewährleistet werden kann und dies von einem Vertragsanpassung unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. 11  Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei pflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden Vorvertragliche Anzeigepflicht die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- 1  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung. in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu- zeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent- 12  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben, zu schließen, erheblich sind. fristlos kündigen, wenn Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen • wir im Rahmen der Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor 10 % erhöhen oder Vertragsannahme, in Textform stellen. • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen. 2  Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwor- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags- tung der Fragen verpflichtet. anpassung hinweisen. 3  Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah- 13  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung tig gehandelt. hingewiesen haben. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung 14  Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur 4  Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. • vom Vertrag zurücktreten, 15  Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung • den Vertrag kündigen, oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich • den Vertrag anpassen oder geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 8 von 16 [Seite 9] von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend g) bei einer Demenz nach § 2 Absatz 8 zusätzlich ein Gutachten gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung eines Facharztes für Neurologie, welches auf Basis einer aus- unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir führlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopatho- unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich logischer Untersuchung und unter Verwendung psychometri- weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 scher Tests erstellt wurde; nicht verstrichen ist. h) eine Aufstellung 16  Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen • der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtun- unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsan- gen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Person in passung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre- Behandlung war, ist oder - sofern bekannt - sein wird, ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend • der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die versicherte worden, beträgt die Frist 10 Jahre. Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbs- Anfechtung unfähigkeit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit oder dem 17  Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent- Verlust einer Grundfähigkeit geltend machen könnte. scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft nach ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können § 23 gegeben wird. wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von 2  Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwen- hatten. Absatz 7 gilt entsprechend. dige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte Leistungserweiterung/Wiederinkraftsetzung der Versicherung und Aufklärungen. 18  Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versi- Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlan- cherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder in Kraft gesetzt gen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bun- wird und deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen desrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall über- wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder nehmen wir die Untersuchungskosten sowie die Reise- und Wiederinkraftsetzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens wieder in Kraft gesetzten Teils neu. die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flüge in Erklärungsempfänger der Economyklasse erstattet. Die Übernachtungskosten werden 19  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags- von uns höchstens bis zu einem Betrag von 75 EUR pro Übernach- anpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche tung übernommen. Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. 3  Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtig- Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur ter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch- Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. 4  Die versicherte Person ist im Rahmen der Mitwirkungspflich- Auszahlung von Leistungen ten verpflichtet • zumutbare Hilfsmittel zu verwenden (z. B. Seh- und Hörhilfen, Prothesen) und § 9 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine • sich zumutbaren Heilbehandlungen und Maßnahmen zu unterzie- Leistung erhalten möchten? hen, 1  Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, müssen soweit durch diese der Verlust einer Grundfähigkeit oder der Eintritt uns auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünfte, die der Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann bzw. die Grundfä- zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, gegeben higkeit wiedererlangt werden kann oder die Pflegebedürftigkeit und Nachweise vorgelegt werden: dadurch entfällt. a) eine Darstellung der Ursache für den Verlust der Grundfähigkeit Zumutbar sind solche Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnah- oder den Eintritt der Pflegebedürftigkeit; men, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbun- b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person den sind. Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnahmen, die mit gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer Zusammenhang nicht als zumutbar an. des Verlusts der Grundfähigkeit oder über die Anzahl der Ver- 5  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- richtungen (siehe § 2 Absätze 5 und 6) bei Pflegebedürftigkeit; stände verrechnen. Der Verlust einer Grundfähigkeit ist durch geeignete medizini- 6  Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- sche Befunde eines Facharztes der entsprechenden Fachrich- ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen von Leistungen in Länder tung (z. B. Chirurgie, Neurologie, Orthopädie) nachzuweisen. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs- berechtigte Person auch die damit verbundene Gefahr. c) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; § 10 Wie unterstützen wir Sie im Leistungsfall? d) bei Verlust einer Grundfähigkeit im Rahmen des Einsatzes in Wir unterstützen und beraten Sie im Leistungsfall. Insbesondere einer Einsatzhundertschaft (siehe § 1 Absatz 2) der Nachweis bei Fragen über die während des Einsatzes erlittene Krankheit oder Körper- verletzung (z. B. Bestätigung des Dienstherrn). Aus dem Nach- • zur Beantragung von Versicherungsleistungen, weis muss hervorgehen, welches konkrete Ereignis zur Krank- • zum Verfahren der Leistungsprüfung, heit oder Körperverletzung führte (z. B. Angabe der beteiligten • zum Umfang der Versicherungsleistung, Personen, Beschreibung des Hergangs); • zum Nachweis des Verlusts einer Grundfähigkeit und der Pflege- bedürftigkeit sowie e) bei Anordnung gesetzlicher Betreuung der gerichtliche Bestel- • zu den beizubringenden Unterlagen lungsbeschluss oder der Betreuerausweis; stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Darüber hinaus f) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Per- erhalten Sie die nötigen Formulare, um Leistungen zu beantragen. son oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 9 von 16 [Seite 10] § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere § 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- Leistungspflicht ab? schein? 1  Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns bei- 1  Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform über- gezogenen Unterlagen (siehe § 9) erklären wir in Textform, ob und mitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen. liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde ver- 2  Diese Erklärung geben wir innerhalb von 5 Arbeitstagen ab, langen. nachdem uns die in Absatz 1 genannten Unterlagen vorliegen. 2  Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spätes- über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leis- tens alle 4 Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass 3  Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner- uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist. kenntnisse aus. Wir können aber in begründeten Einzelfällen, in § 15 Wer erhält die Leistung? denen einem unbefristeten Anerkenntnis sachliche Gründe entge- genstehen, einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes 1  Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer Anerkenntnis aussprechen. Gründe hierfür können beispielsweise die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich sein, dass die Leistungsprüfung aufgrund fehlender medizinischer einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leis- Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht abschließend ten wir an Sie. erfolgen kann oder ein Wiedererlangen der Grundfähigkeit oder ein Bezugsberechtigung Ende der Pflegebedürftigkeit zu erwarten ist (z. B. aus medizini- 2  Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere schen Gründen). Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- Anerkenntnis für uns bindend. Während dieses Zeitraums verzich- ter). ten wir auf die Nachprüfung (siehe § 12 Absätze 1 bis 2). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der § 12 Was gilt nach Anerkennung unserer Leis- Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis tungspflicht? zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Nachprüfung Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte 1  Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt haben sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir berechtigt, das uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur Fortbestehen des Verlusts der Grundfähigkeit oder der Pflegebe- noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dürftigkeit nachzuprüfen. dert werden. 2  Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus- Abtretung und Verpfändung künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versi- 3  Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können cherte Person durch von uns zu beauftragende Ärzte umfassend Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine untersuchen lässt. Hierbei anfallende Kosten sind von uns zu tra- Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Aus- gen. Die Bestimmungen des § 9 Absatz 2 gelten entsprechend. führungen in Absatz 4. Mitteilungspflicht Anzeige 3  Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes 4  Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Zögern) mitteilen, wenn Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz • die gesetzliche Betreuung aufgehoben wird oder 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns • die versicherte Person stirbt. vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Leistungsfreiheit Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche- 4  Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht ent- Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- fallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform darlegen. rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeit- Beiträge und Kosten punkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen, sofern die Bei- tragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Fällt dieser Termin § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung nicht auf einen Beitragsfälligkeitstermin, wird für den Zeitraum bis zur nächsten Beitragsfälligkeit nur ein anteiliger Beitrag fällig. beachten? 1  Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinba- § 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwir- rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. kungspflichten? 2  Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 Absatz 4 oder § 12 von schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge- Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche- tungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden rungsperiode fällig (Fälligkeitstag). Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch geson- Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vier- haben. teljahr bzw. ein halbes Jahr. Weisen Sie uns nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahr- Bei vollständig beitragsfreien Verträgen umfasst die Versicherungs- lässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. periode einen Monat. Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen, Sofern zwischen dem Fälligkeitstag des letzten Beitrags und dem dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Ablauf der Beitragszahlungsdauer keine volle Versicherungsperi- Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwir- ode liegt, so wird am letzten Fälligkeitstag nur ein anteiliger Beitrag kungspflicht arglistig verletzt wird. fällig. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn 3  Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Fälligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag Leistung verpflichtet. bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 10 von 16 [Seite 11] • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie- hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver- § 18 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer Zahlungs- Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können? aufforderung erfolgt. Stundung Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezo- 1  Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer- werden Ihnen die Beiträge für bis zu 24 Monate zinslos gestundet. halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In dem Stundungszeitraum müssen Sie keine Beiträge zahlen. Ihr 4  Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten Versicherungsschutz bleibt für diesen Zeitraum in vollem Umfang zahlen. bestehen. 5  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- Eine Stundung ist möglich, wenn der Vertrag stände verrechnen. • seit mindestens 12 Monaten besteht, • Sie die Beiträge für diesen Zeitraum vollständig bezahlt haben § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht und rechtzeitig zahlen? • die Versicherungsdauer ab Beginn der Stundung noch mindes- Erster Beitrag tens 5 Jahre beträgt. 1  Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können Beträgt die Versicherungsdauer ab Beginn der Stundung weniger wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktre- als 5 Jahre, können Sie bei Vorliegen der übrigen soeben genann- ten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche ten Voraussetzungen dennoch stunden, wenn Sie sich in einer Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. gesetzlichen Elternzeit befinden, Sie sich in Kurzarbeit befinden Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen oder Sie arbeitslos sind. Sie müssen uns die Elternzeit, die Kurzar- wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten beit oder die Arbeitslosigkeit nachweisen, z. B. durch einen haben. Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. Endet die Elternzeit, 2  Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch die Kurzarbeit oder die Arbeitslosigkeit während des Stundungs- nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, zeitraums, müssen Sie uns dies unverzüglich (d. h. ohne schuld- wenn wir Sie haftes Zögern) anzeigen. • durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder Eine Stundung der Beitragszahlung ist während der Vertragslauf- • durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein zeit mehrfach möglich, wenn auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- • die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt werden und tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, • die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. beglichen wurden. Folgebeitrag Nachzahlung der gestundeten Beiträge 3  Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig können wir 2  Nach dem Ablauf des Stundungszeitraumes müssen Sie die Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die gestundeten Beiträge nachzahlen. Dies kann in Form einer einmali- Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. gen Zahlung oder, wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Text- form stellen, in höchstens 48 monatlichen Raten erfolgen. Wenn 4  Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Sie während einer vereinbarten Ratenzahlung eine Vertragsände- Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche- rung wünschen, werden wir Sie über die bestehenden Möglichkei- rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles ten für Ihren Vertrag informieren. noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie- 3  Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht vollständig nach- sen haben. zahlen, bieten wir Ihnen auf Ihren in Textform gestellten Antrag an, dass die ausstehenden Beiträge durch eine Vertragsänderung aus- 5  Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver- geglichen werden. Infolge dieser Vertragsänderung wird die verein- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie barte Grundfähigkeitsrente nach den anerkannten Regeln der Ver- sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug sicherungsmathematik und den Rechnungsgrundlagen für die befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristset- Tarifkalkulation nach § 3 herabgesetzt. zung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann Die Herabsetzung ist jedoch nur möglich, wenn die herabgesetzte automatisch mit dem Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Grundfähigkeitsrente nach dieser Vertragsänderung mindestens Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese 50 EUR monatlich beträgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusam- Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. menhang die Regelungen in § 21 Absatz 15. 6  Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- Herabsetzung des Beitrages zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzah- 4  Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, len können Sie nur werden wir Ihren Beitrag zu Beginn der nächsten Versicherungspe- riode herabsetzen, die auf den Eingang Ihres Antrages bei uns • innerhalb eines Monats nach der Kündigung folgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden in § 21 Absätze 13 bis 15. worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Beitragspause Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirk- 5  Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Beitragszahlung frü- sam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- hestens nach Ablauf des vierten Versicherungsjahres zu Beginn schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, einer jeden Versicherungsperiode durch eine Mitteilung in Textform besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. für einen festen Zeitraum von höchstens 12 Monaten auszusetzen. 7  Wir sind nach § 38 Absatz 1 VVG berechtigt für die Fristset- Wir führen Ihren Vertrag während dieser Zeit als beitragsfreie Versi- zung bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages (siehe Absatz 3) eine cherung nach § 21 Absätze 10 bis 12 mit herabgesetzter Grundfä- Gebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt 15 EUR. Wir haben uns higkeitsrente fort. der der Bemessung der Gebühr an dem bei uns regelmäßig entste- 6  Für die Leistung einer eventuell eingeschlossenen Worst- henden Aufwand orientiert. Case Kapitalhilfe gelten ab dem Beginn der Beitragspause die glei- Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebühr chen Bestimmungen wie bei einer Beitragsfreistellung (siehe § 6 obliegt uns. Absatz 3 der Bedingungen für die Worst-Case Kapitalhilfe). Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung 7  Ihr Recht auf Beitragspause besteht nur, wenn zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder • die Beitragspause vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer Ihrer • dem Grunde nach nicht zutreffen oder Versicherung endet 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 11 von 16 [Seite 12] und wendungen. Bei den übrigen Kosten handelt es sich vollständig um • die nach § 21 Absätze 10 bis 12 herabgesetzte Grundfähig- Verwaltungskosten. Diese werden über die gesamte Vertragslauf- keitsrente die Mindestrente von 50 EUR monatlich erreicht. zeit erhoben. 8  Tritt der Versicherungsfall in der Grundfähigkeitsversiche- Die Höhe der einkalkulierten Abschlusskosten sowie die Höhe der rung oder einer eventuell eingeschlossenen Worst-Case Kapital- auf Beiträge und gezahlte Renten entfallenden übrigen Kosten kön- hilfe während der Beitragspause ein, führen wir Ihren Vertrag ab nen Sie dem vor Vertragsschluss ausgehändigten Informationsblatt dessen Eintritt dauerhaft - also auch nach Ablauf der Beitrags- zu Versicherungsprodukten entnehmen. pause - beitragsfrei fort. Abschlusskosten Wir leisten die vereinbarte Grundfähigkeitsrente nur in der durch 2  Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren die Beitragspause herabgesetzten Höhe. Entfällt unsere Leis- nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, tungspflicht während der Leistungsdauer, ist die Wiederaufnahme dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschlusskosten her- der Beitragszahlung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung mög- anziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der lich. für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbe- Aus einer eingeschlossenen Worst-Case Kapitalhilfe wird nur die triebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von durch die Beitragspause herabgesetzte Versicherungssumme gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel- gezahlt. Wenn wir die Versicherungssumme gezahlt haben, endet lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach die Worst-Case Kapitalhilfe. Sie kann - auch nach Ablauf der der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen Beitragspause - nicht wieder in Ihren Vertrag eingeschlossen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge werden. beschränkt. Das Recht auf Erhöhung aus einer gegebenenfalls eingeschlos- Folgen der Verteilung der Abschlusskosten senen Dynamik oder Ausbaugarantie sowie das gegebenenfalls 3  Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in vereinbarte Umtauschrecht (EXKLUSIV-Option) setzt für den der Anfangszeit Ihres Vertrages nur der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum der Beitragspause aus. Mindestwert (siehe § 21 Absatz 5) zur Bildung eines Rückkaufswer- tes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien Grundfähigkeitsrente vor- 9  Bei Inanspruchnahme der Beitragspause erfolgt kein Abzug handen ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert ist dann nach § 21 Absatz 7. mindestens der Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der 10  Nach Ablauf der Beitragspause führen wir Ihren Vertrag Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung beitragspflichtig fort. Sie müs- ergibt. Sofern die Versicherungsdauer weniger als 5 Jahre beträgt, sen dann den Beitrag in der vor der Beitragspause vereinbarten werden die Abschlusskosten auf die Versicherungsdauer verteilt. Höhe entsprechend den vertraglichen Fälligkeiten wieder zahlen, Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei- sofern der Versicherungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe oder einer eventuell eingeschlossenen Worst-Case Kapitalhilfe Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags- während der Beitragspause nicht eingetreten ist (siehe Absatz 8). freien Grundfähigkeitsrente zur Verfügung. Die Höhe der nach Ablauf der Beitragspause bestehenden versi- 4  Die Höhe der beitragsfreien Grundfähigkeitsrente und der cherten Grundfähigkeitsrente und der Versicherungssumme einer beitragsfreien Versicherungssumme einer eventuell eingeschlosse- eventuell eingeschlossenen Worst-Case Kapitalhilfe berechnen nen Worst-Case Kapitalhilfe können Sie der Tabelle der Leistungen wir nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik bei Beitragsfreistellung in Ihrem Versicherungsschein entnehmen. und den Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation nach § 3. Dabei bleibt das vor Beginn der Beitragspause vereinbarte Ver- Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach hältnis der Grundfähigkeitsrente zur Versicherungssumme der § 21 Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe Worst-Case Kapitalhilfe erhalten. Die während der Beitragspause • des Rückkaufswertes nach § 169 VVG, herabgesetzte versicherte Grundfähigkeitsrente und die herabge- • des Abzuges setzte Versicherungssumme aus einer vorhandenen Worst-Case und Kapitalhilfe erhöhen sich daher wieder. Sie erreichen wegen der • des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug während der Zeit der Beitragspause nicht gezahlten Beiträge der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen. jedoch nicht mehr die Höhe, die vor der Beitragspause vereinbart waren. 5  Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei- Nach Ablauf der Beitragspause wird die Wartezeit von 3 Monaten träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste- der Worst-Case Kapitalhilfe (siehe § 1 Absatz 2 der Bedingungen hen. für die Worst-Case Kapitalhilfe) erneut in Lauf gesetzt. Dies gilt jedoch nur für den Teil der Versicherungssumme der Worst-Case § 20 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert Kapitalhilfe, der infolge des Ablaufs der Beitragspause wieder in Rechnung? erhöht wurde. 1  In folgenden Fällen stellen wir Ihnen die durchschnittlich ent- Eine gegebenenfalls bei Beginn der Beitragspause ausgesetzte stehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rechnung: Dynamik, Ausbaugarantie bzw. EXKLUSIV-Option wird wieder in Kraft gesetzt. • Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder Abschriften des Versicherungsscheins 11  Eine Beitragspause kann unter den Voraussetzungen des • Änderung der Zahlungsweise Absatzes 7 während der Vertragslaufzeit mehrfach in Anspruch • Produktgruppenwechsel genommen werden. Zwischen dem Ablauf einer Beitragspause • Versicherungsnehmerwechsel und dem Beginn einer neuen Beitragspause müssen jedoch min- • Entnahme aus Überschusswerten destens zwei volle beitragspflichtige Versicherungsjahre liegen. • Änderung Bezugsrecht § 19 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- • nachträglicher Einschluss einer Dynamik • Rückläufer im Lastschriftverfahren rechnet? • Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändungen 1  Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind bei Die Höhe der Gebühren können Sie der vor Vertragsschluss aus- der Kalkulation Ihres Beitrages und Ihrer Leistungen berücksich- gehändigten Gebührenübersicht entnehmen. tigt. Es handelt sich um Abschlusskosten sowie übrige Kosten. 2  Wir haben uns bei der Bemessung der pauschalen Gebühr Zu den Abschlusskosten gehören insbesondere Abschlussprovi- an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. sionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschlusskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausferti- Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebüh- gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam- ren obliegt uns. menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 12 von 16 [Seite 13] • dem Grunde nach nicht zutreffen oder Der von uns erhobene, mit Ihnen vereinbarte Abzug beträgt bei • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, vollständiger Kündigung des Vertrages 95 EUR, höchstens jedoch entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. 50 % des Rückkaufswertes. Um diesen Betrag verringert sich Ihr Rückkaufswert. Kündigung und Beitragsfreistellung Wir erheben den Abzug nur, wenn Ihr Vertrag infolge einer vollstän- digen Kündigung beendet wird. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen in Absatz 2. § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen Bei einer teilweisen Kündigung sowie einer vollständigen und teil- oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkun- weisen Beitragsfreistellung verzichten wir auf den Abzug. gen hat dies auf unsere Leistungen? Mit dem Abzug werden die nicht im Vertrag einkalkulierten Kosten Kündigung abgegolten, die bei der Abwicklung der vollständigen Kündigung 1  Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer entstehen. jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text- Haben wir die Voraussetzungen zum Abzug bewiesen und weisen form vollständig oder teilweise kündigen. Sie uns dann nach, dass der aufgrund Ihres Verlangens der voll- Eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, solange wir Leistungen ständigen Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall wegen des Verlusts einer Grundfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit entweder zahlen. • dem Grunde nach nicht zutrifft oder Vollständige Kündigung • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, 2  Bei einer vollständigen Kündigung stellen wir Ihren Vertrag entfällt der Abzug oder wird entsprechend herabgesetzt. grundsätzlich vollständig beitragsfrei. Nähere Informationen zur vollständigen Beitragsfreistellung können Sie den Absätzen 10 und Beitragsfreistellung 11 entnehmen. Wenn allerdings die in Absatz 12 genannten Vor- 8  Sie können Ihre Versicherung während der Beitragszahlungs- aussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie die Leistung bei Kündi- dauer jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gung nach Absatz 4. In diesem Fall endet der Vertrag. in Textform vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen. Teilweise Kündigung 9  Ist bei der versicherten Person zum Zeitpunkt der Beitrags- 3  Bei einer teilweisen Kündigung wird Ihr Vertrag mit herabge- freistellung ein Leistungsfall eingetreten, bleiben Ansprüche auf setztem Beitrag und einer herabgesetzten Grundfähigkeitsrente Grund des bereits vor der Beitragsfreistellung eingetretenen Leis- fortgesetzt. Die Folgen einer teilweisen Kündigung auf Ihren Ver- tungsfalls unberührt. trag sind identisch mit denen einer teilweisen Beitragsfreistellung. Vollständige Beitragsfreistellung Daher gelten die Absätze 13 bis 15 auch für die teilweise Kündi- 10  Die vollständige Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus: gung. • Sie müssen für Ihre Versicherung keine Beiträge mehr zahlen. Leistung bei Kündigung • Die versicherte Grundfähigkeitsrente wird auf eine beitragsfreie 4  Wenn Sie Ihren Vertrag nach Absatz 1 vollständig kündigen Grundfähigkeitsrente herabgesetzt. und die Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung nach Absatz 11  Für die Berechnung der beitragsfreien Grundfähigkeitsrente 12 nicht vorhanden sind, erhalten Sie gilt: • den Rückkaufswert des Vertrages (siehe Absatz 5) • Die Grundlage für die Berechnung bildet der Rückkaufswert Ihrer • verringert um den Abzug nach Absatz 7. Versicherung. Dieser wird um rückständige Beiträge gemindert. Zusätzlich erhalten Sie die für den Fall der Kündigung vereinbarte • Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an. Überschussbeteiligung nach § 5. • Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen Der so ermittelte Betrag wird um rückständige Beiträge gemindert. Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 3 und 4) verwendet. Eine etwa eingeschlossene Worst-Case Kapitalhilfe erlischt und • Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche- deren Rückkaufswert wird ausgezahlt. rungsperiode. Nähere Informationen zum Rückkaufswert der Worst-Case Kapital- 12  Die vollständige Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, hilfe können Sie den Bedingungen für die Worst-Case Kapitalhilfe wenn die nach Absatz 11 berechnete beitragsfreie Grundfähigkeits- entnehmen. rente mindestens 50 EUR monatlich beträgt. Sofern diese Min- Rückkaufswert destrente nicht erreicht wird, erlischt Ihre Versicherung. Sie 5  Der Rückkaufswert ist die Summe der nach den anerkannten erhalten in diesem Fall die Leistung bei Kündigung nach Absatz 4. Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundla- Eine etwa eingeschlossene Worst-Case Kapitalhilfe wird bei einer gen nach § 3 für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode vollständigen Beitragsfreistellung ebenfalls beitragsfrei fortgeführt. berechneten Deckungskapitale der Bestandteile des Vertrages Die Versicherungssumme der Worst-Case Kapitalhilfe wird im sel- nach § 4. ben Verhältnis vermindert wie die Grundfähigkeitsrente. Die Bei- Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung ist das Deckungskapital tragsfreistellung der Worst-Case Kapitalhilfe ist jedoch nur möglich, eines Bestandteils (siehe § 4) mindestens der Wert, der sich bei wenn deren beitragsfreie Versicherungssumme den in den Bedin- gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 gungen für die Worst-Case Kapitalhilfe festgelegten Mindestbetrag Jahre der Versicherungsdauer ergibt. Sofern die Versicherungs- erreicht. Anderenfalls erlischt die Worst-Case Kapitalhilfe. dauer weniger als 5 Jahre beträgt, werden die Abschlusskosten auf Nähere Informationen zum Rückkaufswert, zu dem Mindestbetrag die Versicherungsdauer verteilt. und zur beitragsfreien Versicherungssumme der Worst-Case Kapi- Befristete Herabsetzung des Rückkaufswertes talhilfe können Sie den Bedingungen für die Worst-Case Kapital- 6  Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach hilfe entnehmen. Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert des Vertrages angemessen Teilweise Beitragsfreistellung herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung 13  Die teilweise Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus: der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versiche- • Der zu zahlende Beitrag wird reduziert. rungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die • Die versicherte Grundfähigkeitsrente wird herabgesetzt. Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet. 14  Für die Berechnung der herabgesetzten Grundfähigkeits- Abzug rente gilt: 7  Wir sind nach § 169 Absatz 5 VVG berechtigt, den Rück- • Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an. kaufswert des Vertrages um einen Abzug zu verringern. • Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen Voraussetzung ist, dass der Abzug vereinbart, beziffert und ange- Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 3 und 4) messen ist, was wir im Zweifel zu beweisen haben. verwendet. • Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche- rungsperiode. 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 13 von 16 [Seite 14] 15  Die teilweise Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, Grundfähigkeitsrente und die Versicherungssumme einer gegebe- wenn nenfalls eingeschlossenen Worst-Case Kapitalhilfe geringer sein • der durch Sie weiterhin zu zahlende Beitrag 15 EUR monatlich als vor der Beitragsfreistellung. nicht unterschreitet und Für die Berechnung der Höhe des zu zahlenden Beitrags bzw. der • die nach Absatz 14 berechnete herabgesetzte Grundfähigkeits- versicherten Grundfähigkeitsrente und der Versicherungssumme rente mindestens 50 EUR monatlich beträgt. einer gegebenenfalls eingeschlossenen Worst-Case Kapitalhilfe Sofern diese Mindestwerte nicht erreicht werden, können Sie nur wenden wir anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an. die vollständige Beitragsfreistellung beantragen. Es werden dabei die Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation nach § 3 verwendet. Ist Ihr Vertrag im Rahmen eines Kollektivvertrages zustande gekommen, kann der Beitrag von 15 EUR monatlich unterschritten Wir werden Sie im Einzelfall über die konkreten Auswirkungen auf werden. Ihren Vertrag informieren. Eine etwa eingeschlossene Worst-Case Kapitalhilfe wird bei einer 18  Befindet sich die versicherte Person teilweisen Beitragsfreistellung herabgesetzt und mit vermindertem • aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs in Elternzeit Beitrag fortgeführt. Die Versicherungssumme der Worst-Case Kapi- oder talhilfe wird im selben Verhältnis vermindert wie die Grundfähig- • ist die versicherte Person arbeitslos keitsrente. Die teilweise Beitragsfreistellung einer Worst-Case Kapi- und talhilfe ist jedoch nur möglich, wenn deren herabgesetzte • wird der Vertrag zu Beginn oder während der Elternzeit bzw. der Versicherungssumme den in den Bedingungen für die Worst-Case Arbeitslosigkeit nach Absatz 8 vollständig beitragsfrei gestellt, Kapitalhilfe festgelegten Mindestbetrag erreicht. Anderenfalls gilt für die Wiederinkraftsetzung zusätzlich zu den Regelungen in erlischt die Worst-Case Kapitalhilfe. Absatz 16 folgendes: Nähere Informationen zum Rückkaufswert, zu dem Mindestbetrag • Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder und zur beitragsfreien Versicherungssumme der Worst-Case Kapi- während der Elternzeit, kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren talhilfe können Sie den Bedingungen für die Worst-Case Kapital- ab dem Beginn der ersten Beitragsfreistellung aufgrund einer hilfe entnehmen. Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft Wiederinkraftsetzung nach vollständiger Beitragsfreistellung gesetzt werden. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen oder Beitragserhöhung nach teilweiser Beitragsfreistellung Sie uns spätestens 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit in 16  Sie können innerhalb von 3 Jahren ab dem Beginn Textform mitteilen. Die Wiederinkraftsetzung nehmen wir dann • einer vollständigen Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wie- zu Beginn des Kalendermonats vor, der auf die Beendigung der der aufnehmen (Wiederinkraftsetzung). Elternzeit folgt. • einer teilweisen Beitragsfreistellung den Beitrag in den Grenzen • Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder des Absatz 17 wieder erhöhen (Beitragserhöhung). während der Arbeitslosigkeit und besteht der Vertrag zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 2 Jahren, kann der Vertrag innerhalb Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung gilt: von 2 Jahren ab dem Beginn der vollständigen Beitragsfreistel- • Sie müssen uns Ihren Wunsch in Textform mitteilen. lung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt • Eine Wiederinkraftsetzung oder Beitragserhöhung ist ausge- werden. Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass die schlossen, wenn bei der versicherten Person zum Zeitpunkt der versicherte Person wieder in einem ungekündigten Arbeitsverhält- Mitteilung bereits ein Versicherungsfall in der Grundfähigkeits- nis steht. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen Sie uns versicherung oder einer eventuell eingeschlossenen Worst-Case in Textform mitteilen. Kapitalhilfe eingetreten ist. Um die Voraussetzungen für die Wiederinkraftsetzung ohne • Nehmen Sie die Beitragszahlung innerhalb der ersten 6 Monate erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu können, müssen uns nach der vollständigen Beitragsfreistellung wieder auf, erfolgt die geeignete Nachweise eingereicht werden. Wiederinkraftsetzung ohne erneute Gesundheitsprüfung. • Erhöhen Sie innerhalb der ersten 6 Monate nach einer teilweisen Wirtschaftliche Folgen Beitragsfreistellung Ihren Beitrag wieder, erfolgt die Beitragserhö- Keine Beitragsrückzahlung hung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung. 19  Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. • Wenn Sie nach Ablauf dieser 6 Monate die Beitragszahlung wie- Abzug der aufnehmen oder aber den Beitrag erhöhen möchten, ist eine 20  Kündigen Sie Ihren Vertrag vollständig und wird infolgedes- erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. sen eine Leistung bei Kündigung nach Absatz 4 fällig, erheben wir Diese erneute Gesundheitsprüfung entscheidet darüber, ob eine einen Abzug nach Absatz 7 und ziehen diesen vom Rückkaufswert Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragserhöhung überhaupt möglich ist. des Vertrages ab. Wird infolge einer Wiederinkraftsetzung oder Beitragserhöhung die Folgen der Verteilung der Abschlusskosten Versicherungssumme einer Worst-Case Kapitalhilfe erhöht oder 21  Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen, wieder in den Vertrag eingeschlossen, dann wird die Wartezeit von kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra- 3 Monaten (siehe § 1 Absatz 2 der Bedingungen für die Worst- ges ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nur der Case Kapitalhilfe) ab Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragserhöhung gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert (siehe Absatz 5) zur Bil- erneut in Lauf gesetzt. Sie bezieht sich jedoch ausschließlich auf dung eines Rückkaufswertes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien den Teil der Versicherungssumme, der durch die hier genannten Grundfähigkeitsrente vorhanden. Vertragsänderungen neu hinzugekommen ist. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei- 17  Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe haben Sie folgende Gestaltungsmöglichkeiten: Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags- freien Grundfähigkeitsrente zur Verfügung. • Sie können Ihren Vertrag mit der versicherten Grundfähig- keitsrente und der Versicherungssumme einer gegebenenfalls Höhe der Leistungen bei Kündigung oder Beitragsfreistellung eingeschlossenen Worst-Case Kapitalhilfe fortsetzen, die vor der 22  Die Höhe der beitragsfreien Grundfähigkeitsrente und der vollständigen oder teilweisen Beitragsfreistellung vereinbart war. beitragsfreien Versicherungssumme einer eventuell eingeschlosse- Da Sie während der Beitragsfreistellung keinen oder nur einen nen Worst-Case Kapitalhilfe können Sie der Tabelle der Leistungen reduzierten Beitrag gezahlt haben, erhöht sich der zuletzt vor der bei Beitragsfreistellung in Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Beitragsfreistellung zu zahlende Beitrag für Ihre Versicherung. Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach • Sie können Ihren Vertrag mit dem zuletzt vor der vollständi- Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe gen bzw. teilweisen Beitragsfreistellung vereinbarten Beitrag • des Rückkaufswertes nach § 169 VVG, fortsetzen. Da Sie während der Beitragsfreistellung keinen oder • des Abzuges und nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben, wird die versicherte • des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen. 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 14 von 16 [Seite 15] 23  Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn- unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei- lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste- sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz hen. oder Ihre Niederlassung haben. 2  Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Sonstige Regelungen Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts § 22 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung Anschrift oder Ihr Name ändert? haben. 1  Ändert sich Ihre Anschrift müssen Sie uns dies unverzüglich 3  Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich- Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. tende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen. 3 Tage nach der Absendung dieses Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abge- § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie schlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. mit uns einmal nicht zufrieden sind? 2  Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. 1  Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder § 23 Welche weiteren Auskunftspflichten haben eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die Sie? nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. 1  Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Versicherungsombudsmann Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und 2  Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen derzeit wie folgt: • bei Vertragsschluss, Versicherungsombudsmann e.V. • bei Änderung nach Vertragsschluss Postfach 080632 oder 10006 Berlin • auf Nachfrage E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfügung stel- Internet: www.versicherungsombudsmann.de len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener- Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben hebungen und Meldungen maßgeblich ist. uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 2  Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei- 3  Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. spielweise über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Umstände, die für die Beurteilung Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http:// • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weiterge- Ihrem Vertrag haben leitet. und Versicherungsaufsicht • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers 4  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten maßgebend sein können. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun- Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kon- und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Geset- taktdaten sind: zeslage im Einzelnen sind, können Sie den „Hinweisen zur steuerli- chen Behandlung Ihrer Versicherung“ entnehmen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht 3  Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Graurheindorfer Straße 108 Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt 53117 Bonn Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung E-Mail: poststelle@bafin.de melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder auslän- dischen Steuerbehörden. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland besteht. Rechtsweg 5  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu 4  Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 beschreiten. und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzli- Unser Beschwerdemanagement chen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns haben. wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG Anwendung? Joseph-Scherer-Str. 3 Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland 44139 Dortmund Anwendung. Internet: www.signal-iduna.de § 25 Wo ist der Gerichtsstand? 1  Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 15 von 16 [Seite 16] Erklärung der verwendeten Fachbegriffe Hier erläutern wir Ihnen die kursiv gekennzeichneten Fachbegriffe, die wir in unseren Versicherungsbedingungen verwenden. Die Erläute- rungen sollen Ihnen das Lesen erleichtern. Die Erläuterungen sind nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich. Beitragsfreistellung Überschussbeteiligung Diese beantragen Sie als Versicherungsnehmer, um keine oder Diese setzt sich zusammen aus der Beteiligung am Überschuss geringere Beiträge als vereinbart zu zahlen. Durch eine Beitrags- und an den Bewertungsreserven. freistellung werden die Leistungen herabgesetzt. Versicherte Person Beitragszahlungsdauer Ist die Person, deren Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit oder Verlust Ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie als Versicherungsnehmer von Grundfähigkeiten) wir versichern. In der Regel stimmen versi- zur Beitragszahlung verpflichtet sind. cherte Person und Versicherungsnehmer überein. Bewertungsreserven Versicherungsdauer Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht besteht. ausgewiesen sind. Versicherungsfall Bezugsberechtigter Ist das Ereignis, dass die Leistungspflicht des Versicherers auslö- Ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die sen kann, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt (z. B. die Leistung erhalten soll. Berufsunfähigkeit der versicherten Person). Leistungsdauer Versicherungsnehmer Ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versiche- Ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem rungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. Rechnungsgrundlagen Versicherungsschein Sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind Dokumentiert einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risi- Er enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie z. B. das ver- ken, der Zinsen und der Kosten. sicherte Risiko, die Leistungen im Versicherungsfall und die Höhe des von Ihnen als Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrags. Rechnungszins Ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistun- VVG gen erforderlich ist. Ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz. Textform Bedeutet, dass Sie Mitteilungen zu Ihrem Vertrag z. B. per Brief, Fax oder als E-Mail abgeben können. Überschuss Um Ihre vertraglichen Leistungen erfüllen zu können, müssen wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Deswegen entstehen in der Regel Überschüsse, an denen wir Sie als Versicherungsnehmer zu wesentlichen Teilen beteiligen. 2319704 Jan25 (51C54G) Seite 16 von 16
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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