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Volltext aufklappen: Bedingungen Swiss Life Vitalschutz (Grundfähigkeitsversicherung), Dokument 20114
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Allgemeine Bedingungen
für Ihre selbstständige Grundfähigkeitsversicherung
Vitalschutz Flex M
Vitalschutz Flex L
Vitalschutz Flex XL
Stand: 07.2021 (AVB_BC_GFV_2021_07)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere selbstständige Grundfähigkeitsversicherung entschieden
haben. Diese Allgemeinen Bedingungen stellen die rechtliche Grundlage für unseren Vertrag dar.
Wenn wir in den folgenden Kapiteln die persönliche Anrede „Sie“ nutzen, sprechen wir damit unse-
ren Vertragspartner an. Wir nennen ihn auch Versicherungsnehmer. Sie tragen alle Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag und können Vertragsänderungen beantragen. Die Versicherte Person
ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer vertraglichen Leistungen und stellt gleichzeitig das ver-
sicherte Risiko dar.
Ein Beispiel: Erleidet die Versicherte Person den Verlust einer Grundfähigkeit, dann zahlen wir die
vereinbarte Grundfähigkeitsrente aus. Erleidet der Versicherungsnehmer den Verlust einer Grund-
fähigkeit, wird keine Vertragsleistung fällig.
Bestimmte Begriffe und Fachwörter haben wir unterstrichen. Diese markierten Wörter finden Sie in
Kapitel K dieser Bedingungen. Dort erklären wir Ihnen diese. Die Unterstreichung bedeutet nicht,
dass nur diese Stellen für das Vertragsverhältnis relevant sind.
Eine gendergerechte Anrede ist uns wichtig. In vielen Fällen führt dies leider dazu, dass Texte
schwer lesbar oder zu lang werden. Daher verwendet Swiss Life – stellvertretend für alle Ge-
schlechter – die männliche Schreibweise bzw. eine neutrale Variante, wenn dies sprachlich mög-
lich ist.
Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts Bayerische Landesbank München
Amtsgericht München HRB 120565 mit Hauptsitz in Zürich
Handelsregister Kanton Zürich • CHE-105.928.677 IBAN DE96 7005 0000 0001 2646 27
Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Verwaltungsrat: Rolf Dörig (Vors.), Klaus Tschütscher, BIC BYLA DE MM XXX
Jörg Arnold Thomas Buess, Adrienne Corboud Fumagalli, Ueli Dietiker,
Zeppelinstraße 1 • 85748 Garching b. München Damir Filipovic, Frank W. Keuper, Stefan Loacker, Gläubiger-ID DE20ZZZ00000042095
www.swisslife.de Henry Peter, Martin Schmid, Franziska Tschudi Sauber
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Vitalschutz Flex auf einen Blick.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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A Wie funktioniert Ihre selbstständige Grundfähigkeitsversicherung?
Sie können bei Abschluss des Vertrags die Höhe der garantierten versicherten Rente bei Verlust
einer Grundfähigkeit (Grundfähigkeitsrente) und die Vertragslaufzeit (Versicherungsdauer und
Leistungsdauer) im Rahmen unserer geltenden Richtlinien individuell wählen.
Im Falle des Verlusts einer Grundfähigkeit während der Versicherungsdauer, frühestens nach Be-
ginn des Versicherungsschutzes, zahlen wir die versicherte Rente für die Dauer der Beeinträchti-
gung, längstens bis zum Ablauf Ihres Vertrags. Die genauen Regelungen, wann der Verlust einer
Grundfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, können Sie unter Abschnitt E nachlesen.
Sie haben die Möglichkeit aus verschiedenen Absicherungsumfängen zu wählen: Vitalschutz Flex
M, Vitalschutz Flex L und Vitalschutz Flex XL. Nähere Informationen zu den Unterschieden dieser
Produkte erhalten Sie im Kapitel E dieser Bedingungen.
Daneben können Sie sich mit unseren Zusatzversicherungen Schwere-Krankheiten-Option,
«care»-Option bzw. «care»-Option plus (wahlweise mit einer Anschluss-Option) gegen die Folgen
einer schweren Krankheit und einer Pflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit absichern.
Nähere Informationen dazu können Sie den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Zusatzver-
sicherung entnehmen.
Ein weiterer Vorteil: Bis zum Vertragsablauf ist Ihre Arbeitskraftabsicherung flexibel und Sie kön-
nen auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen reagieren:
• Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre vereinbarte Grundfähig-
keitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (siehe dazu Kapitel I).
• Zahlungsschwierigkeiten: Egal in welcher Lebensphase Sie sich befinden, Swiss Life bietet Ihnen
umfangreiche Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten (siehe dazu Kapitel D).
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Inhalt
A Wie funktioniert Ihre selbstständige 9.4 Besonderheiten bei vorübergehenden
Grundfähigkeitsversicherung? ....... 3 Zahlungsschwierigkeiten ...................... 11
B Unser Vertragsschluss .................... 6 E Unsere Leistungen und
1 Wie kommt der Vertrag zwischen uns Einschränkungen ............................ 11
zustande? ................................................ 6 10 Wann liegt der Verlust einer
2 Welche Personen können versichert Grundfähigkeit vor? .............................. 11
werden? ................................................... 6 10.1 Nachweis der Beeinträchtigung ............ 12
3 Wann beginnt der 10.2 Schadenminderungspflicht und
Versicherungsschutz? ........................... 6 Hilfsmittel .............................................. 12
4 Wann endet der Versicherungsschutz? 6 10.3 Vitalschutz Flex M ................................ 13
10.4 Vitalschutz Flex L ................................. 19
C Beiträge und Kosten ........................ 6 10.5 Vitalschutz Flex XL ............................... 19
5 Was müssen Sie beachten, wenn Sie 11 Welche Leistungen erbringen wir? ..... 21
Beiträge bezahlen? ................................. 6 11.1 Beitragsbefreiung und
5.1 Zahlungsweise ....................................... 6 Grundfähigkeitsrente ............................ 21
5.2 Erstbeitrag .............................................. 7 11.2 Garantierte Rentensteigerung .............. 21
5.3 Folgebeiträge ......................................... 7 11.3 Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits-
6 Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag bzw. Arbeitswegeunfall ......................... 21
nicht rechtzeitig bezahlen?.................... 7 11.4 Teilkapitalisierungsmöglichkeit der
6.1 Erstbeitrag .............................................. 7 Grundfähigkeitsrente ............................ 21
6.2 Folgebeitrag ........................................... 8 11.5 Wann enden unsere Leistungen? ........ 22
7 Wie können Sie Ihre Beiträge und 11.6 Welche Leistungen können Sie
Leistungen automatisch erhöhen zusätzlich in Anspruch nehmen? .......... 22
lassen?..................................................... 8 11.7 Rechnungsgrundlagen ......................... 22
8 Welche Kosten erheben wir für Ihren 11.8 Sonstige Regelungen ........................... 23
Vertrag? ................................................... 8 12 Wann geben wir eine Erklärung zu
8.1 Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes unserer Leistungspflicht ab? ............... 23
zur Zillmerung vereinbart ....................... 8 13 Was gilt für Sie und uns bei der
8.2 Höhe der anfallenden Kosten................. 9 Nachprüfung der Leistungspflicht? .... 23
8.3 Vereinbarung eines Abzugs bei 14 In welchen Fällen ist der Versicherungs-
Beitragsfreistellung ................................. 9 schutz ausgeschlossen?...................... 24
8.4 Welchen Hintergrund hat der Abzug? .... 9 15 Mitwirkungspflichten und
8.5 Angemessenheit des Abzugs ................. 9 Obliegenheiten ...................................... 24
8.6 Sonstige Kosten ................................... 10 15.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie
beachten, wenn Sie Leistungen aus
dieser Versicherung verlangen? ........... 24
D Überbrückung von
15.2 Was bedeutet die vorvertragliche
Zahlungsschwierigkeiten .............. 10 Anzeigepflicht und welche Folgen hat
9 Wie können Sie Ihre Beiträge senken ihre Verletzung? ................................... 26
oder die Beitragszahlung einstellen? . 10 15.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der
9.1 Wie beantragen Sie eine Beitrags- Mitwirkungspflicht? ............................... 28
senkung oder Beitragsfreistellung? ...... 10 15.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
9.2 Welche Auswirkungen auf die Vertragsverhältnis beziehen? ............... 28
garantierten Leistungen gibt es? .......... 10 15.5 Was gilt bei Tod der Versicherten
9.3 Wie können Sie den bisherigen Beitrag Person? ................................................ 28
oder die bisherige garantierte Leistung
wiederherstellen? ................................. 11
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F Überschüsse, Überschussbetei- 26.5 Welche weiteren Auskunftspflichten
ligung und Bewertungsreserven .. 28 haben Sie?............................................ 34
16 Was ist eine Überschussbeteiligung? 28 27 Wo können Sie sich beschweren? ...... 34
16.1 Beteiligung an dem Überschuss .......... 29 27.1 Schlichtungsstelle ................................. 34
16.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven30 27.2 Aufsichtsbehörden ................................ 35
17 Wie teilen wir Überschussanteile vor 27.3 Wo sind gerichtliche Klagen
Eintritt eines Leistungsfalls zu?.......... 30 einzureichen? ....................................... 35
18 Wie teilen wir Überschussanteile nach 28 Wie erfolgen Anpassungen dieser
Eintritt eines Leistungsfalls zu?.......... 31 Bedingungen? ....................................... 35
19 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines 28.1 Wann wird eine neue Bestimmung
Leistungsfalls an den wirksam?............................................... 35
Bewertungsreserven? .......................... 31
20 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt I Nachversicherungsgarantie........... 36
eines Leistungsfalls an den 29 Welche Nachversicherungsgarantie
Bewertungsreserven? .......................... 31 haben Sie? ............................................. 36
21 Warum können wir die Höhe der Über-
schussbeteiligung nicht garantieren? 32 J Verlängerungsgarantie ................... 38
30 Unter welchen Voraussetzungen
G Auszahlung von Leistungen ......... 32 können Sie Ihren Vertrag, ohne erneute
22 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? . 32 Gesundheitsprüfung, verlängern? ...... 38
23 An wen zahlen wir Leistungen aus? ... 32
H Unser Vertragsverhältnis............... 33 K Kündigung des Vertrags ................ 39
24 Welche Bedeutung hat der 31 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
Versicherungsschein? ......................... 33 kündigen? .............................................. 39
25 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf33 32 Welche Folgen hat es, wenn Sie
26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, kündigen? .............................................. 39
welche Sprache verwenden wir und wie
müssen Mitteilungen erfolgen?........... 33 L Erläuterung wichtiger Begriffe ...... 40
26.1 Recht und Vertragssprache ................. 33
26.2 Erklärungen zu Lebzeiten .................... 33
M Auszug aus dem Sozialgesetzbuch
26.3 Erklärungen nach dem Tod .................. 33
26.4 Was müssen Sie beachten, wenn sich
.......................................................... 43
Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? ... 33
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B Unser Vertragsschluss Haushalt innerhalb der gleichen Wohnung nach-
weislich mindestens zwei Jahre besteht.
1 Wie kommt der Vertrag zwischen uns zu- Zum Nachweis ist eine entsprechende Bestäti-
stande? gung im Antrag erforderlich. Wir sind berechtigt,
von Ihnen Nachweise zu fordern.
Unser Vertrag kommt wie folgt zustande: Zuerst
füllen Sie unser Antragsformular auf Abschluss 3 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
vollständig und wahrheitsgemäß aus. Diesen An-
trag schicken Sie oder Ihr Vermittler uns zu. Der Der Versicherungsschutz besteht frühestens,
Vertrag kommt in dem Moment zwischen uns zu- wenn Sie den Versicherungsschein erhalten.
stande, wenn Sie den Versicherungsschein von Wenn im Versicherungsschein ein späterer Zeit-
uns erhalten. punkt als Versicherungsbeginn genannt ist, be-
ginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren
2 Welche Personen können versichert wer- Zeitpunkt. Die Versicherung beginnt immer um
den? 00.00 Uhr des Tages.
Hinweis: Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn
Versicherbar sind folgende Personen: Sie Ihren Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Lesen
Sie dazu 6.1 und 6.2.
• Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen
beschäftigt sind, das einer der IG BCE 4 Wann endet der Versicherungsschutz?
angeschlossenen Branchen angehört
(zurzeit Chemie, Pharma, Chemiefasern, Der Versicherungsschutz endet
Energiewirtschaft, Photovoltaik, Kunst-
stoff, Kautschuk, Glas- und Mineralfaser- • mit dem Tod der Versicherten Person,
industrie, Keramik, Papier und Zellstoff, • mit Kündigung des Vertrags,
Mineralöl und Gas, Braunkohlebergbau, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei-
Leder, Kali- und Nichtkohlebergbau, tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird,
Steinkohlebergbau oder Sanierung/Ent- • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs-
sorgung), unabhängig davon, ob diese ta- dauer.
rifvertragsgebunden sind oder nicht,
• Selbstständige, sofern die Betriebstätig-
keit den oben genannten Branchen zuge- C Beiträge und Kosten
ordnet werden kann,
• Schüler mit einem gültigen Ausbildungs- 5 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bei-
vertrag bei einem Unternehmen, das den träge bezahlen?
oben genannten Branchen zugeordnet
werden kann, 5.1 Zahlungsweise
• Studenten, die in einem Studiengang ein-
geschrieben sind, dessen Zielberufe über- Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah-
wiegend den oben genannten Branchen lungsabschnitten zahlen:
zugeordnet werden können.
• monatlich
Darüber hinaus können auch der Ehepartner bzw. • vierteljährlich
Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Le- • halbjährlich
bensgefährten und die Kinder von Arbeitnehmern • jährlich.
und Selbstständigen, für die über das Konsortium
Arbeitskraftschutz Flex eine Versorgung zur Ar- Außerplanmäßige Beitragserhöhungen bzw. Ein-
beitskraftabsicherung besteht, versichert werden. malzahlungen sieht Ihr Vertrag nicht vor. Die Re-
Voraussetzungen für Lebensgefährten sind, dass gelungen zu planmäßigen Beitragserhöhungen
er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer
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(Dynamik) und zur Nachversicherungsgarantie 5.3 Folgebeiträge
(Kapitel I) bleiben hiervon unberührt.
Alle folgenden Beiträge müssen Sie zu Beginn
Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Monat des des vereinbarten Zahlungsabschnitts zahlen. Sie
im Versicherungsschein genannten Versiche- können die Beiträge im Lastschriftverfahren zah-
rungsbeginns und dauert grundsätzlich zwölf Mo- len. Wir buchen Ihre Beiträge am Anfang eines
nate. Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie
Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- uns angegeben haben. Ihr Beitrag gilt als recht-
rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- zeitig bezahlt, wenn
setz – VVG). Bei jährlicher Beitragszahlung ent-
spricht die Versicherungsperiode dem Versiche- • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön-
rungsjahr. nen und
• Sie dem Einzug nicht widersprechen.
Rumpfbeginnjahr
Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten,
Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn
zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem
Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben,
der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben
aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl und
der Monate des Rumpfbeginnjahres. • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns
überweisen.
5.2 Erstbeitrag
Wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben und der
Sie müssen Ihren Erstbeitrag sofort zahlen, nach- Versicherungsfall eingetreten ist, ziehen wir die
dem Sie den Versicherungsschein erhalten ha- fehlenden Beiträge von unseren Leistungen ab.
ben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor Die Regelungen des 6.2 gelten entsprechend.
dem Versicherungsbeginn zahlen, der im Versi- Wir dürfen verlangen, dass Sie die Beiträge auf
cherungsschein angegeben ist. andere Weise als im Lastschriftverfahren zahlen,
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn wenn
Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da-
mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- • wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen
fahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn konnten und
• Sie diese Vorfälle zu vertreten haben.
• wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön-
nen und Die Übermittlung der Beiträge erfolgt auf Ihre Ge-
• Sie dem Einzug nicht widersprechen. fahr und Kosten.
Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, 6 Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag
gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn nicht rechtzeitig bezahlen?
• Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, 6.1 Erstbeitrag
• wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben
und Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zah-
• Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns len, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt
überweisen. dann nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
zu vertreten haben. Dies müssen Sie uns nach-
weisen. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen
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die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchge- 7 Wie können Sie Ihre Beiträge und Leistun-
führten ärztlichen Untersuchung verlangen, sofern gen automatisch erhöhen lassen?
wir sie getragen haben.
Sie können mit uns vereinbaren, dass sich Ihre
Haben Sie Ihren Erstbeitrag noch nicht gezahlt Beiträge jedes Jahr automatisch erhöhen. Dies
und der Versicherungsfall tritt ein, erbringen wir nennen wir dynamische Erhöhung oder Dynamik.
keine Leistung, sofern wir Sie auf diese Rechts- Lesen Sie dazu unsere Bedingungen für die Dy-
folge namik (Bedingungen für die planmäßige Erhö-
hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
• durch eine Mitteilung in Textform oder Gesundheitsprüfung).
• durch einen auffälligen schriftlichen Hin-
weis im Versicherungsschein. Außerdem haben Sie unter bestimmten Voraus-
setzungen die Möglichkeit, Ihre Beiträge und Leis-
vorab aufmerksam gemacht haben. Haben Sie die tungen im Rahmen der Nachversicherungsgaran-
verspätete Zahlung nicht zu vertreten, erbringen tie zu erhöhen (siehe Kapitel I).
wir dennoch die Leistung. Auch dies müssen Sie
uns nachweisen. 8 Welche Kosten erheben wir für Ihren Ver-
trag?
6.2 Folgebeitrag
Vereinbarung zur Verrechnung der Kosten
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver-
Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- bunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert
tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser und werden Ihnen daher nicht gesondert in Rech-
Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: nung gestellt. Es handelt sich um Abschluss- und
Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
• Wir kündigen den Vertrag.
• Der Versicherungsschutz vermindert sich Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehö-
wie nach einer Beitragsfreistellung (siehe ren insbesondere Abschlussprovisionen für den
Abschnitt 9) oder er entfällt ohne Rück- Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die
kaufswert (siehe Abschnitt 31), sofern Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die
nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsun-
noch Zahlungsverzug besteht. terlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie
Auf die hier genannten Folgen und weitere Details Werbeaufwendungen. Mit einem Teil dieser Kos-
weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. ten wird gemäß 8.1 verfahren. Die restlichen Ab-
Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung ver- schluss- und Vertriebskosten werden während der
bunden werden. vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer
aus den laufenden Beiträgen getilgt.
Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der
gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie die Kosten für die laufende Verwaltung. Diese
sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung
ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf 8.1 Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes
diese Rechtsfolge hingewiesen haben. zur Zillmerung vereinbart
Maßgebend ist das Verrechnungsverfahren ge-
mäß § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung
(Zillmerung). Hierbei werden die ersten Beiträge
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zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Ver- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
triebskosten herangezogen, soweit die Beiträge
nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten
des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versi- Versicherungsschutzes Garantien und Optionen.
cherungsperiode und für die Bildung einer De- Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli-
ckungsrückstellung aufgrund von § 25 Abs. 2 chen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
RechVersV in Verbindung mit § 169 VVG be- Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird.
stimmt sind. Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die-
ser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol-
Der auf diese Weise für laufende Beiträge zu til- venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver-
gende Betrag ist gemäß Deckungsrückstellungs- trag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei
verordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen wäh- einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig
rend der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Bei- eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden
träge beschränkt. Auch bei späteren Erhöhungen Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im
gehen wir nach dem dargestellten Verfahren vor. Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der
interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für
8.2 Höhe der anfallenden Kosten alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan-
zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien,
Die Höhe der anfallenden Abschluss- und Ver- da eine Finanzierung über externes Kapital we-
triebskosten sowie der übrigen Kosten und der sentlich teurer wäre.
darin enthaltenen Kosten für die laufende Verwal-
tung zu Ihrem Vertrag sind in den vorvertraglichen Veränderungen der Risikolage
Informationen, die vor Antragstellung ausgehän-
digt werden, beziffert. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba-
siert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich
8.3 Vereinbarung eines Abzugs bei Bei- gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei-
tragsfreistellung nem hohen Risiko und Versicherten Personen mit
einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per-
Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass sonen mit einem geringen Risiko die Risikoge-
im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) meinschaft eher verlassen als Personen mit ei-
Beitragsfreistellung ein Abzug erfolgt. nem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori-
Die Höhe des Abzugs haben wir in Euro und schen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko-
Cent für Sie in den Informationen beziffert, die gemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi-
Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung erhal- gung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei-
ten haben. Auch im Versicherungsschein ha- tragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri-
ben wir den Abzug in Euro und Cent für Sie siko reduziert.
beziffert. Sie finden die Werte jeweils unter der
Überschrift „Übersicht der garantierten Werte 8.5 Angemessenheit des Abzugs
bei Beitragsfreistellung und Kündigung“.
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist.
8.4 Welchen Hintergrund hat der Abzug? Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir
halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm
Mit dem Abzug wird ein Ausgleich für kollektiv ge- die Veränderung der Risikolage des verbleiben-
stelltes Risikokapital sowie für verminderte Kapi- den Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu-
talerträge aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorge- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell-
nommen. Außerdem wird die Veränderung der Ri- tes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin-
sikolage des verbleibenden Versichertenbestands derte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns
ausgeglichen. nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei-
stellung von uns vorgenommene Abzug wesent-
lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend
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herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass • Beiträge senken (Beitragssenkung, siehe
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- 9.1 und 9.2)
fällt er. • Keine Beiträge mehr bezahlen (Beitrags-
freistellung, siehe 9.1 und 9.2)
8.6 Sonstige Kosten • Beitragszahlung wieder aufnehmen (Wie-
derinkraftsetzung, siehe 9.3)
Für bestimmte Geschäftsvorfälle erheben wir zu- • Besonderheiten bei vorübergehenden
sätzliche Kosten. Zahlungsschwierigkeiten (Stundung und
Diese Kosten betragen bei befristete Beitragsfreistellung, siehe 9.4).
• Bearbeitung von Rückläufern im Last- Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam
schriftverfahren mangels Kontendeckung eine Lösung für Sie finden können.
und bei erloschenem Konto zehn Euro.
• Bei Beitragszahlung per Rechnung 9 Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder
verlangen wir die Portokosten zuzüglich die Beitragszahlung einstellen?
einer Verwaltungskostenpauschale
von drei Euro. 9.1 Wie beantragen Sie eine Beitragssen-
kung oder Beitragsfreistellung?
Kosten, die uns von dritter Seite in Rechnung ge-
stellt werden (z. B. für Lastschriftrückläufer, Fi- Sie können jederzeit zum nächsten Zahlungsab-
nanztransaktionskosten/-abgaben, Steuern) be- schnitt (Versicherungsperiode) Ihre Beiträge sen-
lasten wir Ihnen ebenfalls. Wir behalten uns vor, ken oder die Beitragszahlung einstellen. Dies nen-
diese Kosten auch ohne Einzelnachweis pauschal nen wir Beitragssenkung bzw. Beitragsfreistel-
geltend zu machen. lung. Sie können die Beitragszahlung auch nur für
einen bestimmten Zeitraum senken oder einstel-
Kosten, die wir für ärztliche Untersuchungen im len (siehe auch 9.4). Sie müssen uns Ihren
Rahmen der Gesundheitsprüfung übernommen Wunsch in Textform mitteilen.
haben, können wir von Ihnen verlangen, wenn Sie
den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und Wenn Sie den Beitrag senken oder die Beitrags-
wir deshalb vom Vertrag zurücktreten. zahlung einstellen möchten, muss die reduzierte
bzw. beitragsfreie Grundfähigkeitsrente mindes-
Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale tens 600 Euro jährlich betragen. Liegt die bei-
an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf- tragsfreie Grundfähigkeitsrente unter der genann-
wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass ten Grenze, endet der Vertrag und es wird keine
die der Bemessung zugrunde liegenden Annah- Leistung fällig.
men in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref-
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach- 9.2 Welche Auswirkungen auf die garantier-
weisen, dass die Pauschale der Höhe nach we- ten Leistungen gibt es?
sentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie
entsprechend herab. Wenn Sie die Beitragszahlung einstellen, verrin-
gert sich Ihre vereinbarte Grundfähigkeitsrente.
Die garantierten beitragsfreien Werte finden Sie
D Überbrückung von Zahlungsschwie- im Versicherungsschein. Dabei wenden wir die
rigkeiten gleichen Rechnungsgrundlagen wie vor der Bei-
tragsfreistellung an und verlangen den in 8.3 be-
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, bie- schriebenen Abzug. Die Berechnung erfolgt nach
ten wir Ihnen folgende Wege, um Ihre Zahlungs- anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
schwierigkeiten zu überbrücken: tik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskal-
kulation, die für Ihren Vertrag gelten.
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Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist Hierfür erheben wir keine Stundungszinsen. Die
mit Nachteilen verbunden. Insbesondere in der gestundeten Beiträge können Sie nach Ablauf des
Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Stundungszeitraums
Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten
nur geringe Mittel für die Bildung einer beitrags- • in einem Beitrag entrichten,
freien Grundfähigkeitsrente vorhanden. Auch in • durch eine Vertragsänderung verrechnen,
den Folgejahren und in den letzten Jahren vor Ab- so dass keine Nachzahlung erforderlich
lauf stehen wegen der benötigten Risikobeiträge ist.
keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer
beitragsfreien Grundfähigkeitsrente zur Verfü- Befristete Beitragsfreistellung oder Beitragssen-
gung. kung
Nähere Informationen zur beitragsfreien Rente Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten
und ihrer Höhe können Sie den vorvertraglichen haben Sie die Möglichkeit, für bis zu 18 Monate
Informationen und dem Versicherungsschein ent- die Beitragszahlung ganz oder teilweise einzustel-
nehmen. len. Das nennen wir befristete Beitragsfreistellung.
Voraussetzung hierfür ist, dass die reduzierte
9.3 Wie können Sie den bisherigen Beitrag oder beitragsfreie Grundfähigkeitsrente mindes-
oder die bisherige garantierte Leistung tens 600 Euro jährlich beträgt.
wiederherstellen?
Nach Ablauf der befristeten Beitragsfreistellung
Wenn Sie einen ganz oder teilweise beitragsfrei führen wir Ihren Vertrag ohne erneute Risikoprü-
gestellten oder erloschenen Vertrag wieder in fung fort.
Kraft setzen möchten, haben wir das Recht, eine
wirtschaftliche und medizinische Risikoprüfung Sie können die beitragsfrei gestellte Zeit bei Wie-
durchzuführen. derinkraftsetzung durch eine Erhöhung der Bei-
träge oder durch Nachzahlung der Beiträge unter
Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von Einrechnung entgangener Zinserträge ausglei-
sechs Monaten nach Beitragsfreistellung oder Lö- chen. Wenn Sie die beitragsfrei gestellte Zeit nicht
schung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bei- ausgleichen, sondern den ursprünglich vereinbar-
träge unbezahlt sind, verzichten wir auf eine er- ten Beitrag weiterhin zahlen, verringern sich die
neute Risikoprüfung, sofern der Versicherungsfall Leistungen gemäß den versicherungsmathemati-
zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags auf Wie- schen Regeln der Tarifkalkulation Ihres Vertrags.
derinkraftsetzung noch nicht eingetreten ist.
Die für den beitragsfrei gestellten Teil maßgebli-
9.4 Besonderheiten bei vorübergehenden chen Rechnungsgrundlagen gelten auch für den
Zahlungsschwierigkeiten wieder in Kraft gesetzten Vertragsteil.
Stundung der Beiträge Auf die Stundung der Beiträge und die befristete
Beitragsfreistellung räumen wir Ihnen einen
Sie können für einen Zeitraum von bis zu 24 Mo- Rechtsanspruch ein.
naten eine Stundung der fälligen Beiträge unter
Beibehaltung des vereinbarten Versicherungs-
schutzes in Textform verlangen, wenn folgende E Unsere Leistungen und Einschränkun-
Voraussetzung erfüllt ist: gen
• Der Vertrag weist ein ausreichend hohes 10 Wann liegt der Verlust einer Grundfähig-
Deckungskapital auf; d. h., es muss min- keit vor?
destens dem Gegenwert der zu stunden-
den Beiträge entsprechen.
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Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn Vitalschutz Flex L bietet Schutz für alle Grundfä-
die Versicherte Person frühestens nach Beginn higkeiten des Vitalschutz Flex M. Darüber hinaus
des Versicherungsschutzes mindestens eine der sind zusätzlich versichert:
in diesem Abschnitt genannten Grundfähigkeiten
im jeweils beschriebenen Umfang w) Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
x) Eigenverantwortliches Handeln
• infolge von Krankheit, Körperverletzung o- (Betreuung).
der Kräfteverfalls verliert und
• voraussichtlich für sechs Monate ununter- Vitalschutz Flex XL bietet Schutz für alle Grundfä-
brochen nicht wiedererlangen wird oder higkeiten des Vitalschutz Flex L. Darüber hinaus
bereits sechs Monate verloren hat. sind zusätzlich versichert:
Hat die Versicherte Person eine Grundfähigkeit y) Schizophrenie
bereits für sechs Monate verloren, so gilt dieser z) schwere Depression.
Zustand von Beginn an als Verlust einer Grundfä-
higkeit. 10.1 Nachweis der Beeinträchtigung
Die folgenden Grundfähigkeiten sind im Rahmen Der Verlust einer Grundfähigkeit muss zu nach-
des Vitalschutz Flex M versichert: weisbaren gesundheitlichen Einschränkungen
führen und damit einer objektiven Befunderhe-
a) Sehen bung zugänglich sein. Die Diagnose muss durch
b) Sprechen einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung
c) Hören mit den nach aktuellem medizinischem Wissens-
d) Gleichgewicht stand üblichen Befunderhebungen und Testver-
fahren gestellt werden. Vorübergehende akute Er-
e) Gebrauch einer Hand krankungen oder Besserungen bleiben bei der
f) Gebrauch eines Armes Beurteilung der Beeinträchtigung unberücksich-
g) Heben und Tragen tigt. Eine Erkrankung oder Besserung in diesem
h) Schieben und Ziehen Sinne gilt dann als nicht vorübergehend, wenn sie
i) Schreiben nach drei Monaten noch anhält.
j) Smartphone/ Tablet benutzen
k) Tastatur benutzen 10.2 Schadenminderungspflicht und Hilfsmit-
tel
l) Knien
m) Bücken Lässt die Versicherte Person operative Behand-
n) Stehen lungen, die der untersuchende oder behandelnde
o) Sitzen Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu min-
p) Gehen dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerken-
q) Treppensteigen nung der Leistungen dieser Versicherung nicht
r) Autofahren entgegen. Die Versicherte Person ist allerdings
s) Fahrradfahren aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schaden-
t) Nutzung des öffentlichen Personennah- minderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztli-
verkehrs (ÖPNV) chen Anweisungen zur Besserung ihrer gesund-
heitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.
u) Pflegebedürftigkeit Als zumutbar gelten alle Maßnahmen, die zum
v) Demenz. Zeitpunkt des Leistungsantrags als medizinischer
Standard der Therapie gelten. Hierbei handelt es
sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ver-
wendung von orthopädischen oder anderen Heil-
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und Hilfsmitteln (z. B. Verwendung von Seh- und Sprachverlust oder ein Sprachverlust aufgrund
Hörhilfen). Bitte beachten Sie hierzu die Ausfüh- neurotischer Fehlentwicklungen.
rungen in 15.1.
c) Hören
10.3 Vitalschutz Flex M Ein Verlust der Hörfähigkeit liegt vor, wenn bei der
Versicherten Person – auch unter Nutzung von
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex M geeigneten Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte oder Im-
umfasst die folgenden Grundfähigkeiten: plantate) – auf beiden Ohren anhand eines aner-
kannten sprachaudiometrischen Testverfahrens
a) Sehen (z. B. Freiburger Wörtertest) ein dauerhafter Hör-
Ein Verlust der Sehfähigkeit der Versicherten Per- verlust von mindestens 80 Prozent nachgewiesen
son liegt bei dauerhafter Blindheit oder hochgradi- wird. Der Verlust der Hörfähigkeit muss durch ei-
gem Verlust der Sehkraft beider Augen vor, die nen Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
nicht durch medizinische Maßnahmen oder Seh- (HNO) nachgewiesen werden.
hilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen) korrigiert werden Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
kann. Ein hochgradiger Verlust der Sehkraft liegt schlossen sind alle Fälle von psychogenem Hör-
vor, wenn das Restsehvermögen nach optimaler verlust oder ein Hörverlust aufgrund neurotischer
Korrektur durch medizinische Maßnahmen und Fehlentwicklung.
unter Verwendung von Sehhilfen die Sehschärfe
des besseren Auges 3/60 (bzw. 0,05) oder weni- d) Gleichgewicht
ger auf der Snellen-Sehprobetafel beträgt oder Ein Verlust des Gleichgewichtssinnes liegt vor,
das Gesichtsfeld des besseren Auges auf höchs- wenn die Versicherte Person
tens 15 Grad Abstand vom Zentrum einge-
schränkt ist, so dass ein Gesamtgesichtsfeldwin- • weder zehn Meter entlang einer imaginä-
kel von höchstens 30 Grad besteht. Der Verlust ren Linie (Strichgang) mit geschlossenen
der Sehfähigkeit muss durch einen Facharzt für Augen ohne Fallneigung auf festem und
Augenheilkunde nachgewiesen werden. ebenem Boden mit einem für Gehwege
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- üblichen Bodenbelag gehen kann,
schlossen sind alle Fälle von psychogenem Seh- • noch 50 Schritte auf fester und ebener
verlust oder aufgrund neurotischer Fehlentwick- Stelle mit geschlossenen Augen treten
lungen. kann, ohne sich dabei um mindestens
45 Grad zur Seite zu drehen oder mit ge-
b) Sprechen schlossenen Augen und parallelem Fuß-
Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die stand keine 60 Sekunden auf fester und
Versicherte Person ihre sprachliche Ausdrucksfä- ebener Stelle stehen kann, ohne Fallnei-
higkeit nach abgeschlossenem Spracherwerb auf- gung zu bekommen.
grund körperlicher Ursachen (z. B. nach einem
Schlaganfall) völlig verloren hat oder diese auch Der Verlust des Gleichgewichtssinnes ist anhand
bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. eines eines fachärztlichen HNO-Befundberichts nachzu-
Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt ist, weisen. Die Störung muss durch eine Verletzung
dass die Versicherte Person von ihrem sozialen oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B.
Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie Worte Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlagan-
in keiner jeglichen bekannten, verständlichen fall, Hirntumor, Epilepsie) oder eine nachweisbare
Sprache spricht. Die Beeinträchtigung der Spra- Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder eine
che muss durch ein neurologisches Gutachten Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Un-
nachgewiesen werden, bei aphaischen Störungen terschenkel (Polyneuropathie) verursacht worden
unter Verwendung entsprechender Tests, wie sein.
z. B. dem Aachener Aphasietest. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Polyneuropathien, die nachweis-
schlossen sind alle Fälle von psychogenem bar auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind
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und alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Basis einer psychiatrischen Erkrankung. schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach
e) Gebrauch einer Hand Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der
Hände liegt vor, wenn die Versicherte Person mit g) Heben und Tragen
der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hebens und
der Lage ist, ein locker sitzendes Handrad mit Tragens liegt vor, wenn die Versicherte Person
Umfangsnuten GN 527.1 (mit einem Durchmesser mit der rechten oder mit der linken Hand nicht
von 50 mm und Innengewinde M10) eine volle mehr in der Lage ist, einen mit einem Griff verse-
Umdrehung vor- und wieder zurückzudrehen. henen Gegenstand, der ein Gewicht von fünf kg
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der hat, von einem Tisch aufzuheben und diesen
Hände liegt auch vor, wenn die Versicherte Per- fünf Meter weit zu tragen.
son mit der rechten oder mit der linken Hand nicht Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
mehr in der Lage ist, eine handelsübliche Glüh- schränkungen führen, müssen durch entspre-
birne oder LED Birne in den dazugehörigen chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach
Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tischlampe zu Schlaganfall, schwere Arthrosen) belegt werden.
stecken und so weit hineinzudrehen, dass die
Birne leuchtet und anschließend wieder vollstän- h) Schieben und Ziehen
dig herauszudrehen. Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schieben und Zie-
Der Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der hen“ liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht
Hände liegt weiterhin vor, wenn die Versicherte mehr in der Lage ist, einen ordnungsgemäß bela-
Person nicht mehr in der Lage ist, mit der rechten denen, voll funktionsfähigen und mit einem Schie-
oder linken Hand eine geöffnete Flasche mit begriff ausgestatteten Standard-Transportwagen
Schraubverschluss zu schließen und wieder zu mit einem Maximalmaß von 110 cm Gesamtlänge,
öffnen oder eine Schraube, die an ein gedübeltes 90 cm Gesamtbreite, 100 cm Gesamthöhe und
Loch angesetzt ist, vollständig hinein- und wieder einem Gesamtgewicht von 60 kg, 100 Meter weit
herauszudrehen oder mit einem handelsüblichen auf ebenem und festem Boden zu schieben oder
Schraubenschlüssel eine auf einem Gewinde sit- zu ziehen.
zende Mutter der Größe M8 fest anzuziehen und Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schieben und Zie-
wieder zu lösen. hen“ liegt weiterhin vor, wenn die Versicherte Per-
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- son nicht mehr in der Lage ist, einen ordnungsge-
schränkungen führen, müssen durch entspre- mäß beladenen, voll funktionsfähigen und mit ei-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach nem Schiebegriff ausgestatteten Standard-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. Speise- bzw. Servierwagen mit einem Maximal-
maß von 100 cm Gesamtlänge, 50 cm Gesamt-
f) Gebrauch eines Armes breite, 100 cm Gesamthöhe und einem Gesamt-
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der gewicht von 60 kg, 100 Meter weit auf ebenem
Arme liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht und festem Boden zu schieben oder zu ziehen.
mehr in der Lage ist, Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-
• den rechten oder linken Arm in gestreck- chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
ter Armhaltung bis auf Schulterhöhe zu lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
heben und zehn Sekunden lang in dieser den.
Position zu halten oder
• mit dem rechten oder linken Arm einen i) Schreiben
200 g leichten Gegenstand auf einem Re- Ein Verlust der Grundfähigkeit des Schreibens
gal in Schulter- bzw. Brusthöhe zu platzie- liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr
ren und wieder herunterzunehmen. in der Lage ist, mit der linken oder mit der rechten
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Hand mit einem Schreibstift mindestens fünf Wör- l) Knien
ter mit jeweils mindestens zehn Buchstaben in Ein Verlust der Grundfähigkeit des Kniens liegt
Druckbuchstaben zu schreiben oder abzuschrei- vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
ben, so dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter der Lage ist, sich aus eigener Kraft auf den Boden
lesen kann. hinzuknien, dabei maximal eine ununterbrochene
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- Pause von höchstens einer Minute einzulegen
schränkungen führen, müssen durch entspre- und sich danach wieder aufzurichten.
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arth-
j) Smartphone/Tablet benutzen rose) belegt werden.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Smartphone/ Tab-
let benutzen“ liegt vor, wenn die Versicherte Per- m) Bücken
son ausschließlich aus körperlichen Gründen Ein Verlust der Grundfähigkeit des Bückens liegt
nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder mit vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
der rechten Hand ein Smartphone oder Tablet der Lage ist, sich aus eigener Kraft so weit zu bü-
(Displaygröße mindestens 5 Zoll) zu halten und cken (auch mit angewinkelten Knien), um mit zu-
mithilfe einer Bildschirmtastatur des Smartphones mindest einem Finger den Boden zu berühren und
oder des Tablets (die über den Touchscreen be- sich danach wieder aufzurichten.
dient wird) mindestens fünf sinngebende Wörter Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
mit jeweils mindestens zehn Buchstaben zu tip- schränkungen führen, müssen durch entspre-
pen oder abzutippen. chende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arth-
Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt nicht vor, rose) belegt werden.
wenn die Einschränkung durch die Verwendung
zumutbarer Hilfsmittel, z.B. einer Bluetooth-Tasta- n) Stehen
tur, vermieden werden kann. Ein Verlust der Grundfähigkeit des Stehens liegt
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- vor, wenn die Versicherte Person auch mit Verän-
schränkungen führen, müssen durch entspre- derung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach ist, zehn Minuten lang barfuß auf festem und ebe-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. nem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen.
Die Beschwerden, die zu den Einschränkungen
k) Tastatur benutzen führen, müssen durch entsprechende krankhafte
Der Verlust der Grundfähigkeit "Tastatur benut- Befunde belegt werden.
zen" liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht
mehr in der Lage ist, mit der linken oder der rech- o) Sitzen
ten Hand mindestens fünf sinngebende Wörter mit Ein Verlust der Grundfähigkeit des Sitzens liegt
jeweils mindestens zehn Buchstaben auf einer vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
Computertastatur zu tippen oder abzutippen. der Lage ist, 20 Minuten auf einem orthopädi-
Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt nicht vor, schen Stuhl ununterbrochen zu sitzen, auch nicht
wenn die Einschränkung durch die Verwendung mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen
zumutbarer Hilfsmittel, wie z. B. einer ergono- auf Armlehnen.
misch geformten Computertastatur, vermieden Die Beschwerden, die zu den Einschränkungen
werden kann. führen, müssen durch entsprechende krankhafte
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- Befunde belegt werden.
schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach p) Gehen
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gehens liegt
vor, wenn die Versicherte Person auch unter Ver-
wendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen)
nicht mehr in der Lage ist, eine Entfernung von
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400 Metern über einen festen und ebenen Boden Ein Verlust der Grundfähigkeit liegt weiterhin vor,
mit einem für Gehwege üblichen Bodenbelag ge- wenn die Versicherte Person aufgrund motori-
hend zurückzulegen, ohne dabei höchstens ein- scher Ursachen nicht mehr in der Lage ist, als
mal eine ununterbrochene Pause von länger als Fahrer oder Mitfahrer ohne fremde Hilfe in einen
einer Minute einzulegen. PKW mit einer üblichen Einstiegshöhe, auch unter
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z.B. integrierte
schränkungen führen, müssen durch entspre- Haltegriffe, Sitzeinstellungen, Umsetz- oder Auf-
chende krankhafte Befunde (z. B. Minderung der richthilfen) ein- oder auszusteigen. Als üblicher
Herzleistung durch Einschränkung der Ejektions- Einstieg wird eine Türschwellenhöhe bis höchs-
fraktion (EF), Rheuma, schweres Venenleiden) tens 25cm und die Sitzhöhe eines Standardauto-
belegt werden. sitzes oberhalb der Fahrbahn von 50cm bis
höchstens 75cm angesetzt.
q) Treppensteigen Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Treppenstei- schränkungen führen, müssen durch entspre-
gens liegt vor, wenn die Versicherte Person ohne chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
eine Pause von mindestens einer Minute nicht lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
mehr in der Lage ist, eine Treppe von zwölf Stu- den.
fen mit einer für Wohngebäude üblichen Stufen-
höhe von höchstens 20 cm und mit einem für s) Fahrradfahren
Wohngebäude üblichen Bodenbelag hinauf- und Ein Verlust der Grundfähigkeit "Fahrradfahren"
hinabzusteigen. Ein Verlust der Grundfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person ausschließ-
„Treppensteigen“ liegt nicht vor, wenn die Beein- lich aufgrund von Störungen der Bewegungsfähig-
trächtigung durch Verwendung eines Treppenge- keit oder des Gleichgewichtsinns nicht mehr in der
länders oder Treppenlaufs vermieden werden Lage ist, sich auf ein zweirädriges, einspuriges,
kann. nicht motorisiertes Fahrrad mit tiefem Einstieg und
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- ohne Mittelstange zu setzen und damit einen Kilo-
schränkungen führen, müssen durch entspre- meter innerhalb von zehn Minuten auf einer gera-
chende krankhafte Befunde (z. B. Minderung der den und ebenen Strecke auf einem für Radwege
Herzleistung durch Einschränkung der Ejektions- üblichen Belag zu fahren.
fraktion (EF), Rheuma, schweres Venenleiden) Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
belegt werden. schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
r) Autofahren lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
Ein Verlust der Eignung ein Auto zu führen liegt den.
vor, wenn die Versicherte Person zum Führen ei-
nes Personenkraftwagens (PKW) nicht geeignet t) Nutzung des öffentlichen Personennahver-
ist. Dazu muss die Fahrerlaubnis nachweislich kehrs (ÖPNV)
aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden Ein Verlust der Grundfähigkeit den öffentlichen
sein. Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gut- Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen liegt vor,
achten bestätigen. wenn die Versicherte Person aufgrund ihrer moto-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- rischen Einschränkungen auch unter Verwendung
schlossen sind alle Fälle, in denen die Fahrerlaub- geeigneter Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Haltegriffe)
nis der Versicherten Person aufgrund von Alko- nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe in
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs die Transportmittel (z. B. Straßenbahn, Bus, U-
oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigun- Bahn und S-Bahn) des ÖPNV ein- oder aus die-
gen oder neurotischen Fehlentwicklungen entzo- sen auszusteigen oder durch sie befördert zu wer-
gen wird. den. Dabei ist für die Beurteilung des Verlusts der
Grundfähigkeit nicht relevant, ob die Versicherte
Person selbst in Besitz der Hilfsmittel ist, oder ob
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diese durch den Dienstleister des ÖPNV zur Ver- Pflegebedürftigkeit nach den Definitionen der
fügung gestellt werden. §§ 14 und 15 des SGB XI (Stand 01.01.2017)
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre- Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte
chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts- Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigun-
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) erklärbar gen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
sein. aufweist und deshalb der Hilfe durch andere be-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- darf. Die Versicherte Person kann die körperli-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Grundfä- chen, kognitiven oder psychischen Beeinträchti-
higkeit, den ÖPNV zu nutzen, aufgrund von Alko- gungen oder gesundheitlich bedingten Belastun-
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs o- gen oder Anforderungen nicht selbstständig kom-
der aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen pensieren oder bewältigen. Die Pflegebedürftig-
oder neurotischen Fehlentwicklungen verloren keit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindes-
geht. tens sechs Monate bestehen.
Die unter p bis t genannten Grundfähigkeiten Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich
Gehen, Treppensteigen Autofahren, Fahrrad- bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständig-
fahren und Nutzung des öffentlichen Perso- keit oder der Fähigkeiten sind pflegefachlich be-
nennahverkehrs stellen ein sogenanntes Mobi- gründete Kriterien in den folgenden sechs Berei-
litätspaket dar. Bei bedingungsmäßigem Ver- chen:
lust einer dieser fünf Grundfähigkeiten haben
Sie die Möglichkeit sich einen Teil der verein- 1. Mobilität
barten Grundfähigkeitsrente als Kapitalbetrag 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
ausbezahlen zu lassen. Weitere Informationen 3. Verhaltensweisen und psychische Prob-
entnehmen Sie dem Abschnitt 11.4 (Teilkapita- lemlagen
lisierungsmöglichkeit der Grundfähigkeits- 4. Selbstversorgung
rente). 5. Bewältigung von und selbstständiger Um-
gang mit krankheits- oder therapiebeding-
u) Pflegebedürftigkeit ten Anforderungen und Belastungen
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
vor, wenn die Versicherte Person pflegebedürftig Kontakte.
ist. Pflegebedürftigkeit besteht, wenn mindestens
eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fä-
higkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsfüh-
• Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 rung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann,
oder höher nach den Definitionen der werden bei den Kriterien der oben genannten Be-
§§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom reiche berücksichtigt.
01.01.2017 oder
• Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebe- Gemäß § 15 SGB XI wird mit Hilfe eines pflege-
darfs bei drei von sechs Aktivitäten des fachlich begründeten Begutachtungsverfahrens
täglichen Lebens. ein Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad)
nach der Schwere der Beeinträchtigung der
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraus- Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ermittelt.
sichtlich für mindestens sechs Monate bestehen
oder mindestens sechs Monate bestanden haben. Hierbei werden den einzelnen Kriterien der sechs
Dies ist ärztlich nach objektiven und medizini- genannten Bereiche pflegefachlich fundierte Ein-
schen Maßstäben festzustellen. zelpunkte zugeordnet. Die durch die Begutach-
tung festgestellten Einzelpunkte werden addiert
und einem festgelegten Punktebereich zugeord-
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net. Jedem Punktebereich entsprechen festge- eines Rollstuhls – die Unterstützung einer ande-
legte gewichtete Punkte. Aus den gewichteten ren Person für die Fortbewegung benötigt.
Punkten aller Module werden durch Addition die
Gesamtpunkte ermittelt. Die Zuordnung der Ein- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen 1 Punkt
zelpunkte zu Punktebereichen erfolgt nach den Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
zum Ausdruck kommenden Schweregraden der nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett ver-
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der lassen oder in das Bett gelangen kann.
Fähigkeiten.
An- und Auskleiden 1 Punkt
Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 (erhebli- Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
che Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit o- – auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung
der der Fähigkeiten) liegt vor, wenn bei der Ermitt- – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an-
lung des Pflegegrades im Rahmen des Begutach- oder auskleiden kann.
tungsverfahrens gemäß § 15 SGB XI eine Ge-
samtpunktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten er- Einnehmen von Mahlzeiten und
mittelt wurde. Getränken 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
Weitere Informationen zu den pflegefachlich – auch bei Benutzung krankengerechter Essbe-
begründeten Kriterien, der Anwendung des stecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer
Begutachtungsverfahrens sowie den für die- anderen Person essen oder trinken kann.
sen Vertrag maßgebenden Gesetzestext mit
Stand vom 01.01.2017 finden Sie im Anhang. Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt
Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Ge- Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
setzes zu keiner Leistungsänderung des Ver- von einer anderen Person gewaschen, gekämmt
trags führen. oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht
mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körperbe-
Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei wegungen auszuführen.
den Aktivitäten des täglichen Lebens
Verrichten der Notdurft 1 Punkt
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder die Unterstützung einer anderen Person benötigt,
Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindes- weil sie
tens drei der nachstehend genannten Aktivitäten
des täglichen Lebens – auch bei Einsatz techni- • sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu-
scher und medizinischer Hilfsmittel – täglich der bern kann,
Hilfe einer anderen Person in erheblichem Um- • ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer
fang bedarf. Bettschüssel verrichten kann oder weil
• der Darm bzw. die Blase nur mit fremder
Für jede der folgenden Aktivitäten des täglichen Hilfe entleert werden können.
Lebens, bei denen die Versicherte Person auf
Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Mo- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw.
nate, täglich die beschriebene Hilfe einer anderen der Blase, die durch die Verwendung von Windeln
Person benötigt, erhält sie einen Pflegepunkt. oder speziellen Einlagen, eines Katheters oder ei-
Dies ist ärztlich nach objektiven medizinischen nes Kolostomiebeutels ausgeglichen werden
Maßstäben festzustellen. kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-
durft keine Pflegebedürftigkeit vor.
Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person v) Demenz
– auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder Als Verlust einer Grundfähigkeit betrachten wir
auch einen Autonomieverlust infolge von Demenz.
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Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, w) Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
wenn die Versicherte Person infolge einer de- Ein Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit liegt
menzbedingten Hirnleistungsstörung in erhebli- vor, wenn die Versicherte Person in Bezug auf
chem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz Gedächtnis, Konzentrationsvermögen, Aufmerk-
erleidet. Hirnleistungsstörungen und Verlust der samkeit, Auffassungsgabe, Orientierungsfähigkeit,
Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt oder Handlungsplanung so erheblich einge-
der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose De- schränkt ist, das sie alltagsrelevante Tätigkeiten
menz nach folgenden Kriterien stellt: (z. B. Essenszubereitung, Führung des Haushalts,
Lesen mit dem Verständnis komplexer Zusam-
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab menhänge (z. B. Gebrauchsanweisungen), Ver-
dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des einbarung von Terminen, Strukturierung des Ta-
Schweregrades der Demenz über die Global De- ges und Tätigkeiten, die Gedächtnisleistung, Auf-
terioration Scale nach Reisberg oder merksamkeit und Konzentration fordern) nicht
mehr ausüben kann. Die Diagnose ist durch einen
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- Facharzt für Neurologie auf Basis einer ausführli-
sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest chen Befunderhebung mit körperlicher sowie psy-
(Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- chopathologischer Untersuchung unter Verwen-
destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt dung psychometrischer Tests zu stellen. Hierbei
sein: muss eine durch Unfälle und/oder Erkrankungen
erworbene Minderung der Intelligenz durch Intelli-
• Depression, unkontrollierte Aggressivität genztests (z. B. Hamburg-Wechsler-Intelligenz-
• Verkennung von Alltagssituationen mit test) nachgewiesen werden.
Selbst- oder Fremdgefährdung
• Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
des Wohnbereichs schlossen sind leichtgradige Intelligenzminderun-
• Gedächtnisstörung und Denkstörung mit gen (ICD-10 F 70) und alle Fälle, in denen der
herabgesetztem Urteilsvermögen Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund
• Störung des Tag-Nacht-Rhythmus von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmiss-
• Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- brauchs erfolgt.
tus-Test MMST) werden weniger als
50 Prozent der erreichbaren Punkte er- x) Eigenverantwortliches Handeln (Betreu-
reicht. ung)
Ein Verlust des eigenverantwortlichen Handelns
Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien liegt vor, wenn für die Versicherte Person durch
erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch. einen Bescheid des Betreuungsgerichts für min-
destens sechs Monate ununterbrochen ein Be-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- treuer bestellt wird. Die Notwendigkeit der Betreu-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Demenz erbestellung muss in jedem Fall durch ein ärztli-
aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamen- ches Gutachten nachgewiesen sein.
tenmissbrauchs eingetreten ist.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
10.4 Vitalschutz Flex L schlossen sind alle Fälle, in denen die Bestellung
des Betreuers aufgrund von Alkohol-, Drogen- o-
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex L der Medikamentenmissbrauchs erfolgt.
umfasst alle Grundfähigkeiten des Vitalschutz
Flex M. Darüber hinaus bietet er Schutz für die 10.5 Vitalschutz Flex XL
folgenden Grundfähigkeiten:
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex XL
umfasst alle Grundfähigkeiten des Vitalschutz
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Flex L. Darüber hinaus bietet er Schutz bei Schi- • dass alle Kriterien entsprechend der me-
zophrenie und schwerer Depression, wenn die fol- dizinischen Standards für die jeweilige Er-
genden Voraussetzungen erfüllt sind: krankung erfüllt sind und
• die Erkrankung eine stationäre Behand-
y) Schizophrenie lung in einer psychiatrischen oder psycho-
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls somatischen Fachklinik von mindestens
vor, solange die Versicherte Person während der sechs Wochen ununterbrochen erforder-
Versicherungsdauer, frühestens nach Beginn des lich gemacht hat.
Versicherungsschutzes, an einer Schizophrenie
leidet. Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Psychi-
atrie auf Basis einer ausführlichen Befunderhe-
Voraussetzung für die Leistung aufgrund einer bung zu stellen.
Schizophrenie ist,
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
• dass die Erkrankung frühestens nach Ab- schlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung
lauf von drei Jahren nach Versicherungs- in Kombination mit Alkohol-, Drogen-, Betäu-
beginn eingetreten ist und bungsmittelkonsum oder Medikamentenmiss-
• dass alle Kriterien entsprechend der me- brauch entstanden ist.
dizinischen Standards für die jeweilige Er-
krankung erfüllt sind und 10.6 Verlust einer Grundfähigkeit (Ein-
• die Erkrankung eine stationäre Behand- schränkung der Berufsausübung) durch Infek-
lung in einer psychiatrischen oder psycho- tionskrankheiten
somatischen Fachklinik von mindestens
sechs Wochen ununterbrochen erforder- Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann
lich gemacht hat. vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein voll-
ständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß §
Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Psychi- 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Mo-
atrie auf Basis einer ausführlichen Befunderhe- nate ununterbrochen bestanden hat oder für
bung zu stellen. sechs Monate ununterbrochen verfügt wird. Ein
Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann vor,
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- wenn bei der Versicherten Person eine ärztlich
schlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung festgestellte Infektion vorliegt, die die Fähigkeit
in Kombination mit Alkohol-, Drogen-, Betäu- zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vollstän-
bungsmittelkonsum oder Medikamentenmiss- dig einschränkt und durch den Hygieneplan eines
brauch entstanden ist. staatlich anerkannten Hygienikers belegt wird,
dass von der Versicherten Person eine Infektions-
z) Schwere Depression gefahr ausgeht. Der Hygieneplan muss darlegen,
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls welche Tätigkeiten der Versicherten Person in
vor, solange die Versicherte Person während der welchem Umfang durch die Infektionsgefahr ein-
Versicherungsdauer, frühestens nach Beginn des geschränkt werden. Die Einschränkung in der Fä-
Versicherungsschutzes, an einer schweren De- higkeit zur Berufsausübung muss mindestens
pression (auch als Folgeerkrankung eines Burn- sechs Monate ununterbrochen bestanden haben
outs) leidet. oder für voraussichtlich mindestens sechs Monate
ununterbrochen bestehen. Der Hygieneplan ist
Voraussetzung für die Leistung aufgrund einer uns im Original oder amtlich beglaubigt vorzule-
schweren Depression ist, gen, wenn aufgrund eines Hygieneplans Leistun-
gen geltend gemacht werden. Die Prüfung des
• dass die Erkrankung frühestens nach Ab- Verlusts einer Grundfähigkeit infolge eines voll-
lauf von drei Jahren nach Versicherungs- ständigen beruflichen Tätigkeitsverbots erfolgt
beginn eingetreten ist und
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ausschließlich auf Grundlage des lfSG in der Fas- werden die bereits durchgeführten Steigerungen
sung vom 01.01.2001. bei erneutem Rentenbezug nicht angerechnet,
Die Versicherte Person muss das vollständige be- sondern die Steigerungen beginnen wieder von
rufliche Tätigkeitsverbot durch Vorlage der Verfü- neuem.
gung im Original oder einer amtlich beglaubigten
Kopie nachweisen. 11.3 Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits-
bzw. Arbeitswegeunfall
11 Welche Leistungen erbringen wir?
Zusätzlich zur Beitragsbefreiung und Rente (siehe
11.1 Beitragsbefreiung und Grundfähigkeits- 11.1) ist eine einmalige Kapitalleistung vereinbart.
rente Bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit in-
folge eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls zah-
Erleidet die Versicherte Person während der Ver- len wir einmalig eine zusätzliche Kapitalleistung in
sicherungsdauer, frühestens nach Beginn des Höhe der dreifachen bei Leistungseintritt garan-
Versicherungsschutzes, den Verlust einer Grund- tierten monatlichen Grundfähigkeitsrente.
fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen, erbringen
wir die vereinbarten Leistungen: Der Anspruch auf diese Kapitalleistung besteht
Sie sind von der Beitragszahlungspflicht für Ihren während der Versicherungsdauer einmalig.
Versicherungsvertrag befreit und wir zahlen die
garantierte Grundfähigkeitsrente monatlich im Vo- 11.4 Teilkapitalisierungsmöglichkeit der
raus. Grundfähigkeitsrente
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung Bei Verlust einer Grundfähigkeit des Mobilitätspa-
der Grundfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf des kets (Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahr-
Monats, in dem der Verlust der Grundfähigkeit radfahren und Nutzung des ÖPNV gemäß Ab-
eingetreten ist, frühestens jedoch zum vereinbar- schnitt 10.3) haben Sie einmalig die Möglichkeit,
ten Beginn dieser Versicherung. sich bei Rentenbeginn einen Teil der künftigen ga-
rantierten Renten gegebenenfalls zuzüglich Bo-
Erleidet die Versicherte Person den Verlust meh- nus (Gesamtrente) als Kapitalbetrag ausbezahlen
rerer Grundfähigkeiten im Sinne des Ab- zu lassen. Die Kapitalauszahlung muss mindes-
schnitts 10, führt dies nicht zu einer höheren Ren- tens die Höhe einer monatlichen Gesamtrente be-
tenleistung. tragen und darf die Summe von zwölf monatlichen
Gesamtrenten nicht übersteigen.
11.2 Garantierte Rentensteigerung Der Anspruch auf Teilkapitalisierung erlischt,
wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aufgrund
Sie können für die Leistungsphase eine garan- des Verlusts einer Grundfähigkeit die verblei-
tierte jährliche Rentensteigerung der Grundfähig- bende Leistungsdauer weniger als zwei Jahre be-
keitsrente vereinbaren. trägt oder bereits mindestens eine Rentenzahlung
Die erste garantierte Erhöhung der Rente erfolgt aufgrund des Verlusts einer Grundfähigkeit erfolgt
zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf den ist.
Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Die Höhe
der garantierten Rentensteigerung ergibt sich aus Der Anspruch auf diese Teilkapitalisierung besteht
dem bei Vertragsschluss vereinbarten Steige- während der Versicherungsdauer einmalig.
rungssatz und der auf das Versicherungsjahr be-
zogenen garantierten Vorjahresrente. Bei Inanspruchnahme und Auszahlung des Kapi-
talbetrags reduziert sich die monatliche Grundfä-
Wird der Vertrag vor Ablauf der Versicherungs- higkeitsrente nach versicherungsmathematischen
dauer wieder beitragspflichtig und haben wir eine Grundsätzen um den entnommenen Betrag und
garantierte Rentensteigerung der Grundfähigkeits- einen Selektionsabschlag. Dieser Selektionsab-
rente während des Rentenbezugs durchgeführt, schlag wird hiermit ausdrücklich vereinbart.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Damit wird ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Ri- Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf
sikokapital sowie für verminderte Kapitalerträge Jahre nach Anmeldung des Verlusts einer Grund-
aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorgenommen. Au- fähigkeit. Stundungszinsen berechnen wir dabei
ßerdem wird die Veränderung der Risikolage des nicht.
verbleibenden Versichertenbestands ausgegli-
chen. Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun-
dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei-
11.5 Wann enden unsere Leistungen? träge nicht nachzuentrichten.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind
einer Grundfähigkeitsrente im Sinne von 11.1 so- nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei-
wie Zahlung der Leistung im Sinne von 11.3 und träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben
11.4 erlischt, wenn Sie folgende Möglichkeiten:
• die Versicherte Person stirbt, • Sie können die gestundeten Beiträge in
• das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- einem Betrag nachzahlen.
reicht ist, • Sie können die gestundeten Beiträge in
• der Verlust einer Grundfähigkeit nicht einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten,
mehr besteht, gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra-
• der Vertrag vor dem Eintritt unserer Leis- ten zusammen mit den laufenden Beiträ-
tungspflicht gekündigt wurde. gen nachzahlen. Stundungszinsen be-
rechnen wir dabei ebenfalls nicht.
Es wird keine Leistung fällig, wenn
Lassen Sie sich die Beiträge nicht stunden und er-
• die Versicherte Person stirbt, kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung
• die Versicherte Person den Ablauf der an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück-
Versicherungsdauer erlebt, ohne dass der wirkend ab Beginn der Leistungspflicht zurück.
Verlust einer Grundfähigkeit eingetreten
ist, Unterstützung während der Anwartschafts- und
• der Vertrag beitragsfrei gestellt wird und Leistungsphase
die beitragsfreie Mindestrente nicht er-
reicht wird, Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags be-
• das vollständige berufliches Tätigkeitsver- raten und unterstützen wir auf Wunsch gerne. Wir
bot gemäß §31 Infektionsschutzgesetz geben Auskünfte zu Ihrem Versicherungsschutz
(IfSG) nicht mehr vorliegt allgemein und wenn Sie Leistungen beanspru-
• oder der Vertrag gekündigt wird. chen. Wir erläutern Ihnen zum Beispiel, welche
Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Leis-
11.6 Welche Leistungen können Sie zusätz- tungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie,
lich in Anspruch nehmen? wenn Sie Fragen z. B. zum Versicherungsumfang,
zur Beantragung von Leistungen oder zur Leis-
Stundung der Beiträge während der Leistungsprü- tungsprüfung haben.
fung
11.7 Rechnungsgrundlagen
Nach Anmeldung des Verlusts einer Grundfähig-
keit sind die Beiträge weiter zu zahlen. Auf Ihr Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation
Verlangen stunden wir die Beiträge bis zur Ent- basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL
scheidung über unsere Leistungspflicht und dar- 2015 I GF, SL 2015 RI GF, SL 2015 TI GF und
über hinaus, sollte es zu einem gerichtlichen Ver- der Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung
fahren kommen, bis zu dessen Abschluss. (DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe
von 0,9 Prozent.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2021_07) Seite 22 von 45
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11.8 Sonstige Regelungen Die Prüfung der Fortdauer des Verlustes einer
Grundfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis er-
Unser Versicherungsschutz besteht weltweit. folgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen
der Erstprüfung gemäß Abschnitt 9 dieser Bedin-
Außer den im Versicherungsschein ausgewiese- gungen; die Regelungen für das Nachprüfungs-
nen garantierten Leistungen können Sie weitere verfahren gemäß Abschnitt 13 gelten insoweit
Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhal- nicht. Die hierfür erforderlichen Kosten werden
ten (siehe Kapitel F). von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das
zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.
Weitere Einzelheiten über Art, Umfang und Fällig- Auf eine Beendigung der Leistung infolge Nach-
keit der Versicherungsleistung finden Sie im Ver- prüfung innerhalb des befristeten Leistungszeit-
sicherungsschein. Im Falle etwaiger Widersprü- raums verzichten wir.
che haben die im Versicherungsschein getroffe-
nen Vereinbarungen vor diesen Bedingungen Vor- Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass kein
rang. Verlust einer Grundfähigkeit vorliegt, fordern wir
die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück.
12 Wann geben wir eine Erklärung zu unse- Leistungen aus einem befristeten Anerkenntnis
rer Leistungspflicht ab? sind für uns selbst dann nicht zurückforderbar,
wenn kein Verlust einer Grundfähigkeit vorgele-
Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leis- gen haben sollte.
tung aus der Grundfähigkeitsversicherung werden
wir Sie jeweils innerhalb von vier Wochen nach 13 Was gilt für Sie und uns bei der Nachprü-
Eingang von Unterlagen gemäß 15.1.1 über erfor- fung der Leistungspflicht?
derliche weitere Prüfungsschritte informieren oder
Ihnen regelmäßig eine Zwischeninformation zu- Nach Anerkennung oder Feststellung unserer
kommen lassen. Zusätzlich erinnern wir in regel- Leistungspflicht sind wir berechtigt, die Vorausset-
mäßigen Abständen – spätestens alle vier Wo- zungen für das Fortbestehen eines Leistungsan-
chen – an fehlende Unterlagen bzw. Informatio- spruchs nachzuprüfen.
nen und setzen Sie darüber in Kenntnis.
Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten
Liegen uns alle Unterlagen und die von uns einge- jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jähr-
holten Informationen (siehe 15.1.1) vor, erklären lich umfassende Untersuchungen der Versicher-
wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob und ab ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte
wann wir Leistungen aus der Grundfähigkeitsver- verlangen. Die Bestimmungen von 15.1.1 gelten
sicherung anerkennen. entsprechend.
Befristetes Anerkenntnis Die Wiedererlangung einer Grundfähigkeit, die
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (siehe 10.3
Grundsätzlich sprechen wir bei Verlust einer Buchstabe o) und der Wegfall der Betreuung
Grundfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. (siehe 10.4 Buchstabe t) sind uns unverzüglich
In begründeten Einzelfällen können einem unbe- anzuzeigen.
fristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entgegen- Ist der Verlust einer Grundfähigkeit weggefallen,
stehen. In einem solchen Fall möchten wir Ihnen stellen wir die Leistung ein.
schnell und unkompliziert helfen, indem wir ein-
malig ein zeitlich befristetes Anerkenntnis für ei- Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass
nen Leistungszeitraum von bis zu maximal die Voraussetzungen der Leistungspflicht wegen
zwölf Monaten in Textform aussprechen. des Verlusts einer Grundfähigkeit entfallen sind
und wir Ihnen diese Veränderung in Textform dar-
legen. Unsere Leistungen bei Verlust einer Grund-
fähigkeit können wir mit Ablauf des dritten Monats
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstel- • durch absichtliche Herbeiführung von
len. Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürf-
tigkeit, durch absichtliche Selbstverlet-
Auslandsaufenthalt zung oder durch versuchte Selbsttötung,
• durch Strahlen infolge Kernenergie, die
Hat die Versicherte Person nach Beginn der Leis- das Leben oder die Gesundheit zahlrei-
tungen ihren ständigen Aufenthalt im Ausland, so cher Menschen in so ungewöhnlichem
können wir jederzeit verlangen, dass die Versi- Maße gefährden oder schädigen, dass zu
cherte Person oder der Versicherungsnehmer Un- deren Abwehr oder Bekämpfung der Ein-
terlagen über die Fortdauer des Verlusts einer satz einer Katastrophenschutzbehörde o-
Grundfähigkeit vorlegt. Die Kosten hierfür erstat- der vergleichbaren Einrichtung nötig ist,
ten wir maximal nach den an unserem Sitz gelten- • unmittelbar oder mittelbar durch den vor-
den Maßstäben und im Rahmen dieser Bedingun- sätzlichen Einsatz von atomaren, biologi-
gen. Einmal jährlich können wir umfassende Un- schen oder chemischen Waffen oder den
tersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte in vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli-
Deutschland verlangen. Notwendige Reise- und che Freisetzung von radioaktiven, biologi-
Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter- schen oder chemischen Stoffen, sofern
suchungen in Deutschland können wir verzichten, der Einsatz oder das Freisetzen der
wenn diese vor Ort nach den von uns in Deutsch- Stoffe darauf gerichtet sind, das Leben o-
land angewendeten Grundsätzen erfolgen. der die Gesundheit einer Vielzahl von
Personen zu gefährden und zu einer nicht
14 In welchen Fällen ist der Versicherungs- vorhersehbaren Veränderung des Leis-
schutz ausgeschlossen? tungsbedarfs gegenüber den technischen
Berechnungsgrundlagen führt, so dass
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht un- die Erfüllbarkeit der zugesagten Versiche-
abhängig davon, auf welcher Ursache der Versi- rungsleistungen nicht mehr gewährleistet
cherungsfall beruht. Soweit nichts anderes verein- ist und dies von einem unabhängigen
bart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn Treuhänder gutachterlich bestätigt wird,
der Versicherungsfall verursacht ist • durch Handeln oder Unterlassen, mit wel-
cher der Versicherungsnehmer, Bezugs-
• unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser- berechtigte oder der Drittberechtigte vor-
eignisse oder innere Unruhen, sofern die sätzlich und rechtswidrig im Sinne des
Versicherte Person auf Seiten der Unru- Strafrechts den Versicherungsfall herbei-
hestifter teilgenommen hat. Diese Ein- geführt hat.
schränkung gilt nicht, wenn die Versi-
cherte Person in unmittelbarem oder mit- 15 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
telbarem Zusammenhang mit kriegeri-
schen Ereignissen den Verlust einer Vor und bei Abschluss sowie während der Ver-
Grundfähigkeit erleidet oder stirbt, denen tragslaufzeit haben Sie Mitwirkungspflichten und
sie während eines Aufenthalts außerhalb Obliegenheiten zu beachten. Deren Verletzung
der Bundesrepublik Deutschland ausge- hat schwerwiegende Folgen.
setzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
war. 15.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen
• durch vorsätzliche Ausführung oder den Sie beachten, wenn Sie Leistungen aus
strafbaren Versuch eines Verbrechens dieser Versicherung verlangen?
oder Vergehens durch die Versicherte
Person. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Zur Feststellung unserer vertraglichen Verpflich-
z. B. grob fahrlässigen Verstößen im Stra- tung können wir Auskünfte in zweistufiger Form
ßenverkehr. verlangen, zur Feststellung unserer Leistungs-
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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pflicht muss von Ihnen der Nachweis für das Vor- untersucht haben, mit Angabe über Ursa-
liegen des Verlusts einer Grundfähigkeit der Ver- che, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht-
sicherten Person erbracht werden. liche Dauer des Leidens sowie die Aus-
wirkungen des Leidens auf die in Ab-
Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns schnitt 10 beschriebenen Grundfähigkei-
die Auskunft über die steuerliche Ansässigkeit ten,
vorgelegt wird. • bei Anordnung gesetzlicher Betreuung
der gerichtliche Bestellungsbeschluss,
Die Feststellung unserer vertraglichen Verpflich- • bei Verlust der Eignung zum Führen eines
tung nehmen wir auf Ihren Wunsch hin in zweistu- Autos, der Nachweis über den Entzug der
figer Form vor. Im Rahmen der Leistungsprüfung Fahrerlaubnis sowie ein verkehrsmedizini-
erläutern wir Ihnen die Details der jeweiligen Form sches Gutachten,
und Sie haben dann die Möglichkeit sich für eine • bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomie-
Form zu entscheiden. Wir können von der Versi- verlust infolge Demenz zusätzlich eine
cherten Person auf der ersten Stufe verlangen, Bescheinigung der Person oder der Ein-
dass sie uns entweder ermächtigt, bei ihrer Kran- richtung, die mit der Pflege betraut ist,
kenkasse und/oder ihrem Hausarzt Informationen über Art und Umfang der Pflege bzw. die
über ärztliche Behandlungen und Behandlungs- Notwendigkeit der Beaufsichtigung,
zeiträume ohne Angabe von Befunden für den • Unterlagen über den bei Antragstellung
Zeitraum der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein- ausgeübten Beruf sowie die wirtschaftli-
zuholen oder uns die erforderlichen Auskünfte auf chen Verhältnisse der Versicherten Per-
eigene Nachfrage zur Verfügung stellt. Ergeben son.
sich aus diesen Informationen Anhaltspunkte für
die Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflich- Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige
ten, können wir von der Versicherten Person auf zu tragen, der die Leistungen beansprucht.
der zweiten Stufe verlangen, dass sie uns entwe-
der ermächtigt, bei ihrer Krankenkasse und/oder Wir können darüber hinaus auf unsere Kosten
den behandelnden Ärzten Informationen auch ärztliche Untersuchungen sowie notwendige
über Befunde, Diagnosen und Arbeitsunfähig- Nachweise, zusätzliche Auskünfte und Aufklärun-
keitszeiträume für den Zeitraum der vorvertragli- gen anfordern. Dies gilt auch für die wirtschaftli-
chen Anzeigepflicht einzuholen oder uns die erfor- chen Verhältnisse und deren Veränderungen. Für
derlichen Auskünfte auf eigene Nachfrage zur medizinische Untersuchungen beauftragen wir
Verfügung stellt. Die Versicherte Person ist nicht Ärzte, die nicht in ständigen vertraglichen Bindun-
zur Mitwirkung verpflichtet. Solange die Mitwir- gen zu uns stehen – also keine sogenannten Ver-
kung verweigert wird, können wir die weitere Leis- tragsärzte.
tungsprüfung verweigern. Die Versicherungsleis-
tung wird dann nicht fällig. Details hierzu erläutern Hält sich die Versicherte Person im Ausland auf,
wir Ihnen im Rahmen der Leistungsprüfung. können wir verlangen, dass die erforderlichen me-
dizinischen Untersuchungen in Deutschland
15.1.1 Bei Anmeldung von Leistungsansprü- durchgeführt werden. Notwendige Reise- und
chen Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter-
suchungen in Deutschland können wir verzichten,
Zur Feststellung unserer Leistungspflicht sind uns wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von
unverzüglich einzureichen: uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen
erfolgen.
• eine Darstellung der Ursache für den Ein-
tritt des Versicherungsfalles, Wir können zur Feststellung der Leistungspflicht
• ausführliche Berichte der Ärzte und Heil- von der Versicherten Person weiter verlangen,
behandler, die die Versicherte Person ge- dass sie Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Kran-
genwärtig behandeln bzw. behandelt oder kenanstalten sowie Pflegeheime, bei denen sie in
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Behandlung oder in Pflege war und ist, sowie 15.1.3 Während des Leistungsbezugs
Pflegepersonen, andere Personenversicherer, ge-
setzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaf- Die Wiedererlangung einer Grundfähigkeit ist uns
ten und Behörden ermächtigt, uns Auskunft zu er- unverzüglich anzuzeigen.
teilen, oder uns die erforderlichen Auskünfte und
Nachweise auf eigene Nachfrage bei den vorge- 15.2 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-
nannten Institutionen und Personen zur Verfü- gepflicht und welche Folgen hat ihre
gung stellt. Hat die Versicherte Person eine Er- Verletzung?
mächtigung bei Abgabe der Vertragserklärung er-
teilt, werden wir diese vor der Erhebung einer sol- 15.2.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
chen Auskunft informieren. Die Versicherte Per-
son kann der Erhebung widersprechen. Die Versi- Wir übernehmen den Versicherungsschutz im
cherte Person kann jederzeit verlangen, dass eine Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Abgabe Ihrer
Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn sie jeweils Vertragserklärung in Textform gestellten Fragen
in die einzelne Erhebung eingewilligt hat. Erhalten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha-
wir keine zur Beurteilung der Voraussetzungen ben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins-
des Verlusts einer Grundfähigkeit notwendigen besondere für die Fragen nach gegenwärtigen o-
Auskünfte und Nachweise, kann dies dazu führen, der früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Stö-
dass die Versicherungsleistung nicht fällig wird rungen und Beschwerden, ärztlichen Behandlun-
und wir keine Leistungen erbringen müssen. gen sowie zur beruflichen Tätigkeit (z. B. Tätig-
keitsmerkmale wie Arbeitsanteil im Büro, Aus-
Bitte beachten Sie auch die in 10.2 beschriebene landsaufenthalte), aber auch Fragen zur wirt-
Schadenminderungspflicht. schaftlichen Situation (z. B. Einkommen der letz-
ten Jahre), zur Schul-/Berufsausbildung, zur Stel-
15.1.2 Hinweis zu Arztanordnungen lung im Beruf (z. B. selbstständig, Auszubilden-
der), zum Erwerbsstatus (z. B. Schüler, Arbeitssu-
Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist chender), zu beruflichen Risiken (z. B. Umgang
nicht Voraussetzung für die Anerkennung der mit Chemikalien) und zu privaten Risiken (Hobbys
Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung. mit erhöhtem Risiko wie z. B. Tauchen, Kampf-
Davon ausgenommen sind der ärztlich empfoh- sportarten).
lene Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens
(z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hör- Soll das Leben einer anderen Person versichert
hilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehandlun- werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die
gen, die gefahrlos und nicht mit besonderen wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung
Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit- der Fragen verantwortlich.
tel bzw. Heilbehandlungen eine sichere Aussicht
auf Besserung des Gesundheitszustands bieten 15.2.2 Rücktritt
und zu einer Minderung einer Beeinträchtigung
führen können. Wenn Umstände, die für die Übernahme des Ver-
sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen
Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- oder der Versicherten Person nicht oder nicht
hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- richtig angegeben worden sind (siehe 15.2.1),
tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
Minderung der Beeinträchtigung nicht durchfüh- nicht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht we-
ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wor-
aus dieser Versicherung nicht entgegen. den ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rück-
trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kennt-
nis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs- halb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
schutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des lung fristlos in Textform kündigen. In der Mittei-
Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leis- lung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hin-
tungspflicht jedoch bestehen, wenn der nicht oder weisen.
nicht richtig angegebene Umstand weder für den
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- 15.2.5 Ausübung unserer Rechte
falls noch für die Feststellung oder den Umfang
unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Wir können die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb
arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver- eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist
pflichtet. beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho- geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er-
ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah- langen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir
lung der Beiträge können Sie nicht verlangen. die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä-
rung stützen. Zur Begründung können wir nach-
15.2.3 Kündigung träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats
nach deren Kenntniserlangung angeben.
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht we- Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Ver-
der auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be- tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir
ruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei- den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich-
ner Frist von einem Monat kündigen. tigkeit der Anzeige kannten.
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den Die genannten Rechte können wir nur innerhalb
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist
geschlossen hätten. eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab-
lauf der Frist geltend machen. Haben Sie die An-
Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be-
mit der Kündigung in eine beitragsfreie Versiche- trägt die Frist zehn Jahre.
rung um (siehe 9.2).
Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, ge-
15.2.4 Rückwirkende Vertragsanpassung regelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die
Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil von Ihnen zu vertreten war.
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
zeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun- 15.2.6 Anfechtung
gen, geschlossen hätten, werden die anderen Be-
dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- Wir können den Versicherungsvertrag auch an-
tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtver- fechten, falls durch unrichtige oder unvollständige
letzung nicht zu vertreten, werden die anderen Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annah-
Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe- meentscheidung Einfluss genommen worden ist.
riode Vertragsbestandteil. Handelt es sich um Angaben der Versicherten
Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfech-
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Bei- tung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
trag um mehr als zehn Prozent oder schließen wir der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
den Versicherungsschutz für den nicht angezeig- hatten. Wenn die Versicherung durch Anfechtung
ten Umstand aus, können Sie den Vertrag inner- aufgehoben wird, wird keine Leistung fällig. Die
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Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht ver- Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit
langen. tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie-
15.2.7 Leistungserweiterung und Wiederher- sen haben.
stellung der Versicherung
15.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf
Die Regelungen in 15.2.1 bis 15.2.6 gelten bei ei- das Vertragsverhältnis beziehen?
ner unsere Leistungspflicht erweiternden Ände-
rung oder bei einer Wiederherstellung der Versi- Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis be-
cherung entsprechend. Die Fristen gemäß 15.2.5 treffen, müssen stets in Textform erfolgen. Versi-
beginnen mit der Änderung oder Wiederherstel- cherungsvermittler sind zu ihrer Entgegennahme
lung der Versicherung bezüglich des geänderten grundsätzlich nicht bevollmächtigt.
oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Na-
mens müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. An-
15.2.8 Erklärungsempfänger dernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da
wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit
Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er- eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt be-
folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen kannte Anschrift senden können. In diesem Fall
gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine gilt unsere Erklärung drei Werktage nach Absen-
andere Person als Bevollmächtigten benannt ha- dung des eingeschriebenen Briefs als zugegan-
ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech- gen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in
tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge- Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre ge-
genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter werbliche Niederlassung verlegt haben.
nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht
ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- 15.5 Was gilt bei Tod der Versicherten Per-
sicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklä- son?
rung als bevollmächtigt ansehen.
Bei Tod der Versicherten Person enden unsere
15.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der Leistungen. Die Grundfähigkeitsversicherung en-
Mitwirkungspflicht? det am Ende des Sterbemonats.
Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- Der Tod der Versicherten Person ist uns in jedem
schnitt 13 oder 15.1 von Ihnen, der Versicherten Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versi-
Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätz- cherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeur-
lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- kunde im Original einzureichen, die Alter, Ge-
tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet- burtsort und Todeszeitpunkt nennt. Zu Unrecht
zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, empfangene Leistungen sind an uns zurückzu-
unsere Leistung in einem der Schwere des Ver- zahlen.
schuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig F Überschüsse, Überschussbeteiligung
verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versiche- und Bewertungsreserven
rung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die
Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder 16 Was ist eine Überschussbeteiligung?
den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs-
pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- Die Beteiligung an dem Überschuss und an den
füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe-
Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss
tet. und an den Bewertungsreserven. Die Leistung
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aus der Überschussbeteiligung kann auch null Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
Euro betragen. schuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss)
ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtli-
Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von chen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-
mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des
eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung
gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem aller überschussberechtigten Verträge zur Verfü-
Überschuss und der Beteiligung an den Bewer- gung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht-
tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über- lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verord-
schuss und an den Bewertungsreserven der be- nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in
teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend der Lebensversicherung (Mindestzuführungsver-
den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe ordnung).
der Beteiligung an dem Überschuss wird von die-
sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer Den danach zur Verfügung stehenden Teil des
Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer- Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für
tungsreserven für den Anteil der Konsortialgesell- Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als
schaften werden von diesen Gesellschaften min- Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-
destens einmal jährlich ermittelt. rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie-
ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitrags-
Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die rückerstattung ist es, Schwankungen des Über-
Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss schusses über die Jahre auszugleichen. Die
und an den Bewertungsreserven der Swiss Life Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
als Konsortialführerin. grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung
der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
16.1 Beteiligung an dem Überschuss setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir
hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ab-
Ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet weichen.
Überschüsse. Die Höhe der erwirtschafteten
Überschüsse hängt von vielen Einflüssen ab. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Betei-
Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur ligung Ihres Vertrags an dem Überschuss er-
begrenzt beeinflussbar. Somit kann die Höhe der geben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
künftigen Beteiligung an dem Überschuss nicht lung für Beitragsrückerstattung nicht.
garantiert werden.
Für die Beteiligung an dem Überschuss fassen wir
Es können Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse gleichartige Versicherungen zusammen. Zum Bei-
erwirtschaftet werden: spiel ordnen wir Rentenversicherungen einer Be-
standsgruppe zu und Grundfähigkeitsversicherun-
• Wenn wir mit dem Sicherungsvermögen gen einer anderen Bestandsgruppe. Bestands-
aller unserer Versicherungsnehmer Er- gruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
träge erzielen, entsteht ein sogenannter versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der
Zinsüberschuss. Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
• Wenn die Risiken in geringerem Umfang Verträge wenden wir ein verursachungsorientier-
eingetreten sind, als wir anfangs ange- tes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der
nommen haben, entsteht ein sogenannter Bestandsgruppen Gewinngruppen. Wir verteilen
Risikoüberschuss. den Überschuss in dem Maße, wie die Bestands-
• Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten gruppen und Gewinngruppen zu seiner Entste-
niedriger sind als in der Kalkulation ange- hung beigetragen haben. Hat eine Bestands-
setzt, dann entsteht ein sogenannter Kos- gruppe oder eine Gewinngruppe nicht zur Entste-
tenüberschuss. hung des Überschusses beigetragen, besteht in-
soweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
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Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe 125. Bewertungsreserven können auch negativ wer-
den. Dann spricht man von stillen Lasten. Ihre Be-
Für jede Bestands- und Gewinngruppe legt der teiligung an den Bewertungsreserven ist niemals
Hauptbevollmächtigte für Deutschland jedes Jahr negativ.
auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars die
Höhe der Überschussanteilsätze fest (Über- Die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre-
schussdeklaration). Abhängig von objektiven Risi- serven ist nicht garantiert, da die Entwicklung
komerkmalen, z. B. ausgeübter Beruf, können un- der Marktwerte der Kapitalanlagen nicht vorher-
terschiedliche Überschussanteilsätze zur Anwen- sehbar ist. Aufsichtsrechtliche Regelungen kön-
dung kommen. Dabei achtet er darauf, dass die nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Be-
Verteilung verursachungsorientiert erfolgt. wertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Die
Bewertungsreserven werden im Anhang des Ge-
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Über- schäftsberichts veröffentlicht.
schussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Be-
standsgruppe bzw. an dem auf Ihre Gewinn- Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili-
gruppe entfallenden Teil des Überschusses. Die gung an den Bewertungsreserven die Abschnitte
Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift zulas- 19, 20 und 21.
ten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan-
ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitrags- 17 Wie teilen wir Überschussanteile vor Ein-
rückerstattung entnommen. tritt eines Leistungsfalls zu?
Wir veröffentlichen die festgelegten Überschuss- Die Überschussbeteiligung besteht aus Risiko-
anteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht. und Kostenüberschussanteilen. Die Überschuss-
Sie können den Geschäftsbericht gern bei uns an- anteile werden von Versicherungsbeginn an er-
fordern oder im Internet auf unserer Website bracht.
www.swisslife.de/geschaeftsbericht einsehen.
Für Ihren Vertrag gilt das Überschussverwen-
Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir dungs-System Beitragsverrechnung.
Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Über-
schussbeteiligung Ihres Vertrags. Beitragsverrechnung
Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili- Die jährlichen Überschussanteile werden während
gung an dem Überschuss die Abschnitte 17, 18 der Beitragszahlungsdauer in Prozent der Bei-
und 21. träge ausgewiesen und mit den fälligen Beiträgen
verrechnet.
16.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven
Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- rung wird keine Leistung fällig. Eine beitragsfreie
wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli- Versicherung erhält keine Beteiligung an dem
chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen Überschuss.
in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie-
sen sind. Die Höhe der Beitragsverrechnung wird jährlich im
Rahmen der Überschussdeklaration neu festge-
Beispiel: Wir haben eine Aktie zum Kurs von 100 legt und somit kann auch die Höhe des zu zahlen-
Euro gekauft. Mit diesem Wert ist die Aktie in der den Beitrags jährlich schwanken.
Bilanz ausgewiesen. Wenn der Kurs der Aktie
zum Bilanzstichtag bei 110 Euro steht, ist eine Be-
wertungsreserve in Höhe von zehn Euro entstan-
den.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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18 Wie teilen wir Überschussanteile nach Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 1 und 3
Eintritt eines Leistungsfalls zu? VVG. Die Bewertungsreserven, die nach den
maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be-
Ab Eintritt des Leistungsfalls besteht die Über- teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind,
schussbeteiligung aus laufenden Zins-, Risiko- ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu.
und Kostenüberschussanteilen. Sofern Risiko- Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes
und Kostenüberschussanteile nicht separat aus- Verfahren an. Diese Beteiligung führt zu einer Er-
gewiesen werden, sind sie in den Zinsüber- höhung der laufenden Überschussbeteiligung aller
schussanteilen enthalten. Verträge in der Rentenbezugszeit. Bei der Festle-
gung der Überschussanteilsätze wird die jeweilige
Die Zuteilung der laufenden Zinsüberschussan- Bewertungsreservensituation berücksichtigt. Be-
teile inklusive Risiko- und Kostenüberschussan- wertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert
teile erfolgt jeweils zu Beginn eines Versiche- der Kapitalanlagen über dem handelsrechtlichen
rungsjahres, sofern eine Leistungspflicht zu die- Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der
sem Zeitpunkt besteht. Bilanz ausgewiesen sind.
Die laufenden Zinsüberschussanteile werden wie Verteilungsfähige Bewertungsreserven
folgt verwendet:
Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be-
Die Leistungen aus der Grundfähigkeitsversiche- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei-
rung erhöhen sich zu Beginn eines Versiche- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem
rungsjahres um einen jährlich neu festgelegten Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei-
Prozentsatz der bisher erreichten Gesamtleistung. ner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden
Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des auf den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver-
Leistungsbeginn folgenden Versicherungsjahres. träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf-
sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann.
Die so erreichte Gesamtrente ist nur bis zum Falle Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche-
einer möglichen Reaktivierung garantiert. rungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei-
lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir
Während der Bezugszeit von Rentenleistungen auf Basis der Bewertungsreservensituation der
erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den zurückliegenden Monate.
Bewertungsreserven (siehe Abschnitt 20 und 21).
Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die
19 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines verteilungsfähige Bewertungsreserve dem
Leistungsfalls an den Bewertungsreser- (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs-
ven? zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er-
mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risiko- Geschäftsbericht.
versicherung. Somit ist eine Grundfähigkeitsversi- Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des
cherung mit laufender Beitragszahlung hinsichtlich Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul-
der Beteiligung an den Bewertungsreserven (ge- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be-
mäß § 153 VVG) vor Eintritt des Leistungsfalls wertungsreserven für den Teilbestand der Ver-
nicht überschussberechtigt. träge in der Rentenbezugszeit.
Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan-
20 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück-
Leistungsfalls an den Bewertungsreser- stellung aller bestehenden Verträge in der Ren-
ven? tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus-
zahlungen zugeordnet.
Während der Bezugszeit von Rentenleistungen
erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den
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Verwendung Meldefrist
Der ermittelte Betrag der Bewertungsreserve wird Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist
im Sinne von § 153 VVG zur Hälfte als laufender keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An-
Überschuss zur Erhöhung der Überschussrente sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt der
des Bestands verwendet und führt so zur Erhö- Verlust einer Grundfähigkeit für die Vergangenheit
hung Ihrer laufenden Rente. Die hierfür ermittelten nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen
Erhöhungssätze werden auf volle 0,05 Prozent nicht mehr beigebracht werden können), kann der
kaufmännisch gerundet. Die sich insgesamt erge- Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Vorlie-
benden Überschussanteilsätze werden im Ge- gen der übrigen Voraussetzungen frühestens mit
schäftsbericht veröffentlicht. dem Monat entstehen, für den entsprechende
Nachweise vorgelegt werden.
21 Warum können wir die Höhe der Über-
schussbeteiligung nicht garantieren? Verfügungen
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von Sie können das Recht auf die Leistung bis zum
vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorherseh- Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grund-
bar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. sätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und
Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwick- verpfänden, soweit derartige Verfügungen recht-
lung des versicherten Risikos und der Kosten. lich möglich sind.
Aber auch die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts
ist insbesondere bei laufenden Grundfähigkeits- 23 An wen zahlen wir Leistungen aus?
renten von Bedeutung. Die Höhe der künftigen
Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag er-
werden. Sie kann auch null Euro betragen. bringen wir an Sie als unseren Versicherungsneh-
mer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine an-
dere Person benannt haben, die die Ansprüche
G Auszahlung von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag bei deren Fälligkeit
erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zur jewei-
22 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? ligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jeder-
zeit in Textform widerrufen.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung
der Grundfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf des Die Einräumung oder Änderung eines Bezugs-
Monats, in dem der Verlust der Grundfähigkeit rechts bedarf gegebenenfalls der Zustimmung der
eingetreten ist, frühestens jedoch zum vereinbar- Versicherten Person.
ten Beginn dieser Versicherung.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Be-
Die Kapitalleistung aufgrund des Verlusts einer zugsberechtigte sofort und unwiderruflich die An-
Grundfähigkeit infolge eines Arbeits- oder Arbeits- sprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben
wegeunfalls gemäß 11.3 zahlen wir zusammen soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben,
mit der ersten fälligen Grundfähigkeitsrente aus. kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustim-
Bei Inanspruchnahme der Teilkapitalisierungs- mung des von Ihnen Benannten geändert werden.
möglichkeit gemäß 11.4. zahlen wir den gewähl-
ten Betrag zusammen mit der ersten fälligen Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
Grundfähigkeitsrente aus. rechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirk-
sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
Textform angezeigt worden sind.
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H Unser Vertragsverhältnis 26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, wel-
che Sprache verwenden wir und wie müs-
24 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- sen Mitteilungen erfolgen?
schein?
26.1 Recht und Vertragssprache
Den Inhaber des Versicherungsscheins können
wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-
dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Wir kön- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin-
nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen
Versicherungsscheins seine Berechtigung nach- Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä-
weist. rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch.
Ist ein Bezugsrecht eingeräumt, brauchen wir den 26.2 Erklärungen zu Lebzeiten
Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerken-
nen, wenn uns die Anzeige des bisherigen Be- Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen in
rechtigten in Textform vorliegt. Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie
bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie:
25 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf
Swiss Life AG
Gemäß § 163 Versicherungsvertragsgesetz Niederlassung für Deutschland
(VVG) sind wir zu einer Neufestsetzung des Bei- Zeppelinstraße 1
trags berechtigt, wenn 85748 Garching b. München
Fax +49 89 38109-4180
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vo- info@swisslife.de
rübergehend und nicht voraussehbar ge-
genüber den Rechnungsgrundlagen des Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse,
vereinbarten Beitrags geändert hat und die im Versicherungsvertrag angegeben ist.
2. der nach den berichtigten Rechnungs-
grundlagen neu festgesetzte Beitrag an- 26.3 Erklärungen nach dem Tod
gemessen und erforderlich ist, um die
dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs- Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir un-
leistung zu gewährleisten und sere Erklärungen an folgende Personen schicken:
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rech-
nungsgrundlagen sowie die Vorausset- • eine von Ihnen bevollmächtigte Person,
zungen der Ziffern 1 und 2 überprüft und • den Begünstigten oder den Inhaber des
bestätigt hat. Versicherungsscheins, wenn kein Be-
günstigter vorhanden ist oder wir seinen
Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit Aufenthaltsort nicht ermitteln können.
ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen
zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu- 26.4 Was müssen Sie beachten, wenn sich
reichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?
gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand
der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Unverzügliche Mitteilungspflicht
Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns
Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhö- dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht,
hung des Beitrags die Versicherungsleistung ent- können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können
sprechend herabgesetzt wird. Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie-
benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei
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Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zuge- („Green Card“) oder einen längeren US-Aufent-
gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht er- halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich
halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewerbe- bitte an Ihren Steuerberater.
treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas-
sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Falls Sie uns die notwendigen Daten nicht o-
Namen ändern. der nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt
Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzli-
Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten chen Verpflichtung melden wir Ihre Vertrags-
daten an die zuständigen in- oder ausländi-
Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum nicht schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann,
in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs-
empfehlen wir Ihnen Folgendes: Bevollmächtigen sigkeit im Ausland besteht.
Sie eine im Inland wohnhafte Person, Erklärungen
von uns entgegenzunehmen. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten kann
dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
26.5 Welche weiteren Auskunftspflichten ha- zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die zur
ben Sie? Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten not-
wendigen Daten zur Verfügung gestellt haben.
Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur
Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- 27 Wo können Sie sich beschweren?
dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind,
müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha-
tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht
schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser
fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- Kontaktformular auf unserer Website (www.swiss-
pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die life.de/anregung-und-kritik) nutzen. Sie können si-
Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufrie-
bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- denzustellen.
trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech-
tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- 27.1 Schlichtungsstelle
berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi-
cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi-
dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an
Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungs-
rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. ombudsmann teil. Damit ist für Sie als Verbrau-
cher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den
Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, unabhängigen und neutralen Ombudsmann in An-
die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- spruch zu nehmen. Die Möglichkeit den Rechts-
chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit weg zu beschreiten bleibt hierdurch für Sie unbe-
dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag ha- rührt.
ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leis-
tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu Versicherungsombudsmann e. V.
zählen insbesondere die Steueridentifikations- Postfach 08 06 32
nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort, 10006 Berlin
der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankverbin- beschwerde@versicherungsombudsmann.de
dung oder der Status als US-Person im Sinne des Für weitere Informationen:
US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. www.versicherungsombudsmann.de
durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung
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27.2 Aufsichtsbehörden Wie kann eine Bestimmung der Versicherungsbe-
dingungen unwirksam werden?
Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts-
behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- Eine Bestimmung kann durch eine höchstrichterli-
dung einmal nicht einverstanden sein sollten: che Entscheidung oder durch einen bestandskräf-
tigen Verwaltungsakt unwirksam werden. In die-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sem Fall können wir die unwirksame Bestimmung
(BaFin) durch eine neue Bestimmung ersetzen. Wir dürfen
Graurheindorfer Straße 108 dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
53117 Bonn
• wenn es notwendig ist, die alte durch die
27.3 Wo sind gerichtliche Klagen einzu- neue Bestimmung zu ersetzen, um den
reichen? Vertrag fortzuführen, oder
• wenn es für Sie oder uns eine unzumut-
Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns bare Härte darstellen würde, wenn der
erheben, ist folgendes Gericht zuständig: Vertrag ohne neue Bestimmung bestehen
bleibt.
• das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge-
schäftssitz liegt, Wir haben Ihre und unsere Interessen zu berück-
• auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie sichtigen.
zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn-
sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz Salvatorische Klausel
haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
Aufenthalts maßgeblich. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser
• auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie Versicherungsbedingungen unwirksam sind, blei-
als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre ben die übrigen dennoch wirksam.
Niederlassung haben.
28.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirk-
Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie sam?
bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz
zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, Eine neue Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie
ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist Versicherungsnehmer angemessen berücksich-
das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren tigt. Außerdem muss auch mit der neuen Bestim-
Sitz oder Ihre Niederlassung haben. mung das Ziel Ihres Vertrags gewahrt bleiben. Die
neue Bestimmung wird Bestandteil dieses Ver-
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres trags, sobald die beiden folgenden Bedingungen
gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für erfüllt sind:
Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates
zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies • Wir haben Ihnen die neue Bestimmung
gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind mitgeteilt. Dabei müssen wir Ihnen auch
und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Aus- die Gründe nennen, die für die Änderung
land verlegen. maßgeblich waren.
• Sie müssen die Mitteilung zwei Wochen
28 Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedin- vorher erhalten haben.
gungen?
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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I Nachversicherungsgarantie Altersvorsorge oder einem berufsständi-
schen Versorgungswerk, in dem die Ver-
29 Welche Nachversicherungsgarantie haben sicherte Person aufgrund einer Kammer-
Sie? zugehörigkeit pflichtversichert ist,
• Aufnahme eines Darlehens im gewerbli-
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie chen Bereich oder zum Erwerb von selbst
genutztem Immobilieneigentum durch die
Sie haben das Recht, den Versicherungsumfang Versicherte Person in Höhe von mindes-
Ihres Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung tens 50.000 Euro.
in verschiedenen Situationen ereignisabhängig
zu erhöhen: Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisabhängi-
gen Nachversicherungsgarantie kann nur für die
• Heirat der Versicherten Person bzw. Be- Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver-
gründung einer Lebenspartnerschaft, tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem
• Geburt eines Kindes der Versicherten im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten
Person, Termin. Zu diesem Termin beginnt auch der Ver-
• Adoption eines Kindes durch die Versi- sicherungsschutz der gewünschten Erhöhung.
cherte Person,
• Wiederaufnahme der Berufstätigkeit in- Sollte ein Verlust einer Grundfähigkeit vor Beginn
nerhalb von 18 Monaten nach der Geburt des erhöhten Versicherungsschutzes eintreten
eines Kindes der Versicherten Person, und wurden bereits Beiträge dafür bezahlt, erstat-
• Scheidung der Versicherten Person bzw. ten wir den aufgrund der Erhöhung geleisteten
Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Mehrbeitrag verzinst mit dem vertraglichen Rech-
• Durchführung eines Versorgungsaus- nungszins zurück.
gleichs zulasten der Versicherten Person,
• Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Die Erhöhung der versicherten Grundfähigkeits-
Bruttogehalts der Versicherten Person um rente muss mindestens 100 Euro monatlich betra-
mindestens zehn Prozent (z. B. nach Kar- gen und ist – im Rahmen unserer geltenden
rieresprung, Wechsel des Arbeitgebers, Richtlinien – insgesamt begrenzt auf:
nach Abschluss der Schulausbildung, des
Studiums oder einer Promotion, nach Ab- • 100 Prozent der zu Vertragsbeginn versi-
schluss einer beruflichen Qualifikation wie cherten Leistung, bis zu diesem Zeitpunkt
Berufsausbildungsabschluss, durchgeführten Dynamik-Erhöhungen
Meisterbrief), werden angerechnet,
• Gehaltssteigerung, die bei der Versicher- • einer beim Konsortium Arbeitskraftschutz
ten Person zum erstmaligen Überschrei- Flex versicherten Grundfähigkeitsrente
ten der maßgeblichen Beitragsbemes- von 2.500 Euro bzw. 4.000 Euro im Mo-
sungsgrenze in der gesetzlichen Renten- nat. Der maßgebliche Betrag ist im Versi-
versicherung führt, cherungsschein genannt. Alle bestehen-
• nachhaltige Steigerung des durchschnittli- den Tarifrenten und Bonusrenten werden
chen Gewinns vor Steuern der letzten drei dabei addiert.
Jahre vor Optionsausübung im Vergleich
zum Gewinn bei Antragstellung um min- Bei einer Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis
destens 30 Prozent, wenn die Versicherte zu 2.500 Euro im Monat ist es ausreichend, dass
Person selbstständig tätig ist, bei Abschluss des Versicherungsvertrages die
• Reduzierung oder Wegfall der Invaliditäts- Antragsfragen beantwortet wurden.
versorgung der Versicherten Person aus Eine Erhöhung der Grundfähigkeitsrente auf bis
der gesetzlichen Rentenversicherung, ei- zu 4.000 Euro im Monat setzt voraus, dass bei
ner arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Abschluss des Versicherungsvertrages neben der
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Beantwortung der Antragsfragen eine ärztliche zu erhöhen. Die Erhöhung muss im fünften. Versi-
Untersuchung durchgeführt wurde. cherungsjahr beantragt werden und wird zu Be-
ginn
Sie können die ereignisabhängige Nachversiche- des folgenden Versicherungsjahres durchgeführt.
rungsgarantie innerhalb von zwölf Monaten nach Dieses Recht kann nur einmalig ausgeübt wer-
Eintritt mindestens eines der genannten Ereig- den.
nisse in Textform und unter Beifügung entspre-
chender Nachweise bei uns geltend machen, so- Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisunabhän-
fern zum Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses gigen Nachversicherungsgarantie kann nur für die
die verbleibende Versicherungsdauer noch min- Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver-
destens 20 Jahre beträgt und die Versicherte Per- tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem
son weder einen Verlust einer Grundfähigkeit im im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten
Sinne unserer Bedingungen erleidet oder erlitten Termin. Zu diesem beginnt auch der Versiche-
hat, eine Einschränkung der Berufsausübung rungsschutz der gewünschten Erhöhung.
durch Infektionskrankheiten vorliegt oder vorlag,
berufsunfähig oder erwerbsgemindert im Sinne Sollte ein Verlust einer Grundfähigkeit vor Beginn
unserer Bedingungen ist oder war, noch einen An- des erhöhten Versicherungsschutzes eintreten
trag auf Leistungen gestellt hat bzw. weder Leis- und wurden bereits Beiträge dafür bezahlt, erstat-
tungen aus einer Invaliditätsversicherung erhält o- ten wir den aufgrund der Erhöhung geleisteten
der erhielt, noch beantragt hat (z. B. bei Berufsun- Mehrbeitrag verzinst mit dem vertraglichen Rech-
fähigkeit, Erwerbsminderung). nungszins zurück.
Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist Die Erhöhung der versicherten Grundfähigkeits-
von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. rente muss mindestens 100 Euro monatlich betra-
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der gen und ist – im Rahmen unserer geltenden
Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- Richtlinien – insgesamt begrenzt auf:
schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem
zum Erhöhungszeitpunkt ausgeübten Beruf und • 100 Prozent der zu Vertragsbeginn versi-
den dann bei uns geltenden Richtlinien. Diese cherten Leistung, bis zu diesem Zeitpunkt
stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfü- durchgeführten Dynamik-Erhöhungen
gung. werden angerechnet,
• höchstens jedoch 500 Euro Grundfähig-
Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- keitsrente pro Monat,
punkt ausgeübte Beruf und maßgebliche Tarif, im • einer beim Konsortium Arbeitskraftschutz
Übrigen die dem Vertrag zugrunde liegenden Ver- Flex versicherten Grundfähigkeitsrente
sicherungsbedingungen. Für den anzupassenden von 2.500 Euro bzw. 4.000 Euro im Mo-
Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder Beson- nat. Der maßgebliche Betrag ist im Versi-
dere Vereinbarungen gelten auch für die aus der cherungsschein genannt. Alle bestehen-
Erhöhung resultierenden Vertragsteile. Sollten Sie den Tarifrenten und Bonusrenten werden
zum Erhöhungszeitpunkt einen nicht versicherba- dabei addiert.
ren Beruf ausüben, besteht kein Recht auf Nach-
versicherung. Bei einer Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis
zu 2.500 Euro im Monat ist es ausreichend, dass
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bei Abschluss des Versicherungsvertrages die
Antragsfragen beantwortet wurden.
Zusätzlich haben Sie das Recht, unter bestimm- Eine Erhöhung der Grundfähigkeitsrente auf bis
ten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisun- zu 4.000 Euro im Monat setzt voraus, dass bei
abhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung Abschluss des Versicherungsvertrages neben der
Beantwortung der Antragsfragen eine ärztliche
Untersuchung durchgeführt wurde.
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Sie können die ereignisunabhängige Nachversi- Regelaltersgrenze in der für Sie zutreffenden Ver-
cherungsgarantie im fünften Versicherungsjahr sorgungseinrichtung erhöht wurde, maximal je-
bei uns geltend machen, sofern zum Zeitpunkt der doch um fünf Jahre. Der Antrag auf Verlängerung
Beantragung die verbleibende Versicherungs- Ihres Vertrags muss uns gegenüber innerhalb von
dauer noch mindestens 20 Jahre beträgt und die zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Anhebung
Versicherte Person weder einen Verlust einer der Regelaltersgrenze in der Deutschen Renten-
Grundfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen er- versicherung in Textform angezeigt werden.
leidet oder erlitten hat, eine Einschränkung der
Berufsausübung durch Infektionskrankheiten vor- Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht
liegt oder vorlag, berufsunfähig oder erwerbsge- statt.
mindert im Sinne unserer Bedingungen ist oder
war, noch einen Antrag auf Leistungen gestellt hat Die Verlängerung Ihres Vertrags ist nur unter fol-
bzw. weder Leistungen aus einer Invaliditätsversi- genden Voraussetzungen möglich:
cherung erhält oder erhielt, noch beantragt hat
(z. B. bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung). • Sie sind ein anspruchsberechtigtes Mit-
glied in einer Versorgungseinrichtung
Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist (Deutsche Rentenversicherung oder be-
von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. rufsständisches Versorgungswerk)
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der • Die Versicherungsdauer Ihres bestehen-
Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- den Vertrags ist mindestens bis zum Ab-
schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem lauf zur Vollendung des 63.Lebensjahres
zum Erhöhungszeitpunkt ausgeübten Beruf und vereinbart.
den dann bei uns geltenden Richtlinien. Diese • Sie haben bei Beantragung der Verlänge-
stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfü- rung das 55. Lebensjahr noch nicht voll-
gung. endet.
• Ihr Vertrag wird beitragspflichtig geführt.
Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- • Sie erhalten oder erhielten bisher keine
punkt ausgeübte Beruf und maßgebliche Tarif, im Leistungen aus Ihrem Vertrag und haben
Übrigen die dem Vertrag zugrunde liegenden Ver- auch keine Leistungen beantragt.
sicherungsbedingungen. Für den anzupassenden • Ihr bei Antragstellung auf Ausübung der
Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder Beson- Verlängerungsgarantie ausgeübter Beruf
dere Vereinbarungen gelten auch für die aus der und die dann aktuellen Annahmerichtli-
Erhöhung resultierenden Vertragsteile. Sollten Sie nien lassen das gewünschte Ablaufalter
zum Erhöhungszeitpunkt einen nicht versicherba- zu.
ren Beruf ausüben, besteht kein Recht auf Nach-
versicherung. Durch die Verlängerung Ihres Vertrags erhöht sich
Ihr Beitrag nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen.
J Verlängerungsgarantie
Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor,
30 Unter welchen Voraussetzungen können erstellen wir in jedem Fall einen Vorschlag für Sie.
Sie Ihren Vertrag, ohne erneute Gesund- Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, teilen
heitsprüfung, verlängern? Sie uns das mit. Wir erstellen dann einen Nach-
trag zum Versicherungsschein mit der gewünsch-
Sollte die Regelaltersgrenze in der Deutschen ten Vertragsverlängerung.
Rentenversicherung oder den berufsständischen
Versorgungswerken erhöht werden, können Sie
die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihres Ver-
trags um die Zeitspanne verlängern, um die die
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K Kündigung des Vertrags 32 Welche Folgen hat es, wenn Sie kündi-
gen?
31 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
kündigen? Die Kündigung ist mit Nachteilen verbunden.
Bei Kündigung erlischt die Versicherung, es
Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum wird kein Rückkaufswert fällig.
Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder
teilweise in Textform kündigen. Falls Sie eine vier- Bei einer Grundfähigkeitsversicherung werden die
teljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitrags- Beiträge im Wesentlichen durch das getragene
zahlung vereinbart haben, können Sie auch früher Risiko verbraucht. Des Weiteren müssen wir die
als zum Ende einer Versicherungsperiode kündi- Kosten für das Einziehen der Beiträge und die
gen, und zwar mit Frist von einem Monat zum Verwaltung der Versicherung aus den Beiträgen
Ende des darauffolgenden Monats. In diesem Fall bestreiten. Für die Beratung bei Abschluss einer
endet die laufende Versicherungsperiode mit Ab- Versicherung, insbesondere durch den Vermittler
lauf dieser Frist. und das Einrichten eines Vertrags entstehen
ebenfalls Kosten.
Teilweise Kündigung
Kündigung nach Eintritt des Leistungsfalls
Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn
die verbleibende beitragspflichtige Grundfähig- Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der
keitsrente nicht unter 600 Euro pro Jahr sinkt. Grundfähigkeitsversicherung werden durch Kündi-
gung nicht berührt; dies gilt auch dann, wenn der
Beitragsrückzahlung Verlust der Grundfähigkeit bereits vor Kündigung
oder Beitragsfreistellung eintrat, aber erst danach
Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht anerkannt oder festgestellt wird. Ein Rückkaufs-
verlangen. wert wird auch in diesem Fall nicht fällig.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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L Erläuterung wichtiger Begriffe Erklärungen
Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform er-
Aachener-Aphasie-Test (AAT) folgen müssen und einen rechtlichen Charakter
Der Aachener-Aphasie-Test (AAT) ist ein Verfah- haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung
ren zur Diagnose von Aphasien (erworbene Stö- des Begünstigten, Beantragung einer Beitragsfrei-
rungen der Sprache nach abgeschlossenem stellung oder Kündigung.
Spracherwerb) infolge von Hirnschädigungen un-
terschiedlicher Art. In einem standardisierten Ver- Freiburger Wörtertest
fahren werden die Leistungen des Nachspre- Der Freiburger Wörtertest ist eine audiometrische
chens, Schreibens, des Lesens, des Benennens Methode, bei der das Hörvermögen einer Person
und des Sprachverstehens überprüft. Ein weiterer untersucht werden kann. Dabei werden der Per-
Bestandteil des AAT ist der Token-Test, der zu- son einfache Wörter in definierter Lautstärke vor-
sätzliche Informationen zur Abgrenzung gegen- gespielt, die dann von dieser korrekt nachgespro-
über nicht-aphasischen Störungen und zur Bewer- chen werden müssen.
tung des Schweregrads der Aphasie gibt. Bei den
einzelnen Untertests werden Punkte vergeben; je Geltende Richtlinien
weniger Punkte erreicht werden, desto schwerer Sind unsere Regeln, in denen beispielsweise be-
ist die Aphasie. schrieben wird, welche Berufe wir zu welchen
Konditionen (z. B. Berufsgruppen) versichern. Be-
Bewertungsreserven stimmte Berufe können gar nicht oder nur bis zu
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- bestimmten Höchstsummen, Mindest- und Höch-
wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli- steintrittsaltern oder mit Zuschlägen versichert
chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen werden. Weiterhin werden dort Summengrenzen
in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie- für die medizinische und wirtschaftliche Risikoprü-
sen sind. Mehr zu Bewertungsreserven lesen Sie fung beschrieben. Die medizinische Risikoprüfung
in Kapitel F. bezeichnen wir auch als Gesundheitsprüfung.
Bestandskräftiger Verwaltungsakt Höchstrichterliche Entscheidung
Eine Maßnahme einer Behörde, gegen die kein Ist eine bindende Entscheidung eines obersten
Rechtsmittel eingelegt werden kann oder ein Gerichts. Ein solches Gericht kann zum Beispiel
Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Eine solche der Bundesgerichtshof sein.
Behörde sind Kartellbehörden oder die Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. ICD-10 F 70
Die leichtgradige Intelligenzminderung gemäß der
Bezugsberechtigter ICD-10-Codierung entspricht einem IQ von 50 bis
Ist die Person, die die Leistung erhält. Sie bestim- 69 (der durchschnittlicher IQ der Menschen liegt
men den Begünstigten im Versicherungsvertrag. bei 85-115). Dieser geringe Grad der Intelligenz-
minderung führt zu einem beschränkten Interesse
Deckungskapital und Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnis-
Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch sen sowie beim Handeln und Denken.
den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird
nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- Leistungsdauer
thematik berechnet. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum ab Versi-
cherungsbeginn bezeichnet und definiert das Ab-
Deckungsrückstellung laufdatum der Leistungsdauer, bis zu dem Leis-
Ist eine handelsrechtlich zu bildende Rückstellung tungen längstens erbracht werden.
auf der Passivseite der Bilanz. Sie dient dazu, die
künftigen Leistungen sicherzustellen. Minimal Mental Status Test
Der Minimal Mental Status Test ist ein Screening-
Instrument zur Erfassung kognitiver Störungen,
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u. a. durch eine Demenzerkrankung. Mit Hilfe der Überschüsse
Beantwortung von standardisierten Fragen und Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf-
der Erfüllung leichter Aufgaben werden zentrale ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le-
kognitive Funktionen (z. B. Merkfähigkeit, Auf- bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei
merksamkeit, Sprache, Orientierung) überprüft Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber-
unter der Vergabe von Leistungspunkten für jede schüsse. Lesen Sie dazu Kapitel F.
erfolgreich erledigte Aufgabe. Der Minimal-Men-
tal-Status-Test sollte durch weiterführende neu- Überschussverwendungs-System
ropsychologische Tests ergänzt werden. Bezeichnet die Art und Weise, wie die zugeteilten
Überschussanteile verwendet werden.
Natürliche Person
Bezeichnet einen Menschen mit all seinen Rech- Unverzüglich
ten und Pflichten. Bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Umgangs-
sprachlich versteht man damit: so schnell wie
Rechnungsgrundlagen möglich.
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL 2015 Unzumutbare Härte
I GF, SL 2015 RI GF, SL 2015 TI GF und der Ist, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Par-
Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung tei unbillig oder untragbar ist. Dies kann zum Bei-
(DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe spiel in folgendem Fall gegeben sein: Eine unwirk-
von 0,9 Prozent. same Bestimmung entfällt und der Vertrag ist
dadurch nicht mehr ausgewogen, weil eine Partei
Sicherungsvermögen einseitig begünstigt wird. Wann eine unzumutbare
Alle unsere Vermögensgegenstände, mit denen Härte vorliegt, richtet sich nach den Umständen
wir die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer des Einzelfalls.
decken.
Versicherte Person
Textform Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko versi-
Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma- chert ist. Diese Person ist im Versicherungsschein
chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge- benannt. Ein Beispiel: Bei einer Grundfähigkeits-
schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform versicherung versichern wir für diese Person das
gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei- Risiko, dass diese Person den Verlust einer
lung kann dann per Brief, E-Mail oder Telefax er- Grundfähigkeit erleidet.
folgen.
Versicherungsdauer
Überschussanteilsätze Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, inner-
Dies sind die konkreten Prozentsätze, mit denen halb dessen Versicherungsschutz besteht. Sie be-
wir unsere Versicherungsnehmer an den Über- stimmt den Endtermin, bis zu dem ein Versiche-
schüssen beteiligen. Sie können sich von Jahr zu rungsfall spätestens eintreten muss, damit ein
Jahr oder auch in der Bezugsgröße unterschei- Leistungsanspruch entstehen kann.
den. Beispiele: 1,0 Prozent des Beitrags oder
1,5 Prozent des Deckungskapitals. Versicherungsjahr
Sind in der Regel volle zwölf Monate ab dem Zeit-
Überschussbeteiligung punkt, zu dem die Versicherung beginnt. Alle Ver-
An unseren Überschüssen und den Bewertungs- sicherungsjahre eines Vertrags beginnen oder en-
reserven beteiligen wir Sie nach den gesetzlichen den immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Die Ver-
Vorschriften. Lesen Sie mehr in Kapitel F. sicherung beginnt am 1. April um 00.00 Uhr. Ein
Versicherungsjahr läuft dann vom 1. April
00.00 Uhr eines Jahres bis zum 31. März
24.00 Uhr des darauffolgenden Jahres.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als
zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem
Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich
der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und
aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl
der Monate des Rumpfbeginnjahres.
Versicherungsnehmer
Ist die Person, die unser Vertragspartner ist. Sie
schließt den Vertrag mit uns ab und erhält den
Versicherungsschein. Grundsätzlich betreffen den
Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten,
die sich aus dem
Vertrag ergeben. Der Versicherungsnehmer kann
von der Versicherten Person und dem Begünstig-
ten aus der Versicherung abweichen.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei-
trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten ent-
sprechend der Beitragszahlungsweise einen Mo-
nat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Versicherungsschein
Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsver-
trag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen
den Versicherungsschein zu. Er enthält wichtige
Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über
die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder
die Versicherte Person. Den Versicherungsschein
müssen Sie gut aufheben, da dieser erforderlich
ist, um Leistungen aus der Versicherung zu erhal-
ten.
Versicherungsvertrag
Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung,
die Sie mit uns abschließen.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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M Auszug aus dem Sozialgesetzbuch motorisch geprägte Verhaltensauffälligkei-
ten, nächtliche Unruhe, selbstschädigen-
Auszug aus dem Elften Sozialgesetzbuch des und autoaggressives Verhalten, Be-
(SGB XI, Stand 01.01.2017) schädigen von Gegenständen, physisch
aggressives Verhalten gegenüber ande-
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit ren Personen, verbale Aggression, an-
dere pflegerelevante vokale Auffälligkei-
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind ten, Abwehr pflegerischer und anderer un-
Personen, die gesundheitlich bedingte Beein- terstützender Maßnahmen, Wahnvorstel-
trächtigungen der Selbständigkeit oder der Fähig- lungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei de-
keiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch an- pressiver Stimmungslage, sozial inadä-
dere bedürfen. Es muss sich um Personen han- quate Verhaltensweisen, sonstige pflege-
deln, die körperliche, kognitive oder psychische relevante inadäquate Handlungen;
Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte
Belastungen oder Anforderungen nicht selbstän- 4. Selbstversorgung:
dig kompensieren oder bewältigen können. Die Waschen des vorderen Oberkörpers, Kör-
Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussicht- perpflege im Bereich des Kopfes, Wa-
lich für mindestens sechs Monate, und mit min- schen des Intimbereichs, Duschen und
destens der in § 15 festgelegten Schwere beste- Baden einschließlich Waschen der Haare,
hen. An- und Auskleiden des Oberkörpers, An-
und Auskleiden des Unterkörpers, mund-
(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheit- gerechtes Zubereiten der Nahrung und
lich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstän- Eingießen von Getränken, Essen, Trin-
digkeit oder der Fähigkeiten sind die in den fol- ken, Benutzen einer Toilette oder eines
genden sechs Bereichen genannten pflegefach- Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen ei-
lich begründeten Kriterien: ner Harninkontinenz und Umgang mit
Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen
1. Mobilität: der Folgen einer Stuhlinkontinenz und
Positionswechsel im Bett, Halten einer Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral
stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbe- oder über Sonde, Bestehen gravierender
wegen innerhalb des Wohnbereichs, Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei
Treppensteigen; Kindern bis zu 18 Monaten, die einen au-
ßergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebe-
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: darf auslösen;
Erkennen von Personen aus dem nähe-
ren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche 5. Bewältigung von und selbständiger Um-
Orientierung, Erinnern an wesentliche Er- gang mit krankheits- oder therapiebeding-
eignisse oder Beobachtungen, Steuern ten Anforderungen und Belastungen:
von mehrschrittigen Alltagshandlungen, a) in Bezug auf Medikation, Injektionen,
Treffen von Entscheidungen im Alltagsle- Versorgung intravenöser Zugänge,
ben, Verstehen von Sachverhalten und In- Absaugen und Sauerstoffgabe, Einrei-
formationen, Erkennen von Risiken und bungen sowie Kälte- und Wärmean-
Gefahren, Mitteilen von elementaren Be- wendungen, Messung und Deutung
dürfnissen, Verstehen von Aufforderun- von Körperzuständen, körpernahe
gen, Beteiligen an einem Gespräch; Hilfsmittel,
b) in Bezug auf Verbandswechsel und
3. Verhaltensweisen und psychische Prob- Wundversorgung, Versorgung mit
lemlagen: Stoma, regelmäßige Einmalkatheteri-
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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sierung und Nutzung von Abführme- Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug
thoden, Therapiemaßnahmen in auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte
häuslicher Umgebung, Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 er-
c) in Bezug auf zeit- und technikinten- sichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils
sive Maßnahmen in häuslicher Umge- erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach
bung, Arztbesuche, Besuche anderer den in der Anlage 2 festgelegten Punktbereichen
medizinischer oder therapeutischer gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach
Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schwe-
Besuche medizinischer oder thera- regraden der Beeinträchtigungen der Selbständig-
peutischer Einrichtungen, Besuch von keit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:
Einrichtungen zur Frühförderung bei
Kindern sowie 1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen
d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
oder anderer krankheits- oder thera- 2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigun-
piebedingter Verhaltensvorschriften; gen der Selbständigkeit oder der Fähig-
keiten,
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer 3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchti-
Kontakte: gungen der Selbständigkeit oder der Fä-
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpas- higkeiten,
sung an Veränderungen, Ruhen und 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigun-
Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen gen der Selbständigkeit oder der Fähig-
von in die Zukunft gerichteter Planungen, keiten und
Interaktion mit Personen im direkten Kon- 5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchti-
takt, Kontaktpflege zu Personen außer- gungen der Selbständigkeit oder der Fä-
halb des direkten Umfelds. higkeiten.
(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter
der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haus- Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kom-
haltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt wer- menden Schwere der Beeinträchtigungen der
den kann, werden bei den Kriterien der in Abs. 2 Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der
genannten Bereiche berücksichtigt. folgenden Gewichtung der Module die in der An-
lage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeord-
§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebe- net. Die Module des Begutachtungsinstruments
dürftigkeit, Begutachtungsinstrument werden wie folgt gewichtet:
(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere 1. Mobilität mit 10 Prozent,
der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftig- sowie Verhaltensweisen und psychische
keit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe ei- Problemlagen zusammen mit 15 Prozent,
nes pflegefachlich begründeten Begutachtungsin- 3. Selbstversorgung mit 40 Prozent,
struments ermittelt. 4. Bewältigung von und selbständiger Um-
gang mit krankheits- oder therapiebeding-
(2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Mo- ten Anforderungen und Belastungen mit
dule gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 20 Prozent,
Abs. 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in 5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
den Bereichen genannten Kriterien die in An- Kontakte mit 15 Prozent.
lage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die
Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck (3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei
kommenden verschiedenen Schweregrade der der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in
Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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jedem Modul zu addieren und dem in der An- vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspe-
lage 1 festgelegten Punktbereich sowie den sich zifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische
daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzu- Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behand-
ordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsa- lungspflege, bei denen der behandlungspflegeri-
mer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den sche Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen
höchsten gewichteten Punkten entweder des Mo- Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer
duls 2 oder des Moduls 3 besteht. Aus den ge- Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den
wichteten Punkten aller Module sind durch Addi- in § 14 Abs. 2 genannten sechs Bereichen ist o-
tion die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis der mit einer solchen notwendig in einem unmittel-
der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebedürf- baren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang
tige Personen in einen der nachfolgenden Pflege- steht.
grade einzuordnen:
(6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflege-
1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in grad durch einen Vergleich der Beeinträchtigun-
den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchti- gen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
higkeiten, Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre-
2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in chend.
den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchti-
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- (7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis 18 Mona-
higkeiten, ten werden abweichend von den Absätzen 3, 4
3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft:
den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchti-
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- 1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in
higkeiten, den Pflegegrad 2,
4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigun- den Pflegegrad 3,
gen der Selbständigkeit oder der Fähig- 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in
keiten, den Pflegegrad 4,
5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle- 4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle-
gegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen gegrad 5.
der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung.
(4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskons-
tellationen, die einen spezifischen, außergewöhn-
lich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforde-
rungen an die pflegerische Versorgung aufweisen,
können aus pflegefachlichen Gründen dem Pfle-
gegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Ge-
samtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband
Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richt-
linien nach § 17 Abs. 1 die pflegefachlich begrün-
deten Voraussetzungen für solche besonderen
Bedarfskonstellationen.
(5) Bei der Begutachtung sind auch solche Krite-
rien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf
führen, für den Leistungen des Fünften Buches
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Volltext aufklappen: Bedingungen Swiss Life Grundfähigkeitsversicherung, Dokument 18324
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen
für Ihre selbstständige Grundfähigkeitsversicherung
Vitalschutz Flex Komfort
Vitalschutz Flex Premium
Stand: 01.2025 (AVB_BC_GFV_2025_01)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere selbstständige Grundfähigkeitsversicherung entschieden
haben. Diese Allgemeinen Bedingungen stellen die rechtliche Grundlage für unseren Vertrag dar.
Wenn wir in den folgenden Kapiteln die persönliche Anrede „Sie“nutzen, sprechen wir damit unse-
ren Vertragspartner an. Wir nennen ihn auch Versicherungsnehmer. Sie tragen alle Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag und können Vertragsänderungen beantragen. Die Versicherte Person
ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer vertraglichen Leistungen und stellt gleichzeitig das ver-
sicherte Risiko dar.
Ein Beispiel: Erleidet die Versicherte Person den Verlust einer Grundfähigkeit, dann zahlen wir die
vereinbarte Grundfähigkeitsrente aus. Erleidet der Versicherungsnehmer den Verlust einer Grund-
fähigkeit, wird keine Vertragsleistung fällig.
Bestimmte Begriffe und Fachwörter haben wir unterstrichen. Diese markierten Wörter finden Sie in
Kapitel L dieser Bedingungen. Dort erklären wir Ihnen diese. Die Unterstreichung bedeutet nicht,
dass nur diese Stellen für das Vertragsverhältnis relevant sind.
Eine gendergerechte Anrede ist uns wichtig. In vielen Fällen führt dies leider dazu, dass Texte
schwer lesbar oder zu lang werden. Daher verwendet Swiss Life – stellvertretend für alle Ge-
schlechter – die männliche Schreibweise bzw. eine neutrale Variante, wenn dies sprachlich mög-
lich ist.
Swiss Life Lebensversicherung SE Sitz: Garching b. München Bayerische Landesbank München
Europäische Aktiengesellschaft Vorstand: Dirk von der Crone (Vors.), IBAN: DE96 7005 0000 0001 2646 27
Amtsgericht München HRB 288561 Dr. Tobias Herwig, Stefan Holzer BIC: BYLADEMMXXX
Zeppelinstraße 1 •85748 Garching b. München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jörg Arnold Gläubiger-ID: DE17ZZZ00002672789
www.swisslife.de
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Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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[Seite 3]
A Wie funktioniert Ihre selbstständige Grundfähigkeitsversicherung?
Sie können bei Abschluss des Vertrags die Höhe der garantierten versicherten Rente bei Verlust
einer Grundfähigkeit (Grundfähigkeitsrente) und die Vertragslaufzeit (Versicherungsdauer und
Leistungsdauer) im Rahmen unserer geltenden Richtlinien individuell wählen.
Im Falle des Verlusts einer Grundfähigkeit während der Versicherungsdauer, frühestens nach Be-
ginn des Versicherungsschutzes, zahlen wir die versicherte Rente für die Dauer der Beeinträchti-
gung, längstens bis zum Ablauf Ihres Vertrags. Die genauen Regelungen, wann der Verlust einer
Grundfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, können Sie unter Abschnitt E nachlesen.
Sie haben die Möglichkeit aus verschiedenen Absicherungsumfängen zu wählen: Vitalschutz Flex
Komfort und Vitalschutz Flex Premium. Nähere Informationen zu den Unterschieden dieser Pro-
dukte erhalten Sie im Kapitel E dieser Bedingungen.
Optional können Sie sich zusätzlich gegen die Risiken einer Arbeitsunfähigkeit (AU-Option) wäh-
rend der Vertragslaufzeit absichern. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit während der Versicherungsdauer
ein, erbringen wir die bei Verlust einer Grundfähigkeit vereinbarte Rente für bis zu 36 Monate,
ohne dass Sie hierfür bereits einen Antrag auf Verlust einer Grundfähigkeit stellen müssen
(siehe 11.2).
Daneben können Sie sich mit unseren Zusatzversicherungen Schwere-Krankheiten-Option,
«care»-Option bzw. «care»-Option plus (wahlweise mit einer Anschluss-Option) gegen die Folgen
einer schweren Krankheit und einer Pflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit absichern.
Nähere Informationen dazu können Sie den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Zusatzver-
sicherung entnehmen.
Ein weiterer Vorteil: Bis zum Vertragsablauf ist Ihre Arbeitskraftabsicherung flexibel und Sie kön-
nen auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen reagieren:
• Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre vereinbarte
Grundfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (siehe dazu Kapitel I).
• Stufentarif: Für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bieten wir unsere selbst-
ständige Grundfähigkeitsversicherung mit ermäßigtem Anfangsbeitrag an – und das bei
vollem Risikoschutz (siehe Abschnitt 28).
• Zahlungsschwierigkeiten: Egal in welcher Lebensphase Sie sich befinden, Swiss Life bie-
tet Ihnen umfangreiche Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten
(siehe dazu Kapitel D).
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 3 von 57
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Inhalt
A Wie funktioniert Ihre selbstständige 9.3 Wie können Sie den bisherigen Beitrag
Grundfähigkeitsversicherung?........ 3 oder die bisherige garantierte Leistung
wiederherstellen? ................................ 11
B Unser Vertragsschluss .................... 6 9.4 Besonderheiten bei vorübergehenden
1 Wie kommt der Vertrag zwischen uns Zahlungsschwierigkeiten...................... 11
9.5 Vitalprotect .............................................. 12
zustande?............................................... 6
2 Welche Personen können versichert
werden?.................................................. 6 E Unsere Leistungen und
3 Wann beginnt der Einschränkungen ...........................13
Versicherungsschutz?........................... 6 10 Wann liegt der Verlust einer
4 Wann endet der Versicherungsschutz? 6 Grundfähigkeit vor? ............................. 13
10.1 Nachweis der Beeinträchtigung ........... 14
C Beiträge und Kosten ........................ 6 10.2 Schadenminderungspflicht und Hilfsmittel14
5 Was müssen Sie beachten, wenn Sie 10.3 Vitalschutz Flex Komfort ...................... 14
Beiträge bezahlen? ................................ 6 10.4 Vitalschutz Flex Premium .................... 21
5.1 Zahlungsweise ...................................... 6 10.5 Optionale Erweiterungsmöglichkeiten
5.2 Erstbeitrag............................................. 7 Ihres Versicherungsumfangs ............... 23
5.3 Folgebeiträge ........................................ 7 11 Welche Leistungen erbringen wir? ..... 28
6 Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag 11.1 Beitragsbefreiung und
nicht rechtzeitig bezahlen? ................... 7 Grundfähigkeitsrente ........................... 28
6.1 Erstbeitrag............................................. 7 11.2 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit
6.2 Folgebeitrag .......................................... 8 (sofern gegen Mehrbeitrag vereinbart) . 28
7 Wie können Sie Ihre Beiträge und 11.3 Garantierte Rentensteigerung .............. 29
Leistungen automatisch erhöhen 11.4 Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits-
lassen? ................................................... 8 bzw. Arbeitswegeunfall ........................ 29
8 Welche Kosten erheben wir für Ihren 11.5 Teilkapitalisierungsmöglichkeit der
Vertrag?.................................................. 8 Grundfähigkeitsrente ........................... 29
8.1 Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes 11.6 Wann enden unsere Leistungen? ........ 30
zur Zillmerung vereinbart ....................... 8 11.7 Welche Leistungen können Sie
8.2 Höhe der anfallenden Kosten ................ 9 zusätzlich in Anspruch nehmen?.......... 30
8.3 Vereinbarung eines Abzugs bei 11.8 Rechnungsgrundlagen ......................... 31
Beitragsfreistellung ................................ 9 11.9 Sonstige Regelungen .......................... 31
8.4 Welchen Hintergrund hat der Abzug? .... 9 12 Wann geben wir eine Erklärung zu
8.5 Angemessenheit des Abzugs ................ 9 unserer Leistungspflicht ab? .............. 31
8.6 Sonstige Kosten .................................. 10 13 Was gilt für Sie und uns bei der
Nachprüfung der Leistungspflicht? .... 32
14 In welchen Fällen ist der
D Überbrückung von
Versicherungsschutz ausgeschlossen?32
Zahlungsschwierigkeiten ............... 10 15 Mitwirkungspflichten und
9 Wie können Sie Ihre Beiträge senken
Obliegenheiten ..................................... 33
oder die Beitragszahlung einstellen? . 10
15.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie
9.1 Wie beantragen Sie eine beachten, wenn Sie Leistungen aus
Beitragssenkung oder
dieser Versicherung verlangen?........... 33
Beitragsfreistellung? ............................ 10
15.2 Was bedeutet die vorvertragliche
9.2 Welche Auswirkungen auf die Anzeigepflicht und welche Folgen hat
garantierten Leistungen gibt es? .......... 10
ihre Verletzung? .................................. 35
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 4 von 57
[Seite 5]
15.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der 26.5 Welche weiteren Auskunftspflichten
Mitwirkungspflicht? .............................. 37 haben Sie? .......................................... 43
15.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das 27 Wo können Sie sich beschweren? ...... 43
Vertragsverhältnis beziehen? .............. 37 27.1 Schlichtungsstelle ................................ 43
15.5 Was gilt bei Tod der Versicherten 27.2 Aufsichtsbehörden ............................... 43
Person? .............................................. 37 27.3 Wo sind gerichtliche Klagen
einzureichen? ...................................... 44
F Überschüsse, 28 Wie erfolgen Anpassungen dieser
Überschussbeteiligung und Bedingungen?...................................... 44
Bewertungsreserven ......................37 28.1 Wann wird eine neue Bestimmung
16 Was ist eine Überschussbeteiligung? 37 wirksam? ............................................. 44
29 Welche Besonderheiten gelten für den
16.1 Beteiligung an dem Überschuss .......... 38
Stufentarif? .......................................... 45
16.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven39
17 Wie teilen wir Überschussanteile vor 29.1 Wann und in welchem Umfang erhöht
Eintritt eines Leistungsfalls zu?.......... 39 sich der Beitrag? ............................... 45
29.2 Vertragsänderungen und
18 Wie teilen wir Überschussanteile nach
Einschränkungen .............................. 45
Eintritt eines Leistungsfalls zu?.......... 39
19 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines 29.3 Welcher Beitrag ist bei Verlust einer
Grundfähigkeit befreit? ..................... 45
Leistungsfalls an den
Bewertungsreserven? ......................... 40
20 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt I Nachversicherungsgarantie ..........45
eines Leistungsfalls an den 30 Welche Nachversicherungsgarantie
Bewertungsreserven? ......................... 40 haben Sie? ........................................... 45
21 Warum können wir die Höhe der 31 Optionale Gestaltungsmöglichkeiten.. 49
Überschussbeteiligung nicht 31.1 Einschluss der <<care>>-Option ...... 49
garantieren? ......................................... 40 31.2 Besserstufungsoption....................... 49
G Auszahlung von Leistungen ..........41 J Verlängerungsgarantie...................50
22 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? . 41 32 Unter welchen Voraussetzungen
23 An wen zahlen wir Leistungen aus? ... 41 können Sie Ihren Vertrag, ohne erneute
Gesundheitsprüfung, verlängern? ...... 50
H Unser Vertragsverhältnis ............... 41
24 Welche Bedeutung hat der K Kündigung des Vertrags ................50
Versicherungsschein?......................... 41 32 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
25 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf42 kündigen? ............................................ 50
26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, 33 Welche Folgen hat es, wenn Sie
welche Sprache verwenden wir und wie kündigen? ............................................ 50
müssen Mitteilungen erfolgen? .......... 42
26.1 Recht und Vertragssprache ................. 42 L Erläuterung wichtiger Begriffe ......52
26.2 Erklärungen zu Lebzeiten .................... 42
26.3 Erklärungen nach dem Tod ................. 42 M Auszug aus dem Sozialgesetzbuch55
26.4 Was müssen Sie beachten, wenn sich
Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? ... 42
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 5 von 57
[Seite 6]
B Unser Vertragsschluss Haushalt innerhalb der gleichen Wohnung nach-
weislich mindestens zwei Jahre besteht.
1 Wie kommt der Vertrag zwischen uns zu- Zum Nachweis ist eine entsprechende Bestäti-
stande? gung im Antrag erforderlich. Wir sind berechtigt,
von Ihnen Nachweise zu fordern.
Unser Vertrag kommt wie folgt zustande: Zuerst
füllen Sie unser Antragsformular auf Abschluss 3 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
vollständig und wahrheitsgemäß aus. Diesen An-
trag schicken Sie oder Ihr Vermittler uns zu. Der Der Versicherungsschutz besteht frühestens,
Vertrag kommt in dem Moment zwischen uns zu- wenn Sie den Versicherungsschein erhalten.
stande, wenn Sie den Versicherungsschein von Wenn im Versicherungsschein ein späterer Zeit-
uns erhalten. punkt als Versicherungsbeginn genannt ist, be-
ginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren
2 Welche Personen können versichert wer- Zeitpunkt. Die Versicherung beginnt immer um
den? 00.00 Uhr des Tages.
Hinweis: Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn
Versicherbar sind folgende Personen: Sie Ihren Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Lesen
Sie dazu 6.1 und 6.2.
• Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen
beschäftigt sind, das einer der IG BCE 4 Wann endet der Versicherungsschutz?
angeschlossenen Branchen angehört
(zurzeit Chemie, Pharma, Chemiefasern, Der Versicherungsschutz endet
Energiewirtschaft, Photovoltaik, Kunst-
stoff, Kautschuk, Glas- und Mineralfaser- • mit dem Tod der Versicherten Person,
industrie, Keramik, Papier und Zellstoff, • mit Kündigung des Vertrags,
Mineralöl und Gas, Braunkohlebergbau, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei-
Leder, Kali- und Nichtkohlebergbau, tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird,
Steinkohlebergbau oder Sanierung/Ent- • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs-
sorgung), unabhängig davon, ob diese ta- dauer.
rifvertragsgebunden sind oder nicht,
• Selbstständige, sofern die Betriebstätig-
keit den oben genannten Branchen zuge- C Beiträge und Kosten
ordnet werden kann,
• Schüler mit einem gültigen Ausbildungs- 5 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bei-
vertrag bei einem Unternehmen, das den träge bezahlen?
oben genannten Branchen zugeordnet
werden kann, 5.1 Zahlungsweise
• Studenten, die in einem Studiengang ein-
geschrieben sind, dessen Zielberufe über- Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah-
wiegend den oben genannten Branchen lungsabschnitten zahlen:
zugeordnet werden können.
• monatlich
Darüber hinaus können auch der Ehepartner bzw. • vierteljährlich
Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Le- • halbjährlich
bensgefährten und die Kinder von Arbeitnehmern • jährlich.
und Selbstständigen, für die über das Konsortium
Arbeitskraftschutz Flex eine Versorgung zur Ar- Außerplanmäßige Beitragserhöhungen bzw. Ein-
beitskraftabsicherung besteht, versichert werden. malzahlungen sieht Ihr Vertrag nicht vor. Die Re-
Voraussetzungen für Lebensgefährten sind, dass gelungen zu planmäßigen Beitragserhöhungen
er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 6 von 57
[Seite 7]
(Dynamik) und zur Nachversicherungsgarantie 5.3 Folgebeiträge
(Kapitel I) bleiben hiervon unberührt.
Alle folgenden Beiträge müssen Sie zu Beginn
Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Monat des des vereinbarten Zahlungsabschnitts zahlen. Sie
im Versicherungsschein genannten Versiche- können die Beiträge im Lastschriftverfahren zah-
rungsbeginns und dauert grundsätzlich zwölf Mo- len. Wir buchen Ihre Beiträge am Anfang eines
nate. Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie
Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- uns angegeben haben. Ihr Beitrag gilt als recht-
rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- zeitig bezahlt, wenn
setz – VVG). Bei jährlicher Beitragszahlung ent-
spricht die Versicherungsperiode dem Versiche- • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön-
rungsjahr. nen und
• Sie dem Einzug nicht widersprechen.
Rumpfbeginnjahr
Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten,
Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn
zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem
Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben,
der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben
aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl und
der Monate des Rumpfbeginnjahres. • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns
überweisen.
5.2 Erstbeitrag
Wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben und der
Sie müssen Ihren Erstbeitrag sofort zahlen, nach- Versicherungsfall eingetreten ist, ziehen wir die
dem Sie den Versicherungsschein erhalten ha- fehlenden Beiträge von unseren Leistungen ab.
ben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor Die Regelungen des 6.2 gelten entsprechend.
dem Versicherungsbeginn zahlen, der im Versi- Wir dürfen verlangen, dass Sie die Beiträge auf
cherungsschein angegeben ist. andere Weise als im Lastschriftverfahren zahlen,
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn wenn
Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da-
mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- • wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen
fahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn konnten und
• Sie diese Vorfälle zu vertreten haben.
• wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön-
nen und Die Übermittlung der Beiträge erfolgt auf Ihre Ge-
• Sie dem Einzug nicht widersprechen. fahr und Kosten.
Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, 6 Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag
gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn nicht rechtzeitig bezahlen?
• Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, 6.1 Erstbeitrag
• wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben
und Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zah-
• Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns len, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt
überweisen. dann nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
zu vertreten haben. Dies müssen Sie uns nach-
weisen. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 7 von 57
[Seite 8]
die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchge- 7 Wie können Sie Ihre Beiträge und Leistun-
führten ärztlichen Untersuchung verlangen, sofern gen automatisch erhöhen lassen?
wir sie getragen haben.
Sie können mit uns vereinbaren, dass sich Ihre
Haben Sie Ihren Erstbeitrag noch nicht gezahlt Beiträge jedes Jahr automatisch erhöhen. Dies
und der Versicherungsfall tritt ein, erbringen wir nennen wir dynamische Erhöhung oder Dynamik.
keine Leistung, sofern wir Sie auf diese Rechts- Lesen Sie dazu unsere Bedingungen für die Dy-
folge namik (Bedingungen für die planmäßige Erhö-
hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
• durch eine Mitteilung in Textform oder Gesundheitsprüfung).
• durch einen auffälligen schriftlichen Hin-
weis im Versicherungsschein. Außerdem haben Sie unter bestimmten Voraus-
setzungen die Möglichkeit, Ihre Beiträge und Leis-
vorab aufmerksam gemacht haben. Haben Sie die tungen im Rahmen der Nachversicherungsgaran-
verspätete Zahlung nicht zu vertreten, erbringen tie zu erhöhen (siehe Kapitel I).
wir dennoch die Leistung. Auch dies müssen Sie
uns nachweisen. 8 Welche Kosten erheben wir für Ihren Ver-
trag?
6.2 Folgebeitrag
Vereinbarung zur Verrechnung der Kosten
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver-
Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- bunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert
tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser und werden Ihnen daher nicht gesondert in Rech-
Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: nung gestellt. Es handelt sich um Abschluss- und
Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
• Wir kündigen den Vertrag.
• Der Versicherungsschutz vermindert sich Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehö-
wie nach einer Beitragsfreistellung (siehe ren insbesondere Abschlussprovisionen für den
Abschnitt 9) oder er entfällt ohne Rück- Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die
kaufswert (siehe Abschnitt 31), sofern Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die
nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsun-
noch Zahlungsverzug besteht. terlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie
Auf die hier genannten Folgen und weitere Details Werbeaufwendungen. Mit einem Teil dieser Kos-
weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. ten wird gemäß 8.1 verfahren. Die restlichen Ab-
Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung ver- schluss- und Vertriebskosten werden während der
bunden werden. vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer
aus den laufenden Beiträgen getilgt.
Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der
gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie die Kosten für die laufende Verwaltung. Diese
sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung
ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf 8.1 Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes
diese Rechtsfolge hingewiesen haben. zur Zillmerung vereinbart
Maßgebend ist das Verrechnungsverfahren ge-
mäß § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung
(Zillmerung). Hierbei werden die ersten Beiträge
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 8 von 57
[Seite 9]
zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Ver- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
triebskosten herangezogen, soweit die Beiträge
nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten
des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versi- Versicherungsschutzes Garantien und Optionen.
cherungsperiode und für die Bildung einer De- Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli-
ckungsrückstellung aufgrund von § 25 Abs. 2 chen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
RechVersV in Verbindung mit § 169 VVG be- Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird.
stimmt sind. Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die-
ser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol-
Der auf diese Weise für laufende Beiträge zu til- venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver-
gende Betrag ist gemäß Deckungsrückstellungs- trag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei
verordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen wäh- einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig
rend der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Bei- eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden
träge beschränkt. Auch bei späteren Erhöhungen Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im
gehen wir nach dem dargestellten Verfahren vor. Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der
interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für
8.2 Höhe der anfallenden Kosten alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan-
zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien,
Die Höhe der anfallenden Abschluss- und Ver- da eine Finanzierung über externes Kapital we-
triebskosten sowie der übrigen Kosten und der sentlich teurer wäre.
darin enthaltenen Kosten für die laufende Verwal-
tung zu Ihrem Vertrag sind in den vorvertraglichen Veränderungen der Risikolage
Informationen, die vor Antragstellung ausgehän-
digt werden, beziffert. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba-
siert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich
8.3 Vereinbarung eines Abzugs bei Bei- gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei-
tragsfreistellung nem hohen Risiko und Versicherten Personen mit
einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per-
Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass sonen mit einem geringen Risiko die Risikoge-
im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) meinschaft eher verlassen als Personen mit ei-
Beitragsfreistellung ein Abzug erfolgt. nem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori-
Die Höhe des Abzugs haben wir in Euro und schen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko-
Cent für Sie in den Informationen beziffert, die gemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi-
Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung erhal- gung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei-
ten haben. Auch im Versicherungsschein ha- tragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri-
ben wir den Abzug in Euro und Cent für Sie siko reduziert.
beziffert. Sie finden die Werte jeweils unter der
Überschrift „Übersicht der garantierten Werte 8.5 Angemessenheit des Abzugs
bei Beitragsfreistellung und Kündigung“.
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist.
8.4 Welchen Hintergrund hat der Abzug? Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir
halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm
Mit dem Abzug wird ein Ausgleich für kollektiv ge- die Veränderung der Risikolage des verbleiben-
stelltes Risikokapital sowie für verminderte Kapi- den Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu-
talerträge aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorge- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell-
nommen. Außerdem wird die Veränderung der Ri- tes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin-
sikolage des verbleibenden Versichertenbestands derte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns
ausgeglichen. nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei-
stellung von uns vorgenommene Abzug wesent-
lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 9 von 57
[Seite 10]
herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass • Beiträge senken (Beitragssenkung, siehe
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- 9.1 und 9.2)
fällt er. • Keine Beiträge mehr bezahlen (Beitrags-
freistellung, siehe 9.1 und 9.2)
8.6 Sonstige Kosten • Beitragszahlung wieder aufnehmen (Wie-
derinkraftsetzung, siehe 9.3)
Für bestimmte Geschäftsvorfälle erheben wir zu- • Besonderheiten bei vorübergehenden
sätzliche Kosten. Zahlungsschwierigkeiten (Stundung und
Diese Kosten betragen bei befristete Beitragsfreistellung, siehe 9.4).
• Besonderheiten bei längerer beruflicher
• Bearbeitung von Rückläufern im Last- Auszeit mit bestehendem Arbeitsvertrag
schriftverfahren mangels Kontendeckung (Sabbatical), Mutterschutz/Elternzeit, Ar-
und bei erloschenem Konto zehn Euro. beitslosigkeit und Weiterbildung in Vollzeit
• Bei Beitragszahlung per Rechnung (siehe 9.5).
verlangen wir die Portokosten zuzüglich
einer Verwaltungskostenpauschale Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam
von drei Euro. eine Lösung für Sie finden können.
Kosten, die uns von dritter Seite in Rechnung ge- 9 Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder
stellt werden (z. B. für Lastschriftrückläufer, Fi- die Beitragszahlung einstellen?
nanztransaktionskosten/-abgaben, Steuern) be-
lasten wir Ihnen ebenfalls. Wir behalten uns vor, 9.1 Wie beantragen Sie eine Beitragssen-
diese Kosten auch ohne Einzelnachweis pauschal kung oder Beitragsfreistellung?
geltend zu machen.
Sie können jederzeit zum nächsten Zahlungsab-
Kosten, die wir für ärztliche Untersuchungen im schnitt (Versicherungsperiode) Ihre Beiträge sen-
Rahmen der Gesundheitsprüfung übernommen ken oder die Beitragszahlung einstellen. Dies nen-
haben, können wir von Ihnen verlangen, wenn Sie nen wir Beitragssenkung bzw. Beitragsfreistel-
den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und lung. Sie können die Beitragszahlung auch nur für
wir deshalb vom Vertrag zurücktreten. einen bestimmten Zeitraum senken oder einstel-
len (siehe auch 9.4). Sie müssen uns Ihren
Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale Wunsch in Textform mitteilen.
an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf-
wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass Wenn Sie den Beitrag senken oder die Beitrags-
die der Bemessung zugrunde liegenden Annah- zahlung einstellen möchten, muss die reduzierte
men in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- bzw. beitragsfreie Grundfähigkeitsrente mindes-
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach- tens 600 Euro jährlich betragen. Liegt die bei-
weisen, dass die Pauschale der Höhe nach we- tragsfreie Grundfähigkeitsrente unter der genann-
sentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie ten Grenze, endet der Vertrag und es wird keine
entsprechend herab. Leistung fällig.
9.2 Welche Auswirkungen auf die garantier-
D Überbrückung von Zahlungsschwie- ten Leistungen gibt es?
rigkeiten
Wenn Sie die Beitragszahlung einstellen, verrin-
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, bie- gert sich Ihre vereinbarte Grundfähigkeitsrente.
ten wir Ihnen folgende Wege, um Ihre Zahlungs- Die garantierten beitragsfreien Werte finden Sie
schwierigkeiten zu überbrücken: im Versicherungsschein. Dabei wenden wir die
gleichen Rechnungsgrundlagen wie vor der Bei-
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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[Seite 11]
tragsfreistellung an und verlangen den in 8.3 be- Beibehaltung des vereinbarten Versicherungs-
schriebenen Abzug. Die Berechnung erfolgt nach schutzes in Textform verlangen, wenn folgende
anerkannten Regeln der Versicherungsmathema- Voraussetzung erfüllt ist:
tik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskal-
kulation, die für Ihren Vertrag gelten. • Der Vertrag weist ein ausreichend hohes
Deckungskapital auf; d. h., es muss min-
Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist destens dem Gegenwert der zu stunden-
mit Nachteilen verbunden. Insbesondere in der den Beiträge entsprechen.
Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der
Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten Hierfür erheben wir keine Stundungszinsen.
nur geringe Mittel für die Bildung einer beitrags- Die gestundeten Beiträge können Sie nach
freien Grundfähigkeitsrente vorhanden. Auch in Ablauf des Stundungszeitraums
den Folgejahren und in den letzten Jahren vor Ab-
lauf stehen wegen der benötigten Risikobeiträge • in einem Beitrag entrichten,
keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer • in einem Zeitraum von bis zu zwölf Mo-
beitragsfreien Grundfähigkeitsrente zur Verfü- naten, gerechnet ab Ablauf der Stundung,
gung. in Raten zusammen mit den laufenden
Beiträgen nachzahlen,
Nähere Informationen zur beitragsfreien Rente • durch Erhöhung der laufenden Beiträge
und ihrer Höhe können Sie den vorvertraglichen verrechnen, so dass keine Nachzahlung
Informationen und dem Versicherungsschein ent- erforderlich ist,
nehmen. • durch Reduzierung der versicherten Leis-
tungen verrechnen, so dass keine Nach-
9.3 Wie können Sie den bisherigen Beitrag zahlung erforderlich ist.
oder die bisherige garantierte Leistung
wiederherstellen? Falls Sie eine Erhöhung der laufenden Beiträge
oder eine Reduzierung der versicherten Leistun-
Wenn Sie einen ganz oder teilweise beitragsfrei gen wünschen, erhalten Sie von uns ein entspre-
gestellten oder erloschenen Vertrag wieder in chendes Angebot.
Kraft setzen möchten, haben wir das Recht, eine
wirtschaftliche und medizinische Risikoprüfung Befristete Beitragsfreistellung oder Beitragssen-
durchzuführen. kung
Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten
sechs Monaten nach Beitragsfreistellung oder Lö- haben Sie die Möglichkeit, für bis zu 18 Monate
schung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bei- die Beitragszahlung ganz oder teilweise einzustel-
träge unbezahlt sind, verzichten wir auf eine er- len. Das nennen wir befristete Beitragsfreistellung.
neute Risikoprüfung, sofern der Versicherungsfall Voraussetzung hierfür ist, dass die reduzierte
zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags auf Wie- oder beitragsfreie Grundfähigkeitsrente mindes-
derinkraftsetzung noch nicht eingetreten ist. tens 600 Euro jährlich beträgt.
9.4 Besonderheiten bei vorübergehenden Nach Ablauf der befristeten Beitragsfreistellung
Zahlungsschwierigkeiten führen wir Ihren Vertrag ohne erneute Risikoprü-
fung fort.
Stundung der Beiträge
Sie können die beitragsfrei gestellte Zeit bei Wie-
Sie können für einen Zeitraum von bis zu 24 Mo- derinkraftsetzung durch eine Erhöhung der Bei-
naten eine Stundung der fälligen Beiträge unter träge oder durch Nachzahlung der Beiträge unter
Einrechnung entgangener Zinserträge ausglei-
chen. Wenn Sie die beitragsfrei gestellte Zeit nicht
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 11 von 57
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ausgleichen, sondern den ursprünglich vereinbar- Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die-
ten Beitrag weiterhin zahlen, verringern sich die ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie
Leistungen gemäß den versicherungsmathemati- können den ermittelten maximalen Zeitraum auch
schen Regeln der Tarifkalkulation Ihres Vertrags. in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit-
raum mindestens sechs Monate betragen muss.
Die für den beitragsfrei gestellten Teil maßgebli- Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von Vitalpro-
chen Rechnungsgrundlagen gelten auch für den tect nur noch ein Zeitraum von weniger als
wieder in Kraft gesetzten Vertragsteil. sechs Monaten zur Verfügung stehen, können Sie
auch diesen Zeitraum in Anspruch nehmen.
Auf die Stundung der Beiträge und die befristete
Beitragsfreistellung räumen wir Ihnen einen Voraussetzungen für Vitalprotect:
Rechtsanspruch ein.
• Sie erbringen einen Nachweis über das
9.5 Vitalprotect Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit,
Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz,
Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Elternzeit oder längerer beruflicher Aus-
Vollzeit z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro- zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag
fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt (Sabbatical).
(Master Professional), im Rahmen des Mutter- • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits-
schutzes, der Elternzeit der Versicherten Person losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von
oder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspart- mindestens einem Jahr.
ners und bei längerer beruflicher Auszeit, in der • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit
Ihr Arbeitsvertrag weiter besteht (Sabbatical), ha- mindestens einem Jahr.
ben Sie die Möglichkeit, temporär Ihren Beitrag • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen
auf fünf Euro pro Monat zu reduzieren. Den Zeit- mindestens drei Jahre seit Beginn der
raum der Beitragsreduktion nennen wir Vitalpro- Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während
tect. Tritt in dieser Zeit der Verlust einer Grundfä- der Dauer der Beitragsstufe 1 ist Vitalpro-
higkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, erhalten tect nicht möglich.
Sie während der Dauer des Verlustes einer • Die restliche Versicherungsdauer beträgt
Grundfähigkeit 70 Prozent der zuletzt vor Vitalpro- noch mindestens 15 Jahre.
tect versicherten Grundfähigkeits-Rente. Eine ver- • Die Versicherungsdauer ist mindestens
einbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungs- bis zum Alter 65 vereinbart und Sie waren
steigerung ruht während dieses Zeitraums. Even- bei Vertragsabschluss mindestens
tuell bestehende Zusatzversicherungen und Opti- 18 Jahre alt und nicht älter als 35 Jahre.
onen werden für den Zeitraum von Vitalprotect
ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von Unter den o. g. Voraussetzungen räumen wir
Vitalprotect wieder eingeschlossen. Sofern Sie in Ihnen einen Rechtsanspruch auf Vitalprotect ein.
Ihrem Vertrag die Psyche-Option und/oder die Be- Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei-
rufe-Option eingeschlossen haben, bleiben diese nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle
Optionen auch für den Zeitraum von Vitalprotect Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von
eingeschlossen. Vitalprotect, einen Rechtsanspruch darauf können
wir Ihnen jedoch nicht einräumen.
Der Vitalprotect-Zeitraum beträgt – unter den im
Folgenden genannten Voraussetzungen – garan- Nach Ablauf dieser temporären Beitrags- und
tiert sechs Monate. Leistungsreduktion im Rahmen von Vitalprotect
Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes wird Ihr Vertrag mit dem Beitrag weitergeführt,
Deckungskapital verfügt, können Sie Vitalprotect den Sie zuletzt vor Ausübung von Vitalprotect ge-
für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten zahlt haben. Die Leistung reduziert sich dabei
Beantragung von Vitalprotect ermitteln wir den für nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
gegenüber der Leistung vor Vitalprotect. Bereits
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 12 von 57
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bei Bewilligung von Vitalprotect erstellen wir einen Die folgenden Grundfähigkeiten sind im Rahmen
Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem des Vitalschutz Flex Komfort versichert:
dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen
während Vitalprotect, das Ablaufdatum von Vital- • Sehen
protect und den Beitrag und die Leistungen nach • Sprechen
Ablauf von Vitalprotect. • Hören
Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs- • Gleichgewicht
umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von • Gebrauch einer Hand
Vitalprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei- • Gebrauch eines Armes
trag nach versicherungsmathematischen Grunds- • Heben und Tragen
ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags • Schieben und Ziehen
mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns • Koordination
dies bitte vier Wochen vor Ablauf der Vitalprotect - • Smartphone/Tablet benutzen
Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann • Tastatur benutzen
einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die- • Knien
sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum • Bücken
Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund- • Stehen
heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver- • Sitzen
zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags • Gehen
mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von • Treppensteigen
Vitalprotect bestanden, setzt voraus, dass wäh- • Gebrauch eines Kniegelenks
rend Vitalprotect kein Verlust einer Grundfähigkeit • Erheben
eingetreten ist bzw. keine Leistungen aus der • Greifen und Halten
Grundfähigkeitsversicherung beantragt worden • Fahrerlaubnisverlust der Klassen A, B, T
sind. oder L
• Pflegebedürftigkeit
• Demenz
E Unsere Leistungen und Einschränkun- • Verlust einer Grundfähigkeit (Einschrän-
gen kung der Berufsausübung) durch Infekti-
onskrankheiten
10 Wann liegt der Verlust einer Grundfähig-
keit vor? Vitalschutz Flex Premium bietet Schutz für alle
Grundfähigkeiten des Vitalschutz Flex Komfort.
Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn Darüber hinaus sind zusätzlich versichert:
die Versicherte Person frühestens nach Beginn
des Versicherungsschutzes mindestens eine der • Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
in diesem Abschnitt genannten Grundfähigkeiten • Eigenverantwortliches Handeln (Betreu-
im jeweils beschriebenen Umfang ung)
• Unterhaltung führen
• infolge von Krankheit, Körperverletzung • Schreiben
oder Kräfteverfalls verliert und • Bildschirmtätigkeit
• voraussichtlich für sechs Monate ununter- • Tastsinn
brochen nicht wiedererlangen wird oder • Riechen und Schmecken
bereits sechs Monate verloren hat. • Nutzung ÖPNV
• Fahrrad/Pedelec fahren
Hat die Versicherte Person eine Grundfähigkeit • Tretroller fahren
bereits für sechs Monate verloren, so gilt dieser • E-Scooter fahren
Zustand von Beginn an als Verlust einer Grundfä-
higkeit.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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10.1 Nachweis der Beeinträchtigung nicht durch nichtinvasive, therapeutische Maßnah-
men (z. B. medikamentöse Einstellung) oder Seh-
Der Verlust einer Grundfähigkeit muss zu nach- hilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen) korrigiert werden
weisbaren gesundheitlichen Einschränkungen kann. Ein hochgradiger Verlust der Sehkraft liegt
führen und damit einer objektiven Befunderhe- vor, wenn das Restsehvermögen nach optimaler
bung zugänglich sein. Die Diagnose muss durch Korrektur durch medizinische Maßnahmen und
einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung unter Verwendung von Sehhilfen die Sehschärfe
mit den nach aktuellem medizinischem Wissens- des besseren Auges 3/60 (bzw. 0,05) oder weni-
stand üblichen Befunderhebungen und Testver- ger auf der Snellen-Sehprobetafel beträgt oder
fahren gestellt werden. Vorübergehende akute Er- das Gesichtsfeld des besseren Auges auf höchs-
krankungen oder Besserungen bleiben bei der tens 15 Grad Abstand vom Zentrum einge-
Beurteilung der Beeinträchtigung unberücksich- schränkt ist, so dass ein Gesamtgesichtsfeldwin-
tigt. Eine Erkrankung oder Besserung in diesem kel von höchstens 30 Grad besteht. Der Verlust
Sinne gilt dann als nicht vorübergehend, wenn sie der Sehfähigkeit muss durch einen Facharzt für
nach drei Monaten noch anhält. Augenheilkunde nachgewiesen werden.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
10.2 Schadenminderungspflicht und Hilfsmit- schlossen sind alle Fälle von psychogenem Seh-
tel verlust oder aufgrund neurotischer Fehlentwick-
lungen.
Lässt die Versicherte Person operative Behand-
lungen, die der untersuchende oder behandelnde Sprechen
Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu min- Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die
dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerken- Versicherte Person ihre sprachliche Ausdrucksfä-
nung der Leistungen dieser Versicherung nicht higkeit nach abgeschlossenem Spracherwerb auf-
entgegen. Die Versicherte Person ist allerdings grund körperlicher Ursachen (z. B. nach einem
aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schaden- Schlaganfall) völlig verloren hat oder diese auch
minderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztli- bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. eines
chen Anweisungen zur Besserung ihrer gesund- Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt ist,
heitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. dass die Versicherte Person von einem unabhän-
Als zumutbar gelten alle Maßnahmen, die zum gigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil kei-
Zeitpunkt des Leistungsantrags als medizinischer nen verständlichen sinnvollen Satz bilden und
Standard der Therapie gelten. Hierbei handelt es aussprechen kann. Die Beeinträchtigung der
sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ver- Sprache muss durch ein neurologisches Gutach-
wendung von orthopädischen oder anderen Heil- ten nachgewiesen werden, bei aphasischen Stö-
und Hilfsmitteln (z. B. Verwendung von Seh- und rungen unter Verwendung entsprechender Tests,
Hörhilfen). Bitte beachten Sie hierzu die Ausfüh- wie z. B. dem Aachener-Aphasie-Test.
rungen in 15.1. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle von psychogenem
10.3 Vitalschutz Flex Komfort Sprachverlust oder ein Sprachverlust aufgrund
neurotischer Fehlentwicklungen.
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex
Komfort umfasst die folgenden Grundfähigkeiten: Hören
Sehen Ein Verlust der Grundfähigkeit „Hören“liegt vor,
wenn bei der Versicherten Person – auch unter
Ein Verlust der Sehfähigkeit der Versicherten Per- Nutzung von geeigneten Hilfsgeräten (z. B. Hör-
son liegt bei dauerhafter Blindheit oder hochgradi- geräte) – auf beiden Ohren anhand eines aner-
gem Verlust der Sehkraft beider Augen vor, die kannten sprachaudiometrischen Testverfahrens
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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(z. B. Freiburger Wörtertest) ein dauerhafter Hör- Gebrauch einer Hand
verlust von mindestens 75 Prozent nachgewiesen
wird oder ein Hörverlust von mindestens 60 Dezi- Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
bel bei einer Tonfrequenz von 2-kHz vorliegt. Der ner Hand liegt vor, wenn die Versicherte Person
Verlust der Hörfähigkeit muss durch einen Fach- mit der rechten oder mit der linken Hand nicht
arzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) nach- mehr in der Lage ist, ein locker sitzendes Handrad
gewiesen werden. mit Umfangsnuten GN 527.1 (mit einem Durch-
messer von 50 mm und Innengewinde M10) eine
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- volle Umdrehung vor- und wieder zurückzudre-
schlossen sind alle Fälle von psychogenem Hör- hen.
verlust oder ein Hörverlust aufgrund neurotischer Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
Fehlentwicklung. ner Hand liegt auch vor, wenn die Versicherte
Person mit der rechten oder mit der linken Hand
Gleichgewicht nicht mehr in der Lage ist, eine handelsübliche
Glühlampe oder LED-Lampe in den dazugehöri-
Ein Verlust des Gleichgewichtssinnes liegt vor, gen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tisch-
wenn die Versicherte Person leuchte zu stecken und so weit hineinzudrehen,
dass die Lampe leuchtet und anschließend wieder
• weder zehn Meter entlang einer imaginä- vollständig herauszudrehen.
ren Linie (Strichgang) mit geschlossenen Der Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
Augen ohne Fallneigung auf festem und ner Hand liegt weiterhin vor, wenn die Versicherte
ebenem Boden mit einem für Gehwege Person nicht mehr in der Lage ist, mit der rechten
üblichen Bodenbelag gehen kann, oder linken Hand eine geöffnete Flasche mit
• noch 50 Schritte auf fester und ebener Schraubverschluss zu schließen und wieder zu
Stelle mit geschlossenen Augen treten öffnen oder eine 5 mm-Schraube, die an ein ge-
kann, ohne sich dabei um mindestens dübeltes Loch angesetzt ist, mit Hilfe eines han-
45 Grad zur Seite zu drehen oder mit ge- delsüblichen Schraubendrehers vollständig hin-
schlossenen Augen und parallelem Fuß- ein- und wieder herauszudrehen oder mit einem
stand keine 60 Sekunden auf fester und handelsüblichen Schraubenschlüssel eine auf ei-
ebener Stelle stehen kann, ohne Fallnei- nem Gewinde sitzende Mutter der Größe M8 fest
gung zu bekommen. anzuziehen und wieder zu lösen oder ein DIN-A4
Blatt Papier mit einer Haushaltsschere oder einen
Der Verlust des Gleichgewichtssinnes ist anhand unbeschädigten Reißverschluss einer Jacke auf-
eines fachärztlichen HNO-Befundberichts nachzu- zuziehen durchzuschneiden.
weisen. Die Störung muss durch eine Verletzung Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B. schränkungen führen, müssen durch entspre-
Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlagan- chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach
fall, Hirntumor, Epilepsie) oder eine nachweisbare Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.
Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder eine
Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Un- Gebrauch eines Armes
terschenkel (Polyneuropathie) verursacht worden
sein. Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
nes Armes liegt vor, wenn die Versicherte Person
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- nicht mehr in der Lage ist,
schlossen sind Polyneuropathien, die nachweis-
bar auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind • den rechten oder linken Arm in gestreck-
und alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf ter Armhaltung, seitlich sowie nach vorn,
Basis einer psychiatrischen Erkrankung. bis auf Schulterhöhe zu heben und je-
weils zehn Sekunden lang in dieser Posi-
tion zu halten oder
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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• mit dem rechten oder linken Arm einen chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
200 g leichten Gegenstand auf einem Re- lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
gal in Schulter- bzw. Brusthöhe zu platzie- den.
ren und wieder herunterzunehmen.
Koordination
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Koordination“liegt
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach vor, wenn die Versicherte Person, mit geschlosse-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. nen Augen, nicht in der Lage ist den Zeigefinger
in einer ausholenden Bewegung zur Nase zu füh-
Heben und Tragen ren und die Nasenspitze zu berühren. Der Verlust
muss durch ein neurologisches Gutachten nach-
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hebens und gewiesen werden.
Tragens liegt vor, wenn die Versicherte Person Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
mit der rechten oder mit der linken Hand nicht schlossen sind alle Fälle, in denen der Verlust der
mehr in der Lage ist, einen mit einem Griff verse- Grundfähigkeit „Koordination“aufgrund von Alko-
henen Gegenstand, der ein Gewicht von fünf kg hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs er-
hat, vom Boden aufzuheben und diesen fünf Me- folgt ist.
ter weit zu tragen. Smartphone/Tablet benutzen
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Smartphone/Tab-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach let benutzen“liegt vor, wenn die Versicherte Per-
Schlaganfall, schwere Arthrosen) belegt werden. son ausschließlich aus körperlichen Gründen
nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder mit
Schieben und Ziehen der rechten Hand ein Smartphone oder Tablet
(Displaygröße: mindestens 5 Zoll) zu halten und
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schieben und Zie- mithilfe einer Bildschirmtastatur des Smartphones
hen“liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht oder des Tablets (die über den Touchscreen be-
mehr in der Lage ist, einen ordnungsgemäß bela- dient wird) mindestens fünf sinngebende Wörter
denen, voll funktionsfähigen und mit einem Schie- mit jeweils mindestens zehn Buchstaben zu tip-
begriff ausgestatteten Standard-Transportwagen pen oder abzutippen.
mit einem Maximalmaß von 110 cm Gesamtlänge, Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt nicht vor,
90 cm Gesamtbreite, 100 cm Gesamthöhe und ei- wenn die Einschränkung durch die Verwendung
nem Gesamtgewicht von 60 kg, 100 Meter weit zumutbarer Hilfsmittel, z. B. einer geeigneten
auf ebenem und festem Boden zu schieben oder Sehhilfe, vermieden werden kann.
zu ziehen. Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schieben und Zie- schränkungen führen, müssen durch entspre-
hen“liegt weiterhin vor, wenn die Versicherte Per- chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach
son nicht mehr in der Lage ist, einen ordnungsge- Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.
mäß beladenen, voll funktionsfähigen und mit ei-
nem Schiebegriff ausgestatteten Standard- Tastatur benutzen
Speise- bzw. Servierwagen mit einem Maximal-
maß von 100 cm Gesamtlänge, 50 cm Gesamt- Der Verlust der Grundfähigkeit "Tastatur benut-
breite, 100 cm Gesamthöhe und einem Gesamt- zen" liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht
gewicht von 60 kg, 100 Meter weit auf ebenem mehr in der Lage ist, mit der linken oder der rech-
und festem Boden zu schieben oder zu ziehen. ten Hand mindestens fünf sinngebende Wörter mit
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- jeweils mindestens zehn Buchstaben auf einer
schränkungen führen, müssen durch entspre- Computertastatur zu tippen oder abzutippen.
Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt nicht vor,
wenn die Einschränkung durch die Verwendung
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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zumutbarer Hilfsmittel, wie z. B. einer ergono- Sitzen
misch geformten Computertastatur, vermieden
werden kann. Ein Verlust der Grundfähigkeit des Sitzens liegt
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
schränkungen führen, müssen durch entspre- der Lage ist, 20 Minuten auf einem orthopädi-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach schen Stuhl ununterbrochen zu sitzen, auch nicht
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen
auf Armlehnen.
Knien Die Beschwerden, die zu den Einschränkungen
führen, müssen durch entsprechende krankhafte
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Kniens liegt Befunde belegt werden.
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
der Lage ist, sich aus eigener Kraft mit beiden Gehen
Knien gleichzeitig auf den Boden hinzuknien, da-
bei maximal eine ununterbrochene Pause von Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gehens liegt
höchstens einer Minute einzulegen und sich da- vor, wenn die Versicherte Person auch unter Ver-
nach wieder zu erheben. wendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Orthesen,
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- Prothesen, Stützbandagen) nicht mehr in der
schränkungen führen, müssen durch entspre- Lage ist, selbstständig eine Entfernung von
chende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arth- 400 Metern über einen festen und ebenen Boden
rose) belegt werden. mit einem für Gehwege üblichen Bodenbelag ge-
hend zurückzulegen. Die Grundfähigkeit des Ge-
Bücken hens gilt ebenfalls als verloren, wenn die Versi-
cherte Person auch unter Verwendung geeigneter
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Bückens liegt Hilfsmittel (z. B. Orthesen, Prothesen, Stützban-
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in dagen) in der Lage ist selbstständig eine Entfer-
der Lage ist, sich aus eigener Kraft so weit zu bü- nung von 400 Metern über einen festen und ebe-
cken (auch mit angewinkelten Knien), um mit zu- nen Boden mit einem für Gehwege üblichen Bo-
mindest einer Fingerspitze der linken und der denbelag gehend zurückzulegen, dabei jedoch
rechten Hand den Boden zu berühren und sich eine ununterbrochene Pause von mehr als einer
danach wieder aufzurichten. Minute einlegen muss. Ist dies nur mit Hilfe eines
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- Rollators, Gehwagens oder beidseits geführter
schränkungen führen, müssen durch entspre- Unterarmgehstützen möglich, liegt ebenfalls der
chende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arth- Verlust der Grundfähigkeit des Gehens im Sinne
rose) belegt werden. dieser Bedingungen vor.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Stehen schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. Minderung der
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Stehens liegt Herzleistung durch Einschränkung der Ejektions-
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in fraktion (EF), Rheuma, schweres Venenleiden)
der Lage ist, selbstständig zehn Minuten lang un- belegt werden.
unterbrochen barfuß auf festem und ebenem Bo-
den zu stehen, ohne sich abzustützen. Treppensteigen
Die Beschwerden, die zu den Einschränkungen
führen, müssen durch entsprechende krankhafte Ein Verlust der Grundfähigkeit des Treppenstei-
Befunde belegt werden. gens liegt vor, wenn die Versicherte Person ohne
eine Pause einzulegen nicht mehr in der Lage ist,
selbstständig eine Treppe von zwölf Stufen mit ei-
ner für Wohngebäude üblichen Stufenhöhe von
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höchstens 20 cm und mit einem für Wohnge- Fahrerlaubnisse (gemäß Fahrerlaubnisverord-
bäude üblichen Bodenbelag hinauf- und hinabzu- nung vom 01. Mai 2014) nachweislich aus ge-
steigen. Ein Verlust der Grundfähigkeit „Treppen- sundheitlichen Gründen freiwillig zurückgegeben
steigen“liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung oder entzogen worden sein. Ein Verlust dieser
durch Verwendung eines Treppengeländers oder Grundfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die Versi-
Treppenlaufs vermieden werden kann. cherte Person bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- aus gesundheitlichen Gründen erstmalig keine der
schränkungen führen, müssen durch entspre- o. g. Fahrerlaubnisse erwerben kann. In allen Fäl-
chende krankhafte Befunde (z. B. Minderung der len muss dies ein verkehrsmedizinisches Gutach-
Herzleistung durch Einschränkung der Ejektions- ten bestätigen.
fraktion (EF), Rheuma, schweres Venenleiden)
belegt werden. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Fahrerlaub-
Gebrauch eines Kniegelenks nis der Versicherten Person aufgrund von Alko-
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Gebrauch eines oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigun-
Kniegelenks“liegt vor, wenn die Versicherte Per- gen oder neurotischen Fehlentwicklungen entzo-
son auch bei Verwendung von geeigneten Hilfs- gen oder freiwillig zurückgegeben wird oder vor
mitteln das rechte oder linke Knie nicht mehr so dem 30. Lebensjahr erstmalig nicht erworben wer-
weit anwinkeln kann, dass mindestens ein Winkel den kann.
von 90 Grad zwischen Ober- und Unterschenkel Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt weiterhin
erreicht wird. Geeignete Hilfsmittel sind z. B. vor, wenn die Versicherte Person aufgrund moto-
Stützbandagen, Orthesen und Prothesen. rischer Ursachen nicht mehr in der Lage ist, als
Fahrer oder Mitfahrer ohne fremde Hilfe in einen
Erheben PKW mit einer üblichen Einstiegshöhe, auch unter
Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. inte-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Erheben“liegt vor, grierte Haltegriffe, Sitzeinstellungen, Umsetz-
wenn die Versicherte Person nicht mehr in der oder Aufrichthilfen) ein- oder auszusteigen. Als
Lage ist, sich aus eigener Kraft von einem Stuhl üblicher Einstieg wird eine Türschwellenhöhe bis
zu erheben, ohne sich dabei mit den Händen oder höchstens 25 cm und die Sitzhöhe eines Stan-
Armen abzustützen und ohne Hilfsmittel oder an- dardautositzes oberhalb der Fahrbahn von 50 cm
dere Gegenstände zu verwenden. In Sitzposition bis höchstens 75 cm angesetzt.
berühren dabei beide Füße den Boden. Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-
Greifen und Halten chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
Ein Verlust der Grundfähigkeit Greifen und Halten den.
liegt vor, wenn die Versicherte Person mit der
rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Pflegebedürftigkeit
Lage ist, einen Alltagsgegenstand (z. B. einen
Pinsel, einen Stift oder einen Kochlöffel) zu grei- Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls
fen und auch mit abgestütztem Unterarm ununter- vor, wenn die Versicherte Person pflegebedürftig
brochen 5 Minuten zu halten. ist. Pflegebedürftigkeit besteht, wenn mindestens
eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T oder L
• Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Fahrerlaubnisver- oder höher nach den Definitionen der
lust Klasse A, B, T oder L“liegt vor, wenn die Ver- §§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom
sicherte Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs 01.01.2017 oder
nicht geeignet ist. Dazu muss mind. eine der o. g.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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• Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebe- ein Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad)
darfs bei drei von sechs Aktivitäten des nach der Schwere der Beeinträchtigung der
täglichen Lebens. Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ermittelt.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraus- Hierbei werden den einzelnen Kriterien der sechs
sichtlich für mindestens sechs Monate bestehen genannten Bereiche pflegefachlich fundierte Ein-
oder mindestens sechs Monate bestanden haben. zelpunkte zugeordnet. Die durch die Begutach-
Dies ist ärztlich nach objektiven und medizini- tung festgestellten Einzelpunkte werden addiert
schen Maßstäben festzustellen. und einem festgelegten Punktebereich zugeord-
net. Jedem Punktebereich entsprechen festge-
Pflegebedürftigkeit nach den Definitionen der legte gewichtete Punkte. Aus den gewichteten
§§ 14 und 15 des SGB XI (Stand 01.01.2017) Punkten aller Module werden durch Addition die
Gesamtpunkte ermittelt. Die Zuordnung der Ein-
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte zelpunkte zu Punktebereichen erfolgt nach den
Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigun- zum Ausdruck kommenden Schweregraden der
gen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der
aufweist und deshalb der Hilfe durch andere be- Fähigkeiten.
darf. Die Versicherte Person kann die körperli-
chen, kognitiven oder psychischen Beeinträchti- Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 (erhebli-
gungen oder gesundheitlich bedingten Belastun- che Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
gen oder Anforderungen nicht selbstständig kom- oder der Fähigkeiten) liegt vor, wenn bei der Er-
pensieren oder bewältigen. Die Pflegebedürftig- mittlung des Pflegegrades im Rahmen des Begut-
keit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindes- achtungsverfahrens gemäß § 15 SGB XI eine Ge-
tens sechs Monate bestehen. samtpunktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten er-
mittelt wurde.
Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich
bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständig- Weitere Informationen zu den pflegefachlich
keit oder der Fähigkeiten sind pflegefachlich be- begründeten Kriterien, der Anwendung des
gründete Kriterien in den folgenden sechs Berei- Begutachtungsverfahrens sowie den für die-
chen: sen Vertrag maßgebenden Gesetzestext mit
Stand vom 01.01.2017 finden Sie im Anhang.
1. Mobilität Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Ge-
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten setzes zu keiner Leistungsänderung des Ver-
3. Verhaltensweisen und psychische Prob- trags führen.
lemlagen
4. Selbstversorgung Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei
5. Bewältigung von und selbstständiger Um- den Aktivitäten des täglichen Lebens
gang mit krankheits- oder therapiebeding-
ten Anforderungen und Belastungen Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kontakte. Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindes-
tens drei der nachstehend genannten Aktivitäten
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fä- des täglichen Lebens – auch bei Einsatz techni-
higkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsfüh- scher und medizinischer Hilfsmittel – täglich der
rung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, Hilfe einer anderen Person in erheblichem Um-
werden bei den Kriterien der oben genannten Be- fang bedarf.
reiche berücksichtigt.
Für jede der folgenden Aktivitäten des täglichen
Gemäß § 15 SGB XI wird mit Hilfe eines pflege- Lebens, bei denen die Versicherte Person auf
fachlich begründeten Begutachtungsverfahrens
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Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Mo- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw.
nate, täglich die beschriebene Hilfe einer anderen der Blase, die durch die Verwendung von Windeln
Person benötigt, erhält sie einen Pflegepunkt. oder speziellen Einlagen, eines Katheters oder ei-
Dies ist ärztlich nach objektiven medizinischen nes Kolostomiebeutels ausgeglichen werden
Maßstäben festzustellen. kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-
durft keine Pflegebedürftigkeit vor.
Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person Demenz
– auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder
eines Rollstuhls – die Unterstützung einer ande- Als Verlust einer Grundfähigkeit betrachten wir
ren Person für die Fortbewegung benötigt. auch einen Autonomieverlust infolge von Demenz.
Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen 1 Punkt wenn die Versicherte Person infolge einer de-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person menzbedingten Hirnleistungsstörung in erhebli-
nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett ver- chem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz
lassen oder in das Bett gelangen kann. erleidet. Hirnleistungsstörungen und Verlust der
Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt
An- und Auskleiden 1 Punkt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose De-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person menz nach folgenden Kriterien stellt:
– auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung
– sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ab
oder auskleiden kann. dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des
Schweregrades der Demenz über die Global De-
Einnehmen von Mahlzeiten und terioration Scale nach Reisberg oder
Getränken 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person 2. Durch eine körperliche und psychopathologi-
– auch bei Benutzung krankengerechter Essbe- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest
stecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min-
anderen Person essen oder trinken kann. destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt
sein:
Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person • Depression, unkontrollierte Aggressivität
von einer anderen Person gewaschen, gekämmt • Verkennung von Alltagssituationen mit
oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht Selbst- oder Fremdgefährdung
mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körperbe- • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen
wegungen auszuführen. des Wohnbereichs
• Gedächtnisstörung und Denkstörung mit
Verrichten der Notdurft 1 Punkt herabgesetztem Urteilsvermögen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
die Unterstützung einer anderen Person benötigt, • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta-
weil sie tus-Test MMST) werden weniger als
50 Prozent der erreichbaren Punkte er-
• sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu- reicht.
bern kann,
• ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien
Bettschüssel verrichten kann oder weil erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
• der Darm bzw. die Blase nur mit fremder
Hilfe entleert werden können. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Demenz
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aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamen- Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
tenmissbrauchs eingetreten ist.
Ein Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit liegt
• Verlust einer Grundfähigkeit (Einschrän- vor, wenn die Versicherte Person in Bezug auf
kung der Berufsausübung) durch Infekti- Gedächtnis, Konzentrationsvermögen, Aufmerk-
onskrankheiten samkeit, Auffassungsgabe, Orientierungsfähigkeit,
oder Handlungsplanung so erheblich einge-
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann schränkt ist, das sie alltagsrelevante Tätigkeiten
vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein voll- (z. B. Essenszubereitung, Führung des Haushalts,
ständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß Lesen mit dem Verständnis komplexer Zusam-
§ 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Mo- menhänge (z. B. Gebrauchsanweisungen), Ver-
nate ununterbrochen bestanden hat oder für einbarung von Terminen, Strukturierung des Ta-
sechs Monate ununterbrochen verfügt wird. ges und Tätigkeiten, die Gedächtnisleistung, Auf-
merksamkeit und Konzentration fordern) nicht
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann mehr ausüben kann. Die Diagnose ist durch einen
vor, wenn bei der Versicherten Person eine ärzt- Facharzt für Neurologie auf Basis einer ausführli-
lich festgestellte Infektion vorliegt, die die Fähig- chen Befunderhebung mit körperlicher sowie psy-
keit zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit voll- chopathologischer Untersuchung unter Verwen-
ständig einschränkt und durch den Hygieneplan dung psychometrischer Tests zu stellen. Hierbei
eines staatlich anerkannten Hygienikers belegt muss eine durch Unfälle und/oder Erkrankungen
wird, dass von der Versicherten Person eine In- erworbene Minderung der Intelligenz durch Intelli-
fektionsgefahr ausgeht. genztests (z. B. Hamburg-Wechsler-Intelligenz-
test) nachgewiesen werden.
Der Hygieneplan muss darlegen, welche Tätigkei-
ten der Versicherten Person in welchem Umfang Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
durch die Infektionsgefahr eingeschränkt werden. schlossen sind leichtgradige Intelligenzminderun-
Die Einschränkung in der Fähigkeit zur Berufsaus- gen (ICD-10 F 70) und alle Fälle, in denen der
übung muss mindestens sechs Monate ununter- Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund
brochen bestanden haben oder für voraussichtlich von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmiss-
mindestens sechs Monate ununterbrochen beste- brauchs erfolgt.
hen. Der Hygieneplan ist uns im Original oder
amtlich beglaubigt vorzulegen, wenn aufgrund ei- Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung)
nes Hygieneplans Leistungen geltend gemacht
werden. Ein Verlust des eigenverantwortlichen Handelns
Die Prüfung des Verlusts einer Grundfähigkeit in- liegt vor, wenn für die Versicherte Person durch
folge eines vollständigen beruflichen Tätigkeits- einen Bescheid des Betreuungsgerichts für min-
verbots erfolgt ausschließlich auf Grundlage des destens sechs Monate ununterbrochen ein Be-
lfSG in der Fassung vom 20.12.2022. treuer bestellt wird. Die Notwendigkeit der Betreu-
Die Versicherte Person muss das vollständige be- erbestellung muss in jedem Fall durch ein ärztli-
rufliche Tätigkeitsverbot durch Vorlage der Verfü- ches Gutachten nachgewiesen sein.
gung im Original oder einer amtlich beglaubigten
Kopie nachweisen. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Bestellung
10.4 Vitalschutz Flex Premium des Betreuers aufgrund von Alkohol-, Drogen-
oder Medikamentenmissbrauchs erfolgt.
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex
Premium umfasst alle Grundfähigkeiten des Vital- Unterhaltung führen
schutz Flex Komfort. Darüber hinaus bietet er
Schutz beim Verlust der folgenden Grundfähigkei- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Unterhaltung füh-
ten: ren“liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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auf einfache Fragen sinnvoll antworten kann. Eine Unter geeigneten Hilfsmitteln verstehen wir bei-
einfache Frage kann zum Beispiel sein. spielsweise Brillen, Kontaktlinsen oder eine Bild-
schirmlupe.
• Welches Datum ist heute?
• Wie viele Tage hat eine Woche? Tastsinn
• Wie viele Stunden hat ein Tag?
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Tastsinn“liegt vor,
Eine sinnvolle Antwort muss zu der Frage in Be- wenn die Versicherte Person den Tastsinn in ei-
zug stehen und von einem unabhängigen Dritten ner Hand vollständig verloren hat.
verstanden werden. Der Verlust der Grundfähig- Der Nachweis darüber ist von einem Facharzt für
keit „Unterhaltung führen“ist durch fachärztliche Neurologie in Form eines neurologischen Gutach-
Befundberichte nachzuweisen. tens zu erbringen.
Riechen und Schmecken
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Grundfä-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Riechen und
higkeit „Unterhaltung führen“aufgrund von Alko-
Schmecken“liegt vor, wenn die Versicherte Per-
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs
son ihren Geruchs- und Geschmackssinn voll-
verloren wurde.
ständig verloren hat und selbst intensive Ge-
schmacksstoffe (z. B. Glukose, Zitronensäure,
Schreiben
Kochsalz, Chinin) und intensive Geruchsstoffe
(z. B. Essig, Kaffee, Vanille, Menthol) nicht mehr
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schreiben“liegt
wahrnehmen kann. Der Verlust muss von einem
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
HNO-Arzt oder einem spezialisierten Neurologen
der Lage ist, mit der linken oder mit der rechten
durch eine objektive Befunderhebung mit Hilfe ei-
Hand mit einem Schreibstift mindestens fünf Wör-
nes Elektroenzephalogramms (EEG) nachgewie-
ter mit jeweils mindestens zehn Buchstaben in
sen werden. Bei diesem werden die beim Erken-
Druckbuchstaben zu schreiben oder abzuschrei-
nen eines Geruchs oder Geschmacks ausgelös-
ben, so dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter
ten Hirnströme gemessen und grafisch darge-
lesen kann.
stellt.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach Nutzung des öffentlichen Personennahver-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden. kehrs (ÖPNV)
Bildschirmtätigkeit Ein Verlust der Grundfähigkeit, den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen, liegt vor,
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Bildschirmtätig- wenn die Versicherte Person aufgrund ihrer moto-
keit“liegt vor, wenn die Versicherte Person, auch rischen Einschränkungen auch unter Verwendung
unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel, nicht geeigneter Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Haltegriffe)
mehr in der Lage ist über einen Zeitraum von zwei nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe in
Stunden Wörter und Symbole auf einem Bild- die Transportmittel (z. B. Straßenbahn, Bus, U-
schirm zu erkennen. Dabei muss die Versicherte Bahn und S-Bahn) des ÖPNV ein- oder aus die-
Person nach jeweils 50 Minuten eine Pause von sen auszusteigen oder durch sie befördert zu wer-
10 Minuten einlegen. Die Pausen zählen dabei den. Dabei ist für die Beurteilung des Verlusts der
nicht zu dem Zwei-Stunden-Zeitraum der Bild- Grundfähigkeit nicht relevant, ob die Versicherte
schirmtätigkeit. Zudem sind die zum Zeitpunkt des Person selbst in Besitz der Hilfsmittel ist, oder ob
Leistungsfalls gültigen Richtlinien der Berufsge- diese durch den Dienstleister des ÖPNV zur Ver-
nossenschaft zum Arbeitsplatz einzuhalten. fügung gestellt werden.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-
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chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts- Der Tretroller muss dabei nach Herstellerangaben
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) erklärbar für das Alter, das Gewicht und die Größe der Ver-
sein. sicherten Person geeignet sein, über ein GS-Prüf-
zeichen (Geprüfte Sicherheit) verfügen und der
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- Antrieb darf ausschließlich durch das Abstoßen
schlossen sind alle Fälle, in denen die Grundfä- mit dem Fuß vom Boden stattfinden.
higkeit, den ÖPNV zu nutzen, aufgrund von Alko- Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs schränkungen führen, müssen durch entspre-
oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigun- chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
gen oder neurotischen Fehlentwicklungen verlo-
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
ren geht.
den.
Fahrrad/Pedelec fahren
E-Scooter fahren
Ein Verlust der Grundfähigkeit "Fahrrad/Pedelec
fahren" liegt vor, wenn die Versicherte Person Ein Verlust der Grundfähigkeit „E-Scooter fahren"
ausschließlich aufgrund von Störungen der Bewe- liegt vor, wenn die Versicherte Person ausschließ-
gungsfähigkeit oder des Gleichgewichtsinns nicht lich aufgrund von Störungen der Bewegungsfähig-
mehr in der Lage ist, sich auf ein zweirädriges, keit oder des Gleichgewichtsinns nicht mehr in der
einspuriges Fahrrad mit tiefem Einstieg und ohne Lage ist, sich auf einem zweirädrigen, einspuri-
Mittelstange zu setzen und damit einen Kilometer gen, mit Trittbrett und einer Lenk- oder Hal-
innerhalb von zehn Minuten auf einer geraden testange ausgestatteten E-Scooter zu stellen und
und ebenen Strecke auf einem für Radwege damit einen Kilometer innerhalb von zehn Minuten
üblichen Belag zu fahren. auf einer geraden und ebenen Strecke auf einem
Fahrräder in diesem Sinne sind auch E-Bikes und asphaltierten Boden zu fahren. Der E-Scooter
Pedelecs, bei denen ein Elektromotor das Treten muss eine Straßenzulassung für Deutschland be-
bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro sitzen und die Höchstgeschwindigkeit muss auf
Stunde unterstützt. max. 20 Kilometer pro Stunde beschränkt sein.
Eine Einschränkung liegt auch vor, wenn nur das Zudem muss die Versicherte Person zum Datum
Fahren eines Fahrrads ohne Elektromotor oder des Eintritts des Versicherungsfalls das 14. Le-
nur das Fahren eines Fahrrads mit Elektromotor bensjahr vollendet haben.
betroffen ist. Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein- schränkungen führen, müssen durch entspre-
schränkungen führen, müssen durch entspre- chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts- lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer- den.
den.
10.5 Optionale Erweiterungsmöglichkeiten Ih-
Tretroller fahren res Versicherungsumfangs
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Tretroller fahren“ 10.5.1 AU-Option
liegt vor, wenn die Versicherte Person ausschließ-
lich aufgrund von Störungen der Bewegungsfähig- Sie können mit uns gegen Mehrbeitrag vereinba-
keit oder des Gleichgewichtsinns nicht mehr in der ren, dass wir Leistungen nicht nur wegen Verlusts
Lage ist, sich auf einem zweirädrigen, einspuri- einer Grundfähigkeit erbringen, sondern auch bei
gen, mit Trittbrett und einer Lenk- oder Hal- Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten
testange ausgestatteten Tretroller zu stellen und Person (AU-Option). Bei Antragstellung können
damit 200 Meter innerhalb von zehn Minuten auf Sie zwischen zwei maximalen Leistungsdauern
einer geraden und ebenen Strecke auf einem as- (24 oder 36 Monate) wählen. Die getroffene Aus-
phaltierten Boden zu fahren. wahl ist während der Versicherungsdauer nicht
mehr veränderbar.
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Bitte beachten Sie, dass Leistungen wegen Ar- in Kombination mit Alkohol-, Drogen-, Betäu-
beitsunfähigkeit (gemäß 10.5.1) und Leistun- bungsmittelkonsum oder Medikamentenmiss-
gen wegen Verlusts einer Grundfähigkeit (ge- brauch entstanden ist.
mäß 10.3, 10.4, 10.5.2 und 10.5.3) nicht gleich-
zeitig bezogen werden können. 10.5.3 Berufe-Option
Vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Sofern Sie den Leistungsauslöser "Berufe-Option"
Bedingungen liegt vor, wenn zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbart haben,
liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne
• zum Zeitpunkt der Beantragung von Leis- dieser Bedingungen von Beginn an auch dann
tungen eine ärztlich bescheinigte vollstän- vor, wenn die Versicherte Person während der
dige Arbeitsunfähigkeit bereits mindes- Versicherungsdauer eine der im Folgenden ge-
tens vier Monate ununterbrochen bestan- nannten beruflichen Anforderungen nicht mehr er-
den hat und zugleich eine vollständige Ar- füllen kann und auch keine andere Tätigkeit aus-
beitsunfähigkeit mindestens bis zum Ab- übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung ent-
lauf eines insgesamt sechsmonatigen spricht.
Zeitraums attestiert wird, Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Le-
• eine vollständige Arbeitsunfähigkeit be- bensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu
reits mindestens sechs Monate ununter- verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen
brochen bestanden hat und ärztlich attes- Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die
tiert wird. Versicherte Person zumutbare Einkommensredu-
zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls
Arbeitsversuche im Sinne einer stufenweisen Wie- auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Recht-
dereingliederung gemäß § 74 des Fünften Sozial- sprechung festgelegte Größe im Vergleich zum
gesetzbuches (SGB V) stellen keine Unterbre- Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf,
chung der vollständigen Arbeitsunfähigkeit dar. vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung,
begrenzt. Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent.
10.5.2 Psyche-Option (Beeinträchtigung auf-
grund psychischer Erkrankungen) Fahrerlaubnisverlust LKW/Bus
Sofern Sie den Leistungsauslöser „Psyche-Op- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Fahrerlaubnisver-
tion“zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbart ha- lust LKW/Bus“liegt vor, wenn die Versicherte Per-
ben, liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im son eine der nachfolgenden Fahrerlaubnisklassen
Sinne dieser Bedingungen von Beginn an auch besitzt, zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit
dann vor, solange die Versicherte Person wäh- benötigt und zum Führen eines LKWs (Fahrer-
rend der Versicherungsdauer, frühestens nach laubnis Klasse C, CE, C1, C1E) oder eines Bus-
Beginn des Versicherungsschutzes, aufgrund ei- ses (Fahrerlaubnis Klasse D, DE, D1, D1E) nicht
ner psychischen Erkrankung nicht mehr in der mehr geeignet ist. Dazu muss mind. eine der o. g.
Lage ist, drei Stunden täglich einer Erwerbstätig- Fahrerlaubnisse nachweislich aus gesundheitli-
keit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzuge- chen Gründen freiwillig zurückgegeben, entzogen
hen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt da- oder nicht verlängert worden sein.
bei unberücksichtigt. Ein Leistungsfall liegt ebenfalls vor, wenn die Ver-
Die psychische Erkrankung ist durch einen Fach- sicherte Person zur Ausübung Ihrer beruflichen
arzt für Psychiatrie auf Basis einer ausführlichen Tätigkeit, neben den Fahrerlaubnisklassen D, DE,
Befunderhebung zu diagnostizieren. D1, D1E zwingend einen Fahrgastbeförderungs-
schein benötigt, was uns in geeigneter Form
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- nachzuweisen ist (z. B. durch eine Bescheinigung
schlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung des Arbeitgebers) und dieser aus gesundheitli-
chen Gründen entzogen oder nicht verlängert
wird.
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In allen Fällen muss dies ein verkehrsmedizini- Atemwegserkrankungen auslösen können“ge-
sches Gutachten bestätigen. Ausdrücklich vom mäß DGUV Empfehlung zur arbeitsmedizinischen
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Vorsorge ergab, dass bei der Versicherten Person
Fälle, in denen die Fahrerlaubnis der Versicherten dauernde gesundheitliche Bedenken für das Ar-
Person aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Me- beiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegser-
dikamentenmissbrauchs oder aufgrund von psy- krankungen auslösen können dergestalt beste-
chischen Beeinträchtigungen oder neurologischen hen, dass ärztlicherseits ein Tätigkeitswechsel für
Fehlentwicklungen entzogen wird. erforderlich gehalten wird. Dies ist uns durch die
Vorlage der Mitteilung an den Arbeitgeber oder
Pflichtvorsorge Lärm den Bericht des untersuchenden Arztes nachzu-
weisen.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge
Lärm“liegt vor, wenn die Versicherte Person ihre Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche
berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, da Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor- sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten mit
sorge (ArbMedVV) für den Bereich „Lärm“gemäß Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen
DGUV Empfehlung zur arbeitsmedizinischen Vor- auslösen können, festgestellt wurden.
sorge ergab, dass bei der Versicherten Person
dauernde gesundheitliche Bedenken für das Ar- Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
beiten bei Lärmexposition dergestalt bestehen, schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-
dass ärztlicherseits ein Tätigkeitswechsel für er- heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-
forderlich gehalten wird. Dies ist uns durch die gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-
Vorlage der Mitteilung an den Arbeitgeber oder grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-
den Bericht des untersuchenden Arztes nachzu- standen sind.
weisen.
Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche Pflichtvorsorge Gefährdung der Haut
Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge
sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten bei Gefährdung der Haut“liegt vor, wenn die Versi-
Lärmexposition festgestellt wurden. cherte Person ihre berufliche Tätigkeit nicht ausü-
ben kann, da eine arbeitsmedizinische Pflichtvor-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- sorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizini-
schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund- schen Vorsorge (ArbMedVV) für den Bereich „Ge-
heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro- fährdung der Haut“gemäß DGUV Empfehlung zur
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf- arbeitsmedizinischen Vorsorge ergab, dass bei
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent- der Versicherten Person dauernde gesundheitli-
standen sind. che Bedenken für das Arbeiten mit Gefährdung
der Haut dergestalt bestehen, dass ärztlicherseits
Pflichtvorsorge obstruktive Atemwegserkran- ein Tätigkeitswechsel für erforderlich gehalten
kungen wird. Dies ist uns durch die Vorlage der Mitteilung
an den Arbeitgeber oder den Bericht des untersu-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge ob- chenden Arztes nachzuweisen.
struktive Atemwegserkrankungen“liegt vor, wenn
die Versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche
nicht ausüben kann, da eine arbeitsmedizinische Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur ar- beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-
beitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für den sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten mit Ge-
Bereich „Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive fährdung der Haut festgestellt wurden.
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Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- Bedenken für das Arbeiten mit Atemschutzgerä-
schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund- ten dergestalt bestehen, dass ärztlicherseits ein
heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro- Tätigkeitswechsel für erforderlich gehalten wird.
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf- Dies ist uns durch die Vorlage der Mitteilung an
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent- den Arbeitgeber oder den Bericht des untersu-
standen sind. chenden Arztes nachzuweisen.
Eignungsbeurteilung Fahr-, Steuer- und Über- Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche
wachungstätigkeiten Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Eignungsbeurtei- sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten mit
lung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ Atemschutzgeräten festgestellt wurden.
liegt vor, wenn die Versicherte Person ihre berufli-
che Tätigkeit nicht ausüben kann, da eine arbeits- Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
medizinische Eignungsbeurteilung gemäß DGUV schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-
Empfehlung ergeben hat, dass bei der Versicher- heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-
ten Person gesundheitliche Bedenken für das Ar- gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-
beiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätig- grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-
keiten dergestalt bestehen, dass der untersu- standen sind.
chende Arzt die Versicherte Person nicht für ge-
eignet hält, Arbeiten mit Fahr-, Steuer- und Über- Berufsbedingte Hauterkrankungen
wachungstätigkeiten auszuüben. Dies ist uns
durch Vorlage des Untersuchungsberichts nach- Ein Verlust der Grundfähigkeit „Berufsbedingte
zuweisen. Hauterkrankungen“liegt vor, wenn die Haut der
Versicherten Person berufsbedingt in einer Weise
Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche geschädigt ist, dass der zuständige Unfallversi-
Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar- cherungsträger die Hauterkrankung als Berufs-
beitsmedizinischen Eignungsbeurteilungen keine krankheit im Sinne der Berufskrankheiten-Verord-
gesundheitlichen Einschränkungen für das Arbei- nung anerkannt hat.
ten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkei- Dies ist uns durch die Vorlage des Anerkennungs-
ten festgestellt wurden. bescheides des zuständigen Unfallversicherungs-
trägers nachzuweisen.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund- Bitte beachten Sie: es können nur entweder Leis-
heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro- tungen gemäß „Pflichtvorsorge Haut“oder wegen
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf- „Berufsbedingte Hauterkrankung“geltend ge-
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent- macht werden.
standen sind.
Räumliches Sehen
Pflichtvorsorge Atemschutzgeräte
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Räumliches Se-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge hen“liegt vor, wenn bei der Versicherten Person
Atemschutzgeräte“liegt vor, wenn die Versicherte die Sehkraft eines Auges, auch unter Nutzung ge-
Person ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben eigneter Sehhilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen)
kann, da eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder therapeutischer Maßnahmen (z. B. medika-
gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen mentöse Einstellung) lediglich 3/60 (bzw. 0,05)
Vorsorge (ArbMedVV) für den Bereich „Atem- oder weniger auf der Snellen-Sehprobetafel be-
schutzgeräte“gemäß DGUV Empfehlung zur ar- trägt oder ein durch geeignete Sehhilfen nicht kor-
beitsmedizinischen Vorsorge ergab, dass bei der rigierbares einseitiges Schielen oder ein einseiti-
Versicherten Person dauernde gesundheitliche
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ger Gesichtsfeldausfall oder eine nicht korrigier- • erstmalige Aufnahme einer anerkannten
bare dauerhafte Doppelbildwahrnehmung besteht, Berufsausbildung durch die Versicherte
was durch geeignete Testverfahren, wie z. B. den Person, wobei die Versicherte Person
Lang-Test nachzuweisen ist. über einen allgemein anerkannten Schul-
abschluss einer Regelschule verfügen
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- muss
schlossen sind alle Fälle, in denen der Verlust des • Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi-
räumlichen Sehens aufgrund von Alkohol-, Dro- ums durch die Versicherte Person
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf- • Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli-
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent- chen (selbst- als auch nichtselbstständi-
standen ist. gen) Tätigkeit durch die Versicherte Per-
son nach Abschluss einer anerkannten
10.5.4 BU-Wechseloption Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudi-
ums. Die Ausbildung oder das Studium
Sofern Sie die „BU-Wechseloption“zusätzlich ver- müssen dabei auf die berufliche Tätigkeit
einbart haben, haben Sie das Recht, unter be- ausgerichtet gewesen sein
stimmten Voraussetzungen, einmalig aus ihrer be- • Erfolgreiche Beendigung einer Weiterbil-
stehenden Grundfähigkeitsversicherung in eine dung/Fortbildung als Fach-/Betriebswirt,
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Meister oder Techniker durch die Versi-
(SBU) zu wechseln. Dabei verzichten wir auf eine cherte Person und Ausübung einer beruf-
erneute Gesundheitsprüfung. Da wir in der SBU lichen Tätigkeit, auf die die Weiterbildung/
nach Raucher- und Nichtrauchertarifen unter- Fortbildung ausgerichtet war. Die Weiter-
scheiden, müssen Sie uns jedoch Angaben zu Ih- bildung/Fortbildung muss mit einem aner-
rem Rauchverhalten machen. kannten Abschluss beendet (Berufsaka-
Für den Wechsel in eine SBU gelten die zu die- demien, IHK, etc.) werden.
sem Zeitpunkt für das Neugeschäft geöffneten Ta- • Bei Ablauf der ersten 60 Beitragsmonate
rife, Annahmerichtlinien und Versicherungsbedin- (5. Policen-Geburtstag)
gungen. Der Beitrag richtet sich nach dem Tarif,
dem Alter der Versicherten Person und dem zu Sie können den Wechsel nicht verlangen, wenn:
versichernden Beruf zum Zeitpunkt des Wechsels.
Die Versicherungs- und Leistungsdauer der SBU • Die Grundfähigkeitsversicherung mit Er-
darf höchstens so lang sein wie die restliche Ver- schwernissen (Ausschluss eines Risikos
sicherungs- und Leistungsdauer der Grundfähig- oder Risikozuschlag) angenommen wurde
keitsversicherung. Sollten Sie zum Wechselzeit- • Beitragsrückstände bestehen, eine Stun-
punkt einen Beruf ausüben, der nach unseren dung vorliegt, keine Beiträge gezahlt wer-
dann aktuellen Annahmerichtlinien ein geringeres den oder der Vertrag sich in der Vitalpro-
Versicherungs- oder Leistungsendalter vorsieht, tect-Phase befindet
so gelten die maximalen Grenzen gemäß dieser • Die Versicherte Person einen Grad der
Annahmerichtlinien. Sollten Sie zum Wechselzeit- Behinderung hat oder einen Antrag auf
punkt einen Beruf ausüben, der in der SBU nicht Anerkennung eines solchen gestellt hat
versicherbar ist, können Sie die BU-Wechselop- • Die Versicherte Person bereits aus priva-
tion nicht in Anspruch nehmen. ten, betrieblichen oder gesetzlichen Versi-
cherungen Leistungen beantragt hat für
Ein Wechsel in eine SBU kann frühestens nach den Verlust einer Grundfähigkeit, Berufs-
Ablauf von fünf Jahren und maximal bis zur Voll- unfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit (nur im
endung des 30. Lebensjahres ausgeübt werden. Rahmen eines Lebensversicherungspro-
duktes), Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfä-
Sie können den Wechsel innerhalb von zwölf Mo- higkeit oder Erwerbsminderung
naten ab dem Eintritt eines der folgenden Ereig-
nisse verlangen:
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Die maximale Berufsunfähigkeitsrente, die durch Erleidet die Versicherte Person den Verlust meh-
Ausübung der BU-Wechseloption abgesichert rerer Grundfähigkeiten im Sinne des Ab-
werden kann, ist begrenzt auf die versicherte Ge- schnitts 10, führt dies nicht zu einer höheren Ren-
samt-Grundfähigkeitsrente zum Wechselzeit- tenleistung.
punkt, jedoch maximal auf 18.000 Euro Gesamt-
Jahresrente. Bei Ausübung der BU-Wechselop- 11.2 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit
tion muss mit der gesamten versicherten Gesamt- (sofern gegen Mehrbeitrag vereinbart)
Grundfähigkeitsrente in eine SBU gewechselt
werden. Lediglich wenn die versicherte Gesamt- Liegt vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne die-
Grundfähigkeitsrente 18.000 Euro pro Jahr über- ser Bedingungen vor, erbringen wir folgende Leis-
steigt, kann der übersteigende Teil in der Grund- tungen:
fähigkeitsversicherung verbleiben (es gelten Min-
destgrenzen, siehe 8.1). • Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
Wird mit der vollständigen versicherten Gesamt- für den gesamten vertraglichen Beitrag
Grundfähigkeitsrente in eine SBU gewechselt, er- • Zahlung einer Rente wegen Arbeitsunfä-
lischt der Grundfähigkeitsversicherungsvertrag. higkeit in Höhe der zuletzt vereinbarten
Grundfähigkeitsrente.
Für den aus der BU-Wechseloption zustande ge-
kommenen SBU-Vertrag gilt folgendes: Haben Sie eine garantierte Rentensteigerung für
die Grundfähigkeitsrente vereinbart, gilt diese ent-
• Die ereignisunabhängige Nachversiche- sprechend auch für die wegen vollständiger Ar-
rungsgarantie steht nicht zur Verfügung beitsunfähigkeit zu leistende Rentenzahlung.
• Die Regelungen und Fristen zur vorver-
traglichen Anzeigepflicht (siehe 15.2) aus Wir erbringen Leistungen wegen vollständiger Ar-
dieser Grundfähigkeitsversicherung gel- beitsunfähigkeit, solange
ten auch für den SBU-Vertrag
• die Versicherte Person ununterbrochen
11 Welche Leistungen erbringen wir? vollständig arbeitsunfähig im Sinne dieser
Bedingungen ist,
11.1 Beitragsbefreiung und Grundfähigkeits- • wir keine Leistungen wegen Verlusts ei-
rente ner Grundfähigkeit erbringen,
• die Versicherte Person lebt,
Erleidet die Versicherte Person während der Ver- • die Leistungsdauer des Vertrags noch
sicherungsdauer, frühestens nach Beginn des nicht abgelaufen ist.
Versicherungsschutzes, den Verlust einer Grund-
fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen, erbringen Unsere Leistungen erfolgen rückwirkend ab Be-
wir die vereinbarten Leistungen: ginn des Monats, der auf den Beginn der attestier-
Sie sind von der Beitragszahlungspflicht für Ihren ten Arbeitsunfähigkeit folgt. Sie enden zum Ende
Versicherungsvertrag befreit und wir zahlen die des Monats, in dem die ärztlich bescheinigte Ar-
garantierte Grundfähigkeitsrente monatlich im Vo- beitsunfähigkeit endet, spätestens mit dem
raus. 24. bzw. 36. Monat einer ununterbrochenen Ar-
beitsunfähigkeit. Die von Ihnen gewählte maxi-
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung male Leistungsdauer für Leistungen wegen Ar-
der Grundfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf des beitsunfähigkeit ist im Versicherungsschein doku-
Monats, in dem der Verlust der Grundfähigkeit mentiert.
eingetreten ist, frühestens jedoch zum vereinbar-
ten Beginn dieser Versicherung. Beispiel:
Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit: 13. Februar
Die Rentenzahlung beginnt am 1. März
Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit: 26. November.
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Die letzte Rentenzahlung erfolgt für den Monat Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun-
November. gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun-
gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit.
Insgesamt erbringen wir Leistungen wegen voll-
ständiger Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 bzw. 11.3 Garantierte Rentensteigerung
36 Monate während der gesamten Laufzeit des
Vertrags (für Arbeitsunfähigkeiten mit einer Dauer Sie können für die Leistungsphase eine garan-
ab sechs Monaten). tierte jährliche Rentensteigerung der Grundfähig-
keitsrente vereinbaren.
Der Bezug von Leistungen wegen vollständiger Die erste garantierte Erhöhung der Rente erfolgt
Arbeitsunfähigkeit bedingt nicht automatisch auch zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf den
einen Anspruch auf Leistungen wegen Verlusts ei- Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Die Höhe
ner Grundfähigkeit. Sie können jedoch verlangen, der garantierten Rentensteigerung ergibt sich aus
dass der Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsun- dem bei Vertragsschluss vereinbarten Steige-
fähigkeit eine gleichzeitige Prüfung von Ansprü- rungssatz und der auf das Versicherungsjahr be-
chen auf Leistungen wegen Verlusts einer Grund- zogenen garantierten Vorjahresrente.
fähigkeit gemäß 9.1 ff. auslöst. Hierfür gelten
sämtliche Regelungen hinsichtlich des Verlustes Wird der Vertrag vor Ablauf der Versicherungs-
einer Grundfähigkeit. Beide Leistungen werden je- dauer wieder beitragspflichtig und haben wir eine
doch stets unabhängig voneinander geprüft und garantierte Rentensteigerung der Grundfähigkeits-
bewilligt. rente während des Rentenbezugs durchgeführt,
werden die bereits durchgeführten Steigerungen
Erkennen wir zu einem späteren Zeitpunkt rück- bei erneutem Rentenbezug nicht angerechnet,
wirkend Leistungen wegen Verlusts einer Grund- sondern die Steigerungen beginnen wieder von
fähigkeit an, verrechnen wir diese mit den er- neuem.
brachten Leistungen wegen vollständiger Arbeits-
unfähigkeit. 11.4 Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits-
bzw. Arbeitswegeunfall
Werden Leistungszeiträume einer vollständigen
Arbeitsunfähigkeit rückwirkend als Leistungszeit- Zusätzlich zur Beitragsbefreiung und Rente (siehe
raum wegen Verlusts einer Grundfähigkeit aner- 11.1) ist eine einmalige Kapitalleistung vereinbart.
kannt, schmälern diese nicht den maximalen Leis- Bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit in-
tungszeitraum, der für die Arbeitsunfähigkeit gilt. folge eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls zah-
Daher prüfen wir auf Ihren Wunsch auch schon len wir einmalig eine zusätzliche Kapitalleistung in
bei Anmeldung von Leistungen wegen vollständi- Höhe der dreifachen bei Leistungseintritt garan-
ger Arbeitsunfähigkeit auch Ihre Ansprüche auf tierten monatlichen Grundfähigkeitsrente.
Leistungen wegen Verlusts einer Grundunfähig-
keit. Der Anspruch auf diese Kapitalleistung besteht
während der Versicherungsdauer einmalig.
Sonstige Regelungen
11.5 Teilkapitalisierungsmöglichkeit der
Ein Ausschluss dieser Option ist während der Ver- Grundfähigkeitsrente
tragslaufzeit zum Schluss einer Versicherungspe-
riode möglich, sofern noch keine Leistungen we- Bei Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten
gen vollständiger Arbeitsunfähigkeit beantragt (gemäß Abschnitt 10.3 und 10.4) haben Sie ein-
oder in Anspruch genommen wurden. Ein Rück- malig die Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn ei-
kaufswert wird dabei nicht fällig. nen Teil der künftigen garantierten Renten gege-
benenfalls zuzüglich Bonus (Gesamtrente) als Ka-
pitalbetrag ausbezahlen zu lassen.
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• Gehen Es wird keine Leistung fällig, wenn
• Treppensteigen
• Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T • die Versicherte Person stirbt,
oder L • die Versicherte Person den Ablauf der
• Fahrrad/Pedelec fahren Versicherungsdauer erlebt, ohne dass der
• Nutzung des ÖPNV Verlust einer Grundfähigkeit eingetreten
ist,
Die Kapitalauszahlung muss mindestens die Höhe • der Vertrag beitragsfrei gestellt wird und
einer monatlichen Gesamtrente betragen und darf die beitragsfreie Mindestrente nicht er-
die Summe von zwölf monatlichen Gesamtrenten reicht wird,
nicht übersteigen. • das vollständige berufliches Tätigkeitsver-
bot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz
Der Anspruch auf Teilkapitalisierung erlischt, (IfSG) nicht mehr vorliegt
wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aufgrund • oder der Vertrag gekündigt wird.
des Verlusts einer Grundfähigkeit die verblei-
bende Leistungsdauer weniger als zwei Jahre be- 11.7 Welche Leistungen können Sie zusätz-
trägt oder bereits mindestens eine Rentenzahlung lich in Anspruch nehmen?
aufgrund des Verlusts einer Grundfähigkeit erfolgt
ist. Stundung der Beiträge während der Leistungsprü-
fung
Der Anspruch auf diese Teilkapitalisierung besteht
während der Versicherungsdauer einmalig. Nach Anmeldung des Verlusts einer Grundfähig-
keit sind die Beiträge weiter zu zahlen. Auf Ihr
Bei Inanspruchnahme und Auszahlung des Kapi- Verlangen stunden wir die Beiträge bis zur Ent-
talbetrags reduziert sich die monatliche Grundfä- scheidung über unsere Leistungspflicht und dar-
higkeitsrente nach versicherungsmathematischen über hinaus, sollte es zu einem gerichtlichen Ver-
Grundsätzen um den entnommenen Betrag und fahren kommen, bis zu dessen Abschluss.
einen Selektionsabschlag. Dieser Selektionsab-
schlag wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf
Damit wird ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Ri- Jahre nach Anmeldung des Verlusts einer Grund-
sikokapital sowie für verminderte Kapitalerträge fähigkeit. Stundungszinsen berechnen wir dabei
aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorgenommen. Au- nicht.
ßerdem wird die Veränderung der Risikolage des
verbleibenden Versichertenbestands ausgegli- Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun-
chen. dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei-
träge nicht nachzuentrichten.
11.6 Wann enden unsere Leistungen?
Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei-
einer Grundfähigkeitsrente im Sinne von 11.1 so- träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben
wie Zahlung der Leistung im Sinne von 11.3 und Sie folgende Möglichkeiten:
11.4 erlischt, wenn
• Sie können die gestundeten Beiträge in
• die Versicherte Person stirbt, einem Betrag nachzahlen.
• das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- • Sie können die gestundeten Beiträge in
reicht ist, einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten,
• der Verlust einer Grundfähigkeit nicht gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra-
mehr besteht, ten zusammen mit den laufenden Beiträ-
• der Vertrag vor dem Eintritt unserer Leis- gen nachzahlen. Stundungszinsen be-
tungspflicht gekündigt wurde. rechnen wir dabei ebenfalls nicht.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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[Seite 31]
Lassen Sie sich die Beiträge nicht stunden und er- Eingang von Unterlagen gemäß 15.1.1 über erfor-
kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung derliche weitere Prüfungsschritte informieren oder
an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück- Ihnen regelmäßig eine Zwischeninformation zu-
wirkend ab Beginn der Leistungspflicht zurück. kommen lassen. Zusätzlich erinnern wir in regel-
mäßigen Abständen – spätestens alle vier Wo-
Unterstützung während der Anwartschafts- und chen – an fehlende Unterlagen bzw. Informatio-
Leistungsphase nen und setzen Sie darüber in Kenntnis.
Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags be- Liegen uns alle Unterlagen und die von uns einge-
raten und unterstützen wir auf Wunsch gerne. Wir holten Informationen (siehe 15.1.1) vor, erklären
geben Auskünfte zu Ihrem Versicherungsschutz wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob und ab
allgemein und wenn Sie Leistungen beanspru- wann wir Leistungen aus der Grundfähigkeitsver-
chen. Wir erläutern Ihnen zum Beispiel, welche sicherung anerkennen.
Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Leis-
tungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie, Befristetes Anerkenntnis
wenn Sie Fragen z. B. zum Versicherungsumfang,
zur Beantragung von Leistungen oder zur Leis- Grundsätzlich sprechen wir bei Verlust einer
tungsprüfung haben. Grundfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus.
In begründeten Einzelfällen können einem unbe-
11.8 Rechnungsgrundlagen fristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entgegen-
stehen. In einem solchen Fall möchten wir Ihnen
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation schnell und unkompliziert helfen, indem wir ein-
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL malig ein zeitlich befristetes Anerkenntnis für ei-
2025 I GF, SL 2025 RI GF, SL 2025 TI GF und nen Leistungszeitraum von bis zu maximal
der Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung zwölf Monaten in Textform aussprechen.
(DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe
von 1,0 Prozent. Die Prüfung der Fortdauer des Verlustes einer
Grundfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis er-
11.9 Sonstige Regelungen folgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen
der Erstprüfung gemäß Abschnitt 9 dieser Bedin-
Unser Versicherungsschutz besteht weltweit. gungen; die Regelungen für das Nachprüfungs-
verfahren gemäß Abschnitt 13 gelten insoweit
Außer den im Versicherungsschein ausgewiese- nicht. Die hierfür erforderlichen Kosten werden
nen garantierten Leistungen können Sie weitere von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das
Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhal- zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.
ten (siehe Kapitel F). Auf eine Beendigung der Leistung infolge Nach-
prüfung innerhalb des befristeten Leistungszeit-
Weitere Einzelheiten über Art, Umfang und Fällig- raums verzichten wir.
keit der Versicherungsleistung finden Sie im Ver-
sicherungsschein. Im Falle etwaiger Widersprü- Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass kein
che haben die im Versicherungsschein getroffe- Verlust einer Grundfähigkeit vorliegt, fordern wir
nen Vereinbarungen vor diesen Bedingungen Vor- die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück.
rang. Leistungen aus einem befristeten Anerkenntnis
sind für uns selbst dann nicht zurückforderbar,
12 Wann geben wir eine Erklärung zu unse- wenn kein Verlust einer Grundfähigkeit vorgele-
rer Leistungspflicht ab? gen haben sollte.
Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leis-
tung aus der Grundfähigkeitsversicherung werden
wir Sie jeweils innerhalb von vier Wochen nach
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 31 von 57
[Seite 32]
13 Was gilt für Sie und uns bei der Nachprü- 14 In welchen Fällen ist der Versicherungs-
fung der Leistungspflicht? schutz ausgeschlossen?
Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht un-
Leistungspflicht sind wir berechtigt, die Vorausset- abhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
zungen für das Fortbestehen eines Leistungsan- cherungsfall beruht. Soweit nichts anderes verein-
spruchs nachzuprüfen. bart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn
der Versicherungsfall verursacht ist
Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten
jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jähr- • unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser-
lich umfassende Untersuchungen der Versicher- eignisse oder innere Unruhen, sofern die
ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte Versicherte Person auf Seiten der Unru-
verlangen. Die Bestimmungen von 15.1.1 gelten hestifter teilgenommen hat. Diese Ein-
entsprechend. schränkung gilt nicht, wenn die Versi-
cherte Person in unmittelbarem oder mit-
Die Wiedererlangung einer Grundfähigkeit, die telbarem Zusammenhang mit kriegeri-
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (siehe 10.3 schen Ereignissen den Verlust einer
Buchstabe o) und der Wegfall der Betreuung Grundfähigkeit erleidet oder stirbt, denen
(siehe 10.4 Buchstabe t) sind uns unverzüglich sie während eines Aufenthalts außerhalb
anzuzeigen. der Bundesrepublik Deutschland ausge-
Ist der Verlust einer Grundfähigkeit weggefallen, setzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
stellen wir die Leistung ein. war.
• durch die Begehung oder den Versuch ei-
Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass ner vorsätzlichen Straftat durch die Versi-
die Voraussetzungen der Leistungspflicht wegen cherte Person wie beispielsweise ein ille-
Verlusts einer Grundfähigkeit entfallen sind und gales Autorennen im Straßenverkehr.
wir Ihnen diese Veränderung in Textform darle- Dieser Ausschluss gilt nicht bei Ord-
gen. Unsere Leistungen bei Verlust einer Grund- nungswidrigkeiten und Fahrlässigkeitsde-
fähigkeit können wir mit Ablauf des dritten Monats likten aller Art. Für den Straßenverkehr
nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstel- bedeutet dies, dass der Versicherungs-
len. schutz bei Begehung einer fahrlässigen
Ordnungswidrigkeit, einer vorsätzlichen
Auslandsaufenthalt Ordnungswidrigkeit, einer fahrlässigen
Straftat oder einer grob fahrlässigen Straf-
Hat die Versicherte Person nach Beginn der Leis- tat besteht.
tungen ihren ständigen Aufenthalt im Ausland, so • durch absichtliche Herbeiführung von
können wir jederzeit verlangen, dass die Versi- Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürf-
cherte Person oder der Versicherungsnehmer Un- tigkeit, durch absichtliche Selbstverlet-
terlagen über die Fortdauer des Verlusts einer zung oder durch versuchte Selbsttötung,
Grundfähigkeit vorlegt. Die Kosten hierfür erstat- • durch Strahlen infolge Kernenergie, die
ten wir maximal nach den an unserem Sitz gelten- das Leben oder die Gesundheit zahlrei-
den Maßstäben und im Rahmen dieser Bedingun- cher Menschen in so ungewöhnlichem
gen. Einmal jährlich können wir umfassende Un- Maße gefährden oder schädigen, dass zu
tersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte in deren Abwehr oder Bekämpfung der Ein-
Deutschland verlangen. Notwendige Reise- und satz einer Katastrophenschutzbehörde
Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter- oder vergleichbaren Einrichtung nötig ist,
suchungen in Deutschland können wir verzichten, • unmittelbar oder mittelbar durch den vor-
wenn diese vor Ort nach den von uns in Deutsch- sätzlichen Einsatz von atomaren, biologi-
land angewendeten Grundsätzen erfolgen. schen oder chemischen Waffen oder den
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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[Seite 33]
vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli- dass sie uns entweder ermächtigt, bei ihrer Kran-
che Freisetzung von radioaktiven, biologi- kenkasse und/oder ihrem Hausarzt Informationen
schen oder chemischen Stoffen, sofern über ärztliche Behandlungen und Behandlungs-
der Einsatz oder das Freisetzen der zeiträume ohne Angabe von Befunden für den
Stoffe darauf gerichtet sind, das Leben Zeitraum der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein-
oder die Gesundheit einer Vielzahl von zuholen oder uns die erforderlichen Auskünfte auf
Personen zu gefährden und zu einer nicht eigene Nachfrage zur Verfügung stellt. Ergeben
vorhersehbaren Veränderung des Leis- sich aus diesen Informationen Anhaltspunkte für
tungsbedarfs gegenüber den technischen die Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflich-
Berechnungsgrundlagen führt, so dass ten, können wir von der Versicherten Person auf
die Erfüllbarkeit der zugesagten Versiche- der zweiten Stufe verlangen, dass sie uns entwe-
rungsleistungen nicht mehr gewährleistet der ermächtigt, bei ihrer Krankenkasse und/oder
ist und dies von einem unabhängigen den behandelnden Ärzten Informationen auch
Treuhänder gutachterlich bestätigt wird, über Befunde, Diagnosen und Arbeitsunfähig-
• durch Handeln oder Unterlassen, mit wel- keitszeiträume für den Zeitraum der vorvertragli-
cher der Versicherungsnehmer, Bezugs- chen Anzeigepflicht einzuholen oder uns die erfor-
berechtigte oder der Drittberechtigte vor- derlichen Auskünfte auf eigene Nachfrage zur
sätzlich und rechtswidrig im Sinne des Verfügung stellt. Die Versicherte Person ist nicht
Strafrechts den Versicherungsfall herbei- zur Mitwirkung verpflichtet. Solange die Mitwir-
geführt hat. kung verweigert wird, können wir die weitere Leis-
tungsprüfung verweigern. Die Versicherungsleis-
15 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten tung wird dann nicht fällig. Details hierzu erläutern
wir Ihnen im Rahmen der Leistungsprüfung.
Vor und bei Abschluss sowie während der Ver-
tragslaufzeit haben Sie Mitwirkungspflichten und 15.1.1 Bei Anmeldung von Leistungsansprü-
Obliegenheiten zu beachten. Deren Verletzung chen wegen Verlusts einer Grundfähig-
hat schwerwiegende Folgen. keit
15.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Zur Feststellung unserer Leistungspflicht wegen
Sie beachten, wenn Sie Leistungen aus Verlusts einer Grundfähigkeit sind uns unverzüg-
dieser Versicherung verlangen? lich einzureichen:
Zur Feststellung unserer vertraglichen Verpflich- • eine Darstellung der Ursache für den Ein-
tung können wir Auskünfte in zweistufiger Form tritt des Versicherungsfalles,
verlangen, zur Feststellung unserer Leistungs- • ausführliche Berichte der Ärzte und Heil-
pflicht muss von Ihnen der Nachweis für das Vor- behandler, die die Versicherte Person ge-
liegen des Verlusts einer Grundfähigkeit der Ver- genwärtig behandeln bzw. behandelt oder
sicherten Person erbracht werden. untersucht haben, mit Angabe über Ursa-
che, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht-
Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns liche Dauer des Leidens sowie die Aus-
die Auskunft über die steuerliche Ansässigkeit wirkungen des Leidens auf die in Ab-
vorgelegt wird. schnitt 10 beschriebenen Grundfähigkei-
ten,
Die Feststellung unserer vertraglichen Verpflich- • bei Anordnung gesetzlicher Betreuung
tung nehmen wir auf Ihren Wunsch hin in zweistu- der gerichtliche Bestellungsbeschluss,
figer Form vor. Im Rahmen der Leistungsprüfung • bei Verlust der Eignung zum Führen eines
erläutern wir Ihnen die Details der jeweiligen Form Autos, der Nachweis über den Entzug der
und Sie haben dann die Möglichkeit sich für eine Fahrerlaubnis sowie ein verkehrsmedizini-
Form zu entscheiden. Wir können von der Versi- sches Gutachten,
cherten Person auf der ersten Stufe verlangen,
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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• bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomie- son kann der Erhebung widersprechen. Die Versi-
verlust infolge Demenz zusätzlich eine cherte Person kann jederzeit verlangen, dass eine
Bescheinigung der Person oder der Ein- Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn sie jeweils
richtung, die mit der Pflege betraut ist, in die einzelne Erhebung eingewilligt hat. Erhalten
über Art und Umfang der Pflege bzw. die wir keine zur Beurteilung der Voraussetzungen
Notwendigkeit der Beaufsichtigung, des Verlusts einer Grundfähigkeit notwendigen
• Unterlagen über den bei Antragstellung Auskünfte und Nachweise, kann dies dazu führen,
ausgeübten Beruf sowie die wirtschaftli- dass die Versicherungsleistung nicht fällig wird
chen Verhältnisse der Versicherten Per- und wir keine Leistungen erbringen müssen.
son.
Bitte beachten Sie auch die in 10.2 beschriebene
Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige Schadenminderungspflicht.
zu tragen, der die Leistungen beansprucht.
15.1.2 Bei Anmeldung von Leistungsansprü-
Wir können darüber hinaus auf unsere Kosten chen wegen Arbeitsunfähigkeit
ärztliche Untersuchungen sowie notwendige
Nachweise, zusätzliche Auskünfte und Aufklärun- Für Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind uns
gen anfordern. Dies gilt auch für die wirtschaftli- unverzüglich einzureichen:
chen Verhältnisse und deren Veränderungen. Für
medizinische Untersuchungen beauftragen wir • eine oder mehrere ärztliche Bescheini-
Ärzte, die nicht in ständigen vertraglichen Bindun- gung(en) der Arbeitsunfähigkeit innerhalb
gen zu uns stehen – also keine sogenannten Ver- des Zeitraums, in dem Arbeitsunfähigkeit
tragsärzte. vorliegt. Mindestens eine ärztliche Be-
scheinigung muss von einem in der Euro-
Hält sich die Versicherte Person im Ausland auf, päischen Union, Schweiz oder Norwegen
können wir verlangen, dass die erforderlichen me- niedergelassenen Facharzt mit einer der
dizinischen Untersuchungen in Deutschland Krankheit entsprechenden Fachrichtung
durchgeführt werden. Notwendige Reise- und ausgestellt worden sein.
Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter- • auf weitere Nachfrage von uns ergän-
suchungen in Deutschland können wir verzichten, zende Angaben zum Befund und/oder
wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von zum Beruf.
uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen
erfolgen. Jede ärztliche Bescheinigung muss mindestens
folgende Angaben enthalten:
Wir können zur Feststellung der Leistungspflicht
von der Versicherten Person weiter verlangen, • erhobener Befund
dass sie Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Kran- • Zeitpunkt des Beginns der vollständigen
kenanstalten sowie Pflegeheime, bei denen sie in Arbeitsunfähigkeit
Behandlung oder in Pflege war und ist, sowie • voraussichtliche Dauer der vollständigen
Pflegepersonen, andere Personenversicherer, ge- Arbeitsunfähigkeit.
setzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaf-
ten und Behörden ermächtigt, uns Auskunft zu er- Wir akzeptieren auch AU-Bescheinigungen nach
teilen, oder uns die erforderlichen Auskünfte und dem Muster der Gesetzlichen Krankenversiche-
Nachweise auf eigene Nachfrage bei den vorge- rung.
nannten Institutionen und Personen zur Verfü-
gung stellt. Hat die Versicherte Person eine Er- Eventuell entstehende Kosten für die Beschaffung
mächtigung bei Abgabe der Vertragserklärung er- der Bescheinigung(en) gehen zu Ihren Lasten.
teilt, werden wir diese vor der Erhebung einer sol-
chen Auskunft informieren. Die Versicherte Per-
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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[Seite 35]
15.1.3 Hinweis zu Arztanordnungen dender), zum Erwerbsstatus (z. B. Schüler, Ar-
beitssuchender), zu beruflichen Risiken (z. B. Um-
Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist gang mit Chemikalien) und zu privaten Risiken
nicht Voraussetzung für die Anerkennung der (Hobbys mit erhöhtem Risiko wie z. B. Tauchen,
Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung. Kampfsportarten).
Davon ausgenommen sind der ärztlich empfoh-
lene Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens Soll das Leben einer anderen Person versichert
(z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hör- werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die
hilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehandlun- wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung
gen, die gefahrlos und nicht mit besonderen der Fragen verantwortlich.
Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit-
tel bzw. Heilbehandlungen eine sichere Aussicht 15.2.2 Rücktritt
auf Besserung des Gesundheitszustands bieten
und zu einer Minderung einer Beeinträchtigung Wenn Umstände, die für die Übernahme des Ver-
führen können. sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen
oder der Versicherten Person nicht oder nicht
Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- richtig angegeben worden sind (siehe 15.2.1),
hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder nicht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht we-
Minderung der Beeinträchtigung nicht durchfüh- der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wor-
ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen den ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
aus dieser Versicherung nicht entgegen. vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rück-
trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kennt-
15.1.4 Während des Leistungsbezugs nis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Die Wiedererlangung einer Grundfähigkeit ist uns Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs-
unverzüglich anzuzeigen. schutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des
Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leis-
15.2 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei- tungspflicht jedoch bestehen, wenn der nicht oder
gepflicht und welche Folgen hat ihre nicht richtig angegebene Umstand weder für den
Verletzung? Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
falls noch für die Feststellung oder den Umfang
15.2.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben
Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht
Wir übernehmen den Versicherungsschutz bei arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver-
Verlust einer Grundfähigkeit und bei Arbeitsunfä- pflichtet.
higkeit im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Ab-
gabe Ihrer Vertragserklärung in Textform gestell- Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho-
ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be- ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah-
antwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegen-
wärtigen oder früheren Erkrankungen, gesund- 15.2.3 Kündigung
heitlichen Störungen und Beschwerden, ärztlichen
Behandlungen sowie zur beruflichen Tätigkeit Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die
(z. B. Tätigkeitsmerkmale wie Arbeitsanteil im Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht we-
Büro, Auslandsaufenthalte), aber auch Fragen zur der auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-
wirtschaftlichen Situation (z. B. Einkommen der ruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei-
letzten Jahre), zur Schul-/Berufsausbildung, zur ner Frist von einem Monat kündigen.
Stellung im Beruf (z. B. selbstständig, Auszubil-
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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[Seite 36]
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den Die genannten Rechte können wir nur innerhalb
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist
geschlossen hätten. eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab-
lauf der Frist geltend machen. Haben Sie die An-
Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be-
mit der Kündigung in eine beitragsfreie Versiche- trägt die Frist zehn Jahre.
rung um (siehe 9.2).
Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, ge-
15.2.4 Rückwirkende Vertragsanpassung regelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die
Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil von Ihnen zu vertreten war.
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
zeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun- 15.2.6 Anfechtung
gen, geschlossen hätten, werden die anderen Be-
dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- Wir können den Versicherungsvertrag auch an-
tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtver- fechten, falls durch unrichtige oder unvollständige
letzung nicht zu vertreten, werden die anderen Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annah-
Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe- meentscheidung Einfluss genommen worden ist.
riode Vertragsbestandteil. Handelt es sich um Angaben der Versicherten
Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfech-
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Bei- tung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
trag um mehr als zehn Prozent oder schließen wir der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
den Versicherungsschutz für den nicht angezeig- hatten. Wenn die Versicherung durch Anfechtung
ten Umstand aus, können Sie den Vertrag inner- aufgehoben wird, wird keine Leistung fällig. Die
halb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht ver-
lung fristlos in Textform kündigen. In der Mittei- langen.
lung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hin-
weisen. 15.2.7 Leistungserweiterung und Wiederher-
stellung der Versicherung
15.2.5 Ausübung unserer Rechte
Die Regelungen in 15.2.1 bis 15.2.6 gelten bei ei-
Wir können die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- ner unsere Leistungspflicht erweiternden Ände-
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb rung oder bei einer Wiederherstellung der Versi-
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist cherung entsprechend. Die Fristen gemäß 15.2.5
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der beginnen mit der Änderung oder Wiederherstel-
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns lung der Versicherung bezüglich des geänderten
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er- oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
langen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir
die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä- 15.2.8 Erklärungsempfänger
rung stützen. Zur Begründung können wir nach-
träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er-
nach deren Kenntniserlangung angeben. folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen
gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Ver- andere Person als Bevollmächtigten benannt ha-
tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech-
den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich- tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge-
tigkeit der Anzeige kannten. genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht
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ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- 15.5 Was gilt bei Tod der Versicherten Per-
sicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklä- son?
rung als bevollmächtigt ansehen.
Bei Tod der Versicherten Person enden unsere
15.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der Leistungen. Die Grundfähigkeitsversicherung en-
Mitwirkungspflicht? det am Ende des Sterbemonats.
Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- Der Tod der Versicherten Person ist uns in jedem
schnitt 13 oder 15.1 von Ihnen, der Versicherten Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versi-
Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätz- cherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeur-
lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- kunde im Original einzureichen, die Alter, Ge-
tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet- burtsort und Todeszeitpunkt nennt. Zu Unrecht
zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, empfangene Leistungen sind an uns zurückzu-
unsere Leistung in einem der Schwere des Ver- zahlen.
schuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig F Überschüsse, Überschussbeteiligung
verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versiche- und Bewertungsreserven
rung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die
Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder 16 Was ist eine Überschussbeteiligung?
den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs-
pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- Die Beteiligung an dem Überschuss und an den
füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe-
Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss
tet. und an den Bewertungsreserven. Die Leistung
aus der Überschussbeteiligung kann auch null
Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit Euro betragen.
tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von
sen haben. mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen
eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher
15.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem
das Vertragsverhältnis beziehen? Überschuss und der Beteiligung an den Bewer-
tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über-
Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis be- schuss und an den Bewertungsreserven der be-
treffen, müssen stets in Textform erfolgen. Versi- teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend
cherungsvermittler sind zu ihrer Entgegennahme den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe
grundsätzlich nicht bevollmächtigt. der Beteiligung an dem Überschuss wird von die-
Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Na- sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer
mens müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. An- Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer-
dernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da tungsreserven für den Anteil der Konsortialgesell-
wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit schaften werden von diesen Gesellschaften min-
eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt be- destens einmal jährlich ermittelt.
kannte Anschrift senden können. In diesem Fall
gilt unsere Erklärung drei Werktage nach Absen- Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die
dung des eingeschriebenen Briefs als zugegan- Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss
gen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in und an den Bewertungsreserven der Swiss Life
Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre ge- als Konsortialführerin.
werbliche Niederlassung verlegt haben.
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16.1 Beteiligung an dem Überschuss der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir
Ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ab-
Überschüsse. Die Höhe der erwirtschafteten weichen.
Überschüsse hängt von vielen Einflüssen ab.
Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Betei-
begrenzt beeinflussbar. Somit kann die Höhe der ligung Ihres Vertrags an dem Überschuss er-
künftigen Beteiligung an dem Überschuss nicht geben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
garantiert werden. lung für Beitragsrückerstattung nicht.
Es können Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse Für die Beteiligung an dem Überschuss fassen wir
erwirtschaftet werden: gleichartige Versicherungen zusammen. Zum Bei-
spiel ordnen wir Rentenversicherungen einer Be-
• Wenn wir mit dem Sicherungsvermögen standsgruppe zu und Grundfähigkeitsversicherun-
aller unserer Versicherungsnehmer Er- gen einer anderen Bestandsgruppe. Bestands-
träge erzielen, entsteht ein sogenannter gruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
Zinsüberschuss. versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der
• Wenn die Risiken in geringerem Umfang Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
eingetreten sind, als wir anfangs ange- Verträge wenden wir ein verursachungsorientier-
nommen haben, entsteht ein sogenannter tes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der
Risikoüberschuss. Bestandsgruppen Gewinngruppen. Wir verteilen
• Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten den Überschuss in dem Maße, wie die Bestands-
niedriger sind als in der Kalkulation ange- gruppen und Gewinngruppen zu seiner Entste-
setzt, dann entsteht ein sogenannter Kos- hung beigetragen haben. Hat eine Bestands-
tenüberschuss. gruppe oder eine Gewinngruppe nicht zur Entste-
hung des Überschusses beigetragen, besteht in-
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- soweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
schuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss) Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe 125.
ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtli-
chen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- Für jede Bestands- und Gewinngruppe legt der
resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Vorstand jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung wortlichen Aktuars die Höhe der Überschussan-
aller überschussberechtigten Verträge zur Verfü- teilsätze fest (Überschussdeklaration). Abhängig
gung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht- von objektiven Risikomerkmalen, z. B. ausgeübter
lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verord- Beruf, können unterschiedliche Überschussanteil-
nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in sätze zur Anwendung kommen. Dabei achtet er
der Lebensversicherung (Mindestzuführungsver- darauf, dass die Verteilung verursachungsorien-
ordnung). tiert erfolgt.
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Über-
Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für schussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Be-
Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als standsgruppe bzw. an dem auf Ihre Gewinn-
Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- gruppe entfallenden Teil des Überschusses. Die
rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie- Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift zulas-
ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitrags- ten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan-
rückerstattung ist es, Schwankungen des Über- ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitrags-
schusses über die Jahre auszugleichen. Die rückerstattung entnommen.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung Wir veröffentlichen die festgelegten Überschuss-
anteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht.
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Sie können den Geschäftsbericht gern bei uns an- 17 Wie teilen wir Überschussanteile vor Ein-
fordern oder im Internet auf unserer Website tritt eines Leistungsfalls zu?
www.swisslife.de/geschaeftsbericht einsehen.
Die Überschussbeteiligung besteht aus Risiko-
Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir und Kostenüberschussanteilen. Die Überschuss-
Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Über- anteile werden von Versicherungsbeginn an er-
schussbeteiligung Ihres Vertrags. bracht.
Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili- Für Ihren Vertrag gilt das Überschussverwen-
gung an dem Überschuss die Abschnitte 17, 18 dungs-System Beitragsverrechnung.
und 21.
Beitragsverrechnung
16.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven
Die jährlichen Überschussanteile werden während
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- der Beitragszahlungsdauer in Prozent der Bei-
wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli- träge ausgewiesen und mit den fälligen Beiträgen
chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen verrechnet.
in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie-
sen sind. Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-
rung wird keine Leistung fällig. Eine beitragsfreie
Beispiel: Wir haben eine Aktie zum Kurs von Versicherung erhält keine Beteiligung an dem
100 Euro gekauft. Mit diesem Wert ist die Aktie in Überschuss.
der Bilanz ausgewiesen. Wenn der Kurs der Aktie
zum Bilanzstichtag bei 110 Euro steht, ist eine Be- Die Höhe der Beitragsverrechnung wird jährlich im
wertungsreserve in Höhe von zehn Euro entstan- Rahmen der Überschussdeklaration neu festge-
den. legt und somit kann auch die Höhe des zu zahlen-
den Beitrags jährlich schwanken.
Bewertungsreserven können auch negativ wer-
den. Dann spricht man von stillen Lasten. Ihre Be- 18 Wie teilen wir Überschussanteile nach
teiligung an den Bewertungsreserven ist niemals Eintritt eines Leistungsfalls zu?
negativ.
Ab Eintritt des Leistungsfalls besteht die Über-
Die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre- schussbeteiligung aus laufenden Zins-, Risiko-
serven ist nicht garantiert, da die Entwicklung und Kostenüberschussanteilen. Sofern Risiko-
der Marktwerte der Kapitalanlagen nicht vorher- und Kostenüberschussanteile nicht separat aus-
sehbar ist. Aufsichtsrechtliche Regelungen kön- gewiesen werden, sind sie in den Zinsüber-
nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Be- schussanteilen enthalten.
wertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Die
Bewertungsreserven werden im Anhang des Ge- Die Zuteilung der laufenden Zinsüberschussan-
schäftsberichts veröffentlicht. teile inklusive Risiko- und Kostenüberschussan-
teile erfolgt jeweils zu Beginn eines Versiche-
Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili- rungsjahres, sofern eine Leistungspflicht zu die-
gung an den Bewertungsreserven die Abschnitte sem Zeitpunkt besteht.
19, 20 und 21.
Die laufenden Zinsüberschussanteile werden wie
folgt verwendet:
Die Leistungen aus der Grundfähigkeitsversiche-
rung erhöhen sich zu Beginn eines Versiche-
rungsjahres um einen jährlich neu festgelegten
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Prozentsatz der bisher erreichten Gesamtleistung. Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei-
Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des auf den ner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden
Leistungsbeginn folgenden Versicherungsjahres. Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver-
träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf-
Die so erreichte Gesamtrente ist nur bis zum Falle sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann.
einer möglichen Reaktivierung garantiert. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche-
rungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei-
Während der Bezugszeit von Rentenleistungen lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir
erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den auf Basis der Bewertungsreservensituation der
Bewertungsreserven (siehe Abschnitt 20 und 21). zurückliegenden Monate.
19 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die
Leistungsfalls an den Bewertungsreser- verteilungsfähige Bewertungsreserve dem
ven? (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs-
zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er-
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risiko- mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem
versicherung. Somit ist eine Grundfähigkeitsversi- Geschäftsbericht.
cherung mit laufender Beitragszahlung hinsichtlich Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des
der Beteiligung an den Bewertungsreserven (ge- Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul-
mäß § 153 VVG) vor Eintritt des Leistungsfalls tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be-
nicht überschussberechtigt. wertungsreserven für den Teilbestand der Ver-
träge in der Rentenbezugszeit.
20 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan-
Leistungsfalls an den Bewertungsreser- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück-
ven? stellung aller bestehenden Verträge in der Ren-
tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus-
Während der Bezugszeit von Rentenleistungen zahlungen zugeordnet.
erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den
Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 1 und 3 Verwendung
VVG. Die Bewertungsreserven, die nach den
maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be- Der ermittelte Betrag der Bewertungsreserve wird
teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, im Sinne von § 153 VVG zur Hälfte als laufender
ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Überschuss zur Erhöhung der Überschussrente
Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes des Bestands verwendet und führt so zur Erhö-
Verfahren an. Diese Beteiligung führt zu einer Er- hung Ihrer laufenden Rente. Die hierfür ermittelten
höhung der laufenden Überschussbeteiligung aller Erhöhungssätze werden auf volle 0,05 Prozent
Verträge in der Rentenbezugszeit. Bei der Festle- kaufmännisch gerundet. Die sich insgesamt erge-
gung der Überschussanteilsätze wird die jeweilige benden Überschussanteilsätze werden im Ge-
Bewertungsreservensituation berücksichtigt. Be- schäftsbericht veröffentlicht.
wertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert
der Kapitalanlagen über dem handelsrechtlichen 21 Warum können wir die Höhe der Über-
Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der schussbeteiligung nicht garantieren?
Bilanz ausgewiesen sind.
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von
Verteilungsfähige Bewertungsreserven vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorherseh-
bar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.
Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwick-
wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lung des versicherten Risikos und der Kosten.
lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Aber auch die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts
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ist insbesondere bei laufenden Grundfähigkeits- Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügun-
renten von Bedeutung. Die Höhe der künftigen gen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung,
Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
werden. Sie kann auch null Euro betragen.
23 An wen zahlen wir Leistungen aus?
G Auszahlung von Leistungen Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag er-
bringen wir an Sie als unseren Versicherungsneh-
22 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? mer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine an-
dere Person benannt haben, die die Ansprüche
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung aus dem Versicherungsvertrag bei deren Fälligkeit
der Grundfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf des erwerben soll und wir dem zugestimmt haben (Be-
Monats, in dem der Verlust der Grundfähigkeit zugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit
eingetreten ist, frühestens jedoch zum vereinbar- können Sie das Bezugsrecht jederzeit in Textform
ten Beginn dieser Versicherung. widerrufen.
Die Kapitalleistung aufgrund des Verlusts einer Die Einräumung und der Widerrufeines Bezugs-
Grundfähigkeit infolge eines Arbeits- oder Arbeits- rechts sind uns vom bisherigen Berechtigten in
wegeunfalls gemäß 11.3 zahlen wir zusammen Textform anzuzeigen.
mit der ersten fälligen Grundfähigkeitsrente aus.
Bei Inanspruchnahme der Teilkapitalisierungs- Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Be-
möglichkeit gemäß 11.4. zahlen wir den gewähl- zugsberechtigte sofort und unwiderruflich die An-
ten Betrag zusammen mit der ersten fälligen sprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben
Grundfähigkeitsrente aus. soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben,
kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustim-
Meldefrist mung des von Ihnen Benannten geändert werden.
Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An- rechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirk-
sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt der sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
Verlust einer Grundfähigkeit für die Vergangenheit Textform angezeigt worden sind.
nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen
nicht mehr beigebracht werden können), kann der
Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Vorlie- H Unser Vertragsverhältnis
gen der übrigen Voraussetzungen frühestens mit
dem Monat entstehen, für den entsprechende 24 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
Nachweise vorgelegt werden. schein?
Verfügungen Den Inhaber des Versicherungsscheins können
wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus
Sie können das Recht auf die Leistung bis zum dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Wir kön-
Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grund- nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des
sätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und Versicherungsscheins seine Berechtigung nach-
verpfänden, soweit derartige Verfügungen recht- weist.
lich möglich sind. Die Abtretung und die Verpfän-
dung sind uns gegenüber nur und erst dann wirk- Ist ein Bezugsrecht eingeräumt, brauchen wir den
sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerken-
Textform angezeigt worden sind. Der bisherige nen, wenn uns die Anzeige des bisherigen Be-
Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi- rechtigten in Textform vorliegt.
cherungsnehmer. Es können aber auch andere
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25 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf Swiss Life Lebensversicherung SE
Zeppelinstraße 1
Gemäß § 163 Versicherungsvertragsgesetz 85748 Garching b. München
(VVG) sind wir zu einer Neufestsetzung des Bei- Fax +49 89 38109-4180
trags berechtigt, wenn info@swisslife.de
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vo- Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse,
rübergehend und nicht voraussehbar ge- die im Versicherungsvertrag angegeben ist.
genüber den Rechnungsgrundlagen des
vereinbarten Beitrags geändert hat und 26.3 Erklärungen nach dem Tod
2. der nach den berichtigten Rechnungs-
grundlagen neu festgesetzte Beitrag an- Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir un-
gemessen und erforderlich ist, um die sere Erklärungen an folgende Personen schicken:
dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs-
leistung zu gewährleisten und • eine von Ihnen bevollmächtigte Person,
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rech- • den Begünstigten oder den Inhaber des
nungsgrundlagen sowie die Vorausset- Versicherungsscheins, wenn kein Be-
zungen der Ziffern 1 und 2 überprüft und günstigter vorhanden ist oder wir seinen
bestätigt hat. Aufenthaltsort nicht ermitteln können.
Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit 26.4 Was müssen Sie beachten, wenn sich
ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?
zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
reichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und Unverzügliche Mitteilungspflicht
gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand
der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns
Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen. dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht,
können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können
Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhö- Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie-
hung des Beitrags die Versicherungsleistung ent- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei
sprechend herabgesetzt wird. Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zuge-
gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht er-
26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, wel- halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewerbe-
che Sprache verwenden wir und wie müs- treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas-
sen Mitteilungen erfolgen? sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren
Namen ändern.
26.1 Recht und Vertragssprache
Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-
publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum nicht
gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- empfehlen wir Ihnen Folgendes: Bevollmächtigen
rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Sie eine im Inland wohnhafte Person, Erklärungen
von uns entgegenzunehmen.
26.2 Erklärungen zu Lebzeiten
Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen in
Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie
bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie:
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26.5 Welche weiteren Auskunftspflichten ha- Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten not-
ben Sie? wendigen Daten zur Verfügung gestellt haben.
Eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der
Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur steuerlichen Meldepflichten kann zudem zur
Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- Verhängung von Bußgeldern gegen Sie durch
dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach
müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- Maßgabe des Gesetzes zum automatischen
tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- Austausch von Informationen über Finanzkon-
schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- ten in Steuersachen (FKAustG) sowie der Ab-
fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- gabenordnung (AO) führen.
pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die
Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- 27 Wo können Sie sich beschweren?
bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be-
trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha-
tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht
berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser
cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, Kontaktformular auf unserer Website (www.swiss-
dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen life.de/anregung-und-kritik) nutzen. Sie können si-
Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufrie-
rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. denzustellen.
Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, 27.1 Schlichtungsstelle
die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli-
chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi-
dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag ha- cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an
ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leis- Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungs-
tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu ombudsmann teil. Damit ist für Sie als Verbrau-
zählen insbesondere die Steueridentifikations- cher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den
nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort, unabhängigen und neutralen Ombudsmann in An-
der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankverbin- spruch zu nehmen. Die Möglichkeit den Rechts-
dung oder der Status als US-Person im Sinne des weg zu beschreiten bleibt hierdurch für Sie unbe-
US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. rührt.
durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine un-
(„Green Card“) oder einen längeren US-Aufent- abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei-
halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich tende Schlichtungsstelle.
bitte an Ihren Steuerberater.
Versicherungsombudsmann e. V.
Falls Sie uns die notwendigen Daten nicht Postfach 08 06 32
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, 10006 Berlin
gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge- Telefon: 0800 369 6000
setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Ver- Fax: 0800 369 9000
tragsdaten an die zuständigen in- oder auslän- beschwerde@versicherungsombudsmann.de
dischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, Für weitere Informationen:
wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- www.versicherungsombudsmann.de
sigkeit im Ausland besteht.
27.2 Aufsichtsbehörden
Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten kann
dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts-
zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die zur behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei-
dung einmal nicht einverstanden sein sollten:
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 28 Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedin-
(BaFin) gungen?
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108 Wie kann eine Bestimmung der Versicherungsbe-
53117 Bonn dingungen unwirksam werden?
poststelle@bafin.de
www.bafin.de Eine Bestimmung kann durch eine höchstrichterli-
che Entscheidung oder durch einen bestandskräf-
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- tigen Verwaltungsakt unwirksam werden. In die-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich sem Fall können wir die unwirksame Bestimmung
entscheiden kann. durch eine neue Bestimmung ersetzen. Wir dürfen
dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
27.3 Wo sind gerichtliche Klagen einzu-
reichen? • wenn es notwendig ist, die alte durch die
neue Bestimmung zu ersetzen, um den
Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns Vertrag fortzuführen, oder
erheben, ist folgendes Gericht zuständig: • wenn es für Sie oder uns eine unzumut-
bare Härte darstellen würde, wenn der
• das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- Vertrag ohne neue Bestimmung bestehen
schäftssitz liegt, bleibt.
• auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie
zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- Wir haben Ihre und unsere Interessen zu berück-
sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz sichtigen.
haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
Aufenthalts maßgeblich. Salvatorische Klausel
• auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie
als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Niederlassung haben. Versicherungsbedingungen unwirksam sind, blei-
ben die übrigen dennoch wirksam.
Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie
bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz 28.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirk-
zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, sam?
ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß-
geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist Eine neue Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie
das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Versicherungsnehmer angemessen berücksich-
tigt. Außerdem muss auch mit der neuen Bestim-
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres mung das Ziel Ihres Vertrags gewahrt bleiben. Die
gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für neue Bestimmung wird Bestandteil dieses Ver-
Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates trags, sobald die beiden folgenden Bedingungen
zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies erfüllt sind:
gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind
und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Aus- • Wir haben Ihnen die neue Bestimmung
land verlegen. mitgeteilt. Dabei müssen wir Ihnen auch
die Gründe nennen, die für die Änderung
maßgeblich waren.
• Sie müssen die Mitteilung zwei Wochen
vorher erhalten haben.
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29 Welche Besonderheiten gelten für den Während der Dauer der Beitragsstufe 1 sind auf-
Stufentarif? grund der Tarifbesonderheit eine teilweise Kündi-
gung gemäß Abschnitt 32 sowie Vitalprotect ge-
29.1 Wann und in welchem Umfang erhöht mäß 9.5 nicht möglich.
sich der Beitrag?
Wird eine Erhöhung, eine Reduktion oder eine
Der Anfangsbeitrag (Beitragsstufe 1) erhöht sich – Änderung der Berufsgruppe oder Risikodaten (Er-
je nach Vereinbarung – nach Ablauf des ersten höhung der Beiträge – auch im Rahmen der
bis fünften vollen Versicherungsjahres auf den Ta- Nachversicherungsgarantie) gewünscht, erfolgt
rifbeitrag der Beitragsstufe 2 bei unveränderten die Vertragsanpassung zum nächsten Monatsers-
versicherten Leistungen. Sofern Sie eine Verlän- ten. Eine solche Vertragsänderung kann nur für
gerung der Beitragsstufe 1 beantragen, gilt abwei- die Zukunft beantragt werden. Der Beginn der
chend hiervon 29.2. Die Höhe der jeweiligen Bei- Beitragsstufe 2 bleibt dabei unverändert.
tragsstufe ist in den vorvertraglichen Informatio-
nen und im Versicherungsschein dokumentiert. Beitragsstufe 2
Auch für den ersten Beitrag der Beitragsstufe 2 Aufgrund der Tarifbesonderheit ist auch während
gelten die Regelungen zum Folgebeitrag (siehe der Beitragsstufe 2 – insbesondere in den ersten
5.3). Jahren – kein ausreichend hohes Deckungskapi-
tal vorhanden. Daher kann die Möglichkeit für die
29.2 Vertragsänderungen und Einschränkun- befristete Beitragsfreistellung gemäß 9.4 und Vi-
gen talprotect gemäß 9.5 eingeschränkt sein.
Beitragsstufe 1 Daher können wir einen Rechtsanspruch auf die
befristete Beitragsfreistellung und Vitalprotect
Eine Verkürzung der Beitragsstufe 1 ist nicht mög- nicht uneingeschränkt einräumen, sondern nur so-
lich. Sie können jedoch auf Antrag den Beginn der weit ausreichend hohes Deckungskapital vorhan-
Beitragsstufe 2 einmalig um ein Jahr in die Zu- den ist.
kunft verschieben. Ihr Antrag muss spätestens
zwei Monate vor Ablauf der Beitragsstufe 1 bei 29.3 Welcher Beitrag ist bei Verlust einer
uns in Textform eingehen. Durch die Beginnver- Grundfähigkeit befreit?
legung werden die Beiträge der Beitragsstufen 1
und 2 neu berechnet. Hierüber erhalten Sie von Ergänzend zu 11.1 ist auch der erhöhte Beitrag
uns einen Vorschlag bzw. einen Nachtrag zum der Beitragsstufe 2 von der Beitragszahlungs-
Versicherungsschein. pflicht befreit, wenn der Verlust einer Grundfähig-
keit während der Beitragsstufe 1 eingetreten ist
Aufgrund der Tarifbesonderheit ist während der und Leistungen während der Beitragsstufe 2 zu
Beitragsstufe 1 nur in seltenen Fällen ein ausrei- erbringen sind.
chend hohes Deckungskapital vorhanden. Daher
ist die Möglichkeit der Stundung der Beiträge ge-
mäß 9.4 sehr eingeschränkt. Gleiches gilt für die I Nachversicherungsgarantie
befristete Beitragsfreistellung gemäß 9.4. Bei ei-
ner befristeten Beitragsfreistellung wird der Tag 30 Welche Nachversicherungsgarantie haben
der Wiederinkraftsetzung so bestimmt, dass er mit Sie?
dem Beginn eines Versicherungsjahres zusam-
menfällt. Der Beginn der Beitragsstufe 2 wird auf Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
diesen Termin verlegt und die Beiträge der Bei-
tragsstufe 2 werden neu berechnet. Sie haben das Recht, den Versicherungsumfang
Ihres Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung
in verschiedenen Situationen ereignisabhängig
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zu erhöhen: Dabei darf die Erhöhung je Ereignis ten der maßgeblichen Beitragsbemes-
maximal 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt sungsgrenze in der gesetzlichen Renten-
versicherten Leistung betragen. Folgende Ereig- versicherung führt,
nisse stehen zur Verfügung: • nachhaltige Steigerung des durchschnittli-
chen Gewinns vor Steuern der letzten drei
• 18. Geburtstag der Versicherten Person, Jahre vor Optionsausübung im Vergleich
• Heirat der Versicherten Person bzw. Be- zum Gewinn bei Antragstellung um min-
gründung einer Lebenspartnerschaft, destens 30 Prozent, wenn die Versicherte
• Geburt eines Kindes der Versicherten Person selbstständig tätig ist,
Person, • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditäts-
• Adoption eines Kindes durch die Versi- versorgung der Versicherten Person aus
cherte Person, der gesetzlichen Rentenversicherung, ei-
• Wiederaufnahme der Berufstätigkeit in- ner arbeitgeberfinanzierten betrieblichen
nerhalb von 18 Monaten nach der Geburt Altersvorsorge oder einem berufsständi-
eines Kindes der Versicherten Person, schen Versorgungswerk, in dem die Ver-
• Scheidung der Versicherten Person bzw. sicherte Person aufgrund einer Kammer-
Aufhebung der Lebenspartnerschaft, zugehörigkeit pflichtversichert ist,
• Durchführung eines Versorgungsaus- • Aufnahme eines Darlehens im gewerbli-
gleichs zulasten der Versicherten Person, chen Bereich, zur Praxisfinanzierung oder
• Tod des Ehepartners/eingetragenen Le- zum Erwerb von selbst genutztem Immo-
benspartners der Versicherten Person, bilieneigentum durch die Versicherte Per-
• Erstmalige Aufnahme einer anerkannten son in Höhe von mindestens 50.000 Euro.
Berufsausbildung (auch duales Studium)
durch die Versicherte Person, Spezielle Bildungsabschlüsse im Rahmen der er-
• Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi- eignisabhängigen Nachversicherungsgarantie
ums durch die Versicherte Person,
• Abschluss einer anerkannten beruflichen Bei Vorliegen von einem der folgenden Bildungs-
Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, abschlüsse können Sie die zum Erhöhungszeit-
Meisterbrief, Berufsakademie, Studium, punkt versicherte Leistung auch einmalig um
Approbation in einem ärztlichen Beruf) 100 Prozent erhöhen:
durch die Versicherte Person,
• Aufnahme einer hauptberuflichen nicht- • Schulabschluss an einer Regelschule und
selbstständigen Vollzeittätigkeit in Festan- Beginn einer anerkannten Berufsausbil-
stellung durch die Versicherte Person, dung, eines Vollzeitstudiums oder eines
• Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli- ausbildungsintegrierten dualen Studiums
chen selbstständigen oder freiberuflichen durch die Versicherte Person,
Vollzeittätigkeit durch die Versicherte Per- • Abschluss einer anerkannten Berufsaus-
son, bildung und Beginn einer (selbstständi-
• Erhöhung des regelmäßigen jährlichen gen/nichtselbstständigen) Tätigkeit durch
Bruttogehalts der Versicherten Person um die Versicherte Person. Die Ausbildung
mindestens zehn Prozent (z. B. nach Kar- muss dabei auf die berufliche Tätigkeit
rieresprung, Wechsel des Arbeitgebers, ausgerichtet gewesen sein.
nach Abschluss der Schulausbildung, des • Abschluss eines ausbildungsintegrierten
Studiums oder einer Promotion, nach Ab- dualen Studiums (Bachelor oder Master)
schluss einer beruflichen Qualifikation wie und Beginn einer (selbstständigen/nicht-
Berufsausbildungsabschluss, selbstständigen) Tätigkeit durch die Versi-
Meisterbrief), cherte Person. Das duale Studium muss
• Gehaltssteigerung, die bei der Versicher- dabei auf die berufliche Tätigkeit ausge-
ten Person zum erstmaligen Überschrei- richtet gewesen sein.
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• Abschluss einer Promotion und Beginn und wurden bereits Beiträge dafür bezahlt, erstat-
bzw. Fortführung einer (selbstständi- ten wir den aufgrund der Erhöhung geleisteten
gen/nichtselbstständigen) Tätigkeit durch Mehrbeitrag verzinst mit dem vertraglichen Rech-
die Versicherte Person. Die Promotion nungszins zurück. Die bereits beantragte und do-
muss dabei auf die künftige bzw. aktuelle kumentierte Erhöhung des Versicherungsschut-
berufliche Tätigkeit ausgerichtet gewesen zes wird in diesem Fall nicht wirksam.
sein.
Die Erhöhung der versicherten Grundfähigkeits-
Karrieregarantie im Rahmen der ereignisabhängi- rente muss mindestens 100 Euro monatlich betra-
gen Nachversicherungsgarantie gen und ist – im Rahmen unserer geltenden
Richtlinien – insgesamt begrenzt auf:
• Sollte sich das regelmäßige jährliche
Bruttogehalt der Versicherten Person um • einer beim Konsortium Arbeitskraftschutz
mindestens fünf Prozent erhöhen, haben Flex versicherten Grundfähigkeitsrente
Sie das Recht die zum Erhöhungszeit- von 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro im Mo-
punkt versicherte Leistung im gleichen nat. Der maßgebliche Betrag ist im Versi-
prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie cherungsschein genannt. Unabhängig da-
die Erhöhung des Bruttogehalts ausgefal- von, können Sie im Rahmen der Karriere-
len ist. garantie grundsätzlich die versicherte
• Bei einer nachhaltigen Steigerung des Grundfähigkeitsrente auf bis zu
durchschnittlichen Gewinns vor Steuern 4.000 Euro im Monat erhöhen. Eine Aus-
der letzten drei Jahre vor Optionsaus- nahme stellt das Nachversicherungsereig-
übung um mindestens fünf Prozent, ha- nis „Erstmalige Aufnahme einer hauptbe-
ben Sie das Recht, die zum Erhöhungs- ruflichen selbstständigen oder freiberufli-
zeitpunkt versicherte Leistung im gleichen chen Vollzeittätigkeit durch die Versi-
prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie cherte Person“dar. Hier gilt die maximale
die Erhöhung der Gewinnsteigerung aus- Höchstabsicherungsgrenze für Existenz-
gefallen ist. Dabei ist die maximale pro- gründer in Höhe von 1.500 Euro im Mo-
zentuale Erhöhung auf 20 Prozent je Ka- nat. Sollten unsere Annahmerichtlinien
lenderjahr begrenzt. zum Erhöhungszeitpunkt bei bestimmten
Berufen höhere Absicherungsgrenzen für
Die Karrieregarantie kann einmal im Kalenderjahr Existenzgründer vorsehen, so beläuft sich
ausgeübt werden, sofern die o. g. Voraussetzun- die Höchstabsicherungsgrenze bei diesen
gen vorliegen. Wenn Sie Ihren Versicherungs- Berufen analog den Annahmerichtlinien,
schutz im Rahmen der Karrieregarantie erhöhen, jedoch maximal auf 3.000 Euro
so kann das zugrunde liegende Ereignis nicht zu- (4.000 Euro im Rahmen der Karrierega-
sätzlich im Rahmen der normalen ereignisabhän- rantie) im Monat. Alle bestehenden Ta-
gigen Nachversicherungsgarantie geltend ge- rifrenten und Bonusrenten werden dabei
macht werden. addiert.
Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisabhängi- Bei einer Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis
gen Nachversicherungsgarantie kann nur für die zu 3.000 Euro (4.000 Euro im Rahmen der Karrie-
Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver- regarantie) im Monat ist es ausreichend, dass bei
tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages die An-
im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten tragsfragen beantwortet wurden.
Termin. Zu diesem Termin beginnt auch der Ver- Eine Erhöhung der Grundfähigkeitsrente auf bis
sicherungsschutz der gewünschten Erhöhung. zu 4.000 Euro im Monat (außerhalb der Karriere-
garantie) setzt voraus, dass bei Abschluss des
Sollte ein Verlust einer Grundfähigkeit vor Beginn Versicherungsvertrages neben der Beantwortung
des erhöhten Versicherungsschutzes eintreten
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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der Antragsfragen eine ärztliche Untersuchung Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisunabhän-
durchgeführt wurde. gigen Nachversicherungsgarantie kann nur für die
Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver-
Sie können die ereignisabhängige Nachversiche- tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem
rungsgarantie innerhalb von zwölf Monaten nach im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten
Eintritt mindestens eines der genannten Ereig- Termin. Der Versicherungsschutz für diese Erhö-
nisse in Textform und unter Beifügung entspre- hung beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von
chender Nachweise bei uns geltend machen, so- sechs Monaten, diese entfällt bei Unfall.
fern zum Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses
die Versicherte Person das 50. Lebensjahr noch Sollte ein Verlust einer Grundfähigkeit während
nicht vollendet hat und weder einen Verlust einer der Wartezeit eintreten, und wurden bereits Bei-
Grundfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen er- träge dafür bezahlt, erstatten wir den aufgrund der
leidet oder erlitten hat, arbeitsunfähig im Sinne Erhöhung geleisteten Mehrbeitrag verzinst mit
unserer Bedingungen ist oder war, eine Ein- dem vertraglichen Rechnungszins zurück.
schränkung der Berufsausübung durch Infektions-
krankheiten vorliegt oder vorlag, berufsunfähig Die Erhöhung der versicherten Grundfähigkeits-
oder erwerbsgemindert im Sinne unserer Bedin- rente muss mindestens 100 Euro monatlich betra-
gungen ist oder war, noch einen Antrag auf Leis- gen und ist – im Rahmen unserer geltenden
tungen gestellt hat bzw. weder Leistungen aus ei- Richtlinien – insgesamt begrenzt auf:
ner Invaliditätsversicherung erhält oder erhielt,
noch beantragt hat (z. B. bei Berufsunfähigkeit, • 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt
Erwerbsminderung). versicherten Leistung,
• höchstens jedoch 500 Euro Grundfähig-
Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist keitsrente pro Monat,
von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. • einer bei Swiss Life versicherten Grundfä-
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der higkeitsrente von 3.000 Euro bzw.
Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- 4.000 Euro im Monat. Der maßgebliche
schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem Betrag ist im Versicherungsschein ge-
zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns nannt. Alle bestehenden Tarifrenten und
geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf Bonusrenten werden dabei addiert.
Wunsch gerne zur Verfügung.
Bei einer Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis
Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- zu 3.000 Euro im Monat ist es ausreichend, dass
punkt maßgebliche Tarif und im Übrigen die dem bei Abschluss des Versicherungsvertrages die
Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedin- Antragsfragen beantwortet wurden.
gungen. Für den anzupassenden Vertrag verein- Eine Erhöhung der Grundfähigkeitsrente auf bis
barte Risikozuschläge oder Besondere Vereinba- zu 4.000 Euro im Monat setzt voraus, dass bei
rungen gelten auch für die aus der Erhöhung re- Abschluss des Versicherungsvertrages neben der
sultierenden Vertragsteile. Beantwortung der Antragsfragen eine ärztliche
Untersuchung durchgeführt wurde.
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
Sie können die ereignisunabhängige Nachversi-
Zusätzlich haben Sie das Recht, unter bestimm- cherungsgarantie innerhalb der ersten fünf Versi-
ten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisun- cherungsjahre bei uns geltend machen, sofern
abhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung zum Zeitpunkt der Beantragung die Versicherte
zu erhöhen. Die Erhöhung muss in den ersten Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
fünf Versicherungsjahren beantragt werden und hat und weder einen Verlust einer Grundfähigkeit
kann frühestens zu dem auf Ihren Antrag folgen- im Sinne unserer Bedingungen erleidet oder erlit-
den Monat durchgeführt werden. Dieses Recht ten hat, arbeitsunfähig im Sinne unserer Bedin-
kann nur einmalig ausgeübt werden.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01) Seite 48 von 57
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gungen ist oder war, eine Einschränkung der Be- 31.2 Besserstufungsoption
rufsausübung durch Infektionskrankheiten vorliegt
oder vorlag, berufsunfähig oder erwerbsgemindert Sie haben das Recht, die Berufseinstufung Ihres
im Sinne unserer Bedingungen ist oder war, noch Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung in fol-
einen Antrag auf Leistungen gestellt hat bzw. we- genden Situationen prüfen zu lassen:
der Leistungen aus einer Invaliditätsversicherung
erhält oder erhielt, noch beantragt hat (z. B. bei • Erstmalige Aufnahme einer anerkannten
Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung). Berufsausbildung (auch duales Studium)
durch die Versicherte Person (Schulab-
Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist schluss an einer Regelschule vorausge-
von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. setzt),
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der • Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi-
Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- ums durch die Versicherte Person,
schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem • Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli-
zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns chen selbstständigen, freiberuflichen oder
geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf nicht-selbstständigen Vollzeittätigkeit
Wunsch gerne zur Verfügung. durch die Versicherte Person nach Ab-
schluss einer anerkannten Ausbildung
Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- oder eines anerkannten Studiums,
punkt maßgebliche Tarif und im Übrigen die dem • Abschluss einer anerkannten beruflichen
Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedin- Weiterbildung (z. B. Fachwirt (Bachelor
gungen. Für den anzupassenden Vertrag verein- Professional), Techniker, IHK-geprüfter
barte Risikozuschläge oder Besondere Vereinba- Betriebswirt (Master Professional), Meis-
rungen gelten auch für die aus der Erhöhung re- ter) durch die Versicherte Person.
sultierenden Vertragsteile. • Wechsel der Schulform bzw. der Sekun-
darstufe der Versicherten Person
31 Optionale Gestaltungsmöglichkeiten
Der Antrag auf Überprüfung der Berufseinstufung
31.1 Einschluss der <<care>>-Option muss uns innerhalb von zwölf Monaten nach Vor-
liegen eines der o. g. Ereignisse angezeigt wer-
Wenn Sie den Versicherungsumfang Ihres Vertra- den. Liegt uns der Antrag auf Überprüfung der Be-
ges im Rahmen der Nachversicherungsgarantie rufseinstufung vor, prüfen wir, ob die Einstufung
(gemäß Abschnitt 30) erhöhen, haben Sie das mit Ihrem dann aktuellen Beruf für Sie vorteilhafter
Recht Ihren Versicherungsschutz zu erweitern ist. Wenn die Einstufung mit Ihrem dann aktuellen
und die <<care>>-Option (Pflegerenten-Zusatz- Beruf für Sie vorteilhafter ist, erstellen wir einen
versicherung mit lebenslanger Rente bei Pflege- Nachtrag zum Versicherungsschein mit der neuen
bedürftigkeit in Höhe der versicherten Grundfähig- Berufseinstufung. Die Höhe der versicherten
keitsrente) gegen Mehrbeitrag einzuschließen, so- Grundfähigkeitsrente bleibt dabei unverändert.
fern Ihre Vertragskonstellation eine solche Erwei- Für den anzupassenden Vertrag vereinbarte Risi-
terung zulässt. Für die Erweiterung gilt der zuletzt kozuschläge oder Besondere Vereinbarungen gel-
versicherte Beruf und der zum Erweiterungszeit- ten auch für den Nachtrag.
punkt maßgebliche Tarif. Auf eine erneute Ge-
sundheitsprüfung verzichten wir, sofern der Ein-
schluss der <<care>>-Option zeitgleich mit der Er-
höhung des Versicherungsumfangs Ihres Vertra-
ges im Rahmen der Nachversicherungsgarantie
beantragt wird.
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J Verlängerungsgarantie Durch die Verlängerung Ihres Vertrags erhöht sich
Ihr Beitrag nach versicherungsmathematischen
32 Unter welchen Voraussetzungen können Grundsätzen.
Sie Ihren Vertrag, ohne erneute Gesund-
heitsprüfung, verlängern? Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor,
erstellen wir in jedem Fall einen Vorschlag für Sie.
Sollte die Regelaltersgrenze in der Deutschen Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, teilen
Rentenversicherung oder den berufsständischen Sie uns das mit. Wir erstellen dann einen Nach-
Versorgungswerken erhöht werden, können Sie trag zum Versicherungsschein mit der gewünsch-
die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihres Ver- ten Vertragsverlängerung.
trags um die Zeitspanne verlängern, um die die
Regelaltersgrenze in der für die Versicherte Per-
son zutreffenden Versorgungseinrichtung erhöht K Kündigung des Vertrags
wurde, maximal jedoch um fünf Jahre. Der Antrag
auf Verlängerung Ihres Vertrags muss uns gegen- 32 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
über innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttre- kündigen?
ten der Anhebung der Regelaltersgrenze in der
Deutschen Rentenversicherung in Textform ange- Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum
zeigt werden. Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder
teilweise in Textform kündigen. Falls Sie eine vier-
Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht teljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitrags-
statt. zahlung vereinbart haben, können Sie auch früher
als zum Ende einer Versicherungsperiode kündi-
Die Verlängerung Ihres Vertrags ist nur unter fol- gen, und zwar mit Frist von einem Monat zum
genden Voraussetzungen möglich: Ende des darauffolgenden Monats. In diesem Fall
endet die laufende Versicherungsperiode mit Ab-
• Die Versicherte Person ist ein anspruchs- lauf dieser Frist.
berechtigtes Mit-glied in einer Versor-
gungseinrichtung (Deutsche Rentenversi- Teilweise Kündigung
cherung oder berufsständisches Versor-
gungswerk) Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn
• Die Versicherungsdauer Ihres bestehen- die verbleibende beitragspflichtige Grundfähig-
den Vertrags ist mindestens bis zum Ab- keitsrente nicht unter 600 Euro pro Jahr sinkt.
lauf zur Vollendung des 63. Lebensjahres
vereinbart. Beitragsrückzahlung
• Die Versicherte Person hat bei Beantra-
gung der Verlängerung das 55. Lebens- Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht
jahr noch nicht voll-endet. verlangen.
• Ihr Vertrag wird beitragspflichtig geführt.
• Die Versicherte Person erhält oder erhielt 33 Welche Folgen hat es, wenn Sie kündi-
bisher keine Leistungen aus Ihrem Ver- gen?
trag und hat auch keine Leistungen bean-
tragt. Die Kündigung ist mit Nachteilen verbunden.
• Bei Antragstellung auf Verlängerung des Bei Kündigung erlischt die Versicherung, es
Vertrages prüfen wir, ob der von der Ver- wird kein Rückkaufswert fällig.
sicherten Person ausgeübte Beruf und die
dann aktuellen Annahmerichtlinien das Bei einer Grundfähigkeitsversicherung werden die
Ablaufalter zulassen. Beiträge im Wesentlichen durch das getragene
Risiko verbraucht. Des Weiteren müssen wir die
Kosten für das Einziehen der Beiträge und die
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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Verwaltung der Versicherung aus den Beiträgen
bestreiten. Für die Beratung bei Abschluss einer
Versicherung, insbesondere durch den Vermittler
und das Einrichten eines Vertrags entstehen
ebenfalls Kosten.
Kündigung nach Eintritt des Leistungsfalls
Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der
Grundfähigkeitsversicherung werden durch Kündi-
gung nicht berührt; dies gilt auch dann, wenn der
Verlust der Grundfähigkeit bereits vor Kündigung
oder Beitragsfreistellung eintrat, aber erst danach
anerkannt oder festgestellt wird. Ein Rückkaufs-
wert wird auch in diesem Fall nicht fällig
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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L Erläuterung wichtiger Begriffe Erklärungen
Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform er-
Aachener-Aphasie-Test (AAT) folgen müssen und einen rechtlichen Charakter
Der Aachener-Aphasie-Test (AAT) ist ein Verfah- haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung
ren zur Diagnose von Aphasien (erworbene Stö- des Begünstigten, Beantragung einer Beitragsfrei-
rungen der Sprache nach abgeschlossenem stellung oder Kündigung.
Spracherwerb) infolge von Hirnschädigungen un-
terschiedlicher Art. In einem standardisierten Ver- Freiburger Wörtertest
fahren werden die Leistungen des Nachspre- Der Freiburger Wörtertest ist eine audiometrische
chens, Schreibens, des Lesens, des Benennens Methode, bei der das Hörvermögen einer Person
und des Sprachverstehens überprüft. Ein weiterer untersucht werden kann. Dabei werden der Per-
Bestandteil des AAT ist der Token-Test, der zu- son einfache Wörter in definierter Lautstärke vor-
sätzliche Informationen zur Abgrenzung gegen- gespielt, die dann von dieser korrekt nachgespro-
über nicht-aphasischen Störungen und zur Bewer- chen werden müssen.
tung des Schweregrads der Aphasie gibt. Bei den
einzelnen Untertests werden Punkte vergeben; je Geltende Richtlinien
weniger Punkte erreicht werden, desto schwerer Sind unsere Regeln, in denen beispielsweise be-
ist die Aphasie. schrieben wird, welche Berufe wir zu welchen
Konditionen (z. B. Berufsgruppen) versichern. Be-
Bestandskräftiger Verwaltungsakt stimmte Berufe können gar nicht oder nur bis zu
Eine Maßnahme einer Behörde, gegen die kein bestimmten Höchstsummen, Mindest- und Höch-
Rechtsmittel eingelegt werden kann oder ein steintrittsaltern oder mit Zuschlägen versichert
Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Eine solche werden. Weiterhin werden dort Summengrenzen
Behörde sind Kartellbehörden oder die Bundesan- für die medizinische und wirtschaftliche Risikoprü-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. fung beschrieben. Die medizinische Risikoprüfung
bezeichnen wir auch als Gesundheitsprüfung.
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- Höchstrichterliche Entscheidung
wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli- Ist eine bindende Entscheidung eines obersten
chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen Gerichts. Ein solches Gericht kann zum Beispiel
in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie- der Bundesgerichtshof sein.
sen sind. Mehr zu Bewertungsreserven lesen Sie
in Kapitel F. ICD-10 F 70
Die leichtgradige Intelligenzminderung gemäß der
Bezugsberechtigter ICD-10-Codierung entspricht einem IQ von 50 bis
Ist die Person, die die Leistung erhält. Sie bestim- 69 (der durchschnittlicher IQ der Menschen liegt
men den Begünstigten im Versicherungsvertrag. bei 85-115). Dieser geringe Grad der Intelligenz-
minderung führt zu einem beschränkten Interesse
Deckungskapital und Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnis-
Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch sen sowie beim Handeln und Denken.
den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird
nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- Leistungsdauer
thematik berechnet. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum ab Versi-
cherungsbeginn bezeichnet und definiert das Ab-
Deckungsrückstellung laufdatum der Leistungsdauer, bis zu dem Leis-
Ist eine handelsrechtlich zu bildende Rückstellung tungen längstens erbracht werden.
auf der Passivseite der Bilanz. Sie dient dazu, die
künftigen Leistungen sicherzustellen. Minimal-Mental-Status-Test (MMST)
Der Minimal-Mental-Status-Test ist ein Screening-
Instrument zur Erfassung kognitiver Störungen,
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u. a. durch eine Demenzerkrankung. Mit Hilfe der Überschüsse
Beantwortung von standardisierten Fragen und Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf-
der Erfüllung leichter Aufgaben werden zentrale ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le-
kognitive Funktionen (z. B. Merkfähigkeit, Auf- bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei
merksamkeit, Sprache, Orientierung) überprüft Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber-
unter der Vergabe von Leistungspunkten für jede schüsse. Lesen Sie dazu Kapitel F.
erfolgreich erledigte Aufgabe. Der Minimal-Men-
tal-Status-Test sollte durch weiterführende neu- Überschussverwendungs-System
ropsychologische Tests ergänzt werden. Bezeichnet die Art und Weise, wie die zugeteilten
Überschussanteile verwendet werden.
Natürliche Person
Bezeichnet einen Menschen mit all seinen Rech- Unverzüglich
ten und Pflichten. Bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Umgangs-
sprachlich versteht man damit: so schnell wie
Rechnungsgrundlagen möglich.
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL 2025 Unzumutbare Härte
I GF, SL 2025 RI GF, SL 2025 TI GF und der Ist, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Par-
Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung tei unbillig oder untragbar ist. Dies kann zum Bei-
(DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe spiel in folgendem Fall gegeben sein: Eine unwirk-
von 1,0 Prozent. same Bestimmung entfällt und der Vertrag ist
dadurch nicht mehr ausgewogen, weil eine Partei
Sicherungsvermögen einseitig begünstigt wird. Wann eine unzumutbare
Alle unsere Vermögensgegenstände, mit denen Härte vorliegt, richtet sich nach den Umständen
wir die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer des Einzelfalls.
decken.
Versicherte Person
Textform Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko versi-
Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma- chert ist. Diese Person ist im Versicherungsschein
chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge- benannt. Ein Beispiel: Bei einer Grundfähigkeits-
schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform versicherung versichern wir für diese Person das
gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei- Risiko, dass diese Person den Verlust einer
lung kann dann per Brief, E-Mail, in elektronischer Grundfähigkeit erleidet.
Form über unsere Website oder Telefax erfolgen.
Versicherungsdauer
Überschussanteilsätze Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, inner-
Dies sind die konkreten Prozentsätze, mit denen halb dessen Versicherungsschutz besteht. Sie be-
wir unsere Versicherungsnehmer an den Über- stimmt den Endtermin, bis zu dem ein Versiche-
schüssen beteiligen. Sie können sich von Jahr zu rungsfall spätestens eintreten muss, damit ein
Jahr oder auch in der Bezugsgröße unterschei- Leistungsanspruch entstehen kann.
den. Beispiele: 1,0 Prozent des Beitrags oder
1,5 Prozent des Deckungskapitals. Versicherungsjahr
Sind in der Regel volle zwölf Monate ab dem Zeit-
Überschussbeteiligung punkt, zu dem die Versicherung beginnt. Alle Ver-
An unseren Überschüssen und den Bewertungs- sicherungsjahre eines Vertrags beginnen oder en-
reserven beteiligen wir Sie nach den gesetzlichen den immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Die Ver-
Vorschriften. Lesen Sie mehr in Kapitel F. sicherung beginnt am 1. April um 00.00 Uhr. Ein
Versicherungsjahr läuft dann vom 1. April
00.00 Uhr eines Jahres bis zum 31. März
24.00 Uhr des darauffolgenden Jahres.
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Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als
zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem
Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich
der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und
aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl
der Monate des Rumpfbeginnjahres.
Versicherungsnehmer
Ist die Person, die unser Vertragspartner ist. Sie
schließt den Vertrag mit uns ab und erhält den
Versicherungsschein. Grundsätzlich betreffen den
Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten,
die sich aus dem
Vertrag ergeben. Der Versicherungsnehmer kann
von der Versicherten Person und dem Begünstig-
ten aus der Versicherung abweichen.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei-
trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten ent-
sprechend der Beitragszahlungsweise einen Mo-
nat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Versicherungsschein
Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsver-
trag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen
den Versicherungsschein zu. Er enthält wichtige
Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über
die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder
die Versicherte Person. Den Versicherungsschein
müssen Sie gut aufheben, da dieser erforderlich
ist, um Leistungen aus der Versicherung zu erhal-
ten.
Versicherungsvertrag
Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung,
die Sie mit uns abschließen.
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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M Auszug aus dem Sozialgesetzbuch 3. Verhaltensweisen und psychische Prob-
lemlagen:
Auszug aus dem Elften Sozialgesetzbuch motorisch geprägte Verhaltensauffälligkei-
(SGB XI, Stand 01.01.2017) ten, nächtliche Unruhe, selbstschädigen-
des und autoaggressives Verhalten, Be-
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit schädigen von Gegenständen, physisch
aggressives Verhalten gegenüber ande-
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind ren Personen, verbale Aggression, an-
Personen, die gesundheitlich bedingte Beein- dere pflegerelevante vokale Auffälligkei-
trächtigungen der Selbständigkeit oder der Fähig- ten, Abwehr pflegerischer und anderer un-
keiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch an- terstützender Maßnahmen, Wahnvorstel-
dere bedürfen. Es muss sich um Personen han- lungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei de-
deln, die körperliche, kognitive oder psychische pressiver Stimmungslage, sozial inadä-
Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte quate Verhaltensweisen, sonstige pflege-
Belastungen oder Anforderungen nicht selbstän- relevante inadäquate Handlungen;
dig kompensieren oder bewältigen können. Die
Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussicht- 4. Selbstversorgung:
lich für mindestens sechs Monate, und mit min- Waschen des vorderen Oberkörpers, Kör-
destens der in § 15 festgelegten Schwere beste- perpflege im Bereich des Kopfes, Wa-
hen. schen des Intimbereichs, Duschen und
Baden einschließlich Waschen der Haare,
(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheit- An- und Auskleiden des Oberkörpers, An-
lich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstän- und Auskleiden des Unterkörpers, mund-
digkeit oder der Fähigkeiten sind die in den fol- gerechtes Zubereiten der Nahrung und
genden sechs Bereichen genannten pflegefach- Eingießen von Getränken, Essen, Trin-
lich begründeten Kriterien: ken, Benutzen einer Toilette oder eines
Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen ei-
1. Mobilität: ner Harninkontinenz und Umgang mit
Positionswechsel im Bett, Halten einer Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen
stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbe- der Folgen einer Stuhlinkontinenz und
wegen innerhalb des Wohnbereichs, Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral
Treppensteigen; oder über Sonde, Bestehen gravierender
Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kindern bis zu 18 Monaten, die einen au-
Erkennen von Personen aus dem nähe- ßergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebe-
ren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche darf auslösen;
Orientierung, Erinnern an wesentliche Er-
eignisse oder Beobachtungen, Steuern 5. Bewältigung von und selbständiger Um-
von mehrschrittigen Alltagshandlungen, gang mit krankheits- oder therapiebeding-
Treffen von Entscheidungen im Alltagsle- ten Anforderungen und Belastungen:
ben, Verstehen von Sachverhalten und In- a) in Bezug auf Medikation, Injektionen,
formationen, Erkennen von Risiken und Versorgung intravenöser Zugänge,
Gefahren, Mitteilen von elementaren Be- Absaugen und Sauerstoffgabe, Einrei-
dürfnissen, Verstehen von Aufforderun- bungen sowie Kälte- und Wärmean-
gen, Beteiligen an einem Gespräch; wendungen, Messung und Deutung
von Körperzuständen, körpernahe
Hilfsmittel,
b) in Bezug auf Verbandswechsel und
Wundversorgung, Versorgung mit
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Stoma, regelmäßige Einmalkatheteri- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
sierung und Nutzung von Abführme- Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug
thoden, Therapiemaßnahmen in auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte
häuslicher Umgebung, Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 er-
c) in Bezug auf zeit- und technikinten- sichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils
sive Maßnahmen in häuslicher Umge- erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach
bung, Arztbesuche, Besuche anderer den in der Anlage 2 festgelegten Punktbereichen
medizinischer oder therapeutischer gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach
Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schwe-
Besuche medizinischer oder thera- regraden der Beeinträchtigungen der Selbständig-
peutischer Einrichtungen, Besuch von keit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:
Einrichtungen zur Frühförderung bei
Kindern sowie 1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen
d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
oder anderer krankheits- oder thera- 2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigun-
piebedingter Verhaltensvorschriften; gen der Selbständigkeit oder der Fähig-
keiten,
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer 3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchti-
Kontakte: gungen der Selbständigkeit oder der Fä-
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpas- higkeiten,
sung an Veränderungen, Ruhen und 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigun-
Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen gen der Selbständigkeit oder der Fähig-
von in die Zukunft gerichteter Planungen, keiten und
Interaktion mit Personen im direkten Kon- 5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchti-
takt, Kontaktpflege zu Personen außer- gungen der Selbständigkeit oder der Fä-
halb des direkten Umfelds. higkeiten.
(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter
der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haus- Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kom-
haltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt wer- menden Schwere der Beeinträchtigungen der
den kann, werden bei den Kriterien der in Abs. 2 Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der
genannten Bereiche berücksichtigt. folgenden Gewichtung der Module die in der An-
lage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeord-
§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebe- net. Die Module des Begutachtungsinstruments
dürftigkeit, Begutachtungsinstrument werden wie folgt gewichtet:
(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere 1. Mobilität mit 10 Prozent,
der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftig- sowie Verhaltensweisen und psychische
keit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe ei- Problemlagen zusammen mit 15 Prozent,
nes pflegefachlich begründeten Begutachtungsin- 3. Selbstversorgung mit 40 Prozent,
struments ermittelt. 4. Bewältigung von und selbständiger Um-
gang mit krankheits- oder therapiebeding-
(2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Mo- ten Anforderungen und Belastungen mit
dule gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 20 Prozent,
Abs. 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in 5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
den Bereichen genannten Kriterien die in An- Kontakte mit 15 Prozent.
lage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die
Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck (3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei
kommenden verschiedenen Schweregrade der der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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jedem Modul zu addieren und dem in der An- vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspe-
lage 1 festgelegten Punktbereich sowie den sich zifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische
daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzu- Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behand-
ordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsa- lungspflege, bei denen der behandlungspflegeri-
mer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den sche Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen
höchsten gewichteten Punkten entweder des Mo- Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer
duls 2 oder des Moduls 3 besteht. Aus den ge- Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den
wichteten Punkten aller Module sind durch Addi- in § 14 Abs. 2 genannten sechs Bereichen ist
tion die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis oder mit einer solchen notwendig in einem unmit-
der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebedürf- telbaren zeitlichen und sachlichen Zusammen-
tige Personen in einen der nachfolgenden Pflege- hang steht.
grade einzuordnen:
(6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflege-
1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in grad durch einen Vergleich der Beeinträchtigun-
den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchti- gen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
higkeiten, Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre-
2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in chend.
den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchti-
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- (7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis 18 Mona-
higkeiten, ten werden abweichend von den Absätzen 3, 4
3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft:
den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchti-
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- 1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in
higkeiten, den Pflegegrad 2,
4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigun- den Pflegegrad 3,
gen der Selbständigkeit oder der Fähig- 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in
keiten, den Pflegegrad 4,
5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle- 4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle-
gegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen gegrad 5.
der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung.
(4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskons-
tellationen, die einen spezifischen, außergewöhn-
lich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforde-
rungen an die pflegerische Versorgung aufweisen,
können aus pflegefachlichen Gründen dem Pfle-
gegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Ge-
samtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband
Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richt-
linien nach § 17 Abs. 1 die pflegefachlich begrün-
deten Voraussetzungen für solche besonderen
Bedarfskonstellationen.
(5) Bei der Begutachtung sind auch solche Krite-
rien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf
führen, für den Leistungen des Fünften Buches
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
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