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Assurant Samsung Care+ Ohne Diebstahlschutz: die Bedingungen im Volltext

Samsung Care+ ohne Diebstahlschutz (Assurant): Reparatur oder Ersatzgerät bei Unfallschäden wie Sturz oder Flüssigkeit für neue Samsung Geräte, höchstens 4 Fälle in 2 Jahren, Selbstbehalt laut Versicherungsschein; Diebstahl und Verlust sind ausgeschlossen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein
Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Ein Unfallschaden liegt vor, wenn das Gerät aufgrund eines zufälligen Ereignisses nicht mehr richtig oder sicher funktioniert“1.2, Seite 9
Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät)ja„Elektronikversicherung für Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung“1.1, Seite 11
Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket)nein„Versichert ist das im Versicherungsschein näher bezeichnete Gerät von Samsung.“2.4, Seite 11
Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum)ja„für die der Versicherungsvertrag bei Kauf des neuen zu versichernden Gerätes (Kaufdatum) abgeschlossen wurde“2.1.1, Seite 11
Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbarnein„Versicherbar sind nur neue Smartphones, Tablets, Wearables“2.1, Seite 11
Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern)nicht geregelt
Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers)ja„die auf der Samsung Webseite als versicherbar aufgeführt sind“2.1, Seite 2

Versicherte Schäden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß)ja, bis zur Versicherungssumme„es ist zum Beispiel heruntergefallen, etwas ist darauf gefallen“1.2, Seite 11
Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung)nein„Als solche Schönheitsfehler gelten auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen“5.1.1, Seite 13
Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschädenja, bis zur Versicherungssumme„es wurde Flüssigkeit darauf verschüttet“1.2, Seite 11
Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeitnein„Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Handhabung des Gerätes“5.1.2, Seite 12
Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion)nein„elektrische oder mechanische Ausfälle, d.h. wenn das versicherte Gerät aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern ausfällt“5.1.10, Seite 13
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung)nein„elektrische oder mechanische Ausfälle, d.h. wenn das versicherte Gerät aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern ausfällt“5.1.10, Seite 13
Verschleiß und Abnutzung mitversichertnicht geregelt
Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze)nicht geregelt
Brand, Blitzschlag, Explosionnein„Schäden, die durch Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überflutung“5.1.12, Seite 13
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahrennein„Schäden, die durch Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überflutung“5.1.12, Seite 13
Vandalismus und Sabotage durch Drittenicht geregelt
Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnein„Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler einschließlich Backcover“5.1.1, Seite 13
Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv)ja, bis zur Versicherungssumme„ersetzen wir Ihr versichertes Zubehör durch Zubehör gleicher Art und Güte“3.4, Seite 12

Diebstahl und Verlust

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum)nein„das Abhandenkommen des versicherten Gerätes, z.B. durch Raub, Diebstahl, Vergessen oder Verlieren.“5.1.13, Seite 13
Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person)nein„das Abhandenkommen des versicherten Gerätes, z.B. durch Raub, Diebstahl, Vergessen oder Verlieren.“5.1.13, Seite 13
Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl)nein„das Abhandenkommen des versicherten Gerätes, z.B. durch Raub, Diebstahl, Vergessen oder Verlieren.“5.1.13, Seite 13
Diebstahl aus dem Kraftfahrzeugnein„das Abhandenkommen des versicherten Gerätes, z.B. durch Raub, Diebstahl, Vergessen oder Verlieren.“5.1.13, Seite 13
Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung)nein„das Abhandenkommen des versicherten Gerätes, z.B. durch Raub, Diebstahl, Vergessen oder Verlieren.“5.1.13, Seite 13
Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche)nicht geregelt
Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahrnicht geregelt
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste)nicht geregelt
Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert seinnicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Im Falle der Reparatur beauftragen wir das Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten.“3.2, Seite 11
Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Ersatzgerät kann aus einem generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu sein.“3.3, Seite 1
Geldersatz bei Totalschaden möglichnicht geregelt
Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer)nicht geregelt
Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel)nicht geregelt
Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherersja„an das von uns mit der Schadenregulierung beauftragte Samsung Authorised Service Center zu übersenden“3.1, Seite 12
Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiertja„beauftragen wir das Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur“3.2, Seite 12
Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Fristnicht geregelt
Leihgerät während der Reparaturnicht geregelt
Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommennicht geregelt
Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallationnein„Weder wir noch das von uns beauftragte Samsung Authorised Service Center übernehmen die Haftung für einen Verlust der persönlichen Daten.“3.1, Seite 12
Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahrja, bis zur Versicherungssumme„Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 4 Schadenfälle.“3.6, Seite 2
Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatzja„Der Vertrag endet ferner automatisch, also ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und sobald wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten erbracht haben“7.4.3, Seite 6

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt“3.5, Seite 2
Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlustnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerätja, bis zur Versicherungssumme„Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt“3.5, Seite 2
Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbarnicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht)nein„Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“4.2, Seite 13
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichertja„bzw. als Unternehmen Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben“1.1, Seite 3
Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität)ja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, soweit Sie dafür von einem Dritten Entschädigung aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen beanspruchen können.“5.2, Seite 14
Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root)ja„Schäden durch Reparaturen, Service- und Reinigungsarbeiten oder sonstige Eingriffe von Ihnen oder nicht von uns autorisierten Dritten“5.1.3, Seite 13
Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossenja„Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren“5.1.4, Seite 13
Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist)nicht geregelt
SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflichtnicht geregelt
Frist zur Schadenmeldung beim Versichererja„Sobald Sie Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangen, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen.“9.1, Seite 17
Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werdenja„dass das Eigentum an dem versicherten Gerät mit der Lieferung des Ersatzgerätes auf uns übergeht“3.3, Seite 12
Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschriebennicht geregelt
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossenja„Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse“5.1.11, Seite 13

Vertrag und Geltung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“6.1, Seite 14
Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl)nicht geregelt
Mindestlaufzeit des Vertragskeine„Sie und wir können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsmonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.“7.5.1, Seite 6
Monatlich oder täglich kündbarja„zum Ende eines jeden Versicherungsmonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen“7.5.1, Seite 7
Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealterja„oder mit dem Ablauf des 36. Versicherungsmonats.“7.4.3, Seite 7
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfallja„Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag ebenfalls kündigen.“7.5.2, Seite 7
Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden)ja„durch den Hersteller oder Händler durch ein Ersatzgerät der gleichen Marke und des gleichen Modells ersetzt wird“2.5, Seite 11
Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Gerätsja„Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen“7.5.3, Seite 7
Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörigenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Assurant Europe Insurance N.V. (Amsterdam)
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Assurant Samsung Care+ Ohne Diebstahlschutz

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Samsung Care+ ohne Diebstahlschutz
[Seite 1] Kundeninformationsblatt Samsung Care+ Mit diesem Kundeninformationsblatt erhalten Sie allgemeine Informationen über Ihren Versicherer, Ihre Versicherung und zu Ihren Rechtsbehelfen. Bitte lesen Sie dieses Kundeninformationsblatt sorgfältig durch. 1. Versicherer Versicherer ist die Assurant Europe Insurance N.V., eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Niederlande Kamer van Koophandel (KVK) unter der Registernummer 72959320 (im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“). 2. Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist die Samsung Electronics GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Nummer HRB 4657. 3. Ladungsfähige Anschriften und weitere Informationen zum Versicherer und zum Ansprechpartner a) Die ladungsfähige Anschrift der Assurant Europe Insurance N.V. lautet: Paasheuvelweg 1, 1105 BE Amsterdam, Niederlande. Vertretungsberechtigter (Vorstand): Ingo Soesman. b) Die ladungsfähige Anschrift der Samsung Electronics GmbH lautet: Frankfurter Straße 2, 65760 Eschborn, Deutschland. Vertretungsberechtigter (Geschäftsführer): Man Young Kim. Für Fragen und andere Korrespondenz kontaktieren Sie bitte vornehmlich die Assurant Europe Insurance N.V. Sie erreichen die Assurant Europe Insurance N.V. per Telefon + 49 0800 033 12 04 oder E-Mail anfragen.samsungcareplus@assurant.de. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im Bereich der Sachversicherungen. 5. Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Grundlage Ihres Versicherungsvertrages sind Ihr Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ sowie der Versicherungsschein. Im Versicherungsfall (Unfallschaden) können wir nach unserer Wahl das versicherte Gerät entweder reparieren oder durch ein Ersatzgerät austauschen lassen. Unsere Leistung wird fällig, wenn wir die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistung notwendigen Erhebungen beendet haben. 092024 FV 6.1 [Seite 2] Im Falle der Reparatur beauftragen wir ein Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten. Sofern Sie ein Ersatzgerät erhalten, wird dieses ein Gerät der gleichen Marke sowie nach Möglichkeit auch des gleichen Modells und der gleichen Farbe sein, wie das versicherte Gerät. Das Ersatzgerät kann aus einem generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu sein. Versichertes Zubehör, das gleichzeitig mit dem versicherten Gerät einen Unfallschaden erleidet oder nicht mit dem Ersatzgerät kompatibel ist, wird durch Zubehör gleicher Art und Güte ersetzt. Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt, dessen Höhe sich nach dem Typ des versicherten Gerätes richtet. Die konkrete Höhe des Selbstbehaltes für Ihr versichertes Gerät ergibt sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. Dieser Selbstbehalt muss von Ihnen gezahlt werden, bevor die Schadenregulierung stattfinden kann. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 4 Schadenfälle. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 1-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 2 Schadenfälle. Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten. 6. Gesamtpreis Ihrer Versicherung Der Gesamtpreis Ihrer Versicherung (einschließlich 19% Versicherungssteuer) hängt von dem Typ des Gerätes ab, das Sie versichern, sowie von der von Ihnen gewählten Vertragslaufzeit (2 Jahre, 1 Jahr oder sich jeweils monatlich verlängernd). Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. 7. Prämienzahlung Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben, fällt eine Einmalprämie für die gesamte Vertragslaufzeit an. Die Einmalprämie wird mit Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fällig und ist per PayPal, Kreditkarte, Klarna, Finanzierung (Consors Finanz) oder Samsung Pay zu zahlen. Für die Zahlung ist es erforderlich, dass Sie die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters der gewählten Zahlungsmethode erfüllen und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (z.B. PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen) und die Zahlung ordnungsgemäß autorisieren. Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert, fallen monatliche Prämien an. Die Versicherungsprämie für den ersten Monat wird mit Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fällig, die Versicherungsprämien 092024 FV 6.1 [Seite 3] für die darauffolgenden Monate werden zu Beginn des jeweiligen Versicherungsmonats fällig. Alle monatlichen Versicherungsprämien sind per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen. Für die jeweiligen Zahlungen ist es erforderlich, dass Sie die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters der gewählten Zahlungsmethode erfüllen und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen) und die die Zahlung ordnungsgemäß autorisieren. 8. Antragsbindungsfrist, Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Vertrages und des Versicherungsschutzes Unsere Entscheidung über die Annahme Ihres Antrages auf Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt sofort, nachdem uns Ihr Antrag zugegangen ist, und Sie erhalten unsere Entscheidung (Annahme oder Ablehnung) unmittelbar danach. Eine darüberhinausgehende Antragsbindungsfrist besteht für Sie nicht. Ihr Widerrufsrecht (dazu sogleich unter Ziffer 9.) bleibt hiervon unberührt. Der Versicherungsvertrag kann nur für neue Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung abgeschlossen werden, die auf der Samsung Webseite als versicherbar aufgeführt sind. Den Versicherungsvertrag können Sie zusammen mit dem Kaufvertrag für das neue zu versichernde Gerät (Kaufdatum) abschließen. Versicherbar sind nur Geräte, die zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages übermitteln, voll funktionsfähig sind. Um den Versicherungsvertrag abschließen zu können, müssen Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. als Unternehmen Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Ihr Versicherungsvertrag kommt zustande und ist abgeschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Vertragsabschluss angenommen haben, wobei die Annahme mit Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen wirksam wird. Ihr Versicherungsvertrag beginnt an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum. Ihr Versicherungsschutz beginnt ebenfalls an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum, wenn bis dahin die Einmalprämie (sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben) beziehungsweise die Versicherungsprämie für den ersten Monat (sofern Sie die Vertragsvariante gewählt haben, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert) gezahlt wurde oder Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben; andernfalls beginnt Ihr Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. 092024 FV 6.1 [Seite 4] 9. Informationen zum bestehenden Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • diese Belehrung, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Assurant Europe Insurance N.V., Paasheuvelweg 1, 1105 BE Amsterdam, Niederlande, anfragen.samsungcareplus@assurant.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag in Höhe von • 1/720 der Einmalprämie für 2 Jahre, sofern Sie einen Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit abgeschlossen haben; • 1/360 der Einmalprämie für 1 Jahr, sofern Sie einen Vertrag mit 1-jähriger Laufzeit abgeschlossen haben; • 1/30 der jeweiligen Monatsprämie, sofern Sie einen Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit abgeschlossen haben. 092024 FV 6.1 [Seite 5] Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn es eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit dieser geschäftlich zu tun haben, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber Ihnen tätig wird; 3. a) die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; b) jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen einer Vertreterin oder einem Vertreter des Versicherers oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 092024 FV 6.1 [Seite 6] 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. 092024 FV 6.1 [Seite 7] Ende der Widerrufsbelehrung 10. Angaben zur Laufzeit Ihres Vertrages Sie können für Ihren Versicherungsvertrag zwischen drei Laufzeitvarianten wählen: • 2-jährige Laufzeit In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 2-jährigen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird. • 1-jährige Laufzeit In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 1-jährigen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird. • Anfängliche Laufzeit von 1 Monat mit automatischer Verlängerung der Laufzeit um jeweils 1 weiteren Monat In diesem Falle hat der Vertrag eine anfängliche Laufzeit von 1 Monat. Die Laufzeit verlängert sich danach automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder zum Ende einer Laufzeitverlängerung gekündigt oder auf andere Weise beendet wird. Der Vertrag endet ferner automatisch, also ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und sobald wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten erbracht haben oder mit dem Ablauf des 36. Versicherungsmonats. 11. Beendigung Ihres Vertrages Sie und wir können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsmonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit oder mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit abgeschlossen haben. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag ebenfalls kündigen. Sie können in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung kündigen, und zwar nach Ihrer Wahl mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Wir können nach 092024 FV 6.1 [Seite 8] Eintritt des Versicherungsfalles den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Das Kündigungsrecht des Erwerbers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausübt. Wir sind im Falle einer Veräußerung des versicherten Gerätes berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Unser Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Veräußerung ausüben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder, falls Sie keinen Wohnsitz haben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten, nachdem wir von der Verlegung Kenntnis erlangt haben, zu kündigen. Für Sie und uns besteht ferner das Recht, den Versicherungsvertrag aus wichtigem Grund (z.B. im Falle eines Betruges) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 12. Zugrunde liegendes Recht bei der Aufnahme von vorvertraglichen Beziehungen zu Ihnen Der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss Ihres Vertrages liegt deutsches Recht zugrunde. 13. Auf Ihren Vertrag anwendbares Recht Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das deutsche Recht Anwendung. 14. Sprache Die Sprache, in denen Ihre Vertragsbedingungen und die in diesem Kundeninformationsblatt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprache, in der wir uns verpflichten, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit Ihres Vertrages zu führen, ist die deutsche Sprache. 15. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Wir werden immer versuchen, fair und angemessen zu handeln. Wenn Sie mit dem Service, den Sie erhalten haben, nicht zufrieden sind, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir unser Bestes 092024 FV 6.1 [Seite 9] tun können, um das Problem zu lösen. Wir werden alles tun, um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird. Sie können uns auf eine der folgenden Arten kontaktieren: Kunden-Helpline: + 49 0800 033 12 04 E-Mail: anfragen.samsungcareplus@assurant.de Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihren Namen, die IMEI-/Seriennummer des versicherten Gerätes und die Nummer des Versicherungsscheins an, damit wir uns besser um Ihr Problem kümmern können. Wir (Assurant Europe Insurance N.V.) sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. und haben uns dadurch bereit erklärt, am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren des Versicherungsombudsmann e. V. teilzunehmen. Sie können die Schlichtungsstelle wie folgt erreichen: Versicherungsombudsmann e. V. Sitz: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder gebührenpflichtig aus dem Ausland unter +49 30 206058 99 Telefax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) oder gebührenpflichtig aus dem Ausland unter +49 30 206058 98 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Der Zugang zum Streitbeilegungsverfahren ist möglich für Verbraucher. Der Ombudsmann kann aber auch Beschwerden von anderen Personen behandeln, wenn sich diese in einer verbraucherähnlichen Lage befinden. Die Durchführung des Verfahrens wird abgelehnt, wenn Sie den Anspruch noch nicht bei uns geltend gemacht haben. Weitere Informationen finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Durchführung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unberührt. 16. Zuständige Aufsichtsbehörden und dortige Beschwerdemöglichkeit Die für uns (Assurant Europe Insurance N.V.) zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die BaFin ist auch für die Entgegennahme von Beschwerden zuständig (Näheres unter www.bafin.de). Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der vorgenannten Beschwerdemöglichkeit unberührt. 092024 FV 6.1 [Seite 10] In den Niederlanden ist die für uns (Assurant Europe Insurance N.V.) zuständige Aufsichtsbehörde die De Nederlandsche Bank N.V., Postbus 98 1000 AB Amsterdam, Niederlande, www.dnb.nl. Ein Beschwerdeverfahren bei dieser Behörde besteht jedoch nicht, Sie können diese Behörde aber unter info@dnb.nl über eine Beschwerde informieren. 092024 FV 6.1 [Seite 11] Allgemeine Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ (Juni 2024) 1. Gegenstand und Grundlagen der Versicherung 1.1 Die vorliegende Versicherung ist eine Elektronikversicherung für Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung. Versicherer ist die Assurant Europe Insurance N.V. (im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“). Um den Versicherungsvertrag abschließen zu können, müssen Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. als Unternehmen Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. 1.2 Versichert ist im vereinbarten Umfang die durch einen Unfall verursachte Beschädigung oder Zerstörung Ihres versicherten Gerätes (Unfallschaden). Ein Unfallschaden liegt vor, wenn das Gerät aufgrund eines zufälligen Ereignisses nicht mehr richtig oder sicher funktioniert, d.h. es ist zum Beispiel heruntergefallen, etwas ist darauf gefallen oder es wurde Flüssigkeit darauf verschüttet. 1.3 Grundlage Ihrer Versicherung sind Ihr Antrag, diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ sowie der Versicherungsschein. 2. Versicherbare und versicherte Geräte 2.1 Versicherbar sind nur neue Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung, die auf der Samsung Webseite als versicherbar aufgeführt sind und 2.1.1 für die der Versicherungsvertrag bei Kauf des neuen zu versichernden Gerätes (Kaufdatum) abgeschlossen wurde und 2.1.2 die zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages übermitteln, voll funktionsfähig sind. 2.2 Nicht versicherbar sind Geräte, die nach Kundenspezifikationen hergestellt oder umgebaut wurden. 2.3 Für nicht versicherbare Geräte besteht auch trotz Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Versicherungsprämie zu keiner Zeit Versicherungsschutz. Gezahlte Versicherungsprämien für das nicht versicherbare und damit nicht versicherte Gerät werden erstattet. 2.4 Versichert ist das im Versicherungsschein näher bezeichnete Gerät von Samsung. Der Versicherungsschutz umfasst auch Zubehörteile des versicherten Gerätes, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufs des versicherten Gerätes in der Originalverpackung enthalten waren (im Folgenden „versichertes Zubehör“). 2.5 Wird das versicherte Gerät von uns im Rahmen eines Versicherungsfalles durch ein Ersatzgerät ersetzt, geht der Versicherungsschutz mit dem Deckungsumfang, wie er zu diesem Zeitpunkt für das bisher versicherte Gerät bestand, auf das Ersatzgerät über. Das gleiche gilt, wenn das versicherte Gerät im Rahmen der Garantie oder gesetzlichen Gewährleistung durch den Hersteller oder Händler durch ein Ersatzgerät der gleichen Marke und des gleichen Modells ersetzt wird. 092024 FV 6.1 [Seite 12] 3. Umfang der Versicherungsleistung und Ablauf der Schadenregulierung 3.1 Im Versicherungsfall (Unfallschaden) können wir nach unserer Wahl das versicherte Gerät entweder reparieren oder durch ein Ersatzgerät austauschen lassen. Unsere Leistung wird fällig, wenn wir die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistung notwendigen Erhebungen beendet haben. Für diese Feststellung haben Sie das versicherte Gerät in Ihrem Namen an das von uns mit der Schadenregulierung beauftragte Samsung Authorised Service Center zu übersenden. Da die auf Ihrem Gerät gespeicherten persönlichen Daten nach der Übersendung gelöscht werden, sorgen Sie bitte vor der Übersendung für eine externe Sicherung der auf dem Gerät gespeicherten persönlichen Daten (z.B. Backup in einer Cloud oder auf einem anderen Gerät). Weder wir noch das von uns beauftragte Samsung Authorised Service Center übernehmen die Haftung für einen Verlust der persönlichen Daten. 3.2 Im Falle der Reparatur beauftragen wir das Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten. 3.3 Sofern Sie ein Ersatzgerät erhalten, wird dieses ein Gerät der gleichen Marke sowie nach Möglichkeit auch des gleichen Modells und der gleichen Farbe sein, wie das versicherte Gerät. Wenn wir Ihnen ein Ersatzgerät gleichen Modells oder der gleichen Farbe nicht zur Verfügung stellen können, bieten wir Ihnen eine Auswahl an Geräten mit ähnlichen Spezifikationen an. Das Ersatzgerät kann aus einem generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu sein. Bevor wir ein Ersatzgerät zur Schadensregulierung versenden, führen wir einen umfassenden Prüfprozess durch, um sicherzustellen, dass es voll funktionsfähig ist. Wir können auch nicht garantieren, dass wir Geräte in limitierter Auflage oder Sonderauflagen ersetzen. Wenn wir das versicherte Gerät gegen ein Ersatzgerät austauschen, sind Sie und wir uns darüber einig, dass das Eigentum an dem versicherten Gerät mit der Lieferung des Ersatzgerätes auf uns übergeht. 3.4 Ihr Zubehör kann gleichzeitig mit Ihrem versicherten Gerät einen Unfallschaden erleiden oder es ist nicht mehr mit Ihrem Gerät kompatibel, weil wir das versicherte Gerät aufgrund eines Versicherungsfalls durch ein Ersatzgerät ausgetauscht haben. In diesem Fall ersetzen wir Ihr versichertes Zubehör durch Zubehör gleicher Art und Güte. Sie haben dann das versicherte Zubehör an uns zu übersenden und Sie und wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an dem versicherten Zubehör mit dem Eingang bei uns auf uns übergeht. 3.5 Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt, dessen Höhe sich nach dem Typ des versicherten Gerätes richtet. Die konkrete Höhe des Selbstbehaltes für Ihr versichertes Gerät ergibt sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. Dieser Selbstbehalt muss von Ihnen gezahlt werden, bevor die Schadenregulierung stattfinden kann. 3.6 Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 4 Schadenfälle. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 1-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 2 Schadenfälle. Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert, erbringen wir Versicherungsleistungen 092024 FV 6.1 [Seite 13] (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten. 4. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle 4.1 Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. 4.2 Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 5. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz 5.1 Nicht versichert sind 5.1.1 Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler einschließlich Backcover, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen. Als solche Schönheitsfehler gelten auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen; 5.1.2 Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Handhabung des Gerätes; 5.1.3 Schäden durch Reparaturen, Service- und Reinigungsarbeiten oder sonstige Eingriffe von Ihnen oder nicht von uns autorisierten Dritten; 5.1.4 Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler; 5.1.5 die auf dem versicherten Gerät gespeicherten Bilder, Software, Downloads, Apps, Musik oder andere Inhalte; wenn die auf Ihrem Gerät gespeicherten Daten verwendet werden, um auf bestehende Konten zuzugreifen oder durch Betrug neue Konten zu eröffnen, sind die dadurch verlorenen Gelder nicht abgedeckt; 5.1.6 unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden, einschließlich Ersatzkosten oder Nutzungsausfall nach Eintritt des Versicherungsfalls; 5.1.7 Kosten, die für die Entsorgung des schadhaften versicherten Gerätes anfallen; 5.1.8 Modifikationen, d.h. wenn Ihr Gerät in irgendeiner Weise modifiziert wurde, sind die Modifikationen nicht abgedeckt. Modifikationen sind alles, was das Aussehen oder die Funktionsweise Ihres versicherten Geräts gegenüber den ursprünglichen Spezifikationen verändert, dazu gehören Dinge wie z.B. Softwareänderungen, das Hinzufügen von Edelsteinen oder Edelmetallen; 5.1.9 Fälle, in denen die Seriennummer oder IMEI-Nummer des versicherten Gerätes entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde; 5.1.10 elektrische oder mechanische Ausfälle, d.h. wenn das versicherte Gerät aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern ausfällt (diese Defekte könnten durch die für das versicherte Gerät bestehende Garantie und/oder Ihre gesetzlichen Rechte abgedeckt sein); 5.1.11 Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate, Terrorakte, Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahmungen, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige behördliche Eingriffe; 092024 FV 6.1 [Seite 14] 5.1.12 Schäden, die durch Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überflutung, oder ähnliche Ereignisse entstehen; 5.1.13 das Abhandenkommen des versicherten Gerätes, z.B. durch Raub, Diebstahl, Vergessen oder Verlieren. 5.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, soweit Sie dafür von einem Dritten Entschädigung aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen beanspruchen können. Sonstige Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf uns über, soweit Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht. 6. Geltungsbereich 6.1 Der Versicherungsschutz besteht weltweit. 6.2 Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag erbringen wir ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, d.h. wenn wir Ihnen ein Ersatzgerät oder ein repariertes Gerät zusenden, wird dies nur an eine Adresse in Deutschland geschickt. 7. Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Vertrages und des Versicherungsschutzes, Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrages 7.1 Ihr Versicherungsvertrag kommt zustande und ist abgeschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Vertragsabschluss angenommen haben, wobei die Annahme mit Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen wirksam wird. 7.2 Ihr Versicherungsvertrag beginnt an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum. 7.3 Ihr Versicherungsschutz beginnt ebenfalls an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum, wenn bis dahin die Einmalprämie (sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben) beziehungsweise die Versicherungsprämie für den ersten Monat (sofern Sie die Vertragsvariante gewählt haben, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert) gezahlt wurde oder Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben; andernfalls beginnt Ihr Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. 7.4 Laufzeit Sie können für Ihren Versicherungsvertrag zwischen drei Laufzeitvarianten wählen: 7.4.1 2-jährige Laufzeit In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 2-jährigen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird. 7.4.2 1-jährige Laufzeit In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 1-jährigen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird. 7.4.3 Anfängliche Laufzeit von 1 Monat mit automatischer Verlängerung der Laufzeit um jeweils 1 weiteren Monat In diesem Falle hat der Vertrag eine anfängliche Laufzeit von 1 Monat. Die Laufzeit verlängert sich danach automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder zum Ende einer Laufzeitverlängerung gekündigt oder auf andere Weise beendet wird. Der Vertrag endet ferner automatisch, also ohne dass es einer Kündigung bedarf, 092024 FV 6.1 [Seite 15] wenn und sobald wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten erbracht haben oder mit dem Ablauf des 36. Versicherungsmonats. 7.5 Kündigung 7.5.1 Sie und wir können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsmonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit oder mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit abgeschlossen haben. 7.5.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag ebenfalls kündigen. Sie können in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung kündigen, und zwar nach Ihrer Wahl mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Wir können nach Eintritt des Versicherungsfalles den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung mit einer Frist von einem Monat kündigen. 7.5.3 Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Das Kündigungsrecht des Erwerbers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausübt. Wir sind im Falle einer Veräußerung des versicherten Gerätes berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Unser Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Veräußerung ausüben. 7.5.4 Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder, falls Sie keinen Wohnsitz haben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten, nachdem wir von der Verlegung Kenntnis erlangt haben, zu kündigen. 7.5.5 Für Sie und uns besteht ferner das Recht, den Versicherungsvertrag aus wichtigem Grund (z.B. im Falle eines Betruges) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 092024 FV 6.1 [Seite 16] 8. Versicherungsprämie, Zahlungsweise und Folgen verspäteter Prämienzahlung 8.1 Die Höhe der Versicherungsprämie (einschließlich der derzeit gültigen Versicherungssteuer) hängt von dem Typ des Gerätes ab, das Sie versichern, sowie von der von Ihnen gewählten Vertragslaufzeit (2 Jahre, 1 Jahr oder sich jeweils monatlich verlängernd). Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. Die jeweilige Versicherungsprämie stellt den Gesamtpreis der Versicherung dar. Weitere Gebühren oder Nebenkosten fallen nicht an. 8.2 Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben, fällt eine Einmalprämie für die gesamte Vertragslaufzeit an. Die Einmalprämie wird mit Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fällig und ist per PayPal, Kreditkarte, Klarna, Finanzierung (Consors Finanz) oder Samsung Pay zu zahlen. Für die Zahlung ist es erforderlich, dass Sie die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters der gewählten Zahlungsmethode erfüllen und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (z.B. PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen) und die Zahlung ordnungsgemäß autorisieren. 8.3 Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert, fallen monatliche Prämien an. Die Versicherungsprämie für den ersten Monat wird mit Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fällig, die Versicherungsprämien für die darauffolgenden Monate werden zu Beginn des jeweiligen Versicherungsmonats fällig. Alle monatlichen Versicherungsprämien sind per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen. Für die jeweiligen Zahlungen ist es erforderlich, dass Sie die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters der gewählten Zahlungsmethode erfüllen und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen) und die die Zahlung ordnungsgemäß autorisieren. 8.4 Wird die Einmalprämie (betrifft einen Vertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit) oder die Erstprämie (betrifft einen Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit) nicht rechtzeitig gezahlt, sind wir, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Ist die Einmalprämie oder die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben. 8.5 Wird eine Folgeprämie (betrifft nur einen Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit) nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist jedoch nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den folgenden Ziffern 8.5.1 und 8.5.2 mit dem Fristablauf verbunden sind. 8.5.1 Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. 8.5.2 Wir können nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Die Kündigung kann mit der Bestimmung 092024 FV 6.1 [Seite 17] der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind; hierauf haben wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten. Die Regelungen in Ziffer 8.5.1 (Leistungsfreiheit) bleiben unberührt. 9. Obliegenheiten 9.1 Sobald Sie Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangen, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. 9.2 Wir können nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass Sie jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Ferner haben Sie uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit zu ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind. Belege können wir insoweit verlangen, als deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. 9.3 Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Ferner haben Sie unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. 9.4 Verletzen Sie eine Obliegenheit, sind wir leistungsfrei, wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. 9.5 Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. 9.6 Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 10. Änderung von Anschrift und Name Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Diese Regelungen sind im Falle Ihrer Namensänderung entsprechend anzuwenden. Haben Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen, sind diese Regelungen auch bei einer Verlegung Ihrer gewerblichen Niederlassung entsprechend anzuwenden. 11. Sanktionsklausel Wir sind nicht verpflichtet, Deckung oder Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung zu gewähren, wenn dies gegen Sanktionsgesetze oder -vorschriften verstoßen würde. Der Versicherungsschutz und die Entschädigungsleistung werden dann automatisch ausgesetzt. 092024 FV 6.1 [Seite 18] Sobald dies nach den Sanktionsgesetzen und -vorschriften wieder zulässig ist, wird der Versicherungsschutz ab dem Tag wieder aktiviert, an dem die Leistungserbringung wieder gesetzlich zulässig ist. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Neben diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in der jeweils gültigen Fassung. 12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ ganz oder teilweise unwirksam sein oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 12.3 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das deutsche Recht Anwendung. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Vorvertragliche Anzeigepflichten Sie haben bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen und nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Unsere Rechte im Falle der Verletzung Rücktritt und Leistungsfreiheit Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil der Versicherungsprämie zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 092024 FV 6.1 [Seite 19] Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Erhöht sich durch die Vertragsänderung die Versicherungsprämie um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der 092024 FV 6.1 [Seite 20] Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Ferner haben Sie uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit zu ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Belege können wir insoweit verlangen, als deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Belehrung nach § 37 Abs. 2 VVG über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Versicherungsprämie Ist die Einmalprämie (sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben) beziehungsweise die Versicherungsprämie für den ersten Monat (sofern Sie die Vertragsvariante gewählt haben, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils 092024 FV 6.1 [Seite 21] monatlich verlängert) bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 092024 FV 6.1 [Seite 22] Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO (Stand 19. Oktober 2021) 1. Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und Kontaktdaten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz- Kontaktdaten unserer Grundverordnung Datenschutzbeauftragten: Assurant Europe Insurance N.V. Tel.: + 49 0800 033 12 04 (nachfolgend “Assurant” oder “wir”) E-Mail: dataprotectionofficer@assurant.com Paasheuvelweg 1, 1105 BE Amsterdam, Niederlande Tel.: + 49 0800 033 12 04 E-Mail: dataprotectionofficer@assurant.com 2. Personenbezogene Daten der Verarbeitung Wir verarbeiten die Angaben in Ihrem Antrag zum Versicherungsvertrag (Antragsdaten), wie bspw. • Titel • Bankverbindung • Name • Geburtsdatum • E-Mail-Adresse • Gerätetyp • Telefonnummer/Mobilfunknummer • Versicherungsdauer • Adresse (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.) • Prämie sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten zur Abwicklung der Vertragsbeziehung und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir alle Ihre hierzu gemachten Angaben und ggf. auch Angaben von Dritten, z.B. Schädiger (Leistungsdaten). 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften. Im Einzelnen: 092024 FV 6.1 [Seite 23] 3.1 Erfüllung eines Vertrages oder von vorvertraglichen Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO) Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Begründung, Durchführung und ggf. Beendigung unserer Verträge mit Ihnen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Versicherungsleistungen (bspw. Schadensbewertung auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrags). 3.2 Berechtigte Interessen von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) Über die eigentliche Erfüllung des (Vor-)Vertrages hinaus verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls, wenn es erforderlich ist, um unsere berechtigten Interessen oder diejenigen Dritter zu wahren, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten dem entgegenstehen, insbesondere für Zwecke der: − Vertragsabwicklung mit dem Rückversicherer – unser berechtigtes Interesse besteht in der branchenüblichen Absicherung unseres Versicherungsrisikos; − Verhinderung von Versicherungsbetrug oder -missbrauch (einschließlich Austausch von relevanten Daten mit Auskunfteien, sonstigen Informationspools und anderen Versicherern) – unser berechtigtes Interesse besteht in der Vermeidung von Schäden durch missbräuchliches und arglistiges Verhalten; − Gewährleistung der IT-Sicherheit; − Rechtsverteidigung und Rechtsdurchsetzung. 3.3 Zwecke zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO) Wie alle Unternehmen, die sich am Wirtschaftsgeschehen beteiligen, unterliegen auch wir einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Primär sind dies gesetzliche Anforderungen (wie z.B. aber nicht abschließend Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Handels- und Steuergesetze), aber auch ggf. aufsichtsrechtliche oder andere behördliche Vorgaben (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören ggf. die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Verhinderung, Bekämpfung und Aufklärung der Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdenden Straftaten, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten, die Archivierung und Verarbeitung von Daten zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie der Prüfung durch Steuerbehörden und anderen öffentlichen Stellen und Institutionen. Darüber hinaus kann die Offenlegung personenbezogener Daten im 092024 FV 6.1 [Seite 24] Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden. 3.4 Zwecke im Rahmen einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) Soweit wir ergänzend personenbezogene Daten aufgrund Ihrer gesondert erteilten Einwilligung verarbeiten (bspw. zu Werbezwecken oder im Falle von Gesundheitsdaten und/oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO), werden wir Sie stets gesondert über den jeweils verfolgten Zweck und Ihre Rechte informieren. 4. Die von uns verarbeiteten Datenkategorien, soweit wir Daten nicht unmittelbar von Ihnen erhalten, und deren Herkunft Soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist, verarbeiten wir von unseren Kunden, anderen Unternehmen der Assurant-Unternehmensgruppe, anderen Unternehmen oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien, Adressverlage) zulässigerweise erhaltene personenbezogene Daten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir bei Vorliegen eines Versicherungsfalls ggf. auch von Dritten, z.B. dem jeweiligen Schädiger erhalten (Leistungsdaten). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern oder eventuelle Widersprüche in Angaben aufzuklären, kann es auch erforderlich sein, von anderen Versicherern Antrags-, Vertrags- oder Leistungsdaten zu erhalten. Ferner verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien, Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten Wir übermitteln Ihre Daten ausschließlich an Dritte (einschließlich verbundene Unternehmen), soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder im Rahmen unseres berechtigten Interesses erforderlich ist. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese mit uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Art. 28 DSGVO) geschlossen haben. Zu den denkbaren Empfängern gehören im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien (welche Kategorien von Empfängern in Ihrem Fall konkret betroffen sind, werden wir Ihnen auf Anfrage gerne genauer mitteilen): 092024 FV 6.1 [Seite 25] • Unternehmen der Assurant-Unternehmensgruppe (insbesondere im Falle der Auslagerung einzelner Leistungen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer konzernweiten Optimierung von Verwaltungsprozessen); • Reparaturservices (im Falle der Auslagerung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen an einen Subunternehmer – unser berechtigtes Interesse besteht in einer Einbindung externer Expertise zur Optimierung unseres Leistungsangebots); • Rückversicherer (zwecks Absicherung unseres Versicherungsrisikos; • Externe Kundenservices (auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer Optimierung unserer Kundenbetreuung durch Einbindung spezialisierter Dienstleister); • externe Rechenzentren, Druckereien oder Unternehmen für Datenentsorgung, Kurierdienste, Logistikunternehmen (auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer Optimierung unserer Prozesse durch Einbindung spezialisierter Dienstleister); • Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzbehörden, Bundeszentralamt für Steuern) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung; • Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Gutachter; • Banken; • Vermittler unserer Verträge; • Auskunfteien. 6. Drittlandübermittlung Sollten wir im Ausnahmefall personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln (sog. Drittland), erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde (Art. 45 DSGVO) oder auf andere Weise sichergestellt ist, dass Ihre Rechte und Freiheiten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Art. 44 bis 50 DSGVO angemessen geschützt und garantiert werden (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln). Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne entsprechende Detailinformationen zur Verfügung. 092024 FV 6.1 [Seite 26] 7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten Wir verarbeiten Ihre Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Das schließt auch die Anbahnung eines Vertrages (vorvertragliches Rechtsverhältnis) und die Abwicklung eines Vertrages mit ein. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus. Ferner können spezielle gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsdauer erfordern, wie z.B. die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist zwar drei Jahre, es können aber auch Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren anwendbar sein. 8. Ihre Datenschutzrechte Unter den in der DSGVO näher bestimmten Voraussetzungen können Sie uns gegenüber die folgenden Datenschutzrechte geltend machen: • Auskunftsrecht: Sie sind jederzeit berechtigt, im Rahmen von Art. 15 DSGVO von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten; ist dies der Fall, sind Sie im Rahmen von Art. 15 DSGVO ferner berechtigt, Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte weitere Informationen (u.a. Verarbeitungszwecke, Kategorien personenbezogener Daten, Kategorien von Empfängern, geplante Speicherdauer, Ihre Rechte, die Herkunft der Daten, den Einsatz einer automatisierten Entscheidungsfindung und im Fall des Drittlandtransfers die geeigneten Garantien) und eine Kopie Ihrer Daten zu erhalten. • Recht auf Berichtigung: Sie sind berechtigt, nach Art. 16 DSGVO von uns zu verlangen, dass wir die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten berichtigen, wenn diese unzutreffend oder fehlerhaft sind. • Recht auf Löschung: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO von uns zu verlangen, dass wir Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich löschen. Das Recht auf Löschung besteht u. a. nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich ist für (i) die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, (ii) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) oder (iii) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 092024 FV 6.1 [Seite 27] • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 18 DSGVO von uns zu verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken. • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO von uns zu verlangen, dass wir Ihnen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übergeben. • Widerspruchsrecht: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, so dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beenden müssen. Das Widerspruchsrecht besteht nur in den in Art. 21 DSGVO vorgesehen Grenzen. Zudem können unsere Interessen einer Beendigung der Verarbeitung entgegenstehen, so dass wir trotz Ihres Widerspruchs berechtigt sind, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. • Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, Ihre erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt. • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 77 DSGVO Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Wir empfehlen Ihnen allerdings, eine Beschwerde zunächst immer an unseren Datenschutzbeauftragten zu richten. Ihre Anträge über die Ausübung Ihrer Rechte sollten nach Möglichkeit schriftlich an die oben angegebene Anschrift oder direkt an unseren Datenschutzbeauftragten adressiert werden. 9. Umfang Ihrer Pflichten, uns Ihre Daten bereitzustellen Sie brauchen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung oder für ein vorvertragliches Verhältnis mit uns erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel 092024 FV 6.1 [Seite 28] nicht in der Lage sein, den Vertrag zu schließen oder auszuführen. Die Bereitstellung der in Ihrem Antrag abgefragten Daten ist bspw. zur Einschätzung des zu versichernden Risikos und zur Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsschutzes erforderlich; ohne diese Daten können wir Ihren Antrag nicht prüfen. Dies kann sich auch auf später im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten beziehen. Sofern wir darüber hinaus Daten von Ihnen erbitten, werden Sie über die Freiwilligkeit der Angaben gesondert informiert. 10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling) Wir verarbeiten Ihre Daten teilweise automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein: • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir zur Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen vorgenommen. • Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten (sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen) entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen auf Grundlage von Art. 22 Abs. 2 lit. a, c DSGVO durchführen, haben Sie das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dazu können Sie sich jederzeit telefonisch an unsere Mitarbeiter unter Tel: + 49 0800 033 12 04 wenden oder die sonstigen Kontaktwege gemäß Ziffer 1 nutzen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung), Widerspruch einzulegen, wenn dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Abs. 4 DSGVO. 092024 FV 6.1 [Seite 29] Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Soweit wir Ihre personenbezogene Daten zum Zwecke der Direktwerbung verarbeiten, werden wir Ihre Daten nach Ihrem Widerspruch in jedem Fall nicht weiter zu diesem Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an dataprotectionofficer@assurant.com 092024 FV 6.1
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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