Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Handy- und Elektronikversicherung / Bedingungsarchiv

Wertgarantie Geräteschutz Komfort 5, drei Jahre Garantieverlängerung: die Bedingungen im Volltext

WERTGARANTIE Geräteschutz KOMFORT 5: 36 Monate Garantieverlängerung plus ab Vertragsbeginn Sturz, Wasser, Bedienfehler, Elektronik, Raub und Einbruchdiebstahl, Ersatzgerät gleicher Art und Güte; Smartphones sind nicht versicherbar.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei Wertgarantie vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Wertgarantie
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Wertgarantie vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„maximal jedoch den Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts“3.3, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Reparaturen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache durch“2.2, Seite 1
Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät)ja„Mobiltelefone/Smartphones.“1.2 c), Seite 1
Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket)nein„Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Sache“1.1, Seite 1
Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum)ja„Geräte, die älter als 24 Monate sind (Gebrauchtgeräte).“1.2 b), Seite 1
Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbarnein„Geräte, die älter als 24 Monate sind (Gebrauchtgeräte).“1.2 b), Seite 1
Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern)ja„den Kaufbeleg für die geschützte, defekte Sache einzureichen.“4.1, Seite 1
Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers)ja„über den Fachhändler direkt an den Versicherungsnehmer“3.2, Seite 1

Versicherte Schäden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß)ja, bis zur Versicherungssumme„Fall-/Sturzschäden,“2.2 a), Seite 1
Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung)nicht geregelt
Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschädenja, bis zur Versicherungssumme„Wasser-/Feuchtigkeitsschäden,“2.2 b), Seite 1
Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeitja, bis zur Versicherungssumme„unsachgemäße Handhabung,“2.2 c), Seite 1
Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden“2.2 f), Seite 1
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung)ja, bis zur Versicherungssumme„Geräte­schutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt.“2.1, Seite 1
Verschleiß und Abnutzung mitversichertnicht geregelt
Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze)ja, bis zur Versicherungssumme„Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil).“1.1, Seite 1
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Implosion/Explosion“2.2 e), Seite 1
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahrennein„Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung“2.5, Seite 1
Vandalismus und Sabotage durch Drittenicht geregelt
Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnein„die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen ... Schäden an der Lackierung“2.5, Seite 1
Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv)ja, bis zur Versicherungssumme„inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs“1.1, Seite 1

Diebstahl und Verlust

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum)ja, bis zur Versicherungssumme„Kostenbeteiligung bei Raub und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache“2.3, Seite 1
Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person)ja, bis zur Versicherungssumme„Kostenbeteiligung bei Raub und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache“2.3, Seite 1
Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl)nicht geregelt
Diebstahl aus dem Kraftfahrzeugja, bis zur Versicherungssumme„auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug“2.3, Seite 1
Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung)nicht geregelt
Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche)nicht geregelt
Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahrnicht geregelt
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste)nein„aus Kartenmissbrauch bei Diebstahl eines mobilen Gerätes“2.5, Seite 1
Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert seinnicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung)ja, bis zur Versicherungssumme„die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile“3.1, Seite 1
Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld)ja, bis zur Versicherungssumme„durch Wiederbeschaffung eines Gerätes gleicher Art und Güte“3.2, Seite 1
Geldersatz bei Totalschaden möglichnicht geregelt
Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer)nicht geregelt
Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel)nicht geregelt
Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherersja„ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen“4.1, Seite 1
Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiertnicht geregelt
Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Fristnicht geregelt
Leihgerät während der Reparaturnicht geregelt
Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommenja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder“3.1, Seite 1
Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallationnein„Daten-/Softwareverlust“2.5, Seite 1
Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahrnicht geregelt
Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatznicht geregelt

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlustja, bis zur Versicherungssumme„Kostenbeteiligung für die Ersatzbeschaffung in vereinbartem Umfang“3.3, Seite 1
Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerätnicht geregelt
Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbarnicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht)nicht geregelt
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichertnein„Sachen die gewerblich genutzt werden.“1.2 a), Seite 1
Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität)ja„Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart“3.5, Seite 1
Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root)ja„durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen“2.5, Seite 1
Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossenja„durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust“2.5, Seite 1
Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist)ja„der Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei“4.1, Seite 1
SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflichtja„über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen.“4.1, Seite 1
Frist zur Schadenmeldung beim Versichererja„unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform“4.1, Seite 1
Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werdenja„Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defekten Gerätes.“3.2, Seite 1
Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschriebennicht geregelt
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossenja„Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art“2.5, Seite 1

Vertrag und Geltung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen)ja„Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit“5, Seite 1
Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl)keine„ab Vertragsbeginn“2.2, Seite 1
Mindestlaufzeit des Vertragsja„Vertrag und Haftung laufen bis zum Abschluss der jeweiligen Festlaufzeit.“7.2, Seite 1
Monatlich oder täglich kündbarnein„Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Vertrages erhoben.“6, Seite 1
Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealterja„enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“7.3, Seite 1
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfallnicht geregelt
Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden)nicht geregelt
Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Gerätsja„Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb der Versicherungszeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.“8, Seite 1
Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörigenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WERTGARANTIE SE
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wertgarantie Geräteschutz Komfort 5, drei Jahre Garantieverlängerung

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Geräteschutz BASIS, KOMFORT 3 und KOMFORT 5
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. 1. Versicherte Sachen 3. Leistungsumfang 2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt 1.1 Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte 3.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Sache zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen besteht bei Gerätedefekt in der Übernahme der Kos- Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsan- ten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den walt) Nutzung inklusive des im Hersteller-Lieferumfang beschädigten Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs, welches und Wegegelder (Reparatur­kosten). Ist der Versiche- Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. für den Geräte­betrieb notwendig ist (bspw. Akku oder rungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, werden die Netzteil). Reparaturkosten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer 3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, ersetzt. wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die 1.2 Nicht Vertragsgegenstand sind: Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt a) Sachen die gewerblich genutzt werden. Eine gewerb- 3.2 Ist im Versicherungsfall die Reparatur der versicher- auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass liche Nutzung liegt vor, wenn mit der zu schützenden ten Sache wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt Sache Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) (Totalschaden), so erfolgt die Leistung im Geräteschutz oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. BASIS ab dem 3. Jahr nach Gerätekauf durch Rück- die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer Waschmaschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaf- zahlung des Zeitwertes der versicherten Sache. Die obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, feevollautomat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, Geräteschutz KOMFORT 3 | 5-Leistung erfolgt ab Ver- wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arg- PC im Internetcafé). tragsbeginn durch Wiederbeschaffung eines Gerätes listig verletzt hat. b) Geräte, die älter als 24 Monate sind (Gebrauchtgeräte). gleicher Art und Güte. Gerät gleicher Art und Güte c) Mobiltelefone/Smartphones. bedeutet, dass das Ersatzgerät eine vergleichbare Aus- 5. Versicherungsort d) Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m stattung und Leistung besitzt. Dabei ist nicht zwingend Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorüber- und/oder einem Gewicht über 250 g. notwendig, dass es sich um das gleiche Modell oder gehenden Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache ein Neugerät handelt. Ein wirtschaftlicher Totalscha- in Deutschland repariert wird. 2. Versicherte Gefahren und Schäden den im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die 2.1 Für die versicherte Sache wird nach Ablauf der Reparaturkosten den Zeitwert der versicherten Sache 6. Prämie gesetzlichen Händler-Gewährleistung für weitere 12 im Zeitpunkt des Schadeneintritts übersteigen. Im Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Monate mit dem Geräteschutz KOMFORT 3 und wei- Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 besteht die Möglichkeit Vertrages erhoben. Die Beiträge sind nach Geräte- tere 36 Monate mit dem Geräteschutz BASIS und dem der Zuzahlung zum Erhalt eines höherwertigen Ersatz- verkaufspreisen (brutto) gestaffelt und sind inkl. der Geräteschutz KOMFORT 5 Geräte­schutz gegen Mate- gerätes. Die Rückzahlung des anteiligen Verkaufsprei- jeweils gültigen Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %) rial-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt. ses bzw. die Aushändigung eines Ersatzgerätes erfolgt pro registriertem Gerät aus dem dem Informationsblatt Tritt ab dem 3. Jahr nach Kauf des Gerätes ein Geräte- über den Fachhändler direkt an den Versicherungsneh- für Versicherungsprodukte und Versicherungsschein defekt aufgrund solcher Fehler auf, begründet dies die mer Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung ersichtlich. Rechte aus dem Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz des defekten Gerätes. KOMFORT 3 | 5, ohne dass der Versicherungsnehmer 7. Beginn und Ende von Vertrag und Haftung nachweisen muss, dass der Fehler bereits bei Geräte- 3.3 Bei Abhandenkommen der versicherten Sache 7.1 Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem übergabe vorlag. durch Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Ver- verschlossenen Kraftfahrzeug, zahlt der Versicherer im sicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag 2.2 Der Versicherer leistet im Geräteschutz Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn Ersatz für Kosten von Kostenbeteiligung für die Ersatzbeschaffung in ver- Reparaturen bei Zerstörung oder Beschädigung der ver- einbartem Umfang, maximal jedoch den Zeitwert der 7.2 Vertrag und Haftung laufen bis zum sicherten Sache durch: versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Abschluss der jeweiligen Festlaufzeit. a) Fall-/Sturzschäden, b) Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, 3.4 Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt 7.3 Vertrag und Haftung enden mit dem c) unsachgemäße Handhabung, der versicherten Sache bestehen im Geräteschutz vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass d) Blitzschlag, KOMFORT 3|5 in vereinbartem Umfang, maximal jedoch es einer Kündigung bedarf. e) Implosion/Explosion in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. f) Elektronikschäden 8. Übergang des Schutzes auf nachfolgende g) bei Kostenbeteiligung im Falle eines Totalschadens 3.5 Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als ver- Eigentümer übernimmt der Versicherer die tatsächlich entstande- einbart, d. h. anderweitige Garantien der Geräteher- Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann inner- nen Kosten für Kostenvoranschläge durch Dritte bis steller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche halb der Versicherungszeit von jeder Person, die das maximal 85 Euro je Kostenvoranschlag. sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen Dritter sind vorrangig zu belasten. werden. 2.3 Darüber hinaus zahlt der Versicherer im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 ab Vertrags­beginn eine 4. Obliegenheiten im Versicherungsfall 9. Schlussbestimmungen Kostenbeteiligung bei Raub und Einbruchsdiebstahl 4.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer 9.1 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags- der versicherten Sache, auch aus einem verschlossenen einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Kraftfahrzeug. innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform anzu- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt zeigen und den Versicherungsschein sowie den Kauf- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- 2.4 Zusätzlich zahlt der Versicherer im Geräteschutz beleg für die geschützte, defekte Sache einzureichen. tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der KOMFORT 3 | 5 ab Vertrags­beginn eine Ersatzleistung: Bei Geräte­defekt ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine einer Fachwerkstatt einzureichen. Daraus müssen für die Wieder­beschaffung der deshalb in der Wasch- Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur 9.2 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen maschine beschädigten Kleidung; im Einzelnen ersichtlich sein. Bei Einbruchdiebstahl Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäsche- und Raub ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. trockner für die Wieder­beschaffung der deshalb im der Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Wäschetrockner versengten oder verbrannten Klei- Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets, 9.3 Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsneh- dungsstücke; über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzurei- mers sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefo- c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für chen. nisch oder in Textform an den Versicherer zu richten. die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes; 4.2 Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der 9.4 Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Schäden an Einrichtungs­gegenständen, die durch das vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Ver- versicherte Schadenereignis entstanden sind. des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die sicherers in Textform gehemmt. jeweilige Entschädigungsleistung zusagen. Der Versi- 2.5 Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, cherer kann ohne vorhergegangene Einreichung eines 9.5 Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht sei- die bei Vertragsschluss bereits bestanden, die vor- Kostenvoranschlages entscheiden und eine Leistung nes Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen sätzlich herbeigeführt wurden; die nicht die Funktion erbringen. Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versiche- der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schram- rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist men und Schäden an der Lackierung; die unter die 4.3 Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Repa- auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsneh- Garantie des Herstellers oder Gewährleistung des raturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und mers zuständig. Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/ die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, inner- Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n, durch halb von 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. 9.6 Es gilt deutsches Recht. Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Program- Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sach- mierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien verständigen auf die Dauer von 1 Monat ab Einreichung (als Verbrauchsmaterialien gelten auch Ersatzmesser der Rechnung zur Verfügung zu halten. oder Mähfäden für Rasenmäher); aus Kartenmiss- brauch bei Diebstahl eines mobilen Gerätes, wie 4.4 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versi- bspw. Tablet; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe cherers zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für WERTGARANTIE SE nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungs- ihn zumutbar, zu befolgen. Postfach 64 29 | 30064 Hannover gemäßen Gebrauch; durch bestimmungswidrig aus- Breite Straße 8 | 30159 Hannover getretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch); durch 4.5 Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung Tel. 0511 71280-123 WG DE GSBK 0123 Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, 1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit E-Mail: kunde@wertgarantie.com Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls vor- www.wertgarantie.com Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, sätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung VersSt.-Nr. 809/V90809024719 Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosi- zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Vorstand: Patrick Döring (Vorsitzender), onen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen); Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis- Udo Buermeyer, Susann Richter, Konrad Lehmann höhere Gewalt. tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Schröder Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Amtsgericht Hannover HR B 208988 [Seite 2] Widerrufsbelehrung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Abschnitt 1 Abschnitt 2 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Widerrufsrecht Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Ver- • der Versicherungsschein, trag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für der Tarifbestimmungen, die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei • diese Belehrung, juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich jeweils in Textform zugegangen sind. gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungs- Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: regelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben; 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben WERTGARANTIE SE über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; Breite Str. 8 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preis- 30159 Hannover bestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche- rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, E-Mail: kunde@wertgarantie.com wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundla- gen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; Widerrufsfolgen 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zah- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und lungsweise der Prämien; der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsicht- dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. lich des Preises; Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück- Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Widerrufs, zu erstatten. Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Per- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so son, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Wider- hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück- rufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs zugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun- Besondere Hinweise gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen gestalteten Form; Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All- gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterab- schnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. WG DE Widerrufsbelehrung 1221 Ende der Widerrufsbelehrung
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.