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Volltext aufklappen: VGH Versicherungsbedingungen Kfz (Vertragsinformationen und AKB)
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Informationen zur Kfz-Versicherung
der
Landschaftlichen Brandkasse Hannover
Stand 1. September 2024
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde*, Was kostet Sie Ihr Versicherungsschutz und wann
vor Antragstellung erhalten Sie von uns umfassende müssen Sie den Beitrag zahlen?
Unterlagen zum Versicherungsvertrag. Diese untertei- Die wesentlichen beitragsbestimmenden Merkmale für
len sich in die Kfz-Versicherung sind der Fahrzeugtyp, der Wohn-
- die Vertragsinformationen nach der Informations- sitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, so-
pflichtenverordnung zum Versicherungsvertrags- wie die individuellen Tarifmerkmale, wie z.B. die jährliche
gesetz (VVG-InfoV) sowie die Widerrufsbelehrung Kilometerleistung und die Personen, die das Fahrzeug
und nutzen. Den Beitrag, den Sie für den Versicherungs-
- die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versiche- schutz zu entrichten haben, finden Sie im Antrag bzw. Ih-
rung (AKB). rem Versicherungsschein. Dieser enthält die gesetzliche
Versicherungssteuer. Sofern Sie einzelne selbständige
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Per- Versicherungsverträge abgeschlossen haben, werden
sonenbezeichnungen und personenbezogenen Haupt- die Beiträge hierfür im Antrag gesondert ausgewiesen.
wörtern die männliche Form verwendet. Die verkürzte Die Einzelheiten zur Beitragszahlung entnehmen Sie bit-
Sprachform beinhaltet keine Wertung. te dem Antrag bzw. Versicherungsschein. Einzelheiten
zu der Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung können Sie
Wir gestalten Nachhaltigkeit – für unsere Region und Abschnitt C der AKB entnehmen.
für die Welt. Unser Ziel: Die VGH als aktiver Gestalter Wie lange sind die Ihnen zur Verfügung gestellten
einer nachhaltigen gesellschaftlichen Transformation Informationen gültig?
zu positionieren. Unser Angebot einschließlich der dafür berechneten
Beiträge verliert seine Gültigkeit spätestens mit Einfüh-
Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung rung eines neuen Tarifes in der Kfz-Versicherung.
Abschnitt 1 – Vertragsinformationen gemäß Infor- Wie kommt der Vertrag zustande, wann beginnt
mationspflichtenverordnung zum Versicherungs- der Versicherungsschutz und wie lange sind Sie
vertragsgesetz (VVG-InfoV) an Ihren Antrag gebunden?
Der Vertrag kommt zustande, sofern wir Ihren Antrag an-
Was sollten Sie über Ihren Versicherer wissen? nehmen bzw. sofern wir Ihren Antrag für eine Kfz-Haft-
VGH Versicherungen: Landschaftliche Brandkasse pflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen
Hannover, Schiffgraben 4, nach Eingang bei uns ablehnen. Die Versicherung be-
30159 Hannover; Postanschrift: 30140 Hannover ginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeit-
Telefon 0800 175 0844 (kostenfrei) oder punkt, sofern Sie die in Abschnitt C.3 beschriebene Zah-
0511 362-0 (zum üblichen Ortstarif) lungsverpflichtung einhalten.
www.vgh.de, E-Mail: service@vgh.de. Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus
Die für Sie zuständige Regionaldirektion und Ihren oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs-
Vermittler entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs- bestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer,
schein. haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Au-
Landschaftliche Brandkasse Hannover; HRA: Hannover toschutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahrzeuge und
26227, Sitz: Hannover. in der Kfz-Umweltschadenversicherung vorläufigen Ver-
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts; Vorstand: sicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spä-
Dr. Ulrich Knemeyer (Vorsitzender), Dr. Fabrice Gerdes, testens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Ver-
Jürgen Müllender, Annika Rust, wendung der Versicherungsbestätigung zugelassen
Manfred Schnieders, Jörg Sinner, Dr. Detlef Swieter wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, be-
Vorsitzender der Aufsichtsräte: Friedrich v. Lenthe. ginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem ver-
einbarten Zeitpunkt.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von
Schaden- und Unfallversicherungen und Rechtsschutz- In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versi-
versicherungen. cherungsschutz nur, wenn wir das ausdrücklich zuge-
sagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum ver-
Welches sind die wesentlichen Merkmale der Ver-
einbarten Zeitpunkt.
sicherungsleistung?
Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertra- Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ih-
ges entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Ver- ren Antrag gebunden sind.
KB 3.10 (09.24)
sicherungsschein und den gesetzlich geforderten Infor- Haben Sie ein Widerrufsrecht?
mationsblättern zu Versicherungsprodukten. Für das Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Mo-
Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Bedin- nat haben Sie ein Widerrufsrecht. Einzelheiten zu Ihrem
gungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sowie ggf. ver- Widerrufsrecht finden Sie in Abschnitt 2.
einbarte Sonderbedingungen.
-1-
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Was sollten Sie zur Laufzeit Ihres Vertrages und Telefon 0228 / 4108 - 0
den Kündigungsbedingungen wissen? www.bafin.de, poststelle@bafin.de
Die Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. Ih-
rem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Lauf- Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
zeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich hiervon unberührt.
zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie
oder wir den Vertrag unter Einhaltung einer einmonati- Abschnitt 2 – Widerrufsbelehrung
gen Kündigungsfrist vor dem Ablauf kündigen. Dies gilt
auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Abschnitt 2.1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, Be-
Vertrages deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, sondere Hinweise
um die folgenden Versicherungsjahre zum 1. Januar ei-
nes jeden Jahres, beginnen zu lassen. Haben Sie ein Widerrufsrecht?
Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Sie können Ihre Vertragserklärung, bei Verträgen mit
Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbar- einer Laufzeit von mehr als einem Monat, innerhalb
ten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
Der Vertrag kann durch Sie oder uns zum vereinbar- (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
ten Ablauf gekündigt werden. Des Weiteren existie- nachdem Ihnen
ren außerordentliche Kündigungsrechte (z.B. nach - der Versicherungsschein,
einer Obliegenheitsverletzung) und Sonderkündi- - die Vertragsinformationen sowie die für das
gungsrechte (z.B. nach einer Beitragserhöhung). Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver-
Näheres zu diesen Kündigungsmöglichkeiten kön- sicherungsbedingungen,
nen Sie Abschnitt G der AKB entnehmen. - diese Belehrung,
- als Verbraucher das Informationsblatt zu Ver-
Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben zu den indivi- sicherungsprodukten
duellen Tarifmerkmalen, insbesondere zur vereinbarten - und die weiteren in Abschnitt 2.2 aufgeführten
Fahrleistung und zum Nutzerkreis des Fahrzeuges, ma- Informationen jeweils in Textform zugegangen
chen, kann Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 sind.
EUR drohen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ab- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-
schnitt L.4 der AKB. tige Absendung des Widerrufs.
Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und welches Der Widerruf ist zu richten an: VGH Versicherungen,
Gericht ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig? Landschaftliche Brandkasse Hannover, 30140 Han-
Sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Lauf- nover, E-Mail: service@vgh.de.
zeit Ihres Vertrages gilt deutsches Recht.
Widerrufsfolgen
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Ver-
die inländischen Gerichtsstände gemäß Abschnitt M sicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf
der AKB. die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
Welches ist die Vertragssprache? der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift ge- Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufs-
nannten Vorabinformationen werden in deutscher Spra- frist beginnt. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit
che mitgeteilt. Die Kommunikation wird ebenfalls in deut- bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in
scher Sprache geführt. diesem Fall einbehalten. Dieser Beitrag entspricht
Was können Sie tun, wenn Sie mit uns nicht zufrie- für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestand,
den sind? 1/360 des im Versicherungsschein ausgewiesenen
Falls Sie einmal mit den Leistungen der VGH unzufrie- jährlichen Gesamtbeitrages.
den sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihren zustän- Zahlen Sie den Beitrag halbjährlich, ist dies 1/180
digen Vermittler, die für Sie zuständige Regionaldirekti- des ausgewiesenen halbjährlichen Gesamtbeitra-
on oder die Hauptverwaltung in Hannover. ges, bei vierteljährlicher Zahlweise 1/90 des vier-
Sie haben auch die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen per E- teljährlichen Gesamtbeitrages und bei monatlicher
Mail unter beschwerde@vgh.de oder online über Zahlweise 1/30 des monatlichen Gesamtbeitrages.
www.vgh.de/beschwerde mitzuteilen. Zahlen Sie hingegen einen Einmalbeitrag entspricht
der einzubehaltende Beitrag dem ausgewiesenen
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versiche- Gesamtbeitrag dividiert durch die Vertragslaufzeit
rungsombudsmann e.V. Sie können damit das kosten- in Tagen multipliziert mit der Anzahl der Tage, an de-
lose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in nen Versicherungsschutz bestand.
Anspruch nehmen. Den O mbudsmann erreichen Sie Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt
wie folgt: unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
Versicherungsombudsmann e.V. Widerrufs.
Postfach 080632, 10006 Berlin Wenn Sie den Beitrag bis zum Widerruf noch nicht
Leipziger Straße 121, 10117 Berlin gezahlt haben, führt dies dazu, dass Sie die vertrag-
Telefon 0800 3696000 (kostenfrei) oder aus dem Aus- lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
land +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig) bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Internet: www.versicherungsombudsmann.de Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an die Auf- zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu-
sichtsbehörde zu wenden. Sie erreichen diese wie folgt: gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben sind.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versi-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn cherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie
-2-
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auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusam- rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten
menhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er ei- derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
nen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
und eine Dienstleistung des Versicherers oder ei- einschließlich Informationen über den Betrag, den
nes Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zah-
zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. len haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch ver- der Vertragsinformationen einschließlich der Allge-
langt werden. meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedür-
fen die Informationen einer hervorgehobenen und
Besondere Hinweise deutlich gestalteten Form;
Wenn auf Ihren besonderen Antrag vorläufige De- 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
ckung gewährt worden ist, so endet der Vertrag über 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbe-
die vorläufige Deckung mit Zugang des Widerrufs sondere zu den vertraglichen Kündigungsbedin-
des Hauptvertrages bei uns ebenfalls. gungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ih- soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver-
ren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als tragsinformationen einschließlich der Allgemeinen
auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi- Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
derrufsrecht ausgeübt haben. Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form;
Abschnitt 2.2 - Auflistung der für den Fristbeginn er- 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren
forderlichen weiteren Informationen Recht der Versicherer der Aufnahme von Bezie-
hungen zu Ihnen vor Abschluss des Versiche-
Wir haben Ihnen folgende Informationen zur Verfügung rungsvertrags zugrunde legt;
zu stellen. Die Einzelheiten hierzu finden Sie in Ab- 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Ver-
schnitt 1: tragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Recht oder über das zuständige Gericht;
Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlos- 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen
sen werden soll; anzugeben ist auch das Handels- und die in diesem Unterabschnitt genannten Vor-
register, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, abinformationen mitgeteilt werden, sowie die Spra-
und die zugehörige Registernummer; chen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der
und jede andere Anschrift, die für die Geschäfts- Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
beziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer-
maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Perso- gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-
nenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen
eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mittei- für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
lung durch Übermittlung der Vertragsinformationen hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt
bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen bleibt;
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe-
Form; hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; dieser Aufsichtsbehörde.
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleis-
tung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und - Ende der Widerrufsbelehrung -
Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich
aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wo-
bei die Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn
das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn
ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung,
die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermög-
lichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Er-
füllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Bei-
träge;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü-
gung gestellten Informationen, beispielsweise die
Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesonde-
re hinsichtlich des Preises;
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande
kommt, insbesondere über den Beginn der Versi-
cherung und des Versicherungsschutzes sowie die
Dauer der Frist, während der der Antragsteller an
den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider-
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Inhaltsverzeichnis A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer
verletzt oder getötet wird 29
Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung 1 A.5.1 Was ist versichert? 29
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung A.5.2 Wer ist versichert? 29
(Stand: 01. Sepember 2024) 7 A.5.3 Versicherte Fahrzeuge 29
A.5.4 In welchen Ländern besteht
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versi-
Versicherungsschutz?29
cherung?7
A.5.5 Welche Leistungen umfasst die
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung –
Fahrerschutzversicherung?29
für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen
A.5.6 Was ist nicht versichert? 29
zufügen7
A.5.7 Verpflichtung Dritter 30
A.1.1 Was ist versichert? 7
A.6 Insassenschutzversicherung 30
A.1.2 Wer ist versichert? 8
A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir
öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
(Versicherungssummen)?8
Umweltschadensgesetz30
A.1.4 In welchen Ländern besteht
A.7.1 Was ist versichert? 30
Versicherungsschutz?8
A.7.2 Wer ist versichert? 31
A.1.5 Was ist nicht versichert? 9
A.7.3 Versicherte Fahrzeuge 31
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem
A.7.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung 31
Fahrzeug9
A.7.5 In welchen Ländern besteht
A.2.1 Was ist versichert? 9
Versicherungsschutz?31
A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 11
A.7.6 Was ist nicht versichert? 31
A.2.3 Wer ist versichert? 16
A.2.4 In welchen Ländern besteht B Beginn des Vertrages und vorläufiger Versi-
Versicherungsschutz?16 cherungsschutz 31
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 16 B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 32
A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung 20 B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 32
A.2.7 Können wir unsere Leistung vom Fahrer C Beitragszahlung 32
zurückfordern, wenn Sie nicht selbst C.1 Zahlungsperiode 32
gefahren sind? 20 C.2 Beitrag bei kurzfristigen Verträgen 32
A.2.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?20 C.3 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages 33
A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service C.4 Zahlung des Folgebeitrages 33
oder Kostenerstattung 21 C.5 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
A.3.1 Was ist versichert? 21 34
A.3.2 Wer ist versichert? 21 C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 21 Haftpflichtversicherung 34
A.3.4 In welchen Ländern besteht
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeuges
Versicherungsschutz?21
und Folgen einer Pflichtverletzung 34
A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 21
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Diebstahl
Fahrzeuges?34
innerhalb einer Entfernung von 50 km 21
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten 34
A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Diebstahl ab 50 km Entfernung 22
34
A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod
D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
oder Notlagen auf einer Reise ab 50 km
Pflichten? 34
Entfernung22
A.3.9 Zusätzliche Leistungen bei einer E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen ei-
Auslandsreise23 ner Pflichtverletzung 35
A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?25 E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 35
A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen 25 E.1.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-
A.3.12 Verpflichtung Dritter 25 Unfall-, Fahrerschutz- und
A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt Insassenschutzversicherung und
oder getötet werden 25 Autoschutzbrief35
A.4.1 Was ist versichert? 25 E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.4.2 Wer ist versichert? 25 36
A.4.3 In welchen Ländern besteht E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung 36
Versicherungsschutz?26 E.1.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief 36
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz- E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung 36
Unfallversicherung?26 E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
A.4.5 Leistung bei Invalidität 26 36
A.4.6 Krankenhaustagegeld 27 E.1.7 Umweltschadenversicherung 37
A.4.7 Todesfallleistung 27 E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
A.4.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen Pflichten? 37
mit Krankheiten oder Gebrechen F Rechte und Pflichten der mitversicherten
zusammentreffen? 27 Personen 38
A.4.9 Fälligkeit 28 G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Ver-
A.4.10 Zahlung für eine mitversicherte Person 28 äußerung des Fahrzeuges, Wagniswegfall 38
A.4.11 Was ist nicht versichert? 28 G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 38
-4-
[Seite 5]
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den K.1 Typklasse 50
Versicherungsvertrag kündigen? 38 K.2 Regionalklasse 50
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den K.3 Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten
Versicherungsvertrag kündigen? 39 Nutzers51
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 39 K.4 Tarifänderung 51
G.5 Zugang der Kündigung 40 K.5 Wirksamkeitsvoraussetzung 51
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 40 K.6 Kündigungsrecht 51
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeuges zu K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in
beachten?40 der Kfz-Haftpflichtversicherung 51
G.8 Wagniswegfall 40 L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, eingetretenen Umstandes 51
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 40 L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabattes 51
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 40 L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei 51
Saisonkennzeichen?41 L.3 Änderung der Regionalklasse wegen
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 41 Wohnsitzwechsels51
I Schadenfreiheitsrabatt-System 41 L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Beitragsberechnung51
und Schadenklassen 41 L.5 Änderung der Art oder Verwendung des
I.2 Ersteinstufung 42 Fahrzeuges52
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 42 M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts-
I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2, stände52
3, 4 oder 5 42 M.1 Was können Sie tun, wenn Sie mit uns
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufes unzufrieden sind? 52
der Kfz-Haftpflichtversicherung in der M.2 Gerichtsstände 52
Vollkaskoversicherung44 N Bedingungsänderung 52
I.3 Jährliche Neueinstufung 44 N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedingungen
I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 44 ändern?52
I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 44 N.2 Wirksamkeitsvoraussetzung 53
I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit den Klassen
½, 0 oder M oder Verträgen mit einer O Sanktionsklausel 53
Sondereinstufung nach I.2.2 44 Anhang 1
I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 53
45 1 Pkw 53
I.3.5 Rabattschutz 45 2 Krafträder, Leichtkrafträder und dreirädrige Kfz/
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder Trikes54
schadenbelasteter Verlauf? 45 3 Campingfahrzeuge 55
I.4.1 Schadenfreier Verlauf 45 4 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen,
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 46 landwirtschaftliche Zugmaschinen,
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können 46 Verkaufsfahrzeuge, Abschleppwagen (nur Kfz-
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufes 46 Haftpflicht), Krankenwagen, Stapler (nur Kfz-
I.6.1 In welchen Fällen ist ein Schadenverlauf zu Haftpflicht), Leichenwagen 56
übernehmen?46 Anhang 2
I.6.2 In welchen Fällen kann ein Schadenverlauf Tabellen zu den Typklassen 57
übernommen werden? 46 1 Kfz-Haftpflichtversicherung 57
I.6.3 Welche Voraussetzungen gelten für die 2 Vollkaskoversicherung 57
Übernahme?47 3 Teilkaskoversicherung 57
I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung
des Versicherungsschutzes auf den Anhang 3
Schadenverlauf aus? 48 Tabellen zu den Regionalklassen 57
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufes 48 1 Pkw 57
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 49 2 Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes 58
3 Lieferwagen 58
J Merkmale zur Beitragsberechnung 49 4 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 58
J.1 Art, Verwendung und Beschaffenheit des
Fahrzeuges49 Anhang 4
J.2 Weitere Tarifmerkmale 49 Art und Verwendung von Fahrzeugen 58
J.2.1 Ein- oder Zweifamilienhaus/ 1 Zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit
Eigentumswohnung/Garage49 Versicherungskennzeichen58
J.2.2 Fahrleistung 49 2 Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit amtlichem
J.2.3 Alter des Versicherungsnehmers 49 Kennzeichen59
J.2.4 Fahrzeugnutzung 49 3 Busse 59
J.2.5 Fahrzeugalter bei Erwerb 50 4 Campingfahrzeuge 59
J.2.6 Abweichender Halter 50 5 Gefahrgutbeförderung 59
J.2.7 Beitragszahlung 50 6 Gewerblicher Güterverkehr 59
J.2.8 Branche 50 7 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger
59
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maß- 8 Leasingfahrzeuge 59
nahmen50 9 Lieferwagen 59
-5-
[Seite 6]
10 Lkw 59
11 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 59
12 Mietwagen 59
13 Milchtankwagen 59
14 Oldtimer-Schlepper 59
15 Pkw 60
16 Quads 60
17 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 60
18 Selbstfahrervermietfahrzeuge 60
19 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge 60
20 Stapler 60
21 Taxen 60
22 Wechselaufbauten 60
23 Werkverkehr 60
24 Zugmaschinen 60
Anhang 5
Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw61
Anhang 6
Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für
Campingfahrzeuge 62
-6-
[Seite 7]
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung –
(AKB) für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug
Stand: 01. September 2024 Anderen zufügen
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspart- A.1.1 Was ist versichert?
ner. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des geschädigt
Versicherungsvertrages folgende Versicherungsarten: A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprü-
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) chen frei, wenn durch den Gebrauch des
- Kaskoversicherung (A.2) Fahrzeuges
- Autoschutzbrief (A.3) a Personen verletzt oder getötet werden,
- Kfz-Unfallversicherung (A.4) b Sachen beschädigt oder zerstört werden
- Fahrerschutzversicherung (A.5) oder abhandenkommen,
- Insassenschutzversicherung (A.6)
c Vermögensschäden verursacht werden,
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert: die weder mit einem Personen- noch mit
- Kfz-Umweltschadenversicherung (A.7) einem Sachschaden mittelbar oder unmit-
Mit Ausnahme der Umweltschadenversicherung werden telbar zusammenhängen (reine Vermö-
diese Versicherungen als jeweils rechtlich selbstständi- gensschäden),
ge Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein und deshalb Schadenersatzansprüche ge-
können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für gen Sie oder uns geltend gemacht werden.
Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Wir regulieren aufgrund der Haftpflichtbe-
Außerdem können Sie mit uns je nach Leistungsumfang stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbu-
folgendes vereinbaren: ches, des Straßenverkehrsgesetzes oder
- Basis-Tarif aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflicht-
- Kfz-Haftpflicht Basis bestimmungen des Privatrechtes. Der Ge-
- Teilkasko Basis brauch des Fahrzeuges umfasst neben dem
Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie
- Vollkasko Basis
das Be- und Entladen.
- Komfort
Begründete und unbegründete Schadenersatzan
- Kfz-Haftpflicht Komfort
sprüche
- Teilkasko Komfort
- Vollkasko Komfort A.1.1.2 Schadenersatz für begründete Ansprüche
leisten wir in Geld.
- Premium
- Teilkasko Premium A.1.1.3 Unbegründete Ansprüche wehren wir auf un-
- Vollkasko Premium sere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha-
denersatzansprüche der Höhe nach unbe-
- E-Vollkasko Premium gründet sind.
- Rabattschutz Regulierungsvollmacht
- Werkstattservice A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend
Die Leistungsbeschränkungen des Basis-Tarifes sind gemachte Schadenersatzansprüche in Ih-
in den Versicherungsbedingungen an der jeweiligen rem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Wir
Stelle beschrieben. Der Basis-Tarif gilt nur für Pkw. dürfen alle dafür zweckmäßig erscheinenden
Einen Überblick zum jeweiligen Umfang des Versiche- Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Er-
rungsschutzes finden Sie in der Leistungsübersicht im messens abgeben.
Anhang 5. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abge
Die AKB gelten für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der schleppten Fahrzeugen
Fahrzeuge, die gemäß der Fahrzeugzulassungsverord- A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein An-
nung ein Versicherungskennzeichen oder eine Versiche- hänger oder Auflieger verbunden, erstreckt
rungsplakette führen müssen. sich der Versicherungsschutz auch hierauf.
Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das nächs- Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahr-
te Versicherungsjahr beginnt am 1. Januar des auf den zeuge, die mit dem versicherten Kraftfahr-
Vertragsabschluss folgenden Jahres. zeug abgeschleppt oder geschleppt werden.
Voraussetzung ist, dass für diese kein eige-
Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter können als natürli- ner Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
che Person (keine Firma) den Versicherungsvertrag nur
abschließen, wenn Sie für das zu versichernde Fahr- Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder
zeug nach Ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaub- Auflieger oder das abgeschleppte oder ge-
nis haben können. schleppte Fahrzeug während des Gebrau-
ches von dem versicherten Kraftfahrzeug löst
Sprechen wir in Ihren Versicherungsbedingungen vom und sich noch in Bewegung befindet.
„Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein genannte
Fahrzeug (Kraftfahrzeug oder Anhänger) gemeint. Automatisiertes und autonomes Fahren
Auf Ihren Vertrag zur Kfz-Versicherung wenden wir deut- A.1.1.6 Versicherungsschutz besteht auch für Schä-
sches Recht an. Die Vertragssprache ist deutsch. den durch den Gebrauch des Fahrzeuges,
wenn versagende oder fehlerhafte Systeme
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Ver-
sicherung?
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zum automatisierten oder autonomen Fahren f Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienst-
ursächlich sind. herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustim-
Löschkosten für Elektro- und von außen aufladbare mung für dienstliche Zwecke gebraucht
Hybrid- Fahrzeuge wird,
A.1.1.7 Bei einem Brand Ihres Elektro- oder von au- g den Omnibusschaffner, der im Rahmen
ßen aufladbaren Hybrid-Fahrzeuges über- seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder
nehmen wir die notwendigen und angefalle- mit dem Halter des versicherten Fahrzeu-
nen Kosten für die Verbringung und Lagerung ges tätig ist,
des Fahrzeuges in einem speziellen Wasser- h den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Tech-
container oder für vergleichbare Maßnah- nische Aufsicht, den Beifahrer und Omni-
men. Dazu zählen auch die angefallenen busschaffner eines nach A.1.1.5 mitversi-
Kosten zur Entsorgung des kontaminierten cherten Fahrzeuges,
Wassers. i berechtigte Insassen (siehe A.4.2.3), so-
Dies gilt auch bei einer drohenden Entzün- weit nicht anderweitig Haftpflichtversiche-
dung. rungsschutz besteht und es sich um ein als
Mitversicherung fremder gemieteter Fahrzeuge im Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Ausland (Mallorca-Police) Diese Personen können Ansprüche aus dem
A.1.1.8 Der Versicherungsschutz umfasst auch Versicherungsvertrag selbstständig gegen
Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit uns erheben.
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versi-
Lebenspartner als Fahrer eines von einem cherungssummen)?
gewerbsmäßigen Vermieter vorübergehend Höchstzahlung
angemieteten, versicherungspflichtigen Pkw,
Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf ei- A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis
ner Reise im Ausland verursachen. sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Dies gilt nur, wenn sich Ihre Haftpflichtver- vereinbarten Versicherungssummen. Mehre-
sicherung auf ein jeweils als Pkw, Kraftrad, re zeitlich zusammenhängende Schäden, die
welches ein amtliches Kennzeichen führen dieselbe Ursache haben, gelten als ein einzi-
muss, oder Campingfahrzeug zugelassenes ges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versi-
Fahrzeug zur Eigenverwendung bezieht. cherungssummen können Sie dem Versiche-
Als Ausland gilt der Geltungsbereich nach rungsschein entnehmen.
A.1.4.1 Satz 1 mit Ausnahme Deutschlands. A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitver-
Mietzeiten von mehr als drei Monaten gelten sicherten Anhänger gelten die gesetzlichen
nicht als vorübergehend. Mindestversicherungssummen.
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Übersteigen der Versicherungssummen
über eine für das gemietete Fahrzeug abge-
schlossene Haftpflichtversicherung Deckung A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versiche-
besteht. rungssummen, richten sich unsere Zahlungen
nach den Bestimmungen des Versicherungs-
Die Mallorca-Police gilt im Basis-Tarif nicht. vertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversi-
Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutzbrief cherungsverordnung. In diesem Fall müs-
A.1.1.9 Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sen Sie für einen nicht oder nicht vollständig
durch den Abschluss eines Autoschutzbrie- befriedigten Schadenersatzanspruch selbst
fes nach A.3 erweitern. einstehen.
Zusätzlich dazu können Sie den Rabatt- A.1.4 In welchen Ländern besteht Versiche-
schutz nach I.3.5 abschließen. Der Rabatt- rungsschutz?
schutz gilt nicht für den Basis-Tarif. Versicherungsschutz in Europa und in der EU
A.1.2 Wer ist versichert? A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen
gilt für Sie und für folgende Personen (mit- Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
versicherte Personen): schen Gebieten, die zum Geltungsbereich
der Europäischen Union gehören. Ihr Versi-
a den Halter des Fahrzeuges, cherungsschutz richtet sich nach dem im Be-
b den Eigentümer des Fahrzeuges, suchsland gesetzlich vorgeschriebenen Ver-
c den Fahrer des Fahrzeuges, sicherungsumfang, mindestens jedoch nach
dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages.
d die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit
autonomer Fahrfunktion, Internationale Versicherungskarte
e den Beifahrer, der im Rahmen seines Ar- A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versi-
beitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem cherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Ver-
Halter den berechtigten Fahrer zu seiner sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtver-
Ablösung oder zur Vornahme von Lade- sicherung erstreckt sich auch auf die dort
und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich genannten nichteuropäischen Länder, soweit
begleitet, Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen
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[Seite 9]
sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfan- oder Taxi) dienen, besteht außerdem Versi-
ges gilt A.1.4.1 Satz 2. cherungsschutz für Sachen, die Insassen ei-
Veränderung des Geltungsbereiches nes Kraftfahrzeuges zum Zwecke des per-
sönlichen Gebrauches üblicherweise mit sich
A.1.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- führen (z.B. Reisegepäck, Reisepro viant).
schen Ihnen und uns kann sich der Versiche- Kein Versicherungsschutz besteht für Sa-
rungsschutz auch auf weitere Gebiete erstre- chen unberechtigter Insassen.
cken. Für den erweiterten Geltungsbereich
gilt hinsichtlich des Versicherungsumfanges Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte
A.1.4.1 Satz 2. Person
A.1.5 Was ist nicht versichert? A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach-
oder Vermögensschäden, die eine mitversi-
Vorsatz cherte Person Ihnen, dem Halter oder dem
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Eigentümer durch den Gebrauch des Fahr-
den, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich zeuges zufügt. Versicherungsschutz besteht
herbeiführen. jedoch für Personenschäden, wenn Sie z.B.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten als Beifahrer Ihres Fahrzeuges verletzt wer-
den.
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges bei Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
einer Motorsportveranstaltung oder Motor- A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für rei-
sportaktivität, einschließlich Rennen, Wett- ne Vermögensschäden, die durch die Nicht
bewerben, Trainings, Tests und Demonstra- einhaltung von Liefer- und Beförderungsfris-
tionen, wenn ten entstehen.
- das Fahrzeug in einem hierfür abge- Vertragliche Ansprüche
grenzten Gebiet mit Zugangsbeschrän- A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haft-
kungen gebraucht wird und pflichtansprüche, soweit sie aufgrund Ver-
- für diesen Gebrauch des Fahrzeuges trages oder besonderer Zusage über den
eine Motorsporthaftpflichtversicherung Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus-
nach Maßgabe des § 5d des Pflichtver- gehen.
sicherungsgesetzes (PflVG) besteht. Schäden durch Kernenergie
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
nach D.1.2.2. den durch Kernenergie.
Beschädigung des versicherten Fahrzeuges A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ih-
A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Be- rem Fahrzeug
schädigung, die Zerstörung oder das Abhan- A.2.1 Was ist versichert?
denkommen des versicherten Fahrzeuges.
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug
Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abge
schleppten Fahrzeugen Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädi-
gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die
infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teil-
Beschädigung, die Zerstörung oder das Ab-
kasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
handenkommen eines mit dem versicherten
Fahrzeug A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicher-
bare Gegenstände
- verbundenen Anhängers oder Aufliegers
oder Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und
A.2.1.2.2 als mitversichert aufgeführten Fahr-
- geschleppten oder abgeschleppten
zeugteile und als mitversichert aufgeführtes
Fahrzeuges.
Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenver-
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn kehrsrechtlich zulässig sind (mitversicher-
mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein be- te Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, To-
triebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen übli- talschaden oder Verlust von mitversicherten
cher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen
abgeschleppt wird und dabei am abge- in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes
schleppten Fahrzeug Schäden verursacht geregelt ist.
werden.
Beitragsfrei mitversicherte Teile
Beschädigung von beförderten Sachen
A.2.1.2.1 Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahr-
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Scha- zeugzubehör des versicherten Fahrzeuges
denersatzansprüchen wegen Beschädigung, sind ohne Mehrbeitrag mitversichert:
Zerstörung oder Abhandenkommen von Sa-
a Alle Teile, die werkseitig in das Fahrzeug
chen, die mit dem versicherten Fahrzeug be-
eingebaut oder werkseitig durch entspre-
fördert werden.
chende Halterung mit diesem fest verbun-
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sa- den wurden.
chen, die Insassen eines Kraftfahrzeuges
b Alle Teile, die nachträglich in das Fahrzeug
üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung,
eingebaut oder nachträglich durch entspre-
Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwie-
chende Halterung mit diesem fest verbun-
gend der Personenbeförderung (z.B. mit Bus
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[Seite 10]
den wurden. Die Entschädigung ist auf die Spezialaufbauten/-ausrüstungen mit
maximal 5.000 EUR pro Schadenfall be- dem Fahrzeug fest verbunden sind oder
schränkt. unter Verschluss verwahrt werden.
c Alle Teile, die aufgrund gesetzlicher Be- - Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug nicht
stimmungen mitgeführt werden müssen um ein Fahrzeug mit der Aufbauart Kip-
und diesen entsprechen, sowie Zubehör, per, offener Kasten, geschlossener Kas-
das der Pannenhilfe oder ausschließlich ten oder Plane und Spriegel, ist die Son-
der Unfallaufnahme dient, sofern diese un- derausstattung/-ausrüstung bereits auf-
ter Verschluss im Fahrzeug verwahrt wer- grund der Einstufung in die Aufbauart
den. „Sonstige“ mitversichert. In diesem Fall
gilt die Beschränkung auf 5.000 EUR
d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechan- nicht.
lage), solange sie bestimmungsgemäß ge-
braucht werden oder mit dem abgestellten j GPS-Spurführungssysteme bei landwirt-
Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein schaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen
unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung In Erweiterung zu a und b sind mobile Kom-
nicht möglich ist. ponenten mitversichert. Sofern sie sich am
e Motorradschutzbekleidung, wenn diese als Fahrzeugäußeren befinden, jedoch nur,
Folge wenn sie mit einer vom Hersteller vorge-
sehenen Schließvorrichtung ausgestattet
- des Zusammenstoßes mit einem Tier sind und das System so gegen Entwen-
(A.2.2.1.11) oder dung gesondert gesichert ist. Werden sie
- eines Unfalles (A.2.2.2) außerhalb des Fahrzeuges aufbewahrt, be-
beschädigt wird und im Zusammenhang steht Versicherungsschutz nur dann, wenn
mit dem Schadenereignis auch das versi- sie unter Verschluss verwahrt werden.
cherte Kraftrad, Leichtkraftrad, dreirädrige Wir ersetzen sowohl die Hardware, als
Kfz/Trike oder Quad beschädigt oder ent- auch die Lizenzen. Bei Entwendung ist die
wendet wurde und wir hierfür Leistungen Entschädigung auf 15.000 EUR pro Scha-
im Rahmen der Kaskoversicherung erbrin- denfall begrenzt. Wir nehmen einen der
gen. Laufzeit der Lizenzen entsprechenden Ab-
Voraussetzung ist, dass die Bestandtei- zug (neu für alt) vor. Als mobile Komponen-
le der Schutzbekleidung jeweils dazu ge- ten zählen jedoch keine Geräte wie z.B.
eignet sind, bei einem Sturz den Schwere- Smartphones, Laptops oder Tablets.
grad der Verletzungen zu mindern und zu In Abweichung zu A.2.1.2.1 b gilt die Be-
diesem Zweck mit Protektoren, Verdichtun- schränkung auf 5.000 EUR pro Schadenfall
gen, Verdickungen oder Beschichtungen bei festverbauten Komponenten von GPS-
versehen sind. Spurführungssystemen nicht.
Bei der Entschädigung nehmen wir vom Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherbare Teile
Kaufpreis folgende Abzüge vor: A.2.1.2.2 Der über einen Gesamtneuwert von 5.000
- ab dem zweiten Jahr 20% EUR hinausgehende Mehrwert ist bei folgen-
- ab dem dritten Jahr 30% den Teilen nur mitversichert, wenn Sie dies
ausdrücklich mit uns vereinbart haben:
- ab dem vierten Jahr 40%
- alle Teile, die nachträglich in das Fahrzeug
- ab dem fünften Jahr 50% eingebaut oder nachträglich durch entspre-
Die Höchstentschädigung ist auf 1.500 chende Halterung mit diesem fest verbun-
EUR je Schadenereignis begrenzt. den wurden (siehe A.2.1.2.1 b) und
f Folgende, außerhalb des Fahrzeuges un- - Spezialaufbauten/-ausrüstungen, wenn
ter Verschluss gehaltene Teile: diese mit dem Fahrzeug fest verbunden
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- sind oder unter Verschluss verwahrt wer-
oder Sommerbereifung, den (siehe A.2.1.2.1 i).
- Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeket- Versicherungsschutz während einer Reparatur
ten und Kindersitze. A.2.1.2.3 Nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte
g Die zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörenden Fahrzeug- und Zubehörteile sowie Spezial-
Ladekabel, wenn sie unter Verschluss ge- aufbauten/-ausrüstungen sind auch während
halten werden. einer Reparatur mitversichert.
h Die für die Nutzung eines fest eingebau- Nicht versicherbare Gegenstände
ten Navigationsgerätes erforderliche CD/ A.2.1.2.4 Nicht versicherbar sind Sachen, die keine
DVD, wenn das Navigationsgerät selbst Fahrzeug- und Zubehörteile sind. Hierzu ge-
durch Beschädigung unbrauchbar oder hören insbesondere nicht mit dem Fahrzeug
gestohlen wird. fest verbundene Sachen, wie z.B. Reisege-
i Spezialaufbauten/-ausrüstungen päck, Bekleidung, Ton- und Datenträger jeg-
- Die Entschädigung für Spezialaufbau- licher Art mit Ausnahme der in A.2.1.2.1 h
ten/-ausrüstungen ist auf maximal 5.000 genannten Datenträger, Mobiltelefone und
EUR pro Schadenfall beschränkt. Versi- mobile Multimedia- und Navigationsgeräte
cherungsschutz besteht nur dann, wenn
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[Seite 11]
(auch bei Verwendung einer Halterung), La- Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanaus
destationen von Elektrofahrzeugen. bruch
A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? A.2.2.1.4 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung
A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
versichert? und Vulkanausbruch. Lawinen sind an Berg-
hängen oder von Hausdächern niedergehen-
In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz de große Eis- oder Schneemassen. Unter
bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden einem Erdrutsch ist ein naturbedingtes Ab-
oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich gleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder
seiner mitversicherten Teile durch die nach- Erdmassen zu verstehen. Ein Erdfall ist ein
folgenden Ereignisse: naturbedingter Einsturz des Erdbodens über
Brand und Explosion natürlichen Hohlräumen. Erdbeben sind na-
A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als turbedingte Erschütterungen des Erdbodens,
Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das die durch geophysikalische Vorgänge im Erd-
ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- inneren ausgelöst werden. Vulkanausbruch
standen ist oder ihn verlassen hat und sich ist eine plötzliche Druckentlastung beim Auf-
aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht reißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaer-
als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. güssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströ-
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbe- men von sonstigen Materialien und Gasen.
streben von Gasen oder Dämpfen beruhen- Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein
de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. durch diese Naturgewalten veranlasstes Ver-
halten des Fahrers zurückzuführen sind.
Entwendung
Im Basis-Tarif sind die Leistungen Erdbeben
A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in den nach- und Vulkanausbruch ausgeschlossen.
folgenden Fällen:
Zusammenstoß mit Tieren
Diebstahl und Raub
A.2.2.1.5 Versichert ist der Zusammenstoß des in
a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren al-
die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund ler Art. Eine Beschädigung der Lackierung er-
räuberischer Erpressung. setzen wir nur, wenn sie durch ein Ereignis
Wann ist die Unterschlagung versichert? erfolgt, das gleichzeitig auch andere unter
b Unterschlagung ist nur versichert, wenn den Schutz der Kaskoversicherung fallende
dem Täter das Fahrzeug nicht zum Ge- Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
brauch im eigenen Interesse, zur Veräuße- Abweichend zu Satz 1 ist im Basis-Tarif nur
rung oder unter Eigentumsvorbehalt über- der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne
lassen wird. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgeset-
Wann ist unbefugter Gebrauch versichert? zes (z.B. Reh, Wildschwein) versichert.
c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, Bruch der Verglasung
wenn der Täter in keiner Weise berechtigt A.2.2.1.6 Versichert sind Bruchschäden an der Vergla-
ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Kein un- sung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten
befugter Gebrauch ist es, wenn der Täter Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-,
vom Verfügungsberechtigten mit der Be- Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben),
treuung des Fahrzeuges beauftragt wird Spiegelglas und Abdeckungen von Leuch-
(z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) ten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und
oder in einem Näheverhältnis zu den Ver- Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kame-
fügungsberechtigten steht (z.B. dessen Ar- ra- und Informationssystemen, Solarmodu-
beitnehmer, Familien- oder Haushaltsan- len, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
gehörige). Ist ein Austausch der Frontscheibe erfor-
Entwendung der Fahrzeugschlüssel derlich, ersetzen wir auch die Kosten für
d Bei draht- oder schlüssellosen Zugangs- die Umweltplakette sowie anfallende Kalib-
systemen gilt auch die widerrechtliche Be- rierungskosten. Leuchtmittel werden nur er-
schaffung der Zugangsdaten durch Dritte setzt, wenn diese im Zusammenhang mit ei-
als Entwendung der Fahrzeugschlüssel. nem weiteren Glasbruchschaden beschädigt
werden.
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Folgeschäden darüber hinaus sind nicht ver-
A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung sichert.
von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über-
schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm A.2.2.1.7 Wenn Sie ausschließlich einen Bruchscha-
gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von den an der Verglasung ohne weitere ver-
mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sicherte Beschädigung des Fahrzeuges
sind Schäden, die dadurch verursacht wer- haben, ist eine fiktive Abrechnung nicht zu-
den, dass durch diese Naturgewalten Gegen- lässig. Die Erstattung erfolgt nur nach Vorla-
stände auf oder gegen das Fahrzeug gewor- ge der Rechnung. Dies gilt nicht im Falle ei-
fen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, nes Totalschadens, dann erstatten wir den
die auf ein durch diese Naturgewalten ver- Wiederbeschaffungswert der Glasteile.
anlasstes Verhalten des Fahrers zurückzu- A.2.2.1.8 Ist statt des Glasaustausches eine Glasre-
führen sind. paratur möglich und entscheiden Sie sich für
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[Seite 12]
eine fachgerechte Reparatur, verzichten wir Ereignisse der Teilkasko
auf eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung. A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der
Dies setzt voraus, dass Sie uns vor der Re- Teilkasko nach A.2.2.1.
paratur informieren und das weitere Vorge-
hen mit uns abstimmen müssen. Wir wählen Unfall
die Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repa- A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch
riert wird und tragen die Kosten. einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von
A.2.2.1.9 Wir übernehmen auch die Kosten für die In- außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf
nenraumreinigung nach einem Glasbruch- das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
schaden, sofern Sie uns vor der Reparatur Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug
informieren und wir die Werkstatt auswählen, durch einen Unfall, der durch eine Manipula-
in der Ihr Fahrzeug repariert wird. tion der Fahrzeugsoftware durch einen un-
Kurzschlussschäden an der Verkabelung berechtigten Dritten (Hackerangriff) verur-
sacht wurde.
A.2.2.1.10 Versichert sind Schäden an der Verkabe-
lung des Fahrzeuges durch Kurzschluss Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere:
einschließlich der dadurch bedingten Über- - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige
spannungsschäden an angeschlossenen Ag- Ursache in einem Bremsvorgang haben,
gregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Ak- z.B. Schäden an der Bremsanlage oder
kumulator (Akku) und Anlasser). Der Ersatz an den Reifen.
von Aggregatschäden ist auf 10.000 EUR je - Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich
Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert aufgrund eines Betriebsvorganges eintre-
sind Schäden an angeschlossenen Geräten ten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches
(z.B. Informations- und Unterhaltungssyste- Betanken oder verrutschende Ladung.
me) und Überspannungsschäden durch Blitz-
einschlag. Folgeschäden darüber hinaus sind - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige
nicht versichert. Ursache in einer Materialermüdung, Über-
beanspruchung oder Abnutzung haben.
Im Basis-Tarif ist diese Leistung auf 1.500
EUR begrenzt. - Schäden zwischen ziehendem und gezo-
genem Fahrzeug oder Anhänger ohne Ein-
Tierbissschäden wirkung von außen, z.B. Rangierschäden
A.2.2.1.11 Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z.B. am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
durch einen Marder) an - Verwindungsschäden.
- Kabeln, Schläuchen und Leitungen Vorhersehbare Beschädigungen des Fahr-
- sowie an Dämmstoffen und Manschetten zeuges, die üblicherweise im Rahmen der
im Motorraum. bestimmungsgemäßen Verwendung des
Die Höchstentschädigung für Folgeschäden Fahrzeuges entstehen, gelten nicht als Un-
ist auf 10.000 EUR je Schadenereignis be- fallschaden. Beispiel: Schäden an der Lade-
grenzt. oberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Hinweis: Folgeschäden können z.B. Kataly- Mut- oder böswillige Handlungen
sator- oder Motorschäden sein. A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlun-
Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge- gen von Personen, die in keiner Weise be-
schlossen. rechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigt sind insbesondere Personen
Austausch von Schlössern nach Einbruch / Raub anzusehen, die vom Verfügungsberechtig-
A.2.2.1.12 Wir ersetzen die Kosten für den Austausch ten mit der Betreuung des Fahrzeuges be-
von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der auftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotel-
dazugehörigen Schlüssel, wenn die Fahr- mitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu
zeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdieb- dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B.
stahls oder durch Raub entwendet wurden. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haus-
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die haltsangehörige).
Schlüssel aus dem versicherten Fahrzeug Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Ver-
oder aus einem Schlüsseltresor an dem ver- sichert sind auch Schäden durch mut- oder
sicherten Fahrzeug entwendet wurden. Als böswillige Handlungen wegen eines unmittel-
Schlüssel gelten auch elektronische und bio- bar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hacker-
metrische Schließmechanismen. angriffes. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt,
Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge- wenn ein Hacker den Server oder die digita-
schlossen. le Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kom-
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko munizierenden Unternehmens angreift (z.B.
versichert? Hackerangriff gegen den Server des Fahr-
zeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn
In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion
bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden Ihres Fahrzeuges auswirkt.
oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich
seiner mitversicherten Teile durch die nach-
folgenden Ereignisse:
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[Seite 13]
Transport auf einem Schiff den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung
A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die des Fahrzeuges eingetreten ist.
bei einem Transport auf einem Schiff dadurch In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei
entstehen, dass Campingfahrzeugen, sofern die übrigen in
a das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt A.2.5.1.2 genannten Voraussetzungen er-
oder untergeht oder füllt sind, den Neupreis des Fahrzeuges,
wenn der Schaden in den ersten 24 Mona-
b das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage ten nach Erstzulassung des Fahrzeuges ein-
oder aufgrund des Seeganges über Bord getreten ist.
gespült wird oder
Zulassungs- und Überführungskosten bei Camping
c das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil fahrzeugen
der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu op-
fern, um das Schiff, die Passagiere oder A.2.2.3.5 Können Sie nach A.2.2.3.4 und A.2.5.1.2 die
die Ladung zu retten (Havarie Grosse). Mit- Erstattung des Neupreises verlangen, erset-
versichert sind darüber hinaus Aufwendun- zen wir darüber hinaus die Kosten für die
gen, die Sie nach dem Prinzip der Hava- Überführung und Zulassung eines Ersatz-
rieverteilung anteilig am Schaden fremder fahrzeuges bis 1.000 EUR. Dies gilt nur un-
Fahrzeuge zu tragen haben, wenn diese ter der Voraussetzung, dass das Ersatzfahr-
zur Rettung von Schiff und Ladung geop- zeug wieder bei uns versichert ist.
fert werden müssen. Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Dagegen geht Ihr Anspruch auf die Ihnen zu- A.2.2.3.6 In Erweiterung zu A.2.5.1.4 erstatten wir bei
stehende Vergütung aus dem Havarie-Gros- Pkw und Campingfahrzeugen, sofern die üb-
se-Verfahren auf uns über. rigen in A.2.5.1.4 genannten Voraussetzun-
A.2.2.2.5 Zusätzlich zur Vollkasko können Sie den Ra- gen erfüllt sind, den Kaufwert des Fahrzeu-
battschutz nach I.3.5 abschließen. ges, wenn der Schaden in den ersten 18
Monaten nach Zulassung des Fahrzeuges
Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. auf Sie eingetreten ist.
A.2.2.3 Welche Leistungserweiterungen bietet die Wertminderung
Teilkasko Premium?
A.2.2.3.7 Wir zahlen zusätzlich zu der Entschädigung
Versichern Sie einen Pkw oder ein Camping- nach A.2.5 eine Wertminderung in Höhe von
fahrzeug, können Sie die Leistungen der Teil- 5 % der Reparaturkosten. Entscheiden Sie
kaskoversicherung durch Abschluss einer sich für die Durchführung der Reparatur, zah-
Teilkasko Premium erweitern. len wir die Wertminderung in Höhe von 5 %
Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. auf die Bruttoreparaturkosten. Anderenfalls
Voraussetzung für den Abschluss legen wir die Nettoreparaturkosten bei der
Berechnung zugrunde.
A.2.2.3.1 Voraussetzung für den Abschluss einer Teil-
kasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-Haft- Voraussetzungen für die Zahlung einer Wert-
pflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei uns minderung sind:
abgeschlossen haben. - das Fahrzeug wird aufgrund eines Unfalles
Leistungserweiterungen durch Abschluss der Teil (A.2.2.2.2) beschädigt, oder
kasko Premium - das Fahrzeug wird aufgrund einer mut-
Mitversicherte Teile oder böswilligen Handlung (A.2.2.2.3)
beschädigt, oder
A.2.2.3.2 In Erweiterung zu A.2.1.2.1b und i ist die
Entschädigung für Spezialaufbauten/-aus- - das Fahrzeug wird aufgrund eines Zusam-
rüstungen sowie nachträglich eingebau- menstoßes mit einem Tier (A.2.2.1.5)
te Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie beschädigt und
im Fahrzeug eingebaut oder durch entspre- - die für die Reparatur erforderlichen Kos-
chende Halterung mit diesem fest verbunden ten betragen mehr als 1.000 EUR (ohne
sind, insgesamt auf maximal 10.000 EUR pro Mehrwertsteuer).
Schadenfall beschränkt. Dies gilt auch für mit Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns
dem Campingfahrzeug fest verbundene Vor- den Werkstattservice vereinbart, überlassen
zelte. uns jedoch nicht die Reparatur (A.2.5.4.4), so
Nicht fest verbundene Vorzelte zahlen wir nur eine Wertminderung in Höhe
A.2.2.3.3 Abweichend zu A.2.1.2.1 ist auch das nicht von 5 % der gekürzten Reparaturrechnung.
fest verbundene Vorzelt eines Campingfahr- Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR be-
zeuges vom Versicherungsschutz umfasst. grenzt.
Die Höchstentschädigung je Schadenfall Wir erstatten keine Wertminderung, wenn
ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be-
grenzt auf 3.000 EUR. - der Schaden nach Ablauf des vierten Jah-
res nach der Erstzulassung eingetreten ist
Neupreisentschädigung oder
A.2.2.3.4 In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei - ein Bruch der Verglasung (A.2.2.1.6 bis
Pkw, sofern die übrigen in A.2.5.1.2 genann- A.2.2.1.9) vorliegt oder
ten Voraussetzungen erfüllt sind, den Neu-
preis des Fahrzeuges, wenn der Schaden in
- 13 -
[Seite 14]
- der Schaden durch die unmittelbare Ein- Campingfahrzeug verursacht hat. Versiche-
wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder rungsschutz gegen Entwendung besteht nur,
Überschwemmung (A.2.2.1.3) eingetreten wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt
ist. der Entwendung im verschlossenen Innen-
Eigene mitgeführte Gegenstände raum befunden haben.
A.2.2.3.8 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Ge- Die Höchstentschädigung je Schadenfall
genstände, die Sie und berechtigte Insassen ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be-
des Pkw für den persönlichen Gebrauch im grenzt auf 5.000 EUR. Nicht mitversichert
Alltag oder auf einer Reise im Fahrzeug mit sind:
sich führen, mitversichert: - Schusswaffen,
- Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken, - Ton- und Datenträger jeglicher Art,
Brillen, Handtaschen, Sportkleidung), - Mobiltelefone und mobile Multimedia- und
- Reisegepäck, Navigationsgeräte (auch bei Verwendung
- Sportequipment. einer Halterung),
Voraussetzung ist, dass die Gegenstände - Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bar-
aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder geld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen-
zerstört werden, das gleichzeitig andere un- stände) und
ter den Schutz der Kaskoversicherung fal- - gewerblich genutzte Gebrauchsgegen-
lende Schäden bei dem versicherten Pkw stände.
verursacht hat. Versicherungsschutz gegen Der Inhalt eines Vorzeltes ist nicht mitversi-
Entwendung besteht nur, wenn sich die Ge- chert.
genstände zum Zeitpunkt der Entwendung im
verschlossenen Innen- oder Kofferraum be- Eine Entschädigung wird nur geleistet, so-
funden haben. fern Sie keine oder keine vollständige Leis-
tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung)
Die Höchstentschädigung je Schadenfall erlangen können.
ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be-
grenzt auf 1.000 EUR. Nicht versichert sind: Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Schusswaffen, A.2.2.3.10 In Erweiterung zu A.2.2.1.10 Satz 2 ist nach
einem Kurzschlussschaden bei dem Ersatz
- Ton- und Datenträger jeglicher Art, von Aggregatschäden die Höchstentschädi-
- Mobiltelefone und mobile Multimedia- und gung auf 20.000 EUR je Schadenereignis be-
Navigationsgeräte (auch bei Verwendung grenzt.
einer Halterung), Tierbissschäden
- Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bar- A.2.2.3.11 In Erweiterung zu A.2.2.1.11 ist die Höchst-
geld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen- entschädigung für Folgeschäden auf 20.000
stände) und EUR je Schadenereignis begrenzt.
- gewerblich genutzte Gebrauchsgegen- A.2.2.4 Welche Leistungserweiterungen bietet die
stände. Vollkasko Premium?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, so- Versichern Sie einen Pkw oder ein Camping-
fern Sie keine oder keine vollständige Leis- fahrzeug, können Sie die Leistungen der Voll-
tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung) kaskoversicherung durch Abschluss einer
erlangen können. Vollkasko Premium erweitern.
A.2.2.3.9 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Ge- Dies gilt nicht für den Basis-Tarif.
genstände, die Sie und berechtigte Insassen
des Campingfahrzeuges für den persönli- Voraussetzung für den Abschluss
chen Gebrauch im Alltag oder auf einer Rei- A.2.2.4.1 Voraussetzung für den Abschluss einer Voll-
se im Fahrzeug mit sich führen, mitversichert: kasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-Haft-
- Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken, pflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei uns
Brillen, Handtaschen, Sportkleidung), abgeschlossen haben.
- Reisegepäck, Leistungserweiterungen durch Abschluss einer Voll
kasko Premium
- Sportequipment
Ereignisse der Teilkasko Premium
- Fernsehgeräte, die mit dem Fahrzeug oder
durch entsprechende Halterung mit dem A.2.2.4.2 Versichert sind die Leistungserweiterungen
Fahrzeug fest verbunden sind, der Teilkasko Premium nach A.2.2.3.
- nicht fest eingebautes Inventar (z.B. Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr
Campingmöbel, Reiseküche, Kühlbo- zeug
xen, Vorrats-/Multifunktionsschränke, A.2.2.4.3 Abweichend zu A.2.2.2.2 sind Schäden an
Stromerzeuger). dem Zugfahrzeug, die zwischen ziehendem
Voraussetzung ist, dass die Gegenstän- und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
de aufgrund eines Ereignisses beschädigt ohne Einwirkung von außen entstehen, mit-
oder zerstört wurden, das gleichzeitig an- versichert.
dere unter den Schutz der Kaskoversiche-
rung fallende Schäden bei dem versicherten
- 14 -
[Seite 15]
Ersatz von Sportgeräten Voraussetzung für den Abschluss
A.2.2.4.4 Sportgeräte, die mit hierfür vorgesehenen A.2.2.5.1 Voraussetzung für den Abschluss einer E-
Haltevorrichtungen außen am Pkw bzw. Vollkasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-
Campingfahrzeug angebracht sind, sind ge- Haftpflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei
gen Beschädigung und Zerstörung im Rah- uns abgeschlossen haben.
men eines den Pkw bzw. das Campingfahr- Leistungserweiterungen durch Abschluss der E-Voll
zeug betreffenden Unfalls nach A.2.2.2.2 kasko Premium
mitversichert. Die Höchstentschädigung je
Schadenfall ist der Wiederbeschaffungswert, A.2.2.5.2 Versichert sind die Leistungserweiterungen
jedoch begrenzt auf 1.000 EUR. der Teilkasko Premium nach A.2.2.3.2 bis
A.2.2.3.11 und der Vollkasko Premium nach
Eigenschäden A 2.2.4.3 bis A 2.2.4.5.
A.2.2.4.5 Abweichend zu A.1.5.6 leisten wir auch für Mobiles Ladegerät und fest installierte Ladestationen
solche Sachschäden, die von Ihnen als Ver-
sicherungsnehmer oder von einem berechtig- A.2.2.5.3 Versichert ist in Erweiterung zu A.2.1.2.1
ten Fahrer durch den Gebrauch des bei uns - ein eigenes mobiles Ladegerät (tragbare
versicherten Pkw bzw. Campingfahrzeug im Ladestation) für Elektro- und von außen
öffentlichen Verkehrsraum oder auf Ihrem pri- aufladbare Hybrid-Fahrzeuge einschließ-
vaten Grundstück an folgenden Sachen ent- lich des dazugehörigen Adapters,
stehen (Eigenschäden): - das Ladekabel und
- an anderen Pkw bzw. Campingfahrzeugen, - die eigene, fest installierte Ladestation,
die auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner
zugelassen und auf Sie als Versicherungs- womit der Akku Ihres Fahrzeuges geladen
nehmer bei uns versichert sind; wird.
- an Ihnen gehörenden Gebäuden sowie Die Höchstentschädigung ist auf 3.000 EUR
Grundstückbestandteilen, die zu Ihrem je Schadenereignis begrenzt. Ersatz für
Grundstück gehören (z.B. bei Beschädi- Schäden an der fest installierten Ladestati-
gung an Ihrem Garagentor oder Zaun) und on leisten wir nicht, soweit Sie hierfür Leis-
die auf Sie als Versicherungsnehmer bei tungen von einer anderen Schadenversiche-
uns versichert sind. rung oder Dritten verlangen können. Wenden
Sie sich nach einem Schadenereignis aller-
Wir leisten nicht für dadurch entstehende Fol- dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegen-
geschäden (z.B. Wertminderung, Mietwagen- über abweichend von Satz 3 zur Leistung
kosten/Nutzungsausfall und sonstige Ausfall- verpflichtet.
kosten).
Induktionsladeplatte
Die Höchstentschädigung ist der Wiederbe-
schaffungswert. Die maximale Entschädi- A.2.2.5.4 Versichert sind in Erweiterung zu A.2.1.2.1
gungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft eigene Induktionsladeplatten für Elektro- und
sich auf 100.000 EUR. Die im Vertrag ver- außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge. Die
einbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 wird Höchstentschädigung ist auf 1.000 EUR je
für den Eigenschaden nicht erneut in Abzug Schadenereignis begrenzt.
gebracht. Ladekarte
Zur Behebung des Eigenschadens besteht A.2.2.5.5 Versichert sind in Erweiterung zu A.2.1.2.1 ei-
kein Anspruch auf Leistungen nach A.2.2.3.2 gene Ladekarten für Elektro- und von außen
bis A.2.2.3.11. aufladbare Hybrid-Fahrzeuge. Die Höchst-
Haben Sie mit uns den Werkstattservice entschädigung ist auf 100 EUR je Schaden-
(A.2.5.4) vereinbart, gilt dieser auch für die ereignis begrenzt.
Behebung des Eigenschadens. Kurzschlussschäden
A.2.2.4.6 Zusätzlich zur Vollkasko Premium können A.2.2.5.6 In Erweiterung zu A.2.2.1.10 Satz 2 ist nach
Sie den Rabattschutz nach I.3.5 abschließen. einem Kurzschlussschaden bei dem Ersatz
A.2.2.5 Welche Leistungserweiterungen bietet die von Aggregatschäden die Höchstentschädi-
E-Vollkasko Premium? gung auf 20.000 EUR je Schadenereignis be-
grenzt.
Versichern Sie einen Elektro- oder von au-
ßen aufladbaren Hybrid-Pkw, können Sie die Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
Leistungen der Vollkasko Premium durch Ab- A.2.2.5.7 Versichert sind Überspannungsschäden
schluss einer E-Vollkasko Premium erwei- durch Blitzeinschlag. Die Entschädigungs-
tern. leistung ist auf maximal 20.000 EUR pro
Versichern Sie einen Elektro- oder von au- Schadenfall begrenzt. Nicht versichert sind
ßen aufladbaren Hybrid-Lieferwagen (im Schäden an angeschlossenen Geräten (z.B.
Werkverkehr bis 3,5 t), können Sie durch Ab- Informations- und Unterhaltungssysteme).
schluss der E-Vollkasko Premium die Leis- Folgeschäden darüber hinaus sind nicht ver-
tungen nach A.2.2.5.3 bis A.2.2.5.9 erhalten. sichert.
Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. Tierbissschäden
A.2.2.5.8 In Erweiterung zu A.2.2.1.11 ist die Höchst-
entschädigung für Folgeschäden auf 20.000
EUR je Schadenereignis begrenzt.
- 15 -
[Seite 16]
All Risk Deckung für den Akku A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstö-
A.2.2.5.9 Versichert ist der Akku Ihres Elektro- oder von rung oder Verlust?
außen aufladbaren Hybrid-Fahrzeuges (aus- Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
genommen Mietwagen, Taxen und Selbst- A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
fahrervermiet-Pkw) über die in der Teilkasko des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbe-
(A.2.2.1) und Vollkasko (A.2.2.2) und über die schaffungswert des Fahrzeuges unter Abzug
in diesem Abschnitt A.2.2.5 beschriebenen eines vorhandenen Restwertes des Fahr-
Schadenereignisse hinaus gegen jede Be- zeuges. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz To-
schädigung, Zerstörung, Totalschaden oder talschaden oder Zerstörung reparieren, gilt
Verlust durch alle Ereignisse, denen der Akku A.2.5.3.1.
ausgesetzt ist.
Neupreisentschädigung für Pkw und Krafträder
Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
den: A.2.5.1.2 Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den
Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn
- die auf einen der in A.2.8 beschriebenen
Leistungsausschlüsse zurückzuführen - der Schaden innerhalb von 18 Monaten (im
sind, Basis-Tarif nur drei Monate) nach der Erst-
zulassung des Fahrzeuges eintritt und
- soweit ein Dritter Ihnen gegenüber ver-
pflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z.B. - sich das Fahrzeug bei Eintritt des Versiche-
bei Garantie), rungsfalles im Eigentum dessen befindet,
der es als Neufahrzeug unmittelbar von
- die durch eine allmähliche Einwirkung oder dem Kfz-Hersteller oder -Händler erwor-
durch den gewöhnlichen Alterungspro- ben hat und
zess entstehen (z.B. bei Abnutzung, Ver-
schleiß, durch Betriebszeit verursachte - die erforderlichen Kosten der Wiederher-
Leistungsminderung), stellung 80 % des Neupreises erreichen
oder übersteigen. Haben Sie einen Pkw
- die durch einen Konstruktions-, Software- versichert und mit uns den Werkstattser-
oder Materialfehler des Herstellers verur- vice nach A.2.5.4 vereinbart, bemisst sich
sacht sind, die 80 %-Grenze anhand der Wiederher-
- die durch chemische Reaktionen (z.B. Oxi- stellungskosten, die von der von uns aus-
dation, Säure, Lauge) entstanden sind. gewählten Werkstatt ermittelt wurden.
A.2.2.5.10 Zusätzlich zur E-Vollkasko Premium können Ein vorhandener Restwert des Fahrzeuges
Sie den Rabattschutz nach I.3.5 abschließen. wird abgezogen.
A.2.3 Wer ist versichert? Die Neupreisentschädigung gilt nicht für ge-
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie leaste Pkw. Hierfür gelten die Regelungen
und, wenn der Vertrag auch im Interesse ei- zur GAP-Versicherung (siehe A.2.5.2).
ner weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeu-
des Leasinggebers als Eigentümer des Fahr- ge, die für einen Zeitraum von bis zu sieben
zeuges, auch für diese Person. Tagen auf den Kfz-Hersteller oder -Händler
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versiche- zugelassen waren und zum Zeitpunkt der Zu-
rungsschutz? lassung auf Sie eine Laufleistung von nicht
mehr als 100 km aufweisen.
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Für die Fälligkeit unserer Zahlung gilt A.2.6.3.
A.2.4.1 Sie haben in der Kaskoversicherung Ver-
sicherungsschutz in den geographischen Neupreisentschädigung für ein fest eingebautes Navi
Grenzen Europas sowie den außereuropäi- gationsgerät
schen Gebieten, die zum Geltungsbereich A.2.5.1.3 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust ei-
der Europäischen Union gehören. nes fest eingebauten Navigationsgerätes er-
Internationale Versicherungskarte setzen wir den Neupreis für ein gleichwerti-
ges Gerät. Voraussetzung ist, dass das Gerät
A.2.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versi- nicht älter als zwei Jahre ist (im Basis-Tarif
cherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versi- nicht älter als drei Monate) und Sie die ur-
cherungsschutz in der Kaskoversicherung sprüngliche Anschaffungsrechnung des Ge-
erstreckt sich auch auf die dort genannten rätes einreichen.
nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe-
zeichnungen nicht durchgestrichen sind. Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Veränderung des Geltungsbereiches A.2.5.1.4 Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
des Fahrzeuges erstatten wir bei Pkw, die
A.2.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, in
schen Ihnen und uns kann der Geltungsbe- den ersten zwölf Monaten nach dessen Zu-
reich erweitert oder eingeschränkt werden. lassung auf Sie den Kaufwert des Fahrzeu-
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? ges. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeu-
Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten ges wird abgezogen.
bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden Kaufwert ist der durch einen von uns be-
oder Verlust des Fahrzeuges. Sie gelten ent- auftragten Kfz-Sachverständigen ermittel-
sprechend auch für mitversicherte Teile, so- te Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges
weit nichts anderes geregelt ist. am Tag der erstmaligen Zulassung auf Sie.
- 16 -
[Seite 17]
Berücksichtigt wird dabei auch der Fahrzeug- Abschleppen vom Schadenort bis zur nächst-
zustand unmittelbar vor Eintritt des Scha- gelegenen Werkstatt oder bis zum Sitz des
dens. nächstgelegenen Abschleppunternehmens.
Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf Wir ersetzen die Kosten nicht, wenn ein Drit-
den Kaufpreis, den Sie für das Fahrzeug ge- ter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kos-
zahlt haben. ten zu übernehmen. A.3.12.2 gilt entspre-
chend. Das gilt nur, soweit einschließlich
Im Schadenfall müssen Sie uns auf Verlan- unserer Leistungen wegen der Beschädi-
gen den Kaufvertrag für das Fahrzeug vor- gung des Fahrzeuges die Obergrenze nach
legen. A.2.5.1.6 nicht überschritten wird.
Die Kaufwertentschädigung gilt nicht für ge- A.2.5.2 GAP-Versicherung
leaste Pkw. Hierfür gelten die Regelungen
zur GAP-Versicherung (siehe A.2.5.2). Welche Leistungen erhalten Sie aus der GAP-Versi
cherung?
Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge-
schlossen. A.2.5.2.1 In Ergänzung zu A.2.5.1.1 ersetzen wir bei
einem geleasten oder finanzierten Pkw wäh-
Für die Fälligkeit unserer Zahlung gilt A.2.6.3. rend der Laufzeit des Leasing-/Finanzie-
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbe rungsvertrages den offen stehenden Lea-
schaffungswert, Restwert und Neupreis? sing- oder Finanzierungsrestbetrag abzüglich
A.2.5.1.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erfor- der Entschädigungsleistung, der Rest- und
derlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeu- Altteile sowie der Selbstbeteiligung. Dies gilt
ges dessen Wiederbeschaffungswert über- nicht, wenn bei einem Elektrofahrzeug aus-
steigen. schließlich der Akku geleast oder finanziert
ist.
A.2.5.1.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den
Sie für den Kauf eines gleichwertigen ge- Die Regelungen zur Neupreisentschädigung
brauchten Fahrzeuges am Tag des Scha- (A.2.5.1.2) sowie zur Kaufwertentschädigung
denereignisses bezahlen müssen. Der Wie- (A.2.5.1.4) kommen bei geleasten Pkw nicht
derbeschaffungswert kann nicht über dem zur Anwendung.
Neupreis liegen. Wie wird der Leasingrestbetrag ermittelt?
A.2.5.1.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr- A.2.5.2.2 Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus
zeuges im beschädigten oder zerstörten Zu- - ausstehenden abgezinsten Leasingraten,
stand. Der Restwert kann auf dem regionalen
und überregionalen Markt unter Verwendung - anteiliger Restrate,
von Onlinebörsen ermittelt werden. - abgezinstem Leasingrestwert und
A.2.5.1.8 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf ei- - noch nicht verbrauchter Leasingvoraus
nes neuen Fahrzeuges in der Ausstattung zahlung.
des versicherten Fahrzeuges aufgewendet Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des
werden muss. Wenn der Typ des versicher- Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahl-
ten Fahrzeuges nicht mehr hergestellt wird, te Raten. Bei Leasingverträgen mit Kilome-
muss der Betrag eines vergleichbaren Nach- terabrechnung wird der Leasingrestbetrag
folgemodelles am Tag des Schadenereignis- um den Aufwand für die Mehrkilometerleis-
ses aufgewendet werden. Entscheidend für tung nach der entsprechenden Regelung im
den Neupreis ist die unverbindliche Emp- Leasingvertrag gekürzt.
fehlung des Herstellers abzüglich orts- und
marktüblicher Nachlässe. A.2.5.2.3 Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt
für Leasingverträge auf der Grundlage markt-
Entsorgungs-, Zulassungs- und Überführungskosten üblicher Zinsen und Laufzeiten.
bei Pkw
Den Leasingvertrag müssen Sie uns auf Ver-
A.2.5.1.9 Wenn bei Zerstörung eines Pkw aus den langen vorlegen.
verbleibenden Rest- und Altteilen kein Ver
äußerungswert gemäß A.2.5.9.2 zu erzielen Wie wird der Finanzierungsrestbetrag ermittelt?
ist, übernehmen wir die Kosten für die Ent- A.2.5.2.4 Der Finanzierungsrestbetrag ist der Betrag,
sorgung des Fahrzeuges. der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendi-
A.2.5.1.10 Können Sie nach A.2.5.1.2 die Erstattung des gung / Kündigung des Darlehensvertrages an
Neupreises verlangen, ersetzen wir darüber die Bank zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt
hinaus die Kosten für die Überführung und werden vor Eintritt des Schadenfalles fällig
Zulassung eines Ersatzfahrzeuges. Dies gilt gewesene, nicht bezahlte Raten sowie Ver-
nur unter der Voraussetzung, dass das Er- zugszinsen.
satzfahrzeug wieder bei uns versichert wird. A.2.5.2.5 Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt
Im Basis-Tarif sind die Entsorgungs-, Zu- für Finanzierungsverträge auf der Grundlage
lassungs- und Überführungskosten ausge- marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
schlossen. Im Schadenfall müssen Sie nachweisen,
Abschleppen dass das Darlehen ausschließlich zur Fi-
nanzierung des Fahrzeuges aufgenommen
A.2.5.1.11 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Totalscha- wurde. Den Finanzierungsvertrag sowie den
dens oder einer Zerstörung nicht mehr Kaufvertrag für das Fahrzeug müssen Sie
fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das uns auf Verlangen vorlegen.
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[Seite 18]
Verpflichtung Dritter amtliches Kennzeichen führen müssen, und
A.2.5.2.6 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen ge- Campingfahrzeugen ist der Abzug neu für alt
genüber aufgrund eines Vertrages oder e iner auf Akkus beschränkt.
Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein Die Entschädigungsleistung für Akkus von
zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, Elektrofahrzeugen richtet sich nach der An-
gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. zahl der Betriebsjahre des Akkus. Wir zie-
Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Entschä- hen für jedes angefangene Betriebsjahr vom
digungsleistung aus anderen Versicherungs- Kaufpreis einen Abzug neu für alt in Höhe
verträgen beanspruchen können. von 10 % ab.
A.2.5.2.7 Wenden Sie sich nach einem Schadenereig- Fahrzeugunterstellungskosten
nis allerdings zuerst an uns, treten wir Ihnen A.2.5.3.4 Ist die Unterstellung Ihres Fahrzeuges auf-
gegenüber in Vorleistung. grund eines versicherten Schadenereignis-
A.2.5.2.8 Die GAP-Versicherung gilt nicht im Basis-Ta- ses erforderlich, übernehmen wir die ange-
rif. fallenen Kosten höchstens für 14 Tage und
A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? maximal bis zu einem Betrag von 300 EUR.
Reparatur Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge-
schlossen.
A.2.5.3.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die
für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu A.2.5.4 Was leisten wir bei Vereinbarung des
folgenden Obergrenzen: Werkstattservice?
a Wird das Fahrzeug vollständig und fach- Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns
gerecht repariert, zahlen wir die hierfür er- den Werkstattservice vereinbart, gelten hier-
forderlichen Kosten. Die Kosten werden für die Bestimmungen der Kaskoversiche-
jedoch nur maximal bis zur Höhe des Wie- rung, sofern in diesem Abschnitt nichts an-
derbeschaffungswertes nach A.2.5.1.6 deres vereinbart ist.
übernommen. Dies müssen Sie uns durch Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im
eine Rechnung nachweisen. Fehlt die- Reparaturfall
ser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.4.1 Sie informieren uns im Schadenfall und wir
A.2.5.3.1b. wählen die Werkstatt aus, in der das Fahr-
b Wird das Fahrzeug nicht vollständig oder zeug repariert wird und tragen die Kosten
nicht fachgerecht repariert wird, zahlen der Fahrzeugreparatur. Den Reparaturauf-
wir die erforderlichen Kosten. Die Kosten trag müssen Sie der Werkstatt erteilen.
einer vollständigen Reparatur werden je- Grundreinigung
doch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaf-
fungswertes (siehe A.2.5.1.6) abzüglich A.2.5.4.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchge-
des durch uns ermittelten Restwertes (sie- führter Reparatur für eine Innen- und Außen-
he A.2.5.1.7) übernommen. reinigung Ihres Fahrzeuges.
c Wir zahlen die erforderlichen Entsorgungs- Hol- und Bringservice
und Verbringungskosten sowie Zuschläge A.2.5.4.3 Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrs-
auf die unverbindliche Preisempfehlung sicheres Fahrzeug wird auf unsere Kosten
von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge), wenn vom Schadenort in die von uns ausgewählte
Sie diese durch eine Rechnung nachwei- Werkstatt transportiert.
sen. Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahr-
Abschleppen zeug wird dann auf unsere Kosten von Ihrem
A.2.5.3.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädi- Wohnsitz abgeholt und in die von uns ausge-
gung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die wählte Werkstatt gebracht, wenn die Entfer-
Kosten für das Abschleppen vom Schaden- nung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr
ort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur als 15 km beträgt.
geeigneten Werkstatt. Wir ersetzen die Kos- Ebenso wird das Fahrzeug nur dann nach
ten nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber der Reparatur von der Werkstatt wieder zu
verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Ihrem Wohnsitz gebracht, wenn die Entfer-
A.3.12.2 gilt entsprechend. Das gilt nur, so- nung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr
weit einschließlich unserer Leistungen we- als 15 km beträgt.
gen der Beschädigung des Fahrzeuges nach Sie überlassen uns nicht die Reparatur
A.2.5.3.1 die Obergrenze nach A.2.5.3.1a
oder A.2.5.3.1b nicht überschritten wird. A.2.5.4.4 Wir übernehmen 85 % der nach A.2.5.3 bis
A.2.8.6 berechneten Leistung (ohne Trans-
Abzug neu für alt portkosten), wenn
A.2.5.3.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen - Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kon-
Neuteile ausgetauscht oder wird das Fahr- takt mit uns aufnehmen, wir deshalb die
zeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen Werkstatt nicht auswählen können und
wir ab dem vierten Jahr nach der Erstzulas- die Reparatur in einer anderen Werkstatt
sung von den Kosten der Ersatzteile und der durchgeführt wird oder
Lackierung einen dem Alter und der Abnut-
zung der alten Teile entsprechenden Betrag - das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die
ab (neu für alt). Bei Pkw, Krafträdern, die ein Sie zu vertreten haben, nicht in einer von
- 18 -
[Seite 19]
uns bestimmten, sondern in einer anderen versicherte Teile beschädigt werden oder
Werkstatt repariert wird. mitversicherte Teile zerstört werden oder ab-
In diesen Fällen gelten A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 handenkommen.
nicht. A.2.5.6 Sachverständigenkosten
Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung Die Kosten eines Sachverständigen erstatten
nach A.2.5.11 wird erst nach dieser Berech- wir nur, wenn wir dessen Beauftragung ver-
nung abgezogen. anlasst oder ihr zugestimmt haben.
Sie lassen nicht reparieren A.2.5.7 Mehrwertsteuer
A.2.5.4.5 Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn
nicht repariert, lassen wir auf unsere Kos- und soweit diese für Sie bei der von Ihnen
ten die Schadenhöhe feststellen. Wir erset- gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich
zen die nach A.2.5.3 bis A.2.8.6 berechne- angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten
te Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechti-
sie bei Reparatur des Fahrzeuges durch die gung besteht.
Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt A.2.5.8 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
aus unserem Werkstattnetz entstanden wäre.
A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 gelten nicht. Wiederauffinden des Fahrzeuges
Nur Schadenfälle in Deutschland A.2.5.8.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb ei-
nes Monates nach Eingang der Schadenan-
A.2.5.4.6 Die Bestimmungen zum vereinbarten Werk-
zeige in Textform wieder aufgefunden, sind
stattservice gelten nur für Schadenfälle in
Sie zur Rücknahme des Fahrzeuges ver-
Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder
pflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das
mitversicherte Teile beschädigt werden oder
Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes mit
mitversicherte Teile zerstört werden oder ab-
objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder
handenkommen.
in Besitz nehmen können.
A.2.5.5 Was leisten wir beim Werkstattservice mo-
A.2.5.8.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des
bil?
Fahrzeuges, wenn es in einer Entfernung von
Haben Sie einen Pkw versichert und nicht den mehr als 50 km von seinem regelmäßigen
Werkstattservice mit uns vereinbart, überlas- Standort aufgefunden wird. Ersetzt werden
sen uns dennoch die Auswahl der Werkstatt, die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2.
gelten hierfür die Bestimmungen der Kasko- Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu e iner
versicherung sowie die in diesem Abschnitt Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilo-
geregelten Leistungserweiterungen. meter). Entscheidend ist jeweils die Entfer-
Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im nung vom regelmäßigen Standort des Fahr-
Reparaturfall zeuges zum Fundort.
A.2.5.5.1 Sie haben in Ihrem Vertrag nicht den Werk- A.2.5.8.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen
stattservice vereinbart. Dennoch informieren einer Pflichtverletzung (z.B. grob fahrlässige
Sie uns im Schadenfall und wir wählen die Ermöglichung des Diebstahles) gekürzt und
Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repariert wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt:
wird und tragen die Kosten der Fahrzeugre- Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Ver-
paratur. Den Reparaturauftrag müssen Sie äußerungserlös nach Abzug der erforderli-
der Werkstatt erteilen. chen Kosten zu, die im Zusammenhang mit
der Rückholung und Verwertung entstanden
Grundreinigung
sind. Der Anteil errechnet sich entsprechend
A.2.5.5.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchge- der Quote, um die wir Ihre Entschädigung ge-
führter Reparatur für eine Innen- und Außen- kürzt haben.
reinigung Ihres Fahrzeuges.
Eigentumsübergang nach Entwendung
Hol- und Bringservice
A.2.5.8.4 Sind Sie nicht nach A.2.5.8.1 zur Rücknahme
A.2.5.5.3 Befindet sich das Fahrzeug in einem Um- des Fahrzeuges verpflichtet, werden wir des-
kreis von 30 km zur ausgewählten Werkstatt, sen Eigentümer. Wir werden jedoch nicht Ei-
wird es auf unsere Kosten dorthin gebracht. gentümer, wenn ein anderer der Eigentümer
Ebenso wird das Fahrzeug nach der Repa- des Fahrzeuges ist (z.B. der Leasinggeber)
ratur wieder an einen im Umkreis von 30 km und dieser das Eigentum nicht auf uns über-
zur ausgewählten Werkstatt befindlichen Ort tragen möchte. Sie müssen uns dies unver-
auf unsere Kosten zurückgebracht. züglich mitteilen, nachdem wir Sie über das
Mobilhaltung Wiederauffinden informiert haben. Kosten für
die Rückholung zahlen wir nicht.
A.2.5.5.4 Wir halten Sie auch im Schadenfall mobil
und erstatten Ihnen die Kosten für ein Er- Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir
satzfahrzeug in der kleinsten Fahrzeugklas- den erzielbaren Veräußerungserlös des wie-
se bis max. 50 km pro Tag. deraufgefundenen Fahrzeuges auf unsere
Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent-
Nur Schadenfälle in Deutschland
schädigt haben, müssen Sie uns den erziel-
A.2.5.5.5 Die Bestimmungen zum Werkstattservice baren Veräußerungserlös zurückzahlen.
mobil gelten nur für Schadenfälle in Deutsch-
land, bei denen das Fahrzeug oder mit-
- 19 -
[Seite 20]
A.2.5.9 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst- zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger
entschädigung?) Herbeiführung des Schadens unter den Vor-
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt aussetzungen des A.2.8.2 berechtigt, unse-
auf den Neupreis des Fahrzeuges nach re Leistung soweit zurückzufordern, wie dies
A.2.5.1.8. der Schwere des Verschuldens entspricht.
Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit
A.2.5.10 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Alt- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir
teile unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahr-
Was wir nicht ersetzen lässiger Herbeiführung des Schadens nicht
A.2.5.10.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Ver- zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des
besserungen, Alterungs- und Verschleiß- Schadens sind wir berechtigt ,unsere Leis-
schäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Fol- tung in voller Höhe zurückzufordern.
geschäden wie Verlust von Treibstoff und Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn
Betriebsmittel (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wert- eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung ge-
minderung, äußerem Ansehen, Zulassungs- mäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mie-
kosten, Überführungskosten, Verwaltungs- ter oder der Entleiher einen Schaden herbei-
kosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines führt.
Mietfahrzeuges. A.2.8 Was ist nicht oder nur teilweise versi-
Rest- und Altteile chert?
A.2.5.10.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden A.2.8.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
zum Veräußerungswert auf die Entschädi- den, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
gung angerechnet.
A.2.8.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
A.2.5.11 Selbstbeteiligung Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird die- darauf, unsere Leistung in einem der Schwe-
se bei jedem Schadenereignis für jedes versi- re Ihres Verhaltens entsprechenden Verhält-
cherte Fahrzeug von der Entschädigung ab- nis zu kürzen. Dies gilt nicht
gezogen. Ihrem Versicherungsschein können - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des
Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner
eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Teile oder
A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung - bei Herbeiführung des Versicherungsfal-
A.2.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die les infolge des Genusses alkoholischer
Höhe der Entschädigung festgestellt haben, Getränke oder anderer berauschender
zahlen wir diese innerhalb von zwei Wochen. Mittel.
A.2.6.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
auf die Entschädigung verlangen, wenn A.2.8.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
- wir unsere Zahlungspflicht festgestellt den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
haben und bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-
torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
- sich die Höhe der Entschädigung nicht
lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
innerhalb eines Monates nach Schaden
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
anzeige feststellen lässt.
nings, Tests und Demonstrationen. Darüber
A.2.6.3 Im Falle einer vereinbarten Neupreisentschä- hinaus besteht kein Versicherungsschutz für
digung nach A.2.5.1.2 und A.2.5.1.3 oder ei- jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
ner vereinbarten Kaufwertentschädigung auch wenn es nicht auf die Erzielung einer
nach A.2.5.1.4 zahlen wir den über den Wie- Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-
derbeschaffungswert hinausgehenden Be- rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-
trag erst, wenn sichergestellt ist, dass die heitstrainings, die nach den Richtlinien des
Entschädigung innerhalb von zwei Jahren Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
nach Feststellung der Entschädigung für die abgehalten werden.
Reparatur des Fahrzeuges oder den Erwerb
Reifenschäden
eines anderen Fahrzeuges verwendet wird.
A.2.8.4 Kein Versicherungsschutz besteht für be-
A.2.6.4 Ist das Fahrzeug entwendet worden, warten
schädigte oder zerstörte Reifen. Versiche-
wir ab, ob es wieder aufgefunden wird. Des-
rungsschutz für Reifenschäden besteht
halb leisten wir die Entschädigung frühestens
jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleich-
nach Ablauf eines Monates nachdem Sie uns
zeitig andere unter den Schutz der Kaskover-
den Schaden in Textform angezeigt haben.
sicherung fallende Schäden bei dem versi-
A.2.7 Können wir unsere Leistung vom Fahrer cherten Fahrzeug verursacht wurden.
zurückfordern, wenn Sie nicht selbst ge-
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
fahren sind?
Staatsgewalt
Fährt eine andere Person berechtigterweise
A.2.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
das Fahrzeug und kommt es zu einem Scha-
den, die durch Kriegsereignisse, innere Un-
denereignis, fordern wir von dieser Person
ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
unsere Leistungen bei schuldloser oder fahr-
mittelbar oder mittelbar verursacht werden.
lässiger Herbeiführung des Schadens nicht
- 20 -
[Seite 21]
Schäden durch Kernenergie Was ist unter Panne oder Unfall zu verstehen?
A.2.8.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.3.5.1 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder
den durch Kernenergie. Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein
A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als unmittelbar von außen plötzlich mit mecha-
Service oder Kostenerstattung nischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken-
des Ereignis. Zusätzlich gilt bei Elektrofahr-
Der Autoschutzbrief kann nur in Verbindung zeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte
mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abge Entladung des Akkus als Panne.
schlossen werden (siehe A.1.1.9).
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
A.3.1 Was ist versichert?
A.3.5.2 Wir organisieren für Sie die Wiederherstel-
Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis lung der Fahrbereitschaft an der Schadens-
A.3.9 genannten Schadenereignisse die stelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und
dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen übernehmen die hierdurch entstehenden
als Service oder erstatten die von Ihnen auf- Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung
gewendeten Kosten im Rahmen dieser Be- beläuft sich einschließlich der vom Pannen-
dingungen. hilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten
A.3.2 Wer ist versichert? Kleinteile auf 100 EUR.
Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein Abschleppen des Fahrzeuges
bezeichneten Fahrzeug sind Sie, der berech- A.3.5.3 Kann das Fahrzeug an der Schadensstelle
tigte Fahrer und die berechtigten Insassen nicht wieder fahrbereit gemacht werden, or-
versichert. Bei sonstigen Reisen b esteht, ganisieren wir für Sie das Abschleppen des
wenn das versicherte Fahrzeug überwiegend Fahrzeuges. Dies schließt das Gepäck und
privat genutzt wird, Versicherungsschutz für die nicht gewerblich beförderte Ladung mit
Sie, Ihren in häuslicher Gemeinschaft leben- ein.
den Ehe-/ Lebenspartner sowie die minder-
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
jährigen Kinder.
Kosten:
Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten
- in voller Höhe, wenn Sie uns im Schadens-
sinngemäß für die mitversicherten Personen.
fall informieren und uns die Organisation
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge der Leistung überlassen,
A.3.3.1 Den Autoschutzbrief können Sie nur für einen - wenn Sie vor der Auftragsvergabe keinen
Pkw, ein Campingfahrzeug bis 7,5 t zulässi- Kontakt mit uns aufnehmen und uns nicht
ges Gesamtgewicht, ein Kraftrad, ein Leicht- die Organisation überlassen, ist die Leis-
kraftrad, ein dreirädriges Kfz/Trike oder einen tung auf 150 EUR begrenzt.
Lieferwagen abschließen.
Hierauf werden durch den Einsatz eines Pan-
A.3.3.2 Versichert ist das im Versicherungsschein be- nenhilfsfahrzeuges entstandene Kosten an-
zeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter gerechnet.
Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Bergen des Fahrzeuges
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versiche-
A.3.5.4 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom-
rungsschutz?
men, organisieren wir für Sie die Bergung
Versicherungsschutz in Europa und in der EU des Fahrzeuges. Dies schließt das Gepäck
A.3.4.1 Sie haben mit dem Autoschutzbrief Ver- und die nicht gewerblich beförderte Ladung
sicherungsschutz in den geographischen mit ein.
Grenzen Europas sowie den außereuropäi- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
schen Gebieten, die zum Geltungsbereich Kosten. Für Campingfahrzeuge, Lieferwagen
der Europäischen Union gehören. und für gewerbliche Ladung ist die Leistung
Internationale Versicherungskarte auf 2.500 EUR begrenzt.
A.3.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versiche- Falschbetankung
rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche- A.3.5.5 Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraft-
rungsschutz beim Autoschutzbrief erstreckt stoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den
sich auch auf die dort genannten nichteuro- Leistungen bei einer Panne die Kosten bis
päischen Länder, soweit Länderbezeichnun- zur Höhe von insgesamt 500 EUR für das
gen nicht durchgestrichen sind. Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen
Veränderung des Geltungsbereiches betroffenen Bauteilen des Fahrzeuges. Fol-
geschäden aller Art sind vom Versicherungs-
A.3.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-
schutz ausgeschlossen sowie die Ersatzbe-
schen Ihnen und uns kann der Geltungs
tankung. Als Falschbetankung gilt, wenn ein
bereich erweitert oder eingeschränkt werden.
Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraft-
A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall stoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder Benzin betankt wird.
einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Dieb-
beginnen oder fortsetzen, erbringen wir fol- stahl innerhalb einer Entfernung von
gende Leistungen: 50 km
- 21 -
[Seite 22]
Bei einem Unfall oder Diebstahl des Fahrzeu- tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.1,
ges erbringen wir die nachfolgenden Leistun- Mietfahrzeug nach A.3.7.3 oder Fahrzeug-
gen unter den Voraussetzungen, dass transport bei Panne oder Unfall bei einer
- die Hilfeleistungen an einem Ort erfolgt, Auslandsreise nach A.3.9.1b in Anspruch
der weniger als 50 km von Ihrem ständigen nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung.
Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbe-
reit zur Verfügung steht, haben Sie keinen
- das Fahrzeug (bei Beschädigung oder Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
Totalschaden) weder am Schadentag noch Wir übernehmen die Kosten bis höchstens
am darauffolgenden Tag nicht wieder fahr- 60 EUR je Übernachtung und Person.
bereit oder nicht verkehrssicher gemacht
werden kann oder es gestohlen worden ist. Mietfahrzeug
Mietfahrzeug A.3.7.3 Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten
und übernehmen die Kosten des Mietfahr-
Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten zeuges für höchstens sieben Tage und ma-
und übernehmen die Kosten des Mietfahr- ximal in Höhe von 350 EUR. Voraussetzung
zeuges für höchstens sieben Tage und ma- ist, dass Sie die Leistung Weiter- oder Rück-
ximal in Höhe von 350 EUR. fahrt nach A.3.7.1 nicht in Anspruch genom-
Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraft- men haben.
rad, ein Leichtkraftrad, ein dreirädriges Kfz/ Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraft-
Trike oder einen Lieferwagen versichert ha- rad, ein Leichtkraftrad, ein dreirädriges Kfz/
ben, kann die Anmietung eines vergleichba- Trike oder einen Lieferwagen versichert ha-
ren Fahrzeuges nicht garantiert werden. ben, kann die Anmietung eines vergleichba-
A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder ren Fahrzeuges nicht garantiert werden.
Diebstahl ab 50 km Entfernung Fahrzeugrücktransport
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahr- A.3.7.4 Wir organisieren den Fahrzeugrücktransport
zeuges erbringen wir die nachfolgenden Leis- (nach Möglichkeit zusammen mit Ihnen bzw.
tungen unter den Voraussetzungen, dass den berechtigten Insassen „Pick-up-Service“)
- die Hilfeleistungen an einem Ort erfolgt, zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Wir überneh-
der mindestens 50 km von Ihrem ständigen men die hierdurch entstehenden Kosten un-
Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und ter folgenden Voraussetzungen:
- das Fahrzeug (bei Beschädigung oder - der Schadenort befindet sich in
Totalschaden) weder am Schadentag noch Deutschland,
am darauffolgenden Tag nicht wieder fahr- - das Fahrzeug kann auch am nächsten Tag
bereit oder nicht verkehrssicher gemacht nicht fahrbereit gemacht werden und
werden kann oder es gestohlen worden ist.
- die voraussichtlichen Reparaturkosten sind
Weiter- oder Rückfahrt nicht höher als der Kaufpreis für ein gleich-
A.3.7.1 Wir übernehmen Fahrtkosten für: wertiges gebrauchtes Fahrzeug.
a Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wählen Sie den Pick-up-Service, gilt dieser
ständigen Wohnsitz in Deutschland oder anstelle der Leistungen Weiter- oder Rück-
b eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Ziel- fahrt nach A.3.7.1 und Mietfahrzeug nach
ort, jedoch höchstens innerhalb des Gel- A.3.7.3.
tungsbereiches nach A.3.4 oder Auf Wunsch organisieren wir abweichend
c eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständi- von Satz 1 auch den Transport zum Zielort
gen Wohnsitz in Deutschland oder (innerhalb Deutschlands), sofern dadurch
keine höheren Kosten entstehen.
d eine Fahrt einer Person von Ihrem ständi-
gen Wohnsitz oder vom Zielort zum Scha- Hilfe bei der Werkstattsuche
denort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit A.3.7.5 Muss das Fahrzeug in einer Werkstatt re-
gemacht worden ist. pariert werden, sind wir bei der Suche nach
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfa- einer Werkstatt behilflich. Für die Leistung
chen Entfernung unter 1.200 Bahnkilome- der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung.
tern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klas- Fahrzeugunterstellung
se. Bei größerer Entfernung werden diese A.3.7.6 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder
bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der
der Liegewagenkosten oder die Kosten ei- Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung
nes Linienfluges der Economy-Klasse jeweils des Transportes in einer Werkstatt unterge-
einschließlich Zuschlägen übernommen. Zu- stellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich.
sätzlich erstatten wir die Kosten für nachge- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
wiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR. Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Übernachtung Fahrzeugschlüsselservice
A.3.7.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Be- A.3.7.7 Können Sie das Fahrzeug nicht fahren, weil
schaffung einer Übernachtungsmöglichkeit die Fahrzeugschlüssel abhandengekommen
und übernehmen die Kosten für höchstens sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Er-
drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- satzschlüssels. Die Kosten für dessen Ver-
- 22 -
[Seite 23]
sand übernehmen wir. Die Kosten der Ersatz- Krankenbesuch
schlüssel zahlen wir nicht. A.3.8.4 Müssen Sie sich länger als zwei Wochen sta-
A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod oder tionär in einem Krankenhaus aufhalten, er-
Notlagen auf einer Reise ab 50 km Ent- statten wir die Fahrt- und Übernachtungskos-
fernung ten für Besuche durch eine nahe stehende
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen Person bis zur Höhe von 500 EUR.
unter den Voraussetzungen, dass auf e iner Fahrzeugabholung
Reise A.3.8.5 Wir organisieren für Sie den Transport des
- Sie unvorhergesehen erkranken oder ster- Fahrzeuges zu Ihrem ständigen Wohnsitz,
ben und wenn
- dies an einem Ort geschieht, der mindes- - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt
tens 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz oder stirbt und
in Deutschland entfernt ist. - das Fahrzeug weder von ihm noch von
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, einem anderen Insassen zurückgefahren
wenn diese nicht bereits innerhalb der letz- werden kann.
ten sechs Wochen vor Beginn der Reise (zum Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
ersten oder zum wiederholten Male) aufge- Kosten.
treten ist.
Veranlassen Sie den Transport selbst, er-
Was ist unter einer Reise zu verstehen? halten Sie als Kostenersatz 0,50 EUR je
A.3.8.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständi- Kilometer zwischen Ihrem ständigen Wohn-
gen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von sitz und dem Schadenort. Außerdem er-
fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger statten wir in jedem Fall die bis zur Abho-
Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem lung der berechtigten Insassen entstehenden
Sie behördlich gemeldet sind und sich über- und durch den Fahrerausfall bedingten Über-
wiegend aufhalten. nachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt
Krankenrücktransport auf drei Übernachtungen bis zu je 60 EUR
pro Person.
A.3.8.2 Müssen Sie infolge einer Erkrankung an Ihren
ständigen Wohnsitz zurücktransportiert wer- Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Er-
den, organisieren wir für Sie die Durchfüh- satzfahrers im versicherten Fahrzeug keinen
rung des Rücktransportes. Wir übernehmen Platz mehr hat, erstatten wir die Kosten ei-
diese Kosten. Art und Zeitpunkt des Rück- ner Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des
transportes müssen medizinisch notwendig Insassen entsprechend A.3.7.1.
sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf Heimtransport von Haustieren
die Begleitung des Erkrankten durch einen A.3.8.6 Können mitgeführte Haustiere infolge Ihrer
Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich Erkrankung oder Ihres Todes nicht mehr ver-
vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen sorgt werden, organisieren wir für Sie den
wir die bis zum Rücktransport entstehenden Heimtransport der Tiere und tragen die hier-
Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch entstehenden Kosten.
durch die Erkrankung bedingt sein und sind
begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen Reiserückrufservice
bis zu je 60 EUR pro Person. A.3.8.7 Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung
Rückholung von Kindern eines Ihnen nahen Verwandten oder infol-
ge einer erheblichen Schädigung Ihres Ver-
A.3.8.3 Wir organisieren für Sie die Abholung und mögens Ihr Rückruf von einer Reise durch
Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kin- Rundfunk als notwendig, werden die erfor-
der mit einer Begleitperson zu ihrem ständi- derlichen Maßnahmen von uns in die Wege
gen Wohnsitz, wenn geleitet und die hierdurch entstandenen Kos-
- Sie erkrankt sind oder sterben und ten übernommen.
- die Kinder weder von Ihnen noch von Benachrichtigungsservice
einem anderen Familienangehörigen A.3.8.8 Geraten Sie auf einer Reise in eine schwie-
betreut werden. rige Notlage (z.B. Erkrankung, Verhaftung,
Wir übernehmen die hierdurch entstehen- Diebstahl), übermitteln wir auf Wunsch Nach-
den Kosten. Wir erstatten bei einer einfa- richten an Ihnen nahe stehende Personen
chen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern und übernehmen die dadurch entstehenden
die Bahnkosten 2. Klasse. Bei größeren Ent- Übermittlungskosten.
fernungen zahlen wir Ihnen die Bahnkosten A.3.9 Zusätzliche Leistungen bei einer Aus-
1. Klasse oder die Liegewagenkosten oder landsreise
die Kosten eines Linienfluges der Economy-
Klasse zurück. Diese Kosten werden jeweils Ereignet sich der Schaden an einem Ort im
einschließlich Zuschlägen gezahlt. Wir über- Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne
nehmen die Kosten für nachgewiesene Taxi- Deutschland), der mindestens 50 km von Ih-
fahrten bis zu 40 EUR. rem ständigen Wohnsitz in Deutschland ent-
fernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende
Leistungen:
A.3.9.1 Bei Panne und Unfall
- 23 -
[Seite 24]
Ersatzteilversand und übernehmen die hierbei anfallenden
a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung Gebühren.
der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges an Ersatz von Zahlungsmitteln im Ausland
einem ausländischen Schadenort oder in b Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in-
dessen Nähe nicht beschafft werden, or- folge des Verlustes von Zahlungsmitteln in
ganisieren wir für Sie, dass Sie diese auf eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu
schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnah-
übernehmen alle entstehenden Versand- me zur Hausbank nicht innerhalb von 24
kosten. Stunden nach dem der Schadenmeldung
Fahrzeugtransport folgenden Werktag möglich, können Sie
b Wir organisieren für Sie den Transport des ein Darlehen von uns bis zu 1.500 EUR
Fahrzeuges zu einer Werkstatt und über- erhalten.
nehmen die hierdurch entstehenden Kos- A.3.9.4 Service und Kostenübernahme bei Krankheit,
ten bis zur Höhe der Rücktransportkosten Tod und in Notlagen
an Ihren ständigen Wohnsitz, wenn Vermittlung ärztlicher Betreuung
- das Fahrzeug technisch nicht mehr fahr- a Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland,
bereit ist, informieren wir Sie auf Wunsch über die
- der Schaden durch eine Werkstatt festge- Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Wir
stellt wurde, stellen, soweit erforderlich, die Verbin-
- das Fahrzeug an einem ausländischen dung zwischen Ihrem Hausarzt und dem
Schadenort oder in dessen Nähe nicht Sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus
innerhalb von drei Werktagen fahrbereit her. Die hierdurch entstehenden Kosten
gemacht werden kann und tragen wir.
- die voraussichtlichen Reparaturkosten Arzneimittelversand
nicht höher sind als der Kaufpreis für ein b Sind Sie zur Aufrechterhaltung oder Wie-
gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. derherstellung Ihrer Gesundheit auf ver-
Fahrzeugverzollung und -verschrottung schreibungspflichtige Arzneimittel, die an
Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe
c Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im nicht erhältlich sind und für die es auch
Ausland verzollt werden, helfen wir bei der dort kein Ersatzpräparat gibt, dringend an-
Verzollung. Wir übernehmen die hierbei an- gewiesen, sorgen wir nach Abstimmung
fallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und
me des Zollbetrages und sonstiger Steu- tragen die hierdurch entstehenden Kos-
ern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, ten. Voraussetzung ist, dass keine Ein-
um die Verzollung zu vermeiden, überneh- fuhrbeschränkungen bestehen. Wir erstat-
men wir die Verschrottungskosten. ten Kosten für eine eventuell notwendige
A.3.9.2 Bei Fahrzeugdiebstahl Abholung des Arzneimittels sowie dessen
Fahrzeugunterstellung Verzollung.
a Wir übernehmen die Kosten für eine Fahr- Im Todesfall
zeugunterstellung, wenn das gestohlene c Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Aus-
Fahrzeug land sorgen wir nach Abstimmung mit den
- nach dem Diebstahl im Ausland wieder auf- Angehörigen
gefunden wird und - für die Bestattung im Ausland oder
- bis zur Durchführung des Rücktransportes - für die Überführung nach Deutschland.
oder der Verzollung bzw. Verschrottung Wir übernehmen die Kosten, höchstens je-
untergestellt werden muss. doch die notwendigen Kosten einer Überfüh-
Wir übernehmen die Kosten höchstens für rung.
zwei Wochen. Kostenerstattung bei Reiseabbruch
Fahrzeugverzollung und -verschrottung d Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer
b Muss das Fahrzeug nach einem Diebstahl Auslandsreise infolge Todes oder schwe-
im Ausland verzollt werden, helfen wir bei rer Erkrankung eines Mitreisenden oder ei-
der Verzollung. Wir übernehmen die hier- nes nahen Verwandten bzw. wegen einer
bei anfallenden Verfahrensgebühren mit erheblichen Schädigung Ihres Vermögens
Ausnahme des Zollbetrages und sonsti- nicht oder nur zu einem anderen als dem
ger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug ver- ursprünglich geplanten Zeitpunkt zuzumu-
schrotten, um die Verzollung zu vermeiden, ten, übernehmen wir die im Verhältnis zur
übernehmen wir die Verschrottungskosten. ursprünglich geplanten Rückreise entste-
A.3.9.3 Service und Kostenübernahme bei Verlust henden Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR.
Ersatz von Reisedokumenten im Ausland A.3.9.5 Sonstige Hilfeleistungen
a Verlieren Sie auf einer Reise im Ausland Telefongespräche mit dem Versicherer
ein für diese benötigtes Dokument, sind a Für Telefongespräche, die Sie oder ein be-
wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich rechtigter Insasse anlässlich einer erstat-
tungspflichtigen Schutzbriefleistung im
- 24 -
[Seite 25]
Ausland von dort mit uns führen, erstatten hätten aufwenden müssen, können wir diese
wir die nachgewiesenen Kosten bis insge- von unserer Zahlung abziehen.
samt 25 EUR je Schadenfall. A.3.12 Verpflichtung Dritter
Weitere Hilfeleistung A.3.12.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen ge-
b Geraten Sie in eine besondere Notlage, die genüber aufgrund eines Vertrages oder ei-
in anderen Bestimmungen nicht geregelt ner Mitgliedschaft in einem Verband oder
ist, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflich-
ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Ge- tet ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen
sundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, vor. Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Ent-
veranlassen wir die erforderlichen Maß- schädigungsleistung aus den anderen Ver-
nahmen und übernehmen die hierdurch sicherungsverträgen beanspruchen können.
entstehenden Kosten bis zu 250 EUR. Kos- A.3.12.2 Wenden Sie sich nach einem Schadener-
ten im Zusammenhang mit der Nicht- und eignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ih-
Schlechterfüllung von Verträgen, die von nen gegenüber abweichend von A.3.12.1 zur
Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wie- Leistung verpflichtet.
derbeschaffungs- und Reparaturkosten er-
statten wir nicht. A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen
verletzt oder getötet werden
A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versi-
chert? A.4.1 Was ist versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeuges
A.3.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.4.1.1 Wir bieten den vereinbarten Versicherungs-
den, die Sie vorsätzlich herbeiführen. schutz bei Unfällen der versicherten Person,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit
A.3.10.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des dem Gebrauch Ihres Fahrzeuges oder eines
Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir damit verbundenen Anhängers stehen (z.B.
darauf, unsere Leistung in einem der Schwe- Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Ent-
re Ihres Verhaltens entsprechenden Verhält- laden).
nis zu kürzen. Dies gilt nicht
Unfallbegriff
- bei grob fahrlässiger Ermöglichung des
Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Per-
Teile oder son durch
- bei Herbeiführung des Versicherungsfal- - ein plötzlich von außen auf ihren Körper
les infolge des Genusses alkoholischer wirkendes Ereignis (Unfallereignis) und
Getränke oder anderer berauschender - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
Mittel. erleidet.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Erweiterter Unfallbegriff
A.3.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.4.1.3 Als Unfall gilt/gelten auch, wenn sich die ver-
den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges sicherte Person durch eine Eigenbewegung
bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- (einschließlich erhöhter Kraftanstrengung)
torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wir-
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- belsäule verrenkt,
nings, Tests und Demonstrationen. Darüber - einen Meniskusschaden zuzieht,
hinaus besteht kein Versicherungsschutz für - einen Knochen bricht,
jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
auch wenn es nicht auf die Erzielung einer - einen Bauch oder Unterleibsbruch (z.B.
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- Leisten- oder Nabelbruch) erleidet oder
rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln
heitstrainings, die nach den Richtlinien des an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) oder zerreißt.
abgehalten werden. Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie
Staatsgewalt von dieser Regelung nicht erfasst.
A.3.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.4.2 Wer ist versichert?
den, die durch Kriegsereignisse, innere Un- Pauschalsystem
ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
mittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.4.2.1 Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem
Pauschalsystem sind die jeweiligen berech-
Schäden durch Kernenergie tigten Insassen des Fahrzeuges versichert.
A.3.10.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Be-
den durch Kernenergie. rufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche
A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen das Fahrzeug gebrauchen.
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kos- A.4.2.2 Bei zwei und mehr berechtigten Insassen er-
ten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis höht sich die Versicherungssumme um 50 %
und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insas-
- 25 -
[Seite 26]
sen. Das ist unabhängig davon, ob diese zu Geltendmachung der Invalidität
Schaden kommen. A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30
Was ist unter berechtigten Insassen zu verstehen? Monaten nach dem Unfall bei uns geltend
A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fah- machen. Das heißt: Sie teilen uns mit, dass
rer und alle weiteren Insassen), die sich mit Sie von einer Invalidität ausgehen.
Wissen und Willen des Verfügungsberechtig- Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch
ten in oder auf dem versicherten Fahrzeug auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.
befinden oder in unmittelbarem Zusammen- Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es
hang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch sich entschuldigen, wenn Sie die Frist ver-
des Fahrzeuges tätig werden. säumt haben.
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versiche- Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
rungsschutz?
A.4.5.1.4 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung be-
Versicherungsschutz in Europa und in der EU steht, wenn die versicherte Person durch ei-
A.4.3.1 Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Ver- nen Unfall innerhalb eines Jahres nach dem
sicherungsschutz in den geographischen Unfall stirbt.
Grenzen Europas sowie den außereuropäi- In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleis-
schen Gebieten, die zum Geltungsbereich tung (A.4.7), sofern diese vereinbart ist.
der Europäischen Union gehören.
A.4.5.2 Art und Höhe der Leistung
Internationale Versicherungskarte
Berechnung der Invaliditätsleistung
A.4.3.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versiche-
rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche- A.4.5.2.1 Sie erhalten die Invaliditätsleistung als Ein-
rungsschutz in der Kfz-Unfallversicherung malzahlung. Grundlagen für die Berechnung
erstreckt sich auch auf die dort genannten der Leistung sind
nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe- - die vereinbarte Versicherungssumme und
zeichnungen nicht durchgestrichen sind. - der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Veränderung des Geltungsbereiches Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die
A.4.3.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- Bemessung
schen Ihnen und uns kann der Geltungs A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad bemisst sich
bereich erweitert oder eingeschränkt werden.
- nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.3), sofern die
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Un- betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane
fallversicherung? dort genannt sind,
Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- - ansonsten danach, in welchem Umfang
nehmen, welche der folgenden Leistungen die normale körperliche und/oder geistige
mit welchen Versicherungssummen verein- Leistungsfähigkeit unfallbedingt beein-
bart sind. trächtigt ist (A.4.5.2.4).
A.4.5 Leistung bei Invalidität Entscheidend ist der unfallbedingte Gesund-
A.4.5.1 Voraussetzungen für die Leistung heitszustand, der spätestens am Ende des
dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist.
Invalidität
Dies gilt sowohl für die erste als auch für spä-
A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität er- tere Bemessung der Invalidität (A.4.9.4).
litten.
Gliedertaxe
Eine Invalidität liegt vor, wenn durch einen
A.4.5.2.3 Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfä-
Unfall
higkeit der nachstehend genannten Körper-
- die körperliche oder geistige Leistungsfä- teile und Sinnesorgane gelten ausschließlich
higkeit der versicherten Person die folgenden Invaliditätsgrade (Gliedertaxe):
- dauerhaft Arm 75 %
beeinträchtigt ist. Arm bis oberhalb des Ellenbogen-
gelenks 70 %
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn
Arm unterhalb des Ellenbogen-
- sie voraussichtlich länger als drei Jahre gelenks 65 %
bestehen wird und Hand 60 %
- eine Änderung dieses Zustandes nicht Daumen 25 %
erwartet werden kann. Zeigefinger 15 %
anderer Finger 10 %
Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
für sämtliche Finger einer Hand jedoch
A.4.5.1.2 Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht höchstens 60 %
nur, wenn die Invalidität Bein über der Mitte des
- innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall Oberschenkels 75 %
eingetreten und Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 65 %
Bein bis unterhalb des Knies 55 %
- innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall
Bein bis zur Mitte des Unter-
von einem Arzt schriftlich festgestellt wor-
schenkels 50 %
den ist.
Fuß 45 %
- 26 -
[Seite 27]
große Zehe 10 % nicht als medizinisch notwendige Kranken-
andere Zehe 7% hausheilbehandlungen.
Auge 55 % Höhe und Dauer der Leistung
Gehör auf einem Ohr 35 %
Gehör auf beiden Ohren 65 % A.4.6.2 Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in
Geruchssinn 15 % Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Geschmackssinn 10 % - für jeden Kalendertag der vollstationären
eine Niere 25 % Behandlung,
beide Nieren 100 % - höchstens jedoch für drei Jahre, vom
Stimmverlust aufgrund Kehlkopf- Unfalltag an gerechnet.
verletzung 65 %
Ab dem 4. Tag eines jeden Krankenhausauf-
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbe- enthaltes zahlen wir das Krankenhaustage-
einträchtigung gilt der entsprechende Teil des geld in doppelter Höhe der vereinbarten Ver-
jeweiligen Prozentsatzes. sicherungssumme.
Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Krankenhaustagegeld bei Unfällen mit angelegtem
A.4.5.2.4 Für andere Körperteile und Sinnesorgane be- Sicherheitsgurt
misst sich der Invaliditätsgrad danach, in wel- A.4.6.3 Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass
chem Umfang die normale körperliche oder ein berechtigter Insasse eines Pkw der einen
geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauer- Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall er-
haft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durch- leidet, welcher aus medizinischen Gründen
schnittliche Person gleichen Alters und Ge- eine vollstationäre Heilbehandlung von mehr
schlechts. als zwei Kalendertagen zur Folge hat.
Bei der Bemessung sind ausschließlich medi- Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen
zinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. und Kuranstalten gelten nicht als Kranken-
Minderung bei Vorinvalidität hausaufenthalte.
A.4.5.2.5 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesor- A.4.6.4 Wir leisten ab dem 3. Kalendertag des Kran-
gane oder deren Funktionen bereits vor dem kenhausaufenthaltes. Aufnahme- und Entlas-
Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- sungstag werden je als ein Kalendertag ge-
ditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert. rechnet.
Die Vorinvalidität wird nach A.4.5.2.3 und Das Krankenhaustagegeld beträgt je Kalen-
A.4.5.2.4 bemessen. dertag der stationären Behandlung 1/3 ‰
Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körper der für den Fall dauernder Unfallfolgen und
teile oder Sinnesorgane den Fall des Todes vereinbarten Versiche-
A.4.5.2.6 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorga- rungssummen. Es ist jedoch auf höchstens
ne durch den Unfall beeinträchtigt, werden 50 EUR je Person und Kalendertag begrenzt
die nach den vorstehenden Bestimmungen und wird längstens für ein Jahr vom Unfallta-
ermittelten Invaliditätsgrade zusammenge- ge an gerechnet gezahlt.
rechnet. A.4.7 Todesfallleistung
Mehr als 100 % werden jedoch nicht berück- Voraussetzungen für die Leistung
sichtigt. A.4.7.1 Die versicherte Person ist infolge des Unfal-
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person les innerhalb eines Jahres gestorben. Be-
A.4.5.2.7 Stirbt die versicherte Person vor der Bemes- achten Sie dazu Ihre besondere Pflicht einer
sung der Invalidität rechtzeitigen Anzeige des Todesfalles nach
E.1.5.1.
- aus unfallfremder Ursache innerhalb des
ersten Jahres nach dem Unfall (A.4.5.1.4) Art und Höhe der Leistung
oder, A.4.7.2 Wir zahlen die Todesfallleistung in der Höhe
- gleichgültig aus welcher Ursache später als der vereinbarten Versicherungssumme.
ein Jahr nach dem Unfall und A.4.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit
- waren die sonstigen Voraussetzungen für Krankheiten oder Gebrechen zusammen-
die Invaliditätsleistung nach A.4.5.1 erfüllt, treffen?
leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem Krankheiten und Gebrechen
aufgrund der zuletzt erhobenen ärzt lichen A.4.8.1 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen.
Befunde zu rechnen gewesen wäre. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre
A.4.6 Krankenhaustagegeld Folgen, die durch das Unfallereignis verur-
sacht wurden.
Voraussetzungen für die Leistung
Wir leisten nicht für Krankheiten und Gebre-
A.4.6.1 Die versicherte Person befindet sich wegen chen.
des Unfalles in medizinisch notwendiger voll-
stationärer Krankenhausheilbehandlung. Mitwirkung
Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie A.4.8.2 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Ge-
medizinische Rehabilitationsmaßnahmen brechen zusammen, gilt Folgendes:
der gesetzlichen Rehabilitationsträger gelten A.4.8.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krank-
heiten oder Gebrechen bei der durch ein Un-
- 27 -
[Seite 28]
fallereignis verursachten Gesundheitsschä- Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebens-
digung oder deren Folgen mitgewirkt haben jahres verlängert sich diese Frist von drei auf
(Mitwirkungsanteil), mindert sich fünf Jahre.
- bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz - Wenn wir eine Neubemessung wünschen,
des Invaliditätsgrades. teilen wir Ihnen dies zusammen mit der
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht Erklärung über unsere Leistungspflicht
etwas anderes bestimmt ist, in allen ande- nach A.4.9.1 mit.
ren Fällen die Leistung selbst. - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen,
A.4.8.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist
25 %, nehmen wir keine Minderung vor. mitteilen.
A.4.9 Fälligkeit A.4.10 Zahlung für eine mitversicherte Person
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem Sie können die Auszahlung der auf eine mit-
wir die Erhebungen abgeschlossen haben, versicherte Person entfallenden Versiche-
die zur Feststellung des Versicherungsfalles rungsleistung an Sie selbst nur mit der Zu-
und des Umfanges unserer Leistungspflicht stimmung der versicherten Person verlangen.
notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.11 Was ist nicht versichert?
Erklärung über die Leistungspflicht Straftat
A.4.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates A.4.11.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfäl-
in Textform zu erklären, ob und in welchem len, die der versicherten Person dadurch zu-
Umfang wir unsere Leistungspflicht anerken- stoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat be-
nen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist geht oder versucht.
drei Monate. Nicht genehmigte Fahrten
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende A.4.11.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der
Unterlagen zugehen: Unfall bei einer Fahrt geschieht, die ohne
- Nachweis des Unfallherganges und der Wissen und Willen der über die Verwendung
Unfallfolgen. des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vor-
- Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nach- bereitet, ausgeführt oder ausgedehnt wird.
weis über den Abschluss des Heilverfah- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit
rens, soweit dies für die Bemessung des A.4.11.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Un-
Invaliditätsgrades notwendig ist. fällen des Fahrers durch Geistes- oder Be-
Beachten Sie auch dabei die Verhaltensre- wusstseinsstörungen, auch soweit diese auf
geln nach E.1.5. Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlag-
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Be- anfälle, epileptische Anfälle oder andere
gründung des Leistungsanspruches entste- Krampfanfälle, die den ganzen Körper des
hen, übernehmen wir bei Fahrers ergreifen.
- Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der verein- Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
barten Versicherungssumme. die Störungen oder Anfälle durch ein Scha-
denereignis verursacht wurden, das unter
- Krankenhaustagegeld bis zu einem diesen Vertrag oder unter eine für das Vor-
Krankenhaustagegeldsatz. fahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfall-
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. versicherung fällt.
Leistung innerhalb von zwei Wochen Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
A.4.9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben A.4.11.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe ge- den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
einigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-
Vorschüsse torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
A.4.9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren nings, Tests und Demonstrationen. Darüber
Wunsch – angemessene Vorschüsse. hinaus besteht kein Versicherungsschutz für
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres auch wenn es nicht auf die Erzielung einer
nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer ver- Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-
einbarten Todesfallsumme beansprucht wer- rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-
den. heitstrainings, die nach den Richtlinien des
Neubemessung des Invaliditätsgrades Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
abgehalten werden.
A.4.9.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades
können sich Veränderungen des Gesund- Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
heitszustandes ergeben. Staatsgewalt
Sie und wir dürfen den Grad der Invalidität A.4.11.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfäl-
jährlich erneut ärztlich bemessen lassen. len, die durch Kriegsereignisse, innere Unru-
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens hen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei mittelbar oder mittelbar verursacht werden.
- 28 -
[Seite 29]
Kernenergie Versicherungsschutz in Europa und in der EU
A.4.11.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä- A.5.4.1 Sie haben in der Fahrerschutzversicherung
den durch Kernenergie. Versicherungsschutz in den geographischen
Bandscheiben, innere Blutungen Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
schen Gebieten, die zum Geltungsbereich
A.4.11.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä- der Europäischen Union gehören.
den an Bandscheiben und deren Folgen, so-
wie bei Blutungen aus inneren Organen und Internationale Versicherungskarte
Gehirnblutungen und deren Folgen. Versi- A.5.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versiche-
cherungsschutz besteht jedoch, wenn über- rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche-
wiegende Ursache (das heißt zu mehr als rungsschutz in der Fahrerschutzversicherung
50%) ein unter diesen Vertrag fallendes Un- erstreckt sich auch auf die dort genannten
fallereignis nach A.4.1.2 ist. nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe-
Infektionen zeichnungen nicht durchgestrichen sind.
A.4.11.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infek- Veränderung des Geltungsbereiches
tionen. Bei Wundstarrkrampf und Tollwut be- A.5.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-
steht jedoch Versicherungsschutz, wenn die schen Ihnen und uns kann der Geltungsbe-
Krankheitserreger durch ein versichertes Un- reich erweitert oder eingeschränkt werden.
fallereignis sofort oder später in den Körper A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Fahrer-
gelangen. Bei anderen Infektionen besteht schutzversicherung?
Versicherungsschutz, wenn die Krankheits-
erreger durch ein versichertes Unfallereig- Ersatz von Personenschäden
nis, das nicht nur geringfügige Haut- oder A.5.5.1 Die Fahrerschutzversicherung ersetzt Perso-
Schleimhautverletzungen verursacht, sofort nenschäden. Der Umfang der Leistung rich-
oder später in den Körper gelangen. Bei In- tet sich danach, was der Fahrer bzw. dessen
fektionen, die durch Heilmaßnahmen ver- Hinterbliebene berechtigterweise mit Aus-
ursacht sind, besteht Versicherungsschutz, nahme von Schmerzensgeld und Hinterblie-
wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter benengeld nach deutschem Recht fordern
diesen Vertrag fallendes Unfallereignis ver- könnten, wenn ein Dritter allein für den Un-
anlasst waren. fall haften würde.
Psychische Reaktionen Höhe der Leistung
A.4.11.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei krank- A.5.5.2 Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist
haften Störungen infolge psychischer Reak- auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für
tionen, auch wenn diese durch einen Unfall das Fahrzeug pro geschädigter Person ver-
verursacht wurden. einbarte Deckungssumme (max. 15 Mio.
Versicherungsschutz besteht jedoch für die EUR) beschränkt.
psychischen und nervösen Störungen, die A.5.6 Was ist nicht versichert?
im Anschluss an einen Unfall auftreten, wenn Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
und soweit diese Störungen auf eine durch
den Unfall verursachte organische Erkran- A.5.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
kung des Hirnnervensystems oder eine durch den, die der Fahrer vorsätzlich herbeiführt.
den Unfall neu entstandene Epilepsie zurück- A.5.6.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
zuführen sind. Schadens verzichten wir darauf, unsere
A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Leistung in einem der Schwere des Verhal-
Fahrer verletzt oder getötet wird tens des Fahrers entsprechenden Verhältnis
zu kürzen. Dies gilt nicht bei Herbeiführung
A.5.1 Was ist versichert? des Versicherungsfalles infolge des Genus-
Stößt dem berechtigten Fahrer beim Lenken ses alkoholischer Getränke oder anderer be-
des versicherten Pkw oder Campingfahrzeu- rauschender Mittel.
ges ein Unfall nach A.4.1.2 zu, erbringen wir Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen
unter den folgenden Voraussetzungen die fol-
genden Versicherungsleistungen. A.5.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der
Schaden durch einen Unfall beim Ein- und
A.5.2 Wer ist versichert? Aussteigen oder Be- und Entladen entstan-
Mit der Fahrerschutzversicherung ist der be- den ist.
rechtigte Fahrer versichert. Sicherheitsgurt
Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit A.5.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der
Wissen und Willen des Verfügungsberechtig- Fahrer zum Unfallzeitpunkt den Sicherheits-
ten das Fahrzeug führt. gurt nicht angelegt hat. Versicherungsschutz
A.5.3 Versicherte Fahrzeuge besteht jedoch, wenn es sich um eine nach
der Straßenverkehrsordnung zulässige Aus-
Die Fahrerschutzversicherung können Sie
nahme handelt.
nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtver-
sicherung für einen Pkw oder ein Camping- Vertragliche Ansprüche
fahrzeug abschließen. A.5.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht für An-
A.5.4 In welchen Ländern besteht Versiche- sprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder
rungsschutz?
- 29 -
[Seite 30]
besonderer Zusage über den Umfang der ge- Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht
setzlichen Haftpflicht hinausgehen. immer wirksam abtretbar. Unter anderem
Straftat können Ansprüche gegen Sozialversiche-
rungsträger (z.B. Krankenkasse, Renten-
A.5.6.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä- versicherungsträger) häufig nicht oder nur
den, die dem Fahrer dadurch zustoßen, dass mit deren Zustimmung abgetreten werden.
er vorsätzlich eine Straftat begeht oder ver- In diesen Fällen können wir nicht im Voraus
sucht. Leistungen erbringen, sondern erst dann,
Nicht genehmigte Fahrten wenn abschließend geklärt ist, dass keine
A.5.6.7 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ansprüche gegenüber Dritten bestehen.
der Schaden bei einer Fahrt eintritt, die ohne Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über die-
Wissen und Willen der über die Verwendung se Ansprüche treffen (z.B. ein Abfindungs-
des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vor- vergleich), binden uns nur, wenn wir vorher
bereitet, ausgeführt oder ausgedehnt wird. zugestimmt haben. Darüber hinaus sind wir
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten an die Feststellung zur Höhe der Entschädi-
gungsleistung, die durch Dritte getroffen wird,
A.5.6.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- nicht gebunden.
den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- A.5.7.2 Hinsichtlich der Leistungen eines Schaden-
torsportaktivität, bei der es auf die Erzie- versicherers oder Dritten treten wir nach Ab-
lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, tretung eventueller Ansprüche in Vorleis-
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- tung, wenn ohne Ihr Verschulden und ohne
nings, Tests und Demonstrationen. Darüber Verschulden des Fahrers bzw. dessen Hin-
hinaus besteht kein Versicherungsschutz für terbliebenen die Entschädigungspflicht des
jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, Schadenversicherers oder Dritten ganz oder
auch wenn es nicht auf die Erzielung einer teilweise nicht geklärt ist. Die Vorleistungs-
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- pflicht erstreckt sich nicht auf mögliche Leis-
rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- tungen, die kraft Gesetzes auf Sozialver
heitstrainings, die nach den Richtlinien des sicherungsträger oder sonstige Institutionen
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) übergegangen sind.
abgehalten werden. A.6 Insassenschutzversicherung
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Sie können gemeinsam mit einer Kfz-Haft-
Staatsgewalt pflichtversicherung für einen privat genutzten
A.5.6.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Pkw oder ein Campingfahrzeug eine Insas-
den, die durch Kriegsereignisse, innere Un- senschutzversicherung abschließen. Diese
ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un- umfasst eine Kombination aus der Fahrer-
mittelbar oder mittelbar verursacht werden. schutzversicherung nach A.5 und der Kfz-
Unfallversicherung nach A.4.
Schäden durch Kernenergie
A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für
A.5.6.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- öffentlich-rechtliche Ansprüche nach
den durch Kernenergie. dem Umweltschadensgesetz
A.5.7 Verpflichtung Dritter
A.7.1 Was ist versichert?
A.5.7.1 Wir leisten nicht, soweit der Fahrer bzw.
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
dessen Hinterbliebene wegen des Unfalles
Leistungen von einem anderen Schadenver- A.7.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen
sicherer, Sozialversicherungsträger, Sozial Ansprüchen zur Sanierung von Umwelt
hilfeträger oder Dritten verlangen können. schäden nach dem Umweltschadensgesetz
Dieses gilt auch für auf den Rentenversiche- (UschadG) frei. Voraussetzung ist, dass die-
rungsträger übergehende Beitragsansprü- se durch einen Unfall, eine Panne oder eine
che. plötzliche und unfallartige Störung des be-
stimmungsgemäßen Gebrauches des Fahr-
Ausnahme: Soweit Sie einen solchen An-
zeuges (Betriebsstörung) verursacht worden
spruch nicht erfolgsversprechend durchset-
sind.
zen können, leisten wir dennoch, wenn nach-
folgende Voraussetzungen vorliegen: Ausgenommen vom Versicherungsschutz
sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen
- Sie haben den Anspruch gegenüber einem
des Umweltschadensgesetzes bereits auf-
ersatzpflichtigen Dritten in Textform geltend
grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
gemacht,
des Privatrechtes gegen Sie geltend gemacht
- Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres werden können.
Anspruches erforderliche Anstrengun-
Bitte beachten Sie: Diese Ansprüche sind im
gen unternommen, die Ihnen billigerweise
Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversiche-
zumutbar waren,
rung gedeckt.
- Sie haben die erfolglose Anspruchsdurch-
Begründete und unbegründete Ansprüche
setzung nicht zu verschulden und
A.7.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltscha-
- Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns
densgesetz begründet, leisten wir Ersatz in
abgetreten.
Geld.
- 30 -
[Seite 31]
A.7.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltscha- - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des
densgesetz unbegründet, wehren wir diese Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner
auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Teile oder
die Ansprüche der Höhe nach unbegründet - bei Herbeiführung des Versicherungsfal-
sind. les infolge des Genusses alkoholischer
Regulierungsvollmacht Getränke oder anderer berauschender
A.7.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwick- Mittel.
lung des Schadens zweckmäßig erscheinen- Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
den Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen A.7.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
Ermessens abzugeben. Dies schließt Er- den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
klärungen zur Abwehr unberechtigter Inan- bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-
spruchnahme durch die Behörde oder einen torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
sonstigen Dritten ein. lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
Kommt es in einem Versicherungsfall zu ei- einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
nem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit nings, Tests und Demonstrationen. Darüber
gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- oder hinaus besteht kein Versicherungsschutz für
Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
das Verwaltungsverfahren oder den Rechts- auch wenn es nicht auf die Erzielung einer
streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-
A.7.2 Wer ist versichert? rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-
heitstrainings, die nach den Richtlinien des
Der Schutz der Kfz-Umweltschadenversiche- Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
rung gilt für Sie und für alle gemäß A.1.2 mit- abgehalten werden.
versicherten Personen.
Schäden durch Kernenergie
A.7.3 Versicherte Fahrzeuge
A.7.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
Versichert ist das im Versicherungsschein be- den durch Kernenergie.
zeichnete Fahrzeug, wenn für dieses Fahr-
zeug gleichzeitig eine Kfz-Haftpflichtversi- Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
cherung mit einer Versicherungssumme von Umweltschäden
100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und A.7.6.5 Nicht versichert sind Schäden, die durch be-
Vermögensschäden (max. 15 Mio. EUR je triebsbedingt unvermeidbare, notwendige
geschädigter Person) abgeschlossen wurde. oder in Kauf genommene Einwirkungen auf
A.7.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung die Umwelt entstehen.
Ausbringungsschäden
Die Höhe der Versicherungssumme für Um-
weltschäden beträgt 5 Mio. EUR je Schaden- A.7.6.6 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lie-
ereignis. Die Höchstleistung für die in einem ferung, Verwendung oder Freisetzung von
Kalenderjahr angefallenen Schadenereignis- Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stall-
se beträgt 10 Mio. EUR. dung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd-
lingsbekämpfungsmitteln resultieren.
A.7.5 In welchen Ländern besteht Versiche-
rungsschutz? Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
Geltungsbereich - diese Stoffe durch plötzliche und unfallar-
tige Ereignisse bestimmungswidrig und
Versicherungsschutz gemäß A.7.1 besteht
unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen,
im Anwendungsbereich des USchadG in
Deutschland. - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich
abgeschwemmt werden oder
Versicherungsschutz besteht zudem in den
Ländern des Europäischen Wirtschaftsrau- - in andere Grundstücke abdriften.
mes (EWR), sofern die EU-Umwelthaftungs- Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem
richtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemä- Umweltschutz dienen
ße Anwendung findet. Versicherungsschutz
A.7.6.7 Nicht versichert sind Schäden, die durch be-
nach den jeweiligen nationalen Gesetzen be-
wusste Verstöße gegen dem Umweltschutz
steht jedoch nur, soweit diese Ansprüche den
dienende Gesetze, Verordnungen, behördli-
Umfang der EU-Richtlinie nicht überschrei-
che Anordnungen oder Verfügungen entste-
ten.
hen.
A.7.6 Was ist nicht versichert?
Vertragliche Ansprüche
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
A.7.6.8 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund
A.7.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über
den, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen.
A.7.6.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des B Beginn des Vertrages und vorläufiger
Schadens verzichten wir darauf, unsere Leis- Versicherungsschutz
tung in einem der Schwere Ihres Verhaltens
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies
zustande, dass wir Ihren Antrag anneh-
gilt nicht
men. Regelmäßig geschieht dies durch Zu-
gang des Versicherungsscheines bei Ihnen.
- 31 -
[Seite 32]
Können wir Ihren Antrag nur abgeändert an- - wir Ihren Antrag unverändert angenommen
nehmen, weisen wir Sie im Versicherungs- haben und
schein auf die Abweichung vom Antrag, auf - Sie den im Versicherungsschein genann-
die Rechtsfolgen und ihr Widerspruchsrecht ten ersten oder einmaligen Beitrag nicht
hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem in C.3.1
Sie nicht innerhalb eines Monates ab Zugang genannten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt
des Versicherungsscheines in Textform wi- haben.
dersprechen.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versi-
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? cherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehalt- nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten ha-
lich der Regelungen in C.3.2 und C.3.3 zu ben.
dem im Versicherungsschein angegebenen Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Zeitpunkt.
B.2.6 Sie und wir dürfen den vorläufigen Versiche-
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz rungsschutz immer kündigen. Unsere Kündi-
Vor Erhalt des Versicherungsscheines haben gung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen
Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufi- ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
gen Versicherungsschutz: Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Kfz-Haftpflichtversicherung, Autoschutzbrief und Kfz- durch Widerruf
Umweltschadenversicherung B.2.7 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag
B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestä- nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versi-
tigung aus oder nennen wir Ihnen bei elekt- cherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Wider-
ronischer Versicherungsbestätigung die Ver- rufserklärung bei uns.
sicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Auto-
schutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahr- B.2.8 Für den Zeitraum des vorläufigen Versiche-
zeuge und in der Kfz-Umweltschadenversi- rungsschutzes haben wir Anspruch auf einen
cherung vorläufigen Versicherungsschutz. der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitra-
Dieser beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt ges.
oder an dem Tag, an dem die Zulassung er- C Beitragszahlung
folgt. Versicherungsschutz besteht an diesem C.1 Zahlungsperiode
Tag ausschließlich für die Zulassungsfahrt zu
der zuständigen Zulassungsbehörde (H.3.2), Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie
bei der das Fahrzeug unter Verwendung der entsprechend der vereinbarten Zahlungspe-
Versicherungsbestätigung zugelassen wird. riode bezahlen. Dies ist die Versicherungspe-
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, riode nach § 12 VVG.
beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Welche Zahlungsperiode Sie mit uns verein-
ab dem vereinbarten Zeitpunkt. bart haben, können Sie Ihrem Versicherungs-
Kasko-, Kfz-Unfallversicherung, Fahrerschutzversiche schein entnehmen.
rung, Insassenschutzversicherung Die Laufzeit des Vertrages, die sich von der
B.2.2 In der Kasko- und der Kfz-Unfallversiche- Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in
rung sowie der Fahrerschutz- und der Insas- Abschnitt G geregelt.
senschutzversicherung haben Sie vorläufi- Monatliche Zahlung
gen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies C.1.1 Bei der vierteljährlichen Zahlungsperiode
ausdrücklich zugesagt haben. Der Versiche- können Sie mit uns vereinbaren, dass Sie
rungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeit- den Beitrag monatlich bezahlen. Dies ist nur
punkt. möglich, wenn Sie uns ermächtigen, die Bei-
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versi träge im Rahmen des Lastschriftverfahrens
cherungsschutz von Ihrem Konto abzubuchen. Kann ein Bei-
B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Bei- trag nicht abgebucht werden, wird der vier-
trag nach C.3.1 gezahlt haben, geht der vor- teljährliche Beitrag fällig und Ihr Vertrag ent-
läufige in den endgültigen Versicherungs- sprechend geändert.
schutz über. Saisonkennzeichen
Beitragszahlung C.1.2 Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkenn-
B.2.4 Wir können den Beginn des Versicherungs- zeichen können Sie mit uns nur eine jährliche
schutzes und die Erteilung der Versiche- Zahlungsperiode oder eine vierteljährliche
rungsbestätigung von der Zahlung des Bei- Zahlungsperiode mit monatlicher Zahlung
trages abhängig machen. In diesem Fall vereinbaren.
müssen wir Sie auf die Notwendigkeit der Ausfuhrkennzeichen
Zahlung zur Erlangung des Versicherungs- C.1.3 Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem
schutzes ausdrücklich hinweisen. Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll,
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungs müssen Sie den Beitrag sofort bei Vertrags-
schutzes schluss bezahlen.
B.2.5 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt C.2 Beitrag bei kurzfristigen Verträgen
rückwirkend, wenn
- 32 -
[Seite 33]
Kurztarif einbarten und im Versicherungsschein ange-
C.2.1 Vereinbaren Sie mit uns von vornherein eine gebenen Versicherungsbeginnes fällig. Sie
kürzere Laufzeit als ein Jahr, berechnen wir, haben diesen Beitrag dann innerhalb von 14
wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, den Tagen zu zahlen.
Beitrag wie folgt: Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche-
bis zu 1 Monat 15 %, rungsbeginnes vor dem Zugang des Versi-
bis zu 2 Monaten 25 %, cherungsscheines, müssen Sie den ersten
bis zu 3 Monaten 30 %, oder einmaligen Beitrag innerhalb von 14 Ta-
bis zu 4 Monaten 40 %, gen, nachdem Sie den Versicherungsschein
bis zu 5 Monaten 50 %, erhalten haben, zahlen.
bis zu 6 Monaten 60 %, Nicht rechtzeitige Zahlung
bis zu 7 Monaten 70 %, C.3.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Bei-
bis zu 8 Monaten 75 %, trag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang
bis zu 9 Monaten 80 %, an keinen Versicherungsschutz, es sei denn,
bis zu10 Monaten 90 %, Sie haben die Nichtzahlung oder verspäte-
über 10 Monaten 100 % te Zahlung nicht zu verantworten. Haben Sie
des Jahresbeitrages. die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver-
Diesen Beitrag müssen Sie als Einmalbeitrag antworten, beginnt der Versicherungsschutz
bezahlen. erst ab der Zahlung des Beitrages.
Saisonkennzeichen C.3.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktre-
ten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der
C.2.2 Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkenn- Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
zeichen berechnen wir den Versicherungs- Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach
beitrag nur für die Dauer der Saison. dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge-
Ausgenommen hiervon sind Wohnwagenan- schäftsgebühr verlangen. Diese berechnen
hänger, Oldtimer-Schlepper und land- und wir nach C.2.1 für jeden angefangenen Mo-
forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. Für nat ab dem beantragten Beginn des Versi-
diese Fahrzeuge berechnen wir den Beitrag cherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt,
für das gesamte Versicherungsjahr. jedoch höchstens bis 40 % des Jahresbei-
Kurzzeitkennzeichen trages.
C.2.3 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit ei- C.4 Zahlung des Folgebeitrages
nem amtlich abgestempelten Kurzzeitkenn- Rechtzeitige Zahlung
zeichen zur einmaligen Verwendung für eine
C.4.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versiche-
Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer
rungsschein oder in der Beitragsrechnung
von sechs Tagen zugelassen ist, berechnen
angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern
Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- Nicht rechtzeitige Zahlung
oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit C.4.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht recht-
einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei zeitig, fordern wir Sie auf, den rückständi-
uns, beziehen wir den Vertrag für das Kurz- gen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens
zeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wo-
der Tarifierung in den neu abgeschlossenen chen ab Zugang unserer Aufforderung zu
Vertrag mit ein. zahlen.
Vorübergehende Erweiterungen des Versicherungs C.4.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der
schutzes zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu
C.2.4 Bei vorübergehender Erweiterung des Versi- diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht
cherungsschutzes und bei vorübergehender bezahlt, haben Sie keinen Versicherungs-
Änderung der Verwendung des Fahrzeuges schutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung ver-
berechnen wir den Beitrag nach C.2.1. pflichtet, wenn Sie für die verspätete Zahlung
nicht verantwortlich sind.
Kurzfristige Kaskoversicherung
C.4.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach
C.2.5 Schließen Sie für einen Zeitraum, der we-
Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch
niger als ein Jahr beträgt, eine Kaskover
in Verzug, können wir den Vertrag mit sofor-
sicherung ab, berücksichtigen wir bei der
tiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung
Beitragsberechnung nicht die individuellen
wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen
Tarifmerkmale nach J.2. Wir stufen Ihren Ver-
Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsscha-
trag in die Klasse 0 ein. Den Beitrag berech-
dens innerhalb eines Monates ab Zugang der
nen wir nach C.2.1.
Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung
C.3 Zahlung des ersten oder einmaligen Bei- zusammen mit der Mahnung ausgesprochen,
trages wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie in-
Rechtzeitige Zahlung nerhalb eines Monates nach Ablauf der in der
Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
C.3.1 Der im Versicherungsschein genannte ers-
te oder einmalige Beitrag wird – unabhängig Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach
vom Bestehen eines Widerrufs- oder Wider- Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis
spruchsrechtes – zu dem Zeitpunkt des ver- zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen
- 33 -
[Seite 34]
Versicherungsschutz. Versicherungsschutz Fahren nur mit Fahrerlaubnis
besteht erst wieder für Schadenereignisse D.1.1.4 Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahr-
nach Ihrer Zahlung. zeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur
C.5 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeug- mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut-
wechsel zen. Im Übrigen dürfen Sie, der Halter oder
Versichern Sie statt Ihres bisher bei uns ver- der Eigentümer das Fahrzeug nicht von ei-
sicherten Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug nem Fahrer benutzen lassen, der nicht die
bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für erforderliche Fahrerlaubnis hat.
den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitra- D.1.1.5 Der Fahrer darf ein mit einem Wechsel-
ges die für Sie günstigeren Regelungen zum kennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf
Folgebeitrag nach C.4.2 bis C.4.4 an. Außer- öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benut-
dem berufen wir uns nicht auf den rückwir- zen, wenn das Wechselkennzeichen voll-
kenden Wegfall des vorläufigen Versiche- ständig angebracht ist.
rungsschutzes nach B.2.5. Dafür müssen
folgende Voraussetzungen gegeben sein: Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Ei-
gentümer das Fahrzeug nur von einem Fah-
- Zwischen dem Ende der Versicherung des rer benutzen lassen, wenn das Wechsel-
bisherigen Fahrzeuges und dem Beginn kennzeichen vollständig angebracht ist.
der Versicherung des anderen Fahrzeu-
ges sind nicht mehr als sechs Monate ver- D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversiche-
gangen und rung
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Alkohol und andere berauschende Mittel
Fahrzeuge sind gleich. D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden,
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wenn der Fahrer durch alkoholische Geträn-
wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen ke oder andere berauschende Mittel nicht in
eine Geschäftsgebühr entsprechend C.3.3 der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
verlangen. Darüber hinaus dürfen Sie, der Halter oder
C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der der Eigentümer des Fahrzeuges dieses nicht
Kfz-Haftpflichtversicherung von einem Fahrer fahren lassen, der durch
alkoholische Getränke oder andere berau-
Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahr-
aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem zeug sicher zu führen.
Dritten trotz Beendigung des Versicherungs-
vertrages zur Leistung verpflichtet, haben Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüs-
wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit die- se in der Kasko- (A.2.8.2), Autoschutz-
ser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 brief- (A.3.10.2), Kfz-Unfall- (A.4.11.3),
Abs. 1 S. 3 VVG bestehen weiter. Fahrerschutz- (A.5.6.2) und Umweltscha-
denversicherung (A.7.6.2).
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeu-
ges und Folgen einer Pflichtverletzung Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motor-
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Ge-
sportveranstaltung oder Motorsportaktivität,
brauch des Fahrzeuges?
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten nings, Tests und Demonstrationen, gebraucht
Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck werden, wenn
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versiche- - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenz-
rungsvertrag angegebenen Zweck verwen- ten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen
det werden (siehe Anhang 4 zur Begriffs- gebraucht wird und
bestimmung für Art und Verwendung des - für diesen Gebrauch des Fahrzeuges eine
Fahrzeuges). Motorsporthaftpflichtversicherung nach
Gefahrgutbeförderung Maßgabe des § 5d des Pflichtversiche-
rungsgesetzes (PflVG) besteht.
D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nicht entgegen im Antrag
gemachter Angaben zur Beförderung von Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Ei-
Gefahrgut genutzt werden. gentümer das Fahrzeug nur unter den ge-
nannten Voraussetzungen für diese Fahrten
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
gebrauchen lassen.
D.1.1.3 Das Fahrzeug darf nur von einem berech-
Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüs-
tigten Fahrer gebraucht werden. Berechtig-
se in der Kfz-Haftpflicht- (A.1.5.2), Kasko-
ter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis-
(A.2.8.3), Autoschutzbrief- (A.3.10.3), Kfz-
sen und Willen des Verfügungsberechtigten
Unfall- (A.4.11.4), Fahrerschutz- (A.5.6.8)
gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Hal-
und Umweltschadenversicherung (A.7.6.3).
ter oder der Eigentümer des Fahrzeuges es
nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahr- D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung die-
zeug von einem unberechtigten Fahrer ge- ser Pflichten?
braucht wird.
- 34 -
[Seite 35]
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dere Behörde im Zusammenhang mit dem
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 Schadenereignis ermittelt. Dies gilt auch,
oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie wenn Sie uns das Schadenereignis bereits
keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie gemeldet haben.
Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir un- Anzeige von Kleinschäden
sere Leistung in einem der Schwere Ihres E.1.1.3 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraus-
Verschuldens entsprechenden Verhältnis sichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt,
kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht selbst regulieren oder regulieren wollen, um
nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der eine Rückstufung in eine ungünstigere SF-
Versicherungsschutz bestehen. Klasse nach I.3.4 zu vermeiden, können Sie
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz- den Schaden nach E.1.1.4 zu einem späte-
Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 ren Zeitpunkt melden. Dies gilt nicht, wenn
sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht
gegenüber nicht von der Leistungspflicht be- wird (z.B. Klage, Mahnbescheid), dann müs-
freit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer sen Sie uns den Schaden innerhalb von 14
als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht Tagen anzeigen.
geführt hat, einen Personenschaden erlitten E.1.1.4 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rah-
haben. men von E.1.1.3 selbst zu regulieren, oder
D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen wir leisten, ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeu-
soweit die Pflichtverletzung weder für den ges bzw. Ersatzfahrzeuges im gleichen Ka-
Eintritt des Versicherungsfalles noch für den lenderjahr ein weiterer Schaden zur Regu-
Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich lierung gemeldet worden, so können Sie uns
ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arg- bis zum Ende des Kalenderjahres den nach
listig verletzen. E.1.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträg-
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft lich anzeigen. Schäden, die sich im Dezem-
pflichtversicherung ber ereignen, können Sie bis zum 31. Januar
des folgenden Jahres nachmelden.
D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich
aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Aufklärungspflicht
Leistungskürzung Ihnen und den mitversi- E.1.1.5 Sie müssen alles tun, was zur Feststellung
cherten Personen gegenüber auf den Be- des Schadenfalles und des Umfanges unse-
trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. rer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs-
sen dabei insbesondere folgende Pflichten
Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen ei-
beachten:
ner von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhö-
hung (§§ 23, 26 VVG) vollständig oder teil- a Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen,
weise von der Leistung befreit sind. ohne die gesetzlich erforderlichen Feststel-
lungen (z.B. Alkohol- und Drogenkonsum
D.2.4 Ihnen, dem Halter und dem Eigentümer des
des Unfallfahrers oder zur Unfallursache)
Fahrzeuges gegenüber sind wir bei einer
zu ermöglichen und die dabei zumutbaren
Pflichtverletzung nach D.1.1.3, D.1.1.4 und
und angemessene Wartezeit zu beachten.
D.1.2.1 nur dann nicht zur Leistung verpflich-
Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen
tet, wenn Sie, der Halter oder der Eigentümer
oder haben Sie sich berechtigt oder ent-
des Fahrzeuges die Pflichtverletzung selbst
schuldigt vom Unfallort entfernt, müssen
begangen oder schuldhaft ermöglicht haben.
Sie die Feststellungen unverzüglich nach-
D.2.5 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug träglich ermöglichen (Unfallflucht nach
durch eine vorsätzlich begangene Straftat er- §142 StGB).
langt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollstän-
b Sie müssen unsere Fragen zu den Um-
dig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
ständen des Schadenereignisses, zum
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen Umfang des Schadens und unserer Leis-
einer Pflichtverletzung tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän-
E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schaden- dig beantworten. Wir können verlangen,
fall? dass Sie uns in Textform (z.B. per Brief,
Fax oder E-Mail) antworten.
E.1.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall-, Fah-
rerschutz- und Insassenschutzversiche- c Sie müssen uns Untersuchungen zu den
rung und Autoschutzbrief Umständen des Schadenereignisses, zu
den Ursachen und der Höhe des Schadens
Anzeigepflicht und unserer Leistungspflicht erlauben, so-
E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadener- weit es Ihnen zumutbar ist.
eignis, das zu einer Leistung durch uns füh- d Sie müssen uns angeforderte Nachweise
ren kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. (z.B. zur Schadenhöhe) vorlegen, soweit
Haben Sie den Versicherungsfall bei unse- es Ihnen zugemutet werden kann, diese zu
rer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gemel- beschaffen.
det, so gilt dies für die gesamte Kraftfahrtver- e Sie müssen unsere für die Aufklärung des
sicherung. Schadens erforderlichen Weisungen befol-
E.1.1.2 Sie müssen uns sofort informieren, wenn die gen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an-
- 35 -
[Seite 36]
Schadenminderungspflicht Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
E.1.1.6 Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalles E.1.4.2 Sie müssen uns jede zumutbare Untersu-
den Schaden abwenden oder mindern, so- chung über die Ursache und Höhe des Scha-
weit Ihnen das möglich ist. dens und über den Umfang unserer Leis-
Sie müssen hierbei unsere Weisungen befol- tungspflicht gestatten. Außerdem müssen
gen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie Originalbelege zum Nachweis der Scha-
denhöhe vorlegen und die behandelnden
E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversiche- Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der
rung Schweigepflicht entbinden.
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung
E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend ge- Anzeige des Todesfalles innerhalb 48 Stunden
macht, sind Sie verpflichtet, uns dies inner-
halb einer Woche nach der Erhebung des An- E.1.5.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Per-
spruches mitzuteilen. son zur Folge, müssen die aus dem Versiche-
rungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen von 48 Stunden melden. Dies gilt auch, wenn
E.1.2.2 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich gel- der Unfall schon angezeigt ist. Uns ist das
tend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch
haben Sie uns dies sofort anzuzeigen. einen von uns beauftragten Arzt vornehmen
E.1.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechts- zu lassen.
streites überlassen. Wir dürfen auch in Ih- Medizinische Versorgung
rem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen. E.1.5.2 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung
Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle er- durch uns führen kann, müssen Sie innerhalb
forderlichen Auskünfte erteilen und angefor- einer Woche einen Arzt hinzuziehen, seine
derte Unterlagen zur Verfügung stellen. Anordnungen befolgen und uns informieren.
Bei drohendem Fristablauf Medizinische Aufklärung
E.1.2.4 Haben Sie einen Mahnbescheid oder ei- E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht be-
nen Bescheid einer Behörde erhalten, dann nötigen wir möglicherweise Auskünfte von
müssen Sie fristgerecht den erforderlichen
Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch ) einlegen, - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall
wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor behandelt oder untersucht haben.
Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt. - anderen Versicherern, Versicherungsträ-
E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung gern und Behörden.
Anzeige des Versicherungsfalles bei Entwendung des Sie müssen es uns ermöglichen, die erforder-
Fahrzeuges lichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können
Sie den Ärzten und den genannten Stellen er-
E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeuges oder mit- lauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen.
versicherter Teile sind Sie abweichend von Sonst müssen Sie die Auskünfte selbst ein-
E.1.1.1 verpflichtet, uns dies sofort in Text- holen und uns zur Verfügung stellen.
form anzuzeigen.
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prü-
Einholen unserer Weisung fung unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
E.1.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Repara- Von diesen Ärzten müssen Sie sich unter-
tur des Fahrzeuges bzw. mitversicherter Tei- suchen lassen. Wir tragen die notwendigen
le müssen Sie unsere Weisungen einholen, Kosten und den Verdienstausfall, der durch
soweit die Umstände dies erlauben. Sie müs- die Untersuchung entsteht.
sen unsere Weisungen befolgen, soweit Ih- Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwir-
nen dies zumutbar ist. ken, dass angeforderte Berichte so bald wie
Anzeige bei der Polizei möglich erstellt werden.
E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Inva
Tierschaden den Betrag von 500 EUR, sind lidität
Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Po- E.1.5.4 Beachten Sie auch die 30-Monatsfrist für die
lizei sofort anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn Feststellung und Geltendmachung der Inva-
Ihr Fahrzeug durch eine Person, die nicht be- lidität nach A.4.5.1.3.
rechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen,
mut- oder böswillig beschädigt wird. E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversiche-
rung
E.1.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief
In Erweiterung zu E.1.5 müssen der Fahrer
Einholen unserer Weisung bzw. dessen Hinterbliebene ihre Ansprüche
E.1.4.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistun- gegen Dritte wahren und dürfen diese nicht
gen müssen Sie unsere Weisungen einho- aufgeben. Sie müssen uns Auskünfte zu den
len, soweit die Umstände dies gestatten. Sie gegen Dritte bestehenden Ansprüchen ertei-
müssen unsere Weisungen befolgen, soweit len und diese Ansprüche form- und fristge-
Ihnen dies zumutbar ist. recht an uns abtreten. Außerdem müssen
Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns über-
gegangene oder abgetretene Ansprüche bei
Dritten geltend machen.
- 36 -
[Seite 37]
E.1.7 Umweltschadenversicherung nen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine
Anzeige- und Aufklärungspflichten Ihrer Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir un-
sere Leistung in einem der Schwere Ihres
E.1.7.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das Verschuldens entsprechenden Verhältnis
zu einer Leistung nach dem USchadG füh- kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht
ren könnte, – soweit zumutbar – sofort an- nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
zeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine Sa- Versicherungsschutz bestehen.
nierungs- oder Kostentragungsansprüche
erhoben worden sind. Für die vollständige oder teilweise Leistungs-
freiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder
E.1.7.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils in- Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgen-
nerhalb einer Woche und umfassend zu in- de weitere Voraussetzung: Wir haben Sie
formieren über: durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
- die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende diese Rechtsfolge hingewiesen.
Information an die zuständige Behörde, E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung
- behördliches Tätigwerden wegen der Ver- verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
meidung oder Sanierung eines Umwelt Pflichtverletzung weder für die Feststellung
schadens Ihnen gegenüber, des Versicherungsfalles noch für die Fest-
- die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz stellung oder den Umfang unserer Leistungs-
der einem Dritten entstandenen Aufwen- pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn
dungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Sanierung eines Umweltschadens, Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft
- den Erlass eines Mahnbescheides, pflichtversicherung
- eine gerichtliche Streitverkündung, E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich
aus E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw.
- die Einleitung eines staatsanwaltli- Leistungskürzung Ihnen und den mitversi-
chen, behördlichen oder gerichtlichen cherten Personen gegenüber auf den Be-
Verfahrens. trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
Schadenminderungspflicht
E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen
E.1.7.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwen- Betrag von höchstens je 5.000 EUR, wenn
dung und Minderung des Schadens sorgen. Sie die Aufklärungs- oder Schadenminde-
Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit rungspflicht nach E.1.1.5 und E.1.1.6
es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns aus-
- vorsätzlich und
führliche und wahrheitsgemäße Schadenbe-
richte zu erstatten und uns bei der Schaden- - in besonders schwerwiegender Weise
ermittlung und -regulierung zu unterstützen. verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem
Alle Umstände, die für die Bearbeitung des Entfernen vom Unfallort, trotz eines Perso-
Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mit- nen- oder schweren Sachschadens der Fall.
teilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür
Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtver
angeforderten Unterlagen übersenden.
sicherung
E.1.7.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammen-
E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht,
hang mit Umweltschäden sind innerhalb ei-
sich oder einem anderen einen rechtswidri-
ner Woche mit uns abzustimmen.
gen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind
Bei behördlich oder gerichtlich geltend gemachten wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich
Ansprüchen des erlangten Vermögensvorteils vollstän-
E.1.7.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Ver- dig frei.
waltungsakt im Zusammenhang mit Umwelt- Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und Umwelt
schäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch schadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe
E.2.6 Verletzen Sie Ihre Pflichten nach
einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es
nicht. - E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend
gemachter Ansprüche),
E.1.7.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem ge-
richtlichen Verfahren wegen eines Umwelt- - E.1.2.2 (Anzeige gerichtlich geltend
schadens haben Sie uns die Führung des gemachter Ansprüche),
Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge- - E.1.7.1 oder E.1.7.2 (Anzeige und Aufklä-
richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen rungspflichten im Rahmen der Umwelt-
Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen schadenversicherung) oder
dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er-
- E.1.2.3 oder E.1.7.6 (Prozessführung
forderlichen Auskünfte erteilen und die ange-
durch uns)
forderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
und führt dies zu einer rechtskräftigen Ent-
E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung die-
scheidung, die über den Umfang der nach
ser Pflichten?
Sach- und Rechtslage geschuldeten Ent-
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung schädigung erheblich hinausgeht, gilt:
E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1
bis E.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie kei-
- 37 -
[Seite 38]
- Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hin- Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
sichtlich des von uns zu zahlenden Mehr- G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als
betrages vollständig frei. einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu
- Bei grob fahrlässiger Verletzung dürfen wir dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es ei-
unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehr- ner Kündigung bedarf.
betrages in einem der Schwere Ihres Ver- G.2 Wann und aus welchem Anlass können
schuldens entsprechenden Verhältnis Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
kürzen.
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
F Rechte und Pflichten der mitversicherten
Personen G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Ver-
sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung
Pflichten mitversicherter Personen ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens ei-
F.1 Für mitversicherte Personen finden die Re- nen Monat vor Ablauf zugeht.
gelungen zu Ihren Pflichten als Versiche- Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
rungsnehmer sinngemäße Anwendung.
Dies gilt für die Technische Aufsicht nur inso- G.2.2 Sie dürfen einen vorläufigen Versicherungs-
weit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflicht- schutz kündigen. Die Kündigung ist sofort
versicherungsverordnung zulässig ist. wirksam, wenn sie uns zugeht.
Ausübung der Rechte Kündigung nach einem Schadenereignis
F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicher- G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses
ten Personen aus dem Versicherungsvertrag können Sie den Vertrag kündigen.
steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer Die Kündigung in der Kasko-, Autoschutz-
zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine brief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutz- und Insas-
andere Regelung ist das Geltendmachen senschutzversicherung ist wirksam, wenn sie
von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversi- uns innerhalb eines Monates nach Beendi-
cherung nach A.1.2. gung der Verhandlungen über die Entschä-
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversi digung zugeht.
cherte Personen In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kün-
F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflich- digung wirksam, wenn Sie uns innerhalb ei-
tung zur Leistung frei, so gilt dies auch ge- nes Monates nach folgenden Ereignissen zu-
genüber allen mitversicherten Personen. geht:
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haft- a Wir haben unsere Leistungspflicht aner-
pflichtversicherung: kannt oder zu Unrecht abgelehnt.
Gegenüber mitversicherten Personen kön- b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es
nen wir uns auf die Leistungsfreiheit nur be- über den Anspruch des Dritten zu einem
rufen, wenn Rechtsstreit kommen zu lassen.
- die der Leistungsfreiheit zugrunde liegen- c Das Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten
den Umstände in der Person des Mitver ist rechtskräftig geworden.
sicherten vorliegen oder G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung so-
- diese Umstände der mitversicherten Per- fort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spä-
son bekannt oder infolge grober Fahrläs- testens jedoch zum Ablauf des Vertrages,
sigkeit nicht bekannt waren. wirksam werden soll.
G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige
Veräußerung des Fahrzeuges, Wagnis- rung des Fahrzeuges
wegfall G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsver- zwangsversteigert, geht der Vertrag nach
trag? G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der
Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb
Vertragsdauer
eines Monates nach dem Erwerb zu kündi-
G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus gen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen
Ihrem Versicherungsschein. der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist
Automatische Verlängerung des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwer-
ber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so-
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem
fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf
Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum
des Vertrages endet.
Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine
neue Versicherung ab und legt er bei der Zu-
Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit
lassungsbehörde eine Versicherungsbestäti-
nach Abschluss des Vertrages deshalb we-
gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung
niger als ein Jahr vereinbart ist, um die fol-
des übergegangenen Vertrages. Der bishe-
genden Versicherungsjahre zum 1. Januar ei-
rige Versicherungsvertrag endet mit Beginn
nes jeden Jahres beginnen zu lassen.
der neuen Versicherung.
- 38 -
[Seite 39]
Kündigung bei Beitragserhöhung Ihnen innerhalb eines Monates nach Beendi-
G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsan- gung der Verhandlungen über die Entschä-
passungsrechtes nach K.1 bis K.4 den Bei- digung zugeht.
trag, können Sie den Vertrag innerhalb eines In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kün-
Monates nach Zugang unserer Mitteilung der digung innerhalb eines Monates nach folgen-
Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung den Ereignissen in Textform zulässig:
ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem a Wir haben unsere Leistungspflicht aner-
Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirk- kannt oder zu Unrecht abgelehnt.
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei-
tragserhöhung spätestens einen Monat vor b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es
dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf über den Anspruch des Dritten zu einem
Ihr Kündigungsrecht hin. Rechtsstreit kommen zu lassen.
G.2.8 Statt zu kündigen, können Sie bei einer Bei- c Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten
tragserhöhung verlangen, dass der Versiche- ist rechtskräftig geworden.
rungsvertrag auf den Deckungsumfang und Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages
den Tarif wie bei einem neu abgeschlosse- G.3.4 Haben Sie einen noch nicht bezahlten Fol-
nen Vertrag umgestellt wird, sofern die Vor- gebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz
aussetzungen für die Anwendbarkeit dieses unserer Mahnung nicht innerhalb der zwei-
Tarifes erfüllt sind. In der Kaskoversicherung wöchigen Frist nach C.4.2 gezahlt, können
können Sie außerdem verlangen, dass der wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kün-
Versicherungsvertrag mit einer Selbstbeteili- digen. Unsere Kündigung wird unwirksam,
gung fortgeführt bzw. eine vereinbarte Selbst- wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Mo-
beteiligung geändert wird. Für umgewandelte nates ab Zugang der Kündigung zahlen (sie-
Verträge gelten die Beiträge und Bedingun- he auch C.4.4).
gen wie bei einem Neuabschluss.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeu des Fahrzeuges
ges
G.3.5 Wir können den Vertrag mit sofortiger Wir-
G.2.9 Ändert sich die Art und Verwendung des kung kündigen, wenn Sie eine Ihrer Pflich-
Fahrzeuges nach L.5 und erhöht sich der Bei- ten bei Gebrauch des Fahrzeuges nach Ab-
trag dadurch um mehr als 10 %, können Sie schnitt D verletzt haben. Die Kündigung ist
den Vertrag innerhalb eines Monates nach wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Mo-
Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung nates, nachdem wir von der Pflichtverletzung
einer Frist kündigen. erfahren haben, zugeht. Dies gilt nicht, wenn
Kündigung bei Bedingungsänderung Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ha-
G.2.10 Machen wir von unserem Recht zur Be-
ben.
dingungsanpassung nach Abschnitt N Ge-
brauch, können Sie den Vertrag innerhalb Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeu
von sechs Wochen nach Zugang unserer ges
Mitteilung über die Bedingungsanpassung G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des
kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, Fahrzeuges nach L.5, können wir innerhalb
frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk- eines Monates, nachdem wir von der Ände-
samwerdens der Bedingungsänderung. Wir rung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag
teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs mit sofortiger Wirkung kündigen. Können
Wochen vor dem Wirksamwerden mit und Sie nachweisen, dass die Änderung weder
weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
G.3 Wann und aus welchem Anlass können beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von
wir den Versicherungsvertrag kündigen? einem Monat nach deren Zugang bei Ihnen
wirksam.
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige
G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Ver-
rung des Fahrzeuges
sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung
ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
einen Monat vor Ablauf zugeht. des Fahrzeuges nach G.7 können wir dem
Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
die Kündigung innerhalb eines Monates ab
G.3.2 Wir dürfen einen vorläufigen Versicherungs- dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir
schutz kündigen. Die Kündigung wird nach von der Veräußerung oder Zwangsversteige-
Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang rung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündi-
bei Ihnen wirksam. gung wird einen Monat nach ihrem Zugang
Kündigung nach einem Schadenereignis beim Erwerber wirksam.
G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten
können wir den Vertrag kündigen. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief-,
Die Kündigung in der Kasko-, Autoschutz- Kfz-Unfallversicherung, Fahrerschutzversi-
brief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutz- und Insas- cherung und Insassenschutzversicherung
senschutzversicherung ist wirksam, wenn sie sind jeweils rechtlich selbstständige Ver
sicherungsverträge. Die Kündigung eines
- 39 -
[Seite 40]
dieser Verträge betrifft das Fortbestehen Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vo-
anderer nicht. Mit der Beendigung der Kfz- raussetzungen des § 97 VVG der Verlust des
Haftpflichtversicherung endet auch die für Versicherungsschutzes.
dasselbe Fahrzeug bestehende Autoschutz- Kündigung des Vertrages
briefversicherung, ohne dass es einer Kün-
digung bedarf. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwer-
ber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7
G.4.2 Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist bei- den Vertrag kündigen. Dann können wir den
tragsfrei mitversichert, wenn eine Kfz-Haft- Beitrag nur von Ihnen verlangen.
pflichtversicherung mit einer Versicherungs-
summe von 100 Mio. EUR pauschal für Zwangsversteigerung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind ent-
(max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person) sprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug
abgeschlossen wurde. Bei Beendigung der zwangsversteigert wird.
Kfz-Haftpflichtversicherung endet die Kfz- G.8 Wagniswegfall
Umweltschadenversicherung automatisch.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg
G.4.3 Sie und wir dürfen die gesamte Kfz-Versiche- (z.B. durch Fahrzeugverschrottung), steht
rung für das Fahrzeug kündigen, wenn für uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt des
einen dieser Verträge ein Kündigungsgrund Wagniswegfalles zu.
vorliegt.
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzei-
G.4.4 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- chen, Fahrten mit ungestempelten Kenn-
zeug abgeschlossenen Verträgen nur einen zeichen
und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wo-
chen nach Zugang unserer Kündigung mit, H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu be-
dass Sie mit der Fortsetzung der anderen achten?
ungekündigten Verträge nicht einverstanden Ruheversicherung
sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb
das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt ent-
gesetzt und soll es zu einem späteren Zeit-
sprechend für uns, wenn Sie von mehreren
punkt wieder zugelassen werden, wird da-
nur einen Vertrag kündigen.
durch der Vertrag nicht beendet.
G.4.5 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz-
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruhe-
brief, gelten G.4.3 und G.4.4 nicht.
versicherung über, wenn die Zulassungsbe-
G.5 Zugang der Kündigung hörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in- Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den die Zulas-
nerhalb der jeweiligen Frist zugeht. sungsbehörde als Ende der Zulassung an-
gibt.
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versiche- weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie
rungsjahres steht uns der auf die Zeit des die uneingeschränkte Fortführung des bishe-
Versicherungsschutzes entfallende Beitrag rigen Versicherungsschutzes verlangen.
anteilig zu.
H.1.3 Besteht für das Fahrzeug keine Haftpflicht-
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeuges oder Kaskoversicherung oder ist die bei-
zu beachten? tragsfreie Ruheversicherung gemäß H.1.9
Übergang der Versicherung auf den Erwerber beendet, können Sie eine beitragspflichtige
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeit- Haftpflicht- und/oder Kasko-Ruheversiche-
punkt des Eigentumsüberganges die Versi- rung abschließen.
cherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht H.1.4 Die Ruheversicherung ist nicht beitragsfrei
für die Kfz-Unfall-, die Fahrerschutz- und die - bei Fahrzeugen, die kein amtliches Kenn-
Insassenschutzversicherung. zeichen führen müssen,
G.7.2 Wir dürfen den Beitrag entsprechend den - bei Wohnwagenanhängern, Oldtimer-
Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei ei- Schleppern, land- und forstwirtschaftlichen
nem Neuabschluss des Vertrages verlangen Arbeitsmaschinen und
würden, anpassen. Das gilt auch für die SF-
Klasse des Erwerbers, die entsprechend sei- - bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer
nes bisherigen Schadenverlaufes festgestellt Vertragsdauer als ein Jahr.
wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der Umfang der Ruheversicherung
auf den Übergang der Versicherung folgt. H.1.5 Mit der Ruheversicherung gewähren wir Ih-
G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperio- nen während der Dauer der Außerbetriebset-
de können wir entweder von Ihnen oder vom zung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Erwerber verlangen. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
Anzeige der Veräußerung - die Kfz-Haftpflichtversicherung,
G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns - die Teilkaskoversicherung, wenn für das
die Veräußerung des Fahrzeuges unter An- Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetrieb-
gabe des Namens sowie der Adresse des Er- setzung eine Voll- oder eine Teilkaskover-
werbers innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. sicherung bestand,
- 40 -
[Seite 41]
- die Kfz-Umweltschadenversicherung. H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie
Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsver innerhalb des für den Halter zuständigen Zu-
fahren lassungsbezirkes und eines angrenzenden
Bezirkes Versicherungsschutz, wenn diese
H.1.6 Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.5 Fahrten
für die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde
nach Entfernung des Stempels und bei Wie- - im Zusammenhang mit dem Zulassungs-
deranmeldung für Fahrten im Zusammen- verfahren oder
hang mit dem Zulassungsverfahren (siehe - wegen der Hauptuntersuchung, Sicher-
H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein heitsprüfung oder Abgasuntersuchung
rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzei- durchgeführt werden.
chen geführt werden muss. H.2.4 Die Bestimmungen von H.2.1 bis H.2.3 finden
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung keine Anwendung auf Verträge für Wohnwa-
H.1.7 Während der Dauer der Ruheversicherung genanhänger, Oldtimer-Schlepper, land- und
sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen.
- in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzei-
oder Sammelgarage) oder chen
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und
durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) Umweltschadenversicherung und beim Autoschutz
brief
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dür-
fen das Fahrzeug außerhalb dieser Räum- H.3.1 In der Kfz-Haftpflicht- und Umweltscha-
lichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen denversicherung und beim Autoschutz-
Sie Ihre Pflichten, haben Sie unter den Vo- brief besteht Versicherungsschutz auch
raussetzungen nach D.2 keinen Versiche- für Zulassungsfahrten mit ungestempelten
rungsschutz. Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für
die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeit-
Wiederanmeldung kennzeichen geführt werden muss.
H.1.8 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zu-
Was sind Zulassungsfahrten?
gelassen (Ende der Außerbetriebsetzung),
lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die aus-
wieder auf. Das Ende der Außerbetriebset- schließlich im Zusammenhang mit dem Zu-
zung haben Sie uns innerhalb von 14 Tagen lassungsverfahren stehen. Dies sind:
mitzuteilen. - Fahrten zur Zulassungsbehörde inner-
Ende des Vertrages und der Ruheversicherung halb ihrer Geschäftszeiten zur Anbringung
der Stempelplakette sowie Fahrten zur
H.1.9 Der Vertrag und damit auch die Ruheversi-
Durchführung einer Hauptuntersuchung
cherung enden zwölf Monate nach der Au-
oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb
ßerbetriebsetzung des Fahrzeuges, ohne
des zuständigen Zulassungsbezirkes und
dass es einer Kündigung bedarf.
eines angrenzenden Bezirkes mit unge-
H.1.10 Melden Sie das Fahrzeug während des Be- stempelten Kennzeichen, wenn die Zulas-
stehens der Ruheversicherung mit einer Ver- sungsbehörde vorab ein solches zuge-
sicherungsbestätigung eines anderen Versi- teilt hat oder eine Reservierung nach §14
cherers wieder an, haben wir das Recht, den Absatz 1 Satz 5 FZV besteht. Für diese
Vertrag fortzusetzen und den anderen Ver- Fahrten besteht ein vorläufiger Versiche-
sicherer zur Aufhebung des Vertrages auf- rungsschutz nach B.2.1.
zufordern. - Rückfahrten nach Entfernung der Stempel-
Fordern wir den anderen Versicherer nicht plakette mit dem bisher zugeteilten Kenn-
zur Aufhebung des Vertrages auf, endet die zeichen bis zum Ablauf des Tages der
Ruheversicherung zum Zeitpunkt der Wie- Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.
deranmeldung, ohne dass es einer Kündi- I Schadenfreiheitsrabatt-System
gung bedarf.
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Sai- (SF-Klassen) und Schadenklassen
sonkennzeichen?
In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkasko-
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzei- versicherung richtet sich die Einstufung Ih-
chen zugelassen sind, gewähren wir den ver- res Vertrages in eine SF-Klasse und der sich
einbarten Versicherungsschutz während des daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem
auf dem amtlichen Kennzeichen angegebe- Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in
nen Zeitraumes (Saison). Anhang 1.
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversi- Dies gilt nicht bei Verträgen für
cherungsschutz nach H.1.5 bis H.1.7. Wenn
Sie einen Autoschutzbrief abgeschlossen ha- - Sonderfahrzeuge jeder Art, mit Ausnahme
ben, haben Sie außerhalb der Saison Versi- der in Anhang 1 ausdrücklich genannten
cherungsschutz für die nicht fahrzeugbezo- Fahrzeuge,
genen Leistungen. - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbau-
ten jeder Art,
- 41 -
[Seite 42]
- Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzei- des Versicherungsvertrages, werden Sie
chen führen, bei schadenfreiem Verlauf auf Antrag ab
- amtlich abgestempelte Kurzzeitkennzei- diesem Zeitpunkt in die SF-Klasse ½ ein-
chen, gestuft.
- Selbstfahrervermietfahrzeuge, Haben Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad,
welches ein amtliches Kennzeichen führen
- Mietwagen und Taxen, muss, oder ein Campingfahrzeug zugelassen
- Busse, und versichert, gilt nur die R
egelung unter a.
- Abschleppwagen und Stapler in der Die Regelung unter e gilt auch für Liefer-
Vollkaskoversicherung, wagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Quads und Kranken- und Leichenwagen.
- Oldtimer-Schlepper und Arbeitsmaschinen. Eine Einstufung in die SF-Klasse ½ erfolgt
nicht, wenn für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspart-
I.2 Ersteinstufung ner oder ein Elternteil von Ihnen ein nach I.6
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der
Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstu- nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen-
fung nach I.2.2 oder Übernahme eines Scha- derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in
denverlaufes nach I.6, wird er in die Klasse eine Schadenklasse oder in Klasse 0 einge-
0 eingestuft. stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen-
digung eingestuft war.
I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1,
2, 3, 4 oder 5 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein
Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraft- Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF-
rad, ein Leichtkraftrad, welches ein amtli- Klasse 1 eingestuft, wenn
ches Kennzeichen führen muss, ein dreiräd-
- Sie, Ihr in häuslicher Gemeinschaft leben-
riges Kfz/Trike oder ein Campingfahrzeug
der Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil
ohne Übernahme eines Schadenverlaufes
von Ihnen bereits einen zugelassenen Pkw
nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ einge-
oder ein zugelassenes Campingfahrzeug
stuft, wenn
bei uns versichert haben und dieser in der
a Sie bereits eines dieser Fahrzeuge ver- Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in
sichert haben und der Vertrag zu diesem die SF-Klasse 2 eingestuft ist,
Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse ½
- der neu zu versichernde Pkw oder das
eingestuft ist, oder
neu zu versichernde Campingfahrzeug
b Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemein-
lebender Ehe- oder Lebenspartner bereits schaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zuge-
eines dieser Fahrzeuge versichert hat und lassen ist und
der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindes-
- die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-
tens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, oder
herein weniger als ein Jahr beträgt.
c ein Elternteil von Ihnen bereits eines die-
Dies gilt nicht, wenn für Sie, Ihren in häusli-
ser Fahrzeuge bei uns versichert hat, das
cher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebens
zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-
partner oder ein Elternteil von Ihnen ein nach
Klasse ½ eingestuft ist, oder
I.6 anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der
d Sie in dem letzten Verkehrsjahr durch- nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen-
gehend ein Fahrzeug, das ein Ver derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in
sicherungskennzeichen oder eine Versi- eine schlechtere SF-Klasse als SF 1 einge-
cherungsplakette führen muss, bei uns mit stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen-
einem schadenfreien Verlauf versichert digung eingestuft war.
hatten, oder
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 2
e Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein
gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mit-
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines
gliedstaat der EU oder des Europäischen
Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF-
Wirtschaftsraumes erteilt wurde, seit min-
Klasse 2 eingestuft, wenn
destens drei Jahren zum Führen eines der
Fahrzeuge der unteren Fahrzeuggruppe - Sie, Ihr in häuslicher Gemeinschaft leben-
(I.6.3.4 a) berechtigt sind. Das Gleiche gilt der Ehe-/Lebenspartner oder ein Eltern-
für Fahrerlaubnisse anderer Staaten, wenn teil von Ihnen bereits einen zugelassenen
diese nach den Vorschriften der Fahrer- Pkw oder ein zugelassenes Campingfahr-
laubnis-Verordnung (FeV) ohne weitere zeug bei uns versichert haben und dieser
Prüfung oder Untersuchung umgeschrie- zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflicht-
ben werden können oder nach Erfüllung versicherung mindestens in die SF-Klasse
der Auflagen umgeschrieben sind. 2 eingestuft ist, und
Wurde Ihr Vertrag bei Beginn in die Klasse - der neu zu versichernde Pkw oder das neu
0 eingestuft und erreichen Sie die geforder- zu versichernde Campingfahrzeug auf Sie
te Dauer der Fahrerlaubnis nach Abschluss oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft
- 42 -
[Seite 43]
lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen SF-Klasse als SF 3 eingestuft werden müsste
ist und bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war.
- Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah-
älter sind, und rers gelten nicht für Fahrten eines Kauf
- die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- interessenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitar-
herein weniger als ein Jahr beträgt. beiters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA)
oder eines Hotelangestellten in Ausübung
Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in seines Dienstes.
häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-
benspartner oder ein Elternteil ein nach I.6 Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-
anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-
nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen- raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be-
eine schlechtere SF-Klasse als SF 2 einge- ginn des Versicherungsvertrages bis zum
stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen- Ende des dritten Versicherungsjahres weg,
digung eingestuft war. so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den
Die Einschränkung hinsichtlich des Fahrer- Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge-
alters gilt nicht für Fahrten eines Kaufinter- stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit
essenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei- der entsprechend zur Anwendung kommen-
ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.3 begon-
eines Hotelangestellten in Ausübung seines nen hätte.
Dienstes. Sonderersteinstufung in SF-Klasse 4
Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta- I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Über-
gen zu melden, wenn eine der genannten Vo- nahme eines Schadenverlaufes nach I.6,
raussetzungen nicht mehr erfüllt ist. wird er in die SF-Klasse 4 eingestuft, wenn
Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be- - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft
ginn des Versicherungsvertrages bis zum lebender Ehe-/Lebenspartner bereits
Ende des dritten Versicherungsjahres weg, einen zugelassenen Pkw bei uns versichert
so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in
Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge- der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes-
stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit tens in die SF-Klasse 8 eingestuft ist, und
der entsprechend zur Anwendung kommen- - der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder
den Einstufung nach I.2.2.1 und I.2.2.2 be- Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden
gonnen hätte. Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3 - der neu zu versichernde Pkw ausschließ-
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein lich von Ihnen oder Ihrem in häuslicher
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspart-
Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF- ner gefahren wird, und
Klasse 3 eingestuft, wenn - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder
- Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft älter sind, und
lebender Ehe-/Lebenspartner bereits - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-
einen zugelassenen Pkw bei uns versichert herein weniger als ein Jahr beträgt.
haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in
der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes- Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in
tens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist, und häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-
benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver-
- der neu zu versichernde Pkw oder ein trag vorhanden ist, der nach seinem Scha-
zugelassenes Campingfahrzeug auf Sie denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem
oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF-
lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen Klasse als SF 4 eingestuft werden müsste
ist, und bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war.
- der neu zu versichernde Pkw oder das neu Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah-
zu versichernde Campingfahrzeug aus- rers gelten nicht für Fahrten eines Kaufinte-
schließlich von Ihnen oder Ihrem in häusli- ressenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei-
cher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebens- ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder
partner gefahren wird, und eines Hotelangestellten in Ausübung seines
- Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder Dienstes.
älter sind, und Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-
- die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-
herein weniger als ein Jahr beträgt. raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be-
häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- ginn des Versicherungsvertrages bis zum
benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver- Ende des dritten Versicherungsjahres weg,
trag vorhanden ist, der nach seinem Scha- so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den
denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge-
darauffolgenden Jahr in eine schlechtere stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit
- 43 -
[Seite 44]
der entsprechend zur Anwendung kommen- Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufes
den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.4 begon- I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahr-
nen hätte. zeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 5 I.6.1.1 innerhalb der letzten zwölf Monate vor
I.2.2.6 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Über- Abschluss der Vollkaskoversicherung be-
nahme eines Schadenverlaufes nach I.6, reits eine Vollkaskoversicherung bestanden
wird er in die SF-Klasse 5 eingestuft, wenn hat oder ein Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis
I.6.2.5 übernommen oder nach einer Unter-
- Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft brechung des Vertrages gemäß I.6.4 ange-
lebender Ehe-/Lebenspartner bereits rechnet wird und für das ersetzte Fahrzeug
einen zugelassenen Pkw bei uns versichert bzw. zum unterbrochenen Vertrag eine Voll-
haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in kaskoversicherung bestand. In diesem Fall
der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes- übernehmen wir den tatsächlichen Scha-
tens in die SF-Klasse 10 eingestuft ist, und denverlauf der Vollkaskoversicherung des
- der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder ersetzten Fahrzeuges.
Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden I.2.3.3 Übernehmen Sie nach I.6.1.1 bis I.6.2.3 nur
Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversiche-
- der neu zu versichernde Pkw ausschließ- rung, ist die Angleichung bei Abschluss ei-
lich von Ihnen oder Ihrem in häuslicher ner Vollkaskoversicherung innerhalb der
Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspart- letzten zwölf Monate nach Anrechnung der
ner gefahren wird, und SF-Klasse ausgeschlossen, wenn für das an-
- Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder dere Fahrzeug eine solche bestanden hat.
älter sind, und Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.2.4 oder
- die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- I.6.2.5 den Schadenverlauf einer natürlichen
herein weniger als ein Jahr beträgt. oder juristischen Person in der Kfz-Haft-
pflichtversicherung übernehmen und für den
Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in Vertrag des bisherigen Versicherungsneh-
häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- mers eine Vollkaskoversicherung bestand.
benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver-
trag vorhanden ist, der nach seinem Scha- I.3 Jährliche Neueinstufung
denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar ei-
darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF- nes jeden Jahres nach seinem Schadenver-
Klasse als SF 5 eingestuft werden müsste lauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der
Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah- Schadenmeldung entscheidend dafür, wel-
rers gelten nicht für Fahrten eines Kaufinte- chem Kalenderjahr der Schaden zugeord-
ressenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei- net wird.
ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Ver-
eines Hotelangestellten in Ausübung seines lauf
Dienstes.
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjah-
Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-
res schadenfrei verlaufen und hat der Ver
gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-
sicherungsschutz während dieser Zeit unun-
raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
terbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die
Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be- nächst bessere SF-Klasse nach der jeweili-
ginn des Versicherungsvertrages bis zum gen Tabelle in Anhang 1 eingestuft.
Ende des dritten Versicherungsjahres weg,
I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen
so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den
Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge- Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Sai-
stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit sonkennzeichen zugelassen (siehe H.2),
der entsprechend zur Anwendung kommen- nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des
den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.5 begon- Vertrages eine Besserstufung nach I.3.1 nur
nen hätte. vor, wenn die Saison mindestens sechs Mo-
nate beträgt.
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufes der
Kfz-Haftpflichtversicherung in der Voll- I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit den
kaskoversicherung Klassen ½, 0 oder M oder Verträgen mit
einer Sondereinstufung nach I.2.2
Voraussetzungen der Angleichung
Hat der Versicherungsschutz während des
I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein
gesamten Kalenderjahres ununterbrochen
Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und
bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der
schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtver-
Klasse ½, 0 oder M bei schadenfreiem Ver-
sicherung eine Vollkaskoversicherung mit ei-
lauf in die SF-Klasse 1 ein.
ner Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2),
können Sie verlangen, dass die Einstufung Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1.
nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haft- Juli eines Kalenderjahres mit einer E instufung
pflichtversicherung erfolgt. in Klasse 5, 4, 3, 2, 1, ½ oder 0 begonnen und
bestand bis zum 31. Dezember mindestens
sechs Monate Versicherungsschutz, wird er
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[Seite 45]
bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar Berücksichtigung des Rabattschutzes einge-
des folgenden Kalenderjahres wie folgt ein- stuft worden wäre.
gestuft: Wegfall von Voraussetzungen
von SF-Klasse 5 nach SF-Klasse 6 I.3.5.6 Übertragen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt
von SF-Klasse 4 nach SF-Klasse 5 auf ein anderes Fahrzeug oder eine ande-
von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4, re Person und liegen dadurch nicht mehr die
von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3, Voraussetzungen nach I.3.5.1 bis I.3.5.3 vor,
von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2, entfällt der Rabattschutz ab dem Zeitpunkt
von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, der Rabattübertragung.
von Klasse 0 nach SF-Klasse ½.
Einstufung bei einem belastenden Schaden
I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem
Verlauf I.3.5.7 Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung
mit Autoschutzbrief mit Rabattschutz und/
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres oder eine Vollkaskoversicherung/Vollkasko
schadenbelastet verlaufen, wird er nach der Premium/E-Vollkasko Premium mit Rabatt-
jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. schutz abgeschlossen haben und uns einen
I.3.5 Rabattschutz belastenden Schaden melden, so wird der je-
Voraussetzungen für die Vereinbarung des Rabatt weils schadenbelastete Vertrag abweichend
schutzes von I.3.4 für den ersten Schaden im Kalen-
derjahr nicht zurückgestuft. Im folgenden Ka-
I.3.5.1 Voraussetzung für die Vereinbarung des Ra- lenderjahr erfolgt aber auch keine Weiterstu-
battschutzes in der Kfz-Haftpflichtversiche- fung in die nächst bessere SF-Klasse.
rung und der Vollkaskoversicherung/Vollkas-
ko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass I.3.5.8 Voraussetzung für den Erhalt der bisherigen
Sie SF-Klasse ist, dass der Rabattschutz bei uns
vor Eintritt des Schadens bis zum Zeitpunkt
- einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Camping- der Rückstufung am 1. Januar des Folge-
fahrzeug versichern (bei der Vollkasko Pre- jahres ununterbrochen bestanden hat. Vor-
mium, E-Vollkasko Premium gilt dies nur aussetzung ist, dass das jeweils im Vertrag
für Pkw und Campingfahrzeuge) und versicherte Fahrzeug zum Straßenverkehr
- mit uns die Kfz-Haftpflichtversicherung mit zugelassen ist bzw. war.
Autoschutzbrief vereinbaren und Einstufung bei weiteren belastenden Schäden
- der Vertrag in der Kfz-Haftpflichtversiche- I.3.5.9 Melden Sie uns im selben Kalenderjahr in der
rung und der Vollkaskoversicherung/Voll- Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutz-
kasko Premium/E-Vollkasko Premium min- brief mit Rabattschutz und/oder in der Voll-
destens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist. kaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-
I.3.5.2 Haben Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Premium mit Rabattschutz einen
mit Autoschutzbrief und eine Vollkaskover- weiteren belastenden Schaden im Sinne von
sicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko I.3.4, wird der Vertrag nach der Tabelle in An-
Premium abgeschlossen, müssen Sie den hang 1 zurückgestuft. Für die Anwendung der
Rabattschutz zu beiden Verträgen vereinba- Tabelle bleibt der erste Schaden im Kalender-
ren. jahr unberücksichtigt.
I.3.5.3 Bei Vereinbarung des Rabattschutzes darf im I.4 Was bedeutet schadenfreier oder scha-
laufenden Kalenderjahr kein Schaden verur- denbelasteter Verlauf?
sacht und/oder gemeldet worden sein, der I.4.1 Schadenfreier Verlauf
nach I.3.4 zu einer Rückstufung in eine an-
dere SF-Klasse führen würde. Dies gilt nicht I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrages liegt
bei Fahrzeugwechsel, wenn für den bisheri- unter folgenden Voraussetzungen vor:
gen Vertrag der Rabattschutz bis zum Risi- - Der Versicherungsschutz hat von Anfang
kofortfall vereinbart war. Beginnt der Vertrag bis Ende eines Kalenderjahres ununterbro-
zum 1. Januar des Folgejahres, führt ein im chen bestanden und
laufenden Kalenderjahr bereits eingetretener - uns wurde in dieser Zeit kein Schaden-
belastender Schaden in jedem Fall zu einer ereignis gemeldet, für das wir Entschädi-
Rückstufung nach I.3.4. gungen leisten oder Rückstellungen bilden
I.3.5.4 Die Laufzeit des Rabattschutzes beträgt min- mussten. Dazu zählen nicht die Kosten für
destens zwölf Monate. Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
Fehlende Voraussetzungen I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt
I.3.5.5 Stellt sich nachträglich heraus, dass die ge- der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn
nannten Voraussetzungen bei Abschluss des a wir Rückstellungen für das Schadener-
Vertrages nicht erfüllt waren, entfällt der Ra- eignis in den drei auf die Schadenmel-
battschutz rückwirkend ab Versicherungsbe- dung folgenden Kalenderjahren auflösen,
ginn. ohne eine Entschädigung geleistet zu ha-
Haben Sie uns einen oder mehrere Schä- ben oder
den im Kalenderjahr gemeldet, wird der Ver- b der Schädiger oder dessen Haftpflichtver-
trag rückwirkend ab Versicherungsbeginn sicherung uns unsere Entschädigung in
in die SF-Klasse eingestuft, in die er ohne vollem Umfang erstattet oder
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[Seite 46]
c wir in der Vollkaskoversicherung für ein Monaten nach Zahlung der Entschädigungs-
Schadenereignis, das unter die Teilkasko- leistung freiwillig, also ohne vertragliche oder
versicherung fällt, Entschädigungen leisten gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
oder Rückstellungen bilden oder Leasingfahrzeug
d Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswe- I.5.3 Handelt es sich bei dem versicherten Fahr-
gen in Anspruch nehmen, weil zeug um ein Leasingfahrzeug, gelten I.5.1
- eine Person mit einer gesetzlich vor- und I.5.2 entsprechend für den Leasingneh-
geschriebenen Haftpflichtversicherung mer.
für das Schadenereignis zwar in vollem I.6 Übernahme eines Schadenverlaufes
Umfang haftet,
I.6.1 In welchen Fällen ist ein Schadenverlauf
- Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversi-
zu übernehmen?
cherer keinen Anspruch haben, weil die-
ser den Versicherungsschutz ganz oder Der Schadenverlauf eines anderen Vertrages
teilweise versagt hat oder – auch wenn dieser bei einem anderen Ver-
sicherer bestanden hat – ist auf den Vertrag
e wir nur aufgrund von Abkommen der Versi-
des versicherten Fahrzeuges unter den Vor-
cherungsunternehmen untereinander oder
aussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in folgen-
mit Sozialversicherungsträgern oder we-
den Fällen zu übernehmen:
gen der Ausgleichspflicht aufgrund einer
Mehrfachversicherung Entschädigungen Fahrzeugwechsel
leisten oder Rückstellungen bilden. I.6.1.1 Sie versichern das Fahrzeug innerhalb von
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf sechs Monaten nach Veräußerung oder
Außerbetriebsetzung eines anderen Fahr-
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertra-
zeuges.
ges liegt vor, wenn Sie uns während eines
Kalenderjahres ein oder mehrere Schaden- Wechsel des Versicherers
ereignisse melden, für die wir Entschädigun- I.6.1.2 Sie sind nach Beendigung der Kfz-Haftpflicht-
gen leisten oder Rückstellungen bilden müs- versicherung und ggf. der Vollkaskover
sen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle sicherung bei einem anderen Versiche-
nach I.4.1.2. rungsunternehmen zu uns gewechselt. Wir
I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung übernehmen den tatsächlichen Schadenver-
zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch lauf des bisherigen Vertrages, wenn dieser
in einem folgenden Kalenderjahr Entschädi- durch eine Bescheinigung des bisherigen Un-
gungen oder bilden Rückstellungen für die- ternehmens nach I.8 nachgewiesen wird.
sen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum Sie werden bei der Einstufung des Versiche-
1. Januar des dann folgenden Kalenderjah- rungsvertrages in eine SF-Klasse oder Scha-
res zurück. denklasse so behandelt, als wären Sie wäh-
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden rend der Vorversicherungszeit bereits bei uns
können versichert gewesen.
Wenn die Vorversicherung bei einem aus-
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ländischen Versicherer bestand, wird die Be-
I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haft- scheinigung nur anerkannt, wenn
pflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns - die Bonus-Malus-Systeme vergleichbar
unsere Entschädigung freiwillig, also ohne sind,
vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung,
erstatten. - die Originalbescheinigung sowie eine
beglaubigte Übersetzung in deutscher
Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, in- Sprache eingereicht wird,
formieren wir Sie nach Abschluss der Scha-
denregulierung über die Höhe unserer Ent- - die Originalbescheinigung Beginn und
schädigung. Voraussetzung ist, dass unsere Ende des dortigen Kfz-Versicherungsver-
Entschädigung nicht mehr als 500 EUR be- trages sowie Angaben zum Fahrzeug und
trägt. zu Art und Datum möglicher Schäden ent-
hält und
Erstatten Sie uns die Entschädigung inner-
halb von sechs Monaten nach unserer Mit- - das Ende des Versicherungsschutzes bei
teilung, wird Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungs- dem ausländischen Versicherer nicht län-
vertrag als schadenfrei behandelt. ger als sechs Monate zurückliegt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Scha- Änderung der Verwendung des Fahrzeuges
denregulierung und über die Höhe des Er- I.6.1.3 Sie ändern die Art oder Verwendung Ihres
stattungsbetrages unterrichtet und müssen Fahrzeuges gemäß Anhang 4.
wir eine weitere Entschädigung leisten, führt I.6.2 In welchen Fällen kann ein Schadenver-
dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungs- lauf übernommen werden?
betrages.
Der Schadenverlauf eines anderen Vertra-
In der Vollkaskoversicherung ges – auch wenn dieser bei einem anderen
I.5.2 Sie können eine Rückstufung in der Vollkas- Versicherer bestanden hat – wird auf den
koversicherung vermeiden, wenn Sie uns die Vertrag des versicherten Fahrzeuges unter
Entschädigungsleistung innerhalb von sechs den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in
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[Seite 47]
folgenden Fällen übernommen, soweit Sie Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird
dieses beantragen: Ihr Fahrzeug entsprechend der Anzahl der
Ausgeschiedenes Fahrzeug schadenfreien Jahre des übertragenden
Fahrzeuges in die für das übernehmende
I.6.2.1 Sie besitzen außer dem versicherten Fahr- Fahrzeug geltende Staffel eingestuft.
zeug noch ein anderes Fahrzeug und veräu-
ßern dieses oder setzen es ohne Ruheversi- Schäden und Unterbrechungen, die sich
cherung für mindestens sechs Monate außer noch nicht auf den Schadenverlauf ausge-
Betrieb und beantragen zu diesem Zeitpunkt wirkt haben, werden nach der für das über-
die Übernahme des Schadenverlaufes. Den nehmende Fahrzeug geltenden Staffel be-
Schadenfreiheitsrabatt aus dem bisherigen rücksichtigt.
Vertrag können Sie unter Berücksichtigung Fahrzeuggruppe
der Regelungen nach I.6.2.2 für ein später I.6.3.4 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Scha-
neu hinzukommendes, weiteres Fahrzeug denverlauf übertragen wird, gehören dersel-
übernehmen. ben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug,
Weiteres Fahrzeug von dem der Schadenverlauf übernommen
I.6.2.2 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahr- wird, gehört einer höheren Fahrzeuggrup-
zeug wegfällt, ein weiteres Fahrzeug und be- pe an als das Fahrzeug, auf das übertragen
antragen zu diesem Zeitpunkt die Übernah- wird.
me des Schadenverlaufes Ihres bisherigen a Untere Fahrzeuggruppe:
Fahrzeuges. Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Cam-
„Ringtausch“ pingfahrzeuge, Lieferwagen, dreirädrige
I.6.2.3 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsver- Kfz/Trikes, landwirtschaftliche Zugmaschi-
träge für Fahrzeuge der unteren Fahrzeug- nen, Kranken- und Leichenwagen.
gruppe (I.6.3.4 a). Im Falle eines Fahrzeug- b Mittlere Fahrzeuggruppe:
wechsels nach I.6.1.1 oder der Versicherung Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr,
eines weiteren Fahrzeuges nach I.6.2.2 kön- Verkaufsfahrzeuge.
nen Sie zu diesem Zeitpunkt beantragen,
dass der Schadenverlauf zwischen zwei be- c Obere Fahrzeuggruppe:
stehenden Verträgen getauscht wird. Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen
Schadenverlauf einer anderen Person Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Ab-
schleppwagen.
I.6.2.4 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde
überwiegend von Ihnen gefahren und Sie be- Eine Übertragung ist zudem möglich:
antragen die Übernahme des Schadenver- - von einem Lieferwagen auf einen Lkw im
laufes. Werkverkehr, Verkaufsfahrzeuge oder eine
Betriebsübergang Zugmaschine bis 149 kW im Werkverkehr,
I.6.2.5 Sie haben einen Betrieb und dessen zuge- - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen, einem
hörige Fahrzeuge übernommen und beantra- Mietwagen oder einem Taxi auf einen Kraft-
gen die Übernahme des Schadenverlaufes. omnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen
(ohne Fahrersitz) oder
I.6.3 Welche Voraussetzungen gelten für die
Übernahme? - von einem Mietwagen oder Taxi auf einen
Pkw, ein Leichtkraftrad, ein Kraftrad, ein
Für die Übernahme eines Schadenverlaufes Campingfahrzeug, einen Lieferwagen, ein
gelten folgende Voraussetzungen: dreirädriges Kfz/Trike, eine landwirtschaft-
Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufes in liche Zugmaschine, einen Krankenwagen
der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung oder einen Leichenwagen.
I.6.3.1 Wenn für die Fahrzeuge, zwischen denen Bei Raupenschleppern und Staplern kann
der Schadenverlauf übertragen wird, der glei- die SF-Klasse nur dann übertragen werden,
che Versicherungsumfang besteht, überneh- wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug auch
men wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- um ein solches Fahrzeug handelt.
pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha
zusammen. denverlaufes von einer anderen Person nach I.6.2.4
Gleiche Risikoverhältnisse I.6.3.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf von ei-
I.6.3.2 Sie können den Schadenverlauf nur überneh- ner anderen Person nur für den Zeitraum, in
men, wenn gleiche Risikoverhältnisse vorlie- dem das Fahrzeug der anderen Person über-
gen. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug, wiegend von Ihnen gefahren wurde. Zusätz-
von dem der Schadenverlauf übernommen lich müssen folgende Voraussetzungen er-
werden soll, derselben oder einer höheren füllt sein:
Fahrzeuggruppe angehört und die Nutzung a Es handelt sich bei der anderen Person
und Verwendung beider Fahrzeuge ver- um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen
gleichbar sind. Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre
Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln Großeltern, Ihr Enkelkind, Ihre Geschwis-
I.6.3.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen ter, Ihre Schwiegerkinder/-eltern, Ihren Ar-
der Schadenverlauf übertragen wird, nach beitgeber/-nehmer oder eine andere mit
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[Seite 48]
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende schutz nicht unterbrochen worden. I.6.4.2
Person oder eine juristische Person. findet Anwendung.
b Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs
dem das Fahrzeug der anderen Person Monate und höchstens zehn Jahre, über-
überwiegend von Ihnen gefahren wurde. nehmen wir die SF- oder Schadenklasse,
Dazu gehört vor allem in die der Vertrag bei der Unterbrechung
- eine Erklärung in Textform von Ihnen und eingestuft war.
der anderen Person. Ist die andere Person Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen
verstorben, ist die Erklärung durch Sie aus- nachweisen, dass Sie während dieses Zeit-
reichend. Ist die andere Person Ihr Ehe- raumes ohne Unterbrechung im Besitz ei-
partner/eingetragener Lebenspartner kann ner gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbrin-
die Erklärung entfallen. gen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir
- die Vorlage einer Kopie Ihres Führerschei- bei einer Unterbrechung über zwölf Monate
nes als Nachweis dafür, dass Sie für den beim Schadenverlauf für jedes weitere an-
Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der gefangene Kalenderjahr seit der Unterbre-
anderen Person überwiegend gefahren chung ein schadenfreies Jahr ab.
haben, ununterbrochen im Besitz einer gül- c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn
tigen Fahrerlaubnis waren. Nach dem Ent- Jahre, übernehmen wir den Schadenver-
zug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeit- lauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach
raum, der nach der Wiedererteilung der I.2.
Fahrerlaubnis liegt, für die Anrechnung d Der Unterbrechungszeitraum endet, wenn
eines Schadenfreiheitsrabattes berück- Sie einen Vertrag von mindestens sechs
sichtigt werden. Monaten für ein auf Ihren Namen zugelas-
c die andere Person ist mit der Übertragung senes Kfz abschließen.
ihres Schadenverlaufes an Sie einverstan- Schäden, die sich bei Unterbrechung des
den und gibt damit ihren Schadenfreiheits- Vertrages noch nicht auf die SF-Klasse aus-
rabatt in vollem Umfang auf. Ist die andere gewirkt haben, berücksichtigen wir bei Über-
Person verstorben, ist eine Erklärung durch nahme des Schadenverlaufes. Sofern neben
Sie ausreichend. einer Rückstufung aufgrund einer Unterbre-
d die Nutzung des Fahrzeuges der anderen chung, während der Sie nicht im Besitz e
iner
Person durch Sie liegt bei der Übernahme gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.4.1b),
nicht mehr als zwölf Monate zurück. gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund ei-
e die Laufzeit des Vertrages beträgt von vor- ner Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zu-
neherein nicht weniger als ein Jahr. nächst die Rückstufung aufgrund des Scha-
dens, danach die Rückstufung aufgrund der
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha Unterbrechung vorzunehmen.
denverlaufes nach Betriebsübergang nach I.6.2.5
Die Regelungen zur Anrechnung des Scha-
I.6.3.6 Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehö- denverlaufes der Kfz-Haftpflichtversicherung
rige Fahrzeuge übernommen, übernehmen nach I.2.3.1 finden keine Anwendung.
wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge.
Voraussetzung ist, dass der bisherige Be- Im Folgejahr nach der Übernahme
triebsinhaber mit der Übernahme des Scha- I.6.4.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen-
denverlaufes durch Sie einverstanden ist und derjahr richtet sich die Einstufung des Ver-
damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem trages nach dessen Schadenverlauf und da-
Umfang aufgibt. nach, wie lange der Versicherungsschutz in
I.6.3.7 Im Rahmen des Betriebsüberganges bei ei- dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
ner landwirtschaftlichen Hofübertragung a Bestand der Versicherungsschutz im Ka-
müssen Sie Folgendes beachten: Wollen Sie lenderjahr der Übernahme mindestens
zu einem späteren Zeitpunkt den Schaden- sechs Monate, wird der Vertrag entspre-
verlauf auf ein Fahrzeug einer anderen als chend seines Verlaufes so eingestuft, als
der bisherigen Fahrzeugart übertragen, über- hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
nehmen wir den Schadenverlauf maximal b Bestand der Versicherungsschutz im Ka-
nach der Dauer Ihrer gültigen Fahrerlaubnis. lenderjahr der Übernahme weniger als
I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des sechs Monate, unterbleibt eine Besserstu-
Versicherungsschutzes auf den Scha- fung trotz schadenfreien Verlaufes.
denverlauf aus? I.7 Einstufung nach Abgabe des Schaden-
Im Jahr der Übernahme verlaufes
I.6.4.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht-
rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Sai- und der Vollkaskoversicherung können nur
sonkennzeichen außerhalb der Saison, zusammen abgegeben werden.
Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufes
wegfall) gilt: Ihres Vertrages stufen wir diesen in die SF-
a Beträgt die Unterbrechung höchstens Klasse ein, in die er bei Ersteinstufung Ihres
sechs Monate, übernehmen wir den Scha- Vertrages nach I.2 eingestuft worden wäre.
denverlauf, als wäre der Versicherungs-
- 48 -
[Seite 49]
I.7.3 Wir dürfen, den Mehrbeitrag aufgrund der die Beitragsberechnung das höher einzuord-
Umstellung Ihres Vertrages nacherheben. nende Wagnis ausschlaggebend.
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf Bei der Zuordnung nach der Verwendung des
I.8.1 Wir dürfen, uns bei Übernahme eines Scha- Fahrzeuges gelten ziehendes Fahrzeug und
denverlaufes folgende Auskünfte vom Vor- Anhänger/Auflieger als Einheit. Dies bedeu-
versicherer geben lassen: tet, dass sich der Beitrag für beide Fahrzeu-
ge nach dem höher einzuordnenden Wag-
- Art und Verwendung des Fahrzeuges, nis richtet.
- Beginn und Ende des Vertrages für das J.2 Weitere Tarifmerkmale
Fahrzeug,
Abhängig von der Fahrzeug- und Versiche-
- Schadenverlauf des Fahrzeuges in der Kfz- rungsart berücksichtigen wir bei der Ermitt-
Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, lung des Versicherungsbeitrages individuelle
- den erreichten Schadenfreiheitsrabatt- Merkmale. Die im Vertrag vereinbarten Merk-
status, ausgedrückt durch die Anzahl der male können Sie Ihrem Versicherungsschein
schadenfreien Kalenderjahre, entnehmen. Tarifmerkmale können sein:
- Unterbrechungen des Versicherungsschut- J.2.1 Ein- oder Zweifamilienhaus/Eigentums-
zes des Fahrzeuges, die sich noch nicht wohnung/Garage
auf dessen letzte Neueinstufung ausge- J.2.1.1 Berücksichtigt wird, ob für Sie oder Ihren in
wirkt haben, häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-
- ob für ein Schadenereignis Rückstellun- benspartner bei uns, einem Kooperations-
gen innerhalb von drei Jahren nach deren unternehmen oder einem anderen Versiche-
Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass rer eine Wohngebäudeversicherung für ein
Zahlungen geleistet worden sind und selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer besteht.
bereits entsprechende Auskünfte erteilt J.2.1.2 Berücksichtigt wird, ob Sie oder Ihr mit Ihnen
worden sind. in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- Lebenspartner Eigentümer einer selbst be-
trages in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko- wohnten Eigentumswohnung sind.
versicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen J.2.1.3 Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug nachts
Versicherer, sind wir berechtigt und verpflich- regelmäßig in einer verschlossenen Garage
tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem (auch Tief- oder Sammelgarage) abgestellt
Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach wird.
I.8.1 zu geben. J.2.2 Fahrleistung
Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tat- J.2.2.1 Berücksichtigt wird die jährliche Fahrleistung
sächlichen Schadenverlauf. Sondereinstu- des Fahrzeuges (auch Ersatzfahrzeug).
fungen – mit Ausnahme der Regelung nach
I.2.2.1 – und Einstufungen aufgrund des Ra- Bei der Berechnung der Fahrleistung legen
battschutzes nach I.3.5 werden nicht berück- wir eine gleichmäßig über das Jahr verteilte
sichtigt. Sie haben keinen Anspruch auf Be- Nutzung zugrunde.
stätigung einer dieser Einstufungen. J.2.2.2 Endet der Vertrag vor Ablauf des ersten Ver-
Mit der Übermittlung der Daten an Ihren neu- sicherungsjahres, so entfällt dieses Tarif-
en Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen merkmal rückwirkend ab Versicherungsbe-
gegenüber nach § 5c Pflichtversicherungsge- ginn. Dies gilt nicht, wenn wir den Vertrag
setz (PflVG) als erfüllt. aufgrund einer außerordentlichen Kündigung
beenden.
J Merkmale zur Beitragsberechnung
J.2.3 Alter des Versicherungsnehmers
J.1 Art, Verwendung und Beschaffenheit des
Fahrzeuges Berücksichtigt wird Ihr Lebensalter, welches
wir anhand Ihres Geburtsjahres feststellen.
Beitragsrelevante Merkmale
Das Alter wird jährlich neu berechnet und
J.1.1 Bei der Berechnung des Beitrages berück- der Beitrag zu Beginn des nächsten Ver
sichtigen wir die Art und Verwendung nach sicherungsjahres entsprechend angepasst.
Anhang 4, den Aufbau, den Hersteller, den
Typ, die Motorleistung, den Hubraum, das zu- J.2.4 Fahrzeugnutzung
lässige Gesamtgewicht und die Anzahl der Nutzeralter
Plätze des Fahrzeuges. Entscheidend sind J.2.4.1 Berücksichtigt wird Ihr Lebensalter und das
diesbezüglich die Eintragungen in der Zulas- des jüngsten Nutzers.
sungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Das Nutzeralter wird jährlich neu berechnet
Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtli- und der Beitrag zu Beginn des nächsten Ver
chen Urkunden. sicherungsjahres entsprechend angepasst.
Mehrere Verwendungsmöglichkeiten Einzel-/Partnernutzung
J.1.2 Ergeben sich aus der Zulassungsbeschei- J.2.4.2 Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug aus-
nigung oder anderen amtlichen Urkunden schließlich von Ihnen und gegebenenfalls
mehrere Verwendungsmöglichkeiten, ist für Ihrem Ehe-/Lebenspartner, der mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft lebt, gefahren wird.
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[Seite 50]
Nutzung durch Dritte angehörigen unterhalten, wird die Branche
J.2.4.3 Der Pkw darf regelmäßig nur von denen im zugrunde gelegt, in der der Unterhaltsver-
Antrag angegebenen Nutzern gefahren wer- pflichtete tätig ist. Dies gilt nur, wenn Sie mit
den. Die vorübergehende oder ausnahms- dem Unterhaltsverpflichteten in häuslicher
weise Nutzung durch Dritte ist nur zulässig, Gemeinschaft leben.
sofern diese mindestens 23 Jahre alt sind. J.2.8.4 Sind Sie Witwe/Witwer, finden J.2.8.2 und
Eine Nutzung, die über einen Zeitraum von J.2.8.3 entsprechend Anwendung.
einem Monat hinausgeht, kann nicht als vor- J.2.8.5 Durch die Ableistung des Bundesfreiwilligen-
übergehend angesehen werden. dienstes wird die Zuordnung des Versiche-
Begleitetes Fahren mit 17 rungsvertrages zu einer Branche nicht be-
J.2.4.4 Berücksichtigt wird die Fahrerausbildung rührt.
(Teilnahme an der Ausbildung „Begleitetes K Beitragsänderung aufgrund tariflicher
Fahren mit 17“) des jüngsten Nutzers, so- Maßnahmen
lange er das 23. Lebensjahr noch nicht voll- K.1 Typklasse
endet hat.
Versichern Sie einen Pkw oder einen Selbst-
Voraussetzung für den Einschluss „Begleite- fahrervermiet-Pkw, richtet sich der Versiche-
tes Fahren“ in den Vertrag ist, dass rungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeu-
- es sich bei dem Versicherungsnehmer ges. Ihrem Versicherungsschein können Sie
nicht um eine juristische Person handelt entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug
und zu Beginn des Vertrages zugeordnet wor-
- Sie uns die Teilnahme durch eine Kopie der den ist.
Prüfbescheinigung oder des Führerschei- Die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer
nes des jüngsten Nutzers nachweisen und Typklasse wird von einem Treuhänder vor-
- der Versicherungsnehmer, sofern es sich genommen. Ist dies noch nicht geschehen,
nicht um die zu begleitende Person han- legen wir eine Typklasse vorläufig fest.
delt, als Begleitperson in der Prüfbeschei- Entscheidend für die Zuordnung der Fahr-
nigung aufgeführt ist oder zeuge nach Hersteller und Typ sind die Ein-
- der Versicherungsnehmer mit der zu beglei- tragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung
tenden Person in häuslicher Gemeinschaft Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in
lebt. Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw.
Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Ur-
J.2.5 Fahrzeugalter bei Erwerb
kunden.
Berücksichtigt wird der Zeitraum zwischen Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jähr-
der Erstzulassung des Fahrzeuges und dem lich, ob und in welchem Umfang sich der
Erwerb durch Sie. Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Ver-
J.2.6 Abweichender Halter hältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht
Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug auf eine oder verringert hat. Ändert sich der Scha-
andere Person als Sie oder Ihren Ehe-/Le- denbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Verhält-
benspartner, der mit Ihnen in häuslicher Ge- nis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies
meinschaft lebt, zugelassen ist. zu einer Zuordnung in eine andere Typklas-
se führen. Die damit verbundene Beitrags-
J.2.7 Beitragszahlung änderung wird mit Beginn des nächsten Ver
Bei der Berechnung des Versicherungsbei- sicherungsjahres wirksam.
trages berücksichtigen wir, ob Sie den Bei- Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabel-
trag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder le im Anhang 2.
monatlich zahlen.
K.2 Regionalklasse
J.2.8 Branche
Versichern Sie einen Pkw, ein zulassungs-
J.2.8.1 Berücksichtigt wird Ihr berufliches Umfeld: pflichtiges Kraftrad, einen Lieferwagen oder
- Wenn Sie nicht selbstständiger Arbeitneh- eine landwirtschaftliche Zugmaschine rich-
mer sind, gilt die Branche des Arbeitge- tet sich der Versicherungsbeitrag nach dem
bers, bei dem Sie die Tätigkeit ausüben. Wohnsitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug
- Wenn Sie freiberuflich tätig sind oder eine zugelassen ist. Ihr Vertrag wird entsprechend
juristische Person Versicherungsnehmer dem Zulassungsbezirk einer Regionalklasse
wird, gilt die Branche des angemeldeten zugeordnet. Ihrem Versicherungsschein kön-
Gewerbes. nen Sie entnehmen, welcher Regionalklasse
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrages zuge-
Bei der ausgeübten Tätigkeit darf es sich ordnet worden ist.
nicht um eine Nebentätigkeit handeln.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jähr-
J.2.8.2 Sind Sie Rentner, Pensionär oder arbeitslos, lich, ob und in welchem Umfang sich der
wird die Branche zugrunde gelegt, in der Sie Schadenbedarf des Zulassungsbezirkes im
bis zum Eintritt in den Ruhestand bzw. bis Verhältnis zu allen Zulassungsbezirken er-
zum Beginn der Arbeitslosigkeit tätig waren. höht oder verringert hat. Ändert sich der
J.2.8.3 Sind Sie nicht selbst erwerbstätig und wer- Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirkes im
den von einem dazu verpflichteten Familien- Verhältnis zu dem aller Zulassungsbezirke,
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[Seite 51]
kann dies zu einer Zuordnung zu einer an- berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann
deren Regionalklasse führen. Die damit ver- zu einer Beitragssenkung oder zu einer Bei-
bundene Beitragsänderung wird mit Beginn tragserhöhung führen.
des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Auswirkung auf den Beitrag
Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabel- L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Ände-
le im Anhang 3. rung.
K.3 Alter des Versicherungsnehmers und L.2.3 Ändern sich der Nutzerkreis und/oder die
des jüngsten Nutzers jährliche Fahrleistung und führt dies zu ei-
Berücksichtigen wir bei der Beitragsberech- ner Neuberechnung des Beitrages, kann
nung Ihr Lebensalter und das des jüngsten eine weitere Änderung des Nutzerkreises
Nutzers, passen wir den Vertrag jährlich an und/oder der jährlichen Fahrleistung erst ab
das veränderte Lebensalter an. Beginn des folgenden Versicherungsjahres
Eine damit verbundene Beitragsänderung wieder zu einer günstigeren Beitragsberech-
wird mit Beginn des Versicherungsjahres der nung führen.
Änderung des Alters wirksam. L.3 Änderung der Regionalklasse wegen
K.4 Tarifänderung Wohnsitzwechsels
Wir dürfen den Tarif mit Wirkung für die be- Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen
stehenden Verträge der Schaden und Kos- Zulassungsbezirk zu und wird dadurch der
tenentwicklung anpassen. Vertrag einer anderen Regionalklasse zuge-
ordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummel-
Bei einer Erhöhung können wir, bei einer Ver-
dung bei der Zulassungsbehörde nach der
minderung müssen wir den Beitrag Ihres Ver-
neuen Regionalklasse.
sicherungsvertrages mit Wirkung vom Beginn
des nächsten Versicherungsjahres anglei- L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkma-
chen. len zur Beitragsberechnung
K.5 Wirksamkeitsvoraussetzung Anzeige von Änderungen
Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein
nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragsän- aufgeführten Merkmals zur Beitragsberech-
derung bis spätestens einen Monat vor dem nung müssen Sie uns innerhalb von 14 Ta-
Zeitpunkt der Wirksamkeit mitteilen und Sie gen anzeigen.
auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6 hinweisen. Für das Merkmal Nutzerkreis gilt dies nicht,
K.6 Kündigungsrecht wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahr-
zeug-Reparateur, ein Mitarbeiter einer Prüf-
Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der
stelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder ein Hotel
Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Bei-
angestellter in Ausübung seines Dienstes
tragserhöhung, haben Sie nach G.2.7 ein
das Fahrzeug fährt.
Kündigungsrecht. Werden mehrere Ände-
rungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen L.4.2 Wir dürfen überprüfen, ob die bei Ihrem Ver-
in Summe zu einer Beitragserhöhung führen. trag berücksichtigten Merkmale zur Beitrags-
Dies gilt für die Kaskoversicherung entspre- berechnung zutreffen. Auf Anforderung ha-
chend. ben Sie uns entsprechende B estätigungen
oder Nachweise vorzulegen.
K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungs-
umfanges in der Kfz-Haftpflichtversiche- Folgen von unzutreffenden Angaben
rung L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merk-
In der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen wir malen zur Beitragsberechnung gemacht oder
den Beitrag erhöhen, sobald wir aufgrund ei- Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb
nes Gesetzes, einer Verordnung oder einer ein zu niedriger Beitrag berechnet worden,
EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Leistungsumfang oder die Deckungssumme Versicherungsjahres der Beitrag, der den tat-
zu erhöhen. sächlichen Merkmalen zur Beitragsberech-
nung entspricht.
L Beitragsänderung aufgrund eines bei
Ihnen eingetretenen Umstandes L.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Anga-
ben gemacht oder Änderungen vorsätzlich
L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabattes
nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedri-
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Rege- ger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich
lungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in
nach Abschnitt I ändern. Höhe von 250 EUR zu zahlen.
L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitrags- Folgen von Nichtangaben
berechnung
L.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuld-
Welche Änderungen werden berücksichtigt? haft nicht nach, Bestätigungen oder Nachwei-
L.2.1 Ändern sich während der Laufzeit des Vertra- se vorzulegen, sind wir berechtigt, den Bei-
ges Merkmale zur Beitragsberechnung nach trag rückwirkend ab Beginn des laufenden
J.2, die die Beitragsberechnung bestimmen, Versicherungsjahres nach den für Sie un-
günstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- 51 -
[Seite 52]
- wir Sie in Textform auf den dann zu zahlen- dann über diese Plattform an den Versiche-
den Beitrag und die dabei zugrunde geleg- rungsombudsmann weitergeleitet.
ten Annahmen hingewiesen haben und Versicherungsaufsicht
- Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten M.1.3 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrie-
Antwortfrist von mindestens vier Wochen den oder treten Meinungsverschiedenheiten
die zur Überprüfung der Beitragsberech- bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
nung angeforderten Bestätigungen oder sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
Nachweise nicht nachreichen. wenden. Als Versicherungsunternehmen un-
L.5 Änderung der Art oder Verwendung des terliegen wie der Aufsicht der Bundesanstalt
Fahrzeuges für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ändert sich die Art oder Verwendung des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
Fahrzeuges gemäß Anhang 4, werden die sicht (BaFin)
Motorleistung gesteigert, das Fahrwerk op- Sektor Versicherungsaufsicht
tisch oder technisch verändert oder sonsti-
ge nach J.1 relevante Risikomerkmale verän- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
dert, müssen Sie uns dies anzeigen. Telefon 0228 / 4108 - 0
Wir können in diesem Fall den Versiche- www.bafin.de, poststelle@bafin.de
rungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt
Beitrag ab der Änderung anpassen. für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kei-
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, ne Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle
haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.9. nicht verbindlich entscheiden kann.
M Meinungsverschiedenheiten und Ge- Rechtsweg
richtsstände M.1.4 Sie haben zudem die Möglichkeit, den
M.1 Was können Sie tun, wenn Sie mit uns Rechtsweg zu beschreiten.
unzufrieden sind? M.2 Gerichtsstände
Beschwerdemanagement Wenn Sie uns verklagen
M.1.1 Wenn Sie mit uns oder mit unseren Leistun- M.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag
gen nicht zufrieden sind, können Sie sich an können Sie insbesondere bei folgenden Ge-
unsere interne Beschwerdestelle wenden. richten geltend machen:
Sie haben die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen
per E-Mail unter beschwerde@vgh.de oder - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich
online über www.vgh.de/beschwerde mitzu- zuständig ist,
teilen. - dem Gericht, das für unseren Geschäfts-
Versicherungsombudsmann sitz oder für die Sie betreuende Niederlas-
sung örtlich zuständig ist.
M.1.2 Wenn Sie als Verbraucher, oder als Person in
verbraucherähnlicher Lage mit unserer Ent- Wenn wir Sie verklagen
scheidung nicht zufrieden sind oder eine Ver- M.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versiche-
handlung mit uns einmal nicht zu dem von rungsvertrag insbesondere bei folgenden Ge-
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, richten geltend machen:
können Sie sich an den Ombudsmann für - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich
Versicherungen wenden. zuständig ist,
Versicherungsombudsmann e.V. - dem Gericht des Ortes, an dem sich der
Postfach 080632, 10006 Berlin Sitz oder die Niederlassung Ihres Betrie-
Leipziger Str. 121, 10117 Berlin bes befindet, wenn Sie den Versicherungs-
vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbe
Telefon 0800 3696000 (kostenfrei) betrieb abgeschlossen haben.
oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Aus
(gebührenpflichtig) land verlegt
Internet: www.versicherungsombudsmann. M.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ge-
de schäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufent-
E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds- halt außerhalb Deutschlands verlegt haben
mann.de oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge-
Der Ombudsmann für Versicherungen ist wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
eine unabhängige und für Verbraucher kos- erhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend
tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha- der Regelungen nach M.2.1 und M.2.2 das
ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungs- Gericht als vereinbart, das für unseren Ge-
verfahren teilzunehmen. schäftssitz zuständig ist.
Sofern Sie als Verbraucher den Versiche- N Bedingungsänderung
rungsvertrag online (z.B. über eine Website N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedin-
oder per e-mail) abgeschlossen haben, kön- gungen ändern?
nen Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch on-
line an die Plattform http://ec.europa.eu/con-
sumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird
- 52 -
[Seite 53]
Wir dürfen einzelne Regelungen dieser Be- 1 Pkw
dingungen mit Wirkung für bestehende Ver- 1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklas-
träge ändern oder ergänzen, wenn sen (SF-Klassen) und Schadenklassen und
- ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung Beitragssätze
geändert wird, auf denen einzelne Bedin-
Dauer des schadenfreien Beitragssatz in %
gungen des Vertrages beruhen,
ununterbrochenen Verlaufes Klasse Kfz- Vollkasko
- sich die höchstrichterliche Rechtsprechung Haftpflicht
ändert und dies unmittelbare Auswirkun- 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 15 15
gen auf den Versicherungsvertrag hat, 49 Kalenderjahre SF 49 15 16
- ein Gericht einzelne Bedingungen rechts- 48 Kalenderjahre SF 48 15 16
kräftig für unwirksam erklärt und die gesetz 47 Kalenderjahre SF 47 16 16
lichen Vorschriften keine Regelungen ent- 46 Kalenderjahre SF 46 16 17
halten, die an deren Stelle tritt, oder 45 Kalenderjahre SF 45 16 17
44 Kalenderjahre SF 44 16 17
- die Kartellbehörde oder die Versicherungs- 43 Kalenderjahre SF 43 16 17
aufsichtsbehörde einzelne Bedingungen 42 Kalenderjahre SF 42 16 18
durch bestandskräftigen Verwaltungsakt 41 Kalenderjahre SF 41 17 18
als mit dem geltenden Recht nicht verein- 40 Kalenderjahre SF 40 17 18
bar erklärt und die gesetzlichen Vorschrif- 39 Kalenderjahre SF 39 17 18
ten keine Regelung enthalten, die an deren 38 Kalenderjahre SF 38 17 19
Stelle tritt. 37 Kalenderjahre SF 37 18 19
36 Kalenderjahre SF 36 18 19
Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänder-
35 Kalenderjahre SF 35 18 19
ten Bedingungen unmittelbar betroffen sind. 34 Kalenderjahre SF 34 18 20
Diese Berechtigung zur Änderung oder Er- 33 Kalenderjahre SF 33 19 20
gänzung haben wir in den Fällen der o.g. ge- 32 Kalenderjahre SF 32 19 20
richtlichen oder behördlichen Entscheidung 31 Kalenderjahre SF 31 19 21
auch dann, wenn es sich um inhaltsgleiche 30 Kalenderjahre SF 30 20 21
Bedingungen eines anderen Versicherers 29 Kalenderjahre SF 29 20 21
28 Kalenderjahre SF 28 20 22
handelt.
27 Kalenderjahre SF 27 21 22
Wir dürfen Bedingungen nur ändern oder er- 26 Kalenderjahre SF 26 21 23
gänzen, wenn die Schließung einer durch 25 Kalenderjahre SF 25 22 23
die genannten Änderungsanlässe entstan- 24 Kalenderjahre SF 24 22 23
denen Vertragslücke zur Durchführung des 23 Kalenderjahre SF 23 23 24
Vertrages erforderlich ist oder das bei Ver- 22 Kalenderjahre SF 22 23 24
tragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen 21 Kalenderjahre SF 21 24 25
Leistung und Gegenleistung in nicht unbe- 20 Kalenderjahre SF 20 24 25
deutendem Maße gestört ist. 19 Kalenderjahre SF 19 25 26
18 Kalenderjahre SF 18 26 27
N.2 Wirksamkeitsvoraussetzung 17 Kalenderjahre SF 17 26 27
Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen 16 Kalenderjahre SF 16 27 28
wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie 15 Kalenderjahre SF 15 28 29
finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Än- 14 Kalenderjahre SF 14 29 29
13 Kalenderjahre SF 13 30 30
derung spätestens sechs Wochen vor dem
12 Kalenderjahre SF 12 31 31
Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt
11 Kalenderjahre SF 11 32 32
und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht 10 Kalenderjahre SF 10 33 33
nach G.2.10 informiert haben. 9 Kalenderjahre SF 9 35 33
O Sanktionsklausel 8 Kalenderjahre SF 8 36 35
7 Kalenderjahre SF 7 38 36
Es besteht – ohne Rücksicht auf die übrigen
6 Kalenderjahre SF 6 40 37
Vertragsbestimmungen – Versicherungs- 5 Kalenderjahre SF 5 42 38
schutz nur, soweit und solange dem keine 4 Kalenderjahre SF 4 44 39
auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren 3 Kalenderjahre SF 3 46 41
Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- 2 Kalenderjahre SF 2 49 42
nen bzw. Embargos der Europäischen Uni- 1 Kalenderjahr SF 1 53 44
on oder der Bundesrepublik Deutschland ent- - SF ½ 66 49
gegenstehen. - 0 86 55
- M 98 63
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Verei- 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw in der
nigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Kfz-Haftpflichtversicherung
Rechtsvorschriften der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entge- aus Klasse ein Schaden zwei und mehr
genstehen. Schäden
nach Klasse
Anhang 1 Tabellen zum
Schadenfreiheitsrabatt-System SF 50 SF 25 SF 11
SF 49 SF 25 SF 11
SF 48 SF 25 SF 11
SF 47 SF 24 SF 11
SF 46 SF 24 SF 10
- 53 -
[Seite 54]
aus Klasse ein Schaden zwei und mehr aus Klasse ein Schaden zwei und mehr
Schäden Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 45 SF 23 SF 10 SF 36 SF 24 SF 14
SF 44 SF 23 SF 10 SF 35 SF 24 SF 14
SF 43 SF 22 SF 10 SF 34 SF 23 SF 13
SF 42 SF 22 SF 9 SF 33 SF 22 SF 13
SF 41 SF 21 SF 9 SF 32 SF 21 SF 12
SF 40 SF 20 SF 9 SF 31 SF 21 SF 11
SF 39 SF 20 SF 8 SF 30 SF 20 SF 11
SF 38 SF 19 SF 8 SF 29 SF 19 SF 10
SF 37 SF 19 SF 8 SF 28 SF 18 SF 10
SF 36 SF 18 SF 7 SF 27 SF 17 SF 9
SF 35 SF 18 SF 7 SF 26 SF 17 SF 8
SF 34 SF 17 SF 7 SF 25 SF 16 SF 8
SF 33 SF 17 SF 6 SF 24 SF 15 SF 7
SF 32 SF 16 SF 6 SF 23 SF 14 SF 7
SF 31 SF 16 SF 6 SF 22 SF 14 SF 6
SF 30 SF 15 SF 5 SF 21 SF 13 SF 5
SF 29 SF 14 SF 5 SF 20 SF 12 SF 5
SF 28 SF 14 SF 5 SF 19 SF 11 SF 4
SF 27 SF 13 SF 4 SF 18 SF 10 SF 4
SF 26 SF 13 SF 4 SF 17 SF 10 SF 3
SF 25 SF 12 SF 4 SF 16 SF 9 SF 2
SF 24 SF 12 SF 3 SF 15 SF 8 SF 2
SF 23 SF 11 SF 3 SF 14 SF 7 SF 1
SF 22 SF 10 SF 3 SF 13 SF 7 SF 1
SF 21 SF 10 SF 2 SF 12 SF 6 SF 1
SF 20 SF 9 SF 2 SF 11 SF 5 SF ½
SF 19 SF 9 SF 1 SF 10 SF 4 SF ½
SF 18 SF 8 SF 1 SF 9 SF 3 SF ½
SF 17 SF 7 SF 1 SF 8 SF 3 SF ½
SF 16 SF 7 SF 1 SF 7 SF 2 0
SF 15 SF 6 SF 1 SF 6 SF 1 0
SF 14 SF 6 SF 1 SF 5 SF 1 0
SF 13 SF 5 SF ½ SF 4 SF ½ 0
SF 12 SF 4 SF ½ SF 3 SF ½ M
SF 11 SF 4 SF ½ SF 2 SF ½ M
SF 10 SF 3 SF ½ SF 1 0 M
SF 9 SF 3 SF ½ SF ½ 0 M
SF 8 SF 2 SF ½ 0 M M
SF 7 SF 1 0 M M M
SF 6 SF 1 0
SF 5 SF 1 0 2 Krafträder, Leichtkrafträder und dreirädrige
SF 4 SF ½ 0 Kfz/Trikes
SF 3 SF ½ M 2.1 Einstufung von Krafträdern, Leichtkrafträ-
SF 2 SF ½ M dern und dreirädrigen Kfz/Trikes in Schaden-
SF 1 SF ½ M freiheitsklassen (SF-Klassen) und Schaden-
SF ½ 0 M klassen und Beitragssätze
0 M M
M M M Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in %
ununterbrochenen Verlaufes Kfz- Vollkasko
1.3 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw in der Haftpflicht
Vollkaskoversicherung 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20
aus Klasse ein Schaden zwei und mehr 19 Kalenderjahre SF 19 20 20
Schäden 18 Kalenderjahre SF 18 20 21
17 Kalenderjahre SF 17 21 21
nach Klasse
16 Kalenderjahre SF 16 21 22
SF 50 SF 39 SF 25 15 Kalenderjahre SF 15 21 22
SF 49 SF 35 SF 22 14 Kalenderjahre SF 14 21 23
SF 48 SF 34 SF 21 13 Kalenderjahre SF 13 21 24
SF 47 SF 33 SF 21 12 Kalenderjahre SF 12 22 24
SF 46 SF 32 SF 20 11 Kalenderjahre SF 11 22 25
SF 45 SF 31 SF 20 10 Kalenderjahre SF 10 22 26
SF 44 SF 31 SF 19 9 Kalenderjahre SF 9 23 27
SF 43 SF 30 SF 18 8 Kalenderjahre SF 8 23 28
SF 42 SF 29 SF 18 7 Kalenderjahre SF 7 24 29
SF 41 SF 28 SF 17 6 Kalenderjahre SF 6 25 31
SF 40 SF 27 SF 17 5 Kalenderjahre SF 5 26 32
SF 39 SF 27 SF 16 4 Kalenderjahre SF 4 28 34
SF 38 SF 26 SF 16 3 Kalenderjahre SF 3 31 36
SF 37 SF 25 SF 15 2 Kalenderjahre SF 2 35 39
- 54 -
[Seite 55]
Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in % 3 Campingfahrzeuge
ununterbrochenen Verlaufes Kfz- Vollkasko 3.1 Einstufung von Campingfahrzeugen in Scha-
Haftpflicht denfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Scha-
1 Kalenderjahr SF 1 44 42 denklassen und Beitragssätze
- SF ½ 53 57
Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in %
- 0 68 74
ununterbrochenen Verlaufes
- M 82 101
Kfz- Vollkasko
2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern, Haftpflicht
Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kfz/ 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 22 30
Trikes in der Kfz-Haftpflichtversicherung 19 Kalenderjahre SF 19 23 34
18 Kalenderjahre SF 18 23 34
aus Klasse ein und mehr Schäden 17 Kalenderjahre SF 17 24 34
nach Klasse 16 Kalenderjahre SF 16 24 34
SF 20 SF 2 15 Kalenderjahre SF 15 25 34
SF 19 SF 2 14 Kalenderjahre SF 14 25 35
SF 18 SF 2 13 Kalenderjahre SF 13 26 35
SF 17 SF 2 12 Kalenderjahre SF 12 26 35
SF 16 SF 2 11 Kalenderjahre SF 11 27 36
SF 15 SF 2 10 Kalenderjahre SF 10 28 36
SF 14 SF 2 9 Kalenderjahre SF 9 29 37
SF 13 SF 2 8 Kalenderjahre SF 8 30 37
SF 12 SF 1 7 Kalenderjahre SF 7 31 38
SF 11 SF 1 6 Kalenderjahre SF 6 32 39
SF 10 SF 1 5 Kalenderjahre SF 5 33 40
SF 9 SF 1 4 Kalenderjahre SF 4 35 41
SF 8 SF 1 3 Kalenderjahre SF 3 37 42
SF 7 SF 1 2 Kalenderjahre SF 2 39 43
SF 6 SF 1 1 Kalenderjahr SF 1 41 45
SF 5 SF 1 - SF ½ 45 45
SF 4 SF ½ - 0 55 56
SF 3 SF ½ - M 108 61
SF 2 SF ½
SF 1 0 3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Camping-
SF ½ M fahrzeugen in der Kfz-Haftpflichtversiche-
0 M rung
M M
aus Klasse ein oder mehr Schäden
2.3 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern, nach Klasse
Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kfz/ SF 20 SF 2
Trikes in der Vollkaskoversicherung SF 19 SF 2
SF 18 SF 2
aus Klasse ein und mehr Schäden SF 17 SF 2
nach Klasse SF 16 SF 1
SF 20 SF 7 SF 15 SF 1
SF 19 SF 7 SF 14 SF 1
SF 18 SF 7 SF 13 SF 1
SF 17 SF 6 SF 12 SF ½
SF 16 SF 6 SF 11 SF ½
SF 15 SF 5 SF 10 SF ½
SF 14 SF 5 SF 9 SF ½
SF 13 SF 4 SF 8 SF ½
SF 12 SF 4 SF 7 0
SF 11 SF 3 SF 6 0
SF 10 SF 3 SF 5 0
SF 9 SF 2 SF 4 0
SF 8 SF 2 SF 3 0
SF 7 SF 1 SF 2 0
SF 6 SF 1 SF 1 0
SF 5 SF 1 SF ½ 0
SF 4 SF 1 0 M
SF 3 SF ½ M M
SF 2 SF ½
SF 1 SF ½ 3.3 Rückstufung im Schadenfall bei Camping-
SF ½ 0 fahrzeugen in der Vollkaskoversicherung
0 M
aus Klasse ein oder mehr Schäden
M M
nach Klasse
SF 20 SF 18
SF 19 SF 8
SF 18 SF 8
SF 17 SF 7
- 55 -
[Seite 56]
aus Klasse ein oder mehr Schäden 4.2 Rückstufung im Schadenfall in der Kfz-Haft-
nach Klasse
pflichtversicherung bei Lieferwagen, Lkw,
Zugmaschinen, landwirtschaftlichen Zugma-
SF 16 SF 7
schinen, Verkaufsfahrzeugen, Bussen, Ab-
SF 15 SF 6
SF 14 SF 6
schleppwagen, Krankenwagen, Staplern und
SF 13 SF 6 Leichenwagen
SF 12 SF 5 SF 30 SF 13 SF 6 SF 2
SF 11 SF 5 SF 29 SF 13 SF 6 SF 2
SF 10 SF 4 SF 28 SF 13 SF 6 SF 2
SF 9 SF 4 SF 27 SF 12 SF 5 SF 1
SF 8 SF 3 SF 26 SF 12 SF 5 SF 1
SF 7 SF 3 SF 25 SF 11 SF 5 SF 1
SF 6 SF 2 SF 24 SF 11 SF 5 SF 1
SF 5 SF 2 SF 23 SF 10 SF 4 SF 1
SF 4 SF ½ SF 22 SF 10 SF 4 SF 1
SF 3 SF ½ SF 21 SF 10 SF 4 SF1
SF 2 SF ½ SF 20 SF 9 SF 4 SF 1
SF 1 SF ½ SF 19 SF 9 SF 4 SF 1
SF ½ SF ½ SF 18 SF 8 SF 3 SF ½
0 M SF 17 SF 8 SF 3 SF ½
M M SF 16 SF 7 SF 3 SF ½
SF 15 SF 7 SF 3 SF ½
4 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, landwirt-
SF 14 SF 6 SF 2 0
schaftliche Zugmaschinen, Verkaufsfahrzeu- SF 13 SF 6 SF 2 0
ge, Abschleppwagen (nur Kfz-Haftpflicht), SF 12 SF 5 SF 1 0
Krankenwagen, Stapler (nur Kfz-Haftpflicht), SF 11 SF 5 SF 1 0
Leichenwagen SF 10 SF 4 SF 1 0
4.1 Einstufung von Lieferwagen, Lkw, Zugma- SF 9 SF 4 SF 1 0
schinen, landwirtschaftlichen Zugmaschi- SF 8 SF 3 SF ½ 0
nen, Verkaufsfahrzeugen, Abschleppwagen SF 7 SF 3 SF ½ 0
SF 6 SF 2 0 M
(nur Kfz-Haftpflicht), Krankenwagen, Stap-
SF 5 SF 1 0 M
lern (nur Kfz-Haftpflicht) und Leichenwagen
SF 4 SF 1 0 M
in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und SF 3 SF ½ 0 M
Schadenklassen und Beitragssätze SF 2 0 M M
Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in % SF 1 0 M M
ununterbrochenen Verlaufes SF ½ 0 M M
Kfz- Vollkasko
0 M M M
Haftpflicht
M M M M
30 und mehr Kalenderjahre SF 30 21 23
29 Kalenderjahre SF 29 21 23 4.3 Rückstufung im Schadenfall in der Vollkas-
28 Kalenderjahre SF 28 22 23 koversicherung bei Lieferwagen, Lkw, Zug-
27 Kalenderjahre SF 27 22 23 maschinen, landwirtschaftlichen Zugmaschi-
26 Kalenderjahre SF 26 22 24 nen, Verkaufsfahrzeugen, Krankenwagen
25 Kalenderjahre SF 25 23 24 und Leichenwagen
24 Kalenderjahre SF 24 23 24
23 Kalenderjahre SF 23 24 24 aus Klasse ein zwei drei und
22 Kalenderjahre SF 22 24 24 Schaden Schäden mehr
21 Kalenderjahre SF 21 25 25 Schäden
20 Kalenderjahre SF 20 25 25 nach Klasse
19 Kalenderjahre SF 19 26 25
SF 30 SF 9 SF 2 0
18 Kalenderjahre SF 18 27 26
SF 29 SF 8 SF 2 0
17 Kalenderjahre SF 17 28 26
SF 28 SF 8 SF 2 0
16 Kalenderjahre SF 16 29 26
SF 27 SF 8 SF 2 0
15 Kalenderjahre SF 15 29 27
SF 26 SF 8 SF 2 0
14 Kalenderjahre SF 14 30 27
SF 25 SF 8 SF 2 0
13 Kalenderjahre SF 13 32 28
SF 24 SF 7 SF 2 0
12 Kalenderjahre SF 12 33 28
SF 23 SF 7 SF 2 0
11 Kalenderjahre SF 11 34 29
SF 22 SF 7 SF 2 0
10 Kalenderjahr SF 10 36 30
SF 21 SF 6 SF 1 0
9 Kalenderjahre SF 9 38 31
SF 20 SF 6 SF 1 0
8 Kalenderjahre SF 8 40 31
SF 19 SF 6 SF 1 0
7 Kalenderjahre SF 7 42 33
SF 18 SF 6 SF 1 0
6 Kalenderjahre SF 6 45 34
SF 17 SF 5 SF 1 0
5 Kalenderjahre SF 5 49 35
SF 16 SF 5 SF 1 0
4 Kalenderjahre SF 4 53 37
SF 15 SF 5 SF 1 0
3 Kalenderjahre SF 3 58 39
SF 14 SF 4 SF ½ M
2 Kalenderjahre SF 2 64 42
SF 13 SF 4 SF ½ M
1 Kalenderjahr SF 1 72 45
SF 12 SF 4 SF ½ M
- SF ½ 77 48
SF 11 SF 3 0 M
- 0 93 50
SF 10 SF 3 0 M
- M 138 70
SF 9 SF 2 0 M
- 56 -
[Seite 57]
aus Klasse ein zwei drei und 3 Teilkaskoversicherung
Schaden Schäden mehr
Schäden
Typklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
von bis unter
nach Klasse
SF 8 SF 2 0 M 10 0 36,4
SF 7 SF 2 0 M 11 36,4 47,5
SF 6 SF 1 0 M 12 47,5 56,3
SF 5 SF 1 0 M 13 56,3 65,3
SF 4 SF ½ M M 14 65,3 75,2
SF 3 0 M M 15 75,2 87,5
SF 2 0 M M 16 87,5 97,2
SF 1 0 M M 17 97,2 109,7
SF ½ M M M 18 109,7 122,2
0 M M M 19 122,2 133,6
M M M M 20 133,6 147,8
21 147,8 166,4
22 166,4 183,6
Anhang 2 Tabellen zu den Typklassen 23 183,6 210,9
24 210,9 241,7
Für Pkw und Selbstfahrervermiet-Pkw gelten fol- 25 241,7 271,8
gende Typklassen: 26 271,8 306,7
1 Kfz-Haftpflichtversicherung 27 306,7 354,9
28 354,9 416,5
Typklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 29 416,5 487,0
von bis unter 30 487,0 628,8
10 0 49,5 31 628,8 763,9
11 49,5 61,9 32 763,9 975,5
12 61,9 71,6 33 975,5 und mehr
13 71,6 79,8
14 79,8 86,6 Anhang 3 Tabellen zu den Regionalklassen
15 86,6 92,0 1 Pkw
16 92,0 97,7
17 97,7 103,7 Für Pkw gelten folgende Regionalklassen:
18 103,7 110,4 1.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
19 110,4 118,0
20 118,0 125,4 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
21 125,4 133,3 von bis unter
22 133,3 144,0
1 0 78,3
23 144,0 165,4
2 78,3 84,4
24 165,4 196,0
3 84,4 88,8
25 196,0 und mehr
4 88,8 92,8
5 92,8 97,1
2 Vollkaskoversicherung 6 97,1 101,2
7 101,2 105,6
Typklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
8 105,6 110,5
von bis unter 9 110,5 115,7
10 0 39,5 10 115,7 122,4
11 39,5 53,1 11 122,4 130,4
12 53,1 62,7 12 130,4 und mehr
13 62,7 69,0
14 69,0 74,3 1.2 Vollkaskoversicherung
15 74,3 80,2
16 80,2 88,3 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
17 88,3 96,8 von bis unter
18 96,8 105,5
1 0 87,2
19 105,5 116,5
2 87,2 92,1
20 116,5 125,2
3 92,1 96,1
21 125,2 135,9
4 96,1 99,9
22 135,9 145,3
5 99,9 104,1
23 145,3 156,2
6 104,1 109,6
24 156,2 169,6
7 109,6 116,3
25 169,6 184,3
8 116,3 134,1
26 184,3 206,3
9 134,1 und mehr
27 206,3 232,3
28 232,3 276,4
29 276,4 330,1
1.3 Teilkaskoversicherung
30 330,1 377,5 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
31 377,5 438,7
von bis unter
32 438,7 516,6
33 516,6 696,7 1 0 68,1
34 696,7 und mehr 2 68,1 74,1
3 74,1 79,1
- 57 -
[Seite 58]
Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 3.3 Teilkaskoversicherung
von bis unter Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
4 79,1 83,4 von bis unter
5 83,4 88,6
1 0 74,0
6 88,6 95,0
2 74,0 91,0
7 95,0 100,8
3 91,0 106,7
8 100,8 106,9
4 106,7 122,7
9 106,9 114,2
5 122,7 159,5
10 114,2 122,4
11 122,4 131,5 6 159,5 und mehr
12 131,5 140,5
13 140,5 151,1 4 Landwirtschaftliche Zugmaschinen
14 151,1 165,4 Für landwirtschaftliche Zugmaschinen gelten fol-
15 165,4 182,6 gende Regionalklassen:
16 182,6 und mehr
4.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
2 Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
Für Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes (Anhang von bis unter
4 Nr. 2.2 und 2.3) gelten folgende Regionalklas- 1 0 82,5
sen: 2 82,5 97,5
2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 3 97,5 106,0
4 106,0 125,3
Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 5 125,3 152,4
von bis unter 6 152,4 und mehr
1 0 83,9
2 83,9 93,5 4.2 Teilkaskoversicherung
3 93,5 102,0
Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte
4 102,0 117,2
5 117,2 147,4 von bis unter
6 147,4 und mehr 1 0 82,4
2 82,4 100,3
3 100,3 116,0
2.2 Teilkaskoversicherung
4 116,0 129,6
Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 5 129,6 und mehr
von bis unter
Anhang 4 Art und Verwendung von Fahrzeugen
1 0 49,4
2 49,4 62,2 1 Zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit Ver-
3 62,2 78,3 sicherungskennzeichen
4 78,3 100,5
Art Technische Angaben Zulassung
5 100,5 141,2
6 141,2 196,4 Moped, Roller, Hubraum ≤ 50 cm3 zulassungsfrei,
7 196,4 391,5 Mokick mit und Höchstgeschw. ≤ 45 Versicherungs-
8 391,5 und mehr ohne Anhänger km/h, bei Mokick, Rol- kennzeichen
ler, Moped auslaufender
Bauarten bis 60 km/h
3 Lieferwagen
Mofa 25 mit und Hubraum ≤ 50 cm3 zulassungsfrei,
Für Lieferwagen (Werkverkehr bis 3,5 t) gelten ohne Anhänger Höchstgeschw. ≤ 25 Versicherungs-
folgende Regionalklassen: km/h kennzeichen
3.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Leichtmofa Hubraum ≤ 30 cm3 (bei Leicht-
mit und ohne Höchstgeschw. ≤ 20 mofas keine
Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte Anhänger km/h, Leistung ≤ 0,5 kW, Schutzhelm-
von bis unter Leergewicht ≤ 30 kg, Ge- pflicht)
räusch ≤ 65 dB(A)
1 0 84,7
2 84,7 93,7 Maschinell Höchstgeschw. ≤ 25 zulassungsfrei,
3 93,7 103,4 angetriebener km/h Versicherungs-
4 103,4 112,5 Krankenfahr- (bis 31.10.02 ≤ 25 km/h, kennzeichen
5 112,5 123,2 stuhl bis 30.06.99 ≤ 30 km/h)
6 123,2 133,2 Leichtes vier- Höchstgeschw. ≤ 45 zulassungsfrei,
7 133,2 und mehr rädriges Kraft- km/h Versicherungs-
fahrzeug, Mini- Leermasse ≤ 425 kg kennzeichen
3.2 Vollkaskoversicherung cars Hubraum ≤ 50 cm3 oder
bis 4 kW
Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte Kleinkraftrad Höchstgeschw. ≤ 45 zulassungsfrei,
von bis unter dreirädrig km/h, bis 4 kW Versicherungs-
kennzeichen
1 0 95,0
2 95,0 104,3 S-Pedelec Höchstgeschw. ≤ 45 zulassungsfrei,
3 104,3 112,6 km/h Versicherungs-
4 112,6 und mehr kennzeichen
- 58 -
[Seite 59]
Art Technische Angaben Zulassung 6 Gewerblicher Güterverkehr
Elektrokleinst- Höchstgeschw. ≤ 20 zulassungsfrei, Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßi-
fahrzeuge km/h Versicherungs- ge, entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraft-
plakette fahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für ande-
re.
2 Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit amtli-
7 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder An-
chem Kennzeichen
hänger
Art Technische Angaben Zulassung Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhän-
2.1 Hubraum > 50 cm3 bis ≤ zulassungsfrei, ger/Auflieger sind Zugmaschinen und Raupen-
Leichtkrafträ- 125 cm3 aber kennzei- schlepper oder Anhänger/Auflieger, die wegen ih-
der, mit und Leistung ≤ 11 kW chen- und ver- rer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft
sicherungs- von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und
ohne Anhän-
pflichtig
ger und Bei- ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
wagen Zusätzliche Einschrän- zulassungsfrei,
kung: aber kennzei- 8 Leasingfahrzeuge
Hubraum ≤ 80 cm3 (kei- chen- und ver- Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und An-
ne amtl. Einschränkung) sicherungs- hänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Ge-
pflichtig stellung eines Fahrers vermietet werden und auf
2.2 Hubraum > 50 cm3 oder zulassungs- den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung
Krafträder, Höchstgeschw. > 45 pflichtig, amtli- auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag min-
mit und ohne km/h ches Kennzei-
destens sechs Monate überlassen werden.
(alt: 50 km/h) chen
Anhänger
Hubraum > 50 cm3 oder zulassungs-
9 Lieferwagen
und Beiwa-
gen Höchstgeschw. > 45 pflichtig, amtli- Lieferwagen sind als Lkw zugelassene Fahrzeu-
km/h ches Kennzei- ge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Ge-
(s.o.) chen samtgewicht) bis zu 3,5 t.
Leistung ≤ 25 kW
Leistungsgewicht ≤ 0,16 10 Lkw
kW/kg Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Ge-
2.3 Hubraum > 50 cm3 oder zulassungs- samtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als
dreirädriges Höchstgeschw. > 45 pflichtig, amtli- 3,5 t.
Kfz/Trike mit km/h ches Kennzei-
chen 11 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
und ohne An-
hänger Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind
Fahrzeuge mit Vorrichtungen zur mechanischen
3 Busse Milchentnahme, die dem Transport der Milch von
Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Ein-
Busse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auf- zugsgebiete dienen.
lieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur
Beförderung von mehr als neun Personen (ein- 12 Mietwagen
schließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. Mietwagen sind Pkw, mit denen genehmigungs-
3.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus- pflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig
gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmä- betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Bus-
ßige Verkehrsanbindung, auf der Fahrgäste an se, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahr-
bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen zeuge).
können. Dazu zählt auch der Verkehr, der unter 13 Milchtankwagen
Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßi- Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Trans-
gen Beförderung von Personen zum Besuch von port der Milch zwischen Molkereien oder von Mol-
Märkten und Theatern dient. kereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen.
3.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonder-
Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomni- fahrzeuge, sondern als Güterfahrzeuge.
bussen. 14 Oldtimer-Schlepper
3.3 Nicht unter Ziff. 1 und 2 fallen sonstige Busse, vor Oldtimer-Schlepper sind landwirtschaftliche Zug-
allem Hotelomnibusse, Schul-, Lehr- und Kran- maschinen mit amtlichem schwarzen Kennzei-
kenomnibusse. chen, die überwiegend nur noch zu Treckertreffen
4 Campingfahrzeuge eingesetzt werden. Eine land- oder forstwirt-
Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelas- schaftliche sowie eine gewerbliche Nutzung darf
sene Fahrzeuge. nicht erfolgen. Eine land- oder forstwirtschaftlich
Nutzung liegt beispielsweise auch bei privater
5 Gefahrgutbeförderung
Nutzung des Oldtimer-Schleppers im Wald vor.
Gefahrgutbeförderung ist die – auch nur gele- Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zu-
gentliche – Beförderung von Gütern, die unter rückliegen.
die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
(GGVSEB) fallen, mit einem Fahrzeug.
- 59 -
[Seite 60]
15 Pkw
Pkw sind als Personenkraftwagen, Kombinations-
kraftwagen oder Fahrzeuge zur Personenbeför-
derung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem
Fahrersitz zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Aus-
nahme von Mietwagen, Taxen, Selbstfahrerver-
mietfahrzeugen und Campingfahrzeugen.
16 Quads
Quads (auch All Terrain Vehicle oder ATV) sind
vierrädrige leichte Kraftfahrzeuge zur Personen-
oder Güterbeförderung.
17 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeu-
ge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen
mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtun-
gen zur Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beför-
derung von Personen oder Gütern - bestimmt und
geeignet sind (z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer,
Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge,
auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwen-
det werden).
18 Selbstfahrervermietfahrzeuge
Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeu-
ge und Anhän-ger/Auflieger, die gewerbsmäßig
ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
19 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeu-
ge
Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
sind Fahrzeuge, die als Sonderfahrzeuge für die
Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind und
ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
20 Stapler
Stapler sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart
für das Aufnehmen, Heben, Bewegen und Positi-
onieren von Lasten bestimmt und geeignet sind.
21 Taxen
Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behörd-
lich zugelassenen Stellen bereithält und mit de-
nen er - auch am Betriebssitz oder während der
Fahrt entgegengenommene - Beförderungsauf-
träge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel
ausführt.
22 Wechselaufbauten
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahr-
zeugen, Anhängern und Aufliegern, die zur Gü-
terbeförderung bestimmt sind und mittels me-
chanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen
ausgewechselt werden können.
23 Werkverkehr
Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Gü-
terfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern nur für
eigene Zwecke durch eigenes Personal eines
Unternehmens oder durch Personal, das dem Un-
ternehmen im Rahmen einer vertraglichen Ver-
pflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
24 Zugmaschinen
Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die aus-
schließlich oder überwiegend zum Ziehen von
Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Aus-
nahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
- 60 -
[Seite 61]
Anhang 5 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung
für Pkw
Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten,
maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen:
Basis Komfort
Kfz-Haftpflichtversicherung
Mallorca-Police x
Autoschutzbrief auf Wunsch auf Wunsch
Rabattschutz auf Wunsch
Basis Komfort Premium
Premium E-Premium
Teilkaskoversicherung
Diebstahl, Raub, Unterschlagung x x x x
Brand oder Explosion x x x x
Sturm, Hagel, Blitzschlag, x x x x
Überschwemmung
Zusammenstoß mit Tieren aller Art nur Haarwild nach x x x
BJagdG
Glasbruch und Glasreparatur x x x x
Kurzschluss an der Verkabelung x x x x
Aggregatschäden durch 1.500 EUR 10.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR
Kurzschluss an der Verkabelung
bis
Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, 10.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR
Leitungen, Dämmstoffen,
Manschetten im Motorraum und
Folgeschäden bis
Lawinen (auch Dachlawinen), x x x x
Erdrutsche und Erdfall
Erdbeben und Vulkanausbruch x x x
Austausch von Schlössern x x x
bei Schlüsselverlust
(Einbruchdiebstahl/Raub)
Zulassungs-, Entsorgungs- und x x x
Überführungskosten
Neupreisentschädigung bis 3 Monate 18 Monate 36 Monate 36 Monate
Kaufwertentschädigung bei 12 Monate 18 Monate 18 Monate
Gebrauchtfahrzeugen bis
Mitversicherung von Fahrzeug- 5.000 EUR 5.000 EUR 10.000 EUR 10.000 EUR
und Zubehörteilen bis
Erstattung einer Wertminderung ab x x
1.000 EUR Reparaturkosten (5%
der Kosten, max. 2.500 EUR)
Eigene mitgeführte Gegenstände 1.000 EUR 1.000 EUR
(Autoinhalt) bis
Fahrzeugunterstellungskosten 300 EUR 300 EUR 300 EUR
aufgrund eines versicherten
Schadenereignisses
GAP für Pkw x x x
Vollkaskoversicherung (beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden)
Vandalismus x x x x
selbst verschuldete Unfälle x x x x
Fahrerflucht des Unfallgegners x x x x
- 61 -
[Seite 62]
Leistungen Basis Komfort Premium
Premium E-Premium
Transport auf einem Schiff (Havarie x x x x
Grosse)
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall 1.000 EUR 1.000 EUR
(z.B. Fahrräder, wenn mit einer
entsprechenden Halterung außen
am Fahrzeug befestigt) bis
Schäden zwischen ziehendem x x
und gezogenem Fahrzeug oder
Anhänger
Eigenschäden an anderen bei der 100.000 EUR 100.000 EUR
VGH auf den VN versicherten Pkw/
Gebäuden des VN bis
Wandladestationen bis 3.000 EUR
Mobile Ladestationen bis 3.000 EUR
Ladekarte bis 100 EUR
Induktionsladeplatte bis 1.000 EUR
Überspannungsschäden durch 20.000 EUR
Blitzeinschlag
All-Risk-Deckung für den Akku x
(Außnahme bspw. Abnutzung,
Materialfehler des Herstellers)
Rabattschutz auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch
weitere Leistungen
Werkstattservice (gilt nicht für auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch
Leasingfahrzeuge)
Fahrer- / Insassenschutz auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch
Anhang 6 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung
für Campingfahrzeuge
Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten,
maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen:
Komfort
Kfz-Haftpflichtversicherung
Mallorca-Police x
Autoschutzbrief (bis 7,5 t) auf Wunsch
Rabattschutz auf Wunsch
Komfort Premium
Teilkaskoversicherung
Diebstahl, Raub, Unterschlagung x x
Brand oder Explosion x x
Sturm, Hagel, Blitzschlag, x x
Überschwemmung
Zusammenstoß mit Tieren aller Art x x
Glasbruch und Glasreparatur x x
Kurzschluss an der Verkabelung x x
Aggregatschäden durch 10.000 EUR 20.000 EUR
Kurzschluss an der Verkabelung bis
Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, 10.000 EUR 20.000 EUR
Leitungen, Dämmstoffen,
Manschetten im Motorraum und
Folgeschäden bis
- 62 -
[Seite 63]
Leistungen Komfort Premium
Lawinen (auch Dachlawinen), x x
Erdrutsche, Erdfall, Erdbeben und
Vulkanausbruch
Austausch von Schlössern x x
bei Schlüsselverlust
(Einbruchdiebstahl/Raub)
Zulassungs-, Entsorgungs- und 1.000 EUR
Überführungskosten
Neupreisentschädigung bis 24 Monate
Kaufwertentschädigung bei 18 Monate
Gebrauchtfahrzeugen bis
Mitversicherung von Fahrzeug- und 5.000 EUR 10.000 EUR
Zubehörteilen (hierunter fallen auch
fest verbundene Vorzelte) bis
Erstattung einer Wertminderung ab x
1.000 EUR Reparaturkosten (5 %
der Reparaturkosten, max. 2.500
EUR)
Eigene mitgeführte Gegenstände 5.000 EUR
(Camperinhalt) bis
Kein Inhalt des Vorzeltes
Schutz des nicht fest verbundenen 3.000 EUR
Vorzeltes
Fahrzeugunterstellungskosten 300 EUR 300 EUR
aufgrund eines versicherten
Schadenereignisses
GAP auf Anfrage auf Anfrage
Vollkaskoversicherung
Vandalismus x x
selbst verschuldete Unfälle x x
Fahrerflucht des Unfallgegners x x
Transport auf einem Schiff (Havarie x x
Grosse)
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall 1.000 EUR
(z.B. Fahrräder, wenn mit einer
entsprechenden Halterung außen
am Fahrzeug befestigt) bis
Schäden zwischen ziehendem x
und gezogenem Fahrzeug oder
Anhänger
Eigenschäden an anderen bei der 100.000 EUR
VGH auf den VN versicherten Pkw/
Campern/Gebäuden des VN bis
Rabattschutz auf Wunsch auf Wunsch
weitere Leistungen
Fahrer- / Insassenschutz auf Wunsch auf Wunsch
- 63 -