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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

VOLKSWOHL BUND Best: die Bedingungen im Volltext

VOLKSWOHL BUND Kfz-Versicherung BEST (AKB 07.2026) für Pkw und Krafträder mit Neupreis und Kaufpreis 24 Monate, Eigenschäden bis 150.000 Euro sowie Schutzhelm und Schutzbekleidung von Fahrer und Beifahrer bei Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer.

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Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:“Einleitung AKB, Seite 12
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)ja„Bei Pkw und Krafträdern (ausgenommen Mietfahrzeuge,“A.2.5.1.3, Seite 17
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“A.2.4, Seite 25
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nein„Für als Pkw zugelassene Fahrzeuge gilt:“O.14, Seite 42
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„Wir verzichten Ihnen und dem berechtigten Fahrer gegenüber darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres oder ... Verhaltens des Fahrers entsprechenden Verhältnis zu“A.2.9.1, Seite 20
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„die Herbeiführung des Versicherungsfalles in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, z. B. Drogen.“A.2.9.1, Seite 20

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 13
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztja„Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.“A.1.5.6, Seite 14
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der Anmietung für die Dauer von maximal einem Monat.“A.1.1.6, Seite 12
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)ja, bis zur Versicherungssumme„ersetzen wir den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflichtversichert wäre.“A.5.1.1, Seite 26
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)ja, bis 150.000 €, Selbstbeteiligung 500 €„Abweichend zu A.1.6.6.2 ist unsere Entschädigungsleistung auf 150.000 Euro je Versicherungsjahr maximiert.“O.2, Seite 42
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertja„Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.“A.1.1.5, Seite 12
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.8, Seite 27
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1.1, Seite 15
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend zu A.2.2.1.2 ist Unterschlagung bei einer Probefahrt ausnahmslos mitversichert.“O.10, Seite 42
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine vollendete oder versuchte Entwendung“A.2.2.1.2, Seite 15
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)ja, bis zur Versicherungssumme„Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist,“A.2.1.2.1 d, Seite 14
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)ja, bis zur Versicherungssumme„oder durch Raub übernehmen wir die Kosten des Schlüssel- und Schlossersatzes.“A.2.2.1.2, Seite 15
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss“A.2.2.1.6, Seite 16
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“A.2.2.1.3, Seite 15
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.“A.2.2.1.4, Seite 15
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss.“A.2.2.1.7, Seite 16

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.“A.2.5.8, Seite 27
Unfall, auch selbst verschuldetja, bis zur Versicherungssumme„gelten Schäden bei Pkw zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger auch ohne Einwirkung von außen als Unfall.“O.4, Seite 42
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von ... die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“A.2.2.2.3, Seite 16
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradnein„Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.“A.2.9.3, Seite 20
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug die bei einem Transport auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen, dass“A.2.2.2.4, Seite 16
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend zu A.2.5.1.2 wird die Neupreisentschädigung unter den Voraussetzungen des A.2.5.1.2 für einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt.“O.5, Seite 42
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend zu A.2.5.1.3 wird die Kaufpreisentschädigung unter den Voraussetzungen des A.2.5.1.3 für einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt.“O.6, Seite 42
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsja, bis zur Versicherungssumme„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.“A.2.5.1.1, Seite 17
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungja, bis zur Versicherungssumme„zusätzlich zu Ihrer Vollkaskoversicherung die GAP-Deckung abgeschlossen“A.2.11.1, Seite 20
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„sind zusätzlich zu den Schäden am Schutzhelm auch Schäden an der Schutzbekleidung für Fahrer und Beifahrer durch Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer in der Teilkasko mitversichert.“O.8, Seite 42
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„bei Pkw, Krafträdern, Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern unabhängig von ihrem Gesamtneuwert“A.2.1.2.2, Seite 14
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung“A.2.1.2.2 b, Seite 14
Sachverständigenkostenja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.“A.2.5.3, Seite 18
Abschleppkosten in der Kaskoja, bis zur Versicherungssumme„Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.“A.2.5.2.2, Seite 18
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)keine„dann übernehmen wir nur 85 Prozent der nach den Abschnitten“A.2.5.2.4.3, Seite 18

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir in unbegrenzter Höhe.“A.3.5.1, Seite 21
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortja„Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle (bereits ab Haustür).“A.3.5.1, Seite 21
Abschleppen des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs“A.3.5.2, Seite 21
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungja, bis zur Versicherungssumme„Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall“A.3.8.1 b, Seite 23
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradja, bis 80 €„Wir zahlen dabei für längstens sieben Tage maximal 80 Euro je Tag.“A.3.6.3, Seite 22
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallja, bis 80 €„Wir erstatten bis zu 80 Euro je Übernachtung und mitreisendem Insassen.“A.3.6.2, Seite 22
Krankenrücktransport des Fahrersja, bis zur Versicherungssumme„zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten.“A.3.7.1, Seite 23

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonja„Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz“H.2.1, Seite 34
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)ja„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach“H.2.2, Seite 34
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)nein„Die Fahrerschutz-Versicherung kann nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung und nur für Pkw, Wohnmobile oder Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse abgeschlossen werden.“A.4.3, Seite 24
Rabattschutz oder Rückstufungsschutznein„Der Rabattschutz kann von Ihnen nur für Pkw abgeschlossen werden.“I.3.5.1, Seite 37
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugja„Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft“I.2.2.2, Seite 35
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersja„Ein Fahrzeug, das über den Einzelfahrerrabatt versichert wird, darf nur von Ihnen genutzt werden.“I.2.7.2, Seite 36
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)ja, bis zur Versicherungssumme„Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt ... eine Vertragsstrafe in Höhe eines“K.4.4, Seite 40
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1.1, Seite 29

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)ja„in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage)“H.1.5, Seite 34
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingsja„Versicherungsschutz besteht jedoch für organisierte und anerkannte Fahrsicherheitstrainings“A.2.9.2, Seite 20
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf ... Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.1.3, Seite 29
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf ... Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.1.3, Seite 29
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage.“E.1.1.1, Seite 30
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis 5.000 €„auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt.“D.2.3, Seite 29
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.“G.2.1, Seite 32
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.“A.2.9.4, Seite 25

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) VOLKSWOHL BUND Best

Volltext aufklappen: Verbraucherinformationen Kraftfahrt (Vertragsinformationen, Produktübersicht, Bedingungen)
[Seite 1] VERBRAUCHERINFORMATION KRAFTFAHRT Vertragsinformationen Produktübersicht Bedingungen [Seite 2] VERBRAUCHERINFORMATION KRAFTFAHRT Ihre Vertragsunterlagen Stand 07.2026 Inhaltsverzeichnis Diese Verbraucherinformation beinhaltet Informationen und Bedingungswerke, die für die Kraftfahrtversicherung Vertragsgrundlage sein können. Für Ihren Vertrag gelten jedoch nur die für die jeweils gewählte Produktausprägung gültigen und im Versicherungs- schein ausdrücklich genannten Vertragsgrundlagen. Seite • Kundeninformationsblatt Allgemeine Vertragsinformationen gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungs- verträgen (VVG-InfoV) 3 • Hinweise zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht 6 • Kaskoversicherung: Anpassung an den Klimawandel 7 • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 8 • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) – Stand 01.07.2026 10 • Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 44 • Anhang 2: Berufsgruppen (Tarifgruppen) 51 • Anhang 3: Art und Verwendung von Fahrzeugen 52 prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 2 von 52 [Seite 3] KUNDENINFORMATIONSBLATT Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur vorgeschlagenen Anzeigen und Willenserklärungen Versicherung. Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen Die prokundo GmbH handelt namens und in Vollmacht des Versicherers. vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Die prokundo GmbH ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzei- gen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu 1. Informationen zum Versicherer nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazugehö- rigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art im Versicherer und Risikoträger ist die Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag (z. B. Rücktritt, Kündi- VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, gung, Anfechtung) abzugeben. Die Beiträge gelten als beim Versicherer Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund eingegangen, wenn sie bei der prokundo GmbH eingegangen sind. Vorstand: Dr. Gerrit Böhm (Vorsitzender), Celine Carstensen-Opitz, Klaus Keßner, Stefanie van Holt Die prokundo GmbH ist beauftragt, gegenüber den Versicherungsneh- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Joachim Maas mern und den betreuenden Vertriebspartnern die Annahme oder Ab- Sitz des Unternehmens: Dortmund lehnung von Anträgen zu erklären. Registergericht: Amtsgericht Dortmund, HRB 3134 Widerrufsbelehrung Hauptgeschäftstätigkeit Abschnitt 1 Die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG betreibt folgende Ver- Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise sicherungsarten: Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Sachversicherungen, Beistandsversicherung, sonstige Schadenversicherung. Widerrufsrecht Ihr Vertragspartner Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Für den oben genannten Versicherer handelt namens und in Vollmacht von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widerrufen. als Assekuradeur die Die Frist beginnt, nachdem Ihnen prokundo GmbH, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund • der Versicherungsschein, Geschäftsführer: Dr. Gerrit Böhm, Celine Carstensen-Opitz • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhält- Sitz des Unternehmens: Dortmund nis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiede- Registergericht: Amtsgericht Dortmund, HRB 8392 rum einschließlich der Tarifbestimmungen, • diese Belehrung, 2. Informationen zur Leistung • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und • die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Dem Vertrag liegen der Antrag sowie die beigefügten Versicherungs- jeweils in Textform zugegangen sind. bedingungen, sofern Sie den entsprechenden Versicherungsschutz be- antragen, zugrunde. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Beitrag und Beitragszahlung Die Höhe des Gesamtbeitrags gemäß Ihrer gewünschten Zahlungsweise Der Widerruf ist zu richten an die finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs- prokundo GmbH, Südwall 37-41, 44137 Dortmund. Bei einem Widerruf produkten oder im Versicherungsschein. Im Beitrag ist die gesetzliche per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0231 / Versicherungssteuer enthalten. 60014-490 Bei einem Widerruf per Mail ist der Widerruf an folgende Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung, insbesondere zur E-Mail-Adresse zur richten: info@prokundo.de Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem Versicherungsschein sowie oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Südwall 37-41, Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei nicht rechtzeitiger 44137 Dortmund. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf Zahlung des ersten Beitrages – solange die Zahlung noch nicht bewirkt an folgende Faxnummer zu richten: 0231 / 54 33 – 490. Bei einem ist – vom Vertrag zurücktreten können. Nach dem Rücktritt können wir Widerruf per Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu rich- von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Der Rücktritt ten: vertragvbs@volkswohl-bund.de. ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. https://www.prokundo.de/vertrag-widerrufen/ oder Wenn Sie die Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, https://www.volkswohl-bund.de/vertrag-widerrufen/ ausüben. können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüg- Fälligkeit des Beitrages können Sie dem Versicherungsschein entneh- lich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der men. Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Gültigkeitsdauer von Informationen Widerrufsfolgen Wir weisen darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, (Vorschlag, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Bedingungen) endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz nicht unbefristet gültig sind. Beispielsweise können gesetzliche Ände- und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem rungen dazu führen, dass diese Informationen nicht mehr aktuell sind. Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zurück- zugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang 3. Informationen zum Vertrag der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich bei jährlicher Zahlungsperiode um Zustandekommen des Vertrags 1/360, halbjährlicher Zahlungsperiode um 1/180, bei vierteljährlicher Nach der elektronischen Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie den Versicherungsschein. Mit dessen Zugang bei Ihnen ist der Versiche- rungsvertrag abgeschlossen. Auf eine Frist, während der Sie an Ihren Antrag gebunden wären, verzichten wir. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 3 von 52 [Seite 4] Zahlungsperiode um 1/90 und bei monatlicher Zahlungsperiode um 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten 1/30 des im Antrag angegebenen Beitrags gemäß Zahlungsperiode pro Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Ange- Tag. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der bote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten. 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Antrag gebunden sein soll; zurückzugewähren sind. 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls Widerrufserklärung. zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver- Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge- zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammen- hobenen und deutlich gestalteten Form; hängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen 10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den ver- noch verlangt werden. traglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- Besondere Hinweise: meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Infor- Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag mationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem des Versicherungsvertrages zugrunde legt; Vertragsschluss. 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; Abschnitt 2 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in die- Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren sem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, Informationen sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen Vertrages zu führen; werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufge- 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen führt: Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang, dabei ist ausdrücklich dar- Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen auf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Ende der Widerrufsbelehrung Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die Laufzeit des Vertrags zugehörige Registernummer; Angaben über die Laufzeit des vorgeschlagenen Versicherungsvertrags finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs- 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, produkten oder im Versicherungsschein. die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen Vertragliche Kündigungsbedingungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Die einzuhaltenden Fristen und einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, sonstigen vertraglichen Regelungen finden Sie in den Allgemeinen bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich Versicherungsbedingungen. gestalteten Form; Anwendbares Recht und Sprache 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik 4. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbeson- Deutschland Anwendung. Die Vertragsbedingungen einschließlich dere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des sämtlicher Informationen sowie die Kommunikation während der Lauf- Versicherers; zeit des Vertrags erfolgen in deutscher Sprache. 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und 4. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei- sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Für Fragen steht Ihnen gerne der Vermittler dieses Vertrags zur Ver- Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis fügung. Falls Sie einmal eine Beschwerde haben sollten, werden wir alles nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner versuchen, Sie zufrieden zu stellen. Sollte wider Erwarten eine Einigung Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; nicht möglich sein, können Sie sich darüber hinaus auch an die zustän- dige Aufsichtsbehörde wenden: 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbeson- dere zur Zahlungsweise von Prämien; prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 4 von 52 [Seite 5] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Vertrag VBS, Südwall 37-41, (Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Straße 108, 44137 Dortmund. Sie können uns auch telefonisch unter 0231/ 5433-151 53117 Bonn; Postfach 1308, 53003 Bonn. bzw. per E-Mail unter vertragvbs@volkswohl-bund.de erreichen. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten Der Versicherer ist zudem Mitglied im Versicherungsombudsmann beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten e.V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin; Postfach 080632, 10006 Berlin verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche (www.versicherungsombudsmann.de), einer Schlichtungsstelle im Sinne auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), und nimmt an dessen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht Streitbeilegungsverfahren teil. Beim Versicherungsombudsmann e.V. kön- mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie ebenfalls bei der nen Sie bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Ihrem Vertrag eine Streit- oben genannten Stelle geltend machen. Genauere Informationen zu schlichtung beantragen, nachdem Sie uns zunächst die Möglichkeit gege- Ihren Rechten und den rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung ben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. können Sie unter www.prokundo.de abrufen. 5. Information zur Verwendung Ihrer Daten 6. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Die Besurance HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem Versicherungsvertrags und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestim- Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- mungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der europä- det werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- in Einklang zu bringen ist. schutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund unter www.volkswohl-bund.de abrufen können. Ebenfalls im Internet melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorüberge- ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre hende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages dafür an: oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder prokundo GmbH, Südwall 37-41, 44137 Dortmund. Sie können Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. uns auch telefonisch unter 0231/ 60014-151 bzw. per E-Mail unter Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich info@prokundo.de erreichen. sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse oder speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls rele- vant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns die Fragen zur Vorversicherung und Vorschäden vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforder- lich werden. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 5 von 52 [Seite 6] HINWEISE ZUR VERLETZUNG DER VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHT MITTEILUNG NACH § 19 ABS. 5 VVG ÜBER DIE FOLGEN EINER VERLETZUNG DER GESETZLICHEN ANZEIGEPFLICHT Damit die prokundo GmbH/der Versicherer Ihren Versicherungsantrag 3. Vertragsänderung ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die im An- tragsprozess gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beant- Kann die prokundo GmbH/der Versicherer nicht zurücktreten oder worten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur gerin- kündigen, weil die prokundo GmbH/der Versicherer den Vertrag auch ge Bedeutung beimessen. bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Verlangen der prokundo GmbH/des Versicherers Vertragsbestandteil. Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelhei- Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen ten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige- nachstehenden Information entnehmen. pflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen oder schließt die prokundo GmbH/der Versicherer die Gefahrabsiche- bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen die prokundo rung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den GmbH/der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn die Vertragsänderung fristlos kündigen. prokundo GmbH/der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) nach Auf dieses Recht wird die prokundo GmbH/der Versicherer Sie in der gefahrerheblichen Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeige Mitteilung hinweisen. verpflichtet. 4. Ausübung der Rechte Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Die prokundo GmbH/der Versicherer kann ihre/seine Rechte zum Rück- tritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die prokundo GmbH/ Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die prokundo der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von der GmbH/der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn prokundo GmbH/dem Versicherer geltend gemachte Recht begrün- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. det, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen die Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die prokundo prokundo GmbH/der Versicherer die Umstände angeben, auf die die GmbH/der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn die prokundo GmbH/ prokundo GmbH/der Versicherer ihre/seine Erklärung stützen. Zur der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Begründung kann die prokundo GmbH/der Versicherer nachträglich Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt die pro- kundo GmbH/der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versiche- Die prokundo GmbH/der Versicherer kann sich auf die Rechte zum rungsfalles, bleibt der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene wenn die prokundo GmbH/der Versicherer den nicht angezeigten Umstand Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Die Rechte der prokundo GmbH/des Versicherers zum Rücktritt, zur – noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, Bei einem Rücktritt steht der prokundo GmbH/dem Versicherer der Teil wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 5. Stellvertretung durch eine andere Person 2. Kündigung Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kün- Kann die prokundo GmbH/der Versicherer nicht vom Vertrag zurück- digung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung treten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann die prokundo GmbH/der Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig kündigen. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Kündigungsrecht der prokundo GmbH/des Versicherers ist ausge- schlossen, wenn die prokundo GmbH/der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 6 von 52 [Seite 7] KASKOVERSICHERUNG: ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL Extreme Wetterlagen nehmen auch aufgrund des Klimawandels zu. bereits ausreichen, um mögliche Schäden zu verringern oder vollstän- Deshalb wird der Versicherungsschutz gegen Elementarereignisse in dig zu verhindern. Solche Präventionsmaßnahmen sind zum Teil mit der Kaskoversicherung immer wichtiger. Diese sind z. B. Sturm-, Hagel- risikobasierten Nachlässen und dadurch mit einem geringeren Beitrag und Überschwemmungsschäden. verbunden. Bei einem Elementarereignis schützt die Teilkasko Ihr Fahrzeug gegen Auch unabhängig von diesen Maßnahmen, haben Sie in der Kaskover- Schäden durch Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden sicherung die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Wir bie- in Höhe der vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen. ten diesen Anreiz für alle Kfz-Kunden, um Schäden für die Versicherten- gemeinschaft gering und versicherbar zu halten. Und wir honorieren In der Vollkasko sind zusätzlich Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert, dies mit einem niedrigeren Beitrag. wenn es durch Wetterereignisse zu einem Unfall kommt. Dies kann z. B. bei Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel der Fall sein. Mögliche Vorteile und Auswirkungen auf Ihren Kasko-Ver- sicherungsbeitrag durch Ihre aktive Mithilfe: Der beste Schutz ist Prävention: Kein Schaden, keine Kosten: Durch Ihre Präventionsmaßnahmen ist Ihr Besser ist es, wenn Schäden gar nicht erst entstehen. Ganz nach dem Fahrzeug größtenteils vor Naturereignissen geschützt. Dadurch entste- Motto: Vorsorge ist besser als Nachsorge! hen auch für Sie keine Kosten wie z. B. der gegebenenfalls vertraglich Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrzeug bei Warnungen vor Unwet- vereinbarte Selbstbehalt. Ebenfalls tragen Sie dazu bei, die allgemeinen tern, Hagel oder Fluten an einen sicheren Ort zu bringen. Ein Carport, Schadenkosten zu senken. Dadurch können wir Ihnen weiterhin attrak- eine Garage oder auch ein überdachter Parkplatz können zum Beispiel tive Prämien anbieten. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 7 von 52 [Seite 8] Produktinformationsblatt Kraftfahrtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG EASY/COMFORT/BEST Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen: Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung, gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Die prokundo GmbH handelt namens und in Vollmacht der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG. Diese ist Risikoträgerin Ihrer Versicherung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Kraftfahrtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Kraftfahrzeugs. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an 2 Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. zwischen denen Sie wählen können: Dazu gehören z. B.: Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung  Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere  Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. geschädigt werden.  Ersetzt berechtigte Ansprüche. Teilkasko  Wehrt unberechtigte Forderungen ab.  Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus. Teilkasko  Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Vollkasko  Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder  Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß. Glasbruch. Autoschutzbrief Vollkasko  Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe  Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem hinausgehen. Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall. Fahrerschutzversicherung Autoschutzbrief  Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den  Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne Schaden aufkommt. oder Unfall Ihres Fahrzeugs. Kfz-Umweltschadenversicherung Fahrerschutzversicherung  Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das  Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend Unfall beim Lenken des Fahrzeugs. gemacht werden können. Kfz-Umweltschadenversicherung  Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen Gibt es Einschränkungen beim nach dem Umweltschadensgesetz. ! Versicherungsschutz? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungssumme Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.  Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme In jedem Fall vom Versicherungsschutz je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungs- ausgeschlossen sind z. B.: antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen ! Schäden an der Ladung; ! Schäden, die bei Teilnahme an bestimmten Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten, einschließlich Rennen entstehen; ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 8 von 52 [Seite 9] Wo habe ich Versicherungsschutz?  Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.  Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Welche Pflichten habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie bei Antragsaufnahme wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. • Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. • Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. • Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. € Wann und wie muss ich bezahlen? € Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Damit wir den Beitrag von Ihrem Konto einziehen können, benötigen wir von Ihnen eine Einzugsermächtigung. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag fristgerecht gekündigt. Wie kann ich den Vertrag beenden? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungs- jahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 9 von 52 [Seite 10] ALLGEMEINE KRAFTFAHRTBEDINGUNGEN Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Stand 01.07.2026 A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz- A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Versicherung? A.5.4 Versichertes Fahrzeug A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem A.5.5 Zeitliche Einschränkung Fahrzeug Anderen zufügen A.5.6 Was ist nicht versichert? A.1.1 Was ist versichert? A.5.7 Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des Kfz- A.1.2 Wer ist versichert? Haftpflichtvertrages belastet A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.6 Kfz-Umweltschaden-Versicherung – für öffentlich-rechtliche A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz A.1.5 Best-Leistungs-Garantie für PKW A.6.1 Was ist versichert? A.1.6 Was ist nicht versichert? A.6.2 Wer ist versichert? A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.6.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung und Selbstbeteiligung A.2.1 Was ist versichert? A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.1.1 Ihr Fahrzeug A.6.5 Was ist nicht versichert? A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände A.7 Leistungsgarantie A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? B Beginn des Vertrags und vorläufiger A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? Versicherungsschutz A.2.3 Wer ist versichert? B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? C Beitragszahlung A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags A.2.5.3 Sachverständigenkosten C.2 Zahlung des Folgebeitrags A.2.5.4 Mehrwertsteuer C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung C.4 Zahlungsperiode A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? C.5 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht- A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile versicherung A.2.5.8 Selbstbeteiligung A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung und Folgen einer Pflichtverletzung A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? Sie nicht selbst gefahren sind? D.1.1 Bei allen Versicherungsarten A.2.9 Was ist nicht versichert? D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Umwelt- A.2.10 Best-Leistungs-Garantie für Pkw schadenversicherung A.2.11 GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge (Differenzkasko) D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? A.3 Kfz-Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kosten- erstattung E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen A.3.1 Was ist versichert? einer Pflichtverletzung A.3.2 Wer ist versichert? E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? A.3.3 Versicherte Fahrzeuge E.1.1 Bei allen Versicherungsarten A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl E.1.4 Zusätzlich beim Kfz-Schutzbrief A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise E.1.5 Zusätzlich in der Ausland Schadenschutz-Versicherung A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise E.1.6 Zusätzlich in der Umweltschaden-Versicherung A.3.9 Was ist nicht versichert? E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen, A.3.11 Verpflichtung Dritter A.4 Fahrerschutz-Versicherung (FSV) – wenn der Fahrer verletzt F Rechte und Pflichten der mitversicherten oder getötet wird Personen A.4.1 Was ist versichert? A.4.2 Wer ist versichert? G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, A.4.3 Versicherte Fahrzeuge A.4.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall A.4.5 Welche Leistung umfasst die Fahrerschutz-Versicherung? G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versiche- A.4.7 Was ist nicht versichert? rungsvertrag kündigen? A.4.8 Verpflichtung Dritter G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versiche- A.4.9 Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des Kfz- rungsvertrag kündigen? Haftpflichtvertrages belastet? G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten A.5 Ausland-Schadenschutzversicherung – für Unfälle im Aus- G.5 Form und Zugang der Kündigung land, bei denen der Unfallgegner haftet G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung A.5.1 Was ist versichert? G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? A.5.2 Wer ist versichert? G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 10 von 52 [Seite 11] H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, M Zahlungsweise und Zahlungsweg Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? N Änderung der Versicherungsbedingungen H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen O Leistungserweiterungen BEST O.1 Leistungsgarantie I Schadenfreiheitsrabatt-System O.2 Erweiterte Eigenschadendeckung I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) O.3 Durch Tierbisse verursachte Folgeschäden I.2 Ersteinstufung O.4 Schäden durch Anhänger I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 O.5 Neupreisentschädigung I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2 oder 3 O.6 Kaufpreisentschädigung I.2.3 Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den Partner- O.7 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können rabatt O.8 Schutzhelm und Schutzbekleidung bei Krafträdern I.2.4 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht- O.9 Überführungskosten versicherung in der Vollkaskoversicherung O.10 Unterschlagung I.2.5 Führerscheinsonderregelung O.11 Folgeschäden bei Kurzschluss I.2.6 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse O.12 Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden I.2.7 Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den Einzel- O.13 Freie Werkstattwahl bei Glasbruchschäden fahrerrabatt O.14 Besitzstandsgarantie I.3 Jährliche Neueinstufung I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen P Leistungserweiterung für Elektro- und I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 3, 2, 1, ½, S, 0 Hybrid-Pkw oder M I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf Anhang 1: I.3.5 Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 1 Pkw I.4.1 Schadenfreier Verlauf 1.1 Einstufung von Pkw in SF-Klassen und Beitragssätze I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im COMFORT und BEST I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können Tarif I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs 1.3 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im EASY Tarif I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? 2 Krafträder I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 2.1 Einstufung von Krafträdern, in SF-Klassen und Beitragssätze I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes 2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern im COMFORT auf den Schadenverlauf aus? und BEST Tarif I.6.4 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang 2.3 Rückstufung bei Krafträdern im EASY Tarif I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs 3 Campingfahrzeuge (Wohnmobile) I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 3.1 Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) in SF-Klassen und Beitragssätze J Beitragsänderung aufgrund tariflicher 3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen (Wohn- Maßnahmen mobilen) J.1 Typklasse 4 Lastkraftwagen, Zugmaschinen und landwirtschaftlichen J.2 Regionalklasse Zugmaschinen J.3 Tarifänderung 4.1 Einstufung von Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftlichen J.4 Kündigungsrecht Zugmaschinen in SF-Klassen und Beitragssätze J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz- 4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lkw, Zugmaschinen und Haftpflichtversicherung landwirtschaftlichen Zugmaschinen J.6 Änderung der Tarifstruktur 4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 4.2.2 Vollkaskoversicherung K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen 5 Leichtkrafträder (LKR) 5.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in SF-Klassen und Beitrags- eingetretenen Umstands sätze K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts 5.2 Rückstufung im Schadenfall bei LKR K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung und deren Auswirkungen K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels Anhang 2: K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags- Berufsgruppen (Tarifgruppen) berechnung 1 Berufsgruppe A K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs 2 Berufsgruppe B L Meinungsverschiedenheiten und Anhang 3: Gerichtsstände Art und Verwendung von Fahrzeugen L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 11 von 52 [Seite 12] Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Gleiches gilt für die Abwehr von öffentlich-rechtlichen An- sprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsver- zur Abgabe notwendiger Erklärungen nach öffentlichem trags folgende Versicherungsarten: Recht, die zur Regulierung des Schadenfalls erforderlich sind. – Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschlepp- – Kaskoversicherung (A.2) ten Fahrzeugen – Kfz-Schutzbrief (A.3) – Fahrerschutz-Versicherung (A.4) A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder – Ausland-Schadenschutzversicherung (A.5) Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz – Kfz-Umweltschaden-Versicherung (A.6) auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeu- ge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflicht- abgeschlossen. versicherungsschutz besteht. Zusätzlich können Sie mit uns Leistungsvarianten vereinbaren. Leis- Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder tungserweiterungen bietet der BEST Tarif (Abschnitt O). das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Leistungseinschränkungen enthält der EASY Tarif. Diese sind in diesen Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich Versicherungsbedingungen an entsprechender Stelle beschrieben. noch in Bewegung befindet. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherun- Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) gen und welchen Versicherungsumfang Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlos- A.1.1.6 Die Versicherung eines Personenkraftwagens, eines Kraftrads sen haben. oder Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschä- Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. den, die Sie als Fahrer eines von Ihnen gemieteten, versiche- rungspflichtigen Fahrzeugs auf einer Reise in den Ländern, Sämtliche Personenbezeichnungen in den AKB gelten gleichermaßen für in denen nach A.1.4.1 in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ver- männliche, weibliche und anderweitige Geschlechter. sicherungsschutz besteht, verursachen. Ausgenommen ist Deutschland. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nicht Sie selbst, son- A Welche Leistungen umfasst Ihre dern Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- Kfz-Versicherung? oder Lebenspartner das gemietete Fahrzeug fährt. A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Der Versicherungsschutz besteht nur für die gesetzliche Haft- Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen pflicht aus dem Gebrauch eines angemieteten Pkw, Camping- fahrzeugs oder Kraftrads und soweit nicht Versicherungs- A.1.1 Was ist versichert? schutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Fahrzeugs oder einer anderen Versicherung besteht. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der An- A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch mietung für die Dauer von maximal einem Monat. den Gebrauch des Fahrzeugs Unsere Leistungen für ein Schadenereignis sind jeweils be- a Personen verletzt oder getötet werden, schränkt auf die Höhe der Versicherungssummen, die Sie mit b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug ver- kommen, einbart haben. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder un- A.1.2 Wer ist versichert? mittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Ge- folgende Personen (mitversicherte Personen): setzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund – den Halter des Fahrzeugs, anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privat- rechts geltend gemacht werden. – den Eigentümer des Fahrzeugs, – den Fahrer des Fahrzeugs, Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. – die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche – den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schaden- mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu ersatz in Geld. seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfs- arbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatz- – Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke ge- braucht wird, Regulierungsvollmacht – den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsver- A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Scha- hältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten denersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzu- Fahrzeugs tätig ist, wehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärun- – den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, gen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 12 von 52 [Seite 13] – Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Die Best-Leistungs-Garantie hat keine Auswirkungen auf die Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Le- nachstehenden Punkte der Allgemeinen Bedingungen für die benspartner als Fahrer eines fremden versicherungspflich- Kfz-Versicherung (AKB) und gilt nicht für Schäden im Zusam- tigen Fahrzeugs nach A.1.1.6, menhang mit den nachfolgenden Ausschlüssen: – bei einem als Pkw zugelassenen Fahrzeug berechtigte – Die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintritts- Haftung hinaus. pflichtig (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung). – Die unter Punkt A.1.6 dieser AKB genannten Ausschlüsse. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungs- – Fahrzeugarten, die gegen die Annahmerichtlinien versto- vertrag selbstständig gegen uns erheben. ßen (z. B. Taxen, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Ausliefe- rungsfahrzeuge) A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? Laufzeit und Kündigung Höchstzahlung A.1.5.2 Die Best-Leistungs-Garantie gilt längstens für die Laufzeit des A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be- Versicherungsvertrages. Sie und wir sind berechtigt, die Best- schränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermö- Leistungs-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist gensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leis- zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache tungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht- haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe versicherung sowie weitere abgeschlossene Versicherungsarten Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungs- wie die Kasko- oder Schutzbriefversicherung nicht. Der andere schein entnehmen. Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best-Leistungs- A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhän- Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz-Versicherung zum ger gilt die im Versicherungsschein dokumentierte Versiche- selben Zeitpunkt zu verlangen, G.4 gilt entsprechend. rungssumme. A.1.6 Was ist nicht versichert? Übersteigen der Versicherungssummen Vorsatz A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, rich- ten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Ver- A.1.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor- sicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversiche- sätzlich und widerrechtlich herbeiführen. rungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen. A.1.6.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge- brauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewer- ben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn Versicherungsschutz in Europa und in der EU – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs- Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaft- außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der pflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtver- Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sicherungsgesetzes besteht. sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 und Ihres Versicherungsvertrages. D.1.2.2. Internationale Versicherungskarte Beschädigung des versicherten Fahrzeugs A.1.4.2 Haben wir Ihnen die internationale Versicherungskarte ausge- A.1.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die händigt gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahr- versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten zeugs. nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen gilt A.1.4.1 Satz 2. A.1.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versi- A.1.5 Best-Leistungs-Garantie für PKW cherten Fahrzeug A.1.5.1 Gegen Mehrbeitrag gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung – verbundenen Anhängers oder Aufliegers im Versicherungsfall Ereignisse als mitversichert, die im Rah- – eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder men des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, abgeschleppten Fahrzeugs. jedoch in einem leistungsstärkeren Kfz-Tarif eines Mitbewer- bers abgedeckt wären. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicher- um einen allgemein zugänglichen Tarif zur Kfz-Versicherung ten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abge- Versicherers handelt. Darüber hinaus muss es sich um einen schleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schä- verkaufsoffenen Tarif zur Kfz-Versicherung handeln, das heißt den verursacht werden. der Tarif ist zum Schadenzeitpunkt abschließbar. Beschädigung von beförderten Sachen Der Nachweis in Form der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) über die anderweitige Mitversiche- A.1.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprü- rung des Ereignisses obliegt Ihnen. chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkom- mens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug beför- Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich dert werden. nach den bei uns vereinbarten Deckungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei uns vereinbarten Deckungssummen ist nicht möglich. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 13 von 52 [Seite 14] Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Beitragsfrei mitversicherte Teile eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Klei- dung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der A.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Fahr- Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- zeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten rungsschutz für Sachen, die Insassen zum persönlichen Ge- Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert: brauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reise- a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug ange- proviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unbe- baute Fahrzeugteile. rechtigter Insassen. b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebau- Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person tes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahr- zeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem A.1.6.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögens- Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pan- schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter nenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs nicht als Luxus angesehen wird. zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personen- schäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt c Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die werden. zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üb- licherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und Eigenschäden Leuchtmittel), A.1.6.6.2 Abweichend zu A.1.6.6.1 besteht Versicherungsschutz für Sach- d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie schäden, die von Ihnen oder mitversicherten Personen durch bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem ab- den Gebrauch des versicherten gestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbe- fugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist, – Pkw, Lkw oder Kraftrad e Planen, Gestelle für Planen (Spriegel) an anderen eigenen und auf Sie zugelassenen f Fest im Fahrzeug eingebautes Inventar bei Wohnmobilen – Pkw, Lkw oder Krafträdern, oder Wohnwagenanhängern – Ihnen gehörenden Gebäuden oder g Vorzelte bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern – sonstigen eigenen Sachen verursacht werden, wenn sich h Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehal- diese Sachen zum Schadenzeitpunkt nicht an oder in dem tene Teile: versicherten Fahrzeug befinden. – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbe- Eine Eintrittspflicht besteht nur dann, wenn die Verpflichtung reifung, zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde. – Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kinder- Sie haben bei derartigen Schäden eine Selbstbeteiligung in sitze, Höhe von 500 Euro je Schadenereignis zu tragen. Unsere Ent- – Packtaschen an Zweirädern (verschweißt/verschraubt schädigungsleistung ist auf 100.000 Euro je Versicherungsjahr oder mit integriertem Sicherheitsschloss am Träger be- maximiert. festigt), Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. i Mauterfassungsgeräte (On-Board-Unit). Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Nach a bis i mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzube- hör während der Reparatur. A.1.6.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschä- den, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförde- Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile rungsfristen entstehen. A.2.1.2.2 Die nachfolgend unter a bis f aufgeführten Teile sind Vertragliche Ansprüche – bei Pkw, Krafträdern, Wohnmobilen und Wohnwagenan- A.1.6.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, hängern unabhängig von ihrem Gesamtneuwert soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über – bei sonstigen Fahrzeugarten (z. B. Lkw, Zugmaschinen, den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Anhänger) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von Schäden durch Kernenergie 15.000 Euro brutto mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am A.1.6.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- Fahrzeug fest angebaut sind. energie. Im EASY Tarif sind die aufgeführten Teile bis zu einem Ge- A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug samtneuwert von 10.000 Euro brutto mitversichert. a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische A.2.1 Was ist versichert? Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute A.2.1.1 Ihr Fahrzeug Navigationssysteme (einschließlich CD/DVD, fest einge- baute Freisprecheinrichtung), Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nach b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Aus- A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko). puff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steige- rung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Ver- A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände änderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Werts- teigerung des Fahrzeugs führen, Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mit- versichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierun- aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrs- gen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächen- rechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschä- behandlungen, digung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversi- d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkraft- cherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 rädern, entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 14 von 52 [Seite 15] e Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Ther- Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Diebstahl an- moaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z. B. für Werk- lässlich eines Einbruchs (nicht aus dem Kraftfahrzeug) oder stattwagen, Messfahrzeuge). durch Raub übernehmen wir die Kosten des Schlüssel- und f GPS-Lenk- und Leitsysteme von landwirtschaftlichen Zug- Schlossersatzes. Weitere Voraussetzung für die Kostenüber- maschinen nahme durch uns ist, dass Sie den Diebstahl oder Raub bei der Polizei anzeigen. Ist der Gesamtneuwert der unter a bis f aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Beim EASY Tarif ist die Entwendung der Fahrzeugschlüssel Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. ausgeschlossen. Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kür- Naturgewalten/ Elementarschäden zung der Entschädigung wegen Unterversicherung. A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der folgenden Nicht versicherbare Gegenstände Naturgewalten auf das Fahrzeug. A.2.1.2.3 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände. Hierzu – Sturm gehören z. B.: Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von min- destens Windstärke 8 gemäß der Beau-fort-Skala. – Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung – Hagel – Reisegepäck – Blitzschlag – persönliche Gegenstände der Insassen – Überschwemmung – landwirtschaftliche Anbaugeräte (z. B. Pflug, Sämaschine, – Lawinen Egge) Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder – sonstige Anbaugeräte (z. B. Salzstreuer, Schneeschild, Kehr- Eismassen. maschine) – Dachlawinen Dachlawinen sind von Dächern niedergehende Schnee- A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? oder Eismassen. Zu den Eismassen zählen auch Eiszapfen und Eisplatten. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner – Muren mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteins- massen (auch in Verbindung mit Baumgruppen). Brand und Explosion – Vulkanausbruch A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-Ergüssen, Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eige- Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen ner Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- Materialien und Gasen. und Sengschäden. Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Ga- – Erdbeben sen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäu- Abweichend zu Abschnitt A.2.9.4 besteht Versicherungs- ßerung. schutz auch für Schäden durch Erdbeben. Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die Entwendung durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung, in nachfolgenden Fällen: wird. Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. – Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erd- b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahr- bodens über naturbedingten Hohlräumen. zeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. überlassen wird. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht wer- c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in den, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. gegen das Fahrzeug geworfen werden. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Natur- Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotel- gewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen mitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, sind. wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfü- Zusammenstoß mit Tieren gungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer, Fami- lien- oder Haushaltsangehöriger ist. A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine vollendete oder versuchte Entwendung – des Fahrzeugs – seiner mitversicherten Teile oder – sonstigen Fahrzeuginhalts (z. B. Mantel, Tasche, Koffer) verursacht werden. Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsver- suchs herbeigeführt werden (z. B. Aufschlitzen der Sitze, Tritte gegen das Fahrzeug). prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 15 von 52 [Seite 16] Glasbruch Schutzhelm bei Krafträdern A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr- A.2.2.1.8 Schäden am Schutzhelm für Fahrer und Beifahrer durch Un- zeugs. fall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer sind in der Teilkasko mitversichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehö- ren Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, sowie Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Monitoren. Folgeschäden sind nicht versichert. Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, überneh- mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: men wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kosten für Ereignisse der Teilkasko die benötigten Dichtungen. A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.1. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glas- schäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch Unfall nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall Werkstatt repariert wird. ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Ge- Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe befind- walt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. liche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, übernehmen Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. – Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe befind- oder an den Reifen. liche Vignette nicht mehr verwendbar, übernehmen wir die dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden – Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines anteiligen Kosten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist. Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch be- – Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer schädigten Leuchtmittel. Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung Beim EASY Tarif sind die durch Glasbruch beschädigten haben Leuchtmittel und ihr Austausch nicht mitversichert. – Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangier- für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. schäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger. – Verwindungsschäden. Beim EASY Tarif übernehmen wir maximal 50 Euro der erfor- derlichen und nachgewiesenen Kosten für die Reinigung des Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicher- Fahrzeuginnenraums. weise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Kurzschlussschäden an der Verkabelung Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Kies. durch Kurzschluss, einschließlich der dadurch bedingten Über- Mut- oder böswillige Handlungen spannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz von Aggre- A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per- gatschäden ist auf 10.000 Euro je Schadenereignis begrenzt. sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu Nicht versichert sind Schäden an mobilen Geräten, die an das gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen an- Fahrzeug angeschlossen sind (z. B. mobile Navigationsgeräte, zusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung Mobiltelefone) und sonstige Folgeschäden. des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Ho- telmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfü- Im EASY Tarif ist der Ersatz von Aggregatschäden auf 5.000 Euro gungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Famili- je Schadenereignis begrenzt. en- oder Haushaltsangehörige). Tierbiss Havarie A.2.2.1.7 Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tier- A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug die bei einem Trans- biss. port auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen, Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungs- dass schutz ausgeschlossen. a das Schiff oder die Fähre strandet, kollidiert, leckschlägt Durch Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbeson- oder untergeht oder dere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind bis zu b das Fahrzeug auf Grund schweren Unwetters und/oder des einer Höhe von 10.000 Euro versichert. Seegangs über Bord gespült wird oder Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Re- c das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän paratur oder Austausch von Steuergeräten, Lenkungsteilen, anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um das Schiff oder die Motoren) ist, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbiss- Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie- schaden zurückzuführen ist. Grosse) Im EASY Tarif gilt: Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schä- den an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten sowie Dämmmaterial. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 16 von 52 [Seite 17] A.2.3 Wer ist versichert? Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Neupreisentschädigung mitversicherter Teile Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlos- sen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, Bei Entwendung oder Totalschaden eines mitversicherten Teils auch für diese Person. eines Pkw oder Kraftrades zahlen wir den Neupreis analog der Regelungen zur Neupreisentschädigung. Der Zeitraum, in dem A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? wir die mitversicherten Teile zum Neupreis entschädigen, rich- tet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Auch dann, Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographi- wenn das mitversicherte Teil nachträglich erworben wurde. schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebie- ten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehö- Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden und Entwendung ren. A.2.5.1.3 Bei Pkw und Krafträdern (ausgenommen Mietfahrzeuge, Taxen, Selbstfahrervermietfahrzeuge und Oldtimer) die als A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall Gebrauchtfahrzeug erworben wurden und bei erstmaliger Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädi- Zulassung auf Sie nicht älter als 60 Monate waren, zahlen gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. wir den gezahlten und durch Vorlage eines Kaufvertrags in Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit Textform nachgewiesenen Kaufpreis des Fahrzeugs gemäß nichts anderes geregelt ist. A.2.5.1.10, – wenn innerhalb von 18 Monaten nach der erstmaligen A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? Zulassung auf Sie das Fahrzeug entwendet wird oder ein Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Totalschaden eingetreten ist. A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zah- Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf 110 % des Wie- len wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vor- derbeschaffungswertes gem. A.2.5.1.7. Ein vorhandener Rest- handenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug wert des Fahrzeugs wird abgezogen. trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1. Beim EASY Tarif gilt für die Kaufpreisentschädigung anstelle Sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw handelt, der Frist von 18 Monaten eine Frist von 12 Monaten. übernehmen wir im Totalschadenfall auch die Entsorgungs- A.2.5.1.4 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausge- kosten, die durch Rechnung nachgewiesen Kosten für die hende Neupreisentschädigung oder Kaufpreisentschädigung Außerbetriebsetzung, die Zulassungskosten und Kosten der nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung Kennzeichen für ein auf Sie zugelassenes Ersatzfahrzeug, innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Re- wenn dieses wieder bei uns versichert wird. Beim EASY Tarif paratur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahr- werden diese Kosten nicht übernommen. zeugs verwendet wird. Neupreisentschädigung bei Totalschaden und Entwendung Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls A.2.5.1.2 Wir zahlen bei Pkw und Krafträdern (ausgenommen Miet- A.2.5.1.5 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw infolge fahrzeuge, Taxen, Selbstfahrervermiet-Fahrzeuge und Oldti- Diebstahls vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies mer) den Neupreis nach A.2.5.1.9 unter folgenden Vorausset- gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls zungen: durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre ge- – Innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung tritt eine sichert war. Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein oder Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.5.8 bleibt – die erforderlichen Reparaturkosten betragen mindestes 80 % hiervon unberührt. des Neupreises und Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungs- – das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Schadenereig- wert, Restwert, Neupreis und Kaufpreis? nisses im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat (Erstbesitz). A.2.5.1.6 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeit- Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert raum von bis zu einem Monat auf den Kfz-Händler oder übersteigen. Kfz-Hersteller zugelassen waren. A.2.5.1.7 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. Beim EASY Tarif gilt für die Neupreisentschädigung anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 12 Monaten. A.2.5.1.8 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschä- digten oder zerstörten Zustand. Weiterhin ersetzen wir bei Abrechnung eines Schadens nach A.2.5.1.2 auch die Überführungskosten bzw. die Kosten der A.2.5.1.9 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahr- Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zu einer Höhe von zeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufge- 1.000 Euro, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versi- wendet werden muss. Wird der Typ des versicherten Fahr- chert wird. Beim EASY Tarif werden diese Kosten nicht über- zeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleich- nommen. bares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbind- liche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schaden- Bei Lkw zahlen wir den Neupreis nach A.2.5.1.9 unter folgen- ereignisses abzüglich orts-, markenüblicher oder tatsächli- den Voraussetzungen: cher Nachlässe. – Innerhalb von 6 Monaten nach der Erstzulassung tritt eine Zerstörung oder ein Verlust des Lkw ein und A.2.5.1.10 Kaufpreis des Fahrzeugs ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer kaufvertraglichen Vereinbarung ge- – der Lkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im zahlt wurde. Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat (Erstbesitz). Als Neufahr- zeuge gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeitraum von bis zu einem Monat auf den Kfz-Händler oder Kfz-Herstel- ler zugelassen waren. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 17 von 52 [Seite 18] A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.5.2.4.2 Wir erbringen folgende Zusatzleistungen: Reparatur a der Pkw wird vom Schadenort oder von Ihrem Wohnsitz in die gewählte Werkstatt transportiert A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Repara- tur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: b für die Dauer der Reparatur wird Ihnen ein Ersatz-Pkw der kleinsten Klasse zur Verfügung gestellt a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert c der Pkw wird innen und außen gereinigt wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe d der Rücktransport des Pkw erfolgt kostenfrei des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.7, wenn Sie uns Nehmen Sie diese Zusatzleistungen nicht in Anspruch be- dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nach- steht kein Ausgleichsanspruch. Die Zusatzleistungen a, c, d weis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b. werden nicht gewährt, wenn es sich beim Schadenereignis b Wenn das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachge- um reine Glasbruchschäden handelt. recht repariert wird, gilt: Wenn Sie selbst die Werkstatt wählen wollen Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten A.2.5.2.4.3 Wenn Sie vor Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf- Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.7 und A.2.5.1.8). nehmen oder wenn Sie uns die Werkstatt nicht auswählen lassen sondern den Pkw in einer anderen, von uns nicht be- Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisent- stimmten Werkstatt reparieren lassen, dann übernehmen wir schädigung in A.2.5.1.2 nur 85 Prozent der nach den Abschnitten A.2.5.2 und A.2.5.6 Abschleppen berechneten Ersatzleistung. Die Zusatzleistungen nach A.2.5.2.4.2 entfallen in diesen Fällen. A.2.5.2.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen Wenn Sie den Pkw nicht reparieren lassen wollen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf ein- A.2.5.2.4.4 Wird der Wagen auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, erset- schließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen zen wir die nach A.2.5.2.1 bis A.2.5.2.3, A.2.5.3 bis A.2.5.8 be- des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach A.2.5.2.1.a rechnete Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie sie bei einer oder A.2.5.2.1.b nicht überschritten werden. durch uns veranlassten Reparatur des Pkw durch eine Ihrem Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflich- Wohnsitz nahegelegene Werkstatt aus unserem Werkstatt- tet ist, diese Kosten zu übernehmen. netz entstanden wäre. A.2.5.2.4.1 bis A.2.5.2.4.3 gelten nicht. Abzug neu für alt Wann der Werkstatt-Service nicht gilt A.2.5.2.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausge- A.2.5.2.4.5 Die Bestimmungen im Rahmen des Werkstatt-Service gelten tauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, nicht, wenn ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung a ein Totalschaden im Sinne von A.2.5.1.6 vorliegt einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entspre- chenden Betrag ab (neu für alt). b sich der Schadenfall nicht in Deutschland ereignet hat und eine Reparatur nicht in Deutschland erfolgt Bei Pkw, Lkw und Krafträdern verzichten wir – unabhängig von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von den Kosten der c das Fahrzeug nicht repariert wird Ersatzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab- In diesen Fällen richtet sich die Ersatzleistung nach A.2.5.2 nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuziehen. und A.2.5.6 bei Verzicht auf Reparatur nach A.2.5.2.4.4. Bei Lkw gilt dieser Verzicht nicht für die Batterie, die Lackie- rung und Reifen. A.2.5.3 Sachverständigenkosten Dieser Verzicht nach Satz 2 gilt nicht für Pkw und Krafträder Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir im EASY-Tarif – hier wird ein Abzug neu für alt vorgenom- dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. men. A.2.5.4 Mehrwertsteuer Beim EASY Tarif ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung und die Batterie beschränkt, wenn das Schadenereignis in Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für den ersten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tat- sächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir A.2.5.2.4 Besonderheiten bei vereinbartem Werkstatt-Service nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Falls Sie für Ihren Pkw mit uns den Werkstatt-Service verein- A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung bart haben, dann gelten zusätzlich zu den Bestimmungen nach Abschnitt A.2.5.2 folgende Besonderheiten: Wiederauffinden des Fahrzeugs Auswahl der Werkstatt A.2.5.5.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform (E-Mail, Telefax, oder Brief) abgege- A.2.5.2.4.1 Sie informieren uns im Reparaturfall und wir wählen eine benen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rück- Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in welcher der Pkw nahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie repariert wird. Wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumut- die Kosten der Fahrzeugreparatur. Hierbei wird eine verein- baren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. barte Selbstbeteiligung nach A.2.5.8 berücksichtigt. Diese Selbstbeteiligung ist von Ihnen nach erfolgter Reparatur an A.2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs, wenn die Werkstatt zu zahlen. es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufge- funden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer Bahn- Zusatzleistungen bei Reparatur in der von uns ausgewählten fahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchs- Werkstatt tentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Fahr- zeugs zum Fundort. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 18 von 52 [Seite 19] A.2.5.5.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtver- A.2.5.7.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben letzung (z. B. nach D1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen grober bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Ent- Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 2) gekürzt und wird das Fahr- schädigung angerechnet. zeug wieder aufgefunden, gilt: A.2.5.8 Selbstbeteiligung Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusammenhang Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Scha- mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Der denereignis von der Entschädigung abgezogen. Eine Ausnahme Anteil errechnet sich entsprechend der Quote, um die wir Ihre bildet die Regelung zum Glasbruch in A.2.2.1.5. Ihrem Versiche- Entschädigung gekürzt haben. rungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Eigentumsübergang nach Entwendung A.2.5.5.4 Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die Monats- A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschieden- frist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Eigentümer. heit über die Schadenhöhe Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließ- lich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über – Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor – ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z. B. der Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. Leasinggeber) und dieser das Fahrzeug nicht auf uns über- A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahr- tragen möchte. zeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir Sie Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benen- über das Wiederauffinden informiert oder Sie in anderer Wei- nen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt. se Kenntnis erlangt haben. Kosten für die Rückholung zahlen A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein wei- wir nicht. terer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs auf Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits entschädigt wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Ent- haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufserlös zurück- scheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den zahlen. beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen. A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhält- A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? nis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neu- zu tragen. preis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9 (sofern das Fahrzeug Hinweis: Bitte beachten Sie zum Rechtsweg L.1.3. als Neufahrzeug erworben wurde) bzw. auf den Kaufpreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.10 (sofern das Fahrzeug als Ge- A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung brauchtfahrzeug erworben wurde). Maximal zahlen wir jedoch für A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- – Krafträder und Leichtkrafträder 20.000 Euro, halb von zwei Wochen. – Pkw 100.000 Euro, A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- – sonstige Fahrzeuge 250.000 Euro digung verlangen, wenn sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. Was wir nicht ersetzen A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwar- A.2.5.7.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alte- ten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die rungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Folgeschäden wie Eingang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) ab- – Verlust von Treibstoff gegebenen Schadenanzeige. – Betriebsmittel A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, Bei als Pkw zugelassenen Fahrzeugen ersetzen wir in den wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Tarifen COMFORT und BEST auch Betriebsmittel. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug – Wertminderung und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von – Zulassungskosten dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach Außer im Totalschadenfall, nach Abschnitt A.2.5.1.1 fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. – Überführungskosten Hat der Fahrer das Schadenereignis grob fahrlässig herbeige- Im BEST Tarif gilt für die Überführungskosten Abschnitt O.9 führt gilt A.2.9.1 entsprechend. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Im COMFORT Tarif gilt für die Überführungskosten Ab- Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir schnitt A.2.5.1.2 unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeifüh- – Verwaltungskosten rung des Schadens nicht zurück. – Nutzungsausfall Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- – Kosten eines Mietfahrzeugs tigt, unsere Leistung in voller Höhe zurückzufordern. Rest- und Altteile Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 19 von 52 [Seite 20] A.2.9 Was ist nicht versichert? – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – Genehmigte Rennen – Reifenschäden A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor- sätzlich herbeiführen. – Naturgewalten/ Elementarschäden – Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats- Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, sind wir gewalt berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. – Schäden durch Kernenergie – Schäden durch Terrorakte Wir verzichten Ihnen und dem berechtigten Fahrer gegen- über darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres oder – Reparatur eines Pkw in einer Partnerwerkstatt (Werkstatt- des Verhaltens des Fahrers entsprechenden Verhältnis zu kür- Service) zen. Ausgenommen von diesem Verzicht sind die grob fahr- – Schadenfreiheitsrabattsystem lässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder Laufzeit und Kündigung seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalles in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer A.2.10.2 Die Best-Leistungs-Garantie gilt längstens für die Laufzeit des berauschender Mittel, z. B. Drogen. Versicherungsvertrages. Sie und wir sind berechtigt, die Best- Leistungs-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leis- A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge- tungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kaskoversiche- brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten rung sowie weitere abgeschlossene Versicherungsarten wie Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der z. B. die Kfz-Haftpflicht- oder Schutzbriefversicherung nicht. Der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und De- Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz-Versiche- monstrationen. rung zum selben Zeitpunkt zu verlangen, G.4 gilt entsprechend. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche A.2.11 GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht (Differenzkasko) auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs- Was ist versichert? schutz besteht jedoch für organisierte und anerkannte Fahr- A.2.11.1 Haben Sie für Ihr geleastes oder kreditfinanziertes Fahrzeug sicherheitstrainings, die nach den Richtlinien des Deutschen zusätzlich zu Ihrer Vollkaskoversicherung die GAP-Deckung Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt werden. abgeschlossen, so ist Ihr geleastes oder kreditfinanziertes Fahr- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. zeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1 versichert. Ob Sie die GAP-Deckung abgeschlossen haben, entnehmen Sie Reifenschäden Ihrem Versicherungsschein. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer- Welche Ereignisse sind versichert? störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere un- A.2.11.2 Versicherungsschutz besteht bei Totalschaden, Zerstörung ter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicher- Fahrzeug verursacht wurden. ten Teile durch die Ereignisse, die in der Vollkaskoversiche- rung nach A.2.2.2 versichert sind. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Wer ist versichert? A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- A.2.11.3 Der Schutz der Differenzkasko gilt für Sie und, wenn der Vertrag beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer- des Leasinggebers als Eigentümer des Pkw, auch für diese Person. den. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Schäden durch Kernenergie A.2.11.4 Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Gren- A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- zen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum energie. Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. A.2.10 Best-Leistungs-Garantie für Pkw Was ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? A.2.10.1 Gegen Mehrbeitrag gelten in der Kaskoversicherung im Ver- A.2.11.5 Wir ersetzen im Falle des Totalschadens, der Zerstörung oder sicherungsfall Ereignisse als mitversichert, die im Rahmen des des Verlusts des Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch in Kaskoversicherung nach A.2.5.1, A.2.5.3 bis A.2.5.8 einem leistungsstärkeren Kfz-Tarif eines Mitbewerbers abge- a bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Wieder- deckt wären. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen beschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag er- allgemein zugänglichen Tarif zur Kfz-Versicherung eines an- rechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der deren in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung in Textform handelt. Darüber hinaus muss es sich um einen verkaufsoffe- (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) geltend macht. Der Leasing- nen Tarif zur Kfz-Versicherung handelt, das heißt der Tarif ist Restbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten zum Schadenzeitpunkt abschließbar. Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing- Der Nachweis in Form der Allgemeinen Bedingungen für die Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Kfz-Versicherung (AKB) über die anderweitige Mitversiche- rung des Ereignisses obliegt Ihnen. Die Best-Leistungs-Garantie hat keine Auswirkungen auf die nachstehenden Punkte der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und gilt nicht für Schäden im Zusam- menhang mit den nachfolgenden Ausschlüssen: prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 20 von 52 [Seite 21] b bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Dar- A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall lehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensbetrag am Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Been- Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die digung bzw. Kündigung des Darlehensvertrages an die Bank Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgen- zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, de Leistungen: den die Bank durch die vorzeitige Beendigung des Darle- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft hensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich aus- schließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen A.3.5.1 Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug zur Wiederherstel- worden sein. Im Schadenfall haben Sie uns den Finan- lung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle (bereits ab zierungsvertrag und die entsprechende Abrechnung des Haustür). Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir in Finanzierungsvertrages einzureichen unbegrenzter Höhe. Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das die Pannenhilfe selbst leistet, übernehmen wir die Kosten Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig für die Hilfsleistung einschließlich der verwendeten Kleinteile gewesene, nicht gezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Weite- bis zu einem Höchstbetrag von 160 Euro. Bei Lkw bis 3,5 t re Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten zulässige Gesamtmasse beträgt der Höchstbetrag 200 Euro. den um den Restwert des Fahrzeugs verminderten Wieder- beschaffungswert übersteigen und das Fahrzeug nicht repa- Nehmen Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch, insbe- riert wird. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- sondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Club- und Kreditverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten. leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rah- men einer Mobilitätsgarantie), übernehmen wir keine Kosten. Bis zu welcher Höhe leisten wir? Abschleppen des Fahrzeugs A.2.11.6 Unsere Entschädigung nach A.2.11.5 ist beschränkt auf 20 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs am Schaden- A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) tag. Im Falle der grob fahrlässigen Herbeiführung des Scha- nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das dens gelten die Regelung in A.2.9.1 entsprechend. Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Was wir nicht ersetzen Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch ent- A.2.11.7 Neben den Regelungen in A.2.5.7 ersetzen wir keine Finan- stehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. zierungs- und Abmeldekosten. Bei Leasingverträgen mit Kilo- Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das Ihr Fahrzeug meterabrechnungen ersetzen wir auch keine Nachforderun- selbst abschleppt, übernehmen wir die Kosten bis zu einem gen des Leasinggebers wegen Überschreitung der vereinbar- Höchstbetrag von 160 Euro. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Ge- ten Kilometerleistung. Die in der Vollkaskoversicherung mit samtmasse beträgt der Höchstbetrag 200 Euro. Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht entschädigt. Nehmen Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch, insbe- Was ist nicht versichert? sondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Club- A.2.11.8 Es gelten die Regelungen in A.2.9.1 Satz 1 sowie A.2.9.2 bis leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rah- A.2.9.5. men einer Mobilitätsgarantie), übernehmen wir keine Kosten. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschlepp- A.3 Kfz-Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder wagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Kostenerstattung Taxifahrten bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro. A.3.1 Was ist versichert? Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Trans- Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten port von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leis- beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zu- tungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewende- sammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. ten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen. Bergen des Fahrzeugs A.3.2 Wer ist versichert? A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entste- und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts an- henden Kosten in unbegrenzter Höhe. deres geregelt ist. Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.3 Versicherte Fahrzeuge A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu Der Kfz-Schutzbrief kann für Personenkraftwagen, Motorräder verstehen. Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vor- und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von sätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators bis zu vier Tonnen und Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit im Werkverkehr sowie für mitgeführte Anhänger bis zu einer mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Gesamtmasse des Gespanns bis 7,5 t abgeschlossen werden. Zusätzliche Leistung bei Falschbetankung Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahr- zeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder A.3.5.5 Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt Bootsanhänger. oder ungeeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zu- sätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Zu gewerblichen Zwecken mitgeführtes Gepäck, Werkzeug, Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen des Arbeitsmaterial oder Ladung ist nicht versichert. Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro. A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Nicht versichert sind Folgeschäden. Sie haben mit dem Kfz-Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereu- ropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäi- schen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas ande- res geregelt ist. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 21 von 52 [Seite 22] A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.1 oder A.3.6.2 oder A.3.6.7 in Anspruch, dann übernehmen wir keine Ersatz- Bei Panne an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von fahrzeugkosten. Ihrem ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland ent- fernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, erbrin- Fahrzeugunterstellung gen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder A.3.6.4 Muss das versicherte Fahrzeug fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: a bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Weiter- oder Rückfahrt Durchführung des Transports zu einer Werkstatt oder A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz b nach Diebstahl im Ausland und Wiederauffinden bis zur oder Firmensitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz oder Fir- der Verschrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen da- mensitz in Deutschland sowie die Abholung des wieder fahr- bei behilflich und übernehmen die dadurch entstehenden bereiten Fahrzeugs vom Schadenort. Wir übernehmen hier- Kosten, längstens für zwei Wochen. bei entstehende Kosten für Versorgung eines Haustiers a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz oder Firmen- A.3.6.5 Können Sie nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl sitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht Zielort, mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden b die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz oder Firmen- zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtrans- sitz, port des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für er- c die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie- forderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Weiter der fahrbereite Fahrzeug dort abgeholt werden soll. organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 800 die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen. Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung buchen wir Kurzfahrten für Sie einen Flug der Economy-Klasse und übernehmen die A.3.6.6 Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmit- hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Taxikosten teln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hier- erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro. durch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von höchs- Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.7 Personen- tens 55 Euro. transport (Pick-Up) in Anspruch, dann organisieren wir keine Personentransport (Pick-Up) Weiter- oder Rückfahrt. A.3.6.7 Fahrzeugtransport für Krafträder, Pkw und Wohnmobile ge- Übernachtung mäß A.3.3 (Pick-Up-Service) A.3.6.2 Wir reservieren auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit Wir sorgen innerhalb Deutschlands für den Fahrzeugrück- im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernach- transport (möglichst zusammen mit den mitversicherten Per- tungskosten für höchstens drei Nächte bis zu dem Tag, an dem sonen) zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die das Fahrzeug wiederhergestellt oder aufgefunden wurde. Wir hierdurch entstehenden Kosten, wenn erstatten bis zu 80 Euro je Übernachtung und mitreisendem Insassen. – das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbe- reit gemacht werden kann und Nehmen Sie unsere Leistung gemäß A.3.6.1 in Anspruch, über- – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als nehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht. der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug Mietwagen in Deutschland. A.3.6.3 Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrzeug und übernehmen die Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchge- Kosten für die Anmietung (einschließlich der Kosten für Win- führt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und terbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten) bis zur dort eine Reparatur möglich ist. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft. Bei Inanspruchnahme dieser Leistung nach A.3.6.7 Fahrzeug- Wir zahlen dabei für längstens sieben Tage maximal 80 Euro transport (Pick-Up-Service) übernehmen wir abweichend von je Tag. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse maximal der Leistung Übernachtung gemäß A.3.6.2 höchstens eine 100 Euro je Tag. Übernachtung bis zu 80 Euro pro Person. Erfolgt die Vermittlung des Ersatzfahrzeuges durch uns, dann Die Leistungen Weiter- oder Rückfahrt gemäß A.3.6.1 und werden eventuell anfallende Notdienstgebühren zusätzlich Mietwagen gemäß A.3.6.3 entfallen. übernommen. Fahrzeugschlüssel-Service Wird die Anmietung nicht durch uns veranlasst, dann wer- A.3.6.8 Wenn Sie die Schlüssel für Ihr Fahrzeug verloren haben, hel- den die Kosten der Anmietung nebst Notdienstgebühren im fen wir bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln. Wir über- Rahmen der Höchstentschädigung bis zu einem Betrag von nehmen die Kosten für den Versand der Ersatzschlüssel. 80 Euro je Tag übernommen. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Ge- samtmasse maximal 100 Euro je Tag. Die Kosten der Ersatzschlüssel selbst übernehmen wir nicht. Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, unter- für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort bis zu 550 Euro stützen wir Sie bei der Suche nach einem Dienstleister zur übernommen, auch für eine geringere Anzahl von Miettagen. Öffnung des Fahrzeugs und übernehmen hierbei anfallende Kosten bis zu einem Betrag von 200 Euro. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse übernehmen wir die Ersatzfahrzeugkosten für die Fahrt zu Ihrem Firmensitz bis zu 700 Euro, auch für eine geringere Anzahl von Miettagen. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 22 von 52 [Seite 23] A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise Fahrzeugabholung Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorherseh- A.3.7.5 Können Sie infolge einer länger als drei Tage andauernden bar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem versicher- Erkrankung – oder im Todesfall – Ihr Fahrzeug nicht mehr zu- ten Fahrzeug an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von rückfahren und steht auch kein anderer Mitreisender hierfür Ihrem ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland ent- zur Verfügung, sorgen wir für die Abholung des Fahrzeugs zu fernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die Kosten des Ersatz- fahrers. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Veranlassen Sie die Abholung selbst, übernehmen wir die Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. nachgewiesenen Kosten bis zu 0,30 Euro je Kilometer zwi- schen Ihrem ständigen Wohnsitz und dem Schadenort. Krankenrücktransport Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse übernehmen wir die A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkran- nachgewiesenen Kosten bis zu 0,50 Euro je Kilometer zwi- kung an Ihren ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutsch- schen Ihrem Firmensitz in Deutschland und dem Schadenort. land zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchfüh- rung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art Was versteht man unter einer Reise? und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch sinn- voll und vertretbar sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch A.3.7.6 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder oder Firmensitz in Deutschland bis zu einer Höchstdauer von Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Wir fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der übernehmen die bis zum Rücktransport entstehenden, durch Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und die Erkrankung bedingten Mehrkosten für Übernachtungen sich überwiegend aufhalten. Als Ihr Firmensitz gilt der Ort in für Sie und die nicht erkrankten mitversicherten Familienan- Deutschland, an dem das Fahrzeug überwiegend genutzt wird. gehörigen für höchstens drei Nächte bis zu je 80 Euro pro Nacht und versicherte Person. Wenn Sie sich nicht um Ihr A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise mitgeführtes Gepäck kümmern können, sorgen wir für den Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Gel- Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutsch- tungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens land und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland Rückholung von Kindern entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.3.7.2 Können mitreisende minderjährige Kinder infolge einer Er- A.3.8.1 Bei Panne und Unfall: krankung oder des Todes ihrer Begleitperson auf einer Reise Ersatzteilversand mit dem versicherten Fahrzeug weder von Ihnen noch von einer anderen mitversicherten Person betreut werden, sorgen a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitper- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- son zu Ihrem Wohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch ent- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen stehenden Kosten. wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten sowie gegebenenfalls Austauschteile (Getriebe, Dies gilt auch, wenn die Kinder selbst erkranken und infolge Achsen, Motoren) zurücktransportiert werden. Hierfür Ihrer Weiterreise nicht mehr betreut werden können. übernehmen wir alle entstehenden Versand- sowie Abhol- Zusätzlich übernehmen wir die durch die Abholung ent- kosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile selbst. stehenden Fahrtkosten bei einfacher Entfernung unter 800 Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung buchen wir b Kann das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe für Sie einen Flug der Economy-Klasse und übernehmen die nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Taxikosten werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparatur- erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro. kosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutsch- land für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug auf- Bei einer Reise innerhalb Europas übernehmen wir die entste- gewandt werden muss, sorgen wir für den Transport des henden Übernachtungskosten bis zur Abholung, höchstens Fahrzeugs zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Wir für drei Nächte bis zu jeweils 80 Euro pro Person. übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Krankenbesuch Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständi- gen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. A.3.7.3 Wenn Sie sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus auf- halten müssen, organisieren wir den Besuch einer Ihnen na- Mietwagen hestehenden Person. Wir zahlen die Fahrt- und Übernach- c Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten tungskosten für Besuche durch nahe stehende Personen bis für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort bis zu 550 Euro 600 Euro je Schadenereignis. übernommen, auch für eine geringere Anzahl von Miet- Versorgung eines Haustiers tagen. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse werden Ersatz- A.3.7.4 Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug fahrzeugkosten für die Fahrt zu Ihrem Firmensitz in Deutsch- Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht land bis zu 700 Euro übernommen, auch für eine geringere mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden Anzahl von Miettagen. zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtrans- port des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für er- Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.1 oder A.3.6.2 forderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Weiter oder A.3.6.7 in Anspruch, dann übernehmen wir keine Er- organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers satzfahrzeugkosten. an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 23 von 52 [Seite 24] Fahrzeugverzollung und -verschrottung A.3.8.3 Sterben Sie oder ein mitreisender Familienangehöriger auf einer Reise im europäischen Ausland, sorgen wir nach Abstim- d Muss das versicherte Fahrzeug im europäischen Ausland mung mit den Angehörigen für die Bestattung am Sterbe- nach Panne, Unfall oder Diebstahl verzollt oder verschrot- ort oder für die Überführung an Ihren letzten ständigen tet werden, übernehmen wir die Erledigung und die Kosten Wohnsitz im Inland und tragen die hierdurch jeweils entste- hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort henden Kosten. zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an Sterben Sie auf einer Reise mit einem Lkw bis 3,5 t zulässige Sie ausbezahlt. Gepäck und nicht gewerbliche Ladung las- Gesamtmasse im europäischen Ausland, sorgen wir nach Ab- sen wir zu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland stimmung mit den Angehörigen für die Bestattung am Sterbe- transportieren, wenn ein Transport zusammen mit den ge- ort oder für die Überführung an Ihren letzten ständigen wählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Wohnsitz im Inland und tragen die hierdurch jeweils entste- Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht. henden Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro. Im Vorfeld ist die Freigabe der Kasko-Versicherung, des Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten Leasinggebers oder des Kfz-Brief-Inhabers einzuholen. Ein Diebstahl muss durch eine polizeiliche Bestätigung nach- A.3.8.4 Kommen die für die Fortsetzung der Reise notwendigen Rei- gewiesen werden. sedokumente (z. B. der Fahrzeugschein) abhanden, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen oder das Wir übernehmen die hierfür angefallenen Gebühren der Aus- Fahrzeug nach Diebstahl in fremdes Eigentum übergegan- stellungsbehörde im Ausland. Der Verlust der Dokumente ist gen ist. durch ein polizeiliches Protokoll sowie durch die Bestätigung der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen. A.3.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl: Ersatz von Zahlungsmitteln Fahrzeugunterstellung A.3.8.5 Befinden Sie oder eine mitversicherte Person sich durch den a Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Verlust von Reisezahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheck- Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durch- karte) in einer finanziellen Notlage, so stellen wir den Kontakt führung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Ver- zur Hausbank der betroffenen Person her. schrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen dabei be- hilflich und übernehmen die dadurch entstehenden Kos- Sofern erforderlich, sind wir bei der Übermittlung eines von ten, längstens für zwei Wochen. der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die be- troffene Person behilflich. Mietwagen Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stun- b Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten den nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort bis zu 550 Euro möglich, stellen wir der betroffenen Person einen Betrag bis übernommen, auch für eine geringere Anzahl von Miet- zu 2.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist binnen eines tagen. Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse werden Ersatzfahr- zurückzuzahlen. Bei finanzieller Notlage mehrerer Personen zeugkosten für die Fahrt zu Ihrem Firmensitz in Deutsch- infolge desselben Ereignisses ist der Betrag von 2.000 Euro land bis zu 700 Euro übernommen, auch für eine geringere die Höchstleistung für alle betroffenen Personen zusammen. Anzahl von Miettagen. Kostenerstattung bei Reiseabbruch Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.1 oder A.3.6.2 A.3.8.6 Ist Ihnen oder einer mitversicherten Person die planmäßige oder A.3.6.7 in Anspruch, dann übernehmen wir keine Ersatz- Beendigung der Reise mit dem versicherten Fahrzeug im fahrzeugkosten. Ausland nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprüng- Fahrzeugverzollung und -verschrottung lich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil: c Muss das versicherte Fahrzeug im europäischen Ausland – ein Mitreisender oder ein naher Verwandter schwer erkrankt nach Panne, Unfall oder Diebstahl verzollt oder verschrot- oder verstorben ist oder tet werden, übernehmen wir die Erledigung und die Kosten – Sie finanziell erheblich geschädigt worden sind, hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. übernehmen wir die höheren Fahrtkosten, die gegenüber der Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehen. Dies erfolgt Sie ausbezahlt. Gepäck und nicht gewerbliche Ladung las- bis zu insgesamt 3.000 Euro je Schadenfall. sen wir zu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland Hilfe in besonderen Notfällen transportieren, wenn ein Transport zusammen mit den ge- wählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des A.3.8.7 Geraten Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht. mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Im Vorfeld ist die Freigabe der Kasko-Versicherung, des Notlage, die in den vorgenannten Bestimmungen nicht ge- Leasinggebers oder des Kfz-Brief-Inhabers einzuholen. Ein regelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um Diebstahl muss durch eine polizeiliche Bestätigung nach- erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen gewiesen werden. zu vermeiden, vermitteln wir die erforderlichen Maßnahmen Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn ge- und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu setzliche Bestimmungen dem entgegenstehen oder das Fahr- 300 Euro je Schadenfall. zeug nach Diebstahl in fremdes Eigentum übergegangen Telefonkosten ist. A.3.8.8 Für Telefongespräche, die Sie oder eine mitversicherte Person Bei im europäischen Ausland eingetretenen Todesfällen anlässlich einer erstattungspflichtigen Schutzbriefleistung im Ausland von dort mit uns führen, erstatten wir die nachge- wiesenen Kosten bis insgesamt 30 Euro. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 24 von 52 [Seite 25] A.3.9 Was ist nicht versichert? A.4.3 Versicherte Fahrzeuge Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Die Fahrerschutz-Versicherung kann nur gemeinsam mit ei- ner Kfz-Haftpflichtversicherung und nur für Pkw, Wohnmobile A.3.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätz- oder Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse abgeschlossen werden. Ihrem lich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fah- dens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere rerschutz-Versicherung abgeschlossen haben. Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten A.4.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.3.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge- Sie haben in der Fahrerschutz-Versicherung Versicherungs- brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Europäischen Union gehören. einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und De- monstrationen. A.4.5 Welche Leistung umfasst die Fahrerschutz-Versicherung? Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. Ersatz von Personenschäden Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt A.4.5.1 Die Fahrerschutz-Versicherung ersetzt Personenschäden. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem, was der Fahrer A.3.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- oder dessen Hinterbliebene berechtigterweise nach dem beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen deutschen Recht der unerlaubten Handlung fordern könnten. der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer- den. Höhe der Leistung Schäden durch Kernenergie A.4.5.2 Die Leistung ist auf die Deckungssumme beschränkt, die in der für den versicherten Pkw bestehenden Kfz-Haftpflichtversiche- A.3.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- rung jeweils für eine Person als Leistungsobergrenze verein- energie. bart ist, maximal jedoch ist die Leistung auf 15.000.000 Euro beschränkt. A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen, A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, kön- Fälligkeit der Leistung nen wir diese von unserer Zahlung abziehen. A.4.6.1 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen A.3.11 Verpflichtung Dritter über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb von zwei Wochen nach Anerkennung oder Einigung. A.3.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund Vorschüsse – eines Vertrags oder – einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein A.4.6.2 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir angemessene Vorschüsse, wenn Sie dies wünschen. zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese An- sprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. A.4.7 Was ist nicht versichert? A.3.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn oder soweit an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur Leistung verpflichtet. A.4.7.1 der Schaden beim Be- oder Entladen oder Ein- oder Ausstei- gen entsteht, A.4 Fahrerschutz-Versicherung (FSV) - wenn der Fahrer ver- A.4.7.2 der Schaden durch einen Unfall entsteht und kein Sicher- letzt oder getötet wird heitsgurt getragen wurde, es sei denn, es handelt sich um eine erlaubte Ausnahme im Sinne der StVO, A.4.1 Was ist versichert? A.4.7.3 der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, A.4.1.1 Stößt dem berechtigten Fahrer beim Lenken des versicherten Pkw, Wohnmobil oder Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse ein Un- A.4.7.4 der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der erforderli- fall nach A.4.1.2 zu, erbringen wir unter den nachstehenden chen Fahrerlaubnis ist, Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen. A.4.7.5 der Schaden beim Versuch oder Ausführung einer Straftat Sofern Dritte zur Leistung verpflichtet sind, gelten die Rege- eintritt, lungen unter A.4.8. A.4.7.6 der Schaden eintritt und der Fahrer unter Einfluss von Alko- A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von hol (mindestens 0,30 mg/l Atem-/ Blutalkoholkonzentration) außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un- oder berauschenden Mitteln/Drogen stand, ohne, dass es freiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidet. dabei auf eine Ursächlichkeit ankommt, A.4.7.7 der Fahrer das Fahrzeug ohne Wissen und Willen der über die A.4.2 Wer ist versichert? Verwendung Verfügungsberechtigten nutzte, Mit der Fahrerschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer A.4.7.8 es sich um Ansprüche handelt, die auf Grund Vertrages oder versichert. Der berechtigte Fahrer ist eine Person, die mit Wis- besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haft- sen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug in pflicht hinausgehen, eigener Verantwortung lenkt. Nur der berechtigte Fahrer oder seine Hinterbliebenen können Ansprüche aus dem Versiche- A.4.7.9 es sich um Sachverhalte handelt, die bereits in A.1.6 und A.3.9 rungsvertrag im Rahmen der Fahrerschutz-Versicherung selbst- ausgeschlossen sind. ständig gegen uns erheben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Ansprüche von Dritten (z. B. Forderungen von Sozialversicherungsträgern auf Ersatz von Beiträgen) oder deren Haftpflichtversicherern. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 25 von 52 [Seite 26] A.4.8 Verpflichtung Dritter A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.4.8.1 Soweit der Fahrer oder dessen Hinterbliebene wegen des Un- Die Ausland-Schadenschutzversicherung gilt innerhalb der falls Leistungen von einem anderen Schadenversicherer, So- EU, Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen und Schweiz. zialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, einer privaten Kran- Kein Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands kenkasse oder Dritten beanspruchen können, leisten wir nicht. oder in einem der Länder nach A.5.3 Satz 1, wenn Sie in die- sem einen Wohnsitz (Haupt- oder Zweitwohnsitz) haben. A.4.8.2 In Bezug auf die Leistungen eines anderen Schadenversiche- rers oder eines Dritten treten wir nach Abtretung eventueller A.5.4 Versichertes Fahrzeug Ansprüche in Vorleistung, wenn ohne Ihr Verschulden und ohne Verschulden des Fahrers oder dessen Hinterbliebenen Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. die Entschädigungspflicht des Schadenversicherers oder des Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf mitgeführtes Dritten ganz oder teilweise nicht geklärt ist. Die Pflicht zur Gepäck und die Ladung. Nicht versicherbar ist ein Fahrzeug, Vorleistung erstreckt sich nicht auf etwaige Ansprüche, die das zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur ge- kraft Gesetzes auf Sozialversicherungsträger oder Dritte über- werbsmäßigen Vermietung eingesetzt wird. gegangen sind. Sollte sich eine Schadenersatzpflicht eines Dritten ergeben, geht Ihr gegen den Dritten bestehender A.5.5 Zeitliche Einschränkung Anspruch in Höhe der erbrachten Leistungen aus der Fahrer- schutz-Versicherung auf uns über. Wir gewähren Versicherungsschutz bei Fahrten oder Reisen im Geltungsbereich nach A.5.3, die bis zu 12 Wochen dauern. A.4.8.3 An die Feststellung zur Höhe der Entschädigungsleistung, die Wenn Sie sich über diesen Zeitraum von 12 Wochen hinaus durch Dritte getroffen wird, sind wir nicht gebunden. ununterbrochen im Ausland aufhalten, besteht Versiche- rungsschutz nur für die Schadenfälle, die sich in den ersten A.4.9 Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des 12 Wochen des Aufenthaltes im Ausland ereignet haben. Kfz-Haftpflichtvertrages belastet? A.5.6 Was ist nicht versichert? Ein ersatzpflichtiger Schaden in der Fahrerschutz-Versiche- rung belastet Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haft- Aufgabe von Rechten pflicht nicht. A.5.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Sie Ansprüche oder A.5 Ausland-Schadenschutzversicherung – für Unfälle im diese Ansprüche sichernden Rechte aufgeben, die Ihnen ge- Ausland, bei denen der Unfallgegner haftet gen Dritte, insbesondere den ausländischen Kfz-Haftpflicht- versicherer, zustehen, und wir deshalb keinen Ersatz verlan- Voraussetzung für das Bestehen der Ausland-Schaden- gen können. schutzversicherung ist, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Personenkraftwagen oder Krad handelt, das bei uns Haftpflichtansprüche gegen mitversicherte Personen im BEST Tarif versichert ist. Zum Unfallzeitpunkt muss hierfür A.5.6.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche Versicherungsschutz bestehen. aus Schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen zufügt. A.5.1 Was ist versichert? Haftpflichtansprüche der mitversicherten Personen unterein- Sie wurden im Ausland durch einen Dritten geschädigt ander A.5.1.1 Haben Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei A.5.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche dem den Unfallgegner die Schuld trifft oder für den er haftet, der mitversicherten Person untereinander. ersetzen wir den Schaden, für den der Unfallgegner einzutre- Grobe Fahrlässigkeit auf Grund von Alkohol- oder Drogenkon- ten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflicht- sum versichert wäre. A.5.6.4 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens durch den A.5.1.2 Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sich der Unfall im Fahrer auf Grund des Genusses alkoholischer Getränke oder Geltungsbereich gemäß A.5.3 ereignet hat. Bei dem Fahr- anderer berauschender Mittel (z. B. Drogen, Medikamente) zeug, das den Schaden verursacht hat, muss es sich um ein sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des versicherungspflichtiges Fahrzeug handeln, das im Ausland Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. zugelassen und für uns ermittelbar ist. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten A.5.1.3 Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen. Wir leisten bis zu der im Versicherungsschein genannten A.5.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge- Höhe. Leistungen für Personenschäden sind jedoch auf brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten 15.000.000 Euro je geschädigte Person begrenzt. Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Welche straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gelten? einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und De- A.5.1.4 Es gelten die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften des Un- monstrationen. falllandes. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. Nach welchem Recht richten sich unsere Leistungen? A.5.7 Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des A.5.1.5 Unsere Leistungen richten sich nach deutschem Recht. Kfz-Haftpflichtvertrages belastet? Werden Leistungen von Dritten angerechnet? Ein ersatzpflichtiger Schaden belastet Ihren Schadenfreiheits- rabatt in der Kfz-Haftpflicht nicht. A.5.1.6 Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländi- schen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf die Versiche- A.6 Kfz-Umweltschaden-Versicherung – für öffent- rungsleistung angerechnet. lich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadens- gesetz A.5.2 Wer ist versichert? Versicherungsschutz besteht für Sie, alle berechtigten Fahr- zeuginsassen, den Halter und den Eigentümer des hier ver- sicherten Fahrzeugs. Ansprüche aus diesem Vertrag können aber nur Sie als Versicherungsnehmer geltend machen. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 26 von 52 [Seite 27] A.6.1 Was ist versichert? A.6.5 Was ist nicht versichert? Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt Vorsatz, Schäden durch Kernenergie A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sa- A.6.5.1 Die Regelungen A.1.6.1 (Vorsatz) und A.1.6.9 (Kernenergie) nierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensge- gelten entsprechend. setz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Um- eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungs- weltschäden gemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verur- sacht worden sind. A.6.5.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt un- vermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwir- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die kungen auf die Umwelt entstehen. auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts Ausbringungsschäden gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwen- Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtver- dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, fes- sicherung gedeckt. tem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbe- Begründete und unbegründete Ansprüche kämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungs- A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz be- widrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese gründet, leisten wir Ersatz in Geld. Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbe- gründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. dienen Regulierungsvollmacht A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens liche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die dienen, entstehen. Behörde oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erschei- nenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens vertragliche Ansprüche abzugeben. A.6.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund vertraglicher Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungs- Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflich- verfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Ver- tung hinausgehen. fahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten auf unsere Kosten. A.6.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge- brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Mo- A.6.2 Wer ist versichert? torsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, ein- Absatz A.1.2 dieser Bedingungen gilt entsprechend. schließlich Rennen, Wettbewerben, Training, Tests und Demons- trationen. A.6.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung und Selbstbeteili- gung Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. Versicherungssumme, Höchstzahlung A.7 Leistungsgarantie A.6.3.1 Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versiche- Zukünftige Leistungsverbesserungen in diesem Abschnitt A rungssumme beträgt 5.000.000 Euro je Schadenfall, maximal der AKB gelten auch für die von Ihnen abgeschlossenen 10.000.000 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres. Versicherungsarten. Die Leistungsverbesserungen gelten ab Selbstbeteiligung dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen. A.6.3.2 Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Versicherungsschutz Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Geltungsbereich Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Versicherungsschutz gemäß A.6.1 besteht außerhalb des An- B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? wendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Um- Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt ha- welthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße ben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3. Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Be- stimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Schutzbrief B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 27 von 52 [Seite 28] die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz- C.2 Zahlung des Folgebeitrags Haftpflichtversicherung und beim Kfz-Schutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätes- Rechtzeitige Zahlung tens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahr- der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versi- zahlen. cherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Nicht rechtzeitige Zahlung Kasko-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutzversicherung C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie B.2.2 In der Kasko-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schaden- auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens schutzversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungs- (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang chutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der unserer Aufforderung zu zahlen. Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zah- Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungs- lungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge – schutz einschließlich eventueller Kosten und Zinsen – noch nicht be- B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 ge- zahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben je- zahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versiche- doch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zah- rungsschutz über. lung nicht zu vertreten haben. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zwei- wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Ver- B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn trag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird – wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats – Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungs- zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündi- scheins bezahlt haben. gung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ab- lauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu ver- Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zwei- treten haben. wöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungs- schutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahr- Ihnen wirksam. zeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wen- Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch den wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung Widerruf des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstige- ren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versiche- Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes ha- Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, ben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzah- C Beitragszahlung lung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entspre- chend C.1.3 verlangen. C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags C.4 Zahlungsperiode Rechtzeitige Zahlung Beiträge für Ihre Versicherung müssen sie entsprechend der C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertrags- fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen. gesetz. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart ha- Nicht rechtzeitige Zahlung ben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzei- Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode tig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es unterscheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zah- lung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zah- C.5 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht- lung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz versicherung erst ab der Zahlung des Beitrags. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung ver- Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rück- pflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser tritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungs- verlangen. vertragsgesetz bleiben unberührt. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 28 von 52 [Seite 29] D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? und Folgen einer Pflichtverletzung Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflich- ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre D.1.1 Bei allen Versicherungsarten Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag an- grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungs- gegebenen Zweck verwendet werden. schutz bestehen. Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen gegenüber nicht von der Leis- D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge- tungspflicht befreit, soweit Sie als Fahrzeuginsasse, der das braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. haben. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahr- D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, so- zeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. weit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versiche- rungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ur- Fahren nur mit Fahrerlaubnis sächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig ver- D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen letzen. Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversi- benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigen- cherung tümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 erge- bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und Nicht genehmigte Rennen den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstel- D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten le der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf geltenden Mindestversicherungssummen. Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten in der Kfz-Haft- rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leis- pflicht, Kasko-, Kfz-Schutzbrief-, Fahrerschutz-, Auslands- tungspflicht befreit sind. schadenschutz und Kfz-Umweltschaden-Versicherung ge- mäß A.1.6.2, A.2.9.2, A.3.9.2, A.4.7.9, A.5.6.5, A.6.5.6. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vor- sätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl), sind D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Um- wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. weltschadenversicherung Alkohol und andere berauschende Mittel E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer einer Pflichtverletzung durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mit- tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des E.1.1 Bei allen Versicherungsarten Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mit- Anzeigepflicht tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Hinweis: Auch in der Kasko-, Kfz-Schutzbrief-, Fahrerschutz- Leistung durch uns führen kann, anzuzeigen. Die Frist für die und Ausland Schadenschutzversicherung besteht für solche Anzeige beträgt 10 Tage. Fahrten nach A.2.9.1, A.3.9.1, A.4.7.6, A.5.6.4 kein oder einge- E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere schränkter Versicherungsschutz. Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet ha- D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstal- ben. tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wett- bewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht Aufklärungspflicht werden, wenn E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetz- – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaft- lich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die pflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflicht- dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Un- versicherungsgesetzes besteht. fallflucht). Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schaden- Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für ereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer diese Fahrten gebrauchen lassen. Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 und die worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform Ausschlüsse nach A.1.6.2, A.2.9.2, A.3.9.2, A.4.7.9 und A.5.6.5. antworten. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 29 von 52 [Seite 30] – Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit E.1.4 Zusätzlich beim Kfz-Schutzbrief es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. Einholen unserer Weisung – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erfor- E.1.4.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie derlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumut- unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies ge- bar ist. statten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht er- Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht möglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist. E.1.4.2 Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursa- Schadenminderungspflicht che und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Original- E.1.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach belege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und die Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Scha- behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsver- dens zu sorgen. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit tragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden. für Sie zumutbar, zu befolgen. E.1.5 Zusätzlich in der Ausland Schadenschutz-Versicherung E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen ge- Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen genüber Dritten E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie ver- E.1.5.1 Sie haben uns bei der Geltendmachung des Anspruchs ge- pflichtet, uns dies nach der Erhebung des Anspruchs mitzu- genüber Dritten zu unterstützen und hierbei unsere Weisun- teilen. Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage. gen zu befolgen. Anzeige von Kleinschäden Polizeiliche Aufnahme des Unfalls E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr E.1.5.2 Sie sind verpflichtet den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen. als 750 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen Einholen unserer Weisung die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.5.3 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr- Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen zeugs haben Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten und diese zu befolgen, soweit dies E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. zumutbar ist. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich an- zuzeigen. Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir Schweigepflicht sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu E.1.5.4 Zur Feststellung von Schadenersatzansprüchen wegen eines beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erfor- erlittenen Personenschadens sind Sie verpflichtet, sich von ei- derlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen nem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Die zur Verfügung stellen. notwendigen Kosten tragen wir. Sie sind verpflichtet, Ärzte, Bei drohendem Fristablauf die Sie – auch aus anderen Anlässen – behandelt oder un- tersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Wei- Behörden von der Schweigepflicht im Rahmen von § 213 Ver- ung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid sicherungsvertragsgesetz zu entbinden und zu ermächtigen, oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforder- uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. lichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegen. E.1.6 Zusätzlich in der Umweltschaden-Versicherung E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung Besondere Anzeigepflicht Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs E.1.6.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile Leistung nach dem USchadG führen könnte, sofort anzuzei- sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unver- gen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder Kostentragungs- züglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzei- ansprüche erhoben worden sind. gen. Unverzügliche und umfassende Information Einholen unserer Weisung E.1.6.2 Des Weiteren sind Sie verpflichtet uns jeweils unverzüglich E.1.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr- und umfassend zu informieren über: zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisun- – die Ihnen gemäß § 4 UschadG obliegende Information an gen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müs- die zuständige Behörde, sen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar – eine gerichtliche Streitverkündigung, ist. – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Anzeige bei der Polizei Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den – den Erlass eines Mahnbescheids, Betrag von 600 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereig- – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten nis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begren- Beantwortung unserer Fragen nach Kilometerstand und Fahrer zung oder Sanierung eines Umweltschadens, – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder E.1.3.4 Fragen wir Sie nach dem Kilometerstand Ihres Fahrzeuges gerichtlichen Verfahrens. zum Schadenzeitpunkt bzw. danach, wer das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt gefahren hat, dann sind Sie verpflichtet, uns diese Fragen zu beantworten. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 30 von 52 [Seite 31] Unterstützung bei der Aufklärung E.2.6 Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Pflichten nach E.1.6.3 Sie müssen, soweit es Ihnen zumutbar ist, für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und unsere Weisungen be- – E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter An- folgen Sie müssen uns ausführlich und wahrheitsgemäß über sprüche), den Schaden berichten und uns bei der Schadenermittlung und – E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche), -regulierung unterstützen. Alle Umstände, die für die Bear- beitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen – E.1.6.1 (Besondere Anzeigepflicht in der Umweltscha- und uns alle von uns angeforderten Schriftstücke übersenden. den-Versicherung, Abstimmung von Pflichten – E.1.6.2. (Unverzügliche oder umfassende Informationen in der Umweltschaden-Versicherung), E.1.6.4 Sie müssen alle Maßnahmen und Pflichten im Zusammen- – E.1.2.4 oder E.1.6.6 (Prozessführung durch uns) hang mit Umweltschäden mit uns abstimmen. und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die Widerspruch über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschulde- E.1.6.5 Sie müssen fristgemäß Widerspruch gegen einen Mahnbe- ten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt: scheid oder einen Verwaltungsakt, der in Zusammenhang mit – Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns Umweltschäden steht, einlegen. Sie brauchen hier nicht auf zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leis- unsere Weisung zu warten. tungspflicht frei. Führung bei Rechtsstreiten – Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwe- E.1.6.6 Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits oder Wider- re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. spruchsverfahrens zu überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem Sie Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversiche- Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und rung angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. E.2.7 Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? nach E.1.1 und E.1.2 gelten anstelle der vereinbarten Versiche- rungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversi- Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung cherungssummen. E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregel- ten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet- F Rechte und Pflichten der mitversicherten zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- Personen chenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflichten mitversicherter Personen Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versi- cherungsschutz bestehen. F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Techni- E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, so- sche Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug- weit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist. Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Ausübung der Rechte Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversi- dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungs- cherung nehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Rege- lungen finden Sie insbesondere für das Geltendmachen von E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 erge- Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2, bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den Fahrerschutz-Versicherung nach A.4.2 und Kfz-Umweltscha- mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchs- den-Versicherung nach A.6.2. tens je 2.500 Euro beschränkt. Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Per- E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von sonen höchstens 5.000 Euro, wenn Sie die Aufklärungs- oder Scha- denminderungspflicht nach E.1.1.3 und E.1.1.4 F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Perso- – vorsätzlich und nen. – in besonders schwerwiegender Weise Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die der Fall. Leistungsfreiheit nur berufen, wenn Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem – diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf- infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. fen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des er- langten Vermögensvorteils vollständig frei. Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der verein- barten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Umweltscha- gesetzlichen Mindestversicherungssummen. den-Versicherung bei Rechtsstreitigkeiten Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versiche- rungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Drit- ten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 31 von 52 [Seite 32] G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, rung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versi- Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall cherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündi- gung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? zum Beginn der neuen Versicherung wirksam. Vertragsdauer Kündigung bei Beitragserhöhung G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungs- G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach schein. J.1 bis J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragser- Automatische Verlängerung höhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühes- tens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlos- wirksam geworden wäre. Wir teilen ihnen die Beitragserhö- sen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, hung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die fol- genden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalender- G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 tag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, kön- nen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr ver- einbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur ohne dass es einer Kündigung bedarf. G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Ver- trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versi- über die Änderung kündigen, auch wenn damit keine Bei- cherungsvertrag kündigen? tragserhöhung verbunden ist. Die Kündigung ist sofort wirk- Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens ei- G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres nen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spä- Kündigungsrecht hin. testens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigung bei Bedingungsänderung Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.2.10 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu nach Abschnitt N Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung über uns wirksam. die Bedingungsänderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer- Kündigung nach einem Schadenereignis dens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Ände- G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den rung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mit Vertrag kündigen. und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie nur kündigen, wenn Kündigung des Rabattschutzes – wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben oder G.2.11 Sie können den Rabattschutz gemäß I.3.5 zum Ablauf des Versi- – wir unsere Leistungspflicht zu Unrecht abgelehnt haben oder cherungsjahres kündigen. Diese Kündigung kann unabhängig von der Kündigung einer Versicherungssparte ausgesprochen – wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des werden. Die Kündigung ist wirksam wenn Sie uns spätestens Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Eine – in einem Rechtsstreit mit einem Dritten über die Entschädi- Kündigung des Rabattschutzes zu einer Versicherungsart be- gung ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. endet gleichzeitig auch den Rabattschutz in der anderen Ver- sicherungsart. Im Fall der Beendigung der Kfz-Haftpflicht- oder Die Kündigung muss uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkaskoversicherung endet auch ein bestehender Rabatt- innerhalb eines Monats nach dem Sie von dem Kündigungs- schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. grund Kenntnis erlangt haben, zugehen. Kündigung der GAP-Deckung In den übrigen Versicherungssparten muss uns die Kündi- gung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhand- G.2.12 Sie können die GAP-Deckung gemäß A.2.11 zum Ablauf des lungen über die Entschädigung zugehen. Versicherungsjahres kündigen. Die GAP-Deckung können Sie auch zum Ende des Leasingvertrages bzw. Kreditvertrages G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu ei- kündigen. Diese Kündigung kann unabhängig von der Kündi- nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des gung einer Versicherungssparte ausgesprochen werden. Die Vertrags, wirksam werden soll. Kündigung ist wirksam wenn Sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Im Fall der Been- Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des digung der Vollkaskoversicherung endet auch die GAP-De- Fahrzeugs ckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbes erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versiche- prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 32 von 52 [Seite 33] G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versi- Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- cherungsvertrag kündigen? jahres zugeht. Eine Kündigung des Rabattschutzes zu einer Versicherungsart beendet gleichzeitig auch den Rabattschutz Kündigung zum Ablauf in der anderen Versicherungsart. Im Fall der Beendigung der G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjah- Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung endet auch ein res kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen bestehender Rabattschutz, ohne dass es einer gesonderten spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigung bedarf. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Kündigung der GAP-Deckung G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz G.3.9 Wir können die GAP-Deckung gemäß A.2.11 zum Ablauf des zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Versicherungsjahres kündigen. Die GAP-Deckung können wir Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. auch zum Ende des Leasingvertrages bzw. Kreditvertrages kün- digen. Diese Kündigung kann unabhängig von der Kündigung Kündigung nach einem Schadenereignis einer Versicherungssparte ausgesprochen werden. Die Kün- digung ist wirksam wenn sie Ihnen spätestens einen Monat G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Im Fall der Been- Vertrag kündigen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung können wir digung der Vollkaskoversicherung endet auch die GAP- nur kündigen, wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. haben oder nachdem in einem Rechtsstreit mit einem Dritten über die Entschädigung ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung inner- G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Kfz-Schutzbriefversicherung, halb eines Monats nachdem wir unsere Leistungspflicht aner- sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung kannt haben oder innerhalb eines Monats seit der Rechtskraft eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils zuge- hen. Abweichend hiervon enden bei einer Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Fahrerschutz-, die Aus- In den übrigen Versicherungsarten muss Ihnen die Kündi- landsschadenschutz- und die Kfz-Umweltschaden-Versiche- gung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhand- rung. lungen über die Entschädigung zugehen. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungs- Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei anlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versiche- Ihnen wirksam. rung für das Fahrzeug zu kündigen. Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlosse- G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten nen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Ver- wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Mo- träge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das nats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4). Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs G.5 Form und Zugang der Kündigung G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs Jede Kündigung muss von uns schriftlich und von Ihnen in nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen und ist nur wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Ver- wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht. trag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung grob fahrlässig verletzt haben. Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach Beitrag anteilig zu. K.5, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündi- gen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kün- Übergang der Versicherung auf den Erwerber digung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuab- G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs schluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeit- bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag punkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündi- gung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber G.7.3. Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir ent- wirksam. weder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. Kündigung des Rabattschutzes Anzeige der Veräußerung G.3.8 Wir können den Rabattschutz gemäß I.3.5 zum Ablauf des G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung Versicherungsjahres kündigen. Diese Kündigung kann unab- des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die An- hängig von der Kündigung einer Versicherungssparte ausge- zeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versiche- sprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie rungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 33 von 52 [Seite 34] Ende des Vertrags und der Ruheversicherung Kündigung des Vertrags H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 ohne dass es einer Kündigung bedarf. und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen. H.1.8 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruhever- sicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines ande- Zwangsversteigerung ren Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwen- fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung den, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird. des Vertrags aufzufordern. G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Bei- H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen trag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz Kenntnis erlangen. während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentier- ten Zeitraums (Saison). H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, nach H.1.4 und H.1.5. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzen- H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? den Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs- Ruheversicherung schutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulas- sungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicher- H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll heitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden. es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mit- beim Kfz-Schutzbrief teilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fort- H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz-Schutzbrief führung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen. besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohn- die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen ge- wagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürze- führt werden muss. rer Vertragsdauer als ein Jahr. Was sind Zulassungsfahrten? Umfang der Ruheversicherung H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränk- ten Versicherungsschutz. – Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempel- plakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptun- Der Ruheversicherungsschutz umfasst tersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden – die Kfz-Haftpflichtversicherung, Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulas- – die Kfz-Umweltschaden-Versicherung, sungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeit- – Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bis- punkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko- her zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der versicherung bestand. Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflich- I Schadenfreiheitsrabatt-System tet, das Fahrzeug – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) oder In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich Mauer umschlossen) daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahr- Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrau- Der Beitrag für die Fahrerschutz-Versicherung ist proporti- chen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraus- onal vom Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung abhängig. setzungen nach D.3 leistungsfrei. Ändert sich daher der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht-, Wiederanmeldung dann ändert sich auch der Beitrag für die Fahrerschutz-Ver- sicherung. Die Regelungen in Bezug auf den Beitrag in der H.1.6 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Fahrerschutz-Versicherung betreffen Personenkraftwagen Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungs- und Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse. schutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen erfolgen für An- hänger, Busse, Trikes, Quads, Taxen, Mietwagen, Sonderfahr- zeuge, Selbstfahrervermietfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Fahrzeuge aller Art, die ein Ausfuhr- kennzeichen, ein amtlich abgestempeltes rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen führen. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 34 von 52 [Seite 35] I.2 Ersteinstufung I.2.3 Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den Partnerrabatt I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 Erläuterung des Partnerrabatts Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft. I.2.3.1 Falls Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad ohne Über- I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2 oder 3 nahme eines Schadenverlaufs nach I.6. beginnt, kann er maxi- mal in die gleiche SF-Klasse wie der bei uns bestehende Erst- Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½ vertrag eingestuft werden, wenn I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, Kraftrad oder Camping- a auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner fahrzeug ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben- wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn den Lebenspartner bereits ein Pkw (wenn Ihr Fahrzeug – Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für PKW ein Pkw ist) oder Kraftrad (wenn Ihr Fahrzeug ein Kraftrad oder Krafträder besitzen, die von einem Mitgliedstaat des ist) zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder dieser Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in nach I.2.6 gleichgestellt ist, oder eine SF-Klasse eingestuft ist (Erstvertrag), und – auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug b Sie oder Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner zugelassen ist, der/das zu diesem Zeitpunkt in der oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ Lebenspartner der Halter des Fahrzeuges sind, und eingestuft ist. c Sie und Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 Lebenspartner einen identischen Wohnsitz haben, und I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad ohne Über- d der Vertrag Ihres Ehepartners, Ihres eingetragenen Lebens- nahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klas- partners oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft se 1 eingestuft, wenn lebenden Lebenspartners und ein eventuell für Sie beste- – auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspart- hender Vorvertrag in den letzten beiden Kalenderjahren ner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben- oder – bei kürzerer Laufzeit während der Laufzeit – in der den Lebenspartner bereits ein Pkw, Kraftrad, Campingfahr- Kfz-Haftpflichtversicherung schadenfrei war, und zeug oder Lkw zugelassen und bei uns versichert ist und zu e Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung min- Krafträdern besitzen, die von einem Mitgliedstaat des Eu- destens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist, und ropäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder die- – Sie seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis sen nach I.2.6 gleichgestellt ist. zum Führen von Pkw, Krafträdern oder Lkw besitzen, die von Der Erstvertrag ist der Vertrag Ihres Ehepartners, Ihres einge- einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums tragenen Lebenspartners oder Ihres mit Ihnen in häuslicher erteilt wurde oder diesen nach I.2.6 gleichgestellt ist. Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, der bei uns beste- Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen hen muss oder der zum Beginn des nächsten Versicherungs- nach dieser Regelung eingestuften Vertrag nicht möglich. jahres bei uns abgeschlossen werden muss. Sondereinstufung in SF-Klasse 3 bei Fahreralter mindestens 25 Die sich für den Partnervertrag ergebende SF-Klasse bemisst Jahre sich dabei zum Einen nach dem Zeitraum, für den Sie den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nachweisen können und I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad ohne Über- zum Anderen nach der SF-Klasse des Erstvertrages (z. B. Erst- nahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klas- vertrag in SF 20, Sie haben seit 8 Jahren eine gültige Fahr- se 3 eingestuft, wenn erlaubnis: maximal SF 7 im Partnervertrag möglich). – auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspart- Der Partnerrabatt kann nur so lange gewährt werden, so lan- ner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben- ge der Erstvertrag bei uns besteht. den Lebenspartner bereits ein Pkw, Kraftrad, Campingfahr- zeug oder Lkw zugelassen und bei uns versichert ist und zu Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung min- Partnerrabatt-Vertrag nicht möglich. destens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist, und Nutzung des Fahrzeuges – Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis zum Füh- ren von Pkw, Krafträdern oder Lkw besitzen, die von einem I.2.3.2 a Ein Fahrzeug, das über den Partnerrabatt versichert wird, Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt darf nur von berechtigten Fahrern genutzt werden, die das wurde oder dieser nach I.2.6 gleichgestellt ist, und 25. Lebensjahr vollendet haben. – Sie und der jeweilige Fahrer mindestens 25 Jahre alt sind. b Zulässig ist die Nutzung eines über den Partnerrabatt ver- sicherten Fahrzeuges von Nutzern, die das 25. Lebensjahr Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen noch nicht vollendet haben, nur in Notfallsituationen oder nach dieser Regelung eingestuften Vertrag nicht möglich. wenn es sich bei dem Nutzer um einen Hotelangestellten, Sondereinstufung SF-Klasse 2 für Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse Kaufinteressenten, einen Mitarbeiter einer Reparaturwerk- im Werk-/Privatverkehr statt oder eines mit der Abnahme der Hauptuntersuchung Beauftragten in Ausübung seines Dienstes handelt. Eine I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für einen Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamt- Fahruntüchtigkeit des Versicherungsnehmers oder eines masse im Werk-/Privatverkehr ohne Übernahme eines Scha- anderen berechtigten Fahrers infolge von Alkohol- oder denverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, Drogenkonsum gilt nicht als Notfallsituation. wenn c Wird das Fahrzeug von einem Fahrer genutzt, der das – Sie bereits einen Pkw oder einen Lkw bis 3,5 t zulässige 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und handelt es sich Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr bei uns versichert auch nicht um einen unter b genannten Ausnahmetatbe- haben, und stand, so entfällt der Partnerrabatt rückwirkend ab Beginn – das bereits versicherte Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt min- des laufenden Versicherungsjahres und es wird von uns destens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 35 von 52 [Seite 36] d Die Sondereinstufung in den Partnerrabatt gilt nicht für trages (Beispiel: Erstvertrag in SF 20, Sie haben seit 8 Jahren Pkw und Krafträder, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurz- eine gültige Fahrerlaubnis: maximal SF 7 im Einzelfahrerra- zeitkennzeichen, ein Wechselkennzeichen oder ein rotes batt-Vertrag möglich). Kennzeichen führen. Der Einzelfahrerrabatt kann nur so lange gewährt werden, so lange der Erstvertrag bei uns besteht. I.2.4 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht- versicherung in der Vollkaskoversicherung Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen Ein- zelfahrerrabatt-Vertrag nicht möglich. Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, ein Cam- pingfahrzeug oder ein Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Nutzung des Fahrzeuges und Sanktionen bei Vertragsverstößen und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine I.2.7.2 a Ein Fahrzeug, das über den Einzelfahrerrabatt versichert Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab wird, darf nur von Ihnen genutzt werden. (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. b Zulässig ist die Nutzung eines über den Einzelfahrerrabatt Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein versicherten Fahrzeuges von anderen Nutzern nur in Not- Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Mo- fallsituationen oder wenn es sich bei dem Nutzer um einen nate bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in Hotelangestellten, Kaufinteressenten, einen Mitarbeiter ei- diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkas- ner Reparaturwerkstatt oder eines mit der Abnahme der koversicherung nach I.6. Hauptuntersuchung Beauftragten in Ausübung seines Dienstes handelt. Eine Fahruntüchtigkeit des Versicherungs- I.2.5 Führerscheinsonderregelung nehmers infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum gilt nicht als Notfallsituation. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Camping- c Wird das Fahrzeug von einem anderen Fahrer als Ihnen fahrzeug in der Klasse SF 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren genutzt und handelt es sich auch nicht um einen unter b Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahr- genannten Ausnahmetatbestand, so entfällt der Einzelfah- erlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraus- rerrabatt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche- setzungen gegeben sind: rungsjahres und es wird von uns zusätzlich eine Vertrags- – Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und strafe in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben. – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Euro- d Die Sondereinstufung in den Einzelfahrerrabatt gilt nicht päischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder für Pkw oder Krafträder, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein diesen nach I.2.6. gleichgestellt. Kurzzeitkennzeichen, ein Wechselkennzeichen oder ein ro- tes Kennzeichen führen. I.2.6 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse e Die jährliche Fahrleistung des über den Einzelfahrerrabatt versicherten Pkw darf 15.000 Kilometer nicht Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR) sind im Rahmen der SF-Ersteinstufung übersteigen. Wird diese vertraglich vereinbarte maximale Jah- Fahrerlaubnissen aus einem Mitgliedsstaat des EWR gleich- resfahrleistung überschritten, so entfällt der Einzelfahrerrabatt gestellt, wenn diese nach den Vorschriften der Fahrerlaubnis- rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in der die verordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahr- Fahrleistung überschritten wurde und es wird von uns zusätz- prüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung lich eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben. der Auflagen umgeschrieben sind. I.3 Jährliche Neueinstufung I.2.7 Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den Wir stufen Ihren Vertrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres Einzelfahrerrabatt nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr Erläuterung des Einzelfahrerrabatts neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung I.2.7.1 Falls Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad ohne Über- maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zuge- nahme eines Schadenverlaufs nach I.6. beginnt, kann er maxi- ordnet wird. mal in die gleiche SF-Klasse wie der bei uns bestehende Pkw- Erstvertrag bzw. Kraftrad-Erstvertrag eingestuft werden, wenn Die Neueinstufung gilt unabhängig von der Zahlungsperiode immer ab Beginn des neuen Versicherungsjahres. a auf Sie bereits ein Pkw (wenn Ihr Fahrzeug ein Pkw ist) bzw. ein Kraftrad (wenn Ihr Fahrzeug ein Kraftrad ist) zugelassen I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in eine SF-Klasse Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei ver- eingestuft ist (Erstvertrag), und laufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag ab Beginn des b Sie der Halter des Fahrzeuges und mindestens 25 Jahre alt nächsten Versicherungsjahres in die nächstbessere SF-Klasse sind, und nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft. c Ihr Erstvertrag und ein eventuell für Sie bestehender Vorver- trag in den letzten beiden Kalenderjahren oder – bei kürze- I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen rer Laufzeit – während der Laufzeit schadenfrei war, und Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen d Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Ver- Krafträdern besitzen, die von einem Mitgliedstaat des Eu- lauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.1 nur vor, wenn ropäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder die- die Saison mindestens sechs Monate beträgt. sen nach I.2.6 gleichgestellt ist. Der Erstvertrag ist der Vertrag, der bei uns bereits besteht I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 3, 2, 1, ½, S, oder der zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres bei 0 oder M uns abgeschlossen werden muss. I.3.3.1 Besserstufung nach SF 1 nach einem vollen Kalenderjahr aus Die sich für den Einzelfahrerrabatt-Vertrag ergebende SF- der SF-Klasse ½, S, 0 oder M Klasse bemisst sich dabei zum Einen nach dem Zeitraum, für den Sie den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nachweisen können und zum Anderen nach der SF-Klasse des Erstver- prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 36 von 52 [Seite 37] Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalen- I.3.5.6 Um den Rabattschutz abschließen zu können, müssen Sie und alle derjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Ver- Fahrer des Personenkraftwagens zum Zeitpunkt des Versiche- trag ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres aus der rungsbeginns des Rabattschutzes mindestens 25 Jahre alt sein. SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. I.3.5.7 In den letzten 12 Monaten vor dem erstmaligen Abschluss des Rabattschutzes darf weder bei uns noch bei einem ande- I.3.3.2 Besserstufung nach einem halben Kalenderjahr aus der ren Vorversicherer ein belastender Schaden nach I.4.2 gemel- SF-Ersteinstufung 3, 2, 1, ½ oder 0 det worden sein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Ka- Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Voraussetzungen lenderjahres mit einer Einstufung nach I.2 in SF-Klasse 3, 2, 1, ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember I.3.5.8 Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass eine der mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei Voraussetzungen unter I.3.5.4 bis I.3.5.7 nicht erfüllt war oder schadenfreiem Verlauf ab Beginn des nächsten Versiche- nicht eingehalten wurde, stufen wir Ihren Vertrag ab dem rungsjahres wie folgt eingestuft: Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen gemäß Anhang 1 in die Schaden-/ Schadenfreiheitsklasse ein, in die er ohne von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4, den Rabattschutz eingestuft worden wäre. von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3, von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2, I.3.5.9 Falls die Voraussetzungen unter I.3.5.4 bis I.3.5.7 schuldhaft von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, nicht erfüllt waren oder nicht eingehalten wurden, schließen von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½. wir den Rabattschutz ab Beginn des laufenden Versicherungs- jahres aus. Sollten Sie den Rabattschutz erst während des I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf laufenden Versicherungsjahres eingeschlossen haben, dann schließen wir ihn ab diesem Zeitpunkt aus. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er ab Beginn des nächsten Versicherungsjah- I.3.5.10 Wird der Pkw von einem Fahrer gefahren, der noch nicht res nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. 25 Jahre alt ist und kommt es dabei zu einem belastenden Schaden, dann gelten die Regelungen nach I.3.5.8 und I.3.5.9 I.3.5 Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskover- nicht, wenn die Fahrt auf Grund einer gesundheitlichen Not- sicherung situation stattfand oder wenn es sich bei dem Fahrer um ei- nen Hotelangestellten oder einen Kraftfahrzeug-Reparateur Versicherte Fahrzeuge in Ausübung seines Dienstes handelt. Fahrunsicherheit von I.3.5.1 Der Rabattschutz kann von Ihnen nur für Pkw abgeschlossen Ihnen oder einem anderen berechtigten Fahrer auf Grund des werden. Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschen- der Mittel gilt nicht als Notfall. Der Rabattschutz kann nicht für Verträge abgeschlossen wer- den, die I.3.5.11 Teilen Sie uns während des Versicherungsjahres mit, dass der Pkw auch von Fahrern gefahren wird, die noch nicht 25 Jahre a auf Basis der Regelungen gemäß I.2.2.2 oder I.2.2.3 abge- alt sind, so endet der Rabattschutz zu dem Datum, ab dem schlossen wurden, oder die Änderung wirksam ist. Der Rabattschutz endet jedoch b nach den Regelungen gemäß I.2.3 (Partnerrabatt) geführt erst zum Ende des Jahres in dem die Änderung eintritt, wenn werden, oder im Zeitraum vor der Änderung mindestens ein belastender Schaden gemeldet wurde, der unter die Regelungen des Ra- c nach den Regelungen gemäß I.2.7 (Einzelfahrerrabatt) ab- battschutzes fällt. In diesem Fall endet der Rabattschutz erst geschlossen werden. zum Ende des Versicherungsjahres, auch wenn für Schäden, Ob Sie den Rabattschutz abgeschlossen haben, entnehmen die durch Fahrer, die noch nicht 25 Jahre alt sind, bedin- Sie Ihrem Versicherungsschein. gungsgemäß der Rabattschutz nicht gilt. Einstufung bei einem belastenden Schaden Beendigung des Rabattschutzes I.3.5.2 Bei Personenkraftwagen, für die nach I.3.5.1 der Rabattschutz I.3.5.12 Wenn Sie den Rabattschutz nach G.2.11 in einer Versiche- vereinbart wurde, gilt: je Kalenderjahr können Sie uns einen be- rungsart kündigen, dann gilt diese Kündigung auch in der lastenden Schaden im Sinne von I.4.2 melden, ohne dass sich anderen Versicherungsart. dieser in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung ra- I.3.5.13 Bei Beendigung der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversiche- battbelastend auswirkt. Im folgenden Versicherungsjahr bleibt rung endet auch der Rabattschutz ohne dass es einer geson- die im Jahr der Schadenmeldung erreichte SF-Klasse erhalten. derten Kündigung des Rabattschutzes bedarf. Endet nur die Einstufung bei mehr als einem belastenden Schaden Vollkaskoversicherung, so kann der Rabattschutz in der Kfz- Haftpflichtversicherung auf Ihren Wunsch hin bestehen blei- I.3.5.3 Bei Personenkraftwagen, für die nach I.3.5.1 der Rabattschutz ben, wenn nicht andere Gründe dem entgegen stehen. vereinbart wurde, gilt: melden Sie uns in einem Kalenderjahr mehr als einen die Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversiche- I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter rung belastenden Schaden im Sinne von I.4.2, dann wird der Verlauf? Vertrag in der jeweiligen Versicherungsart nach der jeweils gültigen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Dabei bleibt der I.4.1 Schadenfreier Verlauf erste rabattbelastende Schaden unberücksichtigt. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen für den Abschluss Voraussetzungen vor: I.3.5.4 Haben Sie für Ihren Personenkraftwagen eine Kfz-Haftpflicht – Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines und Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können Sie den Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig – uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, beantragen. für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, I.3.5.5 Der Vertrag für die Kfz-Haftpflicht- und falls abgeschlossen, Rechtsberatung und Prozesse. Vollkaskoversicherung, muss sich bei Abschluss des Rabatt- schutzes mindestens in der SF-Klasse 5 befinden. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag je- weils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzun- gen vorliegt: prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 37 von 52 [Seite 38] a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen nur: den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Vorausset- – aufgrund von Abkommen der Versicherungsunterneh- zungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen: men untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern Fahrzeugwechsel oder I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfach- Fahrzeugs angeschafft. versicherung. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den Rabatttausch drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren I.6.1.2 a Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder setzen es c Der Verursacher des Schadens oder dessen Haftpflichtver- ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die sicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Übernahme des Schadenverlaufs. Umfang. b Sie versichern ein weiters Fahrzeug. Diese soll überwie- d Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rück- gend von demselben Personenkreis benutzt werden, wie stellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko- das bereits versicherte Fahrzeug. Sie beantragen, dass der versicherung fällt. Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahr- zeug übertragen wird. e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil: Schadenverlauf einer anderen Person – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haft- I.6.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend pflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vol- von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des lem Umfang haftet, Schadenverlaufs. – Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen An- Versichererwechsel spruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. I.6.1.4 Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer f es sich um einen Schaden handelt, der in den Bereich der zu uns gewechselt. Fahrerschutz-Versicherung fällt. I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? g mit dem entwendeten Fahrzeug auf einer Diebesfahrt ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht wird und weder Sie, der Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Halter, der Eigentümer oder der berechtigte Besitzer des Voraussetzungen: Fahrzeugs die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht ha- Fahrzeuggruppe ben. I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schaden- auf das übertragen wird. ereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind a Untere Fahrzeuggruppe: die Fälle nach I.4.1.2. Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Last- kraftwagen bis 3,5 t Gesamtmasse, landwirtschaftliche I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als Zugmaschinen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalender- jahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen b Mittlere Fahrzeuggruppe: Schaden, stufen wir Ihren Vertrag ab Beginn des nächsten Taxen, Mietwagen, Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtmasse Versicherungsjahres zurück. und Zugmaschinen im Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können Lastkraftwagen und Zugmaschinen im gewerblichen Gü- terverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz- Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung liche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregu- I.6.2.2 Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- lierung eines Kfz-Haftpflichtschadens über die Höhe unserer und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 Euro beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkasko- Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von zwölf Mo- versicherung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag naten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-Haftpflicht- oder aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug Vollkaskoversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. zu nutzen. Beim EASY Tarif beträgt die Frist zur Erstattung der Entschä- Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs digung sechs Monate. von einer anderen Person nach I.6.1.3 Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung I.6.2.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Per- und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und son nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen müssen wir danach im Zuge einer Wiederaufnahme der Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter Schadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten, führt folgenden Voraussetzungen: dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags. a Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepart- ner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre Schwester/Ihren Bruder oder Ihren I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Arbeitgeber; Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn die- ser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 38 von 52 [Seite 39] b Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der ande- I.6.4 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang ren Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaub- haft; hierzu gehört insbesondere Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser – eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: Brief) von Ihnen und der anderen Person. Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei- – Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des chend, Sie müssen uns aber eine Kopie der Sterbeur- Schadenverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit kunde des Dritten vorlegen, den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf, – die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nach- – Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des weis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat. Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren; I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs c Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schaden- verlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Scha- I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkas- denfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; koversicherung können nur zusammen abgegeben werden. d Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen liegt bei der Übernahme nicht mehr als 15 Monate zurück. wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres e Das hier versicherte Fahrzeug ist auf Sie zugelassen (VN-/ Vertrages nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag Halteridentität). in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstel- I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs- lung Ihres Vertrags nachzuerheben. schutzes auf den Schadenverlauf aus? Im Jahr der Übernahme I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außer- I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs betriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt: – Art und Verwendung des Fahrzeugs, a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, über- – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, nehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und rungsschutz nicht unterbrochen worden. der Vollkaskoversicherung, b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahr- zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er zeugs, ie sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung vor der Unterbrechung bestand. ausgewirkt haben, c Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von wir beim Schadenverlauf für jedes weitere angefangene drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ab. – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entspre- d Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, überneh- chende Auskünfte erteilt worden sind. men wir den schadenfreien Verlauf nicht. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz- e Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate und we- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei niger als zehn Jahre, übernehmen wir den schadenfreien einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflich- Verlauf, der vor der Unterbrechung galt, wenn Sie während tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem der Unterbrechung ununterbrochen im Besitz einer gülti- versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. gen Fahrerlaubnis waren und uns dies entsprechend nach- Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Scha- weisen. denverlauf. Sondereinstufungen, insbesondere die Sonderein- Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbre- stufung in die SF-Klasse 3 (I.2.2.3), die Sondereinstufung in chung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstu- die SF-Klasse 2 (I.2.2.4), der Partnerrabatt (I.2.3), der Einzel- fung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt fahrerrabatt (I.2.7) und der Rabattschutz (I.3.5) – mit Aus- Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Scha- nahme der Regelung nach I.2.2.1 und I.2.2.2 – werden nicht dens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung berücksichtigt. vorzunehmen. Im Folgejahr nach der Übernahme J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und J.1 Typklasse danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalender- jahr der Übernahme bestand: Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entneh- a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Über- men, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags nahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag ent- zugeordnet worden ist. sprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Über- welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps nahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besser- im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verrin- stufung trotz schadenfreien Verlaufs. gert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbun- dene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versi- cherungsjahres wirksam. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 39 von 52 [Seite 40] J.2 Regionalklasse K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung und deren Auswirkungen Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeord- Welche Änderungen werden berücksichtigt? net. Maßgeblich sind der Wohnsitz und die Postleitzahl, den/ die uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versi- Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher cherungsschein genanntes Merkmal zur Beitragsberechnung, Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeord- berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitrags- net worden ist. senkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in wel- Auswirkung auf den Beitrag chem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher K.2.2 Der neue Beitrag nach K.2.1 gilt ab dem Tag der Änderung. der Wohnsitz/ die Postleitzahl des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regi- onen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regional- Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr klasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird Fahrzeug einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbe- hörde nach der neuen Regionalklasse. J.3 Tarifänderung K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Bei- Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung der tragsberechnung Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemessenes Ver- hältnis von Versicherungsbeitrag und -leistung gewährleistet ist. Anzeige von Änderungen Eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags wird nur wirksam, Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüg- wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Mo- lich anzeigen. nat vor Wirksamwerden mitteilen und wir Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.7 informieren. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung Vermindert sich der bisherige Tarifbeitrag, sind wir verpflich- K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag tet, den Beitrag mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutref- auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken. fen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestäti- gungen oder Nachweise vorzulegen. Abweichende Vereinbarungen (z. B. im Vertrag enthaltene Zu- oder Abschläge) bleiben unberührt. Folgen von unzutreffenden Angaben J.4 Kündigungsrecht K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Bei- tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 zu einer Beitragserhö- und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, hung, so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsbe- Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu rechnung entspricht. einer Beitragserhöhung führen. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Bei- Kfz-Haftpflichtversicherung tragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbei- In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den trages zu zahlen. Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet wer- Folgen von Nichtangaben den, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nach- zu erhöhen. weise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb eines Monats nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn J.6 Änderung der Tarifstruktur des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungüns- Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regio- tigsten Annahmen zu berechnen, wenn nalklassen, Typklassen zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein – wir Sie in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf den unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde geleg- Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versiche- ten Annahmen hingewiesen haben; rungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten – und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwort- Versicherungsjahres wirksam. frist von mindestens einem Monat die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht. Nachweise nicht nachreichen. K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs eingetretenen Umstands Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schaden- ten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das freiheitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern. höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 40 von 52 [Seite 41] L Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt stände L.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha- L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind ben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Auf- Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Sollte dies ein- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt mal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit abweichend der Regelungen nach L.2.2 das Gericht als ver- uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. einbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: Versicherungsombudsmann e. V. M Zahlungsweise und Zahlungsweg L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu- Eine monatliche Zahlungsperiode ist nur möglich, wenn Sie uns frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu eine Ermächtigung erteilen, die Beiträge von einem Konto dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können bei einem Geldinstitut einzuziehen. Können wir die Beiträge Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. für Versiche- während der Vertragslaufzeit nicht von dem Konto einziehen, rungen wenden. stellen wir den Vertrag auf eine vierteljährliche Zahlungspe- riode um. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 Da sich die Zahlung von Beiträgen durch die Teilnahme am 10006 Berlin Bankeinzugsverfahren positiv auf den Beitrag auswirkt, er- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de höht sich der Beitrag während der Vertragslaufzeit, wenn die Internet: www.versicherungsombudsman.de Zahlung auf einen anderen Zahlweg (Überweisung) umge- Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000. stellt wird. (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz.) Der Versicherungsombudsmann e. V. für Versicherungen ist N Änderung der Versicherungsbedingungen eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich- Wir können einzelne Bedingungen mit Wirkung für beste- tungsverfahren teilzunehmen. hende Versicherungsverträge ändern, ergänzen oder erset- zen, Versicherungsaufsicht – wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird, L.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten welche diese Bedingungen betrifft oder auf der diese be- Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, ruhen. können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wen- – bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neu- den. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- en oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung, sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sek- unwirksam erklärt, tor Versicherungsaufsicht – wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 diese Bedingungen durch Verwaltungsakt als mit gelten- 53117 Bonn dem Recht nicht vereinbar beanstandet und den Versiche- E-Mail: poststelle@bafin.de rer zur Abänderung auffordert Tel.: 0228 4108-0; Fax 0228 4108 – 1550. Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche betreffen: Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und – Umfang des Versicherungsschutzes, einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. – Deckungsausschlüsse, Rechtsweg – Pflichten des Versicherungsnehmers oder der Versicherten L.1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- Die geänderten Bedingungen dürfen den Versicherungsneh- schreiten. mer als einzelne Regelung und in Zusammenhang mit ande- ren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des die ursprüngliche Regelung. Schadens in der Kaskoversicherung ist erst das Sachverstän- digenverfahren nach A.2.6 zu nutzen. L.2 Gerichtsstände Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind Wenn Sie uns verklagen Ihnen schriftlich bekannt zu geben und Inhalt und Grund der Änderung sind von uns zu erläutern. Sie genehmigen diese L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ins- geänderten Bedingungen, wenn Sie nicht innerhalb von zwei besondere bei folgenden Gerichten geltend machen: Monaten nach Bekanntgabe in Textform (z. B. E-Mail, Telefax – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, oder Brief) widersprechen. – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie Hierauf werden wir Sie bei der Bekanntgabe ausdrücklich hin- betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. gewiesen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Ab- sendung des Widerspruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch Wenn wir Sie verklagen treten die Änderungen nicht in Kraft. L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbe- sondere bei folgenden Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, – dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Nie- derlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versiche- rungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 41 von 52 [Seite 42] O Leistungserweiterungen BEST O.12 Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden Abweichend zu den Punkten A.7, A.1.6.6.2, A.2.2.1.7, A.2.2.2.2, Abweichend zu A.2.2.2.2 sind bei PKW auch unvorhergese- A.2.5.1.2, A.2.5.1.3, I.5, A.2.2.1.8, A.2.2.1.2, A.2.2.1.6, A.2.2.1.5 hene und plötzlich eingetretene Brems, Betriebs und Bruch- gelten im BEST Tarif folgende Leistungsverbesserungen: schäden, die an dem versicherten Fahrzeug entstehen, mit- versichert. O.1 Leistungsgarantie Dies gilt nicht für: Ergänzend zu A.7 gelten für Ihren Vertrag auch zukünftige – Schäden am Motor und Getriebe einschließlich Gelenkwelle Leistungsverbesserungen dieses Abschnitts O der AKB, wenn sowie Differential, sowie Sie den BEST Tarif abgeschlossen haben. – Ersatzteile und Zubehörteile, die nicht mit dem versicher- ten Fahrzeug fest verbunden sind. O.2 Erweiterte Eigenschadendeckung Abweichend zu A.1.6.6.2 ist unsere Entschädigungsleistung O.13 Freie Werkstattwahl bei Glasbruchschäden auf 150.000 Euro je Versicherungsjahr maximiert. Abweichend zu A.2.2.1.5 verzichten wir auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Ver- O.3 Durch Tierbisse verursachte Folgeschäden glasung ohne Austausch repariert wird. Abweichend zu A.2.2.1.7 gilt eine Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro. O.14 Besitzstandsgarantie Für als Pkw zugelassene Fahrzeuge gilt: O.4 Schäden durch Anhänger Wir leisten im Rahmen der Besitzstandsgarantie auch für Kfz- Abweichend zu A.2.2.2.2 gelten Schäden bei Pkw zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden, die im Rahmen der mit uns ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger auch vereinbarten Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung nicht ohne Einwirkung von außen als Unfall. Z. B. Rangierschäden oder nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die am Zugfahrzeug durch den Anhänger oder Schlingerschä- entsprechende Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht-, Teil- oder den. Vollkaskoversicherung) des unmittelbaren Vorvertrages ver- sichert waren. Ausgenommen hiervon sind Leistungen, die O.5 Neupreisentschädigung im Rahmen des Vorvertrages Bestandteil eines aufpreispflich- Abweichend zu A.2.5.1.2 wird die Neupreisentschädigung un- tigen separaten Leistungsbausteins waren, sowie individuelle ter den Voraussetzungen des A.2.5.1.2 für einen Zeitraum von einzelvertragliche Regelungen. 24 Monaten gezahlt. Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge eines in Deutsch- land allgemein zugänglichen Tarifs, die denselben VN auf- O.6 Kaufpreisentschädigung weisen und deutschem Versicherungsrecht unterliegen, min- Abweichend zu A.2.5.1.3 wird die Kaufpreisentschädigung destens ein volles Jahr bestanden haben und maximal 1 Mo- unter den Voraussetzungen des A.2.5.1.3 für einen Zeitraum nat vor Versicherungsbeginn dieses Vertrages beendet wur- von 24 Monaten gezahlt. Die Höchstentschädigungsgrenze den, jedoch nicht vom Vorversicherer gekündigt oder im bei- ist begrenzt auf 120 % des Wiederbeschaffungswertes gemäß derseitigen Einvernehmen beendet worden sind. A.2.5.1.7. Umfang der Leistungen O.7 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können Den Nachweis (in Form der entsprechenden Bedingungen) Abweichend zu I.5 wird Ihr Kfz-Haftpflicht- oder Vollkasko- über die anderweitige Mitversicherung müssen Sie führen. Der versicherungsvertrag als schadenfrei behandelt, wenn Sie uns Umfang der Mitversicherung richtet sich grundsätzlich nach die Entschädigung innerhalb von 24 Monaten nach unserer den Regelungen des für die Mitversicherung nachgewiese- Mitteilung erstatten. nen Vorvertrages. O.8 Schutzhelm und Schutzbekleidung bei Krafträdern Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die mit uns vereinbarte Versicherungssumme bzw. die mit uns vereinbar- Abweichend zu A.2.2.1.8 sind zusätzlich zu den Schäden am te Entschädigungsgrenze beschränkt. Schutzhelm auch Schäden an der Schutzbekleidung für Fah- rer und Beifahrer durch Unfall mit einem anderen motorisier- Der geographische Geltungsbereich ist in jedem Fall auf den ten Verkehrsteilnehmer in der Teilkasko mitversichert. mit uns vereinbarten geographischen Geltungsbereich be- schränkt. O.9 Überführungskosten Es gelten die zum aktuellen Vertrag mit uns vereinbarten Selbst- Ergänzend zu A.2.5.1.2 ersetzen wir die Überführungskosten beteiligungen sowie in der Kaskoversicherung die Berech- bzw. die Kosten der Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zur nungsgrundlagen zur Entschädigungshöhe gemäß A.2.5. vereinbarten Höchstentschädigung nach A.2.5.6. Vorausset- Ausschlüsse zungen sind, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Unfalls nicht älter als 24 Monate ist und das Ersatzfahrzeug wieder bei uns Die Besitzstandsgarantie gilt nicht für: versichert wird. – Vorsatz O.10 Unterschlagung – Risiken oder Leistungserweiterungen, die bei uns gegen Mehrprämie oder im Rahmen von Produktbausteinen ein- Abweichend zu A.2.2.1.2 ist Unterschlagung bei einer Probe- schließbar sind. fahrt ausnahmslos mitversichert. – Schäden oder Leistungen, die im aktuellen Vertrag aus- O.11 Folgeschäden bei Kurzschluss drücklich ausgeschlossen sind. Abweichend zu A.2.2.1.6 ist der Ersatz von Aggregatschäden auf 20.000 Euro je Schadenereignis begrenzt. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 42 von 52 [Seite 43] P Leistungserweiterung für Elektro- und Im EASY Tarif ist diese Leistung nicht mitversichert. Hybrid-Pkw Kurzschlussschäden an der Verkabelung Die in diesem Abschnitt beschriebenen Ergänzungen gelten In Ergänzung zu A.2.2.1.6 sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw für Pkw mit elektrischem oder hybridem Antrieb. Folgeschäden durch Kurzschluss am Akkumulator Mitversicherte Teile – im BEST Tarif bis zu einer Höhe von 25.000 Euro Ergänzend zu A.2.1.2 sind folgende außerhalb des Fahrzeugs – im COMFORT Tarif bis zu einer Höhe von 20.000 Euro unter Verschluss gehaltene Teile mitversichert: – im EASY Tarif bis zu einer Höhe von 10.000 Euro – Die zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende Ladestation (z. B. versichert. Wallbox oder Induktionsplatte) und das Ladekabel für den Antriebs-Akkumulator des versicherten Fahrzeugs. Ebenfalls mitversichert sind die erforderlichen Kosten für den Austausch der Hochvoltkabel. Im EASY Tarif ist die Höchstentschädigung auf 1.000 Euro be- grenzt. Tierbissschäden – Das zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende mobile Ladege- In Ergänzung zu A.2.2.1.7 sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw rät einschließlich der dazugehörigen Adapter bis zu einer Folgeschäden durch Tierbisse am Akkumulator Entschädigungshöhe – im BEST Tarif bis zu einer Höhe von 25.000 Euro o von 3.000 Euro im BEST Tarif. – im COMFORT Tarif bis zu einer Höhe von 20.000 Euro o von 1.000 Euro im COMFORT Tarif. – im EASY Tarif bis zu einer Höhe von 10.000 Euro o von 500 Euro im EASY Tarif. versichert. – Die Ladekarte für Ihr Elektrofahrzeug bis zu einer Entschä- Ebenfalls mitversichert sind die erforderlichen Kosten für den digungshöhe Austausch der Hochvoltkabel. o von 250 Euro im BEST Tarif. Naturgewalten/ Elementarschäden o von 100 Euro im COMFORT Tarif. Blitzschlag o Im EASY Tarif ist diese Leistung nicht mitversichert. Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro- und Ausfalldeckung bei Miete und Leasing des Akkumulators Elektro-Hybrid-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versi- chert. Ergänzend zu A.2.5 erstatten wir die anteiligen Miet- oder Beispiel: Der Blitzeinschlag in ein Gebäude beschädigt das Leasingraten für den Antriebs-Akkumulator, sofern der Fahr- Fahrzeug, da es beim Ladevorgang an das Stromnetz des zeugbetrieb durch ein versichertes Schadenereignis nicht Gebäudes angeschlossen war. möglich ist und sich das versicherte Fahrzeug zur Reparatur in einer Werkstatt befindet. Unbenannte Gefahren Die Erstattung ist Zusätzlich zu den in Abschnitt A.2.2.2 genannten Gefahren – im COMFORT Tarif auf maximal 1 Monat und sind darüber hinaus im BEST Tarif in der Vollkasko Schäden durch alle weiteren Gefahren versichert, denen der Akkumu- – im BEST Tarif auf maximal 3 Monate lator ausgesetzt ist. begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden Im EASY Tarif ist die Ausfalldeckung bei Miete und Leasing – die nach diesen AKB versichert sind oder die gegen Zah- des Akkumulators nicht mitversichert. lung eines Zusatzbeitrags versichert werden können, ein- Neupreisentschädigung schließlich der dort genannten Ausschlüsse. – durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 – Bei Akkumulatoren von Elektro- und Hybridfahrzeugen gilt ergänzend zu A.2.5.1.2: – durch Rennen nach A.2.9.2 Wir zahlen den Neupreis des Akkumulators bei Pkw, wenn – durch Kriegsereignisse nach A.2.9.4 innerhalb – durch Kernenergie nach A.2.9.5 – von 24 Monaten im BEST Tarif, – durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund eines gewöhn- – von 18 Monaten im COMFORT Tarif oder lichen Alterungsprozesses z. B. Verschleiß, Abnutzung – von 12 Monaten im EASY Tarif – durch Konstruktions- oder Materialfehler oder chemische Reaktion. nach Erwerb als Neugerät an diesem ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Leistungsgarantie – Danach nehmen wir vom Neupreis einen Abzug in Höhe Ergänzend zu A.7 gelten für Ihren Vertrag auch zukünftige von 1 % für jeden weiteren Monat vor. A.2.5.6 gilt entspre- Leistungsverbesserungen dieses Abschnitts P der AKB, wenn chend. Sie einen Pkw mit elektrischen oder hybriden Antrieb bei uns versichert haben. Entsorgungskosten Bei Akkumulatoren von Elektro- und Hybrid-Pkw zahlen wir die Kosten für deren Entsorgung bis zu einer Höhe von – 5.000 Euro im BEST Tarif. – 2.500 Euro im COMFORT Tarif. Voraussetzung ist, dass ein Totalschaden oder eine Zerstö- rung des Akkumulators eintritt und Sie uns die Kosten der Entsorgung durch eine Rechnung nachweisen. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 43 von 52 [Seite 44] ANHANG 1: TABELLEN ZUM SCHADENFREIHEITSRABATT-SYSTEM 1 Pkw 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im COMFORT und BEST Tarif 1.1 Einstufung von Pkw in SF-Klassen und Beitragssätze 1.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Dauer des schadenfreien Beitragssatz in % Von Rückstufung nach SF-Klasse ununterbrochenen KH VK Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr Verlaufs SF-Klasse Schäden 50 und mehr SF 50 SF 26 SF 9 SF 50 14 14 schadenfreie Jahre SF 49 SF 21 SF 7 49 SF 49 15 15 SF 48 SF 20 SF 7 48 SF 48 15 15 SF 47 SF 20 SF 7 47 SF 47 15 15 SF 46 SF 20 SF 7 46 SF 46 16 15 SF 45 SF 19 SF 7 45 SF 45 16 15 SF 44 SF 19 SF 6 44 SF 44 16 15 SF 43 SF 19 SF 6 43 SF 43 16 16 SF 42 SF 18 SF 6 42 SF 42 16 16 SF 41 SF 18 SF 6 41 SF 41 16 16 SF 40 SF 17 SF 6 40 SF 40 17 16 SF 39 SF 17 SF 6 39 SF 39 17 16 SF 38 SF 16 SF 5 38 SF 38 17 17 SF 37 SF 16 SF 5 37 SF 37 17 17 SF 36 SF 16 SF 5 36 SF 36 18 17 SF 35 SF 15 SF 5 35 SF 35 18 17 SF 34 SF 15 SF 5 34 SF 34 18 18 SF 33 SF 14 SF 4 33 SF 33 18 18 SF 32 SF 14 SF 4 32 SF 32 19 18 SF 31 SF 13 SF 4 31 SF 31 19 18 SF 30 SF 13 SF 4 30 SF 30 19 19 SF 29 SF 13 SF 3 29 SF 29 19 19 SF 28 SF 12 SF 3 28 SF 28 20 19 SF 27 SF 12 SF 3 27 SF 27 20 20 SF 26 SF 11 SF 3 26 SF 26 21 20 SF 25 SF 11 SF 3 25 SF 25 21 20 SF 24 SF 10 SF 2 24 SF 24 21 21 SF 23 SF 10 SF 2 23 SF 23 22 21 SF 22 SF 9 SF 2 22 SF 22 22 21 SF 21 SF 9 SF 2 21 SF 21 23 22 SF 20 SF 8 SF 1 20 SF 20 23 22 SF 19 SF 8 SF 1 19 SF 19 24 23 SF 18 SF 7 SF 1 18 SF 18 25 23 SF 17 SF 7 SF 1 17 SF 17 25 24 SF 16 SF 6 SF 1 16 SF 16 26 24 SF 15 SF 6 SF ½ 15 SF 15 27 25 SF 14 SF 5 SF ½ 14 SF 14 28 25 SF 13 SF 5 SF ½ 13 SF 13 29 26 SF 12 SF 4 SF ½ 12 SF 12 30 27 SF 11 SF 4 SF ½ 11 SF 11 31 28 SF 10 SF 3 SF ½ 10 SF 10 32 28 SF 9 SF 3 0 9 SF 9 34 29 SF 8 SF 2 0 8 SF 8 35 30 SF 7 SF 2 0 7 SF 7 37 31 SF 6 SF 1 0 6 SF 6 39 32 SF 5 SF 1 0 5 SF 5 42 33 SF 4 SF ½ 0 4 SF 4 45 34 SF 3 SF ½ M 3 SF 3 48 36 SF 2 SF ½ M 2 SF 2 52 37 SF 1 0 M 1 SF 1 57 39 SF ½ 0 M – SF ½ 67 41 S M M – S 85 – 0 M M – 0 95 50 M M M – M 120 70 prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 44 von 52 [Seite 45] 1.2.2 Vollkaskoversicherung 1.3 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im EASY Tarif 1.3.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Von Rückstufung nach Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr Von Rückstufung nach SF-Klasse Schäden Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr SF-Klasse Schäden SF 50 SF 37 SF 23 SF 49 SF 32 SF 19 SF 50 SF 24 SF 7 SF 48 SF 31 SF 19 SF 49 SF 19 SF 5 SF 47 SF 30 SF 18 SF 48 SF 18 SF 5 SF 46 SF 29 SF 18 SF 47 SF 18 SF 5 SF 45 SF 29 SF 17 SF 46 SF 18 SF 5 SF 44 SF 28 SF 17 SF 45 SF 17 SF 5 SF 43 SF 27 SF 16 SF 44 SF 17 SF 4 SF 42 SF 27 SF 16 SF 43 SF 17 SF 4 SF 41 SF 26 SF 15 SF 42 SF 16 SF 4 SF 40 SF 25 SF 15 SF 41 SF 16 SF 4 SF 39 SF 24 SF 14 SF 40 SF 15 SF 4 SF 38 SF 24 SF 14 SF 39 SF 15 SF 4 SF 37 SF 23 SF 13 SF 38 SF 14 SF 3 SF 36 SF 22 SF 13 SF 37 SF 14 SF 3 SF 35 SF 22 SF 12 SF 36 SF 14 SF 3 SF 34 SF 21 SF 12 SF 35 SF 13 SF 3 SF 33 SF 20 SF 11 SF 34 SF 13 SF 3 SF 32 SF 20 SF 10 SF 33 SF 12 SF 2 SF 31 SF 19 SF 10 SF 32 SF 12 SF 2 SF 30 SF 18 SF 9 SF 31 SF 11 SF 2 SF 29 SF 17 SF 9 SF 30 SF 11 SF 2 SF 28 SF 17 SF 8 SF 29 SF 11 SF 1 SF 27 SF 16 SF 8 SF 28 SF 10 SF 1 SF 26 SF 15 SF 7 SF 27 SF 10 SF 1 SF 25 SF 15 SF 7 SF 26 SF 9 SF 1 SF 24 SF 14 SF 6 SF 25 SF 9 SF 1 SF 23 SF 13 SF 6 SF 24 SF 8 SF ½ SF 22 SF 12 SF 5 SF 23 SF 8 SF ½ SF 21 SF 12 SF 5 SF 22 SF 7 SF ½ SF 20 SF 11 SF 4 SF 21 SF 7 SF ½ SF 19 SF 10 SF 3 SF 20 SF 6 0 SF 18 SF 10 SF 3 SF 19 SF 6 0 SF 17 SF 9 SF 2 SF 18 SF 5 0 SF 16 SF 8 SF 2 SF 17 SF 5 0 SF 15 SF 7 SF 1 SF 16 SF 4 0 SF 14 SF 7 SF 1 SF 15 SF 4 M SF 13 SF 6 SF ½ SF 14 SF 3 M SF 12 SF 5 SF ½ SF 13 SF 3 M SF 11 SF 4 SF ½ SF 12 SF 2 M SF 10 SF 4 SF ½ SF 11 SF 2 M SF 9 SF 3 0 SF 10 SF 1 M SF 8 SF 2 0 SF 9 SF 1 M SF 7 SF 1 0 SF 8 SF ½ M SF 6 SF 1 0 SF 7 SF ½ M SF 5 SF ½ 0 SF 6 0 M SF 4 SF ½ 0 SF 5 0 M SF 3 SF ½ 0 SF 4 M M SF 2 0 M SF 3 M M SF 1 0 M SF 2 M M SF ½ 0 M SF 1 M M 0 M M SF ½ M M M M M S M M 0 M M M M M prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 45 von 52 [Seite 46] 1.3.2 Vollkaskoversicherung 2 Krafträder Von Rückstufung nach 2.1 Einstufung von Krafträdern in SF-Klassen und Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr Beitragssätze SF-Klasse Schäden Dauer des SF 50 SF 35 SF 21 schadenfreien Beitragssatz in % SF-Klasse SF 49 SF 30 SF 17 ununterbrochenen Haftpflicht Vollkasko SF 48 SF 29 SF 17 Verlaufs SF 47 SF 28 SF 16 Kalenderjahre SF 46 SF 27 SF 16 SF 20 19 24 20 und mehr SF 45 SF 27 SF 15 19 SF 19 19 24 SF 44 SF 26 SF 15 18 SF 18 19 24 SF 43 SF 25 SF 14 17 SF 17 19 24 SF 42 SF 25 SF 14 16 SF 16 20 25 SF 41 SF 24 SF 13 15 SF 15 20 25 SF 40 SF 23 SF 13 14 SF 14 21 26 SF 39 SF 22 SF 12 13 SF 13 21 27 SF 38 SF 22 SF 12 12 SF 12 22 28 SF 37 SF 21 SF 11 11 SF 11 22 28 SF 36 SF 20 SF 11 10 SF 10 23 30 SF 35 SF 20 SF 10 9 SF 9 24 31 SF 34 SF 19 SF 10 8 SF 8 25 32 SF 33 SF 18 SF 9 7 SF 7 26 34 SF 32 SF 18 SF 8 6 SF 6 28 36 SF 31 SF 17 SF 8 5 SF 5 30 38 SF 30 SF 16 SF 7 4 SF 4 32 41 SF 29 SF 15 SF 7 3 SF 3 36 45 SF 28 SF 15 SF 6 2 SF 2 40 50 SF 27 SF 14 SF 6 1 SF 1 47 57 SF 26 SF 13 SF 5 – SF ½ 61 84 SF 25 SF 13 SF 5 – 0 83 94 SF 24 SF 12 SF 4 – M 117 114 SF 23 SF 11 SF 4 SF 22 SF 10 SF 3 SF 21 SF 10 SF 3 2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern im COMFORT SF 20 SF 9 SF 2 und BEST Tarif SF 19 SF 8 SF 1 SF 18 SF 8 SF 1 2.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung SF 17 SF 7 SF ½ SF 16 SF 6 SF ½ Rückstufung nach SF 15 SF 5 0 Aus 3 oder mehr 1 Schaden 2 Schäden SF 14 SF 5 0 SF-Klasse Schäden SF 13 SF 4 M SF 12 SF 3 M SF 20 SF 17 SF ½ M SF 11 SF 2 M SF 19 SF 3 SF ½ M SF 10 SF 2 M SF 18 SF 3 SF ½ M SF 9 SF 1 M SF 17 SF 2 SF ½ M SF 8 SF ½ M SF 16 SF 2 SF ½ M SF 7 0 M SF 15 SF 2 SF ½ M SF 6 0 M SF 14 SF 2 SF ½ M SF 5 M M SF 13 SF 2 SF ½ M SF 4 M M SF 12 SF 2 SF ½ M SF 3 M M SF 11 SF 1 0 M SF 2 M M SF 10 SF 1 0 M SF 1 M M SF 9 SF 1 0 M SF ½ M M SF 8 SF 1 0 M 0 M M SF 7 SF 1 0 M M M M SF 6 SF 1 0 M SF 5 SF ½ M M SF 4 SF ½ M M SF 3 SF ½ M M SF 2 SF ½ M M SF 1 0 M M SF ½ M M M 0 M M M M M M M prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 46 von 52 [Seite 47] 2.2.2 Vollkaskoversicherung 2.3.2 Vollkaskoversicherung Rückstufung nach Rückstufung nach Aus 3 oder mehr Aus 3 oder mehr 1 Schaden 2 Schäden 1 Schaden 2 Schäden SF-Klasse Schäden SF-Klasse Schäden SF 20 SF 17 SF ½ M SF 20 SF 13 SF ½ M SF 19 SF 8 SF ½ M SF 19 SF 8 SF ½ M SF 18 SF 7 SF ½ M SF 18 SF 7 SF ½ M SF 17 SF 6 SF ½ M SF 17 SF 6 SF ½ M SF 16 SF 6 SF ½ M SF 16 SF 6 SF ½ M SF 15 SF 6 SF ½ M SF 15 SF 6 SF ½ M SF 14 SF 5 SF ½ M SF 14 SF 5 SF ½ M SF 13 SF 5 SF ½ M SF 13 SF 5 SF ½ M SF 12 SF 5 SF ½ M SF 12 SF 5 SF ½ M SF 11 SF 4 SF ½ M SF 11 SF 4 SF ½ M SF 10 SF 4 SF ½ M SF 10 SF 4 SF ½ M SF 9 SF 3 SF ½ M SF 9 SF 3 SF ½ M SF 8 SF 3 SF ½ M SF 8 SF 3 SF ½ M SF 7 SF 2 SF ½ M SF 7 SF 2 SF ½ M SF 6 SF 2 0 M SF 6 SF 2 0 M SF 5 SF 2 0 M SF 5 SF 2 0 M SF 4 SF 1 0 M SF 4 SF 1 0 M SF 3 SF 1 M M SF 3 SF 1 M M SF 2 SF 1 M M SF 2 SF 1 M M SF 1 SF ½ M M SF 1 SF ½ M M SF ½ M M M SF ½ M M M 0 M M M 0 M M M M M M M M M M M 2.3 Rückstufung bei Krafträdern im EASY-Tarif 3 Campingfahrzeuge (Wohnmobile) 2.3.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 3.1 Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) Rückstufung nach in SF-Klassen und Beitragssätze Aus 3 oder mehr Dauer des 1 Schaden 2 Schäden SF-Klasse Schäden schadenfreien Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Haftpflicht Vollkasko SF 20 SF 3 SF ½ M Verlaufs SF 19 SF 3 SF ½ M SF 18 SF 3 SF ½ M Kalenderjahre SF 20 20 20 SF 17 SF 2 SF ½ M 20 und mehr SF 16 SF 2 SF ½ M 19 SF 19 21 22 SF 15 SF 2 SF ½ M 18 SF 18 21 22 SF 14 SF 2 SF ½ M 17 SF 17 21 22 SF 13 SF 2 SF ½ M 16 SF 16 22 23 SF 12 SF 2 SF ½ M 15 SF 15 22 23 SF 11 SF 1 0 M 14 SF 14 23 23 SF 10 SF 1 0 M 13 SF 13 23 23 SF 9 SF 1 0 M 12 SF 12 24 23 SF 8 SF 1 0 M 11 SF 11 24 24 SF 7 SF 1 0 M 10 SF 10 25 24 SF 6 SF 1 0 M 9 SF 9 26 24 SF 5 SF ½ M M 8 SF 8 27 25 SF 4 SF ½ M M 7 SF 7 28 25 SF 3 SF ½ M M 6 SF 6 29 26 SF 2 SF ½ M M 5 SF 5 30 26 SF 1 0 M M 4 SF 4 31 27 SF ½ M M M 3 SF 3 33 28 0 M M M 2 SF 2 35 28 M M M M 1 SF 1 37 30 – SF ½ 40 30 – 0 49 37 – M 97 40 prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 47 von 52 [Seite 48] 3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen 4 Lastkraftwagen, Zugmaschinen und (Wohnmobilen) landwirtschaftliche Zugmaschinen 3.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 4.1 Einstufung von Lkw, Zugmaschinen und Von Rückstufung nach landwirtschaftlichen Zugmaschinen in SF-Klassen Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr und Beitragssätze SF-Klasse Schäden Dauer des schadenfreien Beitragssatz in % SF 20 SF 2 0 SF-Klasse ununterbrochenen Haftpflicht Vollkasko SF 19 SF 2 0 Verlaufs SF 18 SF 2 0 SF 17 SF 2 0 Kalenderjahre SF 30 23 44 SF 16 SF 1 0 30 und mehr SF 15 SF 1 0 29 SF 29 23 44 SF 14 SF 1 0 28 SF 28 24 45 SF 13 SF 1 0 27 SF 27 24 45 SF 12 SF ½ 0 26 SF 26 25 45 SF 11 SF ½ 0 25 SF 25 25 46 SF 10 SF ½ 0 24 SF 24 26 46 SF 9 SF ½ M 23 SF 23 26 47 SF 8 SF ½ M 22 SF 22 27 47 SF 7 0 M 21 SF 21 27 48 SF 6 0 M 20 SF 20 28 48 SF 5 0 M 19 SF 19 29 49 SF 4 0 M 18 SF 18 30 49 SF 3 0 M 17 SF 17 30 50 SF 2 0 M 16 SF 16 31 51 SF 1 0 M 15 SF 15 32 52 SF ½ 0 M 14 SF 14 33 53 0 M M 13 SF 13 35 54 M M M 12 SF 12 36 55 11 SF 11 38 56 3.2.2 Vollkaskoversicherung 10 SF 10 39 57 9 SF 9 41 59 Von Rückstufung nach 8 SF 8 44 61 Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr 7 SF 7 46 63 SF-Klasse Schäden 6 SF 6 50 65 5 SF 5 53 68 SF 20 SF 18 SF 4 4 SF 4 58 71 SF 19 SF 8 SF 3 3 SF 3 63 75 SF 18 SF 8 SF 3 2 SF 2 73 83 SF 17 SF 7 SF 2 1 SF 1 85 93 SF 16 SF 7 SF 1 – SF ½ 95 105 SF 15 SF 6 SF 1 – 0 115 115 SF 14 SF 6 SF ½ – M 175 150 SF 13 SF 6 SF ½ SF 12 SF 5 SF ½ SF 11 SF 5 SF ½ SF 10 SF 4 SF ½ SF 9 SF 4 SF ½ SF 8 SF 3 SF ½ SF 7 SF 3 SF ½ SF 6 SF 2 0 SF 5 SF 2 0 SF 4 SF ½ 0 SF 3 SF ½ 0 SF 2 SF ½ 0 SF 1 SF ½ M SF ½ SF ½ M 0 M M M M M prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 48 von 52 [Seite 49] 4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lkw, Zugmaschinen 4.2.2 Vollkaskoversicherung und landwirtschaftlichen Zugmaschinen Von Rückstufung nach 4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr SF-Klasse Schäden Von Rückstufung nach Schaden-/ 1 Schaden 2 oder mehr SF 30 SF 9 SF 2 SF-Klasse Schäden SF 29 SF 8 SF 2 SF 28 SF 8 SF 2 SF 30 SF 13 SF 6 SF 27 SF 8 SF 2 SF 29 SF 13 SF 6 SF 26 SF 8 SF 2 SF 28 SF 13 SF 6 SF 25 SF 8 SF 2 SF 27 SF 12 SF 5 SF 24 SF 7 SF 2 SF 26 SF 12 SF 5 SF 23 SF 7 SF 2 SF 25 SF 11 SF 5 SF 22 SF 7 SF 2 SF 24 SF 11 SF 5 SF 21 SF 6 SF 1 SF 23 SF 10 SF 4 SF 20 SF 6 SF 1 SF 22 SF 10 SF 4 SF 19 SF 6 SF 1 SF 21 SF 10 SF 4 SF 18 SF 6 SF 1 SF 20 SF 9 SF 4 SF 17 SF 5 SF 1 SF 19 SF 9 SF 4 SF 16 SF 5 SF 1 SF 18 SF 8 SF 3 SF 15 SF 5 SF 1 SF 17 SF 8 SF 3 SF 14 SF 4 SF ½ SF 16 SF 7 SF 3 SF 13 SF 4 SF ½ SF 15 SF 7 SF 3 SF 12 SF 4 SF ½ SF 14 SF 6 SF 2 SF 11 SF 3 0 SF 13 SF 6 SF 2 SF 10 SF 3 0 SF 12 SF 5 SF 1 SF 9 SF 2 0 SF 11 SF 5 SF 1 SF 8 SF 2 0 SF 10 SF 4 SF 1 SF 7 SF 2 0 SF 9 SF 4 SF 1 SF 6 SF 1 0 SF 8 SF 3 SF ½ SF 5 SF 1 0 SF 7 SF 3 SF ½ SF 4 SF ½ M SF 6 SF 2 0 SF 3 0 M SF 5 SF 1 0 SF 2 0 M SF 4 SF 1 0 SF 1 0 M SF 3 SF ½ 0 SF ½ M M SF 2 0 M 0 M M SF 1 0 M M M M SF ½ 0 M 0 M M M M M prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 49 von 52 [Seite 50] 5 Leichtkrafträder (LKR) 5.2.2 Vollkaskoversicherung 5.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in SF-Klassen und Von Rückstufung nach Beitragssätze Schaden-/ 1 Schaden 2 Schäden SF-Klasse Dauer des schadenfreien Beitragssatz in % 3 bis 18 SF 2 SF 1 SF-Klasse ununterbrochenen Haftpflicht Vollkasko 2 SF 1 SF ½ Verlaufs 1 SF ½ 0 Kalenderjahre SF 10 ½ 0 0 30 45 0 0 0 10 bis 18 bis SF 18 9 SF 9 30 45 8 SF 8 30 45 Bei 3 und mehr Schäden erfolgt generell eine Rückstufung in 7 SF 7 30 45 die Klasse 0. 6 SF 6 30 45 5 SF 5 30 45 4 SF 4 30 45 3 SF 3 30 45 2 SF 2 35 45 1 SF 1 40 50 – SF ½ 65 70 – 0 100 100 – S 100 100 – M 120 100 5.2 Rückstufung im Schadenfall bei LKR 5.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Von Rückstufung nach Schaden-/ 1 Schaden 2 Schäden SF-Klasse 10 bis 18 SF 4 SF ½ 9 SF 4 SF ½ 8 SF 4 SF ½ 7 SF 2 SF ½ 6 SF 2 SF ½ 5 SF 2 0 4 SF 1 0 3 SF ½ 0 2 SF ½ M 1 M M ½ M M 0 oder S oder M M M Bei 3 und mehr Schäden erfolgt generell eine Rückstufung in die Klasse M. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 50 von 52 [Seite 51] ANHANG 2: BERUFSGRUPPEN (TARIFGRUPPEN) 1 Berufsgruppe A 2.5. Familienangehörige von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Die Beiträge der Berufsgruppe A gelten in der Kfz-Haftpflicht- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären versicherung bei Pkw für und Rentnern, welche die Voraussetzungen von 2.2., 2.3. oder 2.4 a Landwirte und Gartenbaubetriebe erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen nicht landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 erwerbstätig sind und mit den vorher genannten Personen in Sozialgesetzbuch VII, die Mitglieder einer landwirtschaftlichen häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten werden. Berufsgenossenschaft oder der Gartenbauberufsgenossenschaft 2.6. Die unter Nr. 2.2. bis 2.5. aufgezählten Personen müssen bei einer sind, deren Betrieb eine Mindestgröße von ½ ha – bei einem der folgenden Institutionen beschäftigt oder beschäftigt gewesen Gartenbaubetrieb jedoch eine Mindestgröße von 2 ha – hat, und sein: die diesen Betrieb selbst bewirtschaften; a Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen b Ehemalige Landwirte des öffentlichen Rechts; ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie die Voraussetzungen nach 1.a unmittelbar vor Übergabe des b juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Hauptzweck Betriebes erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind; Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand oblie- gen würden, und wenn c Witwen und Witwer nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei ihrem – an ihrem Grundkapital juristische Personen des öffentlichen Tod die Voraussetzungen nach 1.a oder 1.b erfüllt haben. Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder – sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als 2 Berufsgruppe B der Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten (§ 23 Bundeshaus- haltsordnung oder die entsprechenden haushaltsrechtlichen 2.1. Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht-, Voll- Vorschriften der Länder); kasko- und in der Teilkaskoversicherung bei Pkw, Lastkraftwagen, Krafträdern und Leichtkrafträdern, für Versicherungsverträge von c mildtätige und kirchliche Einrichtungen (§§ 53, 54 Abgaben- in Ziffer 2.2. bis 2.5 genannten Personen, welche bei einer unter ordnung); Ziffer 2.6 genannten Institutionen beschäftigt sind oder beschäftigt d als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (§ 52 Abgabenord- waren. nung), die im Hauptzweck der Gesundheitspflege und Fürsorge 2.2. Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der in Ziff. 2.6 genannten oder der Jugend- und Altenpflege dienen oder die im Hauptzweck juristischen Personen und Einrichtungen, sofern ihre nicht selbst- durch Förderung der Wissenschaft, Kunst, Religion, der Erzie- ständige und der Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese hung, oder der Volks- und Berufsbildung dem Allgemeinwohl auf mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und so- materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzen; fern sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die bei e Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. diesen juristischen Personen und Einrichtungen in einem aner- kannten Ausbildungsverhältnis stehenden Personen, ferner Berufs- 2.7. Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten ebenfalls für Versicherungs- soldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr bzw. verträge von unter Ziffer 2.2. bis 2.5. genannte Personen, wenn Zivildienstpflichtige und freiwillige Helfer); deren derzeitiger bzw. ehemaliger Arbeitgeber zu den unter Ziffer 2.6. genannten juristischen Personen oder Einrichtungen gehört, 2.3. Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder zwischen- die zwischenzeitlich in Folge gesetzlicher Bestimmungen in ein staatlicher Einrichtungen; für sie gilt das gleiche wie für die nach privatrechtliches Unternehmen umgewandelt worden ist. 2.2. genannten Beamten, Angestellten und Arbeiter; Die übrigen Vorschriften über die Zuordnung zur Tarifgruppe B 2.4. Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen bleiben unberührt. Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen von 2.2. oder 2.3. unmit- telbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer Beur- laubung erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind, so- wie nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen / Witwer von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen von 2.2 oder 2.3 erfüllt haben; prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 51 von 52 [Seite 52] ANHANG 3: ART UND VERWENDUNG VON FAHRZEUGEN 1 Leichtkrafträder Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum 12 Gewerblicher Güterverkehr von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für andere. 2 < - entfällt - > 13 Umzugsverkehr 3 Krafträder Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut. Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern. 14 Wechselaufbauten Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern 4 Pkw und Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme werden können. von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen. 15 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 5 Mietwagen Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zug- Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gele- maschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen ihrer genheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahr- der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrerver- zeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen mietfahrzeuge). führen. 6 Taxen 16 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder Vorrichtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Trans- während der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge port der Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Einzugsgebiete dienen. 7 Selbstfahrvermietfahrzeuge 17 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge Selbstfahrvermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden und ein amtliches grünes Kennzeichen führen. 8 Leasingfahrzeuge Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbs- 18 Milchtankwagen mäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter zwischen Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Ver- dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen braucher dienen. Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonder- werden. fahrzeuge, sondern als Güterfahrzeuge. 9 Kraftomnibusse 19 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Per- Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen sonen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeit – nicht zur Beförderung 9.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- von Personen oder Gütern – bestimmt und geeignet sind und die punkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regel- sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Ab- mäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und schleppzwecken mitverwendet werden). Theatern dient. 20 Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse 9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen. Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbeförderung zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t. 9.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Hotel- omnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 21 Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse 10 Campingfahrzeuge Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbeförderung zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge. mehr als 3,5 t. 11 Werkverkehr 22 Zugmaschinen Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhän- Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder über- gern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch Personal eines wiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, Unternehmens oder von Personal, das dem Unternehmen im Rah- mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. men einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt wor- den ist. prokundo VI Kfz 07.2026 Seite 52 von 52
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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