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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

Zurich Premium: die Bedingungen im Volltext

Zurich AKB Privat Tarif Premium (Stand 01.04.2024), auch für Krafträder, Trikes und Quads: Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Tiere aller Art, Tierbiss mit Folgeschäden bis 20.000 Euro, Kaufpreisentschädigung 36 Monate, Eigenschäden bis 100.000 Euro und Tuning ohne Wertgrenze; keine Regeln zu Helm und Bekleidung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.“Einleitung, Seite 10
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)ja„Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder)“I.6.6.1.1, Seite 37
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören.“A.1.4.1, Seite 11
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.“A.2.9.1, Seite 20
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt“A.2.9.1, Seite 20

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 11
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztja„Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verletzt werden.“A.1.5.6, Seite 12
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch eines im Ausland angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen.“A.1.1.6.1, Seite 10
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4) einzutreten hat.“A.1.6.1.1, Seite 13
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)ja, bis 100.000 €„Versichert sind auch Schäden an Ihren eigenen Sachen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, wenn der Schaden von einem berechtigten Fahrer verursacht wurde.“A.1.1.7.1, Seite 10
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertja„Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.“A.1.1.5, Seite 10
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.7, Seite 19
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1.1, Seite 16
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.“A.2.2.1.3 a, Seite 16
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse“A.2.2.1, Seite 16
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)nicht geregelt
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls“A.2.10.6.3, Seite 21
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.“A.2.2.1.2, Seite 16
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.“A.2.2.1.4, Seite 17
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren ... Art.“A.2.2.1.6, Seite 17
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug.“A.2.2.1.7, Seite 16

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.7, Seite 19
Unfall, auch selbst verschuldetja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall.“A.2.2.2.2, Seite 17
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“A.2.2.2.3, Seite 17
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradnein„Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.“A.2.9.3, Seite 20
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird“A.2.2.1.8, Seite 17
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Vorausgesetzt der Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie: 36 Monate“A.2.5.1.2.1, Seite 18
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde.“A.2.5.1.2.1, Seite 18
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsja, bis zur Versicherungssumme„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs.“A.2.5.1.1, Seite 18
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungja, bis zur Versicherungssumme„Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag“A.2.10.2.1, Seite 20
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertnicht geregelt
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„bis zu einem Gesamtneuwert (brutto) dieser Teile in Höhe von: unbegrenzt“A.2.1.2.2, Seite 16
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch Chiptuning)“A.2.1.2.2, Seite 16
Sachverständigenkostenja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.“A.2.5.3, Seite 19
Abschleppkosten in der Kaskoja, bis zur Versicherungssumme„Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.“A.2.5.2.2, Seite 19
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)keine„Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw“A.2.5.2.1.1, Seite 18

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.“A.4.1.2.1, Seite 25
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortja„die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist“A.4.1.2.2, Seite 26
Abschleppen des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR.“A.4.1.2.1, Seite 25
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungja, bis zur Versicherungssumme„Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz“A.4.1.2.4, Seite 26
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradja, bis 60 €„jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag.“A.4.1.2.2, Seite 26
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallja, bis 100 €„Wir übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag.“A.4.1.2.2, Seite 26
Krankenrücktransport des Fahrersja, bis zur Versicherungssumme„infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten.“A.4.1.2.3, Seite 26

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonja„Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen“H.2.1, Seite 12
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)ja„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.“H.2.2, Seite 35
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.“A.1.6.3.1, Seite 13
Rabattschutz oder Rückstufungsschutzja„Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes“A.1.6.2.1, Seite 13
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugja„Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs.“I.6.5, Seite 37
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersja„Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.“D.1.2, Seite 29
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)ja, bis zur Versicherungssumme„Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden“K.4.3, Seite 39
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1, Seite 29

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)ja„Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum“H.1.3, Seite 35
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingskeine„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung“A.2.9.2, Seite 12
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.3, Seite 29
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.3, Seite 29
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“E.1.1, Seite 30
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis 5.000 €„Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR“D.3.3, Seite 30
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.“G.2.1, Seite 33
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.“A.2.9.4, Seite 15

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Insurance Europe AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Premium

Volltext aufklappen: Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Premium
[Seite 1] Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Premium Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen Stand: 01.04.2024 [Seite 2] Inhaltsübersicht Allgemeine Hinweise Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Privat (AKB) [Seite 3] Allgemeine Hinweise Inhalt I. Informationspflichten gemäß § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) II. Sanktionsklausel III. Hinweise zu Bonitätsauskünften IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht V. Wichtige Hinweise zu Ihrer Kfz-Versicherung [Seite 4] I. Informationspflichten gemäß § 7 Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6 besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Zeitpunkt. die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten § 7 VVG regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen. In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick den Assistance-Leistungen darüber, wo Sie diese entnehmen können. In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und den Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Ladungsfähige Anschrift: beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland vertreten durch den Leiter der Niederlassung: Dr. Carsten Schildknecht Weitere Einzelheiten zum Beginn Ihres Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingungen für die 50427 Köln Kfz-Versicherung Privat Kapitel B und C. Telefon +49 (0) 221 7715 7750 Telefax +49 (0) 221 7715 6666 www.zurich.de Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Ihr Versicherer: Die Ihnen übermittelten Informationen haben eine begrenzte Zurich Insurance Europe AG Gültigkeitsdauer, die Sie den Unterlagen entnehmen können. Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main (HRB 133359) Widerrufsbelehrung Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Abschnitt 1 Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der unmittelbare und Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im In- und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in engem Widerrufsrecht wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Lebens- und substitutive Krankenversicherungen übernimmt der Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) Versicherer nur als Rückversicherer. widerrufen. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem • der Versicherungsschein, Versicherungsschein, der Vertragserklärung, den beantragten • die Vertragsbestimmungen, allgemeinen Versicherungsbedingungen, Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und/oder Klauseln sowie den gesetzlichen einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Bestimmungen. Den mit Ihnen vereinbarten Leistungsumfang können Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Sie Ihrer Vertragserklärung, Ihrem Versicherungsschein und den Tarifbestimmungen, allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. • diese Belehrung, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherungsbeitrag • und die weiteren in Abschnitt 2 augeführten Informationen, Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Der zu zahlende jeweils in Textform zugegangen sind. Beitrag enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Versicherungsteuer. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Zusätzlich anfallende Kosten Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland, 50427 Gebühren und Kosten – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer, Köln Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Einzugsverfahrens – werden nicht erhoben. E-Mail: vertrag@zurich.de Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten Abschriften Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag, Faxnummer zu richten: insbesondere bei Vertragsabschluss und im Schadenfall, abgegeben 0221 7715 6666 haben. Widerrufsfolgen Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können jedoch Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie uns Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der kontaktieren. Versicherungsschutz und wir als Versicherer erstatten Ihnen den auf die Zeit vor und nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil Beitragszahlung und Beginn Ihres Versicherungsschutzes der Beiträge/Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird Wir verzichten auf die Einbehaltung des Teils des Beitrages/der zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins/der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt. Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Der spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrags, zu dem auch die Versicherungsteuer gehört, in Kraft, jedoch nicht vor dem im Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Versicherungsschein festgesetzten Versicherungsbeginn. Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Vorläufiger Versicherungsschutz Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. In der Kfz-Haftpflichtversicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie vorläufigen Besondere Hinweise Versicherungsschutz. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit der Nennung der vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. ab dem vereinbarten haben. Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug mit Verwendung der Versicherungsbestätigungs-Nr. zugelassen wird. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige [Seite 5] Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Laufzeit des Vertrags Informationen nach § 1 der Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot oder VVG-Informationspflichtenverordnung Versicherungsschein. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen, die nach § 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung Beendigung des Vertrags jeweils zur Verfügung zu stellen sind, werden die Informationspflichten Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschweigend Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf stellen: der anderen Partei eine Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangen ist. 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist Einzelheiten in der Kfz-Versicherung, auch zu den jeweiligen Fristen und auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen der Form, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die ist, und die zugehörige Registernummer; Kfz-Versicherung Privat (AKB) Kapitel G. 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, steht das Kündigungsrecht nicht Ihnen, Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, sondern dem Erwerber oder uns zu. Informieren Sie uns daher Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines unverzüglich über den Verkauf Ihres Fahrzeugs. Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Anwendbares Recht und Rechtsweg Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen Es gilt deutsches Recht. einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Versicherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend machen: insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das örtlich 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Niederlassung örtlich zuständig ist. selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Versicherungsvertrag bei nachfolgenden Gerichten geltend machen: Preises ermöglichen; 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, • Haben Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb, außerdem das Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres oder von ihm in Rechnung gestellt werden; Betriebs befindet. Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Vertragssprache Kosten in Rechnung gestellt werden; 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; vereinbart wird. 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angaben über die Beschwerdestelle Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Antrag gebunden sein soll; Ombudsmann für Versicherungen wenden. 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder Form; per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrags; auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 12. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere zu den wenden. vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Ihre Möglichkeit zur Beschreitung des Rechtswegs bleibt hiervon 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über unberührt. das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; Darüber hinaus können Sie in der Kaskoversicherung auch einen 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Sachverständigenausschuss (A.2.8) entscheiden lassen. Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Aufsichtsbehörde Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Vertrags zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen nachfolgend aufgeführten Behörde: Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und die Voraussetzungen Deutschland für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon Sektor Versicherungsaufsicht unberührt bleibt; Graurheindorfer Straße 108 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die 53117 Bonn Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Deutschland Ende der Widerrufsbelehrung Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. [Seite 6] abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Bitte beachten Sie, dass die genannte Behörde keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihr entschieden werden. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, II. Sanktionsklausel können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des 3. Vertragsänderung Versicherungsnehmers, des Versicherten oder eines Dritten, soweit Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag dadurch oder durch Handlungen des Versicherungsnehmers oder des auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirtschafts- oder zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Handelssanktionen verletzt werden. Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos III. Hinweise zu Bonitätsauskünften verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und 4. Ausübung unserer Rechte Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur überwiegen. Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn finden Sie unter folgendem Link für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. https://www.experian.de/selbstauskunft. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht V. Wichtige Hinweise zu Ihrer Damit wir Ihre Vertragserklärung ordnungsgemäß prüfen können, ist es Kfz-Versicherung notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig 1. Zulassung in Deutschland beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Die Genehmigung zum Betrieb der Kfz-Versicherung wurde der Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland für in Deutschland Personenbezogene Angaben (z. B. zur Unfallversicherung), die Sie nicht zugelassene Fahrzeuge erteilt. Die Zulassung in Deutschland setzt gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind voraus, dass Ihr Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in Deutschland unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Zurich Insurance Europe hat. Regelmäßiger Standort ist der Standort, an dem der "Schwerpunkt AG, 50427 Köln in Textform nachzuholen. der Ruhevorgänge" des Fahrzeugs liegt. Wird der regelmäßige Standort Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn an einen von Ihrem Wohn-/Geschäftssitz abweichenden Ort verlegt, Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Liegt der regelmäßige Standort Ihres Fahrzeugs außerhalb Deutschlands, Sie der nachstehenden Information entnehmen. muss Ihr Fahrzeug im entsprechenden Land zugelassen und versichert werden. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen 2. Gesetzliche Mindestversicherungssummen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Bei den nachfolgenden Schadenereignissen sind die gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3.2 auf nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt: nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. • bei Schäden von Insassen in einem Anhänger, • bei baulichen Veränderungen ohne Erfüllung der gesetzlichen Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Bestimmungen (z. B. gültige ABE), Anzeigepflicht verletzt wird? • bei Teilnahme an Festumzügen. 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes 3. Höchstentschädigung in der Kaskoversicherung (A.2.5.6) Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Bitte beachten Sie: In der Kaskoversicherung ist die mögliche noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Höchstentschädigung (A.2.5.6) auf den Neupreis des Fahrzeugs am Tag Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag des Schadens begrenzt. auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung [Seite 7] Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Privat (AKB) Tarif Premium Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen Inhalt A.2.10.8 Zusatzkostenerstattung A.2.10.9 Ersatzwagenschutz für Pkw Eingangsbemerkung A.2.11 Elektro Plus A Welche Leistungen umfasst Ihre A.3 Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen Versicherung? verletzt oder getötet werden A.3.1 Was ist versichert? A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.3.2 Wer ist versichert? A.1.1 Was ist versichert? A.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1.2 Wer ist versichert? A.3.4 Welche Leistungen umfasst die Insassen-Unfallversicherung? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.3.5 Leistung bei Invalidität A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.3.6 Todesfallleistung A.1.5 Was ist nicht versichert? A.3.7 Krankenhaustagegeld, Tagegeld A.1.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen A.3.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Mehrbeitrag vereinbaren? Gebrechen zusammentreffen? A.1.6.1 Auslandschadenschutz A.3.9 Fälligkeit A.1.6.2 Rabattschutz Kfz-Haftpflicht A.3.10 Was ist nicht versichert? A.1.6.3 Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des A.4 Assistance-Leistungen Fahrzeugs verletzt oder getötet wird A.4.1 Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder A.2 Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug Kostenerstattung A.2.1 Was ist versichert? A.4.1.1 Was ist ein Kfz-Schutzbrief? A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung A.4.1.2 Wie ist der Leistungsumfang? versichert? A.4.1.3 Wer ist versichert? A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? A.4.1.4 Versicherte Fahrzeuge A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung A.4.1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? versichert? A.4.1.6 Was ist nicht versichert? A.2.3 Wer ist versichert? A.4.1.7 Anrechnung ersparter Aufwendungen A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.4.1.8 Verpflichtung Dritter A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung B Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger A.2.7 nicht belegt Versicherungsschutz A.2.8 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (Sachverständigenverfahren) B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz A.2.9 Was ist nicht versichert? A.2.10 Welche Ereignisse und Leistungen können Sie zusätzlich C Beitragszahlung gegen Mehrbeitrag vereinbaren? C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags A.2.10.1 Rabattschutz Kfz-Vollkasko C.2 Zahlung des Folgebeitrags A.2.10.2 Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel A.2.10.3 Vollkasko Plus C.4 Zahlungsweise A.2.10.4 Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge C.5 Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung A.2.10.5 Freie Werkstattwahl A.2.10.6 Teilkasko Extra A.2.10.7 Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung [Seite 8] H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen D Ihre Pflichten bei Gebrauch des H.4 Wechselkennzeichen Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung I Schadenfreiheitsrabattsystem D.1 Bei allen Versicherungsarten I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung I.2 Ersteinstufung D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? I.3 Jährliche Neueinstufung E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter einer Pflichtverletzung Verlauf? E.1 Bei allen Versicherungsarten I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können I.6 Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen E.1.1 Anzeigepflicht Vertrag E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs E.1.3 Aufklärungspflicht I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf E.1.4 Schadenminderungspflicht E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung J.1 Typklasse E.4 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung J.2 Zuordnung zu einer Region E.5 Zusätzlich im Schutzbrief J.3 Tarifänderung E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? J.4 Kündigungsrecht J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der F Rechte und Pflichten der mitversicherten Kfz-Haftpflichtversicherung Personen J.6 Änderungen der Tarifstrukturen F.1 Pflichten der mitversicherten Personen F.2 Ausübung der Rechte K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags, K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels Veräußerung des Fahrzeugs K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag? Beitragsberechnung G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren K.5 Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung des Versicherungsvertrag kündigen? Fahrzeugs G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren Versicherungsvertrag kündigen? L Meinungsverschiedenheiten und G.4 Kündigung einzelner Versicherungen Gerichtsstände G.5 Form und Zugang der Kündigung L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung L.2 Gerichtsstände G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? M Änderung der Bedingungen G.8 Wagniswegfall M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese Bedingungen ändern? H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen und N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen Wechselkennzeichen N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und Mitteilungen beachten? H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.1.1 Ruheversicherung O Weitere Regelungen H.1.2 Umfang der Ruheversicherung O.1 Beitragszahlung H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung O.2 Saisonkennzeichen H.1.4 Wiederanmeldung O.3 Kurzzeitkennzeichen H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung O.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung H.2 Welche Besonderheiten gelten bei O.5 Zuordnung zu den Berufsgruppen Saisonkennzeichen? [Seite 9] Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer Anhang 3: nicht belegt [Seite 10] Eingangsbemerkung A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? Was beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung? Die Kfz-Versicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit Versicherungsarten: Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen • A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung A.1.1 Was ist versichert? • A.2 Kaskoversicherung • A.3 Insassen-Unfallversicherung • A.4 Assistance-Leistungen A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie Gebrauch des Fahrzeugs entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Fahrzeug abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument vom • Personen verletzt oder getötet werden, "Fahrzeug", ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, gemeint. • Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar Variable Vertragsinhalte zusammenhängen (reine Vermögensschäden), Die jeweiligen Versicherungsarten beinhalten neben den grundsätzlich und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund vereinbarten Schadenereignissen und Leistungen auch variabel Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des vereinbarte Schadenereignisse und Leistungen. Variable Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Schadenereignisse und Leistungen, sowie weitere Differenzierungen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben werden. werden in diesem Dokument entsprechend ausgewiesen. Diese wählbaren Bestandteile werden einzeln oder in Paketen angeboten. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- Welche wählbaren Bestandteile Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Versicherungsschein entnehmen. A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche Für welche Fahrzeuge können Sie die Kfz-Versicherung Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in abschließen? Geld. Der Tarif Premium kann für die nachfolgend aufgeführten Privatfahrzeuge abgeschlossen werden: • Pkw A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf Selbstfahrervermietfahrzeugen. unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der • Campingfahrzeuge Höhe nach unbegründet sind. Campingfahrzeuge sind als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassene Wohnmobile. Die Fahrzeuge müssen aufgrund ihrer Bauart und A.1.1.4 Regulierungsvollmacht Innenausstattung zum vorübergehenden mobilen Wohnen geeignet sein. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte • Lieferwagen Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t. pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Fahrzeugverwendung A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen Ihr Fahrzeug ist ein Privatfahrzeug. Zur privaten Nutzung zählt auch die Fahrt zur Arbeit. Nicht zur privaten Nutzung gehören Fahrten bei oder Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt zur Ausübung des Berufs oder einer sonstigen sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz gewerblichen/geschäftlichen Tätigkeit. Es sei denn, wir haben dies umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug explizit im Versicherungsschein vereinbart. Die Überlassung des abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Fahrzeugs an Dritte gegen Geld zur Gewinnerzielung ist eine Haftpflichtversicherungsschutz besteht. nichtversicherte gewerbliche Tätigkeit. Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von Hinweis: Maßgeblich ist die in Ihrem Versicherungsschein vereinbarte dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung Nutzung. Bei abweichender Nutzung kann der Versicherungsschutz befindet. nach D.1.1 ganz oder teilweise erlöschen. Hinweis: Ist der Anhänger oder der Auflieger nicht mit dem Fahrzeug Der Versicherungsvertrag verbunden, haftet der Halter/Eigentümer oder eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung des Anhängers oder Aufliegers. Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin sind unser Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin sind für die Erfüllung der Rechte und Pflichten, A.1.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca welche sich aus diesen Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen Police) nach F, ergeben, verantwortlich. Die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im A.1.1.6.1 Was ist versichert? Kapitel F. Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch eines im Ausland angemieteten Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen. In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren Der Versicherungsschutz gilt während einer vorübergehenden Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an. Nennen Auslandsreise für die Dauer von höchstens drei Monaten ab dem wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer, die Zeitpunkt einer ersten Anmietung. mitversicherten oder sonstigen Personen, sind auch unsere Vertragspartnerinnen, die mitversicherten und sonstigen weiblichen Voraussetzung für die Leistung ist, dass es sich bei dem angemieteten Personen gemeint. Fahrzeug um einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug handelt. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Wir leisten nicht, wenn für das angemietete Fahrzeug Versicherungsschutz aus einer für das angemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Schäden am angemieteten Fahrzeug sind nicht versichert. [Seite 11] oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur A.1.1.7 Eigenschadendeckung gelegentlich begleitet, • Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht A.1.1.7.1 Was ist versichert? wird, Versichert sind auch Schäden an Ihren eigenen Sachen, die durch den • den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, wenn der Schaden von einem berechtigten Insassen, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach berechtigten Fahrer verursacht wurde. A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, • den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Eigene Sachen sind: mit Ihnen oder mit dem Halter des Fahrzeugs tätig ist. • andere, auf Sie zugelassene Kraftfahrzeuge auch wenn sich diese auf Diese Personen können ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dem eigenen Grundstück befinden (ausgenommen hiervon sind selbstständig gegen uns erheben. Betriebsgelände), • eigene Gebäude, Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen • eigene sonstige Sachen, sofern sich diese Sachen nicht im oder am finden Sie im Kapitel F. versicherten Fahrzeug befinden. A.1.2.1 Abweichend bei Führen fremder Fahrzeuge im Dadurch entstehende Folgeschäden (z. B. Wertminderung, Ausland (Mallorca Police A.1.1.6) Mietwagenkosten und sonstige Ausfallkosten) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Abweichend von A.1.2 gilt der Schutz bei Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca Police) nach A.1.1.6 für Sie und folgende mitreisende Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Personen: Fremdschaden bestehen würde. • Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Lebenspartner Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt in häuslicher Gemeinschaft, 100.000 EUR. • Ihre mitreisenden Kinder und/oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Pflege-, Stiefkinder. A.1.1.8 Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir Umweltschadengesetz (Versicherungssummen)? A.1.1.8.1 Was ist versichert? A.1.3.1 Höchstzahlung Über die Regelungen in A.1.1 hinaus stellen wir Sie von Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, Versicherungssummen. eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache verursacht worden sind. haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein Nicht versichert sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des entnehmen. Umweltschadengesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht A.1.3.2 Bei welchen Schadenereignissen zahlen wir nur werden können. die gesetzlichen Mindestversicherungssummen? Abweichend zu A.1.3.1 gelten die gesetzlichen Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Mindestversicherungssummen vereinbart: Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. • bei Schäden von Insassen in mitversicherten Anhängern, • bei Schäden aufgrund baulicher Veränderungen Ihres Fahrzeugs A.1.1.8.1.1 Begründete Ansprüche (z. B. Chip-Tuning, Einbau zusätzlicher Batterien), wenn die baulichen Veränderungen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leisten führen, wir Ersatz in Geld. • bei Schäden, die während einer Teilnahme an einem Festumzug entstehen. A.1.1.8.1.2 Unbegründete Ansprüche Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbegründet, Hinweis: Soll der Versicherungsschutz auch für einen mit dem Fahrzeug wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die verbundenen Anhänger gelten, sind die gesetzlichen Vorgaben Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. (Zulassungs- und Versicherungspflicht, straßenverkehrsrechtliche sowie sonstige behördliche Auflagen) sowohl für das Zugfahrzeug als auch für A.1.1.8.2 Regulierungsvollmacht den Anhänger einzuhalten. Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder der Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf dem Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die gesetzlichen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen Bestimmungen zum Transport von Personen (z. B. die Einhaltung des pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. die Auflagen zur Sicherung der Personen) einzuhalten. Der Fahrer des Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren Fahrzeugs ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- und mitverantwortlich. Bei Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren Kapitel D.3 leistungsfrei. oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. A.1.2 Wer ist versichert? A.1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich mitversicherte Personen: unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (Kfz-PflVV). In diesem Fall müssen • den Halter des Fahrzeugs, Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten • den Eigentümer des Fahrzeugs, Schadenersatzanspruch selbst einstehen. • den Fahrer des Fahrzeugs, • die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, • den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs – A.1.3.4 Höchstzahlung in der Umweltschadenversicherung ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge, (A.1.1.8) es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu Wurden anstelle der gesetzlichen Mindestdeckung andere gewähren, • den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen Versicherungssummen vereinbart, sind abweichend zu A.1.3.1 unsere oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung Zahlungen für ein Schadenereignis im Rahmen der Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) auf 5 Mio. EUR pro [Seite 12] Schaden/Ereignis beschränkt. Im Versicherungsjahr leisten wir maximal A.1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen 10 Mio. EUR, unabhängig von der Anzahl der Schadenereignisse. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Bei Vereinbarung der gesetzlichen Mindestdeckungssummen ist die der Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, Höchstzahlung pro Schaden/Ereignis und Versicherungsjahr auf die für die mit dem Fahrzeug befördert werden. Sachschäden geltende gesetzliche Mindestdeckungssumme begrenzt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch mitversicherte Person nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte bei Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch gilt: Ihres Fahrzeugs verletzt werden. Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich Hinweis: Bei Sachschäden besteht ggf. eingeschränkter auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Versicherungsschutz für Ihre Sachen nach A.1.1.7. Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und A.1.4.3 Abweichend in der Umweltschadenversicherung Beförderungsfristen (A.1.1.8) Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die Abweichend zu A.1.4.1 und A.1.4.2 haben Sie in der durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) Versicherungsschutz im entstehen. Anwendungsbereich des USchaG in Deutschland. A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche Darüber hinaus haben Sie auch Versicherungsschutz in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Voraussetzung ist, dass die Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der Anwendung findet. gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.1.5 Was ist nicht versichert? A.1.5.10 Zusätzlich bei Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca Police A.1.1.6) A.1.5.1 Vorsatz Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder widerrechtlich herbeiführen. Abhandenkommen • des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug A.1.5.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten beförderten Sachen, Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des • von Sachen unberechtigter Insassen. Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und A.1.5.11 Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung Demonstrationen, wenn (A.1.1.8) • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert: Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine a) unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d Umweltschäden Pflichtversicherungsgesetz besteht. Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt Hinweis: Bitte beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. entstehen. b) Ausbringungsschäden A.1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die A.1.5.4 Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschleppten Fahrzeugen abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung c) Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug dienen Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen • verbundenen Anhängers oder Aufliegers, Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche • geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. [Seite 13] A.1.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegenüber dem Mehrbeitrag vereinbaren? ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer aufgeben oder wenn Sie diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, A.1.6.1 Auslandschadenschutz • wenn Ihre Ansprüche und/oder die Ansprüche von mitversicherten Personen auf Dritte (z. B.: Sozialversicherungsträger im In- und Der Auslandschadenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Ausland) übergegangen sind. Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.1.6.2 Rabattschutz Kfz-Haftpflicht A.1.6.1.1 Was ist versichert? Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für entnehmen. den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4) einzutreten hat. A.1.6.2.1 Was ist versichert? Umfang und Höhe der Leistung entsprechen dem Leistungsumfang Ihrer Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung bei uns abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung. des Schadenfreiheitsrabattes nach den Tabellen im Anhang 1 Für jeden weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen entsprechend der Tabelle im Anhang 1. Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Es erfolgt durch uns keine Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sofern Sie können Rabattschutz Kfz-Haftpflicht abschließen, wenn folgende allerdings einer im Land des Schadeneintritts wohnhaften Person das Voraussetzungen erfüllt sind: Führen des Fahrzeugs eingeräumt oder anderen dort wohnhaften Personen die Mitnahme im Fahrzeug ermöglicht worden ist, gilt • Ihr Versicherungsvertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse gegenüber diesen Personen das Recht des Schadenorts. SF 4 eingestuft, • innerhalb der letzten zwölf Monate ab Vertragsbeginn ist kein Voraussetzungen für die Leistung sind: belastender Schaden nach I.4.2 zum Vertrag bzw. Vorvertrag angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.2, der • der Unfall ereignet sich im vereinbarten Geltungsbereich durch den Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag bereits Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs, Rabattschutz Kfz-Haftplicht vereinbart. • der Unfallgegner ist für den Unfall verantwortlich, • das Fahrzeug des Unfallgegners ist im vereinbarten Geltungsbereich zugelassen bzw. es besteht im vereinbarten Geltungsbereich eine A.1.6.2.2 Wer ist versichert? gesetzliche Versicherungspflicht. Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht gilt für Sie und den im Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf mitgeführte Fahrzeugs. Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger und das von den berechtigten Fahrzeuginsassen mitgeführte Reisegepäck. A.1.6.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder ein Dritter Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus anderen Geltungsbereich. Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungspflichten vor. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag sind wir zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines A.1.6.2.4 Was ist nicht versichert? ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf unsere Leistung Über die Regelungen nach A.1.5.1 bis A.1.5.9 hinaus besteht kein angerechnet. Versicherungsschutz, wenn Sofern wir in Vorleistung treten, geht Ihr Leistungsanspruch nach § 86 • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt VVG auf uns über. wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis gehört, Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E, insbesondere • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden E.2.7. Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein belastender Schaden angefallen ist. A.1.6.1.2 Wer ist versichert? A.1.6.3 Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des Der Schutz des Auslandschadenschutzes gilt für Sie und für folgende Fahrzeugs verletzt oder getötet wird Personen: Der Fahrerschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung • den Halter des Fahrzeugs, vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. • den Eigentümer des Fahrzeugs, • den Fahrer des Fahrzeugs, • berechtigte Insassen des Fahrzeugs. A.1.6.3.1 Was ist versichert? Diese Personen können ihre Ansprüche selbstständig bei uns geltend Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch machen. entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im Kapitel F. Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z. B. das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen. A.1.6.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf (Versicherungssummen)? seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Die Höhe des Versicherungsschutzes richtet sich nach A.1.3.1 bis Gesundheitsschädigung erleidet. A.1.3.3. A.1.6.3.1.1 Welche Voraussetzungen bestehen für die A.1.6.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Zahlung einer Entschädigung des Fahrerschutzes? Abweichend zu A.1.4 haben Sie im Auslandschadenschutz (A.1.6.1) Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein Versicherungsschutz in allen Mitgliedstaaten der EU – ausgenommen unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Deutschland – und in Großbritannien, Montenegro, Norwegen, zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs Schweiz, Serbien und in den europäischen Kleinstaaten Andorra, Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte Fahrer Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan. vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt verstirbt. A.1.6.1.5 Was ist nicht versichert? A.1.6.3.1.2 Verpflichtung Dritter (SUBSIDIARITÄT) Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 leisten wir nicht: Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags) oder • wenn Sie und/oder eine mitversicherte Person die Ihnen zustehenden gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese [Seite 14] Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre Ausgeschlossen sind die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie die Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen, soweit Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die Hinterbliebenen der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, können keinen Schmerzensgeldanspruch aus diesem Vertrag geltend Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, machen. Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen 1.2 Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR hat. Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße von Der Fahrerschutz beinhaltet die Absicherung des nach Berücksichtigung Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die entsprechende vorrangiger Ersatzansprüche verbleibenden Personenschadens des Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000 EUR monatlich. berechtigten Fahrers nach A.1.6.3.1.4. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung. Sofern die verletzte Person selbstständig tätig ist, können wir die Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen Anspruch nicht Leistung im Rahmen des Naturalersatzes durch Stellung einer Ersatzkraft erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir dennoch, wenn erbringen. nachfolgende und entsprechend nachgewiesene Voraussetzungen vorliegen: Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach den folgenden Regelungen: • der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend gemacht und a) Bei erwerbstätigen Personen • der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung des Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei Erwerbstätigen ist der billigerweise zumutbar waren, Einkommensnachweis dabei durch die Vorlage der • der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden Steuerbescheide der abgetreten. letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder aber z. B. bei Selbstständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten drei A.1.6.3.1.3 Wer ist leistungsberechtigt? Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein individueller Abzug der ersparten berufsbedingten Aufwendungen der Berufstätigkeit. Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu. b) Bei nichterwerbstätigen Personen Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei Nichterwerbstätigen Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres, stehen (Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen, etc.) wird das zum die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den Unfallzeitpunkt statistische Durchschnittseinkommen in Deutschland unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte gemäß der Deutschen Rentenversicherung zu Grunde gelegt. Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und Dieser ermittelte Verdienstausfall wird dann für die Zukunft nach den Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers. Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst. Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6 Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend machen. Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall des Todes körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben. des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen. Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der A.1.6.3.1.4 Was leisten wir im Fahrerschutz? Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der Der Fahrerschutz orientiert sich am Anspruchsumfang der jeweils Wiedereingliederung in das Berufsleben. geltenden deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen, ohne jedoch eine Leistungsverpflichtung analog der Hinweis: Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht Kfz-Haftpflichtversicherung (Regulierung nach der Art eines nach, wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei Kfz-Haftpflichtversicherers) zu beinhalten. der Leistung in Abzug gebracht. Was wir leisten: Sind wir nach den Bestimmungen für den Fahrerschutz Ende der Leistungspflicht leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten Die Gewährung der Leistung endet mit dem Eintritt in die Regelrente, Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen. spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von Hilfeleistungen 1.3 Haushaltshilfe – analog der Naturalrestitution – durch von uns beauftragte Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Minderung der Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung. Für Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 % festgestellt, stellen wir Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der hauswirtschaftlichen Haftung oder Gewährleistung. Versorgung wie z. B. das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der einschlägigen Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine Geldleistung vorbehalten. ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält sich der Anspruchsberechtigte im Ausland auf, können für die Zeit des Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Die Haushaltsführung objektiv erforderlich sind. Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch den werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. entsprechenden Bescheid zu führen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. 1.4 Behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR 1. Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte 1.1 Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR für Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR. • Wohnung oder Haus, • Pkw, Die Bemessung zum Grund und zur Höhe erfolgt durch uns und • Arbeitsplatz. orientiert sich an den Leistungen nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die Berechnung erfolgt dabei unter Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und Verwendung der einschlägigen Schmerzensgeldtabellen (z. B. angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei nicht an die Bemessung anderer Eigentumsverhältnisse möglich ist. Versicherer oder anderer Leistungsverpflichteter (z. B. andere Kfz-Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden. Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. [Seite 15] anrechnen lassen. Nicht übernommen werden weitere anfallende mittelbare Kosten, wie z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge. Ende der Leistungspflicht Die Gewährung der Leistung endet spätestens 1.5 Pflegeleistungen • bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und übernehmen mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung des dabei die Kosten für den unfallbedingten Pflegemehrbedarf bis zum 67. Lebensjahres. Ändert sich der Familienstand des/der maximal dreifachen Satz der/des jeweils festgestellten bezugsberechtigten Hinterbliebenen, endet unsere Leistungspflicht Pflegestufe/Pflegegrads. ebenfalls. • bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens nach der festgestellt, hat er dies durch Vorlage des entsprechenden Bescheids Vollendung des 27. Lebensjahres. nachzuweisen. Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache, später gültigen Pflegestufen/Pflegegraden in der gesetzlichen als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf Pflegeversicherung. Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen. 1.6 Sonstige vermehrte Bedürfnisse 2.2 Beerdigungskosten Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten erforderlichen Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einer der anderen nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die entsprechenden 5.000 EUR. Kosten. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung ärztlicher Betreuung, Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur A.1.6.3.1.5 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchsberechtigten Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob Behördengängen. und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, Die Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgt nur, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden. Vorhandene Unterlagen, z. B. von anderen Versicherern sind uns Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung an vorzulegen. den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z. B. durch die Unfallfolgen bedingte Anspruchsberechtigten verlangen. erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung) werden nicht übernommen. A.1.6.3.1.6 Wie lange können Ansprüche aus dem Fahrerschutz geltend gemacht werden? 1.7 Soforthilfe Die Ansprüche aus dem Fahrerschutz verjähren nach drei Jahren. Die Zur Abdeckung erster Kosten, wie z. B. Zuzahlungen im Krankenhaus Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Leistung zahlen wir – bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bereits verlangt werden kann. ab dem ersten Tag einmalig eine Soforthilfe in Höhe von 250 EUR. Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung in 2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt Textform bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt. 2.1 Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR A.1.6.3.2 Wer ist versichert? Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten • durch den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich zum Unfallzeitpunkt im Bezüge finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Beitragsberechnung auf dem • eine objektive Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt), Versicherungsschein) eingeschlossen ist. zahlen wir an die Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu A.1.6.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? einem Betrag von monatlich maximal 10.000 EUR. Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten Die Höhe der Unterhaltsleistung für alle anspruchsberechtigten Geltungsbereich. Hinterbliebenen orientiert sich an den Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. A.1.6.3.4 Was ist nicht versichert? Haben im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert: übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR, so sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer Ansprüche A.1.6.3.4.1 Psychische Reaktionen berechtigt. Kein Versicherungsschutz besteht Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung. • bei Unfällen des Fahrers, die infolge Geistes- oder Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner, und epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers. Körper des Fahrers ergreifen, entstanden sind; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.1.6.3.1.4 Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt. Ziffer 1.2 "Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR" • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Regelungen berücksichtigt. Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Hinweis: Drittleistungen werden nach A.1.6.3.1.2 auf den Anspruch A.1.6.3.4.2 Schäden an der Bandscheibe angerechnet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6 fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine zumutbare heißt: zu mehr als 50 %) verursacht. Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der Leistung müssen sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare Erwerbstätigkeiten [Seite 16] A.1.6.3.4.3 Ansprüche Dritter Fahrzeugzubehör während einer Reparatur, – lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherrn gehalten werden. und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. A.2.1.2.2 Beitragsfrei im Rahmen von Freigrenzen mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile A.1.6.3.4.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Die nachfolgend genannten Teile und das Zubehör sind ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch oder am Fahrzeug fest angebaut sind, bis zu einem Gesamtneuwert Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt (brutto) dieser Teile in Höhe von: unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. unbegrenzt A.1.6.3.4.5 Schäden, die über einen Personenschaden hinausgehen Die danach mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile sind: Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über einen • straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach- oder Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch Personenfolgeschäden (z. B. Kleiderschäden, Bargeld- und Chiptuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, Vermögensschäden. • individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen, • speziell für das Fahrzeug angefertigte Sonderauf- oder Umbauten. A.1.6.3.4.6 Schäden, die über das Lenken hinausgehen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch den sonstigen A.2.1.2.3 Nicht versicherbare Gegenstände Gebrauch des Fahrzeugs z. B. Ein- und Aussteigen entstehen. Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug A.1.6.3.4.7 Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der oder anderer berauschender Mittel entstehen Insassen. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen. A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung versichert? A.1.6.3.4.8 Gurtpflicht A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer während der Fahrt Teilkaskoversicherung versichert? keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hat, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner A.2 Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.1 Was ist versichert? A.2.2.1.1 Brand und Explosion Versichert sind Brand und Explosion. A.2.1.1 Ihr Fahrzeug Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach der Brand • Teilkaskoversicherung (A.2.2.1), Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen • Vollkaskoversicherung (A.2.2.2), bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und • gegen Mehrbeitrag wählbare Leistungen (A.2.10). sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherte Gegenstände Explosion Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mitversichert Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind A.2.2.1.2 Kurzschlussschäden (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch in A.2 entsprechend, soweit nichts Anderes geregelt ist. Kurzschluss. A.2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile Folgeschäden sind nicht versichert. Soweit unter A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Hinweis: Folgeschäden können nach A.2.10.6.1 gegen Mehrbeitrag Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des Fahrzeugs mitversichert werden. beitragsfrei mitversichert: • fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute A.2.2.1.3 Entwendung Fahrzeugteile, • fest im Fahrzeug eingebautes oder fest am Fahrzeug angebautes Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs in den nachfolgenden oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, Fällen: vorausgesetzt es dient ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und wird nach allgemeiner a) Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen (z. B. Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des Edelpelzbezüge), Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. • im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt werden b) Unterschlagung Eine Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug (z. B. Sicherungen oder Leuchtmittel), • Planen, Gestelle für Planen (Spriegel) und Aufbauten (ohne nicht Spezialaufbauten), • zum Gebrauch im eigenen Interesse für einen längeren Zeitraum als • folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: sieben Tage, – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit • zur gewerbsmäßigen Veräußerung Sommerbereifung, – Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, überlassen wurde. – nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte Fahrzeugteile und [Seite 17] Tieren aller Art. Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Meldepflichten nach E.3.5 (Name, Anschrift und Geburtsjahr des Täters) im Schadenfall und die Folgen A.2.2.1.7 Tierbissschäden einer Pflichtverletzung nach E.6.6. Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug. c) unbefugter Gebrauch Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise Folgeschäden am Fahrzeug sind versichert bis zu: berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. 20.000 EUR Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom A.2.2.1.8 Versicherungsschutz bei der Benutzung von Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt Fähren und Schiffen wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen wird: Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist. • das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter, d) Innenraumvandalismus • das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Eingeschlossen sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Seegangs über Bord gespült, Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs, • das Fahrzeug geht über Bord, weil der Kapitän anordnet, Ihr wenn diese in Folge der oben genannten Ursachen entstehen. Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten. A.2.2.1.4 Naturgewalten A.2.2.1.9 nicht belegt Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der nachfolgend genannten Ereignisse auf das Fahrzeug: A.2.2.1.10 nicht belegt • Sturm • Hagel A.2.2.1.11 nicht belegt • Blitzschlag • Überschwemmung A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der • Starkregen • Schneelawinen Vollkaskoversicherung versichert? • Dachlawinen Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, • Erdrutsch (Geröll- und Schlammlawinen) • Erdbeben Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner • Erdsenkungen mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs durch die • Vulkanausbrüche nachfolgenden Ereignisse: Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass A.2.2.2.1 Ereignisse der Teilkaskoversicherung durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1. Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen A.2.2.2.2 Unfall Sturm Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Windstärke 8. Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Starkregen Darüber hinaus sind Verwindungsschäden mitversichert. Dies sind Starkregen ist das plötzliche Eindringen von Feuchtigkeit als Schäden durch Verbiegen oder Verdrehen des Fahrzeugs in der unmittelbare Folge großer Niederschlagsmengen (mindestens Längsachse, zum Beispiel aufgrund Krafteinwirkungen zwischen 15 l/Quadratmeter in der Stunde) in das versicherte Fahrzeug. Zugfahrzeug und Anhänger. Schneelawinen Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: Schneelawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Dachlawinen Dachlawinen sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen. Reifen, • Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Erdbeben Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch Betanken oder verrutschende Ladung, geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben, Erdsenkungen • Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am naturbedingten Hohlräumen. Zugfahrzeug durch den Anhänger. Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im A.2.2.1.5 Glasbruch Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden (z. B.: Schäden beim Beladen Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als des Fahrzeugs). Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. A.2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten, wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die mit der noch nicht abgelaufen ist. Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu Ihnen oder der zum Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Gebrauch berechtigten Personen stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Familien- oder Haushaltsangehörige). Monitoren sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. A.2.2.2.4 Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-, Cyberangriff) A.2.2.1.6 Zusammenstoß mit Tieren Mitversichert sind auch Schäden an Ihrem Fahrzeug infolge eines Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Unfalls, der durch einen Eingriff in oder eine Manipulation an der [Seite 18] Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker-, Cyberangriff) verursacht wurde. gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. A.2.3 Wer ist versichert? A.2.5.1.3 Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag technischen Kommunikations- und Leitsystemen auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Bei Zerstörung oder Verlust von fest im Fahrzeug verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom Hersteller Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens – unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es nicht A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? mehr hergestellt wird, für ein vergleichbares Gerät in gleicher Ausführung. A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs? A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert A.2.5.2.1 Reparatur Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1. a) Wenn Ihr Fahrzeug vollständig fach- und sachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des A.2.5.1.2 Neu-/Kaufpreisentschädigung Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.1.2.1 Was ist versichert? A.2.5.2.1 b). Abweichend von A.2.5.1.1 zahlen wir nach einem Totalschaden, einer b) Wenn Ihr Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fach- und Zerstörung oder eines Verlusts Ihres Fahrzeugs in der Teil- oder sachgerecht repariert wird, gilt: Vollkaskoversicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs. Vorausgesetzt der Wir zahlen die von einem Kfz-Sachverständigen geschätzten Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie: Wiederbeschaffungswerts. 36 Monate Hinweis: Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer angefallen ist (A.2.5.4). kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. Der Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. c) Bei Glasbruchschäden (A.2.2.1.5) Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung Bei Gebrauchtfahrzeugen (das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Erwerbs nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des bereits auf einen anderen Halter zugelassen) sind wir berechtigt, den Wiederbeschaffungswertes. Kaufpreis durch einen Kfz-Sachverständigen (von uns beauftragt) überprüfen zu lassen. Berücksichtigt wird hierbei auch der Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten, wenn Fahrzeugzustand unmittelbar vor dem Schaden. Ein vorhandener die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt Restwert wird abgezogen. vorgenommen wird. A.2.5.1.2.2 Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung A.2.5.2.1.1 Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw erfüllt sein? Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt Sie sind verpflichtet, bei einem ersatzpflichtigen Schaden innerhalb Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Deutschlands, die Reparatur nach A.2.5.2.1 a) oder die Feststellung der Neu-/Kaufpreisentschädigung erforderlichen Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 b) in einer von uns • wenn die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung mindestens ausgewählten und vermittelten Werkstatt in Auftrag zu geben. Diese 80 % des Kaufpreises erreichen, Verpflichtung gilt für Karosserie- und Glasbruchschäden infolge eines • nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung der aufgeführten Schadenereignisse: innerhalb von einem Jahr den Kauf eines mindestens gleichwertigen Kraftfahrzeugs verwendet wird. • Unfall (A.2.2.2.2) • Mut- oder böswillige Handlungen (A.2.2.2.3) • Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3) Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen • Naturgewalten (A.2.2.1.4) • Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6) Totalschaden • Glasbruch (A.2.2.1.5), in diesem Fall entfallen die unten Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur beschriebenen Zusatzleistungen. des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Zusätzlich erhalten Sie die nachfolgend beschriebenen Leistungen: Zerstörung Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung nach A.2.5.2 • Ihr Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt gebracht und gereinigt hinaus, d. h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine zurückgebracht. Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig • Sie erhalten von der vermittelten Werkstatt eine Garantie auf alle ausschließt. Reparaturarbeiten. • Die Werkstatt stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Verlust Reparatur zur Verfügung. Die Klasse des Fahrzeugs bestimmt die Verlust ist jede Art des Abhandenkommens (z. B. durch Diebstahl) Werkstatt. ausgenommen das reine Verlieren (z. B. eines Fahrzeugteils) im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs. Die zusätzlich aufgeführten Leistungen gelten nicht bei Glasbruchschäden. Restwert Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner Teile im beschädigten oder zerstörten Zustand. Hinweis: Sie müssen nach E.3.1.2 im Schadenfall umgehend telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen. Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines Für die Reparatur (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung der erforderlichen Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig [Seite 19] repariert wird (A.2.5.2.1 b)), benennen wir Ihnen eine qualifizierte oder über den Erwerb von Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs Werkstatt. Kosten für die Feststellung der Reparaturkosten werden von geführt werden. uns nicht übernommen, es sei denn wir beauftragen einen Kfz-Sachverständigen nach A.2.5.3. A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung Die Werkstatt wird sich mit Ihnen bezüglich Reparaturtermin (A.2.2.1.3) unverzüglich in Verbindung setzen. Rechte und Pflichten aus der Reparatur (wie z. B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen A.2.5.5.1 Wiederauffinden des Fahrzeugs nach Entwendung den Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt). (A.2.2.1.3) Bitte beachten Sie unsere eingeschränkte Leistungspflicht bei Verstößen nach E.6.6. Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden, Verlust der Herstellergarantie sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, Wir übernehmen die Garantieleistung des Herstellers bis zum Zeitpunkt dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv der Beendigung Ihres Vertrages oder dem Übergang des Fahrzeugs auf zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. einen Erwerber. Voraussetzung ist, dass A.2.5.5.2 Übernahme von Fahrtkosten • Ihr Hersteller im Rahmen seiner Herstellergarantie die Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in einer Garantieleistung verweigert, da das Fahrzeug in unserer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt Partnerwerkstatt repariert wurde, werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und • Sie uns die Garantieunterlagen des Fahrzeugherstellers überlassen, Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). • Sie und die mitversicherten Personen Ihre Ansprüche gegen Dritte Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des (Hersteller) zu unseren Gunsten abtreten. Fahrzeugs zum Fundort. Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt nicht A.2.5.5.3 Eigentumsübergang nach Entwendung (A.2.2.1.3) Wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung der erforderlichen Reparaturkosten (A.2.5.2.1 b)) aus Gründen, die Sie Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, zu vertreten haben, nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt werden wir dessen Eigentümer. durchgeführt, verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten nach E.3.1.2. A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? In diesem Fall erstatten wir die für die Reparatur berechneten Kosten nur anteilig. Die Höhe des Abzugs können Sie Ihrem Versicherungsschein (Höchstentschädigung) entnehmen. Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach E.3.1.2 und die Folgen einer Pflichtverletzung nach E.6.6. Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen Neupreis Hinweis: Freie Werkstattwahl kann nach A.2.10.5 gegen Mehrbeitrag Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der mitversichert werden. Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die A.2.5.2.2 Abschleppen unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadens abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei dürfen einschließlich unserer Leistungen A.2.5.7 Selbstbeteiligung wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Obergrenzen nach A.2.5.2.1 a) oder A.2.5.2.1 b) nicht überschritten Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem werden. Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Kosten zu übernehmen. A.2.5.7.1 Abweichende Selbstbeteiligungen Hinweis: Kosten für die Bergung des Fahrzeugs werden in der Nachfolgende Regelungen gelten zusätzlich zu A.2.5.7 vereinbart: Kaskoversicherung nicht erstatttet. • Wir verzichten bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe (A.2.2.1.5) auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der A.2.5.2.3 Abzug "neu für alt" Teilkaskoversicherung, wenn die Beschädigung durch eine fachgerechte Reparatur – ohne Austausch der Windschutzscheibe – Wir verzichten auf den Abzug "neu für alt". in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird. A.2.5.2.4 Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, A.2.5.8 Was ersetzen wir nicht? technischen Kommunikations- und Leitsystemen Wir zahlen nicht für Veränderungen oder Verbesserungen, Alterungs- Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten Fahrzeug verbauten oder Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeiten), erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Hinweis: Folgende Kosten können gegen Mehrbeitrag mitversichert werden: A.2.5.3 Sachverständigenkosten • Wertminderung (A.2.10.4) Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen • Zulassungs- und Überführungskosten (A.2.10.8.1) Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. • Entsorgungskosten (A.2.10.8.2) • Verzollungskosten (A.2.10.8.3) A.2.5.4 Mehrwertsteuer • Ersatzwagenschutz (A.2.10.9) Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. A.2.5.8.1 Rest- und Altteile Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet. Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist, kann durch die Vorlage der Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs [Seite 20] A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht werden. A.2.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben (hierfür ist es notwendig, dass uns alle A.2.9.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen), zahlen wir diese der Staatsgewalt spätestens innerhalb von zwei Wochen. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt A.2.6.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Entschädigung verlangen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.6.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst A.2.9.6 nicht belegt abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Wir zahlen daher die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ihrer A.2.10 Welche Ereignisse und Leistungen können Sie in Textform abgegebenen Schadenanzeige bei uns. zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbaren? A.2.7 nicht belegt A.2.10.1 Rabattschutz Kfz-Vollkasko Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese A.2.8 Meinungsverschiedenheiten über die Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) entnehmen. A.2.8.1 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe A.2.10.1.1 Was ist versichert? einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor Ihr erster belastender Schaden nach I.4.2 führt nicht zu einer Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach der Tabelle im Anhang 1. Für jeden weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr A.2.8.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen erfolgt die Rückstufung entsprechend der Tabelle im Anhang 1. Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Sie können Rabattschutz Kfz-Vollkasko nur abschließen, wenn und Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird solange der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht vereinbart gilt. dieser von dem jeweils anderen bestimmt. A.2.10.1.2 Wer ist versichert? A.2.8.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko gilt für Sie und den im des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigen sie sich Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige Fahrzeugs. Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen A.2.10.1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? liegen. Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten Geltungsbereich. A.2.8.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen. A.2.10.1.4 Was ist nicht versichert? Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu Versicherungsschutz, wenn beschreiten. • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten A.2.9 Was ist nicht versichert? Fahrerkreis gehört, • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie oder eine belastender Schaden angefallen ist. mitversicherte Person vorsätzlich herbeiführen. A.2.10.2 Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand Die Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) ist eine wählbare der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Es sei denn, Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. • der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer A.2.10.2.1 Was ist versichert? berauschender Mittel herbeigeführt, • Sie oder eine mitversicherte Person haben den Diebstahl des Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder versicherten Fahrzeugs oder seiner Teile grob fahrlässig ermöglicht. Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag, wenn Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. • Ihr Kredit-/Finanzierungsgeber bzw. Leasinggeber eine A.2.9.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten entsprechende Nachforderung schriftlich geltend gemacht hat, • Sie bei einer Finanzierung das Darlehen ausschließlich zur Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Finanzierung Ihres Fahrzeugs aufgenommen haben. Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Kredit-/Finanzierungsverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten. Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. Die abgezinste Restforderung ist die Summe Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. • der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, • der anteiligen Restrate, • dem abgezinsten Leasing-Restwert, A.2.9.3 Reifenschäden • der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung. Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Nicht berücksichtigt werden: Versicherungsschutz besteht jedoch für Reifenschäden, wenn durch [Seite 21] • vor Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht gezahlte Raten, A.2.10.4.1 Was ist versichert? • Nachforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung der Kilometerleistung, Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung in • Finanzierungskosten, Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen • Zulassungs- und Überführungskosten, es sei denn diese sind im Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 a), wenn die nachfolgend aufgeführten Rahmen Ihres gewählten Versicherungsumfangs in der Voraussetzungen erfüllt sind: Kaskoversicherung mitversichert, • im Leasingvertrag integrierte Kosten für Wartung, • Die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse Verschleißreparaturen, Reifen usw., verursacht: • eine eventuell vergrößerte Differenz zwischen abgezinster – Unfall (A.2.2.2.2) Restforderung und Wiederbeschaffungswert aufgrund eines – Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus A.2.2.2.3) Verstoßes gegen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem – Kollision mit Tieren (A.2.2.1.6) Leasinggeber (z. B. bei einer unzureichenden Wartung oder • Das Fahrzeug wurde nach A.2.5.2.1 a) fach- und sachgerecht Reparatur Ihres Fahrzeugs). repariert. • Die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inkl. der Kapitel A.2.5.7 abgezogen. Mehrwertsteuer (A.2.5.4). • Das Fahrzeug ist am Schadentag maximal fünf Jahre alt. A.2.10.2.2 Wer ist versichert? A.2.10.4.2 Wer ist versichert? Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Leasing- oder Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend. Kredit-/Finanzierungsnehmer des versicherten Fahrzeugs. A.2.10.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.10.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten Geltungsbereich. Geltungsbereich. A.2.10.4.4 Was ist nicht versichert? A.2.10.2.4 Was ist nicht versichert? Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend. Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend. A.2.10.5 Freie Werkstattwahl A.2.10.3 Vollkasko Plus für Pkw und Campingfahrzeuge Die Freie Werkstattwahl ist eine wählbare Leistung zur Die Vollkasko Plus ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung Kaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.2.10.3.1 Was ist versichert? A.2.10.5.1 Was ist versichert? Ihr Fahrzeug ist über die in der Vollkaskoversicherung (A.2.2.2) Abweichend zum Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1) beschriebenen Schadenereignisse hinaus gegen jede Beschädigung, entscheiden Sie frei über die Wahl ihrer Reparaturwerkstatt. In diesem Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen das Fall gelten keine Zusatzleistungen oder die Übernahme der Fahrzeug ausgesetzt ist. Garantieleistung Ihres Herstellers durch uns nach A.2.5.2.1.1 vereinbart. Versichert sind auch mittelbare Folgeschäden infolge eines unter A.2.2.2 A.2.10.6 Teilkasko Extra genannten Ereignisses. Nicht versichert sind die in A.2.10.3.4 genannten Fälle. A.2.10.6.1 Kurzschlussfolgeschäden Der Einschluss von Kurzschlussfolgeschäden ist eine wählbare Leistung. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.2.10.3.2 Wer ist versichert? A.2.10.6.1.1 Was ist versichert? Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend. Zusätzlich zu Kurzschlussschäden (A.2.2.1.2) sind auch durch Kurzschluss verursachte Folgeschäden bis zu 5.000 EUR mitversichert. A.2.10.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten A.2.10.6.2 nicht belegt Geltungsbereich. A.2.10.6.3 Schlossaustauschkosten A.2.10.3.4 Was ist nicht versichert? Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn Versicherungsschutz für die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls – nicht aus dem Fahrzeug – oder durch Raub entwendet wurden. • Schäden durch eine allmähliche Einwirkung oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess (Verschleiß, Abnutzung), A.2.10.7 Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung • Betriebsschäden an mechanischen, elektrischen oder hydraulischen Teilen, z. B. Motor, Getriebe, Katalysator, Vorder- und Hinterachse, Der Einschluss der erweiterten Neu-/Kaufpreisentschädigung ist eine Lenkung, Batterie, Bremsanlage, Klimaanlage, Heizung, Airbag, die wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie gesamte elektrische Anlage einschließlich Motorregelung, Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Türverriegelung, ABS, elektrischer Sitzverstellung sowie aller anderen Teile der Sicherheits- und Komfortelektronik, A.2.10.7.1 Was ist versichert? • Schäden am Fahrzeug, welche durch chemische Reaktionen ausgelöst werden (z. B. Schäden durch Lösungsmittel). Die in A.2.5.1.2 vereinbarte Frist verlängert sich auf: 48 Monate Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach A.2.10.8 Zusatzkostenerstattung Kapitel A.2.5.7 abgezogen. Die Zusatzkostenerstattung ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein A.2.10.4 Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge entnehmen. Die Wertminderung ist eine wählbare Leistung zur Vollkaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Mitversicherte Kosten sind: Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. [Seite 22] A.2.10.8.1 Zulassungs- und Überführungskosten – und solange diese unter Verschluss gehalten werden oder Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs ersetzen wir – während des Ladevorgangs mit dem Fahrzeug verbunden sind. abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Kosten für die Überführung und Zulassung eines bei uns versicherten A.2.11.2 Versicherte Schadenereignisse Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 1.000 EUR Zusätzlich zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schadenereignisse mitversichert: A.2.10.8.2 Entsorgungskosten Bei Totalschaden oder Zerstörung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir A.2.11.2.1 Akku-Ladeschäden bis 20.000 EUR abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Versichert sind Ladeschäden am Akkumulator (Akku) Ihres Elektro- oder Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 1.000 EUR. Hybridfahrzeugs bis zu einer Höhe von 20.000 EUR, wenn der Akku zum Zeitpunkt des Schadens A.2.10.8.3 Verzollungskosten • nicht älter als acht Jahre alt ist, • eine Laufleistung von 150.000 km nicht überschritten wird. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs im Ausland – als Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.2.4 ohne Deutschland – Kein Versicherungsschutz besteht für eine technisch bedingte ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die Verzollung, wenn das Minderung der Akku-Leistung während der Nutzungsdauer. Verschleiß Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden kann. Die Kosten und Alterungserscheinungen sind nicht versichert. übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung im Ausland beim Zollamt angemeldet wurde und gleichzeitig bei zollamtlicher Aufsicht durchgeführt wurde. Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der Herstellervorgaben beim Ladevorgang. A.2.10.9 Ersatzwagenschutz für Pkw Der Ersatzwagenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung A.2.11.2.2 Akku-Schäden in Folge von vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Softwaremanipulationen bis 20.000 EUR Versichert sind Schäden am Akkumulator (z.B. Überladen, Entladen) bis A.2.10.9.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des zu einer Höhe von 20.000 EUR durch einen Eingriff in die Fahrzeugs (A.2.5.1) Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten. Unberechtigter Bei einem Totalschaden, Totalverlust, oder einer Zerstörung (A.2.5.1) Dritter ist, wer in keiner Weise berechtigt ist das Fahrzeug zu des Fahrzeugs erhalten Sie eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3 für gebrauchen. Keine unberechtigten Dritten sind den Zeitraum der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, maximal für 20 • Mitarbeiter einer Werkstatt oder sonstige Personen, die von Ihnen Tage. oder einem Verfügungsberechtigten mit der Wartung und/oder Reparatur des Fahrzeugs beauftragt wurden. A.2.10.9.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs (A.2.5.2) • Sonstige Personen, denen von Ihnen oder einem Wird Ihr Fahrzeug durch ein in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbartes Verfügungsberechtigten Zugang zur Fahrzeugsoftware ermöglicht Schadenereignis – ausgenommen Glasbruch (A.2.2.1.5) – beschädigt, wurde oder mit Ihrem Wissen oder dem Wissen eines erhalten Sie für die nachgewiesene Dauer der Reparatur (A.2.5.2.1 a)) Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs in die Fahrzeugsoftware maximal für zehn Tage eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3. eingreifen. A.2.10.9.3 Höhe der Kostenpauschale A.2.11.2.3 Überspannungsschäden bis 20.000 EUR Die Höhe Ihrer Kostenpauschale richtet sich nach der Leistung Ihres Mitversichert sind bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch Schäden Fahrzeugs, maximal 1.000 EUR: durch mittelbaren Blitzschlag (z.B., wenn der Blitz in die mit dem Fahrzeug verbundene Ladestation einschlägt) oder sonstige durch Leistung in kW Betrag, brutto/Tag Blitzschlag ausgelöste Überspannungsschäden bis zu einer Höhe von bis 55 kW 50 EUR 20.000 EUR. 55 kW bis 90 kW 75 EUR 91 kW bis 125 kW 85 EUR ab 126 kW 100 EUR Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der Herstellervorgaben beim Ladevorgang. A.2.11 Elektro Plus Elektro Plus in der Teilversicherung sichert Ihr Elektro- oder A.2.11.2.4 Erweiterung Kurzschlussfolgeschäden Plugin-Hybridfahrzeug gegen die nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse ab und deckt die aufgeführten Kostenpositionen. Ob Abweichend zu den in A.2.10.6.1 mitversicherten Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Kurzschlussfolgeschäden, gelten Kurzschlussfolgeschäden mitversichert Versicherungsschein entnehmen. bis zu einer Höhe von: 15.000 EUR A.2.11.1 Was ist versichert? A.2.11.2.5 Erweiterung Tierbissfolgeschäden A.2.11.1.1 Versichertes Fahrzeug und Fahrzeugzubehör Bei Tierbissfolgeschäden gelten die nach A.2.2.1.7 vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Versichert ist Ihr Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenereignisses der A.2.11.3 Was zahlen wir im Schadenfall? Kaskoversicherung. Welchen Versicherungsschutz Sie für Ihr Fahrzeug Bei einem versicherten Schadenereignis richtet sich unsere gewählt haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Entschädigungsleistung nach dem Kapitel A.2.5 bis A.2.9. Zusätzlich zu A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 ist folgendes speziell zu Ihrem A.2.11.3.1 Zusätzlich bei Zerstörung des Akkus Elektrofahrzeug gehörendes Fahrzeugzubehör mitversichert, wenn es durch ein versichertes Schadenereignis beschädigt oder zerstört wird Über A.2.6 hinaus ersetzen wir die Kosten für einen Ersatzakkumulator oder abhanden kommt: bis zu 20.000 EUR, wenn der Akkumulator Ihres Elektro- oder • Ihre private, fest installierte Ladestation (z.B. Wallbox). Die Plugin-Hybridfahrzeugs durch ein versichertes Schadenereignis zerstört Ladestation muss sich in Ihrem persönlichen Eigentum bzw. Ihres wird, ohne dass das Fahrzeug als Ganzes zerstört ist (Beschädigung des Ehe-/Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft befinden. Nicht Fahrzeugs). versichert sind Ladestationen im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft oder von Ihnen angemietete Geräte. Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen • Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen diese Kosten zu übernehmen. Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung • Eventuelle zu Ihrem Fahrzeug gehörende mobile bis zu 2.500 EUR Ladegeräte/Wechselakkus bis zu 2.500 EUR. Vorausgesetzt, die Geräte werden unter Verschluss gehalten und die Herstellervorgaben Vorausgesetzt kein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. zur Ladung/Aufbewahrung wurden entsprechend befolgt. • Die zu Ihrem Fahrzeug gehörenden Ladekabel, wenn [Seite 23] A.2.11.3.2 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, Fahrzeug wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Bei einem Brand A.2.2.1.1 Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um übernehmen wir die notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig EUR für die Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs in einem davon, ob diese zu Schaden kommen. speziellen Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbaren Gehäuse. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur A.3.2.2 Was verstehen wir unter berechtigten Insassen? Entsorgung des kontaminierten Wassers. Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), Das gilt auch, wenn Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug bei einer die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf drohenden Entzündung in einen entsprechenden Wassercontainer dem Fahrzeug befinden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer verbracht und gelagert werden muss. Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. A.2.11.3.3 Abschleppkosten in eine Spezialwerkstatt A.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Ist Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug nach einem versicherten Sie haben in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den Schadenereignis nicht mehr fahrbereit und muss in eine Spezialwerkstatt geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen transportiert werden, übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. einer Höhe von 2.500 EUR. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug beschädigt ist oder ob es sich um A.3.4 Welche Leistungen umfasst die einen Totalschaden nach A.2.5 handelt. Es sei denn, ein Dritter ist zum Insassen-Unfallversicherung? Ersatz verpflichtet. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der A.2.11.3.4 Standkosten nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind. Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs aufgrund eines versicherten Schadenereignisses erforderlich, übernehmen wir die A.3.5 Leistung bei Invalidität angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens 250 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. A.3.5.1 Voraussetzungen A.2.11.3.5 Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's A.3.5.1.1 Invalidität Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt angefallenen Kosten für • Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit • ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's • dauerhaft bis zu einer Höhe von 2.500 EUR. Ess ei denn, ein Dritter ist zum Ersatz beeinträchtigt ist. verpflichtet. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn A.3 Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und verletzt oder getötet werden • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. A.3.1 Was ist versichert? A.3.5.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall A.3.1.1 Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der • eingetreten und • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. versicherten Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf stehen (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen). Invaliditätsleistung. A.3.1.2 Unfallbegriff A.3.5.1.3 Geltendmachung der Invalidität Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der (Unfallereignis) • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt erleidet. haben. A.3.1.3 Erweiterter Unfallbegriff A.3.5.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung nach A.3.6, sofern diese Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. vereinbart ist. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch A.3.5.2 Art und Höhe der Leistung Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz A.3.5.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind A.3.2 Wer ist versichert? • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Invaliditätsgrad. A.3.2.1 Pauschalsystem Mit der Insassen-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. [Seite 24] A.3.5.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung A.3.6.2 Höhe der Leistung Der Invaliditätsgrad richtet sich Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. • nach der Gliedertaxe (A.3.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder A.3.7 Krankenhaustagegeld, Tagegeld geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. A.3.7.1 Krankenhaustagegeld Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist, dass die sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität versicherte Person sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger nach A.3.9.6. vollstationärer Heilbehandlung befindet. Mehrere vollstationäre Heilbehandlungen wegen desselben Unfalls gelten als eine A.3.5.2.3 Gliedertaxe ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Anschlussheilbehandlungen) sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Arm 70 % Heilbehandlung. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % A.3.7.1.1 Dauer des Krankenhaustagegeldes Daumen 20 % Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der versicherten Summe Zeigefinger 10 % anderer Finger 5% für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % für zwei Jahre vom Tag des Unfalls an gerechnet. Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % A.3.7.2 Tagegeld Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Voraussetzung für die Zahlung des Tagegeldes ist, dass die versicherte große Zehe 5% Person nach einem Unfall nach A.3.1 in der Arbeitsfähigkeit andere Zehe 2% beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % A.3.7.2.1 Höhe des Tagegeldes Geschmackssinn 5% Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. A.3.5.2.4 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Gesichtspunkten. A.3.7.2.2 Dauer des Tagegeldes A.3.5.2.5 Minderung bei Vorinvalidität Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.3.5.2.3 und A.3.5.2.4 bemessen. A.3.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. oder Gebrechen zusammentreffen? A.3.5.2.6 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer A.3.8.1 Krankheiten und Gebrechen Körperteile oder Sinnesorgane Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den verursacht wurden. vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. A.3.8.2 Mitwirkung A.3.5.2.7 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Person Folgendes: Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten (Mitwirkungsanteil), mindert sich Jahres nach dem Unfall verstorben und • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach • bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads, • bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt A.3.5.1 sind erfüllt. ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Befunde zu rechnen gewesen wäre. Minderung vor. A.3.6 Todesfallleistung A.3.9 Fälligkeit A.3.6.1 Voraussetzungen für die Leistung A.3.9.1 Prüfung Ihres Anspruchs Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen dem Unfall. abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.4. des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: [Seite 25] A.3.10.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erklärung über die Leistungspflicht Maßnahmen der Staatsgewalt Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, A.3.10.5 Kernenergie • bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie. des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. A.3.10.6 Bandscheiben und innere Blutungen Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.4. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. A.3.9.2 Gebühren Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.3.1.2 ist. Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir A.3.10.7 Infektionen • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf Tagessatz. und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes A.3.9.3 Leistung innerhalb von zwei Wochen Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. A.3.9.4 Vorschüsse Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen A.3.10.8 Psychische Reaktionen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht A.3.9.5 Höhe des Vorschusses wurden. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die versicherte A.3.10.9 Bauch- und Unterleibsbrüche Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht werden. Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen A.3.9.6 Neubemessung des Invaliditätsgrads Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen entstanden sind. des Gesundheitszustands ergeben. A.4 Assistance-Leistungen Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens Die Assistance-Leistungen umfassen die nachfolgenden Wahlleistungen. bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre: aufgeführten Wahlleistungen Sie vereinbart haben. • Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies A.4.1 Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. Kostenerstattung • Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen. A.4.1.1 Was ist ein Kfz-Schutzbrief? A.3.9.7 Leistung für eine mitversicherte Person Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.1.2 genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person die von Ihnen aufgewendeten Kosten. entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit Zustimmung der mitversicherten Person verlangen. A.4.1.2 Wie ist der Leistungsumfang? A.3.10 Was ist nicht versichert? Sie erhalten folgende Leistungen: A.3.10.1 Straftat A.4.1.2.1 Hilfe bei Panne oder Unfall Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: versucht. Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen A.3.10.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit Panne Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte beruhen, sowie durch schwere Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Entladung des Akkumulators als Panne. Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers Unfall ergreifen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. A.3.10.3 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Reise Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, sich überwiegend aufhalten. Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. 1. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die [Seite 26] hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Wiederherstellung der Fahrtbereitschaft selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis 1. Krankenrücktransport zu einer Höhe von 300 EUR einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug Müssen Sie oder eine mitversicherte Person nach A.4.1.3 infolge mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen 2. Abschleppen des Fahrzeugs dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des Fahrzeugs Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR. Erbrachte Leistungen durch den je 60 EUR pro Person. Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs werden angerechnet. 2. Rückholung von Kindern 3. Bergen des Fahrzeugs Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge Ihrer Erkrankung Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir die oder Ihres Todes weder von Ihnen noch von einem anderen Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und Kosten. übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für A.4.1.2.2 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. ab 50 km Entfernung 3. Fahrzeugabholung bei einer Reise mit dem Fahrzeug Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem ist. erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten 1. Weiter- oder Rückfahrt Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Folgende Fahrtkosten werden erstattet: Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person. • eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder 4. Kosten für Krankenbesuch • eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung länger als zwei innerhalb des Geltungsbereichs nach A.4.1.5 und Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und • eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Übernachtungskosten für Besuche von einer nahestehenden Person bis Deutschland, zu 500 EUR je Schadenfall. • eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht A.4.1.2.4 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise worden ist. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 nach A.4.1.5 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der zusätzlich folgende Leistungen: Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. 1. Bei Panne und Unfall 2. Übernachtung a) Ersatzteilversand Wir übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Sie die Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rückfahrt" in Anspruch Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen alle entstehenden weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis maximal Versandkosten. 100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. b) Fahrzeugtransport Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und 3. Mietwagen übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Wir übernehmen anstelle der Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn Rückfahrt" oder Ziffer 2 "Übernachtung" die Kosten eines gleichartigen Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen steht, jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag. Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zu • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 420 EUR auch für eine geringere Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Anzahl von Tagen übernommen. c) Mietwagen 4. Fahrzeugunterstellung Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten, Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, übernehmen wir die höchstens 420 EUR. hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. d) Fahrzeugverzollung und -verschrottung Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland – auch innerhalb A.4.1.2.3 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Reise Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die • Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder Verschrottungskosten. der Fahrer stirbt und • dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von 2. Bei Fahrzeugdiebstahl Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. a) Fahrzeugunterstellung Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen [Seite 27] wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Wochen. Reparaturkosten werden nicht erstattet. b) Mietwagen A.4.1.3 Wer ist versichert? Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten, Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch berechtigten Insassen während der Benutzung des versicherten höchstens 420 EUR. Fahrzeugs. c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung Bei sonstigen Reisen besteht Versicherungsschutz für Sie, Ihren Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland – auch innerhalb Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder mit Ihnen in eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner und die Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und minderjährigen Kinder der versicherten Personen. übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner kann Ansprüche aus Verschrottungskosten. dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen 3. Im Todesfall finden Sie in Abschnitt F. Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Ausland sorgen wir nach A.4.1.4 Versicherte Fahrzeuge Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. 4. Ersatz von Reisedokumenten Benutzen Sie während einer Auslandsreise anstelle des im Verlieren Sie während einer Auslandsreise ein für diese Reise benötigtes Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs vorübergehend ein Dokument, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und übernehmen Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug) tritt die angefallenen Gebühren. dieses an die Stelle des versicherten Fahrzeugs. 5. Ersatz von Zahlungsmitteln A.4.1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Geraten Sie nach dem Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Reise im Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas, Ausland in eine Notlage, stellen wir eine Verbindung mit Ihrer Hausbank den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den her. Ist eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden nach dem der Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Schadenmeldung folgenden Werktag nicht möglich, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall. Das Darlehen ist A.4.1.6 Was ist nicht versichert? innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. In den folgenden Fällen haben Sie keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz: 6. Vermittlung ärztlicher Betreuung A.4.1.6.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, wenn erforderlich, eine Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir Krankenhaus her und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 7. Arzneimittelversand A.4.1.6.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Sind Sie auf einer Reise im Ausland auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung Ihrer Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Gesundheit angewiesen, und sind diese Arzneimittel oder ein Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung Ersatzpräparat an Ihrem Aufenthaltsort oder in der Nähe nicht erhältlich, oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer sorgen wir in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, tragen die hierdurch entstehenden Kosten inkl. der Kosten für eine Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels oder für eine eventuelle Verzollung. Vorausgesetzt es bestehen keine Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. Einfuhrbeschränkungen. 8. Kostenerstattung bei Reiseabbruch A.4.1.6.3 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt Müssen Sie eine Auslandsreise vor der geplanten Beendigung infolge der nachfolgend genannten Gründe abbrechen oder müssen Sie aus Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, einem der genannten Gründe die Reise zu einem anderen als Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt beenden, erstatten wir die im unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Verhältnis zur ursprünglichen Rückreise geplanten entstandenen Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall: Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit dem • Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden, erstmaligen Auftreten. • Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Verwandten, • bei einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens. A.4.1.6.4 Schäden durch Kernenergie 9. Reiserückrufservice Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Ist ein Reiserückruf für Sie durch Rundfunk aus den unter Ziffer 8 A.4.1.7 Anrechnung ersparter Aufwendungen genannten Gründen notwendig, leiten wir diese Maßnahmen in die Wege und übernehmen die entstandenen Kosten. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von 10. Hilfestellung in besonderen Notfällen unserer Zahlung abziehen. Geraten Sie in eine sonstige besondere Notlage, zu deren Beseitigung A.4.1.8 Verpflichtung Dritter Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Maßnahmen und tragen die hierdurch entstandenen Kosten bis zu Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur 300 EUR je Schadenfall. Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen oder einer mitversicherten Person Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, [Seite 28] sind wir Ihnen gegenüber abweichend Satz 1 zur Leistung verpflichtet. C Beitragszahlung C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags B Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Der in Ihrem Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag Antrag (Vertragserklärung) annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in der Beitragsrechnung zu Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie Folgen nach C.1.2 und C.1.3. die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlung des Beitrags. B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz C.1.3 Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitiger Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach den folgenden Zahlung Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag B.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt Nennen wir Ihnen die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr in Höhe von 95 EUR der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz ab dem verlangen. vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist C.2 Zahlung des Folgebeitrags das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. C.2.1 Rechtzeitige Zahlung Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6 Ein Folgebeitrag ist zu dem in Ihrem Versicherungsschein oder in Ihrer besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung B.2.2 Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den und Assistance-Leistungen rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung In der Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung und den bei Ihnen zu zahlen. Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz C.2.3 Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist B.2.3 Übergang des vorläufigen in den endgültigen nach C.2.2 ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beiträge noch nicht Versicherungsschutz gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben. haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. C.2.4 Unser Kündigungsrecht bei nicht rechtzeitiger Zahlung B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Sind Sie mit der Zahlung dieser Beiträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist nach C.2.2 noch in Verzug, können wir den Vertrag mit Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung bei • wir Ihren Antrag (Vertragserklärung) unverändert angenommen Ihnen bezahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung haben und • Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer Beitragsrechnung zahlen. Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der bezahlt haben. zweiwöchigen Zahlungsfrist nach C.2.2 bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. C.2.5 Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung B.2.5 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so haben wir Anspruch zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt. B.2.6 Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel Widerrufen Sie Ihre Erklärung zum Abschluss Ihres Versicherungsvertrags Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Zugang Ihrer Willenserklärung bei uns. Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach B.2.7 Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. • zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, • Fahrzeugart und -verwendung der Fahrzeuge sind gleich. [Seite 29] Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.1.2 und die wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.3 verlangen. Ausschlusse nach • der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2), C.4 Zahlungsweise • der Kaskoversicherung (A.2.9.2), • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3), Die Beiträge für Ihre Versicherung sind entsprechend der vereinbarten • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2), Zahlungsweise zu bezahlen. Die Zahlungsweise entspricht der Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsweise Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein D.2 Zusätzliche Pflichten entnehmen. D.2.1 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsweise unterscheiden kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem Versicherungsschein geregelt. D.2.1.1 Alkohol und andere berauschende Mittel Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können unterjährige Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch Zahlungsweisen nicht vereinbart werden. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. C.5 Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer führen lassen, der durch alkoholische Getränke C.5.1 Rechtzeitige Zahlung oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, ist die sicher zu führen. Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden kann. Sie sind für eine ausreichende Kontodeckung verantwortlich. Hinweis: Für solche Fahrten besteht in Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht • der Kaskoversicherung (A.2.9.1), eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.2), sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.1), erfolgt. kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. C.5.2 Nicht rechtzeitige Zahlung D.2.1.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann oder widersprechen Sie einer berechtigten Einziehung, ist die Zahlung Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder nicht rechtzeitig. Die Folgen hieraus ergeben sich aus C.1 oder C.2. Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn Außerdem sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit SEPA-Einzugsverfahrens zu verlangen. Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die Ausschlusse nach D.1 Bei allen Versicherungsarten • der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2), • der Kaskoversicherung (A.2.9.2), D.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3), • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2). Verwendungszweck Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein D.2.2 Zusätzlich in der Elektro Plus angegebenen Zweck verwendet werden. D.2.2.1 Ihre Mitwirkungspflichten D.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer Sie sind verpflichtet Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer • beim Ladenvorgang Ihres Elektrofahrzeugs die Herstellervorgaben gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen (z.B. verwendete Ladekabel, Anschlüsse, Ladedauer) zu beachten. und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen • die Herstellervorgaben zur Wartung des Akkumulators (z.B. die Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich Durchführung von vom Hersteller vorgegebenen Softwareupdates) ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer einzuhalten. gebraucht wird. D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser D.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis Pflichten? Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob Fahrerlaubnis hat. fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie D.1.4 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur benutzen, wenn das Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, ist. einen Personenschaden erlitten haben. D.1.5 Nicht genehmigte Rennen D.3.2 Wann sind wir abweichend zu D.3.1 zur Leistung verpflichtet? Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für dazugehörigen Übungsfahrten. den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzten. [Seite 30] D.3.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der berechtigt, auch in Ihrem Namen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Kfz-Haftpflichtversicherung Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten E.2.5 Bei drohendem Fristablauf Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR je Schadenereignis beschränkt. Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Dies gilt nicht für nach A.1.6 gegen Mehrbeitrag vereinbarte Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf Zusatzleistungen. (z. B. Widerspruch) einlegen. D.3.4 Leistungsfreiheit bei Erlangung des Fahrzeugs E.2.6 Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung durch eine vorsätzlich begangene Straftat (z. B. (A.1.1.8) Diebstahl) Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich E.2.6.1 Besondere Anzeigepflicht begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung zur Leistung frei. nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) führen könnte, – soweit zumutbar – unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. einer Pflichtverletzung Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über: E.1 Bei allen Versicherungsarten • die Ihnen gemäß § 4 Umweltschadengesetz (USchadG) obliegende E.1.1 Anzeigepflicht Information an die zuständige Behörde, • behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. • die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden Sanierung eines Umweltschadens, • den Erlass eines Mahnbescheids, Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im • eine gerichtliche Streitverkündung, Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie verpflichtet, uns • die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das gerichtlichen Verfahrens. Schadenereignis bereits gemeldet haben. E.2.6.2 Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht E.1.3 Aufklärungspflicht Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße insbesondere folgende Pflichten beachten: Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer unverzüglich mit uns abzustimmen. Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. E.2.6.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen • Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Weisung durch uns bedarf es nicht. Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist. Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu E.1.4 Schadenminderungspflicht überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben Unterlagen zur Verfügung stellen. hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. E.2.7 Zusätzlich beim Auslandschadenschutz (A.1.6.1) E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung E.2.7.1 Polizeiliche Anzeigepflicht E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen Soweit es Ihnen nach den Umständen des Falls möglich und zumutbar ist, ist der Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruches E.2.7.2 Europäischer Unfallbericht mitzuteilen. Sie haben mit Hilfe der Beteiligten den Europäischen Unfallbericht E.2.2 Anzeige von Kleinschäden auszufüllen sowie Zeugenaussagen und Zeugenanschriften festzuhalten, soweit es Ihnen nach den Umständen des Falls möglich und zumutbar Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als ist. 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung E.2.7.3 Schadenabwendung nicht gelingt. Sie und die mitversicherten Personen haben die Schadenabwendungs-, E.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen -aufklärungs- und -minderungspflicht nach deutschen Rechtsgrundsätzen zu erfüllen (E.1.2 bis E.1.4). Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), so haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. E.2.7.4 Einholen unserer Weisung E.2.4 Bei einem Rechtsstreit Vor Reparaturbeginn oder Verwertung des Fahrzeugs haben Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit Ihnen dies zugemutet werden kann. Dies Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind gilt nicht für behelfsmäßige Notreparaturen, um das Fahrzeug in einen [Seite 31] fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand zu versetzen. • Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR (A.1.6.3.1.4 E.2.7.5 Erforderliche Unterlagen zur Feststellung der Ziffer 1.2) und • Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR (A.1.6.3.1.4 Schadenhöhe Ziffer 2.1). Sie und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, durch Vorlage von Originalbelegen den Nachweis über die Schadenhöhe zu erbringen Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu zu entbinden. unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. E.2.7.6 Leistungsübergang Sie und die mitversicherten Personen haben uns bei der E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung Geltendmachung der nach § 86 VVG auf uns übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und die hierfür E.3.1 Anzeige des Schadenfalls bei uns benötigten Unterlagen auszuhändigen. Abweichend von E.1.1 sind Sie verpflichtet, uns bei den nachfolgenden E.2.7.7 Abtretung Schadenfällen unverzüglich zu informieren: Sie und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, uns, soweit wir • bei Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile. Die Anzeige muss Entschädigungsleistungen erbracht haben, Ansprüche gegen Dritte in in Textform erfolgen. einer den ausländischen Vorschriften entsprechenden Form abzutreten, • bei einem Karosserieschaden durch die nachfolgenden Schadenfälle wobei wir die nachgewiesenen Kosten übernehmen. im Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1): – Unfall (A.2.2.2.2) E.2.7.8 Bei einem Rechtsstreit – Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus A.2.2.2.3) – Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3) Sie und die mitversicherten Personen haben uns die Prozessführung zur – Sturm und Hagel (A.2.2.1.4) Durchsetzung der auf uns übergegangenen Ansprüche zu überlassen. – Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6) – Glasbruch (A.2.2.1.5) E.2.8 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung (A.1.6.3) Die Auswahl der Reparaturwerkstatt ist uns zu überlassen. E.2.8.1 Medizinische Versorgung E.3.2 Einholen unserer Weisung Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, muss Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs oder der berechtigte Fahrer unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisung einholen, soweit die Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. E.2.8.2 Medizinische Aufklärung E.3.3 Anzeige bei der Polizei Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Sie sind verpflichtet, eines der nachfolgenden Schadenereignisse unverzüglich der Polizei anzuzeigen: • Ärzten, die den berechtigten Fahrer vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, • ab einer Schadenhöhe von 500 EUR: • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. – Brandschaden (A.2.2.1.1) – Entwendungsschaden (A.2.2.1.3) Der berechtigte Fahrer muss es uns ermöglichen, die erforderlichen – Vandalismusschaden (A.2.2.2.3) Auskünfte zu erhalten. Dazu kann der berechtigte Fahrer den Ärzten • ab einer Schadenhöhe von 1.000 EUR: und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu – Tierschaden (A.2.2.1.6) erteilen. Ansonsten muss der berechtigte Fahrer die Auskünfte selbst – bei Schäden infolge einer Manipulation der Fahrzeugsoftware einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls (A.2.2.2.4) dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich der berechtigte Fahrer untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die E.3.4 Zusätzliche Aufklärungspflicht Untersuchung entsteht. Der berechtigte Fahrer hat erforderlichenfalls Über E.1.3 hinaus sind Sie verpflichtet, soweit technisch möglich, uns darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. das Auslesen und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten aus dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten E.2.8.3 Aufklärung der Ansprüche des berechtigten Sachverständigen zu ermöglichen. Fahrers gegen Dritte Der berechtigte Fahrer muss alles tun, was der Aufklärung möglicher E.3.5 Nachweis bei Unterschlagung des Fahrzeugs Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere muss der Bei einer Unterschlagung des Fahrzeugs nach A.2.2.1.3 sind Sie berechtigte Fahrer unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen verpflichtet, uns Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Täters zu Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken nennen. können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise muss der berechtigte Fahrer uns vorlegen. E.3.6 Zusätzlich in der Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) E.2.8.4 Wahrung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte E.3.6.1 Ihre Mitwirkungspflichten Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch gegen den Dritten unter Sie sind verpflichtet, uns vor Ausgleich der Forderung des Leasinggebers Beachtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit ihm dies zu informieren und uns alle notwendigen Angaben zur Feststellung der zumutbar ist. Leistungshöhe zu machen. Alle erforderlichen Unterlagen sind uns auf Verlangen vorzulegen. E.2.8.5 Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte E.4 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung Vor Beauftragung von Dienstleistern oder Dritten ist der berechtigte Fahrer verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen. E.4.1 Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, müssen die E.2.8.6 Schadenminderungspflicht aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb von 48 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Stunden melden. Dies gilt auch, wenn der Unfall schon angezeigt ist. Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere die zumutbare Annahme einer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Erwerbstätigkeit im Rahmen der Leistungen [Seite 32] E.4.2 Medizinische Versorgung und Aufklärung Abweichend von E.6 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht befolgen und uns unterrichten. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht arglistig verletzen. benötigen wir möglicherweise Auskünfte von • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht E.6.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der haben, Kfz-Haftpflichtversicherung • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6 ergebende Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500 EUR je erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie Schadenereignis beschränkt. die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. E.6.2.1 Bei vorsätzlicher oder besonders Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht schwerwiegender Verletzung der Aufklärungs- erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. und Schadenminderungspflicht in der Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch Kfz-Haftpflichtversicherung die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht E.4.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der nach E.1.3 und E.1.4 Invalidität • vorsätzlich und Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und • in besonders schwerwiegender Weise Geltendmachung der Invalidität nach A.3.5. verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall. E.5 Zusätzlich im Schutzbrief (A.4.1) E.6.3 Vollständige Leistungsfreiheit in der E.5.1 Einholen unserer Weisung Kfz-Haftpflichtversicherung Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen müssen Sie sich mit uns Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen darüber abstimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen. einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils E.5.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht vollständig frei. Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht zu E.6.4 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen bei Rechtsstreitigkeiten und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der Verletzen Sie Ihre Pflichten nach Schweigepflicht zu entbinden. • E.2.1 Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche, E.5.3 Leistungsübergang • E.2.3 Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche, • E.2.4 Prozessführung durch uns Sie und die mitversicherten Personen haben uns bei der Geltendmachung der nach § 86 VVG auf uns übergegangenen und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und die hierfür Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung benötigten Unterlagen auszuhändigen. erheblich hinausgeht, gilt: • Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu E.5.4 Rückzahlung von Geldbeträgen zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei. Geldbeträge, die wir für Sie verauslagt oder Ihnen nur als Darlehen • Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung gegeben haben, müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung, an Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. uns zurückzahlen. E.6.5 Beschränkung der Leistungsfreiheit im Reparatur- E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser und Mobilitätsservice Pflichten? Abweichend von E.6.1 kürzen wir unsere Leistung, wenn E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung • Sie sich vor der Reparatur, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht mit uns zur Vermittlung der Partnerwerkstatt in Verbindung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, gesetzt haben, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob • Ihr Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in der fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere von uns vermittelten Werkstatt repariert wird. Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Die Höhe der Leistungskürzung können Sie Ihrem Versicherungsschein Versicherungsschutz bestehen. entnehmen. In der Fahrerschutzversicherung (A.1.6.3) sind wir bei einem grob fahrlässigen Verstoß der Schadenminderungspflicht im Rahmen der F Rechte und Pflichten der mitversicherten Leistungen Personen • Verdienstausfall (A.1.6.3.1.4 Ziffer 1.2) bis monatlich maximal F.1 Pflichten der mitversicherten Personen 10.000 EUR und • Unterhaltsleistungen (A.1.6.3.1.4 Ziffer 2.1) bis monatlich maximal Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten in 10.000 EUR allen Versicherungen sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der berechtigt, die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung zulässig ist. der Leistung zu kürzen. Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist, dass F.2 Ausübung der Rechte wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser Pflichten als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen (z. B. Verlassen des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen nach E.1.3). In Andere Regelungen für die mitversicherten Personen sind z. B.: diesem Fall können Sie von uns keinen gesonderten Hinweis erwarten. • geltend machen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung [Seite 33] (A.1.2). • geltend machen von Ansprüchen im Auslandschadenschutz G.2.4 Wann wird die Kündigung im Schadenfall (A.1.6.1). • geltend machen von Ansprüchen in der Fahrerschutzversicherung wirksam? (A.1.6.3). Sie können bestimmen, ob Ihre Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf Versicherungsvertrags, wirksam werden soll. mitversicherte Personen Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt G.2.5 Kündigung bei Veräußerung oder dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und sonstigen Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der machen. Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung, im kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung Auslandschadenschutz (A.1.6.1) und im Fahrerschutz (A.1.6.3): beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder Leistungsfreiheit nur berufen, wenn zum Ablauf des Vertrags endet. • die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der G.2.6 Vertragsabschluss durch den Erwerber mitversicherten Person selbst vorliegen, • diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. legt er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam. Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Ausnahmefällen bestehen. Erhöhen wir aufgrund unseres Rechts zur Tarifanpassung nach J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags, unserer Mitteilung der Beitragserhöhung bei Ihnen kündigen (J.4). Die Veräußerung des Fahrzeugs Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag? Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. G.1.1 Vertragsdauer Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. G.2.8 Kündigungsrecht bei geänderter Fahrzeugart und -verwendung G.1.2 Automatische Verlängerung Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen ohne wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die erste Laufzeit nach Einhaltung einer Frist kündigen. Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr beträgt, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag G.2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung der beginnen zu lassen. Tarifstruktur Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die G.1.3 Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit Kündigung bedarf. und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren G.2.10 Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung Versicherungsvertrag kündigen? Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung nach M Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach G.2.1 Kündigung zum Ablauf Zugang unserer Mitteilung über die Bedingungsanpassung bei Ihnen Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen vor Ablauf zugeht. Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Versicherungsvertrag kündigen? Die Kündigung wird sofort mit deren Eingang bei uns wirksam. G.3.1 Kündigung zum Ablauf G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats vor Ablauf zugeht. • nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung, • nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt und Sie Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. hiervon Kenntnis erhalten haben, Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach deren Zugang zugehen. bei Ihnen wirksam. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb Urteils kündigen. eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. [Seite 34] Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die einen Vertrag kündigen. Weisung erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der G.4.4 Kündigen Sie oder wir Assistance-Leistungen gelten Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats G.4.2 und G.4.3 nicht. seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. G.4.5 G.4.1, G.4.2 und G.4.3 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Versicherungsvertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und G.5 Form und Zugang der Kündigung Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z. B. schriftlich, Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Fax, E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe Frist zugehen. auch C.2.4). G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der Gebrauch des Fahrzeugs auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu. Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger beachten? Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber G.3.6 Kündigung bei geänderter Fahrzeugart und Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den -verwendung Erwerber über. Dies gilt nicht für Ändert sich die Fahrzeugart und/oder Verwendung des Fahrzeugs, • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.6), nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Kaskoversicherung (A.2.10), Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Ihrem • die Insassen-Unfallversicherung (A.3), Versicherungsschein können Sie die vereinbarte Fahrzeugart und • die Assistance-Leistungen (A.4). -verwendung entnehmen. G.7.2 Beitragsberechnung nach Übergang auf den G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder Erwerber Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 Angaben des Erwerbers, wie wir ihn bei einem Neuabschluss des können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Vertrags verlangen würden, anzupassen. Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis Dies gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Erwerber wirksam. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang des Versicherungsvertrags folgt. G.4 Kündigung einzelner Versicherungen G.7.3 Von wem können wir den Beitrag verlangen? G.4.1 Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsarten sind jeweils rechtlich selbstständige Versicherungsverträge: Den Beitrag des laufenden Versicherungsjahres können wir sowohl von Ihnen als auch vom Erwerber verlangen. • Kfz-Haftpflichtversicherung A.1 • Kaskoversicherung A.2 • Insassen-Unfallversicherung A.3 G.7.4 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden • Assistance-Leistungen A.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Eine Kündigung kann sich daher auf einen einzelnen Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht Versicherungsvertrag oder die gesamte Kfz-Versicherung beziehen. Die unter den Voraussetzungen des § 97 VVG der Verlust des Kündigung eines einzelnen Versicherungsvertrags berührt das Versicherungsschutzes. Fortbestehen eines anderen Versicherungsvertrags daher nicht. G.7.5 Kündigung des Vertrags Hinweis: Die zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarten Leistungen der Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.6 und der Kaskoversicherung nach oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den A.2.10 sind Bestandteil des jeweiligen Versicherungsvertrags. Kündigen Beitrag nur von Ihnen verlangen. Sie einen einzelnen Versicherungsvertrag, gilt die Kündigung auch für die zusätzlich zu diesem Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen. G.7.6 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Kündigen Sie den gesamten Versicherungsvertrag, so gilt die Kündigung auch für die zusätzlich vereinbarten Leistungen. Kündigen Sie eine Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn zusätzlich vereinbarte Leistung, hat dies keinen Einfluss auf das Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird. Fortbestehen des Versicherungsvertrags im Übrigen. G.8 Wagniswegfall G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. bei Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. zu dem uns der Wagniswegfall nachgewiesen wird. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf den gesamten Kfz-Versicherungsvertrag ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, den gesamten [Seite 35] H Außerbetriebsetzung, • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder Saisonkennzeichen, Fahrten mit • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder ungestempelten Kennzeichen und Abgasuntersuchung Wechselkennzeichen durchgeführt werden. H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1.1 Ruheversicherung H.3.1 Versicherungsschutz in der Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Kfz-Haftpflichtversicherung Zeitpunkt wieder zugelassen werden (Außerbetriebsetzung im Sinne des In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Straßenverkehrsrechts und Wiederinbetriebnahme durch Sie), wird der Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Versicherungsvertrag nicht beendet. Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die geführt werden muss. Zulassungsbehörde uns nach § 24 FZV die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten? beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutzes verlangen. Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: Der Übergang in eine beitragsfreie Ruheversicherung erfolgt nur, wenn • Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette • kein Versicherungsvertrag mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder als ein Jahr vereinbart gilt. einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit H.1.2 Umfang der Ruheversicherung ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat, Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während • Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Versicherungsschutz. Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Die Ruheversicherung umfasst H.4 Wechselkennzeichen • die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne die zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbaren Leistungen nach A.1.6, H.4.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen • die Teilkaskoversicherung ohne die zusätzlich gegen Mehrbeitrag zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten vereinbarten Leistungen nach A.2.10, wenn zum Zeitpunkt der Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist. H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung H.4.2 Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkennzeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das des Versicherungsvertrages, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum Fahrzeug (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. abgeschlossener Hofraum) abgestellt ist. • in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) I Schadenfreiheitsrabattsystem nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung richtet sich die leistungsfrei. Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die H.1.4 Wiederanmeldung Tabellen in Anhang 1. Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Dies gilt nicht für Verträge mit Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben • kurzfristigen Kfz-Versicherungen, Sie uns unverzüglich mitzuteilen. • einer Abrechnung der vorläufigen Deckung. Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kfz-Haftpflicht- und H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung Vollkaskoversicherung der Schadenverlauf der Vorversicherung Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden spätestens 18 berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. einer Kündigung bedarf. I.1.1 Anrechnung des Schadenverlaufs der Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung Kfz-Haftpflicht in der Vollkaskoversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern. Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, richtet sich die Einstufung der Vollkaskoversicherung nach dem Schadenverlauf der H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Kfz-Haftpflichtversicherung. Saisonkennzeichen? Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb des letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten Vollkaskoversicherung nach I.6. Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraumes (Saison). I.2 Ersteinstufung H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Eine Ersteinstufung erfolgt, wenn keine Anrechnung eines Ruheversicherungsschutz nach H.1. Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag I.6 möglich ist. H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines Die Ersteinstufung Ihres Vertrags erfolgt in Klasse 0. angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten [Seite 36] I.2.2 Verbesserte Ersteinstufung aufgrund I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf Führerscheinbesitz Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, Eine verbesserte Ersteinstufung Ihres Vertrags in die SF-Klasse 1/2 ist wird er nach den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist möglich, wenn Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die der Tag der Schadenmeldung bei uns. aktuelle Fahrerlaubnis I.4 Was bedeutet schadenfreier und • wurde vor mindestens drei Jahren ausgestellt, schadenbelasteter Verlauf? • gilt für Pkw oder Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen, • wurde von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellt. Hinweis: Betrachtet wird Ihr schadenfreie oder schadenbelastende I.2.2.1 Gleichgestellte Fahrerlaubnis Verlauf zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag. Berücksichtigt werden auch durch Dritte verursachte Schadenereignisse für die wir nach I.1.4.2 Fahrerlaubnisse außerhalb der EU werden gleichgestellt, wenn sie Rückstellungen bilden oder Entschädigungen leisten. Das gilt auch, wenn der Dritte über einen Versicherungsvertrag verfügt, • ohne weitere theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben der eine Nutzung Ihres Fahrzeugs durch den Dritten absichert (z.B. die werden können oder Zurich Junge Fahrer Police). • nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind. I.2.2.2 Führerscheinsonderregelung I.4.1 Schadenfreier Verlauf Hat Ihr Vertrag mit Klasse 0 begonnen, stufen wir diesen auf Ihren Antrag verbessert in die SF-Klasse 1/2 ein, sobald die genannten I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter Voraussetzungen erfüllt sind. folgenden Voraussetzungen vor: • der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines I.2.2.3 Verbesserte Ersteinstufung aufgrund Erstvertrag Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und Besteht für Sie bereits ein Kfz-Versicherungsvertrag mit einem • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Schadenverlauf, kann eine verbesserte Einstufung als Zweitwagen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Hierüber zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. informieren wir Sie bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag I.3 Jährliche Neueinstufung in folgenden Fällen als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem • Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird. untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern, – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. – bei Leistungen im Rahmen des Führens fremder Fahrzeuge im Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das Kalenderjahr Ausland (Mallorca Police A.1.1.6), folgenden Versicherungsjahres. – bei Leistungen im Rahmen der Umweltschadenversicherung (A.1.1.8), I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf – bei Leistungen im Rahmen der zusätzlich gegen Mehrbeitrag Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und vereinbarten Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen (A.1.6) und Kaskoversicherung (A.2.10), bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse – bei Leistungen im Rahmen der Elektro Plus (A.2.11). nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft. • Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen Entschädigung geleistet zu haben. • Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen H.2 zugelassen, nehmen unsere Entschädigung in vollem Umfang. wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach • Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison) sechs Monate oder für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. mehr beträgt. • Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil: I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit einer – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Ersteinstufung, einer Zweitwageneinstufung oder Umfang haftet, in den Schadenklassen 0, S und M – Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise I.3.4.1 Bei ununterbrochenem Versicherungsschutz im versagt hat. Kalenderjahr Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, • mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1), wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2), • mit einer Schadenklasse 0, S oder M Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Dies gilt nicht für Fälle nach I.4.1.2. bei schadenfreiem Verlauf in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 ein. I.4.2.2 Gilt Ihr Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst I.3.4.2 Bei mindestens sechs Monaten als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Versicherungsschutz im Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres zurück. Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das mindestens sechs Monate bestanden, stufen wir Ihren Vertrag Kalenderjahr folgenden Versicherungsjahres. • mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1), • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2), I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können • mit einer Schadenklasse 0, S oder M, • mit einer Zweitwageneinstufung nach I.2 I.5.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung bei schadenfreiem Verlauf in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 ein. vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der [Seite 37] Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung Eine Anrechnung des Schadenverlaufs setzt voraus, dass für das innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben Schadenfreiheitsrabatt geführt wurde. wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrages unterrichtet und müssen wir danach im Zuge I.6.6.1.1 Untere Fahrzeuggruppe: private und gewerblich einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere genutzte Fahrzeuge ohne Taxen, Mietwagen und Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Selbstfahrervermietfahrzeuge Erstattungsbetrags. • Pkw • Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder) I.5.2 In der Vollkaskoversicherung • Trikes und Quads • Campingfahrzeuge In der Vollkaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, die • Lieferwagen im Werkverkehr Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der Versicherungsvertrag • Gabelstapler wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die Rückzahlung muss • Kranken- und Leichenwagen innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung über die endgültige Regulierung geleistet werden. I.6.6.1.2 Mittlere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte Fahrzeuge ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge I.6 Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag • Taxen • Mietwagen In den folgenden Fällen wird der Schadenverlauf aus einem anderen • Lkw im Werkverkehr Vertrag übernommen: • Zugmaschinen im Werkverkehr I.6.1 Versichererwechsel I.6.6.1.3 Obere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte Fahrzeuge ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt. • Lieferwagen im Güterverkehr • Lkw im Güterverkehr • Zugmaschinen im Güterverkehr I.6.2 Fahrzeugwechsel • Busse Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft. • Abschleppwagen • Auto-/Mobilkran oder Bergungsfahrzeuge I.6.3 Anrechnung bei einem neu hinzukommenden I.6.6.2 Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs Fahrzeug der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und beantragen die Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem weiteren Vollkaskoversicherung übernehmen wir nur gemeinsam. bestehenden Vertrag. I.6.7 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des I.6.4 Anrechnung von einem ausgeschiedenen Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf Fahrzeug aus? Sie besitzen außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb I.6.7.1 Im Jahr der Übernahme und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs auf dieses Fahrzeug. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt: I.6.5 Anrechnung vom Vertrag einer anderen Person Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren • Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, so und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs. berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Die Anrechnung des Schadenverlaufs aus dem Vertrag einer anderen • Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens Person ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung. • Sie haben das Fahrzeug der anderen Person überwiegend gefahren. • beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir Wir benötigen eine entsprechende Erklärung von Ihnen und der den schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2. anderen Person. Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausreichend. Die Erklärung muss den Zeitraum der I.6.7.2 Im Folgejahr der Übernahme überwiegenden Mitnutzung beinhalten. • Sie legen uns eine Kopie Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis vor, aus der In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die hervorgeht, dass Sie im Zeitraum der überwiegenden Mitnutzung in Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie der Lage gewesen sind, das Fahrzeug zu führen. Wir sind berechtigt lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister zu fordern. bestand: • Die andere Person ist mit der Übertragung auf Sie einverstanden und gibt ihren Anspruch auf den Schadenverlauf in vollem Umfang auf. • Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme • Der Zeitraum der regelmäßigen Mitbenutzung liegt nicht mehr als mindestens sechs Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines zwölf Monate zurück. Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. • Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme Im Rahmen der Anrechnung wird die Dauer des Schadenverlaufs weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach (Anzahl der schadenfreien Jahre und Schäden) des schadenfreiem Verlauf. Mitbenutzungszeitraums aus dem Vertrag des Dritten berücksichtigt. Bei der Ermittlung der SF-Klasse legen wir die bei Vertragsabschluss gültige I.6.8 Anrechnung des Schadenverlaufs von SF-Tabelle und Rückstufungstabelle nach Anhang 1 zugrunde. ausländischen Versicherern Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 auch von einem I.6.6 Welche Voraussetzungen gelten für die ausländischen Vorversicherer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, der Übernahme eines Schadenverlaufs? Schweiz, Norwegen, Japan, Kanada oder der USA an, wenn Sie uns Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit einer amtlich Voraussetzungen: beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese Bescheinigung muss die in I.8 genannten Informationen enthalten. I.6.6.1 Fahrzeuggruppe I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden. Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. [Seite 38] In die Berechnung des neuen Beitrags werden folgende Änderungen I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden: stufen wir diesen in die Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich • gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles • die Typklassen (J.1) Kalenderjahr, gelten die Regelungen nach I.3.4. Befand sich Ihr Vertrag in Klasse M oder S, bleibt die Einstufung in Klasse M oder S bestehen. Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich ergeben aufgrund • der Zuordnung des Vertrags zu den Berufsgruppen (O.5), I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der • der Neuzuordnung zu einer anderen Region nach Wechsel des Umstellung Ihres Vertrags nach zu erheben. Zulassungsbezirks, • des konkreten Schadenverlaufs des Versicherungsvertrags, I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf • einer Änderung Ihrer Merkmale zur Beitragsberechnung, • einer sonstigen Änderung des Versicherungsvertrags (z. B. Versicherungsumfang). I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu lassen: J.4 Kündigungsrecht Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung • Fahrzeugart und -verwendung, • Beginn und Ende des Vertrags, zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein • Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in der noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, Summe zu einer Beitragserhöhung führen. • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass Zahlungen geleistet Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend. worden sind, • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in Auskünfte erteilt worden sind. der Kfz-Haftpflichtversicherung Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu Antragstellung genannten Beitragssatz bzw. die Schadenfreiheitsklasse erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Schadenfreiheit zu ändern. die Versicherungssumme zu erhöhen. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der J.6 Änderungen der Tarifstrukturen Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Wir sind berechtigt, die nachfolgenden Bestimmungen zu ändern, Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem Fahrzeug nach I.8.1 zu aufzuheben, zu ersetzen oder neue Gefahrenmerkmale einzuführen, geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen wenn die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen: nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. Schäden, die im Rahmen • Schadenfreiheitsrabattsystem (I) eines vereinbarten Rabattschutzes Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko • Typklassen (J.1) bisher nicht zu einer Rückstufung nach Anhang 1 geführt haben, • Tarifänderung (J.3) werden an einen Nachversicherer entsprechend übermittelt. Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen. Maßnahmen Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein J.1 Typklasse Kündigungsrecht. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet ist. Wir ermitteln einmal K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres bei Ihnen eingetretenen Umstands Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Die Neukalkulation der Beiträge richtet sich nach der K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Schadenfreiheitsrabattsystem nach Kapitel I ändern. Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Bei der Ermittlung der Beiträge wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind dabei K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die Ermittlungen des K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt? unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Neukalkulation zu Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der Laufzeit des berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung nächsten Versicherungsjahres wirksam. führen. J.2 Zuordnung zu einer Region K.2.2 Auswirkung auf den Beitrag Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem wir von der wird Ihr Fahrzeug einer Region zugeordnet. Maßgeblich ist der Änderung Kenntnis erlangen. Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. K.2.3 Bei Änderung der jährlichen Fahrleistung J.3 Tarifänderung Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf anzupassen. Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die in Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt, den Beitrag der Ihrem Versicherungsschein genannte Jahresfahrleistung, gilt abweichend zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge ab dem Beginn von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden des nächsten Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder Versicherungsjahres. abzusenken. Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir Ihnen K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wechselt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz, ist uns und der Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle dies anzuzeigen. Richtet sich der außerordentlichen Kündigung nach G.2.7 belehren. [Seite 39] Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wird Ihr Fahrzeug der Region des neuen Wohnsitzes des Fahrzeughalters Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den zugeordnet. Der Beitrag richtet sich ab dem Zeitpunkt nach der neuen Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Region, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Entscheidung zu überprüfen. Beitragsberechnung L.1.2 Versicherungsaufsicht K.4.1 Angaben zu Änderungen Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Beitragsmerkmals – auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. auch während der Vertragslaufzeit – müssen Sie uns unverzüglich Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der anzeigen. nachfolgend aufgeführten Behörde: Deutschland K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beitragsberechnung Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag 53117 Bonn berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung, wie z. B. "jährliche Deutschland Fahrleistung", zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. E-Mail: poststelle@bafin.de Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550 K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt, rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres, den Beitrag L.1.3 Sachverständigenverfahren in der zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung Kaskoversicherung entspricht. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kaskoversicherung können Sie nach A.2.8 einen K.4.4 Folgen von Nichtangaben Sachverständigenausschuss entscheiden lassen. Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach, L.1.4 Rechtsweg sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Versicherungsjahres, nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag L.2 Gerichtsstände und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie an dem Fristversäumnis kein Verschulden trifft. L.2.1 Wenn Sie uns verklagen K.5 Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei den des Fahrzeugs nachfolgenden Gerichten geltend machen: Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Fahrzeugart und • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, -verwendung, müssen Sie uns dies anzeigen. • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. L.2.2 Wenn wir Sie verklagen Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei Kündigungsrecht nach G.2.8. nachfolgenden Gerichten geltend machen: K.6 Beitragsmerkmal Fahrerkreis und Geburtsjahr • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, jüngster Fahrer • Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Besteht für einen Dritten Fahrer Ihres Pkw eine Zurich Junge Fahrer Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Police, die die Mitnutzung Ihres Pkw ermöglicht, entfallen die Anzeigepflichten nach K.2. L.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt L Meinungsverschiedenheiten und Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren Gerichtsstände gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz L.1.1 Versicherungsombudsmann zuständig ist. Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen M Änderung der Bedingungen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese Bedingungen ändern? Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de M.1.1 Gründe der Bedingungsänderung Internet: www.versicherungsombudsmann.de Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen für Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für die Kfz-Versicherung mit Wirkung für Ihren Vertrag zu ändern, zu Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns ergänzen oder zu ersetzen: verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. • Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert, per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde • eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder durch einen wenden. bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt. [Seite 40] • einer mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung nach den §§ 53, 54 M.1.2 Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag AO, • einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung nach § 52 AO, Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es sei denn, sie • einer Selbsthilfeeinrichtung der Angehörigen des öffentlichen beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1 und müssen unter Dienstes. Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat, Ihre Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe B ist, Interessen angemessen berücksichtigen. • dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen M.1.3 Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung Arbeitszeit beträgt, • Sie von einer der genannten juristischen Personen, Behörden oder Die Anpassung wird Ihnen in Textform bekannt gegeben und erläutert. Einrichtungen besoldet oder entlohnt werden. Sie findet vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat Die Zuordnung der Berufsgruppe B gilt auch für vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. • Auszubildende der genannten juristischen Personen, Behörden und M.1.4 Ihr Kündigungsrecht Einrichtungen, • Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie den zwischenstaatlicher Einrichtungen mit deutscher Staatsangehörigkeit Versicherungsvertrag nach G.2.10 kündigen. und wenn die Fahrzeuge dem deutschen Zulassungsverfahren unterliegen, • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben, Mitteilungen beachten? • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, • unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft. N.1.1 Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten in der Teilkaskoversicherung nur Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen in für Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) an die in Ihrem • Pkw, Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig • Campingfahrzeuge. bezeichnete Stelle. Auch bei Textform müssen Sie als erklärende Person erkennbar sein. O.5.2 Berufsgruppe D Bitte achten Sie daher bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Sie können die Beiträge der Berufsgruppe D in Anspruch nehmen, wenn darauf, Ihren Namen vollständig anzugeben. Sie Angestellter oder Arbeiter sind: N.1.2 Entgegennahme durch Ihren Vermittler • eines Kreditinstituts § 1 KWG, • eines Finanzdienstleistungsinstituts § 1 KWG, Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen Anzeigen nach • eines Versicherungsunternehmens §§ 23 bis 32 VAG. N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein genannte Vermittler berechtigt. Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe D ist, • dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen O Weitere Regelungen Arbeitszeit beträgt, • Sie von einer der genannten juristischen Personen entlohnt werden. O.1 Beitragszahlung Die Zuordnung der Berufsgruppe D gilt auch für Die Beiträge für das laufende Versicherungsjahr richten sich nach der • Auszubildende der genannten juristischen Personen, vereinbarten Zahlungsweise. Die Beiträge müssen Sie entsprechend der • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die Zahlungsweise im Voraus bezahlen. Die vereinbarte Zahlungsweise Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben, • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, In den Beiträgen ist die Versicherungsteuer enthalten, deren Prozentsatz • unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft. sich nach dem Versicherungsteuergesetz richtet. Die Beiträge der Berufsgruppe D gelten in der Teilkaskoversicherung nur O.2 Saisonkennzeichen für Wir berechnen den Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen, • Pkw, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, nach der Dauer der • Campingfahrzeuge. Saison. Bei Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während einer laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit der in Anspruch genommenen Saison. O.3 Kurzzeitkennzeichen Der Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird von der Direktion festgesetzt. O.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung Der Beitrag zur Ruheversicherung wird von der Direktion festgesetzt. O.5 Zuordnung zu den Berufsgruppen O.5.1 Berufsgruppe B Sie können die Beiträge der Berufsgruppe B in Anspruch nehmen, wenn Sie Beamter, Richter, Angestellter oder Arbeiter sind: • einer Gebietskörperschaft, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des deutschen öffentlichen Rechts, • einer juristischen Person des Privatrechts, wenn diese im Hauptzweck Aufgaben wahrnimmt, die sonst der öffentlichen Hand obliegen und – wenn an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen öffentlichen Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder – wenn diese Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als der Hälfte der Hausmittel erhalten (§ 23 BHO oder die entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder), [Seite 41] Anhang 1: Tabellen zum aus SF-Klasse nach Klasse bei Schadenfreiheitsrabattsystem 1 Schaden 2 und mehr Schäden Pkw SF 31 SF 16 SF 5 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und SF 30 SF 16 SF 5 Beitragssätze SF 29 SF 15 SF 5 SF 28 SF 14 SF 4 Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % SF 27 SF 14 SF 4 SF 26 SF 13 SF 4 ununterbrochenen Verlaufs SF 25 SF 13 SF 3 KH VK SF 24 SF 12 SF 3 SF 23 SF 12 SF 3 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 16 16 SF 22 SF 11 SF 2 49 Kalenderjahre SF 49 17 17 SF 21 SF 10 SF 2 48 Kalenderjahre SF 48 17 17 SF 20 SF 10 SF 2 47 Kalenderjahre SF 47 17 17 SF 19 SF 9 SF 1 46 Kalenderjahre SF 46 17 17 SF 18 SF 9 SF 1 45 Kalenderjahre SF 45 17 17 SF 17 SF 8 SF 1 44 Kalenderjahre SF 44 18 17 SF 16 SF 7 SF 1 43 Kalenderjahre SF 43 18 18 SF 15 SF 7 SF 1 42 Kalenderjahre SF 42 18 18 SF 14 SF 6 SF 1/2 41 Kalenderjahre SF 41 18 19 SF 13 SF 6 SF 1/2 40 Kalenderjahre SF 40 19 19 SF 12 SF 5 SF 1/2 39 Kalenderjahre SF 39 19 20 SF 11 SF 4 SF 1/2 38 Kalenderjahre SF 38 19 20 SF 10 SF 4 SF 1/2 37 Kalenderjahre SF 37 20 20 SF 9 SF 3 SF 1/2 36 Kalenderjahre SF 36 20 21 SF 8 SF 3 SF 1/2 35 Kalenderjahre SF 35 21 21 SF 7 SF 2 S 34 Kalenderjahre SF 34 21 21 SF 6 SF 1 S 33 Kalenderjahre SF 33 22 22 SF 5 SF 1 0 32 Kalenderjahre SF 32 22 22 SF 4 SF 1 0 31 Kalenderjahre SF 31 23 22 SF 3 SF 1/2 M 30 Kalenderjahre SF 30 24 23 SF 2 SF 1/2 M 29 Kalenderjahre SF 29 24 23 SF 1 SF 1/2 M 28 Kalenderjahre SF 28 25 23 SF 1/2 0 M 27 Kalenderjahre SF 27 25 24 S 0 M 26 Kalenderjahre SF 26 26 24 0 M M 25 Kalenderjahre SF 25 26 24 M M M 24 Kalenderjahre SF 24 27 25 23 Kalenderjahre SF 23 27 25 22 Kalenderjahre SF 22 28 25 Vollkaskoversicherung 21 Kalenderjahre SF 21 29 26 20 Kalenderjahre SF 20 29 26 aus SF-Klasse nach Klasse bei 19 Kalenderjahre SF 19 30 26 18 Kalenderjahre SF 18 30 27 1 Schaden 2 und mehr 17 Kalenderjahre SF 17 31 27 Schäden 16 Kalenderjahre SF 16 32 28 15 Kalenderjahre SF 15 33 28 SF 50 SF 36 SF 24 14 Kalenderjahre SF 14 34 29 SF 49 SF 35 SF 23 13 Kalenderjahre SF 13 35 29 SF 48 SF 34 SF 22 12 Kalenderjahre SF 12 35 30 SF 47 SF 33 SF 21 11 Kalenderjahre SF 11 36 30 SF 46 SF 32 SF 20 10 Kalenderjahre SF 10 37 31 SF 45 SF 31 SF 19 9 Kalenderjahre SF 9 38 31 SF 44 SF 30 SF 18 8 Kalenderjahre SF 8 40 32 SF 43 SF 29 SF 17 7 Kalenderjahre SF 7 42 32 SF 42 SF 29 SF 17 6 Kalenderjahre SF 6 44 33 SF 41 SF 28 SF 16 5 Kalenderjahre SF 5 46 34 SF 40 SF 27 SF 16 4 Kalenderjahre SF 4 48 35 SF 39 SF 26 SF 15 3 Kalenderjahre SF 3 50 36 SF 38 SF 26 SF 15 2 Kalenderjahre SF 2 53 38 SF 37 SF 25 SF 14 1 Kalenderjahr SF 1 60 40 SF 36 SF 24 SF 14 SF 1/2 70 50 SF 35 SF 24 SF 13 S 95 SF 34 SF 23 SF 13 0 100 60 SF 33 SF 22 SF 12 M 150 100 SF 32 SF 21 SF 12 SF 31 SF 21 SF 11 Rückstufung im Schadenfall SF 30 SF 20 SF 11 SF 29 SF 19 SF 10 SF 28 SF 18 SF 10 Kfz-Haftpflichtversicherung SF 27 SF 18 SF 9 SF 26 SF 17 SF 8 aus SF-Klasse nach Klasse bei SF 25 SF 16 SF 8 SF 24 SF 15 SF 7 1 Schaden 2 und mehr SF 23 SF 15 SF 7 Schäden SF 22 SF 14 SF 6 SF 21 SF 13 SF 6 SF 50 SF 29 SF 15 SF 20 SF 12 SF 5 SF 49 SF 28 SF 14 SF 19 SF 12 SF 5 SF 48 SF 27 SF 13 SF 18 SF 11 SF 4 SF 47 SF 26 SF 12 SF 17 SF 10 SF 4 SF 46 SF 25 SF 11 SF 16 SF 9 SF 3 SF 45 SF 24 SF 10 SF 15 SF 9 SF 2 SF 44 SF 23 SF 9 SF 14 SF 8 SF 2 SF 43 SF 23 SF 9 SF 13 SF 7 SF 1 SF 42 SF 22 SF 8 SF 12 SF 6 SF 1 SF 41 SF 22 SF 8 SF 11 SF 6 SF 1 SF 40 SF 21 SF 8 SF 10 SF 5 SF 1/2 SF 39 SF 21 SF 7 SF 9 SF 4 SF 1/2 SF 38 SF 20 SF 7 SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 37 SF 19 SF 7 SF 7 SF 3 0 SF 36 SF 19 SF 7 SF 6 SF 2 0 SF 35 SF 18 SF 6 SF 5 SF 1 0 SF 34 SF 18 SF 6 SF 4 SF 1 0 SF 33 SF 17 SF 6 SF 3 SF 1/2 0 SF 32 SF 17 SF 5 SF 2 SF 1/2 M [Seite 42] aus SF-Klasse nach Klasse bei aus SF-Klasse nach Klasse bei 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden Schäden SF 4 SF 1/2 SF 3 SF 1/2 SF 1 0 M SF 2 SF 1/2 SF 1/2 0 M SF 1 SF 1/2 0 M M SF 1/2 0 M M M 0 M M M Campingfahrzeuge (Wohnmobile) Lieferwagen Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % ununterbrochenen Verlaufs Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % KH VK ununterbrochenen Verlaufs KH VK 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 25 25 19 Kalenderjahre SF 19 25 26 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 30 46 18 Kalenderjahre SF 18 25 27 19 Kalenderjahre SF 19 33 49 17 Kalenderjahre SF 17 26 30 18 Kalenderjahre SF 18 34 49 16 Kalenderjahre SF 16 26 30 17 Kalenderjahre SF 17 35 50 15 Kalenderjahre SF 15 27 31 16 Kalenderjahre SF 16 36 51 14 Kalenderjahre SF 14 27 32 15 Kalenderjahre SF 15 37 52 13 Kalenderjahre SF 13 27 33 14 Kalenderjahre SF 14 38 53 12 Kalenderjahre SF 12 28 33 13 Kalenderjahre SF 13 40 54 11 Kalenderjahre SF 11 29 33 12 Kalenderjahre SF 12 42 55 10 Kalenderjahre SF 10 29 34 11 Kalenderjahre SF 11 44 57 9 Kalenderjahre SF 9 30 34 10 Kalenderjahre SF 10 46 58 8 Kalenderjahre SF 8 31 34 9 Kalenderjahre SF 9 48 60 7 Kalenderjahre SF 7 32 34 8 Kalenderjahre SF 8 51 62 6 Kalenderjahre SF 6 33 35 7 Kalenderjahre SF 7 55 65 5 Kalenderjahre SF 5 34 35 6 Kalenderjahre SF 6 59 68 4 Kalenderjahre SF 4 36 36 5 Kalenderjahre SF 5 63 72 3 Kalenderjahre SF 3 37 36 4 Kalenderjahre SF 4 69 76 2 Kalenderjahre SF 2 39 36 3 Kalenderjahre SF 3 77 82 1 Kalenderjahr SF 1 45 39 2 Kalenderjahre SF 2 87 90 SF 1/2 45 40 1 Kalenderjahr SF 1 100 100 0 60 45 SF 1/2 106 108 M 140 60 0 135 113 M 176 187 Rückstufung im Schadenfall Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung aus SF-Klasse nach Klasse bei aus nach Klasse bei 1 Schaden SF-Klasse SF 20 SF 2 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr SF 19 SF 2 Schäden SF 18 SF 2 SF 17 SF 2 SF 20 SF 10 SF 4 SF 1 0 SF 16 SF 1 SF 19 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 15 SF 1 SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 14 SF 1 SF 17 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 13 SF 1 SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 SF 12 SF 1/2 SF 15 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 SF 11 SF 1/2 SF 14 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 10 SF 1/2 SF 13 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 9 SF 1/2 SF 12 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 SF 8 SF 1/2 SF 11 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 SF 7 0 SF 10 SF 4 SF 1 0 M SF 6 0 SF 9 SF 4 SF 1 0 M SF 5 0 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M SF 4 0 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M SF 3 0 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 M SF 2 0 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 M SF 1 0 SF 4 SF 1 0 M M SF 1/2 0 SF 3 SF 1/2 0 M M 0 M SF 2 SF 1/2 0 M M M M SF 1 0 M M M SF 1/2 0 M M M Vollkaskoversicherung 0 M M M M M M M M M aus SF-Klasse nach Klasse bei Vollkaskoversicherung 1 Schaden SF 20 SF 8 aus nach Klasse bei SF 19 SF 8 SF-Klasse SF 18 SF 8 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr SF 17 SF 7 Schäden SF 16 SF 7 SF 15 SF 6 SF 20 SF 6 SF 1 0 M SF 14 SF 6 SF 19 SF 5 SF 1 0 M SF 13 SF 6 SF 18 SF 5 SF 1 0 M SF 12 SF 5 SF 17 SF 5 SF 1 0 M SF 11 SF 5 SF 16 SF 4 SF 1/2 0 M SF 10 SF 4 SF 15 SF 4 SF 1/2 0 M SF 9 SF 4 SF 14 SF 4 SF 1/2 0 M SF 8 SF 3 SF 13 SF 4 SF 1/2 0 M SF 7 SF 3 SF 12 SF 3 0 M M SF 6 SF 2 SF 11 SF 3 0 M M SF 5 SF 2 [Seite 43] aus nach Klasse bei 1.4 Wer ist Arbeitnehmer? SF-Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer in einem Schäden Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Kein Arbeitnehmer im Sinne SF 10 SF 3 0 M M dieser Bedingungen sind Selbstständige, Freiberufler, freiwillige Helfer SF 9 SF 2 0 M M im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende oder als Angestellte bei SF 8 SF 2 0 M M ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwister und SF 7 SF 2 0 M M deren Ehe-/Lebenspartner. SF 6 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 0 M M SF 4 SF 1/2 0 M M 1.5 Wann stellen wir den Vertrag beitragsfrei? SF 3 0 M M M SF 2 0 M M M Nach Ablauf der Karenzzeit von sechs Wochen vom Zeitpunkt Ihrer SF 1 0 M M M Arbeitslosigkeit an gerechnet, frühestens ab Zugang Ihrer Mitteilung, SF 1/2 0 M M M stellen wir Ihren Vertrag zu Beginn des nächsten Kalendermonats 0 M M M M beitragsfrei, wenn alle unter "Welche Pflichten haben Sie im M M M M M Schadenfall?" aufgeführten Unterlagen vorliegen. Bis zu unserer Bestätigung sind Sie weiter zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer 1.6 Wann sind wir nicht zur Leistung verpflichtet? In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf eine Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die Ihrem Vertrag zugrunde Beitragsbefreiung: liegenden Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung AKB. 1.6.1 Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln 1. Versicherungsumfang Sie haben die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Haben Sie die 1.1 Welche Leistungen sind versichert? Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, verzichten wir auf eine Leistungskürzung im Grade des Verschuldens. Im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit befreien wir Sie als Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 54 Jahren von der Verpflichtung zur Beitragszahlung 1.6.2 Fehlende Unterlagen und gewähren beitragsfreien Versicherungsschutz für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten. Der Versicherungsumfang bleibt in der Sie kommen unserer Aufforderung, die erforderlichen Unterlagen zur Kfz-Haftpflichtversicherung unverändert bestehen. In der Feststellung der Arbeitslosigkeit und ihrer Fortdauer (siehe "Welche Kaskoversicherung ist abweichend zur im Versicherungsschein Pflichten haben Sie im Schadenfall" 4.1) vorzulegen, nicht nach. vereinbarten Selbstbeteiligung eine Selbstbeteiligung von mindestens 300 EUR in der Vollkaskoversicherung und 150 EUR in der 1.6.3 Wartezeit und Karenzzeit Teilkaskoversicherung vereinbart. Sie werden während der Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn Ihres Versicherungsvertrags arbeitslos und/oder Ihre Arbeitslosigkeit dauert Ausnahme: Sie haben den Umfang Ihres Versicherungsvertrags keine sechs Wochen an. innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit und der Inanspruchnahme der Leistung "Beitragsbefreiung bei 1.6.4 Beschäftigungsverhältnis und Beschäftigungsgrad unverschuldeter Arbeitslosigkeit" erhöht (z. B. durch Einschluss der Kaskoversicherung und/oder einer gegen Mehrbeitrag zusätzlich Sie sind nicht als Arbeitnehmer (siehe 1.4) in einem unbefristeten versicherbaren Leistung) oder die Selbstbeteiligung der Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden angestellt Kaskoversicherung reduziert. In diesen Fällen gilt für den Zeitraum der (z. B. Selbstständige, Freiberufler, Teilzeitkräfte oder Minijobs). Beitragsbefreiung, der Versicherungsumfang, welcher sechs Wochen vor Ausnahme: Ihr Arbeitsverhältnis ist zeitlich auf mindestens zwölf Monate Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit bzw. Inanspruchnahme der befristet oder Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht aufgrund des Ablaufs der Beitragsbefreiung vereinbart war. Befristung. 1.6.5 Vorvertragliches Kündigungsverfahren 1.2 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Bei Vertragsabschluss war bereits ein Kündigungsschutzverfahren 1.2.1 Unverschuldete Arbeitslosigkeit rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Sie werden nach Ablauf der Wartezeit (siehe unten) unverschuldet arbeitslos und sind nicht weiter gegen Entgelt tätig. Sie erhalten 1.6.6 Ihr Wohnsitz oder Sitz des Arbeitgebers im Arbeitslosengeld und suchen aktiv nach Arbeit. Ausland Hinweis: Unverschuldet bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Sie Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland beschäftigt. grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem ist eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen 1.6.7 Mahnverfahren Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer Zu Ihrem Vertrag haben wir Sie nach Kapitel C.2 der AKB zur Zahlung betriebsbedingten Kündigung unverschuldet. des rückständigen Beitrags aufgefordert und die Frist von zwei Wochen ist verstrichen. 1.2.2 Wartezeit und Karenzzeit 1.6.8 Ihr Lebensalter Ihr Versicherungsvertrag besteht seit mindestens sechs Monaten (Wartezeit) und wurde von Ihnen oder uns nicht gekündigt. Weiter sind Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht oder das 55. bereits vollendet. Sie als Arbeitnehmer seit mindestens 18 Monaten in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit 1.6.9 Krieg, innere Unruhen, Streik, Nuklearschäden mindestens 15 Wochenstunden angestellt. Ihre Arbeitslosigkeit dauert Die Arbeitslosigkeit tritt in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streiks mindestens sechs Wochen an (Karenzzeit). oder Nuklearschäden ein. 1.3 Wer ist versichert? 1.6.10 Fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Sie als Sie haben aus sonstigen Gründen keinen Anspruch auf Versicherungsnehmer. Sonstige Personen – auch im Hauptvertrag Arbeitslosengeld. mitversicherte Personen, wie z. B. der Fahrer des Fahrzeugs oder der Fahrzeughalter – sind nicht versichert. Die Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ist nicht auf Dritte übertragbar. Dies gilt 1.7 Wann endet die Beitragsbefreiung? auch für Fristen und Wartezeiten. 1.7.1 Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses Die Beitragsfreistellung endet mit der Aufnahme eines [Seite 44] Beschäftigungsverhältnisses oder einer freiberuflichen oder • Sie müssen uns die Beendigung der Arbeitslosigkeit unverzüglich selbstständigen Tätigkeit (Ende der Arbeitslosigkeit), auch wenn diese anzeigen. weniger als 15 Wochenstunden beträgt und kein oder nur ein geringfügiges Einkommen erzielt wird. Zum Nachweis der Arbeitslosigkeit sind von Ihnen folgende Unterlagen einzureichen: 1.7.2 Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist • eine Bescheinigung Ihrer früheren Arbeitgeber, aus der die Die Beitragsbefreiung endet automatisch nach Ablauf von sechs Beschäftigungsdauer und der Beschäftigungsgrad der letzten zwölf Monaten nach Beginn der Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung. Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hervorgehen, • eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit. 1.7.3 Sonstige Beendigung des Versicherungsvertrags Die Beitragsbefreiung endet auch mit der Beendigung des Wir sind berechtigt, die Fortdauer der Arbeitslosigkeit und Ihre aktive Versicherungsvertrags durch Bemühung um Arbeit zu prüfen und Sie während des Zeitraums der Beitragsbefreiung aufzufordern, weitere Nachweise der Bundesagentur • Ihre Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall, für Arbeit vorzulegen. Eventuell entstehende Kosten für die Erbringung • unsere Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall, der Nachweise tragen Sie. • Wegfall des Fahrzeugs nach der Außerbetriebsetzung (in diesem Fall gelten die Regelungen zum beitragsfreien Versicherungsschutz nach 4.2 Rechtsfolgen bei Verletzung Ihrer Pflichten im Kapitel H der AKB). Schadenfall 1.8 Wiederaufnahme der Beitragszahlung Kommen Sie unserer Aufforderung, die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen, vorsätzlich nicht nach, haben Sie keinen Anspruch auf eine Besteht nach Beendigung der Beitragsbefreiung der Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Bei einer grob Versicherungsvertrag weiter, sind die Beiträge ab diesem Zeitpunkt nach fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten verzichten wir auf eine Kapitel C der AKB von Ihnen zu zahlen. Leistungskürzung im Grade Ihres Verschuldens. 1.9 Wiederholte Arbeitslosigkeit 4.3 Vertragsänderungen und Fahrzeugwechsel Auch im Fall einer wiederholten Arbeitslosigkeit oder nach Beendigung Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs (z. B. Einschluss der der Beitragsbefreiung (1.7) müssen Sie die unter 1.2 genannten Kaskoversicherung oder einer zusätzlich gegen Mehrbeitrag Voraussetzungen erneut erfüllen, d. h. bevor Sie die Beitragsbefreiung vereinbarten Leistung) oder eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist wieder in Anspruch nehmen können, müssen Sie für den Zeitraum von während des Zeitraums der Beitragsbefreiung nicht möglich. In diesem zwölf Monaten in einem unbefristeten und ungekündigten Fall entfällt die Beitragsbefreiung ab dem Zeitpunkt der Änderung. Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden angestellt sein. Wechseln Sie Ihr versichertes Fahrzeug, d. h. Sie versichern ein anderes Fahrzeug anstelle des bisher versicherten Fahrzeugs, führen wir die 2. Beginn des Vertrags und der Wartezeiten Beitragsbefreiung weiter, wenn Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB • Fahrzeugart und -verwendung sowie Versicherungsumfang der Kapitel B. Die Wartezeit beginnt mit dem Beginn des Vertrags. Fahrzeuge gleich sind, • beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei 2.1 Bei Fahrzeugwechsel unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt, • zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, d. h. Sie versichern anstelle Ihres bisherigen Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als ein Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug, wird dies im Rahmen der Wartezeiten Monat vergangen ist. berücksichtigt, wenn 5. Laufzeit und Kündigung des Vertrags, • Fahrzeugart, Verwendungszweck der Fahrzeuge gleich sind, Veräußerung des Fahrzeugs • beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt, Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der • zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Laufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten des Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als sechs Kfz-Versicherungsvertrags, siehe AKB Kapitel G. Monate vergangen sind. Bei Beendigung der Kfz-Versicherung für das versicherte Fahrzeug endet Die Wartezeit wird bei Unterbrechungen um den auch die Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Unterbrechungszeitraum verlängert. Arbeitnehmer. 2.2 Bei Änderung der Tarif- und Leistungsvarianten Anhang 3: nicht belegt Ändern Sie den Tarif Ihres bestehenden Vertrags, beginnt die Wartezeit mit dem Beginn des Vertrags. Bei Unterbrechungen wird die Wartezeit um den Unterbrechungszeitraum verlängert, wenn zwischen Beginn und Ende der Unterbrechung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Als Unterbrechung gilt auch die Umstellung des Vertrags auf einen Tarif ohne die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit". 3. Beitragszahlung Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB Kapitel C. Die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit" kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn wir Sie bereits nach Kapitel C.2.2 AKB aufgefordert haben, den rückständigen Beitrag zu zahlen und die genannte Frist von zwei Wochen bereits verstrichen ist. 4. Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall (unverschuldete Arbeitslosigkeit)? 4.1 Ihre Pflichten Über die in den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB Kapitel E beschriebenen Pflichten hinaus haben Sie folgende Verpflichtungen, wenn Sie die Leistung "Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit" in Anspruch nehmen möchten: • Sie müssen uns Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit anzeigen (siehe auch 1.2 "Karenzzeit"). • Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen. [Seite 45] Information zur Verwendung Ihrer Daten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Zwecke und Rechtsgrundlagen der personenbezogenen Daten durch die Zurich Insurance Europe AG Datenverarbeitung und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Verantwortlicher für die Datenverarbeitung EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich Zurich Insurance Europe AG relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Platz der Einheit 2 sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich 60327 Frankfurt am Main unser Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit Telefon: 069 7115-0 personenbezogenen Daten durch die deutsche Fax: 069 7115-3358 Versicherungswirtschaft" verpflichtet, die die oben genannten E-Mail: service@zurich.de Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.zurich.de/datenschutz abrufen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse: Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Zurich Gruppe Deutschland Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Konzerndatenschutz Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir 50427 Köln diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur E-Mail: datenschutz@zurich.com Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages Grundsätzlich erheben wir personenbezogenen Daten direkt beim sowie die Schadenbearbeitung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Betroffenen. personenbezogenen Daten nicht möglich. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur personenbezogene Daten von Dritten erhalten. Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Beispiele: Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich Gesellschaft bestehenden • Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftdaten zu ermitteln. Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder • Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen erhalten wir für umfassende Auskunftserteilungen. über unseren Versicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben können. Wir erheben z. B. den Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie eine Daten für den Schadensfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Schadenbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre • Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von Gesundheitsdaten bei Abschluss eines unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse und Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre das Geburtsdatum, um den Betroffenen im Schadensfall Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir kontaktieren zu können. Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. • Bei der Kfz-Versicherung erhalten wir die Daten eines abweichenden Halters von unserem Versicherungsnehmer und Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns Zulassungsstellen, z. B. den Namen, die Kontaktdaten, Daten zum oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1f) DSGVO). Dies kann Fahrzeug und das Geburtsdatum. insbesondere erforderlich sein • Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsinhabern erhalten wir unter Umständen von unserem Versicherungsnehmer. • für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Umgekehrt kann es sein, dass wir von jenen Daten zum Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, Versicherungsnehmer erhalten, insbesondere Kontaktdaten und • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für Angaben zum betroffenen Risiko. andere Produkte der Unternehmen der Zurich Gruppe und deren • Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, oder beteiligten Dritten, z. B. Ermittlungs- und soweit rechtlich zulässig, Strafverfolgungsbehörden. So erhalten wir den Namen, die • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere Kontaktdaten und die jeweiligen Informationen zum Sachverhalt. nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf • Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Versicherungsmissbrauch hindeuten können. zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsaufnahme. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1c) DSGVO. 100030272 2401 Seite 1 von 3 [Seite 46] Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Dauer der Datenspeicherung genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es Kategorien von Empfängern der personenbezogenen vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt Daten werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder Rückversicherer: bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild Jahre. über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Betroffenenrechte Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person oder Schadensprüfung sowie bei der Bewertung von gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Widerspruchsrecht Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Angabe von Gründen Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus benötigen. Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Zurich Gruppe Rechtsansprüchen. verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung Beschwerderecht von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Schadensbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen Version auf Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die Der Hessische Datenschutzbeauftragte Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung Postfach 31 63 teilnehmen. 65021 Wiesbaden Externe Dienstleister: Hinweis- und Informationssystem der Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und Versicherungswirtschaft gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Schadenbearbeitung in der Sach-, Haftpflicht- oder Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Daten zum Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Version auf unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS entnehmen. GmbH (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im Weitere Empfänger: "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. 100030272 2401 Seite 2 von 3 [Seite 47] Detaillierte Informationen zur informa HIS GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: www.informa-his.de Bonitätsauskünfte Vor dem Abschluss einer Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland auf unserer Internetseite unter: www.zurich.de/datenschutz Automatisierte Einzelfallentscheidung In der Kraftfahrtversicherung entscheiden wir zum Teil vollautomatisiert über den Umfang des Versicherungsschutzes oder die Höhe der Versicherungsprämie. Diese Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten, Schadensverläufe oder Ihre Kundenbeziehung. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung, wenn Ihrem Begehren nicht vollumfänglich stattgegeben wurde. Aktualisierung der Datenschutzhinweise Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten Sie getrennt nach Unternehmen unter: www.zurich.de/datenschutz 100030272 2401 Seite 3 von 3
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