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Versicherungsmakler / Pferde-OP-Versicherung und Pferdekrankenversicherung / Bedingungsarchiv

Allianz Smart: die Bedingungen im Volltext

Pferdekrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart für Operationen und Behandlungen ohne Operation, mit Jahreshöchstleistung, Höchstsummen und Gebührensatz laut Versicherungsschein und Basisvorsorge.

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Grundlagen und Erstattung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung)ja„Versichert sind die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen und Behandlungen ohne Operation aufgrund von Krankheit,“2, Seite 4
Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein genannte Tier.“1, Seite 4
Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Je Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstleistung.“4.2, Seite 9
Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfallnicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnisja„Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.“4.1, Seite 8
Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab.“4.2, Seite 9
Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetragja„Ob und bis zu welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.“4.2, Seite 9
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdesnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinikja„Sie können den Tierarzt bzw. die Tierärztin frei wählen.“2, Seite 4
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„Auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis kann der Tierarzt bzw. die Tierärztin direkt mit uns abrechnen und erhält in diesem Fall den erstattungsfähigen Betrag direkt von uns ausgezahlt.“5.2, Seite 11
Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt

Aufnahme, Alter und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschlussnicht geregelt
Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalternicht geregelt
Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren)nicht geregelt
Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antragja„Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind Ihre Angaben zum Gesundheitszustand Ihres Tiers im Antrag.“2.5.2, Seite 8
Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnungja„der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Tätowierung) des Tiers“5.2, Seite 10
Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheitja„Die Wartezeit beträgt drei Monate.“2.4.1, Seite 6
Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationenja„Für Operationen aufgrund einer Kolik ist die Wartezeit auf fünf Tage verkürzt.“2.4.1, Seite 6
Wartezeit bei Unfällenkeine„Keine Wartezeit besteht bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen.“2.4.1, Seite 6
Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege)nicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen und Behandlungen ohne Operation aufgrund von Krankheit,“2.2, Seite 4
Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser)ja„Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Hierunter fallen auch minimalinvasive Operationen mit Hautschnitt, z.B. eine Arthroskopie.“2.2, Seite 5
Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation)ja, bis zur Versicherungssumme„Für Operationen aufgrund einer Kolik ist die Wartezeit auf fünf Tage verkürzt.“2.4.1, Seite 6
Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationärja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen ohne Operation.“2.2, Seite 5
Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese)ja, bis zur Versicherungssumme„Ihr Tier wird zwei Wochen nach Versicherungsbeginn auf der Koppel von einem anderen Tier getreten und hat eine“2.4.1, Seite 6
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„am letzten Untersuchungstag vor einer Operation, an dem die Notwendigkeit zur Durchführung einer Operation festgestellt wurde“2.2, Seite 5
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Sie finden den versicherten Nachbehandlungszeitraum in Ihrem Versicherungsschein.“2.2, Seite 5
Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinikja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.“2.2, Seite 5
Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Im Rahmen der Nachbehandlung werden die Kosten für Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen übernommen.“2.2, Seite 5
Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchidennein„Kastration und Sterilisation des männlichen Tiers sowie die Operation von Kryptorchiden“2.5.1, Seite 7
Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale)nein„Kastration und Sterilisation des männlichen Tiers sowie die Operation von Kryptorchiden“2.5.1, Seite 7
Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeitja, bis zur Versicherungssumme„Davon einmalig ausgenommen sind ein Notkaiserschnitt sowie eine Fetotomie pro Vertragslaufzeit.“2.5.1, Seite 7
Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose)ja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle inklusive Kieferorthopädie“2.2, Seite 5

Vorerkrankungen und typische Pferdeleiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befundenein„Sie haben den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat.“2.4.2, Seite 7
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeitnicht geregelt
Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungenja, bis zur Versicherungssumme„Fehlentwicklung ist eine Anomalie, die angeboren, erblich bedingt oder erworben beziehungsweise entwicklungsbedingt ist.“2.1, Seite 4
Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstagja, bis zur Versicherungssumme„Für die operative Entfernung von Gelenk-Chips, z.B. OCD, Birkelandfrakturen, erstatten wir je Versicherungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Höchstsumme.“4.2, Seite 9
Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze)nein„Operationen an der Wirbelsäule, zum Beispiel Wobbler-Operationen, Laminektomie, Foraminotomie, Arthrodese“2.5.1, Seite 7
Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ)nicht geregelt
Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation)nicht geregelt
Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen)nicht geregelt
Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Behandlung eines Tumors benötigt mehrere operative Eingriffe.“2, Seite 4
Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerungnicht geregelt

Heilbehandlung ohne Operation

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch)ja, bis zur Versicherungssumme„Für Behandlungen ohne Operation erstatten wir je Versicherungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Höchstsumme.“4.2, Seite 9
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial.“4.1, Seite 8
Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT)ja, bis zur Versicherungssumme„klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren wie Röntgen, MRT“2.2, Seite 5
Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitationnein„Physiotherapie, Unterwasserlaufband bzw. Aquatrainer, Massagen, Lymphdrainagen, manuelle Therapie“2.5.1, Seite 7
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Dies umfasst auch alternative und komplementäre Behandlungsmethoden, z. B. Homöopathie.“2.2, Seite 5
Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapieja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten zur Nachbehandlung einer versicherten Operation die Kosten für folgende regenerative Therapien:“4.2, Seite 9
Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnungnein„Hufbeschlag, orthopädischer Hufbeschlag“2.5.1, Seite 7
Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur)nein„Okklusionskorrekturen, systematische Beseitigungen von Okklusionshindernissen, Entfernung scharfer Kanten“2.5.1, Seite 7
Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahrja, bis zur Versicherungssumme„Für Leistungen der Basisvorsorge erstatten wir je Versicherungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Höchstsumme.“4.2, Seite 9

Notdienst, Ausland und Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„Für Behandlungen im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten erstatten wir auch die nach GOT veranschlagte Notdienstgebühr.“4.1, Seite 8
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satznicht geregelt
Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer)ja„Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) bis zu zwölf Monaten.“3, Seite 8
Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigungja, bis zur Versicherungssumme„erstatten wir die Kosten der Einschläferung durch Injektion“2.3, Seite 6
Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung)nicht geregelt
Diebstahl des Pferdesnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pferdehalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.“8.5.1, Seite 14
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdesnicht geregelt
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.“7.1, Seite 12
Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristenja„Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.“8.3.2, Seite 13
Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldungja„Die Rechnungen müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.“5.2, Seite 10
Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzungja„Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.“5.1, Seite 10
Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötignicht geregelt
Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfallja„Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns“5.2, Seite 11

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Allianz Smart

Volltext aufklappen: Bedingungen Allianz Pferdekrankenversicherung Smart (Vermittlerkopie)
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Das Wichtigste in Kürze: Ihre Tierkrankenversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko tiermedizinischer Leistun­ gen für das von Ihnen versicherte Tier. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Versicherungsbedingungen. Diese setzen sich zu­ sammen aus den Regelungen zur Tierkrankenversicherung sowie den jeweils dazu abge­ schlossenen Zusatzbausteinen. Diese Versicherungsbedingungen, der Antrag und der Versicherungsschein legen den In­ halt Ihrer Tierkrankenversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen daher gründlich durch. Bewahren Sie diese sorgfältig auf. Im Leistungsfall können Sie dann alles Wichtige noch einmal nachlesen. Was tun, wenn Ihr Tier in Behandlung war? Bitte reichen Sie uns umgehend zum Nachweis der entstandenen Kosten die Tierarztrechnung ein, um Ihren Leistungsanspruch geltend zu machen. Nutzen Sie dafür die MeineAllianz-App oder www.allianz.de/rechnung-tier für eine schnelle, digitale Einreichung. Auch Kostenvoranschläge können über diesen Weg geprüft werden, sowie die direkte Abrechnung mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin vereinbart wer­ den. Weitere Kontaktinformationen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Was ist was? - Wichtige Begriffe Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb dienen die folgenden rechtlich unverbindlichen Begriffser­ läuterungen Ihrem besseren Verständnis. Außerdem erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wichtige Begriffe Was ist das genau? Versicherungsnehmer:in Das sind Sie als unser Vertragspartner bzw. unsere Vertragspartnerin und Käufer bzw. Käuferin des Versicherungsschutzes. Versicherungsfall Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen und Behandlungen PTK--1117Z0 Version 000 (Smart 01/2026) ohne Operation aufgrund von Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung des versicher­ ten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Operationen sowie Behandlungen ohne Operation müssen durch einen approbierten Tierarzt bzw. eine approbierte Tierärztin erfolgen. Ausschlüsse Nicht alle Sachverhalte rund um die Gesundheit Ihres Tiers sind vom Versiche­ rungsschutz Ihrer Tierkrankenversicherung umfasst. Was nicht versichert ist, erklä­ ren wir Ihnen in einem eigenen Abschnitt zu den Leistungsausschlüssen und Leis­ tungseinschränkungen. Nicht versichert ist zum Beispiel die Behandlung von Ver­ haltensauffälligkeiten. Zusätzlich können sich Leistungseinschränkungen auch di­ rekt aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben. Obliegenheiten Obliegenheiten beschreiben sämtliche Verhaltenspflichten, die Sie beachten müs­ sen. Sie müssen beispielsweise Auskünfte wahrheitsgemäß erteilen. Zudem müs­ sen Sie alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 1 von 16 [Seite 2] Für den schnellen Überblick: Hier erfahren Sie, was in Ihren Versicherungsbedingungen wo geregelt ist. Inhaltsverzeichnis Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart ..................................................................................... 4 1 Wer ist versichert?....................................................................................................................................... 4 2 Was ist versichert und was ist nicht versichert?.......................................................................................... 4 2.1 Versicherte Ereignisse ................................................................................................................................ 4 2.2 Versicherte Behandlungen .......................................................................................................................... 4 2.3 Welche ergänzenden Leistungen sind versichert?...................................................................................... 6 2.4 Wartezeit und Zweckabschlüsse ................................................................................................................. 6 2.4.1 Wartezeiten ................................................................................................................................................. 6 2.4.2 Keine Leistung bei Zweckabschlüssen ....................................................................................................... 7 2.5 Welche Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen gelten?..................................................... 7 2.5.1 Ausgeschlossene Behandlungen, Kosten und Ereignisse .......................................................................... 7 2.5.2 Zusätzliche Ausschlüsse im Versicherungsschein...................................................................................... 8 3 Wo bin ich versichert? ................................................................................................................................. 8 4 Was leisten wir im Versicherungsfall? ......................................................................................................... 8 4.1 Welche Kosten ersetzen wir nach Eintritt des Versicherungsfalls?............................................................. 8 4.2 Grenzen unserer Leistungen....................................................................................................................... 9 4.3 Mehrwertsteuer ........................................................................................................................................... 9 4.4 Fälligkeit der Entschädigung ....................................................................................................................... 10 4.5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen ...................................................... 10 4.5.1 Ansprüche gegen andere Versicherer......................................................................................................... 10 4.5.2 Mitteilungspflicht .......................................................................................................................................... 10 5 Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich? ......................................................................... 10 5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls...................................................................................... 10 5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls ................................................................................... 10 5.3 Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (Pflichtverletzungen) ........................................................... 11 5.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht ............................................................................... 11 5.3.2 Unser Kündigungsrecht ............................................................................................................................... 11 5.3.3 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls.......................................................................... 11 6 Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert? .......................................................................................... 11 6.1 Gefahrerhöhungen ...................................................................................................................................... 11 6.1.1 Ihre Pflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung...................................................................... 11 6.1.2 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung .............................................................................................................. 12 6.1.3 Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen ......................................................................................................... 12 6.1.4 Mitversicherte Gefahrerhöhungen............................................................................................................... 12 7 Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?............................................................................................... 12 7.1 Neukalkulation des Beitrags ........................................................................................................................ 12 7.2 Beitragsanhebung und Beitragsabsenkung ................................................................................................ 12 7.3 Mitteilung und Kündigungsrecht nach Beitragsanhebung ........................................................................... 12 8 Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?................................................................................ 13 8.1 Beginn des Versicherungsschutzes ............................................................................................................ 13 8.2 Beitragszahlung: Fälligkeit der Versicherungsbeiträge ............................................................................... 13 8.2.1 Erster oder einmaliger Beitrag..................................................................................................................... 13 8.2.2 Folgebeiträge .............................................................................................................................................. 13 8.2.3 Zahlungsperiode.......................................................................................................................................... 13 8.2.4 Zahlungsweise ............................................................................................................................................ 13 8.3 Ende des Vertrags und Kündigung zum Ablauf .......................................................................................... 13 8.3.1 Vertragsdauer und Versicherungsjahr......................................................................................................... 13 8.3.2 Automatische Verlängerung ........................................................................................................................ 13 8.3.3 Kündigung zum Ablauf ................................................................................................................................ 13 Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 2 von 16 [Seite 3] 8.3.4 Verzicht auf unser Kündigungsrecht zum Ablauf ab dem siebten Versicherungsjahr................................. 13 8.3.5 Textform ...................................................................................................................................................... 13 8.4 Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen ........................................................................... 14 8.5 Kündigung im Versicherungsfall .................................................................................................................. 14 8.5.1 Kündigungsrecht ......................................................................................................................................... 14 8.5.2 Verzicht auf unser Kündigungsrecht im Versicherungsfall ab dem siebten Versicherungsjahr .................. 14 8.5.3 Form der Kündigung.................................................................................................................................... 14 8.5.4 Wirksamwerden der Kündigung .................................................................................................................. 15 8.6 An wen Sie Beschwerden richten können................................................................................................... 15 8.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin ............................................................. 15 8.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen................................................................................. 15 8.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht ................................................................................................ 15 8.6.4 Rechtsweg................................................................................................................................................... 15 8.7 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht ............................................................................................ 15 8.7.1 Deutsches Recht ......................................................................................................................................... 15 8.7.2 Zuständiges Gericht .................................................................................................................................... 15 8.8 Digitale Vertragskommunikation.................................................................................................................. 15 Zusatzbaustein Wechseloption ................................................................................................................... 16 Was ist die Wechseloption? ........................................................................................................................ 16 Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 3 von 16 [Seite 4] Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart 1 Wer ist versichert? Sie sind unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin und damit unser Vertragspartner bzw. unsere Vertragspartnerin. Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein genannte Tier. 2 Was ist versichert und was ist nicht versichert? Versichert sind die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen und Behandlungen ohne Operation aufgrund von Krankheit, Un­ fall oder Fehlentwicklung des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veteri­ närmedizinischen Wissenschaft. Operationen und Behandlungen ohne Operationen müssen durch einen approbierten Tierarzt bzw. eine approbierte Tierärztin erfolgen. Sie können den Tierarzt bzw. die Tierärztin frei wählen. Als ein Versicherungsfall gelten Behandlungen, die wegen • derselben Krankheit, • desselben Unfalls oder • derselben Fehlentwicklung notwendig sind. Derselbe Versicherungsfall endet mit dem veterinärmedizinischen Befund, nach dem weitere Behandlungen, wegen • derselben Krankheit, • desselben Unfalls oder • derselben Fehlentwicklung nicht mehr notwendig sind. Beispiel: Die Behandlung eines Tumors benötigt mehrere operative Eingriffe. Die Operationen werden als ein Versicherungsfall gesehen bis das Tier geheilt ist. 2.1 Versicherte Ereignisse Voraussetzung für unsere Leistung ist eine Krankheit, ein Unfall oder eine Fehlentwicklung Ihres versicherten Tiers. Was ist versichert? Was ist das genau? Krankheit Krankheit ist ein nach dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft anomaler körperlicher Zustand, der eine medizinische Behandlung erfordert. Beispiel: Ihr Tier hat einen Hauttumor; dieser wird chirurgisch entfernt. Unfall Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und ei­ ne körperliche Schädigung des versicherten Tiers nach sich zieht. Beispiel: Ihr Tier verletzt sich am Koppelzaun und hat eine Schnittverletzung, die genäht werden muss. Fehlentwicklung Fehlentwicklung ist eine Anomalie, die angeboren, erblich bedingt oder erworben beziehungsweise entwicklungsbedingt ist. Beispiel für angeborene Fehlentwicklung: Ihr Tier hat seit Geburt ein Loch im Herzen und muss ope­ riert werden. Dieses war bei Abschluss der Versicherung nicht bekannt und ist erst nach Ablauf der Wartezeit aufgrund einer Leistungsschwäche entdeckt worden. 2.2 Versicherte Behandlungen Versichert sind die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen und Behandlungen ohne Operation aufgrund von Krankheit, Un­ fall oder Fehlentwicklung des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veteri­ närmedizinischen Wissenschaft. Operationen und Behandlungen ohne Operation müssen durch einen approbierten Tierarzt bzw. eine ap­ probierte Tierärztin erfolgen. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 4 von 16 [Seite 5] Versicherte Behandlungen Was ist das genau? Operationen Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungswei­ se Sedierung oder Lokalanästhesie. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Hierunter fallen auch minimalinvasive Operationen mit Hautschnitt, z.B. eine Arthroskopie. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen. Ohne Hautschnitt sind unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung oder Lokalanästhe­ sie auch versichert: • Versorgungen von Wunden durch Nähen oder Klammern Beispiel: Schnittverletzung • Augenoperationen Beispiel: Grüner Star • Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle inklusive Kieferorthopädie Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung, orale Tumore, Spaltung eines Abszes­ ses Als Operation nicht versichert sind Okklusionskorrekturen, systematische Beseitigung von Okklusi­ onshindernissen, Entfernung scharfer Kanten und Einschleifen der Zähne inkl. Schneidezähne. Sie finden die für Sie pro Versicherungsjahr und innerhalb der Jahreshöchstleistung geltende Höchstsumme für Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle in Ihrem Ver­ sicherungsschein. • Operationen mittels Laserchirurgie sofern Gewebe gezielt geschnitten, abgetragen, verdampft oder kauterisiert wird. Beispiel: Entfernung eines Hauttumors mittels eines Lichtskalpells Wir leisten bei einer Operation für • Kosten für einfache und spezielle diagnostische Verfahren (Diagnostik) am letzten Untersuchungs­ tag vor einer Operation, an dem die Notwendigkeit zur Durchführung einer Operation festgestellt wurde. Zur Diagnostik zählen z.B. auch bildgebende Verfahren wie Röntgen, MRT (Magnetreso­ nanz-/Kernspintomographie), CT (Computertomographie). • die Operation • ambulante und stationäre Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Operation durchgeführt wurde. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose, gilt die Operation als durchgeführt, unabhängig davon, ob der chirurgische Eingriff bereits begonnen wurde. Versichert sind ambulante und stationäre Operationen. Ist das versicherte Tier nach der Operation noch zur Nachsorge in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die im Zusammenhang mit der Operation stehenden Behandlungen im versi­ cherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beginnt mit dem Ka­ lendertag, der auf die Operation folgt. Sie finden den versicherten Nachbehandlungszeitraum in Ih­ rem Versicherungsschein. Im Rahmen der Nachbehandlung werden die Kosten für Medikamente, Wundversorgung und klini­ sche Untersuchungen übernommen. Die Erstattung von Medikamentenkosten und Verbrauchsmate­ rialien erfolgt ausschließlich für Medikamente und Verbrauchsmaterialien, die direkt zur Nachbehand­ lung der zugehörigen Operation eingesetzt werden. Wir leisten innerhalb des Nachbehandlungszeitraums auch für alternative und komplementäre Be­ handlungsmethoden, zum Beispiel Homöopathie, wenn diese Behandlungsmethoden direkt zur Nachbehandlung der zugehörigen Operation eingesetzt werden. Behandlungen ohne Eine Behandlung ohne Operation ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung, die keine Operation Operation ist und die geeignet ist, • die Gesundheit wiederherzustellen, • den Gesundheitszustand zu verbessern oder • eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern. Versichert sind sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen ohne Operation. Dies umfasst auch alternative und komplementäre Behandlungsmethoden, z. B. Homöopathie. Versichert ist außerdem die im Zusammenhang mit einer Behandlung ohne Operation stehende vete­ rinärmedizinisch notwendige Diagnostik. Dies umfasst jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere • der Vorbericht (Anamnese) und • klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren wie Röntgen, MRT (Magnetreso­ nanz-/Kernspintomographie), CT (Computertomographie). Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 5 von 16 [Seite 6] Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5. 2.3 Welche ergänzenden Leistungen sind versichert? Zusätzlich sind folgende Leistungen versichert: Leistung Was ist das genau? Basisvorsorge Folgende Vorsorgemaßnahmen sind als Basisvorsorge versichert: • Entwurmungen (prophylaktisch und therapeutisch) • Impfprophylaxe nach Empfehlung der StiKo Vet • und therapeutische Impfungen sowie • die einmalige Implantation eines Transponders bzw. Mikrochips zur Kennzeichnung des Tiers so­ wie die Dokumentation zur Identifikation für die Ausstellung eines Equidenpasses Voraussetzung ist, dass diese Vorsorgemaßnahmen und die Implantation des Transponders bzw. Mi­ krochips von einem approbierten Tierarzt bzw. einer approbierten Tierärztin erbracht werden. Für Leistungen der Basisvorsorge besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Einschläferung Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist, bei einem Unfall schwer verletzt wurde oder eine Einschläferung tierärztlich angeraten ist, erstatten wir die Kosten der Einschläferung durch Injektion. Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5. 2.4 Wartezeit und Zweckabschlüsse 2.4.1 Wartezeiten Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung sowie für einen Notkaiserschnitt oder eine Fetotomie besteht eine Wartezeit. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Für Operationen aufgrund einer Kolik ist die Wartezeit auf fünf Tage verkürzt. Die Wartezeit läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1. Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit aufgrund von Krank­ heit oder Fehlentwicklung eintreten oder beginnen sowie für einen Notkaiserschnitt oder eine Fetotomie, die innerhalb der Wartezeit durch­ geführt werden, besteht kein Versicherungsschutz. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz: • Wenn die Krankheit oder Fehlentwicklung in der Wartezeit erkennbar in Erscheinung getreten ist und die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen oder fortgesetzt wird. Beispiel: Sie bemerken innerhalb der Wartezeit, dass Ihr Tier eine Lahmheit aufweist. Nach Ablauf der Wartezeit wird Ihr Tier behandelt. Die Kosten der Behandlung werden nicht erstattet. • Für Behandlungen, die in einem Zusammenhang zu Versicherungsfällen stehen, die in der Wartezeit eingetreten sind oder begonnen ha­ ben. Beispiel: Sie stellen bei Ihrem Tier innerhalb der Wartezeit fest, dass es große Schmerzen bei der Futteraufnahme hat. Das Tier muss sofort unter Narkose behandelt und ihm mehrere Zähne gezogen werden. Die Nachbehandlung der aufwendigen Operation erfolgt nach­ Ablauf der Wartezeit. Die Kosten der Behandlung werden in der Wartezeit und nach Ablauf der Wartezeit nicht erstattet. Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereiten­ den Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind. Beispiel: Ihnen ist innerhalb der Wartezeit am Rücken Ihres Tiers eine Umfangsvermehrung aufgefallen. Ihr Tierarzt stellt bei der Untersu­ chung fest, dass es sich um einen Tumor handelt, welcher operativ entfernt werden muss. Die Operation erfolgt nach Ablauf der Wartezeit. Die Kosten der Behandlung werden in der Wartezeit und nach Ablauf der Wartezeit nicht erstattet. Keine Wartezeit besteht bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen. Beispiel: Ihr Tier wird zwei Wochen nach Versicherungsbeginn auf der Koppel von einem anderen Tier getreten und hat eine Griffelbein­ fraktur. Die Kosten der Operation werden Ihnen erstattet. Keine Wartezeit besteht für die Inanspruchnahme von Leistungen der Basisvorsorge. Die Wartezeit entfällt, wenn für Ihr Tier bis unmittelbar vor Versicherungsbeginn mindestens drei Monate ein vergleichbarer Versicherungs­ schutz bei uns oder einem anderen Versicherer bestand. Auf Nachfrage sind Sie verpflichtet, uns die Vorversicherung und deren Versiche­ rungsbedingungen nachzuweisen. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 6 von 16 [Seite 7] 2.4.2 Keine Leistung bei Zweckabschlüssen Wir leisten nicht für Zweckabschlüsse. Ein Zweckabschluss liegt in folgendem Fall vor: • Sie haben den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung be­ reits abgezeichnet hat. • Dies war Ihnen bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt oder hätte Ihnen aus den Gesamtumständen bekannt sein können. Beispiel: Ihr Tier hatte einen Unfall und lahmt seitdem. Bevor Sie mit ihm zur Tierärztin gehen, schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab. 2.5 Welche Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen gelten? Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierkrankenversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Aus­ schlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Ereignisse, Behandlungen und ergänzenden Leistungen ergeben. 2.5.1 Ausgeschlossene Behandlungen, Kosten und Ereignisse Keine Kosten erstatten wir für: • Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen. Davon ausgenommen sind die Leistungen zur Basisvorsorge (z.B. Impfungen, Parasitenpro­ phylaxe). • Okklusionskorrekturen, systematische Beseitigungen von Okklusionshindernissen, Entfernung scharfer Kanten und Einschleifen der Zäh­ ne inkl. Schneidezähne. • Regenerative Therapien (Wiederherstellungstherapien), zum Beispiel: - IRAP-Therapie (Interleukin-Rezeptor-Antagonist Protein) - PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma) - ACP-Therapie (Autologes-Conditioniertes Plasma) - Stammzellentherapie, wenn diese nicht zur Nachbehandlung einer versicherten Operation erfolgen. • folgende therapeutische Behandlungen oder Anwendungen: Physiotherapie, Unterwasserlaufband bzw. Aquatrainer, Massagen, Lymphdrainagen, manuelle Therapie, Magnetfeldtherapie, Laserthe­ rapie, Bewegungstherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Lichttherapie, physikalische Therapie, Thermotherapie, Osteopathie, Chiro­ praktik, Akupressur, Akupunktur, Stoßwellentherapie, Ultraschalltherapie. • Behandlungen im Zusammenhang mit Rosse, Decken, Trächtigkeit, Scheinträchtigkeit und Geburt (inkl. Nachgeburtsphasen). Davon einmalig ausgenommen sind ein Notkaiserschnitt sowie eine Fetotomie pro Vertragslaufzeit. • Kastration und Sterilisation des männlichen Tiers sowie die Operation von Kryptorchiden • Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Koppen, Weben, Headshaking • Bachblütentherapie • Bioresonanztherapie • Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese durch den Tierarzt bzw. durch die Tierärztin abgegeben, verordnet, empfohlen oder verabreicht wurden • Vitamin- und Mineralstoffpräparate, auch wenn diese durch den Tierarzt bzw. durch die Tierärztin abgegeben, verordnet, empfohlen oder verabreicht wurden • Hufbeschlag, orthopädischer Hufbeschlag • Orthesen und Hilfsmittel • Kopper-Operationen • Operationen an der Wirbelsäule, zum Beispiel Wobbler-Operationen, Laminektomie, Foraminotomie, Arthrodese bzw. Versteifung der Wirbelkörper bei Arthrose • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten. Erstattet werden hingegen die Kosten für von uns angeforderte tierärztliche Un­ terlagen zur Prüfung unserer Leistungspflicht. • Transportkosten für das Tier sowie Wegegeld und Reisekosten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin und/oder des Tierarztes bzw. der Tierärztin • Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühr • Vergütung für notwendige Hilfskräfte bei Hausbesuchen • Behandlung von Versicherungsfällen, die Sie, ein Familienangehöriger, eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person oder ein abwei­ chender Halter bzw. eine abweichende Halterin des Tiers vorsätzlich herbeigeführt haben oder für die Sie einen Anspruch arglistig erho­ ben haben • Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätig­ keiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen • Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen • Behandlung von Krankheiten oder Fehlentwicklungen, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen • Behandlungen von meldepflichtigen Tierseuchen Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 7 von 16 [Seite 8] 2.5.2 Zusätzliche Ausschlüsse im Versicherungsschein Weitere individuell mit Ihnen vereinbarte Ausschlüsse können in Ihrem Versicherungsschein vereinbart sein. Ist dies der Fall, sind auch Be­ handlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang hiermit stehen, nicht versichert. Bitte beachten Sie: Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind Ihre Angaben zum Gesundheitszustand Ihres Tiers im Antrag. Rechtsfolgen bei einem Ver­ stoß gegen die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit können Sie dem Antrag entnehmen. 3 Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) bis zu zwölf Monaten. Erstattet werden auch versicherte Behandlungen, die gezielt im Ausland durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass eine im Ausland ausgestellte Tierarztrechnung die gleichen Voraussetzungen zur Leistungseinreichung erfüllen muss wie eine inländische Rechnung. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder ihr Tier ins Ausland verbringen, haben Sie und wir das Recht, den Vertrag aus diesem Grund außerordentlich zu kündigen. 4 Was leisten wir im Versicherungsfall? 4.1 Welche Kosten ersetzen wir nach Eintritt des Versicherungsfalls? Im Rahmen von versicherten Behandlungen und für versicherte ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten: Kosten Was ist das genau? Vergütung des Tierarztes Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärz­ bzw. der Tierärztin tinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe des versicherten Gebührensat­ zes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Vergütung des Tierarztes Für Behandlungen im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten er­ bzw. der Tierärztin im Notfall statten wir auch die nach GOT veranschlagte Notdienstgebühr. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt (Notdienstgebühr) bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt. Vergütung des Tierarztes Für Online-Sprechstunden, Videoberatungen, Telediagnostik, Teleberatung und Teletherapie gilt: Im bzw. der Tierärztin für Tele­ Rahmen der versicherten Leistungen sind auch die Kosten für o.g. Konsultationen bei einem appro­ medizin bierten Tierarzt oder einer approbierten Tierärztin mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Rech­ nung nach GOT gestellt ist. Beispiel: Sie besprechen sich drei Tage nach der Operation Ihres Tiers via Videoberatung mit dem behandelnden Tierarzt zum Verlauf der Wundheilung und zeigen ihm durch die Kamera die Naht. Der Tierarzt stellt für diese Beratung eine Rechnung nach GOT aus, die Sie von uns innerhalb der Jah­ reshöchstleistung erstattet bekommen. Medikamente und Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Verbrauchsmaterial Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verwendet oder verordnet. Die Übernahme der Kosten ist auf die Menge beschränkt, die für die Behandlung benötigt wird. Prothesen und Implantate Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate einschließlich des Einsetzens und Entfernens dieser. Ein Implantat oder eine Prothese besteht aus künstlichem Material und dient dazu, eine Kör­ perfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen. Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt. Folgende Implantate werden erstattet: orthopädische Implantate (einschließlich Gelenkprothesen), Augenimplantate, Haut- und Gewebeimplantate sowie Herz-Kreislauf-Implantate. Dentalimplantate, Zahnersatz und Zahnrestaurationen sind im Rahmen der Höchstsumme für Zahn­ behandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle mitversichert. Die für Sie pro Versiche­ rungsjahr und innerhalb der Jahreshöchstleistung geltende Höchstsumme entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Identifikationsimplantate (Mikrochips) und Hormonimplantate gelten nicht als Implantate im Sinne die­ ser Bedingungen. Vergütung des Tierarztes Tritt ein Versicherungsfall im Ausland auf, gilt: Wir erstatten die im jeweiligen Land geltende übliche bzw. der Tierärztin bei Versi­ Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen. Unsere Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maxi­ cherungsfällen im Ausland mal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 8 von 16 [Seite 9] 4.2 Grenzen unserer Leistungen Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen. Bitte beachten Sie: Zum Teil sind unsere Leistungen auf eine Höchstsumme zum Teil aber auch zeitlich begrenzt. Leistungsgrenze Was ist das genau? Jahreshöchstleistung Je Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jah­ reshöchstleistung. Für Behandlungen ohne Operation und spezielle Behandlungen, z.B. Zahnbehandlungen und Be­ handlungen der Maulhöhle, bestehen gleichzeitig eigene Leistungsgrenzen (Höchstsummen). Diese jeweiligen Höchstsummen gelten innerhalb der Jahreshöchstleistung und nicht zusätzlich zu dieser. Ob die jeweiligen Höchstsummen außerdem je Versicherungsjahr oder einmalig gelten, ergibt sich aus den gesonderten Bestimmungen dieser Ziffer. Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstleistung, einschließlich etwaiger noch nicht ausgeschöpfter Höchstsummen für spezielle Behandlungen, auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraus­ setzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns ge­ meldet wurde. Höchstsumme für Behand­ Für Behandlungen ohne Operation erstatten wir je Versicherungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem lungen ohne Operation Versicherungsschein genannten Höchstsumme. Höchstsumme für Für Leistungen der Basisvorsorge erstatten wir je Versicherungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem Basisvorsorge sowie Vorsor­ Versicherungsschein genannten Höchstsumme. gebonus Vorsorgebonus: Wenn Sie in einem Versicherungsjahr ausschließlich Leistungen der Basisvorsorge nach Ziffer 2.3 in Anspruch nehmen (leistungsfreies Versicherungsjahr), erhöht sich die jährliche Höchstsumme für die Leistungen der Basisvorsorge ab dem nächsten Versicherungsjahr um den in Ihrem Versicherungs­ schein genannten Betrag. Folgt unmittelbar auf das erste leistungsfreie Versicherungsjahr ein weiteres leistungsfreies Versiche­ rungsjahr, erhöht sich die jährliche Höchstsumme für die Leistungen der Basisvorsorge wiederum ab dem nächsten Versicherungsjahr um den in Ihrem Versicherungsschein genannten Betrag. Ist der Versicherungsvertrag in einem Versicherungsjahr nicht mehr leistungsfrei, entfällt der Vorsor­ gebonus vollständig mit Wirkung ab dem darauffolgenden Versicherungsjahr. Ob Sie in einem Versicherungsjahr einen Vorsorgebonus erhalten, können Sie Ihrer jährlichen Bei­ tragsrechnung entnehmen. Höchstsumme für Für Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle erstatten wir je Versiche­ Zahnbehandlungen und chir­ rungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Höchstsumme. urgische Behandlungen der Maulhöhle Höchstsumme für die Be­ Für die operative Entfernung von Gelenk-Chips, z.B. OCD, Birkelandfrakturen, erstatten wir je Versi­ handlung von Gelenk-Chips cherungsjahr die Kosten bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Höchstsumme. Höchstsumme für regenerati­ Wir erstatten zur Nachbehandlung einer versicherten Operation die Kosten für folgende regenerative ve Therapieverfahren (Wie­ Therapien: derherstellungstherapie) • IRAP-Therapie (Interleukin-Rezeptor-Antagonist Protein) • PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma) • ACP-Therapie (Autologes-Conditioniertes Plasma) • Stammzellentherapie Sie finden die für Sie pro Versicherungsjahr und innerhalb der Jahreshöchstleistung geltende Höchst­ summe für regenerative Therapieverfahren in Ihrem Versicherungsschein. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beginnt mit dem Kalendertag, der auf die Operation folgt. Sie finden den versicherten Nachbehandlungszeitraum in Ihrem Versicherungsschein. Selbstbeteiligung Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und bis zu welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. 4.3 Mehrwertsteuer Wir erstatten die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug be­ rechtigt sind. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 9 von 16 [Seite 10] 4.4 Fälligkeit der Entschädigung Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben. 4.5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen 4.5.1 Ansprüche gegen andere Versicherer Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Die­ ser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität). Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten. 4.5.2 Mitteilungspflicht Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. 5 Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich? 5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten: Ihre Obliegenheiten (Pflich­ Was müssen Sie genau beachten? ten) vor dem Versicherungsfall Maßnahmen zur Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfäl­ Vermeidung von le des versicherten Tiers zu vermeiden. Krankheiten und Unfällen Beispiele: Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung, Versorgung mit Futter und Wasser Welche Folgen kann die Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Nichteinhaltung für Sie Ziffer 5.3 Folgendes: haben? • Wir sind berechtigt zu kündigen. • Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten: Ihre Obliegenheiten (Pflich­ Was müssen Sie genau beachten? ten) nach dem Versicherungsfall Vorlage der Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die tierärztlichen Rechnungen. Sie tierärztlichen Rechnungen dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind. Die und Direktabrechung Rechnungen müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen. Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Geltendma­ chung der Leistung gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen. Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle dia­ gnostische Verfahren notwendig und sind diese abgerechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müs­ sen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall. Aus der Rechnung muss folgendes ersichtlich sein: • der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers • der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Tätowierung) des Tiers Bei fehlender Chip- oder Tätowierungsnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum des Tiers. • die Diagnose • die berechneten Leistungen, aufgegliedert nach Gebührenpositionen mit dem jeweiligen Gebüh­ rensatz • das Datum der erbrachten Leistungen • die verabreichten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Verabreichung beziehungsweise Abgabe. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 10 von 16 [Seite 11] Für die Direktabrechnung mit dem Tierarzt bzw. mit der Tierärztin gilt: Auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis kann der Tierarzt bzw. die Tierärztin direkt mit uns abrechnen und erhält in diesem Fall den erstattungsfähigen Betrag direkt von uns ausgezahlt. Damit müssen Sie nicht finanziell in Vorleistung treten. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem behandelnden Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin ab und vereinbaren Sie mit uns im Rahmen der Leistungseinreichung die Direktabrechnung. Soweit kein Versicherungs­ schutz besteht, bleiben Sie auch im Falle der Direktabrechnung zur Leistung gegenüber Ihrem Tier­ arzt bzw. Ihrer Tierärztin verpflichtet. Wir behalten uns vor, die Direktabrechnung in Einzelfällen abzulehnen. Auskunftspflicht Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Untersuchungsrecht Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns be­ stimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung. Welche Folgen kann die Nicht­ Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach einhaltung für Sie Ziffer 5.3 Folgendes: haben? • Wir sind berechtigt zu kündigen. • Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 5.3 Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (Pflichtverletzungen) 5.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: • Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig. • Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver­ letzung der Obliegenheit: • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. 5.3.2 Unser Kündigungsrecht Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zu­ sätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. 5.3.3 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung. 6 Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert? 6.1 Gefahrerhöhungen 6.1.1 Ihre Pflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vor­ nahme durch Dritte gestatten. Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Gefahrerhöhung erst nachträglich erkennen. Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Ver­ tragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 11 von 16 [Seite 12] 6.1.2 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden. Beispiel: Wenn Sie Ihre Katze als Wohnungskatze versichert haben und sie künftig ins Freie lassen wollen, müssen Sie uns dies mitteilen. 6.1.3 Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen Die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 6.1.1 ergeben sich aus §§ 24 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir: • ganz oder teilweise leistungsfrei werden • den Versicherungsvertrag kündigen • den Beitrag erhöhen oder • die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. 6.1.4 Mitversicherte Gefahrerhöhungen Die vorstehenden Regelungen sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden: Die Gefahr hat sich nur unerheblich erhöht oder die Gefahrerhö­ hung ist nach den Umständen als mitversichert anzusehen. 7 Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an? Die Tarifbeiträge werden unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (insbesondere der Provisionen sowie der Sach- und Personalkosten) und des Gewinnansatzes kalkuliert. Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe fol­ gender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss. 7.1 Neukalkulation des Beitrags Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungs­ mathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst. Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neu­ kalkulation. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu be­ rücksichtigen. Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statisti­ sche Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen. Außerdem dürfen individuelle Bei­ tragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden. 7.2 Beitragsanhebung und Beitragsabsenkung Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken. Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträ­ ge. 7.3 Mitteilung und Kündigungsrecht nach Beitragsanhebung Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, gilt: Sie können den Vertrag inner­ halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhö­ hung, wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 12 von 16 [Seite 13] 8 Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag? 8.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälli­ gen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben. 8.2 Beitragszahlung: Fälligkeit der Versicherungsbeiträge 8.2.1 Erster oder einmaliger Beitrag Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig. 8.2.2 Folgebeiträge Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. 8.2.3 Zahlungsperiode Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zah­ lungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen. 8.2.4 Zahlungsweise Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag. Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. 8.3 Ende des Vertrags und Kündigung zum Ablauf 8.3.1 Vertragsdauer und Versicherungsjahr Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeit­ raum von 12 Monaten. Wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht nur aus ganzen Jahren besteht, wird das erste Versicherungsjahr ent­ sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. 8.3.2 Automatische Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen. 8.3.3 Kündigung zum Ablauf Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zu­ gehen. 8.3.4 Verzicht auf unser Kündigungsrecht zum Ablauf ab dem siebten Versicherungsjahr Mit Beginn des siebten Versicherungsjahres verzichten wir als Versicherer auf unser ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf nach Ziffer 8.3.3. Ihr ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf nach Ziffer 8.3.3 bleibt bestehen. Die Beitragsanpassung nach Ziffer 7 wird von diesem Verzicht nicht berührt. Der Kündigungsverzicht gilt nicht, wenn diese Regelung zur Beitragsanpassung durch eine Gesetzesänderung, eine höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wird. Der Kündigungsverzicht gilt auch dann nicht, wenn wir die Tierkrankenversicherung insgesamt oder die Produktlinie Tierkrankenversiche­ rung Huftier Vollschutz Smart 01/2026 komplett einstellen und alle betroffenen Versicherungsverträge deshalb zu deren jeweiligen Ablauf kündigen. 8.3.5 Textform Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absende­ rin daraus erkennbar ist. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 13 von 16 [Seite 14] 8.4 Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen. Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten. Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung: Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet wer­ den könnte (Ziffer 8.3.3). Ablauf der vereinfachten Umstellung: Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden. Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Der in Ziffer 8.3.4 geregelte Kündigungsverzicht findet in diesem Fall keine Anwendung. Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung wer­ den wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Be­ ginn des nächsten Versicherungsjahres. Hinweis: Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen. 8.5 Kündigung im Versicherungsfall 8.5.1 Kündigungsrecht Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. 8.5.2 Verzicht auf unser Kündigungsrecht im Versicherungsfall ab dem siebten Versicherungsjahr Mit Beginn des siebten Versicherungsjahres verzichten wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht im Versicherungsfall nach Ziffer 8.5.1. Ihr Kündigungsrecht im Versicherungsfall nach Ziffer 8.5.1 bleibt bestehen. Die Beitragsanpassung nach Ziffer 7 wird von diesem Verzicht nicht berührt. Der Kündigungsverzicht gilt nicht, wenn diese Regelung zur Beitragsanpassung durch eine Gesetzesänderung, eine höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wird. Der Kündigungsverzicht gilt außerdem nicht, wenn unsere Gesamtaufwendungen für Leistungsfälle unter Ihrem Vertrag einen Betrag von 60.000 Euro überschritten haben. 8.5.3 Form der Kündigung Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absen­ der bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 14 von 16 [Seite 15] 8.5.4 Wirksamwerden der Kündigung Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Wenn wir kündigen, wird unsere Kün­ digung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. 8.6 An wen Sie Beschwerden richten können Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung: 8.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungs­ vermittlerin richten. 8.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen (Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Website: www.versicherungsombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unab­ hängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeig­ neten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, so­ fern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet. 8.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Email: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden. 8.6.4 Rechtsweg Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 8.7 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 8.7.1 Deutsches Recht Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. 8.7.2 Zuständiges Gericht Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes: • Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufent­ haltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden. • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erhe­ ben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. 8.8 Digitale Vertragskommunikation Bei digitaler Vertragskommunikation, senden wir Ihnen alle Unterlagen zu Ihrer Versicherung per E-Mail zu, es sei denn das Gesetz sieht ausdrücklich Versand per Post (Schriftform) vor. Sie haben immer das Recht, mit uns per E-Mail zu kommunizieren. Zur Vertragskommunikation nutzen wir die bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse. Sollten wir nach Versendung einer E-Mail an diese Adresse eine technische Rückmeldung erhalten, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde, senden wir Ihnen die Unterlagen per Post zu. Im Übrigen sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse aktuell ist und eingehende E-Mails ge­ lesen werden. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse unverzüglich mit. Die Änderung können Sie auch einfach selbst unter www.allianz.de/email-aendern vornehmen. Sie können der digitalen Vertragskommunikation jederzeit widersprechen. Sie erhalten ab dann alle Unterlagen zur Ihrer Versicherung per Post. Wenn Sie unser Onlineportal Meine Allianz oder unser Programm "E-Mail statt Brief" bzw. "Dokumente digital" nutzen, gelten auch die Nut­ zungsbedingungen für das Onlineportal Meine Allianz. Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 15 von 16 [Seite 16] Zusatzbaustein Wechseloption Bitte beachten Sie: Dieser Zusatzbaustein gilt nur, wenn Sie ihn mit uns ausdrücklich vereinbart haben. Ob Sie ihn abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Dieser Zusatzbaustein ergänzt die Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung. Soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen Ihrer Tierkrankenversicherung. Zusatzbaustein Wechseloption Was ist die Wechseloption? Durch Abschluss des Zusatzbausteins Wechseloption erhalten Sie das einmalige Recht auf Umstellung des Versicherungsschutzes in eine für den Neuzugang geöffnete Tierkrankenversicherung mit höheren oder umfassenderen Leistungen oder verringerter Selbstbeteiligung, ohne dass wir eine neue Gesundheitsprüfung durchführen. Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Wechseloption umgestellt haben, können Sie Leistungen, die in Ihrer neuen Tierkrankenversi­ cherung erstmalig versichert sind, während eines Zeitraums von drei Monaten ab Beginn Ihrer neuen Tierkrankenversicherung noch nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht soweit nach Ziffer 2.4.1 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung keine Warte­ zeit besteht. Darüber hinaus findet Ziffer 2.4.1 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung in diesem Fall keine Anwendung. PTK--1117Z0 Version 000 (Smart 01/2026) Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Huftier Vollschutz Smart Seite 16 von 16
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