Volltext der Bedingungen
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Volltext aufklappen: Bedingungen der Uelzener für die Pferde-OP-Versicherung (BOPP 2024)
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Bedingungen der Uelzener für die Pferde-OP-Versicherung
(BOPP 2024) gültig ab 29.03.2025
Übersicht:
1. Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten
2. Leistungsumfang
3. Nicht versicherbare Leistungen
4. Geltungsbereich
5. Definitionen
1 Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,
Wartezeiten
1.1 Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
1.2 Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-OP-Versicherung (OP-Versicherung) ist pro
Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß
dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres,
in dem die versicherte Operation durchgeführt wird, gilt einschließlich der Vor- und Nachbehandlung
dieser Operation. Entscheidend ist der Tag, an dem der versicherte operative Eingriff tatsächlich
stattfindet.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Krankenversicherungs-Baustein:
Für die Leistungen aus dem Krankenversicherungs-Baustein (KV-Baustein) erstatten wir maximal
3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-
Versicherung. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein:
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr
unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste
Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstat-
tungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
1.3 Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und
wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
1.4 Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten
Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche
Gutachten verlangen.
Adresse Kontaktdaten Vorstand Identifikationsdaten Bankverbindung
Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 Commerzbank AG
Versicherungs- Fax 0581 8070-248 Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger USt-IdNr.: DE 116 681 647 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
Gesellschaft a. G. www.uelzener.de Aufsichtsratsvorsitzende: StNr.: 47 207 00011 BIC: COBADEFF249
Veerßer Straße 65 / 67 info@uelzener.de Susanne Treiber StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
29525 Uelzen
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Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns
durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip-
oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagno-
se, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und
auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang
der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
1.5 Wartezeiten
• Wartezeit für Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen aufgrund von Krankheiten: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese
gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss, den KV-Baustein und Reha-Baustein (sofern
vertraglich vereinbart)
• Wartezeit für besondere Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik: 1 Jahr ab Ver-
sicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehand-
lungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung
nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den
hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die
bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
2 Leistungsumfang
2.1 Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
• Operationen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen
Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung
der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit
oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird.
Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punkt-
förmig durchtrennt werden. Minimalinvasive OP-Methoden sind versichert, sofern sie den chirurgi-
schen Eingriff durch einen einmaligen Eingriff unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie
ersetzen und diesem gleichzusetzen sind. Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken
sind nicht mitversichert.
Verstirbt Ihr versichertes Pferd in der Narkose zur Vorbereitung einer Operation unmittelbar bevor
der Tierarzt mit der versicherten Operation begonnen hat, werden die versicherten Kosten erstattet.
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr
ab Versicherungsbeginn:
• Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden)
Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in
den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch)
Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes
hindurchtreten.
• Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und
Birkelandfrakturen
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2.2 Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalender
tage Nachbehandlung (Vor- und Nachbehandlungszeitraum) inklusive der Unterbringung,
Kosten für Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt im
Anschluss an eine versicherte Operation in diesem Zeitraum, sofern die tierärztlichen Leistungen
und Kosten im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehen;
• tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbe-
handlungen weltweit;
• chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von
200 €;
• einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte
Operation durch einen Tierarzt im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten
Operation, sofern diese auch durchgeführt wird;
• Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, jedoch nicht bekannter Erkrankungen /
angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungs-
beginn;
• tierärztlicher Notdienst am Tag der Operation sowie im Vor- und Nachbehandlungszeitraum
einer versicherten Operation;
• die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Zahn-OP durch einen Dentisten;
• Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und im Nachbe-
handlungszeitraum.
KV-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den KV-Baustein vereinbart, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen
eingeschlossen:
• Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen aufgrund einer
Erkrankung / einer Veränderung des Gesundheitszustandes, die durch einen Tierarzt erfolgen
und der Wiederherstellung des Gesundheitszustandes Ihres Versicherten Pferdes dienen.
Nicht versichert sind im KV-Baustein folgende Leistungen:
• Besuchsgebühr und Wegegeld;
• Notdienstgebühr;
• Impfungen und Parasitenmittel;
• Blutuntersuchungen;
• Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
• Telediagnostik und Teleberatung;
• Heilbehandlungen ohne Diagnose;
• Behandlungen durch Nicht-Tierärzte.
Für Leistungen aus dem KV-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie
haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten
nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
• Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch
Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
• Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell
forte®, RenuTend ® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie
haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
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3 Nicht versicherbare Leistungen
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinär-
medizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder
vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch
dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser
Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor-
und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
• Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
• nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit
oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie
Vor- und Nachbehandlungen, wenn der Unfall oder die Erkrankung während einer Unterbrechung
des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Minimalinvasive Behandlungsmethoden einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen, sofern sie keinen chirurgischen Eingriff ersetzen, sondern die bevorzugte
Therapieform darstellen;
• Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken;
• diagnostische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne
Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Biopsie und Punktion als eigenständiger Eingriff;
• die Behandlung von Hufabszessen und Hufgeschwüren;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen
und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchs-
gebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeunter
suchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs-
und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen, außer Sie
haben den KV-Baustein mitversichert und es findet eine Heilbehandlung durch einen Tierarzt statt;
• Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
• Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes verabreicht
werden;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation)
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die
durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche
Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Eingriffen, die in der jeweiligen Wartezeit erfolgen.
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4 Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen
Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch
maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT).
5 Beitragsdynamik
5.1 Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters
Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungs-
beginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter des Tieres sowie den medizinischen Fortschritt
berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche Beitrags
anpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart.
Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
5.2 Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, Anpassung des Beitrags bei Standort-
wechsel
Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach Ihrem Wohnort (Postleitzahl)
ermittelt. Wenn sich Ihr Wohnort ändert (Standortwechsel), kann der Tarifbeitrag höher oder niedriger
werden. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Als Versicherungsnehmer
sind Sie verpflichtet, uns einen Wohnortwechsel anzuzeigen, sofern der neue Wohnort nicht die
gleiche Postleitzahl hat wie der bisherige.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheit zur Anzeige
des Standortwechsels, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung
Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Anzeige des Standort
wechsels vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
er die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt
auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versi-
cherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
6 Definitionen
6.1 Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissen-
schaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter-
suchungen
6.2 Folgen eines Unfalls
Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Operationen.
6.3 Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• oder eine Verschlechterung zu verhindern
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6.4 Kastration / Sterilisation
Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes.
Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.
6.5 Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten
Pferdes.
6.6 Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Pferdes wegen Krankheit oder
infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.11 definiert
• die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.8 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
6.7 Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands,
die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften
und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder
eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der
Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
6.8 Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär)
inklusive Unterbringung, Fütterung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 17 aufeinanderfolgende Kalendertage im Anschluss an die Operation.
Wechselt zwischen der Operation und der Nachbehandlung das Versicherungsjahr, so werden
die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in
dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
6.9 Regenerative Therapien
Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigenen Zellen
und Substanzen verwendet werden.
6.10 Unfall
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten
Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
6.11 Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten
Operation.
Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
Versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor der Operation. Diese müssen kalendarisch
nicht aufeinanderfolgend sein, jedoch im zeitlichen Zusammenhang zur versicherten Operation
stattfinden. Zwischen den versicherten Voruntersuchungen und der versicherten OP dürfen nicht
mehr als sechs Wochen liegen. Wechselt zwischen der Vorbehandlung und der Operation das
Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Vorbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungs-
limits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
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Volltext aufklappen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-OP, Kolik, Kranken, Herden-OP
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Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht ¹ unserer Pferde-Produkte:
Pferde-OP- Pferde- Pferde-Kolik Herden-OP-
Mitversicherte Leistungen Versicherung Kranken versicherung Versicherung
versicherung
Allgemeine Leistungen und Erstattungen
nur
nur
Operationen
Alle Operationen ² ausgewählte
aufgrund von
Operationen ³
akuten Koliken
nur aufgrund
Alle Behandlungen einschließlich
– von –
Operationen
akuten Koliken
bis zu 100 % Kostenübernahme
unabhängig vom GOT-Satz
(Gebührenordnung für Tierärzte)
für Behand-
für die für alle lungen und für die
versicherte versicherten Operationen versicherte
Die Erstattungshöhe ist pro
Operation Behandlungen aufgrund von Operation
Versicherungsjahr wählbar:
sowie deren einschließlich akuten Koliken sowie deren
15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €
Vor- und Nach- versicherter im versicherten Vor- und Nach-
behandlung Operationen Behandlungs behandlung
zeitraum
500 € fest,
Die Selbstbeteiligung ist pro wahlweise
Versicherungsjahr wählbar: kann diese auf
ohne, 500 € oder 1.000 € 1.000 € erhöht
werden
ab dem ersten
Lebenstag
ab dem ersten ab dem ersten ab dem ersten
Aufnahmealter bis zum
Lebenstag Lebenstag Lebenstag
15. Geburtstag
des Pferdes
insgesamt
die letzten drei 21 Tage die letzten drei
versicherte Vorbehandlung vor der
Unter unbegrenzt ab der ersten Unter
Operation
suchungstage tierärztlichen suchungstage
Konsultation
Operationen unter Vollnarkose,
Sedierung und örtlicher Betäubung im Rahmen
(Lokalanästhesie) infolge Unfall und einer akuten
Krankheit inklusive Arzneimittel und Kolik
Verbandsmaterial
im Rahmen im Rahmen
einer Operati- einer Operati-
im versicherten
medizinisch notwendige bildgebende on sowie der on sowie der
Behandlungs
Verfahren bis zur Erstattungshöhe versicherten versicherten
zeitraum
Vor- und Nach Vor- und Nach
behandlung behandlung
Fortsetzung siehe Rückseite
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
info@uelzener.de | www.uelzener.de
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Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht ¹ unserer Pferde-Produkte:
Pferde-OP- Pferde- Pferde-Kolik Herden-OP-
Mitversicherte Leistungen Versicherung Kranken versicherung Versicherung
versicherung
Nachsorge / -behandlung ambulant /
bis 17 insgesamt bis 17
stationär (z. B. Verbandswechsel,
Kalendertage 21 Tage Kalendertage
Fäden ziehen) und stationäre Unter-
nach der unbegrenzt ab der ersten nach der
bringungskosten inklusive Ergän-
versicherten tierärztlichen versicherten
zungsfutter in der Tierklinik nach dem
Operation Konsultation Operation
OP-Tag
einmalig im Rahmen der einmalig einmalig
Telediagnositik / Teleberatung pro Vorsorge pro pro
Leistungsfall pauschale Leistungsfall Leistungsfall
Notdienstgebühr
Vorsorgepauschale (vorbeugende
Behandlungen) in Höhe von 500 € pro – – –
Versicherungsjahr
freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik
weltweiter Auslandsschutz bis 12
Monate (auch geplante Operationen im
Ausland)
Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage
Allgemeine Wartezeit 2 Monate –
Wartezeit für besondere Operationen
(in der Krankenversicherung auch für –
besondere Erkrankungen) 1 Jahr
Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein – –
bereits im
Krankenversicherungs-Baustein Grundprodukt – –
abgesichert
Hinweise
Beitragsdynamik: jährliche Anpassung
des Beitrages aufgrund des Alters in –
Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag
Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
bedingen der Uelzener entnehmen.
2 Nach bedingungsgemäßer Wartezeit
3 Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC,
OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten
Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
info@uelzener.de | www.uelzener.de
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Volltext aufklappen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)
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Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
Allgemeine Leistungen und Erstattungen
Pferde-
Pferde-OP- Pferde-Kolik Herden-OP-
Mitversicherte Leistungen Kranken
Versicherung versicherung Versicherung
versicherung
nur
nur
Operationen
Alle Operationen 2
ja • ja • ausgewählte
aufgrund von
Operationen 3
akuten Koliken
nur aufgrund
Alle Behandlungen einschließlich
nein – ja • von akuten nein –
Operationen
Koliken
bis zu 100 % Kostenübernahme
unabhängig vom GOT-Satz ja • ja • ja • ja •
(Gebührenordnung für Tierärzte)
für Behand-
für die für alle lungen und für die
versicherte versicherten Operationen versicherte
Die Erstattungshöhe ist pro
Operation Behandlungen aufgrund von Operation
Versicherungsjahr wählbar:
sowie deren einschließlich akuten Koliken sowie deren
15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €
Vor- und Nach- versicherter im versicherten Vor- und Nach-
behandlung Operationen Behandlungs- behandlung
zeitraum
500 € fest,
Die Selbstbeteiligung ist pro wahlweise
Versicherungsjahr wählbar: ja • ja • kann diese auf ja •
ohne, 500 € oder 1.000 € 1.000 € erhöht
werden
Lebenstag
ab dem ersten ab dem ersten ab dem ersten bis zum
Aufnahmealter
Lebenstag Lebenstag Lebenstag 15. Geburtstag
des Pferdes
insgesamt
die letzten 21 Tage die letzten
versicherte Vorbehandlung vor der
drei Unter unbegrenzt ab der ersten drei Unter
Operation
suchungstage tierärztlichen suchungstage
Konsultation
Operationen unter Vollnarkose,
Sedierung und örtlicher Betäubung im Rahmen
(Lokalanästhesie) infolge Unfall und ja • ja • einer akuten ja •
Krankheit inklusive Arzneimittel und Kolik
Verbandsmaterial
im Rahmen im Rahmen
einer Operati- im einer Operati-
medizinisch notwendige bildgebende on sowie der versicherten on sowie der
ja •
Verfahren bis zur Erstattungshöhe versicherten Behandlungs versicherten
Vor- und Nach zeitraum Vor- und Nach
behandlung behandlung
Fortsetzung siehe Rückseite
Adresse Kontaktdaten
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0,
Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de
DOC-208_0625_V02_UA Seite 1 von 2
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Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
Pferde-
Pferde-OP- Pferde-Kolik Herden-OP-
Mitversicherte Leistungen Kranken
Versicherung versicherung Versicherung
versicherung
Nachsorge / -behandlung ambulant /
bis insgesamt bis 17
stationär (z. B. Verbandswechsel,
17 Kalender 21 Tage ab Kalender
Fäden ziehen) und stationäre
tage nach der unbegrenzt der ersten tage nach der
Unterbringungskosten inklusive
versicherten tierärztlichen versicherten
Ergänzungsfutter in der Tierklinik
Operation Konsultation Operation
nach dem OP-Tag
im Rahmen
einmalig pro einmalig pro einmalig pro
Telediagnositik / Teleberatung der Vorsorge
Leistungsfall Leistungsfall Leistungsfall
pauschale
Notdienstgebühr ja • ja • ja • ja •
Vorsorgepauschale (vorbeugende
Behandlungen) in Höhe von 500 € pro nein – ja • nein – nein –
Versicherungsjahr
freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik ja • ja • ja • ja •
weltweiter Auslandsschutz
bis 12 Monate (auch geplante ja • ja • ja • ja •
Operationen im Ausland)
Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage ja • ja • ja • ja •
Allgemeine Wartezeit 2 Monate ja • ja • nein – ja •
Wartezeit für besondere Operationen
(in der Krankenversicherung auch für ja • ja • nein – ja •
besondere Erkrankungen) 1 Jahr
Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein ja • ja • nein – nein –
bereits im
Krankenversicherungs-Baustein ja • Grundprodukt nein – nein –
abgesichert
Hinweise
Beitragsdynamik: jährliche Anpassung
des Beitrages aufgrund des Alters in ja • ja • ja • nein –
Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag
Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1
Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen
Versicherungsbedingungen der Uelzener entnehmen.
2
Nach bedingungsgemäßer Wartezeit.
3
Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC,
OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten
Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen.
Adresse Kontaktdaten
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0,
Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de
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Pferdehalter-Haftpflicht
Leistungsübersicht ¹
Mitversicherte Leistungen
Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr
unberechtigter Schadensersatzansprüche
Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. €
oder 50 Mio. € ²
Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 €
Mietsachschäden
Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme
Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 €
Pferdetransportanhänger bis 100.000 €
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht
Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd
Veranstaltungen / Unterbringung
Turnierteilnahme
Teilnahme an Wander- und Distanzritten
Teilnahme an Pferderennen
Teilnahme an Schauen
Allgemeine Leistungen
Gewollter / ungewollter Deckakt
Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien
Flurschäden
Weiderisiko
• keine Vorschriften zur Zaunhöhe
• auch mit Fremdpferden
Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat
Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €
Reiten ohne Sattel
Fortsetzung siehe Rückseite
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Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
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Pferdehalter-Haftpflicht
Leistungsübersicht ¹
Mitversicherte Leistungen
Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense
Mitführen eines Handpferdes
Innovationsgarantie
Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar
Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres
Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer
bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer
Versicherer leistungspflichtig ist. ³
Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver-
sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein
anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht
hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³
Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €
Beitragsnachlässe
20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind
Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein-
sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant.
Hinweise
Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar
Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
bedingungen der Uelzener entnehmen.
2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden
3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations-
mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder-
gabegeräte; Brillen jeder Art.
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Pferde-Lebensversicherung
Leistungsübersicht ¹:
Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante BASIS PREMIUM
Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des privaten und
gewerblichen Transportes inkl. Transportmittelunfall kein Luft- oder Seetransport
Diebstahl und Raub
Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration /
Sterilisation
Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfs-
riss, Brand, Blitzschlag und Explosion
Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der
ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt
Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall später als 48
---
Stunden nach dem Unfallereignis eintritt
Tod oder Nottötung infolge von Krankheit ---
Tod oder Nottötung infolge von Tierseuche ---
Tod oder Nottötung infolge von Alter ---
Mitversicherte Leistungen in allen Tarifvarianten
Versicherungssumme individuell wählbar zwischen 2.000 € und 100.000 €
100 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme
Kein Wertnachweis im Leistungsfall erforderlich
Keine Anrechnung von Verwertungserlösen im Leistungsfall
Aufnahme ab dem 8. Lebenstag des Pferdes
Max. Aufnahmealter 21. Geburtstag des Pferdes
Der Vertrag endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird.
Vertragslaufzeit individuell wählbar mind. 1 Jahr
Auslandsschutz zeitlich unbegrenzt europaweit
Wartezeiten
Unfälle, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch 7 Tage
Pferderipper, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub ab Versicherungsbeginn
30 Tage
Trächtigkeit und Geburt sowie für Kastration und Sterilisation
ab Versicherungsbeginn
30 Tage ab
Krankheit, Tierseuche oder Alterstod --- Versiche-
rungsbeginn
Fortsetzung siehe Rückseite
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Pferde-Lebensversicherung
Leistungsübersicht ¹:
Baustein dauernde Unbrauchbarkeit (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Wählbar zum Haupttarif
Versicherbare Nutzung: Reit-, Fahr- und Zuchtpferd
Versicherte Leistungen:
• dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit 90 % Entschädigung der vereinbarten
Versicherungssumme
• Tod (Nottötung / Verenden) der Leibesfrucht ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt
mit 10 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme
Max. Aufnahmealter 17. Geburtstag des Pferdes
Der Baustein endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 18 Jahre alt wird.
Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn
Generelle Hinweise
Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses stirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall.
1 D
ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
bedingungen der Uelzener entnehmen.
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