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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

degenia Pferd T22 T26 Classic: die Bedingungen im Volltext

Einstiegslinie T26 mit 10 Mio. Euro, Fremdreitern und Reitbeteiligung, aber ohne Pferdesport, Kutschfahrten, Deckakt und Forderungsausfall; ausgelesen aus der Leistungsübersicht.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenja, bis 10 Mio. €„Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR“Versicherungssummen, Seite 1
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädenja, bis 10 Mio. €„Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR“Versicherungssummen, Seite 1
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt“Schäden im Ausland, Seite 2
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigeja, bis 10 Mio. €„Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme“Versicherungssummen, Seite 1
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nein„Best-Leistungs-Garantie - -“Besondere Klauseln, Seite 3
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgeja„Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen“Besondere Klauseln, Seite 3

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„Für Tiere, die unter die Definition eines Gnadenbrotpferdes ohne Beritt ohne Beritt ohne Beritt fallen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt“Sonstige besondere Regelungen, Seite 1
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Haltung von Fohlen der versicherten Stute nach Geburt bis zu 12 Monate bis zu 18 Monate bis zu 18 Monate“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nein„Reiter oder aus dem Führen fremder Pferde (subsidiärer Versicherungsschutz) -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)ja„Ehepartner und eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers“Mitversicherte Personen, Seite 1
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)ja„Berechtigte Reiter (Fremdreiter) oder Reitbeteiligte“Mitversicherte Personen, Seite 1
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertja„Berechtigte Reiter (Fremdreiter) oder Reitbeteiligte“Mitversicherte Personen, Seite 1
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig“Mitversicherte Personen, Seite 1
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)ja„Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer“Mitversicherte Personen, Seite 1
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernicht geregelt
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernnein„Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)nein„Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 1
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nein„Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 1
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)ja, bis 3 Mio. €„Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung“Besondere Umweltrisiken, Seite 2
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)ja, bis 3 Mio. €„Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 100 l/kg, bis zu 250 l/kg“Besondere Umweltrisiken, Seite 2

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallennein„Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden - SB 250 EUR SB 250 EUR“Mietsachschäden, Seite 1
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörja, bis 1.000 €, Selbstbeteiligung 100 €„Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen gemieteter bis zu 1.000 EUR² bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder geliehener Sachen (z.B. Reitutensilien) SB 100 EUR“Mietsachschäden, Seite 1
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternein„Beschädigung von gemieteten Tierfuhrwerken bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder Transportanhängern -“Mietsachschäden, Seite 1
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennein„Beschädigung von gemieteten Tierfuhrwerken bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder Transportanhängern -“Mietsachschäden, Seite 1
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinnein„Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)nein„Ausübung von Pferdesport (z.B. Dressurreiten, Bodenarbeit, Wanderreiten) -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennennicht geregelt
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)nein„Verwendung der versicherten Tiere als Zugtiere bei privaten Fahrten mit eigener oder fremder Kutsche“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmennein„Schäden durch Voltigieren -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nein„Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Tiertransportanhängern, soweit diese nicht - versicherungspflichtig sind“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung bis zu 3.000 EUR bis zu 6.000 EUR mit dem Pferd -“Sonstige besondere Regelungen, Seite 2
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnein„Forderungsausfalldeckung - 500 EUR“Forderungsausfallrisiko, Seite 3
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostennicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadennicht geregelt
Strafkaution im Auslandnein„Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution - bis zu 50.000 EUR“Schäden im Ausland, Seite 2

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)nicht geregelt
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) degenia Pferd T22 T26 Classic

Volltext aufklappen: Leistungsübersicht DEG-THV Pferd T26
[Seite 1] Private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein classic premium optimum und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen. Versicherungssummen bis zu 20 Mio. EUR bis zu 40 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR für max. 15 Mio. EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR Personenschäden Personenschäden je geschädigter Person je geschädigter Person Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme    Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos    Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung    bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften Nachversicherungsschutz/Fortsetzung    nach dem Tod des Versicherungsnehmers Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten Versicherungsnehmer    Ehepartner und eingetragener Lebenspartner    des Versicherungsnehmers Lebensgefährte des Versicherungsnehmers    in häuslicher Gemeinschaft Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft    Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft    Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig    Berechtigte Reiter (Fremdreiter) oder Reitbeteiligte    Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer -   Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer    Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen    und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener mitversicherter Tiere - bis zu 3.000 EUR² bis zu 5.000 EUR² Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Allgemeine Umweltrisiken Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Abwässer    Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube    für häusliche Abwässer Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen,    Feuchtigkeit und von Niederschlägen Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Mietsachschäden Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken   gemieteten Räumen in Gebäuden - SB 250 EUR SB 250 EUR Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen gemieteter bis zu 1.000 EUR² bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder geliehener Sachen (z.B. Reitutensilien) SB 100 EUR SB 100 EUR SB 100 EUR Beschädigung von gemieteten Tierfuhrwerken bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder Transportanhängern - SB 250 EUR SB 250 EUR Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen,    Kraftfahrzeug-Anhängern [Seite 2] Tarifvariante classic premium optimum Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Schäden im Ausland Handlung im Inland    Handlung in Europa    Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution - bis zu 50.000 EUR bis zu 200.000 EUR Sonstige besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt -   Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen -   Für Tiere, die unter die Definition eines Gnadenbrotpferdes ohne Beritt ohne Beritt ohne Beritt fallen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt* Reiten ohne Sattel oder Zaumzeug    Reiter oder aus dem Führen fremder Pferde (subsidiärer Versicherungsschutz) -   Ausübung von Pferdesport (z.B. Dressurreiten, Bodenarbeit, Wanderreiten) -   Verwendung der versicherten Tiere als Zugtiere bei privaten Fahrten mit eigener oder fremder Kutsche einschließlich der gelegentlichen entgeltlichen oder unentgeltlichen -   Beförderung von Gästen Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Tierfuhrwerken (z.B. Schlitten, Sulkys, Kutschen) zu privaten Zwecken einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen oder -   unentgeltlichen Beförderung von Gästen Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Tiertransportanhängern, soweit diese nicht -   versicherungspflichtig sind Haltung von Fohlen der versicherten Stute nach Geburt bis zu 12 Monate bis zu 18 Monate bis zu 18 Monate Tätigkeit als Reitlehrer eines mitversicherten Tieres -   Private Zurverfügungstellung des mitversicherten Tieres zu    Vereinszwecken oder für Veranstaltungen Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung bis zu 3.000 EUR bis zu 6.000 EUR mit dem Pferd - Jahresumsatzsumme Jahresumsatzsumme Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt - Anschaffungspreis Anschaffungspreis nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert - Anschaffungspreis Anschaffungspreis Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit - - bis zu 12 Monate bis zu 10.000 EUR² bis zu 20.000 EUR² Bergungs- und Rettungskosten - SB 250 EUR SB 250 EUR Schäden durch Voltigieren -   Besondere Umweltrisiken Versicherungssumme bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers    inkl. Grundwasser (Gewässerschaden) Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 100 l/kg, bis zu 250 l/kg, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist max. 300 l/kg max. 1.000 l/kg max. 1.000 l/kg bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung entschädigung entschädigung [Seite 3] Tarifvariante classic premium optimum Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz   Forderungsausfalldeckung - 500 EUR ohne Mindestschaden Mindestschaden Gewaltopferschutz -   Schäden durch Pferderipper - - bis zu 10.000 EUR Schäden durch Wolfsriss - - bis zu 10.000 EUR Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz – - bis zu 300.000 EUR bis zu 300.000 EUR Versicherungssumme je Rechtsschutzfall Besondere Klauseln und Vereinbarungen Abweichender Versicherungsbeginn    Best-Leistungs-Garantie - -  Einhaltung der Mindeststandards    des Arbeitskreises Beratungsprozesse Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen    Summen- und Konditionsdifferenzdeckung - - bis zu 15 Monate (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) SB 500 EUR Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen    Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel    Versehensklausel -   Vorversicherungsgarantie -   Anmerkung * Gnadenbrotpferde: Als Gnadenbrotpferde gelten Tiere, die aufgrund Alters oder Erkrankung nicht beritten werden. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit dem Reiten oder der Verwendung als Zugtier.  mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen    - nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen  pro Versicherungsjahr max. das Zweifache 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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