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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

SV SparkassenVersicherung SV PrivatSchutz Basis: die Bedingungen im Volltext

SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht Basis für Reit- und Zugtiere mit Fohlen bis zwölf Monate, Turnieren, unentgeltlichen Kutschfahrten und ungewolltem Deckakt; Kaution bis 50.000 EUR und übriges Ausland ein Jahr.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein„Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Umfang der vereinbarten Versicherungssummen.“A 6.1.1, Seite 2
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja„Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten), zur Folge hatte“A 1.1, Seite 1
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)ja„Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt.“A 6.1.2, Seite 2
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im übrigen Ausland gilt je Deckungsstufe Folgendes: Top 5 Jahre, Komfort 5 Jahre, Basis 1 Jahr.“B 13, Seite 5
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigeja, bis 10 Mio. €„Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.“A 3.3.2, Seite 1
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenein„In der Deckungsstufe Top gilt: Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren“B 14, Seite 5

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie als Halter von Reit- und Zugtieren?“B 12, Seite 5
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Versichert sind Hundewelpen und/oder Fohlen des im Versicherungsschein bezeichneten Tieres im Rahmen der Risikoerweiterung nach Abschnitt A Ziffer 3.1, mindestens jedoch bis zu einem Alter von zwölf Monaten.“B 10.2, Seite 4
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)nicht geregelt
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)nicht geregelt
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertja„Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist die gesetzliche Haftpflicht des Reitbeteiligten.“B 9.2, Seite 3
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.“B 9.1, Seite 3
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernein„Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben“A 7.12, Seite 3
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldja„Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen)“A 1.1, Seite 1
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernnicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)ja„Versichert sind Haftpflichtansprüche aus ungewollten Deckakten.“B 10.1, Seite 4
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)ja, bis 3 Mio. €„Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)“B 10.4.1, Seite 4
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallennein„Mietsachschäden an Pferdeboxen (gilt nur für die Deckungsstufe Top)“B 12.3, Seite 5
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörnein„Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen“A 7.15, Seite 3
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternein„Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen“A 7.15, Seite 3
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennein„Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen“A 7.15, Seite 3
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinnicht geregelt

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)ja„Versichert ist die Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben (z. B. Voltigieren) oder Reiterspielen.“B 12.2, Seite 5
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennennicht geregelt
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)ja„Versichert ist die Durchführung von unentgeltlichen Kutschwagenfahrten.“B 12.1, Seite 5
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmenja„Versichert ist die Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben (z. B. Voltigieren) oder Reiterspielen.“B 12.2, Seite 5
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nicht geregelt
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„Nicht versichert ist die gewerbsmäßige Tierhaltung.“B 8, Seite 3
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnein„Schadenersatzausfall-Deckung (gilt in den Deckungsstufen Komfort und Top)“B 11.3, Seite 4
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.“A 1.2, Seite 1
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadenja„so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.“A 6.2.2, Seite 2
Strafkaution im Auslandja, bis 50.000 €„stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR in der Top- und Komfortdeckung und 50.000 EUR in der Basisdeckung zur Verfügung.“B 13.1, Seite 5

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche anzeigen.“A 5.2.1, Seite 2
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)ja„Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.“A 7.7, Seite 3

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) SV SparkassenVersicherung SV PrivatSchutz Basis

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz, Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH)
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 Inhaltsverzeichnis 7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? B. Tierhalterhaftpflichtversicherung 2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die 8. Welches Risiko ist versichert? Rechte aus dem Versicherungsvertrag? 9. Welche Personen sind mitversichert? 3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie neu 10. Welche besonderen Risiken sind mitversichert? hinzukommender Risiken? 11. Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie als 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie Halter von Hunden? bei einer Beitragsangleichung? 12. Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie als 5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche Halter von Reit- und Zugtieren? Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 13. Welche Regelungen gelten im Ausland? 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall? 14. Zeitlich begrenzte Updategarantie Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- punkt an ausüben, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- haben. AT). 3.3 Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken 3.3.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi- chert. 1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? 3.3.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entste- 1.1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall hung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versiche- begrenzt. rung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen 3.3.3 Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken - Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung - aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft oder der Gesundheit von Menschen) Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führer- - Sachschaden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) oder schein- oder Versicherungspflicht unterliegen; - Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschä- - aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; den sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten), zur Folge hatte - die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen - die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; werden. - Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Bohrung errichtet werden oder wurden. Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenver- 3.4 Anzeigepflicht ursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jede Erhöhung, Erweite- 1.2 Leistungen der Versicherung rung und jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlas- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung sen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. jede Erhöhung, Erweiterung und jedes neue Risiko rückwirkend ab Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein bevor die Erhöhung, grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- Erweiterung und das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden beweisen, dass diese Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko erst sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. 3.4.1 Wir sind berechtigt, für jede Erhöhung, Erweiterung und jedes Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Können wir festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch uns über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach des Dritten freizustellen. Eingang der Anzeige nicht einigen, entfällt der Versicherungsschutz für die Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko rückwirkend ab dessen 2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat Entstehung. die Rechte aus dem Versicherungsvertrag? 2.1 Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi- 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben cherten entsprechend. Sie bei einer Beitragsangleichung? 2.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht 4.1 Beitragsangleichung ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die 4.1.1 Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung. Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan- 3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum neu hinzukommender Risiken? Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi- 3.1 Erhöhung und Erweiterung cherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungs- Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen. leistungen. 3.2 Erhöhungen aufgrund Änderung oder Erlass neuer Rechtsvor- Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die schriften - unser Kündigungsrecht Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt Gleiches gilt für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha- bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. densfälle. In diesem Fall sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter 4.1.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs- Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit- Ziffer 4.1.1 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsanglei- [Seite 2] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122 Seite 2 von 5 chung). Über den veränderten Folgejahresbeitrag informieren wir Sie Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsangleichung. bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denje- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge nigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer hingewiesen haben. 4.1.1 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver- Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schaden- letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. zahlungen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht über- dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die schreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den 4.1.3 Liegt die Veränderung nach Ziffer 4.1.1 oder 4.1.2 unter 5 %, Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. folgenden Jahren zu berücksichtigen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein 4.2 Kündigung nach Beitragsangleichung uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall? können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach 6.1 Begrenzung der Leistungen Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch 6.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungs- zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam fall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis- werden sollte. tungen begrenzt. Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Um- Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. fang der vereinbarten Versicherungssummen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere werden der Beitragserhöhung zugehen. entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungs- 6.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere recht. Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen 5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt. Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 6.1.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- 5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit- Besonders Gefahr drohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die - auf derselben Ursache, Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumut- - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne zeitlichem Zusammenhang beruhen. weiteres als besonders Gefahr drohend. 6.1.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi- 5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles cherungssummen angerechnet. 5.2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine 6.1.5 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos- anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- ten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser tend gemacht werden. Ansprüche. 5.2.2 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, 6.1.6 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben sie dabei und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche- Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor- stücke übersenden. schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr- 5.2.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren- anzuzeigen. tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die 5.2.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal- Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver- tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme unsererseits bedarf es nicht. abgesetzt. 5.2.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend 6.1.7 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan- gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste- Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. nicht aufzukommen. 5.3 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 6.2 Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall? 5.3.1 Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/- 6.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens verminderung oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versiche- des Versicherungsfalles zu erfüllen hatten, können wir den Vertrag rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz 6.2.2 Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs- 5.3.2 Im oder nach dem Versicherungsfall schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel- Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich, verlie- lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs- ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung mäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Verteidigers. Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. [Seite 3] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122 Seite 3 von 5 6.2.3 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe- - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir - Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. - Erdwärm-/Geothermiebohrungen. 6.3 Abtretungsverbot 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung elektronischen Datenaustausch. ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. rechtsverletzungen. 7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- 7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. schlossen? 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, 7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Leistung. Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer 7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. Nacherfüllung durchführen zu können. 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- 7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- schäden: genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für geschuldeten Erfolges. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- 7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrau- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen. en auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage 7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit. rung der Leistung. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen 7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender an wirtschaftlich verbundene Unternehmen. Ersatzleistungen. 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art. 7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- geführt haben. veranstaltung. 7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- 7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- 7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten. schlagung. 7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- ben Versicherungsvertrages. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie 7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Versicherungsvertrages. 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- 7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, und Kostenanschlägen. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen. Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und rat von Wohnungseigentümergemeinschaften. Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung. 7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn 7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug- werden müssen. Anhängers, eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt: Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche - Ein- und Aussteigen, von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Kranken- - Be- und Entladen, versicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie Rückgriffs- - Betanken und Aufladen, ansprüche anderer Versicherer (§ 86 VVG) wegen Personenschäden - Reparatur, Wartung und Reinigung. oder Sachschäden an Gebäuden, die - bei Ihnen durch Mitversicherte B. Tierhalterhaftpflichtversicherung - bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte verursacht wurden. 8. Welches Risiko ist versichert? 7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV 7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- gungen für den SV PrivatSchutz - Tierhalterhaftpflicht (SVPS-TH) und mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungs- gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im aktuellen Versiche- vertrages sind. rungsschein genannten Tiere. Nicht versichert ist die gewerbsmäßige 7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Tierhaltung. Sachen. 7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der 9. Welche Personen sind mitversichert? Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit. 9.1 Tierhüter 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. nicht gewerbsmäßig tätig ist. 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden 9.2 Reitbeteiligter (soweit vereinbart) Vermögensschäden, welche entstehen durch Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grund- die gesetzliche Haftpflicht des Reitbeteiligten. Eine Reitbeteiligung wasserspiegels) liegt vor, wenn neben dem Halter oder Besitzer eines Reittieres eine [Seite 4] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122 Seite 4 von 5 dritte Person ein für eine bestimmte Dauer vereinbartes Nutzungsrecht besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue- an dem Reittier ausübt. Abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.12 sind rung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen. Ansprüche der Reitbeteiligten gegen Sie eingeschlossen. Die Reitbe- Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem teiligten müssen im Versicherungsschein namentlich genannt sein. Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) Sie zur Zahlung Erlangt der Reitbeteiligte Versicherungsschutz aus einem anderen dieser Kosten verpflichtet sind. Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versiche- 10.4.5 Ausschlüsse rungsschutz aus diesem Vertrag. 10.4.5.1 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Personen (Sie oder Mitversicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen 10. Welche besonderen Risiken sind mitversichert? von dem Umwelt- oder Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verord- 10.1 Deckakte nungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfü- Versichert sind Haftpflichtansprüche aus ungewollten Deckakten. gungen herbeigeführt haben. 10.2 Hundewelpen und/oder Fohlen 10.4.5.2 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweis- Versichert sind Hundewelpen und/oder Fohlen des im Versicherungs- lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, schein bezeichneten Tieres im Rahmen der Risikoerweiterung nach inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Abschnitt A Ziffer 3.1, mindestens jedoch bis zu einem Alter von zwölf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche Monaten. gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur- 10.3 Ansprüche nach § 110 Sozialgesetzbuch VII kräfte ausgewirkt haben. Ansprüche von Sozialversicherungsträgern nach § 110 Sozialgesetz- 10.4.5.3 Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden buch VII sind mitversichert. - die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene 10.4 Umweltschäden Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. 10.4.1 Umfang - für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässer- Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz hätten erlangen können. (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra- ges 11. Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie - die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und als Halter von Hunden? bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder 11.1 Mietsachschäden am Gebäude durch Hunde (gilt nur für die - die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim- Deckungsstufen Komfort und Top) mungswidrig erfolgt ist. Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 7.15 und 7.16 - bis zur Höhe Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht der vereinbarten Versicherungssumme - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Tierhalter aus der oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ- Beschädigung oder Vernichtung von zu privaten Zwecken gemieteten, lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk- geliehenen, gepachteten oder geleasten tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. - Grundstücken, Weiden, Gebäuden, Wohnräumen und Räumen in Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit- Gebäuden; punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von - beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick- Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus, Schiffskabine, Schlafwagenab- lungsrisiko). teil, fest installierter Wohnwagen, Campingcontainer). Ausgeschlos- Umweltschaden ist eine sen bleiben Ansprüche wegen Schäden an Kraftfahrzeugen, Kraft- - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen fahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen; - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser - Hundetransportanhängern, soweit keine anderweitige Versicherung - Schädigung des Bodens. eintrittspflichtig ist; Mitversichert sind, teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15, - Hundeschlitten, ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete- Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaf- ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit tigkeit des Hundeschlittens liegt; diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst - sonstigen beweglichen Sachen, die zur Hundehaltung benötigt sind. werden. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an Gegen- 10.4.2 Auslandsschäden ständen, die keinen Bezug zur Hundehaltung haben (z. B. Wertsa- Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie chen) sowie für Schäden an Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhä- (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. ngern, Luft- und Wasserfahrzeugen. Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Sie haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. Der Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflich- Selbstbehalt entfällt, sofern zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes für ten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie Sie gleichzeitig eine Privathaftpflichtversicherung bei der nicht überschreiten. SV SparkassenVersicherung besteht. 10.4.3 Höchstersatzleistung Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen: Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall. - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung 10.4.4 Rettungskosten - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab- tungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich dar- wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften aus ergebenden Vermögensschäden (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von - Glasschäden (z. B. auch Plexiglas und Cerankochfelder), soweit sich uns insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungs- der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. - Schäden infolge Schimmelbildung Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche 11.2 Ausfalldeckung Tierarzt (gilt nur für die Deckungsstufe Top) Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der Wird der im Versicherungsvertrag benannte Hund durch einen fremden Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Billigen wir Hund verletzt und kann der Halter des fremden Hundes nicht in An- diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur, spruch genommen werden, weil er nicht mit zumutbarem Aufwand zu so gilt dies nicht als Weisung unsererseits. ermitteln ist oder weil er zahlungsunfähig ist und auch keine Deckung Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade- aus einer Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, ersetzen wir Ihnen die nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid- notwendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung. bar angesehen werden durfte. Die Höchstersatzleistung beträgt 1.500 EUR je Versicherungsfall. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des 11.3 Schadenersatzausfall-Deckung (gilt in den Deckungsstufen Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch Ihrer -, wie er Komfort und Top) vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver- Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: [Seite 5] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122 Seite 5 von 5 11.3.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung - aus der gelegentlichen nichtberuflichen/nichtgewerblichen Nutzung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder Ihr Hund von als Therapie- oder Besuchshund, als Rettungs- oder Suchhund, sowie einem fremden Hund geschädigt werden und dessen Halter seiner bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit 12. Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die als Halter von Reit- und Zugtieren? Durchsetzung der Forderung gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist 12.1 Unentgeltliche Kutschwagenfahrten ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Versichert ist die Durchführung von unentgeltlichen Kutschwagenfahr- Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund ten. gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum 12.2 Reitturniere, Geschicklichkeitswettbewerbe und Reiterspiele Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter). Wir stellen Sie so, Versichert ist die Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswett- als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im bewerben (z. B. Voltigieren) oder Reiterspielen. Umfang dieses Vertrages. Werden Sie oder Ihr Hund von einem frem- 12.3 Mietsachschäden an Pferdeboxen (gilt nur für die Deckungs- den Hund geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadener- stufe Top) satzpflichtige Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns. Mitversichert ist die Beschädigung von gemieteten oder gepachteten Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden Pferdeboxen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnut- vorsätzlich herbeigeführt hat. zung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. 11.3.2 Leistungsvoraussetzungen Die Höchstersatzleistung beträgt 2.000 EUR je Versicherungsfall. Sie Wir sind Ihnen gegenüber leistungspflichtig, wenn die nachfolgenden haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen Voraussetzungen erfüllt sind: 11.3.2.1 Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen 13. Welche Regelungen gelten im Ausland? vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Europa Versichert sind im Ausland eintretende Versicherungsfälle bei einem und außereuropäischen Gebieten der EU festzustellen. Anerkenntnis-, Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Mitgliedstaaten Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Europas im geografischen Sinne sowie außereuropäische Anlieger- Titel binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel staaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira. Bei bestanden hätte. einem vorübergehenden Aufenthalt im übrigen Ausland gilt je De- 11.3.2.2 Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig. ckungsstufe Folgendes: Top 5 Jahre, Komfort 5 Jahre, Basis 1 Jahr. Dies ist der Fall, wenn Sie nachweisen, dass Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen - eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen mit dem - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadener- Zeitpunkt als erfüllt, in dem wir die Entschädigungsleistung in Euro bei satzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus- unserem Geldinstitut angewiesen haben. kunft über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder 13.1 Kautionszahlung im Ausland - ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oder Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein außereuropäischen Gebieten der EU durch behördliche Anordnung solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde. eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetz- 11.3.3 Umfang der Schadenersatzausfall-Deckung lichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung, Betrag bis zu 100.000 EUR in der Top- und Komfortdeckung und maximal bis zur Versicherungssumme. Dies gilt auch dann, wenn sich 50.000 EUR in der Basisdeckung zur Verfügung. Der Kautionsbetrag der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Perso- wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. nen erstreckt. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Ist die Kaution höher als der von uns zu leistende Schadenersatz, sind Rechte aus diesem Vertrag zu. Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Dies gilt auch, 11.3.4 Ausschlüsse wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht 11.3.4.1 Wir leisten keine Entschädigung für versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die - Kosten der Rechtsverfolgung; Kaution verfallen ist. - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde- rungsübergangs; 14. Zeitlich begrenzte Updategarantie - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendun- In der Deckungsstufe Top gilt: Befristet für einen Zeitraum von fünf gen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vor- Jahren, gerechnet ab dem Tag des Versicherungsbeginns dieses Ver- gebracht oder eingelegt wurden; trages, gelten Leistungsverbesserungen, die wir in einer neuen Fas- - Schäden, für die ein anderer Versicherer zu leisten hat. sung der vorliegenden Versicherungsbedingungen (SVPS-PH-F-T) Der gleichartige Versicherungsschutz aus einer SV PrivatSchutz- einführen, auch für diesen Vertrag. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Privathaftpflichtversicherung gilt nachrangig (subsidiär). Beitragssatz oder Versicherungsbeitrag für die neue Fassung der 11.4 Welche weiteren Risiken sind versichert? Versicherungsbedingungen ändert. Nach Ablauf der fünf Jahre gelten - private Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z.B. Hunderen- wieder ausschließlich die in der vorliegenden Fassung vereinbarten nen, Hundeschlittenrennen), Schauvorführungen, Hundelehrgängen Regelungen. Sie können dann nur von etwaigen zwischenzeitlichen und -prüfungen sowie den Vorbereitungen hierzu; Leistungsverbesserungen weiter profitieren, wenn Sie und wir eine - Flurschäden; entsprechende Umstellung Ihres Vertrages auf unsere üblichen Bedin- - Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern); gungen und Beitragssätze vereinbaren - tierische Ausscheidungen;
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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