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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich PrivatSchutz Top: die Bedingungen im Volltext

PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht Top für Pferde auf denselben Besonderen Bedingungen wie Basis; Unterschiede in Summen und Auslandsdauer stehen im Versicherungsschein.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein„Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen.“3.1, Seite 1
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallja„Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen.“3.1, Seite 1
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Staaten (weltweit) eingetreten sind.“10.1, Seite 3
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„der privaten Haltung von Hunden, Reit- und Zugtieren (Pferde, Gnadenbrotpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.).“2.1, Seite 1
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Der Versicherungsschutz endet, wenn sich die Hundewelpen oder Fohlen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, spätestens jedoch nach Ablauf der im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannten Dauer seit deren Geburt.“4.1, Seite 1
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitenja„aus der privaten Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)“4.2 b., Seite 1

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)ja„Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der nicht gewerbsmäßigen Halter/Mithalter, Eigentümer/Miteigentümer, Familienangehörige, Hüter“2.1, Seite 1
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)ja„(Fremd-)Reiter (solange dies gelegentlich und unentgeltlich erfolgt)“2.1, Seite 1
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertja„Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Reitverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Pferdes (nicht Gnadenbrotpferd) gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.“3.1, Seite 1
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der nicht gewerbsmäßigen Halter/Mithalter, Eigentümer/Miteigentümer, Familienangehörige, Hüter“2.1, Seite 1
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernicht geregelt
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Haftpflichtansprüchen aus Flurschäden, die durch das versicherte Tier verursacht wurden.“3.2, Seite 1
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)ja„aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres“4.2 a., Seite 1
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja„aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres“4.2 a., Seite 1
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)ja„Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)“9.1, Seite 2
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallenja„Des Weiteren sind auch Schäden an Offenställen und Pferdeboxen mitversichert.“5.1, Seite 1
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörnein„Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen“5.2, Seite 1
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternein„Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen“5.2, Seite 1
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennein„Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen“5.2, Seite 1
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinja„durch Ausscheidungen des versicherten Tieres“4.2 c., Seite 1

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)ja„Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B. Schlitten);“6.2, Seite 2
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennenja„Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B. Schlitten);“6.2, Seite 2
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)ja„Kutsch- und Schlittenfahrten (mit und ohne Fahrgäste); nicht versichert sind Schäden an gezogenen eigenen Fuhrwerken.“6.2, Seite 2
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmenja„Teilnahme am Unterricht eines Reitvereins/ einer Reitschule;“6.2, Seite 2
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nicht geregelt
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen o. dgl. Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.“1, Seite 1
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostennicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadennicht geregelt
Strafkaution im Auslandnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)ja„beim Reiten ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel bei versicherten Pferden (nicht Gnadenbrotpferde).“7.1, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)nicht geregelt
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)ja„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.“8.1, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Insurance Europe AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich PrivatSchutz Top

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflicht (BBR-TH 2017)
[Seite 1] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflichtversicherung (BBR-TH 2017) Fassung 07.2023 Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungsschein liche Haftpflicht aus Weideschäden (z. B. Schäden an Zäunen oder oder dessen Nachträgen die Mitversicherung der Tierhalter-Haft- Begrenzungspfählen) mitversichert. pflichtversicherung ausdrücklich ausgewiesen ist. 4 In welchem Umfang ist die private 1 Welches Risiko ist versichert? Nutzung der Tiere versichert? Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedin- 4.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Hundewel- gungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2017) und der nach- pen Ihres versicherten Hundes und Fohlen Ihres versicherten Pfer- stehenden Besonderen Bedingungen Ihre gesetzliche Haftpflicht des. als Halter der/des im Versicherungsschein und dessen Nachträgen mit Rasse aufgeführten Tiere/s. Der Versicherungsschutz endet, wenn sich die Hundewelpen oder Fohlen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, spätestens jedoch Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen o. dgl. nach Ablauf der im Versicherungsschein und dessen Nachträgen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. genannten Dauer seit deren Geburt. Es gelten dann die Bestim- mungen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). 2 Welche Personen sind versichert? 4.2 Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht und die der mitversicherten und berechtigten Person wegen Schäden 2.1 Versichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von Hunden, Reit- und Zugtieren (Pferde, a. aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Gnadenbrotpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.). Tieres Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der nicht b. aus der privaten Nutzung des versicherten Tieres zu thera- gewerbsmäßigen peutischen Zwecken (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) • Halter/Mithalter, c. durch Ausscheidungen des versicherten Tieres • Eigentümer/Miteigentümer, d. aus der Haltung von Zugtieren mit Benutzung eigener bzw. fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken einschließlich der • Familienangehörige, gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Gilt • Hüter, nicht für Gnadenbrotpferde. sowie in der Pferdehalterhaftpflicht zusätzlich • Reitbeteiligungen 5 In welchem Umfang sind und Mietsachschäden versichert? 5.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – • (Fremd-)Reiter (solange dies gelegentlich und unentgeltlich Ihre gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter aus erfolgt) der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und der versicherten Pferde jeweils in dieser Eigenschaft. sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (inkl. Ferienwohnungen) bis zu der im Versicherungsschein oder 2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die dessen Nachträgen genannten Versicherungssumme. mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 Mitversichert sind Mietsachschäden an den zugehörigen Balkonen AHB 2017), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte oder Terrassen. Person entsteht. Des Weiteren sind auch Schäden an Offenställen und Pferdeboxen Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzun- mitversichert. gen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers 5.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versiche- rungsschutz sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Perso- • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, nen. • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwas- 2.3 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie serbereitungsanlagen, ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als • Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern auch die mitversicherten Personen verantwortlich. können, • Schäden infolge von Schimmelbildung, 3 Welchen Umfang umfassen unsere • Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Leistungen? Sachen, 3.1 Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträ- • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; als Land- gen sowie in diesen Besonderen Bedingungen und fahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft durch Risiko-beschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen. Auf an Land bewegt werden, Ziff. 5 und Ziff. 6 AHB 2017 wird hingewiesen. • Schäden an Sachen, die dem Bereich eines eigenen oder Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Reitverhält- fremden Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes nisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Pferdes (auch Ehrenamtes) zuzurechnen sind, (nicht Gnadenbrotpferd) gegen Beteiligung an den Unterhaltskos- ten. • Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Sache durch ein Tier üblicherweise entstehen (z.B. Kratzspuren). 3.2 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Haft- pflichtansprüchen aus Flurschäden, die durch das versicherte Tier verursacht wurden. Bei versicherten Pferden ist zudem Ihre gesetz- 212230952_1806 Seite 1 von 3 [Seite 2] 6 In welchem Umfang sind • wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit Freizeitaktivitäten und die private Teilnahme an diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonsti- sportlichen Tierveranstaltungen mitversichert? ger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus der Pla- Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haft- nung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von pflicht wegen Schäden, die durch den versicherten Hund/ das ver- Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- sicherte Pferd verursacht worden sind in folgender Verwendung fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- zu privaten Zwecken oder bei folgenden privaten Aktivitäten: oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raum- fahrzeugen bestimmt waren, 6.1 Hund • Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überho- • Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins/ einer Hunde- lung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen schule, oder deren Teilen. • Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführun- • gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer gen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B. und Nutznießer von Luftlandeplätzen. Schlitten), Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- • Kutsch- und Schlittenfahrten (mit und ohne Fahrgäste); nicht oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestim- versichert sind Schäden an gezogenen eigenen Fuhrwerken, mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahr- • Schutz der anderen Teilnehmer und Scheinverbrecher (Figu- zeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt ranten) im Rahmen dieser hundesportlichen Veranstaltungen; wird. • Aufenthalt in Hundepension (subsidiär). 8.3 Wasserfahrzeuge 6.2 Pferd (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Im Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins/ einer Hundeschule, bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Was- • Teilnahme am Unterricht eines Reitvereins/ einer Reitschule; serfahrzeugs verursachen oder für die Sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. • Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvor-führun- gen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Was- Schlitten); serfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist • Kutsch- und Schlittenfahrten (mit und ohne Fahrgäste); nicht und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt versichert sind Schäden an gezogenen eigenen Fuhrwerken. wird. • Schutz der anderen Teilnehmer und Scheinverbrecher (Figu- ranten) im Rahmen dieser Veranstaltungen; 9 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem 7 Was passiert bei einem unwissentlichen Umweltschadengesetz (USchadG) versichert? Verstoß gegen Halterpflichten? 9.1 Versichertes Risiko 7.1 Wir verzichten auf eine Einschränkung der Leistungen bei Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 öffent- Missachtung einer Leinen- oder Maulkorbpflicht bei versicherten lich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Hunden bzw. beim Reiten ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), bei versicherten Pferden (nicht Gnadenbrotpferde). soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages 7.2 Nicht versichert sind jedoch Ansprüche wegen reiner Ver- • die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig mögensschäden, soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder behördlichen Vorschriften abgewichen wird. • die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. 8 Was gilt hinsichtlich von Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Ver- Luft- und Raumfahrzeugen, Luftlandeplätzen wendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Drit- ter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen und Wasserfahrzeugen? Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeug- 8.1 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhängern nisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungs- schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Umweltschaden ist eine Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem • Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebens- Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im räumen, Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in • Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, Betrieb gesetzt wird. • Schädigung des Bodens. 8.2 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit • wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den erfasst sind. Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die Sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahr- zeugs in Anspruch genommen werden. 212230952_1806 Seite 2 von 3 [Seite 3] 9.2 Höchstersatzleistung 10.3 Ausschlüsse Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ent- Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden Versiche- schädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exem- rungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres eingetre- plary damages. tenen Versicherungsfälle zusammen. 10.4 Leistungserfüllung 9.3 Auslandsschäden Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Ver- Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 10.1 pflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in BBR-TH 2023 im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Gel- der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut ange- tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) ein- wiesen ist. tretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- 11 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten zugesichert? oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht über- Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden schreiten. Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsehmers 9.4 Ausschlüsse von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB Private Hunde- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: halterHV und AVB Private PferdehalterHV (Stand: Mai 2020) abweichen. 9.4.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Sie oder einen Mitversichertern) richten, die den Scha- den dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Sie gerichteten behördlichen Anordnun- gen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abwei- chen. 9.4.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden 9.4.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen, 9.4.2.2. für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können. 10 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 10.1 Umfang Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetz- liche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereig- nisse, soweit diese • bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt - in Europa - in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres - auf den Kanarischen Inseln - auf den Azoren oder - auf Madeira • bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungs- schein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Staaten (weltweit) eingetreten sind. Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen Haupt- wohnsitzes. 10.2 USA/Kanada Bei den in den USA/US-Territorien und Kanada eintretenden Versi- cherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerech- net. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Wei- sung hin entstanden sind. 212230952_1806 Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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