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Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Was bedeutet der gleitende Neuwertfaktor? Mit dieser Zahl rechnet der Versicherer Ihren Grundbeitrag, festgelegt in Mark von 1914, jedes Jahr auf heutige Baukosten um. 2026 liegt er bei 27,8 nach 26,7 im Vorjahr; für Verträge nach neueren Bedingungen heißt dieselbe Zahl Anpassungsfaktor und liegt bei 27,63. So wächst die Gebäudeversicherung mit den Baupreisen, und Sie müssen keine Summe neu verhandeln.
Veröffentlichte Faktoren und Indexwerte, dazu gerechnete Beispiele.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gleitender Neuwertfaktor 2026 (2025) | 27,8 (26,7), plus rund 4,1 Prozent |
| Anpassungsfaktor 2026 (2025) | 27,63 (26,51), plus 4,22 Prozent |
| Baupreisindex 2026 für die Versicherungssumme, 1914 gleich 100 | 2.263,6 |
| Wert 1914 von 20.000 Mark, Beitragssatz 0,8 Promille, Faktor 27,8 | etwa 445 Euro im Jahr vor Versicherungsteuer |
Faktoren und Index nach den genannten Veröffentlichungen, gültig für Beiträge mit Fälligkeit ab 1.
Januar 2026.
Der Beitragssatz von 0,8 Promille ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
Ihr Satz steht im Versicherungsschein.
Das genaue Angebot holen wir als Makler ein.
Rechenbeispiel
So rechnet der Versicherer den Beitrag von 2025 auf 2026 hoch, wenn sich am Tarif sonst nichts ändert.
| Grundbeitrag 1914 (20.000 Mark × 0,8 Promille) | 16 Mark |
| Beitrag 2025 (16 × 26,7) | 427,20 Euro |
| Beitrag 2026 (16 × 27,8) | 444,80 Euro |
| Versicherungssumme 2026 (20.000 × 2.263,6 ÷ 100) | 452.720 Euro |
17,60 Euro mehr im Jahr vor Versicherungsteuer, dafür rund 452.700 Euro Neubauwert statt einer festen, veraltenden Summe.
In der gleitenden Neuwertversicherung steht Ihr Haus als Wert 1914 im Vertrag, also als gedachter Neubaupreis in Mark des Jahres 1914. Daraus entstehen jedes Jahr zwei Zahlen.
Die Versicherungssumme in Euro ergibt sich aus dem Wert 1914 mal dem Baupreisindex, geteilt durch 100. 2026 liegt dieser Index bei 2.263,6. Der Beitrag dagegen ergibt sich aus dem Wert 1914 mal Ihrem Beitragssatz mal dem gleitenden Neuwertfaktor. Der Faktor bestimmt also, was Sie zahlen, der Index, wofür Sie versichert sind.
| Jahr | Gleitender Neuwertfaktor | Anpassungsfaktor |
|---|---|---|
| 2022 | 21,2 | 20,97 |
| 2023 | 24,3 | 24,06 |
| 2024 | 26,1 | 25,87 |
| 2025 | 26,7 | 26,51 |
| 2026 | 27,8 | 27,63 |
Ältere Verträge nach den Bedingungen VGB 88 oder SGIN rechnen mit dem gleitenden Neuwertfaktor, neuere ab VGB 2000 mit dem Anpassungsfaktor. Beide werden aus dem Baupreisindex und dem Tariflohnindex am Bau gebildet und liegen nah beieinander.
Im Alltag nennen viele beide Zahlen gleitenden Neuwertfaktor. Welche für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung. Für den Beitrag macht der Unterschied 2026 rund 0,6 Prozent aus.
Steigen Baupreise und Löhne am Bau, steigt der Faktor, und Ihr Beitrag steigt im selben Verhältnis. 2023 waren es beim Anpassungsfaktor fast 15 Prozent auf einmal, 2026 gut vier Prozent.
Dafür bekommen Sie etwas: Die Versicherungssumme wächst mit, und solange der Wert 1914 richtig ermittelt ist, verzichtet der Versicherer auf den Abzug wegen Unterversicherung. Ein Haus, das vor 20 Jahren mit einer festen Euro-Summe versichert wurde, wäre heute deutlich zu niedrig versichert.
Steigt der Beitrag nur, weil der Faktor gestiegen ist, wächst Ihr Schutz im gleichen Maß. Das Gesetz sieht dafür kein Sonderkündigungsrecht vor.
Hebt der Versicherer dagegen den Beitragssatz an, ohne den Schutz zu verbessern, dürfen Sie nach Paragraf 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Vergleichen Sie deshalb, ob Beitrag und Versicherungssumme um denselben Prozentsatz gestiegen sind.
Den Faktor selbst können Sie nicht verhandeln, er gilt bei fast allen Anbietern gleich. Ein Wechsel nur wegen der jährlichen Anpassung bringt deshalb nichts.
Prüfen sollten Sie stattdessen den Wert 1914 und den Beitragssatz. Ein zu niedriger Wert 1914 wird durch keinen Faktor besser, und ein hoher Beitragssatz ist der Teil, bei dem sich Angebote wirklich unterscheiden.
Fragen und Antworten
Der Gesamtverband der Versicherer errechnet ihn jedes Jahr aus Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Für die einzelnen Versicherer ist er nicht bindend, in der Praxis übernehmen ihn aber fast alle.
Einmal im Jahr zum 1.
Januar.
Grundlage sind der Baupreisindex vom Mai und der Tariflohnindex vom April des Vorjahres.
Wirksam wird er mit Ihrer nächsten Beitragsfälligkeit.
Ja, wenn Baupreise und Löhne am Bau fallen.
Seit 2010 ist der Anpassungsfaktor allerdings in jedem Jahr gestiegen.
Meist ja.
Auch dort wird der Beitrag jährlich im Verhältnis zum Faktor angepasst,
nur steht im Vertrag keine Summe in Mark, sondern die Wohnfläche.
Dann hat der Versicherer zusätzlich den Beitragssatz erhöht, etwa wegen gestiegener Schäden,
oder ein Nachlass für ein junges Baujahr ist ausgelaufen.
Bei einer reinen Tariferhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Nein, der Versicherer rechnet automatisch.
Es lohnt sich nur,
die Beitragsrechnung einmal im Jahr mit dem veröffentlichten Wert zu vergleichen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
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