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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Was bedeutet der gleitende Neuwertfaktor in der Gebäudeversicherung?

Kurz gesagt

Was bedeutet der gleitende Neuwertfaktor? Mit dieser Zahl rechnet der Versicherer Ihren Grundbeitrag, festgelegt in Mark von 1914, jedes Jahr auf heutige Baukosten um. 2026 liegt er bei 27,8 nach 26,7 im Vorjahr; für Verträge nach neueren Bedingungen heißt dieselbe Zahl Anpassungsfaktor und liegt bei 27,63. So wächst die Gebäudeversicherung mit den Baupreisen, und Sie müssen keine Summe neu verhandeln.

Was bedeutet der gleitende Neuwertfaktor in der Gebäudeversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Faktoren und Indexwerte, dazu gerechnete Beispiele.

BeispielRichtwert
Gleitender Neuwertfaktor 2026 (2025)27,8 (26,7), plus rund 4,1 Prozent
Anpassungsfaktor 2026 (2025)27,63 (26,51), plus 4,22 Prozent
Baupreisindex 2026 für die Versicherungssumme, 1914 gleich 1002.263,6
Wert 1914 von 20.000 Mark, Beitragssatz 0,8 Promille, Faktor 27,8etwa 445 Euro im Jahr vor Versicherungsteuer

Faktoren und Index nach den genannten Veröffentlichungen, gültig für Beiträge mit Fälligkeit ab 1.

Januar 2026.

Der Beitragssatz von 0,8 Promille ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

Ihr Satz steht im Versicherungsschein.

Das genaue Angebot holen wir als Makler ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus mit Wert 1914 von 20.000 Mark

So rechnet der Versicherer den Beitrag von 2025 auf 2026 hoch, wenn sich am Tarif sonst nichts ändert.

Grundbeitrag 1914 (20.000 Mark × 0,8 Promille)16 Mark
Beitrag 2025 (16 × 26,7)427,20 Euro
Beitrag 2026 (16 × 27,8)444,80 Euro
Versicherungssumme 2026 (20.000 × 2.263,6 ÷ 100)452.720 Euro

17,60 Euro mehr im Jahr vor Versicherungsteuer, dafür rund 452.700 Euro Neubauwert statt einer festen, veraltenden Summe.

Zwei Zahlen, zwei Aufgaben

In der gleitenden Neuwertversicherung steht Ihr Haus als Wert 1914 im Vertrag, also als gedachter Neubaupreis in Mark des Jahres 1914. Daraus entstehen jedes Jahr zwei Zahlen.

Die Versicherungssumme in Euro ergibt sich aus dem Wert 1914 mal dem Baupreisindex, geteilt durch 100. 2026 liegt dieser Index bei 2.263,6. Der Beitrag dagegen ergibt sich aus dem Wert 1914 mal Ihrem Beitragssatz mal dem gleitenden Neuwertfaktor. Der Faktor bestimmt also, was Sie zahlen, der Index, wofür Sie versichert sind.

JahrGleitender NeuwertfaktorAnpassungsfaktor
202221,220,97
202324,324,06
202426,125,87
202526,726,51
202627,827,63

Warum es zwei fast gleiche Faktoren gibt

Ältere Verträge nach den Bedingungen VGB 88 oder SGIN rechnen mit dem gleitenden Neuwertfaktor, neuere ab VGB 2000 mit dem Anpassungsfaktor. Beide werden aus dem Baupreisindex und dem Tariflohnindex am Bau gebildet und liegen nah beieinander.

Im Alltag nennen viele beide Zahlen gleitenden Neuwertfaktor. Welche für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung. Für den Beitrag macht der Unterschied 2026 rund 0,6 Prozent aus.

Was der Faktor für Ihren Beitrag heißt

Steigen Baupreise und Löhne am Bau, steigt der Faktor, und Ihr Beitrag steigt im selben Verhältnis. 2023 waren es beim Anpassungsfaktor fast 15 Prozent auf einmal, 2026 gut vier Prozent.

Dafür bekommen Sie etwas: Die Versicherungssumme wächst mit, und solange der Wert 1914 richtig ermittelt ist, verzichtet der Versicherer auf den Abzug wegen Unterversicherung. Ein Haus, das vor 20 Jahren mit einer festen Euro-Summe versichert wurde, wäre heute deutlich zu niedrig versichert.

Wann Sie kündigen dürfen und wann nicht

Steigt der Beitrag nur, weil der Faktor gestiegen ist, wächst Ihr Schutz im gleichen Maß. Das Gesetz sieht dafür kein Sonderkündigungsrecht vor.

Hebt der Versicherer dagegen den Beitragssatz an, ohne den Schutz zu verbessern, dürfen Sie nach Paragraf 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Vergleichen Sie deshalb, ob Beitrag und Versicherungssumme um denselben Prozentsatz gestiegen sind.

Wann Sie den Faktor nicht kümmern muss

Den Faktor selbst können Sie nicht verhandeln, er gilt bei fast allen Anbietern gleich. Ein Wechsel nur wegen der jährlichen Anpassung bringt deshalb nichts.

Prüfen sollten Sie stattdessen den Wert 1914 und den Beitragssatz. Ein zu niedriger Wert 1914 wird durch keinen Faktor besser, und ein hoher Beitragssatz ist der Teil, bei dem sich Angebote wirklich unterscheiden.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, ob Wert 1914 und Faktor oder eine Wohnfläche genannt sind.
  2. Prüfen, welche Bedingungen gelten: VGB 88 mit Neuwertfaktor oder ab VGB 2000 mit Anpassungsfaktor.
  3. Beitrag und Versicherungssumme mit dem Vorjahr vergleichen.
  4. Steigt der Beitrag stärker als der Faktor, nach dem Grund fragen und die Kündigungsfrist prüfen.
  5. Den Wert 1914 nach Anbau, Ausbau oder Sanierung neu ermitteln lassen.

Checkliste

  • Wert 1914 mit Wertermittlungsbogen oder Gutachten bestimmt
  • Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbart
  • Faktor im Beitragsschreiben passt zum veröffentlichten Wert
  • Beitragssatz mit anderen Angeboten verglichen
  • Umbauten seit Vertragsbeginn gemeldet

Häufige Fehler

  • Wegen der jährlichen Faktoranpassung kündigen und beim neuen Versicherer dieselbe Steigerung bekommen
  • Faktor und Baupreisindex verwechseln und die Versicherungssumme falsch nachrechnen
  • Einen übernommenen Altvertrag mit zu niedrigem Wert 1914 einfach weiterlaufen lassen
  • Eine echte Erhöhung des Beitragssatzes übersehen und die Monatsfrist verstreichen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer legt den gleitenden Neuwertfaktor fest?

Der Gesamtverband der Versicherer errechnet ihn jedes Jahr aus Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Für die einzelnen Versicherer ist er nicht bindend, in der Praxis übernehmen ihn aber fast alle.

Wann ändert sich der Faktor?

Einmal im Jahr zum 1.

Januar.

Grundlage sind der Baupreisindex vom Mai und der Tariflohnindex vom April des Vorjahres.

Wirksam wird er mit Ihrer nächsten Beitragsfälligkeit.

Kann der Faktor auch sinken?

Ja, wenn Baupreise und Löhne am Bau fallen.

Seit 2010 ist der Anpassungsfaktor allerdings in jedem Jahr gestiegen.

Gilt der Faktor auch bei einem Wohnflächentarif?

Meist ja.

Auch dort wird der Beitrag jährlich im Verhältnis zum Faktor angepasst,

nur steht im Vertrag keine Summe in Mark, sondern die Wohnfläche.

Warum ist mein Beitrag stärker gestiegen als der Faktor?

Dann hat der Versicherer zusätzlich den Beitragssatz erhöht, etwa wegen gestiegener Schäden,

oder ein Nachlass für ein junges Baujahr ist ausgelaufen.

Bei einer reinen Tariferhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Muss ich den Faktor selbst ausrechnen?

Nein, der Versicherer rechnet automatisch.

Es lohnt sich nur,

die Beitragsrechnung einmal im Jahr mit dem veröffentlichten Wert zu vergleichen.

Quellen

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