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Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Das Sachverständigenverfahren ist ein Weg, Streit über die Höhe eines Schadens in der Gebäudeversicherung ohne Gericht zu klären. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Abweichungen entscheidet ein Obmann. Nach den Musterbedingungen trägt jede Seite ihren Gutachter selbst, den Obmann zahlen beide je zur Hälfte; ein Gutachten kostet oft 1.000 bis 2.500 Euro.
Kosten für Sachverständige aus veröffentlichten Richtwerten, Stand 2026, dazu die Kostenregel der Musterbedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Stundensatz eines Bausachverständigen | etwa 80 bis 150 Euro je Stunde |
| Umfassendes Baugutachten, auch für Versicherungsfälle | etwa 1.000 bis 2.500 Euro |
| Obmann nach VGB 2022 A 18.6 | 50 Prozent der Kosten für Sie, 50 Prozent für den Versicherer |
| Baustein Sachverständigenkosten in einzelnen Tarifen | bis 20.000 Euro bei Schäden über 25.000 Euro |
Gutachterpreise sind frei vereinbar und hängen von Region, Gebäude und Aufwand ab.
Lassen Sie sich Stundensatz, Nebenkosten und eine Obergrenze vorab schriftlich geben.
Ob Ihr Vertrag Sachverständigenkosten erstattet, steht in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Der Versicherer bietet 38.000 Euro, Ihr Kostenvoranschlag liegt bei 52.000 Euro. Sie verlangen das Sachverständigenverfahren. Die Gutachterkosten sind angenommene Werte innerhalb der veröffentlichten Spannen.
| Ihr Sachverständiger | 2.000 Euro |
| Halber Anteil am Obmann (gesamt 2.400 Euro) | 1.200 Euro |
| Entscheidung des Obmanns | 46.000 Euro |
| Mehr als das erste Angebot | 8.000 Euro |
Nach Abzug Ihrer Kosten von 3.200 Euro bleiben rund 4.800 Euro mehr. Bei einer Differenz von nur 2.000 Euro hätte sich das Verfahren nicht gerechnet.
Der Versicherer erkennt den Schaden an, will aber weniger zahlen, als Ihr Handwerker oder Gutachter veranschlagt. Genau für diesen Streit über die Höhe ist das Sachverständigenverfahren gedacht. Es ist meist schneller und günstiger als ein Prozess, weil Fachleute statt Richter die Zahlen feststellen.
Lehnt der Versicherer dagegen ganz ab, etwa weil er den Schaden für nicht versichert hält, hilft das Verfahren allein nicht. Diese Frage können Sie nur mit seiner Zustimmung in das Verfahren aufnehmen, sonst bleiben Beschwerde beim Ombudsmann oder Klage.
Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt das Verfahren nicht selbst vor. § 84 VVG regelt nur, was gilt, wenn ein Vertrag es vorsieht: Die Feststellung der Sachverständigen ist nicht verbindlich, wenn sie offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht. Dann entscheidet das Gericht, ebenso wenn die Sachverständigen nicht entscheiden können, nicht wollen oder trödeln.
Wie das Verfahren abläuft, steht in Ihren Bedingungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt dafür unverbindliche Musterbedingungen heraus, für Wohngebäude die VGB 2022. Dort regelt Abschnitt A 18 das Sachverständigenverfahren. Ihr Versicherer darf abweichen, deshalb gilt immer der Text Ihres Vertrags.
Sie benennen in Textform, also per Brief oder E-Mail, einen Sachverständigen und fordern den Versicherer auf, seinen zu benennen. Er hat dafür zwei Wochen ab Zugang. Tut er das nicht, kann das Amtsgericht am Schadenort einen Sachverständigen ernennen.
Beide Sachverständige einigen sich vor Beginn auf einen dritten als Obmann. Gelingt das nicht, ernennt ihn auf Antrag ebenfalls das Amtsgericht. Weichen die beiden Gutachten voneinander ab, entscheidet der Obmann über die strittigen Punkte, aber nur innerhalb der Spanne, die die beiden Gutachten vorgeben.
Festgestellt werden unter anderem die beschädigten Teile mit ihrem Versicherungswert, die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau, Restwerte sowie versicherte Kosten und Mietausfall. Das Ergebnis bindet beide Seiten. Auf dieser Grundlage rechnet der Versicherer die Entschädigung ab.
| Schritt | Wer | Frist oder Regel |
|---|---|---|
| Verfahren verlangen | Sie | nach Eintritt des Schadens, in Textform |
| Zweiten Sachverständigen benennen | Versicherer | zwei Wochen nach Aufforderung, sonst Amtsgericht |
| Obmann wählen | beide Sachverständige | vor Beginn, sonst Amtsgericht auf Antrag |
| Gutachten übermitteln | jeder Sachverständige | an beide Seiten gleichzeitig |
| Strittiges entscheiden | Obmann | nur innerhalb der beiden Gutachten |
Nach VGB 2022 A 18.6 trägt jede Seite die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, die Kosten des Obmanns teilen sich beide je zur Hälfte, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das gilt unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt.
Ihren eigenen Gutachter muss der Versicherer nach § 85 Absatz 2 VVG nur ersetzen, wenn Ihr Vertrag Sie zur Hinzuziehung verpflichtet oder der Versicherer Sie dazu aufgefordert hat. Manche Tarife enthalten aber einen Baustein für Sachverständigenkosten bei großen Schäden, etwa ab 25.000 Euro Schadenhöhe. Ein Blick in Ihre Unterlagen lohnt sich vor dem Auftrag.
Bei kleinen Schäden fressen die Gutachterkosten den Vorteil schnell auf. Liegen Sie und der Versicherer nur ein paar hundert Euro auseinander, ist eine Einigung oder die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann meist der bessere Weg.
Das Verfahren entbindet Sie nicht von Ihren Pflichten nach dem Schaden. Sie müssen weiter Auskunft geben, Belege vorlegen und den Schaden möglichst klein halten. Unabhängig vom Streit können Sie einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung für den Betrag verlangen, der sicher zu zahlen ist.
Fragen und Antworten
Nach den Musterbedingungen VGB 2022 kann es der Versicherungsnehmer verlangen.
Beide Seiten können es außerdem gemeinsam vereinbaren.
Was in Ihrem Vertrag steht, kann abweichen.
Grundsätzlich ja.
Nur wenn es offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht,
ist es nach § 84 VVG nicht bindend,
dann entscheidet ein Gericht.
Nach VGB 2022 A 18.6 tragen Sie und der Versicherer die Kosten des Obmanns je zur Hälfte,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die Musterbedingungen schließen nur bestimmte Personen aus,
etwa Ihre Mitbewerber oder Geschäftspartner.
Ein unabhängiger Sachverständiger auf Ihrer Seite gleicht das aus.
Nach zwei Wochen ab Ihrer Aufforderung können Sie ihn durch das Amtsgericht am Schadenort ernennen
lassen.
Nein.
Einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie nach VGB 2022 A 19 eine Abschlagszahlung für den
Betrag verlangen,
der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
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