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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Darf die Versicherung mir nach einem Schaden kündigen?

Kurz gesagt

Ja. Nach einem Schaden darf die Versicherung den Vertrag kündigen, so steht es in § 92 VVG. Sie muss das innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung tun und eine Frist von einem Monat einhalten. Einen Grund muss sie nicht nennen. Auch Sie selbst dürfen in dieser Zeit kündigen. Daneben kann jede Seite ordentlich zum Ablauf kündigen.

Darf die Versicherung mir nach einem Schaden kündigen?

Was es kostet

Fristen aus dem Gesetz und ein Beispiel, wie sich die Bedingungen nach einem Schaden ändern können.

BeispielRichtwert
Kündigung durch die Versicherung nach SchadenFrist 1 Monat, erklärbar bis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen
Ordentliche Kündigung zum AblaufFrist zwischen 1 und 3 Monaten, für beide Seiten gleich
Neuer Vertrag nach Leitungswasserschaden, Einfamilienhaus, bisher 600 Euro im Jahretwa 700 bis 900 Euro im Jahr, oft mit 500 Euro Selbstbeteiligung

Fristen nach §§ 11 und 92 VVG, Stand Oktober 2026.

Der Beitrag nach einem Schaden ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt von Haus,

Lage und Schadenverlauf ab.

Rechenbeispiel

Zweiter Leitungswasserschaden in drei Jahren

Die Versicherung zahlt am 10. März 8.000 Euro für einen Rohrbruch und schickt am 25. März die Kündigung.

Abschluss der Verhandlungen10. März, Zahlung
Kündigung erlaubt bis10. April
Kündigung geht zu25. März
Schutz endet25. April

Sie haben einen Monat, um einen neuen Vertrag zu finden. Belege über die erneuerten Leitungen können Ihre Chancen verbessern.

Was das Gesetz der Versicherung erlaubt

Nach einem Versicherungsfall hat jede Vertragspartei ein Kündigungsrecht. Für die Versicherung heißt das: Sie darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen, auch nach dem ersten und auch nach einem kleinen. Einen Grund muss sie nicht angeben.

Die Kündigung ist nur bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig, meist also bis einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung. Die Versicherung muss eine Frist von einem Monat einhalten. Sie stehen damit nicht von heute auf morgen ohne Schutz da.

Wer kündigtBis wannWirkung
Versicherung nach Schadenein Monat nach Abschluss der Verhandlungeneinen Monat nach Zugang der Kündigung
Sie nach Schadenein Monat nach Abschluss der Verhandlungensofort oder zum Ende des Versicherungsjahres
Jede Seite ordentlichFrist laut Vertrag, ein bis drei Monate vor Ablaufzum Ablauf des Versicherungsjahres

Warum Versicherungen nach einem Schaden kündigen

Meist geht es um das Risiko, das der Schaden sichtbar gemacht hat: alte Wasserleitungen nach einem Leitungswasserschaden, ein Haus in einer Lage mit Überschwemmungen nach einem Elementarschaden oder mehrere Schäden in kurzer Zeit.

Manchmal bietet die Versicherung statt einer reinen Kündigung einen neuen Vertrag zu anderen Bedingungen an, etwa mit Selbstbeteiligung, höherem Beitrag oder ohne einen Baustein. Prüfen Sie dieses Angebot wie jedes andere und vergleichen Sie es.

Die eigentliche Gefahr: kein neuer Vertrag

Ein Wohngebäude ohne Versicherung ist ein großes Risiko, und die Bank verlangt bei einer Finanzierung meist einen bestehenden Schutz. Neue Versicherer fragen im Antrag nach Vorschäden und nach einer Kündigung durch den Vorversicherer. Je nach Antwort wird es teurer oder ein Baustein wie Elementarschaden wird nicht angeboten.

Ehrlich gesagt: Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Holen Sie sofort Angebote ein und lassen Sie das Haus in der Zwischenzeit nicht ohne Schutz. Eine Lücke zwischen altem und neuem Vertrag sollte es nicht geben.

Was Sie selbst tun können

Beheben Sie die Ursache des Schadens und belegen Sie das: neue Leitungen, eine Rückstauklappe, eine reparierte Dachfläche. Ein neuer Versicherer bewertet ein saniertes Risiko anders als ein unverändertes.

Ein Versicherungsmakler kann Ihren Fall mit diesen Unterlagen bei mehreren Versicherern anfragen. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer. Eine Zusage für einen neuen Vertrag kann allerdings niemand vorab geben, sie hängt vom Haus und vom Schadenverlauf ab.

Schritt für Schritt

  1. Datum der Zahlung oder Ablehnung und der Kündigung notieren.
  2. Prüfen, ob die Kündigung im Zeitfenster und mit einem Monat Frist kam.
  3. Ursache beheben und die Arbeiten mit Rechnungen belegen.
  4. Sofort neue Angebote einholen, Vorschäden im Antrag wahr angeben.
  5. Bank informieren, wenn das Haus finanziert ist.

Checkliste

  • Kündigungsschreiben mit Zugangsdatum
  • Schadenunterlagen und Rechnungen der Reparatur
  • Nachweis über beseitigte Ursache
  • Neuer Vertrag ohne Lücke
  • Elementarschaden im neuen Vertrag geprüft

Häufige Fehler

  • Die Kündigung liegen lassen, bis der Schutz endet
  • Vorschäden im neuen Antrag verschweigen
  • Kleine Schäden melden, die man selbst tragen könnte, und so den Schadenverlauf belasten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf die Versicherung mir schon nach dem ersten Schaden kündigen?

Ja.

§ 92 VVG setzt keine Zahl von Schäden voraus.

Ein einziger Versicherungsfall reicht.

Muss die Versicherung einen Grund nennen?

Nein.

Das Kündigungsrecht nach einem Schaden besteht ohne Begründung.

Darf sie auch kündigen, wenn sie gar nicht gezahlt hat?

Ja, das Gesetz knüpft an den Versicherungsfall an.

Die Frist läuft dann ab Abschluss der Verhandlungen, etwa ab der Ablehnung.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Nur wenn Frist oder Zeitfenster nicht eingehalten sind.

Prüfen Sie die Daten genau.

Lohnt es sich, kleine Schäden selbst zu zahlen?

Bei Beträgen nahe der Selbstbeteiligung oft ja, weil jede Meldung den Schadenverlauf belastet.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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