Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Meist ja, wenn Sie einen Schaden von 500 bis 1.000 Euro ohne Mühe selbst zahlen können. Eine Selbstbeteiligung von 500 Euro senkt den Beitrag oft um 10 bis 20 Prozent, bei 400 Euro Jahresbeitrag also um 40 bis 80 Euro. Verzichten Sie darauf, wenn Rücklagen fehlen oder Ihr Haus viele kleine Schäden hat.
Veröffentlichte Beispiele für Einfamilienhäuser, Beitrag im Jahr ohne und mit Selbstbeteiligung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Beitrag 420 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro | etwa 380 Euro, rund 40 Euro weniger |
| Beitrag 420 Euro, Selbstbeteiligung 1.000 Euro | etwa 340 Euro, rund 80 Euro weniger |
| Beitrag 440 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro | etwa 390 Euro, rund 50 Euro weniger |
| Beitrag 400 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro | etwa 320 Euro, rund 20 Prozent weniger |
| Beitrag 450 Euro, Selbstbeteiligung 1.000 Euro | etwa 405 Euro, rund 10 Prozent weniger |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Die Einschätzung, wann sich die Selbstbeteiligung rechnet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Nachlass hängt vom Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So sieht die Rechnung aus, wenn in zehn Jahren ein Leitungswasserschaden von 3.000 Euro passiert.
| Ersparnis mit 500 Euro Selbstbeteiligung | etwa 50 bis 80 Euro im Jahr |
| Ersparnis über zehn Jahre | etwa 500 bis 800 Euro |
| Eigenanteil beim Schaden | 500 Euro |
| Zahlung des Versicherers | 2.500 Euro |
Unterm Strich bleiben Ihnen etwa 0 bis 300 Euro. Bei einem zweiten Schaden wäre der Vertrag ohne Selbstbeteiligung günstiger gewesen.
Sie vereinbaren einen festen Betrag, den Sie bei jedem Schaden selbst tragen. Der Versicherer zahlt nur den Teil darüber. Bei einem Sturmschaden von 5.000 Euro und 500 Euro Eigenanteil erhalten Sie also 4.500 Euro.
Kleine Schäden unter dem Eigenanteil melden Sie gar nicht erst. Das spart dem Versicherer Bearbeitung, deshalb gibt er Nachlass.
| Selbstbeteiligung | Typische Wirkung | Passt, wenn |
|---|---|---|
| keine | voller Beitrag | Rücklagen knapp sind oder das Haus schadenanfällig ist |
| 500 Euro | oft 10 bis 20 Prozent günstiger | Sie kleine Reparaturen aus eigener Tasche zahlen können |
| 1.000 Euro | in Beispielen 10 bis 20 Prozent günstiger | Sie Rücklagen haben und nur große Schäden absichern wollen |
| prozentual, 10 Prozent | Eigenanteil wächst mit dem Schaden | nur beim Elementarschutz üblich, im Grundvertrag eher meiden |
Rechnen Sie ehrlich: Spart die Selbstbeteiligung 50 Euro im Jahr, haben Sie nach zehn schadenfreien Jahren 500 Euro zurück. Kommt in dieser Zeit ein Schaden, ist es etwa ein Nullsummenspiel. Kommen zwei, verlieren Sie.
Ein Nebeneffekt wird oft unterschätzt: Wer kleine Schäden selbst trägt, sammelt weniger gemeldete Vorschäden. Das hilft, wenn Sie später wechseln wollen, und senkt das Risiko, dass der Versicherer nach mehreren Schäden kündigt.
Bei alten Häusern mit alten Leitungen kommen Leitungswasserschäden öfter vor. Dann zahlen Sie den Eigenanteil womöglich mehrmals, und die Ersparnis ist schnell aufgezehrt.
Auch wenn eine unerwartete Rechnung von 1.000 Euro Sie in Not bringen würde, ist der kleinere Beitrag die falsche Ersparnis. Die Versicherung soll Sie entlasten, nicht belasten.
Für Hochwasser, Starkregen und Rückstau gilt oft ein eigener Eigenanteil, häufig 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro. Er gilt zusätzlich zu Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung im Grundvertrag oder ersetzt sie, je nach Tarif.
Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss. Bei einem Wasserschaden im Keller von 30.000 Euro sind 10 Prozent schon 3.000 Euro.
Fragen und Antworten
Für die meisten Hausbesitzer passen 500 Euro. 1.000 Euro lohnen, wenn Sie gute Rücklagen haben und der Nachlass spürbar höher ist.
Ja, sie fällt bei jedem Schadenfall neu an. Zwei Schäden im Jahr kosten Sie also zweimal den Eigenanteil.
Meist ja, zum nächsten Hauptfälligkeitstermin oder auf Antrag. Der Versicherer rechnet den Beitrag dann neu.
Zahlen würde der Versicherer dafür nichts. Einen Schaden, der größer werden kann, etwa ein Rohrbruch, sollten Sie trotzdem sofort melden.
Fast immer. Häufig sind 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro.
In der Regel nicht. Die Bank will vor allem, dass das Haus zum vollen Wert versichert ist. Fragen Sie im Zweifel nach.
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