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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Ist eine Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung sinnvoll?

Kurz gesagt

Meist ja, wenn Sie einen Schaden von 500 bis 1.000 Euro ohne Mühe selbst zahlen können. Eine Selbstbeteiligung von 500 Euro senkt den Beitrag oft um 10 bis 20 Prozent, bei 400 Euro Jahresbeitrag also um 40 bis 80 Euro. Verzichten Sie darauf, wenn Rücklagen fehlen oder Ihr Haus viele kleine Schäden hat.

Ist eine Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung sinnvoll?

Was es kostet

Veröffentlichte Beispiele für Einfamilienhäuser, Beitrag im Jahr ohne und mit Selbstbeteiligung.

BeispielRichtwert
Beitrag 420 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euroetwa 380 Euro, rund 40 Euro weniger
Beitrag 420 Euro, Selbstbeteiligung 1.000 Euroetwa 340 Euro, rund 80 Euro weniger
Beitrag 440 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euroetwa 390 Euro, rund 50 Euro weniger
Beitrag 400 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euroetwa 320 Euro, rund 20 Prozent weniger
Beitrag 450 Euro, Selbstbeteiligung 1.000 Euroetwa 405 Euro, rund 10 Prozent weniger

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Die Einschätzung, wann sich die Selbstbeteiligung rechnet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Nachlass hängt vom Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Beitrag 450 Euro, zehn Jahre

So sieht die Rechnung aus, wenn in zehn Jahren ein Leitungswasserschaden von 3.000 Euro passiert.

Ersparnis mit 500 Euro Selbstbeteiligungetwa 50 bis 80 Euro im Jahr
Ersparnis über zehn Jahreetwa 500 bis 800 Euro
Eigenanteil beim Schaden500 Euro
Zahlung des Versicherers2.500 Euro

Unterm Strich bleiben Ihnen etwa 0 bis 300 Euro. Bei einem zweiten Schaden wäre der Vertrag ohne Selbstbeteiligung günstiger gewesen.

Wie die Selbstbeteiligung wirkt

Sie vereinbaren einen festen Betrag, den Sie bei jedem Schaden selbst tragen. Der Versicherer zahlt nur den Teil darüber. Bei einem Sturmschaden von 5.000 Euro und 500 Euro Eigenanteil erhalten Sie also 4.500 Euro.

Kleine Schäden unter dem Eigenanteil melden Sie gar nicht erst. Das spart dem Versicherer Bearbeitung, deshalb gibt er Nachlass.

SelbstbeteiligungTypische WirkungPasst, wenn
keinevoller BeitragRücklagen knapp sind oder das Haus schadenanfällig ist
500 Eurooft 10 bis 20 Prozent günstigerSie kleine Reparaturen aus eigener Tasche zahlen können
1.000 Euroin Beispielen 10 bis 20 Prozent günstigerSie Rücklagen haben und nur große Schäden absichern wollen
prozentual, 10 ProzentEigenanteil wächst mit dem Schadennur beim Elementarschutz üblich, im Grundvertrag eher meiden

Wann sie sich rechnet

Rechnen Sie ehrlich: Spart die Selbstbeteiligung 50 Euro im Jahr, haben Sie nach zehn schadenfreien Jahren 500 Euro zurück. Kommt in dieser Zeit ein Schaden, ist es etwa ein Nullsummenspiel. Kommen zwei, verlieren Sie.

Ein Nebeneffekt wird oft unterschätzt: Wer kleine Schäden selbst trägt, sammelt weniger gemeldete Vorschäden. Das hilft, wenn Sie später wechseln wollen, und senkt das Risiko, dass der Versicherer nach mehreren Schäden kündigt.

Wann Sie besser darauf verzichten

Bei alten Häusern mit alten Leitungen kommen Leitungswasserschäden öfter vor. Dann zahlen Sie den Eigenanteil womöglich mehrmals, und die Ersparnis ist schnell aufgezehrt.

Auch wenn eine unerwartete Rechnung von 1.000 Euro Sie in Not bringen würde, ist der kleinere Beitrag die falsche Ersparnis. Die Versicherung soll Sie entlasten, nicht belasten.

Die Sonderregel beim Elementarschutz

Für Hochwasser, Starkregen und Rückstau gilt oft ein eigener Eigenanteil, häufig 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro. Er gilt zusätzlich zu Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung im Grundvertrag oder ersetzt sie, je nach Tarif.

Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss. Bei einem Wasserschaden im Keller von 30.000 Euro sind 10 Prozent schon 3.000 Euro.

Schritt für Schritt

  1. Rücklage prüfen: Können Sie 500 oder 1.000 Euro sofort zahlen?
  2. Alter von Dach, Leitungen und Heizung einschätzen.
  3. Angebote mit und ohne Selbstbeteiligung im gleichen Umfang einholen.
  4. Jährliche Ersparnis durch den Eigenanteil teilen, so sehen Sie, nach wie vielen Jahren es sich rechnet.
  5. Den Eigenanteil beim Elementarschutz getrennt ansehen.

Checkliste

  • Feste Selbstbeteiligung statt Prozentsatz im Grundvertrag
  • Eigenanteil gilt je Schaden, nicht je Jahr, bewusst eingeplant
  • Regel für Elementarschäden bekannt und tragbar
  • Rücklage für mindestens einen Schaden vorhanden
  • Ersparnis im Angebot schwarz auf weiß ausgewiesen

Häufige Fehler

  • Die höchste Selbstbeteiligung wählen, nur weil der Beitrag am stärksten sinkt
  • Übersehen, dass der Eigenanteil bei jedem Schaden neu anfällt
  • Den prozentualen Eigenanteil beim Elementarschutz nicht mitrechnen
  • Bei altem Haus mit häufigen Rohrschäden auf den Eigenanteil setzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Für die meisten Hausbesitzer passen 500 Euro. 1.000 Euro lohnen, wenn Sie gute Rücklagen haben und der Nachlass spürbar höher ist.

Gilt die Selbstbeteiligung für jeden Schaden?

Ja, sie fällt bei jedem Schadenfall neu an. Zwei Schäden im Jahr kosten Sie also zweimal den Eigenanteil.

Kann ich die Selbstbeteiligung später ändern?

Meist ja, zum nächsten Hauptfälligkeitstermin oder auf Antrag. Der Versicherer rechnet den Beitrag dann neu.

Muss ich Schäden unter der Selbstbeteiligung melden?

Zahlen würde der Versicherer dafür nichts. Einen Schaden, der größer werden kann, etwa ein Rohrbruch, sollten Sie trotzdem sofort melden.

Gibt es auch beim Elementarschutz eine Selbstbeteiligung?

Fast immer. Häufig sind 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro.

Verlangt die Bank bei Finanzierung, dass ich keine Selbstbeteiligung habe?

In der Regel nicht. Die Bank will vor allem, dass das Haus zum vollen Wert versichert ist. Fragen Sie im Zweifel nach.

Quellen

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