Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Holen Sie zuerst ein Angebot mit mindestens gleichem Umfang ein, lassen Sie es annehmen und kündigen Sie dann den alten Vertrag mit drei Monaten Frist zum Ablauf. Nach einem Schaden, einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung oder beim Hauskauf geht es binnen eines Monats. Für dasselbe Haus liegen Angebote oft mehrere Hundert Euro im Jahr auseinander.
Veröffentlichte Beispiele, wie weit Beiträge für dasselbe Haus auseinanderliegen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus in Hamburg, günstigster und teuerster Tarif im selben Vergleich | etwa 172 bis 1.342 Euro im Jahr |
| Übliches Einfamilienhaus mit gutem Schutz | etwa 400 bis 500 Euro im Jahr |
| Ältere Häuser oder gefährdete Lagen | etwa 800 bis 1.000 Euro im Jahr und mehr |
| Zusätzlicher Nachlass durch 500 Euro Selbstbeteiligung | oft 10 bis 20 Prozent |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Der günstigste Tarif im Vergleich hat meist den kleinsten Umfang. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So läuft ein Wechsel ohne Lücke, wenn der alte Vertrag zum Jahresende ausläuft.
| Bisheriger Beitrag | 780 Euro im Jahr |
| Neues Angebot, gleicher oder besserer Umfang | etwa 520 bis 600 Euro im Jahr |
| Neuen Vertrag annehmen | bis Ende September, Beginn 1. Januar |
| Kündigung beim alten Versicherer | spätestens am 30. September dort eingegangen |
Ersparnis etwa 180 bis 260 Euro im Jahr, ohne einen Tag ohne Schutz.
Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich dann von selbst. Ihre Kündigung muss drei Monate vor dem Ablauf beim Versicherer ankommen. Verträge mit längerer Laufzeit können Sie spätestens zum Ende des dritten Jahres kündigen.
Daneben gibt es Anlässe, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Dann haben Sie meist nur einen Monat Zeit.
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | drei Monate vorher |
| nach einem Schaden | ein Monat nach Abschluss der Regulierung |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat nach Zugang der Mitteilung |
| Hauskauf, als Käufer | ein Monat nach Grundbucheintrag |
| Anpassung nur über den Neuwertfaktor | in der Regel kein Sonderrecht |
Kündigen Sie nie zuerst. Ein Haus ohne Schutz ist ein Risiko, das keine Ersparnis wert ist. Lassen Sie den neuen Vertrag genau zu dem Tag beginnen, an dem der alte endet.
Haben Sie das Haus finanziert, melden Sie der Bank den neuen Versicherer. Sie will sehen, dass das Haus lückenlos zum vollen Wert versichert ist.
Vergleichen Sie Leistungen, nicht nur Preise. Wichtig sind eine Versicherungssumme nach dem Wert 1914 mit Verzicht auf den Abzug bei Unterversicherung, grobe Fahrlässigkeit ohne Kürzung, Ableitungsrohre auf dem Grundstück und Überspannung durch Blitz.
Legen Sie die alte Police daneben und prüfen Sie Punkt für Punkt, ob etwas wegfällt. Gerade ältere Verträge enthalten manchmal Einschlüsse, die heute Aufpreis kosten.
Der neue Versicherer fragt nach Schäden der letzten Jahre, meist fünf. Verschweigen Sie einen, kann er später die Leistung verweigern oder den Vertrag lösen. Das ist weit teurer als ein höherer Beitrag.
Nach mehreren Leitungswasserschäden wird es schwer, überhaupt einen neuen Vertrag zu bekommen. Dann ist es oft klüger, erst die Ursache zu beheben, etwa alte Leitungen zu tauschen, und später zu wechseln.
Liegt Ihr Haus in einem Gebiet mit hoher Hochwassergefahr und haben Sie heute Elementarschutz, kann es sein, dass ein neuer Versicherer ihn nicht oder nur sehr teuer anbietet. Klären Sie das vor der Kündigung.
Auch nach einem frischen, großen Schaden ist der Wechsel oft schwierig. Und wenn der Preisunterschied nur ein paar Euro beträgt, lohnt der Aufwand selten.
Fragen und Antworten
Nein. Ohne besonderen Anlass nur zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist. Nach Schaden, Beitragserhöhung oder Hauskauf gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Ja, wenn der neue Versicherer danach fragt, und das tut er fast immer. Falsche Angaben können den Schutz kosten.
Zuständig ist der Vertrag, der am Tag des Schadens gilt. Deshalb sollte der neue genau dann beginnen, wenn der alte endet.
Wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich der Schutz ändert, ja, binnen eines Monats. Die übliche Anpassung über den Neuwertfaktor löst dieses Recht meist nicht aus.
Fragen nicht, aber informieren. Die Bank will sehen, dass das Haus durchgehend zum vollen Wert versichert ist.
Nur wenn die Regulierung schlecht lief und Sie trotz des Vorschadens ein gutes Angebot bekommen. Holen Sie das Angebot ein, bevor Sie kündigen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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