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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Wie wechsle ich die Wohngebäudeversicherung?

Kurz gesagt

Holen Sie zuerst ein Angebot mit mindestens gleichem Umfang ein, lassen Sie es annehmen und kündigen Sie dann den alten Vertrag mit drei Monaten Frist zum Ablauf. Nach einem Schaden, einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung oder beim Hauskauf geht es binnen eines Monats. Für dasselbe Haus liegen Angebote oft mehrere Hundert Euro im Jahr auseinander.

Wie wechsle ich die Wohngebäudeversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Beispiele, wie weit Beiträge für dasselbe Haus auseinanderliegen.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus in Hamburg, günstigster und teuerster Tarif im selben Vergleichetwa 172 bis 1.342 Euro im Jahr
Übliches Einfamilienhaus mit gutem Schutzetwa 400 bis 500 Euro im Jahr
Ältere Häuser oder gefährdete Lagenetwa 800 bis 1.000 Euro im Jahr und mehr
Zusätzlicher Nachlass durch 500 Euro Selbstbeteiligungoft 10 bis 20 Prozent

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Der günstigste Tarif im Vergleich hat meist den kleinsten Umfang. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Vertrag von 2012, Ablauf am 1. Januar

So läuft ein Wechsel ohne Lücke, wenn der alte Vertrag zum Jahresende ausläuft.

Bisheriger Beitrag780 Euro im Jahr
Neues Angebot, gleicher oder besserer Umfangetwa 520 bis 600 Euro im Jahr
Neuen Vertrag annehmenbis Ende September, Beginn 1. Januar
Kündigung beim alten Versichererspätestens am 30. September dort eingegangen

Ersparnis etwa 180 bis 260 Euro im Jahr, ohne einen Tag ohne Schutz.

Wann Sie wechseln können

Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich dann von selbst. Ihre Kündigung muss drei Monate vor dem Ablauf beim Versicherer ankommen. Verträge mit längerer Laufzeit können Sie spätestens zum Ende des dritten Jahres kündigen.

Daneben gibt es Anlässe, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Dann haben Sie meist nur einen Monat Zeit.

AnlassFrist
Ende des Versicherungsjahresdrei Monate vorher
nach einem Schadenein Monat nach Abschluss der Regulierung
Beitragserhöhung ohne mehr Leistungein Monat nach Zugang der Mitteilung
Hauskauf, als Käuferein Monat nach Grundbucheintrag
Anpassung nur über den Neuwertfaktorin der Regel kein Sonderrecht

Die richtige Reihenfolge

Kündigen Sie nie zuerst. Ein Haus ohne Schutz ist ein Risiko, das keine Ersparnis wert ist. Lassen Sie den neuen Vertrag genau zu dem Tag beginnen, an dem der alte endet.

Haben Sie das Haus finanziert, melden Sie der Bank den neuen Versicherer. Sie will sehen, dass das Haus lückenlos zum vollen Wert versichert ist.

Was der neue Vertrag mindestens können muss

Vergleichen Sie Leistungen, nicht nur Preise. Wichtig sind eine Versicherungssumme nach dem Wert 1914 mit Verzicht auf den Abzug bei Unterversicherung, grobe Fahrlässigkeit ohne Kürzung, Ableitungsrohre auf dem Grundstück und Überspannung durch Blitz.

Legen Sie die alte Police daneben und prüfen Sie Punkt für Punkt, ob etwas wegfällt. Gerade ältere Verträge enthalten manchmal Einschlüsse, die heute Aufpreis kosten.

Vorschäden ehrlich angeben

Der neue Versicherer fragt nach Schäden der letzten Jahre, meist fünf. Verschweigen Sie einen, kann er später die Leistung verweigern oder den Vertrag lösen. Das ist weit teurer als ein höherer Beitrag.

Nach mehreren Leitungswasserschäden wird es schwer, überhaupt einen neuen Vertrag zu bekommen. Dann ist es oft klüger, erst die Ursache zu beheben, etwa alte Leitungen zu tauschen, und später zu wechseln.

Wann Sie besser beim alten Vertrag bleiben

Liegt Ihr Haus in einem Gebiet mit hoher Hochwassergefahr und haben Sie heute Elementarschutz, kann es sein, dass ein neuer Versicherer ihn nicht oder nur sehr teuer anbietet. Klären Sie das vor der Kündigung.

Auch nach einem frischen, großen Schaden ist der Wechsel oft schwierig. Und wenn der Preisunterschied nur ein paar Euro beträgt, lohnt der Aufwand selten.

Schritt für Schritt

  1. Alte Police und Bedingungen heraussuchen, Ablaufdatum notieren.
  2. Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungen und Vorschäden zusammentragen.
  3. Angebote mit mindestens gleichem Umfang einholen, Vorschäden vollständig angeben.
  4. Neuen Vertrag annehmen, Beginn auf den Ablauf des alten legen.
  5. Alten Vertrag in Textform kündigen und die Bestätigung abwarten.
  6. Bank über den neuen Versicherer informieren, falls finanziert.

Checkliste

  • Neuer Vertrag ist angenommen, bevor die Kündigung rausgeht
  • Kein Tag ohne Schutz zwischen altem und neuem Vertrag
  • Versicherungssumme nach Wert 1914 mit Unterversicherungsverzicht
  • Elementarschutz im neuen Vertrag bestätigt
  • Vorschäden der letzten Jahre vollständig angegeben
  • Kündigungsbestätigung des alten Versicherers liegt vor

Häufige Fehler

  • Erst kündigen und dann feststellen, dass niemand das Haus versichern will
  • Nur den Preis vergleichen und Ableitungsrohre oder grobe Fahrlässigkeit verlieren
  • Vorschäden weglassen, um einen günstigeren Beitrag zu bekommen
  • Die Frist verpassen, weil die Kündigung erst am letzten Tag abgeschickt wurde
  • In einer Hochwasserlage den bestehenden Elementarschutz aufgeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Wohngebäudeversicherung jederzeit wechseln?

Nein. Ohne besonderen Anlass nur zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist. Nach Schaden, Beitragserhöhung oder Hauskauf gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Muss ich beim Wechsel Vorschäden angeben?

Ja, wenn der neue Versicherer danach fragt, und das tut er fast immer. Falsche Angaben können den Schutz kosten.

Was passiert, wenn während des Wechsels ein Schaden eintritt?

Zuständig ist der Vertrag, der am Tag des Schadens gilt. Deshalb sollte der neue genau dann beginnen, wenn der alte endet.

Darf ich nach einer Beitragserhöhung wechseln?

Wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich der Schutz ändert, ja, binnen eines Monats. Die übliche Anpassung über den Neuwertfaktor löst dieses Recht meist nicht aus.

Muss ich die Bank fragen?

Fragen nicht, aber informieren. Die Bank will sehen, dass das Haus durchgehend zum vollen Wert versichert ist.

Lohnt ein Wechsel nach einem Schaden?

Nur wenn die Regulierung schlecht lief und Sie trotz des Vorschadens ein gutes Angebot bekommen. Holen Sie das Angebot ein, bevor Sie kündigen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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