Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ein Mehrfamilienhaus versichern Sie richtig mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, dazu Elementarschutz, Mietausfall und einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von Fläche, Lage und Gewerbeanteil ab: Ein veröffentlichtes Beispiel mit sechs Wohnungen kostet rund 1.060 Euro im Jahr. Was der Versicherer berechnet, dürfen Sie meist umlegen.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Mehrfamilienhäuser, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mehrfamilienhaus, Einstieg ohne genaue Angaben zum Umfang | ab etwa 23 Euro im Monat, rund 275 Euro im Jahr |
| Mehrfamilienhaus, Ausgangspreis eines Direktversicherers | ab etwa 400 Euro im Jahr |
| 6 Wohnungen, 500 Quadratmeter, 3 Geschosse, mit Elementarschutz, ohne Selbstbeteiligung | etwa 1.060 Euro im Jahr, rund 89 Euro im Monat |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, 2 Wohnungen, 5 Mio. Euro Deckung | ab etwa 36 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
Lage, Baujahr, Bauart und Gewerbeanteil verschieben den Beitrag stark.
Die Haftpflichtkosten für sechs Wohnungen und die Jahresmiete im Beispiel sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Eigentümerin versichert ihr vermietetes Haus vollständig und legt die Kosten über die Nebenkosten um.
| Wohngebäude mit Elementarschutz | etwa 1.000 bis 1.100 Euro im Jahr |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | etwa 40 bis 100 Euro im Jahr |
| Mietausfall nach Sachschaden, 6 Wohnungen | im Gebäudetarif mitvereinbart |
| Umlage je Quadratmeter Wohnfläche | etwa 0,18 bis 0,21 Euro im Monat |
Zusammen etwa 1.040 bis 1.200 Euro im Jahr. Bei 80 Quadratmetern trägt ein Mieter davon rund 15 bis 17 Euro im Monat.
Die Wohngebäudeversicherung ist der Kern. Sie zahlt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weil in einem Haus mit mehreren Wohnungen viele Leitungen, Bäder und Küchen zusammenkommen, ist Leitungswasser hier die häufigste Schadenart. Den Elementarschutz für Überschwemmung, Starkregen und Rückstau schließen Sie dazu, auch abseits von Flüssen.
Als Vermieter haften Sie außerdem, wenn jemand auf dem vereisten Weg stürzt oder ein Dachziegel ein Auto trifft. Dafür gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei einer Ölheizung kommt eine Gewässerschadenhaftpflicht für den Tank hinzu.
| Baustein | Wozu | Auf Mieter umlegbar? |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel am Gebäude | ja |
| Elementarschutz | Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch | ja |
| Glasversicherung | Fenster, Glastüren im Treppenhaus | ja |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Schäden Dritter durch das Grundstück | ja |
| Haftpflicht für Öltank oder Aufzug | Umweltschäden, Unfälle im Aufzug | ja |
| Vermieterrechtsschutz | Streit mit Mietern | nein |
| Mietausfall bei zahlungsunfähigen Mietern | fehlende Miete ohne Sachschaden | nein |
Bei einem Mehrfamilienhaus geht es schnell um Millionenwerte. Ist die Summe zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer jeden Schaden anteilig. Sicher ist ein Vertrag, bei dem der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, etwa weil der Wert nach Wohnfläche oder nach dem Wert 1914 mit seinem Fragebogen ermittelt wurde.
Melden Sie jeden Ausbau: ein ausgebautes Dachgeschoss, neue Balkone, einen Aufzug oder eine Photovoltaikanlage. Sonst passt der Wert nicht mehr zum Haus.
Nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft ersetzt der Versicherer den Mietausfall, wenn Mieter wegen eines versicherten Schadens die Miete zu Recht mindern oder kündigen, einschließlich der laufenden Betriebskosten. Wie viele Monate gezahlt werden, legt erst der Vertrag fest; die Muster lassen die Zahl offen.
Bei einem Brand im Mehrfamilienhaus sind oft mehrere Wohnungen monatelang leer. Achten Sie deshalb auf eine lange Höchstdauer. Für gewerblich genutzte Räume gilt der Mietausfall nach den Musterbedingungen nur, wenn er eigens vereinbart ist.
Die Musterbedingungen nennen Sicherheitsvorschriften, die Sie einhalten müssen: wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile in gutem Zustand halten und Mängel sofort beheben, leere Wohnungen regelmäßig kontrollieren, im Winter heizen oder die Leitungen absperren und entleeren, Rückstausicherungen funktionsfähig halten.
Gerade zwischen zwei Mietverhältnissen steht eine Wohnung oft leer. Legen Sie fest, wer sie im Winter kontrolliert. Ein Frostschaden in einer leeren Wohnung trifft oft auch die Wohnungen darunter.
Nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung zu den Betriebskosten: die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung und die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Die Selbstbeteiligung im Schadenfall, den Vermieterrechtsschutz und eine Versicherung gegen zahlungsunfähige Mieter tragen Sie selbst.
Gehören die Wohnungen verschiedenen Eigentümern, versichert die Eigentümergemeinschaft das ganze Gebäude über die Verwaltung. Dann brauchen Sie als Eigentümer einer einzelnen Wohnung keine eigene Gebäudeversicherung, sondern nur Hausrat, eigene Einbauten und bei Vermietung den Mietausfall.
Fragen und Antworten
Je nach Größe und Lage ab einigen hundert Euro im Jahr.
Ein veröffentlichtes Beispiel mit sechs Wohnungen und Elementarschutz liegt bei rund 1.060 Euro im
Jahr.
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Gebäude-, Glas- und Gebäudehaftpflichtversicherung zählen nach § 2 Nr.
13 BetrKV zu den Betriebskosten.
Rechtsschutz und Selbstbeteiligung zahlen Sie selbst.
Ja.
Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus, nicht Schäden,
die Dritte durch Ihr Grundstück erleiden.
Dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht da.
Geben Sie es im Antrag an, denn ein Gewerbe ändert das Risiko.
Den Mietausfall für gewerbliche Räume müssen Sie nach den Musterbedingungen eigens vereinbaren.
Sie als Eigentümer.
Leere Räume müssen regelmäßig kontrolliert und im Winter beheizt oder entleert werden,
sonst darf der Versicherer bei einem Frostschaden kürzen.
So lange die Wohnungen unbenutzbar sind, höchstens bis zur vereinbarten Monatszahl.
Die steht in Ihrem Vertrag, achten Sie beim Abschluss darauf.
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