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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Wie versichere ich ein Mehrfamilienhaus richtig?

Kurz gesagt

Ein Mehrfamilienhaus versichern Sie richtig mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, dazu Elementarschutz, Mietausfall und einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von Fläche, Lage und Gewerbeanteil ab: Ein veröffentlichtes Beispiel mit sechs Wohnungen kostet rund 1.060 Euro im Jahr. Was der Versicherer berechnet, dürfen Sie meist umlegen.

Wie versichere ich ein Mehrfamilienhaus richtig?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Mehrfamilienhäuser, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Mehrfamilienhaus, Einstieg ohne genaue Angaben zum Umfangab etwa 23 Euro im Monat, rund 275 Euro im Jahr
Mehrfamilienhaus, Ausgangspreis eines Direktversicherersab etwa 400 Euro im Jahr
6 Wohnungen, 500 Quadratmeter, 3 Geschosse, mit Elementarschutz, ohne Selbstbeteiligungetwa 1.060 Euro im Jahr, rund 89 Euro im Monat
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, 2 Wohnungen, 5 Mio. Euro Deckungab etwa 36 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

Lage, Baujahr, Bauart und Gewerbeanteil verschieben den Beitrag stark.

Die Haftpflichtkosten für sechs Wohnungen und die Jahresmiete im Beispiel sind Richtwerte aus der

Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Sechs Wohnungen, 480 Quadratmeter, Baujahr 1965, Gasheizung

Eine Eigentümerin versichert ihr vermietetes Haus vollständig und legt die Kosten über die Nebenkosten um.

Wohngebäude mit Elementarschutzetwa 1.000 bis 1.100 Euro im Jahr
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtetwa 40 bis 100 Euro im Jahr
Mietausfall nach Sachschaden, 6 Wohnungenim Gebäudetarif mitvereinbart
Umlage je Quadratmeter Wohnflächeetwa 0,18 bis 0,21 Euro im Monat

Zusammen etwa 1.040 bis 1.200 Euro im Jahr. Bei 80 Quadratmetern trägt ein Mieter davon rund 15 bis 17 Euro im Monat.

Welche Bausteine ein Mehrfamilienhaus braucht

Die Wohngebäudeversicherung ist der Kern. Sie zahlt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weil in einem Haus mit mehreren Wohnungen viele Leitungen, Bäder und Küchen zusammenkommen, ist Leitungswasser hier die häufigste Schadenart. Den Elementarschutz für Überschwemmung, Starkregen und Rückstau schließen Sie dazu, auch abseits von Flüssen.

Als Vermieter haften Sie außerdem, wenn jemand auf dem vereisten Weg stürzt oder ein Dachziegel ein Auto trifft. Dafür gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei einer Ölheizung kommt eine Gewässerschadenhaftpflicht für den Tank hinzu.

BausteinWozuAuf Mieter umlegbar?
WohngebäudeversicherungFeuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel am Gebäudeja
ElementarschutzÜberschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutschja
GlasversicherungFenster, Glastüren im Treppenhausja
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchäden Dritter durch das Grundstückja
Haftpflicht für Öltank oder AufzugUmweltschäden, Unfälle im Aufzugja
VermieterrechtsschutzStreit mit Mieternnein
Mietausfall bei zahlungsunfähigen Mieternfehlende Miete ohne Sachschadennein

Versicherungssumme ohne Unterversicherung

Bei einem Mehrfamilienhaus geht es schnell um Millionenwerte. Ist die Summe zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer jeden Schaden anteilig. Sicher ist ein Vertrag, bei dem der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, etwa weil der Wert nach Wohnfläche oder nach dem Wert 1914 mit seinem Fragebogen ermittelt wurde.

Melden Sie jeden Ausbau: ein ausgebautes Dachgeschoss, neue Balkone, einen Aufzug oder eine Photovoltaikanlage. Sonst passt der Wert nicht mehr zum Haus.

Mietausfall nach einem Schaden

Nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft ersetzt der Versicherer den Mietausfall, wenn Mieter wegen eines versicherten Schadens die Miete zu Recht mindern oder kündigen, einschließlich der laufenden Betriebskosten. Wie viele Monate gezahlt werden, legt erst der Vertrag fest; die Muster lassen die Zahl offen.

Bei einem Brand im Mehrfamilienhaus sind oft mehrere Wohnungen monatelang leer. Achten Sie deshalb auf eine lange Höchstdauer. Für gewerblich genutzte Räume gilt der Mietausfall nach den Musterbedingungen nur, wenn er eigens vereinbart ist.

Ihre Pflichten als Eigentümer

Die Musterbedingungen nennen Sicherheitsvorschriften, die Sie einhalten müssen: wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile in gutem Zustand halten und Mängel sofort beheben, leere Wohnungen regelmäßig kontrollieren, im Winter heizen oder die Leitungen absperren und entleeren, Rückstausicherungen funktionsfähig halten.

Gerade zwischen zwei Mietverhältnissen steht eine Wohnung oft leer. Legen Sie fest, wer sie im Winter kontrolliert. Ein Frostschaden in einer leeren Wohnung trifft oft auch die Wohnungen darunter.

Umlage auf die Mieter

Nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung zu den Betriebskosten: die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung und die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht.

Die Selbstbeteiligung im Schadenfall, den Vermieterrechtsschutz und eine Versicherung gegen zahlungsunfähige Mieter tragen Sie selbst.

Wenn das Haus in Eigentumswohnungen geteilt ist

Gehören die Wohnungen verschiedenen Eigentümern, versichert die Eigentümergemeinschaft das ganze Gebäude über die Verwaltung. Dann brauchen Sie als Eigentümer einer einzelnen Wohnung keine eigene Gebäudeversicherung, sondern nur Hausrat, eigene Einbauten und bei Vermietung den Mietausfall.

Schritt für Schritt

  1. Wohnfläche, Geschosse, Baujahr und Bauart aller Gebäudeteile zusammenstellen.
  2. Den Wert nach Wohnfläche oder Wert 1914 ermitteln lassen, mit Verzicht auf Unterversicherung.
  3. Elementarschutz und eine lange Höchstdauer für Mietausfall festlegen.
  4. Gewerbliche Einheiten, Aufzug, Öltank und Photovoltaik angeben.
  5. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dazu abschließen.
  6. Mietverträge prüfen, ob die Umlage der Versicherungskosten vereinbart ist.
  7. Kontrolle leerer Wohnungen im Winter regeln.

Checkliste

  • Verzicht auf Unterversicherung im Vertrag
  • Leitungswasser mit Ableitungsrohren auf dem Grundstück
  • Elementarschutz eingeschlossen
  • Mietausfall mit ausreichender Monatszahl
  • Gewerbliche Mieter angegeben und gewerblicher Mietausfall vereinbart
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, bei Öltank auch Gewässerschaden
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert

Häufige Fehler

  • Die Versicherungssumme nach dem Kaufpreis statt nach dem Neubauwert festlegen
  • Den Ausbau des Dachgeschosses nicht melden
  • Einen Laden im Erdgeschoss im Antrag weglassen
  • Leere Wohnungen im Winter ungeheizt und unkontrolliert lassen
  • Annehmen, die Gebäudeversicherung decke auch Haftpflichtschäden gegenüber Passanten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet die Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus?

Je nach Größe und Lage ab einigen hundert Euro im Jahr.

Ein veröffentlichtes Beispiel mit sechs Wohnungen und Elementarschutz liegt bei rund 1.060 Euro im

Jahr.

Darf ich die Versicherung auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Gebäude-, Glas- und Gebäudehaftpflichtversicherung zählen nach § 2 Nr.

13 BetrKV zu den Betriebskosten.

Rechtsschutz und Selbstbeteiligung zahlen Sie selbst.

Brauche ich eine eigene Haftpflicht für das Haus?

Ja.

Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus, nicht Schäden,

die Dritte durch Ihr Grundstück erleiden.

Dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht da.

Was ist, wenn im Haus ein Geschäft ist?

Geben Sie es im Antrag an, denn ein Gewerbe ändert das Risiko.

Den Mietausfall für gewerbliche Räume müssen Sie nach den Musterbedingungen eigens vereinbaren.

Wer kontrolliert eine leere Wohnung?

Sie als Eigentümer.

Leere Räume müssen regelmäßig kontrolliert und im Winter beheizt oder entleert werden,

sonst darf der Versicherer bei einem Frostschaden kürzen.

Wie lange zahlt die Versicherung Mietausfall?

So lange die Wohnungen unbenutzbar sind, höchstens bis zur vereinbarten Monatszahl.

Die steht in Ihrem Vertrag, achten Sie beim Abschluss darauf.

Quellen

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