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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter?

Kurz gesagt

Als Vermieter brauchen Sie vor allem eine Wohngebäudeversicherung und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die gibt es ab etwa 35 Euro im Jahr. Beide Versicherungen dürfen Sie über die Nebenkosten auf Mieter umlegen. Sinnvoll sind Mietausfall nach einem Brand oder Wasserschaden und ein Vermieterrechtsschutz ab etwa 12 Euro im Monat, den zahlen Sie selbst.

Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter?

Was es kostet

Veröffentlichte Tarifbeispiele für Vermieter, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mehrfamilienhausab etwa 35,70 Euro im Jahr
Vermieterrechtsschutz, eine Einheit, 14.000 Euro Jahresmieteab etwa 12,10 Euro im Monat
Vermieterrechtsschutz, 72.000 Euro Jahresmieteab etwa 106,50 Euro im Monat
Wohngebäude, Einfamilienhaus 150 Quadratmeter, Baujahr 2005ab etwa 15 Euro im Monat

Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Für Mehrfamilienhäuser hängt der Gebäudebeitrag stark von Lage, Baujahr und Wohnfläche ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zweifamilienhaus, eine Wohnung vermietet

So teilen sich die Kosten für die Versicherungen zwischen Vermieter und Mieter auf.

Wohngebäude mit Elementarumlegbar, anteilig nach Wohnfläche
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtumlegbar, anteilig
Mietausfall nach Brand oder Wasserschadenim Wohngebäudevertrag enthalten
Vermieterrechtsschutzselbst zahlen, ab etwa 12 Euro im Monat

Der Mieter trägt über die Nebenkosten seinen Anteil an Gebäude und Haftpflicht. Sie zahlen den Rechtsschutz und Ihren eigenen Anteil für die selbst genutzte Wohnung.

Die Grundausstattung für Vermieter

Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn das vermietete Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Ohne sie tragen Sie den Wiederaufbau selbst.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, etwa durch einen ungestreuten Weg oder einen herabfallenden Dachziegel. Die Privathaftpflicht schließt nach den Musterbedingungen nur die Vermietung einzelner Wohnräume ein, nicht die Vermietung ganzer Wohnungen.

VersicherungWofürAuf Mieter umlegbar
WohngebäudeFeuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel am Hausja
ElementarschadenÜberschwemmung, Starkregen, Erdrutschja
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchäden Dritter rund ums Grundstückja
GewässerschadenhaftpflichtÖlschaden aus dem Heizöltankja
VermieterrechtsschutzAnwalt und Gericht bei Streit mit Mieternnein

Mietausfall nach einem Schaden

Wird die Wohnung nach einem versicherten Brand oder Wasserschaden unbewohnbar, dürfen Mieter die Miete mindern oder kündigen. Die Wohngebäudeversicherung kann diesen Mietausfall samt laufender Betriebskosten ersetzen, nach den Musterbedingungen für eine im Vertrag festgelegte Zahl von Monaten.

Achten Sie beim Vermieten auf die Höchstdauer. Eine Sanierung nach einem Wasserschaden dauert oft länger als ein paar Wochen. Für gewerblich genutzte Räume muss Mietausfall eigens vereinbart werden.

Was Sie umlegen dürfen und was nicht

Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden, der Glasversicherung und der Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug. Diese Beiträge können Sie als Vermieter über die Nebenkosten abrechnen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Rechtsschutz und eine Versicherung gegen Mietschulden stehen nicht in dieser Liste. Diese Beiträge für Ihre Vermietung zahlen Sie selbst.

Vermieter einer Eigentumswohnung

Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, versichert die Gemeinschaft das gemeinschaftliche Eigentum zum Neuwert und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, das gehört nach § 19 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Sie zahlen über das Hausgeld mit.

Klären Sie mit der Verwaltung, ob Ihr Sondereigentum mitversichert ist, und prüfen Sie im Bedingungswerk Ihrer Privathaftpflicht, ob die vermietete Wohnung eingeschlossen ist. Sonst brauchen Sie als Vermieter eine eigene Haftpflicht.

Was Vermieter oft nicht brauchen

Eine eigene Hausratversicherung für eine vermietete Wohnung ist meist überflüssig, denn Möbel und Sachen gehören dem Mieter. Ausnahme ist eine möbliert vermietete Wohnung.

Eine Versicherung gegen zahlungsunfähige Mieter ist für Vermieter kein Muss. Bei einer einzelnen Wohnung sind Bonitätsprüfung und Mietkaution der erste Schutz, ein Vermieterrechtsschutz hilft bei der Räumung.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Wohngebäude und Haftpflicht für das vermietete Objekt bestehen.
  2. Elementarschutz für Starkregen und Überschwemmung ergänzen.
  3. Mietausfall und seine Höchstdauer im Gebäudevertrag nachsehen.
  4. Im Mietvertrag die Umlage der Versicherungen als Betriebskosten vereinbaren.
  5. Über einen Vermieterrechtsschutz entscheiden, bevor ein Streit beginnt.

Checkliste

  • Wohngebäude zum gleitenden Neuwert
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Einschluss in der Privathaftpflicht
  • Mietausfall mit ausreichender Dauer
  • Heizöltank mit Gewässerschadenhaftpflicht
  • Umlage im Mietvertrag geregelt

Häufige Fehler

  • Sich beim vermieteten Haus auf die eigene Privathaftpflicht verlassen
  • Elementarschutz weglassen, obwohl Starkregen jeden trifft
  • Rechtsschutz erst abschließen, wenn der Mieter schon nicht zahlt
  • Umlagefähige Versicherungen nicht in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter mindestens?

Eine Wohngebäudeversicherung und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Beide können Sie auf die Mieter umlegen.

Darf ich die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

§ 2 Nr.

13 BetrKV nennt Feuer, Sturm, Wasser, Elementar, Glas und die Gebäudehaftpflicht.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Mieter nicht zahlt?

Nein.

Sie ersetzt Mietausfall nur, wenn die Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar ist.

Reicht meine Privathaftpflicht für eine vermietete Eigentumswohnung?

Nach den Musterbedingungen nicht, dort ist nur die Vermietung einzelner Räume eingeschlossen.

Manche Tarife gehen weiter, das steht im Bedingungswerk.

Brauche ich als Vermieter eine Hausratversicherung?

Nur bei möblierter Vermietung.

Sonst gehört der Hausrat dem Mieter, der ihn selbst versichert.

Quellen

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