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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Wie ist eine Eigentumswohnung gebäudeversichert?

Kurz gesagt

Über die Eigentümergemeinschaft. Sie schließt eine Wohngebäudeversicherung für das ganze Haus ab, und jeder Eigentümer zahlt seinen Anteil über das Hausgeld, je Wohnung oft 115 bis 170 Euro im Jahr. Eine eigene Gebäudeversicherung nur für Ihre Wohnung brauchen Sie nicht. Selbst absichern müssen Sie Hausrat, eigene Einbauten und bei Vermietung den Mietausfall.

Wie ist eine Eigentumswohnung gebäudeversichert?

Was es kostet

Durchschnittliche Jahresbeiträge für die Gebäudeversicherung einer Eigentümergemeinschaft ohne Elementarschutz, umgerechnet je Wohnung.

BeispielRichtwert
Haus mit 6 Wohnungenetwa 1.020 Euro im Jahr, rund 170 Euro je Wohnung
Haus mit 20 Wohnungenetwa 2.800 Euro im Jahr, rund 140 Euro je Wohnung
Anlage mit 50 Wohnungenetwa 5.750 Euro im Jahr, rund 115 Euro je Wohnung
Rechenbeispiel 80 von 1.000 Anteilen bei 2.500 Euro Gesamtbeitrag200 Euro im Jahr

Durchschnittswerte, Stand September 2026, regional stark schwankend. Elementarschutz, alte Leitungen und Schäden der Vorjahre können den Beitrag deutlich erhöhen. Das genaue Angebot für Ihre Gemeinschaft holen wir ein.

Rechenbeispiel

Leitungswasserschaden in einer vermieteten Wohnung

Ein Rohr in der Wand Ihrer vermieteten Wohnung platzt. Estrich und Parkett müssen raus, die Wohnung ist sechs Wochen unbewohnbar. Die Gemeinschaft hat 1.000 Euro Selbstbehalt vereinbart, Ihr Anteil liegt bei 80 von 1.000.

Rohr, Trocknung, Estrich, StandardbodenGebäudeversicherung der Gemeinschaft
Aufpreis für Ihr hochwertiges ParkettIhre Hausratversicherung, wenn Einbauten eingeschlossen sind
Selbstbehalt 1.000 Euro, Ihr Anteil80 Euro, den Rest tragen die anderen Eigentümer
Mietausfall für sechs Wochennur wenn im Vertrag mitversichert

Den Großteil trägt die Gemeinschaft. Offen bleiben für Sie vor allem der Mietausfall und der Aufpreis für Ihre eigenen Einbauten.

Ein Haus, ein Vertrag

Ein Gebäude lässt sich nicht wohnungsweise versichern. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und tragende Wände gehören allen gemeinsam, und auch die Leitungen laufen durch alle Wohnungen. Deshalb schließt die Gemeinschaft einen Vertrag für das ganze Haus ab.

Das Wohnungseigentumsgesetz zählt die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung, dazu die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Verwaltung kümmert sich um Abschluss und Schadenmeldung, entschieden wird in der Eigentümerversammlung.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Versicherung des Gemeinschaftseigentums. In der Praxis versichern die meisten Gemeinschaften aber das ganze Gebäude, also auch fest eingebaute Teile Ihres Sondereigentums wie Estrich, Bodenbelag, Innentüren oder Sanitärobjekte. Ob das bei Ihnen so ist, steht im Vertrag.

Was Sie später selbst eingebaut haben, etwa ein teures Parkett oder ein neues Bad, ist oft nur bis zum üblichen Standard gedeckt. Viele Hausratversicherungen schließen solche Einbauten des Eigentümers ein, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.

BereichWer versichertBeispiele
GemeinschaftseigentumGebäudeversicherung der GemeinschaftDach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Steigleitungen
Sondereigentum, fest eingebautmeist ebenfalls die Gemeinschaft, laut VertragEstrich, Fliesen, Innentüren, Waschbecken
Eigene höherwertige Einbautenoft Ihre HausratversicherungDesignerbad, Echtholzparkett, Einbauschränke
Bewegliche SachenIhre HausratversicherungMöbel, Kleidung, Technik
Mieteinnahmen bei VermietungMietausfall im Gebäudevertrag oder eigener SchutzMiete, solange die Wohnung unbewohnbar ist

Was Sie zahlen und wer den Selbstbehalt trägt

Der Beitrag wird nach den Miteigentumsanteilen verteilt und steckt im Hausgeld, wenn die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Hat Ihre Wohnung 80 von 1.000 Anteilen und kostet der Vertrag 2.500 Euro, zahlen Sie 200 Euro im Jahr.

Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass auch der Selbstbehalt von allen Eigentümern gemeinsam getragen wird. Das gilt auch dann, wenn der Schaden nur in einer einzelnen Wohnung liegt. Die Gemeinschaft kann per Beschluss eine andere Verteilung festlegen.

Wenn der Vertrag der Gemeinschaft schwach ist

Als einzelner Eigentümer können Sie den Vertrag nicht allein ändern. Sie können aber in der Versammlung beantragen, Angebote einzuholen, Elementarschutz aufzunehmen oder die Selbstbeteiligung anzupassen.

Häufen sich Leitungswasserschäden, kündigen Versicherer oder erhöhen den Beitrag stark. Dann hilft oft nur eine Sanierung der Leitungen, und die Kosten dafür tragen wieder alle.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Wohnen Sie selbst in der Wohnung, haben Sie eine Hausratversicherung und hat die Gemeinschaft einen soliden Vertrag, ist Ihr Gebäuderisiko abgedeckt. Eine zweite Gebäudeversicherung für Ihre Wohnung wäre doppelt bezahlt und wird in der Regel auch nicht angeboten.

Zusätzlich lohnt sich etwas nur, wenn Sie teure Einbauten haben, vermieten oder der Vertrag der Gemeinschaft Lücken wie fehlenden Elementarschutz hat.

Schritt für Schritt

  1. Bei der Verwaltung den Versicherungsschein und die Bedingungen anfordern.
  2. Prüfen, ob Sondereigentum und Elementarschutz eingeschlossen sind.
  3. Höhe des Selbstbehalts und die Verteilung in der Gemeinschaft nachlesen.
  4. Eigene Einbauten auflisten und mit der Hausratversicherung abgleichen.
  5. Bei Vermietung klären, ob Mietausfall mitversichert ist.
  6. Lücken in der nächsten Eigentümerversammlung zur Abstimmung stellen.

Checkliste

  • Versicherungsschein der Gemeinschaft liegt Ihnen vor
  • Gleitender Neuwert als Versicherungssumme
  • Sondereigentum ausdrücklich mitversichert
  • Elementarschutz geprüft, besonders in Fluss- oder Hanglage
  • Hausratversicherung mit Einbauten des Eigentümers
  • Bei Vermietung: Mietausfall abgesichert

Häufige Fehler

  • Eine zweite Gebäudeversicherung nur für die eigene Wohnung abschließen
  • Annehmen, das teure neue Bad sei automatisch voll gedeckt
  • Den Selbstbehalt allein zahlen, obwohl er nach Beschlusslage alle trifft
  • Schäden in der eigenen Wohnung nicht sofort der Verwaltung melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Wohnungseigentümer eine eigene Gebäudeversicherung abschließen?

Nein. Das Gebäude versichert die Gemeinschaft. Sie brauchen für Ihre Einrichtung eine Hausratversicherung und für sich selbst eine Privathaftpflicht.

Wer meldet einen Schaden in meiner Wohnung?

Sie melden ihn der Verwaltung, die ihn beim Versicherer anzeigt. Schicken Sie Fotos und stoppen Sie, wenn möglich, sofort das Wasser.

Kann ich die Gebäudeversicherung auf meinen Mieter umlegen?

Ja, Ihr Anteil gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Wer zahlt, wenn der Schaden aus der Nachbarwohnung kommt?

Am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft. Ihre beschädigten Möbel zahlt Ihre Hausratversicherung, bei Verschulden des Nachbarn auch dessen Haftpflicht.

Warum ist mein Anteil so stark gestiegen?

Die Versicherungssumme folgt jedes Jahr den Baupreisen. Dazu kommen Schäden im Haus, die der Versicherer auf den Beitrag umlegt.

Was passiert, wenn die Gemeinschaft gar nicht versichert ist?

Dann fehlt eine Grundlage ordnungsmäßiger Verwaltung. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass eine angemessene Versicherung abgeschlossen wird.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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