Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude
Kurz gesagt
Über die Eigentümergemeinschaft. Sie schließt eine Wohngebäudeversicherung für das ganze Haus ab, und jeder Eigentümer zahlt seinen Anteil über das Hausgeld, je Wohnung oft 115 bis 170 Euro im Jahr. Eine eigene Gebäudeversicherung nur für Ihre Wohnung brauchen Sie nicht. Selbst absichern müssen Sie Hausrat, eigene Einbauten und bei Vermietung den Mietausfall.
Durchschnittliche Jahresbeiträge für die Gebäudeversicherung einer Eigentümergemeinschaft ohne Elementarschutz, umgerechnet je Wohnung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haus mit 6 Wohnungen | etwa 1.020 Euro im Jahr, rund 170 Euro je Wohnung |
| Haus mit 20 Wohnungen | etwa 2.800 Euro im Jahr, rund 140 Euro je Wohnung |
| Anlage mit 50 Wohnungen | etwa 5.750 Euro im Jahr, rund 115 Euro je Wohnung |
| Rechenbeispiel 80 von 1.000 Anteilen bei 2.500 Euro Gesamtbeitrag | 200 Euro im Jahr |
Durchschnittswerte, Stand September 2026, regional stark schwankend. Elementarschutz, alte Leitungen und Schäden der Vorjahre können den Beitrag deutlich erhöhen. Das genaue Angebot für Ihre Gemeinschaft holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Rohr in der Wand Ihrer vermieteten Wohnung platzt. Estrich und Parkett müssen raus, die Wohnung ist sechs Wochen unbewohnbar. Die Gemeinschaft hat 1.000 Euro Selbstbehalt vereinbart, Ihr Anteil liegt bei 80 von 1.000.
| Rohr, Trocknung, Estrich, Standardboden | Gebäudeversicherung der Gemeinschaft |
| Aufpreis für Ihr hochwertiges Parkett | Ihre Hausratversicherung, wenn Einbauten eingeschlossen sind |
| Selbstbehalt 1.000 Euro, Ihr Anteil | 80 Euro, den Rest tragen die anderen Eigentümer |
| Mietausfall für sechs Wochen | nur wenn im Vertrag mitversichert |
Den Großteil trägt die Gemeinschaft. Offen bleiben für Sie vor allem der Mietausfall und der Aufpreis für Ihre eigenen Einbauten.
Ein Gebäude lässt sich nicht wohnungsweise versichern. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und tragende Wände gehören allen gemeinsam, und auch die Leitungen laufen durch alle Wohnungen. Deshalb schließt die Gemeinschaft einen Vertrag für das ganze Haus ab.
Das Wohnungseigentumsgesetz zählt die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung, dazu die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Verwaltung kümmert sich um Abschluss und Schadenmeldung, entschieden wird in der Eigentümerversammlung.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Versicherung des Gemeinschaftseigentums. In der Praxis versichern die meisten Gemeinschaften aber das ganze Gebäude, also auch fest eingebaute Teile Ihres Sondereigentums wie Estrich, Bodenbelag, Innentüren oder Sanitärobjekte. Ob das bei Ihnen so ist, steht im Vertrag.
Was Sie später selbst eingebaut haben, etwa ein teures Parkett oder ein neues Bad, ist oft nur bis zum üblichen Standard gedeckt. Viele Hausratversicherungen schließen solche Einbauten des Eigentümers ein, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.
| Bereich | Wer versichert | Beispiele |
|---|---|---|
| Gemeinschaftseigentum | Gebäudeversicherung der Gemeinschaft | Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Steigleitungen |
| Sondereigentum, fest eingebaut | meist ebenfalls die Gemeinschaft, laut Vertrag | Estrich, Fliesen, Innentüren, Waschbecken |
| Eigene höherwertige Einbauten | oft Ihre Hausratversicherung | Designerbad, Echtholzparkett, Einbauschränke |
| Bewegliche Sachen | Ihre Hausratversicherung | Möbel, Kleidung, Technik |
| Mieteinnahmen bei Vermietung | Mietausfall im Gebäudevertrag oder eigener Schutz | Miete, solange die Wohnung unbewohnbar ist |
Der Beitrag wird nach den Miteigentumsanteilen verteilt und steckt im Hausgeld, wenn die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Hat Ihre Wohnung 80 von 1.000 Anteilen und kostet der Vertrag 2.500 Euro, zahlen Sie 200 Euro im Jahr.
Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass auch der Selbstbehalt von allen Eigentümern gemeinsam getragen wird. Das gilt auch dann, wenn der Schaden nur in einer einzelnen Wohnung liegt. Die Gemeinschaft kann per Beschluss eine andere Verteilung festlegen.
Als einzelner Eigentümer können Sie den Vertrag nicht allein ändern. Sie können aber in der Versammlung beantragen, Angebote einzuholen, Elementarschutz aufzunehmen oder die Selbstbeteiligung anzupassen.
Häufen sich Leitungswasserschäden, kündigen Versicherer oder erhöhen den Beitrag stark. Dann hilft oft nur eine Sanierung der Leitungen, und die Kosten dafür tragen wieder alle.
Wohnen Sie selbst in der Wohnung, haben Sie eine Hausratversicherung und hat die Gemeinschaft einen soliden Vertrag, ist Ihr Gebäuderisiko abgedeckt. Eine zweite Gebäudeversicherung für Ihre Wohnung wäre doppelt bezahlt und wird in der Regel auch nicht angeboten.
Zusätzlich lohnt sich etwas nur, wenn Sie teure Einbauten haben, vermieten oder der Vertrag der Gemeinschaft Lücken wie fehlenden Elementarschutz hat.
Fragen und Antworten
Nein. Das Gebäude versichert die Gemeinschaft. Sie brauchen für Ihre Einrichtung eine Hausratversicherung und für sich selbst eine Privathaftpflicht.
Sie melden ihn der Verwaltung, die ihn beim Versicherer anzeigt. Schicken Sie Fotos und stoppen Sie, wenn möglich, sofort das Wasser.
Ja, Ihr Anteil gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft. Ihre beschädigten Möbel zahlt Ihre Hausratversicherung, bei Verschulden des Nachbarn auch dessen Haftpflicht.
Die Versicherungssumme folgt jedes Jahr den Baupreisen. Dazu kommen Schäden im Haus, die der Versicherer auf den Beitrag umlegt.
Dann fehlt eine Grundlage ordnungsmäßiger Verwaltung. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass eine angemessene Versicherung abgeschlossen wird.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Darf die Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden zä …
Zahlt die Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden?
Ja, Leitungswasser gehört zum Grundschutz jeder Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt Rohrbrüche und Frostschäden im Haus …
Ist eine Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung sinnvoll?
Meist ja, wenn Sie einen Schaden von 500 bis 1.000 Euro ohne Mühe selbst zahlen können. Eine Selbstbeteiligung von 500 …
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Für ein übliches Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 300 und 800 Euro im Jahr, oft rund 400 bis 500 Euro. E …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen