Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Eine Mietausfallversicherung lohnt sich für Vermieter vor allem, wenn Sie eine oder wenige Wohnungen vermieten und die Miete Ihren Kredit trägt. Gegen zahlungsunfähige Mieter kostet sie etwa 84 bis 130 Euro im Jahr je Wohnung und zahlt meist 6 oder 12 Monatsmieten. Mietausfall nach Brand oder Wasserschaden steckt dagegen oft schon in der Wohngebäudeversicherung.
Veröffentlichte Tarifbeispiele für den Schutz gegen zahlungsunfähige Mieter und Leistungsgrenzen aus Wohngebäudetarifen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eine Wohnung, Mietausfall bis 6 Monate, höchstens 10.000 Euro | etwa 84 Euro im Jahr |
| Eine Wohnung, Mietausfall bis 12 Monate, höchstens 20.000 Euro | etwa 129 Euro im Jahr |
| Zusatz Sachschäden durch Mieter, 10.000 bis 50.000 Euro Summe | etwa 42 bis 59 Euro im Jahr |
| Vermieterrechtsschutz mit Mietausfall, eine Wohnung, 8.400 Euro Jahresbruttomiete | etwa 19,98 Euro im Monat, davon etwa 16 Euro für den Mietausfall |
| Mietausfall nach Sachschaden im Wohngebäudetarif | je nach Stufe 12 bis 36 Monate |
Stand Oktober 2026.
Die Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,
die teils aus 2023 und 2024 sind; aktuelle Beiträge können abweichen.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Mieter zahlt ab Januar nicht mehr. Im März kündigen Sie fristlos, ausgezogen ist er erst Ende Oktober. Der Tarif zahlt bis 12 Monatsmieten ab der Kündigung, nachdem die Kaution verbraucht ist.
| Ausfall Januar bis Oktober (10 × 1.000 Euro) | 10.000 Euro |
| Kaution, drei Kaltmieten | minus 2.400 Euro |
| Offen ohne Versicherung | 7.600 Euro plus Anwalt, Gericht und Räumung |
| Ausfall März bis Oktober nach Abzug der Kaution, von der Versicherung | 5.600 Euro |
| Ihr Anteil: Januar und Februar vor der Kündigung | 2.000 Euro |
Mit Versicherung bleiben etwa 2.000 Euro bei Ihnen, ohne Versicherung 7.600 Euro und die Verfahrenskosten. Dem steht ein Beitrag von etwa 130 Euro im Jahr gegenüber.
Mit Mietausfallversicherung sind zwei verschiedene Dinge gemeint. Die eine zahlt, wenn ein Mieter nicht mehr zahlt und trotz Kündigung in der Wohnung bleibt. Die andere zahlt, wenn die Wohnung nach einem Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden nicht bewohnbar ist und der Mieter deshalb keine Miete schuldet.
Den Schutz nach einem Sachschaden haben viele Vermieter schon: Die Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung sehen ihn vor, samt laufender Betriebskosten, für eine im Vertrag festgelegte Zahl von Monaten. Den Schutz gegen zahlungsunfähige Mieter gibt es nur als eigenen Vertrag oder als Baustein im Vermieterrechtsschutz.
| Gegen Zahlungsausfall | Nach Sachschaden | |
|---|---|---|
| Auslöser | Mieter zahlt nicht und zieht nach Kündigung nicht aus | Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel machen die Wohnung unbewohnbar |
| Wo versichert | eigener Vertrag oder Baustein im Vermieterrechtsschutz | meist im Wohngebäudevertrag |
| Übliche Dauer | 6 oder 12 Monatsmieten | je nach Tarif 12 bis 36 Monate |
| Beitrag | etwa 84 bis 130 Euro im Jahr je Wohnung | im Gebäudebeitrag enthalten oder wenige Euro |
| Typische Lücke | Wartezeit, Selbstbehalt, Miete vor der Kündigung | Höchstdauer zu kurz für eine lange Sanierung |
Nach § 543 BGB dürfen Sie fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist, oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten. Viele Tarife zahlen erst ab dieser Kündigung und erst, wenn die Kaution verbraucht ist. Die Kaution darf nach § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen.
Häufig ausgeschlossen sind normaler Leerstand, Rückstände aus der Zeit vor Vertragsbeginn, Mietverhältnisse mit Verwandten und Ausfälle, solange der Mietvertrag noch läuft. Für bestehende Mietverhältnisse gilt oft eine Wartezeit, in einem veröffentlichten Tarif sechs Monate. Viele Versicherer erwarten, dass Sie neue Mieter auf ihre Zahlungsfähigkeit prüfen, sonst kann die Leistung entfallen.
Wird die Wohnung durch einen Schaden unbrauchbar, schuldet der Mieter nach § 536 BGB für diese Zeit keine Miete. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt dann den Mietausfall, wenn er mitversichert ist. Veröffentlichte Tarife nennen je nach Stufe 12, 24 oder 36 Monate.
Prüfen Sie zwei Punkte: die Höchstdauer und ob auch der Ausfall nach dem Auszug des Mieters bis zur Neuvermietung gedeckt ist. Nach einem großen Wasserschaden mit Trocknung und Bauantrag reichen 12 Monate nicht immer. Für gewerblich vermietete Räume muss der Mietausfall eigens vereinbart werden.
Er rechnet sich, wenn ein Ausfall von einem Jahr Miete Sie in Schwierigkeiten bringt: eine einzige vermietete Wohnung, eine Finanzierung, die von der Miete abhängt, oder eine Miete, die Sie für den Lebensunterhalt brauchen. Ein Räumungsverfahren dauert oft viele Monate, in denen weder Miete noch Nebenkosten fließen.
Er rechnet sich eher nicht, wenn Sie mehrere Wohnungen vermieten und eine Rücklage von einigen Monatsmieten haben. Dann trägt der Bestand einen einzelnen Ausfall, und 100 Euro Beitrag je Wohnung und Jahr summieren sich über die Jahre zu einem Betrag, der einem Ausfall nahekommt.
Wenn Ihr Vermieterrechtsschutz bereits einen Mietausfallbaustein enthält, wäre ein zweiter Vertrag doppelt. Gleiches gilt für den Mietausfall nach Sachschäden, wenn der Gebäudevertrag ihn mit ausreichender Dauer schon enthält.
Auch eine sorgfältige Auswahl der Mieter, eine Mietkaution und eine Rücklage sind ein Schutz. Die Versicherung ersetzt sie nicht, denn viele Tarife verlangen genau diese Prüfung als Voraussetzung.
Fragen und Antworten
Oft ja, wenn die Miete eine Finanzierung trägt.
Ein Jahr Ausfall kann dort mehr kosten als zehn Jahre Beitrag.
Veröffentlichte Beispiele liegen bei etwa 84 Euro im Jahr für 6 Monate und etwa 129 Euro für 12
Monate je Wohnung.
Nein.
Sie zahlt Mietausfall nur, wenn die Wohnung durch einen versicherten Schaden nicht nutzbar ist.
In vielen Tarifen erst nach einer wirksamen Kündigung und wenn die Kaution verbraucht ist.
Miete vor der Kündigung bleibt oft bei Ihnen.
Nein.
§ 2 Nr.
13 BetrKV nennt Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes,
eine Versicherung gegen Mietschulden gehört nicht dazu.
Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Sicherung der Einnahmen.
Ob das bei Ihnen passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Meist ja, aber oft erst nach einer Wartezeit, in einem veröffentlichten Tarif sechs Monate.
Bestehende Rückstände sind ausgeschlossen.
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Beim selbst bewohnten Haus nein. Beim vermieteten Objekt ja, in voller Höhe als Werbungskoste …
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