Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Wer im eigenen Haus wohnt, bekommt von der Wohngebäudeversicherung den ortsüblichen Mietwert, wenn das Haus nach einem versicherten Schaden unbewohnbar ist, je nach Tarif 12 bis 36 Monate. Das Hotel zahlt meist die Hausratversicherung, im Tarifbeispiel bis 100 Euro am Tag für 200 Tage. Mieter schulden für eine unbewohnbare Wohnung keine Miete.
Grenzen aus veröffentlichten Leistungsübersichten 2025 und den Musterbedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mietwert selbst bewohnter Räume, drei Tarifstufen | 12, 24 oder 36 Monate |
| Hotelkosten in der Hausratversicherung, Tarifbeispiel | 100 Euro am Tag, bis 200 Tage |
| Hotelkosten in der Wohngebäudeversicherung, Tarifbeispiel | 100 Euro am Tag, bis 200 Tage, oder Mietausfall |
| Hotelkosten mit Nebenkosten in einem anderen Wohngebäudetarif | bis 200 Euro am Tag, höchstens 200 Tage |
Stand Oktober 2026.
Die Musterbedingungen lassen Tage, Tagessatz und Monate offen,
jeder Versicherer setzt eigene Werte.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Angenommene Werte, Grenzen wie in den Tarifbeispielen oben. Hausrat und Gebäude sind beschädigt.
| Ortsüblicher Mietwert mit Betriebskosten | 1.300 Euro im Monat |
| Mietwert aus der Wohngebäude, Tarif mit 12 Monaten: 8 × 1.300 | 10.400 Euro |
| Hotelkosten aus der Hausrat: 200 Tage zu höchstens 100 Euro | bis 20.000 Euro |
| Hoteltage 201 bis 240 | selbst tragen, wenn kein anderer Vertrag zahlt |
Ob Mietwert und Hotelkosten nebeneinander gezahlt oder verrechnet werden, legen Ihre Bedingungen fest. Hätte die Sanierung 14 Monate gedauert, wären bei 12 Monaten Mietwert 2.600 Euro offen geblieben.
Zwei Verträge greifen ineinander. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Wert der Nutzung des Hauses, die Hausratversicherung die Kosten für ein Hotel. Welche Rolle Sie haben, entscheidet, welcher Vertrag zahlt.
Voraussetzung ist immer ein versicherter Schaden, etwa Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Nach einem Hochwasser zahlt nur, wer Elementarschutz vereinbart hat.
| Ihre Lage | Wohngebäude | Hausrat | Miete |
|---|---|---|---|
| Eigentümer im eigenen Haus | ortsüblicher Mietwert bis zum Tarifende | Hotelkosten bis zur Tagesgrenze | fällt nicht an |
| Mieter | zahlt dem Vermieter den Mietausfall | Hotelkosten des Mieters | entfällt, solange unbewohnbar |
| Vermieter | Mietausfall einschließlich Betriebskosten | nicht betroffen | Mieter zahlt nicht |
Nach den Musterbedingungen ersetzt die Wohngebäudeversicherung den ortsüblichen Mietwert der Räume, die Sie selbst bewohnen, einschließlich der laufenden Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, wenigstens Teile der Wohnung zu nutzen.
Gezahlt wird, bis die Räume wieder nutzbar sind, höchstens für die vereinbarten Monate. In einer veröffentlichten Leistungsübersicht von 2025 sind es je nach Tarifstufe 12, 24 oder 36 Monate. Verzögern Sie die Wiederherstellung schuldhaft, endet der Anspruch früher.
Die Hausrat-Musterbedingungen ersetzen ein Hotel oder eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. Tage und Tagessatz legt der Versicherer fest, im Tarifbeispiel 100 Euro am Tag für bis zu 200 Tage.
Auch Wohngebäudetarife können Hotelkosten enthalten. Im Muster zahlen sie aber nur, soweit kein anderer Vertrag leistet und nur den Teil, der über den Mietwert hinausgeht. Ein Oberlandesgericht hat zudem entschieden, dass die Hausrat Hotelkosten nur zahlt, wenn ein Versicherungsfall am Hausrat selbst vorliegt. Ist nur das Gebäude beschädigt, trägt dann der Mietwert aus der Wohngebäude.
Lange Sanierungen nach Brand oder Hochwasser dauern oft länger als ein Jahr. Ein Tarif mit 12 Monaten Mietwert und 200 Hoteltagen reicht dann nicht bis zum Wiedereinzug.
Keinen Zusatz brauchen Sie, wenn Ihr Tarif bereits 24 Monate Mietwert enthält und Ihre Hausrat Hotelkosten mit passender Tagesgrenze einschließt. Prüfen Sie dann eher den Elementarschutz, denn ohne ihn zahlt nach Überschwemmung keiner der beiden Verträge.
Fragen und Antworten
Zuerst Ihre Hausratversicherung, wenn sie Hotelkosten enthält und auch der Hausrat beschädigt ist.
Die Wohngebäude zahlt den ortsüblichen Mietwert.
Den Mietwert ja, er hängt im Muster nicht an einer Hotelrechnung.
Hotelkosten werden nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfallen.
Bis das Haus wieder nutzbar ist, höchstens für die vereinbarten Monate.
In einem Tarifbeispiel von 2025 sind es 12, 24 oder 36 Monate.
Nein, für die Zeit, in der die Wohnung nicht zum Wohnen taugt,
sind Sie nach § 536 BGB von der Miete befreit.
Bei teilweiser Nutzung zahlen Sie eine geminderte Miete.
Ist es zumutbar, sich auf die nutzbaren Räume zu beschränken,
zahlen die Musterbedingungen weder Mietwert noch Hotel.
Nach den Musterbedingungen nicht, ersetzt wird die Übernachtung ohne Nebenkosten.
Einzelne Tarife schließen Nebenkosten ein.
Nur wenn Elementarschutz vereinbart ist.
Ohne ihn ist das Hochwasser kein versicherter Schaden, dann fallen auch Mietwert und Hotel weg.
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