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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Kurz gesagt

Was der Unterschied ist, zeigt eine Faustregel: Drehen Sie das Haus um. Was herausfällt, ist Hausrat, also Möbel, Kleidung und Technik. Was hängen bleibt, zahlt die Gebäudeversicherung: Mauern, Dach, Fenster, Heizung und fest verbaute Leitungen. Eine Überschneidung zwischen beiden gibt es nicht. Eigentümer eines Hauses brauchen beides, Mieter nur die Hausratversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Marktauswertungen, jeweils ohne Elementarbaustein, sofern nicht anders genannt.

BeispielRichtwert
Hausrat, 80 Quadratmeter in einer günstigen Tarifzoneetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
Hausrat, 80 Quadratmeter in einer teuren Großstadtetwa 51 bis 54 Euro im Jahr
Hausrat, übliche Spanne je nach Umfangetwa 50 bis 200 Euro im Jahr
Wohngebäude, Durchschnitt ohne Elementarschutzrund 241 Euro im Jahr
Wohngebäude, Einfamilienhaus mit Elementarschutzetwa 350 bis 800 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Auswertungen.

Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Lage, Wohnfläche, Baujahr und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rohrbruch im Einfamilienhaus

Im Obergeschoss platzt eine Wasserleitung in der Wand. Das Wasser läuft durch die Decke ins Wohnzimmer darunter.

Leitung orten und reparierenetwa 500 bis 1.500 Euro, Gebäude
Trocknung von Estrich und Wandetwa 2.000 bis 5.000 Euro, Gebäude
Decke, Putz und Malerarbeitenetwa 2.000 bis 6.000 Euro, Gebäude
Sofa, Teppich und Schrank im Wohnzimmeretwa 2.500 bis 6.000 Euro, Hausrat
Hotel, wenn das Haus unbewohnbar istje nach Vertrag, meist Hausrat

Mit beiden Verträgen sind alle Posten gedeckt, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung. Fehlt die Hausratversicherung, tragen Sie die Möbel mit rund 2.500 bis 6.000 Euro selbst.

Die Grenze zwischen fest und beweglich

Die Gebäudeversicherung, oft auch Wohngebäudeversicherung genannt, ersetzt Schäden am Bauwerk. Dazu zählen Mauern, Dach, Treppen, Fenster und Türen, die Heizung, Rohre, Elektrik und Sanitär. Je nach Vertrag gehören Garage, Carport und Gartenhaus dazu, manchmal nur gegen Aufpreis.

Die Hausratversicherung ersetzt alles, was in der Wohnung steht, liegt oder hängt und nicht eingebaut ist: Sofa, Bett, Kleidung, Fernseher, Geschirr, Bücher, Vorräte und auch Fahrräder. Sie zahlt in der Regel den Neuwert, also was der Neukauf heute kostet.

Die beiden Verträge ergänzen sich und überschneiden sich nicht. Wer nur einen hat, ist bei einem Brand nur zur Hälfte abgesichert.

Gegenstand oder SchadenZuständige Versicherung
Dach nach Sturm abgedecktGebäude
Rohr in der Wand geplatzt, Wand und Estrich nassGebäude
Sofa und Teppich durch dasselbe Rohr nassHausrat
Fernseher nach Einbruch gestohlenHausrat
Aufgebrochene Wohnungstür bei Mieternmeist Hausrat, sonst Gebäude des Vermieters
Einbauküche vom VermieterGebäude
Einbauküche, die Sie als Mieter selbst eingebaut habenHausrat
Fahrrad aus dem Keller gestohlenHausrat
Keller nach Starkregen überflutetbeide nur mit Elementarbaustein

Grenzfälle, bei denen es oft Streit gibt

Einbauküchen, Bodenbeläge und Markisen sind die klassischen Grenzfälle. Entscheidend ist meist, wer sie eingebracht hat und wie fest sie verbunden sind. Was der Mieter auf eigene Kosten einbaut, etwa einen neuen Bodenbelag oder eine Küche, ist in vielen Verträgen über seinen Hausrat versichert. Was der Eigentümer einbaut, gehört zum Gebäude.

Bei Eigentümern im eigenen Haus spielt die Frage eine kleinere Rolle, weil sie beide Verträge haben. Wichtig ist nur, dass die Versicherungssummen zusammenpassen und nichts doppelt oder gar nicht gezählt wird.

Photovoltaik, Wallbox und Wärmepumpe zählen technisch zum Gebäude, sind aber nicht in jedem Gebäudevertrag automatisch eingeschlossen. Prüfen Sie das gesondert, gerade nach einer Nachrüstung.

Wer welche Versicherung braucht

Mieter brauchen keine Gebäudeversicherung, die hat der Vermieter. Er darf die Kosten dafür in der Regel über die Nebenkosten umlegen, Sie zahlen also anteilig mit, ohne selbst Vertragspartner zu sein.

Hauseigentümer brauchen beides. Die Gebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber die Bank verlangt sie fast immer, solange ein Kredit läuft.

Bei einer Eigentumswohnung schließt die Eigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung für das ganze Haus ab. Sie selbst brauchen dann nur noch die Hausratversicherung für Ihre Wohnung.

Eine Hausratversicherung brauchen Sie dagegen eher nicht, wenn Ihre Sachen wenig wert sind und Sie einen Totalverlust ohne Not aus eigenem Geld ersetzen könnten, etwa im möblierten WG-Zimmer mit wenig eigenem Besitz.

Was beide nicht zahlen

Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind weder in der Gebäude- noch in der Hausratversicherung im Grundschutz enthalten. Dafür gibt es in beiden Verträgen einen eigenen Elementarbaustein, und wer nur einen davon bucht, hat bei Hochwasser nur die halbe Lösung.

Schäden, die Sie anderen zufügen, zahlt keine der beiden. Das ist Sache der Privathaftpflicht. Bei vermieteten Häusern kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dazu.

Abnutzung, Feuchtigkeit durch schlechte Lüftung und Baumängel zahlt ebenfalls keiner der beiden Verträge.

Die Versicherungssummen richtig ansetzen

Beim Hausrat gilt als Faustregel 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Mit dieser Summe verzichten viele Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung.

Beim Gebäude wird die Summe meist nach dem Wert 1914 oder nach Wohnfläche und Ausstattung berechnet. Ist die Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer jeden Schaden im gleichen Verhältnis. Ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag schützt davor, wenn die Angaben stimmen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Mieter sind.
  2. Als Mieter nur die Hausratversicherung abschließen, als Hauseigentümer beide.
  3. Grenzfälle wie Einbauküche, Bodenbelag, Markise und Wallbox einem Vertrag klar zuordnen.
  4. Versicherungssummen prüfen: 650 Euro je Quadratmeter beim Hausrat, Wert 1914 oder Wohnfläche beim Gebäude.
  5. Elementarbaustein in beiden Verträgen gleich entscheiden.
  6. Beide Verträge möglichst mit gleicher Haltung zu grober Fahrlässigkeit abschließen.

Checkliste

  • Hausratversicherung mit mindestens 650 Euro je Quadratmeter
  • Gebäudeversicherung mit Unterversicherungsverzicht
  • Elementarschutz für Gebäude und Hausrat gleich geregelt
  • Selbst eingebaute Küche oder Böden einem Vertrag zugeordnet
  • Photovoltaik, Wallbox und Nebengebäude im Gebäudevertrag genannt
  • Privathaftpflicht vorhanden, denn die zahlt keiner der beiden Verträge

Häufige Fehler

  • Als Eigentümer nur die Gebäudeversicherung haben und den Hausrat vergessen
  • Als Mieter eine Gebäudeversicherung suchen, die der Vermieter längst hat
  • Elementarschutz nur im Gebäudevertrag buchen und den Hausrat im Keller ungeschützt lassen
  • Eine selbst bezahlte Einbauküche keinem Vertrag zuordnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich als Mieter eine Gebäudeversicherung?

Nein. Die schließt der Vermieter ab und legt die Kosten meist über die Nebenkosten um. Sie brauchen nur eine Hausratversicherung für Ihre eigenen Sachen.

Kann man Hausrat und Gebäude in einem Vertrag versichern?

Bei vielen Versicherern ja, als gebündelter Vertrag. Rechtlich bleiben es zwei Sparten mit eigenen Summen. Ein Bündel kann günstiger sein, ein Wechsel ist dann aber oft nur für beide zusammen möglich.

Wer zahlt die Wohnungstür nach einem Einbruch?

Bei Mietern übernimmt das in vielen Hausratverträgen die Hausratversicherung, sonst die Gebäudeversicherung des Vermieters. Im eigenen Haus zahlt meist die Gebäudeversicherung.

Ist die Einbauküche Hausrat oder Gebäude?

Hat der Vermieter sie eingebaut, gehört sie zum Gebäude. Haben Sie sie als Mieter selbst bezahlt und eingebaut, ist sie in vielen Verträgen über Ihren Hausrat versichert. Klären Sie das im Vertrag.

Zahlt eine der beiden bei Schimmel?

Nur wenn er Folge eines versicherten Schadens ist, etwa eines Rohrbruchs. Schimmel durch falsches Lüften oder Baumängel zahlt keiner der beiden Verträge.

Was brauche ich bei einer Eigentumswohnung?

Die Gebäudeversicherung schließt die Eigentümergemeinschaft für das ganze Haus ab. Sie selbst brauchen die Hausratversicherung und je nach Ausstattung einen Blick darauf, wie Ihr Sondereigentum abgesichert ist.

Quellen

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