Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Was der Unterschied ist, zeigt eine Faustregel: Drehen Sie das Haus um. Was herausfällt, ist Hausrat, also Möbel, Kleidung und Technik. Was hängen bleibt, zahlt die Gebäudeversicherung: Mauern, Dach, Fenster, Heizung und fest verbaute Leitungen. Eine Überschneidung zwischen beiden gibt es nicht. Eigentümer eines Hauses brauchen beides, Mieter nur die Hausratversicherung.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Marktauswertungen, jeweils ohne Elementarbaustein, sofern nicht anders genannt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hausrat, 80 Quadratmeter in einer günstigen Tarifzone | etwa 23 bis 25 Euro im Jahr |
| Hausrat, 80 Quadratmeter in einer teuren Großstadt | etwa 51 bis 54 Euro im Jahr |
| Hausrat, übliche Spanne je nach Umfang | etwa 50 bis 200 Euro im Jahr |
| Wohngebäude, Durchschnitt ohne Elementarschutz | rund 241 Euro im Jahr |
| Wohngebäude, Einfamilienhaus mit Elementarschutz | etwa 350 bis 800 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Auswertungen.
Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Lage, Wohnfläche, Baujahr und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Im Obergeschoss platzt eine Wasserleitung in der Wand. Das Wasser läuft durch die Decke ins Wohnzimmer darunter.
| Leitung orten und reparieren | etwa 500 bis 1.500 Euro, Gebäude |
| Trocknung von Estrich und Wand | etwa 2.000 bis 5.000 Euro, Gebäude |
| Decke, Putz und Malerarbeiten | etwa 2.000 bis 6.000 Euro, Gebäude |
| Sofa, Teppich und Schrank im Wohnzimmer | etwa 2.500 bis 6.000 Euro, Hausrat |
| Hotel, wenn das Haus unbewohnbar ist | je nach Vertrag, meist Hausrat |
Mit beiden Verträgen sind alle Posten gedeckt, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung. Fehlt die Hausratversicherung, tragen Sie die Möbel mit rund 2.500 bis 6.000 Euro selbst.
Die Gebäudeversicherung, oft auch Wohngebäudeversicherung genannt, ersetzt Schäden am Bauwerk. Dazu zählen Mauern, Dach, Treppen, Fenster und Türen, die Heizung, Rohre, Elektrik und Sanitär. Je nach Vertrag gehören Garage, Carport und Gartenhaus dazu, manchmal nur gegen Aufpreis.
Die Hausratversicherung ersetzt alles, was in der Wohnung steht, liegt oder hängt und nicht eingebaut ist: Sofa, Bett, Kleidung, Fernseher, Geschirr, Bücher, Vorräte und auch Fahrräder. Sie zahlt in der Regel den Neuwert, also was der Neukauf heute kostet.
Die beiden Verträge ergänzen sich und überschneiden sich nicht. Wer nur einen hat, ist bei einem Brand nur zur Hälfte abgesichert.
| Gegenstand oder Schaden | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Dach nach Sturm abgedeckt | Gebäude |
| Rohr in der Wand geplatzt, Wand und Estrich nass | Gebäude |
| Sofa und Teppich durch dasselbe Rohr nass | Hausrat |
| Fernseher nach Einbruch gestohlen | Hausrat |
| Aufgebrochene Wohnungstür bei Mietern | meist Hausrat, sonst Gebäude des Vermieters |
| Einbauküche vom Vermieter | Gebäude |
| Einbauküche, die Sie als Mieter selbst eingebaut haben | Hausrat |
| Fahrrad aus dem Keller gestohlen | Hausrat |
| Keller nach Starkregen überflutet | beide nur mit Elementarbaustein |
Einbauküchen, Bodenbeläge und Markisen sind die klassischen Grenzfälle. Entscheidend ist meist, wer sie eingebracht hat und wie fest sie verbunden sind. Was der Mieter auf eigene Kosten einbaut, etwa einen neuen Bodenbelag oder eine Küche, ist in vielen Verträgen über seinen Hausrat versichert. Was der Eigentümer einbaut, gehört zum Gebäude.
Bei Eigentümern im eigenen Haus spielt die Frage eine kleinere Rolle, weil sie beide Verträge haben. Wichtig ist nur, dass die Versicherungssummen zusammenpassen und nichts doppelt oder gar nicht gezählt wird.
Photovoltaik, Wallbox und Wärmepumpe zählen technisch zum Gebäude, sind aber nicht in jedem Gebäudevertrag automatisch eingeschlossen. Prüfen Sie das gesondert, gerade nach einer Nachrüstung.
Mieter brauchen keine Gebäudeversicherung, die hat der Vermieter. Er darf die Kosten dafür in der Regel über die Nebenkosten umlegen, Sie zahlen also anteilig mit, ohne selbst Vertragspartner zu sein.
Hauseigentümer brauchen beides. Die Gebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber die Bank verlangt sie fast immer, solange ein Kredit läuft.
Bei einer Eigentumswohnung schließt die Eigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung für das ganze Haus ab. Sie selbst brauchen dann nur noch die Hausratversicherung für Ihre Wohnung.
Eine Hausratversicherung brauchen Sie dagegen eher nicht, wenn Ihre Sachen wenig wert sind und Sie einen Totalverlust ohne Not aus eigenem Geld ersetzen könnten, etwa im möblierten WG-Zimmer mit wenig eigenem Besitz.
Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind weder in der Gebäude- noch in der Hausratversicherung im Grundschutz enthalten. Dafür gibt es in beiden Verträgen einen eigenen Elementarbaustein, und wer nur einen davon bucht, hat bei Hochwasser nur die halbe Lösung.
Schäden, die Sie anderen zufügen, zahlt keine der beiden. Das ist Sache der Privathaftpflicht. Bei vermieteten Häusern kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dazu.
Abnutzung, Feuchtigkeit durch schlechte Lüftung und Baumängel zahlt ebenfalls keiner der beiden Verträge.
Beim Hausrat gilt als Faustregel 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Mit dieser Summe verzichten viele Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung.
Beim Gebäude wird die Summe meist nach dem Wert 1914 oder nach Wohnfläche und Ausstattung berechnet. Ist die Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer jeden Schaden im gleichen Verhältnis. Ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag schützt davor, wenn die Angaben stimmen.
Fragen und Antworten
Nein. Die schließt der Vermieter ab und legt die Kosten meist über die Nebenkosten um. Sie brauchen nur eine Hausratversicherung für Ihre eigenen Sachen.
Bei vielen Versicherern ja, als gebündelter Vertrag. Rechtlich bleiben es zwei Sparten mit eigenen Summen. Ein Bündel kann günstiger sein, ein Wechsel ist dann aber oft nur für beide zusammen möglich.
Bei Mietern übernimmt das in vielen Hausratverträgen die Hausratversicherung, sonst die Gebäudeversicherung des Vermieters. Im eigenen Haus zahlt meist die Gebäudeversicherung.
Hat der Vermieter sie eingebaut, gehört sie zum Gebäude. Haben Sie sie als Mieter selbst bezahlt und eingebaut, ist sie in vielen Verträgen über Ihren Hausrat versichert. Klären Sie das im Vertrag.
Nur wenn er Folge eines versicherten Schadens ist, etwa eines Rohrbruchs. Schimmel durch falsches Lüften oder Baumängel zahlt keiner der beiden Verträge.
Die Gebäudeversicherung schließt die Eigentümergemeinschaft für das ganze Haus ab. Sie selbst brauchen die Hausratversicherung und je nach Ausstattung einen Blick darauf, wie Ihr Sondereigentum abgesichert ist.
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Darf die Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasse …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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