Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) envivas TravelPlus
Volltext aufklappen: Wichtige Vertragsunterlagen TravelXN/TravelXF (06.26)
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Tarif TravelPlus (TravelXN / TravelXF)
für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
Wichtige Vertragsunterlagen zum Tarif TravelPlus (TravelXN / TravelXF) Stand: 7.2026
1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Seite 1
2. Kundeninformation für den Online-Abschluss Seite 3
3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Seite 5
4. Anhang: Gesetzesauszüge Seite 15
5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten der Envivas Krankenversicherung AG Seite 16
6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht Seite 19
7. Liste der Dienstleister Seite 21
1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Private Krankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Envivas Krankenversicherung AG TravelPlus (XN/XF)
Deutschland
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif TravelPlus. Diese Informa-
tionen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versi-
cherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus – AVB TravelXN/XF, dem Versicherungsan-
trag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kann als Einzelversicherung für eine Person (Tarif TravelXN) oder
als Familienversicherung für Eltern mit ihren Kindern unter 18 Jahren (Tarif TravelXF) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ab-
geschlossen werden.
Zahnbehandlungen
› schmerzstillende Zahnbehandlung
Was ist versichert?
› Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
Der Tarif TravelPlus bietet Versicherungsschutz für alle › provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkro-
privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer
nen jeweils in einfacher Ausführung
von bis zu 60 Tagen.
› einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
Transporte
› Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiothe-
rapeuten nach freier Wahl › Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren
Krankenhaus oder Notfallarzt
› ärztlich verordnete Behandlungen durch medizinisches
Fachpersonal (z. B. Chiropraktiker, Osteopath, Heil- › soweit erforderlich, auch Kosten für den Transport vom
praktiker) Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgele-
gene geeignete Krankenhaus
› psychologische und psychotherapeutische Erstbe-
handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur- › Kosten für einen Rücktransport, wenn
katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö- − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
rungen − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger
als 14 Tage dauern würde oder
› ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs-
mittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte) − die voraussichtlichen Behandlungskosten die
Kosten des Rücktransports übersteigen würden
Krankenhausaufenthalt › im Todesfall Kosten für die Überführung an einen Ort
› Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken- nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufent-
haus halts der versicherten Person
› Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen
Bergung
Kindes
Kosten für die unfallbedingte Suche, Rettung und Ber-
Leistungen bei Schwangerschaft
gung bis zu 2.500 Euro
EV217 07.26 8272
› Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und
Fehlgeburt Weitere Leistungen
› Entbindung bei Frühgeburt › Betreuung minderjähriger Kinder
› Kosten für einen Krankenbesuch
› weitere in den AVB genannte Soforthilfen
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Was ist nicht versichert? Wann und wie zahle ich?
› Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom
Keine Leistungspflicht besteht z. B. für:
gewählten Tarif.
× geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland Einzelversicherung (TravelXN):
× Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise 19,40 Euro pro Person / Jahr (Grundbeitrag)
bereits feststand Familienversicherung (TravelXF):
× Behandlungen bei einer normal verlaufenden Schwanger- 44,80 Euro pro Familie / Jahr (Grundbeitrag)
schaft › Der Grundbeitrag erhöht sich für jede versicherte Person
× Kieferregulierung nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Le-
bensjahr vollendet wird, um 27,30 Euro. Für Personen,
× kosmetische Leistungen die zu Beginn ihrer Versicherung das 75. Lebensjahr be-
× Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- reits vollendet haben, erhöht sich der Grundbeitrag um
onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger 78,00 Euro.
× Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatoriums- › Der Erstbeitrag ist sofort nach Abschluss des Versiche-
behandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten auf- rungsvertrags, der jeweilige Folgebeitrag zu Beginn eines
nehmen jeden Verlängerungsjahres zu zahlen.
× Psychotherapie › Wenn die Bank den Beitragseinzug bei Fälligkeit mangels
Deckung nicht durchführt, gilt die Zahlung als nicht recht-
× alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak-
zeitig vorgenommen. Ist der Erstbeitrag nicht rechtzeitig
tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung gefun-
gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
den haben
Sie nicht gezahlt haben. Ist der Erstbeitrag nicht rechtzei-
× diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel so- tig gezahlt und der Versicherungsfall tritt ein, besteht kein
wie Produkte zur Körperpflege Anspruch auf die Versicherungsleistung.
› Wird ein Folgebeitrag nicht oder nicht fristgerecht gezahlt,
kann dies zum Verlust oder zur Einschränkung Ihres Ver-
sicherungsschutzes führen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis-
tungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenan-
teile entstehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
› Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche-
! Bei längeren Auslandsaufenthalten als 60 Tagen besteht rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor
Versicherungsschutz für die ersten 60 Tage. − Abschluss des Versicherungsvertrags (Zugang des
Versicherungsscheins),
− der Erteilung der vorgesehenen Einzugsermächti-
gung bzw. nicht vor Zahlung des Beitrags,
− Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Wo bin ich versichert? › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche-
rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
✓ Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in al-
len Ländern, in denen die versicherte Person nicht ihren › Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr
gewöhnlichen Aufenthalt hat. abgeschlossen; er verlängert sich automatisch um jeweils
ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
✓ Deutschland gilt nicht als Ausland.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Welche Verpflichtungen habe ich? › Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines
› Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet: jeden Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist
− Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen für den Vertrag insgesamt oder in Bezug auf einzelne
− erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Versi- versicherte Personen möglich.
cherungsfalls und der Leistungspflicht zu erteilen › Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
− die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu › Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag in-
entbinden nerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungs-
− sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauf- mitteilung außerordentlich kündigen.
tragten Arzt untersuchen zu lassen
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2. Kundeninformation für den (Familienversicherung) – AVB TravelXN/XF. Diese AVB finden
Online-Abschluss Sie unmittelbar hinter dieser Kundeninformation.
2.5.3 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung
2.1 Identität des Versicherers Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas
Ihr Versicherer ist die Envivas Krankenversicherung AG (nach- alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envi-
folgend: Envivas). Die Envivas ist eine Aktiengesellschaft mit vas die notwendige Prüfung durchgeführt hat.
Sitz in Köln. Sie ist unter der Handelsregisternummer HR B
52059 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Die Leistung der Envivas erfolgt in der Regel durch Überwei-
sung des fälligen Betrages.
Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Dieser wird
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Uli Rothaufe (Vors.), 2.6 Gesamtpreis der Versicherung
Nils Heise und Daniel Spooren. (Versicherungsbeitrag)
Die Beiträge werden im Online-Formular Ihres Antrags auf der
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Arne Benzin. Grundlage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“ im Informati-
2.2 Ladungsfähige Anschrift onsblatt zu Versicherungsprodukten und in § 10 der AVB sowie
Die ladungsfähige Anschrift der Envivas lautet: in einer Übersicht, die Ihnen vor der Online-Absendung ange-
zeigt wird, für jede Person und jeden Tarif einzeln aufgeführt.
Envivas Krankenversicherung AG
Gereonswall 68 2.7 Zusätzlich anfallende Kosten
50670 Köln Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den an-
Telefon: 0221 - 27 14 05 70 gebotenen Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steu-
E-Mail: info@envivas.de ern oder Gebühren, auch nicht für die von der Envivas angebo-
tenen Assistanceleistungen.
2.3 Hauptgeschäftstätigkeit
Die Envivas betreibt die Krankenversicherung. 2.8 Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge
Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag
2.4 Garantiefonds und wird vom Versicherungsbeginn an erhoben. Er ist zu Be-
In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder ginn eines jeden Versicherungsjahres fällig.
Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens
können Sie sich an die Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages
74c, 50968 Köln wenden. zu zahlen. Der Abschluss des Tarifs TravelPlus aufgrund dieser
Vertragsunterlagen (vgl. 2.5.1) ist nur möglich, wenn Sie am
Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die Lastschriftverfahren teilnehmen. Daher gilt der Erstbeitrag bis
Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator zum Eingang der Lastschrift bei dem von Ihnen angegebenen
AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs- Geldinstitut als gestundet.
unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen.
2.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
2.5 Vertragsrelevante Unterlagen / Merkmale der Informationen
Versicherungsleistungen Die an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Informationen hält
2.5.1 Vertragsunterlagen die Envivas ständig für Sie aktuell.
Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von 2.10 Zustandekommen des Vertrages
Bedeutung: Sie füllen das Online-Formular vollständig aus und senden es
› Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält elektronisch an die Envivas. Der Vertrag gilt, vorbehaltlich des
die Informationen, die für den Abschluss und die Erfüllung Eingangs des ausgefüllten Online-Formulars bei der Envivas,
des Vertrages von besonderer Bedeutung sind. bereits mit dem Tag der Absendung als zustande gekommen.
› Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) be- Wenn Sie das Online-Formular ordnungsgemäß ausgefüllt ha-
schreiben die Versicherungsleistungen im Detail und ent- ben, bestätigt die Envivas Ihnen den Vertragsschluss postwen-
halten alle sonstigen Regelungen. dend auf elektronischem Weg. Der Versicherungsvertrag
› Das von Ihnen auszufüllende Online-Formular dient insbe- kommt endgültig erst zustande, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht
sondere der Konkretisierung des gewünschten Versiche- nicht ausgeübt haben.
rungsschutzes. 2.11 Widerrufsrecht
› Die Ihnen auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Bedingun-
rungsbestätigung, die Sie sich unbedingt ausdrucken soll- gen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Wi-
ten, dokumentiert den geschlossenen Versicherungsver- derrufs finden Sie in der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht auf
trag. Seite 19.
Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungs- 2.12 Vertragslaufzeit
vermittlers) sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos-
schriftlich bestätigt werden. sen.
2.5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen 2.13 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im verein- Sie können Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe von
barten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines je-
Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im den Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung).
Zusammenhang mit einer Reise entstehen, und für sonstige
vereinbarte Leistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den 2.14 Anwendbares Recht
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Aus- Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre-
landsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus: Tarif publik Deutschland Anwendung.
TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF 2.15 Sprachen
Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.
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2.16 Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten
Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen,
wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas:
Telefon: 0221 - 27 14 05 70
E-Mail: kundenservice@envivas.de
Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einver-
nehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie
sich in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) auch an den
Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche-
rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs-
vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile-
gungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas teil.
Seine Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend.
Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
bleibt unberührt. Näheres regelt das Statut des Ombudsmanns
Private Kranken- und Pflegeversicherung, abrufbar unter
www.pkv-ombudsmann.de.
2.17 Aufsichtsbehörde
Private Krankenversicherungsunternehmen unterliegen in
Deutschland der staatlichen Aufsicht durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
www.bafin.de
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich auch an diese
Aufsichtsbehörde wenden.
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3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus:
Tarif TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF (Familienversicherung)
(AVB TravelXN/XF 5.2025)
Inhaltsverzeichnis
§1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif TravelPlus?
(1) Gegenstand der Versicherung
(2) Versicherungsfall
(3) Vertragsgrundlagen
§2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz?
(1) Reisedauer und Reiseziel
(2) Beginn des Versicherungsschutzes
(3) Ende des Versicherungsschutzes
§3 Wer kann sich versichern?
(1) Versicherung im Tarif TravelXN (Einzelversicherung)
(2) Versicherung im Tarif TravelXF (Familienversicherung)
(3) Fortführung bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung
§4 Wie wird die Versicherung abgeschlossen?
Wie lange läuft der Vertrag?
(1) Abschluss des Versicherungsvertrags
(2) Versicherungsdauer und Kündigung
(3) Ende der Versicherung bei Wegzug
(4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des Versicherungsnehmers
§5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall?
(1) Allgemeine Regelungen
(2) Ambulante Behandlung
(3) Behandlung im Krankenhaus
(4) Behandlung bei Schwangerschaft
(5) Zahnärztliche Behandlung
(6) Krankentransport
(7) Krankenrücktransport
(8) Suche, Rettung und Bergung
(9) Bestattung und Überführung
(10) Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder unter 18 Jahren
(11) Krankenbesuch
(12) Blutkonserven
(13) Weitere Hilfen
§6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur zum Teil?
(1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behandlungen und Hilfsmittel
(2) Allgemeine Leistungseinschränkungen
(3) Einwände gegen die Abrechnung
§7 Wie funktioniert die Kostenerstattung im Versicherungsfall?
(1) Notwendige Angaben und Nachweise
(2) Auszahlung der Versicherungsleistungen
(3) Rechnungen in ausländischer Währung
(4) Erstattung bei mehreren Kostenträgern
§8 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen?
Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten verletzt werden?
(1) Obliegenheiten
(2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten
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§9 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen
bei Ansprüchen gegen Dritte?
Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten verletzt werden?
(1) Obliegenheiten
(2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten
§ 10 Was kostet die Versicherung?
Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?
(1) Zahlung des Beitrags
(2) Berechnung und Höhe des Beitrags bei Abschluss des Vertrags
(3) Erhöhung des Grundbeitrags ab einem Alter von 70 Jahren im laufenden Vertrag
(4) Berechnung des Beitrags bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung
(5) Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags
§ 11 Wann können wir die AVB und die Beiträge ändern?
§ 12 Wann können Sie mit eigenen Forderungen gegen uns aufrechnen?
§ 13 In welcher Form müssen Sie Willenserklärungen und Anzeigen abgeben?
Streitschlichtungsstellen
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus:
Tarif TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF (Familienversicherung)
(AVB TravelXN/XF 5.2025)
Willkommen bei der Envivas Krankenversicherung
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Tarif TravelPlus entschieden haben. In diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
erfahren Sie alle Details und Bedingungen zu Ihrem Tarif.
Zunächst erhalten Sie Informationen zum Verständnis einiger Begriffe in den AVB:
• Wer ist der Antragsteller? Das sind Sie, wenn Sie bei uns den Abschluss eines Versicherungsvertrags nach Tarif TravelPlus
beantragt haben.
• Wer ist der Versicherungsnehmer? Das sind ebenfalls Sie – nämlich als unser Vertragspartner, wenn der Versicherungsver-
trag zustandegekommen ist. Meist sprechen wir Sie in den AVB persönlich an. Auch wenn der „Versicherungsnehmer“ genannt
wird, sind Sie gemeint.
• Wer sind die versicherten Personen? Sie können in Ihrem Tarif sowohl sich selbst als auch andere Personen (mit)versichern.
Die Personen, für die nach Ihrem Vertrag Versicherungsschutz besteht, bezeichnen wir als versicherte Personen. Das können
Sie selbst sein und auch weitere Personen, für die Sie den Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben.
§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif § 2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versiche-
TravelPlus? rungsschutz?
(1) Gegenstand der Versicherung (1) Reisedauer und Reiseziel
Der Tarif TravelPlus bietet bei Auslandsreisen Versiche- Versicherungsschutz besteht während der ersten 60
rungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere in die- Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen. Der
sen AVB genannte Ereignisse. Im Versicherungsfall über- Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutsch-
nehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere land und dem Land, in dem die versicherte Person ihren
in diesen AVB vereinbarte Leistungen. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige (2) Beginn des Versicherungsschutzes
Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krank- 1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Ver-
heit oder Unfallfolgen im Ausland. tragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versiche-
rungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn einer Auslands-
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er reise.
endet, wenn die versicherte Person nach medizinischem
Befund keine Behandlung mehr benötigt. 2. Die versicherte Person ist auf ihrer Auslandsreise nur
versichert, wenn die Versicherung beantragt wird, be-
Als Versicherungsfälle gelten auch vor die Person Deutschland verlässt. Wird der Antrag
1. der Krankenrücktransport, auf Abschluss von TravelPlus erst nach dem Grenz-
übertritt gestellt, besteht erst mit Beginn einer neuen
2. die Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikatio-
Auslandsreise Versicherungsschutz.
nen, Frühgeburt und Fehlgeburt,
3. der Tod sowie (3) Ende des Versicherungsschutzes
4. weitere in § 5 genannte Ereignisse. In folgenden Fällen endet der Versicherungsschutz auch
für laufende Versicherungsfälle:
(3) Vertragsgrundlagen
1. Mit dem Ende der Auslandsreise, spätestens jedoch
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus am 61. Tag der Auslandsreise.
1. den Angaben im Antrag, Ausnahme: Solange die versicherte Person aus medi-
2. diesen AVB, zinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Ge-
3. eventuellen zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen sundheit zurückreisen oder zurücktransportiert wer-
und den kann, verlängert sich der Versicherungsschutz
entsprechend.
4. den gesetzlichen Vorschriften.
2. Mit dem Ende des Versicherungsvertrags. Einzelhei-
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. ten zum Ende des Versicherungsvertrags sind in die-
sen AVB unter § 4 Absätze 2 bis 4 geregelt.
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§ 3 Wer kann sich versichern? Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
zugehen.
(1) Versicherung im Tarif TravelXN (Einzelversicherung) Sie können die Versicherung auch für einzelne versi-
Im TravelXN können alle Personen versichert werden, die cherte Personen kündigen. Eine solche Kündigung ist
› ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und aber nur wirksam, wenn die versicherte Person von der
Kündigung weiß.
› Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK) oder bei
Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.
der TK familienversichert sind.
(3) Ende der Versicherung bei Wegzug
(2) Versicherung im Tarif TravelXF (Familienversiche-
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land au-
rung)
ßerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen
Familien und kinderlose Paare können sich im Tarif Tra- Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz verlegen, en-
velXF versichern. Die mitversicherten Personen sind det der Vertrag.
auch dann versichert, wenn sie ohne den Versicherungs-
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Auf-
nehmer reisen.
enthalt in ein Land außerhalb der EU, des EWR und der
Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind: Schweiz, endet das Versicherungsverhältnis dieser Per-
1. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer kön- son.
nen sich versichern, wenn Sie (4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des
› Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und Versicherungsnehmers
› Mitglied der TK oder bei der TK familienversichert 1. Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Die
sind. versicherten Personen können den Versicherungs-
vertrag aber fortsetzen, indem sie einen neuen Versi-
2. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer kön- cherungsnehmer benennen. Die Erklärung muss uns
nen folgende Personen mitversichern, wenn diese ih- innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des Versi-
ren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben: cherungsnehmers zugehen. Falls der neue Versiche-
› Ihren Ehe- oder Lebenspartner rungsnehmer kein Mitglied der TK oder bei der TK fa-
milienversichert ist: Dann erhöht sich der Beitrag so,
› Ihren laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft wie es in diesen AVB unter § 10 Absatz 4 geregelt
mit Ihnen wohnenden Lebensgefährten ist.
› alle mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden 2. Mit dem Tod einer versicherten Person endet das
oder unterhaltsberechtigten Kinder unter 18 Jahren Versicherungsverhältnis dieser Person.
Wenn eine mitversicherte Person diese Vorausset-
zungen nicht mehr erfüllt, endet die Versicherung für § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versiche-
die versicherte Person im Tarif TravelXF zum Ende rungsfall?
des jeweiligen Monats.
(1) Allgemeine Regelungen
(3) Fortführung bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der
TK-Familienversicherung 1. Freie Arztwahl
Wenn die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienver-si- Die versicherte Person kann unter Ärzten, Zahnärzten
cherung der versicherten Person im TravelXN oder von und Physiotherapeuten frei wählen. Voraussetzung
Ihnen im TravelXF endet, läuft der Vertrag weiter. Der ist, dass die behandelnde Person zur Heilbehandlung
Beitrag erhöht sich ab Beginn des folgenden Versiche- im Reiseland zugelassen ist.
rungsjahres. Alle Details dazu finden Sie in diesen AVB Mit einer ärztlichen Verordnung kann sich die versi-
unter § 10 Absatz 4. cherte Person auch von medizinischem Fachpersonal
(z. B. einem Chiropraktiker, Osteopathen oder Heil-
§ 4 Wie wird die Versicherung abgeschlossen? praktiker) behandeln lassen.
Wie lange läuft der Vertrag? 2. Freie Krankenhauswahl
(1) Abschluss des Versicherungsvertrags Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbe-
Sie können den Versicherungsschutz schriftlich, online handlung kann die versicherte Person unter den Kran-
oder telefonisch beantragen. Alle Pflichtangaben im An- kenhäusern im Reiseland frei wählen. Das Kranken-
trag – einschließlich der Angaben zum Beitragseinzug haus muss folgende Bedingungen erfüllen:
(z. B. SEPA-Lastschriftmandat) – müssen zutreffend und › Es steht unter ständiger ärztlicher Leitung.
vollständig sein.
› Es bietet ausreichende diagnostische und therapeu-
In Ihrem Antrag müssen Sie die Namen aller Personen tische Möglichkeiten.
nennen, die Sie mitversichern wollen. Wenn Sie in der › Es führt Krankengeschichten.
Familienversicherung im Tarif TravelXF nach Vertrags-
schluss weitere Personen mitversichern wollen – zum 3. Arznei-, Verband- Heil- und Hilfsmittel
Beispiel Neugeborene: Dann müssen Sie uns diese nach-
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von
melden.
Ärzten oder Zahnärzten verordnet werden. Arzneimit-
(2) Versicherungsdauer und Kündigung tel muss die versicherte Person aus einer Apotheke
Die Versicherung läuft ab dem Datum des Beginns immer oder einer anderen im Reiseland zugelassenen Abga-
12 Monate (Versicherungsjahr). Sie beginnt zum verein- bestelle erhalten.
barten Zeitpunkt, frühestens jedoch, sobald uns Ihr An- Für diätetische Lebensmittel und Nahrungsergän-
trag zugeht. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert zungsmittel sowie für Produkte zur Körperpflege über-
er sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. Die nehmen wir keine Kosten.
Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ende des
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4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Arz- › provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahn-
neimittel kronen jeweils in einfacher Ausführung.
Wir übernehmen die Kosten für › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkro-
› Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und nen.
Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend (6) Krankentransport
anerkannt sind.
Wir übernehmen die Kosten für den medizinisch notwen-
› Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als digen Krankentransport
ebenso erfolgversprechend bewährt haben.
› zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete
› Methoden und Arzneimittel, die angewandt werden, Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine
weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arz- Erstversorgung erfolgen kann oder
neimittel zur Verfügung stehen.
› zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
Wir können unsere Leistung auf den Betrag beschrän-
ken, der bei der Anwendung vorhandener schulmedi- Wir übernehmen auch die Kosten für den medizi-
zinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. nisch notwendigen Transport in das nächsterreich-
bare geeignete Krankenhaus im Anschluss an die
(2) Ambulante Behandlung Erstversorgung beim Notfallarzt bzw. im Kranken-
Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kos- haus.
ten für (7) Krankenrücktransport
› Untersuchungen und Heilbehandlungen. 1. Wir übernehmen die Kosten für den Krankenrück-
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen transport an den gewünschten Ort im Land des letzten
wir auch die Kosten für psychologische oder psy- gewöhnlichen Aufenthalts. Dies gilt unter einer der fol-
chotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Erst- genden Bedingungen:
behandlung. Die Voraussetzung dafür ist: Die Be- › Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll
handlung dient dazu, posttraumatische Störungen und vertretbar.
nach einem Unfall, einem Gewaltverbrechen oder › Die medizinisch notwendige stationäre Heilbehand-
einer Naturkatastrophe am Reiseort zu vermeiden. lung würde nach ärztlicher Bescheinigung voraus-
Dies ist eine Ausnahme von dem in diesen AVB un- sichtlich noch länger als 2 Wochen dauern.
ter § 6 Absatz 1 Nummer 6 geregelten Leistungs-
› Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im
ausschluss.
Ausland würden die Kosten des Krankenrücktrans-
› Arznei-, Verband- und Heilmittel. ports übersteigen.
› Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
ersten Mal notwendig sind. ist, dass wir den Krankenrücktransport organisieren.
(3) Behandlung im Krankenhaus 2. Bei versicherten Kindern unter 18 Jahren übernehmen
Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kos- wir die Kosten für eine Begleitperson auf dem Kran-
ten für kenrücktransport.
› ärztliche Leistungen. Ist die versicherte Person 18 Jahre oder älter, über-
nehmen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn
› allgemeine Krankenhausleistungen. die Begleitperson
› Operationen und Operationsnebenkosten. › ärztlich angeraten,
› die Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. › aus Rechtsgründen notwendig oder
› die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer › vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jah- (8) Suche, Rettung und Bergung
ren.
Wir übernehmen die Kosten für die unfallbedingte Suche,
(4) Behandlung bei Schwangerschaft Rettung und Bergung der versicherten Person. Die Su-
Bei bestehender Schwangerschaft übernehmen wir die che, Rettung und Bergung muss ein öffentlich-rechtlicher
Kosten für oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienst überneh-
men. Wir übernehmen höchstens 2.500 Euro je Versiche-
› die medizinisch notwendige ambulante und statio- rungsfall.
näre Behandlung wegen Schwangerschaftskompli-
kationen. (9) Bestattung und Überführung
› die Entbindung bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Im Todesfall übernehmen wir die Kosten wahlweise
Schwangerschaftswoche. Dies umfasst auch die Be- › für die Bestattung im Ausland oder
handlung, Unterbringung und Pflege des neugebo-
renen Kindes bis das Kind und die Mutter transport- › für die Überführung an den gewünschten Ort im
fähig sind. Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der ver-
sicherten Person.
› die medizinisch notwendige Behandlung bei einer
Fehlgeburt. (10) Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder unter
18 Jahren
› den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen
Schwangerschaftsabbruch. Wenn eine mitreisende erwachsene Betreuungsperson
oder das mitreisende Kind unter 18 Jahren nach Tra-
(5) Zahnärztliche Behandlung velXN oder TravelXF versichert ist: Dann übernehmen wir
Bei zahnärztlicher Behandlung übernehmen wir die Kos- die Kosten für die Betreuung des mitreisenden Kindes
ten für und für seine Rückreise an den Wohnsitz.
› schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich
plastischer Zahnfüllungen.
9
[Seite 10]
Dies gilt, wenn alle mitreisenden erwachsenen Betreu- § 6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur
ungspersonen zum Teil?
› stationär behandelt oder
(1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behand-
› zurücktransportiert werden müssen oder lungen und Hilfsmittel
› verstorben sind. Für folgende Behandlungen und Hilfsmittel übernehmen
wir keine Kosten:
Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
ist, dass wir die Betreuung und die Rückreise des Kindes 1. Versicherungsfälle, die vor Beginn der Auslandsreise
organisieren. eingetreten sind
Ausnahme: Wenn bei Reisebeginn aus medizinischer
(11) Krankenbesuch
Sicht Reisefähigkeit bestand und erst während der
Bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten Per- Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechte-
son übernehmen wir die Kosten für Hin- und Rückreise rung des Gesundheitszustandes eintritt.
einer nahestehenden Person für einen Krankenbesuch.
2. Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztli-
Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen: cher Diagnose bereits bei Beginn der Auslandsreise
› Die versicherte Person reist ohne Begleitung eines feststand
Erwachsenen. Ausnahme: Wenn der Tod des Ehegatten oder eines
› Der Krankenbesuch wird vorher bei uns beantragt. Verwandten ersten Grades alleiniger Grund für die
Reise war.
› Der Aufenthalt im Krankenhaus wird zu diesem Zeit-
3. Behandlungen, die alleiniger Grund oder einer der
punkt voraussichtlich noch länger als 14 Tage dau-
Gründe für die Reise waren
ern.
4. Behandlungen, die von dem Ehegatten, einem Eltern-
› Ein Rücktransport ist in diesem Zeitraum aus medi- teil oder dem eigenen Kind durchgeführt werden
zinischen Gründen nicht vertretbar.
Ausnahme: Nachgewiesene Sachkosten übernehmen
› Wir organisieren die Hin- und Rückreise für den wir.
Krankenbesuch.
5. Ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder
(12) Blutkonserven Kurort
Wir übernehmen die Kosten für Blutkonserven. Wenn am Ausnahme: Wenn die versicherte Person erst wäh-
Reiseort keine oder nur potenziell gesundheitsgefähr- rend des Aufenthalts in dem Heilbad oder Kurort er-
dende Blutkonserven verfügbar sind, bezahlen wir auch krankt oder einen Unfall hat, erstatten wir die dadurch
den Versand an den Reiseort. notwendig werdende Heilbehandlung. Bei einem Un-
fall übernehmen wir auch die Kosten einer stationären
(13) Weitere Hilfen Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur- und Re-
Wir bieten Ihnen außerdem folgende Soforthilfen im Ver- habilitationseinrichtung ist.
sicherungsfall: 6. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und
1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service Erkrankungen; dazu gehören auch psychiatrische und
2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von psychotherapeutische Behandlungen
Arzt-zu-Arzt-Gesprächen Ausnahme: Für die Erstbehandlung zur Vermeidung
3. Auskunft über Arzneimittel, die im Ausland erhältlich posttraumatischer Störungen übernehmen wir die
sind Kosten nach § 5 Absatz 2 dieser AVB.
4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven 7. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnah-
men zur Rehabilitation
5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäu-
sern und Spezialkliniken 8. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel über-
nehmen wir die Kosten unter den Voraussetzungen
6. bei stationärem Aufenthalt: garantierte Kostenüber-
nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 dieser AVB.
nahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern
9. Folgende zahnärztliche Behandlungen:
7. Organisation von Transport oder Verlegung zum
nächstgelegenen Krankenhaus oder zum nächster- a) Zahnprophylaxe
reichbaren Arzt b) Parodontose-Behandlungen
8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen c) Zahnersatz und Zahnkronen.
sprechenden Ärzten und Zahnärzten d) Einlagefüllungen – also Inlays und Onlays
9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige e) Kieferorthopädie
10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließ- Hinweis: Unsere Leistungen bei zahnärztlichen Be-
lich garantierter Kostenübernahme handlungen einschließlich Zahnersatz und Zahnkro-
11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung nen sind in diesen AVB unter § 5 Absatz 5 geregelt.
im Ausland 10. Untersuchungen und Behandlungen bei einer normal
12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im verlaufenden Schwangerschaft und Entbindung sowie
Ausland für Maßnahmen der Schwangerschaftsvorsorge
Hinweis: Unsere Leistungen bei Schwangerschaft und
Entbindung sind in diesen AVB unter § 4 Absatz 4 ge-
regelt.
11. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
12. Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte
Behandlung oder Unterbringung
10
[Seite 11]
(2) Allgemeine Leistungeinschränkungen (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen
Wir übernehmen keine Kosten für Sie als Versicherungsnehmer haben Anspruch darauf,
dass wir die Versicherungsleistungen an Sie auszahlen.
1. Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen, Sie können auch entscheiden, dass eine versicherte Per-
die die versicherte Person vorsätzlich – also bewusst son die Versicherungsleistungen erhält. Bitte informieren
oder absichtlich – herbeigeführt hat. Sie uns darüber in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail).
2. Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegser- Dann zahlen wir unsere Leistungen an diese Person aus.
eignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor Wenn Sie nichts anderes bestimmt haben: Dann dürfen
Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. wir unsere Leistungen auch an die Person auszahlen,
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- von der wir die benötigten Nachweise erhalten haben.
mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange Wir überweisen unsere Versicherungsleistungen kosten-
dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren frei auf ein Konto im SEPA-Raum. Bei einer Überweisung
Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- auf ein Konto außerhalb des SEPA-Raums ziehen wir die
bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Überweisungsgebühren von unserer Leistung ab.
Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirt-
schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Ansprüche auf Versicherungsleistungen können von
der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Ihnen nicht verpfändet werden.
Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. die Fälligkeit von Versicherungsleistungen finden Sie im
beiliegenden Auszug aus dem Versicherungsvertragsge-
(3) Einwände gegen die Abrechnung setz (VVG) unter § 14.
1. Wir können unsere Leistung in den folgenden Fällen
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen: (3) Rechnungen in ausländischer Währung
› wenn die Heilbehandlung oder die Maßnahme das Kosten, die in ausländischer Währung entstanden sind,
medizinisch notwendige Maß übersteigt. rechnen wir in Euro um. Dafür gilt der amtliche Devisen-
kurs Frankfurt. Für dort nicht gehandelte Währungen gilt
› wenn die Höhe der Rechnung nicht den üblichen der Kurs der Europäischen Zentralbank. Wir rechnen je-
Verhältnissen des Reiselands entspricht. weils zum Kurs des Tages um, an dem wir die Nachweise
2. Wenn die berechneten Kosten in einem auffälligen erhalten haben.
Missverhältnis zu den tatsächlichen Leistungen ste- Ausnahme: Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die aus-
hen, übernehmen wir keine Kosten. ländische Währung zu einem ungünstigeren Kurs erwor-
ben haben, gilt dieser Kurs.
§ 7 Wie funktioniert die Kostenerstattung im Versi- (4) Erstattung bei mehreren Kostenträgern
cherungsfall?
Es gibt Fälle, in denen wegen desselben Versicherungs-
(1) Notwendige Angaben und Nachweise falls Ansprüche gegen mehrere Kostenträger (z. B. Trä-
ger der Sozialversicherung, andere private Versicherer)
Wir übernehmen die Kosten nur dann, wenn wir die not-
bestehen. Dann dürfen die Leistungen aller Kostenträger
wendigen Nachweise für unsere Leistungsprüfung erhal-
zusammen nicht höher sein als die Kosten, die der versi-
ten. Die Nachweise werden unser Eigentum.
cherten Person entstanden sind.
Rechnungen benötigen wir im Original oder als Kopie.
Für unsere Leistung gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die
Wenn Sie die Rechnungen bereits an anderer Stelle ein-
Ansprüche gegen andere Kostenträger gehen den gegen
gereicht haben, benötigen wir einen Nachweis über die
uns gerichteten Ansprüchen grundsätzlich vor. Wir über-
Leistungsentscheidung des anderen Kostenträgers.
nehmen die dann noch verbleibenden Kosten.
Die Rechnungen müssen folgende Angaben zur behan-
Besteht der Anspruch gegen einen anderen privaten Ver-
delten Person enthalten:
sicherer, der ebenfalls Subsidiarität mit Ihnen vereinbart
› Vor- und Nachname hat, können Sie wählen, wer als Erster zahlt. Wenn wir
› Geburtsdatum zuerst leisten, müssen Sie Ihre Ansprüche gegen die an-
dere Versicherung an uns abtreten.
› Bezeichnung der Krankheiten
› die einzelnen Leistungen der behandelnden Person § 8 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Ob-
› das Datum der Behandlung liegenheiten) haben Sie und die versicherten
Personen?
Bei zahnärztlicher Behandlung benötigen wir zusätzlich
Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten ver-
folgende Angaben:
letzt werden?
› die Bezeichnung der behandelten Zähne
(1) Obliegenheiten
› die an den Zähnen vorgenommene Behandlung
Bei Eintritt des Versicherungsfalls gelten folgende Oblie-
Bei Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs-
genheiten:
mittel benötigen wir immer auch die zugrunde liegende
Verordnung. Die Rechnungen müssen die Einzelpositio- 1. Sie müssen uns den Beginn und das Ende der Aus-
nen und die dazugehörigen Preise enthalten. landsreise nachweisen.
Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt benötigen 2. Sie und die versicherte Person müssen uns alle not-
wir eine Bescheinigung des Krankenhausarztes über Be- wendigen Informationen geben, die notwendig sind,
ginn und Ende der stationären Behandlung. Die Beschei- um den Versicherungsfall, unsere Leistungspflicht und
nigung muss auch die Bezeichnung der Krankheit enthal- deren Umfang festzustellen.
ten. 3. Sie und die versicherte Person müssen uns informie-
Bei Überführungs- oder Bestattungskosten benötigen wir ren, wenn Ansprüche gegen andere Erstattungsver-
eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die To- pflichtete bestehen.
desursache.
11
[Seite 12]
4. Wenn wir dies verlangen, sind Sie und die versicherte (2) Berechnung und Höhe des Beitrags bei Abschluss
Person verpflichtet, sich von einem Arzt untersuchen des Vertrags
zu lassen. Dieser Arzt wird von uns beauftragt. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter der versicherten
5. Sie und die versicherte Person müssen so gut wie Person bei Versicherungsbeginn (Eintrittsalter).
möglich dafür sorgen, dass der Schaden gemindert Beim erstmaligen Abschluss von TravelXN und TravelXF
wird. Außerdem müssen Sie und die versicherte Per- gelten folgende Beiträge:
son alles vermeiden, was die Genesung behindert.
Jahresbeiträge bei Vertragsabschluss
(2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten
Tarif Grundbeitrag
Wenn Sie oder eine versicherte Person eine der in Ab- TravelXN 19,40 EUR pro Person
satz 1 genannten Obliegenheiten verletzen: Dann müs- TravelXF 44,80 EUR pro Familie
sen wir nicht oder nur teilweise leisten. Das gilt mit den
Einschränkungen in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG, den Sie im Tarif Erhöhung Grundbeitrag
Anhang finden. Eintrittsalter 70-74 Jahre
TravelXN 27,30 EUR pro Person
Es macht keinen Unterschied, ob Sie oder ob die versi-
TravelXF 27,30 EUR pro Person
cherte Person eine Obliegenheit verletzt haben oder da-
von wissen: Die Folgen sind dieselben. Tarif Erhöhung Grundbeitrag
Eintrittsalter ab 75 Jahre
TravelXN 78,00 EUR pro Person
§ 9 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Ob-
TravelXF 78,00 EUR pro Person
liegenheiten) haben Sie und die versicherten
Personen bei Ansprüchen gegen Dritte? Wenn eine versicherte Person bei Versicherungsbeginn
Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten ver- zwischen 70 und 74 Jahre alt ist: Dann erhöht sich der
letzt werden? Grundbeitrag pro Versicherungsjahr für diese Person um
27,30 Euro.
(1) Obliegenheiten
Wenn eine versicherte Person bei Versicherungsbeginn
Wenn Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche 75 Jahre oder älter ist: Dann erhöht sich der Grundbeitrag
gegen Dritte haben, gelten folgende Obliegenheiten: pro Versicherungsjahr für diese Person um 78,00 Euro.
1. Sie müssen bzw. die versicherte Person muss diese
(3) Erhöhung des Grundbeitrags ab einem Alter von 70
Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Das gilt bis zu
Jahren im laufenden Vertrag
der Höhe, in der wir Leistungen erbringen.
Für jede versicherte Person, die während der Vertrags-
Die Verpflichtung zur Abtretung gilt unabhängig vom
laufzeit 70 Jahre alt wird, erhöht sich der Grundbeitrag
gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 VVG.
um 27,30 Euro. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden
2. Sie oder die versicherte Person müssen den Ersatz- Versicherungsjahr. Weitere mit dem Lebensalter verbun-
anspruch oder ein Recht, das dazu dient, diesen An- dene Erhöhungen des Grundbeitrags gibt es nicht.
spruch zu sichern, wahren. Und Sie müssen uns bei
der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen. Bei all (4) Berechnung des Beitrags bei Ende der TK-Mitglied-
dem müssen Sie die geltenden Vorschriften zur Form schaft oder der TK-Familienversicherung
und zu Fristen einhalten. Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienversi-
3. Es ist möglich, dass Sie oder die versicherte Person cherung einer im TravelXN versicherten Person, dann
Rechnungen von Leistungserbringern wie z. B. Ärzten gelten für diese Person die Beträge in der nachfolgenden
oder Zahnärzten bezahlt haben und sich herausstellt, Tabelle.
dass die Rechnung ganz oder zum Teil unberechtigt Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienversi-
war. Wenn wir die Kosten aus dieser Rechnung be- cherung des Versicherungsnehmers im TravelXF, dann
reits erstattet haben, haben wir ein Interesse daran, gelten die Beträge in der nachfolgenden Tabelle.
den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerhalten. Zu
diesem Zweck gelten in diesem Fall die in Nr. 1 und 2 Jahresbeiträge nach Ende der
geregelten Obliegenheiten entsprechend. TK-Mitgliedschaft / TK-Familienversicherung
Tarif Grundbeitrag
(2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten
TravelXN 25,50 EUR pro Person
Wenn Sie oder eine versicherte Person eine Obliegenheit TravelXF 56,50 EUR pro Familie
nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 verletzen: Dann müssen
Tarif Erhöhung Grundbeitrag
wir nicht oder nur teilweise leisten, wenn wir wegen der
Eintrittsalter 70-74 Jahre
Verletzung keinen Ersatz von dem Dritten erhalten. Das
TravelXN 39,00 EUR pro Person
gilt mit den Einschränkungen in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG,
den Sie im Anhang finden. TravelXF 39,00 EUR pro Person
Tarif Erhöhung Grundbeitrag
Eintrittsalter ab 75 Jahre
§ 10 Was kostet die Versicherung?
TravelXN 108,00 EUR pro Person
Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt
TravelXF 108,00 EUR pro Person
wird?
Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Versicherungs-
(1) Zahlung des Beitrags jahr.
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und gilt für ein Versiche-
rungsjahr. (5) Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags
Sie zahlen den Erstbeitrag bei Abschluss des Vertrags. Haben Sie mit uns den Einzug der Beiträge vereinbart,
Die Folgebeiträge zahlen Sie zu Beginn jedes weiteren besteht grundsätzlich auch bei Nichtzahlung des ersten
Versicherungsjahres. Beitrags Versicherungsschutz. Sie müssen sicherstellen,
dass der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden kann.
Auch müssen Sie dafür sorgen, dass einer berechtigten
Einziehung nicht widersprochen wird.
12
[Seite 13]
Wenn die Bank den Einzug des Beitrags bei Fälligkeit
mangels Deckung nicht durchführt, gilt die Zahlung als
nicht rechtzeitig vorgenommen.
§ 11 Wann können wir die AVB und die Beiträge än-
dern?
Wir können die AVB und die Beiträge zu Beginn eines neuen
Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat ändern.
Das gilt auch mit Wirkung für bestehende Verträge. Sie können
die Versicherung für die betroffene Person innerhalb von
2 Monaten kündigen. Diese 2 Monate gelten ab dem Zeitpunkt,
an dem Sie die Änderungsmitteilung erhalten. Bei Kündigung
endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung
wirksam wird.
§ 12 Wann können Sie mit eigenen Forderungen ge-
gen uns aufrechnen?
Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, soweit
Ihre Forderung gegen uns unbestritten oder rechtskräftig fest-
gestellt ist.
§ 13 In welcher Form müssen Sie Willenserklärun-
gen und Anzeigen abgeben?
Ihre Willenserklärungen und Anzeigen benötigen wir in Text-
form (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
13
[Seite 14]
Streitschlichtungsstellen
Meinungsverschiedenheiten und Rechtsweg
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever-
sicherung
Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versiche-
rers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit dem
Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt ha-
ben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung wenden.
Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist
eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi-
cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle
nicht verbindlich entscheiden.
Versicherungsaufsicht
Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi-
cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten
bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die
für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als
Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher-
schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden,
steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen
14
[Seite 15]
4. Anhang: Gesetzesauszüge (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch
oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes
4.1 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
(VVG) Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset-
zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu-
§ 14 Fälligkeit der Geldleistung
wirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob-
(1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der liegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung
Beendigung der zur Feststellung des Versicherungs- insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei-
falles und des Umfanges der Leistung des Versiche- nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall ei-
rers notwendigen Erhebungen. ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist
der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem
(2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines
der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-
Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles be-
nehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die
endet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszah-
Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahr-
lungen in Höhe des Betrages verlangen, den der Ver-
lässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
sicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat.
Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebun- (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungs-
gen infolge eines Verschuldens des Versicherungs- nehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt
nehmers nicht beendet werden können. des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann
der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
(3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der
werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden
Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit
vorsätzlich verursacht.
wird, ist unwirksam.
§ 215 Gerichtsstand
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der
(1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die
Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich
vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versiche-
zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer
rungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist,
zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Er-
kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Mo-
mangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Auf-
nats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt
enthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsneh-
hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei
mer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf
grober Fahrlässigkeit. (2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerkla-
gen der anderen Partei nicht anzuwenden.
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verlet-
zung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden (3) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zu-
vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung ver- lässig für den Fall, dass der Versicherungsnehmer
pflichtet ist, ist er nur leistungsfrei, wenn der Versiche- nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-
rungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. lichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie- Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnli-
genheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
in einem der Schwere des Verschuldens des Versi- bekannt ist.
cherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kür-
zen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer gro-
ben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. 4.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB)
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leis-
tung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegen- § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder
den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur-
sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungs-
nehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des
Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer
nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden
Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraus-
setzung, dass der Versicherer den Versicherungsneh-
mer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
[…]
§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch
gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den
Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden
ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des
Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
15
[Seite 16]
5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kun- Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Ge-
den und Interessenten der Envivas Kran- sundheitsdaten bei Abschluss eines Krankenversiche-
rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilli-
kenversicherung AG gung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein.
Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, er-
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
durch die Envivas Krankenversicherung AG und die Ihnen i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jeder-
nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte zeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf
geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künf- von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der
tigen vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns ge-
Berechtigten sowie etwaigen mitversicherten Personen genüber erteilt worden sind.
und sonstigen Beteiligten weiter.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes-
5.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6
Envivas Krankenversicherung AG Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich
Gereonswall 68, 50670 Köln sein:
Telefon 0221 - 27 14 05 70
E-Mail info@envivas.de - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Be-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post triebs, einschließlich des Trainings und der Weiterent-
unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbe- wicklung technischer Systeme,
auftragter“ oder per E-Mail unter:
datenschutzbeauftragter@envivas.de. - zur Optimierung unserer internen Abläufe,
5.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Daten- - zur Anonymisierung von Daten, z.B. um daraus Statisti-
verarbeitung ken zu erstellen,
Fordern Sie Informationen z. B. zu unserem Unterneh-
men oder zu Produkten oder Leistungen unseres Unter- - zu einer passgenauen Werbung für unsere eigenen
nehmens an, benötigen wir die von Ihnen hierbei ge- Versicherungsprodukte und für andere Produkte der
machten Angaben für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Unternehmen der Generali Gruppe und deren Koopera-
Falls Sie eine Beratung wünschen, benötigen wir Ihre An- tionspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
gaben zur Weitergabe an unseren Vertriebspartner.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; insbe-
achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
(DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver- können.
sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen
maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B.
Unternehmen zur Einhaltung der „Verhaltensregeln für aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtli-
den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die cher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs-
deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen
oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
präzisieren. Diese Verhaltensregeln können Sie im Inter- i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
net unter www.envivas.de/dsgvo abrufen.
Auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benöti- Art. 7 DSGVO informieren wir Sie mittels personalisierter
gen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den E-Mails sowie ggf. telefonisch über Produkte und Ser-
Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von vices und befragen Sie auf gleichem Wege zu Ihrer Kun-
uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versiche- denzufriedenheit. In diesem Zusammenhang analysieren
rungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur wir Ihr Nutzungsverhalten im Hinblick auf erhaltene
Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policie- E-Mails. Das bedeutet: wir verwenden E-Mails, die sog.
rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Grund und Zählpixel enthalten. Dadurch können wir feststellen, ob
zum Umfang einer medizinischen Behandlung benötigen Sie unsere Mail geöffnet sowie ggf. genutzt haben. Z. B.
wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall können wir nachvollziehen, welche Elemente innerhalb
eingetreten ist und inwieweit ein Anspruch auf Versiche- der E-Mail, d.h. Logos, Buttons, Links etc. Sie angeklickt
rungsleistungen besteht. haben und wie lange Sie in bestimmten Bereichen der
Die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. der Abschluss E-Mail verweilten. Diese Informationen werten wir aus,
und die Durchführung des Versicherungsvertrages ist um sie anschließend für zukünftige E-Mails zu berück-
ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da- sichtigen, d.h. um für Sie nicht interessante Informationen
ten nicht möglich. herauszufiltern und Ihnen auf Ihre Wünsche und Bedürf-
nisse abgestimmte Benachrichtigungen zukommen las-
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen sen zu können.
Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Sta-
tistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Er- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen wer-
füllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. den. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungser-
klärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbe- DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt
zogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwe- worden sind.
cke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere
16
[Seite 17]
5.3 Kategorien von Empfängern der personen- Externe Dienstleister
bezogenen Daten Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Rückversicherer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezi- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer
ellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Da- und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
für kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Über-
Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, sicht in den Vertragsbedingungen und Kundeninformatio-
damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder nen, die Sie vor Antragstellung erhalten haben, sowie in
den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite un-
es möglich, dass der Rückversicherer unser Unterneh- ter www.envivas.de/dsgvo entnehmen.
men aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Ri-
Soweit mehrere Unternehmen Ihre personenbezogenen
siko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von
Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26
Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Da-
DSGVO) verarbeiten, haben sich die jeweiligen Unterneh-
ten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
men untereinander vertraglich dazu verpflichtet, ihre da-
lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforder-
tenschutzrechtlichen Pflichten (einschließlich Informati-
lich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten
onspflichten und Betroffenenrechte) in eigener
Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen
Verantwortung zu erfüllen.
können Sie von unserem Rückversicherer, der Generali
Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München erhal- Weitere Empfänger
ten. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Da-
ten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Be-
Vermittler
hörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
Soweit sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens
(z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- und Sozialbe-
die Notwendigkeit zur Einbeziehung eines Vermittlers
hörden oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte).
ergibt, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und
zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags- und
Vertragsdaten. Gleiches gilt, wenn Sie hinsichtlich Ihrer 5.4 Dauer der Datenspeicherung
Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer- Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie
den. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich
die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informati- sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezo-
onen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche- gene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An-
rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benöti- sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht wer-
gen. den können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder
bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre perso-
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
nenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver-
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unter-
nehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungs- pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah-
rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
aufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unterneh-
Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Spei-
men zentral wahr. So können Ihre Daten etwa zur
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten oder von Er- cherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.
klärungen, die mehrere Unternehmen unserer Gruppe be-
treffen (z. B. Einwilligungen oder Widerrufe) für den tele- 5.5 Betroffenenrechte
fonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu
Schadenbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge- Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber
meinsamen Postbearbeitung durch ein Unternehmen hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
oder mehrere Unternehmen der Gruppe gemeinsam ver- die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlan-
arbeitet werden. Soweit wir auf Basis der Würdigung der gen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung
Umstände annehmen dürfen, dass Sie Post, E-Mails oder der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus-
Zahlungen nicht an das für Ihr Anliegen zuständige Kon- gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struk-
zernunternehmen adressiert haben, bemühen wir uns in turierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu-
bestimmten Fällen fehladressierte Post- und E-Mailein- stehen.
gänge sowie Zahlungen innerhalb des Konzerns an das
zuständige Unternehmen weiterzuleiten.
Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem
Geldwäschegesetz) oder auf Basis berechtigter Interes-
sen können wir auch Daten an die Generali Deutschland
AG als Obergesellschaft der deutschen Unternehmens-
gruppe, an die Assicurazioni Generali S.p.A. als Konzern-
mutter der internationalen Generali Gruppe, sowie an an-
dere Gesellschaften der deutschen oder internationalen
Generali Gruppe übertragen.
In unserer Dienstleisterliste in den Vertragsbedingungen
und Kundeninformationen, die Sie vor Antragstellung er-
halten haben, sowie in der jeweils aktuellen Version im In-
ternet unter www.envivas.de/dsgvo finden Sie die Unter-
nehmen, die an einer zentralisierten oder gemeinsamen
Datenverarbeitung teilnehmen.
17
[Seite 18]
Widerspruchsrecht Angaben in der Anfrage bzw. im Antrag auf Zusatzversi-
cherung sowie zum Zwecke späterer Aktualisierungen
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- allgemeine Versichertendaten (Name, Vorname, An-
bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi- schrift, Geburtsdatum, TK-Versichertennummer bzw.
dersprechen. Krankenversichertennummer) an die Envivas übermittelt.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Inte- Ferner willigen Sie ein, dass die TK der Envivas das Ende
ressen, können Sie dieser Verarbeitung mit Wirkung für Ihrer TK-Versicherung zum Zwecke der von der Envivas
die Zukunft widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonde- vorzunehmenden Prämienanpassung mitteilt.
ren Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverar-
beitung sprechen. Einer Verarbeitung Ihrer personenbe- Ihnen ist bekannt, dass die vorstehenden Einwilligungen
zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung können freiwillig sind und Sie sie jederzeit ohne Angabe von
sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für Gründen auch direkt gegenüber der TK widerrufen kön-
die Zukunft widersprechen. nen.
Sollten Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre perso-
5.9 Änderung der Datenschutzhinweise
nenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten; es sei
denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen
die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte zu ändern. Eine aktuelle Version finden Sie jederzeit im
und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient Internet unter www.envivas.de/datenschutz.
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
Rechtsansprüchen. nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist an
zuvor informieren.
den oben genannten Verantwortlichen für die Daten-
verarbeitung zu richten.
5.6 Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an
den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an
eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für
unser Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbe-
hörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf
5.7 Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister au-
ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über-
mitteln, dann tun wir dies nur, soweit dem Drittland durch
die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzni-
veau bestätigt wurde oder andere angemessene Daten-
schutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne
Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklau-
seln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu kön-
nen Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen
anfordern.
5.8 Einwilligung in den Datenaustausch mit der
TK
Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie
ein, dass die Envivas der TK im Rahmen des Kooperati-
onsvertrages ab Antragstellung allgemeine Daten Ihres
Versicherungsvertrages (Name, Vorname, Geburtsda-
tum, Vertragsnummer, beantragte bzw. abgeschlossene
Tarife, Versicherungsbeginn und -ende) übermittelt sowie
Ihre Angaben über das Bestehen einer TK-Versicherung
einschließlich der TK-Versichertennummer bzw. Kranken-
versichertennummer mitteilt. Sie ermächtigen die TK,
diese Daten zum Zwecke der Steuerung des Angebotes
von Zusatzversicherungen (z. B. Vermeidung von Dop-
pelangeboten) zu verarbeiten und zu nutzen.
Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie
ferner ein, dass die TK im Rahmen des Kooperationsver-
trages zum Zwecke der Vervollständigung fehlender
18
[Seite 19]
6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungs-
nehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist den Vertrag gebunden.
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs-
• der Versicherungsschein,
recht ausgeübt haben.
• die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und
Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese
14 Tage nach dem Vertragsschluss.
wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
• diese Belehrung,
Abschnitt 2
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten
weiteren Informationen
Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren In-
formationen werden die Informationspflichten im Folgenden
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
im Einzelnen aufgeführt:
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Envivas Krankenversicherung AG,
Gereonswall 68, 50670 Köln.
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfü-
Ein Widerruf per E-Mail ist möglich gung zu stellen:
an die E-Mail-Adresse: kundenservice@envivas.de
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.en- lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;
vivas.de ausüben. Dort finden Sie die Widerrufsfunktion anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der
über den Menüpunkt Service oben auf unserer Website Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Regis-
sowie im unteren Bereich der Seite unter „Widerruf“ → ternummer;
„Vertrag widerrufen“. Wenn Sie diese Online-Funktion
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede an-
nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Da-
dere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen
tenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein-
dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristi-
gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wi-
schen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
derrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres
auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit
Eingangs.
die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmun-
gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
Widerrufsfolgen
gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor-
gehobenen und deutlich gestalteten Form;
Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi-
derrufsfrist und haben Sie hierzu ausdrücklich zuge- 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
stimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der
4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder
Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur
anderer Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift
den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung
des Garantiefonds sind anzugeben;
entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den
Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Wi- 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
derrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit
Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag der Leistung des Versicherers;
in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs-
schutz bestanden hat, multipliziert mit 1/365 des Jahres- 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
beitrages. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistun- Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Bei-
gen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts träge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche-
aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versiche- rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsver-
rungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten. träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht
angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen
seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Prei-
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
ses ermöglichen;
Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge,
dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den
19
[Seite 20]
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung ge-
stellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits-
dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des
Preises;
9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, ins-
besondere über den Beginn der Versicherung und des
Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, wäh-
rend der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein
soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, ins-
besondere Namen und Anschrift derjenigen Person, ge-
genüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-
folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über
den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenen-
falls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Über-
mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All-
gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen
die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form;
11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere
zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ-
lich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch
Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, be-
dürfen die Informationen einer hervorgehobenen und
deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht
der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen
vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die
in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mit-
geteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der
Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kom-
munikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu füh-
ren;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtli-
chen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ge-
gebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Mög-
lichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Auf-
sichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung
20
[Seite 21]
7. Liste der Dienstleister
(Anlage zur Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung)
Die Envivas Krankenversicherung AG (im folgenden Envivas genannt) arbeitet unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203
StGB geschützter Daten derzeit mit den folgenden Stellen (Unternehmen/Personen) zusammen. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstver-
ständlich nur im Einzelfall und bei Bedarf unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an einzelne Dienstleister übermittelt:
Unternehmen Übertragene Aufgaben
Generali Deutschland AG Konzernrevision, Datenschutzbeauftragter, Rechnungswesen, Steu-
ern, Recht, Unternehmenskommunikation, Bestandsverwaltung, Kun-
den- und Leistungsservice, Strategisches Leistungs- und Gesund-
heitsmanagement, Compliance, Rückversicherung, Versicherungs-
vertrieb, IT, Geldwäschebeauftragter, Regressbearbeitung, IT-Dienst-
leistungen wie z. B. Bereitstellung Software und Kommunikationsmit-
tel, Betreuung Server, Erstellung IT-Sicherheitskonzept
Generali Deutschland Services GmbH Abwicklung Zahlungsverkehr, Druck, Versand, Logistik, Eingangspost-
bearbeitung inkl. Scannen und Archivierung, Kundenkorrespondenz in
Vertragsangelegenheiten, telefonischer Kundendienst, Antragsbear-
beitung
Generali Health Solutions GmbH Durchführung von Gesundheitsprogrammen und deren Evaluation
BSI Business Systems Integration AG IT-Dienstleistungen Kundenservice und Telefonie
Europ Assistance Services GmbH Telefonischer Kundenservice, Assistanceleistungen
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Zusätzliche Assistanceleistungen
Institut für medizinische Begutachtungen (IMB) Medizinische Begutachtungen
Medexo GmbH Medizinische Begutachtungen
MD Medicus GmbH Assistanceleistungen im Tarif PflegeXtra
Medallia Inc., London, Großbritannien Kundenzufriedenheitsbefragungen
Personal Business Machine AG Dienstleistungen zur Durchführung von personalisierter
Kundenansprache
Techniker Krankenkasse Abgleich von Vertragsdaten
Viamed GmbH Medizinische Begutachtungen
Darüber hinaus arbeitet die Envivas mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten erhe-
ben, verarbeiten und nutzen:
Stellen Tätigkeiten
Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Psychiater, Angehörige sonstiger Heil- Begutachtungen zu medizinischen Fragen,
berufe, Institute für medizinische Begutachtungen, Krankenhäuser Auskünfte zu Behandlungen und Erkrankungen
Beratungsunternehmen Unterstützung und Beratung in Leistungs- und Abrechnungsfragen im
In- und Ausland
Letter-Shops Serienbrief-Erstellung, Durchführung von Mailingaktionen
Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Kundenzufriedenheitsbefragungen,
Markt- und Meinungsforschung
IT-Dienstleister IT- und Internetservices (z. B. digitaler Antrag)
PR-Berater Öffentlichkeitsarbeit
Letzte Änderungen: 1. August 2021
Die aktuelle Liste der Dienstleister finden Sie jederzeit im Internet unter www.envivas.de/datenschutz. Sie kann auch telefonisch oder per Post angefordert werden.
Envivas Krankenversicherung AG · Gereonswall 68 · 50670 Köln
Tel. 0221 - 27 14 05 70 · info@envivas.de · www.envivas.de
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