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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

envivas TravelPlus: die Bedingungen im Volltext

Jahresvertrag für Mitglieder der Techniker Krankenkasse, einzeln oder als Familie, für beliebig viele Auslandsreisen bis 60 Tage ohne Selbstbeteiligung, mit sinnvollem Rücktransport, Krankenbesuch, 24-Stunden-Service und Bergung nach Unfall bis 2.500 Euro.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„Im Versicherungsfall übernehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen.“§ 1 Abs. 1, Seite 7
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutschland und dem Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.“§ 2 Abs. 1, Seite 7
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutschland und dem Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„Der Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutschland“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Versicherungsschutz besteht während der ersten 60 Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen.“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Versicherungsschutz besteht während der ersten 60 Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen.“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„Mit dem Ende der Auslandsreise, spätestens jedoch am 61. Tag der Auslandsreise.“§ 2 Abs. 3, Seite 7
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und“§ 3 Abs. 1, Seite 8
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnein„Wird der Antrag auf Abschluss von TravelPlus erst nach dem Grenzübertritt gestellt, besteht erst mit Beginn einer neuen Auslandsreise Versicherungsschutz.“§ 2 Abs. 2, Seite 7
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitja„Solange die versicherte Person aus medizinischen Gründen ... verlängert sich der Versicherungsschutz entsprechend.“§ 2 Abs. 3, Seite 7
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)ja„Familien und kinderlose Paare können sich im Tarif TravelXF versichern.“§ 3 Abs. 2, Seite 8

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für“§ 5 Abs. 2, Seite 9
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für“§ 5 Abs. 3, Seite 9
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortja„kann die versicherte Person unter den Krankenhäusern im Reiseland frei wählen.“§ 5 Abs. 1 Nr. 2, Seite 8
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„Arznei-, Verband- und Heilmittel.“§ 5 Abs. 2, Seite 1
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)ja, bis zur Versicherungssumme„Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum ersten Mal notwendig sind.“§ 5 Abs. 2, Seite 9
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungenja, bis zur Versicherungssumme„Arznei-, Verband- und Heilmittel.“§ 5 Abs. 2, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen.“§ 5 Abs. 5, Seite 9
Einfache Zahnfüllungenja, bis zur Versicherungssumme„schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen.“§ 5 Abs. 5, Seite 9
Reparatur von Zahnersatz und Provisorienja, bis zur Versicherungssumme„einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen.“§ 5 Abs. 5, Seite 1
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtja, bis zur Versicherungssumme„die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen.“§ 5 Abs. 4, Seite 9
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertja, bis zur Versicherungssumme„Wenn bei Reisebeginn aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und erst während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.“§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Seite 9
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nein„Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen; dazu gehören auch psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen“§ 6 Abs. 1 Nr. 6, Seite 10
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen die Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport“§ 5 Abs. 6, Seite 8
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesja, bis zur Versicherungssumme„die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jahren.“§ 5 Abs. 3, Seite 9
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar.“§ 5 Abs. 7, Seite 1
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar.“§ 5 Abs. 7, Seite 1
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Wir übernehmen die Kosten für den Krankenrücktransport an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.“§ 5 Abs. 7, Seite 8
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 2.500 €„Wir übernehmen die Kosten für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person. ... Wir übernehmen höchstens 2.500 Euro je Versicherungsfall.“§ 5 Abs. 8, Seite 9
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis zur Versicherungssumme„für die Überführung an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person.“§ 5 Abs. 9, Seite 9
Bestattung am Sterbeort im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Im Todesfall übernehmen wir die Kosten wahlweise › für die Bestattung im Ausland oder“§ 5 Abs. 9, Seite 9
Notrufzentrale rund um die Uhrja„ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service“§ 5 Abs. 13, Seite 10
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)ja„bei stationärem Aufenthalt: garantierte Kostenübernahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern“§ 5 Abs. 13, Seite 10
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten Person ... übernehmen wir die Kosten für Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person für einen Krankenbesuch.“§ 5 Abs. 11, Seite 9
Rückholung mitreisender minderjähriger Kinderja, bis zur Versicherungssumme„Dann übernehmen wir die Kosten für die Betreuung des mitreisenden Kindes und für seine Rückreise an den Wohnsitz.“§ 5 Abs. 10, Seite 9
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten und Zahnärzten“§ 5 Abs. 13, Seite 10

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„Behandlungen, die alleiniger Grund oder einer der Gründe für die Reise waren“§ 6 Abs. 1 Nr. 3, Seite 10
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits bei Beginn der Auslandsreise feststand“§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Seite 10
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)ja, bis zur Versicherungssumme„Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegsereignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.“§ 6 Abs. 2 Nr. 2, Seite 11
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsja„Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegsereignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.“§ 6 Abs. 2 Nr. 2, Seite 11
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussja„Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen“§ 6 Abs. 1 Nr. 11, Seite 10
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnahmen zur Rehabilitation“§ 6 Abs. 1 Nr. 7, Seite 10
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungja„Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung“§ 6 Abs. 1 Nr. 12, Seite 10
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälleja„Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen, ... die die versicherte Person vorsätzlich“§ 6 Abs. 2 Nr. 1, Seite 11

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisekeine„Im Versicherungsfall übernehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen.“§ 1 Abs. 1, Seite 7
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgenja„Für unsere Leistung gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Ansprüche gegen andere Kostenträger gehen den gegen uns gerichteten Ansprüchen grundsätzlich vor.“§ 7 Abs. 4, Seite 11
Wartezeit oder Karenz nach Abschlusskeine„Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn einer Auslandsreise.“§ 2 Abs. 2, Seite 7
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungnicht geregelt
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)keine„Rechnungen benötigen wir im Original oder als Kopie.“§ 7 Abs. 1, Seite 11
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausja„Solange die versicherte Person aus medizinischen Gründen ... verlängert sich der Versicherungsschutz entsprechend.“§ 2 Abs. 3, Seite 7

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr.“§ 4 Abs. 2, Seite 8
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)ja„Für jede versicherte Person, die während der Vertragslaufzeit 70 Jahre alt wird, erhöht sich der Grundbeitrag um 27,30 Euro.“§ 10 Abs. 3, Seite 12
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallkeine„Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.“§ 4 Abs. 2, Seite 8
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) envivas TravelPlus

Volltext aufklappen: Wichtige Vertragsunterlagen TravelXN/TravelXF (06.26)
[Seite 1] Tarif TravelPlus (TravelXN / TravelXF) für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung Wichtige Vertragsunterlagen zum Tarif TravelPlus (TravelXN / TravelXF) Stand: 7.2026 1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Seite 1 2. Kundeninformation für den Online-Abschluss Seite 3 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Seite 5 4. Anhang: Gesetzesauszüge Seite 15 5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten der Envivas Krankenversicherung AG Seite 16 6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht Seite 19 7. Liste der Dienstleister Seite 21 1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Envivas Krankenversicherung AG TravelPlus (XN/XF) Deutschland Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif TravelPlus. Diese Informa- tionen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus – AVB TravelXN/XF, dem Versicherungsan- trag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kann als Einzelversicherung für eine Person (Tarif TravelXN) oder als Familienversicherung für Eltern mit ihren Kindern unter 18 Jahren (Tarif TravelXF) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ab- geschlossen werden. Zahnbehandlungen › schmerzstillende Zahnbehandlung Was ist versichert? › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung Der Tarif TravelPlus bietet Versicherungsschutz für alle › provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkro- privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer nen jeweils in einfacher Ausführung von bis zu 60 Tagen. › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel Transporte › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiothe- rapeuten nach freier Wahl › Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt › ärztlich verordnete Behandlungen durch medizinisches Fachpersonal (z. B. Chiropraktiker, Osteopath, Heil- › soweit erforderlich, auch Kosten für den Transport vom praktiker) Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgele- gene geeignete Krankenhaus › psychologische und psychotherapeutische Erstbe- handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur- › Kosten für einen Rücktransport, wenn katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö- − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder rungen − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder › ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs- mittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte) − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Kosten des Rücktransports übersteigen würden Krankenhausaufenthalt › im Todesfall Kosten für die Überführung an einen Ort › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken- nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufent- haus halts der versicherten Person › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen Bergung Kindes Kosten für die unfallbedingte Suche, Rettung und Ber- Leistungen bei Schwangerschaft gung bis zu 2.500 Euro EV217 07.26 8272 › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburt Weitere Leistungen › Entbindung bei Frühgeburt › Betreuung minderjähriger Kinder › Kosten für einen Krankenbesuch › weitere in den AVB genannte Soforthilfen 1 [Seite 2] Was ist nicht versichert? Wann und wie zahle ich? › Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom Keine Leistungspflicht besteht z. B. für: gewählten Tarif. × geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland Einzelversicherung (TravelXN): × Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise 19,40 Euro pro Person / Jahr (Grundbeitrag) bereits feststand Familienversicherung (TravelXF): × Behandlungen bei einer normal verlaufenden Schwanger- 44,80 Euro pro Familie / Jahr (Grundbeitrag) schaft › Der Grundbeitrag erhöht sich für jede versicherte Person × Kieferregulierung nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Le- bensjahr vollendet wird, um 27,30 Euro. Für Personen, × kosmetische Leistungen die zu Beginn ihrer Versicherung das 75. Lebensjahr be- × Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- reits vollendet haben, erhöht sich der Grundbeitrag um onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger 78,00 Euro. × Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatoriums- › Der Erstbeitrag ist sofort nach Abschluss des Versiche- behandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten auf- rungsvertrags, der jeweilige Folgebeitrag zu Beginn eines nehmen jeden Verlängerungsjahres zu zahlen. × Psychotherapie › Wenn die Bank den Beitragseinzug bei Fälligkeit mangels Deckung nicht durchführt, gilt die Zahlung als nicht recht- × alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak- zeitig vorgenommen. Ist der Erstbeitrag nicht rechtzeitig tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung gefun- gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange den haben Sie nicht gezahlt haben. Ist der Erstbeitrag nicht rechtzei- × diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel so- tig gezahlt und der Versicherungsfall tritt ein, besteht kein wie Produkte zur Körperpflege Anspruch auf die Versicherungsleistung. › Wird ein Folgebeitrag nicht oder nicht fristgerecht gezahlt, kann dies zum Verlust oder zur Einschränkung Ihres Ver- sicherungsschutzes führen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis- tungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenan- teile entstehen. Wann beginnt und endet die Deckung? › Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche- ! Bei längeren Auslandsaufenthalten als 60 Tagen besteht rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Versicherungsschutz für die ersten 60 Tage. − Abschluss des Versicherungsvertrags (Zugang des Versicherungsscheins), − der Erteilung der vorgesehenen Einzugsermächti- gung bzw. nicht vor Zahlung des Beitrags, − Beginn des Auslandsaufenthaltes. Wo bin ich versichert? › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche- rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. ✓ Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in al- len Ländern, in denen die versicherte Person nicht ihren › Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr gewöhnlichen Aufenthalt hat. abgeschlossen; er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. ✓ Deutschland gilt nicht als Ausland. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Welche Verpflichtungen habe ich? › Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines › Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet: jeden Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist − Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen für den Vertrag insgesamt oder in Bezug auf einzelne − erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Versi- versicherte Personen möglich. cherungsfalls und der Leistungspflicht zu erteilen › Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. − die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu › Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag in- entbinden nerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungs- − sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauf- mitteilung außerordentlich kündigen. tragten Arzt untersuchen zu lassen 2 [Seite 3] 2. Kundeninformation für den (Familienversicherung) – AVB TravelXN/XF. Diese AVB finden Online-Abschluss Sie unmittelbar hinter dieser Kundeninformation. 2.5.3 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung 2.1 Identität des Versicherers Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas Ihr Versicherer ist die Envivas Krankenversicherung AG (nach- alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envi- folgend: Envivas). Die Envivas ist eine Aktiengesellschaft mit vas die notwendige Prüfung durchgeführt hat. Sitz in Köln. Sie ist unter der Handelsregisternummer HR B 52059 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Die Leistung der Envivas erfolgt in der Regel durch Überwei- sung des fälligen Betrages. Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Dieser wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder Uli Rothaufe (Vors.), 2.6 Gesamtpreis der Versicherung Nils Heise und Daniel Spooren. (Versicherungsbeitrag) Die Beiträge werden im Online-Formular Ihres Antrags auf der Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Arne Benzin. Grundlage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“ im Informati- 2.2 Ladungsfähige Anschrift onsblatt zu Versicherungsprodukten und in § 10 der AVB sowie Die ladungsfähige Anschrift der Envivas lautet: in einer Übersicht, die Ihnen vor der Online-Absendung ange- zeigt wird, für jede Person und jeden Tarif einzeln aufgeführt. Envivas Krankenversicherung AG Gereonswall 68 2.7 Zusätzlich anfallende Kosten 50670 Köln Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den an- Telefon: 0221 - 27 14 05 70 gebotenen Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steu- E-Mail: info@envivas.de ern oder Gebühren, auch nicht für die von der Envivas angebo- tenen Assistanceleistungen. 2.3 Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung. 2.8 Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag 2.4 Garantiefonds und wird vom Versicherungsbeginn an erhoben. Er ist zu Be- In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder ginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens können Sie sich an die Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages 74c, 50968 Köln wenden. zu zahlen. Der Abschluss des Tarifs TravelPlus aufgrund dieser Vertragsunterlagen (vgl. 2.5.1) ist nur möglich, wenn Sie am Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die Lastschriftverfahren teilnehmen. Daher gilt der Erstbeitrag bis Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator zum Eingang der Lastschrift bei dem von Ihnen angegebenen AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs- Geldinstitut als gestundet. unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen. 2.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten 2.5 Vertragsrelevante Unterlagen / Merkmale der Informationen Versicherungsleistungen Die an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Informationen hält 2.5.1 Vertragsunterlagen die Envivas ständig für Sie aktuell. Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von 2.10 Zustandekommen des Vertrages Bedeutung: Sie füllen das Online-Formular vollständig aus und senden es › Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält elektronisch an die Envivas. Der Vertrag gilt, vorbehaltlich des die Informationen, die für den Abschluss und die Erfüllung Eingangs des ausgefüllten Online-Formulars bei der Envivas, des Vertrages von besonderer Bedeutung sind. bereits mit dem Tag der Absendung als zustande gekommen. › Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) be- Wenn Sie das Online-Formular ordnungsgemäß ausgefüllt ha- schreiben die Versicherungsleistungen im Detail und ent- ben, bestätigt die Envivas Ihnen den Vertragsschluss postwen- halten alle sonstigen Regelungen. dend auf elektronischem Weg. Der Versicherungsvertrag › Das von Ihnen auszufüllende Online-Formular dient insbe- kommt endgültig erst zustande, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht sondere der Konkretisierung des gewünschten Versiche- nicht ausgeübt haben. rungsschutzes. 2.11 Widerrufsrecht › Die Ihnen auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Bedingun- rungsbestätigung, die Sie sich unbedingt ausdrucken soll- gen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Wi- ten, dokumentiert den geschlossenen Versicherungsver- derrufs finden Sie in der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht auf trag. Seite 19. Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungs- 2.12 Vertragslaufzeit vermittlers) sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos- schriftlich bestätigt werden. sen. 2.5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen 2.13 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im verein- Sie können Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe von barten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines je- Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im den Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Zusammenhang mit einer Reise entstehen, und für sonstige vereinbarte Leistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den 2.14 Anwendbares Recht Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Aus- Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre- landsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus: Tarif publik Deutschland Anwendung. TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF 2.15 Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache. 3 [Seite 4] 2.16 Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas: Telefon: 0221 - 27 14 05 70 E-Mail: kundenservice@envivas.de Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einver- nehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) auch an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de www.versicherungsombudsmann.de wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche- rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs- vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile- gungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas teil. Seine Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Näheres regelt das Statut des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung, abrufbar unter www.pkv-ombudsmann.de. 2.17 Aufsichtsbehörde Private Krankenversicherungsunternehmen unterliegen in Deutschland der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn www.bafin.de Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich auch an diese Aufsichtsbehörde wenden. 4 [Seite 5] 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus: Tarif TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF (Familienversicherung) (AVB TravelXN/XF 5.2025) Inhaltsverzeichnis §1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif TravelPlus? (1) Gegenstand der Versicherung (2) Versicherungsfall (3) Vertragsgrundlagen §2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz? (1) Reisedauer und Reiseziel (2) Beginn des Versicherungsschutzes (3) Ende des Versicherungsschutzes §3 Wer kann sich versichern? (1) Versicherung im Tarif TravelXN (Einzelversicherung) (2) Versicherung im Tarif TravelXF (Familienversicherung) (3) Fortführung bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung §4 Wie wird die Versicherung abgeschlossen? Wie lange läuft der Vertrag? (1) Abschluss des Versicherungsvertrags (2) Versicherungsdauer und Kündigung (3) Ende der Versicherung bei Wegzug (4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des Versicherungsnehmers §5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? (1) Allgemeine Regelungen (2) Ambulante Behandlung (3) Behandlung im Krankenhaus (4) Behandlung bei Schwangerschaft (5) Zahnärztliche Behandlung (6) Krankentransport (7) Krankenrücktransport (8) Suche, Rettung und Bergung (9) Bestattung und Überführung (10) Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder unter 18 Jahren (11) Krankenbesuch (12) Blutkonserven (13) Weitere Hilfen §6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur zum Teil? (1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behandlungen und Hilfsmittel (2) Allgemeine Leistungseinschränkungen (3) Einwände gegen die Abrechnung §7 Wie funktioniert die Kostenerstattung im Versicherungsfall? (1) Notwendige Angaben und Nachweise (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen (3) Rechnungen in ausländischer Währung (4) Erstattung bei mehreren Kostenträgern §8 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen? Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten verletzt werden? (1) Obliegenheiten (2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten 5 [Seite 6] §9 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen bei Ansprüchen gegen Dritte? Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten verletzt werden? (1) Obliegenheiten (2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten § 10 Was kostet die Versicherung? Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird? (1) Zahlung des Beitrags (2) Berechnung und Höhe des Beitrags bei Abschluss des Vertrags (3) Erhöhung des Grundbeitrags ab einem Alter von 70 Jahren im laufenden Vertrag (4) Berechnung des Beitrags bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung (5) Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags § 11 Wann können wir die AVB und die Beiträge ändern? § 12 Wann können Sie mit eigenen Forderungen gegen uns aufrechnen? § 13 In welcher Form müssen Sie Willenserklärungen und Anzeigen abgeben? Streitschlichtungsstellen 6 [Seite 7] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus: Tarif TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF (Familienversicherung) (AVB TravelXN/XF 5.2025) Willkommen bei der Envivas Krankenversicherung Wir freuen uns, dass Sie sich für den Tarif TravelPlus entschieden haben. In diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erfahren Sie alle Details und Bedingungen zu Ihrem Tarif. Zunächst erhalten Sie Informationen zum Verständnis einiger Begriffe in den AVB: • Wer ist der Antragsteller? Das sind Sie, wenn Sie bei uns den Abschluss eines Versicherungsvertrags nach Tarif TravelPlus beantragt haben. • Wer ist der Versicherungsnehmer? Das sind ebenfalls Sie – nämlich als unser Vertragspartner, wenn der Versicherungsver- trag zustandegekommen ist. Meist sprechen wir Sie in den AVB persönlich an. Auch wenn der „Versicherungsnehmer“ genannt wird, sind Sie gemeint. • Wer sind die versicherten Personen? Sie können in Ihrem Tarif sowohl sich selbst als auch andere Personen (mit)versichern. Die Personen, für die nach Ihrem Vertrag Versicherungsschutz besteht, bezeichnen wir als versicherte Personen. Das können Sie selbst sein und auch weitere Personen, für die Sie den Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif § 2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versiche- TravelPlus? rungsschutz? (1) Gegenstand der Versicherung (1) Reisedauer und Reiseziel Der Tarif TravelPlus bietet bei Auslandsreisen Versiche- Versicherungsschutz besteht während der ersten 60 rungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere in die- Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen. Der sen AVB genannte Ereignisse. Im Versicherungsfall über- Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutsch- nehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere land und dem Land, in dem die versicherte Person ihren in diesen AVB vereinbarte Leistungen. gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Versicherungsfall Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige (2) Beginn des Versicherungsschutzes Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krank- 1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Ver- heit oder Unfallfolgen im Ausland. tragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versiche- rungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn einer Auslands- Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er reise. endet, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr benötigt. 2. Die versicherte Person ist auf ihrer Auslandsreise nur versichert, wenn die Versicherung beantragt wird, be- Als Versicherungsfälle gelten auch vor die Person Deutschland verlässt. Wird der Antrag 1. der Krankenrücktransport, auf Abschluss von TravelPlus erst nach dem Grenz- übertritt gestellt, besteht erst mit Beginn einer neuen 2. die Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikatio- Auslandsreise Versicherungsschutz. nen, Frühgeburt und Fehlgeburt, 3. der Tod sowie (3) Ende des Versicherungsschutzes 4. weitere in § 5 genannte Ereignisse. In folgenden Fällen endet der Versicherungsschutz auch für laufende Versicherungsfälle: (3) Vertragsgrundlagen 1. Mit dem Ende der Auslandsreise, spätestens jedoch Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus am 61. Tag der Auslandsreise. 1. den Angaben im Antrag, Ausnahme: Solange die versicherte Person aus medi- 2. diesen AVB, zinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Ge- 3. eventuellen zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen sundheit zurückreisen oder zurücktransportiert wer- und den kann, verlängert sich der Versicherungsschutz entsprechend. 4. den gesetzlichen Vorschriften. 2. Mit dem Ende des Versicherungsvertrags. Einzelhei- Für den Vertrag gilt deutsches Recht. ten zum Ende des Versicherungsvertrags sind in die- sen AVB unter § 4 Absätze 2 bis 4 geregelt. 7 [Seite 8] § 3 Wer kann sich versichern? Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugehen. (1) Versicherung im Tarif TravelXN (Einzelversicherung) Sie können die Versicherung auch für einzelne versi- Im TravelXN können alle Personen versichert werden, die cherte Personen kündigen. Eine solche Kündigung ist › ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und aber nur wirksam, wenn die versicherte Person von der Kündigung weiß. › Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK) oder bei Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht. der TK familienversichert sind. (3) Ende der Versicherung bei Wegzug (2) Versicherung im Tarif TravelXF (Familienversiche- Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land au- rung) ßerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Familien und kinderlose Paare können sich im Tarif Tra- Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz verlegen, en- velXF versichern. Die mitversicherten Personen sind det der Vertrag. auch dann versichert, wenn sie ohne den Versicherungs- Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Auf- nehmer reisen. enthalt in ein Land außerhalb der EU, des EWR und der Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind: Schweiz, endet das Versicherungsverhältnis dieser Per- 1. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer kön- son. nen sich versichern, wenn Sie (4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des › Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und Versicherungsnehmers › Mitglied der TK oder bei der TK familienversichert 1. Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Die sind. versicherten Personen können den Versicherungs- vertrag aber fortsetzen, indem sie einen neuen Versi- 2. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer kön- cherungsnehmer benennen. Die Erklärung muss uns nen folgende Personen mitversichern, wenn diese ih- innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des Versi- ren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben: cherungsnehmers zugehen. Falls der neue Versiche- › Ihren Ehe- oder Lebenspartner rungsnehmer kein Mitglied der TK oder bei der TK fa- milienversichert ist: Dann erhöht sich der Beitrag so, › Ihren laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft wie es in diesen AVB unter § 10 Absatz 4 geregelt mit Ihnen wohnenden Lebensgefährten ist. › alle mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden 2. Mit dem Tod einer versicherten Person endet das oder unterhaltsberechtigten Kinder unter 18 Jahren Versicherungsverhältnis dieser Person. Wenn eine mitversicherte Person diese Vorausset- zungen nicht mehr erfüllt, endet die Versicherung für § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versiche- die versicherte Person im Tarif TravelXF zum Ende rungsfall? des jeweiligen Monats. (1) Allgemeine Regelungen (3) Fortführung bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung 1. Freie Arztwahl Wenn die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienver-si- Die versicherte Person kann unter Ärzten, Zahnärzten cherung der versicherten Person im TravelXN oder von und Physiotherapeuten frei wählen. Voraussetzung Ihnen im TravelXF endet, läuft der Vertrag weiter. Der ist, dass die behandelnde Person zur Heilbehandlung Beitrag erhöht sich ab Beginn des folgenden Versiche- im Reiseland zugelassen ist. rungsjahres. Alle Details dazu finden Sie in diesen AVB Mit einer ärztlichen Verordnung kann sich die versi- unter § 10 Absatz 4. cherte Person auch von medizinischem Fachpersonal (z. B. einem Chiropraktiker, Osteopathen oder Heil- § 4 Wie wird die Versicherung abgeschlossen? praktiker) behandeln lassen. Wie lange läuft der Vertrag? 2. Freie Krankenhauswahl (1) Abschluss des Versicherungsvertrags Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbe- Sie können den Versicherungsschutz schriftlich, online handlung kann die versicherte Person unter den Kran- oder telefonisch beantragen. Alle Pflichtangaben im An- kenhäusern im Reiseland frei wählen. Das Kranken- trag – einschließlich der Angaben zum Beitragseinzug haus muss folgende Bedingungen erfüllen: (z. B. SEPA-Lastschriftmandat) – müssen zutreffend und › Es steht unter ständiger ärztlicher Leitung. vollständig sein. › Es bietet ausreichende diagnostische und therapeu- In Ihrem Antrag müssen Sie die Namen aller Personen tische Möglichkeiten. nennen, die Sie mitversichern wollen. Wenn Sie in der › Es führt Krankengeschichten. Familienversicherung im Tarif TravelXF nach Vertrags- schluss weitere Personen mitversichern wollen – zum 3. Arznei-, Verband- Heil- und Hilfsmittel Beispiel Neugeborene: Dann müssen Sie uns diese nach- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von melden. Ärzten oder Zahnärzten verordnet werden. Arzneimit- (2) Versicherungsdauer und Kündigung tel muss die versicherte Person aus einer Apotheke Die Versicherung läuft ab dem Datum des Beginns immer oder einer anderen im Reiseland zugelassenen Abga- 12 Monate (Versicherungsjahr). Sie beginnt zum verein- bestelle erhalten. barten Zeitpunkt, frühestens jedoch, sobald uns Ihr An- Für diätetische Lebensmittel und Nahrungsergän- trag zugeht. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert zungsmittel sowie für Produkte zur Körperpflege über- er sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. Die nehmen wir keine Kosten. Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ende des 8 [Seite 9] 4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Arz- › provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahn- neimittel kronen jeweils in einfacher Ausführung. Wir übernehmen die Kosten für › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkro- › Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und nen. Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend (6) Krankentransport anerkannt sind. Wir übernehmen die Kosten für den medizinisch notwen- › Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als digen Krankentransport ebenso erfolgversprechend bewährt haben. › zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete › Methoden und Arzneimittel, die angewandt werden, Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arz- Erstversorgung erfolgen kann oder neimittel zur Verfügung stehen. › zum nächsterreichbaren Notfallarzt. Wir können unsere Leistung auf den Betrag beschrän- ken, der bei der Anwendung vorhandener schulmedi- Wir übernehmen auch die Kosten für den medizi- zinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. nisch notwendigen Transport in das nächsterreich- bare geeignete Krankenhaus im Anschluss an die (2) Ambulante Behandlung Erstversorgung beim Notfallarzt bzw. im Kranken- Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kos- haus. ten für (7) Krankenrücktransport › Untersuchungen und Heilbehandlungen. 1. Wir übernehmen die Kosten für den Krankenrück- Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen transport an den gewünschten Ort im Land des letzten wir auch die Kosten für psychologische oder psy- gewöhnlichen Aufenthalts. Dies gilt unter einer der fol- chotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Erst- genden Bedingungen: behandlung. Die Voraussetzung dafür ist: Die Be- › Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll handlung dient dazu, posttraumatische Störungen und vertretbar. nach einem Unfall, einem Gewaltverbrechen oder › Die medizinisch notwendige stationäre Heilbehand- einer Naturkatastrophe am Reiseort zu vermeiden. lung würde nach ärztlicher Bescheinigung voraus- Dies ist eine Ausnahme von dem in diesen AVB un- sichtlich noch länger als 2 Wochen dauern. ter § 6 Absatz 1 Nummer 6 geregelten Leistungs- › Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im ausschluss. Ausland würden die Kosten des Krankenrücktrans- › Arznei-, Verband- und Heilmittel. ports übersteigen. › Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ersten Mal notwendig sind. ist, dass wir den Krankenrücktransport organisieren. (3) Behandlung im Krankenhaus 2. Bei versicherten Kindern unter 18 Jahren übernehmen Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kos- wir die Kosten für eine Begleitperson auf dem Kran- ten für kenrücktransport. › ärztliche Leistungen. Ist die versicherte Person 18 Jahre oder älter, über- nehmen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn › allgemeine Krankenhausleistungen. die Begleitperson › Operationen und Operationsnebenkosten. › ärztlich angeraten, › die Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. › aus Rechtsgründen notwendig oder › die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer › vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist. Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jah- (8) Suche, Rettung und Bergung ren. Wir übernehmen die Kosten für die unfallbedingte Suche, (4) Behandlung bei Schwangerschaft Rettung und Bergung der versicherten Person. Die Su- Bei bestehender Schwangerschaft übernehmen wir die che, Rettung und Bergung muss ein öffentlich-rechtlicher Kosten für oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienst überneh- men. Wir übernehmen höchstens 2.500 Euro je Versiche- › die medizinisch notwendige ambulante und statio- rungsfall. näre Behandlung wegen Schwangerschaftskompli- kationen. (9) Bestattung und Überführung › die Entbindung bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Im Todesfall übernehmen wir die Kosten wahlweise Schwangerschaftswoche. Dies umfasst auch die Be- › für die Bestattung im Ausland oder handlung, Unterbringung und Pflege des neugebo- renen Kindes bis das Kind und die Mutter transport- › für die Überführung an den gewünschten Ort im fähig sind. Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der ver- sicherten Person. › die medizinisch notwendige Behandlung bei einer Fehlgeburt. (10) Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder unter 18 Jahren › den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch. Wenn eine mitreisende erwachsene Betreuungsperson oder das mitreisende Kind unter 18 Jahren nach Tra- (5) Zahnärztliche Behandlung velXN oder TravelXF versichert ist: Dann übernehmen wir Bei zahnärztlicher Behandlung übernehmen wir die Kos- die Kosten für die Betreuung des mitreisenden Kindes ten für und für seine Rückreise an den Wohnsitz. › schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen. 9 [Seite 10] Dies gilt, wenn alle mitreisenden erwachsenen Betreu- § 6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur ungspersonen zum Teil? › stationär behandelt oder (1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behand- › zurücktransportiert werden müssen oder lungen und Hilfsmittel › verstorben sind. Für folgende Behandlungen und Hilfsmittel übernehmen wir keine Kosten: Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass wir die Betreuung und die Rückreise des Kindes 1. Versicherungsfälle, die vor Beginn der Auslandsreise organisieren. eingetreten sind Ausnahme: Wenn bei Reisebeginn aus medizinischer (11) Krankenbesuch Sicht Reisefähigkeit bestand und erst während der Bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten Per- Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechte- son übernehmen wir die Kosten für Hin- und Rückreise rung des Gesundheitszustandes eintritt. einer nahestehenden Person für einen Krankenbesuch. 2. Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztli- Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen: cher Diagnose bereits bei Beginn der Auslandsreise › Die versicherte Person reist ohne Begleitung eines feststand Erwachsenen. Ausnahme: Wenn der Tod des Ehegatten oder eines › Der Krankenbesuch wird vorher bei uns beantragt. Verwandten ersten Grades alleiniger Grund für die Reise war. › Der Aufenthalt im Krankenhaus wird zu diesem Zeit- 3. Behandlungen, die alleiniger Grund oder einer der punkt voraussichtlich noch länger als 14 Tage dau- Gründe für die Reise waren ern. 4. Behandlungen, die von dem Ehegatten, einem Eltern- › Ein Rücktransport ist in diesem Zeitraum aus medi- teil oder dem eigenen Kind durchgeführt werden zinischen Gründen nicht vertretbar. Ausnahme: Nachgewiesene Sachkosten übernehmen › Wir organisieren die Hin- und Rückreise für den wir. Krankenbesuch. 5. Ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder (12) Blutkonserven Kurort Wir übernehmen die Kosten für Blutkonserven. Wenn am Ausnahme: Wenn die versicherte Person erst wäh- Reiseort keine oder nur potenziell gesundheitsgefähr- rend des Aufenthalts in dem Heilbad oder Kurort er- dende Blutkonserven verfügbar sind, bezahlen wir auch krankt oder einen Unfall hat, erstatten wir die dadurch den Versand an den Reiseort. notwendig werdende Heilbehandlung. Bei einem Un- fall übernehmen wir auch die Kosten einer stationären (13) Weitere Hilfen Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur- und Re- Wir bieten Ihnen außerdem folgende Soforthilfen im Ver- habilitationseinrichtung ist. sicherungsfall: 6. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und 1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service Erkrankungen; dazu gehören auch psychiatrische und 2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von psychotherapeutische Behandlungen Arzt-zu-Arzt-Gesprächen Ausnahme: Für die Erstbehandlung zur Vermeidung 3. Auskunft über Arzneimittel, die im Ausland erhältlich posttraumatischer Störungen übernehmen wir die sind Kosten nach § 5 Absatz 2 dieser AVB. 4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven 7. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnah- men zur Rehabilitation 5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäu- sern und Spezialkliniken 8. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel über- nehmen wir die Kosten unter den Voraussetzungen 6. bei stationärem Aufenthalt: garantierte Kostenüber- nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 dieser AVB. nahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern 9. Folgende zahnärztliche Behandlungen: 7. Organisation von Transport oder Verlegung zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zum nächster- a) Zahnprophylaxe reichbaren Arzt b) Parodontose-Behandlungen 8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen c) Zahnersatz und Zahnkronen. sprechenden Ärzten und Zahnärzten d) Einlagefüllungen – also Inlays und Onlays 9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige e) Kieferorthopädie 10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließ- Hinweis: Unsere Leistungen bei zahnärztlichen Be- lich garantierter Kostenübernahme handlungen einschließlich Zahnersatz und Zahnkro- 11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung nen sind in diesen AVB unter § 5 Absatz 5 geregelt. im Ausland 10. Untersuchungen und Behandlungen bei einer normal 12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im verlaufenden Schwangerschaft und Entbindung sowie Ausland für Maßnahmen der Schwangerschaftsvorsorge Hinweis: Unsere Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sind in diesen AVB unter § 4 Absatz 4 ge- regelt. 11. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen 12. Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung 10 [Seite 11] (2) Allgemeine Leistungeinschränkungen (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen Wir übernehmen keine Kosten für Sie als Versicherungsnehmer haben Anspruch darauf, dass wir die Versicherungsleistungen an Sie auszahlen. 1. Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen, Sie können auch entscheiden, dass eine versicherte Per- die die versicherte Person vorsätzlich – also bewusst son die Versicherungsleistungen erhält. Bitte informieren oder absichtlich – herbeigeführt hat. Sie uns darüber in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail). 2. Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegser- Dann zahlen wir unsere Leistungen an diese Person aus. eignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor Wenn Sie nichts anderes bestimmt haben: Dann dürfen Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. wir unsere Leistungen auch an die Person auszahlen, Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- von der wir die benötigten Nachweise erhalten haben. mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange Wir überweisen unsere Versicherungsleistungen kosten- dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren frei auf ein Konto im SEPA-Raum. Bei einer Überweisung Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- auf ein Konto außerhalb des SEPA-Raums ziehen wir die bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Überweisungsgebühren von unserer Leistung ab. Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Ansprüche auf Versicherungsleistungen können von der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Ihnen nicht verpfändet werden. Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. die Fälligkeit von Versicherungsleistungen finden Sie im beiliegenden Auszug aus dem Versicherungsvertragsge- (3) Einwände gegen die Abrechnung setz (VVG) unter § 14. 1. Wir können unsere Leistung in den folgenden Fällen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen: (3) Rechnungen in ausländischer Währung › wenn die Heilbehandlung oder die Maßnahme das Kosten, die in ausländischer Währung entstanden sind, medizinisch notwendige Maß übersteigt. rechnen wir in Euro um. Dafür gilt der amtliche Devisen- kurs Frankfurt. Für dort nicht gehandelte Währungen gilt › wenn die Höhe der Rechnung nicht den üblichen der Kurs der Europäischen Zentralbank. Wir rechnen je- Verhältnissen des Reiselands entspricht. weils zum Kurs des Tages um, an dem wir die Nachweise 2. Wenn die berechneten Kosten in einem auffälligen erhalten haben. Missverhältnis zu den tatsächlichen Leistungen ste- Ausnahme: Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die aus- hen, übernehmen wir keine Kosten. ländische Währung zu einem ungünstigeren Kurs erwor- ben haben, gilt dieser Kurs. § 7 Wie funktioniert die Kostenerstattung im Versi- (4) Erstattung bei mehreren Kostenträgern cherungsfall? Es gibt Fälle, in denen wegen desselben Versicherungs- (1) Notwendige Angaben und Nachweise falls Ansprüche gegen mehrere Kostenträger (z. B. Trä- ger der Sozialversicherung, andere private Versicherer) Wir übernehmen die Kosten nur dann, wenn wir die not- bestehen. Dann dürfen die Leistungen aller Kostenträger wendigen Nachweise für unsere Leistungsprüfung erhal- zusammen nicht höher sein als die Kosten, die der versi- ten. Die Nachweise werden unser Eigentum. cherten Person entstanden sind. Rechnungen benötigen wir im Original oder als Kopie. Für unsere Leistung gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Wenn Sie die Rechnungen bereits an anderer Stelle ein- Ansprüche gegen andere Kostenträger gehen den gegen gereicht haben, benötigen wir einen Nachweis über die uns gerichteten Ansprüchen grundsätzlich vor. Wir über- Leistungsentscheidung des anderen Kostenträgers. nehmen die dann noch verbleibenden Kosten. Die Rechnungen müssen folgende Angaben zur behan- Besteht der Anspruch gegen einen anderen privaten Ver- delten Person enthalten: sicherer, der ebenfalls Subsidiarität mit Ihnen vereinbart › Vor- und Nachname hat, können Sie wählen, wer als Erster zahlt. Wenn wir › Geburtsdatum zuerst leisten, müssen Sie Ihre Ansprüche gegen die an- dere Versicherung an uns abtreten. › Bezeichnung der Krankheiten › die einzelnen Leistungen der behandelnden Person § 8 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Ob- › das Datum der Behandlung liegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen? Bei zahnärztlicher Behandlung benötigen wir zusätzlich Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten ver- folgende Angaben: letzt werden? › die Bezeichnung der behandelten Zähne (1) Obliegenheiten › die an den Zähnen vorgenommene Behandlung Bei Eintritt des Versicherungsfalls gelten folgende Oblie- Bei Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs- genheiten: mittel benötigen wir immer auch die zugrunde liegende Verordnung. Die Rechnungen müssen die Einzelpositio- 1. Sie müssen uns den Beginn und das Ende der Aus- nen und die dazugehörigen Preise enthalten. landsreise nachweisen. Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt benötigen 2. Sie und die versicherte Person müssen uns alle not- wir eine Bescheinigung des Krankenhausarztes über Be- wendigen Informationen geben, die notwendig sind, ginn und Ende der stationären Behandlung. Die Beschei- um den Versicherungsfall, unsere Leistungspflicht und nigung muss auch die Bezeichnung der Krankheit enthal- deren Umfang festzustellen. ten. 3. Sie und die versicherte Person müssen uns informie- Bei Überführungs- oder Bestattungskosten benötigen wir ren, wenn Ansprüche gegen andere Erstattungsver- eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die To- pflichtete bestehen. desursache. 11 [Seite 12] 4. Wenn wir dies verlangen, sind Sie und die versicherte (2) Berechnung und Höhe des Beitrags bei Abschluss Person verpflichtet, sich von einem Arzt untersuchen des Vertrags zu lassen. Dieser Arzt wird von uns beauftragt. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter der versicherten 5. Sie und die versicherte Person müssen so gut wie Person bei Versicherungsbeginn (Eintrittsalter). möglich dafür sorgen, dass der Schaden gemindert Beim erstmaligen Abschluss von TravelXN und TravelXF wird. Außerdem müssen Sie und die versicherte Per- gelten folgende Beiträge: son alles vermeiden, was die Genesung behindert. Jahresbeiträge bei Vertragsabschluss (2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten Tarif Grundbeitrag Wenn Sie oder eine versicherte Person eine der in Ab- TravelXN 19,40 EUR pro Person satz 1 genannten Obliegenheiten verletzen: Dann müs- TravelXF 44,80 EUR pro Familie sen wir nicht oder nur teilweise leisten. Das gilt mit den Einschränkungen in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG, den Sie im Tarif Erhöhung Grundbeitrag Anhang finden. Eintrittsalter 70-74 Jahre TravelXN 27,30 EUR pro Person Es macht keinen Unterschied, ob Sie oder ob die versi- TravelXF 27,30 EUR pro Person cherte Person eine Obliegenheit verletzt haben oder da- von wissen: Die Folgen sind dieselben. Tarif Erhöhung Grundbeitrag Eintrittsalter ab 75 Jahre TravelXN 78,00 EUR pro Person § 9 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Ob- TravelXF 78,00 EUR pro Person liegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen bei Ansprüchen gegen Dritte? Wenn eine versicherte Person bei Versicherungsbeginn Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten ver- zwischen 70 und 74 Jahre alt ist: Dann erhöht sich der letzt werden? Grundbeitrag pro Versicherungsjahr für diese Person um 27,30 Euro. (1) Obliegenheiten Wenn eine versicherte Person bei Versicherungsbeginn Wenn Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche 75 Jahre oder älter ist: Dann erhöht sich der Grundbeitrag gegen Dritte haben, gelten folgende Obliegenheiten: pro Versicherungsjahr für diese Person um 78,00 Euro. 1. Sie müssen bzw. die versicherte Person muss diese (3) Erhöhung des Grundbeitrags ab einem Alter von 70 Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Das gilt bis zu Jahren im laufenden Vertrag der Höhe, in der wir Leistungen erbringen. Für jede versicherte Person, die während der Vertrags- Die Verpflichtung zur Abtretung gilt unabhängig vom laufzeit 70 Jahre alt wird, erhöht sich der Grundbeitrag gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 VVG. um 27,30 Euro. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden 2. Sie oder die versicherte Person müssen den Ersatz- Versicherungsjahr. Weitere mit dem Lebensalter verbun- anspruch oder ein Recht, das dazu dient, diesen An- dene Erhöhungen des Grundbeitrags gibt es nicht. spruch zu sichern, wahren. Und Sie müssen uns bei der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen. Bei all (4) Berechnung des Beitrags bei Ende der TK-Mitglied- dem müssen Sie die geltenden Vorschriften zur Form schaft oder der TK-Familienversicherung und zu Fristen einhalten. Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienversi- 3. Es ist möglich, dass Sie oder die versicherte Person cherung einer im TravelXN versicherten Person, dann Rechnungen von Leistungserbringern wie z. B. Ärzten gelten für diese Person die Beträge in der nachfolgenden oder Zahnärzten bezahlt haben und sich herausstellt, Tabelle. dass die Rechnung ganz oder zum Teil unberechtigt Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienversi- war. Wenn wir die Kosten aus dieser Rechnung be- cherung des Versicherungsnehmers im TravelXF, dann reits erstattet haben, haben wir ein Interesse daran, gelten die Beträge in der nachfolgenden Tabelle. den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerhalten. Zu diesem Zweck gelten in diesem Fall die in Nr. 1 und 2 Jahresbeiträge nach Ende der geregelten Obliegenheiten entsprechend. TK-Mitgliedschaft / TK-Familienversicherung Tarif Grundbeitrag (2) Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten TravelXN 25,50 EUR pro Person Wenn Sie oder eine versicherte Person eine Obliegenheit TravelXF 56,50 EUR pro Familie nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 verletzen: Dann müssen Tarif Erhöhung Grundbeitrag wir nicht oder nur teilweise leisten, wenn wir wegen der Eintrittsalter 70-74 Jahre Verletzung keinen Ersatz von dem Dritten erhalten. Das TravelXN 39,00 EUR pro Person gilt mit den Einschränkungen in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG, den Sie im Anhang finden. TravelXF 39,00 EUR pro Person Tarif Erhöhung Grundbeitrag Eintrittsalter ab 75 Jahre § 10 Was kostet die Versicherung? TravelXN 108,00 EUR pro Person Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt TravelXF 108,00 EUR pro Person wird? Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Versicherungs- (1) Zahlung des Beitrags jahr. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und gilt für ein Versiche- rungsjahr. (5) Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags Sie zahlen den Erstbeitrag bei Abschluss des Vertrags. Haben Sie mit uns den Einzug der Beiträge vereinbart, Die Folgebeiträge zahlen Sie zu Beginn jedes weiteren besteht grundsätzlich auch bei Nichtzahlung des ersten Versicherungsjahres. Beitrags Versicherungsschutz. Sie müssen sicherstellen, dass der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden kann. Auch müssen Sie dafür sorgen, dass einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. 12 [Seite 13] Wenn die Bank den Einzug des Beitrags bei Fälligkeit mangels Deckung nicht durchführt, gilt die Zahlung als nicht rechtzeitig vorgenommen. § 11 Wann können wir die AVB und die Beiträge än- dern? Wir können die AVB und die Beiträge zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat ändern. Das gilt auch mit Wirkung für bestehende Verträge. Sie können die Versicherung für die betroffene Person innerhalb von 2 Monaten kündigen. Diese 2 Monate gelten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Änderungsmitteilung erhalten. Bei Kündigung endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam wird. § 12 Wann können Sie mit eigenen Forderungen ge- gen uns aufrechnen? Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, soweit Ihre Forderung gegen uns unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt ist. § 13 In welcher Form müssen Sie Willenserklärun- gen und Anzeigen abgeben? Ihre Willenserklärungen und Anzeigen benötigen wir in Text- form (z. B. Brief, Fax, E-Mail). 13 [Seite 14] Streitschlichtungsstellen Meinungsverschiedenheiten und Rechtsweg Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versiche- rers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit dem Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt ha- ben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Internet: www.pkv-ombudsmann.de Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi- cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi- cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Auf- sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher- schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen 14 [Seite 15] 4. Anhang: Gesetzesauszüge (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes 4.1 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz Recht unter Beachtung der geltenden Form- und (VVG) Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset- zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu- § 14 Fälligkeit der Geldleistung wirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob- (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der liegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung Beendigung der zur Feststellung des Versicherungs- insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei- falles und des Umfanges der Leistung des Versiche- nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall ei- rers notwendigen Erhebungen. ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines der Schwere des Verschuldens des Versicherungs- Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles be- nehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die endet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszah- Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahr- lungen in Höhe des Betrages verlangen, den der Ver- lässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. sicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebun- (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungs- gen infolge eines Verschuldens des Versicherungs- nehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt nehmers nicht beendet werden können. des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit vorsätzlich verursacht. wird, ist unwirksam. § 215 Gerichtsstand § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versiche- zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer rungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Er- kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Mo- mangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Auf- nats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt enthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsneh- hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei mer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. (2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerkla- gen der anderen Partei nicht anzuwenden. (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verlet- zung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden (3) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zu- vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung ver- lässig für den Fall, dass der Versicherungsnehmer pflichtet ist, ist er nur leistungsfrei, wenn der Versiche- nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn- rungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. lichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie- Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnli- genheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht in einem der Schwere des Verschuldens des Versi- bekannt ist. cherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kür- zen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer gro- ben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. 4.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leis- tung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegen- § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur- sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungs- nehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraus- setzung, dass der Versicherer den Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. […] § 86 Übergang von Ersatzansprüchen (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. 15 [Seite 16] 5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kun- Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Ge- den und Interessenten der Envivas Kran- sundheitsdaten bei Abschluss eines Krankenversiche- rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilli- kenversicherung AG gung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, er- über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO durch die Envivas Krankenversicherung AG und die Ihnen i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jeder- nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte zeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künf- von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der tigen vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns ge- Berechtigten sowie etwaigen mitversicherten Personen genüber erteilt worden sind. und sonstigen Beteiligten weiter. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes- 5.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Envivas Krankenversicherung AG Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich Gereonswall 68, 50670 Köln sein: Telefon 0221 - 27 14 05 70 E-Mail info@envivas.de - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Be- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post triebs, einschließlich des Trainings und der Weiterent- unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbe- wicklung technischer Systeme, auftragter“ oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@envivas.de. - zur Optimierung unserer internen Abläufe, 5.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Daten- - zur Anonymisierung von Daten, z.B. um daraus Statisti- verarbeitung ken zu erstellen, Fordern Sie Informationen z. B. zu unserem Unterneh- men oder zu Produkten oder Leistungen unseres Unter- - zu einer passgenauen Werbung für unsere eigenen nehmens an, benötigen wir die von Ihnen hierbei ge- Versicherungsprodukte und für andere Produkte der machten Angaben für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Unternehmen der Generali Gruppe und deren Koopera- Falls Sie eine Beratung wünschen, benötigen wir Ihre An- tionspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, gaben zur Weitergabe an unseren Vertriebspartner. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; insbe- achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver- können. sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. Unternehmen zur Einhaltung der „Verhaltensregeln für aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtli- den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die cher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs- deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen präzisieren. Diese Verhaltensregeln können Sie im Inter- i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. net unter www.envivas.de/dsgvo abrufen. Auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benöti- Art. 7 DSGVO informieren wir Sie mittels personalisierter gen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den E-Mails sowie ggf. telefonisch über Produkte und Ser- Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von vices und befragen Sie auf gleichem Wege zu Ihrer Kun- uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versiche- denzufriedenheit. In diesem Zusammenhang analysieren rungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur wir Ihr Nutzungsverhalten im Hinblick auf erhaltene Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policie- E-Mails. Das bedeutet: wir verwenden E-Mails, die sog. rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Grund und Zählpixel enthalten. Dadurch können wir feststellen, ob zum Umfang einer medizinischen Behandlung benötigen Sie unsere Mail geöffnet sowie ggf. genutzt haben. Z. B. wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall können wir nachvollziehen, welche Elemente innerhalb eingetreten ist und inwieweit ein Anspruch auf Versiche- der E-Mail, d.h. Logos, Buttons, Links etc. Sie angeklickt rungsleistungen besteht. haben und wie lange Sie in bestimmten Bereichen der Die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. der Abschluss E-Mail verweilten. Diese Informationen werten wir aus, und die Durchführung des Versicherungsvertrages ist um sie anschließend für zukünftige E-Mails zu berück- ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da- sichtigen, d.h. um für Sie nicht interessante Informationen ten nicht möglich. herauszufiltern und Ihnen auf Ihre Wünsche und Bedürf- nisse abgestimmte Benachrichtigungen zukommen las- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen sen zu können. Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Sta- tistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Er- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen wer- füllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. den. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungser- klärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbe- DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt zogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwe- worden sind. cke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere 16 [Seite 17] 5.3 Kategorien von Empfängern der personen- Externe Dienstleister bezogenen Daten Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Rückversicherer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezi- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer ellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Da- und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende für kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Über- Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, sicht in den Vertragsbedingungen und Kundeninformatio- damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder nen, die Sie vor Antragstellung erhalten haben, sowie in den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite un- es möglich, dass der Rückversicherer unser Unterneh- ter www.envivas.de/dsgvo entnehmen. men aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Ri- Soweit mehrere Unternehmen Ihre personenbezogenen siko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26 Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Da- DSGVO) verarbeiten, haben sich die jeweiligen Unterneh- ten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül- men untereinander vertraglich dazu verpflichtet, ihre da- lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforder- tenschutzrechtlichen Pflichten (einschließlich Informati- lich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten onspflichten und Betroffenenrechte) in eigener Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen Verantwortung zu erfüllen. können Sie von unserem Rückversicherer, der Generali Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München erhal- Weitere Empfänger ten. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Da- ten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Be- Vermittler hörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten Soweit sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- und Sozialbe- die Notwendigkeit zur Einbeziehung eines Vermittlers hörden oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte). ergibt, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags- und Vertragsdaten. Gleiches gilt, wenn Sie hinsichtlich Ihrer 5.4 Dauer der Datenspeicherung Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer- Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie den. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informati- sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezo- onen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche- gene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An- rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benöti- sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht wer- gen. den können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre perso- Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe nenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unter- nehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungs- pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah- rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem aufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unterneh- Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Spei- men zentral wahr. So können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten oder von Er- cherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren. klärungen, die mehrere Unternehmen unserer Gruppe be- treffen (z. B. Einwilligungen oder Widerrufe) für den tele- 5.5 Betroffenenrechte fonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Schadenbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge- Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber meinsamen Postbearbeitung durch ein Unternehmen hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen oder mehrere Unternehmen der Gruppe gemeinsam ver- die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlan- arbeitet werden. Soweit wir auf Basis der Würdigung der gen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung Umstände annehmen dürfen, dass Sie Post, E-Mails oder der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus- Zahlungen nicht an das für Ihr Anliegen zuständige Kon- gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struk- zernunternehmen adressiert haben, bemühen wir uns in turierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu- bestimmten Fällen fehladressierte Post- und E-Mailein- stehen. gänge sowie Zahlungen innerhalb des Konzerns an das zuständige Unternehmen weiterzuleiten. Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Geldwäschegesetz) oder auf Basis berechtigter Interes- sen können wir auch Daten an die Generali Deutschland AG als Obergesellschaft der deutschen Unternehmens- gruppe, an die Assicurazioni Generali S.p.A. als Konzern- mutter der internationalen Generali Gruppe, sowie an an- dere Gesellschaften der deutschen oder internationalen Generali Gruppe übertragen. In unserer Dienstleisterliste in den Vertragsbedingungen und Kundeninformationen, die Sie vor Antragstellung er- halten haben, sowie in der jeweils aktuellen Version im In- ternet unter www.envivas.de/dsgvo finden Sie die Unter- nehmen, die an einer zentralisierten oder gemeinsamen Datenverarbeitung teilnehmen. 17 [Seite 18] Widerspruchsrecht Angaben in der Anfrage bzw. im Antrag auf Zusatzversi- cherung sowie zum Zwecke späterer Aktualisierungen Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- allgemeine Versichertendaten (Name, Vorname, An- bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi- schrift, Geburtsdatum, TK-Versichertennummer bzw. dersprechen. Krankenversichertennummer) an die Envivas übermittelt. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Inte- Ferner willigen Sie ein, dass die TK der Envivas das Ende ressen, können Sie dieser Verarbeitung mit Wirkung für Ihrer TK-Versicherung zum Zwecke der von der Envivas die Zukunft widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonde- vorzunehmenden Prämienanpassung mitteilt. ren Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverar- beitung sprechen. Einer Verarbeitung Ihrer personenbe- Ihnen ist bekannt, dass die vorstehenden Einwilligungen zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung können freiwillig sind und Sie sie jederzeit ohne Angabe von sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für Gründen auch direkt gegenüber der TK widerrufen kön- die Zukunft widersprechen. nen. Sollten Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre perso- 5.9 Änderung der Datenschutzhinweise nenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten; es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte zu ändern. Eine aktuelle Version finden Sie jederzeit im und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient Internet unter www.envivas.de/datenschutz. der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben Rechtsansprüchen. nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist an zuvor informieren. den oben genannten Verantwortlichen für die Daten- verarbeitung zu richten. 5.6 Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für unser Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbe- hörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2 - 4 40213 Düsseldorf 5.7 Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister au- ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über- mitteln, dann tun wir dies nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzni- veau bestätigt wurde oder andere angemessene Daten- schutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklau- seln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu kön- nen Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. 5.8 Einwilligung in den Datenaustausch mit der TK Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie ein, dass die Envivas der TK im Rahmen des Kooperati- onsvertrages ab Antragstellung allgemeine Daten Ihres Versicherungsvertrages (Name, Vorname, Geburtsda- tum, Vertragsnummer, beantragte bzw. abgeschlossene Tarife, Versicherungsbeginn und -ende) übermittelt sowie Ihre Angaben über das Bestehen einer TK-Versicherung einschließlich der TK-Versichertennummer bzw. Kranken- versichertennummer mitteilt. Sie ermächtigen die TK, diese Daten zum Zwecke der Steuerung des Angebotes von Zusatzversicherungen (z. B. Vermeidung von Dop- pelangeboten) zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie ferner ein, dass die TK im Rahmen des Kooperationsver- trages zum Zwecke der Vervollständigung fehlender 18 [Seite 19] 6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungs- nehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Besondere Hinweise Widerrufsrecht Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist den Vertrag gebunden. von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs- • der Versicherungsschein, recht ausgeübt haben. • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese 14 Tage nach dem Vertragsschluss. wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • diese Belehrung, Abschnitt 2 • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten weiteren Informationen Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren In- formationen werden die Informationspflichten im Folgenden Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige im Einzelnen aufgeführt: Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln. Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfü- Ein Widerruf per E-Mail ist möglich gung zu stellen: an die E-Mail-Adresse: kundenservice@envivas.de 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.en- lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; vivas.de ausüben. Dort finden Sie die Widerrufsfunktion anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der über den Menüpunkt Service oben auf unserer Website Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Regis- sowie im unteren Bereich der Seite unter „Widerruf“ → ternummer; „Vertrag widerrufen“. Wenn Sie diese Online-Funktion 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede an- nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Da- dere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen tenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein- dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristi- gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wi- schen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen derrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit Eingangs. die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmun- gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- Widerrufsfolgen gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor- gehobenen und deutlich gestalteten Form; Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi- derrufsfrist und haben Sie hierzu ausdrücklich zuge- 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; stimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur anderer Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung des Garantiefonds sind anzugeben; entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Wi- 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, derrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag der Leistung des Versicherers; in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs- schutz bestanden hat, multipliziert mit 1/365 des Jahres- 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller beitrages. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistun- Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Bei- gen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts träge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche- aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versiche- rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsver- rungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten. träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Prei- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der ses ermöglichen; Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge; 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den 19 [Seite 20] 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung ge- stellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits- dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, ins- besondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, wäh- rend der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, ins- besondere Namen und Anschrift derjenigen Person, ge- genüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts- folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenen- falls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Über- mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All- gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ- lich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, be- dürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mit- geteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kom- munikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu füh- ren; 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtli- chen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ge- gebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Mög- lichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Auf- sichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung 20 [Seite 21] 7. Liste der Dienstleister (Anlage zur Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung) Die Envivas Krankenversicherung AG (im folgenden Envivas genannt) arbeitet unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten derzeit mit den folgenden Stellen (Unternehmen/Personen) zusammen. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstver- ständlich nur im Einzelfall und bei Bedarf unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an einzelne Dienstleister übermittelt: Unternehmen Übertragene Aufgaben Generali Deutschland AG Konzernrevision, Datenschutzbeauftragter, Rechnungswesen, Steu- ern, Recht, Unternehmenskommunikation, Bestandsverwaltung, Kun- den- und Leistungsservice, Strategisches Leistungs- und Gesund- heitsmanagement, Compliance, Rückversicherung, Versicherungs- vertrieb, IT, Geldwäschebeauftragter, Regressbearbeitung, IT-Dienst- leistungen wie z. B. Bereitstellung Software und Kommunikationsmit- tel, Betreuung Server, Erstellung IT-Sicherheitskonzept Generali Deutschland Services GmbH Abwicklung Zahlungsverkehr, Druck, Versand, Logistik, Eingangspost- bearbeitung inkl. Scannen und Archivierung, Kundenkorrespondenz in Vertragsangelegenheiten, telefonischer Kundendienst, Antragsbear- beitung Generali Health Solutions GmbH Durchführung von Gesundheitsprogrammen und deren Evaluation BSI Business Systems Integration AG IT-Dienstleistungen Kundenservice und Telefonie Europ Assistance Services GmbH Telefonischer Kundenservice, Assistanceleistungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Zusätzliche Assistanceleistungen Institut für medizinische Begutachtungen (IMB) Medizinische Begutachtungen Medexo GmbH Medizinische Begutachtungen MD Medicus GmbH Assistanceleistungen im Tarif PflegeXtra Medallia Inc., London, Großbritannien Kundenzufriedenheitsbefragungen Personal Business Machine AG Dienstleistungen zur Durchführung von personalisierter Kundenansprache Techniker Krankenkasse Abgleich von Vertragsdaten Viamed GmbH Medizinische Begutachtungen Darüber hinaus arbeitet die Envivas mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten erhe- ben, verarbeiten und nutzen: Stellen Tätigkeiten Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Psychiater, Angehörige sonstiger Heil- Begutachtungen zu medizinischen Fragen, berufe, Institute für medizinische Begutachtungen, Krankenhäuser Auskünfte zu Behandlungen und Erkrankungen Beratungsunternehmen Unterstützung und Beratung in Leistungs- und Abrechnungsfragen im In- und Ausland Letter-Shops Serienbrief-Erstellung, Durchführung von Mailingaktionen Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Kundenzufriedenheitsbefragungen, Markt- und Meinungsforschung IT-Dienstleister IT- und Internetservices (z. B. digitaler Antrag) PR-Berater Öffentlichkeitsarbeit Letzte Änderungen: 1. August 2021 Die aktuelle Liste der Dienstleister finden Sie jederzeit im Internet unter www.envivas.de/datenschutz. Sie kann auch telefonisch oder per Post angefordert werden. Envivas Krankenversicherung AG · Gereonswall 68 · 50670 Köln Tel. 0221 - 27 14 05 70 · info@envivas.de · www.envivas.de 21
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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