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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

ERGO Reiseversicherung Jahresvertrag: die Bedingungen im Volltext

Jahresvertrag für beliebig viele Reisen weltweit bis 45 Tage je Reise mit unbegrenzter Versicherungssumme, sinnvollem Rücktransport und Bergung bis 10.000 Euro (Auswertung des Produktinformationsblatts).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„Versicherungssumme: Unbegrenzt.“Was ist versichert?, Seite 1
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossennicht geregelt
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 45 Tage der jeweiligen Reise.“Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnicht geregelt
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitnicht geregelt
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)nicht geregelt

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“Was ist versichert?, Seite 1
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungnicht geregelt
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel“Was ist versichert?, Seite 1
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungennicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlungnicht geregelt
Einfache Zahnfüllungennicht geregelt
Reparatur von Zahnersatz und Provisoriennicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtnicht geregelt
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertnicht geregelt
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nicht geregelt
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausnicht geregelt
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesnicht geregelt
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“Was ist versichert?, Seite 1
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“Was ist versichert?, Seite 1
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“Was ist versichert?, Seite 1
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 10.000 €„Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu € 10.000,-.“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatnicht geregelt
Bestattung am Sterbeort im Auslandnicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhrja„unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)nicht geregelt
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kindernicht geregelt
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)nein„Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsnicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationnicht geregelt
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfällenicht geregelt

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise100 €„Selbstbeteiligung: € 100,- des erstattungsfähigen Schadens.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungja„Sie müssen vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ERGO Reiseversicherung Jahresvertrag

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Jahres-Reisekranken-Versicherung (40.08.453 2303)
[Seite 1] Jahres-Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV), Produkt: Deutschland Jahres-Reisekranken-Versicherung Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen: Dem Versicherungsschein. Den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. Sie können einen Versicherungs- vertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver- Sie sind versichert bei Krankheit oder Unfall sicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.: auf der Reise. Wir ersetzen Kosten für medizinisch not- x Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, wendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereig- im Ausland. nisse. Wir organisieren einen medizinisch sinn- Reisekranken-Versicherung: vollen und vertretbaren Krankenrücktrans- port inklusive Gepäcktransport und über- x Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise nehmen die Kosten hierfür. waren. Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Ber- x Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor gungskosten aufgrund von Krankheit, Un- Reiseantritt wussten, dass diese während der fall oder Tod bis zu € 10.000,-. Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialy- Versicherungssumme: Unbegrenzt. sen). x Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräte. Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, z. B.: ! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: € 100,- des erstattungsfähigen Schadens. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung ge- nannt sind. Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit. Bei Reisen innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte haben gilt: Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer betragen. Oder Ihre Reise muss mindestens eine Übernachtung beinhalten. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen die Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig zahlen. - Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden. 40.08.453 (2303) - Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. - Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen. - Sie müssen vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt zur Not- rufzentrale der ERV aufnehmen. [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Die Erstprämie ist mit Vertragsbeginn fällig und wird vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie ist jährlich zu zahlen. Die Folgeprämie ist zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Sie ist ge- mäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der Reise. Er endet, wenn Sie Ihre jeweilige Reise beendet haben, spätestens mit dem vereinbarten Vertragsende. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Erstprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 45 Tage der jeweiligen Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kün- digen. Dies ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles möglich. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Anerkennung oder der Ablehnung der Entschädigung erfolgen. Eine Kündigung ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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