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ERGO Reiseversicherung Nexible Jahresvertrag: die Bedingungen im Volltext

Jahresvertrag von nexible für Reisen weltweit bis 28 Tage je Reise mit unbegrenzter Versicherungssumme, Schutz bei Verschlechterung bestehender Erkrankungen und Bergung bis 15.000 Euro (Auswertung des Produktinformationsblatts).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„Versicherungssumme je Reise: Unbegrenzt.“Was ist versichert?, Seite 1
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Versicherungsschutz besteht weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossennicht geregelt
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„Kosten für Heilbehandlungen im Ausland“Was leisten wir z.B.?, Seite 1
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Versicherungsschutz besteht für die ersten 28 Tage der jeweiligen Reise.“Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„Voraussetzung ist, dass Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnicht geregelt
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitnicht geregelt
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)nicht geregelt

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Heilbehandlungen im Ausland (z.B.: Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik).“Was leisten wir z.B.?, Seite 1
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Heilbehandlungen im Ausland (z.B.: Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik).“Was leisten wir z.B.?, Seite 1
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungnicht geregelt
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)nicht geregelt
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungennicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlungnicht geregelt
Einfache Zahnfüllungennicht geregelt
Reparatur von Zahnersatz und Provisoriennicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtnicht geregelt
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertja, bis zur Versicherungssumme„Sie sind versichert, wenn Sie während Ihrer Reise erkranken, sich Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert oder Sie einen Unfall erlitten haben.“Was ist versichert?, Seite 1
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nicht geregelt
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausnicht geregelt
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesnicht geregelt
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“Was leisten wir z.B.?, Seite 1
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„Einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“Was leisten wir z.B.?, Seite 1
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“Was leisten wir z.B.?, Seite 1
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 15.000 €„Such-, Rettungs- und Bergungskosten ersetzen wir bis maximal € 15.000,-.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatnicht geregelt
Bestattung am Sterbeort im Auslandnicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhrja„unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)nicht geregelt
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kindernicht geregelt
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)nicht geregelt
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsnicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationnicht geregelt
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfällenicht geregelt

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise100 €„Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je versicherten Fall.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungja„müssen vor einem stationären Aufenthalt, einem Krankenrücktransport, einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung im Todesfall unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ERGO Reiseversicherung Nexible Jahresvertrag

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Nexible Jahresreiseversicherung Krankenversicherung (40.08.465 2409)
[Seite 1] Jahres-Reisekranken-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV), Produkt: Deutschland Reisekranken-Schutz Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen: - Dem Versicherungsschein. - Den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. Sie kann alleine oder zusammen mit weiteren Bausteinen innerhalb des nexible Reiseschutz abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Sie sind versichert, wenn Sie während Ihrer Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Reise erkranken, sich Ihre bereits vor Reise- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen beginn bestehende Erkrankung verschlech- sind z. B.: tert oder Sie einen Unfall erlitten haben. x Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. Was leisten wir z.B.? Kosten für Heilbehandlungen im Ausland x Heilbehandlungen, von denen Sie schon (z.B.: Kosten für stationäre und ambulante vor Reiseantritt wussten, dass diese Heilbehandlungen, Operationen, Röntgen- während der Reise durchgeführt wer- diagnostik). den müssen (z. B. Dialysen). Einen medizinisch sinnvollen und vertretba- x Anschaffung und Reparatur von Sehhil- ren Krankenrücktransport inklusive Gepäck- fen und Hörgeräten. transport. Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Ber- gungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall Gibt es Deckungsbeschränkungen? oder Tod. In bestimmten Fällen ist der Versiche- Versicherungssumme je Reise: rungsschutz eingeschränkt, z. B.: Unbegrenzt. ! Such-, Rettungs- und Bergungskosten ersetzen wir bis maximal € 15.000,-. ! Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteili- gung abschließen, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst: Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung ge- nannt sind. 40.08.465 (2409) Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht weltweit. Bei Reisen innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte haben gilt: Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer betragen. [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. - Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden. - Sie müssen die geeigneten und geforderten Nachweise einreichen. - Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger müssen vor einem stationären Aufenthalt, einem Kran- kenrücktransport, einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung im Todesfall unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. - Soweit möglich ist uns jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leis- tungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Sie müssen uns jede zumutbare Untersu- chung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermög- lichen. Wann und wie zahle ich? Die Erstprämie ist mit Vertragsbeginn fällig. Die Prämie ist jährlich zu zahlen. Die Folgeprämie ist zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Die Prämien sind gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der Reise. Er endet, wenn Sie Ihre jeweilige Reise beendet haben, spätestens mit dem vereinbarten Vertrags- ende. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Prämie vollständig und rechtzeitig gezahlt haben. Versicherungsschutz besteht für die ersten 28 Tage der jeweiligen Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) kündi- gen. Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Dies ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles mög- lich. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Anerkennung oder der Ablehnung der Entschädigung erfolgen. 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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