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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

HanseMerkur bis ein Jahr: die Bedingungen im Volltext

Auslandskrankenversicherung für Aufenthalte bis ein Jahr ohne Selbstbehalt, mit medizinisch sinnvollem Rücktransport, Krankenbesuch, Arzneimittelversand und wahlweisem Krankenhaustagegeld von 50 Euro; ausgewertet ist das Produktinformationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind.“Umfang, Seite 1
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland.“Leistungsübersicht, Seite 2
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland.“Leistungsübersicht, Seite 2
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr“Titel, Seite 1
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrnicht geregelt
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr“Titel, Seite 1
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.“Leistungsübersicht, Seite 2
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnicht geregelt
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitja„Nachleistungen im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit“Leistungsübersicht, Seite 2
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)nicht geregelt

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„ambulante Heilbehandlung beim Arzt“Leistungsübersicht, Seite 2
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„stationäre Behandlung im Krankenhaus“Leistungsübersicht, Seite 2
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel“Leistungsübersicht, Seite 2
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)ja, bis zur Versicherungssumme„ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles“Leistungsübersicht, Seite 2
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungenja, bis zur Versicherungssumme„ärztlich verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik“Leistungsübersicht, Seite 2
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung“Leistungsübersicht, Seite 2
Einfache Zahnfüllungenja, bis zur Versicherungssumme„Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“Leistungsübersicht, Seite 2
Reparatur von Zahnersatz und Provisorienja, bis zur Versicherungssumme„Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz“Leistungsübersicht, Seite 2
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtja, bis 50.000 €„Versicherungsleistungen für Frühgeburten (bis 50.000,- EUR)“Leistungsübersicht, Seite 2
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertnicht geregelt
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nicht geregelt
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„Krankentransporte“Leistungsübersicht, Seite 2
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesja, bis zur Versicherungssumme„Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“Leistungsübersicht, Seite 2
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdenja, bis 50 €„Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 50,- EUR“Leistungsübersicht, Seite 2

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport“Leistungsübersicht, Seite 2
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport“Leistungsübersicht, Seite 2
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport“Leistungsübersicht, Seite 2
Such-, Rettungs- und Bergungskostennicht geregelt
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis zur Versicherungssumme„Überführungskosten“Leistungsübersicht, Seite 2
Bestattung am Sterbeort im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Bestattungskosten im Ausland“Leistungsübersicht, Seite 2
Notrufzentrale rund um die Uhrja„Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale (25,- EUR)“Leistungsübersicht, Seite 2
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)nicht geregelt
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Krankenbesuch“Leistungsübersicht, Seite 2
Rückholung mitreisender minderjähriger Kinderja, bis zur Versicherungssumme„Reisebetreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“Leistungsübersicht, Seite 2
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortja, bis zur Versicherungssumme„Arzneimittelversand“Leistungsübersicht, Seite 2
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reisenicht geregelt
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungnicht geregelt
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)nicht geregelt
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsnicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationnicht geregelt
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälleja„Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.“Ausschlüsse, Seite 1

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisekeine„kein Selbstbehalt“Leistungsübersicht, Seite 2
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungnicht geregelt
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsnein„Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende.“Vertragsdauer, Seite 1
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HanseMerkur Krankenversicherung AG, HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) HanseMerkur bis ein Jahr

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Auslandsreise-Krankenversicherung bis 1 Jahr
[Seite 1] Produktinformationsblatt Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung – eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen gewählten Tarif bestimmt. verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Reise-Krankenversicherung Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Versicherungsbedingungen. Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die Nichtbeachtung der Pflichten? vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen „Obliegenheitsverletzungen“). Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der bitte den Versicherungsbedingungen. Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht? Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei folgenden Sparten aus: Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von In der Reise-Krankenversicherung: der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. vorliegen. Sofern in der Versicherungspolice ein Vertragsablaufdatum genannt ist, endet der Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Auf der Folgeseite stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 1 [Seite 2] Leistungsübersicht Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Reise-Krankenversicherung bis 1 Jahr Aufenthalt Versicherbarer Personenkreis und Geltungsbereich: Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Erstattung der Kosten für:  ambulante Heilbehandlung beim Arzt  ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel  ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles  ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen  ärztlich verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen und - Krankengymnastik  schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. - Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz  Zahnersatz aufgrund eines Unfalles (max. 500,- EUR)  Röntgendiagnostik  Operationen  stationäre Behandlung im Krankenhaus  Information über Ärzte vor Ort  Informationsübermittlung zwischen Ärzten  Versicherungsleistungen für Frühgeburten (bis 50.000,- EUR)  Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr  Reisebetreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr  Arzneimittelversand  Krankenbesuch  Hotelkosten bis 10 Tage (max. 2.500,- EUR)  Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport  Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport  Krankentransporte  Überführungskosten  Bestattungskosten im Ausland  Rücktransport von Gepäck  Nachleistungen im Ausland bis zur Wiederherstellung der - Transportfähigkeit  Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale (25,- EUR)  Aufwandsentschädigung - bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 50,- EUR - bei ambulanter Behandlung einmalig 25,- EUR  Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 50,- EUR  kein Selbstbehalt Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen der VB-KV 2012 (RK 365). Stand: Mai 2016 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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