Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv
HUK-COBURG Auslandsreiseschutz in Krankenzusatztarifen: die Bedingungen im Volltext
Auslandsreiseschutz als Baustein der HUK-Krankenzusatztarife, erstattet die nach Leistung anderer Kostenträger verbleibenden Kosten zu 100 Prozent, mit organisiertem Rücktransport und Überführung bis 10.000 Euro.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.
Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.
Wir bereiten Ihren Antrag bei HUK-COBURG vor.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an HUK-COBURG
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir bereiten ihn bei HUK-COBURG vor und melden uns mit den Unterlagen.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Geltungsbereich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | „Erstattungsfähig sind die verbleibenden medizinisch notwendigen Aufwendungen zu 100 %“ | § 3 (5), Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | „Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise im Ausland eintreten.“ | § 2, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | „Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise im Ausland eintreten.“ | § 2, Seite 1 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | „Als Ausland gilt das Gebiet außerhalb Deutschland mit Ausnahme der“ | § 1 (3), Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | nicht geregelt | ||
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt | ||
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | nicht geregelt | ||
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt | ||
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |
Ärztliche Behandlung und Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „ambulante ärztliche Heilbehandlung, einschließlich Röntgendiagnostik“ | § 3 (5) a, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operations-Nebenkosten, sofern diese im Rahmen der medizinischen notwendigen Akutversorgung erforderlich ist“ | § 3 (5) d, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | „Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei.“ | § 3 (1), Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Arznei-, Heil- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung“ | § 3 (5) b, Seite 1 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Miete oder Leihe ärztlich verordneter Hilfsmittel, soweit diese erstmals erforderlich werden“ | § 3 (5) c, Seite 1 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „außer Massagen, Bäder und medizinische Packungen und Krankengymnastik“ | § 3 (5) b, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „schmerzstillende Zahnbehandlung und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“ | § 3 (5) f, Seite 1 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „schmerzstillende Zahnbehandlung und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“ | § 3 (5) f, Seite 1 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis 300 € | „Reparaturen von Zahnersatz sind bis 300 € je Versicherungsfall erstattungsfähig“ | § 3 (5) f, Seite 1 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Versicherungsfall gelten auch regelwidrige Schwangerschaftsbeschwerden, Frühgeburten, Fehlgeburten“ | § 1 (2), Seite 1 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „deren Verschlechterung oder wegen akuter Folgen eines Unfalls“ | § 1 (2), Seite 1 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Nicht ausgeschlossen ist die akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen.“ | § 4 (1) d, Seite 2 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „notwendigen Transport zur erforderlichen akuten Erstversorgung zum nächst erreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt“ | § 3 (5) e, Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis 15 € | „bei medizinisch notwendiger Aufnahme einer Begleitperson ein Krankenhaustagegeld von 15 €“ | § 3 (5) d, Seite 1 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |
Rücktransport und Hilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die HUK-COBURG-Krankenversicherung organisiert den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport“ | § 3 (6) a, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | „Die HUK-COBURG-Krankenversicherung organisiert den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport“ | § 3 (6) a, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | „Keine Leistungspflicht besteht, soweit der Rücktransport nicht durch die HUK-COBURG-Krankenversicherung organisiert wurde.“ | § 3 (6) a, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht geregelt | ||
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis 10.000 € | „bis zu 10.000 € Versicherungsleistung“ | § 3 (6) b, Seite 2 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufwendungen für die Bestattung einer versicherten Person im Ausland übernehmen wir“ | § 3 (6) b, Seite 2 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | „Der 24h-Kontakt ist im Ausland mit der jeweils gültigen Vorwahl für Deutschland unter 69 6655544 erreichbar.“ | § 3 (7) a, Seite 2 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | „Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie ab“ | § 3 (7) d, Seite 2 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nein | „Aufwendungen für die Fortsetzung der Reise bzw. für eine Rückreise“ | § 4 (1) o, Seite 2 |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Einschränkungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | „im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der“ | § 4 (1) a, Seite 2 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | „Eintritt während der Reise für die versicherte Person aufgrund ärztlicher Diagnosen bereits vor Reiseantritt feststand“ | § 4 (1) k, Seite 2 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | „wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt eines solchen Ereignisses überrascht wird“ | § 4 (1) b, Seite 2 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | „durch vorhersehbare Kriegsereignisse (z. B. durch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes)“ | § 4 (1) b, Seite 2 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | „Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen“ | § 4 (1) g, Seite 2 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | „eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung“ | § 4 (1) j, Seite 2 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | „auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen“ | § 4 (1) c, Seite 2 |
Selbstbehalt und Leistungsregeln
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt | ||
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | „gehen diese Leistungsverpflichtungen vor“ | § 6 (1), Seite 2 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt | ||
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | keine | „ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Rechnungsurschriften vorgelegt“ | § 5 (1), Seite 2 |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt | ||
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | nicht geregelt | ||
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt | ||
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Zusatzbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (ARK) Fassung: AP00763U 01.2019 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) HUK-COBURG Auslandsreiseschutz in Krankenzusatztarifen