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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

INTER ReiseAV: die Bedingungen im Volltext

Familientarif für Auslandsreisen bis 56 Tage ohne Selbstbeteiligung, mit gesondert berechenbarer Unterbringung im Krankenhaus, Rücktransport bei medizinischer Sinnhaftigkeit und Bergung bis 10.000 Euro; ausgewertet ist die Leistungskurzbeschreibung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„Ärztliche Leistungen 100 %“Ambulante Heilbehandlung, Seite 1
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Versicherungsschutz besteht weltweit, bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise“Geltungsbereich, Seite 1
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„Versicherungsschutz besteht weltweit, bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise“Geltungsbereich, Seite 1
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„außer im Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und nicht in Deutschland“Geltungsbereich, Seite 1
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise“Geltungsbereich, Seite 1
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise“Geltungsbereich, Seite 1
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise“Geltungsbereich, Seite 1
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)nicht geregelt
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnicht geregelt
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitnicht geregelt
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)ja„Versicherungsfähig als Familie sind die folgenden Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben“Versicherbarer Personenkreis, Seite 1

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Ärztliche Leistungen 100 %“Ambulante Heilbehandlung, Seite 1
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Allgemeine Krankenhausbehandlung (Mehrbettzimmer/ Stationsarzt) 100 %“Stationäre Heilbehandlung, Seite 1
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„Gesondert berechenbare Unterbringung 100 %“Stationäre Heilbehandlung, Seite 1
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„Arznei-/Verbandmittel 100 %“Ambulante Heilbehandlung, Seite 1
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)ja, bis zur Versicherungssumme„100 % für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf (einfache Ausführung)“Hilfsmittel, Seite 1
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungenja, bis zur Versicherungssumme„100 % für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalisch medizinische Behandlung“Heilmittel, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“Zahnbehandlung, Seite 2
Einfache Zahnfüllungenja, bis zur Versicherungssumme„100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“Zahnbehandlung, Seite 2
Reparatur von Zahnersatz und Provisorienja, bis zur Versicherungssumme„100 % für akut notwendig werdende Reparaturen und Provisorien“Zahnersatz, Seite 2
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtnicht geregelt
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertnicht geregelt
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)ja, bis zur Versicherungssumme„100 % nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention)“Psychotherapie, Seite 1
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausnicht geregelt
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesja, bis zur Versicherungssumme„Begleitperson bei Kind im Krankenhaus“Stationäre Heilbehandlung, Seite 2
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdenja, bis 30 €„Ersatz-KHT bei Verzicht auf Wahlleistungen“Stationäre Heilbehandlung, Seite 2

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„100 % der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport“Auslandsrücktransport, Seite 1
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„100 % der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport“Auslandsrücktransport, Seite 1
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Unbegrenzte Erstattung bei Organisation durch unseren medizinischen Dienst“Auslandsrücktransport, Seite 1
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 10.000 €„Suche, Rettung oder Bergung durch Rettungsdienst bis 10.000 EUR“Personenbergung, Seite 2
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis zur Versicherungssumme„100 % für Überführung nach Deutschland“Überführung oder Bestattung, Seite 2
Bestattung am Sterbeort im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Bestattungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei Überführung entstanden wären.“Überführung oder Bestattung, Seite 2
Notrufzentrale rund um die Uhrja„Ein Ärzte- bzw. medizinisch ausgebildetes Team ist rund um die Uhr erreichbar“Serviceleistungen, Seite 2
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)nicht geregelt
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kindernicht geregelt
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reisenicht geregelt
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungnicht geregelt
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)nicht geregelt
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsnicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Kurbehandlung keine Leistung“Ambulante Heilbehandlung, Seite 1
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfällenicht geregelt

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisekeine„Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr keine“Allgemeine Bestimmungen, Seite 1
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungnicht geregelt
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsnicht geregelt
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
INTER Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) INTER ReiseAV

Volltext aufklappen: Leistungskurzbeschreibung ReiseAV F
[Seite 1] INTER Auslandsreisekrankenversicherung Leistungskurzbeschreibung Tarif ReiseAV F Allgemeine Bestimmungen Versicherbarer Personenkreis Versicherungsfähig als Familie sind die folgenden Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben: Der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte, Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz oder Lebensgefährte und deren unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Abschluss sind alle Personen mit Namen und Geburtsdatum anzugeben. Weitere hinzukommende versicherungsfähige Personen sind spätestens vor Reiseantritt zu melden. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr keine (für alle Leistungsbereiche) Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht weltweit, bis zu max. 56 Tagen für jede Auslands- reise, außer im Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und nicht in Deutschland. Ambulante Heilbehandlung Ärztliche Leistungen 100 % Arznei-/Verbandmittel 100 % Vorsorgeuntersuchungen keine Leistung Schutzimpfungen keine Leistung Heilmittel 100 % für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalisch medizinische Behandlung Hilfsmittel 100 % für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf (einfache Ausführung) keine Leistung für Hörgeräte Sehhilfen keine Leistung Sehkraftverbessernde Operation (z.B. Lasik) keine Leistung Psychotherapie 100 % nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention) Alternativmedizin 100 % (Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen) Kurbehandlung keine Leistung Auslandsrücktransport 100 % der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport Unbegrenzte Erstattung bei Organisation durch unseren medizinischen Dienst Stationäre Heilbehandlung Allgemeine Krankenhausbehandlung (Mehr- 100 % bettzimmer/ Stationsarzt) Ärztliche Leistungen 100 % einschließlich Krankenpflege Gesondert berechenbare Unterbringung 100 % einschließlich Verpflegung Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif. Seite 1/2 [Seite 2] INTER Auslandsreisekrankenversicherung Leistungskurzbeschreibung Ersatz-KHT bei Verzicht auf Wahlleistungen 30 EURbei Verzicht auf Krankenhausleistungen Begleitperson bei Kind im Krankenhaus 100% für die gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung bei Kindern bis Alter 12 Zahnärztliche Behandlung Zahnärztliches Honorar 100 % Zahnbehandlung 100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung Prophylaxe und Professionelle Zahnreinigung keine Leistung (PZR) Zahnersatz 100 % für akut notwendig werdende Reparaturen und Provisorien zur Wieder- herstellung der Kaufähigkeit Nicht versichert sind die Neuanfertigung von Zahnersatz. Implantate Keine Leistung Kieferorthopädie 100 % für Reparaturen an festsitzenden kieferorthopädischen Behandlungs- apparaturen Nicht versichert sind die Neuanfertigung von kieferorthopädischen Apparatu- ren. Leistungsbegrenzungen für zahnärztliche Be- handlung: - generell nein - in den ersten 4 Versicherungsjahren nein Besonderheiten Personenbergung Suche, Rettung oder Bergung durch Rettungsdienst bis 10.000 EUR einer erkrank- ten oder verletzten Person Telefonkosten 100 % bis zu 30 EUR für die Telefonkosten für Anrufe aus dem Ausland bei unse- rem Assistance-Leister oder der INTER Überführung oder Bestattung 100 % für Überführung nach Deutschland, die Schweiz oder den EWR-Vertrags- staat, in dem die versicherte Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte Bestattungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei Überführung entstanden wä- ren. Zusätzlich Übernahme der An- und Rückreisekosten für einen Angehörigen zur Trauerfeier. Serviceleistungen Umfangreiche Serviceleistungen über unser Service-Center: Ein Ärzte- bzw. medizinisch ausgebildetes Team ist rund um die Uhr erreichbar; zum Beispiel in medizinischen Notfällen oder zwecks Organisation eines Rücktransports. Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif. Seite 2/2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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