Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) HUK-COBURG bAV Premium Rente
Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente in der betrieblichen Altersversorgung (PRB)
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Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente
in der betrieblichen Altersversorgung PRB
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. In der betrieblichen Altersversorgung gelten besondere gesetzliche und aufsichtsrechtliche
Vorschriften für die Versicherungsverhältnisse, die in den Durchführungswegen „Direktversicherung“, „Unterstützungskasse“ oder „Direktzusage“
abgeschlossen werden. Für unser Versicherungsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen-
nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
Versicherungsmathematischer Hinweis:
Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel auf Basis der Tafel „DAV 2004 R Selekt“ verwendet
und als Rechnungszins 0,25 % angesetzt.
Inhaltsverzeichnis § 17 Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten?
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 18 Wie können Sie Ihrer Versicherung Kapital entnehmen und wann
§ 2 Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern? können Sie eine Kapitalabfindung verlangen?
§ 3 Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung? § 19 Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rechnung
gestellt werden?
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
§ 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 20 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds?
§ 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 21 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
§ 7 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
§ 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 9 Was gilt bei Abschluss einer Start Police? § 24 Wer erhält die Leistung?
§ 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 25 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
§ 11 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung § 26 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist
kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitrags- Vertragssprache?
frei stellen?
§ 27 Wo ist der Gerichtsstand?
§ 12 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit?
§ 13 Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den § 28 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
Rentenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten? § 29 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
§ 14 Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern? § 30 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer
§ 15 Wie können Sie Ihre Gewinne sichern? kollektivrechtlichen Vereinbarung?
§ 16 Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern? § 31 Was gilt für das Beschwerdemanagement?
§ 1 – Welche Leistungen erbringen wir? Durchführungsweg „Direktversicherung“
Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Außer den im Versicherungsschein
Der Bezugsberechtigte erhält die Rentenzahlung frühestens ab
ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere nicht garan- Vollendung des 61. Lebensjahres. Der Bezugsberechtigte erhält frühe-
tierte Leistungen aus Ihren Fonds sowie der Überschussbeteiligung. Lesen stens ab Vollendung des 59. Lebensjahres die Rentenzahlung, wenn
Sie hierzu auch § 3 für die Fondsbeteiligung, sowie § 4 für die Überschuss- der Vertrag steuerrechtlich auf einer vor dem 1. Januar 2012 erteilten
beteiligung. Versorgungszusage beruht. Den Rentenbeginn finden Sie im
(1) Wir zahlen eine lebenslange Rente, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein.
vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt. Durchführungsweg „Unterstützungskasse“
Die Rente zahlen wir je nach vereinbarter Rentenzahlweise
Der Bezugsberechtigte erhält die Rentenzahlung frühestens ab
•m
onatlich, Vollendung des 62. Lebensjahres.
• v ierteljährlich, (2) Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen, verwenden wir einen
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garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Sie
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albjährlich oder pro 10.000 Euro Guthaben erhalten. Er ist in Ihrem Versicherungsschein
• jährlich. angegeben.
Unabhängig von der Zahlungsweise zahlen wir die Rente vorschüssig Die garantierte Rente ergibt sich aus Ihrem Garantieguthaben und dem
an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Rentenfaktor.
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de
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Die gesamte Rente ergibt sich aus Ihrem Gesamtguthaben und dem 2. Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der
Rentenfaktor. Rente stirbt und der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten
(3) Sie legen zu Beginn der Versicherung Ihr Garantieniveau und damit Ihre Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit liegt, zahlen wir
zum Rentenbeginn garantierte Rente fest. Lesen Sie hierzu auch § 2. eine Leistung wie folgt aus. Maßgeblich ist dabei der jeweilige
Ob und wie Sie das Garantieniveau und damit die garantierte Rente im Status des Empfängers der Leistung zum Zeitpunkt des Todes der
Laufe der Versicherung ändern können, erfahren Sie in § 14. versicherten Person:
a) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 1 bis 4
(4) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die
Rente in der Rentenphase jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu Wir zahlen die Rente nach Absatz 1 unverändert bis zum letzten
Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit weiter.
Rentenzahlung folgt. b) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 und 6
(5) Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der Rente
Wir zahlen die Rente nach a) unverändert bis zum letzten
stirbt, gilt: Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit höchstens jedoch bis
•L
iegt der Zeitpunkt des Todes nach dem letzten Fälligkeitstag der zum letzten Fälligkeitstermin vor Vollendung des 25.
vereinbarten Rentengarantiezeit, endet der Vertrag ohne weitere Lebensjahres. Dies gilt für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a)
Leistungen von uns. Nummer 5 aber nur, soweit die Voraussetzungen nach § 32
Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG vorliegen.
•H
aben Sie keine Rentengarantiezeit vereinbart, endet der Vertrag
ohne weitere Leistung von uns. Für das Entfallen und den Nachweis der Voraussetzungen gilt
Absatz 6 Nummer 1 b) II) Sätze 3 und 6 entsprechend.
Stirbt die versicherte Person vor dem letzten Fälligkeitstag der verein-
barten Rentengarantiezeit, sind die weiteren Folgen abhängig vom Bei Hinterbliebenen, bei denen die Voraussetzung nach § 32
Zeitpunkt des Todes und vom Durchführungsweg. Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG zum Zeitpunkt des Todes der
versicherten Person vorliegen, leisten wir die Rente nach a) bis
(6) Durchführungsweg „Direktversicherung“ zum letzten Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit unabhängig
Haben Sie eine Versicherung als Direktversicherung abgeschlossen, vom Lebensalter.
gilt: Für den Nachweis der Voraussetzungen gilt Absatz 6 Nummer 1
1. Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente b) III) Sätze 3 und 4 entsprechend. Für Hinterbliebene nach § 24
stirbt, zahlen wir eine Leistung wie folgt aus. Maßgeblich ist dabei Absatz 5 a) Nummer 6 müssen die Ansprüche in geeigneter
der jeweilige Status des Empfängers der Leistung zum Zeitpunkt des Form nachgewiesen werden.
Todes der versicherten Person: c) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b)
a) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 1 bis 4 Die noch bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden
Das vorhandene Gesamtguthaben wandeln wir in eine Rente um. garantierten Renten zinsen wir mit dem bei Vertragsbeginn ver-
Wir zahlen eine lebenslange Leibrente. einbarten Rechnungszins auf den Auszahlungszeitpunkt ab. Aus
diesem Kapital zahlen wir einmalig ein Sterbegeld. Das
b) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 und 6
Sterbegeld ist dabei begrenzt auf die vom Bundesministerium für
Das vorhandene Gesamtguthaben wandeln wir in eine Rente um. Finanzen als angemessen angesehene Höhe. Darüber hinaus
I) An minderjährige Hinterbliebene zahlen wir eine abgekürzte werden keine Leistungen fällig.
Leibrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit (7) Durchführungsweg „Direktzusage“
Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei Tod endet der
Haben Sie eine Versicherung im Durchführungsweg „Direktzusage“
Anspruch auf Leistung.
abgeschlossen, gilt:
II)
An volljährige Hinterbliebene zahlen wir eine abgekürzte
1. Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente
Leibrente bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Dies gilt
stirbt, zahlen wir das Gesamtguthaben an Sie aus.
für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 aber nur
soweit die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 4 Satz 1 2. Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der
Nummer 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Rente stirbt und der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten
vorliegen. Entfallen die Voraussetzungen nach Leistungs- Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit liegt, zahlen wir
beginn aber vor Vollendung des 25. Lebensjahres, erlischt die Rente nach Absatz 1 bis zum letzten Fälligkeitstermin der
der Anspruch auf Leistung für den Zeitraum, in dem die Rentengarantiezeit weiter.
Voraussetzungen nicht vorliegen. Ein Entfallen der (8) Durchführungsweg „Unterstützungskasse“
Voraussetzungen muss uns der jeweilige Hinterbliebene
unverzüglich mitteilen. Haben Sie eine Versicherung im Durchführungsweg „Unterstützungs
kasse“ abgeschlossen, gilt:
Die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1
und 2 EStG sind vom jeweiligen Hinterbliebenen in geeig- 1. Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente
neter Form nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch stirbt, zahlen wir das Gesamtguthaben an Sie aus.
einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Sind zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person nur Hinter-
geschehen. Für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) bliebene nach § 24 Absatz 5 b) anspruchsberechtigt, zahlen wir aus
Nummer 6 müssen die Ansprüche in geeigneter Form nach- dem vorhandenen Gesamtguthaben einmalig ein Sterbegeld.
gewiesen werden.
2. Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der
III) I) oder II) gilt nicht für Hinterbliebene, bei denen die Voraus Rente stirbt und der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten
setzungen nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG vor- Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit liegt, zahlen wir
liegen. Diesen Hinterbliebenen zahlen wir eine lebenslange eine Leistung an Sie wie folgt aus. Maßgeblich ist dabei der jewei-
Leibrente. lige Status des Hinterbliebenen zum Zeitpunkt des Todes der versi-
Die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 cherten Person:
EStG sind in geeigneter Form nachzuweisen. Dies kann zum a) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 1 bis 4
Beispiel durch einen Schwerbehindertenausweis geschehen.
Absatz 6 Nummer 2 a) gilt entsprechend.
c) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b)
b) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 und 6
Aus dem vorhandenen Gesamtguthaben zahlen wir einmalig ein
Sterbegeld. Das Sterbegeld ist dabei begrenzt auf die vom Absatz 6 Nummer 2 b) gilt entsprechend.
Bundesministerium für Finanzen als angemessen angesehene c) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b)
Höhe. Darüber hinaus werden keine Leistungen fällig. Sind zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person nur
Für die Bestimmung der Renten legen wir die bei Rentenbeginn für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b) anspruchsberechtigt,
das Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen zu Grunde. zahlen wir aus dem dafür zu Verfügung stehenden Kapital ein-
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malig ein Sterbegeld. Wir ermitteln dieses Kapital aus den noch –
die individuelle Gewinnsicherung. Weitere Informationen dazu
bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden garantierten finden Sie in § 15.
Renten, die wir mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten –
die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge.
Rechnungszins auf den Auszahlungszeitpunkt abzinsen. Weitere Informationen dazu finden Sie in § 14.
Die Höhe des Sterbegeldes nach Nummer 1 und 2 ist auf den Betrag b) Wir ändern Ihr Garantieniveau durch die Wahl einer der Optionen
eines Sterbegeldes nach § 3 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz Ablaufmanagement oder automatische Gewinnsicherung. Weitere
1 der Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) begrenzt. Informationen zu diesen Optionen finden Sie in § 15.
Darüber hinaus werden keine Leistungen fällig.
c) Das Garantieniveau Ihrer Versicherung ändert sich indirekt durch
(9) Kleinbetragsrenten im Durchführungsweg „Direktversicherung“ eine der in den §§ 13 bis 17 beschriebenen Möglichkeiten.
Bei einer Direktversicherung erteilen Sie uns mit Abschluss dieses
Versicherungsvertrags die Erlaubnis, in Ihrem Namen Ihr Recht als § 3 – Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Arbeitgeber auf Abfindung von laufenden Leistungen nach § 3 Absätze (1) Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmit-
1 und 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens
Altersversorgung (BetrAVG oder auch „Betriebsrentengesetz“) auszu- (Anlagestock). Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die
üben. die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind und wird gesondert
Für das Zahlen einer Abfindung gilt Folgendes: von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Welchen Anteil Ihrer
Beiträge wir in den Fonds investieren, legen Sie mit der Wahl des
• Die Voraussetzungen des § 3 Absätze 2 und 4 BetrAVG sind erfüllt. Garantieniveaus fest. Vergleichen Sie hierzu auch § 2 für Grundsätzliches
Die Rente nach den Absätzen 1 bis 6 einschließlich Überschuss- zum Garantieniveau und § 14 für Änderungen des Garantieniveaus. Zu
beteiligung darf zu Rentenbeginn die Höhe einer Kleinbetragsrente Beginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf
nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG nicht überschreiten. Nach der Ihren Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem
derzeitigen Fassung dieser gesetzlichen Regelungen wird die maxi- sonstigen Vermögen an.
male Höhe einer Kleinbetragsrente wie folgt ermittelt: (2) Als Wert eines Anteils gilt sowohl beim Kauf von Fondsanteilen wie
Das gesamte zu Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital vor auch bei Entnahmen aus dem Fonds der Rücknahmepreis des von
einer eventuellen teilweisen Kapitalabfindung nach § 18 Absatz 2 wird Ihnen gewählten Fonds. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen
in eine gleichmäßige monatliche Rente umgewandelt. Beträgt diese Sie Absatz 7.
Rente bis zu einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (3) Die Erträge, die aus den in den Fonds enthaltenen Vermögenswerten
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), ist es eine Klein- erzielt werden, fließen unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit
betragsrente. den Wert der Anteile.
Vergleichen Sie zur Überschussbeteiligung auch § 4. (4) Da die Wertentwicklung der Anteile nicht vorauszusehen ist, können wir
•Ü
ben wir das Recht auf Abfindung aus, finden wir die Kleinbetragsrente die Höhe der Rente aus Ihrem Fondsguthaben vor dem Beginn der
bei Rentenbeginn durch eine einmalige Kapitalzahlung ab. Den jewei- Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere
ligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7. bei Kurssteigerungen der Anteile, einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei
Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Risiko der
• Mit der Abfindung endet der Vertrag. Wertminderung. Wertminderungen bis hin zum Totalverlust des
•D
as Recht auf Abfindung üben wir nicht aus, wenn die Versicherung Fondsguthabens können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der
bis zum Rentenbeginn beitragspflichtig geführt und ausdrücklich bei Fonds entstehen. Lesen Sie hierzu auch § 20. Das bedeutet, dass die
Rentenbeginn die vereinbarte Rentenzahlung verlangt wird. Rente je nach Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks
höher oder niedriger ausfallen wird.
Sollten wir die Abfindung beabsichtigen, teilen wir Ihnen dies vorab mit.
In diesem Fall können Sie verlangen, dass wir die Abfindung erst zum (5) Die Höhe der Rente aus dem Fondsguthaben ist vom Wert der auf Ihre
1. Januar des darauffolgenden Jahres auszahlen. Wir reservieren den Versicherung entfallenden Anteile abhängig. Den Geldwert ermitteln
Abfindungsbetrag dann bis zum Auszahlungszeitpunkt kostenfrei und wir, indem wir die Anzahl der Anteile Ihrer Versicherung mit dem am
unverzinst. Ihr Antrag auf Verschiebung der Auszahlung muss uns in jeweiligen Bewertungsstichtag gültigen Geldwert eines Anteils multipli-
Textform innerhalb von vier Wochen ab Zugang unserer Mitteilung zieren. Dieser Wert wird auch als Rücknahmepreis bezeichnet. Den
zugehen. jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie Absatz 7.
(6) Die Leistungen aus der Versicherung erbringen wir als Geldleistung.
(10) Die Regelungen des Absatzes 9 gelten auch, wenn nach dem Renten-
beginn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und sich dadurch (7)
Den Tag, zu dem wir Ihre Beiträge in Fondsanteile oder Ihre
die Rente auf eine Kleinbetragsrente verringert. Fondsanteile in Geld umwandeln, nennen wir Bewertungsstichtag. Wir
verwenden für die Umwandlung den zu diesem Tag gültigen Wert des
(11)
Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf
jeweiligen Fonds. Wir verwenden verschiedene Bewertungsstichtage:
seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- a) Der Bewertungsstichtag für
bundene Gefahr. – Entnahmen nur aus dem Fondsguthaben,
§ 2 – Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern? – die Wertermittlung bei Umschichtungen im Rahmen der individu-
ellen Gewinnsicherung,
(1) Sie legen zu Beginn Ihrer Versicherung fest, wie groß der Anteil der
Summe Ihrer Beiträge ist, der am Ende der planmäßigen Ansparphase – die Wertermittlung des Fondsguthabens, das bei einem Shift nach
§ 16 übertragen wird,
garantiert ist. Diesen Anteil nennen wir Garantieniveau der Versicherung.
Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 %, 80 % oder 90 % betragen. Wie – die Bestimmung der Anzahl der Anteile des gewählten Fonds, auf
wir Ihre Beiträge aufteilen, um das gewählte Garantieniveau zu errei- den der Geldwert bei einem Shift nach § 16 übertragen wird
chen, entnehmen Sie § 6.
ist der von Ihnen gewünschte Termin der Entnahme, der
(2) Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Beiträge sind zum Ende Gewinnsicherung oder des Shift. Er ist jedoch frühestens der erste
der Ansparphase zu diesem Garantieniveau garantiert. Voraussetzung Börsentag, der auf den Eingang Ihres Antrags folgt.
dafür ist, dass die Versicherung ab dem Zeitpunkt, ab dem dieses b) Der Bewertungsstichtag für
Garantieniveau gilt, unverändert bis zum Ende der Ansparphase fortge-
führt wird. – die Wertermittlung bei einem Todesfall in der Ansparphase
Sie können das Garantieniveau des Vertrags unter bestimmten ist der erste Börsentag nach Eingang der Meldung.
PRB 2021.01 V4
Voraussetzungen im Laufe der Zeit ändern. Lesen Sie hierzu § 14. c) Der Bewertungsstichtag für
(3) Im Laufe der Zeit kann sich das Garantieniveau ändern. Dies kann auf –
anteilige Entnahmen aus dem Fondsguthaben und dem
unterschiedlichen Wegen geschehen: Garantieguthaben
a) Sie können Ihr Garantieniveau ändern durch ist der erste Börsentag des Monats der nächsten Beitragsfälligkeit.
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d) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
– bei der Beitragszahlung, Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über
mehrere Jahre auszugleichen.
– beim Leisten von Zuzahlungen,
Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
– beim Zuteilen von Überschüssen, Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten
– bei Übertragen von Überschussguthaben oder Überschussanteilen Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der
von einer Zusatzversicherung auf die Hauptversicherung, Aufsichtsbehörde abweichen.
– bei Entnahme von Risikobeiträgen und Verwaltungskostenanteilen, Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung
Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus
– bei Beendigung der Versicherung durch Kapitalabfindung, der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
– bei Beendigung der Versicherung durch Abfindung einer Klein Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss?
betragsrente,
(3) Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen
– beim Durchführen der automatischen Gewinnsicherung, zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
– beim Durchführen des Ablaufmanagements, versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die
ist der erste Börsentag des jeweiligen Monats, zu dem die genann-
Überschussbeteiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls
ten Aktionen durchgeführt werden.
angewendeten Sonderkondition.
e) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile (4) Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach
– bei Beendigung der Versicherung durch Kündigung, einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede
Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von
ist der erste Börsentag des Monats, nach Ende der Versicherung.
Überschüssen beigetragen hat.
f) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile Wir ordnen Ihre Versicherung
– bei Rentenbeginn für die Bestimmung der Rentenhöhe, • v or Beginn der Rentenzahlung der Bestandsgruppe der fondsgebun-
ist der erste Börsentag des Monats, vor dem Monat des denen Lebensversicherungen zu.
Rentenbeginns. Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer
Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, keine kollektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der
Wertermittlung vornehmen, nehmen wir die Bewertung grundsätzlich Bestandsgruppe der fondsgebundenen Lebensversicherungen für
zum nächsten Börsentag vor, an dem eine Bewertung möglich ist. Kollektive zu.
•a
b Rentenbeginn der Bestandsgruppe der Rentenversicherungen zu.
Neben den hier festgelegten Bewertungsstichtagen können wir zusätz-
liche Bewertungsstichtage einführen. Unberührt bleibt dann Ihre Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer
Möglichkeit, die Bewertung ausschließlich zu den bisherigen kollektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der
Bewertungsstichtagen zu verlangen. Bestandsgruppe der Rentenversicherungen für Kollektive zu.
Den Tarif und eine gegebenenfalls angewendete Sonderkondition fin-
§ 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? den Sie in Ihrem Versicherungsschein.
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir
Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versi
Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. cherung gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem
Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen: Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den
Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf
•W
ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- unserer Website.
wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2.
(5) Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag
•W
ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschuss
Absätze 3 bis 5. deklaration. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und
•W
ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
Sonderkondition.
Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6. Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift
beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert.
•W
ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret
durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 10. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
Vertrag zu?
•W
arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
Vertrags nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 11. (6) Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der
Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist
•W
ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven.
dazu Absatz 12.
Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach
Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
wenden wir diesen? Voraussetzung dafür ist:
(2)
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres •E
s entstehen Bewertungsreserven.
Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf- •D
ie Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrecht-
sichtsrechtlichen Vorschriften. lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-
Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüber gen.
schusses Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich
• s chreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten ermitteln wir diesen Wert
Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • für den Zeitpunkt der Beendigung der Ansparphase.
• führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu Die Ansparphase endet
(Mindestzuführung). – bei Tod der versicherten Person.
Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die – bei Kündigung des Vertrags.
Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung
(Mindestzuführungsverordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung – bei Rentenbeginn.
kann diese Mindestzuführung zur RfB mit Zustimmung der •w
ährend der Rentenphase. Wir ermitteln ihn erstmals ein Jahr nach
Aufsichtsbehörde BaFin in Ausnahmefällen reduziert werden. Rentenbeginn jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres.
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Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret (8) Verwendung der Überschüsse in der Ansparphase
durch?
Vor dem vereinbarten Rentenbeginn erwerben wir mit den zugeteilten
(7) Überschüsse in der Ansparphase laufenden Überschussanteilen Anteile an den von Ihnen gewählten
1. Laufende Überschussanteile Investmentfonds. Bitte lesen Sie hierzu § 3 Absatz 1.
Diese Versicherung erhält vor dem vereinbarten Rentenbeginn laufende Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn
Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Kostenüberschussanteile wird ein vorhandenes Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen
monatlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Beginn Schlussüberschuss nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an
der Versicherung durch. den Bewertungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 entsprechend § 1
Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn Absätze 5 bis 8 verwendet.
eines Monats vorhandenen Garantieguthabens.
Zum vereinbarten Rentenbeginn wird aus einem vorhandenen
Den Kostenüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss
eines Monats vorhandenen Fondsguthabens. nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den
Bewertungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 einmalig eine sofort
2. Schlussüberschuss beginnende Rente berechnet. Dafür verwenden wir die bei
Zu den Überschussanteilen nach Nummer 1 kann bei Ihrer Versicherung Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen.
ein Schlussüberschuss bei folgenden Anlässen hinzukommen: Zum
Diese Rente bildet zusammen mit einer Rente aus Garantieguthaben
Zeitpunkt
die neue ab Rentenbeginn garantierte Rente. Dafür gilt die vereinbarte
•d
es vereinbarten Rentenbeginns. Rentengarantiezeit.
•d
er Kündigung. Zu den Bewertungsstichtagen lesen Sie bitte § 3 Absatz 7.
•d
es Todes der versicherten Person.
(9) Überschüsse in der Rentenphase
Bei Kündigung oder Tod erhalten Sie einen Schlussüberschuss nur
1. Laufende Überschussanteile
dann, wenn gilt: Der Zeitpunkt der Kündigung oder des Todes liegt
• in den letzten 4 Jahren der Ansparphase und Diese Versicherung erhält nach dem vereinbarten Rentenbeginn lau-
fende Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Risikoüberschuss
•m
indestens 5 Jahre nach dem Versicherungsbeginn. anteile zu jedem Termin einer Rentenzahlung zu. Die Risikoüberschuss
Die Höhe des Schlussüberschusses berechnen wir wie folgt: anteile nennen wir auch Rentenbonus. Die erste Zuteilung führen wir
Wir ermitteln für Ihre Versicherung monatlich einen widerruflichen zum vereinbarten Rentenbeginn durch.
Schlussüberschuss-Anteil nach versicherungsmathematischen Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zum Zeit-
Grundsätzen. Dieser ergibt sich aus der Summe punkt der Zuteilung vorhandenen Garantieguthabens.
•d
es widerruflichen Schlussüberschuss-Anteils des vorherigen Monats Den Risikoüberschuss berechnen wir in Prozent der jeweils zum Zeit-
verzinst mit der jeweils festgelegten Gesamtverzinsung und punkt der Zuteilung garantierten Rente.
•d
er Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem jeweils festgelegten
2. Beteiligung an Bewertungsreserven
Schlussüberschuss-Anteilsatz.
Auch in der Rentenphase teilen wir Ihrem Vertrag jedes Jahr am Ver
Die Bemessungsgrundlage für den Schlussüberschuss-Anteil ist das
sicherungsjahrestag Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu.
Garantieguthaben der Versicherung zu Beginn des jeweiligen Monats.
Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Die
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Schlussüberschusses wird der dann erste Zuteilung führen wir ein Jahr nach Beginn der Rentenphase
aktuelle Schlussüberschuss-Anteil Ihrer Versicherung mit dem dann durch.
gültigen Schlussüberschuss-Faktor multipliziert. Durch diesen Faktor
berücksichtigen wir, dass die Beteiligung am Schlussüberschuss vom Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der
Kapitalmarkt abhängig ist. Die Höhe des Schlussüberschusses kann Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann
Null sein. demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche
Regelungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs
3. Beteiligung an Bewertungsreserven reserven ganz oder teilweise entfällt.
Zusätzlich ermitteln wir für Ihren Vertrag bei Beendigung der (10) Verwendung der Überschüsse in der Rentenphase
Ansparphase den für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an
den Bewertungsreserven. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende 1. Zinsüberschuss
gesetzliche Regelung. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine
Sie vereinbaren mit uns bei Abschluss des Vertrags, wie die
Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven Zinsüberschussanteile in der Rentenphase verwendet werden sollen.
vor. Bis zum Ende der Ansparphase haben Sie jederzeit das Recht, die Art
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die der Überschussverwendung zu wechseln. Wir weisen Sie auf diese
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Möglichkeit rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase noch einmal hin.
Sockelbeteiligung Sie können abhängig von den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes
Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der zwischen folgenden Arten der Überschussverwendung wählen:
Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann a) flexible Rente
demnach auch Null sein. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können
wir in Abhängigkeit von unserer Ertragslage eine Sockelbeteiligung an Wir teilen die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechneten
den Bewertungsreserven festlegen. Dies tun wir jährlich im Rahmen Zinsüberschussanteile so auf, dass sich eine gleich bleibende Rente
der Überschussdeklaration. Die Höhe der Sockelbeteiligung ist von der aus Überschüssen ergibt. Bei der Berechnung dieser Rente setzen
tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven unab- wir voraus, dass der Zinsüberschusssatz in der gesamten
hängig. Rentenphase gleich bleibt. Ändern wir diesen Überschusssatz,
ändert sich auch die Höhe der flexiblen Rente.
Zuteilung
Die flexible Rente kann in der Rentenphase auch sinken.
Zum Zeitpunkt der Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven
vergleichen wir den für Ihren Vertrag zugeordneten Anteil an den b) dynamische Rente
Bewertungsreserven mit dem aktuellen Wert der Sockelbeteiligung. Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berech-
Den jeweils höheren Wert teilen wir Ihrem Vertrag zu. neten Zinsüberschussanteile jeweils zum Zeitpunkt der Zuteilung in
Garantieniveau 0 % eine Rente aus Überschüssen um.
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Beträgt das Garantieniveau seit Beginn der Versicherung bis zur Die dynamische Rente kann in der Rentenphase nicht sinken.
Beendigung der Ansparphase immer 0 % und wurden keine Gewinn-
sicherungen nach § 15 vorgenommen, entsteht kein Garantiekapital. In 2. Risikoüberschuss
diesen Fällen ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven Null. Die Verwendung des Risikoüberschusses hängt davon ab, welche Art
[Seite 6]
der Überschussverwendung Sie für den Zinsüberschuss gewählt § 7 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
haben. (1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um
Haben Sie für den Zinsüberschuss die Überschussverwendung „dyna- •A
bschluss- und Vertriebskosten und übrige Kosten.
mische Rente“ gewählt, wandeln wir die in der Rentenphase für Ihre
Versicherung berechneten Risikoüberschussanteile jeweils zum Das Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksich-
Zeitpunkt der Zuteilung in eine Rente aus Überschüssen um. tigt.
•a
nlassbezogene Kosten.
Andernfalls zahlen wir die in der Rentenphase Ihrer Versicherung
berechneten Risikoüberschussanteile mit der nächsten Rentenrate aus. Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten
3. Beteiligung an den Bewertungsreserven (2) Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form
eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitragssumme.
Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechnete
Beteiligung an den Bewertungsreserven jeweils zum Zeitpunkt der (3) Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum
Zuteilung in eine Rente aus Überschüssen um. von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase.
Für eine Rente aus Überschüssen gilt:
Haben Sie die „Start Police“ eingeschlossen, verteilen wir die
Abschluss- und Vertriebskosten über einen verlängerten Zeitraum von
•W
ir zahlen sie zusätzlich zur Rente, die wir aus dem bei Rentenbeginn zehn Jahren.
vorhandenen Gesamtguthaben ermittelt haben, aus.
Gilt für Ihre Versicherung die Sonderkondition
•B
eim Ermitteln der Rente aus Überschüssen verwenden wir die bei
Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen. • „ Standard verteilt“,
• „ Kollektivtarif verteilt“ oder
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan-
tieren? • „ Firmengruppentarif“ verteilt,
(11) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte
Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt Beitragszahldauer. Dies gilt auch bei Einschluss der „Start Police“.
beeinflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Wir entnehmen diese Kosten Ihren laufenden Beiträgen.
Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
(4) Bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung verrechnen wir die
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht Abschluss- und Vertriebskosten mit dem Einmalbeitrag.
garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen.
(5) Beim Ermitteln der Werte für unsere Bilanz wenden wir auf Ihre Ver-
Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? sicherung das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück-
(12) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht: stellungsverordnung (DeckRV) an.
•d
en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen Verrechnen der übrigen Kosten
Bewertungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir (6) Die übrigen Kosten fallen verteilt während der gesamten Versiche-
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). rungsdauer an. Sie setzen sich zusammen aus
•d
ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung •d
en Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags bei uns und
gehörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif •d
en Fondskosten. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft für
und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. die Fondsverwaltung erhoben.
Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags
auch auf unserer Website.
Wir ermitteln sie
Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei
• in der Ansparphase als monatliche Kosten in Prozent der jeweils
berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags.
vorhandenen Garantie- und Fondsguthaben. Wir entnehmen diese
Kosten dem jeweiligen Guthaben.
§ 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
• in der Rentenphase in Prozent der gezahlten Rente. Wir entnehmen
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos-
diese Kosten dem Deckungskapital.
sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
Versicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht Fondskosten
kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie Die Fondskosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesellschaften
können in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere erheben laufende Kosten für jeden Fonds in Prozent Ihres jeweiligen
Informationen dazu finden Sie in § 8 Absatz 2 und 3 sowie § 10. Fondsguthabens. Die Fondskosten sind bereits in der Wertentwicklung
Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um der Fonds berücksichtigt.
24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags. Höhe der Kosten
(7) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten und der
§ 6 – Wie verwenden wir Ihre Beiträge? übrigen Kosten entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Weitere
Nach Abzug der Kosten nach § 7 führen wir den verbleibenden Anteil Ihrer Informationen zu den anlassbezogenen Kosten finden Sie in § 19 und
Beiträge dem Gesamtguthaben zu. Das Gesamtguthaben setzt sich aus in der Gebührentabelle.
folgenden Komponenten zusammen: Folgen der Kostenverrechnung für Sie
• Garantieguthaben: Dies ist das Guthaben, das wir benötigen, um die (8) Durch die beschriebene Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs-
Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren. kosten sind in der Anfangszeit nur geringe Beträge nach § 11 Absätze
•F
ondsguthaben: Dies ist das Guthaben, das Ihre Fondsanteile zum jewei- 8 und 13 vorhanden
ligen Kurswert bilden. •a
ls Rückkaufswert oder
Mit der Wahl des Garantieniveaus bestimmen Sie, wie wir Ihre zukünftigen •u
m eine beitragsfreie Rente zu bilden.
Beiträge auf diese beiden Komponenten aufteilen.
Nähere Informationen zum Rückkaufswert und den beitragsfreien
Den Betrag, der Ihrem Garantieguthaben zugerechnet wird, berücksichtigen Leistungen sowie zu deren jeweiligen Höhen finden Sie in der
wir zum Termin der Beitragsfälligkeit. Garantiewerttabelle. Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem
Den Betrag, der dem Fondsguthaben zugerechnet wird, investieren wir in Versicherungsschein.
Fonds. Dabei legen wir das zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit gültige Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags, für die Dynamisierung und
Verhältnis für die Fondsanlage der Beiträge zu Grunde. Beim Ermitteln des für Zuzahlungen
jeweiligen Bewertungsstichtages nach § 3 Absatz 7 d) gehen wir von einer (9) Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder führen wir
Beitragszahlung zum Termin der Beitragsfälligkeit aus. eine vereinbarte Dynamisierung durch, erheben wir erneut Kosten nach
Für Beitragserhöhungen und Zuzahlungen lesen Sie bitte § 17. Absatz 1.
[Seite 7]
•B
ei Erhöhungen Ihres Beitrags und bei Dynamisierungen verteilen wir (8) Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir
die Abschluss- und Vertriebskosten wie in den Absätzen 2 bis 5 sie Ihrem Vertrag, sofern das vorhandene Kapital dafür ausreicht.
beschrieben. Durch die Entnahme reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, wäh-
rend die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum nächsten
•B
ei Zuzahlungen entnehmen wir der Zuzahlung zum Zeitpunkt der
Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt.
Einrechnung einmalig Abschluss- und Vertriebskosten.
Die übrigen Kosten fallen wie in Absatz 6 beschrieben an. Wir entnehmen die gestundeten Beiträge dem Gesamtguthaben der
Premium Rente und dem Deckungskapital der gegebenenfalls einge-
§ 8 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? schlossenen Zusatzversicherungen.
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in § 9 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police?
einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag), durch Monatsbeiträge, Viertel
jahresbeiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahresbeiträge (laufende Bei (1) Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte
träge) zahlen. Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer
konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam-
(2) Den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese
unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die
jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In
angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Alle weiteren Beiträge der Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant.
(Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten
Versicherungsperiode fällig (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode (2) Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Versicherungsbeginn den
ist abhängig von der Zahlweise der Beiträge. Die Versicherungsperiode Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
umfasst bei die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn
vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase
• J ahresbeiträgen ein Jahr, finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol-
•M
onatsbeiträgen einen Monat, gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung.
•V
ierteljahresbeiträgen drei Monate und (3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Beitragszahldauer gleichblei-
•H
albjahresbeiträgen ein halbes Jahr. benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren
Beitrag.
Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder bei beitragsfreien Verträgen
beträgt die Versicherungsperiode einen Monat. (4) Während der Startphase haben Sie jeweils zum Jahrestag der Ver
sicherung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. Voraussetzung
(3) Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der ist, dass wir keine Leistungspflicht bei einer eingeschlossenen Zusatz
Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig. versicherung anerkannt haben.
Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto
Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen
(Lastschriftverfahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen Umwandlungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum
rechtzeitig: vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
•W
ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider-
(5) Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung frü-
sprechen einer berechtigten Einziehung nicht. her in die Zielphase ein.
•W
ir können den Beitrag am Fälligkeitstermin nicht einziehen und Sie
Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer
haben das nicht zu vertreten. Darauf senden wir Ihnen eine
wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den
Aufforderung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unver- versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für
züglich nach dieser Aufforderung. Ihren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum
Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens Zeitpunkt des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden
verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten. Abschluss- und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem
Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben. Zeitpunkt
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen. • für Ihre Versicherung wie in § 7 Absatz 3 beschrieben.
(5) Die Pflicht zur Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person, • für Ihre gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherung wie im
spätestens mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung. Paragraphen „Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?“
(6) Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene der Besonderen Bedingungen für die Zusatzversicherung beschrie-
Beiträge mit dieser Leistung verrechnen. ben.
Stundung (6) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos-
sen, gilt:
(7) Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen.
Im Leistungsbezug übernehmen wir an Ihrer Stelle die Beitragszahlung
Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten
für Ihren Vertrag. Dabei führen wir die Beitragssteigerungen der „Start
gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung
Police“ wie vereinbart durch.
vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn
Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig Nach Ende unserer Leistungspflicht führen Sie die Beitragszahlung
beglichen haben. beginnend auf der dann erreichten Beitragsstufe fort. Hat zu diesem
Zeitpunkt die Zielphase bereits begonnen, führen Sie die Beitragszahlung
Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem
mit dem Zielbeitrag fort.
Umfang bestehen.
Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung (7)
Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8 Absätze 7 und 8 besteht
um die ausstehenden Beiträge gekürzt. in der Startphase nur eingeschränkt. Das Gesamtguthaben des
Vertrags ist dafür in der Startphase selten hoch genug.
Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig.
Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase – insbe-
Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Gesamtguthaben sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Gesamtguthaben
des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8
erreicht hat. Absätze 7 und 8 auch danach noch eingeschränkt sein.
Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun-
deten Beiträge nachzahlen: § 10 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah-
•S
ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des
len?
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vereinbarten Zeitraums der Stundung nach. Einlösungsbeitrag
•S
ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Bei
Raten nach. einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Risikoprüfung
[Seite 8]
durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Wir sind nicht Ausscheiden der versicherten Person uns gegenüber in Textform
zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die ver- erklärt werden. Das vorzeitige Ausscheiden der versicherten
spätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Person aus dem Arbeitsverhältnis und die Übertragung der
(2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch Anwartschaft sind uns auf Verlangen nachzuweisen.
nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben c) Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Abfindung nach § 3
Sie BetrAVG. Zusätzlich zum Rückkaufswert zahlen wir die Über-
•d
urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
schussbeteiligung nach Absatz 7 aus.
•d
urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
d) Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat seine bisherige Direkt-
versicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt und kündigt den
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht. Teil der Versicherung, der aus diesen eigenen Beiträgen finan-
Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, ziert wurde.
dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. 2. Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Abfindung im laufenden
Folgebeitrag Beschäftigungsverhältnis, soweit nicht § 3 BetrAVG Anwendung
findet. Zusätzlich zum Rückkaufswert zahlen wir die Über-
(3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von schussbeteiligung nach Absatz 7 aus. Die Abfindung der Anwart-
uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist schaft der versicherten Person ist uns auf Verlangen nachzuweisen.
von mindestens zwei Wochen.
Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.
(4) Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der
Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie Haben wir im Rahmen einer Kündigung nach Nummer 1 und 2 bereits
dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den Beträge ausgezahlt oder übertragen, mindern diese Beträge das bei-
Vertrag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 11 gelten entspre- tragsfreie Kapital und damit die beitragsfreien Leistungen Ihrer Versi-
chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den cherung.
angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam. Rückkaufswert
Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
(4) Der Rückkaufswert entspricht dem Gesamtguthaben zu dem Zeitpunkt,
Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versiche-
zu dem die Kündigung wirksam wird. Das Gesamtguthaben besteht aus
rungsschutz.
dem Garantieguthaben und dem Fondsguthaben.
(5) Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung
Das Garantieguthaben entspricht nach § 169 des Versicherungsver
in Verzug, gilt Folgendes:
tragsgesetzes (VVG) dem Deckungskapital, welches wir benötigen, um
•T
ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, die Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren. Es ist nach anerkannten
bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön- Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen
nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech- der Beitragskalkulation berechnet.
nen.
Bei der Ermittlung des Garantieguthabens und des Fondsguthabens
•T
ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sind die Abschluss- und Vertriebskosten nach § 7 berücksichtigt.
ein, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.
Abzug
(6) Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir
Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. (5) Von dem nach Absatz 4 ermittelten Wert erfolgt bei einer Kündigung
nach Absatz 3 Nummer 1 d) ein Abzug in Höhe von 150 Euro.
§ 11 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung Die Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und beziffer-
kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung ten Abzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis
beitragsfrei stellen? erbracht, gilt Folgendes:
Kündigung •W
ir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss.
Versicherungsperiode kündigen. Nach dem Beginn der Rentenzahlung •D
er Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in
können Sie Ihre Versicherung nicht mehr kündigen. Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist.
(2) Durchführungswege „Direktzusage“ und „Unterstützungskasse“ (6) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das Garantieguthaben
Nach der Kündigung zahlen wir den Rückkaufswert nach den Absätzen nach Absatz 4 angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist,
4 bis 6 und die Überschussbeteiligung nach Absatz 7 aus. um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbeson-
dere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus
Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen. den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschlie-
(3) Durchführungsweg „Direktversicherung“ ßen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
Mit der Kündigung wandelt sich Ihre Versicherung in eine beitragsfreie Auszahlen von Überschüssen
Versicherung nach den Absätzen 9 und 11 um. Nur in den folgenden (7) Zusätzlich zahlen wir bei einer Kündigung nach den Absätzen 2 und 3,
Fällen zahlen wir den Rückkaufswert nach den Absätzen 4 bis 6 aus: die nicht zu einer beitragsfreien Versicherung führt,
1. Der Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, •d
en Schlussüberschuss-Anteil nach § 4 Absatz 7 Nummer 2 und
das der betrieblichen Altersversorgung zu Grunde liegt, und es wird
eine der nachfolgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt: •d
ie Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihre Versicherung
nach § 4 Absatz 7 Nummer 3.
a) Zum Zeitpunkt der Kündigung ist die Anwartschaft noch teilwei-
se oder vollständig verfallbar im Sinne des Betriebsrentenge- Nachteile und Vorteile einer Kündigung
setzes. Wir zahlen den Rückkaufswert aus, der auf dem verfall- (8) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile
baren Anteil beruht. Liegt eine vollständige Verfallbarkeit vor, haben.
zahlen wir zusätzlich die Überschussbeteiligung nach Absatz 7
Nachteile:
aus. Der Arbeitgeber erklärt die Kündigung uns gegenüber spä-
testens drei Monate nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von
in Textform. Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung
b) Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Übertragung nach § 4 von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese
Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 3 BetrAVG. In diesen Fällen Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge für den
zahlen wir den Rückkaufswert und die Überschussbeteiligung Rückkaufswert vorhanden sein.
nach Absatz 7 als Übertragungswert nach § 4 Absatz 5 Satz 2 Auch in den folgenden Jahren sind die Beträge für den Rückkaufswert
BetrAVG. möglicherweise geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Bei einer Übertragung nach § 4 Absatz 3 BetrAVG muss die Bitte beachten Sie: Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten
Übertragung spätestens ein Jahr nach dem vorzeitigen Beiträge sind erst zum Ende der Ansparphase zu diesem Garantieniveau
[Seite 9]
garantiert. Zum Zeitpunkt der Kündigung gilt diese Garantie nicht. Ihre Entscheidung:
Lesen Sie dazu § 2 Absatz 2. Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Beitragsreduzierung oder
Vorteile: Beitragsfreistellung gegenüber einer unveränderten Fortsetzung Ihres
Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht Vertrags ab.
mehr, können Sie Beiträge sparen. Hilfe zur Entscheidung:
Ihre Entscheidung:
Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die
Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung gegenüber Garantiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere
einer Beitragsfreistellung oder einer unveränderten Fortsetzung Ihres Informationen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe.
Vertrags ab. Wiederaufnahme der Beitragszahlung
Hilfe zur Entscheidung: (14) Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer
Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die
Garantiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt:
Informationen zum Rückkaufswert und seiner jeweiligen Höhe. •D
ie Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten
Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung Termin der Beitragsfälligkeit ein.
(9) Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch •D
ie Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu
Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. ermittelt.
Dies können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versiche- •D
ie Beitragszahlweise wird beibehalten.
rungsperiode tun. •B
etrug bei einer Beitragsfreistellung das Garantieniveau zuvor weni-
(10) Die Beitragsfreistellung können Sie auch befristen. ger als 80 %, gilt dieses Garantieniveau auch für die zukünftigen
Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen Beiträge. Anderenfalls können wir das Garantieniveau für zukünftige
Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder Beiträge reduzieren.
aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba- Haben Sie eine Zusatzversicherung zu Ihrem Vertrag abgeschlossen,
ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause. kann es von einer erneuten Risikoprüfung abhängen, ob und in welcher
Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Höhe die Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich ist. Es gelten
Beitragszahlung nach Absatz 14 durch. die entsprechenden Regelungen der Besonderen Bedingungen für die
Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen die Wiederaufnahme der Zusatzversicherung.
Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung garantieren wir Ihnen die bei
(11) Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen der Premium
haben unter anderem folgende Auswirkungen: Rente in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere Sterbetafel
und Rechnungszins.
a) Die neu ermittelte Rente ist niedriger als zuvor.
Möchten Sie die garantierte Leistung wiederherstellen, haben Sie fol-
b) Die Fondsanteile bleiben erhalten. gende Möglichkeiten: Sie können
Beträgt jedoch Ihr aktuelles Garantieniveau 90 % oder 80 %, kön- •d
ie Ansparphase verlängern. Lesen Sie dazu § 13 Absätze 2 bis 5.
nen Ihre zu diesem Garantieniveau eingezahlten Beiträge nicht mehr
•F
ondsguthaben in Garantieguthaben umschichten. Lesen Sie dazu
zu 90 % beziehungsweise 80 % garantiert sein. In diesem Fall
§ 15 Absatz 1.
schichten wir Fondsguthaben in Garantieguthaben um, um diese
Garantie wieder herzustellen. Falls nicht genügend Fondsguthaben •Z
uzahlungen leisten. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 2 bis 5.
dafür vorhanden ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben •d
ie Beiträge erhöhen. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 6 bis 10.
komplett in das Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal
finanzierbare Garantie. Diese kann niedriger als die bisherigen 90 % § 12 –
Welche Informationen erhalten Sie während der Vertrags-
beziehungsweise 80 % sein. laufzeit?
Die neue Höhe der garantierten Rente berechnen wir (1)
Sie erhalten von uns vor Rentenbeginn zum Ende eines jeden
•n
ach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Versicherungsjahres nach § 234 l und § 234 o VAG Informationen zu
Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und eine Renteninformation. Darin
• für den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung
informieren wir Sie unter anderem über:
•u
nter Zugrundelegung des Garantieguthabens nach den Absätzen 4
•d
en Wert des Garantieguthabens und der garantierten Rente
und 11 b) abzüglich offener Beiträge.
•d
en jeweils aktuellen Anteilswert der Fonds
Keine Beitragsrückzahlung
•d
en Wert des Fondsguthabens
(12) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Diesen geben wir als Stückzahl von Anteilsscheinen und als Euro-
Nachteile und Vorteile einer Beitragsreduzierung oder Beitrags Betrag an.
freistellung
In der Rentenphase erhalten Sie von uns zum Ende eines jeden
(13) Die Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung Versicherungsjahres eine Mitteilung nach § 155 VVG zur Höhe Ihrer
kann für Sie Nachteile und Vorteile haben. Rente und die Informationen nach § 234 p VAG.
Nachteile: (2) Den aktuellen Anteilswert der Fonds erfahren Sie aus den Veröffent-
In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von lichungen der Fondsgesellschaften und der Fachpresse. Außerdem
Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung stellen wir Ihnen im Internet eine Fondsübersicht unter www.huk.de/
von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese fonds zur Verfügung.
Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge vorhanden (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung jederzeit an.
sein, um eine reduzierte oder beitragsfreie garantierte Rente zu bilden.
Auch in den folgenden Jahren steht dafür möglicherweise nur ein § 13 – Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Ren-
Betrag zur Verfügung, der geringer ist als die Summe der eingezahlten tenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten?
Beiträge. Vorziehen des Rentenbeginns
Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen das Garantieniveau für (1) Sie können den Rentenbeginn vorziehen. Ziehen Sie Ihren Rentenbeginn
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bereits eingezahlte Beiträge sinkt. Lesen Sie dazu Absatz 11. vor, gilt Folgendes:
Vorteile: •D
er frühestmögliche Rentenbeginn ist der in § 1 Absatz 1 genannte
Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht Termin.
mehr, können Sie Beiträge sparen. •D
er Antrag auf Vorziehen der Leistung muss bis spätestens einen
[Seite 10]
Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform bei uns ein- Die garantierte Leistung der Versicherung verändert sich durch die
gegangen sein. Anpassung der Rentengarantiezeit:
•D
ie vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die vorge- •E
ine Verlängerung führt zu einer verringerten garantierten Rente.
zogene Rente. •E
ine Verkürzung führt zu einer erhöhten garantierten Rente.
Durch das Vorziehen des Rentenbeginns verringert sich Geänderter Rentenfaktor
•d
as Garantieguthaben zu Rentenbeginn.
(7) Den zum geänderten Rentenbeginn beziehungsweise den wegen der
•d
ie garantierte Rente. geänderten Rentengarantiezeit gültigen Rentenfaktor ermitteln wir nach
Die Leistung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherung versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei legen wir die bei
verändert sich durch das Vorziehen. Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen zu Grunde.
Sie können den Rentenbeginn der Altersrente auf einen Termin vorzie- Die Gesamtrente bestimmen wir nach § 1 Absatz 2 mit dem geän-
hen, der vor dem vereinbarten Ende der Versicherungs- oder derten Rentenfaktor.
Leistungsdauer der Zusatzversicherung liegt. In diesem Fall endet die
Versicherungsdauer beziehungsweise Leistungsdauer der Zusatz- § 14 – Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge
versicherung bereits zum vorgezogenen Rentenbeginn der Altersrente. ändern?
Solange eine Leistung aus einer Zusatzversicherung erbracht wird, ist (1)
Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das
ein Vorziehen des Rentenbeginns nicht möglich. Garantieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern. Im Folgenden verste-
hen wir unter Garantieniveau stets das Garantieniveau für die zukünf-
Hinausschieben des Rentenbeginns tigen Beiträge.
(2) Sie können den Rentenbeginn hinausschieben. Schieben Sie Ihren a) Wollen Sie auf eines der Garantieniveaus 80 % oder 90 % wechseln
Rentenbeginn hinaus, gilt Folgendes: und Ihr bisheriges Garantieniveau liegt unter dem von Ihnen
•D
er spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres- gewünschten Wert, ist das erst nach Tilgung aller Abschluss- und
tag, der auf die Vollendung des 85. Lebensjahres der versicherten Vertriebskosten möglich. In allen anderen Fällen ist ein Wechsel
Person folgt. jederzeit möglich.
•D
er Antrag auf Hinausschieben der Leistung muss bis spätestens b) Wollen Sie Ihr Garantieniveau ändern und beträgt es aktuell
einen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn in Textform bei 90 % oder 80 % beachten Sie bitte: Ihre zu diesem aktuellen
uns eingegangen sein. Garantieniveau eingezahlten Beiträge sind zum Zeitpunkt der
•D
ie vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die hinaus-
Änderung und auch später gegebenenfalls nicht zu 90 %
geschobene Rente. Allerdings darf bei lebenslanger Rente das rech- beziehungsweise 80 % garantiert.
nungsmäßige Alter der versicherten Person zum Ende der Renten Um Ihnen dennoch eine möglichst hohe Garantie der bisherigen
garantiezeit 92 Jahre nicht überschreiten. Beiträge zu gewähren, schichten wir entsprechend Fonds- in
Sonst wird die Rentengarantiezeit entsprechend angepasst. Garantieguthaben um. Falls nicht genügend Fondsguthaben vorhan-
den ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben komplett in
(3) Zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn befindet sich der Vertrag das Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzier-
im beitragspflichtigen oder beitragsfreien Zustand. bare Garantie.
Schieben Sie Ihren Rentenbeginn hinaus, ändert sich der Zustand Ihres c) Haben Sie
Vertrags nicht.
– die Sonderkondition „Direkt“ vereinbart, ist ein Wechsel zwischen
Zahlen Sie in der verlängerten Ansparphase weiter Beiträge, entstehen den Garantieniveaus jederzeit uneingeschränkt möglich. Es findet
Kosten nach § 7. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Versicherung keine Umschichtung von Fonds- in Garantieguthaben statt.
beitragsfrei zu stellen. Lesen Sie dazu § 11.
– eine Sonderkondition mit dem Zusatz „verteilt“ vereinbart, ist ein
Durch das Hinausschieben des Rentenbeginns erhöht sich Wechsel auf 90 % oder 80 %, ausgehend von einem jeweils
•d
as Garantieguthaben zu Rentenbeginn. niedrigeren Niveau nicht möglich.
•d
ie garantierte Rente. (2) Nach Absatz 1 hängt die Möglichkeit zur Änderung des Garantieniveaus
Für laufende Beiträge, Erhöhungen der Beiträge und Zuzahlungen in für zukünftige Beiträge von der Tilgung der Abschluss- und
der verlängerten Ansparphase gilt: Zum neuen Rentenbeginn werden Vertriebskosten ab. Diese fallen unter anderem bei Abschluss Ihrer
sie zu 0 %, 50 %, 70 %, 80 % oder 90 % garantiert, wenn Sie das Versicherung, Beitragserhöhungen und Erhöhungen durch Dynamik an.
entsprechende Garantieniveau gewählt haben. Das bedeutet, dass ein Erhöhen des Garantieniveaus auf 90 % oder
Mit Garantieniveau meinen wir hier das Garantieniveau für die zukünf- 80 % nicht zu jeder Zeit möglich ist. Sie können dies frühestens fünf
tigen Beiträge. Jahre nach einer Dynamik oder einer Beitragserhöhung nach § 17
durchführen.
Flexibler Rentenbeginn und Sicherungsmechanismen
(3) Löst der Wechsel des Garantieniveaus eine Umschichtung von Fonds-
(4) Haben Sie die automatische Gewinnsicherung nach § 15 eingeschlos- in Garantieguthaben aus, wird die Bezugsgröße der automatischen
sen, Gewinnsicherung nach § 15 Absatz 1 b) angepasst.
• läuft diese in der verlängerten Ansparphase weiter. Sie haben weiter- (4) Die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge müssen Sie
hin die Möglichkeit, die Option zu- oder abzuwählen. in Textform bei uns beantragen. Wir berücksichtigen diese Änderung zu
•p
assen wir das Verfahren der automatischen Gewinnsicherung ent- dem in § 3 Absatz 7 genannten Bewertungsstichtag.
sprechend der verlängerten Ansparphase an.
§ 15 – Wie können Sie Ihre Gewinne sichern?
(5) Haben Sie bis das Ablaufmanagement nach § 15 eingeschlossen,
passen wir das Verfahren des Ablaufmanagements entsprechend der (1) Die Gewinne aus der Überschussbeteiligung und der Wertentwicklung
geänderten Ansparphase an. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, diese Ihrer Fonds erhöhen Ihr Fondsguthaben. Möchten Sie diese Gewinne
Option zu- oder abzuwählen. sichern, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Anpassung der Rentengarantiezeit a) Individuelle Gewinnsicherung
(6) Sie können die vereinbarte Rentengarantiezeit um volle Jahre verkürzen Sie können zu jeder Zeit Umschichtungen von Fondsguthaben in
oder verlängern. Passen Sie Ihre Rentengarantiezeit an, gilt Folgendes: Garantieguthaben vornehmen. Dies nennen wir individuelle
Gewinnsicherung.
•D
ie neue Rentengarantiezeit muss mindestens ein Jahr betragen.
•D
as rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum Ende der
Eine individuelle Gewinnsicherung beantragen Sie bei uns in
Rentengarantiezeit darf 92 Jahre nicht überschreiten. Textform.
•D
er Antrag auf Anpassung der Rentengarantiezeit muss bis späte-
b) Automatische Gewinnsicherung
stens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente in Textform bei uns Dieses Verfahren schichtet bei guter Fondsentwicklung einen Teil
eingegangen sein. des Fondsguthabens in das Garantieguthaben um.
[Seite 11]
Als Auslöser für die Umschichtung legen wir einen Grenzwert fest. Shift
Dieser beträgt 130 % der folgenden Bezugsgröße: (2) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir das vorhandene
– Die Summe der bisher gezahlten Beiträge zuzüglich Guthaben eines oder mehrerer Fonds in einen oder mehrere andere zur
– des Wertes aller bisherigen Gewinnsicherungen zu Rentenbeginn. Verfügung stehend Fonds übertragen. Dies nennen wir Shift.
Dazu zählen individuelle, automatische sowie indirekte Bei einem Shift entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns
Umschichtungen. oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für einen Shift
Zu indirekten Umschichtungen lesen Sie bitte die §§ 11, 14 und zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über unsere Fonds finden Sie
18. unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die für Ihre Versicherung zur
Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig im Vertrag gehalten
Übersteigt Ihr Gesamtguthaben diesen Grenzwert, führen wir die werden.
automatische Gewinnsicherung durch. Dazu berechnen wir die
Differenz aus vorhandenem Gesamtguthaben und Bezugsgröße. Wir Bei einem Shift ermitteln wir den Wert des zu übertragenden Kapitals
schichten so viel Kapital aus dem Fondsguthaben um, dass bei und wandeln ihn in Anteile des gewählten Fonds um. Lesen Sie dazu
Rentenbeginn die Hälfte dieser Differenz garantiert ist. auch § 3 Absätze 5 und 7.
c) Ablaufmanagement Den Shift führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. Wir
berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang
Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Ihres Antrags.
Rentenbeginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um. Am
Ende der Ansparphase befindet sich dadurch Ihr gesamtes Guthaben Einen Shift können Sie auch nach Ablauf der Beitragszahlung beantra-
im Garantieguthaben. gen.
Wir ermitteln dafür zu Beginn des Ablaufmanagements das (3) Ein Shift ist nicht möglich, wenn:
Verhältnis von Garantie- zu Gesamtguthaben. Ausgehend davon •D
ie Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen
bestimmen wir einen planmäßigen Verlauf dieses Verhältnisses auf Investmentfonds ausgesetzt ist.
100 % zum Ende der Ansparphase.
•D
ie Rücknahme von Anteilen endgültig eingestellt ist.
Wir überprüfen monatlich, ob das tatsächliche Verhältnis unter dem
planmäßigen Verlauf liegt. Ist dies der Fall, schichten wir Lesen Sie dazu auch § 20 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3.
Fondsguthaben in das Garantieguthaben um, bis der planmäßige
Wert erreicht ist. § 17 – Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten?
Das Ablaufmanagement ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt. (1) Um Ihre Beitragszahlung flexibel zu gestalten, haben Sie folgende
Deshalb passen wir bei Ausübung mancher Vertragsoptionen die Möglichkeiten:
Dauer und den planmäßigen Verlauf des Verfahrens an. Dies betrifft •B
eitragsfreistellung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 9 bis 11.
zum Beispiel folgende Fälle:
•B
eitragsreduzierung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 9 bis 11.
– Sie schließen das Ablaufmanagement weniger als fünf Jahre vor
•W
iederaufnahme der Beitragszahlung. Lesen Sie dazu § 11 Ab-
dem vereinbarten Rentenbeginn ein.
satz 14.
– Sie ziehen den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vor. Die
Zeit bis zum neuen Rentenbeginn beträgt weniger als fünf Jahre. •S
tundung. Lesen Sie dazu § 8 Absätze 7 und 8.
– Es finden bereits Umschichtungen durch das Ablaufmanagement •Z
uzahlung. Lesen Sie dazu die Absätze 2 bis 5.
statt und Sie schieben den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn •B
eitragserhöhung. Lesen Sie dazu die Absätze 6 bis 10.
hinaus.
Dabei garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten
(2) Sie können die Optionen automatische Gewinnsicherung und Ablauf- Rechnungsgrundlagen der Premium Rente in der betrieblichen Alters-
management bei Vertragsabschluss einschließen. Während der versorgung – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins.
Ansparphase sind diese Optionen jederzeit zum nächsten Monats-
ersten zu- oder abwählbar. Dies beantragen Sie bei uns in Textform. Zuzahlung
Bitte beachten Sie dazu den jeweiligen Bewertungsstichtag nach § 3 (2)
Sie können in der Ansparphase, außer im Durchführungsweg
Absatz 7. „Unterstützungskasse“, zu jeder Zeit zu einem von Ihnen gewünschten
Bei Einschluss der automatischen Gewinnsicherung oder des zukünftigen Monatsersten zusätzliche Beträge einzahlen. Wir nennen
Ablaufmanagements haben Sie weiterhin die Möglichkeit, individuelle diese zusätzlichen Beträge Zuzahlungen.
Gewinnsicherungen vorzunehmen. Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung Abschluss- und Vertriebskosten. Den
(3) Schließen Sie sowohl die automatische Gewinnsicherung als auch das restlichen Betrag Ihrer Zuzahlung führen wir Ihrer Versicherung zu. Die
Ablaufmanagement in Ihren Vertrag ein, gilt: Die automatische Regelungen für Beiträge in den §§ 6 und 7 gelten für Zuzahlungen
Gewinnsicherung endet mit Beginn des Ablaufmanagements. entsprechend.
(4) Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Ablaufcheck an. Wir informieren Sie Das aktuelle Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für die
dabei über Ihre Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung zum Ende der Zuzahlung.
Ansparphase. Wir berücksichtigen die Zuzahlung in das
•F
ondsguthaben nach dem Bewertungsstichtag für Zuzahlungen.
§ 16 – Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern?
Lesen Sie dazu § 3 Absatz 7.
Switch
•G
arantieguthaben zum Ersten des von Ihnen gewünschten zukünf-
(1) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir die künftigen zur tigen Monats.
Anlage bestimmten Beitragsteile und Überschüsse Ihrer Versicherung
(3)
Die Summe aus laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines
in einen oder mehrere andere Investmentfonds anlegen. Dies nennen
Versicherungsjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
wir Switch.
Sind Sie Versicherungsnehmer mehrerer Verträge zu einer „Premium
Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns
Rente in der betrieblichen Altersversorgung“ der HUK-COBURG-
oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für zukünftige
Lebensversicherung AG , gilt zusätzlich: Die Summe aus der Zuzahlung
Beiträge und Überschüsse zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über
und allen laufenden Beiträgen sowie weiteren Zuzahlungen der letzten
unsere Fonds finden Sie unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die
zwölf Monate zu diesen Verträgen darf insgesamt 25.000 Euro nicht
für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig
PRB 2021.01 V4
übersteigen.
im Vertrag gehalten werden.
Den Switch führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. (4) Die Leistungen einer eingeschlossenen Zusatzversicherung ändern sich
Wir berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang durch eine Zuzahlung nicht.
Ihres Antrags. (5) Eine Zuzahlung beantragen Sie bei uns in Textform.
[Seite 12]
Beitragserhöhung • v ollständigen Kapitalabfindung erlischt die Versicherung mit der
(6) Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren lau- Auszahlung.
fenden Beitrag erhöhen. Durch die Beitragserhöhung steigen alle • teilweisen Kapitalabfindung wird die Rente nach anerkannten Regeln
zukünftigen Beiträge um den von Ihnen gewünschten Betrag. der Versicherungsmathematik entsprechend gekürzt. In diesem Fall
Wir entnehmen diesen Erhöhungen Ihrer zukünftigen Beiträge können im Durchführungsweg „Direktversicherung“ höchstens 30 %
Abschluss- und Vertriebskosten. Die Regelungen für laufende Beiträge des Gesamtguthabens abgefunden werden.
in den §§ 6 und 7 gelten für Beitragserhöhungen entsprechend. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7.
Das Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für den erhöhten Kapitalabfindung nach Rentenbeginn
Beitrag. (3) Nach Rentenbeginn ist eine Kapitalabfindung mit Ausnahme von Absatz
(7) Haben Sie eine der Sonderkonditionen 1 b) nicht möglich.
• „ Standard verteilt“, Kapitalentnahme vor Rentenbeginn im Durchführungsweg „Direkt
• „ Kollektivtarif verteilt“, zusage“
• „ Firmengruppentarif verteilt“ (4) Im Durchführungsweg „Direktzusage“ besteht zudem die Möglichkeit
vor dem vereinbarten Rentenbeginn aus Ihrem Guthaben Kapital zu
gewählt, entnehmen wir die Abschluss- und Vertriebskosten über die entnehmen. Es gibt zwei Arten von Entnahmen:
gesamte Zahldauer hinweg.
•S
ie können Kapital aus dem vorhandenen Fondsguthaben entneh-
(8) Die Summe aus laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines Versi men.
cherungsjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
Dies können Sie jederzeit in Textform beantragen.
Sind Sie Versicherungsnehmer mehrerer Verträge zu einer „Premium
Rente in der betrieblichen Altersversorgung“ der HUK-COBURG-Le •S
ie können Kapital aus dem Gesamtguthaben entnehmen. Die
bensversicherung AG, gilt zusätzlich: Die Summe aus dem jährlichen Entnahme erfolgt dabei so, dass das Verhältnis zwischen Garantie-
Beitrag der Erhöhung und allen laufenden Beiträgen und Zuzahlungen und Fondsguthaben vor und nach der Entnahme gleich ist.
der letzten zwölf Monate zu diesen Verträgen darf insgesamt 25.000 D
iese Art der Entnahme können Sie jederzeit zur nächsten Versiche-
Euro nicht übersteigen. rungsperiode in Textform beantragen.
(9) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos- Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7.
sen, gilt: Bitte beachten Sie: Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Bei-
•D
er jährliche Beitrag der Erhöhung darf zusammen mit den jährlichen träge sind erst zum Ende der Ansparphase zu diesem Garantieniveau
Beiträgen der Erhöhungen der letzten zwölf Monate 1.200 Euro nicht garantiert. Nach einer Kapitalentnahme kann sich das Garantieniveau
überschreiten. des Vertrags geändert haben. Lesen Sie dazu § 2 Absatz 2.
• Insgesamt darf sich durch Beitragserhöhungen der jährliche Beitrag (5) Für beide Arten der Entnahme nach Absatz 4 gilt: Entnehmen Sie mehr
um höchstens 3.600 Euro erhöhen. als die Hälfte des Gesamtguthabens, erheben wir eine Gebühr. Diese
•D
ie Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ändert sich durch die entnehmen wir entsprechend Ihrer gewählten Art der Entnahme aus
Beitragserhöhung nicht. dem Fondsguthaben beziehungsweise dem Gesamtguthaben. Die
aktuelle Höhe der Gebühr finden Sie in der Gebührentabelle. Lesen Sie
•D
er Beitrag und die Leistung der Beitragsbefreiung im Fall der hierzu auch § 19.
Berufsunfähigkeit steigen auf Grund der Beitragserhöhung.
(6) Eine Entnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
(10) Eine Erhöhung Ihrer zukünftigen Beiträge beantragen Sie bei uns in
Textform. •D
er Auszahlungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen.
•D
as verbleibende Gesamtguthaben nach Abzug der in Absatz 5
§ 18 – Wie können Sie Ihrer Versicherung Kapital entnehmen und genannten Gebühr muss mindestens 1.000 Euro betragen.
wann können Sie eine Kapitalabfindung verlangen? •E
ntnehmen Sie Kapital aus dem Fondsguthaben, darf die Summe aus
Kapitalabfindung bei Tod der versicherten Person Entnahmebetrag und Gebühr den Wert des Fondsguthabens nicht
(1) Von Hinterbliebenen kann auch nach dem Tod der versicherten Person überschreiten.
eine Kapitalabfindung beantragt werden. Andernfalls ist eine Entnahme nicht möglich.
a) bei Tod vor Rentenbeginn (7) Verringert sich durch eine Entnahme und einer gegebenenfalls anfal-
Im Durchführungsweg „Direktversicherung“ gilt: Auf Antrag von lenden Gebühr das Garantieguthaben, verringert sich die garantierte
Hinterbliebenen nach § 24 Absatz 5 a) zahlen wir an Stelle der Leistung.
Hinterbliebenenrente nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 a) und b) das (8) Nach einer Entnahme passen wir die Bezugsgröße der automatischen
Gesamtguthaben aus. Gewinnsicherung aus § 15 Absatz 1 b) an.
b) bei Tod nach Rentenbeginn
§ 19 – Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rech
In den Durchführungswegen „Direktzusage“ und „Unterstützungs nung gestellt werden?
kasse“ gilt: Ist die vereinbarte Rentengarantiezeit noch nicht abge-
laufen, zahlen wir auf Antrag eine Kapitalabfindung aus. Dafür (1) Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen
werden die noch bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand
garantierten Renten mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten entsteht.
Rechnungszins auf den Auszahlungszeitpunkt abgezinst. (2) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten
Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7. gesondert berechnen:
Kapitalabfindung zu Rentenbeginn •R
ückläufer im Lastschriftverfahren
(2) Zu Rentenbeginn können Sie einmalig Kapital aus Ihrer Versicherung •E
rstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
auszahlen lassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: •D
urchführung von Vertragsänderungen, unter anderem Entnahmen
•D
ie versicherte Person erlebt diesen Termin. von mehr als der Hälfte des Guthabens aus Ihrem Vertrag oder bei
interner Teilung im Fall eines Versorgungsausgleiches
•D
as Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen.
•A
btretungen und Verpfändungen
Eine Kapitalabfindung können Sie jederzeit in Textform beantragen.
Den Antrag müssen Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit der •Z
ahlungsrückstände
ersten Rente stellen. Dies gilt auch, wenn Sie den Rentenbeginn nach • z usätzliche individuelle Wertanfragen
§ 13 verschoben haben. (3) Die Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuell gültigen
Sie können im Rahmen der Kapitalabfindung Teile oder das gesamte Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch
Guthaben auszahlen lassen. Bei der vermerkt, ob die Kosten momentan erhoben werden. Wir können eine
[Seite 13]
Änderung der Gebührensätze und der momentan kostenlosen Vorgänge •e
in Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
für die Zukunft nach billigem Ermessen vornehmen. Informationen zum •d
ie Auskünfte nach § 22
billigen Ermessen finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle
Gebührentabelle können Sie bei uns anfordern. Beansprucht ein Hinterbliebener eine Leistung aus dem Vertrag, kön-
nen wir zusätzlich verlangen, dass uns ein Zeugnis über den Tag der
Diese Gebühren verrechnen wir spätestens mit einer Leistung aus dem Geburt dieser Person vorgelegt wird.
Versicherungsvertrag.
(2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche
(4) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person oder der
regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti- Hinterbliebene noch leben.
gen wir dabei nicht.
(3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt
Die Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir. werden. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen ist uns eine
Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: amtliche Sterbeurkunde einzureichen. Darin müssen Alter und
•W
ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die Geburtsort der versicherten Person enthalten sein.
Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. Wird die Rente an einen Hinterbliebenen gezahlt, muss uns auch des-
•D
ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale sen Tod unverzüglich mitgeteilt werden. Wir können dann eine amtliche
in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Sterbeurkunde verlangen, die Alter und Geburtsort des Hinterbliebenen
enthält.
§ 20 – Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.
Bei den in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds können Veränderungen auftre- (4)
Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen
ten. Diese können wir nicht immer beeinflussen. Sie können eine unverän- Erhebungen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen,
derte Fortführung des Vertrags unmöglich machen. für die Folgendes gilt:
(1) Bei folgenden Änderungen informieren wir Sie: •S
ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
1. Die Kapitalanlagegesellschaft unserer Leistungspflicht notwendig.
– beschränkt die Ausgabe von Anteilen. •S
ie begründen unsere Leistungspflicht.
– setzt die Ausgabe von Anteilen aus. (5) Erhalten wir die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen nicht
oder nicht rechtzeitig, kann das zur Folge haben, dass Leistungen nicht
– stellt die Ausgabe von Anteilen endgültig ein. fällig werden. Grund dafür ist: Wir können nicht feststellen, ob und in
– löst die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds auf. welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet sind.
– legt die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds mit anderen Fonds
zusammen. § 22 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
2. Das Fortführen des Fonds ist aus gesetzlichen oder aufsichtsrecht- (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum
lichen Gründen nicht möglich. •E
rheben,
3. Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen •S
peichern,
Fonds wird ausgesetzt oder endgültig eingestellt. •V
erarbeiten und
(2)
In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen •M
elden
Fondswechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift nach
§ 16 auf einen von uns angebotenen Fonds durch. Dabei wählen wir von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müs-
einen Fonds, der dem bisherigen Fonds hinsichtlich Anlagestrategie, sen Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
Anlagepolitik und Art der im Fonds verwalteten Wertpapiere so weit wie •b
ei Abschluss des Vertrags,
möglich entspricht. Über die Zeitpunkte für den Anlagewechsel und die
•b
ei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des
Übertragung informieren wir Sie in Textform.
Vertrags oder
Sind Sie mit unserer Fondswahl nicht einverstanden, können Sie selbst
•a
uf Nachfrage
einen Fonds auswählen. Dafür stehen Ihnen die dann von uns für Ihren
Vertrag angebotenen Fonds zur Verfügung. Ihre Auswahl müssen Sie unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich-
bei uns in Textform beantragen. Die Frist für diesen Antrag endet vier tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag
Wochen nach Zugang unserer Information bei Ihnen. haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass wir Sie nicht rechtzei- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise
tig informieren können. In diesen Fällen teilen wir Ihnen in unserer Tatsachen, die für die Beurteilung
Information die abweichende Frist mit. Ist der verbleibende Zeitraum zu • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
kurz, um Ihnen eine Frist zu nennen oder Sie vorab zu informieren,
werden wir die für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von •d
er steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem
uns ausgewählten Fonds anlegen. Sie haben das Recht, einen Vertrag haben und
Fondswechsel nach § 16 durchzuführen. •d
er steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung
(3) Im Fall von Absatz 1 Nummer 3 können wir die Anteile nicht an die maßgebend sein können.
Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben. Daher können wir den
(3) Zu diesen Informationen zählen
Rücknahmepreis zur Ermittlung des Geldwerts eines Anteils bei
Leistung oder Rückkauf nicht ansetzen. In diesen Fällen werden wir den •d
ie deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n),
Wert eines Anteils anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt •d
as Geburtsdatum,
ermitteln. Der Preis kann auf Grund der verminderten Veräußerbarkeit
der Anteile geringer sein als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft •d
er Geburtsort und
gestellte Rücknahmepreis. Diese Wertminderung kann auch zu einem •d
er Wohnsitz.
Totalverlust führen.
(4) Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von
Ein Shift und ein Switch nach § 16 sind während des Aussetzens und Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“
der endgültigen Einstellung der Rücknahme von Anteilen durch die nachlesen.
Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres
PRB 2021.01 V4
Merkblatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze.
§ 21 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk.
(1) Die Person, die eine Leistung verlangt, muss uns Folgendes vorlegen: de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebens-
•d
en Versicherungsschein versicherung AG anfordern.
[Seite 14]
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
(5) - unverfallbar, ist die versicherte Person unwiderruflich bezugsbe-
Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt rechtigt.
Folgendes: Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre – Für die Todesfallleistung kann es auf Verlangen der versicherten
Vertragsdaten an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch Person geändert werden.
dann, wenn die Voraus-setzungen für eine Meldung nicht vorlie-
gen. Durchführungswege „Direktzusage“ und „Unterstützungskasse“
(6) E ine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 bis (4) Die Leistungen werden an Sie als unseren Versicherungsnehmer aus-
3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gezahlt.
gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Hinterbliebene
Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
(5) In der betrieblichen Altersversorgung gibt es:
haben.
a) versorgungsberechtigte Hinterbliebene
§ 23 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 1. der Ehegatte, mit dem die versicherte Person bei ihrem Tod in
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. gültiger Ehe verheiratet war
Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine 2. der Lebenspartner der versicherten Person, mit dem bei Tod der
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. versicherten Person eine eingetragene Partnerschaft nach dem
(2) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt anse- Lebenspartnerschaftsgesetz bestand
hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das 3.
der Lebensgefährte der versicherten Person, sofern dieser
Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, namentlich benannt ist und gegenüber dem Arbeitgeber in
dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung Textform versichert wird, dass eine gemeinsame Haushalts-
nachweist. führung besteht
4. frühere Ehegatten der versicherten Person
§ 24 – Wer erhält die Leistung?
5. Kinder der versicherten Person nach § 32 Absatz 3 und Absatz
Es ist vom Durchführungsweg abhängig, wer die Leistungen Ihrer Versiche- 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG
rung erhält.
6. Kinder, die im Haushalt der versicherten Person dauerhaft auf-
Durchführungsweg „Direktversicherung“ genommen sind, aber nicht die Voraussetzungen des § 32 EStG
(1) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos- erfüllen
sen, erhält ausschließlich die versicherte Person die Leistungen aus Die Kinder müssen in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zur
dieser Zusatzversicherung. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. versicherten Person stehen (Pflegekind/Stiefkind und faktisches
(2) Entgeltumwandlung Stiefkind).
a) Die versicherte Person b) sonstige Hinterbliebene
– erlebt den Rentenbeginn: Wir erbringen die versicherte Leistung 1. ein von der versicherten Person benannter Bezugsberechtigter
an die versicherte Person. 2. die Erben der versicherten Person
– stirbt: Wir erbringen die Leistung nach § 1 Absatz 6 an einen von Voraussetzung dafür ist, dass diese Hinterbliebenen nicht zum unter
der versicherten Person benannten Bezugsberechtigten nach a) genannten Personenkreis zählen.
Absatz 4. Abtretung, Verpfändung oder Beleihung
Wir erbringen diese Leistung an die Erben der versicherten Person, (6) Sie können das Recht auf die Leistung im Rahmen der gesetzlichen
wenn bei Fälligkeit der Leistung: Vorschriften bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles
- im Vertrag kein Bezugsberechtigter benannt ist. •g
anz oder teilweise
- alle Bezugsberechtigten verstorben sind. •a
n Dritte abtreten, verpfänden oder beleihen,
b) Für das Bezugsrecht gilt: soweit einzelvertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde.
– Es ist ab Beginn der Versicherung unwiderruflich. Durchführungsweg „Direktversicherung“
– Für die Todesfallleistung kann es auf Verlangen der versicherten Im Durchführungsweg „Direktversicherung“ dürfen Sie bei Entgelt
Person geändert werden. umwandlung einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a
(3) Arbeitgeberfinanzierung Absatz 1a Betriebsrentengesetz die Möglichkeiten nach Satz 1 nicht
ausüben.
a) Die versicherte Person
Durchführungsweg „Unterstützungskasse“
– erlebt den Rentenbeginn: Wir erbringen die versicherte Leistung
an den Bezugsberechtigten nach b). Im Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ ist abweichend von Satz
1 nur die Verpfändung durch Sie zulässig.
– stirbt: Wir erbringen die Leistung nach § 1 an einen von der ver-
sicherten Person benannten Bezugsberechtigten nach Absatz 4. Anzeige
Wir erbringen diese Leistung entsprechend § 1 Absatz 6 an die (7) Die Verfügungen
Erben der versicherten Person, wenn bei Fälligkeit der Leistung •E
inräumung und Widerruf eines Bezugsrechts nach den Absätzen
- im Vertrag kein Bezugsberechtigter benannt ist. 2 b) oder 3 b)
- alle Bezugsberechtigten verstorben sind. •A
btretung, Verpfändung oder Beleihung nach Absatz 6
b) Für das Bezugsrecht gilt: müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt wer-
den. Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam.
– Ist die Anwartschaft im Sinne des Betriebsrentengesetzes Der bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsnehmer.
- noch verfallbar, besitzt die versicherte Person ein widerrufliches Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor
Bezugsrecht für die versicherte Leistung. Bis zum Eintritt des Verfügungen getroffen haben.
jeweiligen Versorgungsfalles können Sie das Bezugsrecht jeder-
zeit widerrufen. § 25 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
S ie können der versicherten Person ein unwiderrufliches (1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mit-
Bezugsrecht einräumen. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann teilen. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzei-
nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten aufgehoben wer- tig. Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt
den. eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach
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Absendung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit einge- Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz
schriebenem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben.
gemeldet haben. (4) Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort
Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlos- Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
senen Versicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage
haben. nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Firma Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
ändern.
§ 28 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
(3) Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift
auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir (1) Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der
empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten folgenden Kriterien erfüllt sind:
zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen 1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht
für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbar-
sein. ten Beitrags geändert.
§ 26 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist 2.
Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste
Vertragssprache? Beitrag ist angemessen.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland 3.
Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste
Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Beitrag benötigen wir, um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen.
4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die
§ 27 – Wo ist der Gerichtsstand? unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt.
Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn
zuständig sind. •u
nsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
(1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns reichend kalkuliert waren und
Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen •e
in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die-
Gericht erheben. sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen
hätte erkennen müssen.
Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
(2) Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach
•G
ericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. Absatz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien
•G
ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag Versicherungen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1
zuständige Niederlassung liegt. die Leistung reduzieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig (3) Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des
sein: zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin
die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit.
•S
ind Sie eine natürliche Person, gilt:
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die
Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Anpassung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Erhebung der Klage Ihren Wohnsitz haben. bedarf.
Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhn- § 29 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
lichen Aufenthalt haben. (1) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein
•S
ind Sie eine juristische Person, gilt: oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen und des Vertrags.
Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei
Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden
Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie Voraussetzungen erfüllt sein:
Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen •D
ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen-
Gericht erheben. dig.
Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: •D
as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen
Vertragspartner eine unzumutbare Härte dar.
•S
ind Sie eine natürliche Person, gilt:
Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch
E s ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
Klage Ihren Wohnsitz haben. •e
ine höchstrichterliche Entscheidung oder
aben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zustän-
H •e
inen bestandskräftigen Verwaltungsakt
dig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhnlichen festgestellt worden sein.
Aufenthalt haben. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt:
•S
ind Sie eine juristische Person, gilt: •D
as Vertragsziel wird gewahrt.
E s ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der •D
ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen
Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. berücksichtigt.
(3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden
außerhalb Gründe mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil
•d
er Europäischen Union, des Vertrags.
• Islands, Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in
§ 164 VVG.
•N
orwegens oder
(2) Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres
PRB 2021.01 V4
•d
er Schweiz Vertragsabschluss gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwie-
verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für sen.
Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertragsverlaufs
wir unseren Sitz haben. geändert oder ersetzt werden oder entfallen.
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§ 30 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
einer kollektivrechtlichen Vereinbarung? Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung
(1) Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass
einer kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertrags Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
nummer und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe 2. Online-Streitbeilegungsplattform
von Verträgen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen
und die für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition finden Sie in Ihrem Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei-
Versicherungsschein. spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie
für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission
(2) Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec.
liegt, gelten besondere Regelungen: europa.eu/consumers/odr/
Sie müssen uns ein Ausscheiden der versicherten Person aus der für Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht-
diese Sonderkondition definierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unver- liche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
züglich mitteilen. Die definierte Gruppe finden Sie in Ihren
Vertragsunterlagen. 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht
Scheidet die versicherte Person aus der für die Gewährung der Sonder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
konditionen definierten Gruppe aus, entfällt die für den Vertrag erhal- Sektor Versicherungsaufsicht
tene Vergünstigung. Die versicherte Person kann dann zwischen zwei Graurheindorfer Straße 108
Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen, wählen: 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
1. Sie zahlt den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die
Tel. 0228 4108-0
Leistung der Versicherung.
Fax 0228 4108-1550
2. Sie zahlt einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung der
Versicherung gleich. (3) Rechtsweg
In beiden Fällen ist keine erneute Risikoprüfung notwendig.
Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg
beschreiten.
(3)
Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese
Sonderkondition für Ihren Vertrag. Wir werden Sie darüber informieren. (4) Unser Beschwerdemanagement
Für die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend. Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561
(4) Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse:
die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Leistungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Beschwerdemanagement
Berücksichtigung dieser Sonderkondition neu. Bahnhofsplatz
96440 Coburg
§ 31 – Was gilt für das Beschwerdemanagement? Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das
(1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden
Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder Sie auf www.HUK.de/beschwerde.
unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie
Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie-
und Ihre Kritik sehr ernst. ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist,
(2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen erhalten Sie einen Zwischenbescheid.
1. Versicherungsombudsmann Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie
um folgende Informationen:
Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann
zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei •N
ame
•A
dresse
Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
•T
elefon
Versicherungsombudsmann e.V. •V
ersicherungsnummer
Postfach 080632 •S
childerung Ihres Anliegens
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Tel. 0800 3696000*
Fax 0800 3699000*
(* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
www.versicherungsombudsmann.de