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Versicherungsmakler / Betriebliche Altersversorgung (bAV) / Bedingungsarchiv

SIGNAL IDUNA SI Betriebsrente+: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Pensionskassenversorgung mit Leistungsabsicherung über ein Garantieniveau, garantiertem Rentenfaktor und Mindestrente, Hinterbliebenen- und Waisenrente aus dem Guthaben, Kapitalwahl ganz oder bis 30 Prozent und ungezillmerten Kosten.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Durchführungsweg

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person)nicht geregelt
Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherungja„SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+“Titel, Seite 1
Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskassenicht geregelt
Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglichnicht geregelt
Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglichnicht geregelt
Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible)ja„Die Summe aller innerhalb eines Kalenderjahres gezahlten Beiträge und Zuzahlungen darf den maximal möglichen, steuerlich geförderten Jahresbetrag (derzeit geregelt in § 100 EStG) nicht übersteigen.“§ 14 Abs. 7, Seite 12
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregeltnicht geregelt
Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten)nicht geregelt

Altersleistung und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Rechnungszins in der Ansparphaseja„Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr.“§ 3 Abs. 1, Seite 5
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge)ja„Die Mindestleistung wird in Prozent der vereinbarten Bruttobeitragssumme der Versicherung festgelegt. Den vereinbarten Prozentsatz bezeichnen wir als Garantieniveau.“§ 1 Abs. 9, Seite 2
Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildetnicht geregelt
Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginnja„Der garantierte Rentenfaktor wird mit einem Rechnungszins von 1 % und unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 R sowie einem pauschalen Abschlag von 10 % kalkuliert.“§ 2 Abs. 4, Seite 4
Lebenslange Rente als Regelleistungja„Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt, zahlen wir eine lebenslange Rente, solange die versicherte Person lebt.“§ 1 Abs. 2, Seite 1
Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz)ja„muss ein entsprechender Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn bei uns eingegangen sein.“§ 1 Abs. 10, Seite 3
Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Renteja„Es kann bestimmt werden, dass einmalig bis zu 30% des bei vollständiger Kapitalauszahlung möglichen Kapitalbetrages ausgezahlt werden (Teilkapitalauszahlung).“§ 1 Abs. 10, Seite 3
Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase)ja„Das Aufschieben des Rentenbeginns ist jedoch höchstens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person möglich.“§ 1 Abs. 17, Seite 3
Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezugja„Bei Einschluss einer Todesfallleistung im Rentenbezug gilt“§ 1 Abs. 22, Seite 3
Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG)ja„Die sich daraus zum Rentenbeginn ergebende Rente ist garantiert und kann sich aufgrund künftiger Überschüsse (siehe § 4) sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 4) erhöhen.“§ 2 Abs. 7, Seite 5
Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphaseja„Bei den Fonds handelt es sich um einen Spezialfonds und um den Fonds, der diesem Vertrag zugrunde liegt“§ 1 Abs. 8, Seite 2
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 4) erhöhen.“§ 2 Abs. 7, Seite 5

Hinterbliebene und Zusatzschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens)ja„entweder eine sofort beginnende Hinterbliebenenrente oder es werden sofort beginnende Waisenrenten für die bei Tod Bezugsberechtigten gezahlt.“§ 1 Abs. 3, Seite 2
Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerja„Für eine Hinterbliebenenrente können Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die auf Dauer angelegt ist, bezugsberechtigt sein.“§ 1 Abs. 23, Seite 3
Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinderja„Das Waisenrentenendalter darf höchstens 25 Jahre betragen.“§ 1 Abs. 23, Seite 4
Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenztja„Die Zahlung von Waisenrenten erfolgt nur an Personen, die die Voraussetzungen des § 32 Absätze 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG“§ 1 Abs. 23, Seite 3
Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro)ja, bis 8.000 €„höchstens jedoch 8.000 EUR – als einmaliges Sterbegeld ausgezahlt.“§ 1 Abs. 3, Seite 2
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertragnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmersnicht geregelt
Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt

Unverfallbarkeit und Arbeitgeberwechsel

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlungnicht geregelt
Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz)nicht geregelt
Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginnja„Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält.“§ 13 Abs. 2, Seite 11
Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über)nicht geregelt
Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG)ja„Unter den Voraussetzungen des § 4 Betriebsrentengesetz kann die Versicherung auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden.“§ 21 Abs. 3, Seite 14
Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheidenja„den Vertrag als Versicherungsnehmer zu übernehmen und mit eigenen Beiträgen zu bedienen, soweit dies in dem Vertrag vereinbart worden ist.“§ 21 Abs. 2, Seite 14
Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteileja„Sie können für Ihre beitragspflichtige Versicherung jederzeit“§ 20 Abs. 1, Seite 12
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung durch eine Mitteilung in Textform jederzeit wieder in Kraft setzen.“§ 20 Abs. 1 d, Seite 14
Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung)ja„Jeder dieser Fonds stellt einen gesonderten Anlagestock innerhalb unseres Sicherungsvermögens dar.“§ 1 Abs. 8, Seite 2

Kosten, Kündigung und Verfügung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet)keine„Die Vertriebskosten werden von jedem gezahlten Beitrag (laufender Beitrag, Einlösungsbeitrag, Zuzahlung) in gleicher prozentualer Höhe erhoben.“§ 17 Abs. 1, Seite 13
Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteiltja„Die Vertriebskosten werden von jedem gezahlten Beitrag (laufender Beitrag, Einlösungsbeitrag, Zuzahlung) in gleicher prozentualer Höhe erhoben.“§ 17 Abs. 1, Seite 13
Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug)nicht geregelt
Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträgernicht geregelt
Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossenja„Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus dem Vertrag sowie seine Verpfändung oder Beleihung sind ausgeschlossen.“§ 13 Abs. 3, Seite 11
Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtungnicht geregelt

Abschluss und Pflichten des Arbeitgebers

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektivnicht geregelt
Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektivnicht geregelt
Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbarnicht geregelt
Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr)nicht geregelt
Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr)ja„steuerlich geförderten Jahresbetrag (derzeit geregelt in § 100 EStG) nicht übersteigen.“§ 14 Abs. 7, Seite 12
Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit)nicht geregelt
Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers)ja„Gleichzeitig werden wir die versicherte Person in Textform über die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist informieren und ihr darüber hinaus eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Monaten einräumen.“§ 15 Abs. 4, Seite 12
Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmerja„Sie erhalten von uns während der Ansparzeit jährlich“§ 22 Abs. 1, Seite 14
Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehennicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetznicht geregelt
Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaftnicht geregelt
Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKVnicht geregelt
Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPFnicht geregelt
Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständigenicht geregelt
Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiertnicht geregelt
Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración)nicht geregelt
Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmernicht geregelt
Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmernicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG, SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) SIGNAL IDUNA SI Betriebsrente+

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+ (SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG)
[Seite 1] SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+ Fassung 01.2025 Inhaltsverzeichnis Versicherungsumfang §1 Welche Leistungen erbringen wir?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������2 §2 Wie ermittelt sich die Höhe der tatsächlichen Rente zum Rentenbeginn und wie berechnet sich die Höhe Ihres Vertragsguthabens?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4 §3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag und können sich diese ändern?���������������������������������������������������������������������5 §4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������6 §5 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?�������������������������������������������������������������������������������������8 §6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?��������������������������������������������������������������������8 Besonderheiten der fondsgebundenen Rentenversicherung §7 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und die Zuzahlungen?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������9 §8 Welchen Einfluss hat die Leistungsabsicherung auf die Aufteilung des Vertragsguthabens und welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 §9 Wie kann sich das Garantieniveau während der Ansparzeit ändern?��������������������������������������������������������������������������������������������������10 § 10 Was passiert bei Schließung eines Fonds?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 Auszahlung von Leistungen § 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 § 12 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 § 13 Wer erhält die Leistung?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 Beiträge und Kosten § 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 § 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?�������������������������������������������������������������������������������������������������������12 § 16 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?�����������������������������������������������������������������������13 § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13 § 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13 Kündigung, Beitragsfreistellung und Ausscheiden aus dem Unternehmen § 19 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir?������������������������������������������������������������������������������13 § 20 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?������������������������������14 § 21 Was geschieht, wenn die versicherte Person aus dem Unternehmen ausscheidet?���������������������������������������������������������������������������14 Sonstige Regelungen § 22 Wie erfahren Sie den Wert Ihrer Versicherung?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 § 23 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?��������������������������������������������������������������������������������������15 § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 § 25 Wo ist der Gerichtsstand?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?������������������������������������������������������������������������������15 Anhang Erklärung der verwendeten Fachbegriffe�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������16 2390204 Jan25 (51464G) Seite 1 von 16 [Seite 2] Sehr geehrter Kunde1), mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. In den Bedingungen regeln wir das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Sind Sie die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte, aber nicht der Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir wichtige Fachbegriffe im Anhang. Alle Begriffe, die wir dort erläutern, haben wir im Text kursiv gekennzeichnet. 7  Sie können zu Ihrer SI Betriebsrente+ Folgendes mit uns ver- Versicherungsumfang einbaren: § 1 Welche Leistungen erbringen wir? • eine Todesfallleistung im Rentenbezug (siehe Absatz 22) 1  Ihre SI Betriebsrente+ ist eine fondsgebundene Rentenversi- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, was Sie mit cherung (im Folgenden Versicherung). Sie dient während der uns vereinbart haben. Ansparzeit dem Aufbau von Kapital (Vertragsguthaben), das ab Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds und deren dem Zeitpunkt des Rentenbeginns zur Zahlung einer lebenslangen Chancen und Risiken Rente verwendet wird. 8  Ihre Versicherung bietet die Möglichkeit einer unmittelbaren 2  Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds. Bei den Fonds han- erlebt, zahlen wir eine lebenslange Rente, solange die versicherte delt es sich um einen Spezialfonds und um den Fonds, der diesem Person lebt. Wir zahlen die Rente monatlich. Vertrag zugrunde liegt (wird nachfolgend als Fonds der freien Die Rente wird erstmals am ersten Tage des nach dem Ablauf der Fondsanlage bezeichnet). Jeder dieser Fonds stellt einen geson- Ansparzeit beginnenden Monats gezahlt und dann laufend am ers- derten Anlagestock innerhalb unseres Sicherungsvermögens dar. ten Tage jedes folgenden Monats, solange die versicherte Person Der einzelne Anlagestock wird gesondert von unserem übrigen Ver- den Fälligkeitstermin erlebt. mögen in Wertpapieren geführt. Ihre Beiträge und Zuzahlungen werden in Anteileinheiten des zugehörigen Anlagestocks (Fondsan- Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Weg- teile) umgerechnet bzw. unserem übrigen Vermögen zugeführt. Die falls des Erwerbseinkommens erbracht. Der genaue Rentenbeginn Wertentwicklung dieser Fonds ist nicht vorherzusehen. Sie haben ist im Versicherungsschein dokumentiert. die Chance, bei Kurssteigerungen der Fonds einen Wertzuwachs Die von uns zu zahlende Rente - die tatsächliche Rente - wird zum zu erzielen. Bei Kursrückgängen kann es aber auch zu einer Wert- Rentenbeginn nach § 2 ermittelt. Deren Höhe ist für die Dauer des minderung kommen. Eine sehr ungünstige Wertentwicklung Rentenbezugs garantiert. kann den Teil des Vertragsguthabens, der jeweils in Fonds 3  Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird - angelegt ist, auf Null reduzieren (Totalverlust). Das Risiko der unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Absatzes 23 - Wertminderung tragen Sie. Bei einer guten Wertentwicklung der entweder eine sofort beginnende Hinterbliebenenrente oder es Fonds wird Ihr Vertragsguthaben höher sein als bei einer weniger werden sofort beginnende Waisenrenten für die bei Tod Bezugsbe- guten Entwicklung. Die Höhe des Vertragsguthabens ist maßge- rechtigten gezahlt. Sind mehrere Waisen bezugsberechtigt, werden bend für die tatsächliche Rente, die von uns zum Rentenbeginn Waisenrenten in gleicher Höhe gezahlt. nach § 2 ermittelt wird. Die Rentenhöhe ergibt sich nach den anerkannten Regeln der Ver- Leistungsabsicherung zum Rentenbeginn und deren Auswir- sicherungsmathematik aus dem dann vorhandenen Vertragsgutha- kung auf Ihre Versicherung ben zuzüglich der noch nicht im Vertragsguthaben eingerechneten 9  Wir garantieren Ihnen, dass zum vereinbarten Rentenbeginn Überschussbeteiligung nach § 4. eine Mindestleistung als Vertragsguthaben zur Bildung einer lebenslangen Rente (siehe § 2) zur Verfügung steht. Aus dieser Sind bei Tod der versicherten Person keine Personen vorhanden, Mindestleistung ergibt sich eine garantierte Mindestrente (siehe § 2 die für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente bezugsberechtigt Absatz 6), die bei Rentenbeginn nicht unterschritten wird. sein können, wird der für eine Verrentung zur Verfügung stehende Betrag – höchstens jedoch 8.000 EUR – als einmaliges Sterbegeld Ihre garantierte Mindestrente und die Höhe der vereinbarten Min- ausgezahlt. destleistung dokumentieren wir im Versicherungsschein. 4  Ihre Versicherung bietet die Möglichkeit einer unmittelbaren Die Mindestleistung wird in Prozent der vereinbarten Bruttobei- Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds. Die sich daraus tragssumme der Versicherung festgelegt. Den vereinbarten Pro- ergebenden Chancen und Risiken können Sie Absatz 8 entneh- zentsatz bezeichnen wir als Garantieniveau. men. Durch die Leistungsabsicherung ist der Teil ihres Vertragsgutha- 5  Durch die Leistungsabsicherung garantieren wir Ihnen, dass bens in unserem übrigen Vermögen angelegt, der für die Sicher- zum vereinbarten Rentenbeginn eine Mindestleistung als Vertrags- stellung der Mindestleistung notwendig ist. Der andere Teil des Ver- guthaben zur Bildung einer lebenslangen Rente (siehe § 2) zur Ver- tragsguthabens, der nicht für die Sicherstellung der Mindestleistung fügung steht. notwendig ist, wird bis zu dem tariflich festgelegten Anteil in einem Spezialfonds angelegt. Soweit der tariflich festgelegte Anteil des Einzelheiten zu dieser Leistungsabsicherung und zu deren Auswir- Vertragsguthabens in dem Spezialfonds erreicht ist, wird ein darü- kung auf Ihre Versicherung können Sie Absatz 9 und § 8 entneh- ber hinausgehendes Vertragsguthaben im Fonds der freien Fonds- men. anlage angelegt. Optionen und zusätzliche Vereinbarungen für Ihre SI Betriebs- Die Aufteilung zwischen der Anlage im Spezialfonds, im Fonds der rente+ freien Fondsanlage und in unserem übrigen Vermögen wird dabei 6  Für Ihre SI Betriebsrente+ bestehen folgende Optionen: monatlich nach einem tariflich festgelegten methodischen Rechen- • Kapitalwahlrecht (siehe Absätze 10 und 11) verfahren (siehe § 8 Absätze 1 und 2) neu festgelegt. Dieses Ver- • Vorziehen des Rentenbeginns (siehe Absätze 12 bis 16) fahren bietet die Möglichkeit einer Beteiligung an der Entwicklung • Aufschieben des Rentenbeginns (siehe Absätze 17 bis 21) der Fonds bei gleichzeitiger Absicherung der mit Ihnen vereinbarten 1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 2 von 16 [Seite 3] Mindestleistung auch bei vorzeitiger Beitragsfreistellung (siehe § Wenn vom Vorziehen der Rente Gebrauch gemacht werden soll, 20). Die Aufteilung kann zur Folge haben, dass eine Anlage im muss ein entsprechender Antrag in Textform bei uns eingegangen Fonds der freien Fondanlage nicht möglich ist. Das ist dann der sein. Eine Leistung wird frühestens nach Antragstellung fällig. Es Fall, wenn der tariflich festgelegte Anteil des Vertragsguthabens in müssen keine Fristen eingehalten werden. Bis zur Entscheidung dem Spezialfonds nicht überschritten wird (siehe § 8 Absatz 2). über die Leistungspflicht überzahlte Beiträge werden von uns Ihr Vertragsguthaben ergibt sich somit stets aus der Anzahl der auf zurückerstattet. Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile des Spezialfonds und Bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit kann eine vorgezogene des Fonds der freien Fondsanlage, multipliziert mit dem aktuellen Rentenzahlung durch eine Mitteilung in Textform beendet werden. Wert des jeweiligen Fondsanteils und dem in unserem übrigen Ver- Aus dem dann vorhandenen Vertragsguthaben wird unter Berück- mögen angelegten Betrag. sichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Weitere Informationen zum Spezialfonds und zur Leistungsabsiche- eine Versicherung mit dem ursprünglich vereinbarten Beginn der rung können Sie § 8 entnehmen. Rente gebildet. Optionen für Ihre SI Betriebsrente+ 13  Wir zahlen die vorgezogene Rente ab dem ersten Tag des Monats, zu dem die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversi- Kapitalwahlrecht cherung anerkannt wurden. Bei versicherten Personen, die von der 10  Zum vereinbarten Rentenbeginn kann anstatt einer laufen- gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, beginnt die vorgezo- den Rentenzahlung ein einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt wer- gene Rente am ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzun- den (Kapitalwahlrecht), sofern die versicherte Person diesen Zeit- gen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt punkt erlebt. Die Kapitalauszahlung ist das Vertragsguthaben der worden wären. Versicherung zuzüglich der noch nicht im Vertragsguthaben einge- rechneten Überschussbeteiligung nach § 4. 14  Die Höhe der tatsächlichen Rente zum vorgezogenen Ren- tenbeginn ermitteln wir nach § 2 aus dem zu diesem Zeitpunkt Den Kapitalbetrag zahlen wir als Geldleistung aus. • vorhandenen Vertragsguthaben zuzüglich der noch nicht im Ver- Das Kapitalwahlrecht kann auch teilweise ausgeübt werden. Es tragsguthaben eingerechneten Überschussbeteiligung nach § 4, kann bestimmt werden, dass einmalig bis zu 30% des bei vollstän- • dem für das vorgezogene Rentenbeginnalter der versicherten diger Kapitalauszahlung möglichen Kapitalbetrages ausgezahlt Person berechneten Rentenfaktor und werden (Teilkapitalauszahlung). Aus dem verbliebenen Vertragsgut- • einer für das vorgezogene Rentenbeginnalter der versicherten haben bilden wir nach § 2 Absatz 2 eine vertragliche Rente; die Person berechneten garantierten Mindestrente (siehe § 2 Absatz garantierte Mindestrente verringert sich entsprechend. Die Höhe 6). der von uns zu zahlenden tatsächlichen Rente ermitteln wir dann entsprechend der Regelungen in § 2 Absatz 1. Im Falle eines vorgezogenen Rentenbeginns vermindert sich der Rentenfaktor und damit die Höhe der vertraglichen Rente. Zudem Wenn von der Möglichkeit der Kapitalzahlung bzw. der Teilkapital- verringert sich die garantierte Mindestrente. auszahlung Gebrauch gemacht werden soll, muss ein entsprechen- der Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ebenso können das Garantieniveau sowie die Mindestleistung der Rentenbeginn bei uns eingegangen sein. Leistungsabsicherung (siehe Absatz 9) bei einem vorgezogenem Rentenbeginn niedriger sein als das für den ursprünglich geplanten Die Versicherungsdauer einer mitversicherten Todesfallleistung im Rentenbeginn vertraglich vereinbarte Garantieniveau bzw. die Min- Rentenbezug bleibt bei einer Teilkapitalauszahlung erhalten. destleistung (siehe § 9 Absätze 1 und 2). Stirbt die versicherte Person in dem Zeitraum zwischen der Aus- 15  Anstatt einer vorgezogenen Rente besteht auch die Mög- übung des Kapitalwahlrechts und dem vereinbarten Rentenbeginn, lichkeit, eine Kapitalauszahlung zum vorgezogenen Rentenbeginn so gilt das Kapitalwahlrecht als nicht ausgeübt. (vorgezogene Kapitalauszahlung) zu erhalten. Das Kapitalwahl- Das Kapitalwahlrecht kann durch individuelle Vereinbarung ausge- recht entfällt jedoch, wenn der Rentenbeginn wegen Erwerbsmin- schlossen werden. Ein gegebenenfalls vorgenommener Ausschluss derung vorgezogen wird und die Höhe der vorgezogenen Rente entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. wegen Erwerbsminderung 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach 11  Statt einer Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Ver- § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt. tragsguthaben (siehe Absatz 3) oder einer vereinbarten Todesfall- Die vorgezogene Kapitalauszahlung kann auch teilweise erfolgen leistung im Rentenbezug (siehe Absatz 22) kann einmalig eine (vorgezogene Teilkapitalauszahlung). Die Kapitalauszahlung darf Kapitalauszahlung erfolgen. Die Höhe dieser Kapitalzahlung ent- einmalig höchstens 30% des zur Verfügung stehenden Kapitals spricht dem für die Verrentung zur Verfügung stehenden Betrag. betragen. Aus dem verbliebenen Vertragsguthaben bilden wir nach Sind bei Tod der versicherten Person keine Personen vorhanden, § 2 Absatz 2 eine vertragliche Rente; dabei verringert sich die die für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente bezugsberechtigt garantierte Mindestrente entsprechend. Die Höhe der von uns zu sein können, wird der für eine Verrentung zur Verfügung stehende zahlenden tatsächlichen Rente ermitteln wir dann entsprechend der Betrag - höchstens jedoch 8.000 EUR - als einmaliges Sterbegeld Regelungen in § 2 Absatz 1. ausgezahlt. Wenn von der Möglichkeit der vorgezogenen Kapitalauszahlung Wenn vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht werden soll, muss bzw. Teilkapitalauszahlung Gebrauch gemacht werden soll, muss der Bezugsberechtigte einen entsprechenden Antrag in Textform ein entsprechender Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem stellen. Dieser Antrag muss vor Zahlung der ersten Rente bei uns vorgezogenen Rentenbeginn bei uns eingegangen sein. eingegangen sein. 16  Die Versicherungsdauer einer vereinbarten Todesfallleistung Die Todesfallleistung zahlen wir als Geldleistung aus. im Rentenbezug bleibt bei einer vorgezogenen Rentenzahlung bzw. einer vorgezogenen Teilkapitalauszahlung erhalten. Vorziehen des Rentenbeginns 12  Die Rente kann bereits vor dem vereinbarten Rentenbeginn Aufschieben des Rentenbeginns gewährt werden, wenn die versicherte Person Altersruhegeld aus 17  Die Rente kann nach dem vereinbarten Rentenbeginn der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente bezieht. Zudem gewährt werden, wenn der Rentenbeginn um volle Jahre aufge- kann die Rente vorgezogen werden, wenn die versicherte Person schoben wird. eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Ren- Das Aufschieben des Rentenbeginns ist jedoch höchstens bis zum tenversicherung bezieht und insoweit das wegfallende Erwerbsein- vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person möglich. kommen ersetzt wird. Gleiches gilt für Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, wenn sie die Voraus- setzungen für ein Altersruhegeld oder für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen würden. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 3 von 16 [Seite 4] Wenn vom Aufschieben der Rente Gebrauch gemacht werden soll, Sind bei Tod der versicherten Person keine Personen vorhanden, muss ein entsprechender Antrag in Textform spätestens 1 Monat die für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente bezugsberechtigt vor dem ursprünglichen Rentenbeginn bei uns eingegangen sein. sein können, wird der für eine Verrentung zur Verfügung stehende Bei beitragsfreien Versicherungen wird der Rentenbeginn beitrags- Betrag – höchstens jedoch 8.000 EUR – als einmaliges Sterbegeld frei aufgeschoben. Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird der ausgezahlt. Rentenbeginn grundsätzlich beitragspflichtig aufgeschoben, d. h. Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Versicherungsdauer die Beitragszahlung läuft bis zum aufgeschobenen Rentenbeginn der Todesfallleistung im Rentenbezug, wird keine Rente mehr fällig weiter. Sofern Sie den Rentenbeginn bei einer beitragspflichtigen und der Vertrag endet. Versicherung beitragsfrei aufschieben wollen, teilen Sie uns das bitte in Ihrem Antrag mit. Besonderheiten bei Hinterbliebenen- und Waisenrenten sowie bei der Kapitalisierung von Kleinstbetragsrenten 18  Wir zahlen die aufgeschobene Rente erstmals am ersten 23  Für eine Hinterbliebenenrente können Ehepartner, Tag des nach dem Ablauf der verlängerten Ansparzeit beginnenden Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Monats und dann laufend am ersten Tag jedes folgenden Monats, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die auf Dauer solange die versicherte Person den Fälligkeitstermin erlebt. angelegt ist, bezugsberechtigt sein. 19  Die Höhe der tatsächlichen Rente zum aufgeschobenen Die Zahlung von Waisenrenten erfolgt nur an Personen, die die Rentenbeginn ermitteln wir nach § 2 aus dem zu diesem Zeitpunkt Voraussetzungen des § 32 Absätze 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und • vorhandenen Vertragsguthaben zuzüglich der noch nicht im Ver- Absatz 5 EStG (im Allgemeinen: die Kindergeldberechtigung) erfül- tragsguthaben eingerechneten Überschussbeteiligung nach § 4, len, und nur für die Zeiten, in denen diese Voraussetzungen erfüllt • dem für das aufgeschobene Rentenbeginnalter der versicherten sind. Person berechneten Rentenfaktor und Das Waisenrentenendalter darf höchstens 25 Jahre betragen. • einer für das aufgeschobene Rentenbeginnalter der versicherten Person berechneten garantierten Mindestrente (siehe § 2 Absatz 24  Ist der Arbeitgeber bei Rentenbeginn Versicherungsnehmer, 6). können mit seiner Zustimmung bei Rentenbeginn Kleinstbetrags- renten, die 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vier- Im Falle eines aufgeschobenen Rentenbeginns kann sich der ten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen, kapitalisiert und garantierte Rentenfaktor und damit die Höhe der vertraglichen als einmaliger Betrag an den Bezugsberechtigten als Abfindung im Rente erhöhen. Zudem kann sich die garantierte Mindestrente Sinne von § 3 Absatz 2 Betriebsrentengesetz ausgezahlt werden. erhöhen. Über die konkreten Auswirkungen auf das Garantieniveau Eine Auszahlung erfolgt nur, soweit keine rechtlichen Regelungen und die Mindestleistung werden wir Sie dann informieren. entgegenstehen. 20  Anstatt einer aufgeschobenen Rente besteht auch die Mög- lichkeit, eine Kapitalauszahlung zum aufgeschobenen Rentenbe- § 2 Wie ermittelt sich die Höhe der tatsächlichen ginn (aufgeschobene Kapitalauszahlung) zu erhalten. Rente zum Rentenbeginn und wie berechnet sich Die aufgeschobene Kapitalauszahlung kann auch teilweise erfol- die Höhe Ihres Vertragsguthabens? gen (aufgeschobene Teilkapitalauszahlung). Die Kapitalauszahlung Tatsächliche Rente darf einmalig höchstens 30% des zur Verfügung stehenden Kapi- 1  Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn tals betragen. Aus dem verbliebenen Vertragsguthaben bilden wir erlebt, zahlen wir monatlich ab Rentenbeginn eine tatsächliche nach § 2 Absatz 2 eine vertragliche Rente; dabei verringert sich die Rente, solange die versicherte Person noch lebt. garantierte Mindestrente entsprechend. Die Höhe der von uns zu zahlenden tatsächlichen Rente ermitteln wir dann entsprechend der Die tatsächliche Rente garantieren wir für die Dauer des Rentenbe- Regelungen in § 2 Absatz 1. zugs. Wenn von der Möglichkeit der aufgeschobenen Teilkapitalauszah- Die Höhe der tatsächlichen Rente entspricht mindestens der nach lung Gebrauch gemacht werden soll, muss ein entsprechender Absatz 2 ermittelten vertraglichen Rente. Ist jedoch die garantierte Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem aufgeschobenen Mindestrente (siehe Absatz 6) höher als die vertragliche Rente, Rentenbeginn bei uns eingegangen sein. bestimmt sich in diesem Fall die Höhe der von uns ab Rentenbe- ginn zu zahlenden tatsächlichen Rente nach der höchsten dieser 21  Die Versicherungsdauer einer vereinbarten Todesfallleistung beiden Renten. im Rentenbezug wird bei einer aufgeschobenen Rentenzahlung bzw. aufgeschobenen Teilkapitalauszahlung um den Zeitraum Vertragliche Rente gekürzt, um den der Rentenbeginn aufgeschoben wird. 2  Das Vertragsguthaben (siehe Absatz 8) zuzüglich der noch nicht im Vertragsguthaben eingerechneten Überschussbeteiligung Zusätzliche Vereinbarung zu Ihrer SI Betriebsrente+ nach § 4 rechnen wir unter Ansatz des tatsächlichen Rentenfaktors Todesfallleistung im Rentenbezug (siehe Absatz 3) um in eine vertragliche Rente. 22  Bei Einschluss einer Todesfallleistung im Rentenbezug gilt: Der tatsächliche Rentenfaktor ist jedoch mindestens so hoch wie Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer der der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor Todesfallleistung im Rentenbezug wird - unter Berücksichtigung der (siehe Absatz 4). Voraussetzungen von Absatz 23 - entweder eine sofort beginnende Rentenfaktor lebenslange Hinterbliebenenrente oder es werden sofort begin- 3  Bei Rentenbeginn ermitteln wir einen tatsächlichen Renten- nende Waisenrenten für die bei Tod Bezugsberechtigten gezahlt. faktor nach der vereinbarten Rentenzahlungsweise für 10.000 EUR Sind mehrere Waisen bezugsberechtigt, werden Waisenrenten in des Vertragsguthabens mit dem Rechnungszins und den Rech- gleicher Höhe gezahlt. nungsgrundlagen für das Langlebigkeitsrisiko, die wir zum Zeit- Die Rentenhöhe ergibt sich nach den anerkannten Regeln der Ver- punkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende vergleichbare sicherungsmathematik aus dem zum Todeszeitpunkt zur Verfügung Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung ver- stehenden Betrag. Dieser Betrag ist die Summe der bei Rentenbe- wenden werden. ginn ermittelten tatsächlichen Renten für die Versicherungsdauer 4  Der garantierte Rentenfaktor wird mit einem Rechnungszins der Todesfallleistung im Rentenbezug, abzüglich der bereits vor von 1 % und unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 dem Tod der versicherten Person gezahlten tatsächlichen Renten. R sowie einem pauschalen Abschlag von 10 % kalkuliert. Durch Die vereinbarte Versicherungsdauer dokumentieren wir Ihnen als den pauschalen Abschlag werden die Unsicherheiten über die Anzahl der Jahre im Versicherungsschein. zukünftige Entwicklung dieser Rechnungsgrundlagen berücksich- tigt. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 4 von 16 [Seite 5] 5  Sowohl der tatsächliche als auch der garantierte Rentenfaktor • vollständiger Kündigung der Versicherung vor Ablauf der Anspar- ist abhängig vom Umfang der gegebenenfalls von Ihnen einge- zeit oder Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel: schlossenen Todesfallleistung im Rentenbezug. das Wirkungsdatum der Kündigung bzw. Übertragung Garantierte Mindestrente • Tod der versicherten Person und Verrentung bzw. Auszahlung der 6  Eine garantierte Mindestrente ist durch die Leistungsabsiche- Todesfallleistung: rung (siehe § 1 Absatz 9) stets versichert. Wir dokumentieren Ihnen der Tag des Eingangs der Meldung des Todesfalls diese im Versicherungsschein. • (Teil-)Auszahlung des Kapitals bei Ablauf der Ansparzeit: der erste Tag des Monats vor Ablauf der Ansparzeit Zum Versicherungsbeginn ermitteln wir die garantierte Min- • Rentenbeginn: destrente, indem wir aus der zum Zeitpunkt des Versicherungsbe- der erste Tag des Monats vor Rentenbeginn ginns vereinbarten Mindestleistung auf der Grundlage unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 R und eines Rech- Bei der Ermittlung der Bemessungsgröße für den Kostenüber- nungszinses von 1 % eine lebenslange Rente bilden. schussanteil (siehe § 4 Abschnitt II Absatz 2) und den fondsindivi- Wie der garantierte und der tatsächliche Rentenfaktor ist auch die duellen Überschussanteil (siehe § 4 Abschnitt II Absatz 4 und garantierte Mindestrente abhängig vom Umfang der gegebenenfalls Abschnitt V Absatz 1) gelten folgende Stichtage: von Ihnen eingeschlossenen Todesfallleistung im Rentenbezug. Für den Kostenüberschussanteil: Die für die Berechnung der garantierten Mindestrente maßgebende • während der Ansparzeit: Mindestleistung wird durch das zu Beginn der Versicherung verein- Fälligkeitstermin; ist dieser kein Monatserster gilt der Monatserste barte Garantieniveau (siehe § 1 Absatz 9) begrenzt. als Stichtag, der auf den Fälligkeitstermin folgt Zuzahlungen und Beitragserhöhungen erhöhen die Bruttobeitrags- Für den fondsindividuellen Überschussanteil: summe der Versicherung und damit auch die Mindestleistung und die garantierte Mindestrente. • während der Ansparzeit: der letzte Tag des Monats, vor dem Fälligkeitstermin Eine Senkung der Mindestleistung bzw. des Garantieniveaus wäh- rend der Ansparzeit führt auch zu einer Senkung der garantierten Für alle Stichtage gilt: Ist der zuvor genannte Termin kein Börsen- Mindestrente. tag, gilt der erste Börsentag danach als Stichtag. Verrentung des bei Rentenbeginn vorhandenen Vertragsgutha- § 3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für bens 7  Das Vertragsguthaben (siehe Absatz 8) wird vollständig in Ihren Vertrag und können sich diese ändern? unserem übrigen Vermögen angelegt, d. h. es erfolgt keine Beteili- 1  Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss gung an der Wertentwicklung von Fonds. Ab Rentenbeginn wird es Für die Berechnung des garantierten Rentenfaktors und der garan- mindestens mit dem Rechnungszins des tatsächlichen Rentenfak- tierten Mindestrente verwenden wir bei Vertragsschluss die folgen- tors (siehe Absatz 3) verzinst. den Rechnungsgrundlagen: Die sich daraus zum Rentenbeginn ergebende Rente ist garantiert a) Wahrscheinlichkeitstafeln und kann sich aufgrund künftiger Überschüsse (siehe § 4) sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 4) erhöhen. • für das Langlebigkeitsrisiko die Erlebensfallwahrscheinlichkeiten Eine Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds findet dann nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 R, nicht mehr statt. Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2004 R für Männer und Vertragsguthaben Frauen. 8  Ihr Vertragsguthaben ergibt sich stets aus der Anzahl der auf • für das Todesfallrisiko der versicherten Person während der Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile des Spezialfonds und Ansparzeit der Versicherung die Sterbewahrscheinlichkeiten nach des Fonds der freien Fondsanlage, multipliziert mit dem aktuellen unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2013.3 T, Grund- Wert des jeweiligen Fondsanteils und dem in unserem übrigen Ver- lage hierfür sind die DAV-Tafeln 2008 T für Männer und Frauen. mögen investierten Betrag. b) Rechnungszins Für den Erwerb oder die Veräußerung von Fondsanteilen ermitteln • Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr. wir den Wert dieser Fondsanteile zu folgenden Stichtagen: 2  Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen Erwerb von Fondsanteilen anlässlich a) Die in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundlagen können sich • Zuführung von Beiträgen (laufend oder einmalig) nach § 7 Absatz während der Vertragslaufzeit ändern. Als Rechnungsgrundlagen 1: für die Berechnung der Höhe des garantierten Rentenfaktors vereinbarter Beitragsfälligkeitstermin nach § 14 Absätze 1 und 2 und der garantierten Mindestrente verwenden wir aber stets die • Zuführung von unangekündigten Zuzahlungen nach § 7 Absatz 1: in Absatz 1 a) genannten Wahrscheinlichkeitstafeln und den in Monatserster nach Eingang der Zuzahlung Absatz 1 b) genannten Rechnungszins. • Zuführung von gesondert vereinbarten Zuzahlungen nach § 7 Absatz 1: b) In der Rentenbezugszeit verwenden wir für die Berechnung das Wirkungsdatum der Zuzahlung • Bildung jeder zusätzlichen beitragsfreien Bonusrente aus den • Zuteilung von Risiko-, Kostenüberschüssen sowie fondsindividu- jährlichen Überschüssen und den Bewertungsreservenüberschüs- ellen Überschüssen: sen nach § 4 Abschnitte V und VI Fälligkeitstermin; ist dieser kein Monatserster, gilt der Monats- erste als Stichtag, der auf den Fälligkeitstermin folgt als Rechnungsgrundlagen - Wahrscheinlichkeitstafeln und Rech- • Fondswechsel: nungszins - grundsätzlich diejenigen, die zum Zeitpunkt des Ren- der Tag der Übertragung tenbeginns für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversi- cherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung für die Veräußerung von Fondsanteilen anlässlich Beitragskalkulation verwendet werden. • Fondswechsel: Wenn zum Wirksamkeitstermin der in Absatz 2 b) aufgeführten der Tag der Übertragung Berechnungen aufgrund • Kapitalentnahme bei Ehescheidung oder Aufhebung einer • aufsichtsrechtlicher Regelungen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem oder Versorgungsausgleich: • Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. der erste Tag des Monats, in dem die Entscheidung des Familien- gerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig wird für neu abzuschließende Versicherungen vergleichbarer Tarife andere Rechnungsgrundlagen verwendet werden (nachfolgend „aktuelle Rechnungsgrundlagen“ genannt), dann können wir diese auch für die aufgeführten Berechnungen verwenden. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 5 von 16 [Seite 6] Die Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen erfolgt jedoch Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses stets nur für die jeweilige Berechnung; die bereits in der Vergan- führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit genheit vertraglich garantierten Leistungen bleiben von einer Ände- wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech- rung der Rechnungsgrundlagen unberührt. tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn dieser 3  Wirtschaftliche Konsequenzen künftiger Veränderungen Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des der Rechnungsgrundlagen Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über- Die Anwendung der jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. anstelle der in Absatz 1 genannten hat zur Folge, dass die in Absatz 2 b) bezeichneten Versicherungsleistungen höher oder Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon geringer ausfallen als bei Verwendung der in Absatz 1 genannten mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra- Die Höhe der sich aus der Verwendung aktueller Rechnungsgrund- ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel- lagen ergebenden Veränderungen lässt sich im Vorwege - insbe- lung für Beitragsrückerstattung nicht. sondere aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der 2  Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich Lebenserwartung und der Lage am Kapitalmarkt - nicht beziffern. zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherun- 4  Informationspflicht gen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestands- und Risikoklassen Wir werden Sie bei einer Verwendung aktueller Rechnungsgrundla- zusammengefasst. Bestands- und Risikoklassen bilden wir, um die gen im Rahmen der in Absatz 2 genannten Berechnungen informie- Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. ren. Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Wir vertei- 1  Die Höhe des Vertragsguthabens vor Rentenbeginn ist von len den Überschuss für die Versicherungsnehmer in dem Maß, wie der Entwicklung der Anlagestöcke abhängig, an denen Sie unmit- die Bestands- und Risikoklassen zu seiner Entstehung beigetragen telbar beteiligt sind (siehe § 1 Absatz 8). haben. Für Bestands- und Risikoklassen, die nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen haben, besteht insoweit kein Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen und Anspruch auf Überschussbeteiligung. Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Bewertungsreserven 3  Während der Ansparzeit (d. h. vor Rentenbeginn) fließen die Die Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlichen wir in unserem Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vor- Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind Sie können ihn bei uns anfordern. (verteilungsfähige Bewertungsreserve), den Versicherungsnehmern Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresab- unmittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewer- schlusses festgestellt. tungsreserve monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts- den Verträgen nach dem in Abschnitt II Absatz 6 beschriebenen prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Verfahren zugeordnet. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicher- stellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den 2  Um die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllen Verträgen bleiben unberührt. zu können, müssen wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. In der Rentenbezugszeit (d. h. nach Ablauf der Ansparzeit) erfolgt Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für Veränderungen der eine angemessene Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risi- Verfahren ist in Abschnitt VI beschrieben. ken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich der Kapitalanlagenverzinsung und der Entwicklung der versicherten 4  Die Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung wer- Risiken und der Kosten führen zu Überschüssen, an denen wir Sie den nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik beteiligen. mit den in § 3 genannten Rechnungsgrundlagen ermittelt. Überschüsse entstehen in der Regel, wenn II Bemessungsgrundlage und Fälligkeit für die Überschussbe- teiligung während der Ansparzeit • sich der Risikoverlauf der versicherten Risiken günstiger entwi- Der auf Ihre Versicherung entfallende Teil der Überschüsse wird ckelt, als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt wurde. Ihnen in Form von Risiko-, Kosten-, Zins- und Schlussüberschuss- • unsere Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation zugrunde anteilen sowie einem fondsindividuellen Überschussanteil zugeteilt. gelegt wurde. Außerdem werden Sie an den Bewertungsreserven beteiligt. Sofern Teile Ihres Vertragsguthabens in unserem übrigen Vermö- Risikoüberschussanteil gen angelegt sind, erzielen wir in der Regel Überschüsse, wenn die 1  Einen Risikoüberschussanteil erhalten Sie entsprechend der Erträge aus den Kapitalanlagen den Rechnungszins übersteigen. jährlichen Deklaration im Geschäftsbericht anteilig zu einem Zwölf- Entstehung von Bewertungsreserven tel zu Beginn eines jeden Kalendermonats. 3  Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil ist der nach den Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermit- liegt. telte Risikobeitrag für das Todesfallrisiko des am Zuteilungstermin I Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der beginnenden Kalendermonats. Versicherungsnehmer Kostenüberschussanteil Überschüsse 2  Einen Kostenüberschussanteil erhalten Sie zu Beginn eines 1  Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse- jeden Kalendermonats. Der Teil des Kostenüberschussanteils, der res Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- sich anhand der in unserem übrigen Vermögen, im Spezialfonds und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- und im Fonds der freien Fondsanlage angelegten Teile des Ver- resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses tragsguthabens bemisst, wird entsprechend der jährlichen Deklara- für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver- tion im Geschäftsbericht jeweils anteilig zu einem Zwölftel zu träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli- Beginn eines jeden Kalendermonats fällig, erstmalig zu Beginn des chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- Kalendermonats, der auf den Versicherungsbeginn folgt. destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung). 2390204 Jan25 (51464G) Seite 6 von 16 [Seite 7] Bemessungsgröße für den Kostenüberschussanteil ist der zum Der Kapitalertrag eines Versicherungsjahres besteht aus den Zin- jeweiligen Fälligkeitstermin gezahlte Beitrag sowie jeweils die zum sen auf den in unserem übrigen Vermögen angelegten Teil des Ver- Ende des Vormonats in unserem übrigen Vermögen, im Spezial- tragsguthabens Ihrer Versicherung. fonds und im Fonds der freien Fondsanlage angelegten Teile des Zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres wird für jede Vertragsguthabens Ihrer Versicherung. anspruchsberechtigte Versicherung ein Verteilungsschlüssel für die Die Bemessungsgröße für den Kostenüberschussanteil einer Beteiligung an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve ermittelt. geleisteten Zuzahlung ist die Höhe dieser Zuzahlung. Den auf die Der Verteilungsschlüssel für Ihre Versicherung ist das Verhältnis Zuzahlung entfallenden Kostenüberschussanteil erhalten Sie zu der Summe der Kapitalerträge Ihrer Versicherung zur Summe der Beginn des auf den Eingang der Zuzahlung folgenden Kalendermo- Kapitalerträge aller anspruchsberechtigten Versicherungen. Der so nats. ermittelte Verteilungsschlüssel gilt für das gesamte folgende Kalen- Zinsüberschussanteil derjahr. 3  Einen Zinsüberschussanteil erhalten Sie entsprechend der Zum Zuteilungstermin der Bewertungsreserve Ihrer Versicherung jährlichen Deklaration im Geschäftsbericht anteilig zu Beginn eines erhalten Sie die Hälfte Ihres anhand dieses Verteilungsschlüssels jeden Kalendermonats, wenn im Vormonat Teile Ihres Vertragsgut- ermittelten Anteils an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve, habens in unserem übrigen Vermögen angelegt waren. die an dem zugehörigen Stichtag vorhanden ist. Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil ist der in unserem Die Stichtage für die Ermittlung der Höhe der verteilungsfähigen übrigen Vermögen angelegte Teil des Vertragsguthabens Ihrer Ver- Bewertungsreserve sind bei sicherung zum Ende des Vormonats. • Tod der versicherten Person während der Ansparzeit: Fondsindividueller Überschussanteil der vierte Tag des Monats des Eingangs der Meldung des Todes- 4  Einen fondsindividuellen Überschussanteil erhalten Sie ent- falls sprechend der jährlichen Deklaration im Geschäftsbericht anteilig • Ablauf der Ansparzeit: zu einem Zwölftel zu Beginn eines jeden Kalendermonats, wenn im der vierte Tag des letzten Monats vor Ablauf der Ansparzeit Vormonat Teile Ihres Vertragsguthabens im Spezialfonds oder im • vollständiger Kündigung: Fonds der freien Fondsanlage angelegt waren. der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der Bemessungsgröße für den fondsindividuellen Überschussanteil ist Kündigung jeweils der zum Ende des Vormonats im Spezialfonds angelegte • Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel: Teil Ihres Vertragsguthabens bzw. der zum Ende des Vormonats im der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der Fonds der freien Fondsanlage angelegte Teil des Vertragsgutha- Übertragung. bens. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Schlussüberschussanteil 7  Sie erhalten zu den Zuteilungsterminen der Bewertungsre- 5  Sie erhalten einen Schlussüberschussanteil bei serve Ihrer Versicherung (siehe Absatz 6) eine Mindestbeteiligung • Tod der versicherten Person während der Ansparzeit an den Bewertungsreserven (im Folgenden: Mindestbeteiligung). • Ablauf der Ansparzeit Die Bemessungsgröße für diese Mindestbeteiligung ist der jewei- oder lige, zum Zuteilungstermin fällig werdende Schlussüberschussanteil • vollständiger Kündigung (siehe § 19 Absatz 3 a)) bzw. Übertra- (siehe Absatz 5). Wird kein Schlussüberschussanteil fällig, entfällt gung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel (siehe § 21) nach ebenfalls die Mindestbeteiligung. Ablauf einer Wartezeit des Vertrages, die ein Drittel der Anspar- Ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz 6 zeit des Vertrages, höchstens jedoch 10 Jahre beträgt. geringer als die Mindestbeteiligung, wird nur die Mindestbeteiligung Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist ein fikti- fällig. ves Guthaben. Dieses fiktive Guthaben wird durch Zuführung eines Ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz 6 Betrages jeweils zu Beginn eines jeden Kalendermonats gebildet. höher als die Mindestbeteiligung, dann wird zusätzlich der die Min- Der Zuführungsbetrag ist ein im Geschäftsbericht deklarierter Pro- destbeteiligung übersteigende Teil fällig. zentsatz der jeweiligen Bemessungsgröße für den Zinsüberschuss- anteil (siehe Absatz 3). Das fiktive Guthaben seinerseits wird am III Verwendung der Überschussbeteiligung während der Ende eines jeden Kalendermonats mit einem im Geschäftsbericht Ansparzeit deklarierten Anteilsatz verzinst. Risiko-, Zins- und Kostenüberschussanteile sowie fondsindivi- Bei Tod der versicherten Person wird die zu diesem Zeitpunkt dueller Überschussanteil erreichte Bemessungsgröße diskontiert mit einem im Geschäftsbe- 1  Die zugeteilten Überschussanteile werden zur Erhöhung des richt deklarierten Zins für die noch ausstehenden Jahre der Anspar- Vertragsguthabens verwendet. zeit. Schlussüberschussanteil Bei vollständiger Kündigung oder Übertragung der Versicherung 2  Wird Ihrer Versicherung ein Schlussüberschussanteil wegen nach Zurücklegen einer Wartezeit wird die zu diesem Zeitpunkt Tod, vollständiger Kündigung oder Übertragung zugeteilt (siehe erreichte Bemessungsgröße gekürzt im Verhältnis der abgelaufe- Abschnitt II Absatz 5), so wird dieser Betrag wie folgt verwendet: nen Dauer zur Ansparzeit, jeweils vermindert um die Wartezeit, und • bei Tod der versicherten Person: diskontiert mit einem im Geschäftsbericht deklarierten Zins für die zur Erhöhung der Todesfallleistung (siehe § 1 Absatz 3), noch ausstehenden Jahre der Ansparzeit. • bei vollständiger Kündigung der Versicherung: Beteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhöhung des Rückkaufswertes (siehe § 19 Absatz 2). 6  Sie werden an den Bewertungsreserven beteiligt; die Zutei- • bei Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel: lung für Ihre Versicherung erfolgt bei zur Erhöhung des Übertragungswerts (siehe § 21 Absatz 3) • Tod der versicherten Person während der Ansparzeit, (Mindest-)Beteiligung an den Bewertungsreserven • Ablauf der Ansparzeit 3  Wird Ihrer Versicherung eine (Mindest-)Beteiligung an den oder Bewertungsreserven wegen Tod, vollständiger Kündigung oder • vollständiger Kündigung (siehe § 19 Absatz 3 a)). Übertragug zugeteilt (siehe Abschnitt II Absätze 6 und 7), so wird oder dieser Betrag wie folgt verwendet: • Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel (siehe • bei Tod der versicherten Person: § 21). zur Erhöhung der Todesfallleistung (siehe § 1 Absatz 3), Die Bemessungsgröße für Ihren Anteil an der verteilungsfähigen • bei vollständiger Kündigung der Versicherung: Bewertungsreserve ist die Summe der Kapitalerträge der bisher zur Erhöhung des Rückkaufswertes (siehe § 19 Absatz 2). abgelaufenen Ansparzeit. bei Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel: zur Erhöhung des Übertragungswerts (siehe § 21 Absatz 3) 2390204 Jan25 (51464G) Seite 7 von 16 [Seite 8] IV Verwendung des Schlussüberschussanteils und der (Min- angepasste Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der dest-)Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf der Deckungsrückstellungen verwendet werden müssen, ist eine Auffül- Ansparzeit lung der Deckungsrückstellung für Ihre Versicherung erforderlich. Bei Ablauf der Ansparzeit werden der Schlussüberschussanteil und Wir können vom Zeitpunkt der Notwendigkeit der Auffüllung an die die (Mindest-)Beteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhö- für Ihre Versicherung künftig anfallenden Überschüsse (siehe hung der vertraglichen Rente (siehe § 2 Absatz 2) bzw. der Kapital- Abschnitte IV bis VI) ganz oder teilweise so lange zur Refinanzie- auszahlung (siehe § 1 Absatz 10) verwendet. rung der Auffüllung verwenden, bis die Refinanzierung abgeschlos- V Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Verwendung für die sen ist. Über eine solche Änderung informieren wir Sie in Textform Überschussanteile während der Rentenbezugszeit vor Beginn der Auffüllung, spätestens 2 Jahre nach Feststellung der Notwendigkeit der Auffüllung. Bemessungsgrundlage 1  Sie erhalten Überschussanteile in Form von Zins-, Kosten- Die Änderung hat zur Folge, dass für Ihre Versicherung in der Zeit und Risikoüberschussanteilen, die gemeinsam fällig und verwendet der Refinanzierung keine Überschüsse gutgeschrieben werden. werden. Ihre tatsächliche Rente und die schon erreichten Steigerungen aus der Überschussbeteiligung bleiben unberührt. Die Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil ist der am Zuteilungstermin in unserem übrigen Vermögen angelegte Anteil § 5 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann des Vertragsguthabens Ihrer Versicherung, bei konventioneller Ver- beginnt Ihr Versicherungsschutz? rentung also das gesamte Vertragsguthaben. 1  Ihr Vertrag kann auf unterschiedliche Weise zustande kom- Die Bemessungsgröße für den Kostenüberschussanteil ist der Jah- men: resbetrag der zum Beginn des am Zuteilungstermin abgelaufenen Versicherungsjahres erreichten Rente. Antragsverfahren • Wenn Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages (Ver- Die Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil ist der nach tragserklärung) in Textform stellen, kommt der Vertrag zustande, den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelte sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung oder der Versicherungs- Risikobeitrag für das Langlebigkeitsrisiko des am Zuteilungstermin schein in Textform zugegangen ist (sog. Antragsverfahren). beginnenden Versicherungsjahres. Invitatioverfahren Bemessungsgröße für den fondsindividuellen Überschussanteil ist • Wenn Sie von uns in Textform ein Angebot auf Abschluss eines der zum Monatsanfang im Spezialfonds angelegte Teil Ihres Ver- Vertrages erhalten, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt tragsguthabens. der Vertrag zustande, sobald uns Ihre Annahmeerklärung (Ver- Fälligkeit der Überschussanteile tragserklärung) in Textform zugegangen ist. 2  Alle Überschussanteile werden in voller Höhe am Ende eines 2  Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag zustande jeden Versicherungsjahres fällig. gekommen ist (siehe Absatz 1). Jedoch besteht vor dem im Versi- Verwendung der Überschussanteile cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- 3  Für die Zeit der Rentenzahlung werden die Überschussan- rungsschutz. teile zur Bildung einer Bonusrente verwendet. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Bonusrente Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 14 Absätze 2 und 3 und Bei der Bonusrente wird im ersten Jahr der Rentenzahlung die tat- § 15). sächliche Rente gezahlt. Erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn und für jedes folgende Jahr werden die jährlichen Überschussanteile § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- zur Steigerung der dann jeweils erreichten Gesamtrente (tatsächli- pflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? che Rente zuzüglich der Steigerungen) verwendet. Die sich danach Vorvertragliche Anzeigepflicht ergebende Gesamtrente ist jeweils garantiert. 1  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, VI Bemessungsgrundlage und Verwendung für die Bewer- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir tungsreserven während der Rentenbezugszeit in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu- Bewertungsreservenüberschussanteile erhalten Sie zu den glei- zeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent- chen Fälligkeitsterminen wie die Zinsüberschussanteile. scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt Die Bemessungsgröße für die Bewertungsreservenüberschussan- zu schließen, erheblich sind. teile entspricht der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussan- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen teile nach Abschnitt V. Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Für die Bewertungsreservenüberschussanteile gilt dieselbe Ver- Vertragsannahme, in Textform stellen. wendung, wie Sie sie für die Überschussanteile nach Abschnitt V 2  Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist vereinbart haben. auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger VII Änderungsmöglichkeit der Verwendung zukünftiger Über- Beantwortung der Fragen verpflichtet. schüsse 3  Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Sollte sich während des Rentenbezugs aufgrund von Umständen, Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den ge- die bei Rentenbeginn nicht vorhersehbar waren, herausstellen, fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie dass die unserer Tarifkalkulation zugrunde liegenden Rechnungs- behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- grundlagen aufgrund eines unerwartet starken Anstiegs der tig gehandelt. Lebenserwartung voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um dauer- Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung haft die Zahlung der tatsächlichen Rente und der schon erreichten 4  Nachfolgend informieren wie Sie, unter welchen Vorausset- Steigerungen aus der Überschussbeteiligung sicherzustellen und zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht aufgrund • vom Vertrag zurücktreten, • aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder • den Vertrag kündigen, • offizieller Stellungnahmen der allgemein anerkannten Berufs- • den Vertrag anpassen oder vereinigung der Aktuare (etwa Fachgrundsätze der Deutschen • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten Aktuarvereinigung e.V.) oder • Feststellungen des Verantwortlichen Aktuars wegen unverschul- können. deter, nicht vorhersehbarer Veränderung unternehmensindividu- eller Risiken 2390204 Jan25 (51464G) Seite 8 von 16 [Seite 9] Rücktritt 15  Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung 5  Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige- von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahr- gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung lässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhe- unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich rer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände nicht verstrichen ist. geschlossen hätten. 16  Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen 6  Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsan- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt passung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre- unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt gefahrerheblichen Umstand, der worden, beträgt die Frist 10 Jahre. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfal- Anfechtung les 17  Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent- • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder pflicht ursächlich unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden war. ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so kön- nen wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann- von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kennt- ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. nis hatten. Absatz 7 gilt entsprechend. 7  Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir Leistungserweiterung/Wiederinkraftsetzung der Versicherung den Rückkaufswert (siehe § 19 Absatz 2). Die Rückzahlung der 18  Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versi- Beiträge können Sie nicht verlangen. cherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder in Kraft gesetzt Kündigung wird und deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen 8  Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Wiederinkraftsetzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von wieder in Kraft gesetzten Teils neu. einem Monat kündigen. Erklärungsempfänger 9  Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den 19  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags- Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer anpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt geschlossen hätten. haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- 10  Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß- tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtig- gabe des § 20 Absatz 1 mit der Kündigung in eine beitragsfreie ter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, Versicherung um. können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch- Vertragsanpassung tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. 11  Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Besonderheiten der fondsgebundenen Renten- Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei versicherung Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden § 7 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und die die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- Zuzahlungen? tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu 1  Wir führen Ihre Beiträge und Zuzahlungen, soweit sie nicht vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Ver- zur Deckung von Kosten bestimmt sind, dem Vertragsguthaben zu. sicherungsperiode Vertragsbestandteil. 2  Zu Beginn eines jeden Kalendermonats während der Anspar- 12  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nachdem zeit erfolgt jeweils eine Neuaufteilung des Vertragsguthabens auf Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben, die Anlagestöcke bzw. unser übriges Vermögen (siehe § 8 Absätze fristlos kündigen, wenn 1 und 2). • wir im Rahmen der Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als 3  Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertent- 10 % erhöhen oder wicklung des jeweiligen Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerben- • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand den Fondsanteile ergibt sich durch Teilung des anzulegenden Bei- ausschließen. trages durch den jeweiligen Rücknahmepreis der Fondsanteile. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags- Dabei ist für die Bewertung der in § 2 Absatz 8 genannte Stichtag anpassung hinweisen. maßgebend. Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte 4  Soweit die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen 13  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- Vermögenswerten erzielt werden, nicht ausgeschüttet werden, flie- tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte ßen sie unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den Wert der Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung jeweiligen Fondsanteile. Mit den ausgeschütteten Erträgen eines hingewiesen haben. Fonds werden Anteile des gleichen Fonds erworben, die im Ver- 14  Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur hältnis des zum Ausschüttungszeitpunkt vorhandenen Fondsgutha- Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder bens des gleichen Fonds Ihrer Versicherung gutgeschrieben wer- die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. den. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 9 von 16 [Seite 10] § 8 Welchen Einfluss hat die Leistungsabsiche- 5  Sollten hinsichtlich des Spezialfonds erhebliche Änderungen eintreten, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berechtigt, rung auf die Aufteilung des Vertragsguthabens den Spezialfonds auszutauschen. Über einen Austausch werden und welche Chancen und Risiken sind damit ver- wir Sie informieren. Erhebliche Änderungen hinsichtlich eines Spe- bunden? zialfonds können insbesondere sein: Leistungsabsicherung zum Rentenbeginn • Der Spezialfonds wird aufgelöst, die Ausgabe oder Rücknahme 1   Mit der Leistungsabsicherung stellen wir sicher, dass zum von Anteileinheiten wird eingestellt. Rentenbeginn eine Mindestleistung (siehe § 1 Absatz 9) als Ver- • Die Kapitalanlagegesellschaft, die den Spezialfonds verwaltet, tragsguthaben für die Bildung der von uns ab Rentenbeginn zu verliert ihre Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen, zahlenden tatsächlichen Rente (siehe stellt deren Vertrieb ein oder kündigt die mit uns bestehende § 2 Absatz 1) zur Verfügung steht. Vertriebsvereinbarung. 2  Der Teil des Vertragsguthabens, der für die Sicherstellung der Falls wir den Spezialfonds austauschen, werden wir versuchen, Mindestleistung notwendig ist, wird in unserem übrigen Vermögen einen ähnlichen Ersatzfonds zu finden. Diesen Ersatzfonds, dessen angelegt. Für diesen Teil des Vertragsguthabens gewähren wir eine Anlagegrundsätze sowie den Stichtag des Fondswechsels teilen der Höhe nach nicht garantierte Überschussbeteiligung. Einzelhei- wir Ihnen mit. Bei dem Ersatzfonds kann es sich um einen Spezial- ten dazu können Sie § 4 entnehmen. fonds oder um einen Publikumsfonds handeln. Ab dem Zeitpunkt des Fondswechsels wird der Teil des Vertragsguthabens, der in Der andere Teil des Vertragsguthabens, der nicht für die Sicherstel- dem betroffenen Spezialfonds angelegt ist, statt in den bisherigen lung der Mindestleistung notwendig ist, wird bis zu dem tariflich Spezialfonds in den Ersatzfonds investiert. Aufgrund eines Fonds- festgelegten Anteil in einem Spezialfonds angelegt. Soweit der tarif- wechsels kann sich die Aufteilung des Vertragsguthabens im Fonds lich festgelegte Anteil des Vertragsguthabens in dem Spezialfonds der freien Fondsanlage und im Spezialfonds zum Zeitpunkt des erreicht ist, wird ein darüber hinausgehendes Vertragsguthaben im Fondswechsels ändern. Die vereinbarte Mindestleistung zum Ren- Fonds der freien Fondsanlage angelegt. tenbeginn ist jedoch von diesem Fondswechsel nicht betroffen. Bei Anlage im Spezialfonds bzw. im Fonds der freien Fondsanlage Im Zeitraum vom Wegfall des Spezialfonds bis zum Einsatz des ist dieser Teil des Vertragsguthabens unmittelbar an der Wertent- Ersatzfonds wird das Vertragsguthaben, soweit es nicht für die wicklung dieser Fonds beteiligt. Sie haben die Chance, bei Kurs- Leistungsabsicherung benötigt wird, ausschließlich im Fonds der steigerungen der Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kurs- freien Fondsanlage angelegt. Sollten wir keinen Ersatzfonds finden, rückgängen kann es aber auch zu einer Wertminderung kommen. bleibt das Vertragsguthaben, soweit es nicht für die Leistungsabsi- Die Anlage des Vertragsguthabens in dem Spezialfonds und cherung benötigt wird, vollständig im Fonds der freien Fondsanlage im Fonds der freien Fondsanlage ist daher für Sie mit Chancen angelegt. und auch mit Risiken verbunden (siehe § 1 Absatz 8). Die Chancen und Risiken des Spezialfonds liegen in der Regel über § 9 Wie kann sich das Garantieniveau während denen des Fonds der freien Fondsanlage. Dies ist insbesondere abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt. Einzelheiten kön- der Ansparzeit ändern? nen Sie den Informationen nach § 7 VVG entnehmen, die Ihnen vor 1  Grundsätzlich bleiben die nach § 1 Absatz 9 bei Abschluss Vertragsschluss ausgehändigt worden sind. Bei Anlage im Spezial- des Vertrages vereinbarte Leistungsabsicherung und das verein- fonds bzw. im Fonds der freien Fondsanlage gewähren wir für die barte Garantieniveau bis zum vereinbarten Rentenbeginn unverän- darin investierten Teile des Vertragsguthabens einen der Höhe dert bestehen, soweit Ihre Beiträge nach § 14 vereinbarungsgemäß nach nicht garantierten fondsindividuellen Überschuss. Einzelhei- bei uns eingehen. ten dazu können Sie § 4 entnehmen. Mögliche Auswirkungen von Vertragsänderungen bzw. einer Die Aufteilung des Vertragsguthabens erfolgt zu Beginn eines jeden vollständigen Kündigung auf das Garantieniveau Monats nach einem tariflich festgelegten methodischen Rechenver- 2  Die Ausübung nachfolgender Rechte in der Ansparzeit kann fahren, das die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungs- dazu führen, dass wir das vereinbarte Garantieniveau senken, mathematik berücksichtigt. wenn nämlich infolge der Vertragsänderung bzw. -beendigung das vorhandene Vertragsguthaben für eine Fortführung oder Beendi- Diese Aufteilung wird so vorgenommen, dass während der Anspar- gung der Versicherung mit dem ursprünglich vereinbarten Garan- zeit stets ein ausreichend hohes Vertragsguthaben in unserem tieniveau nicht mehr ausreicht: übrigen Vermögen angelegt ist, um die Mindestleistung zum Ren- tenbeginn sicherzustellen. Die Höhe der Mindestleistung hat somit • Vorziehen des Rentenbeginns (siehe § 1 Absätze 12 bis 16), direkten Einfluss auf die Aufteilung des Vertragsguthabens. Je • Beitragsreduktion (siehe § 16 Absatz 1), höher die Mindestleistung ist, umso größer ist der Teil des Vertrags- • Rückzahlung von Arbeitgeberbeiträgen (siehe § 21 Absatz 1), guthabens, der in unserem übrigen Vermögen angelegt ist. Die Auf- • vollständige Kündigung (siehe § 19), teilung kann zur Folge haben, dass eine Anlage im Fonds der freien • Beitragsfreistellung (siehe § 20) Fondsanlage nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn der tarif- Ist in einem der vorgenannten Fälle eine Senkung des Garantieni- lich festgelegte Anteil des Vertragsguthabens in dem Spezialfonds veaus erforderlich, so entspricht die Mindestleistung nach § 1 nicht überschritten wird. Absatz 9 nach der Vertragsänderung der rechnerisch höchstmögli- Spezialfonds chen Mindestleistung nach Absatz 3. Die Mindestleistung wird dann 3  Bei dem Spezialfonds handelt es sich um einen Spezial-Alter- niedriger sein als diejenige, die sich bei Durchführung der Vertrags- nativen Investmentfonds (Spezial-AIF) im Sinne von § 1 Absatz 6 änderung mit unverändertem Garantieniveau ergeben hätte. des Kapitalanlagegesetzbuchs in der Fassung vom 03.06.2021, Entsprechendes gilt für die garantierte Mindestrente. dessen Anteile lediglich im Rahmen bestimmter Versicherungspro- Höchstmögliche Mindestleistung dukte der SIGNAL IDUNA Gruppe erworben werden können. Ein- 3  Die rechnerisch höchstmögliche Mindestleistung während der zelheiten zu diesem Spezialfonds können Sie den Informationen Ansparzeit Ihrer Versicherung wird zu Beginn eines jeden Kalen- nach § 7 VVG entnehmen, die Ihnen vor Vertragsschluss ausge- dermonats wie folgt ermittelt: händigt werden. • Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung setzt sich die Ereignisse, die den Spezialfonds betreffen rechnerisch höchstmögliche Mindestleistung zusammen aus dem 4  Sollte zum Beginn eines Monats die Ausgabe bzw. Rück- zum Berechnungszeitpunkt maßgebenden Vertragsguthaben nahme von Anteileinheiten am Spezialfonds vorübergehend nicht (siehe § 2 Absatz 8) und den für den Zeitraum vom Berechnungs- möglich sein, werden wir den Teil Ihres Vertragsguthabens, der zeitpunkt bis zum Ende der Ansparzeit vereinbarten künftigen nicht für die Leistungsabsicherung benötigt wird, vollständig im Beiträgen, gemindert um Kostenanteile und Risikobeiträge sowie Fonds der freien Fondsanlage anlegen. auf den Rentenbeginn aufgezinst mit dem für die Tarifkalkulation angesetzten Rechnungszins von 1 % (siehe § 3 Absatz 1). 2390204 Jan25 (51464G) Seite 10 von 16 [Seite 11] • Für Versicherungen mit Einlösungsbeitrag, Versicherungen nach 8  Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- einer Beitragsfreistellung nach § 20 Absatz 1 oder nach Ablauf stände verrechnen. der Beitragszahlungsdauer entspricht die rechnerisch höchstmög- 9  Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- liche Mindestleistung dem um Risikobeiträge und Kostenanteile ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen von Leistungen in Länder geminderten sowie mit 1 % auf den Rentenbeginn aufgezinsten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die emp- Vertragsguthaben. fangsberechtigte Person auch die damit verbundene Gefahr. Die Mindestleistung wird in Prozent der vereinbarten Bruttobei- tragssumme der Versicherung festgelegt. Den vereinbarten Pro- § 12 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- zentsatz bezeichnen wir als Garantieniveau. schein? § 10 Was passiert bei Schließung eines Fonds? 1  Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform über- mitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann 1  Wird der der freien Fondsanlage zugrunde liegende Fonds liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde ver- Ihres Vertrages durch die Kapitalanlagegesellschaft z. B. langen. • geschlossen 2  Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, • aufgelöst über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leis- • auf einen anderen Fonds verschmolzen oder tungen in Empfang zu nehmen. Wir können verlangen, dass uns • wird der An- bzw. Verkauf von Anteilen eingestellt, der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist. so werden wir Sie informieren und stattdessen einen Fonds zugrunde legen, der nach unserer Einschätzung dem Fonds, der § 13 Wer erhält die Leistung? ursprünglich dem Vertrag zugrunde lag, am ehesten entspricht. 1  Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich Auszahlung von Leistungen einer Bestimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leis- ten wir an Sie. § 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung ver- Bezugsberechtigung langt wird? 2  Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere 1  Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein amtliches ter). Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person vorge- Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der legt wird. Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt Wird eine vorgezogene Rente beantragt, ist uns eine Kopie des des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen, zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. wenn die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversiche- Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte rung versichert ist. sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald Wird eine vorgezogene Rente wegen Erwerbsminderung beantragt, uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur ist uns eine Kopie des Rentenbescheids der gesetzlichen Renten- noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- versicherung vorzulegen, wenn die versicherte Person in der dert werden. gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Sofern die versi- Abtretung und Verpfändung cherte Person von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, 3  Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus dem Vertrag so ist uns ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über sowie seine Verpfändung oder Beleihung sind ausgeschlossen. den Beginn und Verlauf der Krankheiten, die zur Erwerbsminderung der versicherten Person geführt haben, vorzulegen. Anzeige 4  Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe 2  Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versi- 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns cherte Person noch lebt. vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. 3  Der Tod der versicherten Person muss uns in jedem Fall Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche- unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- Alter und Geburtsort vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn für den rechtigung) getroffen haben. Todesfall keine Leistung vereinbart wurde. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen. Beiträge und Kosten 4  Wenn eine Leistung für den Todesfall vor dem vereinbarten § 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung Rentenzahlungsbeginn vereinbart wurde, so muss uns zusätzlich eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die beachten? Todesursache vorgelegt werden. Aus dieser Bescheinigung müs- 1  Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Ver- sen sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versi- einbarung in einem Beitrag (Einlösungsbeitrag) oder ansonsten als cherten Person geführt hat, ergeben. laufenden Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr- 5  Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige lich zahlen. weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst Die Versicherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungs- anstellen. weise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. 6  Die mit den Nachweisen in den Absätzen 1, 3 und 4 verbun- Haben Sie keine laufende Beitragszahlung, sondern die Zahlung denen Kosten trägt derjenige, der die Leistung beansprucht. eines Einlösungsbeitrages mit uns vereinbart, umfasst die Versi- 7  Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- cherungsperiode einen Monat. gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- Bei beitragsfreien Verträgen umfasst die Versicherungsperiode falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. einen Monat. Wenn eine der in den Absätzen 1 bis 5 genannten Pflichten nicht Sofern zwischen dem Fälligkeitstag des letzten Beitrags und dem erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen Ablauf der Beitragszahlungsdauer keine volle Versicherungsperi- können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. ode liegt, wird bei vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Bei- Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere tragszahlung am letzten Fälligkeitstag nur ein anteiliger Beitrag fäl- Leistung nicht fällig wird. lig. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 11 von 16 [Seite 12] Erstbeitrag • unter Berücksichtigung der Vervielfältigungsregelung (derzeit 2  Den ersten Beitrag (Erstbeitrag) oder Einlösungsbeitrag müs- geregelt in § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG) sen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach steuerfrei zahlen kann, sind ebenfalls möglich. Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche- Daneben sind Zahlungen im Rahmen der Übertragung von Anwart- rungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils schaften nach § 4 Betriebsrentengesetz möglich, soweit sie nach zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig (Fälligkeits- § 3 Nr. 55 EStG steuerfrei geleistet werden. tag). Die zuvor aufgeführten Beträge können im Rahmen der steuerlich 3  Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum geförderten Möglichkeiten erneut in Anspruch genommen werden. Fälligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag § 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht bei uns eingeht. rechtzeitig zahlen? Die Zahlung gilt im folgenden Fall als rechtzeitig: Erster Beitrag oder Einlösungsbeitrag (Erstbeitrag) • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und 1  Wenn Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 14 • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. Absatz 3), können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie- Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver- uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung züglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer Zahlungsauf- nicht zu vertreten haben. forderung erfolgt. 2  Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch Zuzahlungen nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, 4  Sie können jederzeit während der Ansparzeit - bei Versiche- wenn wir Sie rungen mit laufender Beitragszahlung auch zu Beginn Ihrer Versi- • durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder cherung - Zuzahlungen zu Ihrer Versicherung unangekündigt leis- • durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein ten oder mit uns gesondert vereinbaren. auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- Die in Absatz 7 genannten Höchstgrenzen dürfen jedoch nicht tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, überschritten werden. dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Eine Zuzahlung bis zu einem Betrag von 20.000 EUR können Sie Folgebeitrag unangekündigt leisten. Wenn Sie eine höhere Zuzahlung leisten 3  Zahlen Sie einen Folgebeitrag - dazu gehört auch eine zum möchten, müssen Sie diese gesondert mit uns vereinbaren. Um Versicherungsbeginn vereinbarte Zuzahlung - nicht rechtzeitig, kön- eine Zuzahlung gesondert mit uns zu vereinbaren, reichen Sie uns nen wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. bitte unter Angabe des Wirkungsdatums und der Höhe der Zuzah- Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. lung eine Mitteilung in Textform ein. Das Wirkungsdatum einer gesondert vereinbarten Zuzahlung ist stets ein Monatserster. Das 4  Gleichzeitig werden wir die versicherte Person in Textform Wirkungsdatum darf dabei frühestens der Monatserste sein, der auf über die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist informieren und ihr darüber den Eingang Ihrer Mitteilung bei uns folgt. hinaus eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Monaten einräumen. Für die aus den Zuzahlungen resultierenden Leistungen der Versi- 5  Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten cherung gelten bezüglich der Rechnungsgrundlagen die in § 3 auf- Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche- geführten Bestimmungen. Diese Leistungen werden nach den rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie- • bei unangekündigten Zuzahlungen zu Beginn des auf den Ein- sen haben. gang der Zuzahlung folgenden Monats und • bei gesondert vereinbarten Zuzahlungen zum Wirkungsdatum der 6  Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver- Zuzahlung trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug ermittelt. befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristset- Die vereinbarte Leistungsabsicherung (siehe § 1 Absatz 9) gilt auch zung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die für Zuzahlungsbeträge. Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann 5  Sie müssen die Beiträge und eventuelle Zuzahlungen auf Ihre automatisch mit dem Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Gefahr und Ihre Kosten zahlen. Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. 6  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- stände verrechnen. 7  Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzah- Höchstgrenzen für Beiträge und Zuzahlungen len können Sie nur 7  Die Summe aller innerhalb eines Kalenderjahres gezahlten Beiträge und Zuzahlungen darf den maximal möglichen, steuerlich • innerhalb eines Monats nach der Kündigung geförderten Jahresbetrag (derzeit geregelt in § 100 EStG) nicht • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden übersteigen. worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zuzahlungen, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirk- sam und Ihr Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- • aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses und schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, • unter Berücksichtigung der Vervielfältigungsregelung (derzeit besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. geregelt in § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG) 8  Wir sind nach § 38 Absatz 1 VVG berechtigt, für die Fristset- steuerfrei zahlen kann, sind zusätzlich möglich. zung bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages (siehe Absatz 3) eine Bei einem Arbeitgeberwechsel können die zuvor aufgeführten Gebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt 15 EUR. Wir haben uns Höchstbeträge im Rahmen der steuerlich geförderten Möglichkeiten bei der Bemessung der Gebühr an dem bei uns regelmäßig entste- - auch innerhalb eines Kalenderjahres - erneut in Anspruch genom- henden Aufwand orientiert. men werden. Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebühr Zuzahlungen, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer obliegt uns. • für Kalenderjahre, in denen das erste Arbeitsverhältnis ruhte und Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung vom Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder sowie • dem Grunde nach nicht zutreffen oder • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt diese Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 12 von 16 [Seite 13] § 16 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Kündigung, Beitragsfreistellung und Aus- Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können? scheide aus dem Unternehmen Beitragsreduktion 1  Sie haben die Möglichkeit durch eine Mitteilung in Textform § 19 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen die Höhe der vereinbarten Beiträge für die restliche Versicherungs- und welche Leistungen erbringen wir? dauer zu reduzieren. Das Wirkungsdatum der Beitragsreduktion ist 1  Kündigung der Monatserste nach Eingang Ihrer Mitteilung. Über die konkreten Auswirkungen einer solchen Reduktion auf die versicherten Leis- • Versicherungen mit laufender Beitragszahlung tungen werden wir Sie dann informieren. Sie können Ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor dem ver- einbarten Rentenbeginn - zum Schluss der laufenden Versiche- § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- rungsperiode in Textform kündigen. rechnet? • Versicherungen gegen Einlösungsbeitrag, beitragsfrei gestellte 1  Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind bei der Versicherungen oder Versicherungen nach Ablauf der Beitrags- Kalkulation Ihres Beitrages und Ihrer Leistungen berücksichtigt. Es zahlungsdauer handelt sich um Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Sie können Ihre Versicherung - jedoch nur vor dem vereinbarten Zu den Vertriebskosten gehören die Kosten für die Antragsprüfung Rentenbeginn - zum Ende des laufenden Monats in Textform kün- und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die digen. im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Wer- • Versicherungen im Rentenbezug beaufwendungen. Bei den übrigen Kosten handelt es sich vollstän- Versicherungen im Rentenbezug können nicht gekündigt werden. dig um Verwaltungskosten. Diese werden über die gesamte Ver- tragslaufzeit erhoben. Die Verwaltungskosten werden 2  Rückkaufswert • entsprechend der Beitragszahlungsweise als Prozentsatz des Der Rückkaufswert ist das für den Schluss der laufenden Versiche- Beitrages sowie rungsperiode (bei beitragsfreien Versicherungen: für den Schluss • monatlich als Prozentsatz des Vertragsguthabens des laufenden Monats) bestehende Vertragsguthaben (siehe § 2 Absatz 8). entnommen. 3  Leistung bei Kündigung Die Vertriebskosten werden von jedem gezahlten Beitrag (laufender a) Grundsatz Beitrag, Einlösungsbeitrag, Zuzahlung) in gleicher prozentualer Bei Kündigung zahlen wir den durch Ihre Beitragsanteile finanzier- Höhe erhoben. ten Rückkaufswert (siehe Absatz 2) aus, wenn und soweit zum 2  Die Höhe der einkalkulierten Vertriebskosten sowie die übri- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung gen Kosten können Sie der vor Vertragsschluss ausgehändigten • weder eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrenten- Kosteninformation entnehmen. gesetz § 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert • noch eine tarifvertraglich oder vertraglich unverfallbare Anwart- schaft besteht. in Rechnung? Besteht eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrenten- 1  In folgenden Fällen stellen wir Ihnen die durchschnittlich ent- gesetz, eine tarifvertraglich oder vertraglich unverfallbare Anwart- stehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rechnung: schaft, so bewirkt die Kündigung die Beitragsfreistellung der Versi- • Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder cherung nach § 20. Abschriften des Versicherungsscheins b) Auszahlung eines Rückkaufswertes • Vertragsänderung wegen Änderung des Beschäftigungsgrades Wenn Sie Ihre Versicherung nach Absatz 1 vollständig kündigen, so • Vertragsänderung wegen Beginn oder Ende entgeltloser Beschäf- erhalten Sie unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 a) den tigungszeiten Rückkaufswert. • Vertragsänderung wegen Übernahme eines Vertrages durch einen neuen Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bei Dienstaustritt Zusätzlich erhalten Sie die für den Fall der Kündigung vereinbarte, oder Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses unter Fortführung noch nicht im Vertragsguthaben eingerechnete Überschussbeteili- der Beitragszahlung gung nach § 4. • Änderung der Zahlungsweise Etwaige Beitragsrückstände werden wir von dem so ermittelten • Wechsel der versicherten Person oder des Versicherungsneh- Betrag abziehen. mers Den Rückkaufswert erbringen wir als Geldleistung. • Änderung des Bezugsrechts • Rückläufer im Lastschriftverfahren c) Garantierter Übertragungswert/ Rückkaufswert Wir garantieren Ihnen vom Übertragungswert/ Rückkaufswert einen Die Höhe der Gebühren können Sie der vor Vertragsschluss aus- Betrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beendigung der Versiche- gehändigten Gebührenübersicht entnehmen. Diese Gebührenüber- rung abhängt (siehe auch Absatz 5 c). sicht gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine nachträgliche Anpassung der Höhe der Gebühren erfolgt nicht. 4  Befristete Herabsetzung des Rückkaufswertes Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den Rückkaufswert 2  Wir haben uns bei der Bemessung der pauschalen Gebühr angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebüh- durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus ren obliegt uns. den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszu- Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung schließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet. zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder 5  Wirtschaftliche Folgen • dem Grunde nach nicht zutreffen oder a) Keine Rückzahlung der Beiträge • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, Die Rückzahlung der Beiträge und Zuzahlungen können Sie nicht verlangen. entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 13 von 16 [Seite 14] b) Folgen der Entnahme der Vertriebskosten Nach erfolgter Wiederinkraftsetzung haben Sie die Möglichkeit, die Die Kündigung Ihrer Versicherung ist wegen der Entnahme der Ver- während der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Beiträge in Form triebskosten (siehe § 17) für Sie mit wirtschaftlichen Folgen verbun- einer Zuzahlung in den Vertrag einzuzahlen. Bitte beachten Sie in den, da wegen der Entnahme der Vertriebskosten der nach Absatz diesem Zusammenhang die Regelungen des § 14 Absatz 4. 2 gebildete Rückkaufswert nicht unbedingt die Summe der einge- 2  Wirtschaftliche Folgen zahlten Beiträge (siehe § 14 laufende Beiträge, Einlösungsbeitrag, a) Folgen der Entnahme der Vertriebskosten Zuzahlungen) erreicht. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist wegen der Entnahme dem Absatz 5 c). der Vertriebskosten für Sie mit wirtschaftlichen Folgen verbunden, c) Die Höhe da wegen der Entnahme der Vertriebskosten nicht unbedingt Mittel • der beitragsfreien garantierten Mindestrente, in Höhe der eingezahlten Beträge (siehe § 14) für die Bildung einer • des garantierten Übertragungswertes beitragsfreien Rente (siehe Absatz 1) zur Verfügung stehen. und Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Absatz 2 b). • des garantierten Rückkaufswertes nach § 169 VVG, b) Die Höhe können Sie der Tabelle der Übertragungswerte-/ Rückkaufswerte • der beitragsfreien garantierten Mindestente, und der beitragsfreien Renten in Ihrem Versicherungsschein bzw. • des garantierten Übertragungswertes Ihrem Nachtrag zum Versicherungsschein entnehmen. und Die in der Tabelle genannten Werte garantieren wir Ihnen unter der • des garantierten Rückkaufswertes nach § 169 VVG, Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Beträge lau- können Sie der Tabelle der Übertragungswerte/ Rückkaufswerte fend gezahlt haben, also keine Rückstände bestehen. und der beitragsfreien Renten in Ihrem Versicherungsschein bzw. Ihrem Nachtrag zum Versicherungsschein entnehmen. § 20 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei Die in der Tabelle genannten Werte garantieren wir Ihnen unter der stellen und welche Auswirkungen hat dies auf Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Beträge lau- unsere Leistungen? fend gezahlt haben, also keine Rückstände bestehen. 1  Beitragsfreistellung § 21 Was geschieht, wenn die versicherte Person a) Verlangen der Beitragsfreistellung Sie können für Ihre beitragspflichtige Versicherung jederzeit - aus dem Unternehmen ausscheidet? jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn - zum Schluss der 1  Soweit bei Ausscheiden der versicherten Person aus dem laufenden Versicherungsperiode in Textform verlangen, von Ihrer Unternehmen weder Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. • eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz Haben Sie Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, so noch führen wir die Versicherung beitragsfrei fort. • eine tarifvertraglich oder vertraglich unverfallbare Anwartschaft Das Vertragsguthaben wird weiterhin zu Beginn eines jeden besteht, Monats nach dem in § 8 Absätze 1 und 2 beschriebenen tariflich können Sie verlangen, dass der durch von Ihnen finanzierte Bei- festgelegten methodischen Rechenverfahren angelegt. tragsanteile entstandene Rückkaufswert nach § 19 Absatz 2 an Sie Es wird im weiteren Verlauf lediglich um Kostenanteile gemindert ausgezahlt wird. (siehe § 17). Die Versicherungsleistung wird entsprechend dem Umfang der b) Leistungsabsicherung nach Beitragsfreistellung Auszahlung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma- Wir garantieren Ihnen eine beitragsfreie Rente, deren Höhe vom thematik und den Rechnungsgrundlagen nach § 3 herabgesetzt Zeitpunkt der Beitragsfreistellung der Versicherung abhängt. und der Vertrag wird weitergeführt. Haben Sie den gesamten Bei- trag finanziert, wird der Rückkaufswert vollständig ausgezahlt. Wir setzen das Garantieniveau herab, wenn der garantierte Rück- kaufswert nach § 19 Absatz 3 nicht ausreicht, um den Vertrag mit 2  Falls nach dem Ausscheiden der versicherten Person aus dem vor der Beitragsfreistellung vereinbarten Garantieniveau fort- dem Unternehmen der Vertrag nach einer eventuell teilweise vor- zuführen. Dabei beträgt das Garantieniveau nach der Reduktion genommenen Auszahlung nach Absatz 1 weitergeführt wird, hat die mindestens 90% des zuvor erreichten Garantieniveaus. versicherte Person das Recht, Die Mindestleistung reduziert sich auf Grund der Reduzierung der • den Vertrag als Versicherungsnehmer zu übernehmen und Bruttobeitragssumme und des gegebenenfalls gesunkenen Garan- • mit eigenen Beiträgen zu bedienen, tieniveaus. soweit dies in dem Vertrag vereinbart worden ist. Zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung ermitteln wir die beitragsfreie Die versicherte Person kann dann über den Teil der Versicherung garantierte Mindestrente, indem wir aus der zum Zeitpunkt der Bei- verfügen, für den keine unverfallbare Anwartschaft nach dem tragsfreistellung reduzierten, für die garantierte Mindestrente maß- Betriebsrentengesetz oder keine vertraglich unverfallbaren Ansprü- gebenden Mindestleistung nach § 2 Absatz 6 eine Rente ermitteln. che bestehen. Darüber hinaus kann sie über den Teil, der nach Die für die Berechnung der garantierten Mindestrente maßgebende Ausscheiden aus dem Unternehmen mit eigenen Beiträgen finan- Mindestleistung wird durch das zu Beginn der Versicherung verein- ziert wird, verfügen. barte Garantieniveau (siehe § 1 Absatz 9) begrenzt. 3  Unter den Voraussetzungen des § 4 Betriebsrentengesetz c) Todesfallleistung im Rentenbezug kann die Versicherung auf einen neuen Arbeitgeber übertragen Die Versicherungsdauer einer gegebenenfalls vereinbarten Todes- werden. fallleistung im Rentenbezug bleibt bei einer Beitragsfreistellung Die Höhe der garantierten Übertragungswerte können Sie der erhalten. Tabelle der Übertragungswerte/ Rückkaufswerte und der beitrags- d) Wiederinkraftsetzung freien Renten in Ihrem Versicherungsschein bzw. in Ihrem Nachtrag Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung durch eine Mit- zum Versicherungsschein entnehmen. teilung in Textform jederzeit wieder in Kraft setzen. Bei einer Wie- Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen unter derinkraftsetzung Ihrer Versicherung berechnen wir die versicher- der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Beiträge ten Leistungen nach den anerkannten Regeln der laufend gezahlt haben, also keine Rückstände bestehen. Versicherungsmathematik. Wir verwenden dabei die bei Vertrags- schluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach § 3 Absatz 1. Über Mit der Übertragung erlischt die Versicherung. die konkreten Auswirkungen auf die versicherten Leistungen wer- den wir Sie im Einzelfall informieren. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 14 von 16 [Seite 15] Sonstige Regelungen § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? § 22 Wie erfahren Sie den Wert Ihrer Versiche- 1  Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder rung? eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen 1  Sie erhalten von uns während der Ansparzeit jährlich - erst- gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die malig ab Beginn des zweiten Versicherungsjahres - eine Mitteilung, nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. der Sie den Wert Ihres Vertragsguthabens sowie dessen Aufteilung Versicherungsombudsmann in übriges Vermögen, Spezialfonds und Fonds der freien Fondsan- 2  Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den lage entnehmen können. Den Wert des Fondsguthabens teilen wir Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie Ihnen dabei in Anteileinheiten und als EUR-Betrag mit. derzeit wie folgt: 2  Auf Wunsch teilen wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung Versicherungsombudsmann e.V. sowie die Höhe der rechnerisch höchstmöglichen Mindestleistung Postfach 08 06 32 nach § 9 Absatz 3 während der Ansparzeit jederzeit mit. 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de § 23 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Internet: www.versicherungsombudsmann.de Anschrift oder Ihr Name ändert? Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für 1  Ändert sich Ihre Anschrift müssen Sie uns diese unverzüglich Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich- 3  Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. tende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http:// 3 Tage nach der Absendung dieses Briefes als zugegangen. Dies ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abge- über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weiterge- schlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. leitet. 2  Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. Versicherungsaufsicht § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag 4  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- Anwendung? nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun- Anwendung. desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kon- taktdaten sind: § 25 Wo ist der Gerichtsstand? Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 1  Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht Sektor Versicherungsaufsicht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag Graurheindorfer Straße 108 zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in 53117 Bonn dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz E-Mail: poststelle@bafin.de haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn- lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. oder Ihre Niederlassung haben. Rechtsweg 2  Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem 5  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie beschreiten. keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Unser Beschwerdemanagement maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht 6  Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur haben. Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: 3  Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Neue Rabenstr. 15 - 19 Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. 20354 Hamburg Internet: www.signal-iduna.de 2390204 Jan25 (51464G) Seite 15 von 16 [Seite 16] Erklärung der verwendeten Fachbegriffe Hier erläutern wir Ihnen die kursiv gekennzeichneten Fachbegriffe, die wir in unseren Versicherungsbedingungen verwenden. Die Erläute- rungen sollen Ihnen das Lesen erleichtern. Die Erläuterungen sind nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich. Ansparzeit Tatsächliche Rente Ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenbeginn. Diese Rente zahlen und garantieren wir Ihnen ab Rentenbeginn Beitragsfreistellung lebenslang. Wir vergleichen die Höhe der vertraglichen Rente und Diese beantragen Sie als Versicherungsnehmer, um keine Beiträge der garantierten Mindestrente miteinander. Wir zahlen dann die mehr zu zahlen. Durch eine Beitragsfreistellung werden die Leistun- höchste dieser beiden Renten als tatsächliche Rente. gen herabgesetzt. Textform Beitragszahlungsdauer Bedeutet, dass Sie Mitteilungen zu Ihrem Vertrag z. B. per Brief, Ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie als Versicherungsnehmer Fax oder als E-Mail abgeben können. zur Beitragszahlung verpflichtet sind. Überschuss Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Um Ihre vertraglichen Leistungen erfüllen zu können, müssen wir Regelt die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen der betrieblichen unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Deswegen entstehen in der Altersversorgung. Regel Überschüsse, an denen wir Sie als Versicherungsnehmer zu Bewertungsreserven wesentlichen Teilen beteiligen. Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über Überschussbeteiligung dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht Diese setzt sich zusammen aus der Beteiligung am Überschuss ausgewiesen sind. und an den Bewertungsreserven. Bezugsberechtigter Übertragungswert Ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die Ist das vorhandene Kapital, das unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung erhalten soll. Bei einer Pensionskassenversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Die Voraussetzungen sind die Arbeitnehmer oder die ehemaligen Arbeitnehmer bezugs- für eine Übertragung sind im Betriebsrentengesetz beschrieben. berechtigt. Unverfallbare Anwartschaft Das Bezugsrecht für die Todesfallleistungen des Arbeitnehmers Sind Rentenansprüche, die dem Arbeitnehmer nicht mehr ohne regelt, wer nach dem Tod des Arbeitnehmers die Leistung für sich seine Zustimmung entzogen werden können. Sie entstehen bei- beanspruchen kann. Der Arbeitnehmer kann bestimmen, wer dies spielsweise, wenn der Arbeitnehmer Gehaltsansprüche in eine sein soll. Er kann die Bestimmung grundsätzlich jederzeit widerru- betriebliche Altersversorgung umwandelt. fen bzw. ändern. Versicherte Person Bruttobeitragssumme Ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen Die Summe der vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenbeginn ist. In der betrieblichen Altersversorgung ist die versicherte Person zu zahlenden Beiträge der Versicherung. Zuzahlungen, die zur der Arbeitnehmer. Erhöhung der Leistungen verwendet werden, werden ebenfalls Versicherungsfall berücksichtigt. Ist das Ereignis, dass die Leistungspflicht des Versicherers auslö- Garantieniveau sen kann, wenn es während der Ansparzeit eintritt (z. B. Tod der Entspricht dem Verhältnis der vereinbarten Mindestleistung zur versicherten Person). Bruttobeitragssumme der Hauptversicherung. Das Garantieniveau Versicherungsnehmer ist der daraus resultierende Prozentsatz. Ist unser Vertragspartner. In der betrieblichen Altersversorgung ist Garantierte Mindestrente der Versicherungsnehmer in der Regel der Arbeitgeber. Scheidet Die Rente, die zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens versi- der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann dieser Versiche- chert ist. rungsnehmer werden. Kapitalauszahlung Versicherungsschein Ist das Vertragsguthaben zuzüglich der noch nicht im Vertragsgut- Dokumentiert einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. haben eingerechneten Überschussbeteiligung, welches wir anstelle Er enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie z. B. das ver- einer Rente auszahlen. Sofern das Vertragsguthaben vollständig sicherte Risiko, die Leistungen im Versicherungsfall und die Höhe ausgezahlt wird, erlischt der Vertrag. des von Ihnen als Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrags. Leistungsabsicherung Vertragliche Rente Sorgt dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn eine Mindestleis- Ist die Rente, die sich ergibt, wenn das Vertragsguthaben zuzüglich tung als Vertragsguthaben zur Verrentung zur Verfügung steht. Die der noch nicht im Vertragsguthaben eingerechneten Überschussbe- Leistungsabsicherung ist in der betrieblichen Altersversorgung stets teiligung mit dem tatsächlichen Rentenfaktor in eine Rente umge- eingeschlossen. rechnet wird. Mindestleistung Vertragsguthaben Ist das in unserem übrigen Vermögen angelegte Vertragsguthaben Das Vertragsguthaben ergibt sich aus der Anzahl der auf ihre Versi- Ihrer Versicherung, das zum Rentenbeginn mindestens zur Bildung cherung entfallenden Fondsanteile des Fonds der freien Fondsan- einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung zur Verfü- lage, multipliziert mit dem aktuellen Wert des Fondsanteils; zusätz- gung steht. Die Mindestleistung steht nur zum Rentenbeginn zur lich noch aus der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Verfügung. Fondsanteile des Spezialfonds multipliziert mit dem aktuellen Wert Rechnungsgrundlagen des Fondsanteils und dem in unserem übrigen Vermögen investier- Sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind ten Betrag. in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risi- VVG ken, der Zinsen und der Kosten. Ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz. Rechnungszins Ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistun- gen erforderlich ist. Rentenfaktor Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch eine Rente nach der vereinbar- ten Rentenzahlungsweise in EUR für je 10.000 EUR Vertragsgutha- ben zum Rentenbeginn ist. Mit Hilfe des Rentenfaktors wird das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet. 2390204 Jan25 (51464G) Seite 16 von 16
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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